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DE202009015036U1 - Folienbild zum Anbringen auf der Innen- und/oder Außenseite eines aus Lamellen zusammengesetzten Rollladens sowie Hilfsmittel zum Aufbringen eines solchen Folienbildes auf einem Rollladen sowie System aus beidem - Google Patents

Folienbild zum Anbringen auf der Innen- und/oder Außenseite eines aus Lamellen zusammengesetzten Rollladens sowie Hilfsmittel zum Aufbringen eines solchen Folienbildes auf einem Rollladen sowie System aus beidem Download PDF

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DE202009015036U1
DE202009015036U1 DE200920015036 DE202009015036U DE202009015036U1 DE 202009015036 U1 DE202009015036 U1 DE 202009015036U1 DE 200920015036 DE200920015036 DE 200920015036 DE 202009015036 U DE202009015036 U DE 202009015036U DE 202009015036 U1 DE202009015036 U1 DE 202009015036U1
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PFIRRMANN FRANK
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    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B9/00Screening or protective devices for wall or similar openings, with or without operating or securing mechanisms; Closures of similar construction
    • E06B9/02Shutters, movable grilles, or other safety closing devices, e.g. against burglary
    • E06B9/08Roll-type closures
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    • E06B9/17Parts or details of roller shutters, e.g. suspension devices, shutter boxes, wicket doors, ventilation openings
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    • E06B9/11Roller shutters
    • E06B9/15Roller shutters with closing members formed of slats or the like
    • E06B2009/1505Slat details
    • E06B2009/1511Coatings

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Silver Salt Photography Or Processing Solution Therefor (AREA)

Abstract

Folienbild zum Anbringen auf der Innen- und/oder Außenseite (4, 5) eines aus Lamellen (2) zusammengesetzten Rollladens (1), wobei das Folienbild (6) in eine Vielzahl das Gesamtbild ergebende voneinander getrennte Folienbildstreifen (7, 7', 7'') unterteilt ist, von denen jeweils ein Folienbildstreifen (7, 7', 7'') einer Lamelle (2) zugeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Folienbildstreifen (7, 7', 7'') quer zur Streifenlängsrichtung unterteilt ist in einen zentralen Motivbereich (10) und einen sich quer zur Streifenlängsrichtung nach oben und unten anschließenden oberen Umbug (11) und unteren Umbug (12), wobei der obere Umbug (11) und untere Umbug (12) dazu bestimmt sind, in die Kontaktfuge zweier benachbarter Lamellen (2) eingefaltet zu werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Folienbild zum Anbringen auf der Innen- und/oder Außenseite eines aus Lamellen zusammengesetzten Rollladens gemäß dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1, ein Hilfsmittel zum Aufbringen eines solchen Folienbildes auf einem Rollladen gemäß dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 12 sowie ein System aus beidem gemäß Schutzanspruch 19.
  • Aus dekorativen Gründen ist es oft erwünscht, die sichtbare Seite von Rollläden, die im Regelfall unauffällig einfarbig gehalten ist, durch einen passenden Farbauftrag oder Muster und Motive ästhetisch aufzuwerten. Eine dazu gängige Methode besteht darin, die entsprechende Seite des Rollladens mit einer Folie zu bekleben, wozu sich insbesondere selbstklebende Folien eignen.
  • Die Besonderheit beim Bekleben von Rollläden mit einer Folie ergibt sich aus der Konstruktion des Rollladens selbst. Dieser besteht aus einer Vielzahl achsparalleler Lamellen, die entlang ihrer Längsränder gelenkig miteinander verbunden sind, um ein Aufwickeln des Rollladens beim Hochziehen zu ermöglichen. Dabei erlaubt die besondere Konstruktionsweise im Gelenkbereich nicht nur ein Schwenken um die Gelenkachse, sondern zusätzlich eine Querverschiebung der einzelnen Lamellen untereinander in Laufrichtung des Rollladens.
  • Das hat zur Folge, dass beim Aufkleben eines Folienbildes auf einen herabgelassenen Rollladen die oben beschriebene Querverschieblichkeit beim Hochziehen behindert wird oder aber das Folienbild in den Gelenkfugen unkontrolliert aufreißt, was jeweils unerwünscht ist.
  • Zur Vermeidung dieser Nachteile ist es auch schon bekannt, das Folienbild als Ganzes auf einen herabgelassenen Rollladen aufzukleben und entlang der Gelenkfugen in Streifen zu zerteilen. Ein solches Vorgehen ist beispielsweise in der DE 20 2007 011 015 U1 offenbart. Eine Alternative hierzu ist in der DE 31 44 948 A1 beschrieben, bei der ein Folienbild bereits vor dem Aufkleben in Streifen mit einer der Lamellenhöhe entsprechenden Streifenhöhe aufgeteilt und anschließend die einzelnen Streifen auf die Lamellen aufgeklebt werden.
  • Diese Vorgehensweise birgt jedoch die Gefahr, dass trotz großer Sorgfalt schon geringe Ungenauigkeiten beim Aufkleben sichtbare streifenförmige Bereiche ergeben, die nicht das Bild, sondern die ursprüngliche Rollladenoberfläche zeigen. Diese stören daher den ästhetischen Gesamteindruck ganz erheblich.
  • Vor diesem Hintergrund liegt die Aufgabe der Erfindung darin, das Aufkleben von Folienbildern auf die sichtbare Seite eines Rollladens zu erleichtern, ohne dass darunter der ästhetische Gesamteindruck des Folienbildes leidet.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Folienbild mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1, einem Hilfsmittel mit den Merkmalen den Schutzanspruchs 12, sowie einem System aus beidem gemäß Schutzanspruch 19 gelöst.
  • Vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Durch eine Ausbildung der einzelnen Folienbildstreifen mit einer Höhe größer als die der Lamellen des Rollladens ergibt sich ein schmaler streifenförmiger Überstand an den Längsrändern der Folienbildstreifen, der jeweils als Umbug in die Fuge zwischen zwei benachbarten Lamellen eingelegt werden kann. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass auch bei ungenauem Anlegen und Kleben der einzelnen Folienbildstreifen, zum Beispiel bei einer Unparallelität zwischen Folienbildstreifen und einer Lamelle, keine Lücken im Gesamtbild entstehen, durch welche der Rollladenuntergrund durchscheinen würde.
  • Der Umbug kann bei zu beklebenden Lamellenseiten mit einer konvex Wölbung kleiner sein als bei konkav gewölbten Lamellenseiten. Eine Untergrenze für den Umbug liegt etwa bei 0,8 mm, vorzugsweise 1 mm. Bei konkav gewölbten Lamellenflächen wird hingegen ein Umbug in einer Größenordnung von 3 mm und mehr bevorzugt, um Toleranzen beim Anbringen der Folienbildstreifen auszugleichen.
  • Um Unregelmäßigkeiten beim Aufbringen der Folienbildstreifen für den Betrachter möglichst nicht wahrnehmbar zu gestalten, sieht die Erfindung in vorteilhafter Weiterbildung vor, den Umbug mit einem Motiv zu bedrucken. Als besonders effektiv hat es sich dabei herausgestellt, wenn das Motiv des unteren Umbugs eines oberen Folienbildstreifens eine Teilkopie des Motivbereichs des unteren Folienbildstreifens ist und umgekehrt. Ausnahmen hiervon bilden lediglich die Folienbildstreifen der obersten und untersten Lamelle, die vorzugsweise frei von jeglichem Motiv sind oder deren Motivbereich bis in den oberen und/oder unteren Umbug gedehnt ist.
  • Zur Erleichterung des Aufklebens der einzelnen Folienbildstreifen tragen diese Markierungen, beispielsweise in Form von Zahlen oder Buchstaben, aus denen sich die zum Zusammensetzen des Gesamtbildes richtige Reihenfolge ergibt.
  • Eine weitere Hilfe bieten Markierungen in der Trennlinie zwischen Umbug und restlichem Folienbildstreifen, welche eine achsparallele Anlage entlang der oberen bzw. unteren Lamellenkante ermöglicht und auf diese Weise eine achsparallele Ausrichtung gewährleistet. Den gleichen Zweck erfüllt eine mittig verlaufende Markierung, die mit der Mittelachse der Lamelle in Deckung gebracht werden kann.
  • Das Anbringen der einzelnen Folienbildstreifen geschieht gemäß der Erfindung vorzugsweise durch Kleben, wobei selbstklebende Folienbildstreifen bevorzugt sind. Solche Folien weisen im Regelfall eine Schutzlage auf, die die Klebeschicht bedeckt. Durch Anbringen einer Trennlinie zwischen dem Umbug und dem restlichen Bildfolienstreifen ist es möglich, die Folienbildstreifen sukzessive aufzubringen, nämlich zuerst mit ihrem mittleren Bereich zwischen dem oberen und unteren Umbug. Der Umbug wird erst anschließend aufgeklebt. Diese Ausgestaltung der Folienbildstreifen erleichtert ein faltenfreies Aufkleben.
  • Das zur Aufbringung eines oben beschriebenen Folienbildstreifens geeignete Hilfsmittel weist eine konvex gewölbte Aufspannfläche auf, entlang deren Längsränder jeweils eine Klemmleiste verläuft. Diese Klemmleisten bilden eine Aufnahme für den oberen und unteren Umbug eines Folienbildstreifens, der dort mit Reibschluss gehalten ist. Die konvexe Wölbung der Spannfläche ist vorzugsweise größer als die oder gleich der Wölbung der Lamellen des Rollladens, so dass ein aufgespannter Folienbildstreifen linienförmig angelegt und nachfolgend flächig durch Wippen der konvexen Aufspannfläche aufgebracht werden kann. Ein erfindungsgemäßes Hilfsmittel erleichtert auf diese Weise eine achsparallele und faltenfreie Aufbringung der Folienbildstreifen auf den einzelnen Lamellen.
  • Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen
  • 1 eine Ansicht auf die Innenseite eines Rollladens mit aufgeklebtem Folienbild,
  • 2 einen Teilschnitt durch den in 1 dargestellten Rollladen entlang der dortigen Linie II-II,
  • 3 eine Teilansicht auf zwei benachbarte Folienbildstreifen,
  • 4 eine Ansicht auf einen Teilbereich einer Rollladenlamelle mit teilaufgebrachtem Folienbildstreifen,
  • 5 eine Teilansicht auf einen Folienbildstreifen mit Markierungen und
  • 6 eine Schrägansicht auf eine erste Ausführungsform eines Hilfsmittels zum Anbringen von Folienbildstreifen auf Rollladenlamellen,
  • 7 ein Teilquerschnitt durch das in 6 dargestellte Hilfsmittel im Bereich der Klemmleiste in größerem Maßstab,
  • 8 einen Querschnitt durch die Aufspannfläche einer weiteren Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Hilfsmittels,
  • 9 ein Teilquerschnitt durch das in 8 dargestellte Hilfsmittel im Bereich der Klemmleiste in größerem Maßstab, und
  • 10 einen Querschnitt durch ein Profil einer zusätzlichen Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Hilfsmittels.
  • 1 zeigt in vereinfachter Darstellung die Innenansicht eines Rollladens 1, der von einer Vielzahl achsparalleler Rollladenlamellen 2 gebildet ist. Entlang ihrer Längsseiten sind die Rollladenlamellen 2 über Gelenkverbindungen 3 miteinander verbunden, um ein Aufrollen des Rollladens 1 zu ermöglichen. Die Gelenkverbindungen 3 erlauben zudem eine in Laufrichtung des Rollladens 1 begrenzte Verschiebemöglichkeit, so dass beim Hochziehen eines Rollladens 1 zunächst die Lamellen 2 ein Stück auseinanderrücken.
  • Wie vor allem aus 2 hervorgeht, besitzen die Lamellen 2 eine konkave Innenseite 4 und eine konkave Außenseite 5. Die Innenseiten 4 bilden in ihrer Gesamtheit die Innenseite des Rollladens 1, die im vorliegenden Ausführungsbeispiel mit einem Folienbild 6 beklebt ist. Ebenso ist die Anbringung eines Folienbildes 6 an der Außenseite des Rollladens möglich.
  • Durch die Anbringung des Folienbildes 6 am Rollladen 1 darf dessen Funktionalität nicht behindert werden, insbesondere darf ein Auseinanderziehen und Schwenken der einzelnen Lamellen 2 beim Hochziehen und Aufrollen des Rollladens 1 nicht gestört sein. Aus diesem Grund ist das Folienbild 6 in einzelne, voneinander getrennte Folienbildstreifen 7 unterteilt, von denen jeweils einer einer Lamelle 2 zugeordnet ist (1). Alle Folienbildstreifen 7 ergeben zusammen das Motiv des Folienbildes 6.
  • 3 zeigt Längsabschnitte zweier übereinander angeordneter Folienbildstreifen 7', 7''. Deren Unterteilung quer zu ihrer Längserstreckungsrichtung ist durch eine strichpunktierte Linie 8 und eine gestrichelte Linie 9 kenntlich gemacht. Zwischen den beiden strichpunktierten Linien 8 eines Folienbildstreifens 7', 7'' erstreckt sich der Motivbereich 10, der einen Teilabschnitt des gesamten Folienbilds 6 wiedergibt. Von der strichpunktierten Linie 8 zum oberen Längsrand des Folienstreifens 7', 7'' erstreckt sich ein oberer Umbug 11. Der untere Umbug 12 erstreckt sich in entsprechender Weise von der unteren strichpunktierten Linie 8 bis zum unteren Längsrand des Folienbildstreifens 7', 7''. Die Bereiche zwischen der strichpunktierten Linie 8 und gestrichelten Linie 9 ergeben jeweils einen oberen Motivrand 13 bzw. einen unteren Motivrand 14.
  • Aus 4 geht hervor, dass die Folienbildstreifen 7 in Relation zu den Lamellen 2 so bemessen sind, dass der Motivbereich 10 der Höhe H der Lamellen 2 oder bei im Querschnitt gewölbten Lamellen 2 der äußeren oder inneren Bogenlänge entspricht. Die Umbuge 11 und 12 stehen jeweils über die obere bzw. untere Lamellenkante über und werden, wie aus 2 ersichtlich, in die Kontaktfuge zweier benachbarter Lamelle 2 umgeschlagen und eingeklebt.
  • Das Aufkleben der Folienbildstreifen 7 kann von Hand erfolgen oder vorteilhafterweise mit einem Hilfsmittel, wie es unter den 6 bis 10 nachfolgend beschrieben ist. In beiden Fällen ermöglichen optionale Markierungen das präzise Ansetzen und Ausrichten der Folienbildstreifen 7 auf den zugehörigen Lamellen 2. 5 zeigt einen Folienbildstreifen 7, dessen Enden mit ersten Markierungen 29 in der Flucht der strichpunktierten Linie 8 versehen sind. Beim Aufkleben der Folienbildstreifen 7 sind diese Markierungen mit der Oberkante bzw. Unterkante der Lamellen 2 in Deckung zu bringen, wodurch sich eine achsparallele Ausrichtung des Folienbildstreifens 7 zur Lamellenlängsachse ergibt. Alternativ oder zusätzlich kann auch eine mittige Markierung 30 angebracht sein, die beim Bekleben der Lamellen 2 mit der Mittelachse der Lamelle 2 in Deckung zu bringen ist.
  • Da bei der Anbringung der Folienbildstreifen 7 auch trotz Markierungen 29 und 30 und Aufbringung größter Sorgfalt Toleranzen nicht ausgeschlossen werden können, ist gemäß der Erfindung vorgesehen, die Folienbildstreifen 7 in einer besonderen Art und Weise zu bedrucken, was nachfolgend unter Bezugnahme auf 3 näher erläutert ist.
  • Die Motivbereiche 10 aller Folienbildstreifen 7 ergeben das Gesamtmotiv des Folienbilds 6. Unparallelitäten zwischen den einzelnen Folienbildstreifen 7 führen zu den Leerbereichen im Gesamtmotiv, die den ästhetischen Gesamteindruck erheblich stören. Um solche Leerbereiche zu vermeiden, sind daher auch die Umbuge 11 und 12 mit einem Motiv bedruckt. Dabei hat sich gezeigt, dass dem Betrachter Unregelmäßigenkeiten im Gesamtmotiv am wenigstens auffallen, wenn sich der obere Motivrand 13'' des unteren Folienbildstreifens 7'' im unteren Umbug 12' des oberen Folienbildstreifens 7' zweier benachbarter Folienbildstreifen 7', 7'' wieder findet und der untere Motivrand 14' des oberen Folienbildstreifens 7' in dem oberen Umbug 11'' des unteren Folienbildstreifens 7''.
  • Die Folienstreifen 7, 7' eines Folienbildes 6 werden daher alle dementsprechend vorbereitet. Lediglich beim oberen Umbug 11 des obersten Folienbildstreifens 7 und beim unteren Umbug 12 des untersten Folienbildstreifens 7 macht es keinen Sinn, den entsprechend Motivrand 13 bzw. 14 des benachbarten Folienbildstreifen 7, 7' zu kopieren. Stattdessen wird der Motivbereich 10 gedehnt, so dass sich das Motiv in den Umbug 13 bzw. 14 hinein erstreckt. Dies führt zwar zu einer minimalen Verzerrung des Motivs, was aber in der Regel nicht auffällt, zumal die Aufmerksamkeit des Betrachters im Normalfall auf das Zentrum konzentriert ist.
  • 6 zeig ein Hilfsmittel 17, das eine möglichst exakte Positionierung des Folienbildstreifens 7 gewährleistet. Das Hilfsmittel 17 weist daher eine Länge kleiner als die Breite des Rollladens 1 bzw. Länge der Lamellen 2 auf. Das Hilfsmittel 17 besitzt ein konkav gewölbtes teilzylindrisches Längsprofil 18, dessen Aufspannfläche 19 sich vom oberen Längsrand 20 zum unteren Längsrand 21 erstreckt und zur Aufnahme eines Folienbildstreifens 7 bestimmt ist. Das heißt, der Umfang des Längsprofils 18 entspricht der Breite des Folienbildstreifens 7.
  • Weiter besitzt das Hilfsmittel 17 eine Schiene 22, deren Längsränder zur Bildung von Klemmleisten 23 mit einer Breite umgeschlagen sind, die der Breite der Umbuge 11 bzw. 12 entspricht. Auch die Schiene 22 ist aus einem elastischen Material gefertigt.
  • Das Längsprofil 18 und die Schiene 22 sind so zusammengefügt, dass die Längsränder 20, 21 in den von dem Leisten 23 und dem Schienensteg 24 gebildeten spitzwinkligen Aufnahmen zu liegen kommen. Der von den Klemmleisten 23 und den Längsrändern 20, 21 des Längsprofils 18 gebildete Überlappungsbereich ergibt die beiden Klemmflächen, zwischen denen ein Folienbildstreifen 7 mit seinem Umbug 11, 12 eingespannt ist; die Klemmkraft wird durch die Eigenspannung der elastischen Materialien des Längsprofils 18 und der Schiene 22 erzielt.
  • In 7 ist dieser Bereich in größerem Maßstab dargestellt. Man sieht, wie ein Folienbildstreifen 7 mit seinem Umbug 11, 12 zwischen der Aufspannfläche 19 des Längsprofils 18 und den Klemmleisten 23 der Schiene 22 eingeklemmt ist. Aus 7 ist ebenfalls ersichtlich, dass der Folienbildstreifen 7 zweilagig ausgebildet ist mit einer mit Kleber beschichteten Trägerlage 25 und einer darüber angeordneten Schutzlage 26, wobei die Schutzlage 26 in der Trennlinie 8 zwischen Umbug 11, 12 und Motivbereich 10 des Folienbildstreifens 7 durch eine Schlitzung oder Perforierung 27 geschwächt ist.
  • 8 zeigt eine Variante der Erfindung, bei der die Längsränder des die Aufspannfläche 19 bildenden Elements 15 umgeschlagen sind, so dass sich auf diese Weise rinnenförmige Aufnahmen 16 ergeben. Das Element 15 besteht wiederum aus einem elastischen Material und ist in seiner Ausgangslage plan. So kann ein Folienbildstreifen 7 planparallel auf die Aufspannfläche 19 gelegt werden, wobei die Umbuge 11, 12 in den rinnenförmigen Aufnahmen 16 fixiert sind. Eine so vorbereitete Einheit aus Element und Folienbildstreifen 7 kann dann mit der Schiene 22 zusammengefügt werden. Diesen Zustand gibt 9 wieder.
  • 10 zeigt schließlich eine Ausführungsform der Erfindung, bei der die Klemmleisten 23 der Schiene 22 entlang ihrer Ränder jeweils eine zur Aufspannfläche 19 gerichtete Nasenleiste 28 besitzen. Diese Nasenleiste 28 drückt den Folienbildstreifen 7 entweder mittelbar oder unmittelbar gegen die Aufspannfläche 19 und sorgt auf diese Weise für die richtige Klemmkraft.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 202007011015 U1 [0005]
    • - DE 3144948 A1 [0005]

Claims (19)

  1. Folienbild zum Anbringen auf der Innen- und/oder Außenseite (4, 5) eines aus Lamellen (2) zusammengesetzten Rollladens (1), wobei das Folienbild (6) in eine Vielzahl das Gesamtbild ergebende voneinander getrennte Folienbildstreifen (7, 7', 7'') unterteilt ist, von denen jeweils ein Folienbildstreifen (7, 7', 7'') einer Lamelle (2) zugeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Folienbildstreifen (7, 7', 7'') quer zur Streifenlängsrichtung unterteilt ist in einen zentralen Motivbereich (10) und einen sich quer zur Streifenlängsrichtung nach oben und unten anschließenden oberen Umbug (11) und unteren Umbug (12), wobei der obere Umbug (11) und untere Umbug (12) dazu bestimmt sind, in die Kontaktfuge zweier benachbarter Lamellen (2) eingefaltet zu werden.
  2. Folienbild nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Umbug (11, 12) mindestens 0,8 mm beträgt, vorzugsweise mindestens 3 mm.
  3. Folienbild nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Umbug (11, 12) am oberen Rand des Folienbildstreifens (7, 7', 7'') und unteren Rand des Folienbildstreifens (7, 7', 7'') gleich groß ist.
  4. Folienbild nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der untere Umbug (12) eines ersten Folienbildstreifens (7, 7', 7'') und der obere Umbug (11) einer zweiten unterhalb anschließenden Folienbildstreifens (7, 7', 7'') mit einem Motiv bedruckt sind.
  5. Folienbild nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Motivbereich (10) eines Folienbildstreifens (7, 7', 7'') einen oberen Motivrand (13) umfasst, der sich unmittelbar an den oberen Umbug (11) anschließt und einen unteren Motivrand (14), der sich unmittelbar an den unteren Umbug (12) anschließt, und dass das Motiv des unteren Umbugs (12) eines ersten oberen Folienbildstreifens (7') dem oberen Motivrand (13) eines zweiten unteren Folienbildstreifens (7'') entspricht und/oder das Motiv des oberen Umbugs (11) des unteren zweiten Folienbildstreifens (7'') dem unteren Motivrand (14) des ersten oberen Folienbildstreifens (7').
  6. Folienbild nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der obere Umbug (11) obersten Folienbildstreifens (7, 7') und/oder der untere Umbug (12) des untersten Folienbildstreifens (7, 7'') ohne Motiv ist/sind.
  7. Folienbild nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der obere Umbug (11) obersten Folienbildstreifens (7, 7') und/oder der untere Umbug (12) des untersten Folienbildstreifens (7, 7'') durch Dehnen des jeweils angrenzenden Motivrandes (13, 14) hergestellt ist/sind.
  8. Folienbild nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass in der Trennlinie (8) zwischen einem Umbug (11, 12) und dem Motivbereich (10) und/oder in der Mittelachse eines Folienbildstreifen (7, 7', 7'') eine Markierung (29, 30) angeordnet ist, vorzugsweise nur an den Enden des Folienbildstreifens (7, 7', 7'').
  9. Folienbild nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Folienbildstreifen (7, 7', 7'') eine die vorbestimmte gegenseitige Zuordnung angebende Markierung tragen.
  10. Folienbild nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Folienbildstreifen (7, 7', 7'') aus einer selbstklebenden Folie bestehen.
  11. Folienbild nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die selbstklebende Folie eine mit Kleber beschichtete Trägerlage (25) und eine darüber angeordnete Schutzlage (26) umfasst und die Schutzlage (26) entlang der Trennlinie (8) zwischen Umbug (11, 12) und restlichem Bildfolienstreifen (7, 7', 7'') geschwächt ist, vorzugsweise perforiert oder geschlitzt ist.
  12. Hilfsmittel zum Aufbringen eines Folienbildes (6) gemäß einem der Schutzansprüche 1 bis 10 mit einem Längsprofil (18), das im Querschnitt eine Aufspannfläche (19) besitzt, entlang deren Längsränder (20, 21) jeweils eine Klemmleiste (23) angeordnet ist.
  13. Hilfsmittel nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufspannfläche (19) eben, konvex oder konkav ausgebildet ist.
  14. Hilfsmittel nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmleisten (23) von einer Schiene (22) gebildet sind, die entlang der Längsränder Aufbiegungen umfasst, die die Längsränder (20, 21) der Aufspannfläche (19) umgreifen.
  15. Hilfsmittel nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmleisten (19) zur Erzeugung einer Haltekraft gegen die Längsränder (20, 21) der Aufspannfläche (19) vorgespannt sind.
  16. Hilfsmittel nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Klemmleisten (19) zur Fixierung eines Folienbildstreifens (7, 7', 7'') Nasenleisten (28) aufweisen, die der Aufspannfläche (19) zugewandt sind.
  17. Hilfsmittel nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass Klemmleisten (23) von Längsprofilen mit offenem Kreisquerschnitt gebildet sind, die auf die Längsränder aufgesteckt sind.
  18. Hilfsmittel nach einem der Ansprüche 12 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiene (22) und/oder die Längsprofil (18) aus einem transparenten Material gefertigt sind.
  19. System zum Anbringen eines Folienbildes auf der Innen- und/oder Außenseite (4, 5) eines aus Lamellen (2) zusammengesetzten Rollladens (1) umfassend ein Folienbild (6) gemäß einem der Ansprüche 1 bis 11 und ein Hilfsmittel (17) gemäß einem der Ansprüche 12 bis 18.
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