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DE102014008965A1 - Fahrzeug in Gestalt eines Rollers - Google Patents

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DE102014008965A1
DE102014008965A1 DE102014008965.7A DE102014008965A DE102014008965A1 DE 102014008965 A1 DE102014008965 A1 DE 102014008965A1 DE 102014008965 A DE102014008965 A DE 102014008965A DE 102014008965 A1 DE102014008965 A1 DE 102014008965A1
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axle unit
unit
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rear axle
handlebar
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Peter Borst
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FISCHER DRAHT GmbH
FISCHER-DRAHT GmbH
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FISCHER DRAHT GmbH
FISCHER-DRAHT GmbH
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Abstract

Bei einem Fahrzeug in Gestalt eines Rollers (11), mit einer Vorderachseinheit (12) und einer Hinterachseinheit (13), an denen Räder (14a, 14b, 15) drehbar gelagert sind, einer Lenkereinheit (16) zur Übertragung von Lenkbewegungen auf die Vorder- und/oder Hinterachseinheit (12, 13) und einem zwischen Vorder- und Hinterachse (12, 13) angeordneten Trittbrett (32), sind an der Vorder- oder Hinterachseinheit (12, 13) wenigstens zwei Räder (14a, 14b, 15) derart drehbar gelagert, dass sie gemeinsam mit dem korrespondierenden Rad (15) an der Hinter- oder Vorderachseinheit (13, 12) ein eigenständig stehendes Dreirad bilden.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Fahrzeug in Gestalt eines Rollers, mit einer Vorderachseinheit und einer Hinterachseinheit, an denen Räder drehbar gelagert sind, einer Lenkereinheit zur Übertragung von Lenkbewegungen auf die Vorder- und/oder Hinterachseinheit und einem zwischen Vorder- und Hinterachse angeordneten Trittbrett.
  • Derartige Fahrzeuge sind beispielsweise in Form von Tretrollern bereits seit langem bekannt. Allerdings besteht bei solchen Tretrollen das Problem, dass sie nicht eigenständig stehen und daher einen Ständer benötigen oder irgendwo angelehnt werden müssen.
  • Aufgabe ist es daher, ein Fahrzeug in Gestalt eines Rollers der eingangs erwähnten Art zu schaffen, das gegenüber dem aus dem Stand der Technik bekannten Fahrzeugen dieser Art komfortabler nutzbar ist.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Fahrzeug in Gestalt eines Rollers mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 1 gelöst. Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen dargestellt.
  • Das erfindungsgemäße Fahrzeug in Gestalt eines Rollers zeichnet sich dadurch aus, dass an Vorder- oder Hinterachseinheit wenigstens zwei Räder derart drehbar gelagert sind, dass sie gemeinsam mit dem korrespondierenden Rad an der Hinter- oder Vorderachseinheit ein eigenständig stehendes Dreirad bilden.
  • Ein derartig ausgebildetes Fahrzeug steht also eigenständig und weist somit immer einen stabilen Zustand auf. Somit ist es nicht notwendig, zusätzliche Elemente, wie zum Beispiel einen Ständer oder Haltevorrichtungen anzubringen.
  • Bei einer Weiterbildung der Erfindung sind an der Vorderachseinheit zwei Räder und an der Hinterachseinheit ein Rad drehbar gelagert. Es wäre prinzipiell auch möglich, dass die Hinterachseinheit ein Zwillingsrad aus zwei mit geringem Abstand koaxial zueinander angeordneten Einzelrädern aufweist, während die Räder an der Vorderachseinheit eine deutlich größere Spurweite aufweisen, wodurch insgesamt wiederum ein eigenständig stehendes Dreirad gebildet wird.
  • Zweckmäßigerweise weisen die Räder jeweils eine Luftbereifung auf. Die Räder können als Speichenräder ausgeführt sein.
  • Bei einer Weiterbildung der Erfindung ist der Lenker über eine Schnittstelle mit der Vorderachseinheit verbunden. Prinzipiell wäre jedoch auch eine Hinterachslenkung denkbar.
  • In besonders bevorzugter Weise weist die Vorderachseinheit zwei Radaufhängungen für die beiden Räder auf, die über eine Verbindungstange miteinander bewegungsgekoppelt sind, wobei sich die Schnittstelle zum Lenker an der Verbindungsstange zwischen den beiden Radaufhängungen befindet. Die Vorderräder sind also über eine Verbindungsstange so verbunden, dass sie durch Lenkeinschlag des Lenkers in gleicher Weise bewegt werden. Dadurch verhält sich dieses als Dreirad ausgeführte Fahrzeug lenktechnisch wie ein zweirädriger Roller.
  • In besonders bevorzugter Weise umfasst das Fahrzeug wenigstens einen über eine Befestigungseinrichtung vorzugsweise an der Lenkereinheit befestigbaren oder befestigten Korb. Der Korb ist insbesondere als Drahtkorb ausgebildet. Durch die Anbringung des Korbes lässt sich das Fahrzeug beispielsweise bequem zum Einkaufen nutzen, sodass es in diesem Fall auch als Einkaufsroller bezeichnet werden könnte.
  • In besonders bevorzugter Weise weist die Befestigungseinrichtung einen Verriegelungsmechanismus auf, über den der Körper wahlweise in einer an der Lenkereinheit angeordneten, von der Hinterachseinheit weg weisenden ersten Gebrauchsposition und einer an der Lenkereinheit angeordneten, der Hinterachseinheit zugewandten zweiten Gebrauchsposition verriegelbar ist. Bei einem in Fahrtrichtung nach vorne gerichteten Korb ist es dem Benutzer ohne weiteres möglich, das Fahrzeug als Tretroller zu benutzen und beispielsweise von seiner Wohnstätte zu einem Einkaufscenter und zurück zu fahren. Da der Korb vom Lenker weg nach vorne weist, wird eine solche Fortbewegung durch den Korb nicht behindert. Das Fahrzeug in Gestalt des Rollers ist multifunktional. Alternativ zur Anordnung des Korbs in der vorerwähnten ersten Gebrauchsposition lässt sich der Korb auch in der zweiten Gebrauchsposition lagen, in der er oberhalb des Trittbretts angeordnet ist. Dadurch lässt sich der Roller als Einkaufswagen nutzen. Dabei steht der Benutzer auf dem Boden vor der Vorderachseinheit und schiebt den Roller mit der Hinterachseinheit voraus.
  • In besonders bevorzugter Weise weist die Befestigungseinrichtung ein Schwenklager auf, über das der Korb zwischen der ersten und der zweiten Gebrauchsposition verschwenkbar ist. Dadurch lässt sich der Korb bequem durch wenige Handgriffe von der ersten in die zweite Gebrauchsposition und zurück verlagern. Eine Demontage des Korbs und Neumontage zum Wechsel zwischen den Gebrauchspositionen ist also nicht notwendig.
  • Bei einer Weiterbildung der Erfindung verjüngt sich die Breite des Trittbretts in Richtung zur Hinterachseinheit hin. Zweckmäßigerweise weist das Trittbrett eine V-förmige Grundform auf. Durch die große Breite des Trittbretts an seiner Front ist es beispielsweise möglich, diese als Standfläche für eine zusätzliche Person, insbesondere ein Kind, zu nutzen.
  • Bei einer Weiterbildung der Erfindung weist das Fahrzeug in Gestalt eines Rollers einen Antrieb, insbesondere Elektroantrieb auf. Zweckmäßigerweise weist der Elektroantrieb einen Elektromotor auf. In besonders bevorzugter Weise ist der Elektromotor als Unterstützungsantrieb zur Unterstützung einer durch den Benutzer ausgeübten Schubbewegung nach Art eines Pedelec-Antriebs ausgebildet. Der Elektromotor kann also Schubbewegungen am Trittbrett erkennen und unterstützt diese Schubbewegungen. Durch die Maßgabe, dass der Elektromotor nur unterstützend wirksam ist und die Unterstützung bis maximal 20 km/h wirkt, ist es nicht notwendig, das Fahrzeug in Deutschland versicherungstechnisch anzumelden.
  • Bei einer Weiterbildung der Erfindung weist das Fahrzeug in Gestalt eines Rollers eine Bremseinrichtung auf. Zweckmäßigerweise besitzt sowohl die Vorderachseinheit als auch die Hinterachseinheit eine Bremse, die Bremseinrichtung weist also zweckmäßigerweise eine Vorderradbremse und eine Hinterradbremse auf.
  • Es ist möglich, dass die Vorderradbremse als Doppelbremse ausgebildet ist, die gleichzeitig auf die beiden Vorderachseinheit wirkt. Die Vorderradbremse kann beispielsweise als Felgenbremse ausgebildet sein.
  • Es ist möglich, dass das die Vorderradbremse und/oder die Hinterradbremse als Scheibenbremse ausgebildet ist. Zweckmäßigerweise ist die Hinterradbremse als Scheibenbremse ausgeführt. Dadurch ist es möglich, das Fahrzeug auch bei starkem Gefälle zu nutzen, da es fahrtechnisch sicher geführt werden kann.
  • Es ist möglich, den Roller mit einem Sitz, beispielsweise einem Sattel auszustatten.
  • Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im Folgenden näher erläutert. In der Zeichnung zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht eines bevorzugten Ausführungsbeispiels des erfindungsgemäßen Fahrzeugs in Gestalt eines Rollers mit einem in Fahrtrichtung nach vorne gerichteten Korb,
  • 2 eine Draufsicht auf das Fahrzeug von 1,
  • 3 eine Vorderansicht auf das Fahrzeug von 1,
  • 4 eine Rückansicht auf das Fahrzeug von 1,
  • 5 eine Seitenansicht auf das Fahrzeug von 1, wobei der Korb um 180° gegenüber der in 1 dargestellten ersten Gebrauchsposition verschwenkt angeordnet ist und
  • 6 eine Draufsicht auf das Fahrzeug von 5.
  • Die 1 bis 6 zeigen ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Fahrzeugs in Gestalt eines Rollers 11. Das Fahrzeug wird im Folgenden der Einfachheit halber lediglich als Roller 11 bezeichnet.
  • Wie insbesondere in 1 dargestellt, besitzt der Roller 11 eine Vorderachseinheit 12 und eine Hinterachseinheit 13, an denen Räder 14a, 4b, 15 drehbar gelagert sind.
  • Der Roller 11 umfasst ferner noch eine Lenkereinheit 16 zur Übertragung von Lenkbewegungen auf die Vorder- und/oder Hinterachseinheit 12, 13.
  • Erfindungsgemäß sind an der Vorder- oder Hinterachseinheit 12, 13 wenigstens zwei Räder 14a, 14b derart drehbar gelagert, dass sie gemeinsam mit dem korrespondierenden Rad 15 an der Hinter- oder Vorderachseinheit 13, 12 ein eigenständig stehendes Dreirad bilden.
  • Wie insbesondere in 2 dargestellt, weist die Vorderachseinheit 12 zwei Räder auf, die im Folgenden als Vorderräder 14a, 14b bezeichnet werden. Die Vorderachseinheit 12 ist die gelenkte Achse, da sie über eine Schnittstelle 17 mit der Lenkereinheit 16 verbunden ist.
  • Wie insbesondere in 3 dargestellt, besitzt die Vorderachseinheit 12 zwei Radaufhängungen 18a, 18b, denen jeweils eines der Vorderräder 14a, 14b zugeordnet ist. Die Radaufhängungen 18a, 18b besitzen jeweils eine Radgabel 19a, 19b, die in an sich bekannter Weise durch zwei U-förmig angeordnete parallel zueinander verlaufende Schenkel 20 gebildet werden. An den Schenkeln beider Radgabeln 19a, 19b ist jeweils ein Vorderachselement 21 befestigt, auf das die Radnabe 22 des zugeordneten Vorderrads 14a, 14b aufgesteckt ist. Die Vorderräder 14a, 14b sind im gezeigten Beispielsfall als luftbereifte Speichenräder ausgeführt.
  • Wie insbesondere in 3 dargestellt, sind die beiden Radgabeln 19a, 19b über eine Verbindungsstange 23 miteinander bewegungsgekoppelt.
  • Wie insbesondere in 1 dargestellt, besitzt die Lenkereinheit 16 eine horizontal verlaufende Lenkstange 24, an dessen einander entgegengesetzten freien Enden jeweils Griffe 25 angeordnet sind. Die horizontale Längsstange 24 ist mit einem vertikalen Lenkholm 26 fest verbunden, der andererseits über die Schnittstelle 17 drehfest mit der Verbindungsstange 23 gekoppelt ist. Eine vom Benutzer auf die Lenkstange 24 eingeleitete Lenkbewegung wird also über den Lenkholm 26 und die Verbindungsstange 23 auf die beiden Radgabeln 19a, 19b übertragen, die somit synchron dem Lenkeinschlag folgend bewegt werden.
  • Der Roller 11 umfasst ferner eine Bremseinrichtung, die eine Vorderradbremse und eine Hinterradbremse umfasst. Die Vorderradbremse ist als Felgenbremse ausgeführt. Es werden an beiden Vorderrädern Felgenbremsen angebracht, die über eine Koppel derart gelagert sind, dass gleichmäßig auf beiden Felgen die Bremswirkung erreicht wird.
  • Der Roller 11 weist ferner einen Rahmen 27 auf, der, wie insbesondere in 1 dargestellt mehrere Komponenten aufweist. Der Rahmen 27 umfasst einen Verbindungsabschnitt 28, der mit einer zylindrischen Lagerhülse 29 verbunden ist, durch die wiederum der Lenkholm 26 der Lenkereinheit hindurch gesteckt ist. Der Lenkholm 26 ist drehbar gegenüber der Lagerhülse 29 gelagert. An den Verbindungsabschnitt 28, der beispielsweise als Vierkantprofil ausgebildet sein kann, schließt sich ein im Wesentlichen vertikal verlaufender Stützabschnitt 30 des Rahmens 27 an. An den Stützabschnitt 30 schließt sich ein im Wesentlichen waagrecht verlaufender Trittbrettabschnitt 31 an, an dessen Oberseite ein Trittbrett 32 befestigt ist.
  • Der Trittbrettabschnitt 31 geht schließlich in eine Hinterradgabel 33 über, die wiederum zwei Schenkel 34 aufweist, an denen ein zylindrisches Hinterachselement 35 gelagert ist. Auf dem Hinterachselement 35 ist dann wiederum die Hinterradnabe 36 des Hinterrads 15 gesteckt und das Hinterrad 15 drehbar gelagert.
  • Dem Hinterrad 15 ist eine Hinterradbremse zugeordnet, die als Scheibenbremse ausgeführt ist.
  • Der Roller 11 umfasst ferner eine Befestigungseinrichtung 37 zur Befestigung eines Korbs 38 an der Lenkereinheit 16. Der Korb 38 ist im dargestellten Beispielsfall als Drahtkorb ausgeführt, der wiederum aus einer Vielzahl sich kreuzenden und miteinander an den Kreuzungspunkten verbundenen Drahtriegeln besteht. Die Befestigungseinrichtung 37 umfasst einen Verriegelungsmechanismus 39, über den der Korb 38 wahlweise in einer an der Lenkereinheit 16 angeordneten, von der Hinterachseinheit 13 weg weisenden ersten Gebrauchsposition 40 oder in einer an der Lenkereinheit angeordneten, der Hinterachseinheit 13 zugewandten zweiten Gebrauchsposition 41 verriegelbar ist.
  • Wie insbesondere in 4 dargestellt, besitzt die Befestigungseinrichtung 37 ein Querprofil 42, das einerseits mit der einen und andererseits mit der anderen Radaufhängung 18a, 18b verbunden ist.
  • Die Befestigungseinrichtung 37 umfasst ein Schwenklager 44, das eine koaxial auf dem Lenkholm 26 gelagerte Schwenkhülse 45 aufweist. Der Lenkholm 26 ist somit durch die Schwenkhülse 45 hindurchgeführt. An der Schwenkhülse 45 ist der Korb 38 über geeignete Befestigungsmittel befestigt. An der Schwenkhülse 45 ist ferner das Verriegelungselement 43 angeordnet, das im Beispielsfall von einem seitlich an die Schwenkhülse 45 angesetzten, mit der Schwenkhülse 45 starr verbundenes Rohr gebildet ist, dessen freies Ende 46 in einer in der Wandung des Querprofils 42 ausgebildeten Aufnahme 47 (4) aufnehmbar beziehungsweise aufgenommen ist. Im verriegelten Zustand ist das freie Ende 46 des Querprofils 42 in die Aufnahme 47 eingesteckt, während es zum Entriegeln durch Verlagerung der Schwenkhülse 45 relativ zum Lenkholm 26 aus der Aufnahme herausbewegt werden kann.
  • Der Roller 11 umfasst ferner einen Antrieb in Form eines Elektroantriebs 48. Der Elektroantrieb 48 umfasst einen Elektromotor 49, der im Beispielsfall im Hinterrad 15 eingebaut ist. Der Elektromotor 49 ist in Form eines Unterstützungsmotors ausgeführt, der Schubbewegungen am Trittbrett 32 erkennt und diese Schubbewegung ähnlich einen Pedelec-Antrieb am Fahrrad unterstützt. Zur Erkennung der Schubbewegungen am Trittbrett können Sensoren eingesetzt sein, die beispielsweise in einer Sensoreinheit 50 unterhalb des Trittbretts integriert sein können. Für den Antrieb des Elektromotors ist ein Akku 51 vorgesehen, der zweckmäßigerweise am Stützabschnitt 30 des Rahmens 27 befestigt ist.
  • Wie insbesondere in 2 dargestellt, ist das Trittbrett 32 V-artig ausgebildet und besitzt an seiner Front, die der Vorderachseinheit 12 zugeordnet ist, eine größere Breite als am hinteren Ende. Die breite Front bietet eine zusätzliche Standfläche für eine weitere Person, beispielsweise ein Kind, das dadurch mitfahren kann.
  • Bei einer nicht dargestellten Ausführungsvariante ist der Roller 11 mit einem Sitz ausgestattet, der beispielsweise als Sattel ausgebildet sein kann.
  • Der Roller 11 lässt sich in vorteilhafter Weise als Einkaufsroller verwenden, mit dem der Benutzer zwischen der Wohnstätte und dem Einkaufszentrum fahren kann. Vor allem in dicht besiedelten Großstädten wird es möglich sein, mit diesem Einkaufsroller sehr schnell von der Wohnstätte zum nächstgelegenen Einkaufszentrum zu kommen. Bei der Verwendung als Einkaufsroller befindet sich der Korb 38 in der ersten Gebrauchsposition 40 ragt also von der Lenkereinheit 16 nach vorne von der Hinterachseinheit 13 weg. Der Korb 38 behindert also den Benutzer, der mit einem Bein auf dem Trittbrett steht und mit dem anderen Bein den Schub für die Vorwärtsbewegung erzeugt, nicht.
  • Ist der Benutzer im Einkaufszenter angekommen, so lässt sich mit der Einkaufsroller mit wenigen Handgriffen in einen Einkaufswagen umwandeln. Dabei greift der Benutzer an den Korb 38 und drückt diesen mit der angekoppelten Schwenkhülse 45 nach oben, sodass das Verriegelungselement aus der Aufnahme 47 ausfährt. Danach kann der Korb mit samt der Schwenkhülse 45 um 180° verschwenkt werden, sodass die in 5 dargestellte zweite Gebrauchsposition 41 erreicht wird. In dieser zweiten Gebrauchsposition ist der Korb um 180° gegenüber der ersten Gebrauchsposition verschwenkt, der Korb befindet sich also über dem Trittbrett und weist auf die Hinterachseinheit 13 hin. Nach dem Verschwenken wird der Korb 38 mit samt der Schwenkhülse 45 wieder nach unten verlagert, sodass das Verriegelungselement 43 in die der zweite Gebrauchsposition 41 zugeordneten Aufnahme (nicht dargestellt) einfährt und dort gesichert ist. Der Korb ist so ausgeführt, dass er eine starke Neigung hat, sodass es beim Einsatz des Rollers 11 als Einkaufswagen einfach ist, die in den Korb eingelegte Ware so nah wie möglich an der Lenkereinheit 16 zu positionieren, und es dadurch nicht zu einem Kippeffekt durch Massenverlagerung an den vorderen Punkt kommt.
  • In der in 5 dargestellten zweiten Gebrauchsposition 41 des Korbs 38 lässt sich der Roller 11 als Einkaufswagen nutzen, in dem der Benutzer auf dem Boden neben der Lenkereinheit 16 steht und den Einkaufswagen mit der Hinterachseinheit 13 voraus schiebt.
  • Der Roller 11 kann auch als Fortbewegungsmittel für ältere Menschen angesehen werden. Hierbei hat der Roller 11 zwei entscheidende Vorteile: Zum einen die Dreipunktauflage und damit den sicheren Stand und die sehr tiefe Standplattform, also das Trittbrett 32, die es ermöglicht, mit geringem körperlichen Einsatz den Roller zu bewegen. Zusätzlich ist der unterstützende Elektromotor 45 ein entscheidender Vorteil, womit sich auch gebrechliche Menschen mit diesem Roller weiterhin mobil bewegen können, um somit ihre Einkäufe zu erledigen.

Claims (13)

  1. Fahrzeug in Gestalt eines Rollers (11), mit einer Vorderachseinheit (12) und einer Hinterachseinheit (13), an denen Räder (14a, 14b, 15) drehbar gelagert sind, einer Lenkereinheit (16) zur Übertragung von Lenkbewegungen auf die Vorder- und/oder Hinterachseinheit (12, 13) und einem zwischen Vorder- und Hinterachse (12, 13) angeordneten Trittbrett (32), dadurch gekennzeichnet, dass an der Vorder- oder Hinterachseinheit (12, 13) wenigstens zwei Räder (14a, 14b, 15) derart drehbar gelagert sind, dass sie gemeinsam mit dem korrespondierenden Rad (15) an der Hinter- oder Vorderachseinheit (13, 12) ein eigenständig stehendes Dreirad bilden.
  2. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an der Vorderachseinheit (12) zwei Räder (14a, 14b) und an der Hinterachseinheit (13) wenigstens ein Rad (15) drehbar gelagert sind.
  3. Fahrzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Lenkereinheit (16) über eine Schnittstelle (17) mit der Vorderachseinheit (12) verbunden ist.
  4. Fahrzeug nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorderachseinheit (12) zwei Radaufhängungen (18a, 18b) für die beiden Räder (14a, 14b) aufweist, die über eine Verbindungsstange (23) miteinander bewegungsgekoppelt sind, und dass sich die Schnittstelle (17) zur Lenkereinheit (16) an der Verbindungsstange (23) zwischen den beiden Radaufhängungen (18a, 18b) befindet.
  5. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch wenigstens einen über eine Befestigungseinrichtung (37) vorzugsweise an der Lenkereinheit (16) befestigbaren oder befestigten Korb (38), insbesondere Drahtkorb.
  6. Fahrzeug nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinrichtung (37) einen Verriegelungsmechanismus (39) aufweist, über den der Korb (38) wahlweise in einer an der Lenkereinheit (16) angeordneten, von der Hinterachseinheit (13) weg weisenden ersten Gebrauchsposition (40) und einer an der Lenkereinheit (16) angeordneten, der Hinterachseinheit (13) zugewandten zweiten Gebrauchsposition (41) verriegelbar ist.
  7. Fahrzeug nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinrichtung (37) ein Schwenklager (44) aufweist, über das der Korb (38) zwischen der ersten und zweiten Gebrauchsposition (40, 41) verschwenkbar ist.
  8. Fahrzeug nach einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Breite des Trittbretts (32) in Richtung zur Hinterachseinheit (13) hin verjüngt.
  9. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Antrieb, insbesondere Elektroantrieb (48).
  10. Fahrzeug nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Elektroantrieb (48) einen Elektromotor (49) aufweist, wobei vorzugweise der Elektromotor (49) als Unterstützungsantrieb zur Unterstützung einer durch den Benutzer ausgeübten Schubbewegung nach Art eines Pedelec-Antriebs ausgebildet ist.
  11. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Bremseinrichtung, wobei vorzugweise die Bremseinrichtung eine Vorderradbremse und eine Hinterradbremse aufweist.
  12. Fahrzeug nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorderradbremse als Doppelbremse ausgebildet ist, die gleichzeitig auf die beiden Räder (14a, 14b) an der Vorderachseinheit (12) wirkt.
  13. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Hinterradbremse als Scheibenbremse ausgebildet ist.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE102021006648A1 (de) 2021-07-14 2023-03-09 Reinhold Riemensperger Elektrisch antreibbarer Lastenroller, Lastenrollersteuerungs- und/oder - regelungssystem, Verfahren zur Steuerung und/oder Regelung eines elektrisch antreibbaren Lastenrollers sowie Computerprogrammprodukt zur Ausführung des Verfahrens mittels eines Computers

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DE102021006648A1 (de) 2021-07-14 2023-03-09 Reinhold Riemensperger Elektrisch antreibbarer Lastenroller, Lastenrollersteuerungs- und/oder - regelungssystem, Verfahren zur Steuerung und/oder Regelung eines elektrisch antreibbaren Lastenrollers sowie Computerprogrammprodukt zur Ausführung des Verfahrens mittels eines Computers

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