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Die
Erfindung betrifft eine Transportbox für Fahrzeuge, umfassend einen
kastenförmigen
Grundkörper
mit Seitenelementen, zumindest einem Deckel- und Bodenelement, welcher
innerhalb des Fahrzeuges festlegbar ist.
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Gattungsgemäße Transportboxen
werden für
Fahrzeuge benötigt,
um sperrige und leicht verrutschbare Gegenstände aufzunehmen. Dabei ist
vor allem an Gegenstände
zu denken, die wegen ihrer Form, Größe oder Beschaffenheit nur
mit erheblichem Aufwand am oder im Fahrzeug befestigt werden können. Hierbei
sind die üblichen
Sicherheitsbestimmungen einzuhalten und insbesondere zu gewährleisten,
dass die Gegenstände
nicht verloren gehen können
und möglicherweise
andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
Bei einer Befestigungsmöglichkeit
auf dem Fahrzeugdach ist zunächst
daran zu denken, dass ein Dachgepäckträger oder eine Vorrichtung für die Aufnahme
von Skiern und Surfbrettern als Befestigungsmöglichkeit dienen kann. Diese Vorrichtungen
gewährleisten
ein ungehindertes Ein- und Aussteigen in das Fahrzeug. Ferner ist
eine Einschränkung
der Sichtverhältnisse
der Fahrzeuginsassen nicht zu befürchten. Allerdings ergibt sich
das Problem, dass durch den Fahrwind oder Seitenwind eine größere Windanfälligkeit
des Fahrzeugs hervorgerufen wird, da der äußere Aufbau eine größere Angriffsfläche bietet.
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Weiterhin
besteht die Gefahr, dass eine Vorrichtung nicht ordnungsgemäß angebracht
wurde und ein Verlust der mit der Transportvorrichtung transportierten
Gegenstände
zu befürchten
ist und bei Verlust eine Gefährdung
für nachfolgende
Fahrzeuge oder Personen durch die verlorenen Gegenstände eintreten
kann. Unter dem Aspekt eines erhöhten
Windwiderstandes ist ferner zu berücksichtigen, dass eine Anfälligkeit
des Transportfahrzeuges mit einem erhöhten Aufbau dazu führen kann,
dass sich die Fahreigenschaften des Fahrzeuges erheblich verändern. Weiterhin
wird durch einen erhöhten Luftwiderstand
der Transportvorrichtung ein erhöhter Energieverbrauch
für die
Fortbewegung benötigt.
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Die
zulässigen
Dachlasten sind zudem begrenzt und es ist besondere Sorgfalt beim
Befestigen der Transportboxen auf dem Dach des Fahrzeuges erforderlich,
damit sich beispielsweise nicht die gesamte Transportbox vom Dach
lösen kann.
Alternativ können
die Gegenstände
nur im Fahrzeuginnenraum gelagert werden, soweit es sich jedoch
um einen Personenwagen handelt, hat die Unterbringung von Gegenständen so
zu erfolgen, dass der Fahrzeugführer und
die Fahrzeuginsassen bei einem Bremsvorgang nicht gefährdet werden.
Aus diesem Grunde müssen die
Gegenstände
auch in einem Fahrzeug so gelagert werden, dass diese infolge eines
Bremsmanövers
nicht umherfliegen können.
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Während die
Befestigung an der Fahrzeugwand die Möglichkeit eröffnet, durch
Einklemmen beziehungsweise durch Festbinden eine Fixierung und damit
einen verrutschfreien Halt zu gewährleisten, ergibt sich das
Problem, dass ein Zustieg oder Ausstieg eines Fahrzeuginsassen in
das Fahrzeug bei Vorhandensein längerer
Gegenstände über eine Türe hinweg
erschwert wird. Auch kann durch einen plötzlichen Bremsvorgang eine
unvorhergesehene Bewegung der Gegenstände hervorgerufen werden. Bei
unsachgemäßer Befestigung
der Gegenstände können somit
die Fahrzeuginsassen durch umherfliegende Gegenstände gegebenenfalls
gefährdet
und verletzt werden.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Transportbox
aufzuzeigen, welche leicht und sicher in einem Fahrzeug montierbar
ist und die erwähnten
Nachteile vermeidet.
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Erfindungsgemäß wird die
Aufgabe dadurch gelöst,
dass das Bodenelement zumindest ein Befestigungselement aufweist,
welches korrespondierend zu vorhandenen Befestigungseinrichtungen
des Fahrzeuges ausgebildet ist. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen
ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Durch
ein zu den vorhandenen Befestigungseinrichtungen des Fahrzeuges
korrespondierendes Befestigungselement der Transportbox kann diese
sicher im Fahrzeug befestigt werden, wobei vorzugsweise die Befestigungseinrichtungen beispielsweise
der mittleren Sitzreihe eines Fahrzeuges verwendet werden. Die erfindungsgemäß ausgebildete
Transportbox umfasst einen kastenförmigen Grundkörper, welcher
innerhalb des Fahrzeuges zwischen den Sitzen anordbar ist und an
vorhandenen Befestigungseinrichtungen festlegbar ist, wodurch die
Transportbox sicher auf dem Fahrzeugboden befestigt werden kann.
Durch die Möglichkeit,
die Transportbox zwischen den Sitzen anzuordnen und an den vorhandenen
Befestigungseinrichtungen zu befestigen, wird gewährleistet,
dass ein Verbleib des Transportgegenstandes am gewählten Ort
erfolgt und ein Einstieg in das Kraftfahrzeug barrierefrei möglich ist.
Außerdem
wird durch die Möglichkeit
der Befestigung am Fahrzeugboden die Sicht des Fahrzeugführers bei
Transport der Gegenstände
nicht behindert. Als besonderer Vorteil ist hervorzuheben, dass
keine zusätzlichen
Fahrzeugaufbauten benötigt werden
und infolgedessen die Fahrzeugstabilität durch Aufbauten nicht beeinflusst
wird. So ist neben der von äußeren Einflüssen reduzierten
Steuerbarkeit des Transportfahrzeuges ein erhöhter Energieverbrauch bei Einsatz
der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung
nicht zu erwarten.
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Durch
die erfindungsgemäße Ausführung ist somit
eine gute Übersicht
im Innenraum des Fahrzeuges, eine gute Manövrierfähigkeit des Fahrzeuges unabhängig von
Windbelastungen, eine gute Ein- und Ausstiegsmöglichkeit sowie ein geringer
Energieverbrauch gewährleistet.
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In
besonderer Ausgestaltung soll der Grundkörper der Transportbox auf der
Unterseite zumindest eine vorzugsweise mehrere Befestigungselemente
aufweisen, die mit vorhandenen Befestigungseinrichtungen des Fahrzeuges,
beispielsweise der Befestigungseinrichtungen für Sitze, korrespondieren.
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Um
einen ausreichenden Halt der Transportbox zu gewährleisten können die Befestigungselement
paarweise beanstandet nebeneinander liegend angeordnet sein, wobei über die
Länge des
Aufbaus mehrere Befestigungselement vorgesehen sein können, sodass
der Grundkörper
zur Montage an den Sitzhalterungen eines Fahrzeuges, vorzugsweise
eines VAN's, der
mittleren Sitzreihe festgelegt werden kann.
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Als
Befestigungselement kommt insbesondere eine hakenförmige Einrichtung
infrage, die in eine vorhandene Befestigungseinrichtung in den Auflageboden
des Transportmittels einrastet, wobei das zumindest eine Befestigungselement
aus einer in den Innenraum des Grundkörpers schwenkbeweglich gelagerten
Klappe besteht, welche eine hakenförmige Einrichtung oder Ausformung
aufweist und mit Hilfe einer Verriegelungseinrichtung von innen verschließbar ausgebildet
ist.
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Alternativ
besteht die Möglichkeit,
dass das zumindest eine Befestigungselement aus einer in einem Bodenausschnitt
einsetzbaren Befestigungsplatte besteht, welche wenigstens eine
hakenförmige Einrichtung
oder Ausformung aufweist, um mit Hilfe einer oder zweier paarweise
angeordneter Verriegelungen mit dem Bodenelement verbunden zu werden.
Die hakenförmigen
Einrichtungen oder Ausformungen dienen hierbei unmittelbar zur Festlegung an
den vorhandenen Befestigungseinrichtungen des Fahrzeuges, während die
Verriegelungen zur Befestigung der Befestigungsplatte in dem Bodenelement dienen.
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Ebenso,
wie bei dem zuerst genannten Beispiel einer schwenkbeweglich gelagerten
Klappe, kann eine einsetzbare Befestigungsplatte verwendet werden,
wobei vorzugsweise jeweils an den beiden gegenüber liegenden Enden der Transportbox
derartige Befestigungseinrichtungen vorgesehen sind, sodass die
Transportbox über
die gesamte Länge
sicher und unverrückbar
auf dem Boden des Fahrzeuges befestigt werden kann. Speziell in
dem Fall einer Befestigungsplatte ist in weiterer Ausgestaltung
der Erfindung vorgesehen, dass der Bodenausschnitt an je zwei Parallelkanten
einen stufenförmigen
und/oder konischen Zuschnitt aufweist, während demgegenüber die
Befestigungsplatte an je zwei Parallelkanten einen stufenförmigen Vorsprung
oder konischen Ansatz aufweist. Somit kann mit Hilfe der Befestigungsplatte,
welche formschlüssig
in dem Bodenelement der Transportbox aufgenommen ist, eine kraftschlüssige Verspannung
mit dem Bodenbereich des Fahrzeuges erfolgen, wobei die Andruckkräfte von
der Befestigungsplatte über
die stufenförmig
ausgebildeten Parallelkanten des konischen Zuschnitts erfolgt. Dabei
reichen vorzugsweise zwei derartig ausgebildete Parallelkanten.
Es können
jedoch gegebenenfalls sämtliche
Kanten des Bodenausschnittes und der Befestigungsplatte in der einen
oder anderen Variante oder in Kombination eines stufenförmigen und/oder
konischen Zuschnittes ausgestaltet sein.
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Vorzugsweise
weist der Grundkörper
einen rechteckförmigen
oder quadratischen Querschnitt auf, sodass aufgrund der verwendeten
Seitenelemente eine große
Staumöglichkeit
für verschiedene Transportgegenstände gegeben
ist. Durch die Ausgestaltung des Grundkörpers aus feststehenden Seitenelementen
und verschließbaren
Seitenelementen ist ferner eine einfache Beladung gewährleistet.
In einer muldenförmigen
Vertiefung des Transportbehälters
können
zusätzlich
verschiedene Gegenständen auf
der Transportbox abgelegt werden. Durch eine im hinteren Bereich
vorhandene verschließbare
Klappe können
längliche
Gegenstände,
wie Skier, stirnseitig in den Transportbehälter eingeschoben werden, zusätzlich kann
mindestens ein Deckelelement vorgesehen sein, um eine Ablage von
Gegenständen
in die Transportbox auch bei geöffnetem
Grundkörper
zu ermöglichen,
wobei die Deckelelemente zum Verschließen des Grundkörpers verschiebbar
gelagert sein können.
Alternativ kann die Transportbox mindestens zwei Deckelelemente
aufweisen, die sich über
die gesamte Länge
des Grundkörpers
erstrecken und schwenkbeweglich miteinander verbunden sind. Dadurch
wird erreicht, dass eine einfachere Beladung des Transportbehälters möglich wird
und jederzeit eine Öffnung
des Transportbehälters
erfolgen kann. Die Transportbox dient vorzugsweise zur Aufnahme
länglicher
Gegenstände,
wie Skiern oder ähnlicher
Gegenstände,
die durch die verschließbare Klappe
oder über
die beweglichen Deckelelemente in die Transportbox eingelegt werden
können.
Alternativ können
die Öffnungen
durch eine oder mehrere Klappen oder Jalousien verschlossen werden,
sodass ebenfalls eine schnelle Be- und Entladung erfolgen kann.
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In
Ausgestaltung des Grundkörpers
ist vorgesehen, dass dieser lackiert oder mit einem elastischen Überzug oder
beispielsweise einem Teppichboden versehen wird, wodurch bei Fahrzeugstillstand
weitere Sitzgelegenheiten vorhanden sind oder die Transportbox zum
Aufbau weiterer Gerätschaften verwendet
werden kann.
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Weitere
Merkmale, Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung einer Ausführungsform der Erfindung.
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Die
Erfindung wird im Nachfolgenden anhand der Figuren nochmals erläutert.
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Es
zeigt
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1 in
einer perspektivischen Ansicht eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Transportbox,
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2 eine
Seitenansicht der Befestigungsvorrichtung für die Transportbox,
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3 eine
Draufsicht der Befestigungsvorrichtung und
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4 in
einer Draufsicht und zwei geschnittenen Seitenansichten eine weitere
Ausgestaltung zur Befestigung der Transportbox innerhalb eines Fahrzeuges.
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Die
in 1 bis 3 dargestellte Transportbox 1 ist
zur Be- und Entladung von Gegenständen in einem nicht gezeigten
Transportmittel vorgesehen. Dabei kann die Transportbox 1 aus
Metall, Holz, Kunststoff oder anderen Materialien hergestellt sein
und ein wieder lösbares
Befestigungselement 6 aufweisen. Die Transportbox 1 besteht
aus einem kastenförmigen
Grundkörper
mit Seitenelementen 3, Deckelelementen 2 und aus
einer Klappe 4, die beweglich angeordnet ist und die Transportbox 1 stirnseitig
verschließbar
gestaltet.
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Entsprechend 1 sind
die Deckelelemente 2 der Transportbox 1 schwenkbeweglich
miteinander verbunden, sodass eine Öffnung des oberen Bereiches
der Transportbox 1 in mehreren Schritten erfolgen kann
und einzelne Bereiche der Transportbox 1 geöffnet bleiben
können.
Die Deckelelemente 2 sind schwenkbeweglich gelagert, wobei
diese mit dem Grundkörper
verbunden bleiben und in einer Führung
gleitend aufgenommen sein können.
Die Führung
impliziert, dass die Deckelelemente 2 in einer Führung der
Seitenelemente 3 einschiebbar sind, wobei die Seitenelemente 3 als
Begrenzung und als Halte- und Stabilisierungselement dient.
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Die
Transportbox 1 ist dabei vorteilhafter Weise zwischen den
Sitzen 5 eines Fahrzeuges, welches nicht abgebildet ist,
anordbar. Die Sitze begrenzen und stabilisieren dabei die Transportbox 1 zusätzlich und
verhindern ein Verrutschen der Transportbox 1 zur Seite
hin.
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Weiterhin
ist in 2 eine Befestigungsmöglichkeit für die Transportbox 1 zu
erkennen, die durch eine hakenförmige
Ausformung 7 die Möglichkeit
einer Verriegelung eröffnet
und schwenkbeweglich an der Unterseite der Transportbox 1 befestigt
ist. Die Befestigungselemente 6 ermöglichen durch die hakenförmige Ausformung 7 eine
lösbare
Befestigung der Transportbox 1 auf dem Fahrzeugboden, beispielsweise
an der Befestigungseinrichtung der ausgebauten Sitze. Das in 2 dargestellte
Befestigungselement 6 ist schwenkbeweglich ausgestaltet, wobei
der Schwenkwinkel variabel ist. Das Befestigungselement 6 besteht
aus einer Verriegelung 8 und einer Klappe 10,
welche schwenkbeweglich an dem unteren Boden der Transportbox 1 über ein
Scharnier 11 insoweit befestigt ist, dass die Klappe 10 in
den Innenraum der Transportbox 1 eingeklappt werden kann.
Zur Arretierung ist hierbei die Verriegelung 8 vorgesehen,
welche nach Schließen
der Klappe 10 ein unbeabsichtigtes Öffnen der Klappe und damit ein
Lösen der
Transportbox 1 vom Fahrzeugboden verhindert. Damit die
Transportbox 1 in einen PKW eingeschoben werden kann und
auf einem möglicherweise
unebenen Boden ein stabile Auflage gewährleistet, sind im Eckbereich
der Transportbox 1 Kufen 9 vorgesehen, welche
sich nur über
einen Teil der Breite der Transportbox 1 erstrecken, sodass
die Kufen unmittelbar auf dem Fahrzeugboden gleiten können und
eine verbesserte Auflage und Führung bilden.
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In 3 ist
eine Draufsicht der Befestigungsmöglichkeit dargestellt und zeigt
die hakenförmig ausgebildete
schwenkbewegliche Ausformung 7 der Befestigungselemente 6 von
oben. Das schwenkbeweglich ausgestaltete Befestigungselement 6 kann aus
paarweise nebeneinander liegenden hackenförmigen Ausformungen 7 bestehen,
wobei über
die Länge
der Transportbox 1 verteilt mehrere Ausformungen 7 zum
Einsatz kommen können.
Die Verbindung der Transportbox 1 erfolgt mit dem Befestigungselement 6 in 2 und 3 mittels
einer Klappe, an der die Ausformung 7 befestigt ist.
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4 zeigt
in einer Draufsicht und zwei geschnittenen Seitenansichten ein weiteres
Ausführungsbeispiel
zur Festlegung der erfindungsgemäßen Transportbox 1.
Das Bodenelement besitzt zwei Ausschnitte 21, in welche
jeweils eine Befestigungsplatte 22 einlegbar ist, wobei
die Befestigungsplatte 22 über Verriegelungen 23 mit
dem Bodenelement 20 verbunden werden kann. Im gezeigten
Ausführungsbeispiel
werden insgesamt vier Verriegelungen 23 verwendet, jedoch
ist es denkbar, dass diese Anzahl entsprechend herabgesetzt werden
kann. In der Mitte der Befestigungsplatte 20 ist eine Vertiefung 24 vorgesehen,
welche zur Aufnahme eines Griffes 25 verwendet wird, wobei
es sich beispielsweise um eine Griffmulde handeln kann, die somit
flächenbündig innerhalb
der muldenförmigen
Vertiefung 24 einliegt. Die beiden weiteren Zeichnungen
zeigen jeweils einen Schnitt gemäß der Verbindungslinie
A-A beziehungsweise B-B in einer Seitenansicht, wobei aus der ersten
Schnittzeichnung erkennbar ist, dass das Bodenelement 20 im
Bereich des Ausschnittes 21 eine konische Ausformung 26 aufweist,
welche korrespondierend zu der konischen Anformung 27 der
Befestigungsplatte 22 ausgebildet ist. Durch die konische
Anformung 26 und Abstufung 27 kann somit ein Formschluss
zwischen der Befestigungsplatte 22 und dem Bodenelement 20 hergestellt
werden, wobei in Folge der auftretenden Verspannung über das
hackenförmige
Befestigungselement 20 ein Kraftschluss mit dem Fahrzeugboden
herstellbar ist. Aus dieser Zeichnung ist im Weiteren gut erkennbar,
dass in der Vertiefung 24 der Griff 25 flächenbündig eingearbeitet
ist.
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Der
weitere Schnitt B-B zeigt eine geschnittene Seitenansicht rechtswinklig
zur ersten Schnittausführung,
wobei die Parallelkanten des Ausschnittes 21 und des Bodenelementes 20 in
diesem Fall stufenförmig
ausgebildet sind und einen vorspringenden Absatz 29 aufweisen.
Demgegenüber
ist die Befestigungsplatte 22 mit einem stufenförmigen Ansatz 30 ausgestattet,
welcher ebenfalls formschlüssig
in das Bodenelement 20 eingreift, sodass entlang der Seitenkanten
der Befestigungsplatte 22 ein Formschluss mit dem Bodenelement 20 hergestellt
werden kann. Wahlweise besteht hierbei die Möglichkeit nur einen konischen
Zuschnitt oder gegebenenfalls einen stufenförmigen Zuschnitt sowohl des
Bodenelemente als auch der Befestigungsplatte 22 vorzusehen.
Unterhalb der Befestigungsplatte 22 befindet sich das Befestigungselement 28,
wie bereits aus der vorherigen Darstellung ersichtlich, wobei aus
diesem Schnitt zu erkennen ist, dass es sich um zwei beabstandete
Befestigungselemente 28 handelt.
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- 1
- Transportbox
- 2
- Deckelelement
- 3
- Seitenelement
- 4
- Klappe
- 5
- Sitz
- 6
- Befestigungselement
- 7
- Ausformung
- 8
- Verriegelung
- 9
- Kufe
- 10
- Klappe
- 11
- Scharnier
- 20
- Bodenelement
- 21
- Ausschnitt
- 22
- Befestigungsplatte
- 23
- Verriegelung
- 24
- Vertiefung
- 25
- Griff
- 26
- Anformung
- 27
- Abstufung
- 28
- Befestigungselement
- 29
- Absatz
- 30
- Ansatz