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DE202009000346U1 - Bespannbares Dreiradfahrzeug - Google Patents

Bespannbares Dreiradfahrzeug Download PDF

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DE202009000346U1
DE202009000346U1 DE200920000346 DE202009000346U DE202009000346U1 DE 202009000346 U1 DE202009000346 U1 DE 202009000346U1 DE 200920000346 DE200920000346 DE 200920000346 DE 202009000346 U DE202009000346 U DE 202009000346U DE 202009000346 U1 DE202009000346 U1 DE 202009000346U1
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tricycle
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Abstract

Bespannbares Dreiradfahrzeug für die Beförderung einer einzelnen Person oder von Lasten, das mittels Muskelantrieb und/oder mit einem damit kombinierten Fremdantrieb zielgerichtet durch Schwenken einer Lenkung in eine geradlinige oder kurvenförmige Bewegung versetzt wird,
gekennzeichnet dadurch,
dass ein Vorderradstützabschnitt mit dem Vorderrad (2), der Vorderradgabel (21), dem Lenker (22) und dem Kopfrohraufsatz (23) versehen ist, am Lenker (22) sich mindestens ein Bremshebel (24) und am Kopfrohraufsatz (23) sich mindestens eine schrägseitlich angebrachte Schleppöse (25) befindet,
ein Tragrahmenabschnitt wesentlich aus einem relingartigen Handlauf (39 besteht, an dem die Trägersäulen (31; 31') in die Trägerverbinder (32; 32') auslaufen und an denen gleichzeitig die Verbindungsstreben (35; 35'), die Hinderradgabeln (33; 33') und die Querstange (37) angebracht sind, wobei sich zwischen dem Handlauf (3) und den Hinterradgabeln (33; 33') die Stützstreben (34; 34') und die Streben (38; 38') befinden, welche die Naben (41; 41') der Hinterräder (4; 4') aufnehmen,
und ein...

Description

  • Die Erfindung betrifft ein bespannbares Dreiradfahrzeug für die Beförderung einer einzelnen Person oder von Lasten, das mittels Muskelantrieb und/oder mit einem damit kombinierten Fremdantrieb zielgerichtet in eine geradlinige oder durch Schwenken einer Lenkung in eine kurvenförmige Bewegung versetzt wird. Anwendungsgebiet betreffen Personen- oder Sachtransporte, Sport- oder Freizeitzwecke, auch artistische Demonstrationsobjekte oder lediglich Gehhilfen.
  • Stand der Technik
  • Antike Darstellungen zeigen mit Holmen versehene gondelartige Wagenstühle in Form zweirädriger Streitwagen, die auf der Rückseite offene Geländer in Höhe der „Gürtellinie" einer Person aufweisen.
  • Fahrräder mit seitlichem Stützrad erfüllen zusätzliche Anforderungen an die Betriebssicherheit auch für Ungeübte oder Behinderte ( DE 20 2007 010 271 U1 ).
  • Gehhilfen bestehen aus einem dreirädrigen niedrigen Rahmengestell, verbunden mit einer Lenkeinrichtung und auch mit Fußstützen ( DE 200 2006 005 532 U1 ).
  • Leichtgewichtige dreirädrige von einer betreibenden Person muskelbewegte Transportfahrzeuge mit einer Aufstandfläche für eine weitere Person gehören bereits zum älteren Stand der Technik, beispielsweise für Kindersportwagen ( US 5 029 891 ). Bekannt sind durch Muskelkraft einer Person bewegte dreirädrige Transportfahrzeuge mit einer Aufstandplatte für mitgeführte Kinder ( US 6 722 689 B2 ) oder Tiere ( US 6 913 271 B2 ), die auch durch die Vorwärtsbewegung eines Joggers ( US 7 377 527 B2 ) betrieben werden können. Ein Hundewagen ( DE 196 38 676 C2 ) besitzt eine Zugstange und ein schwenkbares Vorderrad, das allerdings durch die sitzende Person mit den Füßen gelenkt wird.
  • Weiterhin bekannte Sportgeräte sind mit Aufstandplatten versehene gelenkige Rahmenteile von Leichtfahrzeugen, die durch muskelkraftbetriebenen Antritt und seitliche Bewegung eines Lenkers zielgerichtet in eine geradlinige oder durch Schwenken in eine kurvenförmige Bewegung versetzt werden ( DE 201 07 747 U1 ; DE 201 19 292 U1 ).
  • Der Erfindung steht gemäß der Schrift DE 33 07 077 A1 ein demontierbarer Hunde-Trainings- und Rennwagen nahe, der aus einer keilförmigen Rohrrahmenkonstruktion mit einem Bügelbremsensystem besteht. Auch dieser besitzt Aufstandflächen für eine Person, ist jedoch für Transporte schwererer Sachwerte infolge seiner Leichtigkeit nicht geeignet.
  • Zum weiteren Stand der Technik gehört ein auf drei Punkten stehendes, mit Muskelkraft zu bewegendes Sport- und Transportgerät ( DE 20 2007 015 244 U1 ), ebenfalls mit einer Bügelbremse, dessen Aufstandpunkte zwischen sich ein gleichschenkliches Dreieck bilden und über den Aufstanspunkten ungetriebene Räder angeordnet sind. Es ist ein Trägerrahmen vorgesehen, der aus einer U-förmigen Gabel gebildet ist, an deren Querholm sich ein mittels einer Verbindungskonstruktion getragener Lenkerkopf befindet, wobei im U-förmigen Rahmen zwischen parallelen Schenkeln eine Aufstandplatte zum Aufnehmen eines durch Muskelkraft erzeugten Vortriebes des Dreiradfahrzeugs mittels einer daraufstehenden Person eingefügt ist. Das Sport- und Transportgerät ist zum Sitzen nicht geeignet.
  • Allen bisherigen Lösungen haftet nachteilig an, dass zwecks Abfangen von durch die Fahrt einwirkenden Kräften auf die mitfahrende Person die Möglichkeiten zum Zurückhalten beziehungsweise Sichfesthaltens, insbesondere bei höheren Geschwindigkeiten und unebenem Gelände noch beschränkt sind, sowie Festpunktbereiche für das Anbringen zusätzlich nutzbarer Funktionselemente fehlen.
  • Aufgabe
  • Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung eines lenkbaren nahezu universellen dreirädrigen Transport- und Sportfahrzeuges, das durch Muskelkräfte von einer Person, von Zugtieren oder durch Hilfsantriebe in Bewegung versetzt wird, wobei ein holm- und gondelartig ausgebildeter stabil tragender Rahmen einen mehrzweckbezogenen Einsatz ermöglicht und dabei weitgehend kommerziell verfügbare Funktionselemente aus der Leichtfahrzeugtechnik eingesetzt werden.
  • Wesen der Erfindung
  • Das Dreiradfahrzeug besteht erfindungsgemäß aus einem Vorderradstützabschnitt, aus einem Tragrahmenabschnitt und aus einem Fußstützabschnitt.
  • Der Vorderradstützabschnitt trägt die Vorderradgabel, das mit dem Lenker verbundene dreh- und schwenkbare Vorderrad, und steht im starr angebrachten Kopfrohraufsatz in fester Verbindung mit dem Tragrahmenabschnitt. Am Lenker befinden sich als weitere Funktionselemente wenigstens ein Bremshebel, am Kopfrohraufsatz wenigstens eine Schleppöse.
  • Der Tragrahmenabschnitt besteht als tragendes Grundgerüst wesentlich aus einem rohrförmigen und als Ellipsensegment relingartig ausgeformten Handlauf, an dem in einem mittleren Bereich zwei Trägersäulen angebracht sind. An beiden Trägersäulen sind Trägerverbinder angesetzt. Als Funktionselemente stützen die Trägerverbinder die Hinterradgabeln, die stabilisierenden Verbindungsstreben zum Kopfrohraufsatz sowie eine verbindende Querstange. Vom Handlauf führen jeweils zwei Stützstreben und zwei zusätzliche Streben zu den Hinterradgabeln, in denen die Hinterradnaben der Hinterräder befestigt sind.
  • Der Fußstützabschnitt wird durch Fußplatten als Aufstandplatten gebildet, an denen vertikale Seitenplatten und Fußplattenstreben angebracht sind. Zusätzlich sind die Fußplattenstreben an den zum Kopfrohraufsatz führenden Verbindungsstreben befestigt. Die Seitenplatten sind mit den Hinterradgabeln, den Stützstreben und den zusätzlichen Streben fest verbunden.
  • Der Tragrahmenabschnitt wird in einer geforderten Stabilität dem Verwendungszweck des Dreiradfahrzeugs angepaßt. Er kann aus Stahlrohren, Aluminiumprofilen, Glasfaserverbunden oder auch aus einem Kohlefasermaterial bestehen. Es ist möglich, den Tragrahmenabschnitt aus zwei zueinander in einer Längsrichtung parallel angeordneten herkömmlichen und kommerziell verfügbaren Fahrradrahmen auszugestalten. Diese Fahradrahmen können auch die herkömmlichen Rahmen von Tandemfahrrädern sein, wobei jeweils die entsprechenden Trägersäulen und Kopfrohraufsätze der Konstruktion durch den ellipsenförmig oder anderweitig gebogenen einzigen Handlauf ausschließlich mit dem Kopfrohraufsatz des Dreiradfahrzeuges verbunden sind.
  • Das Vorderrad und die Hinterräder können handelsüblich sein, wobei Speichen- oder Scheibenräder, verwendet im Vollprofil oder mit stegbildenden Aussparungen versehen, eingesetzt werden können. Die Größe der Räder beträgt vorzugsweise 20 bis 28 Zoll. Bei Einsatz des Dreiradfahrzeuges in unebenem Gelände empfiehl sich die Verwendung eines größeren Vorderrades im Vergleich mit den beiden Hinterrädern.
  • Die Lenkung des auf drei Punkten aufstehenden Dreiradfahrzeuges genügt im Vergleich mit herkömmlichen Zweiradfahrzeugen in ihrer seitlichen Schwenkbarkeit erhöhten Ausschlagwinkeln und ermöglicht damit bei Fahrten durch Kurven das Einhalten enger Kurvenradien.
  • Vorteilhafte Fortbildungen der Erfindung werden dadurch erreicht, dass die Hinterradgabeln als Schwingen ausgebildet sind, die vertikal beweglich an den Trägerverbindern ansitzen. Die Stützstreben und die Streben für die Hinterräder werden dabei als Federelemente zwischen Handlauf und Hinterradschwingen ausgestaltet. Es ist möglich, die in den Trägerverbindern befestigte Querstange als Torsionsfeder für die Hinterradgabeln zu nutzen. Zu den beiden Hinterrädern jeweils zugehörige Stützstreben und Streben können wiederum gemeinsam Stützgabeln ausbilden, die einzeln oder gemeinsam mit Federelementen versehen sind und so die Hinterradschwingen stabilisieren. Ebenso kann die Vorderradgabel mit Federbeinen versehen werden.
  • Im Fußstützabschnitt können die Fußplatten an die Seitenplatten wechselseitig abklappbar und an die Seitenplatten anlegbar gestaltet werden. Die Fußplatten können auch völlig fehlen. Vorteilhaft ergeben sich so Möglichkeiten für das wechselseitige Trainieren der unteren Extremitäten von Personen, aber auch eine Gehhilfe für Behinderte.
  • Die Verwendung des Dreiradfahrzeuges für kleinere Transporte, so als Einkaufswagen, wird durch das Anbringen zusätzlich einhängbarer Behältnisse an die Schleppöse am Kopfrohraufsatz beziehungsweise an die Seitenflächen zwischen Handlauf und den Hinterradgabeln ermöglicht. Die noch voneinander getrennten Fußplatten können durch eine in Querrichtung durchgehende erste Transportplatte ersetzt werden. In diesem Falle entfallen die Fußplattenstreben, die mit den Verbindungsstreben zum Kopfrohraufsatz verknüpft sind. Es genügen einfache, mit den beiden Trägerverbindern zusammengefügte Plattenstreben. An die Fußplatte selbst kann eine zweite Transportplatte in Fahrtrichtung schräg so angesetzt werden, das eine Schutzwirkung gegenüber der das Dreiradfahrzeug bedienenden Person beziehungsweise für das Transportgut gegenüber Einwirkungen aus unwegsamem Gelände oder durch Wetterunbilden ausgeübt wird.
  • Als Schutz gegen äußere Einwirkungen in Fahrtrichtung kann auch ein senkrechtes und gebogenes Vorderwandschild zwischen Handlauf und einer vorderen Transportplatte vorgesehen werden. Ebenso ist eine Verkleidung der Seiten des Dreiradfahrzeuges sinnvoll.
  • Auch kann sich ein einklappbarer Hilfssitz an einer der am Handlauf angebrachten Streben befinden.
  • Für Transporte auf ebenem Terrain wie in geschlossenen Produktionsräumen können die Fußplatten oder die Transportplatten mit einem tiefen Schwerpunkt angesetzt werden. Die zweite Transportplatte kann sich mit einer stufenartigen Erhöhung versehen sein und sich nach oben höhenversetzt an die erste Transportplatte anfügen. Vorteilhaft kann so ein ständig erforderliches Funktionselement, beispielsweise ein Akkumulator oder ein Montagegalgen für Produktions- und Transportzwecke, mitgeführt werden. Fehlt die zweite Transportplatte, so ergibt sich hier ein Stauraum, beispielsweise für eine Service- oder Kontrolleinrichtung mit einem darüber befindlichen Bedienpult. Für artistische Darbietungen können an das Dreiradfahrzeug weiterhin Zusatzeinrichtungen wie hierfür vorgesehene Geräte angebracht werden. Es bieten sich als tragende Funktionselemente vorzugsweise die verstärkten Teile im Tragrahmenabschnitt an, wie am Handlauf beziehungsweise an den Trägersäulen angebrachte Trapeze.
  • Der Antrieb des Dreiradfahrzeuges kann durch Eigenantrieb durch eine Person mittels Muskelkräften wie durch Fremdantrieb erfolgen, so durch Gespanntiere oder durch autonome Antriebsmotore, hier mittels eines mitgeführten flüssigen oder gasförmigen Betriebsmittels oder einer ständig mitgeführten regenerierbaren Energiequelle.
  • Sinnvolle Fortbildungen der Erfindung ergeben sich durch das Anbringen verschiedener Deichselaufsätze, die an das Dreiradfahrzeug beispielsweise mittels U-förmiger Klammern angeklemmt und mit nur einem Befestigungspunkt fixiert werden. Bevorzugte Punkte für das Anklemmen befinden sich im Bereich der Trägersäulen, so in Nähe der Trägerverbinder an den Hinterradgabeln oder an den Trägersäulen selbst. Hierzu werden zwei Deichselköpfe durch eine Querstrebe miteinander vereinigt, die auf dem Handlauf formschlüssig aufliegt und lediglich am Kopfrohraufsatz mit dem Vorderradstützabschnitt fest verbunden ist.
  • Für größere Zugtiere wie für ein Zugpferd ist eine außer Mitte in Längsrichtung an einem der Deichselköpfe starr angebrachte Deichsel zur Vorwärtsbewegung ausreichend.
  • Für kleinere Zugtiere wie für zwei Ponys ist die Verwendung zweier parallel an Deichselköpfen angebrachter Deichseln zweckmäßig, die in Querrichtung begrenzt ausschwenkbar sind und an ihren Enden mittels der Schleppaugen durch eine Kette locker zusammengehalten werden.
  • Für noch kleinere Zugtiere wie für Huskys in einer Meute entfallen für die dreirädrigen Sommerziehwagen die Deichseln. Die Schleppaugen sind direkt und starr mit den Deichselköpfen verbunden. Der Zugbetrieb erfolgt mit Leinen direkt über die Schleppaugen und über die Schleppöse am Kopfrohraufsatz. Damit eignet sich der Ziehwagen auch für ein zweibeiniges Zugtier wie für einen Straußenvogel.
  • Weitere sinnvolle Fortbildungen der Erfindung ergeben sich durch die Verwendung von Motoren, die vorzugsweise Elektromotore sind und der Überbrückung einer hohe Muskelkraft erfordernden Betriebssituation des Dreiradfahrzeuges dienen. Diese sind ein oder zwei Nabenmotore, deren Stromquelle vorzugsweise im vorderen Bereich des Tragrahmenabschnitts im Bereich des Dreiecks, gebildet aus den Verbindungsstreben und der Querstange, angeordnet ist. Es wird in diesem Bereich eine zusätzliche Standfläche für die Stromquelle vorgesehen.
  • Für Elektromotore sind auch Reibradantriebe an den Reifen des Vorderrades oder einem der Hinterräder sinnvoll einsetzbar. So ergeben sich günstig einsetzbare Sportfahrzeuge beispielsweise für Golfplätze oder auf eingeengten Fahrgebieten als Nutzfahrzeuge für das Einsammeln von pflanzlichen Produkten.
  • Vorteile bestehen in den weitgehend universellen Einsatzmöglichkeiten des Dreiradfahrzeuges, das auch für Inspektions-, Kontroll- und Wartungsvorgänge in nicht ortsgebundenen technischen Abläufen beziehungsweise für Netzwerke einsetzbar ist, wie üblich im örtlichen Land- oder Wasserbau für die zugehörigen Strom- oder Wasserversorgungsystemen. Ebenso kann das Dreiradfahrzeug als Jagdwagen oder als Postzubringer- beziehungsweise Kurierfahrzeug dienen.
  • Selbstverständlich kann das Dreiradfahrzeug mit allem üblichen mechanischen, elektrischen und elektronischen Zubehör versehen sein, das der Sicherheit und dem Komfort einer Personen- und Sachwertbeförderung dient. Besonders günstig ist der Einsatz von mit einem Fuß zu betätigbaren beidseitig angebrachten Bügelbremsen. Entsprechend bietet sich die Gestaltung der Endstücke in den Handläufen für Beleuchtungs- oder Signaleinrichtigen an. Für die Bewegung des Dreiradfahrzeuges unter entsprechenden Witterungsbedingungen in freiem Gelände ist das zeitweilige Aufrichten von Faltplanen zweckmäßig, deren Rungen in Steckverbindern am Handlauf befestigt werden. Auch kann das Anbringen eines Sonnenschirmes oder eines flexiblen Sitzes aus textilem Material am Handlauf vorgesehen werden.
  • Die Erfindung wird an vier Ausführungsbeispielen näher erläutert. Die zugehörigen Zeichnungen zeigen:
  • 1: Das Dreiradfahrzeug mit zwei Fußplatten in einer Schrägaufsicht
  • 2: Eine Abänderung nach 1 mit einer Transportplatte und einem abnehmbaren Deichselaufsatz
  • Beispiele
  • Beispiel 1:
  • Unter Bezug auf 1 besteht das Dreiradfahrzeug 1 aus einem Vorderradstützabschnitt mit dem Vorderrad 2, der Vorderradgabel 21, dem Lenker 22 und dem Kopfrohraufsatz 23. Am Lenker 22 befindet sich ein Bremshebel 24. Der Kopfrohraufsatz 23 ist mit einer schrägseitlich angebrachten Schleppöse 25 versehen. Der Tragrahmenabschnitt besteht aus einem Handlauf 3, an denen die Trägersäulen 31; 31' in die Trägerverbinder 32; 32' auslaufen und an denen gleichzeitig die Verbindungsstreben 35; 35', die Hinderradgabeln 33; 33' und die Querstange 37 angebracht sind. Zwischen dem Handlauf 3 und den Hinterradgabeln 33; 33' befinden sich die Stützstreben 34; 34' und die Streben 38; 38', die die Naben 41; 41' der Hinterräder 4; 4' aufnehmen.
  • Der Fußstützabschnitt wird durch die Fußplatten 5; 5' gebildet, an denen sich die vertikalen Seitenplatten 52; 52' und die Fußplattenstreben 51; 51' befinden. Die Seitenplatten 52; 52' sind an den Streben 38; 38' befestigt.
  • Das Dreiradfahrzeug 1 wird bevorzugt für Sport- bzw. Trainingszwecke eingesetzt.
  • Beispiel 2:
  • Unter Bezug auf 2 und Beispiel 1 wird anstelle der beiden Fußplatten 5; 5' eine zusammenhängende Transportplatte 53 an die Seitenplatten 52; 52' eingesetzt, die mittels der Plattenstreben 54; 54' mit den Trägerverbindern 32; 32' verbunden ist.
  • Das Dreiradfahrzeug 1 wird bevorzugt für Transportzwecke verwendet.
  • Beispiel 3:
  • Unter Bezug auf 2 und Beispiel 2 wird zusätzlich ein Deichselaufsatz 6 mit einer sich außer Mitte der Fahrzeuglängsachse befindlichen Deichsel 61 am Deichselkopf 63 angebracht. An der Deichsel 61 befindet sich das Deichselauge 70. Der Deichselaufsatz 6 wird einerseits an den Hinterradgabeln 33; 33' mit U-förmigen Klammern festgeklemmt, liegt andererseits mit der Querstrebe 62 auf dem Handlauf 3 fest auf. Der Deichselaufsatz 6 wird mit einer einzigen Feststellvorrichtung (hier nicht gezeichnet) am Kopfrohraufsatz 23 oder am Handlauf 3 befestigt.
  • Das Dreiradfahrzeug 1 wird bevorzugt als Transportfahrzeug im Gespannbetrieb mit einem größeren Zugtier eingesetzt.
  • Beispiel 4:
  • Unter Bezug auf 2 und die Beispiele 1 bis 3 befinden sich an den Deichselköpfen 63; 63' jeweils eine zugehörige Deichsel 61; 61'. Die Deichselköpfe 63; 63' sind in einer Fahrzeugquerachse seitlich begrenzt beweglich angebracht. Die Schleppaugen 70; 70' sind miteinander durch eine Kette lose verbunden.
  • Das Dreiradfahrzeug 1 wird bevorzugt im Gespannbetrieb mit einem oder zwei kleineren Zugtieren genutzt.
  • Beispiel 5:
  • Die Schleppaugen 70; 70' sind unter Entfallen der Deichseln 61; 61 direkt an die Deichselköpfe 63; 63' angesetzt.
  • Das Dreiradfahrzeug 1 wird bevorzugt für einen Gespannbetrieb mit mehreren kleinen Zugtieren verwendet.
  • 1
    Dreiradfahrzeug
    2
    Vorderrad
    21
    Vorderradgabel
    22
    Lenker
    23
    Kopfrohraufsatz
    24
    Bremshebel
    25
    Schleppöse
    3
    Handlauf
    31
    Trägersäule
    31'
    Trägersäule
    32
    Trägerverbinder
    32'
    Trägerverbinder
    33
    Hinterradgabel
    33'
    Hinterradgabel
    34
    Stützstrebe
    34'
    Stützstrebe
    35
    Verbindungsstrebe
    35'
    Verbindungsstrebe
    36
    Endstück
    36'
    Endstück
    37
    Querstange
    38
    Strebe
    38
    Strebe
    4
    Hinterrad
    4'
    Hinterrad
    41
    Hinterradnabe
    41'
    Hinterradnabe
    5
    Fußplatte
    5'
    Fußplatte
    51
    Fußplattenstrebe
    51'
    Fußplattenstrebe
    52
    Seitenplatte
    52'
    Seitenplatte
    53
    Transportplatte
    53'
    Transportplatte
    54
    Plattenstrebe
    54'
    Plattenstrebe
    6
    Deichselaufsatz
    61
    Deichsel
    61'
    Deichsel
    62
    Querstrebe
    63
    Deichselkopf
    63'
    Deichselkopf
    70
    Schleppauge
    70'
    Schleppauge
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 202007010271 U1 [0003]
    • - DE 2002006005532 U1 [0004]
    • - US 5029891 [0005]
    • - US 6722689 B2 [0005]
    • - US 6913271 B2 [0005]
    • - US 7377527 B2 [0005]
    • - DE 19638676 C2 [0005]
    • - DE 20107747 U1 [0006]
    • - DE 20119292 U1 [0006]
    • - DE 3307077 A1 [0007]
    • - DE 202007015244 U1 [0008]

Claims (23)

  1. Bespannbares Dreiradfahrzeug für die Beförderung einer einzelnen Person oder von Lasten, das mittels Muskelantrieb und/oder mit einem damit kombinierten Fremdantrieb zielgerichtet durch Schwenken einer Lenkung in eine geradlinige oder kurvenförmige Bewegung versetzt wird, gekennzeichnet dadurch, dass ein Vorderradstützabschnitt mit dem Vorderrad (2), der Vorderradgabel (21), dem Lenker (22) und dem Kopfrohraufsatz (23) versehen ist, am Lenker (22) sich mindestens ein Bremshebel (24) und am Kopfrohraufsatz (23) sich mindestens eine schrägseitlich angebrachte Schleppöse (25) befindet, ein Tragrahmenabschnitt wesentlich aus einem relingartigen Handlauf (39 besteht, an dem die Trägersäulen (31; 31') in die Trägerverbinder (32; 32') auslaufen und an denen gleichzeitig die Verbindungsstreben (35; 35'), die Hinderradgabeln (33; 33') und die Querstange (37) angebracht sind, wobei sich zwischen dem Handlauf (3) und den Hinterradgabeln (33; 33') die Stützstreben (34; 34') und die Streben (38; 38') befinden, welche die Naben (41; 41') der Hinterräder (4; 4') aufnehmen, und ein Fußstützabschnitt durch die Fußplatten (5; 5') gebildet wird, an denen sich die vertikalen Seitenplatten (52; 52') und die Fußplattenstreben (51; 51') angebracht sowie die Seitenplatten (52; 52') an den Streben (38; 38') befestigt sind.
  2. Dreiradfahrzeug nach Anspruch 1 und 2, gekennzeichnet dadurch, dass die Größen für das Vorderrad (4) und die Hinterräder (5; 5') im Bereich von vorzugsweise 20 bis 28 Zoll liegen
  3. Dreiradfahrzeug nach Anspruch 1 bis 3, gekennzeichnet dadurch, dass vorzugsweise das Vorderrad (4) im Vergleich mit den Hinterrädern (5; 5') ein größeres ist.
  4. Dreiradfahrzeug nach Anspruch 1 bis 3, gekennzeichnet dadurch, dass die Fußplatten (5; 5') wechselseitig abklappbar und an die Seitenplatten Seitenplatten (52; 52') wechselseitig anlegbar sind.
  5. Dreiradfahrzeug nach Anspruch 1 bis 4, gekennzeichnet dadurch, dass der Fußabschnitt aus einer Transportplatte (53) besteht, die durch Plattenstreben (54; 54') den Trägerverbindern (32; 32') verbunden sind und an der Transportplatte (53) eine stufenförmig zur Transportplatte (53) höhenversetzte oder schräge Transportplatte (53') angeordnet ist, die mit dem Kopfrohraufsatz (23) und/oder dem Handlauf (3) in fester Verbindung steht.
  6. Dreiradfahrzeug nach Anspruch 1 bis 4, gekennzeichnet dadurch, dass die Fußplatten (5; 5') mit den Seitenplatten (52; 52') und den Fußplattenstreben (51; 51') entfallen.
  7. Dreiradfahrzeug nach Anspruch 1 bis 5, gekennzeichnet dadurch, dass die Hinterradgabeln (33; 33') schwingend gestaltet sind, die Stützstreben (34; 34') und die Streben (38; 38') Federbeine ausbilden oder die Stützstreben (34; 34') mit den Streben (38; 38') eine Federschwinge darstellen, wobei die Querstange (37) als Torsionsfeder ausgebildet sowie auch Federbeine für das Vorderrad (2) vorgesehen werden.
  8. Dreiradfahrzeug nach Anspruch 1 bis 5 und 7, gekennzeichnet dadurch, dass das Dreiradfahrzeug (1) mit einem Deichselaufsatz (6) versehen ist, der aus zwei Deichselköpfen (63; 63') besteht, die durch die Querstrebe (62) miteinander fest verbunden sind und der Deichselaufsatz (6) im Bereich der Trägerverbinder (32; 32') vorzugsweise an den Hinterradgabeln (33; 33') klemmend gehaltert ist sowie die Querstrebe (62) auf dem Handlauf (3) aufliegt und mit nur einem Befestigungspunkt im Bereich des Handlaufs (3) und/oder des Kopfrohraufsatzes (23) befestigt ist.
  9. Dreiradfahrzeug nach Anspruch 1 bis 5 sowie 7 und 8, gekennzeichnet dadurch, dass an zwei fest angebrachten Deichselköpfen (63; 63') direkt die Schleppaugen (70; 70') befestigt sind.
  10. Dreiradfahrzeug nach Anspruch 1 bis 5 sowie 7 bis 9, gekennzeichnet dadurch, dass am Deichselkopf (63) mindestens eine Deichsel (63) starr mit einem Schleppauge (70) befestigt ist.
  11. Dreiradfahrzeug nach Anspruch 1 bis 5 sowie 7 bis 9, gekennzeichnet dadurch, dass die zwei Deichselköpfe (63; 63') eingeschränkt seitlich beweglich sind, sich an den Deichselköpfen (63'; 63') jeweils eine Deichsel (61; 61') mit jeweils dem Schleppauge (70; 70') befindet und die zwei Schleppaugen (70; 70') eingeschränkt locker miteinander verbunden sind.
  12. Dreiradfahrzeug nach Anspruch 1 bis 5, gekennzeichnet dadurch, dass der Fremdantrieb durch mindestens einen Hilfsmotor erfolgt.
  13. Dreiradfahrzeug nach Anspruch 1 bis 5 und 12, gekennzeichnet dadurch, dass ein Hilfsmotor ein Elektromotor ist, dessen Energiequelle als Akkumulator im Bereich des Dreiecks, gebildet aus den Verbindungsstreben (35; 35') und der Querstange (37) auf der Transportplatte (53') angeordnet ist.
  14. Dreiradfahrzeug nach Anspruch 1 bis 5 und 12 sowie 13, gekennzeichnet dadurch, dass mehrere Elektromotore Nabenmotore sind
  15. Dreiradfahrzeug nach Anspruch 1 bis 5 und 7 bis 14, gekennzeichnet dadurch, dass einseitig am Handlauf (3) und im Bereich der Strebe (34) oder (34') oder der Streben (35; 35') ein ausklappbarer Hilfssitz angeordnet ist.
  16. Dreiradfahrzeug nach Anspruch 1 bis 15, gekennzeichnet dadurch, dass der Handlauf (3) an seinen Enden die Endstücke (36, 36') aufweist.
  17. Dreiradfahrzeug nach Anspruch 1 bis 16, gekennzeichnet dadurch, dass zusätzlich an einer Schleppöse (25) ein vorderes Behältnis angebracht ist und/oder im Bereich der Seitenplatten (52; 52') seitliche Behältnisse angeordnet sind.
  18. Dreiradfahrzeug nach Anspruch 1 bis 17, gekennzeichnet dadurch, dass der Tragrahmenabschnitt aus zwei handelsüblichen und miteinander zur Fahrzeugachse parallel angeordneten Rahmenkonstruktionen für Fahrräder besteht, die mit ihren zwei Trägersäulen und zwei Kopfrohraufsätzen über den Handlauf (3) mit dem einzigen Kopfrohraufsatz (23) verbunden sind.
  19. Dreiradfahrzeug nach Anspruch 1 bis 17, gekennzeichnet dadurch, dass der Tragrahmenabschnitt aus zwei handelsüblichen miteinander zur Fahrzeugachse parallel angeordneten Rahmenkonstruktionen für Tandemfahrräder besteht, die mit ihren vier Trägersäulen und vier Kopfrohraufsätzen über den Handlauf (3) mit dem einzigen Kopfrohraufsatz (23) verbunden sind.
  20. Dreiradfahrzeug nach Anspruch 1 bis 3 und 5 bis 19, gekennzeichnet dadurch, dass ein senkrechtes und gebogenes Vorderwandschild zwischen Handlauf (3) und einer vorderen Transportplatte (53') ebenso wie eine Verkleidung der Seiten des Dreiradfahrzeuges vorgesehen ist.
  21. Dreiradfahrzeug nach Anspruch 1 bis 20, gekennzeichnet dadurch, dass der Tragrahmenabschnitt aus einem Leichtmetall, einem Glasfaserverbund oder aus einem Kohlefasermaterial besteht.
  22. Dreiradfahrzeug nach Anspruch 1 bis 3 und 5 bis 21, gekennzeichnet dadurch, dass bevorzugt einseitig betätigbare und beidseitig vorhandene Bügelbremsen auf die Hinterräder (4; 4') einwirken.
  23. Dreiradfahrzeug nach Anspruch 1 bis 22, gekennzeichnet dadurch, dass es mit üblichem elektrischen und elektronischen Zubehör sowie mit üblichem Sicherheits- und entsprechendem Komfortzubehör ausgestattet ist.
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