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DE202009000903U1 - Laminierfolie zum Heißlaminieren von Blattgut - Google Patents

Laminierfolie zum Heißlaminieren von Blattgut Download PDF

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DE202009000903U1
DE202009000903U1 DE202009000903U DE202009000903U DE202009000903U1 DE 202009000903 U1 DE202009000903 U1 DE 202009000903U1 DE 202009000903 U DE202009000903 U DE 202009000903U DE 202009000903 U DE202009000903 U DE 202009000903U DE 202009000903 U1 DE202009000903 U1 DE 202009000903U1
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Monolith GmbH Buerosysteme
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Abstract

Laminierfolie (21, 22, 23) zum Heißlaminieren von Blattgut, wobei die Laminierfolie (21, 22, 23) auf zumindest einer Seite eine Anfangsrauigkeit aufweist, die die Laminierfolie (21, 22, 23) matt macht, dadurch gekennzeichnet, dass die Laminierfolie (21, 22, 23) auf der matten Seite bzw. zumindest einer der matten Seiten ein Flächenmuster mit Flächenbereichen (27, 28, 29) aufweist, deren Rauigkeit von der Anfangsrauigkeit abweicht, insbesondere geringer ist als die Anfangsrauigkeit.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Laminierfolie zum Heißlaminieren von Blattgut nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, einem Laminierfoliensatz nach dem Oberbegriff des Anspruchs 12, ein Laminiergerät nach dem Oberbegriff des Anspruchs 18 und ein Laminiersystem aus Laminiergerät und Laminierfolie(n) bzw. Laminierfoliensatz gemäß den Ansprüchen 12 oder 13 sowie Anspruch 28.
  • Zum Schutz von Blattgut, insbesondere von wertvollen Dokumenten, ist es bekannt, das Blattgut mit einer Laminierfolie zu verschweißen. Dies geschieht im nicht industriellen Bereich, d. h. im Büro- und Privatbereich, mit Hilfe von in der Regel als Tischgeräte ausgebildeten Laminiergeräten. Solche Laminiergeräte sind beispielsweise aus der DE 20 2005 005 020 U1 und – in Kombination mit einem Schneidgerät – aus der EP 1 724 111 A2 bekannt. Sie haben im Wesentlichen den gleichen Aufbau, d. h. ein Gehäuse, in dem eine Laminiereinrichtung angeordnet ist. Zwischen einer Zuführöffnung auf einer Seite und einer Austrittsöffnung auf der anderen Seite des Gehäuses erstreckt sich durch das Gehäuse ein Durchlaufkanal, dem die Laminiereinrichtung zugeordnet ist. Letztere weist in der Regel mindestens ein Walzenpaar, teilweise auch mehreren Walzenpaare, aus jeweils zwei übereinander angeordneten, einen Laminierspalt ausbildenden Laminierwalzen auf, wobei der Laminierspalt so eingestellt ist, dass die Kombination aus Blattgut und Laminierfolie in dem Laminierspalt einem erheblichen Druck ausgesetzt wird. Bei Heißlaminiergeräten ist zumindest eine der Laminierwalzen, in der Regel beide, beheizt, so dass die Kombination aus Blattgut und Laminierfolie zusätzlich auch erhitzt wird. Beim Durchlauf verkleben die Laminierfolien mit dem einzuschweißenden Blattgut.
  • In der Regel wird das Blattgut zwischen zwei eine Laminierfolie bildenden Folienblättern eingeschweißt. Dabei kann es sich um lose Folienblätter oder um Folienbahnen handeln, die innerhalb des Laminiergerätes aufgerollt sind und von den Rollen beim Laminiervorgang abgezogen werden, wobei die Vereinzelung über Schneideinrichtungen erfolgt (vgl. US 2004/0050500 A1 ). Statt dessen können die beiden Folienblätter aber auch in Form einer Laminierfolientasche vorliegen, bei denen die beiden Folienblätter an zumindest einer Seitenkante miteinander verbunden sind. Solche Laminierfolien sind beispielsweise aus der DE 197 44 595 A1 und der DE 201 00 328 U1 bekannt. Die Folienblätter sind als Verbundfolien ausgebildet, bei denen eine durchsichtige, klare Folie aus z. B. Polyethylen oder Polypropylen mit einer wärmeempfindlichen Klebstoffschicht versehen ist, welche beispielsweise aus EVA (Ethylen-Vinylacetat-Copolymer) besteht (vgl. DE 600 29 505 T2 ).
  • Zur Zeit sind Laminierfolien in einer Dicke von 30 μm bis 500 μm auf dem Markt. Durch Auswahl der Foliendicke kann dem laminierten Blattgut eine gewünschte Flexibilität bzw. Steifigkeit gegeben werden. Es versteht sich, dass für die Verschweißung dicker Laminierfolien mehr Wärmeenergie aufgewendet werden muss als für die Verschweißung von dünnen Laminierfolien aus gleichem Material. Laminiergeräte, die für die Verarbeitung von Laminierfolien unterschiedlicher Dicke bestimmt sind, müssen deshalb derart an die Dicke der jeweils zu verarbeitenden Laminierfolie angepasst werden können, dass einerseits für die Verschweißung des Blattgutes ausreichend Wärmeenergie zur Verfügung gestellt wird, andererseits aber die Laminierfolie nicht überhitzt und damit beschädigt wird. Solche Laminiergeräte weisen deshalb Einstelleinrichtungen mit einer Eingabeschnittstelle beispielsweise in Form von einer Eingabetastatur auf, mit denen die Temperatur der Laminiereinrichtung und/oder die Durchlaufgeschwindigkeit stufenweise an die jeweilige Dicke der Laminierfolie von Hand angepasst werden kann. Die Einstellstufen in der Eingabeschnittstelle sind durch Symbole gekennzeichnet, die es dem Benutzer erlauben, die Einstellung anhand der Informationen über die Dicke und/oder das Material der Laminierfolie vornehmen zu können.
  • Den bekannten Laminierfolien ist nicht zuverlässig anzusehen, welche Dicke sie haben und aus welchem Material sie bestehen. Es kommt deshalb zu Fehleinschätzungen und damit zu einer Fehlbedienung des Laminiergeräts mit der Folge, dass die Einstellstufe nicht zu der Laminierfolie passt. Die Konsequenz hiervon kann sein, dass bei zu ge ringerer Hitzeeinwirkung die Laminierung unzureichend ist, das laminierte Blattgut also nicht ausreichend geschützt ist oder dass bei zu hoher Hitzeeinwirkung die Laminierfolie überhitzt und hierdurch die Laminierfolie an den Laminierwalzen anklebt, was die Zerstörung des Laminiergerätes zur Folge hat. Außerdem wird das einlaminierte Blattgut bishin zur Unlesbarkeit beschädigt. Der letztere Zustand ist meist irreparabel und kommt im schlimmsten Fall einer Vernichtung des Dokumentes gleich.
  • Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine Laminierfolie bzw. einen Laminierfoliensatz bereitzustellen, die bzw. der geeignet ist, die Gefahr von Fehlbedienungen des Laminiergeräts wesentlich herabzusetzen.
  • In Bezug auf die Laminierfolie wird diese Aufgabe durch eine Laminierfolie gelöst, bei der die Laminierfolie auf zumindest einer Seite eine Anfangsrauhigkeit aufweist, die die Laminierfolie matt macht, wobei die Laminierfolie erfindungsgemäß auf der matten Seite bzw. zumindest einer der matten Seiten ein Flächenmuster mit Flächenbereichen aufweist, deren Rauhigkeit von der Anfangsrauhigkeit abweicht, insbesondere geringer ist als die Anfangsrauhigkeit.
  • Die erfindungsgemäße Ausbildung der Laminierfolie eröffnet die Möglichkeit, auf der Laminierfolie ein Flächenmuster anzubringen, das mit einem Symbol an der Eingabe schnittstelle des Laminiergeräts identisch ist, welches einer Einstellstufe zugeordnet ist, die für die Verarbeitung der mit dem Flächenmuster versehenen Laminierfolie hinsichtlich Temperatur und/oder Durchlaufgeschwindigkeit geeignet ist. Die Bedienungsperson erhält auf diese Weise mit der Laminierfolie und bei deren Handhabung eine eindeutige Verknüpfung zwischen Laminierfolie und Einstellstufe und kann deshalb die richtige Einstellstufe durch Bedienung der Eingabeschnittstelle ohne weiteres einstellen. Die Gefahr von Fehlbedienungen wird auf diese Weise mit hoher Zuverlässigkeit vermieden.
  • Ausgangspunkt ist eine an sich bekannte Laminierfolie, bei der zumindest eine Seite eine Anfangsrauigkeit hat, die in der Regel so groß ist, dass die Laminierfolie matt bzw. opak, also allenfalls durchscheinend ist. Grund für diese Ausbildung ist es, das Haften von Laminierfolien oder von Folienblättern einer Laminierfolie aneinander aufgrund statischer Elektrizität zu reduzieren. In der Regel wird dabei die Anfangsrauigkeit durch den aufgetragenen Klebstoff bewirkt. Für die erfindungsgemäße Laminierfolie wird diese Ausrüstung der Laminierfolie in der Weise genutzt, dass auf der mit der Anfangsrauigkeit versehenen Seite ein Flächenmuster, vorzugsweise durch Glätteng von bestimmten Flächenbereichen, vorgesehen wird, das dann durch den Sensor abgetastet wird. Der Vorzug dieser Art der Markierung besteht darin, dass das Flächenmuster beim Laminiervorgang verschwindet, also am laminierten Endprodukt nicht mehr erkennbar ist, da die Flächen mit der Anfangsrauigkeit – in der Regel die Klebstoffschicht – und gegebenenfalls auch die Flächenbereiche des Flächenmusters so aufgeschmolzen werden, dass die betreffende Seite über ihre gesamte Fläche gleichmäßig glatt und damit auch gleichmäßig durchsichtig wird.
  • Hinsichtlich Art und Erstreckung des Flächenmusters bestehen eigentlich keine Beschränkungen. Es sollte ein solcher Kontrast zwischen den Flächenbereichen und der Anfangsrauigkeit gegeben sein, dass er von einer Bedienungsperson erfassbar ist, vorzugsweise dadurch, dass die Flächenbereiche der Flächenmuster schon so geglättet sind, dass sie die Endrauigkeit nach dem Laminierprozess haben. Sehr einfach herzustellen sind Markierungen, bei denen die Flächenbereiche als gerade, parallel und beabstandet verlaufende Linienbereiche ausgebildet werden. Auf diese Weise kann der Abstand und/oder die Breite und/oder die Anzahl der Linienbereiche erfasst werden. Die Herstellung der Linienbereiche geschieht auf einfache Weise dadurch, dass die Laminierfolie zunächst flächig auf der dafür vorgesehenen Seite mit der Anfangsrauigkeit versehen wird und anschließend über Walzen geführt wird, die die Linienbereiche durch Glättung der Anfangsrauigkeit herstellen.
  • Die Linienbereiche können in ihrer Erstreckung auf bestimmte Bereiche beschränkt werden. Aus Herstellungsgründen zweckmäßig ist es jedoch, die Linienbereiche sich über die gesamte Breite bzw. Länge der Laminierfolie er strecken zu lassen. Für eine gute Erfassung der Linienbereiche ist es zudem vorteilhaft, wenn die Linienbereiche sich quer zur vorgesehenen Durchlaufbewegung durch das Laminiergerät erstrecken. Die Linienbereiche können sich aber auch schräg zur Durchlaufbewegung oder auch parallel dazu erstrecken.
  • Die Differenzierung der Laminierfolie mit Blick auf deren Dicke und/oder deren Material kann bei der Ausbildung der Flächenbereiche als Linienbereiche dadurch geschehen, dass der Abstand und/oder die Breite der Linienbereiche um so größer gestaltet wird, je dicker oder je dünner die Laminierfolie ist. Dabei kann die Differenzierung allein über den Abstand oder allein über die Breite der Linienbereiche erfolgen, aber auch durch Differenzierung sowohl durch unterschiedliche Abstände als auch unterschiedliche Breiten der Linienbereiche. So kann der Abstand der Linienbereiche um so größer und die Breite der Linienbereiche um so geringer gestaltet werden, je dicker oder je dünner die Laminierfolie ist.
  • Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, dass das Flächenmuster eine oder mehrere Symbole aufweist oder daraus besteht. Solche Symbole können beispielsweise Buchstaben, Zahlen oder andere, gleichartige Kennzeichen sein, vorzugsweise sogar solche Zahlen und/oder Buchstabenkombinationen, die die Dicke der Laminierfolie explizit angeben oder ein Kennzeichen für das Material sind. Letztlich kommt es immer darauf an, dass das jeweilige Symbol mit dem Symbol an der Eingabeschnittstelle des Laminiergeräts korrespondiert, vorzugsweise identisch ist, welches der Einstellstufe zugeordnet ist, die für die Verarbeitung der mit dem Symbol versehenen Laminierfolie geeignet ist.
  • Grundsätzlich können Laminierfolien unter Verwendung von auf Rollen aufgerollten Folienbahnen verwendet werden, wobei die Rollen innerhalb des Laminiergerätes angeordnet sind. Sie werden dann im Laminiergerät unter Einschluss des zu verschweißenden Blattgutes zusammengeführt. Die Vereinzelung geschieht dann nach dem Laminiervorgang mittels einer Schneideinrichtung.
  • In an sich bekannter Weise sollen Laminierfolien verwendet werden, die aus einem Paar von Folienblättern bestehen, zwischen denen dann das Blattgut eingelegt wird. Auf diese Weise wird das Blattgut beidseitig durch die Laminierfolie geschützt. Dabei sollten – wie im Stand der Technik ebenfalls bekannt – zumindest ein Folienblatt, besser beide Folienblätter, auf der dem anderen Folienblatt jeweils zugewandten Seite die Anfangsrauigkeit aufweisen, also matt bzw. opak sein. Auf diese Weise können die Folienblätter für das Einlegen des Blattgutes besser voneinander getrennt werden. Vorzugsweise sollten Laminierfolien verwendet werden, deren Folienblätter an zumindest einer Kante miteinander verbunden sind, so dass gesichert ist, dass sie beim Laminierprozess flächendeckend und randbündig übereinander liegen (vgl. insoweit DE 197 44 595 A1 und DE 201 00 328 U1 ). Dabei reicht es im Regelfall aus, wenn nur eine der beiden Folienblätter mit der Markierung versehen wird.
  • Gegenstand der Erfindung ist auch ein Laminierfoliensatz mit Laminierfolien unterschiedlicher Dicke und/oder unterschiedlichen Materials, wobei die Laminierfolien eine für ihre Dicke und/oder ihr Material charakteristische Markierung tragen, so dass die Laminierfolien anhand der Markierung in Bezug auf ihre Dicke und/oder ihr Material unterschieden und die Markierungen gegebenenfalls auch durch einen Sensor gelesen werden können. Dabei sollten die Laminierfolien insbesondere so ausgebildet werden, wie schon oben im Einzelnen dargestellt, d. h. mit einer Markierung, die als Flächenmuster mit Flächenbereichen ausgebildet ist, deren Rauhigkeit von der Anfangsrauhigkeit abweicht, insbesondere geringer ist als die Anfangsrauhigkeit, wobei das Flächenmuster jeweils ein Symbol darstellt, das einem Symbol an der Eingabeschnittstelle der Einstelleinrichtung des Laminiergeräts entspricht, für das der Laminierfoliensatz bestimmt ist.
  • Die Erfindung betrifft des weiteren ein Laminiersystem aus Laminiergerät und Laminierfolie(n) zum Heißlaminieren von Blattgut. Erfindungsgemäß trägt bzw. tragen die Laminierfolie(n) dasjenige Symbol, das der Einstellstufe am Laminiergerät zugeordnet ist, für die die jeweilige Laminierfolie hinsichtlich ihrer Dicke und/oder ihrem Material vorgesehen ist. Hinsichtlich der Art der Symbole kann auf das Vorstehende Bezug genommen werden. Dabei sollte die Laminierfolie so ausgebildet sein, wie erfindungsgemäß beschrieben. Vorzugsweise sollte das Laminiersystem einen Laminierfoliensatz mit Laminierfolien unterschiedlicher Dicke und/oder unterschiedlichen Materials haben, wobei die Laminierfolien jeweils eine für ihre Dicke und/oder ihr Material charakteristische Markierung haben, die dem Symbol entspricht.
  • Gegenstand der Erfindung ist des weiteren ein Laminiergerät, wobei das Laminiergerät einen Sensor aufweist, der zum Auslesen einer Markierung der Laminierfolie geeignet ist und in Abhängigkeit von der ausgelesenen Markierung ein Signal für eine Anzeigeeinrichtung und/oder für eine Steuereinrichtung erzeugt, die mit der Laminiereinrichtung und/oder der Transporteinrichtung verbunden und derart ausgebildet ist, dass die Steuereinrichtung die Temperatur der Laminiereinrichtung und/oder die Durchlaufgeschwindigkeit der Transporteinrichtung in Abhängigkeit von der ausgelesenen Markierung einstellt. Grundgedanke ist auch hier, die Voraussetzung für eine Anpassung der Temperatur und/oder der Durchlaufgeschwindigkeit an die jeweils verwendete Laminierfolie zu schaffen und dabei einen Sensor zu verwenden, der unterschiedliche Markierungen nach bestimmten Kriterien auszulesen ist der Lage ist, beispielsweise Buchstaben, Zahlen oder Kombinationen daraus, Stichcodes (Barcodes) oder eben die schon oben beschriebenen Flächenbereiche eines Flächenmusters, die sich hinsichtlich ihrer Rauigkeit gegenüber der Anfangs rauigkeit der Laminierfolie unterscheiden, beispielsweise durch zählen von Linienbereichen über eine bestimmte Auslesestrecke oder von Abständen etc. In diesem Fall ist das Kriterium die Anzahl und/oder der Abstand der Linienbereiche.
  • Dabei betrifft die Erfindung zwei Varianten des Laminiergerätes. Bei der einen Variante wird das jeweils erzeugte Signal angezeigt, beispielsweise in Form eines Codes oder als Angabe über die Dicke der Laminierfolie oder als Angabe über die einzustellende Temperatur und/oder Durchlaufgeschwindigkeit, wobei die Bedienungsperson dann die Temperatur und/oder die Durchlaufgeschwindigkeit mit der bei den bekannten Geräten schon vorhandenen Einstelleinrichtung vorgibt. In der zweiten, bevorzugten Variante wird das Signal zur Ansteuerung einer Steuereinrichtung verwendet, über die die Temperatur und/oder die Durchlaufgeschwindigkeit automatisch entsprechend dem Signal bzw. der Markierung auf der Laminierfolie eingestellt wird, so dass insoweit kein manueller Eingriff erforderlich ist. Es versteht sich, dass beide Varianten auch miteinander kombiniert sein können, d. h. dass auch bei der automatischen Variante eine Anzeige der Laminierfoliendicke, der Temperatur und/oder der Durchlaufgeschwindigkeit als reine Information an die Bedienungsperson erfolgt.
  • In Ausbildung des erfindungsgemäßen Laminiergerätes ist vorgesehen, dass die Laminiereinrichtung zumindest ein Walzenpaar mit zwei einen Laminierspalt ausbildenden Laminierwalzen aufweist, von dem zumindest eine mittels einer Heizeinrichtung beheizbar ist, vorzugsweise beide. Dabei sollte zumindest eine der Laminierwalzen Teil der Transporteinrichtung sein, wobei dann die Transporteinrichtung einen elektrischen Antrieb aufweist, über den die Laminierwalzen verdrehbar ist bzw. sind und der mit der Steuereinrichtung verbunden ist.
  • Es ist zweckmäßig, wenn der Sensor zum Auslesen der Markierung in Durchlaufrichtung vor der Laminiereinrichtung angeordnet ist, so dass die Markierung vor Erreichen der Laminiereinrichtung ausgelesen und dann die Laminiereinrichtung hinsichtlich Temperatur und Durchlaufgeschwindigkeit eingestellt wird, bevor die Kombination aus Laminierfolie und Blattgut die Laminiereinrichtung erreicht hat. Eine zweckmäßige Ausführungsform ist gegeben, wenn der Sensor außerhalb des Gehäuses angeordnet ist, vorzugsweise so, dass an dem Gehäuse als Fortsetzung des Durchlaufkanals über die Zuführöffnung hinaus eine Blattauflage vorgesehen ist, wobei dann der Sensor der Blattauflage zugeordnet ist, zweckmäßigerweise in der Blattauflage integriert ist. Dies eröffnet die Möglichkeit, vorhandene Laminiergeräte auf einfache Weise umzurüsten.
  • Wie schon oben erwähnt, kommt als Sensor vor allem ein optischer Sensor und hier vornehmlich ein Laserscanner in Frage. Der Laser sollte geeignet sein, Flächenbereiche unterschiedlicher Reflektionen und/oder Absoprtion auszulesen.
  • Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, dass der Sensor quer zur Durchlaufrichtung im Durchlaufkanal beweglich geführt ist. Bei einem Laminiergerät, das in an sich bekannter Weise zwei bewegliche Seitenanschläge zur zentrischen Einführung der Laminierfolie in den Durchlaufkanal hat, kann dies beispielsweise dadurch verwirklicht werden, dass der Sensor mit einem der beiden Seitenanschläge verbunden wird, so dass bei Anpassung der Seitenanschläge an das Format der Laminierfolie automatisch eine richtige Zuordnung des Sensors erfolgt.
  • Damit das Laminiergerät sich auch für einen breiten Bereich von Laminierfoliendicken eignet, sollte die Höhe des von der Laminiereinrichtung erzeugten Laminierspaltes in Abhängigkeit von dem Signal des Sensors einstellbar sein oder über die Steuereinrichtung automatisch eingestellt werden. Auf diese Weise kann der auf die Laminierfolie einwirkende Druck unabhängig von der Dicke der Laminierfolie in einem optimalen Bereich gehalten werden.
  • Gegenstand der Erfindung ist schließlich ein Laminiersystem aus einem Laminiergerät und einem Laminierfoliensatz unterschiedlicher Dicke und/oder unterschiedlichen Materials gelöst, wobei das Laminiergerät mit einem Sensor entsprechend Anspruch 18 versehen ist und wobei der Laminierfoliensatz Laminierfolien mit zumindest einer für ih re jeweilige Dicke und/oder ihr jeweiliges Material kennzeichnende Markierung hat. Laminiergerät und Laminierfolien sind dabei so aneinander angepasst, dass das Laminiergerät in der Lage ist, mit Hilfe des Sensors die jeweilige Markierung auf den Laminierfolien des Laminierfoliensatzes auszulesen und in Abhängigkeit von der ausgelesenen Markierung eine Anzeige zu erzeugen und/oder automatisch die Temperatur und/oder Durchlaufgeschwindigkeit im Laminiergerät so einzustellen, dass ein optimaler Laminierprozess erhalten wird und das fertige Laminierprodukt ein hohe Qualität besitzt.
  • In der Zeichnung ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels näher veranschaulicht. Es zeigen:
  • 1 eine Schrägansicht der Rückseite des erfindungsgemäßen Laminiergerätes;
  • 2 das Laminiergerät gemäß 1 im Querschnitt;
  • 3 eine Schrägansicht der Vorderseite des Laminiergerätes gemäß den 1 und 2 mit drei Laminierfolien unterschiedlicher Dicke und
  • 4 eine Schrägansicht der Vorder- und Oberseite des Laminiergerätes gemäß den 1 bis 3 mit durchlaufender Laminierfolie.
  • Das in der Zeichnung dargestellte Laminiergerät 1 hat ein Gehäuse 2 mit einem ebenen Gehäuseboden 3, einer Frontwandung 4, einer Rückwandung 5 und einer die Frontwandung 4 und die Rückwandung 5 verbindenden, bogenförmigen Oberwandung 6. Letztere ist mit einer Vielzahl von Kühlschlitzen – beispielhaft mit 7 bezeichnet – versehen.
  • Von der Rückwandung 5 zur Frontwandung 4 erstreckt sich durch das Gehäuse 2 ein schräg abwärts gerichteter Durchlaufkanal 8 in einer solchen Breite, dass DIN A4-Blattgut querformatig durchgeleitet werden kann. Der Durchlaufkanal 8 wird eingangsseitig durch eine Zuführöffnung 9 in der Rückwandung 5 und eine Austrittsöffnung 10 in der Frontwandung 4 begrenzt.
  • Etwa in der Mitte des Durchlaufkanals 8 befindet sich eine Laminiereinrichtung 11, von der hier zwei übereinander und mit ihren Drehachsen parallel zueinander angeordnete Laminierwalzen 12, 13 zu sehen sind. Die Laminierwalzen 12, 13 erstrecken sich über die gesamte Breite des Durchlaufkanals 8 und bilden zwischen sich einen Laminierspalt 14 aus. Die Laminierwalzen 12, 13 sind beheizt, so dass sie auf Temperaturen zwischen 80°C und 140°C erhitzt werden können. Sie sind auch Teil einer Transporteinrichtung, zu der ein elektromotorischer, hier nicht näher dargestellter Antrieb gehört, der die beiden Laminierwalzen 12, 13 synchron antreibt, und zwar die obere Laminierwalze 12 im Uhrzeigersinn und die untere Laminierwal ze 13 entgegen dem Uhrzeigersinn. Ihre Umfangsgeschwindigkeiten sind identisch.
  • An der Rückwandung 5 angebracht ist eine Blattauflage 15, deren Oberseite 16 sich bündig an die Unterseite des Durchlaufkanals 8 anschließt und in der gleichen Richtung geneigt ist wie der Durchlaufkanal 8 selbst. Benachbart zur Zuführöffnung 9 ragen über die Oberseite 16 der Blattauflage 15 hinaus zwei Führungsstege 17, 18, die sich gegenüberstehen und die aufgrund mechanischer Kopplung gegensinnig in der Weise bewegbar sind, dass sich bei einer Verstellung die Mitte des Abstands zwischen beiden nicht verlagert. Der Abstand der Führungsstege 17, 18 ist auf diese Weise an das Format der jeweils zu laminierenden Kombination aus Laminierfolie und Blattgut so anpassbar, dass beide Seitenränder dieser Kombination beim Einführen in den Durchlaufkanal 8 durch die Führungsstege 17, 18 geführt werden und die Laminierfolie zentrisch in den Durchlaufkanal 8 einläuft.
  • Benachbart zu dem Führungssteg 18 ist in der Blattauflage 15 eine rechteckige Ausnehmung 19 vorgesehen, unterhalb der ein Laserscanner 20 an der Unterseite der Blattauflage 15 derart angebracht ist, dass sein Laserfenster nach oben durch die Ausnehmung 19 gerichtet ist. Auf diese Weise kann ein von dem Laserscanner 20 erzeugter Laserstrahl durch die Ausnehmung 19 nach oben strahlen. Der Laserscanner 20 ist mit dem benachbarten Führungssteg 18 verbunden, so dass er sich bei Bewegung des Führungsste ges 18 mit bewegt, seine Position also in Bezug auf diesen Führungssteg 18 nicht verändert.
  • Der Laserscanner 20 ist mit einer im Gehäuse 2 untergebrachten Steuereinrichtung verbunden, die die vom Laserscanner 20 empfangenen Signale mittels einer geeigneten Software in Steuerbefehle für die Drehzahl der Laminierwalzen 12, 13 und/oder deren Heizleistung umsetzt. Hierzu ist die Steuereinrichtung mit einer Drehzahlsteuerung des Antriebes und/oder mit einer Temperatursteuerung der Heizeinrichtung für die Laminierwalzen 12, 13 verbunden.
  • Die Höhe des Laminierspaltes 14, d. h. der freie Abstand zwischen den beiden Laminierwalzen 12, 13, ist durch senkrechtes Verschieben der oberen Laminierwalze 12 einstellbar. Hierzu ist ein elektromotorischer Antrieb vorhanden, der ebenfalls mit der oben erwähnten Steuereinrichtung dergestalt verbunden ist, dass über sie auch die Spalthöhe des Laminierspaltes 14 in Abhängigkeit von dem vom Laserscanner 20 erzeugten Signal eingestellt wird.
  • In 3 sind übereinander beabstandet drei Laminierfolien 21, 22, 23 dargestellt, wobei die untere Laminierfolie 23 auf der Blattauflage 15 aufliegt. Die Laminierfolien 21, 22, 23 sind – was hier nicht näher zu sehen ist – als Laminierfolientaschen ausgebildet, d. h. sie bestehen aus zwei gleich großen und deckungsgleich übereinander liegenden Folienblättern, die an einer Kante 24, 25, 26 miteinander verbunden sind. Nach Auseinanderklappen der jeweils beiden Folienblätter kann das einzulaminierende Blattgut zwischen die Folienblätter eingelegt werden.
  • Die Folienblätter der Laminierfolien 21, 22, 23 bestehen außenseitig aus glatten und damit klaren, d. h. durchsichtig ausgebildeten Kunststofffolien. Um die Folienblätter besser auseinander falten zu können, haben beide auf den einander zugewandten Seiten Klebstoffschichten mit einer solchen Anfangsrauigkeit, dass die Oberflächen matt sind und die Folienblätter selbst und damit auch die Laminierfolien 21, 22, 23 als Ganzes nicht durchsichtig, sondern allenfalls durchscheinend bzw. matt oder opak sind.
  • Auf der Innenseite des jeweils unteren Folienblattes sind Linienbereiche – beispielhaft mit 27, 28, 29 bezeichnet – einer bestimmten Breite vorgesehen, die dadurch hergestellt worden sind, dass die dort vorhandene Anfangsrauigkeit geglättet worden ist, so dass das Folienblatt in diesen Linienbereichen 27, 28, 29 nicht matt, sondern durchsichtig ist. Die Linienbereiche 27, 28, 29 verlaufen quer zur vorgesehenen Bewegungsrichtung beim Durchlauf durch das Laminiergerät 1. Sie sind parallel zueinander ausgerichtet, erstrecken sich über die gesamte Breite der Laminierfolien 21, 22, 23 und haben die gleiche Breite. Die Linienbereiche 27, 28, 29 können auch – und dann deckungsgleich – in dem obenseitigen Folienblatt vorgesehen sein.
  • Der Abstand der Linienbereiche 27, 28, 29 ist signifikant für die Dicke der Laminierfolien 21, 22, 23. Im vorliegenden Beispiel haben die Linienbereiche 27 der oberen Laminierfolie 21 einen großen Abstand, weil die Laminierfolie 21 besonders dick ist, beispielsweise 200 μm, während die Linienbereiche 28 der mittleren Laminierfolien 22 wesentlich geringer beabstandet sind. Dieser Abstand ist signifikant für eine mittlere Dicke der Laminierfolie, beispielsweise 120 μm. Bei der auf der Blattauflage 15 aufliegenden Laminierfolie 23 ist der Abstand der Linienbereiche 29 noch wesentlich kleiner als bei der Laminierfolie 22, wobei der Abstand hier charakteristisch ist für eine Laminierfolie 23 geringer Dicke, beispielsweise 80 μm.
  • Ein Laminiervorgang läuft wie folgt ab. Nach Einlegen des zu laminierenden Blattgutes zwischen die beiden Folienblätter einer Laminierfolie – hier beispielhaft der Laminierfolie 23 – wird die Kombination aus beidem auf die Blattauflage 15 aufgelegt, wie aus 3 zu ersehen ist. Bei eingeschaltetem Laminiergerät 1 tastet der Laserscanner 20 über einen bestimmten Scanwinkel die Anzahl der dabei erfassten Linienbereiche 29 ab (es kann auch der Abstand zwischen den Linienbereichen 29 erfasst werden). Entsprechend der ausgelesenen Anzahl der Linienbereiche 29 wird – je nach Konstruktion des Laminiergerätes 1 – entweder die Durchlaufgeschwindigkeit durch den Durchlaufkanal 8, d. h. die Drehzahl der Laminierwalzen 12, 13 auf einen hohen Wert und/oder die Temperatur der Laminierwalzen 12, 13 auf einen niedrigen Wert eingestellt. Dies geschieht deswegen, weil die Laminierfolie 23 – wie oben beschrieben – nur eine geringe Dicke hat und demgemäß auch nur eine geringe Wärmekapazität hat, d. h. sie ist mit einer geringen Wärmemenge auf die für den Laminiervorgang optimale Temperatur erhitzt. Gleichzeitig wird der Laminierspalt 14 in Anpassung an die Dicke der Laminierfolie 23 so eng gestellt, dass der für den Laminiervorgang notwendige Druck erreicht wird.
  • Die Laminierfolie 23 bzw. die Kombination aus Laminierfolie 23 und eingelegtem Blattgut wird dann durch die Zuführöffnung 9 in Richtung auf die Laminierwalzen 12, 13 geschoben. Dort wird sie von den Laminierwalzen 12, 13 erfasst und unter Einwirkung von Druck und Hitze durch den Laminierspalt 14 transportiert (vgl. die 2 und 4). Nach Verlassen des Laminierspaltes 14 ragt sie aus der Austrittsöffnung 10 heraus und kann dort aus dem Laminiergerät 1 herausgezogen werden.
  • Beim Laminieren, d. h. beim Durchlauf durch den Laminierspalt 14 werden die Klebstoffschichten an den Innenseiten der Folienblätter der Laminierfolie 23 derart aufgeschmolzen, dass die Laminierfolie 23 insgesamt klar und durchsichtig wird. Dabei passt sich die Rauigkeit der Innenseite desjenigen Folienblattes, auf dem die Linienbereiche 29 ausgebildet sind, an die der Linienbereiche 29 an, so dass der anfängliche Kontrast zwischen den Linienbereichen 29 und den dazwischen liegenden Bereichen ver schwindet. Die Markierung der Laminierfolie 23 durch die Linienbereiche 29 ist also nach dem Laminiervorgang nicht mehr sichtbar, d. h. die ursprüngliche Markierung stört beim fertigen Laminierprodukt nicht mehr.
  • Dies gilt selbstverständlich auch für die Laminierfolien 21, 22. Werden diese zum Laminieren verwendet, liest der Laserscanner 20 eine entsprechend geringere Anzahl von Markierungslinien 28 bzw. 27 mit der Folge, dass die Durchlaufgeschwindigkeit, d. h. die Drehzahl der Laminierwalzen 12, 13 bei zunehmender Dicke der Laminierfolien 21, 22 herabgesetzt und/oder die Temperatur der Laminierwalzen 12, 13 erhöht wird. Gleichzeitig wird der Laminierspalt 14 in entsprechender Weise vergrößert.
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Claims (28)

  1. Laminierfolie (21, 22, 23) zum Heißlaminieren von Blattgut, wobei die Laminierfolie (21, 22, 23) auf zumindest einer Seite eine Anfangsrauigkeit aufweist, die die Laminierfolie (21, 22, 23) matt macht, dadurch gekennzeichnet, dass die Laminierfolie (21, 22, 23) auf der matten Seite bzw. zumindest einer der matten Seiten ein Flächenmuster mit Flächenbereichen (27, 28, 29) aufweist, deren Rauigkeit von der Anfangsrauigkeit abweicht, insbesondere geringer ist als die Anfangsrauigkeit.
  2. Laminierfolie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Flächenbereiche als gerade sowie parallel und beabstandet verlaufende Linienbereiche (27, 28, 29) ausgebildet sind.
  3. Laminierfolie nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Linienbereiche (27, 28, 29) parallel zu einer Kante der Laminierfolie (21, 22, 23) erstrecken.
  4. Laminierfolie nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand und/oder die Breite der Linienbereiche (27, 28, 29) um so größer ist, je dicker oder je dünner die Laminierfolie (21, 22, 23) ist.
  5. Laminierfolie nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand der Linienbereiche (27, 28, 29) um so größer und die Breite der Linienbereiche (27, 28, 29) um so geringer ist, je dicker oder je dünner die Laminierfolie (21, 22, 23) ist.
  6. Laminierfolie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Flächenmuster eine oder mehrere Symbole aufweist oder daraus besteht.
  7. Laminierfolie nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das bzw. die Symbole aus einem oder mehreren Buchstaben, einer Zahl oder mehreren Zahlen und/oder einem oder mehreren Kennzeichen besteht bzw. bestehen.
  8. Laminierfolie nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Laminierfolie (21, 22, 23) aus einem Paar von Folienblättern besteht.
  9. Laminierfolie nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Folienblatt auf der dem anderen Formblatt zugewandten Seite die Anfangsrauigkeit aufweist und dort das Flächenmuster vorgesehen ist.
  10. Laminierfolie nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Folienblätter an zumindest einer Kante (24, 25, 26) miteinander verbunden sind.
  11. Laminierfolie nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass nur eine der beiden Folienblätter mit dem Flächenmuster versehen ist.
  12. Laminierfoliensatz zum Heißlaminieren von Blattgut mit Laminierfolien (21, 22, 23) unterschiedlicher Dicke und/oder unterschiedlichen Materials, dadurch gekennzeichnet, dass die Laminierfolien (21, 22, 23) jeweils eine für ihre Dicke und/oder ihr Material charakteristische Markierung (27, 28, 29) tragen.
  13. Laminierfoliensatz nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Markierung als Flächenmuster mit Flächenbereichen (27, 28 29) nach einem der Ansprüche 1 bis 11 ausgebildet sind.
  14. Laminiersystem aus Laminiergerät (1) und Laminierfolie(n) (21, 22, 23) zum Heißlaminieren von Blattgut, wobei das Laminiergerät (1) ein Gehäuse (2) aufweist, durch das – ausgehend von einer Zuführöffnung (9) – ein Durchlaufkanal (8) für den Durchlauf einer Kombination aus Blattgut und Laminierfolie (21, 22, 23) geht und in dem eine dem Durchlaufkanal (8) zugeordnete Laminiereinrichtung (11) angeordnet ist, in der die Kombination unter Einwirkung von Druck und erhöhter Temperatur laminierbar ist, wobei in dem Gehäuse (2) eine Transporteinrichtung (12, 13) zum Transport der Kombination in dem Durchlaufkanal (8) mit einer bestimmten Durchlaufgeschwindigkeit vorgesehen ist und wobei die Temperatur und/oder die Durchlaufgeschwindigkeit über eine Eingabeschnittstelle in mehreren Stufen einstellbar ist bzw. sind, denen jeweils ein für sie charakteristisches Symbol zugeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Laminierfolie(n) (21, 22, 23) dasjenige Symbol trägt bzw. tragen, das der Einstellstufe am Laminiergerät (1) zugeordnet ist, für die die jeweilige Laminierfolie hinsichtlich ihrer Dicke und/oder ihrem Material vorgesehen ist.
  15. Laminiersystem nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass das bzw. die Symbole aus einem oder mehreren Buchstaben, einer Zahl oder mehreren Zahlen und/oder einem oder mehreren anderen Kennzeichen besteht bzw. bestehen.
  16. Laminiersystem nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Laminierfolie nach einem der Ansprüche 1 bis 11 ausgebildet ist.
  17. Laminiersystem nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Laminiersystem einen Laminierfoliensatz mit Laminierfolien unterschiedlicher Dicke und/oder unterschiedlichen Materials hat, wobei die Laminierfolien (21, 22, 23) jeweils eine für ihre Dicke und/oder ihr Material charakteristische Markierung nach den Ansprüchen 12 oder 13 haben.
  18. Laminiergerät (1) zum Heißlaminieren von Blattgut und Laminierfolie, mit einem Gehäuse (2), durch das – ausgehend von einer Zuführöffnung (9) – ein Durchlaufkanal (8) für den Durchlauf einer Kombination aus Blattgut und Laminierfolie (21, 22, 23) geht und in dem ein dem Durchlaufkanal (8) zugeordnete Laminiereinrichtung (11) angeordnet ist, in der die Kombination unter Einwirkung von Druck und erhöhter Temperatur laminierbar ist, wobei in dem Gehäuse (2) eine Transporteinrichtung (12, 13) zum Transport der Kombination in dem Durchlaufkanal (8) mit einer bestimmten Durchlaufgeschwindigkeit vorgesehen ist und wobei die Temperatur und/oder die Durchlaufgeschwindigkeit einstellbar ist bzw. sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Laminiergerät (1) einen Sensor (20) aufweist, der zum Auslesen einer Markierung (27, 28, 29) geeignet ist und in Abhängigkeit von der ausgelesenen Markierung ein Signal für eine Anzeigeeinrichtung und/oder für eine Steuereinrichtung erzeugt wird, die mit der Laminiereinrichtung (11) und/oder der Transporteinrichtung (12, 13) verbunden und derart ausgebildet ist, dass die Steuereinrichtung die Temperatur der Laminiereinrichtung (11) und/oder die Durchlaufgeschwindigkeit der Transporteinrichtung (12, 13) in Abhängigkeit von der ausgelesenen Markierung (27, 28, 29) einstellt.
  19. Laminiergerät nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Laminiereinrichtung (11) zumindest ein Walzenpaar mit zwei einen Laminierspalt (14) ausbildenden Laminierwalzen (12, 13) aufweist, von denen zumindest eine mittels einer Heizeinrichtung beheizbar ist.
  20. Laminiergerät nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der Laminierwalzen (12, 13) Teil der Transporteinrichtung ist, und dass die Transportein richtung einen elektrischen Antrieb aufweist, über den die Laminierwalze(n) (12, 13) verdrehbar ist bzw. sind.
  21. Laminiergerät nach einem der Ansprüche 18 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (20) in Durchlaufrichtung vor der Laminiereinrichtung (11), insbesondere außerhalb des Gehäuses (2) angeordnet ist.
  22. Laminiergerät nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Gehäuse (2) als Fortsetzung des Durchlaufkanals (8) über die Zuführöffnung (9) hinaus eine Blattauflage vorgesehen ist und dass der Sensor der Blattauflage (15) zugeordnet ist, insbesondere in der Blattauflage (15) integriert ist.
  23. Laminiergerät nach einem der Ansprüche 18 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (20) als optischer Sensor, insbesondere als Laserscanner ausgebildet ist.
  24. Laminiergerät nach einem der Ansprüche 18 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (20) geeignet ist, Flächenbereiche unterschiedlicher Reflektionen und/oder Absorption auszulesen.
  25. Laminiergerät nach einem der Ansprüche 18 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Sensor (20) quer zur Durchlaufrichtung im Durchlaufkanal (8) beweglich geführt ist.
  26. Laminiergerät nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass das Laminiergerät (1) zwei bewegliche Seitenanschläge (17, 18) zur zentrischen Einführung der Laminierfolien (21, 22, 23) aufweist, wobei der Sensor (20) mit einer der Seitenanschläge (17, 18) verbunden ist.
  27. Laminiergerät nach einem der Ansprüche 18 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass die Laminiereinrichtung (11) im Durchlaufkanal (9) einen Laminierspalt (14) aufweist, in dem die Kombination mit Druck und Temperatur beaufschlagt wird, und dass die Höhe des Laminierspaltes (14) in Abhängigkeit von dem Signal des Sensors (20) einstellbar ist oder über die Steuereinrichtung automatisch eingestellt wird.
  28. Laminiersystem aus einem Laminiergerät (1) nach einem der Ansprüche 18 bis 27 und einem Laminierfoliensatz nach Anspruch 12 oder 13.
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