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Die
Erfindung betrifft ein Lager- bzw. Logistiksystem, genauer gesagt
ein stapelbares Rahmengestellsystem zur Aufnahme von Gütern,
mit mindestens einem Unterrahmen, der mindestens vier sich im Wesentlichen
vertikal erstreckende Rungenhalterungen aufweist, mindestens vier
rohrförmigen, in die Rungenhalterungen einsteckbaren Rungen,
und mindestens einem weiteren Rahmen, der auf die in die Rungenhalterungen
eingesteckten Rungen formschlüssig aufsetzbar ist.
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Ein
derartiges Lager- bzw. Rahmengestellsystem ist aus der
DE 20 2007 001 362 U1 bekannt. Das
bekannte System umfasst einen unteren Hauptrahmen, einen Oberrahmen
und rohrförmige Steckelemente zur Verbindung des Hauptrahmens
mit dem Oberrahmen. Hauptrahmen und Oberrahmen weisen dabei Verbindungsanschlüsse
zur Aufnahme der rohrförmigen Steckelemente auf, wobei
die Verbindungsanschlüsse des Hauptrahmens im zusammengelegten
oder demontierten Zustand unmittelbar zur fixierenden Aufnahme oder
Zusammenwirkung mit den Verbindungsanschlüssen des Oberrahmens ausgebildet
sind. Das System ist in einem aufgerichteten Zustand auf ein gleichartiges
System stapelbar, um übereinanderliegende Lagerzonen zu
bilden. Ferner können mehrere dieser bekannten Systeme
im aufgerichteten Zustand zur platzsparenden Aufbewahrung so ineinander
eingesetzt werden, dass die jeweiligen Hauptrahmen im Wesentlichen
unmittelbar übereinander angeordnet sind. Darüber
hinaus kann das bekannte System wahlweise aus dem aufgerichteten
Zustand in einen zusammengelegten oder demontierten Zustand und
aus diesem in den aufgerichteten Zustand überführt
werden. Außer den rohrförmigen, vertikal angeordneten
Steckelementen weist das Lagersystem im aufgerichteten Zustand zusätzlich
Stabilisierungsstreben auf, die diagonal bzw. überkreuzt
zueinander im Bereich der Seiten des Lagersystems angeordnet sind
und den Hauptrahmen gegenüber dem Oberrahmen fixieren.
Im Gegensatz zu den Steckelementen sollen diese Streben den Oberrahmen
fest mit dem Hauptrahmen verbinden und so ein unbeabsichtigtes Lösen
der Steckverbindungen vermeiden.
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Das
bekannte System lässt sich zwar wahlweise aus dem aufgerichteten
Zustand in einen demontierten Zustand und aus diesem in den aufgerichteten
Zustand überführen, die Nutzungsmöglichkeiten
des Systems hinsichtlich der Aufnahme unterschiedlicher Güter,
insbesondere unterschiedlich großer Güter ist
jedoch noch verbesserungsfähig.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt. die Aufgabe zugrunde, ein Rahmengestellsystem
der eingangs genannten Art bereitzustellen, dass einfach und platzsparend
transportiert werden kann und eine hohe Flexibilität hinsichtlich
der Aufnahme unterschiedlicher Güter bietet.
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Gelöst
wird diese Aufgabe durch ein Rahmengestellsystem mit den Merkmalen
des Anspruchs 1.
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Das
erfindungsgemäße Rahmengestellsystem umfasst mindestens
einen Unterrahmen, der mindestens vier sich im Wesentlichen vertikal
erstreckende Rungenhalterungen aufweist, mindestens vier rohrförmige,
in die Rungenhalterungen einsteckbare Rungen, und mindestens einen
Oberrahmen, der auf die in die Rungenhalterungen eingesteckten Rungen
formschlüssig aufsetzbar ist. Erfindungsgemäß ist
die jeweilige Runge mit einer Vielzahl von Löchern versehen,
die mindestens zwei sich in Axialrichtung erstreckende Lochreihen
bilden, wobei die Lochreihen um 90° versetzt zueinander
auf dem Außenumfang der Runge angeordnet sind. Das erfindungsgemäße
Rahmengestellsystem umfasst ferner Wandelemente, Querstreben und/oder
Bodenelemente, die mit in die Löcher der Rungen einsteckbaren
Befestigungsmitteln versehen sind.
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Das
erfindungsgemäße Rahmengestellsystem lässt
sich nicht nur einfach und platzsparend transportieren, es zeichnet
sich zudem durch eine hohe Flexibilität hinsichtlich der
Aufnahme unterschiedlicher Güter aus. Die gelochten Rungen
ermöglichen die wahlweise Anordnung bzw. Anbringung verschiedener
Zusatzelemente an dem Rahmengestellsystem. So können z.
B. zur Aufnahme relativ kleiner, verschiedener Stückgüter
ein oder mehrere Zwischenböden in das Rahmengestellsystem eingesetzt
werden. Ergänzend oder alternativ können ein oder
mehrere Wandelemente und/oder Querstreben an den gelochten Rungen
befestigt bzw. eingehängt werden, insbesondere um die im
Rahmengestellsystem aufgenommenen Stückgüter gegen Herausfallen
zu sichern.
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Die
Montage des erfindungsgemäßen Rahmengestellsystems
sowie der zugehörigen Wandelemente, Querstreben und/oder
Bodenelemente ist besonders einfach und erfordert kein Werkzeug,
denn die Komponenten des erfindungsgemäßen Rahmengestellsystem
lassen sich durch einfaches Zusammenstecken bzw. Einhängen
miteinander verbinden.
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Die
Anzahl der miteinander zu verbindenden Einzelteile ist dabei relativ
klein, so dass die Montage des erfindungsgemäßen
Rahmengestellsystems nur wenig Zeit in Anspruch nimmt.
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Eine
vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Rahmengestellsystems besteht darin, dass die Löcher der
jeweiligen Runge vier sich in Axialrichtung erstreckende Lochreihen
bilden, wobei die Lochreihen um 90° versetzt zueinander
auf dem Außenumfang der Runge angeordnet sind. Hierdurch wird
der Zeitbedarf für das Ausrichten der Rungen, um eine fluchtende,
einander zugewandte Ausrichtung der Löcher bzw. Lochreihen
benachbarter Rungen zu erreichen, erheblich minimiert. Des Weiteren ermöglicht
diese Ausgestaltung eine einfache und schnelle Montage von Zusatzelementen
auch an den Außenseiten des Rahmengestellsystems, so können an
den Rungen auf komfortable Weise beispielsweise mit entsprechenden
Befestigungsmitteln versehene Etikettenhalter oder dergleichen zur
Kennzeichnung der in dem Rahmengestellsystem aufgenommenen Güter
lösbar befestigt werden. Ferner gestattet diese Ausgestaltung
eine Anordnung und einfache Befestigung von Bodenelementen, Wandelementen
und/oder Querstreben zwischen zwei mit Abstand zueinander aufgestellten
erfindungsgemäßen Rahmengestellsystemen, ohne
dass in dem Raum zwischen den beabstandeten Rahmengestellsystemen
ein Unter- und/oder Oberrahmen angeordnet werden muss.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Rahmengestellsystems ist dadurch gekennzeichnet, dass der Oberrahmen
mit Haken zum Anhängen eines oder mehrerer Säcke
versehen ist. Hierdurch wird die Option geschaffen, das Rahmengestellsystem
bei Bedarf auch zur Lagerung von Schüttgut in Sackgebinden
zu nutzen, wodurch die Flexibilität bzw. Nutzungsmöglichkeiten
des Rahmengestellsystems weiter gesteigert werden.
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Eine
weitere Steigerung der Flexibilität des Rahmengestellsystems
ergibt sich, wenn das System gemäß einer bevorzugten
Ausgestaltung mindestens vier weitere Rungen umfasst, die entsprechend
den mindestens vier erstgenannten Rungen ebenfalls Lochreihen aufweisen,
wobei diese weiteren Rungen aber ein anderes einheitliches Längenmaß aufweisen
als die erstgenannten Rungen. Das erfindungsgemäße
Rahmengestellsystem weist hier also mehrere Sätze unterschiedlich
langer gelochter Rungen auf. Es ist somit möglich, das
System durch Verwendung relativ kurzer oder langer Rungen an unterschiedlich
große Stückgüter (Lagergüter)
anzupassen bzw. die jeweilige Höhe des zur Verfügung stehenden
Lagerraums optimal zu nutzen.
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Nach
einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die Rungenhalterungen
des Unterrahmens mit von unten eingesteckten Rollenträgern
versehen sind, in denen Laufrollen drehbar gelagert sind. Vorzugsweise
sind dabei zumindest zwei der Rollenträger zur Bildung
von Lenklaufrollen jeweils um eine im Wesentlichen vertikal verlaufende
Achse drehbar.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen
Rahmengestellsystems ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand einer mehrere Ausführungsbeispiele
darstellenden Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine
Vorderansicht eines erfindungsgemäßen Rahmengestellsystems;
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2 eine
Seitenansicht des Rahmengestellsystems der 1;
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3 eine
Draufsicht des Rahmengestellsystems der 1;
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4 zwei
aufeinander gestapelte Rahmengestellsysteme, in Vorderansicht;
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5 das
Rahmengestellsystem der 1 in perspektivischer Darstellung;
und
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6 einen
Informationsträger, in perspektivischer Darstellung, zur
Anbringung an dem Rahmengestellsystem der 1.
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Die 1 bis 3 und 5 zeigen
ein stapelbares Rahmengestellsystem 1 zur Aufnahme von
Gütern. Das System 1 basiert auf einem Unterrahmen 2,
der vier sich im Wesentlichen vertikal erstreckende Rungenhalterungen 3 aufweist.
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Bei
dem Unterrahmen 2 handelt es sich um eine Schweißkonstruktion.
Die Rungenhalterungen 3 sind aus Rohrabschnitten gebildet,
die durch daran angeschweißte Querstreben 4 miteinander
verbunden sind. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel bilden
die Rungenhalterungen 3 und die Querstreben 4 einen
im Wesentlichen quadratischen Rahmen (Unterrahmen).
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Die
unteren Enden der rohrförmigen Rungenhalterungen 3 sind
geschlossen oder jeweils mit einem Anschlag versehen, auf dem die
in die Halterung 3 eingesteckte rohrförmige Runge 5 in
axialer Richtung abgestützt ist. Der Innendurchmesser der rohrförmigen
Rungenhalterung 3 ist geringfügig größer
als der Außendurchmesser der darin einsteckbaren rohrförmigen
Runge 5. Ferner sind die unteren Enden der Rungenhalterungen 3 mit
kalotten- oder trichterförmigen Fußelementen 6 versehen.
Das jeweilige Fußelement 6 definiert einen nach
unten offenen Hohlraum und ist mit der Rungenhalterung 3 einstückig
verbunden.
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Zumindest
die vorderseitige Querstrebe 4 des Unterrahmens 2 ist
mit Einfahrlaschen 7 für Staplergabeln versehen.
Die Einfahrlaschen 7 bestehen aus Winkeleisen, die an der
Unterseite der Querstrebe 4 und einem Fußelement 6 angeschweißt
sind.
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Die
jeweilige Runge 5 ist mit einer Vielzahl von Löchern 8 versehen,
die vier sich in Axialrichtung erstreckende Lochreihen bilden, wobei
die Lochreihen um 90° versetzt zueinander auf dem Außenumfang
der Runge 5 angeordnet sind. Die Löcher 8 sind schlitzförmig
ausgebildet und in der jeweiligen Lochreihe gleichmäßig
zueinander beabstandet. Der mittlere (vertikale) Abstand der Löcher
(Langlöcher) 8 einer Lochreihe beträgt
beispielsweise etwa 300 mm. Die Löcher 8 sind
so angeordnet, dass jeweils vier Löcher auf gleicher axialer
Länge bzw. vertikaler Höhe der Runge 5 liegen
und gleichmäßig über den Umfang der Runge 5 verteilt
angeordnet sind. Die Runge 5 hat einen kreisförmigen
Querschnitt.
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Das
erfindungsgemäße Rahmengestellsystem 1 umfasst
vorzugsweise mehrere Sätze solcher gelochten bzw. geschlitzten
Rungen 5, wobei sich die Sätze bezüglich
der Rungenlänge unterscheiden (vgl. 2 und 4).
Beispielsweise umfasst das Rahmengestellsystem 1 fünf
Sätze von rohrförmigen Rungen 5 in den
Längen 1.050 mm, 1.500 mm, 1.680 mm, 1.900 mm und 2.100
mm.
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Des
Weiteren beinhaltet das erfindungsgemäße Rahmengestellsystem 1 einen
Oberrahmen 9, der auf die in die Rungenhalterungen 3 eingesteckten Rungen 5 formschlüssig
aufsetzbar ist. Der Oberrahmen 9 ist ebenfalls eine Schweißkonstruktion.
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Der
Oberrahmen 9 kann baugleich dem Unterrahmen 2 ausgeführt
sein, so dass beide Rahmen dann einheitlich ausgebildet sind. In
dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind jedoch Unterrahmen 2 und
Oberrahmen 9 unterschiedlich ausgeführt. Ähnlich
dem Unterrahmen 2 ist der Oberrahmen 9 aus vier
Rohrabschnitten 10 gebildet, die durch daran angeschweißte
Querstreben 11 miteinander verbunden sind. Die axiale Länge
der Rohrabschnitte 10 des Oberrahmens 9 ist dabei
aber deutlich kürzer als diejenige der Rohrabschnitte (Rungenhalterungen) 3 des
Unterrahmens 2. Die Rohrabschnitte 10 des Oberrahmens 9 ragen
nach oben über die Querstreben 11 vor. Das Maß dieses
Vorsprungs entspricht in etwa der Höhe bzw. Tiefe des nach
unten offenen Hohlraums in den kalottenoder trichterförmigen
Fußelementen 6 des Unterrahmens 2.
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Auch
die unteren Enden der Rohrabschnitte 10 des Oberrahmens 9 sind
mit kalotten- oder trichterförmigen Fußelementen 6 versehen,
wobei das jeweilige Fußelement 6 wiederum einen nach
unten offenen Hohlraum definiert und mit dem Rohrabschnitt 10 einstückig
verbunden ist.
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An
den Außenseiten der Querstreben 11 sind Haken 12 angeschweißt.
Die Haken 12 dienen dem Anhängen von relativ großvolumigen
Säcken, so genannten „Big-Bags”, die
zur Aufnahme von Schüttgut verwendet werden. Derartige
Säcke (nicht gezeigt) weisen üblicherweise mehrere
Schlaufen auf, die jeweils über eine Querstrebe 11 des
Oberrahmens 9 geführt und an einem der daran angebrachten,
nach unten gebogenen Haken 12 angehängt werden
können.
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Das
dargestellte Rahmengestellsystem 1 umfasst zudem Bodenelemente 13 und
Wandelemente 14, die mit in die Löcher (Langlöcher) 8 der Rungen 5 einsteckbaren
Befestigungsmitteln 15, 16 versehen sind. Die
Befestigungsmittel 15, 16 sind hierzu hakenförmig
ausgebildet.
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Auf
dem Unterrahmen 2 ist eine Trägerplatte 17 als
Bodenplatte aufgelegt (siehe insbesondere 5). Die
Trägerplatte 17 ist an ihren Ecken abgeschnitten
oder gefast, um eine formschlüssige Lagesicherung an den
Rungen 5 zu erreichen. Die Trägerplatte 17 ist
aus Kunststoff und/oder Holzwerkstoff gefertigt.
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Die
Bodenelemente 13 dienen der Schaffung von Zwischenböden.
Sie sind jeweils aus einem Tragrahmen 18 mit einer darauf
angeordneten Trägerplatte 19 gebildet, wobei die
Trägerplatte 19 wiederum aus Kunststoff und/oder
Holzwerkstoff gefertigt sein kann. Die Trägerplatte 19 sowie 17 besteht
vorzugsweise aus einer Phenolharzplatte.
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Der
Tragrahmen 18 des Bodenelements (Zwischenbodens) 13 ist
vorzugsweise als Winkelrahmen ausgeführt. Hierzu werden
Winkelprofile zu einem rechteckigen Rahmen zusammengefügt.
Alternativ kann anstelle eines Tragrahmens (Winkelrahmens) 18 auch
ein aus Flachstahl hergestellter Träger (nicht gezeigt)
zum Einsatz kommen. Der Tragrahmen 18 bzw. Träger
ist dabei jeweils mit in die Löcher 8 der Rungen 5 einsteckbaren
bzw. einhakbaren Befestigungsmitteln 15 versehen.
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Die
Wandelemente 14 sind vorzugsweise in Form von Wandgittern
ausgebildet. Sie können nicht nur – wie dargestellt – einheitlich
ausgeführt sein, sondern insbesondere auch Wandelemente,
insbesondere Wandgitter, unterschiedlicher Höhe umfassen.
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Ergänzend
oder alternativ zu Wandelementen 14 in Form von Wandgittern
können die Rungen 5 auch mit Wandstreben (nicht
gezeigt) in Form von Querstreben versehen sein. Die Wand- bzw. Querstreben
werden für die Sicherung größerer Güter
bevorzugt, während die Wandgitter eher zur Sicherung von
kleineren Gütern gegen Herausfallen aus dem Rahmengestellsystem 1 dienen.
Darüber hinaus tragen die Wandstreben, Wandelemente 14 und/oder Tragrahmen 18 der
Zwischenbodenelemente 13 auch zur Stabilität des
Rahmengestellsystems 1 bei.
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Die
Wand- bzw. Querstreben können dabei aus Flachstahl oder
einem Rohrprofil gebildet sein und weisen an ihren Enden Befestigungsmittel
auf, die in die Löcher 8 der Rungen 5 formschlüssig
einsteckbar sind.
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Mehrere
Systeme 1 des in den 1 bis 3 und 5 dargestellten
Rahmengestellsystems 1 können übereinander
gestapelt werden. Hierzu müssen die Systeme 1 (zumindest)
bezüglich des Unterrahmens 2 baugleich ausgeführt
sein. Insbesondere bezüglich der Länge der Rungen 5 können sich
die übereinander zu stapelnden Systeme jedoch unterscheiden
(vgl. 4).
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Der
Unterrahmen 2 muss nicht zwingend quadratisch ausgeführt
sein. Er kann auch ein anderes rechteckiges Format aufweisen. Insbesondere kann
das erfindungsgemäße Rahmengestellsystem 1 unterschiedliche
Sätze von Unterrahmen umfassen, z. B. im Wesentlichen quadratische
Unterrahmen – wie in den 1 bis 3 und 5 dargestellt – sowie
im Wesentlichen rechteckige Unterrahmen, welche jeweils eine oder
mehrere genormte Paletten aufnehmen können. Vorzugsweise
umfasst das erfindungsgemäße Rahmengestellsystem 1 in diesem
Fall dann auch unterschiedliche Sätze von Oberrahmen, die
den unterschiedlichen Formaten der Unterrahmen entsprechen.
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Beim
Stapeln mehrerer erfindungsgemäßer Rahmengestellsysteme 1 wird
der Unterrahmen 2 des jeweils höher anzuordnenden
Rahmengestellsystems 1 mit seinen nach unten offenen Fußelementen 6 auf
die nach oben vorstehenden Rohrabschnitte 10 des Oberrahmens 9 des
darunter befindlichen Rahmengestellsystems 1 abgesetzt.
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Wie
in 4 dargestellt, ist es jedoch auch möglich,
den Oberrahmen 9 beim unteren bzw. tiefer angeordneten
Rahmengestellsystem 1 wegzulassen und ein weiteres Rahmengestellsystem 1 mit
den Füßen 6 seines Unterrahmens 2 direkt
auf die oberen Enden der Rungen 5 des unteren bzw. tiefer angeordneten
Rahmengestellsystems 1 formschlüssig abzustellen.
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In 6 ist
ein Informationsträger bzw. Etikettenhalter 20 dargestellt,
der hakenförmige Befestigungsmittel 21 aufweist
und über diese an einer der gelochten Rungen 5 lösbar
angesteckt bzw. angehängt werden kann.
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Die
Ausführung der Erfindung ist nicht auf die vorstehend beschriebenen
Ausführungsbeispiele beschränkt. Vielmehr sind
zahlreiche Varianten möglich, die auch bei abweichender
Gestaltung von dem in den beiliegenden Ansprüchen angegebenen
Erfindungsgedanken Gebrauch machen. So kann beispielsweise zumindest
ein Teil der Bodenelemente 13 auch gitterförmig
ausgebildet sein, um in dem Rahmengestellsystem 1 Stoff-
oder Papierrollen, insbesondere Tapetenrollen, aufrecht stehend,
gesichert zu lagern. Ferner liegt es Rahmen der Erfindung, dass
die Rungenhalterungen 3 des Unterrahmens 2 mit
von unten eingesteckten Rollenträgern versehen werden,
in denen Laufrollen drehbar gelagert sind. Dabei sind vorzugsweise
die Rollenträger zur Bildung von Lenklaufrollen drehbar
ausgebildet.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 202007001362
U1 [0002]