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DE202005005020U1 - Laminiergerät - Google Patents

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DE202005005020U1 DE200520005020 DE202005005020U DE202005005020U1 DE 202005005020 U1 DE202005005020 U1 DE 202005005020U1 DE 200520005020 DE200520005020 DE 200520005020 DE 202005005020 U DE202005005020 U DE 202005005020U DE 202005005020 U1 DE202005005020 U1 DE 202005005020U1
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Abstract

Laminiergerät (1, 21) zur Laminierung von Blattgut mit zumindest einer Folie, mit einem Gehäuse (2, 22), das eine Frontseite (5, 25) und eine Rückseite (6, 26) und einen sich zwischen Front- und Rückseite (5, 6) bzw. (25, 26) erstreckenden Durchlaufkanal (7) aufweist, der eine Zuführöffnung (8) für das Einführen von Blattgut und Folie(n) und eine Austrittsöffnung (9) für den Auswurf der laminierten Kombination (17) aus Blattgut und Folie(n) hat, wobei in dem Gehäuse (2, 22) eine Laminiereinrichtung (10, 11) zur Laminierung des Blattguts und zum Transport der Kombination (17) aus Blattgut und Folie(n) während des Laminiervorgangs zur Austrittsöffnung (9) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Zuführöffnung (8) auf der Rückseite (6, 26) und die Austrittsöffnung (9) auf der Frontseite (5, 25) des Gehäuses (2, 22) befinden.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Laminiergerät zur Laminierung von Blattgut mit zumindest einer Folie, mit einem Gehäuse, das eine Frontseite und eine Rückseite und einen sich zwischen Front- und Rückseite erstreckenden Durchlaufkanal aufweist, der eine Zuführöffnung für das Einführen von Blattgut und Folie(n) und eine Austrittsöffnung für den Auswurf des laminierten Blattgutes hat, wobei in dem Gehäuse eine Laminiereinrichtung zur Laminierung des Blattgutes und zum Transport der Kombination aus Blattgut und Folie(n) während des Laminierens von der Zuführöffnung zur Austrittsöffnung vorgesehen ist.
  • Laminiergeräte werden im Bürobereich eingesetzt, um Schriftstücke, beispielsweise Prospektblätter, Urkunden, Ausweise etc. zwischen zwei durchsichtigen Kunststoffolien einzuschweißen, um sie vor Verschmutzung und Beschädigung zu schützen. Für den Laminiervorgang kann das Blattgut zwischen zwei lose Folien gelegt werden. Statt dessen können die beiden Folien aber auch in Form einer Laminiertasche vorliegen, bei denen die beiden Laminierfolien an bis zu drei Seitenkanten miteinander verschweißt sind. In die Laminiertasche kann das zu laminierende Blattgut eingelegt werden. Die Laminierfolien sind transparent, damit das Blattgut gut sichtbar und lesbar bleibt. Sie behalten diese Transparenz auch nach dem Verschweißen bei. Hierzu sind die Laminierfolien gewöhnlich als sogenannte Verbundfolien ausgebildet (vgl. Ullmanns Enzyklopädie der Technischen Chemie, 4. Aufl., Band 11, 1976, Seite 684 und Band 14, 1977, Seite 249).
  • Die für den Laminiervorgang verwendeten Laminiergeräte weisen ein Gehäuse mit einer Frontseite und einer Rückseite auf. In der Regel ist die Breite der Laminiergeräte größer als deren Tiefe. Zwischen Front- und Rückseite erstreckt sich ein flacher Durchlaufkanal, in dem eine Laminiereinrichtung angeordnet ist. Eine solche Laminiereinrichtung besteht im wesentlichen aus zwei beheizten Laminierwalzen, zwischen denen die Kombination aus Blattgut und Folien hindurchlaufen. Dabei üben die Laminierwalzen Druck aus und erhitzen gleichzeitig die Folien. Auf diese Weise verkleben die Folien mit dem einzuschweißenden Blattgut sowie an den Rändern untereinander. Die Laminierwalzen sorgen auch dafür, daß die Kombination aus Blattgut und Folien durch das Laminiergerät transportiert wird.
  • Der Durchlaufkanal beginnt auf einer Seite des Gehäuses mit einer schlitzförmigen Zuführöffnung, über die die Kombination aus Blattgut und Folien eingeführt werden kann. Auf der anderen Seite befindet sich eine Austrittsöffnung, durch die das folienverschweißte Blattgut wieder aus dem Gehäuse austritt. Bei den bekannten Laminiergerä ten befindet sich die Zuführöffnung auf der Frontseite und die Austrittsöffnung auf der Rückseite. Ein solches Laminiergerät wird so auf einem Schreibtisch aufgestellt, daß die an dem Schreibtisch sitzende Person auf die Frontseite schaut und demgemäß auch das Laminiergerät von dieser Seite her mit zu laminierendem Blattgut beschickt. Die Frontseite ist gewöhnlich mit Bedienungsknöpfen und Anzeigeleuchten versehen.
  • Zur Vereinfachung der Zufuhr der Kombination aus Blattgut und Folien haben die meisten Laminiergeräte eine Blattauflage, auf die das zu laminierende Blattgut mit den Folien aufgelegt und dann in die Zuführöffnung eingeschoben werden kann. Hierdurch entsteht ein erheblicher Platzbedarf. Hinzu kommt, daß auf der Rückseite genügend Tischfläche vorhanden sein muß, damit das verschweißte Blattgut nicht zu Boden fällt. Insgesamt entsteht hierdurch ein beträchtlicher Platzbedarf auf dem Schreibtisch.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Laminiergerät der eingangs genannten Art so auszubilden, daß es einen wesentlich geringeren Platzbedarf hat.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß sich die Zuführöffnung des Durchlaufkanals auf der Rückseite und die Austrittsöffnung auf der Frontseite des Gehäuses befinden, der Transport der Kombination aus Blattgut und Folien also von der Rückseite zur Frontseite erfolgt und damit umgekehrt als bei den Laminiergeräten im Stand der Technik. Durch diese Umkehrung der Durchlauf richtung besteht die Möglichkeit, das Laminiergerät mit seiner Rückseite an den Rand einer Tischplatte zu positionieren, wodurch in erheblichem Umfang freie Fläche gewonnen wird. Das aus der frontseitigen Austrittsöffnung austretende Blattgut unterliegt dann auch nicht der Gefahr, zu Boden zu fallen, da es auf die Tischplatte fällt und deshalb von der Bedienungsperson sofort aufgenommen werden kann.
  • In Ausbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß der Durchlaufkanal zwischen Zuführöffnung und Austrittsöffnung schräg abwärts geneigt ist, und zwar vorzugsweise so, daß das ausgestoßene Blattgut nicht auf die Tischplatte, auf der das Laminiergerät steht, herunterfällt, sondern auf die Tischplatte in einem spitzen Winkel aufgleitet.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß vor der Zuführöffnung eine Blattauflage vorhanden ist, die eine Fortsetzung der Unterseite des Durchlaufkanals bildet. Auf die Blattauflage kann die Kombination aus Blattgut und Folien aufgelegt und dann zielgerichtet in die Zuführöffnung eingeführt werden, bis die Kombination von den Laminierwalzen erfaßt wird. Die Blattauflage sollte in an sich bekannter Weise eben ausgebildet sein. Vorzugsweise sollte sie zumindest mit einem Abschnitt hochklappbar sein, der Abstand zur Zuführöffnung hat. Zweckmäßiger ist es jedoch, wenn die gesamte Blattauflage hochgeklappt werden kann. Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Blattauflage bzw. der hochklappbare Abschnitt der Blattauflage auf das Gehäuse umklappbar ist. In diesem Fall empfiehlt es sich, die Blattauflage bzw. den hochklappbaren Abschnitt der Blattauflage derart an die Formgebung des Gehäuses anzupassen, daß die Blattauflage bzw. der Abschnitt im umgeklappten Zustand im wesentlichen parallel zum Gehäuse verlaufen, also praktisch eine Art Deckel für das Gehäuse ausbildet.
  • In der Zeichnung ist die Erfindung anhand von zwei Ausführungsbeispielen näher veranschaulicht. Es zeigen:
  • 1 ein erstes Laminiergerät im Querschnitt und schematischer Darstellung beim Einführen der Kombination aus Blattgut und Folien und
  • 2 das Laminiergerät gemäß 1 beim Ausstoßen des verschweißten Blattguts;
  • 3 die Seitenansicht eines zweiten Laminiergerätes mit aufgeklappter Blattablage und
  • 4 die Seitenansicht gemäß 3 mit hochgeklappter Blattablage.
  • Das in den 1 und 2 dargestellte Laminiergerät 1 hat ein Gehäuse 2 mit einem ebenen Gehäuseboden 3 und einem halbzylindrischen Gehäuseaufbau 4, der nach hinten gerade und schräg gerichtet zum Gehäuseboden 3 ausläuft. Der Gehäuseaufbau 4 erstreckt sich in dem gezeigten Querschnitt senkrecht zur Zeichnungsebene und wird beidseitig von ebenen Seitenwänden begrenzt. Der Gehäuseaufbau 4 bildet eine gerundete Frontseite 5 und eine Rückseite 6 aus.
  • Von der Rückseite 6 zur Frontseite 5 hin erstreckt sich durch das Gehäuse 2 ein abwärts gerichteter Durchlaufkanal 7 geringer Höhe und solcher Breite, daß DIN A4-Blattgut querformatig durchgeleitet werden kann. Der Durchlaufkanal 7 wird einerends durch eine Zuführöffnung 8 auf der Rückseite 6 und eine Austrittsöffnung 9 an der Frontseite 5 begrenzt.
  • In dem Durchlaufkanal 7 sind zwei Laminierwalzen 10, 11, die übereinander angeordnet sind und zwischen sich einen Laminierspalt 12 ausbilden, der sich über die Breite des Durchlaufkanals 7 erstreckt. Die Laminierwalzen 10, 11 sind beheizt und in den Richtungen der Pfeile angetrieben.
  • An die Rückseite 6 angeformt ist eine Blattauflage 13, deren Oberseite sich an die Unterseite des Durchlaufkanals 7 bündig anschließt und in der gleichen Richtung geneigt ist wie der Durchlaufkanal 7 selbst. Ein hinterer Abschnitt 14 ist mit einem vorderen Abschnitt 15 der Blattauflage 13 über ein Schwenkgelenk 16 verbunden, dessen Schwenkachse sich senkrecht zur Zeichnungsebene erstreckt. Um das Schwenkgelenk 16 kann der hintere Abschnitt 14 nach oben in Richtung auf den Gehäuseaufbau 4 hochgeschwenkt und auf diesen umgelegt werden.
  • Für einen Laminiervorgang wird eine Kombination 17 aus zwei eine Laminiertasche bildenden Folien sowie dem einzuschweißenden und in die Laminiertasche eingelegten Blattgut auf die Blattauflage 13 aufgelegt und dann über die Zuführöffnung 8 in den Durchlaufkanal 7 eingeschoben, bis die Kombination 17 von den Laminierwalzen 10, 11 erfaßt wird. In dem Laminierspalt 12 wird die Kombination 17 durch die Laminierwalzen 10, 11 verpreßt und gleichzeitig so stark erhitzt, daß die Laminierfolien mit dem Blattgut verkleben und an den Rändern untereinander verschweißen. Die Bewegungsrichtung der Kombination 17 wird durch die Pfeile A angezeigt. Nach dem Durchlaufen des Laminierspaltes 12 gleitet die verschweißte Kombination 17 auf die Tischplatte 18 auf, auf der das Laminiergerät 1 steht (vgl. 2). Die Kombination 17 kann dann aus dem Laminiergerät 1 herausgenommen werden.
  • Der Pfeil B zeigt an, daß die obere Laminierwalze 8 in Richtung des Pfeils B angehoben werden kann. Auf diese weise kann der Laminierspalt 12 vergrößert werden. Ein eventueller Stau im Laminierspalt 12 kann auf diese Weise beseitigt werden.
  • Das in den 3 und 4 dargestellte Laminiergerät 21 weist ein im Querschnitt dreieckförmiges Gehäuse 20 mit einem ebenen Gehäuseboden 23 sowie mit einem Gehäuseaufbau 24 auf, der von einer schrägen und konvex gewölbten Frontseite 25 und einer nahezu senkrechten, jedoch ebenfalls konvex gewölbten Rückseite 26 gebildet wird. An der Rückseite 26 ist eine Blattauflage 27 angebracht. Die Blattauflage 27 ist über ein sich senkrecht zur Zeichnungsebene erstreckendes Schwenkgelenk 28 zwischen der in 3 dargestellten aufgeklappten Stellung und in 4 dargestellten umgeklappten Stellung in Richtung des Pfeils C und zurück verschwenkbar.
  • Auch bei diesem Laminiergerät 21 verläuft der hier nicht näher dargestellte Durchlaufkanal von der Rückseite 26 zur Frontseite 25 in einer Neigung, die der Neigung der Auflagefläche 29 der Blattauflage 27 entspricht und deren Fortsetzung bildet.
  • Die Blattauflage 27 hat außenseitig dieselbe konvexe Krümmung wie die Frontseite 25. Beim Umklappen in Richtung des Pfeils C legt sie sich auf die Frontseite 25 auf und folgt deren Wölbung. Auf diese weise nimmt die Blattauflage 27 im Ruhezustand des Laminiergerätes 21 praktisch keinen Platz weg.

Claims (7)

  1. Laminiergerät (1, 21) zur Laminierung von Blattgut mit zumindest einer Folie, mit einem Gehäuse (2, 22), das eine Frontseite (5, 25) und eine Rückseite (6, 26) und einen sich zwischen Front- und Rückseite (5, 6) bzw. (25, 26) erstreckenden Durchlaufkanal (7) aufweist, der eine Zuführöffnung (8) für das Einführen von Blattgut und Folie(n) und eine Austrittsöffnung (9) für den Auswurf der laminierten Kombination (17) aus Blattgut und Folie(n) hat, wobei in dem Gehäuse (2, 22) eine Laminiereinrichtung (10, 11) zur Laminierung des Blattguts und zum Transport der Kombination (17) aus Blattgut und Folie(n) während des Laminiervorgangs zur Austrittsöffnung (9) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Zuführöffnung (8) auf der Rückseite (6, 26) und die Austrittsöffnung (9) auf der Frontseite (5, 25) des Gehäuses (2, 22) befinden.
  2. Laminiergerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchlaufkanal (7) zwischen Zuführöffnung (8) und Austrittsöffnung (9) schräg abwärts geneigt ist.
  3. Laminiergerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß vor der Zuführöffnung (8) eine Blattauflage (13, 27) vorhanden ist, die eine Fortsetzung der Unterseite des Durchlaufkanals (7) bildet.
  4. Laminiergerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Blattauflage (13, 27) eben ausgebildet ist.
  5. Laminiergerät nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Blattauflage (13, 27) zumindest mit einem Abschnitt (14) hochklappbar ist, der Abstand zur Zuführöffnung (8) hat.
  6. Laminiergerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Blattauflage (27) bzw. der hochklappbare Abschnitt (14) der Blattauflage (13) auf das Gehäuse (2, 22) umklappbar ist.
  7. Laminiergerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Blattauflage (27) bzw. der hochklappbare Abschnitt der Blattauflage derart an die Formgebung des Gehäuses (22) angepaßt ist, daß die Blattauflage (27) bzw. der Abschnitt im umgeklappten Zustand im wesentlichen parallel zum Gehäuse (22) verläuft.
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