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DE202009008800U1 - Zentralstaubsauger und Schlauchspule für einen Saugschlauch eines Zentralstaubsaugers - Google Patents

Zentralstaubsauger und Schlauchspule für einen Saugschlauch eines Zentralstaubsaugers Download PDF

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DE202009008800U1
DE202009008800U1 DE200920008800 DE202009008800U DE202009008800U1 DE 202009008800 U1 DE202009008800 U1 DE 202009008800U1 DE 200920008800 DE200920008800 DE 200920008800 DE 202009008800 U DE202009008800 U DE 202009008800U DE 202009008800 U1 DE202009008800 U1 DE 202009008800U1
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Abstract

Zentralstaubsauger (1), umfassend eine ortsfeste, elektrisch angetriebene Saugeinheit (2) sowie einen Saugschlauch (3), der mit einem ersten Ende fluidisch mit der Saugeinheit (2) verbindbar ist und der mit einem zweiten Ende mit einem Saugrohr oder einer Saugdüse verbindbar oder verbunden ist, gekennzeichnet durch eine drehbar gelagerte Schlauchspule (4), auf der der Saugschlauch (3) aufwickelbar ist, wobei die Schlauchspule (4) eine Schlauchkupplung (5) umfasst, mit der der Saugschlauch (3) mit seinem ersten Ende an die Saugeinheit (2) so ankoppelbar ist, dass die fluidische Verbindung zwischen der Saugeinheit (2) und dem Saugschlauch (3) auch beim Auf- und Abwickeln des Saugschlauchs (3) von der Schlauchspule (4) erhalten bleibt.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Zentralstaubsauger, umfassend eine ortsfeste, elektrisch angetriebene Saugeinheit sowie einen Saugschlauch, der mit einem ersten Ende fluidisch mit der Saugeinheit verbindbar ist und der mit einem zweiten Ende mit einem Saugrohr oder einer Saugdüse verbindbar oder verbunden ist. Des weiteren betrifft die Erfindung eine Schlauchspule für einen Saugschlauch eines Zentralstaubsaugers.
  • Als Alternative zum üblichen mobilen Haushalts-Staubsauger kommen Geräte zum Einsatz, die eine zentrale elektrisch betriebene Saugeinheit aufweisen. Diese ist beispielsweise, aber nicht zwingend im Keller des Gebäudes angeordnet. Die Saugeinheit weist ein Gehäuse auf, in dem unter anderem eine Motoreinheit und eine Filtereinheit untergebracht sind. Damit für das Staubsaugen ein Saugschlauch mit der Saugeinheit verbunden werden kann, ist ein Leitungssystem in den Wänden des Gebäudes vorhanden, das über Luftsteckdosen in den zu reinigenden Zimmern zugänglich ist. Wird ein Saugschlauch in eine Luftsteckdose eingesteckt, kann gleichzeitig mittels eines elektrischen Kontakts der Motor der Saugeinheit betätigt werden, so dass die Staubsaugeranlage arbeitet. Freilich stellt die Ausstattung des Gebäudes mit einem Leitungssystem einen nicht unbeträchtlichen Aufwand dar.
  • Die zum Einsatz kommenden Filter sind dabei zwischenzeitlich derart verbessert worden, dass die Abluft aus der Saugeinheit nur noch geringfügig mit Partikeln belastet ist. Das ermöglicht es, eine Saugeinheit auch in einem Raum des Gebäudes anzuordnen, das zum täglichen Leben genutzt wird. Dies hat in vorteilhafter Weise zur Folge, dass auf das Leitungssystem in den Gebäudewänden verzichtet werden kann.
  • Nachteilig ist dabei allerdings, dass hinreichend lange Saugschläuche zur Verfügung stehen müssen, um alle Bereiche des zu reinigenden Raums erreichen zu können, die sich am weitesten von der Saugeinheit entfernt befinden. Die Handhabung eines entsprechend langen Saugschlauchs ist umständlich und unkomfortabel.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Zentralstaubsauger der eingangs genannten Art so fortzubilden, dass es bei Vermeidung des hohen Aufwandes der Verlegung eines Leitungssystems in den Gebäudewänden möglich ist, den Zentralstaubsauger in komfortabler Weise zu benutzen, ohne Einschränkungen infolge der Handhabung eines langer Saugschlauchs hinnehmen zu müssen.
  • Die Lösung dieser Aufgabe durch die Erfindung zeichnet sich durch eine drehbar gelagerte Schlauchspule aus, auf der der Saugschlauch aufwickelbar ist, wobei die Schlauchspule eine Schlauchkupplung umfasst, mit der der Saugschlauch mit seinem ersten Ende an die Saugeinheit so ankoppelbar ist, dass die fluidische Verbindung zwischen der Saugeinheit und dem Saugschlauch auch beim Auf- und Abwickeln des Saugschlauchs von der Schlauchspule erhalten bleibt.
  • Sehr komfortabel lässt sich der Zentralstaubsauger bedienen, wenn weiterhin eine Abspulsteuerung vorgesehen wird, mit der der Saugschlauch kontrollierbar von der Schlauchspule abspulbar ist. Die Abspulsteuerung kann mindestens eine, vorzugsweise zwei Rollen aufweisen, wobei die mindestens eine Rolle mit Reibschluss an einem Umfangsabschnitt des Saugschlauchs anliegt. Die Abspulsteuerung kann spezifisch zwei Rollen aufweisen, die den Saugschlauch jeweils über mindestens 120°, vorzugsweise über mindestens 160°, seines Umfangs umfassen. Die mindestens eine Rolle kann dabei von einem elektrischen Antrieb drehangetrieben sein.
  • Der elektrische Antrieb kann dabei bevorzugt mit einer Fernsteuerung betätigt werden.
  • Die Fernsteuerung kann gemäß einer Ausgestaltung ein Kabel umfassen, das an dem oder in dem Saugschlauch verläuft und das im Bereich des ersten Endes des Saugschlauchs mit dem elektrischen Antrieb und das im Bereich des zweiten Endes des Saugschlauchs mit mindestens einem Betätigungsschalter verbunden ist.
  • Die Fernsteuerung kann alternativ – als drahtlose Lösung ausgebildet – einen Sender und einen Empfänger umfassen, wobei der Sender im Bereich des zweiten Endes des Saugschlauchs angeordnet ist und wobei der Empfänger im Bereich des ersten Endes des Saugschlauchs angeordnet und mit dem elektrischen Antrieb verbunden ist.
  • Die Fernsteuerung kann dabei so ausgebildet sein, dass mit ihr die Abspullänge und/oder die Abspulgeschwindigkeit des Saugschlauchs von der Schlauchspule steuerbar ist.
  • Die Schlauchspule kann weiterhin mit einem zweiten elektrischen Antrieb in Verbindung stehen, der zum Aufwickeln des Saugschlauchs auf die Schlauchspule betätigbar ist.
  • Eine hierzu alternative Lösung sieht vor, dass die Schlauchspule mit einem Federelement versehen ist, das beim Abwickeln des Saugschlauchs von der Schlauchspule gespannt wird, um den Saugschlauch ohne Antrieb der Schlauchspule wieder auf diese aufspulen zu können.
  • Die Saugeinheit und die Schlauchspule können in einem gemeinsamen Gehäuse angeordnet sein.
  • Die Saugeinheit kann auch in einem ersten Gehäuse und die Schlauchspule in einem zweiten Gehäuse angeordnet sein, wobei die Gehäuse nebeneinander angeordnet sind.
  • Das Gehäuse der Schlauchspule oder das gemeinsame Gehäuse kann mit einer Türe versehen sein, nach deren Öffnen der Saugschlauch zugänglich ist. Möglich ist es aber auch, dass das Gehäuse der Schlauchspule oder das gemeinsame Gehäuse mit einer Türe versehen ist, die eine Öffnung für den Durchtritt des Saugschlauchs aufweist.
  • Für den Fall, dass eine bestehende Zentralstaubsaugeranlage mit der vorgeschlagenen Grundidee nachgerüstet werden soll, kann es sinnvoll sein, die Schlauchspule als „stand-alone”-Lösung vorzusehen, d. h. auf die Schlauchspule wird der Saugschlauch aufgewickelt und bei Bedarf von ihr abgewickelt und von der Schlauchspule entnommen. Der Saugschlauch kann dann in bekannter Weise verwendet werden, indem er in eine Luftsteckdose in einem Raum eingesteckt und benutzt wird. Nach der Benutzung kann der Saugschlauch wieder aus der Luftsteckdose abgezogen und auf die Schlauchspule aufgerollt werden.
  • Demgemäß wird auch eine Schlauchspule für einen Saugschlauch eines Zentralstaubsaugers vorgeschlagen, wobei der Saugschlauch mit einem ersten Ende fluidisch mit einer ortsfest angeordneten Saugeinheit des Zentralstaubsaugers temporär verbindbar ist und der mit einem zweiten Ende mit einem Saugrohr oder einer Saugdüse verbindbar oder verbunden ist, wobei die Schlauchspule drehbar gelagert ist, um den Saugschlauch auf sie aufwickeln zu können.
  • Die Schlauchspule kann in auch in diesem Falle eine Schlauchkupplung umfassen, mit der der Saugschlauch mit seinem ersten Ende an die Saugeinheit so ankoppelbar ist, dass die fluidische Verbindung zwischen der Saugeinheit und dem Saugschlauch auch beim Auf- und Abwickeln des Saugschlauchs von der Schlauchspule erhalten bleibt. Der Saugschlauch kann in diesem Falle indes komplett von der Schlauchspule abgewickelt und entnommen werden, um an eine Luftsteckdose angesteckt zu werden.
  • Die Schlauchspule kann wiederum mit einem zweiten elektrischen Antrieb in Verbindung stehen, der zum Aufwickeln des Saugschlauchs auf die Schlauchspule betätigbar ist.
  • Mit der vorgeschlagenen Lösung wird es möglich, die zentrale Saugeinheit in einem Bereich der Wohnräume unterzubringen, der durch den Betrieb der Saugeinheit infolge der hohen Filterqualität der zum Einsatz kommenden Filter nicht nachteilig mit Partikeln beaufschlagt wird. Im Gegenteil kann bei der Verwendung entsprechend hochwertiger Filter sogar eine Luftverbesserung erreicht werden. Dass die Handhabung des hierfür benötigten relativ langen Saugschlauchs nicht unkomfortabel ist, wird durch das erfindungsgemäß vorgeschlagene Konzept sichergestellt.
  • In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
  • 1 schematisch einen Zentralstaubsager mit den wesentlichen Baugruppen in der Vorderansicht, bestehend aus einem Teilelement, in dem die Saugeinheit untergebracht ist, und einem Teilelement, in dem der Saugschlauch auf einer Schlauchspule untergebracht ist,
  • 2 die Vorderansicht des Teilelements, in dem der Saugschlauch auf einer Schlauchspule untergebracht ist, in der Schnittansicht A-B gemäß 3 und
  • 3 die Seitenansicht des Teilelements gemäß 2, in der Schnittansicht C-D gemäß 2.
  • In 1 ist ein Zentralstaubsauger 1 dargestellt, der in einem Gehäuse 11 untergebracht ist. Das Gehäuse 11 kann dabei in hinreichender Qualität ausgeführt sein, z. B. mit einem Holzfurnier versehen sein, so dass es ein ansprechendes Äußeres hat. Der Zentralstaubsauger 1 ist vorliegend in einem Wohnraum eines Gebäudes fest positioniert, wobei ein Ort bevorzugt ist, von dem aus die am weitesten entfernten Bereiche, die mit dem Staubsauger gereinigt werden sollen, gleich weit entfernt sind; d. h. eine zentrale Lage des Zentralstaubsauger 1 innerhalb des zu reinigenden Bereichs wird angestrebt.
  • Der Zentralstaubsauger 1 weist eine Saugeinheit 2 auf, die in an sich bekannter Weise aufgebaut ist. Exemplarisch wird auf die DE 201 18 465 U1 hingewiesen, in der sich Details zum Aufbau einer solchen Saugeinheit 2 finden. Mit der Saugeinheit 2 permanent verbunden ist ein Saugschlauch 3. Dieser ist hinreichend lang, um alle Bereiche erreichen zu können, die gereinigt werden sollen. Eine Länge von 15 bis 20 Metern hat sich dabei bewährt. Um den Saugschlauch 3 sauber und einfach in dem Gehäuse 11 unterbringen zu können, ist eine drehbar gelagerte Schlauchspule 4 vorgesehen, auf der der Saugschlauch 3 vollständig aufwickelbar ist. Um eine ständige fludische, d. h. namentlich pneumatische Verbindung zwischen dem einen Ende des Saugschlauchs 3 und der Saugeinheit 2 herzustellen, ist eine Schlauchkupplung 5 vorgesehen. Diese ist so ausgeführt, dass die fluidische Verbindung zwischen der Saugeinheit 2 und dem Saugschlauch 3 auch beim Auf- und Abwickeln des Saugschlauchs 3 von der Schlauchspule 4 erhalten bleibt.
  • Details hierzu sind in den 2 und 3 zu erkennen.
  • Die Schlauchkupplung 5 umfasst ein Rohrteil 13, das von der zylindrischen Aufnahmefläche 14 der Schlauchspule 4 radial nach innen zur Drehachse 15 der Schlauchspule 4 führt. Hier verläuft das Rohrteil 13 in axiale Richtung der Drehachse 15. An einem axialen Ende 16 des Rohrteils 13 ist ein Kupplungsteil 17 angeordnet, die eine Verbindung zu dem Saugrohr 18 der Saugeinheit 2 herstellt, und zwar so, dass eine Relativdrehung um die Drehachse 15 zwischen dem Rohrteil 13 und dem Saugrohr 18 bei gleichzeitiger Dichtigkeit möglich ist.
  • Um das Auf- und Abrollen des Saugschlauchs 3 von der Schlauchspule 4 möglichst komfortabel für den Benutzer des Zentralstaubsaugers 1 zu machen, ist folgende Ausgestaltung vorgesehen:
    Das Abwickeln des Saugschlauches 3 von der Schlauchspule 4 wird von einer Abspulsteuerung 6 unterstützt bzw. bewerkstelligt. Die Abspulsteuerung 6 weist zwei zusammenwirkende Rollen 7 und 8 auf. Die beiden Rollen 7, 8 sind dabei (s. hierzu den Radialschnitt in 2) so ausgebildet, dass sie jeweils knapp 180° des Umfangs des Saugschlauchs 3 umfassen. Die beiden Rollen 7, 8 sind, was nicht dargestellt ist, radial zueinander elastisch vorgespannt, so dass ein Reibschluss mit dem Saugschlauch 3 vorliegt. Zu diesem Zweck können die Rollen 7, 8 oder zumindest deren Mäntel aus einem Gummimaterial o. ä. bestehen.
  • Eine der Rollen, nämlich die Rolle 7 ist über einen Antriebsriemen 19 mit einem ersten elektrischen Antrieb 9 (Elektromotor) verbunden. Demgemäß kann durch entsprechende Betätigung des Antriebs 9 ein gewünschter Abschnitt des Saugschlauchs 3 von der Schlauchspule 4 abgerollt und aus dem Gehäuse 11 ausgebracht werden, um die betreffenden Bereiche zu saugen.
  • Nicht dargestellt ist, dass am Ende des Saugschlauchs 3, der von der Saugeinheit 2 entfernt ist, ein Schalter angeordnet ist (nicht dargestellt), der eine Fernbedienung des Antriebs 9 ermöglicht. Der Benutzer des Zentralstaubsaugers 1 kann demgemäß an dem Handgriff, an dem üblicherweise das Saugrohr oder eine Saugdüse angekoppelt wird, durch Betätigung des Schalters den Antrieb 9 aktivieren, wobei sowohl die Drehrichtung als auch die Drehgeschwindigkeit des Antriebs 9 einstellbar sein kann. Demgemäß kann während des Arbeitens mit dem Zentralstaubsauger bequem dasjenige Stück des Saugschlauchs 3 ausgefahren werden, das benötigt wird.
  • Grundsätzlich kann durch entsprechende Betätigung des genannten Schalters am Handgriff des Saugschlauchs 3 der Saugschlauch 3 auch wieder auf die Schlauchspule 4 aufgerollt werden. Dies kann durch eine Federunterstützung erfolgen, d. h. beim Abrollen des Saugschlauchs 3 von der Schlauchspule 4 kann ein Federelement (z. B. eine Torsionsfeder) gespannt werden, so dass sich der Saugschlauch 3 beim Einfahren mittels des Antriebs 9 wieder auf die Schlauchspule aufwickelt.
  • Vorliegend ist jedoch eine andere Lösung gewählt: Die Schlauchspule 4 steht mit einem zweiten elektrischen Antrieb (Elektromotor) 10 in Verbindung. Soll der Saugschlauch 3 wieder auf die Schlauchspule 4 aufgewickelt werden, kann der Antrieb 10 entsprechend betätigt werden. Die Aktivierung des Antriebs 10 kann wiederum über den Schalter im Handgriff des Saugschlauchs 3 erfolgen.
  • Die Kommunikation zwischen besagtem Schalter und dem Antrieb 9 und ggf. dem Antrieb 10 kann per Draht erfolgen, wobei dann ein Kabel am oder im Saugschlauch 3 in dessen Achsrichtung verläuft. Es kann aber auch eine drahtlose Kommunikation mittels Sender und Empfänger erfolgen, was als solches im Stand der Technik hinlänglich bekannt ist.
  • Das Gehäuse 11 ist vorliegend mit einer Türe 12 an der Frontseite des Gehäuses 11 versehen. Diese Türe kann zum Arbeiten mit dem Zentralstaubsauger geöffnet werden. Möglich ist es aber auch, dass der Saugschlauch 3 durch eine Öffnung in der Türe 12 ausgeführt wird.
  • Möglich ist es auch, die Schlauchspule 4 in einem separaten Gehäuseteil unterzubringen, wobei dieses dann neben der Saugeinheit 2 angeordnet wird, die ebenfalls in einem Gehäuseteil untergebracht werden kann. Damit kann beispielsweise die Nachrüstung bestehender Zentralstaubsaugeranlagen mit dem vorgeschlagenen Konzept vereinfacht werden.
  • Die Schlauchspule 4 hat vorliegend eine Breits von ca. 400 mm. Der Durchmesser beträgt auch etwa 400 mm. Bei einem Schlauchdurchmesser von ca. 45 mm kann damit problemlos eine Schlauchlänge von ca. 20 Metern aufgenommen werden. Dabei ergeben sich ca. 16 Wicklungen bei voll aufgerolltem Saugschlauch 3.
  • 1
    Zentralstaubsauger
    2
    Saugeinheit
    3
    Saugschlauch
    4
    Schlauchspule
    5
    Schlauchkupplung
    6
    Abspulsteuerung
    7
    Rolle
    8
    Rolle
    9
    erster elektrischer Antrieb
    10
    zweiter elektrischer Antrieb
    11
    Gehäuse
    12
    Türe
    13
    Rohrteil
    14
    Aufnahmefläche
    15
    Drehachse
    16
    axiales Ende
    17
    Kupplungsteil
    18
    Saugrohr
    19
    Antriebsriemen
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 20118465 U1 [0027]

Claims (18)

  1. Zentralstaubsauger (1), umfassend eine ortsfeste, elektrisch angetriebene Saugeinheit (2) sowie einen Saugschlauch (3), der mit einem ersten Ende fluidisch mit der Saugeinheit (2) verbindbar ist und der mit einem zweiten Ende mit einem Saugrohr oder einer Saugdüse verbindbar oder verbunden ist, gekennzeichnet durch eine drehbar gelagerte Schlauchspule (4), auf der der Saugschlauch (3) aufwickelbar ist, wobei die Schlauchspule (4) eine Schlauchkupplung (5) umfasst, mit der der Saugschlauch (3) mit seinem ersten Ende an die Saugeinheit (2) so ankoppelbar ist, dass die fluidische Verbindung zwischen der Saugeinheit (2) und dem Saugschlauch (3) auch beim Auf- und Abwickeln des Saugschlauchs (3) von der Schlauchspule (4) erhalten bleibt.
  2. Zentralstaubsauger nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Abspulsteuerung (6), mit der der Saugschlauch (3) kontrollierbar von der Schlauchspule (4) abspulbar ist.
  3. Zentralstaubsauger nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Abspulsteuerung (6) mindestens eine, vorzugsweise zwei Rollen (7, 8) aufweist, wobei die mindestens eine Rolle (7, 8) mit Reibschluss an einem Umfangsabschnitt des Saugschlauchs (3) anliegt.
  4. Zentralstaubsauger nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Abspulsteuerung (6) zwei Rollen (7, 8) aufweist, die den Saugschlauch (3) jeweils über mindestens 120°, vorzugsweise über mindestens 160°, seines Umfangs umfassen.
  5. Zentralstaubsauger nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Rolle (7, 8) von einem elektrischen Antrieb (9) drehangetrieben ist.
  6. Zentralstaubsauger nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der elektrische Antrieb (9) mit einer Fernsteuerung betätigt werden kann.
  7. Zentralstaubsauger nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Fernsteuerung ein Kabel umfasst, das an dem oder in dem Saugschlauch (3) verläuft und das im Bereich des ersten Endes des Saugschlauchs (3) mit dem elektrischen Antrieb (9) und das im Bereich des zweiten Endes des Saugschlauchs (3) mit mindestens einem Betätigungsschalter verbunden ist.
  8. Zentralstaubsauger nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Fernsteuerung einen Sender und einen Empfänger umfasst, wobei der Sender im Bereich des zweiten Endes des Saugschlauchs (3) angeordnet ist und wobei der Empfänger im Bereich des ersten Endes des Saugschlauchs (3) angeordnet und mit dem elektrischen Antrieb (9) verbunden ist.
  9. Zentralstaubsauger nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Fernsteuerung so ausgebildet ist, dass mit ihr die Abspullänge und/oder die Abspulgeschwindigkeit des Saugschlauchs (3) von der Schlauchspule (4) steuerbar ist.
  10. Zentralstaubsauger nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlauchspule (4) mit einem zweiten elektrischen Antrieb (10) in Verbindung steht, der zum Aufwickeln des Saugschlauchs (3) auf die Schlauchspule (4) betätigbar ist.
  11. Zentralstaubsauger nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlauchspule (4) mit einem Federelement versehen ist, das beim Abwickeln des Saugschlauchs (3) von der Schlauchspule (4) gespannt wird, um den Saugschlauch (3) ohne Antrieb der Schlauchspule (4) wieder auf diese aufspulen zu können.
  12. Zentralstaubsauger nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Saugeinheit (2) und die Schlauchspule (4) in einem gemeinsamen Gehäuse (11) angeordnet sind.
  13. Zentralstaubsauger nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Saugeinheit (2) in einem ersten Gehäuse und die Schlauchspule (4) in einem zweiten Gehäuse (5) angeordnet sind, wobei die Gehäuse nebeneinander angeordnet sind.
  14. Zentralstaubsauger nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse der Schlauchspule (4) oder das gemeinsame Gehäuse (11) mit einer Türe (12) versehen ist, nach deren Öffnen der Saugschlauch (3) zugänglich ist.
  15. Zentralstaubsauger nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse der Schlauchspule (4) oder das gemeinsame Gehäuse (11) mit einer Türe (12) versehen ist, die eine Öffnung für den Durchtritt des Saugschlauchs aufweist.
  16. Schlauchspule (4) für einen Saugschlauch (3) eines Zentralstaubsaugers (1), wobei der Saugschlauch (3) mit einem ersten Ende fluidisch mit einer ortsfest angeordneten Saugeinheit (2) des Zentralstaubsaugers (1) und der mit einem zweiten Ende mit einem Saugrohr oder einer Saugdüse verbindbar oder verbunden ist, wobei die Schlauchspule (4) drehbar gelagert ist, um den Saugschlauch (3) auf sie aufwickeln zu können.
  17. Schlauchspule (4) nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlauchspule (4) eine Schlauchkupplung (5) umfasst, mit der der Saugschlauch (3) mit seinem ersten Ende an die Saugeinheit (2) so ankoppelbar ist, dass die fluidische Verbindung zwischen der Saugeinheit (2) und dem Saugschlauch (3) auch beim Auf- und Abwickeln des Saugschlauchs (3) von der Schlauchspule (4) erhalten bleibt.
  18. Schlauchspule (4) nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlauchspule (4) mit einem zweiten elektrischen Antrieb (10) in Verbindung steht, der zum Aufwickeln des Saugschlauchs (3) auf die Schlauchspule (4) betätigbar ist.
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Citations (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE20118465U1 (de) 2001-11-14 2002-02-21 Schmitt, Robert, 97422 Schweinfurt Elektrisch betriebene Saugeinheit für einen Staubsauger

Patent Citations (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE20118465U1 (de) 2001-11-14 2002-02-21 Schmitt, Robert, 97422 Schweinfurt Elektrisch betriebene Saugeinheit für einen Staubsauger

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