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DE202009002808U1 - Personalisierbare Faltschachtel und Zuschnitt dafür - Google Patents

Personalisierbare Faltschachtel und Zuschnitt dafür Download PDF

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DE202009002808U1
DE202009002808U1 DE200920002808 DE202009002808U DE202009002808U1 DE 202009002808 U1 DE202009002808 U1 DE 202009002808U1 DE 200920002808 DE200920002808 DE 200920002808 DE 202009002808 U DE202009002808 U DE 202009002808U DE 202009002808 U1 DE202009002808 U1 DE 202009002808U1
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/20Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding-up portions connected to a central panel from all sides to form a container body, e.g. of tray-like form
    • B65D5/2052Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding-up portions connected to a central panel from all sides to form a container body, e.g. of tray-like form characterised by integral closure-flaps
    • B65D5/2057Inter-engaging self-locking flaps

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)

Abstract

Zuschnitt für eine Faltschachtel zur Aufnahme eines allgemein quaderförmigen Gegenstands, mit einem rechteckigen oder quadratischen Mittelteil und sich davon kreuzweise erstreckenden Seiten-, Aufnahme- und Öffnungsbereichen, welche jeweils eine Falzlinie aufweisen, die senkrecht zur jeweiligen Erstreckungsrichtung verläuft, wobei die Abstände der Falzlinien in den Seitenbereichen vom Mittelteil gleich sind, und die Abstände der Falzlinien in dem Aufnahme- und dem Öffnungsbereich vom Mittelteil gleich sind, gekennzeichnet durch eine mit dem Öffnungsbereich durch eine Falzlinie verbundene Öffnungslasche.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Faltschachtel, insbesondere zur Aufnahme von Büchern, CD/DVD-Schachteln oder dergleichen allgemein quaderförmigen Gegenständen, wobei die Schachtel auf einfache Weise personalisierbar, nämlich mit Adressaten-spezifischen Zeichen oder Informationen versehbar ist, sowie einen Zuschnitt für eine solche Schachtel.
  • Der Versand von Informations- oder Unterhaltungsmaterial in Form von Büchern, CDs oder DVDs ist für viele Unternehmen eine wichtige Möglichkeit, den Kontakt zu ihren Kunden zu pflegen und den Kontakt zu neuen Kunden herzustellen. Durch die flächendeckende Verbreitung moderner elektronischer Datenverarbeitungsanlagen ist es dabei im Prinzip möglich, viele Adressaten zu erreichen, indem Begleitbriefe zu den versandten Büchern (oder CDs oder DVDs) personalisiert werden, also per Digitaldruck mit den jeweiligen spezifischen Empfängerdaten versehen werden.
  • Allerdings sind die beigefügten Bücher (oder CDs oder DVDs) selbst herkömmlicherweise nicht personalisiert, was dem Empfänger oftmals nicht entgeht und bei ihm den unerwünschten Eindruck erweckt, nur einer von vielen Adressaten zu sein.
  • Insbesondere wäre es daher wünschenswert, eine Buchverpackung zur Verfügung zu haben, die einerseits das aufgenommene Buch schützt, zweitens selbst ein ansprechendes Äußeres aufweist, und drittens bei dem Adressaten oder Empfänger den Eindruck erweckt, nur er werde mit dem beigefügten Buch bedacht und erfreue sich also der besonderen Wertschätzung des Absenders.
  • Eine Verpackung, die das Problem der vielseitigen Buchverpackung an sich teilweise löst, ist aus der Gebrauchsmusterschrift DE 1 873 979 bekannt. Bei dieser Verpackung liegt ein im Wesentlichen kreuzförmiger Zuschnitt vor, dessen periphere Teile mit jeweils mehreren Falzlinien in gleichen, buchdickentypischen Abständen ausgestattet sind.
  • Allerdings kann diese bekannte Verpackung zwar auf einer, nämlich der späteren Außenseite veredelt, z. B. kaschiert, und/oder ansprechend bedruckt werden; jedoch ist die dazu erforderliche Bearbeitung i. d. R. nicht geeignet, adressatenspezifische Daten, Zeichen oder Information aufzubringen.
  • Umgekehrt könnte die bekannte Verpackung zwar außenseitig adressatenspezifisch bedruckt werden; aber die hierfür erforderliche Bearbeitung ist i. d. R. nicht geeignet, ein ansprechendes Äußeres bereitzustellen.
  • Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die bekannte Falt-Buchverpackung so weiterzubilden, dass die Nachteile der bekannten Verpackung vermieden werden.
  • Dazu stellt die Erfindung die Zuschnitte gemäß Schutzanspruch 1 und 2, sowie die Faltschachteln gemäß Schutzanspruch 16 und 17 bereit.
  • Unter einem ersten Aspekt weist der Zuschnitt aus einem flächigen Material eine mit dem Öffnungsbereich durch eine Falzlinie verbundene Öffnungslasche, und/oder Einschnitte in den Seitenbereichen in Mittelbereichen derselben auf.
  • Unter einem zweiten Aspekt ist ein äußerer Abschnitt des Aufnahmebereichs der Faltschachtel entlang einer Falzlinie oder Doppelfalzlinie gefalzt, und durch Einschnitte der Seitenbereiche geführt. In Ausführungsformen besteht die Faltschachtel aus dem gefalzten oben beschriebenen Zuschnitt.
  • Weiter vorteilhafte Ausgestaltungen, Details und Aspekte der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Schutzansprüchen, der Beschreibung und den beiliegenden Zeichnungen.
  • Die vorliegende Erfindung wird nun anhand der beilegenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine herkömmliche Buch-Verpackung;
  • 2 eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung und
  • 3 eine Faltschachtel gemäß der Erfindung.
  • 1 zeigt einen Zuschnitt Z für eine herkömmliche Buch-Verpackung. Die Verpackung besitzt als Mittelteil M ein rechteckiges Flächengebilde. An dieses schließen sich an den vier Seiten des Rechtecks Seitenbereiche BS, BL an. In diese sind Falzlinien FS, FL eingeprägt, die ein Falten des Zuschnitts Z um ein daraufgelegtes Buch, oder einen Stapel solcher Bücher herum ermöglichen. Allgemein weist der Zuschnitt Z damit eine Kreuzform und Falzlinien in den Kreuzarmen auf. Zwei einander gegenüberliegende der Kreuzarme, gewöhnlich die schmaleren BS, dienen unter anderem als Seitenteile der Verpackung. Der Mittelteil M wird von den Seitenbereichen BS, BL durch weitere Falzlinien GS, GL abgeteilt. Die Bereiche einander gegenüberliegender Seitenbereiche jenseits der äußeren Falzlinien der Kreuzarme sind zusammen länger als der Abstand zwischen den abgrenzenden Falzlinien in derselben Richtung, in zumindest der Quer- oder Längsrichtung, damit die Verpackung geschlossen werden kann.
  • Die 2 zeigt einen Zuschnitt 1 gemäß der Erfindung in Aufsicht. Die grundsätzliche Form ist ähnlich der bekannten, also kreuzartig, jedoch ist an einem der Kreuzarme 3 eine Lasche 5 ausgebildet. Zudem ist in den Seitenteilen 7, das sind die Kreuzarme, die jenem mit der Lasche 5 benachbart sind, jeweils ein zur äußeren Begrenzung 9 im Wesentlichen senkrechter Einschnitt 11 angebracht. In dem Beispiel gemäß 2 sind die Seitenteile zu beiden Seiten des Einschnitts 11 von unterschiedlichen Abmessungen. Ferner sind die beiden anderen Kreuzarme, nämlich der Öffnungsbereich 3 und der Aufnahmebereich 17, wobei diese Bezeichnungen auf die Funktionen in der fertigen Schachtel deutet, quer in jeweils einen äußeren 3a, 17a und einen inneren Bereich 3i, 17i geteilt. Die äußeren Teile 3a, 17a sind jeweils ein wenig, etwa um 5 mm, schmaler als die inneren Bereiche 3i, 17i. Alle vier Kreuzarme 3, 7, 17 sind aber mit jeweils mindestens einer Falzlinie 19m, 21m, 23m am Übergang vom Mittelteil 25 zum Armbereich, sowie einer weiteren Falzlinie 19d, 21d, 23d im Abstand einer Buch(oder CD-Schachtel)dicke versehen.
  • Die Seitenbereiche können aber auch anders gebildet sein: In einer einfacheren, nicht eigens abgebildeten Variante sind die Seitenbereiche von einheitlicher Abmessung, und die seitlichen Einschnitte laufen spitz aus, im Gegensatz zur dargestellten Ausführungsform gemäß 2, in der die Einschnitte rund auslaufen 27. Die letztgenannte Ausführung verringert die Gefahr des Einreißens der Einschnitte bei der Benutzung.
  • Damit der Zuschnitt auf einfache Weise zu einer Schachtel (siehe 3) gefaltet werden kann, sind gewisse Abstandsrelationen einzuhalten (siehe 2). Und zwar sind die Abstände DFS der Falzlinien 19d und 19m voneinander etwa gleich groß wie, oder etwas kleiner als, die Abstände DFÖ und DFA der Falzlinien 21d und 21m voneinander bzw. der Falzlinien 23d und 23m voneinander. Damit wird erreicht, dass die Seitenbereiche 7 direkt um das Verpackungsgut (Buch oder anderer allgemein quaderförmiger Gegenstand) herum angeordnet werden können, und der Öffnungsbereich 3 und der Aufnahmebereich 17 um die derart angeordneten Seitenteile 7 herum.
  • Der Abschnitt jedes Seitenbereichs zwischen dem Einschnitt und dem öffnungsbereichseitigen Ende des Seitenbereichs weist in dem dargestellten Beispiel eine geringere seitliche Erstreckung Q4 auf, als Q5, die seitliche Erstreckung des Abschnitts des Seitenbereichs zwischen dem Einschnitt und dem aufnahmebereichseitigen Ende des Seitenbereichs.
  • Dabei weist der Aufnahmebereich 17 eine weitere Falzlinie oder, wie in diesem Beispiel, eine eine innere und äußere Doppelfalzlinie 37', 37'' auf, sodass der äußere Abschnitt zwischen der weiteren Falzlinie bzw. der inneren Doppelfalzlinie 37' und dem äußeren Rand 39 des Zuschnitts eine geringere Erstreckung L7 in Längsrichtung aufweist als der innere Abschnitt zwischen der weiteren Falzlinie bzw. der inneren Doppelfalzlinie 37' und der Falzlinie 23d des Aufnahmebereichs. Die äußere Doppelfalzlinie 37'', wenn vorhanden, dient der leichteren Faltung zur Schachtel.
  • Dabei ist die Erstreckung des inneren Abschnitts 17i im Wesentlichen gleich oder bis zu 10% größer als die Breite L5 der Abschnitte der Seitenbereiche zwischen dem Einschnitt 11 und dem aufnahmebereichseitigen Ende der Seitenbereiche 7.
  • Der Öffnungsbereich 3 weist eine quer zu seiner Erstreckungsrichtung verlaufende zusätzliche Falzlinie 43 auf, sodass sein äußerer Abschnitt 3a zwischen der zusätzlichen Falzlinie 43 und dem äußeren Rand 41 des Öffnungsbereichs 3 eine geringere Erstreckung L2 aufweist als der innere Abschnitt 17i zwischen der weiteren Falzlinie bzw. der inneren Doppelfalzlinie 37' und der Falzlinie 23d des Aufnahmebereichs 17. Die Öffnungslasche 5 weist zweckmäßigerweise eine größere Erstreckung L1 auf als der äußere Abschnitt 3a des Öffnungsbereichs 3, damit sie im geschlossenen Zustand der Verpackung mehr oder weniger hervorsteht und ihr Aufdruck, der ja personalisiert sein kann, da es sich um die der Kaschierung gegenüberliegende Seite des Zuschnitts handelte, gut sichtbar vorliegt.
  • Dabei ist die Erstreckung L3 des inneren Abschnitts 3i zwischen der zusätzlichen Falzlinie 43 und der Falzlinie 19d des Öffnungsbereichs 3 gleich groß wie, oder bis zu 10% kleiner als die Breite L4 der Abschnitte der Seitenbereiche 7 zwischen dem Einschnitt 11 und dem Öffnungsbereichseitigen Ende der Seitenbereiche 7.
  • Zwischen den Einschnitten 11 und der jeweiligen Falzlinie 21d bleibt jeweils ein Randabschnitt 47 mit einer von Null verschiedenen Tiefe bestehen, wobei die Breite Q2 zumindest des äußeren Abschnitts 3a des Öffnungsbereichs 3 und die Breite Q7 zumindest des äußeren Abschnitts 17a des Aufnahmebereichs 17 geringer sind als die um die Tiefen der beiden Randabschnitte 47 verminderte seitliche Ausdehnung Q des Mittelteils, damit diese äußeren Bereiche 3a, 17a auf einfache Weise durch die Schlitze 11 gesteckt werden können.
  • Wie in der 3 verdeutlicht wird, weist die erfindungsgemäße Schachtel allgemein eine Quaderform auf. Der äußere Bereich des Aufnahmeteils hintergreift die dort angeordneten Teile der Seitenbereiche. Der äußere Bereich des Öffnungsteils 3a weist zwar zweckmäßig, nämlich zur Erleichterung der Handhabung, ebenfalls eine quer angeordnete Falzlinie 43 auf. Allerding ist der Öffnungsteil weder im geschlossenen Zustand noch im offenen an dieser Linie gefalzt. Vielmehr wird der äußere Teil des Öffnungsteils 3a in den Aufnahmeteil 17 hineingesteckt, so dass aber die Lasche 5 mehr oder weniger – durch ihre Abmessung L1 gegeben- aus dem Aufnahmeteil hervorsteht. Dabei ist der äußere Teil 3a des Öffnungsteils zwar schmaler als sein innerer Teil 3i, jedoch hinreichend breit, um noch zum Teil in die Einschnitte 11 in den Seitenbereichen geführt zu werden. Dadurch wird bei der geschlossenen Verpackung einem unbeabsichtigten Herausrutschen des Öffnungsteils aus dem Aufnahmeteil ein zusätzlicher Widerstand entgegengesetzt.
  • Das Material für den Zuschnitt bzw. die Verpackung ist zweckmäßigerweise ein dünner Karton des Flächengewichts zwischen 200 und 400 g/m2, vorzugsweise von 280 bis 350 g/m2, der insbesondere einseitig kaschiert oder in anderer Weise oberflächenveredelt ist. Diese Seite bildet im fertigen Produkt die Außenseite. Die Innenseite ist im Gegensatz dazu mit personalisierten Daten, Zeichen oder Informationen im Digitalverfahren bedruckt. Insbesondere ist dabei derjenige Laschenbereich relevant, der nach dem Einstecken des Öffnungsbereichs in den Aufnahmebereich aus diesem hervorsteht und damit von außen sichtbar ist. Der obengenannte Bereich für das Flächengewicht optimiert gleichermaßen die Stabilität und Schutzwirkung, und die Flexibilität, die zum Einfalten des Zuschnitts um das Verpackungsgut zweckmäßig ist. Aus dem Flächengewicht und der Schachtelstruktur ergibt sich ein Verpackungsgewicht, welches, bezogen auf ein Format von DIN A5 für das verpackte Gut, über 30 g und unter 70 g liegt. Allerdings ergibt sich für ein verpacktes Gut vom Format einer CD-Schachtel ein Verpackungsgewicht von unter 20 g. Allgemein liegt das Verpackungsgewicht z. B. im Bereich von 15–25 g.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 1873979 [0005]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - DIN A5 [0028]

Claims (24)

  1. Zuschnitt für eine Faltschachtel zur Aufnahme eines allgemein quaderförmigen Gegenstands, mit einem rechteckigen oder quadratischen Mittelteil und sich davon kreuzweise erstreckenden Seiten-, Aufnahme- und Öffnungsbereichen, welche jeweils eine Falzlinie aufweisen, die senkrecht zur jeweiligen Erstreckungsrichtung verläuft, wobei die Abstände der Falzlinien in den Seitenbereichen vom Mittelteil gleich sind, und die Abstände der Falzlinien in dem Aufnahme- und dem Öffnungsbereich vom Mittelteil gleich sind, gekennzeichnet durch eine mit dem Öffnungsbereich durch eine Falzlinie verbundene Öffnungslasche.
  2. Zuschnitt für eine Faltschachtel zur Aufnahme eines allgemein quaderförmigen Gegenstands, mit einem rechteckigen oder quadratischen Mittelteil und sich davon kreuzweise erstreckenden Seiten-, Aufnahme- und Öffnungsbereichen, welche jeweils eine Falzlinie aufweisen, die senkrecht zur jeweiligen Erstreckungsrichtung verläuft, wobei die Abstände der Falzlinien in den Seitenbereichen vom Mittelteil gleich sind, und die Abstände der Falzlinien in dem Aufnahme- und dem Öffnungsbereich vom Mittelteil gleich sind, gekennzeichnet durch Einschnitte in den Seitenbereichen in Mittelbereichen derselben, welche Einschnitte vom äußeren seitlichen Rand des Zuschnitts in Richtung der jeweiligen Falzlinie des Seitenbereichs verlaufen.
  3. Zuschnitt nach Anspruch 2, ferner umfassend eine mit dem Öffnungsbereich durch eine Falzlinie verbundene Öffnungslasche.
  4. Zuschnitt nach Anspruch 2 oder 3, wobei ein Abschnitt jedes Seitenbereichs zwischen dem Einschnitt und einem Öffnungsbereichseitigen Ende des Seitenbereichs eine geringere Erstreckung aufweist als ein Abschnitt des Seitenbereichs zwischen dem Einschnitt und einem aufnahmebereichseitigen Ende des Seitenbereichs.
  5. Zuschnitt nach Anspruch 4, wobei der Aufnahmebereich eine weitere Falzlinie oder eine innere und äußere Doppelfalzlinie aufweist, sodass ein äußerer Abschnitt zwischen der weiteren Falzlinie bzw. der äußeren Doppelfalzlinie und dem äußeren Rand des Zuschnitts eine geringere Erstreckung aufweist als ein innerer Abschnitt zwischen der weiteren Falzlinie bzw. der inneren Doppelfalzlinie und der Falzlinie des Aufnahmebereichs.
  6. Zuschnitt nach Anspruch 5, wobei die Erstreckung des inneren Abschnitts im Wesentlichen gleich oder bis zu 10% größer ist als eine Breite der Abschnitte der Seitenbereiche zwischen dem Einschnitt und dem aufnahmebereichseitigen Ende der Seitenbereiche.
  7. Zuschnitt nach Anspruch 5 oder 6, wobei der Öffnungsbereich eine quer zu seiner Erstreckungsrichtung verlaufende zusätzliche Falzlinie aufweist, sodass ein äußerer Abschnitt zwischen der zusätzlichen Falzlinie und dem äußeren Rand des Öffnungsbereichs eine geringere Erstreckung aufweist als der innere Abschnitt zwischen der weiteren Falzlinie bzw. der inneren Doppelfalzlinie und der Falzlinie des Aufnahmebereichs, und wobei die Öffnungslasche eine größere Erstreckung aufweist als der äußere Abschnitt des Öffnungsbereichs.
  8. Zuschnitt nach Anspruch 7, wobei die Erstreckung des inneren Abschnitts zwischen der zusätzlichen Falzlinie und der Falzlinie des Öffnungsbereichs gleich groß ist oder bis zu 10% kleiner als eine Breite der Abschnitte der Seitenbereiche zwischen dem Einschnitt und dem öffnungsbereichseitigen Ende der Seitenbereiche.
  9. Zuschnitt nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Abstände der Falzlinien in den Seitenbereichen vom Mittelteil gleich groß sind wie, oder geringer sind als die Abstände der Falzlinien in den Aufnahme- und Öffnungsbereichen vom Mittelteil.
  10. Zuschnitt nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei zwischen den Einschnitten und der jeweiligen Falzlinie jeweils ein Randabschnitt mit einer von Null verschiedenen Tiefe bestehen bleibt, und wobei eine Breite zumindest des äußeren Abschnitts des Öffnungsbereichs und eine Breite zumindest des äußeren Abschnitts des Aufnahmebereichs geringer ist als eine um die Tiefen der beiden Randabschnitte verminderte seitliche Ausdehnung des Mittelteils.
  11. Zuschnitt nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei genau eine der beiden Oberflächen des Zuschnitts kaschiert ist.
  12. Zuschnitt nach Anspruch 11, wobei die unkaschierte Oberfläche des Zuschnitts bedruckt ist.
  13. Zuschnitt nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Einschnitte in der Mitte oder im mittleren Drittel der Seitenbereiche angeordnet sind.
  14. Zuschnitt nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Einschnitte in abgerundete Bereiche auslaufen.
  15. Zuschnitt nach einem der vorstehenden Ansprüche, bestehend aus einem Karton der Flächendichte 200 bis 400 g/m2, vorzugsweise von 280 bis 350 g/m2.
  16. Faltschachtel aus einem einteiligen Zuschnitt gemäß einem der vorstehenden Ansprüche, wobei der äußere Abschnitt des Aufnahmebereichs entlang der Falzlinie bzw. Doppelfalzlinie gefalzt ist, und durch die Einschnitte der Seitenbereiche geführt ist.
  17. Faltschachtel aus einem einteiligen Zuschnitt, wobei ein äußerer Abschnitt eines Aufnahmebereichs entlang einer Falzlinie oder Doppelfalzlinie gefalzt ist, und durch Einschnitte in Seitenbereichen geführt ist und Abschnitte der Seitenbereiche hintergreift, ferner umfassend einen dem Aufnahmebereich gegenüberliegenden Öffnungsbereich mit einer Öffnungslasche.
  18. Faltschachtel nach Anspruch 16 oder 17, wobei in einem geschlossenen Zustand der Faltschachtel ein äußerer Abschnitt des Öffnungsbereichs derart durch die Einschnitte in den Seitenbereichen geführt ist, dass die Öffnungslasche unter dem inneren Abschnitt des Aufnahmebereichs insbesondere greif- und sichtbar hervorsteht.
  19. Faltschachtel nach Anspruch 18, wobei die Außenseite der Öffnungslasche zumindest im Bereich ihres äußeren, im geschlossenen Zustand der Faltschachtel hervorstehenden Endes bedruckt ist.
  20. Faltschachtel nach einem der Ansprüche 16 bis 19, wobei die Innenseite der Faltschachtel bedruckt ist.
  21. Faltschachtel nach einem der Ansprüche 16 bis 20, wobei die Außenseite der Schachtel kaschiert ist.
  22. Faltschachtel nach einem der Ansprüche 16 bis 21, wobei die Schachtel 30–70 g wiegt, insbesondere bezogen auf ein Schachtelformat DIN A5.
  23. Faltschachtel nach einem der Ansprüche 16 bis 21, wobei die Schachtel weniger als 20 g wiegt, insbesondere bezogen auf ein CD-Schachtel-Format.
  24. Faltschachtel nach einem der Ansprüche 16 bis 21, wobei die Schachtel 15–25 g wiegt.
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Citations (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE1873979U (de) 1962-12-11 1963-06-12 Hermann Montanus Bahnhofsbuchh Faltschachtel, vorzugsweise fuer buecher u. dgl.

Non-Patent Citations (1)

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Title
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