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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Heißlaminieren von
Blattgut nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, eine für
das Verfahren geeignete Laminierfolie nach dem Oberbegriff des Anspruchs 13,
einem Laminierfoliensatz nach dem Oberbegriff des Anspruchs 22,
ein Laminiergerät nach dem Oberbegriff des Anspruchs 24
und ein Laminiersystem aus Laminiergerät und Laminierfoliensatz
gemäß Anspruch 32.
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Zum
Schutz von Blattgut, insbesondere von wertvollen Dokumenten, ist
es bekannt, das Blattgut mit einer Laminierfolie zu verschweißen.
Dies geschieht im nicht industriellen Bereich, d. h. im Büro- und
Privatbereich, mit Hilfe von in der Regel als Tischgeräte
ausgebildeten Laminiergeräten. Solche Laminiergeräte
sind beispielsweise aus der
DE 20 2005 005 020 U1 und – in Kombination
mit einem Schneidgerät – aus der
EP 1 724 111 A2 bekannt.
Sie haben im Wesentlichen den gleichen Aufbau, d. h. ein Gehäuse,
in dem eine Laminiereinrichtung angeordnet ist. Zwischen einer Zuführöffnung
auf einer Seite und einer Austrittsöffnung auf der anderen
Seite des Gehäuses erstreckt sich durch das Gehäuse ein
Durchlaufkanal, dem die Laminiereinrichtung zugeordnet ist. Letztere
weist in der Regel mindestens ein Walzenpaar, teilweise auch mehreren
Walzenpaare, aus jeweils zwei übereinander angeordneten, einen
Laminierspalt ausbildenden Laminierwalzen auf, wobei der Laminierspalt
so eingestellt ist, dass die Kombination aus Blattgut und Laminierfolie
in dem Laminierspalt einem erheblichen Druck ausgesetzt wird. Bei
Heißlaminiergeräten ist zumindest eine der Laminierwalzen,
in der Regel beide, beheizt, so dass die Kombination aus Blattgut
und Laminierfolie zusätzlich auch erhitzt wird. Beim Durchlauf
verkleben die Laminierfolien mit dem einzuschweißenden
Blattgut.
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In
der Regel wird das Blattgut zwischen zwei eine Laminierfolie bildenden
Folienblättern eingeschweißt. Dabei kann es sich
um lose Folienblätter oder um Folienbahnen handeln, die
innerhalb des Laminiergerätes aufgerollt sind und von den
Rollen beim Laminiervorgang abgezogen werden, wobei die Vereinzelung über
Schneideinrichtungen erfolgt (vgl.
US 2004/0050500 A1 ).
Statt dessen können die beiden Folienblätter aber
auch in Form einer Laminierfolientasche vorliegen, bei denen die
beiden Folienblätter an zumindest einer Seitenkante miteinander
verbunden sind. Solche Laminierfolien sind beispielsweise aus der
DE 197 44 595 A1 und
der
DE 201 00 328
U1 bekannt. Die Folienblätter sind als Verbundfolien
ausgebildet, bei denen eine durchsichtige, klare Folie aus z. B.
Polyethylen oder Polypropylen mit einer wärmeempfindlichen
Klebstoffschicht versehen ist, welche beispielsweise aus EVA (Ethylen-Vinylacetat-Copolymer)
besteht (vgl.
DE 600
29 505 T2 ).
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Zur
Zeit sind Laminierfolien in einer Dicke von 30 μm bis 500 μm
auf dem Markt. Durch Auswahl der Foliendicke kann dem laminierten
Blattgut eine gewünschte Flexibilität bzw. Steifigkeit
gegeben werden. Es versteht sich, dass für die Verschweißung
dicker Laminierfolien mehr Wärmeenergie aufgewendet werden
muss als für die Verschweißung von dünnen
Laminierfolien aus gleichem Material. Laminiergeräte, die
für die Verarbeitung von Laminierfolien unterschiedlicher
Dicke bestimmt sind, müssen deshalb derart an die Dicke
der jeweils zu verarbeitenden Laminierfolie angepasst werden können,
dass einerseits für die Verschweißung des Blattgutes
ausreichend Wärmeenergie zur Verfügung gestellt
wird, andererseits aber die Laminierfolie nicht überhitzt und
damit beschädigt wird. Solche Laminiergeräte weisen
deshalb Einstelleinrichtungen auf, mit denen die Temperatur der
Laminiereinrichtung und/oder die Durchlaufgeschwindigkeit an die
jeweilige Dicke der Laminierfolie von Hand angepasst werden kann.
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In
der Praxis hat es sich jedoch herausgestellt, dass es immer wieder
zu Fehlbedienungen kommt, insbesondere wenn – wie in größeren
Büros – eine Vielzahl von Personen Zugang zu einem
Laminiergerät hat. Eine Fehlbedienung hat zur Folge, dass
bei zu geringerer Hitzeeinwirkung die Laminierung unzureichend ist,
das laminierte Blattgut also nicht ausreichend geschützt
ist oder dass bei zu hoher Hitzeeinwirkung die Laminierfolie überhitzt
und hierdurch die Laminierfolie an den Laminierwalzen anklebt, was
die Zerstörung des Laminiergerätes zur Folge hat.
Außerdem wird das einlaminierte Blattgut bishin zur Unlesbarkeit
beschädigt. Der letztere Zustand ist meist irreparabel
und kommt im schlimmsten Fall einer Vernichtung des Dokumentes gleich.
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Der
Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Heißlaminieren
von Blattgut bereitzustellen, mit dem Fehlbedienungen des Laminiergerätes
bei Verwendung von Laminierfolien unterschiedlicher Dicke – oder
auch unterschiedlichen Materials – reduziert oder ganz
vermieden werden. Weitere Aufgaben bestehen darin, eine für
das Verfahren geeignete Laminierfolie bzw. einen aus einer Mehrzahl
solcher Laminierfolien bestehenden Laminierfoliensatz, ein hierfür
speziell ausgebildetes Laminiergerät sowie ein System aus
Laminiergerät und Laminierfoliensatz zur Verfügung
zu stellen.
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Die
sich auf das Verfahren beziehende Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst, dass die Laminierfolie mit einer Markierung versehen
wird, die von einem Sensor des Laminiergerätes auslesbar
ist, dass die Laminierfolie mit ihrer Markierung an dem Sensor vorbeigeführt
wird, wobei der Sensor die Markierung ausliest und ein für
die Markierung charakteristisches Signal erzeugt, und die Temperatur und/oder
die Durchlaufgeschwindigkeit in Abhängigkeit von dem Signal
eingestellt wird.
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Grundgedanke
der Erfindung ist es, ein Verfahren bereitzustellen, bei dem die
Laminierfolie mit einer deren Dic ke und/oder deren Material kennzeichnenden
Markierung versehen wird und diese Laminierfolie im Zusammenhang
mit einem Laminiergerät verwendet wird, das einen Sensor
zum Auslesen der Markierung und zur Erzeugung eines für
die Markierung charakteristischen Signals aufweist, wobei die Temperatur
und/oder die Durchlaufgeschwindigkeit in Abhängigkeit von
der jeweils ausgelesenen Markierung bzw. des vom Sensor erzeugten
Signals eingestellt wird. Dabei besteht grundsätzlich die Möglichkeit,
das Signal für eine Anzeige zu verwenden, anhand der die
Bedienungsperson über eine entsprechende Eingabeschnittstelle
die Temperatur und/oder die Durchlaufgeschwindigkeit entsprechend
der Anzeige einstellt. Dabei kann die Anzeige einen Code oder die
einzustellende Temperatur und/oder Durchlaufgeschwindigkeit darstellen.
Hierdurch wird die Gefahr einer Fehlbedienung wesentlich herabgesetzt.
Sie wird vollständig ausgeschlossen, wenn das vom Sensor
erzeugte Signal an eine Steuereinrichtung zur automatischen Einstellung
der Temperatur und/oder der Durchlaufgeschwindigkeit weitergegeben
wird. Bei diesem Verfahren erfolgt kein manueller Eingriff mehr.
Das Laminierergebnis ist unabhängig davon, welche Dicke
und/oder welches Material die Lamininerfolie hat, einwandfrei, und Fehlbedienungen
können nicht mehr auftreten.
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Als
Markierung für die bei dem Verfahren zu verwendenden Laminierfolien
kommt alles in Frage, was mit Hilfe eines Sensors ausgelesen und
was differenziert nach Dicke und/oder Material ausgebildet werden
kann. So können auf gedruckte Markierungen, beispielsweise
in Form von Zahlen, Buchstaben oder Kombinationen davon oder in
Form eines Strich- bzw. Barcodes, verwendet werden, aber auch Magnetstreifen,
magnetisch abtastbare Teilchen oder dergleichen. Da solche Markierungen
in der Regel auch am fertig laminierten Produkt erkennbar sind, kann
vorgesehen sein, dass sie auf einen Überstand beschränkt
sind, der anschließend durch Beschnitt entfernt wird.
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Letzteres
kann jedoch vermieden werden, wenn bei dem Verfahren eine Laminierfolie
verwendet wird, deren Anfangsrauigkeit auf zumindest einer Seite
größer ist als die Endrauigkeit nach dem Laminieren,
wobei die Laminierfolie auf dieser zumindest einen Seite mit einem
Flächenmuster versehen wird, das Flächenbereiche
aufweist, deren Rauigkeit von der Anfangsrauigkeit abweicht, insbesondere
geringer ist als die Anfangsrauigkeit, aber nicht geringer als die
Endrauigkeit. Ausgangspunkt ist also eine an sich bekannte Laminierfolie,
bei der zumindest eine Seite eine Anfangsrauigkeit hat, die in der
Regel so groß ist, dass die Laminierfolie matt bzw. opak,
also allenfalls durchscheinend ist. Grund für diese Ausbildung
ist es, das Haften von Laminierfolien oder von Folienblättern
einer Laminierfolie aneinander aufgrund statischer Elektrizität
zu reduzieren. In der Regel wird dabei die Anfangsrauigkeit durch
den aufgetragenen Klebstoff bewirkt. Für das erfindungsgemäße
Verfahren wird diese Ausrüstung der Laminierfolie in der
Weise genutzt, dass auf der mit der Anfangsrauigkeit versehenen
Seite ein Flächenmuster, vor zugsweise durch Glättung
von bestimmten Flächenbereichen, vorgesehen wird, das dann
durch den Sensor abgetastet wird. Der Vorzug dieser Art der Markierung
besteht darin, dass das Flächenmuster beim Laminiervorgang
verschwindet, also am laminierten Endprodukt nicht mehr erkennbar
ist, da die Flächen mit der Anfangsrauigkeit – in
der Regel die Klebstoffschicht – und gegebenenfalls auch
die Flächenbereiche des Flächenmusters so aufgeschmolzen
werden, dass die betreffende Seite über ihre gesamte Fläche
gleichmäßig glatt und damit auch gleichmäßig
durchsichtig wird.
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Hinsichtlich
Art und Erstreckung des Flächenmusters bestehen eigentlich
keine Beschränkungen. Es sollte ein solcher Kontrast zwischen
den Flächenbereichen und der Anfangsrauigkeit gegeben sein,
dass er von dem Sensor erfassbar ist, vorzugsweise dadurch, dass
die Flächenbereiche der Flächenmuster schon so
geglättet sind, dass sie die Endrauigkeit nach dem Laminierprozess
haben. Sehr einfach herzustellen sind Markierungen, bei denen die
Flächenbereiche als gerade, parallel und beabstandet verlaufende
Linienbereiche ausgebildet werden. Auf diese Weise kann der Abstand
und/oder die Breite und/oder die Anzahl der Linienbereiche abgetastet
werden. Die Herstellung der Linienbereiche geschieht auf einfache
Weise dadurch, dass die Laminierfolie zunächst flächig
auf der dafür vorgesehenen Seite mit der Anfangsrauigkeit
versehen wird und anschließend über Walzen geführt
wird, die die Linienbereiche durch Glättung der Anfangsrauigkeit
herstellen.
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Die
Linienbereiche können in ihrer Erstreckung auf den Bereich
beschränkt werden, der vom Sensor erfasst wird. Aus Herstellungsgründen zweckmäßig
ist es jedoch, die Linienbereiche sich über die gesamte
Breite bzw. Länge der Laminierfolie erstrecken zu lassen.
Für eine gute Auslesung der Linienbereiche ist es zudem
vorteilhaft, wenn die Linienbereiche sich quer zur vorgesehenen
Durchlaufbewegung durch das Laminiergerät erstrecken. Je
nach Orientierung der Ausleserichtung des Sensors können
sich die Linienbereiche aber auch schräg zur Durchlaufbewegung
oder auch parallel dazu erstrecken.
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Die
Differenzierung der Laminierfolie mit Blick auf deren Dicke und/oder
deren Material kann bei der Ausbildung der Flächenbereiche
als Linienbereiche dadurch geschehen, dass der Abstand und/oder
die Breite der Linienbereiche um so größer gestaltet
wird, je dicker oder je dünner die Laminierfolie ist. Dabei
kann die Differenzierung allein über den Abstand oder allein über
die Breite der Linienbereiche erfolgen, aber auch durch Differenzierung
sowohl durch unterschiedliche Abstände als auch unterschiedliche
Breiten der Linienbereiche. So kann der Abstand der Linienbereiche
um so größer und die Breite der Linienbereiche
um so geringer gestaltet werden, je dicker oder je dünner
die Laminierfolie ist.
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Grundsätzlich
kann das erfindungsgemäße Verfahren auch unter
Verwendung von auf Rollen aufgerollten Folienbahnen durchgeführt
werden, wobei die Rollen innerhalb des Laminiergerätes
angeordnet sind. Sie werden dann im Laminiergerät unter Einschluss
des zu verschweißenden Blattgutes zusammengeführt.
Die Vereinzelung geschieht dann nach dem Laminiervorgang mittels
einer Schneideinrichtung.
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In
an sich bekannter Weise sollen bei dem erfindungsgemäßen
Verfahren aber auch Laminierfolien verwendet werden, die aus einem
Paar von Folienblättern bestehen, zwischen denen dann das
Blattgut eingelegt wird. Auf diese Weise wird das Blattgut beidseitig
durch die Laminierfolie geschützt. Dabei sollten – wie
im Stand der Technik ebenfalls bekannt – zumindest ein
Folienblatt, besser beide Folienblätter, auf der dem anderen
Folienblatt jeweils zugewandten Seite die Anfangsrauigkeit aufweisen,
also matt bzw. opak sein. Auf diese Weise können die Folienblätter
für das Einlegen des Blattgutes besser voneinander getrennt
werden. Vorzugsweise sollten Laminierfolien verwendet werden, deren
Folienblätter an zumindest einer Kante miteinander verbunden sind,
so dass gesichert ist, dass sie beim Laminierprozess flächendeckend
und randbündig übereinander liegen (vgl. insoweit
DE 197 44 595 A1 und
DE 201 00 328 U1 ).
Dabei reicht es im Regelfall aus, wenn nur eine der beiden Folienblätter
mit der Markierung versehen wird.
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Soweit
die Markierung unterschiedliche Reflektions- oder Durchlässigkeitseigenschaften
hat, beispielsweise wenn die Markierung aufgedruckt ist, oder eben
wenn die Markierung als Flächenmuster mit Flächenbereichen
ausgebildet ist, deren Rauigkeit von der Anfangsrauigkeit abweicht,
kann zum Auslesen der Markierung ein optischer Sensor verwendet
werden. Hierzu eignen sich insbesondere Lasersensoren, vor allem
Laserscanner, die die Markierung über eine bestimmte Strecke
oder einen vorgegebenen Winkel abtasten.
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Um
ein möglichst großes Spektrum an Laminierfoliendicken
verarbeiten zu können, sollte der Laminierspalt, durch
den die Kombination aus Laminierfolie und Blattgut zwecks Aufprägen
des Druckes geführt wird, einstellbar sein, wobei nach
der Erfindung vorgesehen ist, dass dann das vom Laser erzeugte Signal
auch dazu benutzt wird, die Höhe des Laminierspaltes einzustellen,
sei es, dass die Einstellung in Abhängigkeit von einer
Anzeige des Signals von Hand erfolgt oder automatisch über
die schon erwähnte Steuereinrichtung.
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Die
sich auf die Laminierfolie selbst beziehende Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst, dass die Laminierfolie auf zumindest einer Seite eine
Anfangsrauigkeit aufweist, die die Laminierfolien matt bzw. opak
macht, und dass die Laminierfolie auf der matten Seite ein Flächenmuster
mit Flächenbereichen aufweist, deren Rauigkeit von der
Anfangsrauigkeit abweicht, insbesondere geringer ist als die Anfangsrauigkeit.
Das Flächenmuster lässt sich von einem Sensor
abtasten, das einem Laminiergerät zugeordnet ist, wie es
ebenfalls Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist. Dabei kann
das Flächenmuster differenzierend an die jeweilige Dicke
und/oder das jeweilige Material der Laminierfolie angepasst werden,
d. h. jeder Dicke bzw. jedem Material kann ein dafür charakteristisches
Flächenmuster zugeordnet werden. In Sonderheit kann die
Laminierfolie so ausgebildet sein, wie oben schon im Zusammenhang
mit dem erfindungsgemäßen Verfahren im Einzelnen
beschrieben ist.
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Gegenstand
der Erfindung ist auch ein Laminierfoliensatz mit Laminierfolien
unterschiedlicher Dicke und/oder unterschiedlichen Materials, wobei
die Laminierfolien eine für ihre Dicke und/oder ihr Material
charakteristische Markierung tragen, so dass die Laminierfolien
anhand der Markierung in Bezug auf ihre Dicke und/oder ihr Material
unterschieden und die Markierungen durch einen Sensor ausgelesen werden
können. Dabei sollten die Laminierfolien insbesondere so
ausgebildet werden, wie schon oben im Einzelnen dargestellt.
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Was
das Laminiergerät betrifft, wird die sich darauf beziehende
Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst,
dass das Laminiergerät einen Sensor aufweist, der zum Auslesen
einer Markierung der Laminierfolie geeignet ist und in Abhängigkeit
von der ausgelesenen Markierung ein Signal für eine Anzeigeeinrichtung
und/oder für eine Steuereinrich tung erzeugt, die mit der
Laminiereinrichtung und/oder der Transporteinrichtung verbunden
und derart ausgebildet ist, dass die Steuereinrichtung die Temperatur
der Laminiereinrichtung und/oder die Durchlaufgeschwindigkeit der
Transporteinrichtung in Abhängigkeit von der ausgelesenen
Markierung einstellt. Grundgedanke ist auch hier, die Voraussetzung
für eine Anpassung der Temperatur und/oder der Durchlaufgeschwindigkeit
an die jeweils verwendete Laminierfolie zu schaffen und dabei einen
Sensor zu verwenden, der unterschiedliche Markierungen nach bestimmten
Kriterien auszulesen ist der Lage ist, beispielsweise Buchstaben,
zahlen oder Kombinationen daraus, Stichcodes (Barcodes) oder eben
die schon oben beschriebenen Flächenbereiche eines Flächenmusters,
die sich hinsichtlich ihrer Rauigkeit gegenüber der Anfangsrauigkeit
der Laminierfolie unterscheiden, beispielsweise durch Zählen
von Linienbereichen über eine bestimmte Auslesestrecke
oder von Abständen etc. In diesem Fall ist das Kriterium die
Anzahl und/oder der Abstand der Linienbereiche.
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Dabei
betrifft die Erfindung zwei Varianten des Laminiergerätes.
Bei der einen Variante wird das jeweils erzeugte Signal angezeigt,
beispielsweise in Form eines Codes oder als Angabe über
die Dicke der Laminierfolie oder als Angabe über die einzustellende
Temperatur und/oder Durchlaufgeschwindigkeit, wobei die Bedienungsperson
dann die Temperatur und/oder die Durchlaufgeschwindigkeit mit der
bei den bekannten Geräten schon vorhandenen Einstelleinrichtung
vorgibt. In der zweiten, bevorzugten Variante wird das Signal zur
Ansteuerung einer Steuereinrichtung verwendet, über die
die Temperatur und/oder die Durchlaufgeschwindigkeit automatisch entsprechend
dem Signal bzw. der Markierung auf der Laminierfolie eingestellt
wird, so dass insoweit kein manueller Eingriff erforderlich ist.
Es versteht sich, dass beide Varianten auch miteinander kombiniert
sein können, d. h. dass auch bei der automatischen Variante
eine Anzeige der Laminierfoliendicke, der Temperatur und/oder der
Durchlaufgeschwindigkeit als reine Information an die Bedienungsperson erfolgt.
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In
Ausbildung des erfindungsgemäßen Laminiergerätes
ist vorgesehen, dass die Laminiereinrichtung zumindest ein Walzenpaar
mit zwei einen Laminierspalt ausbildenden Laminierwalzen aufweist,
von dem zumindest eine mittels einer Heizeinrichtung beheizbar ist,
vorzugsweise beide. Dabei sollte zumindest eine der Laminierwalzen
Teil der Transporteinrichtung sein, wobei dann die Transporteinrichtung einen
elektrischen Antrieb aufweist, über den die Laminierwalzen
verdrehbar ist bzw. sind und der mit der Steuereinrichtung verbunden
ist.
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Es
ist zweckmäßig, wenn der Sensor zum Auslesen der
Markierung in Durchlaufrichtung vor der Laminiereinrichtung angeordnet
ist, so dass die Markierung vor Erreichen der Laminiereinrichtung ausgelesen
und dann die Laminiereinrichtung hinsichtlich Temperatur und Durchlaufgeschwindigkeit eingestellt
wird, bevor die Kombination aus Lami nierfolie und Blattgut die Laminiereinrichtung
erreicht hat. Eine zweckmäßige Ausführungsform
ist gegeben, wenn der Sensor außerhalb des Gehäuses
angeordnet ist, vorzugsweise so, dass an dem Gehäuse als Fortsetzung
des Durchlaufkanals über die Zuführöffnung
hinaus eine Blattauflage vorgesehen ist, wobei dann der Sensor der
Blattauflage zugeordnet ist, zweckmäßigerweise
in der Blattauflage integriert ist. Dies eröffnet die Möglichkeit,
vorhandene Laminiergeräte auf einfache Weise umzurüsten.
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Wie
schon oben erwähnt, kommt als Sensor vor allem ein optischer
Sensor und hier vornehmlich ein Laserscanner in Frage. Der Laser
sollte geeignet sein, Flächenbereiche unterschiedlicher
Reflektionen und/oder Absoprtion auszulesen.
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Nach
einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, dass der Sensor
quer zur Durchlaufrichtung im Durchlaufkanal beweglich geführt
ist. Bei einem Laminiergerät, das in an sich bekannter
Weise zwei bewegliche Seitenanschläge zur zentrischen Einführung
der Laminierfolie in den Durchlaufkanal hat, kann dies beispielsweise
dadurch verwirklicht werden, dass der Sensor mit einem der beiden
Seitenanschläge verbunden wird, so dass bei Anpassung der
Seitenanschläge an das Format der Laminierfolie automatisch
eine richtige Zuordnung des Sensors erfolgt.
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Damit
das Laminiergerät sich auch für einen breiten
Bereich von Laminierfoliendicken eignet, sollte die Höhe des
von der Laminiereinrichtung erzeugten Laminierspaltes in Abhängigkeit
von dem Signal des Sensors einstellbar sein oder über die
Steuereinrichtung automatisch eingestellt werden. Auf diese Weise
kann der auf die Laminierfolie einwirkende Druck unabhängig
von der Dicke der Laminierfolie in einem optimalen Bereich gehalten
werden.
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Der
letzte Teil der Aufgabe wird erfindungsgemäß durch
ein Laminiersystem aus einem Laminiergerät und einem Laminierfoliensatz
unterschiedlicher Dicke und/oder unterschiedlichen Materials gelöst,
wobei das Laminiergerät, wie oben im Einzelnen angegeben,
ausgebildet ist und wobei der Laminierfoliensatz Laminierfolien
mit zumindest einer für ihre jeweilige Dicke und/oder ihr
jeweiliges Material kennzeichnende Markierung hat. Laminiergerät
und Laminierfolien sind dabei so aneinander angepasst, dass das
Laminiergerät in der Lage ist, mit Hilfe des Sensors die
jeweilige Markierung auf den Laminierfolien des Laminierfoliensatzes
auszulesen und in Abhängigkeit von der ausgelesenen Markierung
eine Anzeige zu erzeugen und/oder automatisch die Temperatur und/oder
Durchlaufgeschwindigkeit im Laminiergerät so einzustellen,
dass ein optimaler Laminierprozess erhalten wird und das fertige
Laminierprodukt ein hohe Qualität besitzt.
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In
der Zeichnung ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels
näher veranschaulicht. Es zeigen:
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1 eine
Schrägansicht der Rückseite des erfindungsgemäßen
Laminiergerätes;
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2 das
Laminiergerät gemäß 1 im Querschnitt;
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3 eine
Schrägansicht der Vorderseite des Laminiergerätes
gemäß den 1 und 2 mit drei
Laminierfolien unterschiedlicher Dicke und
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4 eine
Schrägansicht der Vorder- und Oberseite des Laminiergerätes
gemäß den 1 bis 3 mit
durchlaufender Laminierfolie.
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Das
in der Zeichnung dargestellte Laminiergerät 1 hat
ein Gehäuse 2 mit einem ebenen Gehäuseboden 3,
einer Frontwandung 4, einer Rückwandung 5 und
einer die Frontwandung 4 und die Rückwandung 5 verbindenden,
bogenförmigen Oberwandung 6. Letztere ist mit
einer Vielzahl von Kühlschlitzen – beispielhaft
mit 7 bezeichnet – versehen.
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Von
der Rückwandung 5 zur Frontwandung 4 erstreckt
sich durch das Gehäuse 2 ein schräg abwärts
gerichteter Durchlaufkanal 8 in einer solchen Breite, dass
DIN A4-Blattgut querformatig durchgeleitet werden kann. Der Durchlaufkanal 8 wird
eingangsseitig durch eine Zuführöffnung 9 in
der Rückwandung 5 und eine Austrittsöffnung 10 in
der Frontwandung 4 begrenzt.
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Etwa
in der Mitte des Durchlaufkanals 8 befindet sich eine Laminiereinrichtung 11,
von der hier zwei übereinander und mit ihren Drehachsen
parallel zueinander angeordnete Laminierwalzen 12, 13 zu sehen
sind. Die Laminierwalzen 12, 13 erstrecken sich über
die gesamte Breite des Durchlaufkanals 8 und bilden zwischen
sich einen Laminierspalt 14 aus. Die Laminierwalzen 12, 13 sind
beheizt, so dass sie auf Temperaturen zwischen 80°C und
140°C erhitzt werden können. Sie sind auch Teil
einer Transporteinrichtung, zu der ein elektromotorischer, hier
nicht näher dargestellter Antrieb gehört, der
die beiden Laminierwalzen 12, 13 synchron antreibt,
und zwar die obere Laminierwalze 12 im Uhrzeigersinn und
die untere Laminierwalze 13 entgegen dem Uhrzeigersinn. Ihre
Umfangsgeschwindigkeiten sind identisch.
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An
der Rückwandung 5 angebracht ist eine Blattauflage 15,
deren Oberseite 16 sich bündig an die Unterseite
des Durchlaufkanals 8 anschließt und in der gleichen
Richtung geneigt ist wie der Durchlaufkanal 8 selbst. Benachbart
zur Zuführöffnung 9 ragen über
die Oberseite 16 der Blattauflage 15 hinaus zwei
Führungsstege 17, 18, die sich gegenüberstehen
und die aufgrund mechanischer Kopplung gegensinnig in der Weise
bewegbar sind, dass sich bei einer Verstellung die Mitte des Abstands
zwischen beiden nicht verlagert. Der Abstand der Führungsstege 17, 18 ist
auf diese Weise an das Format der jeweils zu laminierenden Kombination
aus Laminierfolie und Blattgut so anpassbar, dass beide Seitenränder
dieser Kombination beim Ein führen in den Durchlaufkanal 8 durch
die Führungsstege 17, 18 geführt werden
und die Laminierfolie zentrisch in den Durchlaufkanal 8 einläuft.
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Benachbart
zu dem Führungssteg 18 ist in der Blattauflage 15 eine
rechteckige Ausnehmung 19 vorgesehen, unterhalb der ein
Laserscanner 20 an der Unterseite der Blattauflage 15 derart
angebracht ist, dass sein Laserfenster nach oben durch die Ausnehmung 19 gerichtet
ist. Auf diese Weise kann ein von dem Laserscanner 20 erzeugter
Laserstrahl durch die Ausnehmung 19 nach oben strahlen.
Der Laserscanner 20 ist mit dem benachbarten Führungssteg 18 verbunden,
so dass er sich bei Bewegung des Führungssteges 18 mit
bewegt, seine Position also in Bezug auf diesen Führungssteg 18 nicht verändert.
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Der
Laserscanner 20 ist mit einer im Gehäuse 2 untergebrachten
Steuereinrichtung verbunden, die die vom Laserscanner 20 empfangenen
Signale mittels einer geeigneten Software in Steuerbefehle für
die Drehzahl der Laminierwalzen 12, 13 und/oder deren
Heizleistung umsetzt. Hierzu ist die Steuereinrichtung mit einer
Drehzahlsteuerung des Antriebes und/oder mit einer Temperatursteuerung
der Heizeinrichtung für die Laminierwalzen 12, 13 verbunden.
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Die
Höhe des Laminierspaltes 14, d. h. der freie Abstand
zwischen den beiden Laminierwalzen 12, 13, ist
durch senkrechtes Verschieben der oberen Laminierwalze 12 einstellbar.
Hierzu ist ein elektromotorischer Antrieb vor handen, der ebenfalls
mit der oben erwähnten Steuereinrichtung dergestalt verbunden
ist, dass über sie auch die Spalthöhe des Laminierspaltes 14 in
Abhängigkeit von dem vom Laserscanner 20 erzeugten
Signal eingestellt wird.
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In 3 sind übereinander
beabstandet drei Laminierfolien 21, 22, 23 dargestellt,
wobei die untere Laminierfolie 23 auf der Blattauflage 15 aufliegt.
Die Laminierfolien 21, 22, 23 sind – was
hier nicht näher zu sehen ist – als Laminierfolientaschen
ausgebildet, d. h. sie bestehen aus zwei gleich großen
und deckungsgleich übereinander liegenden Folienblättern, die
an einer Kante 24, 25, 26 miteinander
verbunden sind. Nach Auseinanderklappen der jeweils beiden Folienblätter
kann das einzulaminierende Blattgut zwischen die Folienblätter
eingelegt werden.
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Die
Folienblätter der Laminierfolien 21, 22, 23 bestehen
außenseitig aus glatten und damit klaren, d. h. durchsichtig
ausgebildeten Kunststofffolien. Um die Folienblätter besser
auseinander falten zu können, haben beide auf den einander
zugewandten Seiten Klebstoffschichten mit einer solchen Anfangsrauigkeit,
dass die Oberflächen matt sind und die Folienblätter
selbst und damit auch die Laminierfolien 21, 22, 23 als
Ganzes nicht durchsichtig, sondern allenfalls durchscheinend bzw.
matt oder opak sind.
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Auf
der Innenseite des jeweils unteren Folienblattes sind Linienbereiche – beispielhaft
mit 27, 28, 29 bezeichnet – einer
bestimmten Breite vorgesehen, die dadurch hergestellt worden sind,
dass die dort vorhandene Anfangsrauigkeit geglättet worden ist,
so dass das Folienblatt in diesen Linienbereichen 27, 28, 29 nicht
matt, sondern durchsichtig ist. Die Linienbereiche 27, 28, 29 verlaufen
quer zur vorgesehenen Bewegungsrichtung beim Durchlauf durch das Laminiergerät 1.
Sie sind parallel zueinander ausgerichtet, erstrecken sich über
die gesamte Breite der Laminierfolien 21, 22, 23 und
haben die gleiche Breite. Die Linienbereiche 27, 28, 29 können
auch – und dann deckungsgleich – in dem obenseitigen
Folienblatt vorgesehen sein.
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Der
Abstand der Linienbereiche 27, 28, 29 ist signifikant
für die Dicke der Laminierfolien 21, 22, 23. Im
vorliegenden Beispiel haben die Linienbereiche 27 der oberen
Laminierfolie 21 einen großen Abstand, weil die
Laminierfolie 21 besonders dick ist, beispielsweise 200 μm,
während die Linienbereiche 28 der mittleren Laminierfolien 22 wesentlich
geringer beabstandet sind. Dieser Abstand ist signifikant für
eine mittlere Dicke der Laminierfolie, beispielsweise 120 μm.
Bei der auf der Blattauflage 15 aufliegenden Laminierfolie 23 ist
der Abstand der Linienbereiche 29 noch wesentlich kleiner
als bei der Laminierfolie 22, wobei der Abstand hier charakteristisch
ist für eine Laminierfolie 23 geringer Dicke,
beispielsweise 80 μm.
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Ein
Laminiervorgang läuft wie folgt ab. Nach Einlegen des zu
laminierenden Blattgutes zwischen die beiden Folienblätter
einer Laminierfolie – hier beispielhaft der Laminierfolie 23 – wird
die Kombination aus beidem auf die Blattauflage 15 aufgelegt,
wie aus 3 zu ersehen ist. Bei eingeschaltetem
Laminiergerät 1 tastet der Laserscanner 20 über
einen bestimmten Scanwinkel die Anzahl der dabei erfassten Linienbereiche 29 ab
(es kann auch der Abstand zwischen den Linienbereichen 29 erfasst
werden). Entsprechend der ausgelesenen Anzahl der Linienbereiche 29 wird – je
nach Konstruktion des Laminiergerätes 1 – entweder
die Durchlaufgeschwindigkeit durch den Durchlaufkanal 8,
d. h. die Drehzahl der Laminierwalzen 12, 13 auf
einen hohen Wert und/oder die Temperatur der Laminierwalzen 12, 13 auf
einen niedrigen Wert eingestellt. Dies geschieht deswegen, weil
die Laminierfolie 23 – wie oben beschrieben – nur
eine geringe Dicke hat und demgemäß auch nur eine
geringe Wärmekapazität hat, d. h. sie ist mit
einer geringen Wärmemenge auf die für den Laminiervorgang
optimale Temperatur erhitzt. Gleichzeitig wird der Laminierspalt 14 in
Anpassung an die Dicke der Laminierfolie 23 so eng gestellt,
dass der für den Laminiervorgang notwendige Druck erreicht
wird.
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Die
Laminierfolie 23 bzw. die Kombination aus Laminierfolie 23 und
eingelegtem Blattgut wird dann durch die Zuführöffnung 9 in
Richtung auf die Laminierwalzen 12, 13 geschoben.
Dort wird sie von den Laminierwalzen 12, 13 erfasst
und unter Einwirkung von Druck und Hitze durch den Laminierspalt 14 transportiert
(vgl. die 2 und 4). Nach
Verlassen des Laminierspaltes 14 ragt sie aus der Austrittsöffnung 10 heraus
und kann dort aus dem Laminiergerät 1 herausgezogen
werden.
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Beim
Laminieren, d. h. beim Durchlauf durch den Laminierspalt 14 werden
die Klebstoffschichten an den Innenseiten der Folienblätter
der Laminierfolie 23 derart aufgeschmolzen, dass die Laminierfolie 23 insgesamt
klar und durchsichtig wird. Dabei passt sich die Rauigkeit der Innenseite
desjenigen Folienblattes, auf dem die Linienbereiche 29 ausgebildet sind,
an die der Linienbereiche 29 an, so dass der anfängliche
Kontrast zwischen den Linienbereichen 29 und den dazwischen
liegenden Bereichen verschwindet. Die Markierung der Laminierfolie 23 durch
die Linienbereiche 29 ist also nach dem Laminiervorgang nicht
mehr sichtbar, d. h. die ursprüngliche Markierung stört
beim fertigen Laminierprodukt nicht mehr.
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Dies
gilt selbstverständlich auch für die Laminierfolien 21, 22.
Werden diese zum Laminieren verwendet, liest der Laserscanner 20 eine
entsprechend geringere Anzahl von Markierungslinien 28 bzw. 27 mit
der Folge, dass die Durchlaufgeschwindigkeit, d. h. die Drehzahl
der Laminierwalzen 12, 13 bei zunehmender Dicke
der Laminierfolien 21, 22 herabgesetzt und/oder
die Temperatur der Laminierwalzen 12, 13 erhöht
wird. Gleichzeitig wird der Laminierspalt 14 in entsprechender
Weise vergrößert.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 202005005020
U1 [0002]
- - EP 1724111 A2 [0002]
- - US 2004/0050500 A1 [0003]
- - DE 19744595 A1 [0003, 0015]
- - DE 20100328 U1 [0003, 0015]
- - DE 60029505 T2 [0003]