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AT506155B1 - Türe, insbesondere brandschutz- und fluchttüre - Google Patents

Türe, insbesondere brandschutz- und fluchttüre Download PDF

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AT506155B1
AT506155B1 AT19432007A AT19432007A AT506155B1 AT 506155 B1 AT506155 B1 AT 506155B1 AT 19432007 A AT19432007 A AT 19432007A AT 19432007 A AT19432007 A AT 19432007A AT 506155 B1 AT506155 B1 AT 506155B1
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Voelkl Gerhard Roland Dipl Ing
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Abstract

Türe für eine Trennwand zwischen zwei Räumen mit in denselben herrschenden unterschiedlichen Werten des Luftdrucks (p1, p2), insbesondere Brandschutz- und Fluchttüre von einem Tunnel in einen Fluchtraum, deren Türblatt ohne Hilfsenergie selbst bei großen Druckunterschieden ( p = p2 - p1) zwischen den beiden Räumen praktisch widerstandslos öffenbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Türe (100) als Drehtüre (1) zweiteilig- mit einem an einem Türpfosten (41) in zumindest zwei Schwenklagern (45, 45') vertikal gelagerten, etwa C-förmigen Resttürteil (3) mit einem Vertikalbalken (31) und von demselben, vorzugsweise horizontal, wegragenden Teilbalken (32, 32') und- einem jeweils im distalen Endbereich (33, 33') der Teilbalken (32, 32') entlang seiner vertikalen Schwerachse (Sa) in Schwenklagern (35, 35') gelagerten und bis zu einem Anschlag (6) zu einem vorgegebenen Öffnungswinkel (a) gegenüber dem Resttürteil (3) begrenzt verschwenkbaren Wendeflügelteil (2) ausgebildet ist.

Description

österreichisches Patentamt AT506155B1 2014-01-15
Beschreibung [0001] Die Erfindung betrifft eine neue Türe für eine Trennwand zwischen zwei Räumen mit in denselben herrschenden unterschiedlichen Werten des Luftdrucks, insbesondere eine derartige Türe als Brandschutz- und Fluchttüre von einem Tunnel in einen Flucht- bzw. Evakuierungsraum, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
[0002] Derartige Türen sind beispielsweise für Schleusen zwischen Räumen mit unterschiedlichen Luftdruck-Werten oder für den Übergang von einem durch den Sog einen geringeren Luftdruck, also Niederdruck, aufweisenden Tunnel und den Schutzräumen, Fluchtgängen und Fluchttunnels in welchem Normal- oder geringer Überdruck herrscht, vorgesehen.
[0003] Zum Beispiel ist für heute zum Einsatz kommende Fluchttüren, insbesondere für solche von, gegebenenfalls brandgefährdeten Räumen, wie eben z.B. von Tunnels für den Kraftfahrzeug-Verkehr, in brandsichere Flucht- bzw. Schutzräume, insbesondere -tunnels, gefordert, dass sie dynamischen Druck-/Sogbelastungen zwischen 2 und 10 kPa widerstehen. Darüber hinaus ist es im Falle von Brandgefährdung heute notwendig, dass derartige Druckausgleichstüren der brandschutztechnischen Widerstandsklasse El2 90-C (nach der Einheitstemperaturkurve) entsprechen. Dies bedeutet, dass diese Art von Türen Feuer- und Branddichtheit aufweisen, und dass sie insbesondere auch voll rauchdicht sein müssen.
[0004] Zum bestehenden Stand der Technik ist Folgendes auszuführen: [0005] Die DE 102006012092 A1 zeigt eine Feuer- und Rauchschutztüre zum Verschließen einer Wand zwischen zwei Räumen, vorzugsweise für den Einsatz in Tunnelröhren und gemäß dieser Schrift soll der Kraftaufwand zum Öffnen der Türe im Gefahrenfall gering sein, um ein sicheres Öffnen auch für Kinder oder gebrechliche Personen zu ermöglichen.
[0006] Gemäß der DE-A1 ist bei der Zweiflügel-Türe keine einseitig seitliche Gelenklagerung des Türblatts im Türstock vorgesehen, sondern es erfolgt dort eine mittige Lagerung des Doppel-Türblatts im Türstock.
[0007] Die Türe gemäß der genannten DE-A1 kann als Fluchttüre nicht eingesetzt werden, da die Gefahr besteht, dass bei einer Menschenansammlung in Fluchtrichtung die Türe durch den Körperwiderstand links und rechts der Türen-Drehachse blockiert wird und dann nicht öffnet. Somit ist die Türe gemäß dieser DE-A1 absolut nicht geeignet, die Funktion der erfindungsgemäßen Flucht-Türe, nämlich ihre volle Fluchttauglichkeit, zu erfüllen.
[0008] Der dort in der DE 102006013093 A1 geoffenbarten Türe liegt ein eigenes Funktionsprinzip, nämlich das einer Pendeltüre, zugrunde.
[0009] Eine derartige, nach beiden Seiten hin öffenbare Pendeltüre ist für eine Benutzung in Tunnels insbesondere aus folgenden Gründen ungeeignet: [0010] Das Türblatt ragt bei Fehlbedienung womöglich gar in den Fahrbahnbereich eines Tunnels, aus welchem Personen fliehen wollen, hinein, und somit jedenfalls gegen die Fluchtrichtung der Personen, was insbesondere bei Panikgefahr absolut zu vermeiden ist.
[0011] Eine echte Dichtheit der Türe gegen die Tür-Einfassung hin ist bei diesen beidseitig öffenbaren Türen schwer oder nicht erreichbar.
[0012] Sie macht weiters Probleme bei der selbständigen Verriegelung, da speziell bei Druckunterschieden nicht gewährleistet werden kann, dass der nach beiden Seiten hin schwenkbare Flügel genau in der tatsächlichen Verriegelungsposition stehen bleibt, wodurch die Gefahr von Fehlfunktionen sehr groß ist.
[0013] Bei verriegelter Türe erfolgt kein Druckausgleich, womit immer die Gefahr besteht, dass in Folge des auf den Flügel einwirkenden Druckes eine Entriegelung der Türe zumindest wesentlich erschwert ist.
[0014] Die AT 384071 B1 betrifft bloß die Belüftung eines Raumes. Diese Türe ist nicht dicht. 1 /8 österreichisches Patentamt AT506155B1 2014-01-15 [0015] Aufgrund der in den letzten Jahren gewonnenen praktischen Erfahrungen, war immer wieder festzustellen, dass die bekannten und real eingesetzten Fluchttür-Konstruktionen die an sie gestellten Anforderungen z.B. bei den außergewöhnlichen Belastungen im Tunnelbereich nur zum Teil erfüllen, und dass sie den insbesondere bei Benutzung im Gefahren- bzw. Katastrophenfall auftretenden Bedingungen, vornehmlich, was deren Funktion und Handhabung durch aus einem Gefahrenbereich womöglich in Panik flüchtenden Personen keineswegs zufriedenstellend gewachsen sind.
[0016] Dies gilt selbstverständlich schon für übliche Druckausgleichs-Türen z.B. in Labors, in der Industrie, im Bergbau und dgl. und eben in ganz besonderem Maße für die in Gefahren-und Katastrophenfällen geforderte, möglichst schnelle und unkomplizierte Offenbarkeit der Türen von einem Raum zum anderen und insbesondere von einem gegebenenfalls einem Brandgeschehen ausgesetzten Tunnel in die bzw. den Flucht- bzw. Schutzräume bzw. -tunnels, welche infolge der hohen Druckbelastung durch die unter Umständen keinesfalls hohen, infolge der Türblattgröße jedoch kaum überwindbaren, Druckunterschiede zwischen zwei unterschiedlichen Drucken unterliegenden Räumen, insbesondere zwischen z.B. Unterdrück aufweisendem Ge-fährdungs- und höheren Luftdruck aufweisendem Schutzraum, Fluchttunnel od. dgl.
[0017] Ziel der Erfindung ist daher die Entwicklung von in jeder Situation funktionsfähigen Druckausgleichs-Türen, wie z.B. von Fluchttüren, welche z.B. im Falle von Brandschutztüren, die die folgenden technischen Spezifikationen erfüllen: [0018] Solche Brandschutztüren müssen, was deren Türstock bzw. Türrahmen, dessen Anbindung an die Trennwand, das Türblatt, dessen Dichtungen, dessen Beschläge, Bänder u. dgl. betrifft, allen Bedingungen der brandschutztechnischen Prüfung auf die Widerstandsklasse El 30, El 60 und EI90 nach EN ÖN 1634 und EN ÖN 1363, geprüft nach der jeweils geforderten Temperaturkurve, entsprechen und dies von jeder Seite her.
[0019] Eine weitere, wesentliche, an Druckausgleichs-Türen gestellte Anforderung ist deren automatische Selbstabschließung nach erfolgter Benutzung, was selbstverständlich in höchstem Maße für Fluchttüren und insbesondere für Brandschutztüren gilt, um im Katastrophen-, wie z.B. Brandfall, den vollen Schutz von Personen zu gewährleisten.
[0020] Insbesondere Brandschutz- bzw. Fluchttüren mit Druckausgleichsfunktion müssen für einen Einsatz in Fluchtwegen weiters die Panikfunktion nach EN1125 voll erfüllen. Diese Norm schreibt für Fluchtwegtüren die Art, die Funktionsweise, die Abmessungen, die Bedienbarkeit und die Betätigungskräfte für Schlösser und Beschläge vor, wobei vor allem deren volle Betriebssicherheit auch nach Jahren erfüllt sein muss. Von ihrer Konstruktion her müssen solche Türen für einen dynamischen Betriebsdruck von +/-10 kPa ausgelegt sein.
[0021] In Tunnels, Bergwerksstollen od. dgl. treten durch Absaugung und Verkehr hohe dynamische Druck- und Soglasten auf. Herkömmliche Türkonstruktionen können diesen oft rasch wechselnden Belastungen nicht widerstehen. Daher sind für derartige Einsätze Tür-Sonderkonstruktionen erforderlich, von denen eine größere Anzahl bekannt geworden und im Einsatz ist.
[0022] Gerade für diese Art von Türen, insbesondere in Tunnels, Unterführungen, Kanälen, Schächten, Stollen od. dgl. ist es wichtig, dass alle Schlösser und Beschlagsteile mit den oft hohen Korrosionsbelastungen dauerhaft widerstehenden Werkstoffen gebildet sind.
[0023] Was die in jeder Situation und insbesondere in einem Gefährdungsfall immer möglich sein müssende manuelle Bedienbarkeit der neuartigen Druckausgleichs-Türe bei einer Druckdifferenz von bis zu 10 kPa zwischen den beiden Türseiten, ohne die Verwendung einer externen Hilfsenergie betrifft, so ist hiezu insbesondere Folgendes zu berücksichtigen: [0024] Bedingt durch die Luftabsaugung und Belüftung und den Verkehr treten z.B. in Tunnels oft hohe Druckdifferenzen zwischen den beiden Tunnel-Röhren und insbesondere zwischen Tunnelröhre und Neben-, Flucht- und/oder Schutzräumen auf. Im Wesentlichen das Gleiche gilt für Türen und Schleusen in Hochhäusern, Industrieanlagen, Kellern, in Schächten von Bergwerks-, Luftschutzanlagen u. dgl. Solche Türen sind durch - womöglich in Panik geratene - 2/8 österreichisches Patentamt AT506155B1 2014-01-15
Personen nur schwer oder gar nicht öffenbar.
[0025] Beim Schließen der Türen kann in Folge des Druckunterschiedes an den beiden Seiten derselben eine erhebliche Verletzungsgefahr für die die Türen bedienenden Personen auftre-ten.
[0026] Die beschriebene Schwer- oder gegebenenfalls sogar Nicht-Öffenbarkeit derartiger Türen bei höheren Druckunterschieden zwischen den beiden Türseiten steht im krassen Widerspruch zur geforderten Leichtgängigkeit der Türen beim Öffnen (Fluchttüren!). Es existiert dennoch bis heute kein entsprechendes, tatsächlich voll und nachhaltig funktionsfähiges Produkt auf dem Markt, das alle geforderten Eigenschaften derartiger Druckausgleichs- und Fluchttüren erfüllt, und es musste dieses Manko bisher als gegeben hingenommen werden.
[0027] Die Lösung dieses Problems hat eine grundsätzliche Neuentwicklung von Druckausgleichstüren erfordert und die vorliegende Erfindung löst das beschriebene Problem durch eine wie eingangs bzw. im Oberbegriff des Anspruches 1 erwähnte, zumindest einflügelige Türe, welche die im kennzeichnenden Teil dieses Anspruchs angeführten wesentlichen Merkmale aufweist.
[0028] Die neue Lösungsvariante gemäß der Erfindung ist imstande, sämtlichen wie oben aufgezählten Anforderungen gerecht zu werden und hat weiters den Vorteil, zu vertretbaren Kosten herstellbar zu sein.
[0029] Die erfindungsgemäße Türkonstruktion weist ganz im Gegensatz zur oben genannten DE 102006012092 A1 einige wesentliche Unterscheide und damit wichtige Vorteile auf: [0030] Die erfindungsgemäße Türe besitzt einen schwenkbaren Flügel, der im anderen schwenkbaren Flügel gelagert ist. Die Türe gemäß DE-A1 besteht aus nur einem Flügel. Daraus ergibt sich ein gänzlich unterschiedliches Funktionsprinzip. Der Flügel gemäß DE-A1 ist in sich statisch ausbalanciert, wodurch ein Öffnen der Türe möglich wird.
[0031] Die erfindungsgemäße Türe erzeigt durch eine erste Teilöffnung, nämlich des im anderen schwenkbaren Türflügels schwenkbaren, druckmäßig ausbalancierten, dort mittig gelagerten, zweiten Türflügels, einen Druckausgleich für den gesamten Flügel.
[0032] Die vorgesehene Anordnung des in dem ersten in üblicher Weise einseitig seitlich gelagerten Türflügel bringt folgende Vorteile: [0033] Die erfindungsgemäße Türe benötigt nur die halbe Einbaubreite für eine mit der Türe gemäß der DE-A1 gleiche Durchgangsbreite und es ragt kein Flügel in den Tunnelbereich, also es ist beim Öffnen der Türe nicht einer der Flügel voll entgegen der Fluchtrichtung ausgerichtet.
[0034] Es soll hier erwähnt werden, dass Pendeltüren, wie sie die DE 102006012093 A1 zeigt, im Tunnelbereich nicht bekannt geworden sind, weil die Entwicklung einer derartigen Türe nicht sinnvoll scheint. Generell zeigen die beiden oben genannten DE-A1 deutlich, dass in dem Bereich der Tunnelsicherung der Stand der Technik bis jetzt noch keine zufriedenstellende Lösung geboten hat, und dass erst durch die vorliegende Erfindung eine in einem im Türrahmen mit vertikaler Schwenkachse nur nach einer Seite hin drehbar gelagerten Erst-Türflügel mittig senkrecht gelagerten Zweit-Türflügel umfassende, für Fluchtzwecke tatsächlich geeignete Türe geschaffen worden ist: [0035] Beim Öffnen des selbst mittig gelagerten und daher druckdifferenz-unabhängigen, leicht betätigbaren Zweitflügels ist es zwar ganz kurz so, dass ein Teil dieses Türflügels entgegen der Fluchtrichtung ausgerichtet ist, dass aber schon in diesem Moment der Druckausgleich zwischen den druckunterschiedlichen Räumen erfolgt ist und schon von diesem Moment an der am Türrahmen schwenkbar gelagerte erste Türflügel in Richtung der Fluchtbewegung öffnet und die Türe somit ohne jeglichen Widerstand und ohne Einengung oder Behinderung für eine Flucht zur Verfügung steht.
[0036] Grundsätzlich ist festzuhalten, dass, um einen Druckausgleich zwischen zwei Räumen unterschiedlichen Luftdrucks ohne Einsatz einer Hilfsenergie zu erreichen, das Türblatt im 3/8 österreichisches Patentamt AT506155B1 2014-01-15
Wesentlichen entlang seiner - auf die dem Druck bzw. der Druckdifferenz ausgesetzten Türblattfläche bezogene - Schwerachse zu lagern ist.
[0037] Es bestehen hiezu zwei real durchführbare Lösungsvarianten: [0038] Variante 1: [0039] Die Türdrehachse geht durch die bzw. entlang der senkrechte(n) Schwerachse des Türblattes. Die Türdrehachse selbst wird hiebei linear geführt und kann mit einer Anordnung ähnlich jener einer Falttüre bewegt werden. Eine derartige Tür-Konstruktion ist technisch und kostenmäßig aufwändig und kann dennoch zu Komplikationen in ihrer Funktion führen. Diese Ausführungsvariante einer Druckausgleichs-Türe hat folgende Nachteile: Es kann zu einem Versagen durch Verschmutzung der linearen Drehachsenführung kommen.
[0040] Sie würde insbesondere im Tunnel-, Stollen- bzw. Schachtbereich zu Problemen mit den Anforderungen der EN 1125 führen.
[0041] Es bestehen Schwierigkeiten bei der konkreten brandschutztechnischen Ausführung hinsichtlich der Abdichtung des Türblattes gegen den Türrahmen bzw. Türstock.
[0042] Variante 2: [0043] Dies ist die Variante der erfindungsgemäßen neuen Türe: Das Türblatt besteht aus einem bandseitigen U- bzw. C-förmigen Resttürteil, in dem das entlang der vertikalen Schwerachse ausbalancierte Wendeflügelteil gelagert ist. Beim Öffnen der neuen Sicherheitstüre werden beide Türblattteile entriegelt und der Wendeflügelteil lässt sich, da mittig bzw. schwerachs-mäßig gelagert, um einen vorgegebenen Winkel, z.B. um bis zu etwa 30°, problemlos öffnen, um den Druckausgleich zwischen den beiden Türseiten zu ermöglichen. Danach öffnet problemlos der U- bzw. C-förmige bandseitige Resttürteil, womit dann das gesamte Türblatt rotatorisch öffnet.
[0044] Eine einfache und auch in Gefährdungs- bzw. Paniksituationen einfach bedienbare Ausführungsform stellt eine neue Druckausgleichstüre mit den aus dem Anspruch 2 hervorgehenden Merkmalen dar. Dadurch, dass die - meist horizontale Entriegelungs-Griffstange in wesentlichen Teilen auf jener Seite des Wendeflügelteil bzw. Wendetürblattes angeordnet ist, wo dasselbe "aufgeht", ist gesichert, dass die die neue Türe bedienenden, gegebenenfalls gefährdeten, Personen die Türe sofort dort öffnen können, wo sich der Fluchtweg direkt öffnet und eben praktisch kein Druckunterschied zu überwinden ist.
[0045] Wichtig im Sinne einer bei Nichtbetätigung der neuen Türe sofort erreichten Sicherheit sind weiters Selbstschließeinrichtungen und die Selbstverriegelung der Türe mittels der von dem Türdrücker bzw. von der Türklinke und der Türbetätigungs-Griffstange betätigbaren Türschließmechanik der erfindungsgemäßen, ein geteiltes Türblatt aufweisenden Türe gemäß Anspruch 3 und Anspruch 4.
[0046] Es hat sich als günstig und im Sinne der raschen Öffnung der gesamten als Drehtüre konzipierten, Druckausgleichs-Türe bzw. Schutztüre vorteilhaft erwiesen, den Öffnungswinkel von deren Wendeflügelteil relativ zum Resttürteil relativ klein zu halten, am besten etwa im Bereich von bis zu 30°, insbesondere von 10 bis 20°, wie im Wesentlichen dem Anspruch 5 zu entnehmen.
[0047] Wie schon oben festgestellt, ist es im Sinne hoher Zuverlässigkeit der neuen Druckausgleichstüre von besonderem Vorteil, alle Beschläge und die innere Mechanik derselben aus korrosionsfestem Edelstahl zu fertigen, wozu auf dem Anspruch 6 verwiesen sei.
[0048] Anhand der Zeichnungen wird die Türe gemäß der Erfindung näher erläutert: Es zeigen die Fig. 1 bis 3 die neue Druckausgleichstüre in einer Vorderansicht von den Räumlichkeiten her, in welche von einem Nebenraum kommende Personen eintreten, also z.B. im Falle von Tunnelfluchtwegen von der Seite der Schutzräumlichkeiten her, weiters in einer Seitenansicht und in ihrer Stellung im Schließzustand und die Fig. 4 und 5 die Türe bei im Wesentlichen erfolgten widerstandsloser Öffnung von deren Wendeflügelteil um den vorgesehenen Öffnungs- 4/8 österreichisches Patentamt AT506155 B1 2014-01-15
Winkel und nach voller Öffnung jeweils in Ansichten von oben.
[0049] Die in einer Ansicht von der Seite des zu betretenden Raumes, also z.B. Schutzraumes 8 in Fig. 1 gezeigte, gemäß der Erfindung konzipierte Druckausgleichs-Tür 100, also z.B. Tunneltüre, umfasst einen in eine Trennwandung 9 eingebauten Türrahmen 4 mit zwei aufrechten Türpfosten 41, 41'. An dem rechten vertikalen Türpfosten 41 sind im Abstand voneinander hier drei Lager 45 angeordnet, in welchen der um die genannten Lager 45 schwenkbare türbandseitige Resttürteil 3 des zweiteiligen Türblattes 1 der neuen Druckausgleichstüre 100 gelagert ist.
[0050] Der Resttürteil 3 weist zwei horizontal von ihm weg ragende Teilarme 32, 32' auf, in deren beiden Endbereichen 33, 33' hier jeweils ein Lager 35, 35' angeordnet ist. Die beiden Lager bilden die Lagerung des Wendeflügelteils 2, wobei dessen Fläche f1 links von der Schwerachse Sa und die Fläche f2 rechts von derselben im wesentlichen gleiche Größe aufweisen, womit die auf diese beiden Flächen-Teile des Wendeflügelteils 2 wirkenden Luftdruck-Kräfte gleich groß sind und derselbe selbst bei großen Druckunterschieden Δρ = p1 - p2 praktisch ohne Kraftanstrengung öffenbar ist.
[0051] Der Wendeflügelteil 2 besitzt auf der üblichen Öffnungsseite zum hier linken Vertikaltürpfosten 41' hin auf der Seite des zu betretenden Raumes, z.B. Fluchtraumes 8 eine übliche Türklinke 25 und auf der anderen, also auf der z.B. gefährdeten, insbesondere brandgefährdeten Seite, also z.B. auf der Seite des Tunnels 8', aus welchem Personen sich entfernen bzw. flüchten können, einen sich etwas über die Hälfte desselben, also von der Öffnungsflanke 21 bis kurz über die Schwerachse Sa hinaus sich erstreckenden, durch praktisch widerstandsloses Niederdrücken für ein problemloses Öffnen des Wendeflügelteils 2 sorgenden Öffnungs- bzw. Panik-Griffbalken 26. Der Resttürteil 3 der neuen Türe 100 ist mittels zumindest eines korrosionssicheren Selbstschließers 7 immer in eine Geschlossenhalte-Position gedrückt, ebenso der Wendeflügelteil 2 mittels mindestens eines weiteren Selbstschließers 7', welcher an dem Resttürteil 3 befestigt ist.
[0052] Aus der Seitenansicht der Fig. 2 ist weiters - bei sonst gleichbleibenden Bezugszeichenbedeutungen - zu sehen, wie z.B. im Schutz-Raum 8 der Über-Druck p2 und im Gefährdungs-Raum 8' der Unter-Druck p1 herrscht, der Druckunterschied Δρ = p2 - p1 (oder umgekehrt) macht sich bei der neuen Türe 100 bzw. beim neuartigen Türblatt 1 gemäß der Erfindung nicht bemerkbar, da die beiden Flächen f1 und f2 des Wendeflügelteils 2 im Wesentlichen gleich groß sind und die Türe 1 dadurch im Wesentlichen immer kraftlos von beiden Seiten 8, 8' her öffenbar ist.
[0053] Aus den Draufsichten auf die neuartige, im ungeöffneten Normalzustand N und im Teil-Öffnungszustand Ö gezeigte Türe 100 gemäß den Fig. 3, 4 und 5 ist - bei sonst gleichbleibenden Bezugszeichenbedeutungen - ersichtlich, wie der Wendeflügelteil 2 um deren zwischen den nicht gezeigten Lagern verlaufende Schwerachse Sa in Pfeilrichtung öffenbar ist, wobei mittels eines Winkelbegrenzungsanschlages 6 dafür gesorgt ist, dass der Wendeflügelteil 2, wie hier gezeigt, praktisch ohne Kraftanstrengung bis zu einen Winkel α von etwa 20° aufschwenk- und somit öffenbar ist.
[0054] Der Winkelbegrenzungsanschlag 6 ist zumindest auf einem der beiden waagrechten Teilarme 32 oder 32' des Resttürteiles 3 der Türe 100 bzw. des Türblattes 1 befestigt und durch denselben wird der Wendeflügelteil 2, wenn er um den Öffnungswinkel α geöffnet ist und an demselben anschlägt, an einer weiteren Öffnung gegenüber dem Resttürteil 3 gehindert.
[0055] Ab diesem Punkt bzw. Zustand wird dann der Resttürteil 3 mitgenommen, öffnet sich und es kann das Türblatt 1 in seiner vollen Breite geöffnet werden, indem der Resttürteil 3 um die an dem vertikalen Türpfosten 41 gelagerten Bänder 45 geschwenkt werden kann. 5/8

Claims (6)

  1. österreichisches Patentamt AT506155 B1 2014-01-15 Patentansprüche 1. Türe mit zwei schwenkbaren Türflügeln (3, 2) für eine Trennwand (9) zwischen zwei Räumen (8, 8') mit in denselben herrschenden unterschiedlichen Werten des Luftdrucks (p1, p2) bzw. Druckausgleichs-Türe (100), insbesondere Brandschutz- und Fluchttüre von einem Tunnel (8) in einen Flucht- bzw. Evakuierungsraum (8'), deren Türblatt ohne Hilfsenergie selbst bei großen Druckunterschieden (Δρ = p2 - p1) zwischen den beiden Räumen (8, 8') im Wesentlichen ohne bzw. mit nur geringem Kraftaufwand öffenbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Türe (100), insbesondere die Brand- und Feuerdichtheit sowie Rauchdichtheit aufweisende Brandschutztüre, als zumindest einflügelige Drehtüre mit mindestens einem zweigeteilten Türblatt (1) mit einem an einem (41) der vertikalen Türpfosten (41, 4T) des Türrahmens (4) in zumindest zwei Schwenklagern (45) vertikal gelagerten, im Wesentlichen etwa C- bzw. U-förmigen Resttürteil (3) mit einem vertikalen Balkenteil (31) und zumindest zwei von demselben, vorzugsweise im Wesentlichen horizontal, seitlich wegragenden, vorzugsweise einen oberen und einen unteren, Teilarmen (32, 32') und - einem jeweils am bzw. im distalen Endbereich (33, 33') der genannten Teilarme (32, 32'), insbesondere ober- und unterseitig im Wesentlichen entlang seiner im Wesentlichen vertikalen, - auf die den unterschiedlichen Drücken (p1, p2) ausgesetzten Teilflächen (f1, f2) bezogenen - Schwerachse (Sa) in Schwenklagern (35, 35') gelagerten und um dieselbe bis zu einem Anschlag (6) bei einem vorgegebenen Öffnungswinkel (a) gegenüber dem Resttürteil (3) begrenzt verschwenk- und somit öffenbaren Wendeflügelteil (2) ausgebildet ist.
  2. 2. Türe gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Wendeflügelteil (2) im Normalzustand (N) einerseits am öffnungsseitigen vertikalen Türpfosten (4T) und gegebenenfalls andererseits am Resttürteil (3), insbesondere mittels Türklinke (25) und/oder Öffnungs- bzw. Panik-Griffbalken (26) verriegelbar ist und im Benutzungs- bzw. Gefährdungsfall (G) auf einer Seite, beispielsweise fluchtraumseitig, vorzugsweise mittels Türdrücker bzw. -klinke (25), und auf der anderen Seite, beispielsweise gefährdungs- bzw. tunnelseitig, vorzugsweise mittels Öffnungs- bzw. Panik-Griffbalken (26), der sich im Wesentlichen innerhalb des Bereiches des Wendeflügelteils (2) von dessen türpfostenseitiger Öffnungsflanke (21) bis über dessen Schwerachse (Sa) erstreckt, entriegel- und öffenbar ist.
  3. 3. Türe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Resttürteil (3) des Türblatts (1) bzw. der Türe (100) mit zumindest einer Selbstschließeinrichtung (7) ausgestattet ist, welche am Türrahmen (4) abgestützt ist.
  4. 4. Türe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Wendeflügelteil (2) mit zumindest einer Selbstschließeinrichtung (7') ausgestattet ist, welche am Resttürteil (3) des Türblatts (1) abgestützt ist.
  5. 5. Türe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Öffnungswinkel (a) des Wendeflügelteils (2) gegenüber dem Resttürteil (3) mittels eines Anschlages (6) auf 30°, insbesondere auf 15°, begrenzt ist.
  6. 6. Türe nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass, insbesondere bei Einsatz derselben in Tunnels, Kellern, Kanälen, Stollen, Schächten od. dgl., alle Beschläge derselben, insbesondere alle Lager, Bänder, Schnallen (25), der Öffnungs- bzw. Panik-Griffhebel (26) und die gesamte innere Verriegelungsmechanik, aus korrosionsfestem Edelstahl, insbesondere aus der Edelstahllegierung 1,4571, 1,4401 oder 1,4529, gefertigt sind. Hierzu 2 Blatt Zeichnungen 6/8
AT19432007A 2007-11-28 2007-11-28 Türe, insbesondere brandschutz- und fluchttüre AT506155B1 (de)

Priority Applications (2)

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