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Die
Erfindung betrifft eine Folie zur Befestigung an einem Rollladen,
umfassend eine Trägerlage
mit einer selbstklebenden Beschichtung und eine die Beschichtung
abdeckende Schutzlage, wobei die Schutzlage von der Beschichtung
abziehbar ist. Die Erfindung betrifft des Weiteren eine Anordnung,
umfassend eine Folie, ein Messer zum Zuschneiden der Folie und eine
Rolle zum Andrücken
der selbstklebenden Trägerlage
auf einer Unterlage.
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Folien
mit einer Trägerlage,
auf der eine selbstklebende Beschichtung aufgebracht ist, die von einer
Schutzlage abgedeckt ist, sind aus dem Stand der Technik bereits
bekannt.
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Üblicherweise
werden Folien, die als handgroße
Aufkleber ausgestaltet sind, auf ebenen Unterlagen aufgebracht.
Aufgrund ihrer geringen Ausdehnung können diese Folien problemlos
positioniert und luftblasen- und faltenfrei auf der Unterlage angebracht
werden.
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Beim
Anbringen größerer Folien,
die auf Unterlagen angebracht werden sollen, die vertikal orientiert
sind, können
jedoch erhebliche Probleme auftreten. Zunächst muss die montierende Person
die Folie an die gewünschte
Stelle der vertikalen Unterlage verbringen. Danach muss die montierende
Person die Folie mit einer Hand festhalten und mit der anderen die
Schutzlage derart abziehen, dass die Trägerlage gleichmäßig, falten-
und luftblasenfrei an der Unterlage zur Anlage kommt. Insbesondere
beim Anbringen größerer Folien
kann die Folie verrutschen und damit aus der gewünschten Position heraustreten.
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Des
Weiteren kann eine größere Folie
derart bewegt werden, dass einzelne Bereiche der selbstklebenden
Beschichtung sich untereinander verkleben und dadurch unerwünschte Falten
in der Trägerlage
hervorrufen.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Folie der eingangs
genannten Art derart auszugestalten und weiterzubilden, dass diese
problemlos auf eine vertikal orientierte Unterlage aufgebracht werden
kann.
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Erfindungsgemäß wird die
voranstehende Aufgabe mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst.
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Danach
ist eine Folie der eingangs genannten Art dadurch gekennzeichnet,
dass auf der Seite der Schutzlage, die der Beschichtung abgewandt
ist, ein Halteelement zur Positionierung der Trägerlage angeordnet ist, welches
zumindest eine Klemmleiste aufweist.
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In
erfindungsgemäßer Weise
ist zunächst
erkannt worden, dass die gattungsbildenden Folien nur in sehr aufwendiger
Weise auf vertikal orientierte Unterlagen aufgebracht werden können. Des
Weiteren ist erkannt worden, dass ein Halteelement erlaubt, die
Schutzlage und damit die Folie in ihrer Gesamtheit an der Unterlage
zu befestigen. Es ist weiter erkannt worden, dass die Befestigung
der Folie an der Unterlage es einer einzelnen montierenden Person ermöglicht,
die Schutzlage derart bereichsweise von der selbstklebenden Beschichtung
abzuziehen, dass eine faltenfreie und luftblasenfreie Anlage der
Trägerlage
an der Unterlage realisierbar ist. Die Anordnung eines Halteelements
an der Schutzlage löst
auf raffinierte Weise seit langem bestehende Probleme beim Ankleben
von Folien auf Unterlagen. Insbesondere werden die bekannten Probleme
beim Ankleben größerer Folien
auf vertikalen Unterlagen erfindungsgemäß gelöst.
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Die
erfindungsgemäße Ausgestaltung
macht das Halteelement für
das Aufkleben der Folie auf der Innenseite eines Rollladens besonders
geeignet. Die Klemmleiste kann zwischen den Lamellen eines Rollladens
eingeklemmt werden. Durch das Einklemmen der Klemmleiste zwischen
den Lamellen wird die Folie positioniert und fixiert, so dass die
montierende Person die Folie problemlos mit zwei Händen an
der Innenseite des Rollladens aufkleben kann. Durch das Einklemmen
der Klemmleiste ist sichergestellt, dass die Folie beim Aufkleben
auf der Innenseite des Rollladens nicht verrutschen kann.
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Das
Halteelement könnte
als flächige
Karton- oder Papierlage ausgestaltet sein. Karton- oder Papierlagen
lassen sich problemlos zuschneiden und den Dimensionen der Folie
anpassen. Vor diesem Hintergrund ist denkbar, dass das Halteelement
als selbstklebendes Element, beispielsweise als Klebestreifen, ausgestaltet
ist. Diese konkrete Ausgestaltung erlaubt ein Ankleben der Schutzlage
auf der vertikal orientierten Unterlage, um diese bereichsweise von
der selbstklebenden Beschichtung der Trägerlage abzuziehen.
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Die
Klemmleiste könnte
von der Schutzlage abragen. Insbesondere ist denkbar, dass die Klemmleiste
orthogonal von der Schutzlage abragt. Diese konkrete Ausgestaltung
erlaubt vorteilhaft ein problemloses Einführen der Klemmleiste in einen schmalen
Spalt, der zwischen zwei Lamellen eines Rollladens ausgebildet wird.
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Die
Klemmleiste könnte
durch einen freien ersten Bereich des Halteelements ausgebildet
sein, wobei ein zweiter Bereich des Halteelements auf die Schutzlage
aufgeklebt ist. Vor diesem Hintergrund ist ganz konkret denkbar,
dass das Halteelement als Kartonage ausgebildet ist. Diese Ausgestaltung
erlaubt eine kostengünstige
Fertigung des Halteelements. Der freie Bereich kann in einen Spalt
zwischen den Lamellen eines Rollladens eingeklemmt werden, wobei
der zweite, aufgeklebte Bereich die Folie rutschfrei positioniert.
Die feste Verbindung des Halteelements mit der Schutzlage erlaubt,
dass die Schutzlage durch Ergreifen des Halteelements von der montierenden
Person abgezogen werden kann.
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Der
zweite Bereich des Halteelements, der auf der Schutzlage fest angeordnet
ist, könnte
Ausnehmungen aufweisen. Diese Ausnehmungen fungieren als Eingriffe.
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Die
Schutzlage könnte
einen ersten Abschnitt und einen von dem ersten zumindest teilweise abgetrennten
zweiten Abschnitt aufweisen, wobei am zweiten Abschnitt das Halteelement
angeordnet ist. Diese konkrete Ausgestaltung erlaubt ein abschnittsweises
Ablösen
der Schutzlage von der Trägerlage. Ganz
konkret ist sichergestellt, dass ein erster Abschnitt von der selbstklebenden
Beschichtung abgezogen werden kann, wobei ein zweiter Abschnitt
der Schutzlage zur Fixierung und Positionierung der Folie vom Abziehvorgang
des ersten Abschnitts unbeeinträchtigt
bleibt. Die Abschnitte der Schutzlage könnten voneinander durch eine
Schnittlinie getrennt sein. Denkbar ist auch, die beiden Abschnitte
durch eine Perforationslinie voneinander zu trennen, die ein leichtes
Ablösen
der einzelnen Schutzlagenabschnitte voneinander ermöglicht.
Die Trennung der Abschnitte der Schutzlage voneinander muss so ausgestaltet
sein, dass die einzelnen Abschnitte unbeeinträchtigt voneinander von der
selbstklebenden Beschichtung abgezogen werden können.
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Auf
der Seite der Trägerlage,
die der Beschichtung abgewandt ist, könnten Bilder, Bildelemente
und/oder Text angeordnet sein. Durch diese Ausgestaltung können Farb-
und/oder Lichteffekte beim Betrachter der Folie erzielt werden.
Die Bilder oder Bildelemente verleihen der Folie eine dekorative Ausgestaltung.
Insbesondere ist denkbar, dass die Folie, sofern diese auf der Innenseite
eines Rollladens angeordnet ist, die Bilder oder Bildelemente beim
Herablassen des Rollladens offenbart. Ein vollständig herabgelassener Rollladen
zeigt dann dem Betrachter die Folie in ihrer Gesamtheit. Bei Verwendung
der Folie auf dem Rollladen eines Kinderzimmers könnte beispielsweise
der Schriftzug „Das Sandmännchen ist
da" und/oder ein
entsprechendes Bild bzw. eine grafische Darstellung auf der Folie
angeordnet sein.
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Vor
diesem Hintergrund ist auch denkbar, dass die Folie eine Spiegelfläche aufweist.
Hierdurch ist sichergestellt, dass ein Spiegel auf eine vertikal orientierte
Unterlage aufklebbar ist. Bei Verwendung der Folie auf einem Rollladen
wird ein aufrollbarer Spiegel realisiert. Diese konkrete Ausgestaltung
erlaubt eine Platz sparende Aufhängung
eines Spiegels.
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Die
Bilder, Bildelemente und/oder der Text könnten derart auf der Trägerlage
positioniert sein, dass diese bildfreie Randbereiche aufweist. Diese konkrete
Ausgestaltung erlaubt ein Zuschneiden der Folie bzw. der Trägerlage
auf die Dimensionen der Unterlage. Durch die Vorkehrung von bildfreien Randbereichen
wird die Integrität
des Bildes oder der Bildelemente nicht gestört. Die ästhetische Wirkung des Bildes
oder der Bildelemente wird durch das Zuschneiden einer Trägerlage
nicht beeinträchtigt.
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Die
Trägerlage
könnte
als wärmeisolierende Schicht
ausgebildet sein. Diese konkrete Ausgestaltung erlaubt eine zusätzliche
Wärmedämmung eines Raumes.
Vor diesem Hintergrund ist denkbar, dass die Trägerlage aus Schaumstoffen oder
Glaswolle enthaltenden Materialien aufgebaut ist.
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Die
Trägerlage
könnte
als schallisolierende Schicht ausgebildet sein. Hierdurch wird realisiert, dass
ein Raum gegen unerwünschte
Geräusche
abgeschirmt werden kann. Bei Anordnung der Folie auf einem Rollladen
kann die Geräuschdämmung z.
B. eines Schlafzimmers verbessert werden.
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Eine
Anordnung, welche eine hier beschriebene Folie umfasst, könnte ein
Messer zum Zuschneiden der Folie und eine Rolle zum Andrücken der
selbstklebenden Trägerlage
auf einer Unterlage enthalten. Eine solche Anordnung könnte einer
montierenden Person als Komplettpaket angeboten werden, um eine
hier beschriebene Folie auf einer vertikal orientierten Unterlage
problemlos anordnen zu können.
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Die
Rolle könnte
aus Schaumstoff gefertigt sein, der nicht zu weich ausgestaltet
ist. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Trägerlage falten- und luftblasenfrei
auf der Unterlage angedrückt
werden kann. Es könnten
Rollen verwendet werden, wie sie zum Bestreichen von Tapeten, so
genannte Farbrollen, verwendet werden. Als Messer könnte ein
Teppichmesser verwendet werden. Teppichmesser sind besonders geeignet
für das
Zuschneiden flächiger
Lagen.
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Weitere
Ziele, Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden
Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines
Ausführungsbeispiels
anhand der Zeichnung. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten
Merkmale für
sich oder in beliebiger Kombination den Gegenstand der Erfindung,
unabhängig
von der Zusammenfassung in einzelnen Ansprüchen oder deren Rückbeziehung.
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In
der Zeichnung zeigen
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1 eine
Seitenansicht einer Folie mit einem Halteelement, welches als flächige Kartonlage ausgestaltet
ist,
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2 eine
Draufsicht auf die Seite der Schutzlage, die der selbstklebenden
Beschichtung abgewandt ist, und
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3 eine
Querschnittsansicht einer Anordnung, welche eine Folie gemäß 1 und 2,
ein Messer und eine Rolle enthält.
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1 zeigt
eine Folie zur Befestigung an einem Rollladen. Die Folie umfasst
eine Trägerlage 1, z.B.
aus Kunststoff, mit einer selbstklebenden Beschichtung 2.
Die Folie umfasst des Weiteren eine die Beschichtung 2 abdeckende
Schutzlage 3. Die Schutzlage 3, welche aus Papier
gefertigt sein kann, ist von der Beschichtung 2 abziehbar.
Durch das Abziehen der Schutzlage 3 wird die Beschichtung 2 freigegeben,
so dass die Trägerlage 1 auf
einer nicht gezeigten Unterlage aufklebbar ist.
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Auf
der Seite der Schutzlage 3, die der Beschichtung 2 abgewandt
ist, ist ein Halteelement 4 zur Positionierung der Trägerlage 1 angeordnet.
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Das
Halteelement 4 ist als flächige Kartonlage ausgestaltet,
die mit der Schutzlage 3 fest verbunden ist. Ganz konkret
ist das Halteelement 4 auf die Schutzlage 3 aufgeklebt.
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Das
Halteelement 4 weist eine Klemmleiste 5 auf, die
von der Schutzlage 3 abragt. Die Klemmleiste 5 ragt
orthogonal von der Schutzlage 5 ab und kann dadurch in
einen Spalt zwischen den Lamellen eines nicht gezeigten Rollladens
eingespannt werden. Die Klemmleiste 5 ist durch einen freien
Bereich des Halteelements 4 ausgebildet, wobei ein zweiter Bereich
des Halteelements 4 auf die Schutzlage 3 aufgeklebt
ist.
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Die
Schutzlage 3 weist einen ersten Abschnitt 6 und
einen von dem ersten Abschnitt 6 zumindest teilweise abgetrennten
zweiten Abschnitt 7 auf. Am zweiten Abschnitt 7 ist
das Halteelement 4 angeordnet. Der erste Abschnitt 6 ist
vom zweiten Abschnitt 7 durch eine Trennlinie 8 abgetrennt.
Hierdurch ist es möglich,
dass die durch das Halteelement 4 fixierte und positionierte
Folie durch Ablösen des
ersten Abschnitts 6 der Schutzlage 3 zunächst bereichsweise
auf der Unterlage festgeklebt werden kann, bevor der zweite Abschnitt 7 der
Schutzlage 3 abgezogen wird.
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Auf
der Seite 9 der Trägerlage 1,
die der Beschichtung 2 abgewandt ist, könnten hier nicht gezeigte Bilder,
Bildelemente und/oder Text z.B. durch Aufdrucken angeordnet sein.
Die Bilder, Bildelemente und/oder Text könnten derart auf der Trägerlage 1 positioniert
sein, dass diese z.B. bildfreie Randbereiche aufweisen. Der Trägerlage 1 könnten des
Weiteren wärmeisolierende
oder schallisolierende Eigenschaften zukommen.
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2 zeigt
die Folie gemäß 1 in
einer Draufsicht auf die Seite der Schutzlage 3, die der
Beschichtung 2 abgewandt ist. Die Schutzlage 3 ist
in einen ersten Abschnitt 6 und einen zweiten Abschnitt 7 durch
eine Trennlinie 8 unterteilt. Dem zweiten Abschnitt 7 der
Schutzlage 3 ist ein Halteelement 4 zugeordnet,
welches als flächige
Kartonlage ausgebildet ist.
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Das
Halteelement 4 weist eine Klemmleiste 5 auf, die
aus der Zeichenebene orthogonal herausragt.
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Die
Klemmleiste 5 ist durch einen freien ersten Bereich des
Halteelements 4 ausgebildet. Ein zweiter Bereich des Halteelements 4 ist
auf die Schutzlage 3 aufgeklebt und weist Ausnehmungen 10 auf,
die als Eingriffe für
die Finger einer montierenden Person fungieren.
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3 zeigt
in einer Querschnittsansicht eine Anordnung, welche eine aufgerollte
Folie gemäß 1 oder 2 enthält. Die
Anordnung umfasst des Weiteren ein Messer 11 zum Zuschneiden
der Folie. Das Messer 11 ist als Teppichmesser ausgebildet.
Die Anordnung umfasst des Weiteren eine Rolle 12, die als
Farbrolle ausgebildet ist. Die Rolle 12 weist einen Schaumstoffzylinder
auf, der einen Durchmesser von einigen Zentimetern aufweist. Der Schaumstoff
ist derart weich ausgebildet, dass er die Trägerlage 1 falten-
bzw. blasenfrei auf einer nicht gezeigten Unterlage anpressen kann.
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Der
Querschnittsansicht gemäß 3 ist
die Trägerlage 1,
der erste Abschnitt 6 der Schutzlage 3 sowie der
zweite Abschnitt 7 der Schutzlage 3 zu entnehmen.
Des Weiteren ist das Halteelement 4 mit der Klemmleiste 5 gezeigt.
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Die
hier beschriebene Folie wird vorzugsweise durch folgende Verfahrensschritte
an der Innenseite eines Rollladens befestigt.
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Zunächst sollte
die Innenseite des Rollladens gereinigt werden. Danach wird der
Rollladen derart abgelassen, dass im oberen Bereich ein kleiner
Spalt zwischen den oberen Lamellen besteht. Die Klemmleiste 5 des
Halteelements 4 wird in den Spalt eingeführt. Danach
wird der Rollladen derart abgelassen, dass die Klemmleiste 5 zwischen
den Lamellen eingeklemmt ist. Hierdurch wird die Folie zur Montage
fixiert. Im Anschluss daran wird der erste Abschnitt 6 der
Schutzlage 3 von der Beschichtung 2 abgezogen.
Der vom ersten Abschnitt 6 der Schutzlage 3 bedeckte
Bereich der Trägerlage 1 wird
dann auf die Innenseite des Rollladens aufgeklebt. Danach wird der
Rollladen leicht auseinander gezogen, um die Klemmleiste 5 zwischen den
Lamellen des Rollladens freizugeben. Danach wird der Rollladen derart abgelassen,
dass zwischen allen Lamellen kein Zwischenraum mehr besteht. Im
Anschluss daran wird der zweite Abschnitt 7 der Schutzlage 3 mittels
des Halteelements 4 von der montierenden Person abgezogen
und die Trägerlage 1 auf
die Innenseite des Rollladens angedrückt. Das Andrücken kann
unter Verwendung der Rolle 12 erfolgen. Die Verwendung der
Rolle 12 verhindert das Ausbilden von Falten oder Luftblasen.
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Nachdem
die Trägerlage 1 auf
der Innenseite des Rollladens angebracht ist, kann die Trägerlage 1 mit
dem Messer 11 in horizontaler Richtung durchtrennt werden.
Dabei werden die Begrenzungslinien der Lamellen, der so genannte
Falz, mit dem Messer 11 nachgefahren und dadurch die Trägerlage 1 durchtrennt.
Durch diese Maßnahme
lässt sich
der Rollladen wieder problemlos aufrollen, ohne die nun aufgeklebte
Trägerlage 1 zu
beschädigen.
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Hinsichtlich
weiterer vorteilhafter Ausgestaltungen und Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Lehre
wird einerseits auf den allgemeinen Teil der Beschreibung und andererseits
auf die Patentansprüche
verwiesen.
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Die
Figuren zeigen die Folie schematisch. Zur besseren Erkennbarkeit
wurden zwischen Trägerlage 1,
Beschichtung 2 und Halterelement 4 kleine Abstände dargestellt,
die bei dem Produkt so nicht vorhanden sind.