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Die
Erfindung betrifft ein Schneid- und Ritzwerkzeug, vorzugsweise für
einen Druckschnitt, bestehend aus einer bandförmigen Klinge
mit einer Schneidkante und mit mindestens einer an einer Klingenlängsseite
ausgehend von der Schneidkante gebildeten Schneidfase.
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Ein
derartiges Werkzeug wird in der Papierverarbeitungs- und Kartonagenindustrie
verwendet, um aus einem Karton-, Papp- oder auch Kunststoffmaterial
Zuschnitte für Kartons oder Faltschachteln herzustellen.
Dies geschieht üblicherweise mittels Stanzvorrichtungen,
die die klingenförmigen Werkzeuge mit zumindest beim Schneidvorgang
zur Materialebene senkrechter Klinge so aufnehmen, dass die an einer
Klingenlängsseite vorhandene Schneidfase senkrecht zur
Materialebene durch Hub- oder Rotationsbewegung in das Material
eindringt. Hierdurch können die Zuschnitte einerseits ausgeschnitten
sowie andererseits auch zur Bildung von Faltlinien durch ein nur
teilweises Ausschneiden angeritzt, angeprägt, angenutet
oder angerillt werden, wobei die Faltlinien ein Auffalten des Zuschnittes,
z. B. zu einer Schachtel ermöglichen.
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Es
sind dabei Schneid- und Ritzlinien bekannt, die entweder eine geschliffene
Fase oder eine geschabte Fase besitzen. Die geschliffene Fase kann
einen minimalen Hohlschliff aufweisen, wodurch sich eine hervorragende
Schärfe ergibt, so dass ein geringer Stanzdruck erforderlich
ist. Jedoch ist die Maßhaltigkeit einer derartigen Fase
nicht für alle Zwecke zufriedenstellend.
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Unter
Schaben versteht man eine spanabhebende Bearbeitung, bei der das
zu bearbeitende Werkstück relativ zu einem feststehenden
Werkzeug, z. B. einem Hart metallziehstein oder dergleichen bewegt
wird, d. h. der Stahlstreifen wird zur Bildung der Fase in Längsrichtung
durch mindestens eine Ziehstation gezogen. Geschabte Fasen besitzen
aufgrund ihrer Herstellung im Ziehverfahren eine sehr gute Maßhaltigkeit,
so dass sie bei hohen Ansprüchen an die Maßgenauigkeit
eingesetzt werden. Da die Fase aber schwach konvex ist, ist die
Schärfe dieser Fase gering, und sie wirkt nicht schneidend,
sondern drückend auf das Material ein, so dass höhere Stanzdrücke
erforderlich sind.
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Um
die Vorteile der geschabten und geschliffenen Fase miteinander zu
verbinden, sieht die
EP
0 234 009 B2 eine Schneid- und Ritzlinie vor, die aus einer
Klinge aus Stahl mit einer an einer Klingenlängsseite ausgebildeten,
geschabten Fase besteht, wobei die Klinge im Bereich der Fase gehärtet
ist und die Fase im gehärteten Bereich ausgehend von der Fasenspitze
einen Feinschliff aufweist. Im Weiteren sieht die
EP 0 234 009 B2 vor, dass
der gehärtete Bereich etwa 3/10 bis 5/10 mm – gemessen
von der Fasenspitze aus – und der Härtegrad ca.
66 HRc beträgt und dass die Fase im gehärteten
Bereich, insbesondere auf eine Endhärte im Bereich von
50 bis 64 HRc, bevorzugt im Bereich von 57 bis 59 HRc, angelassen
ist. Derartige Werkzeuge haben sich in der Praxis bewährt.
Das Werkzeug besitzt eine vergleichsweise erhöhte Standzeit,
und es wird die Bildung von Schnittstaub weitestgehend vermieden. Das
Schneid- und Ritzwerkzeug besitzt dazu eine ausgehend von der Fasenspitze
schabriefenfreie feingeschliffene Oberfläche. Der Anschliffwinkel
des Feinschliffes beträgt dabei in einer vorteilhaften
Ausführung ca. 45° bis 60°.
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Die
DE 20 2007 013 402
U1 beschreibt eine Schneidlinie zum Schneiden von flächigen
Materialien, die ein Stahlband mit einer Schneidkante, zwei Seitenflächen
und einem Rücken aufweist, des Weiteren an beiden Seiten
des Stahlbandes erste plane Facetten, einen ersten abgerundeten Übergang
zwischen den Seitenflächen und den ersten Facetten sowie
einen zweiten abgerundeten Übergang zwischen den ersten
Facetten und der Schneidkante. Hierbei ist der Spitzenwinkel an
der Schneidkante größer als der Winkel zwischen
den ersten Facetten. Zur Herstellung des zweiten abgerundeten Übergangs
können zweite Facetten an beiden Seiten des Stahlbandes
zwischen den ersten Facetten und der Schneidkante eingebracht sein.
Bei dieser bekannten Schneidlinie ist in bevorzugten Ausführungen
vorgesehen, dass der erste und der zweite abgerundete Übergang,
die ersten Facetten und/oder die zweiten Facetten poliert sind.
Dadurch sollen eine einfache Herstellung der Übergänge
und eine Glättung der Schabriefen erzielt werden, um das
anfallende Staubvolumen herabzusetzen.
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Die
hohen Ansprüche an die beim Schneiden und Ritzen verwendeten
Werkzeuge leiten sich daraus ab, dass das geschnittene Gut eine
hohe Schnittqualität bzw. -güte aufweisen muss.
Dazu gehören die Einhaltung einer geometrisch genauen Schnittfläche,
die Abwesenheit von Streifenbildungen und wellenartigen Ausbuchtungen
in Schnittrichtung, die Abwesenheit von Rissen vor der Schneidkante,
eine geringe Rauheit der Schnittfläche und ein minimaler
Anfall von Schneidstaub. Für die Werkzeuge bedeutet dies
bei möglichst niedrigem Herstellungsaufwand und kurzen
Zurichtzeiten bei der Bemesserung der Stanzformen, dass eine hohe
Schneidhaltigkeit, und zwar eine sehr geringe Höhentoleranz
der Klinge, Maßhaltigkeit der Fase, hohe Standzeit des
Werkzeugs, insbesondere durch Festigkeit und Härte der Klinge,
sowie die Gewährleistung eines optimalen Ablaufs des Schneidvorgangs
hinsichtlich eines schneidenden (nicht drückenden) Eindringens
in das Stanzgut und hinsichtlich eines geringen Stanzdruckes durch
minimalen Schnittwiderstand und kleine Reibungskräfte beim
Schneiden angestrebt werden.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Schneid- und Ritzwerkzeug
der eingangs genannten Art derart weitergehend zu verbessern, dass es
den genannten komplexen Anforderungen besser genügt, wobei
es auf günstige Weise herstellbar sein soll.
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Erfindungsgemäß wird
dies dadurch erreicht, dass die Schneidfase eine gemittelte Rautiefe
RZ von nicht mehr als 0,8 μm und
einen arithmetischen Mittenrauwert Ra von
nicht mehr als 0,20 μm nach DIN EN ISO 4287 (bzw.
frühere Norm DIN 4768) aufweist.
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Die
gemittelte Rautiefe RZ ist dabei definitionsgemäß der
Mittelwert aus den Einzelrautiefen aufeinanderfolgender Einzelmessstrecken,
wobei unter Einzelrautiefe der senkrechte Abstand des höchsten
vom tiefsten Profilpunkt in einer Messstrecke zu verstehen ist.
Der Mittenrauwert Ra ist der arithmetische
Mittelwert der Beträge aller Profilwerte des Rauheitsprofils.
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Was
die Herstellung des erfindungsgemäßen Schneid-
und Ritzwerkzeugs betrifft, so werden bevorzugt durch eine gestuft,
nass und/oder trocken ablaufende Finish-Mikrobearbeitung auf der Schneidfase
Werte der gemittelten Rautiefe RZ von nicht
mehr als 0,8 μm und eines arithmetischen Mittenrauwertes
Ra von nicht mehr als 0,20 μm nach DIN EN
ISO 4287 eingestellt.
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In
bevorzugter Ausführung des erfindungsgemäßen
Werkzeugs kann vorgesehen sein, dass die Schneidfase eine gemittelte
Rautiefe RZ von nicht mehr als 0,7 μm,
vorzugsweise nicht mehr als 0,5 μm, und einen arithmetischen
Mittenrauwert Ra von nicht mehr als 0,10 μm,
vorzugsweise nicht mehr als 0,07 μm, nach DIN EN
ISO 4287 aufweist.
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Der
Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die Oberflächengüte
der Schneidfase entsprechend der gemittelten Rautiefe RZ und
dem arithmetischen Mittenrauwert Ra in unmittelbarem
kausalen Zusammenhang mit der Schneidwirkung des erfindungsgemäßen
Schneid- und Ritzwerkzeugs stehen. So kann sich bei sonst unveränderten
Bedingungen eine Stanzkraftreduzierung um 30 bis 50 Prozent einstellen.
Bei extremer Geradlinigkeit kann eine Höhentoleranz der
Schneide im Bereich von 0,002 mm bis +/– 0,02 mm pro laufendem
Meter erzielt werden, wodurch auch die Zurichtzeit bedeutend gesenkt werden
kann.
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Die
erfindungsgemäßen Werte der gemittelten Rautiefe
RZ und des arithmetischen Mittenrauwerts
Ra können dabei mittels einer speziellen
Finish-Mikrobearbeitung erzielt werden, die gestuft nass und/oder
trocken – unter Einsatz von Schleifkörpern einer
Mohs-Härte von über 9 oder einer Knoop-Härte
von über 4500 abläuft und auch den Einsatz von
Leder, Filz und Vlies zur Behandlung der Fasenoberfläche
einschließt. Bei den Schleifkörpern kann es sich
bevorzugt um kubisches Bornitrid oder Diamant, z. B. in Körnung
von 150 bis 240 US-mesh oder 280 bis 600 US-mesh nach ASTM
E 11 oder in Kunstharzbindung als B64-46 oder D54-15, handeln. Die
Konzentration der Schleifkörper wird auf das Verfahren
abgestimmt und kann insbesondere bei 1 bis 4 Karat pro cm3 liegen.
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Vor
der Finish-Mikrobearbeitung kann die Schneidfase geschabt, geschliffen,
geätzt und/oder erodiert sein. Eine bevorzugte technologische
Variante besteht dabei darin, dass die Phase in an sich bekannter
Weise geschliffen und/oder geschabt, dann gehärtet, angelassen
und geschliffen wird.
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Das
Härten kann induktiv, mittels Laser, Plasma- oder Elektronenstrahl,
vorzugsweise mit Luftabkühlung und gegebenenfalls unter
Schutzgas realisiert werden. Das Härten kann vor und/oder
nach der Finish-Mikrobearbeitung erfolgen.
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Zum
Schleifen können bevorzugt 800er bis 1500er, vorzugsweise
1000er und 1200er Schleifscheiben mit rundem Korn – Korngrößenverteilungen nach
dem Standard der FEPA (Fédération Européene
des Fabricants de Produits Abrasifs) für Schleifkörnungen – eingesetzt
werden, wobei insbesondere kein Schleifen längs des erfindungsgemäßen Schneid-
und Ritzwerkzeugs erfolgt, sondern die Scheiben hinsichtlich ihrer
Drehrichtung quer zur Längsachse des erfindungsgemäßen
Schneid- und Ritzwerkzeugs stehend auf der Fasenoberfläche
angesetzt werden.
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Weitere
vorteilhafte Ausführungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
und der nachfolgenden Beschreibung enthalten. Anhand mehrerer in den
beiliegenden Zeichnungsfiguren dargestellter Ausführungsbeispiele
wird die Erfindung näher erläutert. Es zeigen:
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1 im
Querschnitt und vergrößert gegenüber
der natürlichen Größe, eine erste Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Schneid- und Ritzwerkzeuges,
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2 in
einer der 1 entsprechenden Darstellung,
eine zweite Ausführungsform eines erfindungsgemäßen
Schneid- und Ritzwerkzeuges,
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3 ein
Profilogramm der Oberfläche einer Schneidfase eines nicht
erfindungsgemäßen Schneid- und Ritzwerkzeuges,
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4 ein
Profilogramm der Oberfläche einer Schneidfase eines erfindungsgemäßen
Schneid- und Ritzwerkzeuges,
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5 bis 8 weitere
Ausführungsformen eines erfindungsgemäßen
Schneid- und Ritzwerkzeuges.
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In
den verschiedenen Figuren der Zeichnung sind gleiche Teile stets
mit denselben Bezugszeichen versehen, so dass sie in der Regel auch
jeweils nur einmal beschrieben werden.
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Wie
zunächst 1 zeigt, besteht ein erfindungsgemäßes
Schneid- und Ritzwerkzeug, das vorzugsweise für einen Druckschnitt
einsetzbar ist, aus einer bandförmigen Klinge 1 mit
einer Schneidkante 2 und mit mindestens einer ausgehend
von der Schneidkante 2 gebildeten Schneidfase 3 an
einer Klingenlängsseite 4. Ein zwischen Schneidfase
und einer Mittenebene X-X durch die Klinge 1 gebildeter Spitzenwinkel μ an
der Schneidkante 2 kann dabei in einem Bereich von 20° bis
90°, vorzugsweise im Bereich von 30° bis 54°,
liegen.
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Erfindungsgemäß ist
vorgesehen, dass die Schneidfase 3 eine gemittelte Rautiefe
RZ von nicht mehr als 0,8 μm und
einen arithmetischen Mittenrauwert Ra von
nicht mehr als 0,20 μm nach DIN EN ISO 4287 aufweist.
Derartige Werte sind durch das Profilbild P3 in 1 angedeutet,
welches einen Ausschnitt aus dem in 4 dargestellten
erfindungsgemäßen Profilogramm darstellt.
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Vorzugsweise
kann die Schneidfase 3 eine gemittelte Rautiefe RZ von nicht mehr als 0,7 μm, insbesondere
von nicht mehr als 0,6 μm, und einen arithmetischen Mittenrauwert
Ra von nicht mehr als 0,10 μm,
vorzugsweise von nicht mehr als 0,07 μm, nach DIN
EN ISO 4287 aufweisen.
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In
der Ausführung gemäß 1,
aber auch in den Ausführungen gemäß 2, 7 und 8,
sind die Klingenlängsseiten 4 jeweils symmetrisch
zur Mittenebene X-X durch die Klinge 1 ausgebildet und
weisen zwei gleichartige Schneidfasen 3 auf.
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In
den Ausführungen gemäß 5, 6 ist vorgesehen,
dass die Klingenlängsseiten 4 hinsichtlich einer
Längsebene Y-Y durch die Schneidkante 2 asymmetrisch
ausgebildet sind und zwei ungleichartige, insbesondere ungleich
große Schneidfasen 3 aufweisen. Es könnte
auch nur eine Schneidfase 3 vorhanden sein.
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Zur
Herstellung der Klinge des erfindungsgemäßen Werkzeugs
kann zunächst eine an sich bekannte technologische Behandlung
erfolgen, indem ein Flachmaterial aus Federbandstahl für
die Klinge 1 mit einer Dicke von 0,4 bis 2 mm in einem
Hartmetallziehstein gezogen wird, so dass hierdurch ein- oder zweiseitig
eine Schneidfase 3 erzeugt wird. Hierbei spricht man von
einer sogenannten geschabten Fase. Die Schneidfase 3 wird
mit einem bestimmten Übermaß hergestellt, und
zwar insbesondere mit einem Übermaß 2/100 bis
4/100 mm. Die Schneidfase 3 wird nun – zumindest
in einem Spitzenbereich 5 – gehärtet,
und zwar vorzugsweise induktionsgehärtet mit einer Einbringtiefe
von 3/10 bis 5/10 mm von der Schneidkante 2 aus gemessen.
Die Härtung erfolgt dabei bevorzugt auf eine Härte
von 66 HRc. Nach dem Härten erfolgt ein Anlassen im gleichen Bereich 5,
und zwar bevorzugt auf eine Endanlasshärte von 57 bis 59
HRc. Danach kann die Fase 3 einen Feinschliff erhalten,
der derart ausgeführt wird, dass das nach dem Schaben vorhandene Übermaß abgetragen
wird. Hierdurch wird gleichzeitig die weichere Außenhaut
der gehärteten und angelassenen Schneidfase 3 weggenommen.
Durch diesen Feinschliff, der vorteilhafterweise mit einer zugesetzten Schleifscheibe
durchgeführt werden kann, wird die Maßhaltigkeit
der geschabten Schneidfase 3 nicht beeinträchtigt,
vielmehr wird durch den Feinschiff verhindert, dass Riefen in der
Fasenoberfläche auftreten.
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Hieran
schließt sich erfindungsgemäß zur Einstellung
der Werte der gemittelten Rautiefe RZ und
des arithmetischen Mittenrauwerts Ra der Schneidfase 3 eine
spezielle Finish-Mikrobearbeitung an. Diese kann insbesondere in
mehreren aufeinanderfolgenden Arbeitschritten gestuft – nass und/oder
trocken – unter Einsatz von Schleifkörpern einer
Mohs-Härte von über 9 oder einer Knoop-Härte von über
4500 ablaufen.
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U.
a. kann im Rahmen der Finish-Mikrobearbeitung der Schneidfase 3 ein
Läppverfahren mit den genannten Schleifkörpern
zum Einsatz kommen, wobei die Schleifkörper in einer Flüssigkeit
oder Paste verteilt sind. Die Schneidfase 3 wird mit einer
Läppscheibe bearbeitet, wobei sich zwischen dieser und der
Schneidfase 3 ein Läpp gemisch befindet, welches
eine Suspension von Trägermedium (Läppflüssigkeit),
ggf. Schmiermittel und Läppkorn (Schleifkörper)
darstellt. Als Läppflüssigkeiten sind beispielsweise
mittelviskose Allzwecköle geeignet. Die Konzentration der
Schleifkörper wird auf das Verfahren abgestimmt und kann
insbesondere bei 1 bis 4 Karat pro cm3 liegen.
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Bei
den Schleifkörpern kann es sich bevorzugt um kubisches
Bornitrid oder Diamant, z. B. in Körnung von 150 bis 240
US-mesh oder 280 bis 600 US-mesh nach ASTM E 11 oder
auf einer Scheibe in Kunstharzbindung als B64-46 oder D54-15, handeln. (B
bedeutet Bornitrid; D bedeutet Diamant; die Angaben 64-46 und 54-15
beziehen sich auf die Korngrößen nach FEPA).
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In
den Zwischen- und/oder der Endbearbeitungsstufe der Schneidfase 3 können
dabei bevorzugt auch Leder, Filz, Wolle, Seide, Vlies und poröses
Neopren zum Einsatz kommen.
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Mit
dem erfindungsgemäßen Schneid- und Ritzwerkzeug
können Stanzkraftreduzierungen um 30 bis 50 Prozent und
eine Höhentoleranz der Schneide von nicht mehr als +/– 0,02
mm pro laufendem Meter erzielt werden, so dass auch die Zurichtzeit
bedeutend gesenkt werden kann.
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Während
bei der in 1 dargestellten ersten Ausführung
die beidseitig und symmetrisch ausgebildeten Schneidfasen 3 jeweils
unmittelbar an einen Wandabschnitt 6 grenzen, dessen Oberfläche parallel
zur Mittenebene X-X der Klinge 1 verläuft, ist in
der in 2 dargestellten zweiten Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Schneid und Ritzwerkzeuges
vorgesehen, dass jede Schneidfase 3 jeweils an eine unter
einem kleineren Winkel zur Mittenebene X-X stehende Anschlussfase 7 angrenzt, welche
dann wiederum eine Verbindung zu dem Wandabschnitt 6 herstellt,
dessen Oberfläche parallel zur Mittenebene X-X der Klinge 1 verläuft.
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Die
nicht schneidend wirkende Anschlussfase 7 bedarf keiner
speziellen Finish-Mikrobearbeitung. Sie kann – wie zur
Herstellung bekannter Fasen üblich und auch, wie bereits
erwähnt, für den ersten Verfahrensschnitt zur
Herstellung der Schneidfase 3 anwendbar – durch
Verfahren bzw. Verfahrensschritte, wie Schaben, Schleifen, Fein schleifen, Ätzen und/oder
Erodieren hergestellt sein. Hierfür sind eine gemittelte
Rautiefe RZ und ein arithmetischer Mittenrauwert
Ra nach DIN EN ISO 4287 charakteristisch, die
signifikant größer sind als die jeweiligen erfindungsgemäß vorgesehenen
Werte. Solche Oberflächengüte-Werte für
die Anschlussfase 7 sind durch das Profilbild P7 in 2 angedeutet,
welches einen Ausschnitt aus dem in 3 dargestellten
Profilogramm mit bekanntermaßen auf Schneidfasen vorhandener
Oberflächengüte darstellt.
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3 und 4 enthalten
die aufgenommenen Profilogramme und die Werte der gemittelte Rautiefe
RZ und des arithmetischen Mittenrauwertes
Ra. Der Mittenrauwert Ra auf
der Oberfläche der erfindungsgemäß ausgebildeten
Schneidfase (4) liegt bei 0,07 μm
und die gemittelte Rautiefe RZ bei 0,43 μm,
während die entsprechenden Werte der nicht erfindungsgemäß ausgebildeten
Oberfläche der Anschlussfase 7 bei 0,12 μm
und 0,88 μm lagen.
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3 und 4 enthalten
weitere und detailliertere Angaben zum Messgerät und zu
den Messparametern. Zur Messung wurde das Tastschnittverfahren eingesetzt,
wobei das Oberfächenrauheits-Prüfgerät ”Surftest
301” der Firma Mitutoyo zum Einsatz kam. Das Tastschnittverfahren
ist eine Methode zur messtechnischen Beschreibung von Oberflächen,
wobei zur Rauheitsmessung eine Tastspitze aus Diamant mit konstanter
Geschwindigkeit über die Oberfläche der Probe
verfahren wird. Auf die Rauheitsmessung beziehen sich die Normen DIN 4762, DIN
4768, DIN 4772, DIN 4775 und ISO
4288. Das Messprofil ergibt sich aus der vertikalen Lageverschiebung
der Tastspitze, die in der Regel durch ein induktives Wegmesssystem
erfasst wird. Zur messtechnischen Beschreibung einer Oberfläche werden
aus dem Messprofil die genormten Rauheitskenngrößen,
wie die gemittelte Rautiefe RZ und der arithmetische
Mittenrauwert Ra, gewonnen. Hierzu ist die DIN
EN ISO 4287 verbindlich. Aus 3 und 4 geht
allerdings hervor, dass das Gerät entsprechend der korrespondierenden
japanischen Norm JIS2001 arbeitet. Insbesondere
sind aus den 3 und 4 die Angaben
zum verwendeten Filter, zur Auswertelänge, zur Grenzwellenlänge
(Cutoff) λc und zum Vorschub zu
entnehmen. Beim Vergleich der Profilogramme ist zu beachten, dass
die Messungen gemäß 4 mit der
doppelten Vorschubgeschwindigkeit („M-Gesch”)
wie in 3 vorgenommen wurden. Als weiterer Messwert ist
jeweils der Mittenrauwert Rq enthalten,
der bei 0,16 (3) bzw. 0,08 μm (4)
liegt. Der Mittenrauwert Rq ist dabei definitionsgemäß der
quadratische Mittelwert aller Profilwerte des Rauheitsprofils.
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Die
in 5 bis 8 dargestellten weiteren Ausführungsformen
eines erfindungsgemäßen Schneid- und Ritzwerkzeuges
zeigen, dass dieses in den unterschiedlichsten Formen hergestellt
werden kann. So ist bereits beschrieben worden, dass in den Ausführungen
gemäß 5, 6 vorgesehen
ist, dass die Klingenlängsseiten 4 asymmetrisch
ausgebildet sind und zwei ungleichartige Schneidfasen 3 aufweisen.
Hierbei sind die Schneidfasen 3 in diesen, wie auch den
vorhergehenden Ausführungen, eben ausgebildet.
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Es
ist aber auch möglich, dass die Schneidfase 3 gekrümmt
ausgebildet ist, wie dies 7 und 8 zeigen.
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So
weist die Ausführung gemäß 7 eine Schneidfase 3 auf,
die über ihre gesamte Länge mit einem ersten Krümmungsradius
R1 gekrümmt ist und über einen zweiten Krümmungsradius
R2 in den Wandabschnitt 6 übergeht, dessen Oberfläche
parallel zur Mittenebene X-X der Klinge 1 verläuft.
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8 zeigt
ein erfindungsgemäßes Schneid- und Ritzwerkzeug,
bei dem die Schneidfase 3 mindestens zwei stetig ineinander übergehende Bereiche 3a, 3b aufweist,
und zwar mindestens einen ersten, in der Nähe der Schneidkante 2 angeordneten
Bereich 3a mit – im Querschnitt gesehen – konvexer
Krümmung und mindestens einen sich an den konvexen Bereich 3a anschließenden
zweiten Bereich 3b mit im Querschnitt gesehen – konkaver Krümmung.
Letzterer befindet sich in der Nähe der Übergangsstelle
der Schneidfase 3 zum Wandabschnitt 6, dessen
Oberfläche parallel zur Mittenebene X-X der Klinge 1 verläuft.
Die Schneidfase 3 weist dabei – im Querschnitt
gesehen – zumindest abschnittsweise einen etwa S-förmigen
oder umgekehrt S-förmigen Konturverlauf auf.
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Die
Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispiele
beschränkt, sondern umfasst auch alle im Sinne der Erfindung
gleichwirkenden Ausführungen. So wird hinsichtlich weiterer
vorteilhafter technischer Merkmale, mit denen der Fachmann die Erfindung
ausstatten kann, ohne deren Rahmen zu verlassen, auf die bereits
eingangs erwähnte
EP
0 234 009 B2 , aber auch hinsichtlich der möglichen
geometrischen Gestaltung der Klinge
1 bzw. der Fasen
3,
7 in
vollem Umfang auf die
DE
197 41 089 A1 , die
DE 10 2007 031 904 A1 und die
EP 1 10 685 B1 verwiesen.
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Ferner
ist die Erfindung bislang auch noch nicht auf die im Anspruch 1
definierte Merkmalskombination beschränkt, sondern kann
auch durch jede beliebige andere Kombination von bestimmten Merkmalen
aller insgesamt offenbarten Einzelmerkmalen definiert sein. Dies
bedeutet, dass grundsätzlich praktisch jedes Einzelmerkmal
des Anspruchs 1 weggelassen bzw. durch mindestens ein an anderer Steile
der Anmeldung offenbartes Einzelmerkmal ersetzt werden kann. Insofern
ist der Anspruch 1 lediglich als ein erster Formulierungsversuch
für eine Erfindung zu verstehen.
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- 1
- Klinge
- 2
- Schneidkante
- 3
- Schneidfase
- 3a
- konvexer
Bereich von 3
- 3b
- konkaver
Bereich von 3
- 4
- Klingenlängsseite
- 5
- Spitzenbereich
- 6
- Wandabschnitt
von 1
- 7
- Anschlussfase
zwischen 3 und 6
- D
- Dicke
von 1 (6)
- P3
- Profil
von 3 (erfindungsgemäß)
- P7
- Profil
von 7
- R1
- Radius
von 3
- R2
- Radius
am Übergang 3/6
- RZ
- Rautiefe
- Ra
- Mittenrauwert
- X-X
- Mittenebene
von 1
- Y-Y
- Längsebene
von 1 durch 2 (5, 6).
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 0234009
B2 [0005, 0005, 0044]
- - DE 202007013402 U1 [0006]
- - DE 19741089 A1 [0044]
- - DE 102007031904 A1 [0044]
- - EP 110685 B1 [0044]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- - DIN EN ISO
4287 [0009]
- - Norm DIN 4768 [0009]
- - DIN EN ISO 4287 [0011]
- - DIN EN ISO 4287 [0012]
- - ASTM E 11 [0014]
- - DIN EN ISO 4287 [0026]
- - DIN EN ISO 4287 [0027]
- - ASTM E 11 [0033]
- - DIN EN ISO 4287 [0037]
- - DIN 4762 [0039]
- - DIN 4768 [0039]
- - DIN 4772 [0039]
- - DIN 4775 [0039]
- - ISO 4288 [0039]
- - DIN EN ISO 4287 [0039]
- - JIS2001 [0039]