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Die
Erfindung betrifft ein Folienbild zum Anbringen auf der Innen- und/oder
Außenseite eines aus Lamellen zusammengesetzten Rollladens
gemäß dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1, ein Hilfsmittel
zum Aufbringen eines solchen Folienbildes auf einem Rollladen gemäß dem
Oberbegriff des Schutzanspruchs 12 sowie ein System aus beidem gemäß Schutzanspruch
19.
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Aus
dekorativen Gründen ist es oft erwünscht, die
sichtbare Seite von Rollläden, die im Regelfall unauffällig
einfarbig gehalten ist, durch einen passenden Farbauftrag oder Muster
und Motive ästhetisch aufzuwerten. Eine dazu gängige
Methode besteht darin, die entsprechende Seite des Rollladens mit
einer Folie zu bekleben, wozu sich insbesondere selbstklebende Folien
eignen.
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Die
Besonderheit beim Bekleben von Rollläden mit einer Folie
ergibt sich aus der Konstruktion des Rollladens selbst. Dieser besteht
aus einer Vielzahl achsparalleler Lamellen, die entlang ihrer Längsränder
gelenkig miteinander verbunden sind, um ein Aufwickeln des Rollladens
beim Hochziehen zu ermöglichen. Dabei erlaubt die besondere
Konstruktionsweise im Gelenkbereich nicht nur ein Schwenken um die
Gelenkachse, sondern zusätzlich eine Querverschiebung der
einzelnen Lamellen untereinander in Laufrichtung des Rollladens.
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Das
hat zur Folge, dass beim Aufkleben eines Folienbildes auf einen
herabgelassenen Rollladen die oben beschriebene Querverschieblichkeit beim
Hochziehen behindert wird oder aber das Folienbild in den Gelenkfugen
unkontrolliert aufreißt, was jeweils unerwünscht
ist.
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Zur
Vermeidung dieser Nachteile ist es auch schon bekannt, das Folienbild
als Ganzes auf einen herabgelassenen Rollladen aufzukleben und entlang der
Gelenkfugen in Streifen zu zerteilen. Ein solches Vorgehen ist beispielsweise
in der
DE 20 2007
011 015 U1 offenbart. Eine Alternative hierzu ist in der
DE 31 44 948 A1 beschrieben,
bei der ein Folienbild bereits vor dem Aufkleben in Streifen mit
einer der Lamellenhöhe entsprechenden Streifenhöhe
aufgeteilt und anschließend die einzelnen Streifen auf
die Lamellen aufgeklebt werden.
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Diese
Vorgehensweise birgt jedoch die Gefahr, dass trotz großer
Sorgfalt schon geringe Ungenauigkeiten beim Aufkleben sichtbare
streifenförmige Bereiche ergeben, die nicht das Bild, sondern
die ursprüngliche Rollladenoberfläche zeigen.
Diese stören daher den ästhetischen Gesamteindruck
ganz erheblich.
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Vor
diesem Hintergrund liegt die Aufgabe der Erfindung darin, das Aufkleben
von Folienbildern auf die sichtbare Seite eines Rollladens zu erleichtern, ohne
dass darunter der ästhetische Gesamteindruck des Folienbildes
leidet.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Folienbild mit den Merkmalen des Schutzanspruchs
1, einem Hilfsmittel mit den Merkmalen den Schutzanspruchs 12, sowie
einem System aus beidem gemäß Schutzanspruch 19
gelöst.
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Vorteilhafte
Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Durch
eine Ausbildung der einzelnen Folienbildstreifen mit einer Höhe
größer als die der Lamellen des Rollladens ergibt
sich ein schmaler streifenförmiger Überstand an
den Längsrändern der Folienbildstreifen, der jeweils
als Umbug in die Fuge zwischen zwei benachbarten Lamellen eingelegt
werden kann. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass auch bei
ungenauem Anlegen und Kleben der einzelnen Folienbildstreifen, zum
Beispiel bei einer Unparallelität zwischen Folienbildstreifen
und einer Lamelle, keine Lücken im Gesamtbild entstehen,
durch welche der Rollladenuntergrund durchscheinen würde.
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Der
Umbug kann bei zu beklebenden Lamellenseiten mit einer konvex Wölbung
kleiner sein als bei konkav gewölbten Lamellenseiten. Eine
Untergrenze für den Umbug liegt etwa bei 0,8 mm, vorzugsweise
1 mm. Bei konkav gewölbten Lamellenflächen wird
hingegen ein Umbug in einer Größenordnung von
3 mm und mehr bevorzugt, um Toleranzen beim Anbringen der Folienbildstreifen
auszugleichen.
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Um
Unregelmäßigkeiten beim Aufbringen der Folienbildstreifen
für den Betrachter möglichst nicht wahrnehmbar
zu gestalten, sieht die Erfindung in vorteilhafter Weiterbildung
vor, den Umbug mit einem Motiv zu bedrucken. Als besonders effektiv
hat es sich dabei herausgestellt, wenn das Motiv des unteren Umbugs
eines oberen Folienbildstreifens eine Teilkopie des Motivbereichs
des unteren Folienbildstreifens ist und umgekehrt. Ausnahmen hiervon
bilden lediglich die Folienbildstreifen der obersten und untersten
Lamelle, die vorzugsweise frei von jeglichem Motiv sind oder deren
Motivbereich bis in den oberen und/oder unteren Umbug gedehnt ist.
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Zur
Erleichterung des Aufklebens der einzelnen Folienbildstreifen tragen
diese Markierungen, beispielsweise in Form von Zahlen oder Buchstaben, aus
denen sich die zum Zusammensetzen des Gesamtbildes richtige Reihenfolge
ergibt.
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Eine
weitere Hilfe bieten Markierungen in der Trennlinie zwischen Umbug
und restlichem Folienbildstreifen, welche eine achsparallele Anlage
entlang der oberen bzw. unteren Lamellenkante ermöglicht
und auf diese Weise eine achsparallele Ausrichtung gewährleistet.
Den gleichen Zweck erfüllt eine mittig verlaufende Markierung,
die mit der Mittelachse der Lamelle in Deckung gebracht werden kann.
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Das
Anbringen der einzelnen Folienbildstreifen geschieht gemäß der
Erfindung vorzugsweise durch Kleben, wobei selbstklebende Folienbildstreifen
bevorzugt sind. Solche Folien weisen im Regelfall eine Schutzlage
auf, die die Klebeschicht bedeckt. Durch Anbringen einer Trennlinie
zwischen dem Umbug und dem restlichen Bildfolienstreifen ist es
möglich, die Folienbildstreifen sukzessive aufzubringen, nämlich
zuerst mit ihrem mittleren Bereich zwischen dem oberen und unteren
Umbug. Der Umbug wird erst anschließend aufgeklebt. Diese
Ausgestaltung der Folienbildstreifen erleichtert ein faltenfreies
Aufkleben.
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Das
zur Aufbringung eines oben beschriebenen Folienbildstreifens geeignete
Hilfsmittel weist eine konvex gewölbte Aufspannfläche
auf, entlang deren Längsränder jeweils eine Klemmleiste
verläuft. Diese Klemmleisten bilden eine Aufnahme für
den oberen und unteren Umbug eines Folienbildstreifens, der dort
mit Reibschluss gehalten ist. Die konvexe Wölbung der Spannfläche
ist vorzugsweise größer als die oder gleich der
Wölbung der Lamellen des Rollladens, so dass ein aufgespannter
Folienbildstreifen linienförmig angelegt und nachfolgend
flächig durch Wippen der konvexen Aufspannfläche aufgebracht
werden kann. Ein erfindungsgemäßes Hilfsmittel
erleichtert auf diese Weise eine achsparallele und faltenfreie Aufbringung
der Folienbildstreifen auf den einzelnen Lamellen.
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Die
Erfindung wird nachstehend anhand eines in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Es zeigen
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1 eine
Ansicht auf die Innenseite eines Rollladens mit aufgeklebtem Folienbild,
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2 einen
Teilschnitt durch den in 1 dargestellten Rollladen entlang
der dortigen Linie II-II,
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3 eine
Teilansicht auf zwei benachbarte Folienbildstreifen,
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4 eine
Ansicht auf einen Teilbereich einer Rollladenlamelle mit teilaufgebrachtem
Folienbildstreifen,
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5 eine
Teilansicht auf einen Folienbildstreifen mit Markierungen und
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6 eine
Schrägansicht auf eine erste Ausführungsform eines
Hilfsmittels zum Anbringen von Folienbildstreifen auf Rollladenlamellen,
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7 ein
Teilquerschnitt durch das in 6 dargestellte
Hilfsmittel im Bereich der Klemmleiste in größerem
Maßstab,
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8 einen
Querschnitt durch die Aufspannfläche einer weiteren Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Hilfsmittels,
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9 ein
Teilquerschnitt durch das in 8 dargestellte
Hilfsmittel im Bereich der Klemmleiste in größerem
Maßstab, und
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10 einen
Querschnitt durch ein Profil einer zusätzlichen Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Hilfsmittels.
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1 zeigt
in vereinfachter Darstellung die Innenansicht eines Rollladens 1,
der von einer Vielzahl achsparalleler Rollladenlamellen 2 gebildet
ist. Entlang ihrer Längsseiten sind die Rollladenlamellen 2 über
Gelenkverbindungen 3 miteinander verbunden, um ein Aufrollen
des Rollladens 1 zu ermöglichen. Die Gelenkverbindungen 3 erlauben
zudem eine in Laufrichtung des Rollladens 1 begrenzte Verschiebemöglichkeit,
so dass beim Hochziehen eines Rollladens 1 zunächst
die Lamellen 2 ein Stück auseinanderrücken.
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Wie
vor allem aus 2 hervorgeht, besitzen die Lamellen 2 eine
konkave Innenseite 4 und eine konkave Außenseite 5.
Die Innenseiten 4 bilden in ihrer Gesamtheit die Innenseite
des Rollladens 1, die im vorliegenden Ausführungsbeispiel
mit einem Folienbild 6 beklebt ist. Ebenso ist die Anbringung
eines Folienbildes 6 an der Außenseite des Rollladens möglich.
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Durch
die Anbringung des Folienbildes 6 am Rollladen 1 darf
dessen Funktionalität nicht behindert werden, insbesondere
darf ein Auseinanderziehen und Schwenken der einzelnen Lamellen 2 beim Hochziehen
und Aufrollen des Rollladens 1 nicht gestört sein.
Aus diesem Grund ist das Folienbild 6 in einzelne, voneinander
getrennte Folienbildstreifen 7 unterteilt, von denen jeweils
einer einer Lamelle 2 zugeordnet ist (1).
Alle Folienbildstreifen 7 ergeben zusammen das Motiv des
Folienbildes 6.
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3 zeigt
Längsabschnitte zweier übereinander angeordneter
Folienbildstreifen 7', 7''. Deren Unterteilung
quer zu ihrer Längserstreckungsrichtung ist durch eine
strichpunktierte Linie 8 und eine gestrichelte Linie 9 kenntlich
gemacht. Zwischen den beiden strichpunktierten Linien 8 eines
Folienbildstreifens 7', 7'' erstreckt sich der
Motivbereich 10, der einen Teilabschnitt des gesamten Folienbilds 6 wiedergibt.
Von der strichpunktierten Linie 8 zum oberen Längsrand
des Folienstreifens 7', 7'' erstreckt sich ein
oberer Umbug 11. Der untere Umbug 12 erstreckt sich
in entsprechender Weise von der unteren strichpunktierten Linie 8 bis
zum unteren Längsrand des Folienbildstreifens 7', 7''.
Die Bereiche zwischen der strichpunktierten Linie 8 und
gestrichelten Linie 9 ergeben jeweils einen oberen Motivrand 13 bzw.
einen unteren Motivrand 14.
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Aus 4 geht
hervor, dass die Folienbildstreifen 7 in Relation zu den
Lamellen 2 so bemessen sind, dass der Motivbereich 10 der
Höhe H der Lamellen 2 oder bei im Querschnitt
gewölbten Lamellen 2 der äußeren
oder inneren Bogenlänge entspricht. Die Umbuge 11 und 12 stehen
jeweils über die obere bzw. untere Lamellenkante über
und werden, wie aus 2 ersichtlich, in die Kontaktfuge
zweier benachbarter Lamelle 2 umgeschlagen und eingeklebt.
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Das
Aufkleben der Folienbildstreifen 7 kann von Hand erfolgen
oder vorteilhafterweise mit einem Hilfsmittel, wie es unter den 6 bis 10 nachfolgend
beschrieben ist. In beiden Fällen ermöglichen
optionale Markierungen das präzise Ansetzen und Ausrichten
der Folienbildstreifen 7 auf den zugehörigen Lamellen 2. 5 zeigt
einen Folienbildstreifen 7, dessen Enden mit ersten Markierungen 29 in der
Flucht der strichpunktierten Linie 8 versehen sind. Beim
Aufkleben der Folienbildstreifen 7 sind diese Markierungen
mit der Oberkante bzw. Unterkante der Lamellen 2 in Deckung
zu bringen, wodurch sich eine achsparallele Ausrichtung des Folienbildstreifens 7 zur
Lamellenlängsachse ergibt. Alternativ oder zusätzlich
kann auch eine mittige Markierung 30 angebracht sein, die
beim Bekleben der Lamellen 2 mit der Mittelachse der Lamelle 2 in
Deckung zu bringen ist.
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Da
bei der Anbringung der Folienbildstreifen 7 auch trotz
Markierungen 29 und 30 und Aufbringung größter
Sorgfalt Toleranzen nicht ausgeschlossen werden können,
ist gemäß der Erfindung vorgesehen, die Folienbildstreifen 7 in
einer besonderen Art und Weise zu bedrucken, was nachfolgend unter Bezugnahme
auf 3 näher erläutert ist.
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Die
Motivbereiche 10 aller Folienbildstreifen 7 ergeben
das Gesamtmotiv des Folienbilds 6. Unparallelitäten
zwischen den einzelnen Folienbildstreifen 7 führen
zu den Leerbereichen im Gesamtmotiv, die den ästhetischen
Gesamteindruck erheblich stören. Um solche Leerbereiche
zu vermeiden, sind daher auch die Umbuge 11 und 12 mit
einem Motiv bedruckt. Dabei hat sich gezeigt, dass dem Betrachter Unregelmäßigenkeiten
im Gesamtmotiv am wenigstens auffallen, wenn sich der obere Motivrand 13'' des
unteren Folienbildstreifens 7'' im unteren Umbug 12' des
oberen Folienbildstreifens 7' zweier benachbarter Folienbildstreifen 7', 7'' wieder
findet und der untere Motivrand 14' des oberen Folienbildstreifens 7' in
dem oberen Umbug 11'' des unteren Folienbildstreifens 7''.
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Die
Folienstreifen 7, 7' eines Folienbildes 6 werden
daher alle dementsprechend vorbereitet. Lediglich beim oberen Umbug 11 des
obersten Folienbildstreifens 7 und beim unteren Umbug 12 des
untersten Folienbildstreifens 7 macht es keinen Sinn, den
entsprechend Motivrand 13 bzw. 14 des benachbarten
Folienbildstreifen 7, 7' zu kopieren. Stattdessen
wird der Motivbereich 10 gedehnt, so dass sich das Motiv
in den Umbug 13 bzw. 14 hinein erstreckt. Dies
führt zwar zu einer minimalen Verzerrung des Motivs, was
aber in der Regel nicht auffällt, zumal die Aufmerksamkeit
des Betrachters im Normalfall auf das Zentrum konzentriert ist.
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6 zeig
ein Hilfsmittel 17, das eine möglichst exakte
Positionierung des Folienbildstreifens 7 gewährleistet.
Das Hilfsmittel 17 weist daher eine Länge kleiner
als die Breite des Rollladens 1 bzw. Länge der
Lamellen 2 auf. Das Hilfsmittel 17 besitzt ein
konkav gewölbtes teilzylindrisches Längsprofil 18,
dessen Aufspannfläche 19 sich vom oberen Längsrand 20 zum
unteren Längsrand 21 erstreckt und zur Aufnahme
eines Folienbildstreifens 7 bestimmt ist. Das heißt,
der Umfang des Längsprofils 18 entspricht der
Breite des Folienbildstreifens 7.
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Weiter
besitzt das Hilfsmittel 17 eine Schiene 22, deren
Längsränder zur Bildung von Klemmleisten 23 mit
einer Breite umgeschlagen sind, die der Breite der Umbuge 11 bzw. 12 entspricht.
Auch die Schiene 22 ist aus einem elastischen Material
gefertigt.
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Das
Längsprofil 18 und die Schiene 22 sind so
zusammengefügt, dass die Längsränder 20, 21 in den
von dem Leisten 23 und dem Schienensteg 24 gebildeten
spitzwinkligen Aufnahmen zu liegen kommen. Der von den Klemmleisten 23 und
den Längsrändern 20, 21 des
Längsprofils 18 gebildete Überlappungsbereich
ergibt die beiden Klemmflächen, zwischen denen ein Folienbildstreifen 7 mit
seinem Umbug 11, 12 eingespannt ist; die Klemmkraft
wird durch die Eigenspannung der elastischen Materialien des Längsprofils 18 und
der Schiene 22 erzielt.
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In 7 ist
dieser Bereich in größerem Maßstab dargestellt.
Man sieht, wie ein Folienbildstreifen 7 mit seinem Umbug 11, 12 zwischen
der Aufspannfläche 19 des Längsprofils 18 und
den Klemmleisten 23 der Schiene 22 eingeklemmt
ist. Aus 7 ist ebenfalls ersichtlich,
dass der Folienbildstreifen 7 zweilagig ausgebildet ist
mit einer mit Kleber beschichteten Trägerlage 25 und
einer darüber angeordneten Schutzlage 26, wobei
die Schutzlage 26 in der Trennlinie 8 zwischen
Umbug 11, 12 und Motivbereich 10 des
Folienbildstreifens 7 durch eine Schlitzung oder Perforierung 27 geschwächt
ist.
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8 zeigt
eine Variante der Erfindung, bei der die Längsränder
des die Aufspannfläche 19 bildenden Elements 15 umgeschlagen
sind, so dass sich auf diese Weise rinnenförmige Aufnahmen 16 ergeben.
Das Element 15 besteht wiederum aus einem elastischen Material
und ist in seiner Ausgangslage plan. So kann ein Folienbildstreifen 7 planparallel
auf die Aufspannfläche 19 gelegt werden, wobei die
Umbuge 11, 12 in den rinnenförmigen Aufnahmen 16 fixiert
sind. Eine so vorbereitete Einheit aus Element und Folienbildstreifen 7 kann
dann mit der Schiene 22 zusammengefügt werden.
Diesen Zustand gibt 9 wieder.
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10 zeigt
schließlich eine Ausführungsform der Erfindung,
bei der die Klemmleisten 23 der Schiene 22 entlang
ihrer Ränder jeweils eine zur Aufspannfläche 19 gerichtete
Nasenleiste 28 besitzen. Diese Nasenleiste 28 drückt
den Folienbildstreifen 7 entweder mittelbar oder unmittelbar
gegen die Aufspannfläche 19 und sorgt auf diese
Weise für die richtige Klemmkraft.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 202007011015
U1 [0005]
- - DE 3144948 A1 [0005]