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DE202009009814U1 - Transportbox für Fahrzeuge - Google Patents

Transportbox für Fahrzeuge Download PDF

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DE202009009814U1 DE202009009814U DE202009009814U DE202009009814U1 DE 202009009814 U1 DE202009009814 U1 DE 202009009814U1 DE 202009009814 U DE202009009814 U DE 202009009814U DE 202009009814 U DE202009009814 U DE 202009009814U DE 202009009814 U1 DE202009009814 U1 DE 202009009814U1
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Abstract

Transportbox (1) für Fahrzeuge, umfassend einen kastenförmigen Grundkörper mit Seitenelementen (3), zumindest einem Deckel- (2) und Bodenelement (20), welcher innerhalb des Fahrzeuges festlegbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Bodenelement (20) zumindest ein Befestigungselement (6, 28) aufweist, welches korrespondierend zu vorhandenen Befestigungseinrichtungen des Fahrzeuges ausgebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Transportbox für Fahrzeuge, umfassend einen kastenförmigen Grundkörper mit Seitenelementen, zumindest einem Deckel- und Bodenelement, welcher innerhalb des Fahrzeuges festlegbar ist.
  • Gattungsgemäße Transportboxen werden für Fahrzeuge benötigt, um sperrige und leicht verrutschbare Gegenstände aufzunehmen. Dabei ist vor allem an Gegenstände zu denken, die wegen ihrer Form, Größe oder Beschaffenheit nur mit erheblichem Aufwand am oder im Fahrzeug befestigt werden können. Hierbei sind die üblichen Sicherheitsbestimmungen einzuhalten und insbesondere zu gewährleisten, dass die Gegenstände nicht verloren gehen können und möglicherweise andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Bei einer Befestigungsmöglichkeit auf dem Fahrzeugdach ist zunächst daran zu denken, dass ein Dachgepäckträger oder eine Vorrichtung für die Aufnahme von Skiern und Surfbrettern als Befestigungsmöglichkeit dienen kann. Diese Vorrichtungen gewährleisten ein ungehindertes Ein- und Aussteigen in das Fahrzeug. Ferner ist eine Einschränkung der Sichtverhältnisse der Fahrzeuginsassen nicht zu befürchten. Allerdings ergibt sich das Problem, dass durch den Fahrwind oder Seitenwind eine größere Windanfälligkeit des Fahrzeugs hervorgerufen wird, da der äußere Aufbau eine größere Angriffsfläche bietet.
  • Weiterhin besteht die Gefahr, dass eine Vorrichtung nicht ordnungsgemäß angebracht wurde und ein Verlust der mit der Transportvorrichtung transportierten Gegenstände zu befürchten ist und bei Verlust eine Gefährdung für nachfolgende Fahrzeuge oder Personen durch die verlorenen Gegenstände eintreten kann. Unter dem Aspekt eines erhöhten Windwiderstandes ist ferner zu berücksichtigen, dass eine Anfälligkeit des Transportfahrzeuges mit einem erhöhten Aufbau dazu führen kann, dass sich die Fahreigenschaften des Fahrzeuges erheblich verändern. Weiterhin wird durch einen erhöhten Luftwiderstand der Transportvorrichtung ein erhöhter Energieverbrauch für die Fortbewegung benötigt.
  • Die zulässigen Dachlasten sind zudem begrenzt und es ist besondere Sorgfalt beim Befestigen der Transportboxen auf dem Dach des Fahrzeuges erforderlich, damit sich beispielsweise nicht die gesamte Transportbox vom Dach lösen kann. Alternativ können die Gegenstände nur im Fahrzeuginnenraum gelagert werden, soweit es sich jedoch um einen Personenwagen handelt, hat die Unterbringung von Gegenständen so zu erfolgen, dass der Fahrzeugführer und die Fahrzeuginsassen bei einem Bremsvorgang nicht gefährdet werden. Aus diesem Grunde müssen die Gegenstände auch in einem Fahrzeug so gelagert werden, dass diese infolge eines Bremsmanövers nicht umherfliegen können.
  • Während die Befestigung an der Fahrzeugwand die Möglichkeit eröffnet, durch Einklemmen beziehungsweise durch Festbinden eine Fixierung und damit einen verrutschfreien Halt zu gewährleisten, ergibt sich das Problem, dass ein Zustieg oder Ausstieg eines Fahrzeuginsassen in das Fahrzeug bei Vorhandensein längerer Gegenstände über eine Türe hinweg erschwert wird. Auch kann durch einen plötzlichen Bremsvorgang eine unvorhergesehene Bewegung der Gegenstände hervorgerufen werden. Bei unsachgemäßer Befestigung der Gegenstände können somit die Fahrzeuginsassen durch umherfliegende Gegenstände gegebenenfalls gefährdet und verletzt werden.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Transportbox aufzuzeigen, welche leicht und sicher in einem Fahrzeug montierbar ist und die erwähnten Nachteile vermeidet.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, dass das Bodenelement zumindest ein Befestigungselement aufweist, welches korrespondierend zu vorhandenen Befestigungseinrichtungen des Fahrzeuges ausgebildet ist. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Durch ein zu den vorhandenen Befestigungseinrichtungen des Fahrzeuges korrespondierendes Befestigungselement der Transportbox kann diese sicher im Fahrzeug befestigt werden, wobei vorzugsweise die Befestigungseinrichtungen beispielsweise der mittleren Sitzreihe eines Fahrzeuges verwendet werden. Die erfindungsgemäß ausgebildete Transportbox umfasst einen kastenförmigen Grundkörper, welcher innerhalb des Fahrzeuges zwischen den Sitzen anordbar ist und an vorhandenen Befestigungseinrichtungen festlegbar ist, wodurch die Transportbox sicher auf dem Fahrzeugboden befestigt werden kann. Durch die Möglichkeit, die Transportbox zwischen den Sitzen anzuordnen und an den vorhandenen Befestigungseinrichtungen zu befestigen, wird gewährleistet, dass ein Verbleib des Transportgegenstandes am gewählten Ort erfolgt und ein Einstieg in das Kraftfahrzeug barrierefrei möglich ist. Außerdem wird durch die Möglichkeit der Befestigung am Fahrzeugboden die Sicht des Fahrzeugführers bei Transport der Gegenstände nicht behindert. Als besonderer Vorteil ist hervorzuheben, dass keine zusätzlichen Fahrzeugaufbauten benötigt werden und infolgedessen die Fahrzeugstabilität durch Aufbauten nicht beeinflusst wird. So ist neben der von äußeren Einflüssen reduzierten Steuerbarkeit des Transportfahrzeuges ein erhöhter Energieverbrauch bei Einsatz der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung nicht zu erwarten.
  • Durch die erfindungsgemäße Ausführung ist somit eine gute Übersicht im Innenraum des Fahrzeuges, eine gute Manövrierfähigkeit des Fahrzeuges unabhängig von Windbelastungen, eine gute Ein- und Ausstiegsmöglichkeit sowie ein geringer Energieverbrauch gewährleistet.
  • In besonderer Ausgestaltung soll der Grundkörper der Transportbox auf der Unterseite zumindest eine vorzugsweise mehrere Befestigungselemente aufweisen, die mit vorhandenen Befestigungseinrichtungen des Fahrzeuges, beispielsweise der Befestigungseinrichtungen für Sitze, korrespondieren.
  • Um einen ausreichenden Halt der Transportbox zu gewährleisten können die Befestigungselement paarweise beanstandet nebeneinander liegend angeordnet sein, wobei über die Länge des Aufbaus mehrere Befestigungselement vorgesehen sein können, sodass der Grundkörper zur Montage an den Sitzhalterungen eines Fahrzeuges, vorzugsweise eines VAN's, der mittleren Sitzreihe festgelegt werden kann.
  • Als Befestigungselement kommt insbesondere eine hakenförmige Einrichtung infrage, die in eine vorhandene Befestigungseinrichtung in den Auflageboden des Transportmittels einrastet, wobei das zumindest eine Befestigungselement aus einer in den Innenraum des Grundkörpers schwenkbeweglich gelagerten Klappe besteht, welche eine hakenförmige Einrichtung oder Ausformung aufweist und mit Hilfe einer Verriegelungseinrichtung von innen verschließbar ausgebildet ist.
  • Alternativ besteht die Möglichkeit, dass das zumindest eine Befestigungselement aus einer in einem Bodenausschnitt einsetzbaren Befestigungsplatte besteht, welche wenigstens eine hakenförmige Einrichtung oder Ausformung aufweist, um mit Hilfe einer oder zweier paarweise angeordneter Verriegelungen mit dem Bodenelement verbunden zu werden. Die hakenförmigen Einrichtungen oder Ausformungen dienen hierbei unmittelbar zur Festlegung an den vorhandenen Befestigungseinrichtungen des Fahrzeuges, während die Verriegelungen zur Befestigung der Befestigungsplatte in dem Bodenelement dienen.
  • Ebenso, wie bei dem zuerst genannten Beispiel einer schwenkbeweglich gelagerten Klappe, kann eine einsetzbare Befestigungsplatte verwendet werden, wobei vorzugsweise jeweils an den beiden gegenüber liegenden Enden der Transportbox derartige Befestigungseinrichtungen vorgesehen sind, sodass die Transportbox über die gesamte Länge sicher und unverrückbar auf dem Boden des Fahrzeuges befestigt werden kann. Speziell in dem Fall einer Befestigungsplatte ist in weiterer Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass der Bodenausschnitt an je zwei Parallelkanten einen stufenförmigen und/oder konischen Zuschnitt aufweist, während demgegenüber die Befestigungsplatte an je zwei Parallelkanten einen stufenförmigen Vorsprung oder konischen Ansatz aufweist. Somit kann mit Hilfe der Befestigungsplatte, welche formschlüssig in dem Bodenelement der Transportbox aufgenommen ist, eine kraftschlüssige Verspannung mit dem Bodenbereich des Fahrzeuges erfolgen, wobei die Andruckkräfte von der Befestigungsplatte über die stufenförmig ausgebildeten Parallelkanten des konischen Zuschnitts erfolgt. Dabei reichen vorzugsweise zwei derartig ausgebildete Parallelkanten. Es können jedoch gegebenenfalls sämtliche Kanten des Bodenausschnittes und der Befestigungsplatte in der einen oder anderen Variante oder in Kombination eines stufenförmigen und/oder konischen Zuschnittes ausgestaltet sein.
  • Vorzugsweise weist der Grundkörper einen rechteckförmigen oder quadratischen Querschnitt auf, sodass aufgrund der verwendeten Seitenelemente eine große Staumöglichkeit für verschiedene Transportgegenstände gegeben ist. Durch die Ausgestaltung des Grundkörpers aus feststehenden Seitenelementen und verschließbaren Seitenelementen ist ferner eine einfache Beladung gewährleistet. In einer muldenförmigen Vertiefung des Transportbehälters können zusätzlich verschiedene Gegenständen auf der Transportbox abgelegt werden. Durch eine im hinteren Bereich vorhandene verschließbare Klappe können längliche Gegenstände, wie Skier, stirnseitig in den Transportbehälter eingeschoben werden, zusätzlich kann mindestens ein Deckelelement vorgesehen sein, um eine Ablage von Gegenständen in die Transportbox auch bei geöffnetem Grundkörper zu ermöglichen, wobei die Deckelelemente zum Verschließen des Grundkörpers verschiebbar gelagert sein können. Alternativ kann die Transportbox mindestens zwei Deckelelemente aufweisen, die sich über die gesamte Länge des Grundkörpers erstrecken und schwenkbeweglich miteinander verbunden sind. Dadurch wird erreicht, dass eine einfachere Beladung des Transportbehälters möglich wird und jederzeit eine Öffnung des Transportbehälters erfolgen kann. Die Transportbox dient vorzugsweise zur Aufnahme länglicher Gegenstände, wie Skiern oder ähnlicher Gegenstände, die durch die verschließbare Klappe oder über die beweglichen Deckelelemente in die Transportbox eingelegt werden können. Alternativ können die Öffnungen durch eine oder mehrere Klappen oder Jalousien verschlossen werden, sodass ebenfalls eine schnelle Be- und Entladung erfolgen kann.
  • In Ausgestaltung des Grundkörpers ist vorgesehen, dass dieser lackiert oder mit einem elastischen Überzug oder beispielsweise einem Teppichboden versehen wird, wodurch bei Fahrzeugstillstand weitere Sitzgelegenheiten vorhanden sind oder die Transportbox zum Aufbau weiterer Gerätschaften verwendet werden kann.
  • Weitere Merkmale, Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung einer Ausführungsform der Erfindung.
  • Die Erfindung wird im Nachfolgenden anhand der Figuren nochmals erläutert.
  • Es zeigt
  • 1 in einer perspektivischen Ansicht eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Transportbox,
  • 2 eine Seitenansicht der Befestigungsvorrichtung für die Transportbox,
  • 3 eine Draufsicht der Befestigungsvorrichtung und
  • 4 in einer Draufsicht und zwei geschnittenen Seitenansichten eine weitere Ausgestaltung zur Befestigung der Transportbox innerhalb eines Fahrzeuges.
  • Die in 1 bis 3 dargestellte Transportbox 1 ist zur Be- und Entladung von Gegenständen in einem nicht gezeigten Transportmittel vorgesehen. Dabei kann die Transportbox 1 aus Metall, Holz, Kunststoff oder anderen Materialien hergestellt sein und ein wieder lösbares Befestigungselement 6 aufweisen. Die Transportbox 1 besteht aus einem kastenförmigen Grundkörper mit Seitenelementen 3, Deckelelementen 2 und aus einer Klappe 4, die beweglich angeordnet ist und die Transportbox 1 stirnseitig verschließbar gestaltet.
  • Entsprechend 1 sind die Deckelelemente 2 der Transportbox 1 schwenkbeweglich miteinander verbunden, sodass eine Öffnung des oberen Bereiches der Transportbox 1 in mehreren Schritten erfolgen kann und einzelne Bereiche der Transportbox 1 geöffnet bleiben können. Die Deckelelemente 2 sind schwenkbeweglich gelagert, wobei diese mit dem Grundkörper verbunden bleiben und in einer Führung gleitend aufgenommen sein können. Die Führung impliziert, dass die Deckelelemente 2 in einer Führung der Seitenelemente 3 einschiebbar sind, wobei die Seitenelemente 3 als Begrenzung und als Halte- und Stabilisierungselement dient.
  • Die Transportbox 1 ist dabei vorteilhafter Weise zwischen den Sitzen 5 eines Fahrzeuges, welches nicht abgebildet ist, anordbar. Die Sitze begrenzen und stabilisieren dabei die Transportbox 1 zusätzlich und verhindern ein Verrutschen der Transportbox 1 zur Seite hin.
  • Weiterhin ist in 2 eine Befestigungsmöglichkeit für die Transportbox 1 zu erkennen, die durch eine hakenförmige Ausformung 7 die Möglichkeit einer Verriegelung eröffnet und schwenkbeweglich an der Unterseite der Transportbox 1 befestigt ist. Die Befestigungselemente 6 ermöglichen durch die hakenförmige Ausformung 7 eine lösbare Befestigung der Transportbox 1 auf dem Fahrzeugboden, beispielsweise an der Befestigungseinrichtung der ausgebauten Sitze. Das in 2 dargestellte Befestigungselement 6 ist schwenkbeweglich ausgestaltet, wobei der Schwenkwinkel variabel ist. Das Befestigungselement 6 besteht aus einer Verriegelung 8 und einer Klappe 10, welche schwenkbeweglich an dem unteren Boden der Transportbox 1 über ein Scharnier 11 insoweit befestigt ist, dass die Klappe 10 in den Innenraum der Transportbox 1 eingeklappt werden kann. Zur Arretierung ist hierbei die Verriegelung 8 vorgesehen, welche nach Schließen der Klappe 10 ein unbeabsichtigtes Öffnen der Klappe und damit ein Lösen der Transportbox 1 vom Fahrzeugboden verhindert. Damit die Transportbox 1 in einen PKW eingeschoben werden kann und auf einem möglicherweise unebenen Boden ein stabile Auflage gewährleistet, sind im Eckbereich der Transportbox 1 Kufen 9 vorgesehen, welche sich nur über einen Teil der Breite der Transportbox 1 erstrecken, sodass die Kufen unmittelbar auf dem Fahrzeugboden gleiten können und eine verbesserte Auflage und Führung bilden.
  • In 3 ist eine Draufsicht der Befestigungsmöglichkeit dargestellt und zeigt die hakenförmig ausgebildete schwenkbewegliche Ausformung 7 der Befestigungselemente 6 von oben. Das schwenkbeweglich ausgestaltete Befestigungselement 6 kann aus paarweise nebeneinander liegenden hackenförmigen Ausformungen 7 bestehen, wobei über die Länge der Transportbox 1 verteilt mehrere Ausformungen 7 zum Einsatz kommen können. Die Verbindung der Transportbox 1 erfolgt mit dem Befestigungselement 6 in 2 und 3 mittels einer Klappe, an der die Ausformung 7 befestigt ist.
  • 4 zeigt in einer Draufsicht und zwei geschnittenen Seitenansichten ein weiteres Ausführungsbeispiel zur Festlegung der erfindungsgemäßen Transportbox 1. Das Bodenelement besitzt zwei Ausschnitte 21, in welche jeweils eine Befestigungsplatte 22 einlegbar ist, wobei die Befestigungsplatte 22 über Verriegelungen 23 mit dem Bodenelement 20 verbunden werden kann. Im gezeigten Ausführungsbeispiel werden insgesamt vier Verriegelungen 23 verwendet, jedoch ist es denkbar, dass diese Anzahl entsprechend herabgesetzt werden kann. In der Mitte der Befestigungsplatte 20 ist eine Vertiefung 24 vorgesehen, welche zur Aufnahme eines Griffes 25 verwendet wird, wobei es sich beispielsweise um eine Griffmulde handeln kann, die somit flächenbündig innerhalb der muldenförmigen Vertiefung 24 einliegt. Die beiden weiteren Zeichnungen zeigen jeweils einen Schnitt gemäß der Verbindungslinie A-A beziehungsweise B-B in einer Seitenansicht, wobei aus der ersten Schnittzeichnung erkennbar ist, dass das Bodenelement 20 im Bereich des Ausschnittes 21 eine konische Ausformung 26 aufweist, welche korrespondierend zu der konischen Anformung 27 der Befestigungsplatte 22 ausgebildet ist. Durch die konische Anformung 26 und Abstufung 27 kann somit ein Formschluss zwischen der Befestigungsplatte 22 und dem Bodenelement 20 hergestellt werden, wobei in Folge der auftretenden Verspannung über das hackenförmige Befestigungselement 20 ein Kraftschluss mit dem Fahrzeugboden herstellbar ist. Aus dieser Zeichnung ist im Weiteren gut erkennbar, dass in der Vertiefung 24 der Griff 25 flächenbündig eingearbeitet ist.
  • Der weitere Schnitt B-B zeigt eine geschnittene Seitenansicht rechtswinklig zur ersten Schnittausführung, wobei die Parallelkanten des Ausschnittes 21 und des Bodenelementes 20 in diesem Fall stufenförmig ausgebildet sind und einen vorspringenden Absatz 29 aufweisen. Demgegenüber ist die Befestigungsplatte 22 mit einem stufenförmigen Ansatz 30 ausgestattet, welcher ebenfalls formschlüssig in das Bodenelement 20 eingreift, sodass entlang der Seitenkanten der Befestigungsplatte 22 ein Formschluss mit dem Bodenelement 20 hergestellt werden kann. Wahlweise besteht hierbei die Möglichkeit nur einen konischen Zuschnitt oder gegebenenfalls einen stufenförmigen Zuschnitt sowohl des Bodenelemente als auch der Befestigungsplatte 22 vorzusehen. Unterhalb der Befestigungsplatte 22 befindet sich das Befestigungselement 28, wie bereits aus der vorherigen Darstellung ersichtlich, wobei aus diesem Schnitt zu erkennen ist, dass es sich um zwei beabstandete Befestigungselemente 28 handelt.
  • 1
    Transportbox
    2
    Deckelelement
    3
    Seitenelement
    4
    Klappe
    5
    Sitz
    6
    Befestigungselement
    7
    Ausformung
    8
    Verriegelung
    9
    Kufe
    10
    Klappe
    11
    Scharnier
    20
    Bodenelement
    21
    Ausschnitt
    22
    Befestigungsplatte
    23
    Verriegelung
    24
    Vertiefung
    25
    Griff
    26
    Anformung
    27
    Abstufung
    28
    Befestigungselement
    29
    Absatz
    30
    Ansatz

Claims (18)

  1. Transportbox (1) für Fahrzeuge, umfassend einen kastenförmigen Grundkörper mit Seitenelementen (3), zumindest einem Deckel- (2) und Bodenelement (20), welcher innerhalb des Fahrzeuges festlegbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Bodenelement (20) zumindest ein Befestigungselement (6, 28) aufweist, welches korrespondierend zu vorhandenen Befestigungseinrichtungen des Fahrzeuges ausgebildet ist.
  2. Transportbox (1) für Fahrzeuge nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Bodenelement (20) auf der Unterseite zumindest eine, vorzugsweise mehrere Befestigungselemente (6, 28) aufweist, welche korrespondierend zu vorhandenen Befestigungsvorrichtungen eines Fahrzeuges ausgebildet sind.
  3. Transportbox (1) für Fahrzeuge nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungselemente (6, 28) paarweise beabstandet nebeneinander liegend angeordnet sind und mehrere hakenförmige Einrichtungen oder Ausformungen (7) aufweisen, wobei über die Länge des Aufbaus mehrere Befestigungselemente (6, 28) vorgesehen sind.
  4. Transportbox (1) für Fahrzeuge nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest ein Befestigungselement (6, 28) aus einer in den Innenraum des Grundkörpers schwenkbeweglich gelagerten Klappe (10) besteht, welche eine hakenförmige Einrichtung oder Ausformung (7) aufweist und mit Hilfe einer Verriegelungseinrichtung (8) von innen verschließbar ausgebildet ist.
  5. Transportbox (1) für Fahrzeuge nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das zumindest ein Befestigungselement (6, 28) aus einer in einem Bodenausschnitt (21) einsetzbaren Befestigungsplatte (22) besteht, welche wenigstens eine hakenförmige Einrichtung oder Ausformung (7) aufweist und mit Hilfe einer oder zweier paarweise angeordneter Verriegelungen (23) mit dem Bodenelement (20) verbindbar ist.
  6. Transportbox (1) für Fahrzeuge nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Bodenausschnitt (21) an je zwei Parallelkanten einen stufenförmigen und/oder konischen Zuschnitt aufweist.
  7. Transportbox (1) für Fahrzeuge nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungsplatte (22) an je zwei Parallelkanten einen stufenförmigen Vorsprung oder konischen Ansatz (30) aufweist.
  8. Transportbox (1) für Fahrzeuge nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper einen rechteckförmigen oder quadratischen Querschnitt aufweist.
  9. Transportbox (1) für Fahrzeuge nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper teilweise feststehende Seitenelemente (3) und teilweise verschließbare Seitenelemente (3) aufweist.
  10. Transportbox (1) für Fahrzeuge nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper auf der Oberseite muldenförmige Vertiefungen aufweist.
  11. Transportbox (1) für Fahrzeuge nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper im hinteren Bereich eine verschließbare Klappe (4) aufweist.
  12. Transportbox (1) für Fahrzeuge nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper ein oder mehrere bewegliche Deckelelemente (2) aufweist.
  13. Transportbox (1) für Fahrzeuge nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass sich zwei Deckelelemente (2) über annähend die gesamte Länge der Grundkörper erstrecken und miteinander schwenkbeweglich verbunden sind, wobei ein Deckelelement (2) mit dem Grundkörper verbunden ist, und/oder dass ein Deckelelement (2) in einer Führung gleitend aufgenommen ist.
  14. Transportbox (1) für Fahrzeuge nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper vorzugsweise zur Aufnahme länglicher Gegenstände, beispielsweise Skier oder dergleichen, vorgesehen ist.
  15. Transportbox (1) für Fahrzeuge nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper eine Öffnung in der Stirnfläche und/oder eine Öffnung in der Oberseite aufweist.
  16. Transportbox (1) für Fahrzeuge nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungen durch eine oder mehrere Klappen (4) oder eine Jalousie verschließbar sind.
  17. Transportbox (1) für Fahrzeuge nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper lackiert oder mit einem elastischen Überzug versehen ist oder mit einem textilen Gewebe, zum Beispiel einem Teppichboden bespannt ist.
  18. Transportbox (1) für Fahrzeuge nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper zur Montage an den Sitzhalterungen eines Fahrzeuges, vorzugsweise eines VAN's, der mittleren Sitzreihe vorgesehen ist.
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