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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Spielvorrichtung gemäß Anspruch
1.
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Bei
bekannten Spielvorrichtungen stellt sich oft das Problem, dass die
Spielvorrichtung entweder für
einen großen
Kreis von Spielern ausgelegt ist und dafür aber aufwendig zu transportieren
ist oder zwar leicht und ohne großen Aufwand zu transportieren
ist, dafür
aber nur von einer sehr begrenzten Anzahl Spieler benutzt werden
kann.
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Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Spielvorrichtung vorzuschlagen,
die von einer großen
Anzahl von Spielern benutzt werden kann und gleichermaßen unproblematisch
zu transportieren ist, insbesondere kompakt aufgebaut ist.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe durch eine Spielvorrichtung gemäß Anspruch 1 gelöst. Dadurch,
dass die Spielvorrichtung, ein Behältnis mit einem Aufnahmeraum
und einen Deckel zum Verschließen
des Aufnahmeraums umfasst, wobei der Deckel mit fünf Sacklochbohrungen
und einer Durchgangsbohrung ausgestattet ist, kann eine Spielvorrichtung
vorgeschlagen werden, welche von einer nahezu unbegrenzten Anzahl
von Spielern in einem gemeinsamen Spiel genutzt werden kann, gleichermaßen aber
kompakt aufgebaut ist und leicht transportiert werden kann. Dies
ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen dass
die meisten Komponenten sowohl eine Spielfunktion, als auch eine
Transportfunktion übernehmen.
So kann der Aufnahmeraum einerseits dazu benutzt werden, weitere
Spielbestandteile wie Spielstäbe
und Würfel
aufzunehmen, wobei der Deckel den Aufnahmeraum für den Transport verschließen kann.
Ebenfalls ist der Deckel und auch der Aufnahmeraum wesentlicher
Bestandteil des Spieles, da einerseits die Spielstäbe in die
vorgesehenen Bohrungen im Deckel eingesteckt bzw. hindurchgesteckt
werden können
und andererseits die in den Aufnahmeraum während des Spieles gelangten
Spielstäbe
den Spielern nicht mehr zur Verfügung stehen.
Gerade das Einbringen von Spielstäben in den Aufnahmeraum durch
die Durchgangsbohrung hat wesentlichen Einfluss auf den Ausgang
des Spieles.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen der vorgeschlagenen Erfindung ergeben
sich insbesondere aus den Merkmalen der Unteransprüche.
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Es
kann beispielsweise vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass das
Behältnis
eine schalenförmige,
insbesondere hohlzylinderförmige
Gestalt aufweist. Eine derartiges Behältnis ist auf einfache Art
und Weise herzustellen. Es kann beispielsweise aus einem Holzstück auf einer
Drechselbank hergestellt werden.
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In
diesem Zusammenhang kann ebenfalls vorteilhafterweise vorgesehen
sein, dass der Deckel eine schalenförmige, insbesondere hohlzylinderförmige Gestalt
aufweist. Entsprechend kann auch ein derartiger Deckel auf einfache
Art und Weise hergestellt werden, beispielsweise aus einem Stück Holz gedrechselt
werden.
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Es
kann ferner vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass ein Verbindungsmittel
zur lösbaren Verbindung
von Deckel und Behältnis
vorgesehen ist. Durch dieses Verbindungsmittel kann sichergestellt
werden, dass das Behältnis,
insbesondere der Aufnahmeraum, in einer Transportsituation sicher verschlossen
werden kann. Aber auch während
des Spieles kann das Verbindungsmittel für einen sicheren Sitz des Deckels
auf dem Behältnis
sorgen.
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In
einer vorteilhaften Ausgestaltung der vorgeschlagenen Erfindung
kann vorgesehen sein, dass das Verbindungsmittel einen oberen Absatz
in der Gehäusewand
des Deckels umfasst, wobei der Absatz in einen Abschnitt des Behältnisses
einsteckbar ist oder diesen übergreift.
Ein derartiges Verbindungsmittel lässt sich auf einfache Art und
Weise während
des Drechselns des Deckels herstellen, indem der Absatz aus der
Deckelwand abgedrechselt wird.
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Es
kann ferner vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass die Sacklöcher gleichmäßig verteilt auf
einer konzentrischen Kreislinie und das Durchgangsloch im Zentrum
des Deckels angeordnet sind. Durch diese Maßnahme kann eine leichtere
Herstellung auch des Werkzeugs gewährleistet werden. Ferner kann
das Behältnis
niedriger sein, beim Einbringen der Stäbchen durch das Durchgangsloch
in den Aufnahmeraum.
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In
einer bevorzugten und/oder alternativen Ausgestaltung der vorgeschlagenen
Spielvorrichtung kann vorgesehen sein, dass das Behältnis und/oder der
Deckel aus einem gieß-
oder spritzfähigen
Material hergestellt sind. Insofern kann eine alternative Herstellung
in Betracht gezogen werden, beispielsweise durch geeignete Spritzgussverfahren.
Hierdurch können
insbesondere bei hohen Stückzahlen Kostenvorteile
erzielt werden. Ferner können
Erhöhungen
und/oder Vertiefungen, z. B. als Symbole und Beschriftungen ohne
einen zusätzlichen
Arbeitsgang eingebracht werden.
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Vorzugsweise
kann ebenfalls vorgesehen sein, dass die Sacklöcher von nach unten geschlossenen
Hülsen
gebildet werden. Denkbar ist ebenfalls, dass die Hülsen beispielsweise
während
des Herstellungsprozesses aus einem gieß- oder spritzfähigen Material
bereits eingesetzt und entsprechend umspritzt oder beim Herstellungsprozess
unmittelbar angespritzt werden. Hierdurch ergeben sich Materialeinsparungen
und Einsparungen eines zusätzlichen
Arbeitsganges.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden deutlich
anhand der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele
unter Bezugnahme auf die beiliegenden Abbildungen. Darin zeigen
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1 eine
erfindungsgemäße Spielvorrichtung
in einer perspektivischen Ansicht;
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2 eine
erfindungsgemäße Spielvorrichtung
in einer seitlichen Schnittansicht;
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3 eine
erfindungsgemäße Spielvorrichtung
in einer Draufsicht;
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4 eine
erfindungsgemäße Spielvorrichtung
aus einem gieß- oder spritzfähigen Material
und mit Hülsen
in einer seitlichen Schnittansicht.
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Folgende
Bezugszeichen werden in den Abbildungen verwendet:
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- 1
- Behältnis
- 2
- Aufnahmeraum
- 3
- Deckel
- 4
- Sacklochbohrung
- 5
- Durchgangsbohrung
- 6
- Absatz
- 7
- Spielstab
- 8
- Hülse
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Zunächst wird
auf 1 Bezug genommen.
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Eine
erfindungsgemäße Spielvorrichtung umfasst
im Wesentlichen ein Behältnis 1 und
einen Deckel 3. Der Deckel 3 ist über ein
Verbindungsmittel lösbar
mit dem Behältnis 1 verbunden.
Darüber
hinaus ist der Deckel 3 mit einer Anzahl von Sacklochbohrungen 4,
insbesondere fünf
Sacklochbohrungen 4 und einer Durchgangsbohrung 5 ausgestattet.
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Das
Behältnis 1 und
der Deckel 3 sind vorzugsweise hohlzylinderförmig ausgebildet.
Das Behältnis 1 weist
einen Aufnahmeraum 2 auf, der mit dem Deckel 3 verschlossen
werden kann.
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Das
Verbindungsmittel wird aus einem Absatz 6 in der Gehäusewand
des Deckels 3 und einem Abschnitt in der Gehäusewand
des Behältnisses 1 gebildet.
Vorzugsweise fluchten die Mantelflächen, so dass der Eindruck
der Einstückigkeit
entstehen kann.
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Die
Sacklochbohrungen 4 und die Durchgangsbohrung 5 sind
in dem Deckel 3, insbesondere in der Deckeloberseite angeordnet.
Vorzugsweise ist die Durchgangsbohrung 5 in der Mitte des
Deckels 3 angebracht und die Sacklochbohrungen 4 um
diesen Mittelpunkt angeordnet. Die Sacklochbohrungen 4 sind
mit den Ziffern „1” bis „5” und die
Durchgangsbohrung 5 mit der Ziffer „6” gekennzeichnet.
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Lediglich
die Durchgangsbohrung 5 mündet bei aufgesetztem Deckel 3 in
dem Aufnahmeraum 2 des Behältnisses 1. Die Durchgangsbohrung 5 ist dazu
eingerichtet, dass ein Spielstab 7 durch die Durchgangsbohrung 5 in
den Aufnahmeraum 2 gelangen kann. Bei dem Spielstab 7 handelt
es sich vorzugsweise um einen Holzstab von etwa 3 cm Länge und
einem halben Zentimeter Durchmesser.
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Das
Behältnis 1 bzw.
der Aufnahmeraum 2 dient im Rahmen des Spiels als Auffangbehältnis für die durch
die Durchgangsbohrung 5 gelangten Spielstäbchen 7.
Ferner dient das Behältnis 1 bzw.
der Aufnahmeraum 2 aber auch als Transportbehältnis für die Spielstäbchen 7 und
insbesondere weitere Spielaccessoires, wie beispielsweise einen
Würfel.
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Mit
einer derart ausgestalteten Spielvorrichtung lässt sich insbesondere folgender
Spielablauf realisieren:
Das Spiel wird von dem Spieler eröffnet, der
in der ersten Würfelrunde
die höchste
Augenzahl auf dem Würfel
erzielt hat.
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Rund
um den Rand des Holzdeckels 3 befinden sich fünf Sacklochbohrungen 4 in
der Stärke
der Holzstäbchen 7.
Die Sacklochbohrungen sind mit den Zahlen „1”–„5” beschriftet. Eine sechste
Durchgangsbohrung 5 befindet sich in der Mitte des Holzdeckels 3.
Diese Durchgangsbohrung 5 ist mit der Zahl „6” gekennzeichnet.
Jeder Spieler bekommt sechs Holzstäbchen 7.
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Es
wird reihum gewürfelt.
Jeder Spieler hat maximal drei Würfe.
Er kann aber selbst entscheiden, ob er drei oder auch weniger Würfe (aber
mindestens einen Wurf) ausführen
möchte.
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Jede
Augenzahl auf dem Würfel
entspricht einer Zahl auf der Holz-Dose. Wer also eine „2” würfelt, steckt ein Holzstäbchen 7 in
die Sacklochbohrung mit der Ziffer „2” und das Holzstäbchen bleibt hier
stecken. Bei einer „6” fällt er durch,
da das Holzstäbchen 7 in
die Durchgangsbohrung 5 gesteckt werden muss.
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Wenn
der erste Spieler zum Beispiel eine „3”, dann eine „4” und dann
eine „2” würfelt, sind
diese Felder besetzt. Er gibt die Dose weiter.
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Der
nächste
Spieler würfelt
z. B. eine „2”. Das Feld
ist schon besetzt und er muss das Holzstäbchen 7 aus Loch „2” herausnehmen
und das Spiel an den nächsten
Mitspieler weitergeben. So geht es immer im Kreis weiter.
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Gewonnen
hat der Spieler, der als erster keine Holzstäbchen 7 mehr hat.
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Es
handelt sich entsprechend um ein kreatives Steckspiel, bei dem schon
die Jüngsten
mitspielen können.
Die Zahl der Mitspieler ist nicht begrenzt.