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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Leuchte mit einem Leuchtmittelträger und
einer Leuchtmitteleinrichtung zur Anordnung auf dem Leuchtmittelträger, wobei
die Leuchtmitteleinrichtung auf einem streifenförmigen Leuchtmittelsubstrat
eine Reihenanordnung aus einer Mehrzahl von Leuchtmitteln und der
Leuchtmittelträger
einen Trägerschaft mit
zumindest einem ausziehbar im Trägerschaft
aufgenommen Trägerauszug
aufweist, derart, dass die Länge
des Leuchtmittelträgers
durch eine Veränderung
einer Auszugslänge
des Trägerauszugs
aus dem Trägerschaft
an die Länge
der Leuchtmitteleinrichtung anpassbar ist.
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In
der Beleuchtungstechnik finden zunehmend als LEDs ausgeführte Leuchtmittel
Verwendung, wobei dies nicht nur auf die hierdurch ermöglichte
Miniaturisierung von Leuchtmittel, sondern insbesondere auch auf
die im Vergleich zu herkömmlichen
Leuchtmittel wesentlich verbesserte Energieeffizienz der LEDs zurückzuführen ist.
Aufgrund ihrer geringen Masse eignen sich zur Herstellung von Leuchten
mit LEDs regelmäßig nicht
die bislang bekannten Leuchtmittelträger, die in ihrer Größe auf die vergleichsweise
großen
und schweren herkömmlichen
Leuchtmittel abgestimmt sind. Im Einsatz von als LEDs ausgeführten Leuchtmitteln
führt dies
häufig
dazu, dass derartige Leuchtmittel im Wesentlichen unmittelbar auf
geeignet erscheinenden Oberflächen an
den Installationsorten aufgebracht werden und häufig auf die Ausbildung eines
Leuchtmittelträgers verzichtet
wird. Insbesondere bei einer Anordnung der Dioden auf einem streifenförmigen Leuchtmittelsubstrat,
das mit einer Adhäsionsfläche versehen
unmittelbar auf Oberflächen
aufgebracht werden kann, bietet sich eine derartige unmittelbare
Applikation der LEDs an. Derartige LED-Anordnungen werden häufig auch
als so genannte LED-Module bezeichnet und stehen beispielsweise
als endlose Rollenware zur Verfügung,
mit kontinuierlich ineinander übergehend ausgebildeten
Leuchtmittelsubstraten, die jeweils an optionalen Trennstellen mit
Anschlusskontakten zur Verbindung des LED-Moduls mit einem Steckverbinder
einer elektrischen Anschlussleitung versehen sind.
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Die
unmittelbare Applikation der LED-Module auf eine Objektoberfläche steht
natürlich
einer Konfektionierung von mit derartigen LED-Modulen versehenen
Leuchten entgegen. Zwar mag es im Einzelfall vorteilhaft sein, eine
derartige unmittelbare Applikation vornehmen zu können, jedoch
erhöht sich
natürlich
der Installationsaufwand bzw. der zur Installation benötigte Zeitaufwand
vor Ort, da häufig erst
die Objektoberflächen
zur Applikation vorbereitet werden müssen und darüber hinaus
die eigentliche Anschlusstechnik erst vor Ort durchgeführt werden kann.
Weiterhin erweist sich als ein wesentlicher Nachteil, dass eine
Handhabung der Leuchtmitteleinrichtung unabhängig vom Installationsort bzw.
der Anbringung an der Objektoberfläche nach erstmaliger Installation
nicht mehr möglich
ist. Bei einer Installation der LED-Module auf den Objektoberflächen lassen
sich demnach die LED-Module nur einmalig verwenden.
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Ein
weiterer wesentlicher Nachteil in der unmittelbaren Applikation
von LED-Modulen auf Objektoberflächen
besteht darin, dass somit ein im Wesentlichen unmittelbarer Temperaturübergang
von den LEDs zum Objekt bzw. vom Objekt zu den LEDs gegeben ist.
Dies kann in dem einen Fall dazu führen, dass es infolge der Betriebstemperatur
der LEDs zu einer unerwünschten
Aufheizung des Objekts kommt, oder in dem anderen Fall, dass es
aufgrund der erhöhten
Temperatur des Objekts zu einer die maximale Betriebstemperatur überschreitenden Temperatur
der LEDs kommt, wodurch die Betriebssicherheit der LED-Module nicht
mehr gewährleistet ist.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Leuchte
vorzuschlagen, die eine einfache und zudem betriebssichere Applikation von
LED-Modulen an Objekten ermöglicht.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Leuchte mit den Merkmalen des Anspruchs
1 gelöst.
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Bei
der erfindungsgemäßen Leuchte
weist der Leuchtmittelträger
einen Trägerschaft
und zumindest einen im Trägerschaft
ausziehbar aufgenommenen Trägerauszug
auf, so dass die Länge
des Leuchtmittelträgers
durch eine Veränderung
einer Auszugslänge
des Trägerauszugs
aus dem Trägerschaft
an die Länge
der auf einem streifenförmigen Leuchtmittelsubstrat
eine Reihenanordnung aus einer Mehrzahl von Leuchtmitteln aufweisenden Leuchtmitteleinrichtung
anpassbar ist.
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Die
erfindungsgemäße Leuchte
ermöglicht somit
durch eine Einstellung des Überstands
des Trägerauszugs
aus dem Trägerschaft
eine Anpassung der Länge
des Leuchtmittelträgers
an beliebige Längen
der streifenförmig
ausgebildeten Leuchtmitteleinrichtung. Insbesondere bei einer aus
kontinuierlich aneinander gereihten, im Verbund angeordneten LED-Modulen
kann somit eine leichte Anpassung der Länge des Leuchtmittelträgers entsprechend
der Anzahl zusammenhängend
miteinander verbundenen LED-Modulen erfolgen. Aufgrund dieser Anpassungsmöglichkeit
an die Länge
der Leuchtmitteleinrichtung weist eine derartige Leuchte im Wesentlichen
die Länge
der Leuchtmitteleinrichtung auf, so dass die Verwendung der erfindungsgemäßen Leuchte
auch nicht mit einem erhöhten
Platzbedarf verbunden ist, verglichen mit einer unmittelbaren Applikation
der Leuchtmitteleinrichtung auf einer Objektoberfläche. Bei
somit im Prinzip unverändert
geringem Raumbedarf für
die erfindungsgemäße Leuchte besteht
jedoch gegenüber
der unmittelbaren, also ohne Leuchtmittelträger erfolgenden Applikation
der Leuchtmitteleinrichtung auf der Objektoberfläche der Vorteil, dass kein
unmittelbarer Temperaturübergang zwischen
dem Objekt und der Leuchtmitteleinrichtung gegeben ist. Vielmehr
kann der Leuchtmittelträger
zur Wärmeableitung
oder bei Bedarf auch zu Kühlzwecken
verwendet werden. Insbesondere bei einer Applikation der erfindungsgemäßen Leuchte
in einer Kühleinrichtung
kann somit verhindert werden, dass die infolge des Betriebs der
Leuchtmitteleinrichtung entstehende Abwärme zu einer unerwünschten Temperaturerhöhung der
Kühleinrichtung
bzw. des durch die Kühleinrichtung
definierten Kühlraums
die Folge ist.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
der Leuchte wird die Länge
des Leuchtmittelträgers durch
einen Verbund des Leuchtmittelträgers
mit der Leuchtmitteleinrichtung fixiert. Damit ist es zur Einstellung
und Fixierung einer definierten Länge der Leuchte nicht notwendig,
am Leuchtmittelträger
besondere Mittel zur Längenfixierung
vorzusehen. Vielmehr erfolgt die Längenfixierung, also die Fixierung des Überstands
des Trägerauszugs
aus dem Trägerschaft
durch einen mechanischen Verbund mit der Leuchtmitteleinrichtung.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn der Verbund zwischen dem Leuchtmittelträger und
der Leuchtmitteleinrichtung durch Oberflächenhaftkräfte zwischen einer Kontaktfläche des
Leuchtmittelträgers
und einer Kontaktfläche
der Leuchtmitteleinrichtung hergestellt ist, da somit auf die Ausbildung
von die Konturen des Leuchtmittelträgers und/oder des Leuchtmittelsubstrats
durchdringenden Verbindungseinrichtungen verzichtet werden kann
und eine entsprechend einfache Ausgestaltung des Leuchtmittelträgers und
des Leuchtmittelsubstrats mit im Wesentlichen geschlossener, ebener
Oberfläche möglich ist.
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Wenn
darüber
hinaus die Kontaktflächen durch
eine Unterseite des Leuchtmittelsubstrats und eine Oberseite des
Leuchtmittelträgers
gebildet sind, kann die die Länge
der Leuchte fixierende Verbindung zwischen dem Leuchtmittelträger und
der Leuchtmitteleinrichtung ohne weitere Bauelemente erfolgen.
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Vorzugsweise
kann hierzu eine Ausbildung bzw. Anordnung einer Atesionsschicht
auf der Unterseite eines als Trägerfolie
ausgebildeten Leuchtmittelsubstrats vorgesehen sein.
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Wenn
darüber
hinaus die Leuchtmittel der Leuchteinrichtung aus auf einer Oberseite
der Trägerfolie
angeordneten LED-Einrichtungen bestehen, ist selbst unabhängig von
etwaigen, sich in der Kontaktfläche
des Leuchtmittelträgers
aufgrund des Überstands
des Trägerauszugs
ergebenden Absätze eine über die
gesamte Länge
der Leuchte an die Kontaktfläche
angeschmiegte Anordnung der Leuchtmittel gegeben, so dass ein guter
Wärmeübergang
zwischen dem Leuchtmittelträger
und der Leuchtmitteleinrichtung mit entsprechend effizienter Wärmeleitung über den
Leuchtmittelträger
ermöglicht
ist.
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Besonders
vorteilhaft sowohl hinsichtlich der Stabilität des Leuchtmittelträgers als
auch hinsichtlich der Wärmeabfuhr
erweist es sich, wenn der Trägerschaft
und der Trägerauszug
des Leuchtmittelträgers
aus Stabelementen mit einem geschlossenen Hohlprofilquerschnitt
gebildet sind. Insbesondere bei einer im Wesentlichen vertikalen
Anordnung des Leuchtmittelträgers
kann neben der Wärmeleitung über den
Leuchtmittelträger
noch ein Kamineffekt aufgrund der also rohrförmigen Ausgestaltung des Leuchtmittelträgers genutzt
werden. Genauso gut kann natürlich
auch ein Kühlluftstrom
durch den hohl ausgebildeten Leuchtmittelträger den Leuchtmitteleinrichtungen
zur Kühlung
zugeleitet werden.
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Wenn
der Trägerauszug
mit einem längsverschiebbar
auf dem Trägerauszug
angeordneten Stützelement
versehen ist, kann ein durch den Überstand des Trägerauszugs
ausgebildeter Absatz im Bereich des Stützele ments an beliebiger Stelle
des Trägerauszugs
ausgeglichen werden, um beispielsweise im Bereich von Befestigungspunkten
des Leuchtmittelträgers
auf einer Objektoberfläche
eine flächige Auflage
von Trägerschaft
und Trägerauszug
zu ermöglichen.
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Wenn
darüber
hinaus das Stützelement
hülsenförmig ausgebildet
ist, ist das Stützelement
bereits durch die Art seiner Ausbildung verliersicher am Trägerauszug
angeordnet.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn das Stützelement
einen mit dem Trägerschaft übereinstimmenden
Hohlprofilquerschnitt aufweist, so dass das Stützelement durch ein Teilstück eines
zur Herstellung des Trägerschafts
verwendeten Stabelements herstellbar ist.
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Als
besonders vorteilhaft hinsichtlich einer glänzsicheren Ausgestaltung der
Leuchte und eines Schutzes der Leuchtmitteleinrichtung gegen Beschädigung erweist
es sich, wenn der Leuchtmittelträger mit
einem die Leuchtmitteleinrichtung abdeckenden Leuchtenschirm versehen
ist.
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Ein
Aufbau der mit einem Leuchtenschirm versehenen Leuchte aus einer
minimalen Anzahl von Einzelteilen wird möglich, wenn der Leuchtenschirm vermittels
einer Clipsverbindung lösbar
mit dem Leuchtmittelträger
verbunden ist. Insbesondere entfallen hierdurch separat ausgebildete
Verbindungselemente zur Verbindung des Leuchtenschirms mit dem Leuchtmittelträger.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform
ist zur Ausbildung der Clipsverbindung der Leuchtenschirm als eine
Clipsleiste ausgebildet, derart, dass an eine Deckenwandung anschließende Seitenwände des
Leuchtenschirms mit jeweils an ihrem Unterrand ausgebildeten Raststegen
versehen sind, die in korrespondierend am Trägerschaft ausgebildete Rastnuten
eingreifen.
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Eine
derart realisierte Clipsverbindung ermöglicht eine im Profilquerschnitt über die
gesamte Länge
konstante Ausgestaltung des Leuchten schirms, so dass dieser gegebenenfalls
wie ebenfalls über
die gesamte Länge
als im Querschnitt kontinuierlich ausgebildete Stabelemente hergestellten
Trägerschaft
und Trägerauszug
in einem kontinuierlichen Strangformungsverfahren herstellbar sind. Hierdurch
ergeben sich insbesondere für
die Herstellung des Leuchtenschirms als auch gegebenenfalls ebenso
für die
Herstellung der Stabelemente des Leuchtmittelträgers besonders geringe Stückkosten.
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Wenn
die am Trägerschaft
ausgebildeten Rastnuten in einer äußeren Wandoberfläche von
die Breite des Trägerschafts
begrenzenden Längs
seitenwänden
angeordnet sind, ist die maximale Breite der Leuchte durch den Leuchtenschirm
definiert, so dass die Wahrnehmbarkeit der Leuchte im Wesentlichen
auf die Wahrnehmbarkeit des Leuchtenschirms beschränkt ist.
Somit wird die Leuchte im Wesentlichen einstückig ausgebildet, so dass eine ästhetisch unauffällige Applikation
der Leuchte und damit eine möglichst
geringe Beeinflussung des äußeren Erscheinungsbilds
der mit der Leuchte zu bestückenden
Objekte möglich
ist.
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Eine
besonders einfache, insbesondere eine konstante Wandstärke aufweisende
Profilgestaltung des Trägerschafts
wird möglich,
wenn die Rastnuten durch in die Längsseitenwände des Trägerschafts ausgebildete Profilsicken
gebildet sind.
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Wenn
gemäß einer
besonders vorteilhaften Ausführungsform
der Leuchtenschirm zur Herstellung einer durch Klemmkraft bewirkten,
lösbaren
Anschlussverbundanordnung zwischen dem Leuchtmittelträger und
einem an einem Ende des Leuchtmittelsubstrats zur Elektrifizierung
der Leuchtmitteleinrichtung angeschlossenen Steckverbinder dient,
kann auf die separate Ausbildung einer Zugentlastung für den Steckverbinder
verzichtet werden, da dieser bereits über den Leuchtenschirm am Leuchtmittelträger gehalten
wird.
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Dabei
kann auf eine besondere Ausgestaltung des Steckverbinders verzichtet
werden, wenn der Steckverbinder bei Anordnung auf der Kontaktfläche des
Trägerschafts
und Eingriff der Raststege des Leuchtenschirms in die Rastnuten
des Trägerschafts zwischen
den Seitenwänden
des Leuchtenschirms geklemmt gehalten wird. Somit kommt es lediglich darauf
an, den Steckverbinder mit einer derartigen Breite auszugestalten,
dass er einerseits zwischen den Seitenwänden des Leuchtenschirms geklemmt gehalten
wird und andererseits bei geklemmter Aufnahme des Steckverbinders
zwischen den Seitenwänden
des Leuchtenschirms diese mit den Raststegen immer noch in die Rastnuten
des Trägerschafts eingreift.
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Bei
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist in einem durch
ein Ende des Trägerauszugs
gebildeten Anschlussbereich des Leuchtmittelträgers in einem Überdeckungsbereich
zwischen dem Trägerauszug
und dem Trägerschaft und/oder
dem Trägerauszug
und dem Stützelement eine
den Hohlprofilquerschnitt in der Kontaktfläche durchdringende Durchgangsöffnung ausgebildet,
so dass diese insbesondere bei einer kontinuierlichen Anordnung
von Leuchtmittelträgern,
derart, dass der Anschlussbereich eines Leuchtmittelträgers in
den Trägerschaft
eines benachbarten Leuchtmittelträgers eingreift, eine Kabeldurchführung durch
die Durchgangsöffnung
möglich.
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Wenn
darüber
hinaus die Durchgangsöffnung
Bodenwandungen des Trägerauszugs
und des Trägerschafts
und/oder des Stützelements
durchdringt, kann dieselbe Durchgangsöffnung gleichzeitig zur Befestigung
des Leuchtmittelträgers
an einer Objektoberfläche
vermittels durch die Durchgangsöffnung
durchgeführten
Befestigungsmittel erfolgen.
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Gemäß einer
besonders bevorzugten Ausführungsform
der Leuchte dient der Leuchtenschirm zur Abdeckung einer Mehrzahl
von Leuchtmitteleinrichtungen, die benachbart und parallel zueinander
in einem Leuchtmittelträgerverbund
angeordnet sind, derart, dass die an den Seitenwänden ausgebildeten Raststege
jeweils in eine Rastnut von Außen
in Längsseitenwandungen
unterschiedlicher Trägerschafte
eingreifen, die im selben Leuchtmittelträgerverbund angeordnet sind.
Hierdurch ist es möglich, zwei
oder mehr, parallel zueinander angeordnete Leuchtmittelträger mit
einem einzigen Leuchtensschirm zu versehen. Darüber hinaus ermöglicht eine derartige
Ausgestaltung durch den Leuchtenschirm den mechanischen Verbund
der Leuchtmittelträger ohne
weitere mechanische Hilfsmittel oder Befestigungsmittel.
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Die
erfindungsgemäße Leuchtenanordnung weist
zumindest zwei Leuchten nach einem oder mehreren der Ansprüche 18 bis
20 auf, wobei die Leuchten zur Ausbildung eines kontinuierlichen Lichtbands
in einer Reihenanordnung angeordnet sind, derart, dass der Anschlussbereich
eines ersten Leuchtmittelträgers
in einen Trägerschaft
oder ein Stützelement
eines zweiten Leuchtmittelträgers
eingreift.
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Die
erfindungsgemäße Leuchtenanordnung ermöglicht somit
kontinuierlich ausgebildete Leuchten in beliebiger Länge, die
zur vereinfachten Herstellung aus einzelnen Leuchten zusammengesetzt
sind, wobei deren kontinuierlicher Verbund durch die Verwendung
der Anschlussbereiche als mechanische Kupplungseinrichtung gesichert
wird.
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Nachfolgend
werden bevorzugte Ausführungsformen
der Leuchte anhand der Zeichnung näher erläutert.
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Es
zeigen:
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1:
eine perspektivische Darstellung einer Leuchte in einer ersten Ausführungsform
mit einem an einem Leuchtmittelträger angeordneten Leuchtenschirm;
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2:
den Leuchtmittelträger
der in 1 dargestellten Leuchte in Seitenansicht vor Bestückung mit
einer als LED-Modul ausgeführten
Leuchtmitteleinrichtung;
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3:
den in 2 dargestellten Leuchtmittelträger in Draufsicht mit darauf
angeordnetem LED-Modul;
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4:
den in 2 dargestellten Leuchtmittelträger in perspektivischer Darstellung
und teleskopierter Konfiguration mit einer darauf angeordneten, mehrere
LED-Module umfassenden Leuchtmitteleinrichtung;
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5:
eine weitere Ausführungsform
einer Leuchte mit einem zwei parallel angeordnete Leuchtmittelträger zusammenfassend
abdeckenden Leuchtenschirm;
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6:
zwei Leuchten der in 1 dargestellten ersten Ausführungsform
vor Herstellung eines als Lichtband ausgeführten Leuchtenverbunds in Seitenansicht;
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7:
eine vergrößerte Darstellung
eines Anschlussbereichs einer Leuchte zum axialen Anspruch an die
weitere Leuchte;
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8:
die in 6 dargestellten Leuchten als Draufsicht vor Herstellung
des Leuchtenverbunds;
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9:
die in 8 dargestellten Leuchten nach Herstellung des
Leuchtenverbunds und Erzeugung des entsprechenden Lichtbands;
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10:
eine vergrößerte Darstellung
eines zwischen den Leuchten gemäß 9 ausgebildeten Verbindungsbereichs;
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11:
eine erste Möglichkeit
zur Befestigung der Leuchte an einer Objektoberfläche;
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12:
eine zweite Möglichkeit
der Befestigung der Leuchte an einer Objektoberfläche;
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13:
eine dritte Möglichkeit
der Befestigung der Leuchte an einer Objektoberfläche.
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1 zeigt
in einer ersten Ausführungsform eine
Leuchte 20 mit einem Leuchtmittelträger 21 und einer auf
dem Leuchtmittelträger 21 angeordneten Leuchtmitteleinrichtung 22.
Der Leuchtmittelträger 21 umfasst
im vorliegenden Fall einen Trägerschaft 23, einen
ausziehbar im Trägerschaft 23 angeordneten Trägerauszug 24 und
zwei im vorliegenden Fall in unterschiedlicher Länge ausgebildete hülsenförmige Stützelemente,
die nachfolgend als Stützhülsen 25 und 26 bezeichnet
werden.
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Der
Trägerschaft 23 sowie
die Stützhülsen 25 und 26 weisen
im vorliegenden Fall einen übereinstimmend
ausgebildeten Hohlprofilquerschnitt 27 auf und unterscheiden
sich im vorliegenden Ausführungsbeispiel
lediglich in ihrer axialen Länge.
Der Trägerauszug 24 weist
einen im Wesentlichen übereinstimmend
mit dem Hohlprofilquerschnitt 27 ausgebildeten Hohlprofilquerschnitt 28 auf,
mit der Ausnahme, dass der Hohlprofilquerschnitt 28 vergleichsweise
kleiner ausgebildet ist, derart, dass die Außenkontur des Hohlprofilquerschnitts 28 im
Wesentlichen mit der Innenkontur des Hohlprofilquerschnitts 27 übereinstimmt,
der Trägerschaft 23 und
die Stützhülse 25 gleitend
verschiebbar auf dem Trägerauszug 24 und
die Stützhülse 26 fixiert
auf dem Trägerauszug 24 angeordnet
sind, bzw. der Trägerauszug 24 in dem
Trägerschaft 23 und
der Stützhülsen 25 gleitend verschiebbar
ist, also im Ergebnis eine freie relative axiale Verschiebbarkeit
des Trägerschafts 23,
der Stützhülse 25 und
des Trägerauszugs 24,
gegeben ist. Bei Bedarf kann zusätzlich
auch die Stützhülse 26 verschiebbar
auf dem Trägerauszug 24 angeordnet sein.
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Wie
aus der Darstellung in 1 hervorgeht, ist auf einer
durch die Oberseite des Leuchtmittelträgers 21 gebildeten
Kontaktfläche 29 die
Leuchtmitteleinrichtung 22 angeordnet, die im vorliegenden
Fall aus zwei zusammenhängend
ausgebildeten LED-Modulen 30 und 31 besteht. Die
LED-Module 30 und 31 sind im vorliegenden Fall
durch ein entsprechend abgelängtes
Teilstück
eines endlos- und streifenförmig
ausgebildeten, mit LEDs versehenen Leuchtmittelsubstrats gebildet,
das beispielsweise in Rollenform zur Verfügung gestellt werden kann,
und aus dem durch ein Abtrennen von Teilstücken in gewünschter Länge eine Leuchtmitteleinrichtung 22 der in 1 dargestellten
Art herstellbar ist. Die einzelnen LED-Module 30, 31 sind über hier
nicht näher dargestellte
Anschlussbereiche miteinander verbunden, in denen eine Trennung
der LED-Module 30, 31 voneinander erfolgen kann,
derart, dass ein durch die Trennung ausgebildetes Anschlussende 32 eines LED-Moduls,
wie beispielsweise in 2 am Beispiel des LED-Moduls 31 dargestellt,
mit einem Steckverbinder 33 am Ende eines Energie zuführenden
Kabelstrangs 34 elektrisch leitend verbunden werden kann.
Auf diese Art und Weise lassen sich die auf dem im vorliegenden
Fall durch eine Trägerfolie 35 gebildeten
Leuchtmittelsubstrat angeordneten LEDs 36 zum Betrieb mit
elektrischer Spannung beaufschlagen.
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2 zeigt
den Leuchtmittelträger 21 in
einer kompakten Konfiguration, in der der Trägerschaft 23 sowie
die Stützhülsen 25 und 26 mit
ihren einander zugewandten axialen Enden aneinander anstoßend auf
dem Trägerauszug 24 angeordnet
sind. Darüber
hinaus ist der Trägerauszug 24 zur
Ausbildung eines Anschlussbereichs 37 mit einem ein Anschlussstück 38 bildenden
axialen Ende aus der Stützhülse 26 herausragend
angeordnet. Abweichend von der in 2 dargestellten
Ausführungsform
des Leuchtmittelträgers 21,
die neben dem auf dem Trägerauszug 24 angeordneten
Trägerschaft 23 ergänzend noch
Stützhülsen 25 und 26 aufweist, kann
der Leuchtmittelträger 21 auch
lediglich den Trägerschaft 23 und
den Trägerauszug 24 umfassend
ausgebildet sein.
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Wie 2 ferner
zeigt, ist im vorliegenden Fall zur Anordnung zwischen dem Steckverbinder 33 und
der Kontaktfläche 29 des
Leuchtmittelträgers 21 ein
Adhäsionspad 39,
also beispielsweise eine beidseitig adhäsiv wirkende Adhäsionslage
vorgesehen, um nach einem Aufbringen des LED-Moduls 31 auf die
Kontaktfläche 29 den
Steckverbinder 33 zumindest temporär auf der Kontaktfläche 29 zu
fixieren. Die Verbindung des LED-Moduls 31 mit dem Leuchtmittelträger 21 erfolgt
im vorliegenden Fall über
eine auf einer Unterseite 40 der Trägerfolie 35 aufgebrachte
Adhäsionsschicht,
die hier nicht näher
dargestellt ist.
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3 zeigt
in einer Draufsicht auf den Leuchtmittelträger 21 das auf der
Kontaktfläche 29 des
Leuchtmittelträgers 21 applizierte
LED-Modul 31 mit dem an das Anschlussende 32 angeschlossenen Steckverbinder 33,
der über
das Adhäsionspad 39 auf
der Kontaktfläche 29 fixiert
wird.
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Bereits
in der in 3 dargestellten kompakten Konfiguration,
in der die Leuchte 20 den Leuchtmittelträger 21 mit
dem darauf angeordneten LED-Modul 31 umfasst, ist diese
voll funktionsfähig und
kann mit einer Unterseite 41 des Leuchtmittelträgers 21 auf
einer Objektoberfläche
angeordnet werden. Insbesondere zur Erzielung einer blendsicheren Abdeckung
der auf der Kontaktfläche 29 des
Leuchtmittelträgers 21 angeordneten
Leuchtmitteleinrichtung 22 ist bei der in 1 dargestellten
Ausführungsform
der Leuchte 20 auf dem Leuchtmittelträger 21 ein Leuchtenschirm 42 angeordnet,
der hier als Profilleiste ausgebildet ist mit einem U-förmigen Querschnitt 43.
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11 zeigt
eine Darstellung des Gesamtquerschnitts der in 1 dargestellten
Leuchte 20 an einer von mehreren über eine Längsachse 44 der Leuchte 20 bzw.
des Leuchtmittelträgers 21 vorgesehenen
Befestigungsstellen 45, an denen beispielsweise, wie in 11 dargestellt, über eine
sowohl eine Bodenwandung 46 des Trägerauszugs 24 als auch
eine Bodenwandung 47 des Trägerschafts 23 bzw.
der Stützhülse 26 in
Befestigungsöffnungen 48, 49 durchdringende
Verschraubung 50 eine Verbindung mit einer Objektoberfläche 51 hergestellt
werden kann.
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Wie
ferner 11 zu entnehmen ist, ist eine lösbare Verbindung
zwischen dem Leuchtenschirm 42 und dem Leuchtmittelträger 21 vermittels
einer Klipsverbindung 52 realisiert, bei der man sich insbesondere
eine formelastische Ausgestaltung des leistenförmig ausgebildeten Leuchtenschirms 42 zu
Nutze macht. Wie nämlich 11 zu
entnehmen ist, weist der Leuchtenschirm 42 einen in etwa
U-förmig ausgebildeten
Querschnitt 43 auf mit an eine Deckenwandung 53 anschließenden Seitenwänden 54, die
an ihrem Unterrand 55 mit Raststegen 56 versehen
sind, welche in außen
an Längsseitenwinden 57 des
Trägerschafts 23 bzw.
der Stützhülsen 25 oder 26 ausgebildete
Rastnuten 58 eingreifen.
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In
den 12 und 13 sind
weitere mögliche
alternative Befestigungsarten zur Befestigung der Leuchte 20 bzw.
des Leuchtmittelträgers 21 an
einer Objektoberfläche 51 dargestellt.
Im Fall der in 12 dargestellten Befestigungsart
erfolgt die Befestigung des Leuchtmittelträgers 21 nicht über einen unmittelbaren
Kontakt der Bodenwandung 47 des Trägerschafts 23 bzw.
der Stützhülsen 25, 26,
wie in 11 dargestellt, sondern vermittels
einer vergleichbar der Befestigung des Leuchtenschirms 42 am
Leuchtmittelträger 21 ausgebildeten
Klipsverbindung zwischen einem mit der Objektoberfläche 51 verschraubten,
etwa in Art eines Kabelklips ausgebildeten Halteklips 59,
der mit an seinen Klemmschenkeln 60 ausgebildeten Rastfortsätzen bzw.
Raststegen 61 in Rastnuten 62 in den Längsseitenwänden 57 des
Trägerschafts
bzw. der Stützhülsen 25, 26 eingreift.
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Wie
insbesondere aus dem in 12 dargestellten
Ausführungsbeispiel
hervorgeht, ermöglicht die
mehrfache Anordnung von Rastnuten 58, 62 in den
Längsseitenwänden 57 sowohl
eine Befestigung des Leuchtenschirms 42 am Leuchtmittelträger 21 als
auch eine Befestigung des Leuchtmittelträgers 21 an der Objektoberfläche 51.
Außer
den Rastnuten 58, 62 ermöglichen jeweils in dem Trägerschaft 23 und
den Stützhülsen 25 ausgebildete
Profilsicken 80, 81 die Ausbildung von axialen
Längsführungen
zur Relativverschiebung der Bestandteile des Leuchtmittelträgers 21 gegeneinander.
Außerdem
bewirkt die Ausbildung der Profilsicken 80, 81 neben
den vorgenannten Vorteilen eine möglichst biegesteife Ausgestaltung
der Bestandteile des Leuchtmittelträgers 21 bei über den
gesamten Querschnitt im Wesentlichen konstanter Wandstärke der
Profile.
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Ergänzend zeigt 13 noch
eine Ausführungsform,
bei der die Befestigung des Leuchtmittelträgers 21 an der Objektoberfläche 51 vermittels
eines Halteklips 82 erfolgt, der zum Eingriff in die Befestigungsöffnungen 48, 49 ausgebildete
Klemmschenkel 64 aufweist, die mit Rastenden 65 die
Bodenwandung 46 des Trägerauszugs 24 hintergreifen.
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4 zeigt
in einer weiteren Ausführungsform
eine Leuchte 66, die im vorliegenden Fall ohne Leuchtenschirm 42 dargestellt
ist, jedoch in gleicher Weise mit einem Leuchtenschirm, wie die
Leuchte 20 versehen sein kann, wie durch den strichpunktierten Verlauf
der Kontur eines Leuchtenschirms 42 in 4 angedeutet.
Im Unterschied zu der in 1 dargestellten Leuchte befindet
sich in 4 der Leuchtmittelträger 21 in
teleskopierter Konfiguration, derart, dass der Trägerauszug 24 um
eine Auszugslänge
aus dem Trägerschaft 23 herausgezogen
ist, die im vorliegenden Fall der Summe der jeweiligen axialen Abstände a1 plus
a2 zwischen einander gegenüberliegenden
axialen Enden der Stützhülsen 25 und 26 bzw.
des Trägerschafts 23 und
der Stützhülse 25 entspricht.
In der in 4 dargestellten teleskopierten
Konfiguration des Leuchtmittelträgers 21 ist es
möglich,
abweichend von der in 1 dargestellten Kompaktkonfiguration
des Leuchtmittelträgers 21 nicht
nur zwei zusammenhängend
ausgebildete LED-Module 30, 31 sondern insgesamt
drei zusammenhängend
miteinander ausgebildete LED-Module 30, 31 und 67 als
eine zusammenhängend
ausgebildete Leuchtmitteleinrichtung 68 auf dem Leuchtmittelträger 21 bzw.
der Kontaktfläche 29 des
Leuchtmittelträgers 21 anzuordnen.
Dabei kann die Leuchtmitteleinrichtung 68, wie in 4 dargestellt, über durch die
Abstände
a1 und a2 ausgebildeten Zwischenräumen 69 und 70 freitragend
ausgebildet sein oder die Leuchtmitteleinrichtung kann bei entsprechender
flexibler Ausbildung der Trägerfolie 35 der
Oberflächenkontur
folgen und auch im Bereich der Zwischenräume 69, 70 mit
der hier durch die Oberseite des Trägerauszugs 24 gebildeten
Kontaktfläche 71 verbunden sein.
Insbesondere bei einer Komplettierung der Leuchte 66 mit
dem Leuchtenschirm 42, derart, dass eine Klipsverbindung
zwischen dem Leuchtenschirm 42 und dem Trägerschaft 23 bzw.
den Stützhülsen 25 und 26 hergestellt
wird, entsprechend der Darstellung in 11, wird
die in 4 dargestellte Konfiguration des Leuchtmittelträgers 21 über die
entsprechend zwischen dem Leuchtenschirm 42 und dem Trägerschaft 23 bzw.
den Stützhülsen 25 und 26 ausgebildeten
elastischen Haltekräfte
fixiert.
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5 zeigt
eine Ausführung
einer Leuchte 72, bei der eine Parallelanordnung mehrerer,
hier zwei Leuchtmittelträger 21, über einen
beiden Leuchtmittelträgern 21 gemeinsamen
Leuchtenschirm 73 ermöglicht
wird.
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6 zeigt
die Ausbildung eines nachfolgend als Lichtband 74 (9)
bezeichneten axialen Verbunds von zwei gleichartig ausgebildeten
Leuchtmittelträgern 21.
Dabei ist das bereits unter Bezugnahme auf die 1 und 2 durch
einen Überstand
eines axialen Endes des Trägerauszugs 24 aus
dem Trägerschaft 23 bzw.
den Stützhülsen 25 oder 26 gebildete
Anschlussstück 38 zur
Ausbildung des Anschlussbereichs 37 an den Leuchtmittelträgern 21 vorgesehen.
Wie aus einer Zusammenschau der 8 bis 10 deutlich
wird, wird zur Ausbildung des Lichtbands das Anschlussstück 38 des
in den 8 und 9 rechts dargestellten Leuchtmittelträgers 21 in
das gegenüberliegende
axiale Ende des in den 8 und 9 links
dargestellten Leuchtmittelträgers 21 eingeführt. Dabei
kann ein Kabelstrang 34, der über einen Steckverbinder 33 der
Leuchtmitteleinrichtung 22 des in 9 links
angeordneten Leuchtmittelträgers 21 durch
eine im Anschlussbereich 37 des rechten Leuchtmittelträgers 21 durch
eine Kabeldurchführung 75 geführt werden, die
durch in einer Überdeckungslage
sowohl in einer Deckenwandung 76 der Stützhülse 26 als auch in
einer Deckenwandung 77 des Trägerauszugs 24 (7)
ausgebildeten Öffnung
geführt
werden, so dass im weiteren Verlauf der Kabelstrang 34 durch den
Trägerauszug 24 bzw.
den Trägerschaft 23 hindurch
bis aus dem rechten axialen Ende des Trägerschafts 23 hinausgeführt werden
kann.
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Auf
diese Art und Weise können
in axialer Fortführung
der in 9 dargestellten, ein Lichtband 74 bildenden
Verbundkonfiguration aus zwei Leuchtmittelträgern 21 im Prinzip
beliebig viele Leuchtmittelträger 21 aneinandergereiht
werden, wobei jeweils die den einzelnen Leuchtmittelträgern 21 zugeordneten
Kabelstränge 34 durch
die benachbarten Leuchtmittelträger 21 hindurchgeführt werden.