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Die Anmeldung betrifft ein Fenster
oder eine Tür
mit einem Blendrahmen und einem relativ zu diesem beweglichen Flügelrahmen,
der eine Glasscheibe fasst und haltert.
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Fenster oder Türen der oben genannten Art, bei
denen es sich sowohl um Flügel-
wie auch um Schiebefenster oder -türen handeln kann, werden nahezu
auf allen Anwendungsgebieten eingesetzt. Als Werkstoffe für die Rahmen
dieser Fenster und Türen
werden Hölzer,
Kunststoffe, Aluminium oder andere Metalle verwendet, die auch miteinander kombiniert
sein können.
Die Witterungsbeständigkeit von
eingesetzten Rahmenprofilen ist erfahrungsgemäß begrenzt, so dass diese in
Folge des Witterungsangriffs nach einer gewissen Zeitdauer verwittern.
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Daneben erweist sich das Putzen und
Saubermachen von diesen Rahmenmaterialien als nicht mehr immer zufriedenstellend
durchführbar,
insbesondere wenn die Fenster schon über längere Zeit eingesetzt sind.
Bei längerer
Einsatzdauer der Fenster und beim Auftreten von Witterungsschäden an den
Fensterrahmen, kann es deshalb, abhängig vom eingesetzten Werkstoff,
zu unerwünschten
Veränderungen
im optischen Eindruck kommen. Diese Veränderungen können auch durch Putzen nicht
mehr behoben werden.
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In der Vergangenheit wurden deshalb
verstärkt
Bemühungen
unternommen, die der Witterung ausgesetzte Seite des Blendrahmens
und/oder Flügelrahmens
mit solchen Materialien zu versehen, die witterungsbeständiger sind.
Neben diesem funktionellen Aspekt ist jedoch auch die Optik eines
Fensters oder einer Tür
von besonderer Bedeutung.
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Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe
zugrunde, eine Fenster- oder Türanordnung
vorzuschlagen, ein Fenster oder eine Tür mit einem Blendrahmen und
einem relativ zu diesem beweg lichen Flügelrahmen bereitzustellen,
dessen Optik auch nach langem Einsatz witterungsbedingt nicht beeinträchtigt ist.
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Diese Aufgabe wird mit einem Fenster
oder einer Tür
mit den Merkmalen des Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen
ergeben sich aus den abhängigen
Ansprüchen.
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Erfindungsgemäß ist im montierten Zustand des
Fensters oder der Tür
auf zumindest einer Seite des Blendrahmens und/oder des Flügelrahmens
eine zerstörungsfrei
lösbare
Abdeckung anordenbar, die die sichtbaren Abschnitte des Blendrahmens und/oder
des Flügelrahmens
zumindest teilweise abdeckt.
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Die Erfindung schlägt damit
ein modular aufgebautes Fenster oder eine modular aufgebaute Tür vor, das
bzw. die einerseits aus einem Trägersystem besteht,
auf dessen Außen-
und/oder Innenseite Abdeckungen zur Veränderung der Optik lösbar aufsetzbar
sind. Das Trägersystem
wird dabei durch den Blendrahmen bzw. den Flügelrahmen gebildet.
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Um optische Beeinträchtigungen
eines Fensters zu vermeiden oder zumindest zu verringern, war es
im Stand der Technik bislang üblich,
für den
Blendrahmen und den Flügelrahmen
widerstandsfähige
Materialien zu verwenden. So wurden die ursprünglich ausschließlich aus
Holz gefertigten Fenster im Laufe der Zeit durch Kunststofffenster, Fenster
aus Aluminium oder Kombinationen dieser Werkstoffe ersetzt. Schließlich wurde
vorgeschlagen, die der Witterung ausgesetzte Seite eines Fensters mit
einer Glasauflage zu belegen, die, wie die Glasscheibe selber, eine
außerordentlich
hohe Verwitterungsbeständigkeit
aufweist. Diese Fenster erforderten jedoch konstruktiv erhebliche
Anstrengungen.
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Die Erfindung vermeidet dies, indem
ein standardisiertes Trägersystem,
bestehend aus dem Blendrahmen und dem relativ zu diesem beweglichen
Flügelrahmen
vorgesehen wird, auf welchen, je nach Wahl des Verbrauchers, entsprechend
gestaltete Abde ckungen aufgesetzt werden. Die Verbindung zwischen
Abdeckung und Trägersystem
erfolgt dabei, wenn das Fenster oder die Tür bereits endgültig in
eine Wand eingebracht ist und insbesondere der Gestalt, dass bei
einem Ablösen
der Abdeckung der jeweilige Rahmen nicht beschädigt wird.
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Die Abdeckungen, die primär die Optik
des Fensters oder der Tür
bestimmen, aber auch einen Witterungsschutz für das Trägersystem darstellen, können nach
Belieben ausgetauscht werden. Dies bedeutet, dass das Fenster oder
die Tür
auch ohne Abdeckungen voll funktionsfähig sind und als solches verwendet
werden könnten.
Die Abdeckungen, die entweder nur auf der Außenseite (dies ist die der
Witterung ausgesetzte Seite des Fensters oder der Tür) oder
auch nur auf der Innenseite oder auf beiden Seiten des Fensters
bzw. der Tür
aufgebracht sein können,
dienen im Wesentlichen optischen Zwecken. Aufgrund deren Lösbarkeit
von dem Trägersystem kann
die Optik des Fensters oder der Tür auf einfache Weise beliebig
variiert werden. Ebenso können die
Fenster oder die Türen
einer jeweiligen Einrichtung eines Hauses angepasst werden. Es kann
aber auch eine gleich bleibende Optik über eine sehr lange Zeitdauer
dadurch gewährleistet
werden, indem die jeweiligen Abdeckungen, die beispielsweise aufgrund
von Witterungseinflüssen
ihre Optik verändert haben,
abgenommen und durch entsprechende Abdeckungen ersetzt werden.
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Es ist beim Lösen einer Abdeckung oder deren
Verbindung mit dem jeweiligen Rahmen insbesondere kein Austausch
des vollständigen
Fensters oder der vollständigen
Tür notwendig,
da der Austausch der Abdeckungen ohne Beschädigung des Trägersystems
erfolgt und somit lediglich diejenigen Teile des Fensters oder der
Tür ausgetauscht
werden, die die Optik am meisten beeinflussen.
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Es ist kennzeichnend für die vorliegende
Erfindung, dass die auf das Trägersystem
aufgesteckten Abdeckungen nicht konstruktiv sind. Insbesondere üben diese
keine Haltefunktion, keine Widerlagerfunktion oder Dichtungsfunktion
für das
Fenster oder die Tür
und insbesondere eine zu halternde Glasscheibe aus. Wie aus der
vorangegangenen Beschreibung bereits deutlich wurde, werden sämtliche funktionellen
Eigenschaften durch das standardisierte Trägersystem übernommen.
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Die zerstörungsfrei lösbare Verbindung der Abdeckung
mit dem Blendrahmen und/oder dem Flügelrahmen erfolgt gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung mit einem Bajonett-Verschluss, einer Steckverbindung,
einer Klebung oder einer Verschraubung.
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Grundsätzlich sind natürlich alle
Verbindungsmöglichkeiten
geeignet, die ein Aufstecken und Ablösen der Abdeckungen erlauben,
ohne insbesondere das Trägersystem
dabei zu beschädigen.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist
vorgesehen, dass das Material der Abdeckungen unabhängig von
dem Material oder den Materialien des Blendrahmens und/oder des
Flügelrahmen
wählbar
ist. Das Material der Abdeckungen kann damit den jeweiligen Gegebenheiten
angepasst werden. Bei einer modernen Fassadengestaltung können beispielsweise
auf der Außenseite
Abdeckungen aus Glas, Aluminium oder einem Metall verwendet werden.
Gleichzeitig können
die Abdeckungen auf der Innenseite aus den einer jeweiligen Einrichtung
angepassten Materialien, z.B. Kunststoff oder Holz bestehen.
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Die Abdeckungen können ausschließlich aus dem
sichtbaren Material bestehen, wie z.B. einer geformten, profilierten
Holzleiste. Die Abdeckungen können
jedoch auch mehrteilig aufgebaut sein. So ist beispielsweise üblich, dass
diese einen unsichtbaren Träger
aufweisen, der eine zur Verbindung mit dem Trägersystem angepasste Form aufweist.
Mit diesem ist die eigentliche Außenschale verbunden, die der Witterung
ausgesetzt ist und die Optik der Abdeckung bestimmt. Aus Isolations-
und Stabilitätsgründen kann
der zwischen der Außenschale
und dem Träger
gebildete Zwischenraum mit einem Isoliermaterial aufgefüllt sein.
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Anhand der nachfolgend beschriebenen
Figur, die einen Querschnitt durch einen Blend- und Flügelrahmen
auf der Unterseite eines Fensters in dessen geschlossenen Zustand,
mit auf der Außen- und
Innenseite aufgebrachten zerstörungsfrei
lösbaren
Abdeckungen zeigt, werden die Erfindung, deren Vorteile und weitere
Zweckmäßigkeiten
näher erläutert.
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In der Figur ist eine Schnittdarstellung
durch den unteren Bereich einer Anordnung aus einem Blendrahmen 1 und
einem Flügelrahmen 2,
der eine Glasscheibe 3 hält, gezeigt, wobei sich das
Fenster in der gezeigten Stellung im Schließzustand befindet. Der Flügelrahmen 2 kann
seitlich am Blendrahmen 1 verschwenkbar angelehnt sein,
so dass er aus der in 1 gezeigten
Schließstellung
des Fensters in Richtung des Pfeils V vom Blendrahmen durch Verschwenkung
entfernt werden kann (aus der Figur nicht erkennbar).
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Bei der Darstellung der 1 sind der Einfachheit halber
die zwischen Blend- und Flügelrahmen 1, 2 bei
Fenstern und Türen
eingesetzten Fensterdichtungen in der zeichnerischen Darstellung ebenso
weggelassen, wie die Dichtungen, mit denen die Glasscheibe 3 gegenüber sie
halternden Elementen abgedichtet wird. Die Anbringung sowie die
Ausgestaltung der Dichtungen sind dem Fachmann bestens geläufig, so
dass auf eine Ausführung
verzichtet wird. Die gezeigte Schließstellung zwischen dem Blendrahmen 1 und
dem Flügelrahmen
noch vorhandenen Spalte sind an geeigneter Stelle durch solche (nicht
dargestellten) Dichtungen abgedichtet.
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Da es für die vorliegende Erfindung
nicht wesentlich ist, auf welche Weise die Glasscheibe 3 mit dem
Flügelrahmen 2 verbunden
ist, wurde auf die Darstellung einer entsprechenden konstruktiven
Ausgestaltung verzichtet. Im Rahmen des nachfolgend beschriebenen
Ausführungsbeispiels
wird davon ausgegangen, dass die Glasscheibe in geeigneter Weise
von dem Flügelrahmen 2 gehaltert
ist.
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Der Blendrahmen 1 und der
Flügelrahmen 2 stellen
jeweils ein für
sich voll funktionsfähiges
Trägersystem
dar. Dies bedeutet, der Blendrahmen 1 und der Flügelrahmen 2 (zusammen
mit der von ihm gehalterten Scheibe) können ohne weitere Bauteile in
die Aussparung einer Hauswand eingebracht und befestigt werden.
Nach dem Montieren des Fensters bzw. der Tür in der Wand ist die volle
Funktionsfähigkeit
derselben bereits gewährleistet.
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Zur Erzielung einer vom Verbraucher
gewünschten
Optik können
nun auf die vorzugsweise standardisierten Blendrahmen 1 und
Flügelrahmen 2 Abdeckungen 4, 5, 6, 7 aufgebracht
werden. Möchte der
Verbraucher die Optik lediglich auf der Außenseite (dies ist die in der
Figur linke Seite des im Querschnitt dargestellten Fensters) verändern, so
können die
Abdeckungen 4, 5 über jeweilige Verbindungselemente 12, 13 mit
dem Blendrahmen 1 bzw. dem Flügelrahmen 2 zerstörungsfrei
lösbar
verbunden werden.
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Die Abdeckungen 4, 5,
die auch als Außenschale
bezeichnet werden, sind in der Figur lediglich beispielhaft aus
mehreren Teilen konstruiert. Sie bestehen jeweils aus einem die
Optik bestimmenden Sichtprofil 8, 9, welches mit
einem Trägerprofil 10, 11 mechanisch
verbunden ist. Der zwischen dem Sichtprofil und dem Trägerprofil
gebildete Zwischenraum ist mit einem Isoliermaterial 14, 15 ausgefüllt. Das Sichtprofil
kann beispielsweise aus Glas oder Aluminium oder einem anderen Metall
bestehen, da diese eine besonders hohe Verwitterungsfestigkeit aufweisen.
Sofern aus optischen Gründen
andere Werkstoffe erforderlich sind, kann das Sichtprofil aus jedem gewünschten
Werkstoff gebildet sein.
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Entgegen der zeichnerischen Darstellung brauchen
die die Außenschale
bildenden Abdeckungen 4, 5 nicht notwendigerweise
mehrteilig aufgebaut zu sein.
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Die Verbindungselemente 12, 13,
die die Abdeckungen 4, 5 mit dem Blendrahmen 1 bzw.
dem Flügelrahmen 2 mechanisch
verbinden, können durch
einen Bajonettverschluss, durch eine Clip-Verbindung (Steckverbindung), durch
eine Schraubverbindung oder eine Klebung gebildet sein. Bevorzugt werden
Bajonett-Verbindungen
sowie Clip-Verbindungen, da diese auf besonders einfache Weise das Aufbringen
und Ablösen
der Abdeckungen 4, 5 von dem jeweiligen Rahmen
ermöglichen,
ohne dass diese hierdurch in irgendeiner Weise beschädigt werden.
Die konstruktive Ausgestaltung von Bajonett- und Clip-Verbindungen
sind aus dem Stand der Technik hinlänglich bekannt, so dass auf
eine detaillierte Darstellung verzichtet wird.
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Möchte
der Verbraucher die Optik des Fensters bzw. der Tür an seine
Inneneinrichtung anpassen, so kann er zusätzlich zu dem Abdeckungen 4, 5 auf
der Außenseite
die Abdeckungen 6, 7, die auch als Innenschale
bezeichnet werden, aufbringen, wie dies in der Figur dargestellt
ist. Dies geschieht mittels den in Verbindung mit den Abdeckungen 4, 5 beschriebenen
Verbindungselementen. Dies hat den besonderen Vorteil, dass die
Optik der Innenseite der Fenster an wechselnde Einrichtungen auf
einfache und kostengünstige
Weise angepasst werden kann, ohne dass hierzu das gesamte Fenster
oder die gesamte Tür
ausgetauscht zu werden braucht. Bevorzugt kommen als Materialien
für die
auf der Innenseite angebrachten Abdeckungen 6, 7 Kunststoffe
oder Holz zum Einsatz. Auch hier sind jedoch prinzipiell sämtliche
Materialien denkbar, die fertigungstechnisch in ein entsprechendes
Profil gebracht werden können.
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Mit der vorliegenden Erfindung ist
es nicht nur möglich,
unterschiedliche Materialien an den Seiten des Fensters vorzusehen,
sondern die Abdeckungen 4, 5, 6, 7 können auch
hinsichtlich ihres Querschnittsprofils in nahezu allen nur erdenklichen Varianten
bereitgestellt und durch den Nutzer ausgesucht werden. Während die
Optik der Innen- und Außenseite
von Fenstern und Türen
bislang im Wesentlichen von funktio pellen Gesichtspunkten bestimmt war,
ist es nun erstmals möglich, überwiegend ästhetische
Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
Wie bereits erwähnt,
sind sämtliche
die Funktion des Fensters oder der Tür bestimmende Merkmale in dem
Trägersystem,
bestehend aus dem Blendrahmen 1 und dem Flügelrahmen 2,
integriert.
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Die Erfindung ermöglicht, die Abdeckungen, d.h.
die Innen- bzw.
Außenschalen
an einem Objekt, d.h. einem Gebäude,
auf einfachste Weise unterschiedlich auszuführen. So können z.B. die Fenster bzw.
Türen zur
Innenseite verschiedener Räume
hin passend zur Einrichtung oder Nutzung gestaltet werden. In entsprechende
Weise können
nach dem Einbau der Fenster und Türen unterschiedliche Gebäudeseiten,
z.B. eine Straßen-
und eine Wetterseite, mit unterschiedlichen Abdeckungen versehen
werden.