DE202006018251U1 - Lagerungs- oder Transportvorrichtung mit daran gehaltenem Informationsschild - Google Patents
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Abstract
Description
- Die Erfindung betrifft eine Lagerungs- oder Transportvorrichtung mit an senkrechten Tragstangen gehaltenen horizontalen Lagerböden und mit mindestens einem an einem Lagerboden oder an einer Tragstange lösbar gehaltenen Informationsschild.
- Lagerungs- oder Transportvorrichtungen, die im Rahmen der Erfindung Anwendung finden, sind beispielsweise aus der
EP 1 393 618 und derEP 1 393 637 bekannt. Hierbei sind insbesondere Tragstangen mit quadratischem Hohlprofilquerschnitt vorgesehen, in die eine Anzahl von Lagerböden einhängbar sind. Die Tragstangen sind jeweils mit einem Längsschlitz und einer Reihe von Einhängeausnehmungen versehen, während die Lagerböden mit einem umlaufenden, erhöhten Rand eine wannenartige Form bilden. - Die bekannten Lagervorrichtungen eignen sich insbesondere für Pflanzen, wobei die vorliegende Erfindung allerdings ganz allgemein auf Lagerungs- oder Transportvorrichtungen für unterschiedlichste Gegenstände anwendbar ist.
- Herkömmlicherweise werden Informationsschilder wie Preisetiketten oder sonstige Informationstafeln an einer Lagerungsvorrichtung, etwa gemäß der vorgenannten Bauart oder in Form eines Regals, Rollregals o.ä., entweder durch Ankleben fest angebracht oder mit Hilfe von Haltevorrichtungen in einer geeigneten Form fixiert. Nachteilig war hierbei häufig, daß das Informationsschild nicht ohne weiteres ausgewechselt werden konnte oder daß es zumindest teilweise über eine äußere seitliche Begrenzungsebene der Lagerungsvorrichtung hinaus vorstand und leicht beschädigt oder abgerissen werden konnte, sei es durch unaufmerksame Kunden oder durch mit geringem Freiraum daran vorbeibewegte Gegenstände. Letzteres spielt insbesondere bei fahrbaren Lagerungsvorrichtungen eine Rolle, die zum Transport zum Teil eng benachbart nebeneinander aufgestellt werden.
- Die Erfindung hat sich zur Aufgabe gestellt, eine eingangs genannte gattungsgemäße Lagerungs- oder Transportvorrichtung dahingehend zu verbessern, daß ein daran gehaltenes Informationsschild leicht ausgetauscht werden kann und eine erhöhte Sicherheit gegen unbeabsichtigte Beschädigung oder ein unbeabsichtigtes Lösen bzw. Beschädigung bietet.
- Diese Aufgabe wird in einer ersten Variante dadurch gelöst, daß das Informationsschild mit mindestens einem Halteelement gehalten ist, das einen ersten Halteabschnitt aufweist, der lösbar an einem Seitenrand des Lagerbodens fixiert ist, und einem zweiten Halteabschnitt, der das Informationsschild trägt, wobei das Informationsschild von einer benachbarten oder zunächstliegenden senkrechten äußeren Begrenzungsebene der Vorrichtung als Ganzes mit Abstand nach innen versetzt und/oder unter einem Neigungswinkel bezüglich der Begrenzungsebene angeordnet ist, so daß es nicht nach außen über die Begrenzungsebene vorsteht.
- Bei einer zweiten Variante der Erfindung wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß das Informationsschild mit einem Halteelement gehalten ist, das einen ersten Halteabschnitt aufweist, der lösbar in eine Öffnung der Tragstange eingreift, und einen zweiten Halteabschnitt, der das Informationsschild trägt, wobei das Informationsschild von einer benachbarten oder zunächstliegenden senkrechten äußeren Begrenzungsebene der Vorrichtung als Ganzes mit Abstand nach innen versetzt und/oder unter einem Neigungswinkel bezüglich der Begrenzungsebene angeordnet ist, so daß es nicht nach außen über die Begrenzungsebene vorsteht.
- Die Begrenzungsebene kann bei beiden Varianten insbesondere Außenflächen von zwei benachbarten Tragstangen enthalten, zwischen denen das Informationsschild angeordnet ist.
- Bei beiden Varianten ist insbesondere der zweite Halteabschnitt relativ zu dem ersten Halteabschnitt so angeordnet, daß das Informationsschild nicht über die Begrenzungsebene vorsteht.
- Durch die erfindungsgemäße Ausbildung des oder der Halteelemente ist sichergestellt, daß ein Informationsschild keinesfalls nach außen über eine seitliche Begrenzungsebene der Lagerungsvorrichtung vorsteht und somit nicht beschädigt oder von der Vorrichtung gelöst werden kann, wenn beispielsweise eine weitere Vorrichtung mit geringem Abstand an der Vorrichtung vorbeibewegt oder neben der Vorrichtung gelagert wird.
- Zweckmäßigerweise ist vorgesehen, daß der erste Halteabschnitt zwei U-förmig angeordnete, federelastische Klemmschenkel aufweist.
- Einer der Klemmschenkel kann länger als der andere sein und einen gekrümmten Endabschnitt zum Untergreifen des Lagerbodens aufweisen.
- Weiter kann vorgesehen sein, daß einer der Klemmschenkel endseitig einen zu dem anderen Klemmschenkel gerichteten Rastvorsprung aufweist.
- Einer der Klemmschenkel kann länger als der andere sein.
- An einem der Klemmschenkel kann ein Löseansatz angeordnet sein.
- Einer der Klemmschenkel kann unmittelbar mit dem zweiten Halteabschnitt verbunden sein, beispielsweise unmittelbar in diesen übergehen. Alternativ kann vorgesehen sein, daß ein die Klemmschenkel verbindender Stegbereich mit dem zweiten Halteabschnitt verbunden ist, beispielsweise unmittelbar in diesen übergeht.
- Bei der ersten Variante der Erfindung kann vorgesehen sein, daß der erste Halteabschnitt auf eine senkrecht oder schräg nach oben weisende Randkante eines Lagerbodens greift.
- Bei der zweiten Variante kann vorgesehen sein, daß der erste Halteabschnitt einen Rand einer Öffnung der Tragstange übergreift. Bei der Öffnung kann es sich um einen Längsschlitz oder um eine Einhängeausnehmung für Halterungselemente von Lagerböden handeln.
- Die Erfindung sieht bevorzugt vor, daß der zweite Halteabschnitt zwei federelastische, U-förmig angeordnete Klemmschenkel aufweist. Die Klemmschenkel können gleiche Länge haben und endseitig mit zueinander gerichteten Rastvorsprüngen versehen sein.
- Weiter kann vorgesehen sein, daß die Klemmschenkel mit gleichen Abständen von ihren freien Endabschnitten mit zueinander gerichteten Anlagevorsprüngen versehen sind.
- Der zweite Halteabschnitt kann einen die Klemmschenkel verbindenden Stegabschnitt aufweisen, der mit dem ersten Halteabschnitt verbunden ist.
- Die Erfindung sieht als Variante vor, daß der zweite Halteabschnitt zwei in einer gemeinsamen Ebene nebeneinander angeordnete Haltearme und einen mit Abstand zu der Ebene und gegenüber den Haltearmen angeordneten Gegenhalter zum Halten eines Etiketts aufweist.
- Die Haltearme können jeweils einen Fixierungszapfen zum Eingriff in zwei beabstandete Löcher des Etiketts tragen.
- In Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, daß das Halteelement zweiteilig ausgebildet ist, wobei ein erstes Teil den ersten Halteabschnitt und ein zweites Teil den zweiten Halteabschnitt umfaßt. Beide Teile können lösbar miteinander verbunden sein.
- Bevorzugt ist vorgesehen, daß beide Teile durch eine Rastverbindung miteinander verbunden sind.
- Zweckmäßigerweise ist vorgesehen, daß der erste Halteabschnitt relativ zu dem zweiten Halteabschnitt um eine Drehachse drehbar ist.
- Hierbei kann weiter vorgesehen sein, daß zwischen den Halteabschnitten eine Rastarretierung für vorgegebene Drehwinkelpositionen angeordnet ist.
- Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen, wobei auf eine Zeichnung Bezug genommen ist, in der
-
1 und mehrere Einzelheiten A bis H eine schematische perspektivische Ansicht einer Lagerungs- und Transportvorrichtung mit daran lösbar gehaltenen Informationsschildern in einer ersten Ausführungsform zeigen; -
2 und mehrere Einzelheiten A bis D eine schematische perspektivische Ansicht einer Lagerungs- und Transportvorrichtung mit daran lösbar gehaltenen Informationsschildern in einer zweiten Ausführungsform zeigen; -
3 bis10 vier Varianten eines Halterungselements der ersten Ausführungsform jeweils in einer perspektivischen Ansicht und einer Seitenansicht zeigen; -
11 bis18 vier weitere Varianten eines Halterungselements der ersten Ausführungsform jeweils in einer perspektivischen Ansicht und einer Seitenansicht zeigen; -
19 bis26 vier Varianten eines Halterungselements der zweiten Ausführungsform jeweils in einer perspektivischen Ansicht und einer Seitenansicht zeigen; -
27 eine Draufsicht auf ein von den Halteelementen der zweiten Ausführungsform zu haltendes Etikett zeigt; -
28 eine alternative Etikett- und Halteelementausführung zeigt, und -
29 eine perspektivische Ansicht eines von den Halteelementen der ersten Ausführungsform zu haltenden Informationsschildrahmens und eine Ansicht von dessen Querschnittsform zeigt. -
1 und2 erläutern die Erfindung im allgemeinen, wobei wesentliche Detailbereiche in Form von Einzelheiten A bis H (1 ) und A bis D (2 ) vergrößert dargestellt sind. Es handelt sich um eine an sich bekannte Lagerungs- und Transportvorrichtung, in diesem Falle speziell für Pflanzen, mit einem mit Rollen versehenen Bodenelement2 , an dessen Eckbereichen, an Eckpunkten eines gedachten Rechtecks, vier senkrechte Tragstangen4 lösbar gehalten sind. - In der dargestellten Ausführung weisen die Tragstangen
4 einen quadratischen, hohlprofilförmigen Querschnitt auf und sind in einer Seite mit einem durchgehenden, mittigen Längsschlitz6 und in mindestens einer anderen Seite mit einer Reihe von langlochförmigen Einhängeausnehmungen8 versehen. Eine Anzahl von Lagerböden10 , von denen in1 und2 zwei unterschiedliche Ausführungen10.1 und10.2 angedeutet und hinsichtlich ihrer wesentlichen Unterschiede in4 und6 näher dargestellt sind, sind in vertikalen Abständen zu dem Bodenelement und voneinander in die Tragstangen4 eingehängt, wobei hakenförmige Halterungen, die in den vier Eckbereichen der Lagerböden10 angeordnet sind, lösbar in die Einhängeausnehmungen8 greifen. - Sowohl das Bodenelement
2 als auch der Lagerboden10 weisen einen im wesentlichen ebenen Boden12 und eine senkrecht oder schräg nach oben verlaufende Randkante14 auf. Die Randkante14 kann sich je nach Bauart des Lagerbodens10 entweder nur an den längeren und/oder kürzeren Seiten des Lagerbodens10 befinden (10.1 , s. auch6 ), oder aber nach Art einer ringsum geschlossen verlaufenden Seitenwand zusammen mit dem Boden12 eine Wanne bilden (10.2 , s. auch4 ). Im letztgenannten Fall verläuft die Randkante14 in der Regel senkrecht von dem Boden12 nach oben und kann bspw. einstückig damit ausgebildet sein (4 ), während in anderen Bauformen die Randkante als separates Teil an eine Bodenplatte12a angesetzt sein und einen Winkel von zwischen 90° und 120° (schräg nach oben und außen bezüglich einer Mitte des Bodens12 gerichtet) bilden kann (6 ). - Die Halterung der Lagerböden
10 an den Tragstangen4 ist so ausgebildet, daß kein Teil oder Bereich eines Lagerbodens10 seitlich oder in horizontaler Richtung weiter vorsteht als die Tragstangen4 , oder anders gesagt, nicht über senkrechte, seitliche Begrenzungsebenen20 vorsteht, die jeweils parallel zu zwei der vier Tragstangen4 orientiert sind und die Vorrichtung von außen berühren. - Diese Eigenschaft ist in der Praxis von großer Bedeutung, da häufig Lagervorrichtungen gemäß
1 und2 in engstem Abstand nebeneinander aufgestellt oder relativ zueinander verfahren werden, wobei sich die jeweiligen Außenflächen, die Teilen der vorgenannten Begrenzungsebenen entsprechen, durchaus berühren können. In diesem Fall darf es nicht zu einem Verhaken von vorstehenden Teilen kommen, die ansonsten beschädigt werden könnten oder die Handhabung der Vorrichtungen beeinträchtigen könnten. Aus diesen Gründen konnte bislang eine Beschilderung mit Hilfe von Klemmelementen nicht durchgeführt werden, da die Schilder z.T. nach außen vorstanden und beschädigt wurden oder abfielen. - Wenn die Tragstangen
4 , wie dies häufig der Fall ist, in Aufnahmehülsen16 des Bodenelements2 eingesteckt aufgenommen sind, bilden selbstverständlich die Außenflächen der Aufnahmehülsen16 Bezugsflächen für die seitlichen Begrenzungsebenen, die sich in diesem Fall in einem horizontalen Abstand von den Tragstangen4 befinden, der der Wandstärke der Aufnahmehülsen16 entspricht. In1 sind zwei der seitlichen Begrenzungsebenen mit20 angedeutet. - Nachfolgend werden unter Bezugnahme auf
1 und2 sowie auf3 bis26 die für die Erfindung wesentlichen Halteelemente beschrieben, mit denen Informationsschilder oder Etiketten (27 ,28 ) an den Lagerböden10 und/oder den Tragstangen4 lösbar fixiert werden können. - Eine erste Variante der ersten Ausführungsform der Erfindung ist in
1 , Einzelheit A sowie in3 und4 erläutert. Zwei Halteelemente30 sind auf die Randkante14 des Lagerbodens10 aufgerastet und tragen einen rechteckigen Rahmen32 zur Aufnahme eines Informationsschilds34 , das in an sich bekannter Weise durch bzw. in einen Schlitz36 des Rahmens in diesen eingeschoben ist. -
29 erläutert hierzu in verschiedenen Ansichten einen Informationsschildrahmen32 mit eingeschobenem Informationsschild34 (Einzelheiten A, B und C jeweils im Schnitt). Da die in29 oben dargestellte Rahmenseite gemäß Einzelheit C vollständig von dem Schlitz36 durchdrungen wird, muß für den Fall, daß der Rahmen an dieser Seite von Halteelementen30 gehalten werden soll, vorgesehen sein, daß die Elastizität der Klemmschenkel54 ,56 des zweiten Halteabschnitts52 ausreichend groß ist, um die im Vergleich zu den übrigen Rahmenseiten fehlende Dicke des Schlitzes36 auszugleichen, sofern dies nicht durch ein Informationsschild34 bewirkt wird, dessen Dicke im wesentlichen der des Schlitzes36 entspricht. - Das Halteelement
30 besteht aus einem ersten Halteabschnitt40 , der zwei U-förmig angeordnete, elastische Klemmschenkel42 ,44 aufweist, die an einem Ende durch einen Stegbereich46 miteinander verbunden sind. Der eine Klemmschenkel42 ist an seinem freien Ende mit einem zu dem anderen Klemmschenkel44 gerichteten Rastvorsprung48 versehen, der dazu dient, hinter einem von der Randkante14 nach außen vorspringenden Radwulst14a einzurasten und dadurch das Halteelement30 an der Randkante14 zu fixieren. Beim Aufrasten und Lösen des Halteelements federn die Klemmschenkel voneinander weg, um über den Randwulst14a hinwegzugehen. - An den Stegbereich
46 schließt sich ein Verbindungsbereich50 an, der von einer Verstärkungsrippe51 verstärkt ist und mit dem ein zweiter Halteabschnitt52 verbunden ist. Der zweite Halteabschnitt52 weist zwei federelastische U-förmig angeordnete Klemmschenkel54 ,56 auf, die im wesentlichen parallel zueinander und mit gegenseitigem Abstand angeordnet und durch einen Stegabschnitt58 miteinander verbunden sind. - In einer alternativen Ausführung könnte der Verbindungsbereich
50 entfallen und die Klemmschenkel der ersten und zweite Halteabschnitte unmittelbar durch einen gemeinsamen Stegbereich in einer im wesentlichen H-förmigen Konfiguration miteinander verbunden sein. - Die Klemmschenkel
54 ,56 des zweiten Halteabschnitts52 weisen in der hier dargestellten Ausführung gleiche Länge auf und sind endseitig mit zueinander gerichteten Rastvorsprüngen60 versehen. Außerdem tragen die Klemmschenkel54 ,56 in einem zwischen den Rastvorsprüngen60 und dem Stegabschnitt58 liegenden Bereich zueinander gerichtete Anlagevorsprünge62 . In dem Zwischenraum zwischen den Klemmschenkeln54 ,56 und den Rast- und Anlagevorsprüngen60 ,62 kann der Rahmen32 klemmend aufgenommen werden, wie in4 angedeutet ist. - In
4 ist im Bereich des zweiten Halteabschnitts52 strichpunktiert die Ebene der Randkante14 und die Orientierung des Rahmens32 und des Informationsschilds34 angedeutet. Als wesentliches Merkmal des Halteelements30 ist erkennbar, daß das Informationsschild34 nicht mit der Randkante14 ausgerichtet ist, sondern einen nach innen, d.h. zur Mitte des Lagerbodens10.2 hin gerichteten Winkel ϕ mit dieser bildet, und außerdem in Höhe seines unteren Rands (unterer, horizontaler Rahmenteil) um einen Abstand a relativ zu dem oberen Ende der Randkante14 nach innen versetzt angeordnet ist, d. h. zur Mitte des Lagerbodens10.2 hin. Dadurch wird sichergestellt, daß das Informationsschild34 keinesfalls über die Begrenzungsebene20 der Lagerungsvorrichtung nach außen vorsteht. Ein möglicher Verlauf der Begrenzungsebene20 ist in4 angedeutet. - Das Halteelement kann eine Breite b (
3 ) aufweisen, die relativ gering ist, so daß für ein breites Informationsschild34 mindestens zwei Halteelemente benötigt werden, oder aber relativ groß, so daß ein einziges Halteelement ausreicht. -
1 , Einzelheit B sowie5 und6 erläutern eine zweite Variante der ersten Ausführungsform. Unterschiedlich gegenüber der ersten Variante ist lediglich die Form der Klemmschenkel42 ,44 des ersten Halteabschnitts40 , wobei hier eine Anpassung an eine außenseitig an einer Bodenplatte12a befestigte Randkante14 vorgenommen worden ist, die keinen Randwulst14a wie bei der ersten Variante aufweist. Daher ist der eine Klemmschenkel42 länger als der andere und mit einem gekrümmten bzw. abgewinkelten, den äußeren Randbereich der Randkante bzw. des Bodens12 untergreifenden Endabschnitt64 ausgebildet. Der abgewinkelte Endabschnitt64 weist eine solche Länge auf, daß eine federelastische Fixierung des Halteelements im aufgerasteten Zustand sichergestellt ist, sofern die Abmessungen der Randkante14 in einem üblichen Toleranzbereich liegen. Um auch bei maßlich stärker abweichenden Lagerböden bzw. Randkanten einen sicheren Halt zu ermöglichen, kann der Klemmschenkel42 und/oder der Klemmschenkel44 innenseitig mit einer elastischen Auflage oder Beschichtung versehen sein. - Eine dritte und vierte Variante der ersten Ausführungsform nach
1 , Einzelheiten C und D sowie7 bis10 entsprechen hinsichtlich der Ausbildung des ersten Halteabschnitts40 den ersten beiden Varianten, wobei zusätzlich an einem Klemmschenkel42 ein Löseansatz68 in Form einer nach außen abgewinkelten Verlängerung des Klemmschenkels vorgesehen ist. Der Löseansatz kann mit einem Finger hintergriffen werden und erleichtert das Lösen des Halteelements von der Randkante eines Lagerbodens. - Hinsichtlich eines zweiten Halteabschnitts
70 besteht ein Unterschied gegenüber den ersten und zweiten Varianten dahingehend, daß anstelle von zwei parallelen Klemmschenkeln nunmehr zwei in einer gemeinsamen Ebene nebeneinander angeordnete Haltearme72 vorhanden sind, die mit jeweils einem Fixierungszapfen74 versehen sind. Die Fixierungszapfen74 weisen jeweils einen vorbestimmten Durchmesser auf und haben einen ebenfalls vorgegebenen gegenseitigen Abstand c. - Gegenüber den Haltearmen
72 und mit einem Abstand dazu ist ein Gegenhalter76 angeordnet. -
27 zeigt eine Ausführungsform eines Etiketts80 , das in diesem Beispiel aus einem dünnen, flexiblen Papier- oder Kunststoffmaterial besteht und mit mehreren Gruppen von je zwei Löchern82 versehen ist. Die Löcher82 sind so angeordnet, daß sie von den Fixierungszapfen74 erfaßt werden können, wenn das Etikett unter leichter Durchbiegung zwischen Haltearme72 und Gegenhalter76 eingeschoben wird. Beim Zurückfedern in seine ursprüngliche ebene Ausgangsform durchdringen die Fixierungszapfen74 die Löcher82 und halten das Etikett80 , dessen eine Seitenkante an dem Stegbereich46 anliegt, fixiert an dem zweiten Halteabschnitt70 . -
28 erläutert eine alternative Ausführungsform eines Etiketts84 , das mit einer oder mehreren Befestigungslaschen86 versehen ist. Jede Befestigungslasche86 ist mit parallelen Seitenkanten vorgegebenen Abstands f sowie mit mindestens einem seitlich davon vorstehenden Haltevorsprung87 versehen. Die Befestigungslasche86 ist in einen Schlitz88 einer alternativen Ausführungsform eines zweiten Halteabschnitts89 einzuführen, mit dem ein Halteelement30 versehen sein kann, welches ansonsten mit einem beliebigen erste Halteabschnitt gemäß der vorstehend erläuterten Varianten versehen sein kann. Beim Einstecken in den Schlitz88 werden die seitlichen Haltevorsprünge87 verformt, oder die Befestigungslasche86 verformt sich als Ganzes, bspw. wellenförmig, so daß die Befestigungslasche durch den Schlitz hindurch eingesteckt werden kann und nach Durchtritt der Haltevorsprünge in ihre ebene Ausgangsform zurückfeder, so daß sie an dem Halteelement gehalten ist. Die Haltevorsprünge87 können entweder so ausgeführt sein, daß das Etikett84 nicht ohne Zerstörung der Befestigungslasche und/oder der Haltevorsprünge entfernt werden kann, oder sie können so ausgebildet sein, daß ein problemloser Wechsel möglich ist. - Auch bei der dritten und vierten Variante der ersten Ausführungsform nach
7 ,8 und9 ,10 besteht ersichtlich ein Winkel ϕ zwischen der Ebene der Randkante14 und der Ebene des Etiketts80 (jeweils strichpunktiert angedeutet), so daß sichergestellt ist, daß das Etikett nicht nach außen über eine Begrenzungsebene20 vorsteht. Entsprechendes gilt für einen Winkel ϕ, der kleiner als 90° ist, zwischen Bodenebene12a und Etikett80 (10 ) Die nachfolgend erläuterten fünften bis achten Varianten der ersten Ausführungsform entsprechen den ersten bis vierten Varianten, mit dem Unterschied, daß der zweite Halteabschnitt des Halteelements nicht über, sondern unter dem ersten Halteabschnitt angeordnet ist. Das Informationsschild oder Etikett ist also unter einem Lagerboden gehalten. -
1 , Einzelheit E sowie11 und12 erläutern die fünfte Variante, bei der der Klemmschenkel42 des ersten Halteabschnitts40 an einen Verbindungsbereich50 anschließt, der wiederum mit einem Stegabschnitt58 des zweiten Halteabschnitts52 verbunden ist. - Entsprechend ist die sechste Variante nach
1 , Einzelheit F sowie13 und14 gestaltet, bei der ein Verbindungsbereich50 den Klemmschenkel42 mit dem Stegabschnitt58 verbindet. - In Bezug auf die siebte und achte Variante nach
1 , Einzelheiten G und H sowie15 bis18 wird auf die Erläuterungen des zweiten Halteabschnitts70 im Zusammenhang mit7 bis10 verwiesen, der sich hierbei unter statt über dem Lagerboden befindet, wenn das Halteelement montiert ist. -
2 (Einzelheiten A bis D) und19 bis26 zeigen vier Varianten einer zweiten Ausführungsform, bei der ein erster Halteabschnitt90 der Halteelemente30 nicht auf eine Randkante eines Lagerbodens, sondern in eine Öffnung in einer Tragstange4 greift und einen Rand der Öffnung übergreift. Bei der Öffnung kann es sich entweder um einen Längsschlitz6 oder um eine Einhängeausnehmung8 für Halteelemente von Lagerböden handeln. - Bei der ersten Variante (
19 ,20 ) kann in Bezug auf den zweiten Halteabschnitt52 auf die zuvor erläuterten Varianten verwiesen werden, während der erste Halteabschnitt90 an eine Halterung in einer Öffnung einer Tragstange4 angepaßt ist und mit relativ geringem lichten Abstand d angeordnete Klemmschenkel42 ,44 aufweist. Der Abstand d entspricht in etwa einer Wandstärke des die jeweilige Öffnung der Tragstange4 umgebenden Materials und liegt beispielsweise in einem Bereich von 1 bis 3 mm. Der eine Klemmschenkel42 trägt an einem freien Endabschnitt einen Rastvorsprung48 , dessen Abstand e von einem die Klemmschenkel42 ,44 verbindenden Stegbereich46 so gewählt ist, daß im eingerasteten Zustand der Stegbereich46 in einer Einhängeausnehmung8 und der Rastvorsprung48 in einer benachbarten Einhängeausnehmung8 angeordnet ist, wie2 , Einzelheit A schematisch zeigt. Der längere Klemmschenkel überbrückt somit einen Materialbereich zwischen zwei benachbarten Einhängeausnehmungen8 . - Eine zweite Variante nach
2 , Einzelheit B sowie21 ,22 entspricht im Hinblick auf ihren ersten Halteabschnitt90 der zuvor erläuterten Version, weist allerdings einen zweiten Halteabschnitt70 mit zwei Haltearmen72 auf, wie zuvor im Zusammenhang mit der dritten und vierten Variante erläutert worden ist. Die Haltearme72 und der Gegenhalter76 sind unmittelbar mit einem Klemmschenkel44 des ersten Halteabschnitts40 verbunden. - Eine dritte und vierte Variante der zweiten Ausführungsform ist in
2 , Einzelheiten C und D sowie in23 bis26 mehr im einzelnen dargestellt. - Die dritte Variante (
23 ,24 ) weist einen ersten Haltabschnitt100 mit zwei Klemmschenkeln102 ,104 auf, wobei ein Verbindungsbereich50 zwischen einem Klemmschenkel104 und einem zweiten Halteabschnitt52 , für dessen Erläuterung auf die erste und zweite Varianten verwiesen wird, angeordnet ist.. - Die Klemmschenkel
102 ,104 sind wie beiden vorangehenden Varianten im wesentlichen U-förmig mit einem verbindenden Stegbereich46 , wobei allerdings eine spezielle Anpassung an eine Klemmsituation im Bereich eines Längsschlitzes6 einer Tragstange4 vorgenommen ist, indem beide Klemmschenkel im wesentlichen L-förmig ausgebildet sind. Im montierten Zustand befindet sich ein abgewinkelter Randbereich6a eines Längsschlitzes6 benachbart zu dem Stegbereich46 zwischen den Klemmschenkeln102 ,104 , und ein Profilbereich der Tragstange4 , der der Rechteckseite, in dem sich der Längsschlitz6 befindet, um 90° benachbart liegt, befindet sich zwischen freien Endabschnitten der Klemmschenkel (in24 angedeutet). Die Klemmschenkel sind mit endseitigen Abkantungen106 versehen, die das Einsetzen des ersten Halteabschnitts in den Längsschlitz6 erleichtern. Aufgrund der L-Form der Klemmschenkel wird verhindert, daß sich der erste Halteabschnitt100 im montierten Zustand in der mit110 bezeichneten Richtung relativ zu der Tragstange4 verlagern kann. - Die vierte Variante der zweiten Ausführungsform ist in
2 , Einzelheit D schematisch und in25 ,26 mehr im einzelnen dargestellt. - Zur Erläuterung des ersten Halteabschnitts
100 wird auf die vorstehend beschriebene dritte Variante verwiesen. Anders als dort ist hier lediglich der zweite Halteabschnitt70 , wobei für dessen Erläuterung auf die weiter oben beschriebenen Varianten (7 bis10 ) verwiesen wird. - Die Verbindung zwischen den ersten und zweiten Halteabschnitten ist bei allen vier Varianten der zweiten Ausführungsform so getroffen, daß sowohl ein Mindestabstand zwischen einem Informationsschild, dessen Rahmen oder einem Etikett, und der benachbarten Begrenzungsebene
20 besteht, und/oder daß ein Winkel ϕ zwischen der Ebene des Informationsschilds34 bzw. Etiketts80 und einer Begrenzungsebene20 besteht, wobei der Klemmschenkel44 aufgrund seiner Anlage an eine Außenseite einer Tragstange4 , die senkrecht zu der Begrenzungsebene20 verläuft, ebenfalls senkrecht dazu verläuft. - Bei allen Ausführungsformen und Varianten hängt ein zweckmäßiger Winkel ϕ auch von der Größe des Informationsschilds oder Etiketts ab. Bei relativ kleinen Etiketten sieht man eher einen Mindestabstand a von beispielsweise 0,5 bis 3 cm vor, während der Winkel ϕ gleich Null (Etikett ist parallel zur Begrenzungsebene) oder relativ klein sein kann, etwa im Bereich zwischen 0° und 10°. Bei größeren Rahmen für Informationsschilder ist dagegen wesentlich, daß das den Halteelementen gegenüberliegende, freie Rahmenende auch bei stoßbedingten Schwingungen oder Wind- und sonstigen Belastungen nicht über die Begrenzungsebene vorsteht, so daß ein größerer Winkel ϕ von ca. 5° bis 20° sinnvoll sein kann.
- Bei sämtlichen beschriebenen Varianten kann vorgesehen sein, daß das Halteelement zweiteilig ausgebildet ist, wobei ein erstes Teil den ersten Halteabschnitt und ein zweites Teil den zweiten Halteabschnitt umfaßt, wobei beide Teile zweckmäßigerweise lösbar miteinander verbunden sind. Hier bietet sich insbesondere eine einrastende Verbindung an, die lösbar oder unlösbar gestaltet sein kann. Auch eine Schraub- oder Steckverbindung kann zweckmäßig sein. Eine zweiteilige Ausbildung kann beispielsweise den Vorteil haben, daß nach Zusammensetzen der Teile ein mehrere Hinterschneidungen aufweisendes Gesamtteil entsteht, welches als ganzes nicht oder nur mit großem Aufwand als Kunststoffspritzteil in einer Form herstellbar wäre.
- Ferner kann es vorteilhaft sein, wenn der erste Halteabschnitt relativ zu dem zweiten Halteabschnitt drehbar ist, beispielsweise um eine Drehachse, die im montierten Zustand parallel zu einer Seitenkante eines rechteckigen, an dem Halteelement gehaltenen Informationsschilds oder Etiketts ist. Auch eine insbesondere ein- und ausrastbare Kugelgelenkverbindung kann zwischen den beiden Halteabschnitten von Vorteil sein, da dann das gehaltene Informationsschild oder Etikett frei in jede beliebige Richtung geschwenkt und gedreht werden kann.
- In allen Fällen kann mit Vorteil eine in einer in einer oder mehreren vorgegebenen Winkelpositionen einrastende Arretierung zweckmäßig sein, damit vorgegebene Drehwinkelpositionen eingestellt und selbsttätig gehalten werden können.
-
- 2
- Bodenelement
- 4
- Tragstange
- 6
- Längsschlitz
- 6a
- abgewinkelter Randbereich
- 8
- Einhängeausnehmung
- 10
- Lagerboden
- 12
- Boden
- 12a
- Bodenplatte
- 14
- Randkante (Seitenrand)
- 14a
- Randwulst
- 16
- Aufnahmehülse
- 20
- Begrenzungsebene
- 30
- Halteelement
- 32
- Rahmen
- 34
- Informationsschild
- 36
- Schlitz
- 40
- erster Halteabschnitt
- 42, 44
- Klemmschenkel
- 46
- Stegbereich
- 48
- Rastvorsprung
- 50
- Verbindungsbereich
- 51
- Verstärkungsrippe
- 52
- zweiter Halteabschnitt
- 54, 56
- Klemmschenkel
- 58
- Stegabschnitt
- 60
- Rastvorsprung
- 62
- Anlagevorsprung
- 64
- abgewinkelter Endabschnitt
- 68
- Löseansatz
- 70
- zweiter Halteabschnitt
- 72
- Haltearm
- 74
- Fixierungszapfen
- 76
- Gegenhalter
- 80, 84
- Etikett
- 86
- Befestigungslasche
- 87
- Haltevorsprung
- 88
- Schlitz
- 89
- zweiter Halteabschnitt
- 82
- Loch
- 90
- erster Halteabschnitt
- 100
- erster Halteabschnitt
- 102, 104
- Klemmschenkel
- 106
- Abkantung
- 108
- Arretierungsvorsprung
- 110
- Verlagerungsrichtung
- ϕ
- Winkel
- a
- Abstand
- b
- Breite
- c, d, e, f
- Abstand
Claims (25)
- Lagerungs- oder Transportvorrichtung mit an senkrechten Tragstangen (
4 ) gehaltenen horizontalen Lagerböden (10 ) und mit mindestens einem an einem Lagerboden (10 ) lösbar gehaltenen Informationsschild (34 ), dadurch gekennzeichnet, daß das Informationsschild (34 ) mit mindestens einem Halteelement (30 ) gehalten ist, das einen ersten Halteabschnitt (40 ) aufweist, der lösbar an einem Seitenrand (14 ) des Lagerbodens (10 ) fixiert ist, und einen zweiten Halteabschnitt (52 ), der das Informationsschild (34 ) trägt, wobei das Informationsschild (34 ) von einer benachbarten senkrechten äußeren Begrenzungsebene (20 ) der Vorrich tung als ganzes mit Abstand (a) nach innen versetzt und/oder unter einem Neigungswinkel (ϕ) bezüglich der Begrenzungsebene (20 ) angeordnet ist, so daß es nicht nach außen über die Begrenzungsebene (20 ) vorsteht. - Lagerungs- oder Transportvorrichtung mit an senkrechten Tragstangen (
4 ) gehaltenen horizontalen Lagerböden (10 ) und mindestens einem an einer Tragstange (4 ) lösbar gehaltenen Informationsschild (34 ), dadurch gekennzeichnet, daß das Informationsschild mit mindestens einem Halteelement (30 ) gehalten ist, das einen ersten Halteabschnitt (40 ) aufweist, der lösbar in eine Öffnung (6 ,8 ) der Tragstange (4 ) eingreift, und einen zweiten Halteabschnitt (52 ), der das Informationsschild (34 ) trägt, wobei das Informationsschild (34 ) von einer benachbarten senkrechten äußeren Begrenzungsebene (20 ) der Vorrichtung als ganzes mit Abstand (a) nach innen versetzt und/oder unter einem Neigungswindel (ϕ) bezüglich der Begrenzungsebene (20 ) angeordnet ist, so daß es nicht nach außen über die Begrenzungsebene (20 ) vorsteht. - Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Halteabschnitt (
40 ) zwei U-förmig angeordnete, federelastische Klemmschenkel (42 ,44 ) aufweist. - Vorrichtung nach Anspruch 1 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß einer der Klemmschenkel (
42 ) länger als der andere (44 ) ist und einen gekrümmten Endabschnitt zum Untergreifen des Lagerbodens (10 ) aufweist. - Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß einer der Klemmschenkel (
42 ) endseitig einen zu dem anderen Klemmschenkel (44 ) gerichteten Rastvorsprung (48 ) aufweist. - Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß einer der Klemmschenkel (
42 ) länger als der andere (44 ) ist. - Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an einem der Klemmschenkel (
42 ) ein Löseansatz (68 ) angeordnet ist. - Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß einer der Klemmschenkel (
42 ,44 ) unmittelbar mit dem zweiten Halteabschnitt (52 ) verbunden ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß ein die Klemmschenkel (
42 ,44 ) verbindender Stegbereich (46 ) mit dem zweiten Halteabschnitt (52 ) verbunden ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1 und einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Halteabschnitt (
40 ) auf eine senkrecht oder schräg von dem Boden (12 ) nach oben weisende Randkante (14 ) eines Lagerbodens (10 ) greift. - Vorrichtung nach Anspruch 1 und einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Halteabschnitt (
40 ) einen Rand einer Öffnung (6 ,8 ) der Tragstange (4 ) übergreift. - Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung ein Längsschlitz (
6 ) oder eine Einhängeausnehmung (8 ) für Halterungselemente von Lagerböden (10 ) ist. - Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Halteabschnitt (
52 ) zwei federelastische, U-förmig angeordnete Klemmschenkel (54 ,56 ) aufweist. - Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmschenkel (
54 ,56 ) gleiche Länge haben und endseitig mit zueinander gerichteten Rastvorsprüngen (60 ) versehen sind. - Vorrichtung nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmschenkel (
54 ,56 ) mit Abstand von ihren freien Endabschnitten mit zueinander gerichteten Anlagevorsprüngen (62 ) versehen sind. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Halteabschnitt (
52 ) einen die Klemmschenkel (54 ,56 ) verbindenden Stegabschnitt (58 ) aufweist, der mit dem ersten Halteabschnitt (40 ) verbunden ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Halteabschnitt (
70 ) zwei in einer gemeinsamen Ebene nebeneinander angeordnete Haltearme (72 ) und einen mit Abstand zu der Ebene und gegenüber den Haltearmen (72 ) angeordneten Gegenhalter (76 ) zum Halten eines Etiketts (80 ) aufweist. - Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltearme (
72 ) jeweils einen Fixierungszapfen (74 ) zum Eingriff in zwei beabstandete Löcher (82 ) des Etiketts (80 ) tragen. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Halteabschnitt (
89 ) einen Schlitz (88 ) zum Einstecken einer Befestigungslasche (86 ) eines Etiketts (84 ) aufweist. - Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteelement (
30 ) zweiteilig ausgebildet ist, wobei ein erstes Teil den ersten Halteabschnitt (40 ) und ein zweites Teil den zweiten Halteabschnitt (52 ) umfaßt. - Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß beide Teile lösbar miteinander verbunden sind.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, daß beide Teile durch eine Rastverbindung miteinander verbunden sind.
- Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Halteabschnitt (
40 ) relativ zu dem zweiten Halteabschnitt (52 ) um eine Drehachse drehbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den Halteabschnitten (
40 ,52 ) eine Rastarretierung für vorgegebene Drehwinkelpositionen angeordnet ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 24, gekennzeichnet durch ein Kugelgelenk zwischen den beiden Teilen.
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-
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| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
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| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years | ||
| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
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