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Die
Erfindung betrifft einen Zentralstaubsauger, umfassend eine ortsfeste,
elektrisch angetriebene Saugeinheit sowie einen Saugschlauch, der
mit einem ersten Ende fluidisch mit der Saugeinheit verbindbar ist
und der mit einem zweiten Ende mit einem Saugrohr oder einer Saugdüse
verbindbar oder verbunden ist. Des weiteren betrifft die Erfindung
eine Schlauchspule für einen Saugschlauch eines Zentralstaubsaugers.
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Als
Alternative zum üblichen mobilen Haushalts-Staubsauger
kommen Geräte zum Einsatz, die eine zentrale elektrisch
betriebene Saugeinheit aufweisen. Diese ist beispielsweise, aber
nicht zwingend im Keller des Gebäudes angeordnet. Die Saugeinheit
weist ein Gehäuse auf, in dem unter anderem eine Motoreinheit
und eine Filtereinheit untergebracht sind. Damit für das
Staubsaugen ein Saugschlauch mit der Saugeinheit verbunden werden kann,
ist ein Leitungssystem in den Wänden des Gebäudes
vorhanden, das über Luftsteckdosen in den zu reinigenden
Zimmern zugänglich ist. Wird ein Saugschlauch in eine Luftsteckdose
eingesteckt, kann gleichzeitig mittels eines elektrischen Kontakts der
Motor der Saugeinheit betätigt werden, so dass die Staubsaugeranlage
arbeitet. Freilich stellt die Ausstattung des Gebäudes
mit einem Leitungssystem einen nicht unbeträchtlichen Aufwand
dar.
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Die
zum Einsatz kommenden Filter sind dabei zwischenzeitlich derart
verbessert worden, dass die Abluft aus der Saugeinheit nur noch
geringfügig mit Partikeln belastet ist. Das ermöglicht
es, eine Saugeinheit auch in einem Raum des Gebäudes anzuordnen,
das zum täglichen Leben genutzt wird. Dies hat in vorteilhafter
Weise zur Folge, dass auf das Leitungssystem in den Gebäudewänden
verzichtet werden kann.
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Nachteilig
ist dabei allerdings, dass hinreichend lange Saugschläuche
zur Verfügung stehen müssen, um alle Bereiche
des zu reinigenden Raums erreichen zu können, die sich
am weitesten von der Saugeinheit entfernt befinden. Die Handhabung
eines entsprechend langen Saugschlauchs ist umständlich
und unkomfortabel.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Zentralstaubsauger
der eingangs genannten Art so fortzubilden, dass es bei Vermeidung des
hohen Aufwandes der Verlegung eines Leitungssystems in den Gebäudewänden
möglich ist, den Zentralstaubsauger in komfortabler Weise
zu benutzen, ohne Einschränkungen infolge der Handhabung eines
langer Saugschlauchs hinnehmen zu müssen.
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Die
Lösung dieser Aufgabe durch die Erfindung zeichnet sich
durch eine drehbar gelagerte Schlauchspule aus, auf der der Saugschlauch
aufwickelbar ist, wobei die Schlauchspule eine Schlauchkupplung
umfasst, mit der der Saugschlauch mit seinem ersten Ende an die
Saugeinheit so ankoppelbar ist, dass die fluidische Verbindung zwischen
der Saugeinheit und dem Saugschlauch auch beim Auf- und Abwickeln
des Saugschlauchs von der Schlauchspule erhalten bleibt.
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Sehr
komfortabel lässt sich der Zentralstaubsauger bedienen,
wenn weiterhin eine Abspulsteuerung vorgesehen wird, mit der der
Saugschlauch kontrollierbar von der Schlauchspule abspulbar ist.
Die Abspulsteuerung kann mindestens eine, vorzugsweise zwei Rollen
aufweisen, wobei die mindestens eine Rolle mit Reibschluss an einem
Umfangsabschnitt des Saugschlauchs anliegt. Die Abspulsteuerung kann
spezifisch zwei Rollen aufweisen, die den Saugschlauch jeweils über
mindestens 120°, vorzugsweise über mindestens
160°, seines Umfangs umfassen. Die mindestens eine Rolle
kann dabei von einem elektrischen Antrieb drehangetrieben sein.
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Der
elektrische Antrieb kann dabei bevorzugt mit einer Fernsteuerung
betätigt werden.
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Die
Fernsteuerung kann gemäß einer Ausgestaltung ein
Kabel umfassen, das an dem oder in dem Saugschlauch verläuft
und das im Bereich des ersten Endes des Saugschlauchs mit dem elektrischen
Antrieb und das im Bereich des zweiten Endes des Saugschlauchs mit
mindestens einem Betätigungsschalter verbunden ist.
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Die
Fernsteuerung kann alternativ – als drahtlose Lösung
ausgebildet – einen Sender und einen Empfänger
umfassen, wobei der Sender im Bereich des zweiten Endes des Saugschlauchs
angeordnet ist und wobei der Empfänger im Bereich des ersten
Endes des Saugschlauchs angeordnet und mit dem elektrischen Antrieb
verbunden ist.
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Die
Fernsteuerung kann dabei so ausgebildet sein, dass mit ihr die Abspullänge
und/oder die Abspulgeschwindigkeit des Saugschlauchs von der Schlauchspule
steuerbar ist.
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Die
Schlauchspule kann weiterhin mit einem zweiten elektrischen Antrieb
in Verbindung stehen, der zum Aufwickeln des Saugschlauchs auf die Schlauchspule
betätigbar ist.
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Eine
hierzu alternative Lösung sieht vor, dass die Schlauchspule
mit einem Federelement versehen ist, das beim Abwickeln des Saugschlauchs von
der Schlauchspule gespannt wird, um den Saugschlauch ohne Antrieb
der Schlauchspule wieder auf diese aufspulen zu können.
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Die
Saugeinheit und die Schlauchspule können in einem gemeinsamen
Gehäuse angeordnet sein.
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Die
Saugeinheit kann auch in einem ersten Gehäuse und die Schlauchspule
in einem zweiten Gehäuse angeordnet sein, wobei die Gehäuse
nebeneinander angeordnet sind.
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Das
Gehäuse der Schlauchspule oder das gemeinsame Gehäuse
kann mit einer Türe versehen sein, nach deren Öffnen
der Saugschlauch zugänglich ist. Möglich ist es
aber auch, dass das Gehäuse der Schlauchspule oder das
gemeinsame Gehäuse mit einer Türe versehen ist,
die eine Öffnung für den Durchtritt des Saugschlauchs
aufweist.
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Für
den Fall, dass eine bestehende Zentralstaubsaugeranlage mit der
vorgeschlagenen Grundidee nachgerüstet werden soll, kann
es sinnvoll sein, die Schlauchspule als „stand-alone”-Lösung
vorzusehen, d. h. auf die Schlauchspule wird der Saugschlauch aufgewickelt
und bei Bedarf von ihr abgewickelt und von der Schlauchspule entnommen.
Der Saugschlauch kann dann in bekannter Weise verwendet werden,
indem er in eine Luftsteckdose in einem Raum eingesteckt und benutzt
wird. Nach der Benutzung kann der Saugschlauch wieder aus der Luftsteckdose
abgezogen und auf die Schlauchspule aufgerollt werden.
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Demgemäß wird
auch eine Schlauchspule für einen Saugschlauch eines Zentralstaubsaugers vorgeschlagen,
wobei der Saugschlauch mit einem ersten Ende fluidisch mit einer
ortsfest angeordneten Saugeinheit des Zentralstaubsaugers temporär
verbindbar ist und der mit einem zweiten Ende mit einem Saugrohr
oder einer Saugdüse verbindbar oder verbunden ist, wobei
die Schlauchspule drehbar gelagert ist, um den Saugschlauch auf
sie aufwickeln zu können.
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Die
Schlauchspule kann in auch in diesem Falle eine Schlauchkupplung
umfassen, mit der der Saugschlauch mit seinem ersten Ende an die
Saugeinheit so ankoppelbar ist, dass die fluidische Verbindung zwischen
der Saugeinheit und dem Saugschlauch auch beim Auf- und Abwickeln
des Saugschlauchs von der Schlauchspule erhalten bleibt. Der Saugschlauch
kann in diesem Falle indes komplett von der Schlauchspule abgewickelt
und entnommen werden, um an eine Luftsteckdose angesteckt zu werden.
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Die
Schlauchspule kann wiederum mit einem zweiten elektrischen Antrieb
in Verbindung stehen, der zum Aufwickeln des Saugschlauchs auf die Schlauchspule
betätigbar ist.
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Mit
der vorgeschlagenen Lösung wird es möglich, die
zentrale Saugeinheit in einem Bereich der Wohnräume unterzubringen,
der durch den Betrieb der Saugeinheit infolge der hohen Filterqualität der
zum Einsatz kommenden Filter nicht nachteilig mit Partikeln beaufschlagt
wird. Im Gegenteil kann bei der Verwendung entsprechend hochwertiger
Filter sogar eine Luftverbesserung erreicht werden. Dass die Handhabung
des hierfür benötigten relativ langen Saugschlauchs
nicht unkomfortabel ist, wird durch das erfindungsgemäß vorgeschlagene
Konzept sichergestellt.
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In
der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
dargestellt. Es zeigen:
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1 schematisch
einen Zentralstaubsager mit den wesentlichen Baugruppen in der Vorderansicht,
bestehend aus einem Teilelement, in dem die Saugeinheit untergebracht
ist, und einem Teilelement, in dem der Saugschlauch auf einer Schlauchspule
untergebracht ist,
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2 die
Vorderansicht des Teilelements, in dem der Saugschlauch auf einer
Schlauchspule untergebracht ist, in der Schnittansicht A-B gemäß 3 und
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3 die
Seitenansicht des Teilelements gemäß 2,
in der Schnittansicht C-D gemäß 2.
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In 1 ist
ein Zentralstaubsauger 1 dargestellt, der in einem Gehäuse 11 untergebracht
ist. Das Gehäuse 11 kann dabei in hinreichender
Qualität ausgeführt sein, z. B. mit einem Holzfurnier
versehen sein, so dass es ein ansprechendes Äußeres
hat. Der Zentralstaubsauger 1 ist vorliegend in einem Wohnraum
eines Gebäudes fest positioniert, wobei ein Ort bevorzugt
ist, von dem aus die am weitesten entfernten Bereiche, die mit dem
Staubsauger gereinigt werden sollen, gleich weit entfernt sind;
d. h. eine zentrale Lage des Zentralstaubsauger 1 innerhalb
des zu reinigenden Bereichs wird angestrebt.
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Der
Zentralstaubsauger
1 weist eine Saugeinheit
2 auf,
die in an sich bekannter Weise aufgebaut ist. Exemplarisch wird
auf die
DE 201 18
465 U1 hingewiesen, in der sich Details zum Aufbau einer
solchen Saugeinheit
2 finden. Mit der Saugeinheit
2 permanent
verbunden ist ein Saugschlauch
3. Dieser ist hinreichend
lang, um alle Bereiche erreichen zu können, die gereinigt
werden sollen. Eine Länge von 15 bis 20 Metern hat sich
dabei bewährt. Um den Saugschlauch
3 sauber und
einfach in dem Gehäuse
11 unterbringen zu können,
ist eine drehbar gelagerte Schlauchspule
4 vorgesehen,
auf der der Saugschlauch
3 vollständig aufwickelbar
ist. Um eine ständige fludische, d. h. namentlich pneumatische
Verbindung zwischen dem einen Ende des Saugschlauchs
3 und
der Saugeinheit
2 herzustellen, ist eine Schlauchkupplung
5 vorgesehen.
Diese ist so ausgeführt, dass die fluidische Verbindung
zwischen der Saugeinheit
2 und dem Saugschlauch
3 auch beim
Auf- und Abwickeln des Saugschlauchs
3 von der Schlauchspule
4 erhalten
bleibt.
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Details
hierzu sind in den 2 und 3 zu erkennen.
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Die
Schlauchkupplung 5 umfasst ein Rohrteil 13, das
von der zylindrischen Aufnahmefläche 14 der Schlauchspule 4 radial
nach innen zur Drehachse 15 der Schlauchspule 4 führt.
Hier verläuft das Rohrteil 13 in axiale Richtung
der Drehachse 15. An einem axialen Ende 16 des
Rohrteils 13 ist ein Kupplungsteil 17 angeordnet,
die eine Verbindung zu dem Saugrohr 18 der Saugeinheit 2 herstellt,
und zwar so, dass eine Relativdrehung um die Drehachse 15 zwischen
dem Rohrteil 13 und dem Saugrohr 18 bei gleichzeitiger
Dichtigkeit möglich ist.
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Um
das Auf- und Abrollen des Saugschlauchs 3 von der Schlauchspule 4 möglichst
komfortabel für den Benutzer des Zentralstaubsaugers 1 zu
machen, ist folgende Ausgestaltung vorgesehen:
Das Abwickeln
des Saugschlauches 3 von der Schlauchspule 4 wird
von einer Abspulsteuerung 6 unterstützt bzw. bewerkstelligt.
Die Abspulsteuerung 6 weist zwei zusammenwirkende Rollen 7 und 8 auf. Die
beiden Rollen 7, 8 sind dabei (s. hierzu den Radialschnitt
in 2) so ausgebildet, dass sie jeweils knapp 180° des
Umfangs des Saugschlauchs 3 umfassen. Die beiden Rollen 7, 8 sind,
was nicht dargestellt ist, radial zueinander elastisch vorgespannt,
so dass ein Reibschluss mit dem Saugschlauch 3 vorliegt.
Zu diesem Zweck können die Rollen 7, 8 oder zumindest
deren Mäntel aus einem Gummimaterial o. ä. bestehen.
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Eine
der Rollen, nämlich die Rolle 7 ist über einen
Antriebsriemen 19 mit einem ersten elektrischen Antrieb 9 (Elektromotor)
verbunden. Demgemäß kann durch entsprechende Betätigung
des Antriebs 9 ein gewünschter Abschnitt des Saugschlauchs 3 von
der Schlauchspule 4 abgerollt und aus dem Gehäuse 11 ausgebracht
werden, um die betreffenden Bereiche zu saugen.
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Nicht
dargestellt ist, dass am Ende des Saugschlauchs 3, der
von der Saugeinheit 2 entfernt ist, ein Schalter angeordnet
ist (nicht dargestellt), der eine Fernbedienung des Antriebs 9 ermöglicht.
Der Benutzer des Zentralstaubsaugers 1 kann demgemäß an
dem Handgriff, an dem üblicherweise das Saugrohr oder eine
Saugdüse angekoppelt wird, durch Betätigung des
Schalters den Antrieb 9 aktivieren, wobei sowohl die Drehrichtung
als auch die Drehgeschwindigkeit des Antriebs 9 einstellbar sein kann.
Demgemäß kann während des Arbeitens mit dem
Zentralstaubsauger bequem dasjenige Stück des Saugschlauchs 3 ausgefahren
werden, das benötigt wird.
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Grundsätzlich
kann durch entsprechende Betätigung des genannten Schalters
am Handgriff des Saugschlauchs 3 der Saugschlauch 3 auch
wieder auf die Schlauchspule 4 aufgerollt werden. Dies kann
durch eine Federunterstützung erfolgen, d. h. beim Abrollen
des Saugschlauchs 3 von der Schlauchspule 4 kann
ein Federelement (z. B. eine Torsionsfeder) gespannt werden, so
dass sich der Saugschlauch 3 beim Einfahren mittels des
Antriebs 9 wieder auf die Schlauchspule aufwickelt.
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Vorliegend
ist jedoch eine andere Lösung gewählt: Die Schlauchspule 4 steht
mit einem zweiten elektrischen Antrieb (Elektromotor) 10 in
Verbindung. Soll der Saugschlauch 3 wieder auf die Schlauchspule 4 aufgewickelt
werden, kann der Antrieb 10 entsprechend betätigt
werden. Die Aktivierung des Antriebs 10 kann wiederum über
den Schalter im Handgriff des Saugschlauchs 3 erfolgen.
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Die
Kommunikation zwischen besagtem Schalter und dem Antrieb 9 und
ggf. dem Antrieb 10 kann per Draht erfolgen, wobei dann
ein Kabel am oder im Saugschlauch 3 in dessen Achsrichtung
verläuft. Es kann aber auch eine drahtlose Kommunikation
mittels Sender und Empfänger erfolgen, was als solches
im Stand der Technik hinlänglich bekannt ist.
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Das
Gehäuse 11 ist vorliegend mit einer Türe 12 an
der Frontseite des Gehäuses 11 versehen. Diese
Türe kann zum Arbeiten mit dem Zentralstaubsauger geöffnet
werden. Möglich ist es aber auch, dass der Saugschlauch 3 durch
eine Öffnung in der Türe 12 ausgeführt
wird.
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Möglich
ist es auch, die Schlauchspule 4 in einem separaten Gehäuseteil
unterzubringen, wobei dieses dann neben der Saugeinheit 2 angeordnet wird,
die ebenfalls in einem Gehäuseteil untergebracht werden
kann. Damit kann beispielsweise die Nachrüstung bestehender
Zentralstaubsaugeranlagen mit dem vorgeschlagenen Konzept vereinfacht werden.
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Die
Schlauchspule 4 hat vorliegend eine Breits von ca. 400
mm. Der Durchmesser beträgt auch etwa 400 mm. Bei einem
Schlauchdurchmesser von ca. 45 mm kann damit problemlos eine Schlauchlänge
von ca. 20 Metern aufgenommen werden. Dabei ergeben sich ca. 16
Wicklungen bei voll aufgerolltem Saugschlauch 3.
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- 1
- Zentralstaubsauger
- 2
- Saugeinheit
- 3
- Saugschlauch
- 4
- Schlauchspule
- 5
- Schlauchkupplung
- 6
- Abspulsteuerung
- 7
- Rolle
- 8
- Rolle
- 9
- erster
elektrischer Antrieb
- 10
- zweiter
elektrischer Antrieb
- 11
- Gehäuse
- 12
- Türe
- 13
- Rohrteil
- 14
- Aufnahmefläche
- 15
- Drehachse
- 16
- axiales
Ende
- 17
- Kupplungsteil
- 18
- Saugrohr
- 19
- Antriebsriemen
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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