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DE102024106070A1 - Langlebiges Lichtband - Google Patents

Langlebiges Lichtband

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Publication number
DE102024106070A1
DE102024106070A1 DE102024106070.0A DE102024106070A DE102024106070A1 DE 102024106070 A1 DE102024106070 A1 DE 102024106070A1 DE 102024106070 A DE102024106070 A DE 102024106070A DE 102024106070 A1 DE102024106070 A1 DE 102024106070A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
rail
support rail
support
longitudinal
coupling
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102024106070.0A
Other languages
English (en)
Inventor
Markus Bayer
Alexander Drölle
Marcel Schönert
Karsten Marquas
Rudolf Niggemann
Mohammed Hadeil
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Trilux GmbH and Co KG
Original Assignee
Trilux GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Trilux GmbH and Co KG filed Critical Trilux GmbH and Co KG
Priority to DE102024106070.0A priority Critical patent/DE102024106070A1/de
Priority to PCT/EP2025/055665 priority patent/WO2025181390A1/de
Publication of DE102024106070A1 publication Critical patent/DE102024106070A1/de
Pending legal-status Critical Current

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    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01RELECTRICALLY-CONDUCTIVE CONNECTIONS; STRUCTURAL ASSOCIATIONS OF A PLURALITY OF MUTUALLY-INSULATED ELECTRICAL CONNECTING ELEMENTS; COUPLING DEVICES; CURRENT COLLECTORS
    • H01R25/00Coupling parts adapted for simultaneous co-operation with two or more identical counterparts, e.g. for distributing energy to two or more circuits
    • H01R25/14Rails or bus-bars constructed so that the counterparts can be connected thereto at any point along their length
    • H01R25/145Details, e.g. end pieces or joints
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21V21/00Supporting, suspending, or attaching arrangements for lighting devices; Hand grips
    • F21V21/34Supporting elements displaceable along a guiding element
    • F21V21/35Supporting elements displaceable along a guiding element with direct electrical contact between the supporting element and electric conductors running along the guiding element
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F21LIGHTING
    • F21VFUNCTIONAL FEATURES OR DETAILS OF LIGHTING DEVICES OR SYSTEMS THEREOF; STRUCTURAL COMBINATIONS OF LIGHTING DEVICES WITH OTHER ARTICLES, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F21V23/00Arrangement of electric circuit elements in or on lighting devices
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    • F21LIGHTING
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    • H01R13/62Means for facilitating engagement or disengagement of coupling parts or for holding them in engagement
    • H01R13/629Additional means for facilitating engagement or disengagement of coupling parts, e.g. aligning or guiding means, levers, gas pressure electrical locking indicators, manufacturing tolerances
    • H01R13/631Additional means for facilitating engagement or disengagement of coupling parts, e.g. aligning or guiding means, levers, gas pressure electrical locking indicators, manufacturing tolerances for engagement only

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Arrangement Of Elements, Cooling, Sealing, Or The Like Of Lighting Devices (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein System zur Realisierung einer in einer Längsrichtung X langgestreckten Leuchte 100, das System umfassend mehrere Tragschienen 1, 10, eine Kupplung 2, wobei durch Einführen der Kupplung 2 in zwei Tragschienen 1, 10 ein Betriebszustand des Systems realisierbar ist, in dem die Tragschienen 1, 10 durch die Kupplung 2 relativ zueinander fixiert sind, wobei das System ferner mehrere Stromleitschienen 3 aufweist, die Kanäle aufweisen, in denen jeweils ein Leitungsdraht 4 angeordnet ist, wobei im Betriebszustand ein elektrischer Verbinder 5 an der Kupplung 2 oder an der ersten Tragschiene 1 fixiert ist, der in dem mit einer ersten Anschlussseite an die in der ersten Stromleitschiene 3 angeordneten Leitungsdrähte 4 und mit einer zweiten Anschlussseite an die in der zweiten Stromleitschiene 3 angeordneten Leitungsdrähte 4 angeschlossen ist, wobei der elektrische Verbinder 5 mehrere Verbindungseinrichtungen aufweist, die an jeder Anschlussseite jeweils einen Federkontakt aufweisen, wobei die Federkontakte jeweils einen Metallkörper umfassen, an dem im Betriebszustand der von dem Federkontakt aufgenommene Leitungsdraht 4 anliegt, wobei zwischen einer Auflagefläche 54 des Metallkörpers und dem Leitungsdraht 4 ein elektrisch leitendes Schmiermittel 56 vorgesehen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein System zur Realisierung einer in einer Längsrichtung langgestreckten Leuchte sowie eine mittels eines solchen Systems realisierte Leuchte sowie ein Verfahren zur Realisierung eines Leuchtenbauteils bzw. einer Anordnung von Leuchtenbauteilen bzw. einer Leuchte.
  • Gattungsgemäße Systeme sind zur Realisierung einer gattungsgemäßen Leuchte ausgebildet, die in einer Längsrichtung langgestreckt ist und zumeist mehrere in Längsrichtung langgestreckte Tragschienen umfasst. Typischerweise dienen die Tragschienen zur Fixierung der Leuchte an einem Baukörper, beispielsweise an einer Decke. Die Tragschienen stellen eine Art Grundgerüst der Leuchte dar und sind zur Aufnahme von Versorgungsleitungen sowie bevorzugt zur Aufnahme von Montagekörpern, an denen Leuchtmittel oder sonstige elektrische Funktionselemente befestigt sind, ausgebildet. Somit wird über die Tragschienen eine Infrastruktur der Leuchte bereitgestellt. An den Montagekörpern sind üblicherweise elektrische Funktionselemente der Leuchte befestigt, beispielsweise Leuchtmittel, insbesondere umfassend Platinen mit LEDs, Funkmodule, elektrische Leitungen und/oder Betriebsgeräte. Bei der Montage der Leuchte wird üblicherweise zunächst die jeweilige Tragschiene an dem Baukörper befestigt und anschließend der Montagekörper, der mit zumindest einem der genannten elektrischen Funktionselemente der Leuchte bestückt ist, an der Tragschiene fixiert, sodass Tragschiene und Montagekörper einen Innenraum umschließen, in dem wesentliche Elemente der Leuchte angeordnet sind, beispielsweise Platinen, Betriebsgeräte, Kontakteinrichtungen, etc. Typischerweise sind Tragschiene und Montagekörper jeweils in einer Längsrichtung langgestreckt ausgebildet, bevorzugt beträgt die Längserstreckung dabei zumindest das Fünffache der Erstreckung senkrecht zur Längsrichtung. Die Tragschiene weist üblicherweise einen U-förmigen Querschnitt senkrecht zur Längsrichtung auf, der sich in einer Vertikalrichtung und in einer Transversalrichtung erstreckt und an einem vertikalen Ende offen ist und der durch einen Tragschienenboden und zwei Tragschienenseitenwände gebildet ist. Die Tragschienenseitenwände verlaufen somit vertikal vom Tragschienenboden weg, und der Tragschienenboden verbindet die transversal voneinander beabstandeten Tragschienenseitenwände, und dem Tragschienenboden gegenüberliegend weist die Tragschiene eine offene Seite auf. Je nach Bedarf können Tragschienenboden und Tragschienenseitenwände Konturierungen bzw. Aussparungen bzw. Einbuchtungen aufweisen. Der Tragschienenboden und die Tragschienenseitenwände bilden üblicherweise gemeinsam einen durch die Tragschienenseitenwände und den Tragschienenboden zumindest abschnittsweise umschlossenen Tragschieneninnenraum aus. Der Tragschieneninnenraum ist somit durch die Tragschiene definiert. Üblicherweise weisen sämtliche Tragschienen eines Systems die vorliegend beschriebenen Merkmale auf. Ein gattungsgemäßes System weist häufig zumindest eine erste und eine zweite Tragschiene auf, die zur Ausbildung der Leuchte an ihren zueinander weisenden Längsenden miteinander verbunden sind. Üblicherweise bilden sie dabei einen gemeinsamen Innenraum aus, der sich zwischen den Tragschienenseitenwänden beider Tragschienen und dem Tragschienenboden beider Tragschienen langgestreckt entlang der Längserstreckung beider langgestreckter Tragschienen erstreckt. Dabei sind die beiden Tragschienen meist mittels einer Kupplung aneinander fixiert, die einen U-förmigen Querschnitt aufweist, der durch einen Kupplungsboden und zwei Kupplungsseitenwände gebildet ist. Die Kupplungsseitenwände verlaufen somit vertikal vom Kupplungsboden weg, und der Tragschienenboden verbindet die transversal voneinander beabstandeten Kupplungsseitenwände. Bevorzugt ist der U-förmige Querschnitt der Kupplung an seinem dem Kupplungsboden gegenüberliegenden Ende offen. Üblicherweise weist jede der Tragschienen senkrecht zur Längsrichtung einen im Wesentlichen konstanten Querschnitt auf, wobei der Querschnitt bevorzugt bis auf Aussparungen und/oder Stanzungen im Tragschienenboden und/oder Tragschienenseitenwänden identisch ist. Häufig ist der Querschnitt sämtlicher Tragschienen im Wesentlichen gleich ausgebildet. Üblicherweise sind die Tragschienen durch die Kupplung relativ zueinander senkrecht zur Längsrichtung und insbesondere auch mittels der Kupplung in Längsrichtung zueinander fixiert. Die Kupplung ist in einem Betriebszustand des Systems, in dem erste und zweite Tragschiene aneinander fixiert sind, üblicherweise dergestalt in den beiden Tragschienen angeordnet, dass der Kupplungsboden entlang beider Tragschienenböden verläuft und jede der Kupplungsseitenwände an jeweils einer ihr zugeordneten der Tragschienenseitenwände anliegt.
  • Üblicherweise wird die Tragschiene über ihren Tragschienenboden an dem Baukörper befestigt. Der Montagekörper wird üblicherweise an der offenen Seite der Tragschiene angeordnet, sodass der Montagekörper den durch die Tragschiene definierten Tragschieneninnenraum vertikal begrenzt und der Montagekörper gemeinsam mit der Tragschiene, an der er angeordnet ist, einen Innenraum senkrecht zur Längsrichtung umschließt. Zumindest in einigen Längsabschnitten kann die Umschließung des Innenraums, die durch Tragschiene und Montagekörper gebildet ist, unterbrochen sein, beispielsweise um Zugang zu dem Innenraum zu ermöglichen, beispielsweise zur Luftzufuhr. Bevorzugt ist der Innenraum über mindestens 80 %, insbesondere mindestens 90 % seiner Längserstreckung, insbesondere über seine Längserstreckung hinweg ununterbrochen durchgängig umschlossen. Der Montagekörper weist oftmals einen Querschnitt senkrecht zur Längsrichtung auf, der einen sich in Transversalrichtung erstreckenden Montagekörperboden und an den beiden Transversalseiten des Montagebodens sich von dem Montagekörperboden vertikal weg erstreckende Montagekörperseitenwände umfasst. Tragschiene und Montagekörper sind üblicherweise getrennt voneinander hergestellt. Tragschiene und/oder Montagekörper sind allgemein bevorzugt und üblich jeweils aus einem Blech durch Umformen hergestellt. Üblicherweise ist der Montagekörper in einem Betriebszustand des Systems, in dem das System bestimmungsgemäß verwendet wird, über eine Haltefeder an Tragschienenhalteankern der Tragschiene gehalten. Im Stand der Technik sind verschiedenste Möglichkeiten zur Realisierung einer solchen Haltefeder bekannt. Üblicherweise ist die Haltefeder fest mit dem Montagekörper verbunden und weist in Transversalrichtung elastisch auslenkbare Haltevorsprünge auf, wobei sich die Transversalrichtung bei Bezugnahme auf den Montagekörper auf den Betriebszustand des Systems bezieht. Bevorzugt sind die Tragschienenhalteanker als Vorsprünge ausgebildet.
  • Zur Realisierung einer gattungsgemäßen Leuchte sind üblicherweise Versorgungsleitungen vorgesehen, die in dem Innenraum der Tragschienen angeordnet sind und durch die Leuchtmittel und/oder andere elektrische Funktionselemente versorgt werden, die an den Montagekörpern der Leuchte angeordnet sind. Ein gattungsgemäßes System weist allgemein bevorzugt eine Stromleitschiene auf, die zumeist aus Kunststoff hergestellt ist, insbesondere mittels Extrusionsverfahrens oder Spritzgussverfahrens, und die ebenfalls in Längsrichtung langgestreckt ist, also zwischen beiden ihrer Längsenden eine lang gestreckte Längserstreckung aufweist. Die Stromleitschiene ist üblicherweise an einer zum Innenraum gewandten Innenseite der Tragschiene angeordnet und an der Tragschiene fixiert, insbesondere an dem Tragschienenboden und/oder an zumindest einer der Tragschienenseitenwände. Die Stromleitschiene erstreckt sich über einen wesentlichen Anteil der Länge der Tragschiene hinweg, insbesondere über mindestens 80 % der Längserstreckung der Tragschiene hinweg. Üblicherweise weist die Stromleitschiene mehrere entlang einer Aufreihungsrichtung nebeneinander angeordnete Kanäle auf, die zu einer Zugangsseite hin offen sind, die vom Innenraum aus zugänglich ist. Im Betriebszustand ist die Stromleitschiene so an der Tragschiene fixiert angeordnet, dass die Aufreihungsrichtung senkrecht zur Längsrichtung verläuft. In einer Ausführungsform verläuft die Aufreihungsrichtung im Betriebszustand des Systems parallel zur Transversalrichtung. Die Kanäle erstrecken sich vorzugsweise durchgehend über die gesamte Länge der Stromleitschiene. Insbesondere verlaufen die Transversalrichtung, die Längsrichtung und die Vertikalrichtung senkrecht zueinander. In zumindest einigen der Kanäle ist jeweils zumindest ein Leitungsdraht angeordnet, insbesondere jeweils genau ein Leitungsdraht oder genau zwei Leitungsdrähte, die in dem jeweiligen Kanal voneinander beabstandet gehalten sind, und an zumindest einem Längsende der Stromleitschiene sind die Leitungsdrähte üblicherweise mit einer externen Spannungsquelle verbunden, über die elektrische Energie, insbesondere zumindest teilweise in Form von elektrischen Signalen, auf die Leitungsdrähte aufgebracht werden können. Die Leitungsdrähte können somit als Versorgungsleitungen in den Tragschienen dienen. Hierzu ist üblicherweise an dem Längsende ein elektrischer Verbinder angeordnet, der elektrisch mit den Leitungsdrähten verbunden ist und über den die Leitungsdrähte mit elektrischer Energie versorgt werden, und/oder eine Einspeiseeinrichtung vorgesehen, die an einer entlang der Vertikalrichtung oder entlang der Transversalrichtung weisenden Zugangsseite der Stromleitschiene angeordnet ist und mit den Leitungsdrähten verbunden ist und die selbst von einer externen Energiequelle mit Energie versorgt oder versorgbar ist. Eine solche Einspeiseeinrichtung weist häufig eine Befestigungseinrichtung und an einer Kontaktseite Einspeisekontakte auf, die einem Betriebszustand bzw. bei einer realisierten Leuchte zum Einspeisen von Energie in die Leitungsdrähte in zumindest einigen der Kanäle der Stromleitschiene angeordnet sind und den darin jeweils angeordneten Leitungsdraht kontaktieren. Die Einspeisekontakte sind üblicherweise in derselben Aufreihungsrichtung nebeneinander angeordnet, in der auch die Leitungsdrähte und die an anderer Stelle noch näher erläuterten Kontakte einer Kontakteinrichtung nebeneinander angeordnet sind. Zumeist ist an jedem Längsende der Stromleitschiene jeweils ein elektrischer Verbinder vorgesehen. Die elektrischen Verbinder können beispielsweise als zueinander korrespondierende Verbinder ausgebildet sein, beispielsweise ein erster als Stecker an ein zweiter als Buchse. Bei dem Vorsehen von zumindest einem Verbinder an zumindest einem Längsende der Stromleitschiene können in Längsrichtung benachbarte Stromleitschienen miteinander elektrisch verbunden sein, sodass die Leitungsdrähte eine Durchgangsverdrahtung bilden können.
  • Das System umfasst ferner in üblichen Ausführungsformen häufig eine Kontakteinrichtung, über die ein elektrischer Kontakt zwischen den Leitungsdrähten, die der Stromleitschiene zugeordnet sind, und zumindest einem elektrischen Funktionselement des Montagekörpers hergestellt wird. Die Kontakteinrichtung ist üblicherweise an dem Montagekörper fixiert und gewährleistet eine elektrische Verbindung des zumindest einen elektrischen Funktionselements, wenn der Montagkörper im Betriebszustand des Systems bzw. in seiner bestimmungsgemäßen Position an der Tragschiene gehalten ist, in der die Leuchte realisiert ist. Die Kontakteinrichtung ist zum Eingreifen in die Kanäle von der Zugangsseite der Tragschiene aus ausgebildet zum Kontaktieren der Leitungsdrähte. Hierzu weist die Kontakteinrichtung mehrere in einer Anordnungsrichtung nebeneinander Kontakteinheiten auf, wobei im Betriebszustand des Systems jede der Kontakteinheiten elektrisch leitend an jeweils einem der in den Kanälen der Stromleitschiene angeordneten Leitungsdrähte anliegt. Im Betriebszustand ist die Anordnungsrichtung, die mit Bezugnahme auf die Kontakteinrichtung definiert ist, parallel zur Aufreihungsrichtung angeordnet, die mit Bezugnahme auf die Stromleitschiene definiert ist. Zum Kontaktieren der Leitungsdrähte wird die Kontakteinrichtung mit ihrer Kontaktseite an der Zugangsseite der Stromleitschiene angeordnet, wobei die Kontakteinheiten zum Kontaktieren der Leitungsdrähte entlang einer sich aus der Anordnung der Kontakteinheiten ergebenden, für die Kontakteinrichtung definierte Steckrichtung in die Kanäle eingeführt werden, wobei die Steckrichtung zumeist senkrecht zur Anordnungsrichtung und entsprechend zur Realisierung des Betriebszustands senkrecht zur Aufreihungsrichtung verläuft. Die Kontakteinheiten weisen jeweils einen Kontakt auf, mit dem sie im Betriebszustand an jeweils einem der Leitungsdrähte elektrisch leitend anliegen.
  • Gattungsgemäße Systeme werden in einem breiten Anwendungsbereich eingesetzt, beispielsweise in Lagerhallen, Produktionshallen, Supermärkten oder Großraumbüros, wobei Leuchten mit einer Mehrzahl an Tragschienen und Montagekörpern zum Einsatz kommen. Das Grundprinzip der mit einem gattungsgemäßen System hergestellten Leuchten besteht darin, dass die Tragschienen die elektrische und mechanische Infrastruktur dieser Leuchten bilden, wohingegen die Montagekörper an den Tragschienen befestigt werden und die elektrischen Funktionselemente aufweisen, die in dem jeweiligen Anwendungsbereich benötigt werden. Selbstverständlich sind üblicherweise zumindest einige der elektrischen Funktionselemente als Leuchtmodule mit Leuchtmitteln ausgebildet, insbesondere umfassend LED-Platinen. Beispielsweise können alternativ oder zusätzlich auch weitere elektrische Funktionselemente an dem jeweiligen Montagekörper vorgesehen sein, wie beispielsweise ein Präsenzsensor (beispielsweise Infrarotsensor), eine Kamera, ein Funkmodul, etc. Die elektrischen Funktionselemente sind üblicherweise an dem Montagekörper fixiert.
  • In typischen Anwendungsfällen werden gattungsgemäße Systeme so verwendet, dass mehrere Leuchtenbauteile, von denen jedes eine wie erläutert ausgebildete Tragschiene umfasst, in Längsrichtung hintereinander angeordnet und miteinander verbunden werden. An bzw. in den Tragschienen der Leuchtenbauteile können weitere Komponenten des jeweiligen Leuchtenbauteils angeordnet sein. Beispielsweise können an den Tragschienen Leuchtmittel und Versorgungsleitungen befestigt sein, beispielsweise unmittelbar an den Tragschienen, beispielsweise mittels Vorsehens eines wie vorstehen erläutert ausgebildeten Montagekörpers und/oder einer wie vorstehend erläutert ausgebildeten Stromleitschiene. Beispielsweise kann jedes Leuchtenbauteil jeweils eine Tragschiene, eine Stromleitschiene und einen Montagekörper und insbesondere eine an der Tragschiene befestigte Kupplung umfassen. Die Leuchtenbauteile werden in Längsrichtung hintereinander angeordnet, wobei die Tragschienen der jeweiligen Leuchtenbauteile miteinander mechanisch mittels der Kupplung verbunden werden und die Versorgungsleitungen, die in den Tragschienen jeweils verlaufen, insbesondere die in den Stromleitschienen der Leuchtenbauteile angeordneten Leitungsdrähte jeweils paarweise, d.h. jeweils ein Leitungsdraht des ersten Leuchtenbauteils mit einem Leitungsdraht des zweiten Leuchtenbauteils, miteinander elektrisch leitend verbunden werden. Hierdurch können sehr langgestreckte Leuchten geschaffen werden, wie dies in einer Vielzahl an Anwendungsfällen erforderlich ist. Insbesondere können die Stromleitschienen von zwei benachbarten Leuchtenbauteilen, deren Tragschienen durch eine Kupplung mechanisch aneinander fixiert sind, durch einen elektrischen Verbinder miteinander verbunden sein, der die in den beiden Stromleitschienen angeordneten Leitungsdrähte paarweise verbindet. Insbesondere sind die Stromleitschienen und der elektrische Verbinder durch die Festlegung der Position der Tragschienen der Leuchtenbauteile zueinander mittels der Kupplung in ihrer Position zueinander festgelegt. Dabei umfasst somit eine Leuchte des jeweiligen Systems eine Vielzahl an Tragschienen und insbesondere eine Vielzahl an Montagekörpern und/oder Stromleitschienen bzw. eine Vielzahl an Leuchtenbauteilen, die jeweils wie erläutert miteinander verbunden sind.
  • Da gattungsgemäße Leuchten üblicherweise eine erhebliche Länge in Längsrichtung aufweisen, oftmals von mehr als 5 m, oftmals von mehr als 10 m, oftmals von mehr als 20 m, oftmals von mehr 50 m, ist es erforderlich, dass zur Realisierung der Leuchte mittels eines gattungsgemäßen Systems eine Vielzahl an Tragschienen miteinander verbunden werden. Üblicherweise werden hierzu die Tragschienen ausgeliefert, indem werkseitig die Kupplung mit einem Längsabschnitt in der jeweiligen Tragschiene angeordnet ist und mit einem anderen Längsabschnitt aus der Tragschiene herausragt, mit dem sie dann in eine andere Tragschiene zur Fixierung der beiden Tragschienen zueinander einzuführen ist. Zur Installation der elektrischen Funktionselemente, insbesondere der Leuchtmittel, werden dann die Kontakteinrichtungen mit ihren Kontaktseiten innerhalb des Innenraums der Tragschiene an der Zugangsseite der Stromleitschiene angeordnet, damit das an der jeweiligen Kontakteinrichtung angeschlossene Funktionselement mittels der Kontakteinrichtung mit zumindest einigen der Leitungsdrähte elektrisch leitend verbunden werden kann. Häufig wird die Kontaktierung der Leitungsdrähte durch die Kontakteinrichtung dergestalt vorgenommen, dass ein Montagekörper mit daran vormontierter Kontakteinrichtung an dem offenen Ende der Tragschiene angeordnet wird und die Kontakteinheiten der Kontakteinrichtung in die Kanäle der Stromleitschiene eingeführt werden, während die Kontakteinrichtung am Montagekörper fixiert ist. Häufig erfolgt das Einbringen der Kontakteinheiten in die Kanäle der Leitungsdrähte während und aufgrund derselben Bewegung des Montagekörpers relativ zur Tragschiene, mit der der Montagekörper zum Schließen der offenen Seite der Tragschiene an dem offenen Ende der Tragschiene angeordnet und an dieser befestigt wird. Da eine Stromleitschiene eines gattungsgemäßen Systems typischerweise eine große Anzahl an in Aufreihungsrichtung nebeneinander angeordneten Kanälen aufweist, typischerweise mindestens zehn, bevorzugt mindestens dreizehn, ist die Sicherstellung einer korrekten Kontaktierung der in den Kanälen angeordneten Leitungsdrähte nicht einfach. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Stromleitschiene mit ihren sämtlichen Kanälen üblicherweise in Aufreihungsrichtung über einen begrenzten Erstreckungsbereich erstreckt, damit die Stromleitschiene und somit eine mittels des Systems hergestellte Leuchte keine zu großen Abmessungen aufweisen muss. Zumeist erstreckt sich die Stromleitschiene in Aufreihungsrichtung mit ihrer Gesamterstreckungslänge über weniger als 20 cm, insbesondere weniger als 15 cm. Zumeist weisen die Kanalwände, die die lichten Querschnitte von zwei benachbarten Kanälen der Stromleitschiene voneinander trennen, eine Kanalwandstärke von weniger als 5 mm, insbesondere weniger als 4 mm, insbesondere weniger als 3 mm auf. Die Kontakteinrichtung muss mit ihren Kontakteinheiten somit sorgfältig relativ zur Stromleitschiene ausgerichtet werden, damit ihre Kontakteinheiten in die für sie jeweils vorgesehenen Kanäle gelangen können. Darüber hinaus sollte nach Möglichkeit einem solchen Fehlstecken der Kontakteinrichtung auf die Stromleitschiene vorgebeugt werden, dass die Kontakteinrichtung um 180° verdreht im Vergleich zu ihrer bestimmungsgemäßen Ausrichtung relativ zur Stromleitschiene an dieser angeordnet wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass üblicherweise jedem der in den Kanälen der Stromleitschiene angeordneten Leitungsdrähte eine dezidierte Funktion zugeordnet ist, beispielsweise die Funktion als Datenleiter, Nullleiter, Phasenleiter oder PE-Leiter, so dass eine korrekte Positionierung der Kontakteinrichtung relativ zur Stromleitschiene bzw. eine korrekte Kontaktierung der Kontakteinheiten an den für sie jeweils vorgesehenen Leitungsdrähten für ein korrektes Funktionieren einer Leuchte und auch im Sinne von Sicherheitsaspekten erforderlich ist.
  • Bei der typischen Verwendung eines gattungsgemäßen Systems zur Realisierung von langgestreckten Leuchten, die mehrere Leuchtenbauteile, jeweils Stromleitschiene und Tragschiene umfassend, aufweisen, hat sich der Übergang zwischen zwei benachbarten Leuchtenbauteilen als besonders kritisch herausgestellt. Zwar ist bei einer solchen Verwendung gattungsgemäßer Systeme durch das Vorsehen einer jeweils zwei benachbarte der Tragschienen miteinander verbindenden Kupplung eine zuverlässige Fixierung der beiden Tragschienen zueinander gewährleistet und durch den an der Kupplung vorgesehenen elektrischen Verbinder eine Durchkontaktierung zwischen den Leitungsdrähten der beiden benachbarten Leuchtenbauteile gewährleistet. Allerdings kommt es wegen der erheblichen Länge der Leuchtenbauteile und insbesondere einer durch eine Vielzahl an hintereinander angeordneten Leuchtenbauteilen realisierten Leuchte dennoch in verschiedenerlei Hinsicht zu Spannungen. So können beispielsweise erhebliche mechanische Kräfte auf zwei hintereinander angeordnete Leuchtenbauteile einwirken, beispielsweise durch Gebäudeschwingungen bedingt und/oder während einer Reinigung. Darüber hinaus können wegen der erheblichen Länge thermische Spannungen zwischen Bauteilen auftreten, die durch unterschiedliche Wärmeausdehnungseigenschaften der verschiedenen Bauteile bzw. Komponenten des Systems bedingt sind. Beispielsweise sind typischerweise Tragschiene, darin angeordnete Stromleitschiene und darin angeordnete Leitungsdrähte aus unterschiedlichen Materialien hergestellt, die ein unterschiedliches Wärmeausdehnungsverhalten aufweisen, weshalb es zu Relativbewegungen und/oder Spannungen zwischen den verschiedenen Komponenten kommen kann. Dies führt im Besonderen zu Problemen bei der Durchkontaktierung, d. h. Verbindung von Leitungsdrähten benachbarter Stromleitschienen bzw. benachbarter Leuchtenbauteile durch den elektrischen Verbinder. Bei dem Auftreten von solchen Spannungen bzw. Relativbewegungen kann leicht eine Beeinträchtigung der elektrischen Leitfähigkeit der elektrischen Verbindung zwischen den Leitungsdrähten der beiden benachbarten Stromleitschienen bzw. Leuchtenbauteilen auftreten. Im Stand der Technik sind verschiedene Ansätze bekannt, diesen Problemen zu begegnen. So ist beispielsweise bekannt, eine komplexe Geometrie von Kupplung und Tragschienen vorzusehen, durch die eine möglichst hohe Steifigkeit der Verbindung zwischen den Tragschienen realisiert werden kann, sowie eine möglichst präzise Festlegung der Position der Stromleitschienen an den beiden Längsenden eines jeden Leuchtenbauteils, d. h. an den beiden Längsenden der jeweiligen Tragschiene relativ zur Tragschiene. Dies geht jedoch mit aufwendigen und kostspieligen Maßnahmen einher. So muss beispielsweise in solchen Fällen die Stromleitschiene, deren Längsenden besonders präzise relativ zur Tragschiene fixiert ist, zur Kompensation des unterschiedlichen Wärmeausdehnungsverhaltens längenveränderlich ausgestaltet sein und dennoch weiterhin eine präzise und isolierte Führung der Leitungsdrähte relativ zur Tragschiene gewährleisten. Ferner ist durch eine Erhöhung des Komplexitätsgrad der Geometrie von Kupplung und Tragschiene der Montageprozess, d. h. der Zusammenbau von zwei benachbarten Leuchtenbauteilen, erschwert. Weitere Ansätze, beispielsweise den elektrischen Verbinder mit zueinander längsbeweglichen Kontakten auszugestalten, sind fehleranfällig und/oder kostspielig.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein System zur Realisierung einer in einer Längsrichtung langgestreckten Leuchte, eine langgestreckte Leuchte und/oder ein Verfahren zur Realisierung einer in Längsrichtung langgestreckten Leuchte bzw. zum Realisieren einer Anordnung von Leuchtenbauteilen bereitzustellen, das bzw. die zumindest einen Nachteil von gattungsgemäßen Systemen, Leuchten und/oder Verfahren zumindest teilweise behebt.
  • Als eine Lösung der der vorliegenden Erfindung zugrundeliegenden Aufgabe schlägt die Erfindung ein System mit den Merkmalen gemäß Anspruch 1 vor. Das System weist mehrere in Längsrichtung langgestreckte Tragschienen und eine zur Verbindung von zwei der Tragschienen vorgesehene Kupplung auf. Jede der Tragschienen weist eine Führung für die Kupplung auf, wobei insbesondere die Führung zumindest teilweise durch die Tragschienenseitenwände der jeweiligen Tragschiene gebildet ist. Die Kupplung erstreckt sich entlang der Längsrichtung ausgehend von einem ersten Längsende bis zu einem zweiten Längsende, so dass ihre Längserstreckungslänge durch den Abstand von erstem und zweitem Längsende definiert ist. Entsprechend weist jede der Tragschienen ein erstes Längsende und ein zweites Längsende auf, so dass ihre jeweilige Längserstreckungslänge durch den Abstand zwischen erstem und zweitem Längsende definiert ist. Die Kupplung ist dazu ausgebildet, in einem Betriebszustand des Systems eine erste der Tragschienen mit einer zweiten der Tragschienen zu verbinden. Bevorzugt weist jedwede der Tragschienen des Systems, auf die vorliegend Bezug genommen wird, einen zu der Kupplung korrespondierenden Querschnitt auf, so dass erste und zweite Tragschiene beliebig aus der Mehrzahl an Tragschienen auswählbar ist. Der Betriebszustand bezeichnet eine definierte Anordnung der jeweils angegebenen Komponenten des Systems zueinander. Durch Einführen eines ersten Längsabschnitts der Kupplung, der das erste Längsende der Kupplung umfasst, in einen ersten Längsendabschnitt der Führung der ersten Tragschiene, die das erste Längsende der Tragschiene umfasst, und durch das Einführen eines zweiten Längsabschnitts der Kupplung, der das zweite Längsende der Kupplung umfasst, in einen zweiten Längsendabschnitt der Führung der zweiten Tragschiene, die das zweite Längsende der Tragschiene umfasst, ist der Betriebszustand des Systems realisierbar, in dem erste und zweite Tragschiene durch die Kupplung relativ zueinander fixiert sind. In dem Betriebszustand liegt die Kupplung bevorzugt mit einem oberen und einem unteren Ende ihres Längsabschnitts an jeweils einem Vertikalführungsabschnitt des ersten Längsendabschnitts der Führung der ersten Tragschiene und mit einem oberen und einem unteren Ende ihres zweiten Längsabschnitts an jeweils einem Vertikalführungsabschnitt des zweiten Längsendabschnitts der Führung der zweiten Tragschiene an. Die Führung der jeweiligen Tragschiene weist selbstverständlich bevorzugt mehrere Vertikalführungsabschnitte auf, zumindest einen oberen und einen unteren Vertikalführungsabschnitt, wobei die Kupplung im Betriebszustand mit ihrem jeweiligen Längsabschnitt dergestalt zwischen oberem und unterem Vertikalführungsabschnitt der Führung der jeweiligen Tragschiene angeordnet ist, dass sie mit einem oberen Ende des Längsabschnitts am oberen Vertikalführungsabschnitt anliegt und mit einem unteren Ende am unteren Vertikalführungsabschnitt anliegt. Hierdurch ist der jeweilige Längsabschnitt der Kupplung mit Bezug auf die Vertikalrichtung in seiner Position relativ zu der jeweiligen Tragschiene festgelegt. Die Vertikalführungsabschnitte bzw. das obere und untere Ende des Längsabschnitts können selbstverständlich jeweils Teilabschnitte umfassen, die beispielsweise in Transversalrichtung und/oder Längsrichtung voneinander beabstandet sein können. Bevorzugt ist, dass durch das Anliegen von oberem und unterem Ende des Längsabschnitts der Kupplung an jeweils einem Vertikalführungsabschnitt des jeweiligen Längsendabschnitts der jeweiligen Tragschiene die Vertikalposition dieses Längsabschnitts der Kupplung und somit der Kupplung insgesamt relativ zu der jeweiligen Tragschiene festgelegt ist. Bevorzugt weist zur besonders vorteilhaften Fixierung der Tragschienen die Kupplung, insbesondere zumindest eine der Kupplungsseitenwände, einen sich innerhalb des zweiten Längsabschnitts erstreckenden transversalen Kupplungsvorsprung auf, der von dem zweiten Längsende beabstandet ist und der im Betriebszustand transversal gegen einen Transversalführungsabschnitt des zweiten Längsendabschnitts der Führung der zweiten Tragschiene presst unter Erzeugung einer transversalen Verpressung der Kupplung relativ zur zweiten Tragschiene, insbesondere zwischen den Tragschienenseitenwänden der zweiten Tragschiene.
  • Das erfindungsgemäße System umfasst ferner mehrere in Längsrichtung langgestreckte Stromleitschienen, die in einer senkrecht zur Längsrichtung verlaufenden Aufreihungsrichtung nebeneinander angeordnete, in Längsrichtung langgestreckte und an einer Zugangsseite der Stromleitschiene offene Kanäle aufweist. Bevorzugt verläuft die Aufreihungsrichtung entlang der Transversalrichtung. In jedem Kanal ist jeweils zumindest ein in Längsrichtung langgestreckter Leitungsdraht angeordnet. Im Betriebszustand ist eine erste der Stromleitschienen in der ersten Tragschiene und eine zweite der Stromleitschienen in der zweiten Tragschiene angeordnet und ein von dem System umfasster elektrischer Verbinder an der Kupplung oder an der ersten Tragschiene fixiert. Der elektrische Verbinder weist mehrere entlang der Aufreihungsrichtung nebeneinander angeordnete Verbindungseinrichtungen auf. Der elektrische Verbinder weist eine erste und eine zweite Anschlussseite auf, wobei jede der Verbindungseinrichtungen an jeder Anschlussseite jeweils einen Federkontakt aufweist und somit an der jeweiligen Anschlussseite jeweils einen Federkontakt ausbildet. Die Federkontakte bilden somit jeweils einen Abschnitt der jeweiligen Anschlussseite, an der sie vorgesehen sind. In dem Betriebszustand verbindet der elektrische Verbinder jeweils einen der in der ersten Stromleitschiene angeordneten Leitungsdrähte mit einem der in der zweiten Stromleitschiene angeordneten Leitungsdrähte. Hierzu ist der elektrische Verbinder im Betriebszustand mit seiner ersten Anschlussseite an die in der ersten Stromleitschiene angeordneten Leitungsdrähte angeschlossen und mit seiner zweiten Anschlussseite an die in der zweiten Stromleitschiene angeordneten Leitungsdrähte angeschlossen, wobei jeder der Leitungsdrähte in jeweils einem ihm zugeordneten Federkontakt von jeweils einer der Verbindungseinrichtungen angeordnet ist. Indem einer der in der ersten Stromleitschiene angeordneten Leitungsdrähte an einem ersten Federkontakt einer bestimmten Verbindungseinrichtung angeordnet ist, der an der ersten Anschlussseite des elektrischen Verbinders vorgesehen ist, und einer der in der zweiten Stromleitschiene angeordneten Leitungsdrähte an einem zweiten Federkontakt der bestimmten Verbindungseinheit angeordnet ist, der an der zweiten Anschlussseite vorgesehen ist, sind die beiden Leitungsdrähte durch die bestimmte Verbindungeinrichtung elektrisch leitend miteinander verbunden. An zumindest einer der Anschlussseite umfassen die Federkontakte jeweils einen Metallkörper, an dem im Betriebszustand der von dem Federkontakt aufgenommene Leitungsdraht anliegt. Beispielsweise können sämtliche Federkontakte, die an der ersten Anschlussseite vorgesehen sind, jeweils einen solchen Metallkörper umfassen und/oder die Federkontakte, die an der zweiten Anschlussseite vorgesehen sind, jeweils einen solchen Metallkörper umfassen. Der Metallkörper weist eine Auflagefläche auf, auf der ein elektrisch leitendes Schmiermittel vorgesehen ist, wobei in dem Betriebszustand das elektrisch leitende Schmiermittel zwischen der Auflagefläche des Metallkörpers und dem zugeordneten Leitungsdraht, der im Betriebszustand in dem Federkontakt aufgenommen ist, der den jeweiligen Metallkörper umfasst, angeordnet ist.
  • Die Erfinder haben überraschend festgestellt, dass durch das Vorsehen eines elektrisch leitenden Schmiermittels an der Auflagefläche des Metallkörpers des jeweiligen Federkontakts auf überraschend einfache Weise negativen Auswirkungen, die üblicherweise bedingt durch die erläuterten Spannungen bzw. Relativbewegungen auftreten, entgegengewirkt werden kann. Damit kehren die Erfinder von der üblichen Vorgehensweise bei gattungsgemäßen Systemen ab. Da bei gattungsgemäßen Systemen die Leitungsdrähte und Federkontakte üblicherweise erhebliche Dimensionen aufweisen und durch die Systemkomponenten in ihrer Position dergestalt zueinander festgelegt sind, dass eine zwischen Leitungsdrähten und Federkontakten mögliche Reibung im Kontext des Gesamtsystems vernachlässigbar ist, wird üblicherweise nicht erwogen, ein Schmiermittel zum Schmieren von Kontaktflächen zwischen Federkontakt und Leitungsdraht vorzusehen. Üblicherweise weisen die Leitungsdrähte einen Leitungsquerschnitt bzw. eine Erstreckungslänge entlang der Aufreihungsrichtung von mindestens 1,5 mm, insbesondere mindestens 2 mm auf, und die Leitungsdrähte sind üblicherweise im Betriebszustand bei einer Temperatur von 20 °C über eine Längserstreckungslänge von mehr als 5 mm, insbesondere mehr als 7 mm, insbesondere mehr als 10 mm hinweg in dem jeweiligen Federkontakt aufgenommen und liegen über eine solche Längserstreckungslänge hinweg an ihm an. Obwohl die Komponenten des Systems grundsätzlich eine vielfältige Gestaltungsmöglichkeit zur Vermeidung und/oder Begegnung der genannten Relativbewegung bzw. Verspannung bieten und ein elektrisch leitendes Schmiermittel bereits für sich genommen kostspielig ist und darüber hinaus dessen Aufbringung auf die Auflage des Metallkörpers mit einem komplizierten Herstellungsverfahren und somit erhöhten Herstellkosten verbunden ist und es im Kontext des Standes der Technik auch keine Veranlassung für das Vorsehen eines solchen elektrisch leitenden Schmiermittels gibt, haben die Erfinder aufgrund vorgenommener Versuche überraschen festgestellt, dass das erfindungsgemäße Vorsehen eines solchen Schmiermittels in einem solchen Umfang Vorteile mit sich bringt, dass wegen der erhöhten Langlebigkeit einer mittels des Systems realisierte Leuchte und der vereinfachten Realisierbarkeit der Komponenten der Leuchte das Vorsehen eines solchen Schmiermittels ökonomisch und technisch vorteilhaft ist. Allgemein ist dabei dem Fachmann selbstverständlich, dass durch ein übliches elektrisch leitfähiges Schmiermittel der Widerstand zwischen Federkontakt und Leitungsdraht praktisch nicht erhöht wird. Als allgemein bevorzugt hat sich herausgestellt, das Schmiermittel über einen solchen Teil der Auflagefläche des Metallkörpers hinweg vorzusehen, dass es sich im Betriebszustand über ein Flächenabschnitt von mindestens 4 mm2, insbesondere mindestens 5 mm2, insbesondere mindestens 6 mm2 der Auflagefläche hinweg zwischen dem von dem jeweiligen Federkontakt aufgenommenen Leitungsdraht und der Auflagefläche des Metallkörpers erstreckt. Als allgemein vorteilhaft hat sich ferner herausgestellt, dass das Schmiermittel in dem Betriebszustand eine sich zwischen Auflagefläche und Leitungsdraht senkrecht zur Längsrichtung erstreckende Dicke von weniger als 0,3 mm, insbesondere weniger als 0,1 mm aufweist.
  • In einer Ausführungsform weist der Leitungsdraht zwei entlang einer senkrecht zur Längsrichtung verlaufenden Richtung voneinander wegweisende Seiten auf. Bei einer Betrachtung des Leitungsdrahts in einer bestimmten Richtung entlang dieser Richtung ist somit nur eine dieser Seiten des Leitungsdrahts sichtbar, bei der Betrachtung in der der bestimmten Richtung entgegengesetzten Richtung entlang dieser Richtung ist nur die andere der beiden Seiten sichtbar. Die beiden Seiten können unmittelbar ineinander übergehen oder durch einen Abschnitt des Leitungsdrahts miteinander verbunden sein, der parallel zur genannten Richtung verläuft. Dieser Abschnitt ist bei einer Betrachtung des Leitungsdrahts in der genannten bestimmten bzw. dieser entgegengesetzten Richtung nicht sichtbar. Die beiden voneinander wegweisenden Seiten bilden selbstverständlich ein jeweils anderes Ende des Leitungsdrahts entlang der genannten Richtung aus. In einer Ausführungsform ist das Schmiermittel im Betriebszustand an nur einer der beiden Seiten vorgesehen. In einer Ausführungsform ist die Auflagefläche des Metallkörpers im Betriebszustand an nur einer dieser beiden Seiten vorgesehen. Die Erfinder haben erkannt, dass durch das Vorsehen der Auflagefläche an nur einer Seite bzw. durch das Vorsehen des Schmiermittels an nur einer Seite des Leitungsdrahts zwischen Auflagefläche und Leitungsdraht auf besonders einfache Weise bereits ein hinreichender Gleiteffekt bereitgestellt sein kann. Dem liegt die Idee zugrunde, dass das Aufbringen des Schmiermittels auf den Metallkörper dergestalt, dass es im Betriebszustand an nur einer Seite des Leitungsdrahts angeordnet ist bzw. sich auf der Auflagefläche befindet, die selbst an nur einer der beiden Seiten des Leitungsdrahts angeordnet ist, das Aufbringen des Schmiermittels besonders vereinfacht werden kann und darüber hinaus die Menge an verwendetem Schmiermittel geringgehalten sein kann. Allgemein bevorzugt liegt der Leitungsdraht ausschließlich über eine von ihm ausgebildete Kontaktfläche im Betriebszustand an dem ihm zugeordneten Federkontakt an, wobei im Betriebszustand mindestens 70 %, insbesondere mindestens 80 % dieser Kontaktfläche mittelbar über an ihr vorgesehenem elektrisch leitendem Schmiermittel an der Auflagefläche des Metallkörpers anliegt. Dies kann beispielsweise dadurch gewährleistet sein, dass die Auflagefläche im Betriebszustand an nur einer Seite des Leitungsdrahts angeordnet ist, wobei der Leitungsdraht in dem Federkontakt dergestalt geführt ist, dass er von der anderen Seite aus nur über kleine an ihm anliegende Presszonen mit seiner einen Seite gegen die Auflagefläche gepresst wird. Allgemein bevorzugt verläuft die genannte Richtung parallel zur Vertikalrichtung, da hier im Kontext des Systems ein hinreichender Bauraum zur Verfügung steht, so dass die beiden Seiten des Leitungsdrahts die obere bzw. untere Seite des Leitungsdrahts darstellen.
  • In einer Ausführungsform weist der Metallkörper einen Grundkörper und einen mit dem Grundkörper verbundenen Federkörper auf. Der Grundkörper bildet die Auflagefläche aus, und der Federkörper überspannt die Auflagefläche. Im Betriebszustand liegt der dem jeweiligen Federkontakt zugeordnete Leitungsdraht auf der Auflagefläche des Grundkörpers des jeweiligen Federkontakts auf und ist durch den Federkörper gegen die Auflagefläche gepresst. Das Überspannen der Auflagefläche durch den Federkörper dient somit dazu, dass der Federkörper im Betriebszustand eine Federkraft, insbesondere senkrecht zur Längsrichtung, insbesondere entlang der Vertikalrichtung, auf den Leitungsdraht zur Auflagefläche hin ausüben kann. Der Federkörper kann beispielsweise an einem Verbindergehäuse des elektrischen Verbinders und/oder am Grundkörper abgestützt sein. Bevorzugt ist das Schmiermittel zumindest überwiegend, insbesondere ausschließlich, auf der Auflagefläche angeordnet. Somit ist das Schmiermittel allenfalls zu einem geringen Anteil an Stellen angeordnet, die sich außerhalb der Auflagefläche erstrecken. Bevorzugt liegt der Metallkörper an dem ihm zugeordneten Leitungsdraht, der im Betriebszustand von dem Federkontakt aufgenommen ist, der den Metallkörper umfasst, ausschließlich mit einer Anlagefläche an, wobei die Auflagefläche mindestens 70 %, insbesondere mindestens 80 %, insbesondere mindestens 90 % der Anlagefläche ausbildet. Die Anlagefläche definiert somit die gesamte Fläche, über die hinweg der Metallkörper im Betriebszustand an dem Leitungsdraht anliegt. Bevorzugt nimmt die Auflagefläche einen entsprechend überwiegenden Anteil der Anlagefläche ein.
  • In einer Ausführungsform weist die Auflagefläche einen U-förmigen Querschnitt senkrecht zur Längsrichtung auf, wobei im Betriebszustand der zugeordnete Leitungsdraht innerhalb des U-förmigen Querschnitts angeordnet ist. Durch die Ausbildung der Auflagefläche nach Art eines U kann der Leitungsdraht besonders vorteilhaft in der Auflagefläche geführt sein und darüber hinaus bereits bei dem Auftragen des Schmiermittels eine zuverlässige Aufnahme des Schmiermittels durch die Auflagefläche gewährleistet sein.
  • In einer Ausführungsform weist der Grundkörper an einem zur jeweiligen Anschlussseite genannten Längsende eine Einführschräge auf, die in die Auflagefläche mündet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Grundkörper eines jeden Federkontakts in der bevorzugten Ausführungsform eine Einführschräge aufweist, die zu der Anschlussseite hinweist, an der der Federkontakt vorgesehen ist. Durch das Vorsehen der Einführschräge kann das möglichst reibungsfreie und zerstörungsarme Verbinden von zwei Leuchtenbauteilen bzw. das elektrische Verbinden von zwei Stromleitschienen mittels eines elektrischen Verbinders besonders vorteilhaft realisierbar sein.
  • In einer Ausführungsform ist der Federkörper nach Art eines Käfigs ausgebildet, der mit dem Grundkörper positionsfest verrastet ist. Durch die Ausgestaltung des Federkörpers als Käfig kann der Federkörper besonders kostengünstig realisierbar sein. Durch das Verrasten kann eine besonders einfache positionsfeste Fixierung des Federkörpers relativ zum Grundkörper realisierbar sein. Durch die Ausgestaltung als Käfig kann der Federkontakt materialsparend und einfach so hergestellt werden, dass er zum einen eine hinreichende Federkraft auf den Leitungsdraht zur Auflagefläche hin im Betriebszustand erzeugt und zum anderen nur mit einer geringen Fläche an dem Leitungsdraht anliegt, so dass ein wesentlicher Anteil des vom Leitungsdraht in die Verbindungseinrichtung fließenden Stroms über den Grundkörper abfließt, so dass das Vorsehen des Schmiermittels zwischen der Auflagefläche des Grundkörpers und dem Leitungsdraht eine möglichst gleichbleibend niedrigohmige elektrisch leitende Verbindung zwischen dem Federkontakt und dem Leitungsdraht gewährleisten kann. Bevorzugt liegt der Federkörper im Betriebszustand ausschließlich mit einer Anlagefläche an dem Leitungsdraht an, die weniger als 70 %, insbesondere weniger als 50 %, insbesondere weniger als 30 %, insbesondere weniger als 20 %, insbesondere weniger als 10 % einer Anlagefläche des Grundkörpers beträgt, mit der der Grundkörper am Leitungsdraht im Betriebszustand ausschließlich anliegt. Bei der Definition des Betriebszustands ist generell auf eine Temperatur von 20 °C abgestellt.
  • In einer Ausführungsform weisen die Federkontakte an der ersten und an der zweiten Anschlussseite einer jeden Verbindungeinrichtung jeweils einen Grundkörper und einen Federkörper auf, wobei die Grundkörper der beiden Federkontakte der Verbindungseinrichtung durch einen gemeinsamen, balkenartig ausgebildeten, elektrisch leitenden Körper ausgebildet sind. Indem die Grundkörper der beiden Federkontakte durch einen gemeinsamen, balkenartig ausgebildeten elektrisch leitenden Körper ausgebildet sind, kann eine besonders niedrigohmige Verbindung zwischen den beiden Federkontakten der Verbindungeinrichtung bereitgestellt sein und darüber hinaus eine möglichst hohe Robustheit bereitgestellt sein. Darüber hinaus kann der balkenartige Körper eine Kontaktierbarkeit der Verbindungseinrichtung, beispielsweise durch einen Leuchtenabgriff zum Versorgen eines Leuchtmittels oder anderen elektrischen Funktionselements, geeignet sein.
  • In einer Ausführungsform ist das Schmiermittel auf der Auflagefläche eines jeden Metallkörpers in mehreren in Längsrichtung voneinander beabstandeten Tröpfchen aufgebracht. Bevorzugt ist das Schmiermittel in mindestens drei, insbesondere mindestens vier solcher in Längsrichtung voneinander beabstandeter Tröpfchen auf die Auflagefläche aufgebracht. Hierdurch kann zum einen über eine hinreichende Längserstreckung hinweg das Schmiermittel aufgebracht sein, zum anderen kann hierdurch das Schmiermittel besonders einfach und niedrig dosiert aufgebracht sein. Bevorzugt weisen die Tröpfchen eine Längserstreckungslänge von weniger als 3 mm, insbesondere weniger als 2 mm auf. Besonders bevorzugt weisen die Tröpfchen eine Transversalerstreckungslänge von weniger als 3 mm, insbesondere weniger als 2 mm auf. Besonders bevorzugt weisen die Tröpfchen eine Vertikalerstreckungslänge von weniger als 3 mm, insbesondere weniger als 2 mm auf. In einer Ausführungsform weist das auf der Auflagefläche eines jeden Metallkörpers aufgebrachte elektrisch leitende Schmiermittel eine Masse von mindestens 1 mg und höchstens 10 mg, insbesondere zwischen 1 mg und 7 mg, insbesondere zwischen 1 mg und 3 mg auf.
  • In einer Ausführungsform sind die in der ersten Stromleitschiene angeordneten Leitungsdrähte in dem Betriebszustand dergestalt relativ zur Stromleitschiene fixiert gehalten, dass sie bei einer Wärmeausdehnung innerhalb des ersten Längsendabschnitts der ersten Tragschiene relativ zu der ersten Stromleitschiene beweglich sind, so dass ein im elektrischen Verbinder angeordnetes Längsende des jeweiligen Leitungsdrahts eine von der Wärmeausdehnung des jeweiligen Leitungsdrahts abhängige Längsposition relativ zu der ersten Tragschiene innehat und infolge einer Temperaturschwankung seine Längsposition ändert. Dabei hat der dem jeweiligen Leitungsdraht zugeordnete Metallkörper eine von der Temperaturschwankung unabhängige Längsposition relativ zu der ersten Tragschiene inne. Bevorzugt ist somit der Metallkörper unabhängig von der Temperatur, in dem sich die Komponenten des Systems im Betriebszustand befinden, in seiner Längsposition relativ zur ersten Tragschiene festgelegt, wohingegen die Längsposition des im elektrischen Verbinder angeordneten Längsendes des jeweiligen Leitungsdrahts von der vorliegenden Temperatur abhängt. Der Metallkörper bewegt sich somit temperaturbedingt allenfalls vernachlässigbar im Vergleich zur Bewegung des Längsendes des Leitungsdrahts, insbesondere überhaupt nicht. Beispielsweise kann die Stromleitschiene in einem bestimmten Längsbereich der Tragschiene relativ zur Tragschiene unabhängig von der Temperatur festgelegt sein und auch der Leitungsdraht in einem bestimmten Längsbereich relativ zur Tragschiene unabhängig von der vorliegenden Temperatur in seiner Position festgelegt sein, wobei sich jedoch das genannte Längsende aufgrund der unterschiedlichen Wärmeausdehnung von Tragschiene, Stromleitschiene und Leitungsdraht bewegen kann. In vorteilhaften Ausführungsformen ist entsprechend vorgesehen, dass die in der zweiten Stromleitschiene angeordneten Leitungsdrähte im Betriebszustand dergestalt relativ zur Stromleitschiene fixiert gehalten sind, dass sie bei einer Wärmeausdehnung innerhalb des zweiten Längsendabschnitts der zweiten Tragschiene im Betriebszustand relativ zu der ersten Stromleitschiene beweglich sind, so dass ein im elektrischen Verbinder angeordnetes Längsende des jeweiligen Leitungsdrahts eine von der Wärmeausdehnung des jeweiligen Leitungsdrahts abhängige Längsposition relativ zu der zweiten Tragschiene innehat und infolge einer Temperaturschwankung seine Längsposition ändert, wobei der dem jeweiligen Leitungsdraht zugeordnete Metallkörper eine von der Temperaturschwankung unabhängige Längsposition relativ zu der zweiten Tragschiene innehat. Bei solchen vorteilhaften Ausführungsformen kann somit bewusst eine temperaturabhängige Bewegung des jeweiligen Längsendes des jeweiligen Leitungsdrahts ermöglicht sein, wodurch der Aufbau des Systems besonders vereinfacht gehalten sein kann, wohingegen durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung des elektrischen Verbinders und das Vorsehen des elektrisch leitend Schmiermittels negative Auswirkungen nach Möglichkeit verhindert sein können.
  • In einer Ausführungsform sind die Stromleitschienen im Betriebszustand innerhalb eines Abschnitts ihrer Längserstreckung in ihrer Längsposition jeweils relativ zu der jeweiligen Tragschiene festgelegt, in der sie angeordnet sind. In einer Ausführungsform sind sie außerhalb dieses Abschnitts ihrer Längserstreckung infolge einer Dehnung, insbesondere Wärmeausdehnung, relativ zur Tragschiene bewegbar. Hierdurch kann eine Verspannung der Stromleitschiene besonders vorteilhaft vermieden sein, jedoch gleichzeitig ein Wandern der Stromleitschiene relativ zur jeweiligen Tragschiene verhindert sein. In einer Ausführungsform sind die Leitungsdrähte im Betriebszustand innerhalb eines Abschnitts ihrer Längserstreckung in ihrer Längsposition jeweils relativ zu der jeweiligen Tragschiene und/oder relativ zu der jeweiligen Stromleitschiene, in der sie angeordnet sind, festgelegt. Bevorzugt sind die Leitungsdrähte außerhalb dieses Abschnitts ihrer Längserstreckung infolge einer Dehnung relativ zur Tragschiene bzw. Stromleitschiene bewegbar. Bevorzugt liegt der Abschnitt ihrer Längserstreckung außerhalb des ersten und zweiten Längsendabschnitts der jeweiligen Tragschiene. Allgemein bevorzugt erstrecken sich die Längsendabschnitte der jeweiligen Tragschiene bzw. der jeweiligen Komponente ausgehend von dem jeweiligen Längsende, von dem aus sie sich zur Längsmitte der Tragschiene bzw. der jeweiligen Komponente hin erstrecken, über weniger als 40 %, insbesondere weniger als 30 %, insbesondere weniger als 20 % der Längserstreckungslänge der Tragschiene bzw. der jeweiligen Komponente.
  • In einer Ausführungsform weisen die Stromleitschienen jeweils eine Halteeinrichtung auf, mit der sie an einem Haltebereich der ihnen jeweils zugeordneten Tragschiene fixiert sind. Bevorzugt weist der elektrische Verbinder eine Haltevorrichtung auf, mit der er an der Kupplung fixiert ist. Der Haltebereich der Tragschiene kann beispielsweise durch eine U-förmige Einbuchtung, die in der ersten Tragschienenseitenwand vorgesehen ist, und eine U-förmige Einbuchtung, die in der zweiten Tragschienenseitenwand vorgesehen ist, ausgebildet sein. Allgemein kann der Haltebereich der Tragschiene einen Vorsprung ausbilden, an dem sich die Halteeinrichtung abstützen kann. Bevorzugt ist die Tragschiene durch Umformen aus einem Blech hergestellt, wobei der Haltebereich durch eine Umformung des Blechs ausgebildet ist. Allgemein bevorzugt weist die Halteeinrichtung der jeweiligen Stromleitschiene mehrere voneinander in Längsrichtung beabstandete Halteabschnitte auf, die über mindestens 80 % einer Gesamterstreckungslänge der Stromleitschiene verteilt sind. Somit erstreckt sich die Halteeinrichtung selbst insgesamt über mindestens 80 % der Gesamterstreckungslänge der Stromleitschiene, insbesondere mindestens 90 % der Gesamterstreckungslänge der Stromleitschiene. Die Gesamterstreckungslänge der Stromleitschiene ist dabei die Längserstreckungslänge der Stromleitschiene, d. h. ihre gesamte Erstreckungslänge entlang der Längsrichtung. Indem die Halteeinrichtung mehrere solcher voneinander beabstandete Halteabschnitte aufweist, kann die Stromleitschiene besonders vorteilhaft auch bei Temperaturschwankungen abgestützt an der Tragschiene gehalten sein. Bevorzugt weist die Stromleitschiene mehrere entlang der Längsrichtung hintereinander angeordnete Stromleitprofile auf, die im Betriebszustand entlang der Längsrichtung zueinander beweglich an der Tragschiene gehalten sind und die jeweils zumindest einen Halteabschnitt der Halteeinrichtung aufweisen. Durch ein solches Vorsehen von mehreren, entlang der Längsrichtung zueinander beweglichen Stromleitprofilen kann die Stromleitschiene besonders vorteilhaft temperaturabhängig eine unterschiedliche Längenausdehnung einnehmen, ohne dass sie Spannungen auf die Leitungsdrähte erzeugt. Allgemein sei dieser Stelle darauf hingewiesen, dass bei einer Temperaturschwankung stets ausgegangen wird von einer Temperaturschwankung ausgehend von einem Betriebszustand, in dem die Komponenten des Systems eine Temperatur von 20 °C innehaben, wobei anschließend eine Veränderung der Temperatur erfolgt, ohne dass weitere Veränderungen an der relativen Anordnung der Komponenten des Systems zueinander vorgenommen werden.
  • Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Realisierung einer Anordnung von Leuchtenbauteilen, wobei jedes der Leuchtenbauteile jeweils zumindest eine langgestreckte, zur Aufnahme von mit Leuchtmitteln bestückten Montagekörpern ausgebildete Tragschiene mit U-förmigem Querschnitt aufweist. Jedes der Leuchtenbauteile weist jeweils eine in Längsrichtung langgestreckte Stromleitschiene auf. Jede der Stromleitschienen weist jeweils mehrere entlang einer Aufreihungsrichtung nebeneinander angeordnete Kanäle auf, in denen jeweils zumindest ein in Längsrichtung langgestreckter Leitungsdraht angeordnet ist. In einem ersten Längsendabschnitt der Tragschiene eines jeden Leuchtenbauteils ist jeweils eine Kupplung mit ihrem ersten Längsabschnitt angeordnet. Mit ihrem zweiten Längsabschnitt steht die Kupplung über die Tragschiene entlang der Längsrichtung vor. Bevorzugt ist die gesamte Längserstreckung der Kupplung durch ersten und zweiten Längsabschnitt der Kupplung gebildet. An der Kupplung ist ein elektrischer Verbinder fixiert, der mit einer ersten Anschlussseite an die in der Stromleitschiene des Leuchtenbauteils angeordneten Leitungsdrähte angeschlossen ist und der eine zweite Anschlussseite zum Anschließen an die in der Stromleitschiene eines anderen Leuchtenbauteils angeordneten Leitungsdrähte aufweist. Der elektrische Verbinder weist mehrere entlang der Aufreihungsrichtung nebeneinander angeordnete Verbindungeinrichtungen auf, die an jeder Anschlussseite jeweils einen Federkontakt zur Aufnahme von jeweils einem der Leitungsdrähte aufweisen. An zumindest einer der Anschlussseiten, insbesondere an der ersten und an der zweiten Anschlussseite, weisen die Federkontakte jeweils zumindest einen Metallkörper auf, der eine Auflagefläche aufweist, an dem ein elektrisch leitendes Schmiermittel vorgesehen ist. Bei dem erfindungsgemäßen Verfahren wird ein erstes Leuchtenbauteil entlang der Längsrichtung auf ein zweites Leuchtenbauteil zubewegt und dabei der zweite Längsabschnitt der Kupplung in die Tragschiene des zweiten Leuchtenbauteils eingeführt und die Leitungsdrähte des zweiten Leuchtenbauteils in die Federkontakte der zweiten Anschlussseite des elektrischen Verbinders eingeführt. Die Tragschienen der Leuchtenbauteile werden mittels der Kupplung aneinander fixiert. Die Leitungsdrähte der Leuchtenbauteile werden mittels des elektrischen Verbinders miteinander elektrisch leitend verbunden, wobei das an der zumindest einen Anschlussseite vorgesehene Schmiermittel zwischen der Auflagefläche des Metallkörpers und dem Leitungsdraht angeordnet wird.
  • Die Erfindung betrifft ferner eine Leuchte, die mittels eines erfindungsgemäßen Systems oder eines erfindungsgemäßen Verfahrens hergestellt wird. Die Leuchte umfasst eine erste und eine zweite Tragschiene, wobei in der ersten Tragschiene eine erste Stromleitschiene angeordnet ist und in der zweiten Tragschiene eine zweite Stromleitschiene angeordnet ist. Die Leuchte umfasst ferner eine Kupplung, die die beiden Tragschienen aneinander fixiert. In jeder der Stromleitschienen sind jeweils entlang einer Aufreihungsrichtung nebeneinander angeordnete Leitungsdrähte angeordnet. Die Leuchte umfasst ferner einen elektrischen Verbinder, der mehrere entlang der Aufreihungsrichtung nebeneinander angeordnete Verbindungeinrichtungen aufweist, die an jeder Anschlussseite jeweils einen Federkontakt zur Aufnahme von jeweils einem der Leitungsdrähte aufweisen. Die Leuchte umfasst ferner zumindest einen Montagekörper, der an der offenen Seite von zumindest einer der Tragschienen angeordnet ist und der gemeinsam mit dieser Tragschiene einen Innenraum der Leuchte senkrecht zur Längsrichtung umschließt, wobei an dem Montagekörper innerhalb des Innenraums ein elektrisches Funktionselement angeordnet ist. An zumindest einer der Anschlussseite, insbesondere an der ersten und an der zweiten Anschlussseite, umfassen die Federkontakte jeweils zumindest einen Metallkörper, an dem der von dem Federkontakt aufgenommene Leitungsdraht anliegt, wobei zwischen einer Auflagefläche des Metallkörpers und dem Leitungsdraht ein elektrisch leitendes Schmiermittel vorgesehen ist.
  • In einer Ausführungsform weisen die Tragschienenseitenwände einer jeden Tragschiene jeweils in einem oberen Endbereich eine Einbuchtung mit einem ein transversales Ende der Einbuchtung ausbildenden Einbuchtungsboden und mit zumindest einer ein vertikales Ende der Einbuchtung bildenden Einbuchtungsseite auf. Bevorzugt ist die Einbuchtung im Querschnitt, d. h. im senkrecht zur Längsrichtung verlaufenden Querschnitt, U-förmig ausgebildet, so dass der Einbuchtungsboden durch den U-Boden ausgebildet ist und die Einbuchtungsseite durch einen der U-Schenkel ausgebildet ist. Eine solche Einbuchtung kann eine verbesserte Stabilität der Tragschiene bewirken und/oder zur Fixierung von beispielsweise einer Stromleitschiene und/oder der Kupplung und/oder eines Montageelements dienen. Die Einbuchtung bildet einen Hinterschnitt in der Tragschienenseitenwand aus, der zu einer entsprechenden Fixierung von Stromleitschiene bzw. Montageelement bzw. Kupplung dienen kann. Allgemein bevorzugt erstreckt sich die Einbuchtung entlang der Längsrichtung der Tragschiene ununterbrochen über die gesamte Längserstreckungslänge der Tragschiene hinweg. In einer Ausführungsform ist die Kupplung aus einem umgeformten Blech hergestellt. In einer Ausführungsform ist die Tragschienen aus einem umgeformten Blech hergestellt. In einer Ausführungsform umfasst das System zumindest einen Montagekörper, der aus einem umgeformten Blech hergestellt ist. Ferner sei allgemein darauf hingewiesen, dass ein beliebiger Längsendabschnitt eines Bauteils stets eines der Längsenden des Bauteils umfasst und sich ausgehend von dem Längsende zur Längsmitte des Bauteils hin erstreckt. Allgemein bevorzugt erstreckt sich der Längsendabschnitt ausgehend von dem jeweiligen Längsende über weniger als 40 %, insbesondere weniger als 30 %, insbesondere weniger als 20 % der Längserstreckung des Bauteils. Allgemein bevorzugt weist der Längsendabschnitt der Tragschiene eine Längserstreckungslänge von mindestens 10 cm, insbesondere mindestens 15 cm, insbesondere weniger als 50 cm, insbesondere weniger als 40 cm auf. Allgemein bevorzugt weist der Längsendabschnitt eine Längserstreckungslänge zwischen 10 und 40 cm, insbesondere zwischen 15 und 30 cm auf. Allgemein bevorzugt entspricht die Längserstreckungslänge des ersten Längsendabschnitts der Tragschiene der Längserstreckungslänge des ersten Längsabschnitts der Kupplung und entspricht die Längserstreckungslänge des zweiten Längsendabschnitts der Tragschiene der Längserstreckungslänge des zweiten Längsabschnitts der Kupplung.
  • Die vorliegend erläuterten verschiedenen erfindungsgemäßen Lösungen und deren Ausführungsformen können jeweils Merkmale aufweisen, die im Zusammenhang mit aus dem Stand der Technik bekannten Ausführungsformen, insbesondere gattungsgemäßen Ausführungsformen, vorliegend erläutert sind. Ferner können die verschiedenen erfindungsgemäßen Lösungen und ihrer Ausführungsformen auf besonders vorteilhafte Weise kombiniert sein, so dass sie jeweils Merkmale aufweisen können, die im Zusammenhang mit anderen Lösungen und deren Ausführungsformen vorliegend erläutert sind.
  • Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf drei Figuren anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert.
  • Es zeigen:
    • 1: in einer schematischen Prinzipdarstellung eine Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Leuchte;
    • 2: in verschiedenen schematischen Prinzipdarstellungen Komponenten einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Systems;
    • 3: in verschiedenen schematischen Prinzipdarstellungen Detailansichten von Komponenten einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Systems.
  • In 1 ist in einer schematischen Prinzipdarstellung zu Erläuterungszwecken der grundsätzlichen Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen langgestreckten Leuchte 100 eine Ausführungsform einer solchen Leuchte 100 stark vereinfacht schematisch dargestellt. Eine solche Leuchte 100 ist in Längsrichtung X langgestreckt und weist mehrere Tragschienen 1, 10 auf, die in Längsrichtung X hintereinander angeordnet sind. Die dargestellte Ausführungsform weist eine erste Tragschiene 1 und eine zweite Tragschiene 10 auf. Die Tragschienen 1, 10 weisen jeweils einen U-förmigen Querschnitt senkrecht zur Längsrichtung X auf, der einen Tragschieneninnenraum definiert. Gemeinsam mit an ihrer offenen Seite angeordneten, in Längsrichtung X ebenfalls hintereinander angeordneten Montagekörpern 6 umschließen sie einen Innenraum der Leuchte 100 senkrecht zur Längsrichtung X. An dem verschiedenen Montagekörper 6 können jeweils dieselben oder auch unterschiedliche elektrische Funktionselemente angeordnet sein. Bei dem beschriebenen Ausführungsbeispiel ist an jedem der Montagekörper 6 jeweils ein in Vertikalrichtung Z nach unten abstrahlendes LED-Modul außerhalb des Innenraums angeordnet und ein Betriebsgerät zum Versorgen des LED-Moduls innerhalb des Innenraums angeordnet, so dass LED-Modul und Betriebsgerät auf voneinander abgewandten Vertikalseiten des Montagekörpers 6 angeordnet sind, was erfindungsgemäß allgemein vorteilhaft ist. Unterhalb von jedem Montagekörper 6 ist ferner jeweils eine lichtdurchlässige Abdeckung 101 vorgesehen, durch die hindurch das LED-Modul Licht nach unten abstrahlen kann und die zur Beeinflussung der Lichtverteilung optisch wirksame Abschnitte, die dem LED-Modul zugeordnet sind, aufweisen können. Ein erfindungsgemäßes System umfasst allgemein bevorzugt solche Abdeckungen 101. In weiteren Ausführungsformen können noch weitere Montagekörper 6 vorgesehen sein, die als Blindmodul ausgebildet sind und somit kein elektrisches Funktionselement tragen und die lediglich dem Abschließen der offenen Seite einer der Tragschienen 1,10 dienen.
  • In 2 umfassend die 2a, 2b, 2c, 2d, 2e, 2f und 2g sind zu Erläuterungszwecken verschiedene Komponenten einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Systems dargestellt, die beispielsweise zur Realisierung einer Leuchte 100 gemäß 1 geeignet sind. Die beschriebene Ausführungsform umfasst mehrere Tragschienen 1, 10, die einen jeweils identischen Querschnitt aufweisen. In 2a ist der Querschnitt einer ersten Tragschiene 1 sowie der gemeinsame Querschnitt der ersten Tragschiene 1 und der in ihrem ersten Längsendabschnitt angeordneten Kupplung 2 der beschriebenen Ausführungsform dargestellt. Aus den Darstellungen gemäß 2a ist ersichtlich, dass die Tragschiene 1 einen Tragschienenboden 11 und zwei sich von dem Tragschienenboden 11 entlang der Vertikalrichtung Z erstreckende Tragschienenseitenwände 12 aufweist. Jede der Tragschienenseitenwände 12 bildet in einem oberen Endbereich eine im Querschnitt U-förmige Einbuchtung 121 aus. Allgemein sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass sich der obere Endbereich ausgehend von dem obersten Ende der Tragschiene 1 bevorzugt über mindestens 5 % und insbesondere weniger als 50 %, insbesondere zwischen 5 % und 40 %, insbesondere zwischen 10 % und 30 % der Vertikalerstreckungslänge der Tragschiene 1 erstreckt, wobei sein oberes Ende durch das oberste Ende der Tragschiene 1 definiert ist. Jede der Tragschienenseitenwände 12 weist ferner einen transversalen Tragschienenvorsprung 13 auf, der vorliegend durch die Einbuchtung 121 ausgebildet ist. Ferner weisen die Tragschienenseitenwände 12 jeweils einen Tragschienenseitenwandabschnitt auf, der eine U-förmige Aufnahme 122 ausbildet, deren offene Seite entlang der Vertikalrichtung Z zum Tragschienenboden 11 hinweist, was erfindungsgemäß allgemein vorteilhaft ist. Allgemein bevorzugt bildet der Tragschienenseitenwandabschnitt einen vertikalen Endbereich der jeweiligen Tragschienenseitenwand 12 aus, wobei sich der vertikale Endbereich bevorzugt über eine vertikale Erstreckungslänge ausgehend von dem untersten vertikalen Ende der Tragschiene 1 über mindestens 5 % und weniger als 50 %, insbesondere zwischen 5 % und 40 %, insbesondere zwischen 10 % und 30 % der Vertikalerstreckungslänge der Tragschiene 1 erstreckt. Die U-förmige Aufnahme 122 stellt einen Teil der Führung der Tragschiene 1 dar, die zur Aufnahme der Kupplung 2 ausgebildet ist, wie dies in der entsprechenden Querschnittsdarstellung von 2a dargestellt ist. Ferner weist jede Tragschienenseitenwand 12, erfindungsgemäß allgemein vorteilhaft, einen Haltevorsprung 123 auf, der beispielsweise als Anschlag für einen Montagekörper 6 und/oder als zu einer am Montagekörper 6 vorgesehenen Haltefeder korrespondierende Haltevorsprung 123 ausgebildet ist, so dass mittels der Haltevorsprünge 123 ein Montagekörper 6 erfindungsgemäß allgemein vorteilhaft zuverlässig an der offenen Seite der Tragschiene 1 angeordnet an dieser fixiert werden kann. Im Betriebszustand ist in einem ersten Längsendabschnitt der ersten Tragschiene 1 eine Kupplung 2 der beschriebenen Ausführungsform angeordnet. Die Kupplung 2 weist einen Kupplungskörper mit U-förmigem Querschnitt auf, der einen Kupplungsboden 21 und zwei sich entlang der Vertikalrichtung Z von dem Kupplungsboden 21 weg erstreckende Kupplungsseitenwände 22 aufweist. Die Kupplungsseitenwände 22 liegen jeweils mit einem unteren Ende an einem unteren Vertikalführungsabschnitt und mit einem oberen Ende an einem oberen Vertikalführungsabschnitt der von der Tragschiene 1 ausgebildeten Führung an, wobei oberer und unterer Vertikalführungsabschnitt im beschriebenen Ausführungsbeispiel und erfindungsgemäß allgemein vorteilhaft jeweils von den Tragschienenseitenwänden 12 der Tragschiene 1 ausgebildet sind. Darüber hinaus liegen die Kupplungsseitenwände 22 jeweils zumindest mit einem Vertikalabschnitt entlang der Transversalrichtung Y von innen an jeweils einer ihnen zugeordneten der Tragschienenseitenwände 12 an, so dass die Kupplung 2 im Betriebszustand sowohl mit Bezug auf die Vertikalrichtung Z als auch mit Bezug auf die Transversalrichtung Y durch einen Formschluss in ihrer Position relativ zur Tragschiene 1 festgelegt ist, was erfindungsgemäß allgemein vorteilhaft ist. Eine Festlegung der Position der Kupplung 2 relativ zur Tragschiene 1 kann erfindungsgemäß allgemein vorteilhaft zum einen aufgrund der transversalen und vertikalen Verpressung der Kupplung 2 relativ zur Tragschiene 1 gewährleistet sein, durch die ein Reibschluss bereitgestellt ist, zum anderen durch eine in den vorliegenden Figuren nicht dargestellte Kratzfeder, die an dem Kupplungskörper fixiert ist und mit einem Federabschnitt von innen gegen die Tragschiene 1 kratzt und somit eine Relativbewegung zwischen Tragschiene 1 und Kupplung 2 noch weiter hemmt.
  • In den 2b, 2c, 2d, 2e, 2f und 2g ist der Übergang im Betriebszustand zwischen zwei hintereinander angeordneten, im Betriebszustand zueinander fixierten Tragschienen 1,10 anhand der Darstellung verschiedener Komponenten des Systems in ihrer jeweiligen Position, die sie im Betriebszustand innehaben, erläutert. In 2b ist schematisch eine Ansicht auf ein zweites Längsende der zweiten Tragschiene 10 dargestellt, wohingegen in 2c eine Ansicht auf ein erstes Längsende einer ersten Tragschiene 1 dargestellt ist, wobei ein erster Längsabschnitt eine Kupplung 2 des Systems bereits in einem ersten Längsendabschnitt der Tragschiene 1 angeordnet ist. Aus der Zusammenschau der 2b und 2c ist ersichtlich, dass an dem Tragschienenboden 11 der zweiten Tragschiene 10 eine Stromleitschiene 3 mit an einer Zugangsseite der Stromleitschiene 3 offenen Kanälen angeordnet ist, wobei in jedem der Kanäle jeweils ein Leitungsdraht 4 angeordnet ist, der von der Zugangsseite der Stromleitschiene 3 aus zugänglich ist. Aus 2f ist ersichtlich, dass die Stromleitschiene 3 über einen erheblichen Bereich ihrer Längserstreckung hinweg Halteabschnitte 31 aufweist, mittels derer sie im Betriebszustand an der Tragschiene 1 befestigt ist, wobei jeweils zwei entlang der Längsrichtung X benachbarte Halteabschnitte 31 durch einen Abstand voneinander beabstandet sind. An der Kupplung 2 ist ein elektrischer Verbinder 5 fixiert, der mit seiner ersten Anschlussseite mit den Leitungsdrähten 4 verbunden ist, die in der Stromleitschiene 3 der ersten Tragschiene 1 entsprechend angeordnet ist, wie dies in 2b mit Bezug auf die Stromleitschiene 3 und die zweite Tragschiene 10 erläutert ist. Die zweite Tragschiene 10 und die erste Tragschiene 1 werden bei einer typischen erfindungsgemäßen Verwendung, d.h. bei einem typischen Verfahren zur Verbinden zweier Leuchtenbauteile bzw. zum Realisieren einer langgestreckten Leuchte, miteinander verbunden, indem die erste Tragschiene 1 entlang der Längsrichtung X auf die zweite Tragschiene 10 zubewegt wird und dabei der zweite Längsabschnitt der Kupplung 2, der in der in 2c gezeigten Darstellung entlang der Längsrichtung X aus der ersten Tragschiene 1 hinausragt, in die Führung der zweiten Tragschiene 10 eingeführt wird. Erste Tragschiene 1 mit daran fixierter Kupplung 2 und zweite Tragschiene 10 werden so lange mit ihren zueinander weisenden Längsenden aufeinander zubewegt, bis sie mit ihren Längsenden aneinander anliegen. Somit liegt, erfindungsgemäß allgemein vorteilhaft, das zweite Längsende der zweiten Tragschiene 10, das in 2b gezeigt ist, im Betriebszustand an dem ersten Längsende der Tragschiene 1 an oder ist nur durch einen kleinen Spalt von diesem beabstandet. In den 2d und 2e ist der elektrische Verbinder 5 näher erläutert, wobei zur besseren Erläuterung in der Darstellung gemäß den 2d und 2e die Kupplung 2 ausgeblendet ist, damit der elektrische Verbinder 5 besser zu erkennen ist. Der elektrische Verbinder 5 weist ein isolierendes Kunststoffgehäuse auf, mittels dessen er an der Kupplung 2 fixiert ist. In diesem Kunststoffgehäuse sind mehrere Verbindungseinrichtungen vorgesehen, die in einer Aufreihungsrichtung A hintereinander angeordnet sind und an deren beiden Längsenden jeweils ein Federkontakt zum Aufnehmen von jeweils einem Leitungsdraht vorgesehen ist. Jeder Federkontakt umfasst einen Grundkörper und einen Federkörper 51, wobei die Grundkörper der beiden von einer bestimmten Verbindungseinrichtung umfassten Federkontakte jeweils durch einen gemeinsamen Körper 52 gebildet sind. Wie aus 2g ersichtlich, sind im Betriebszustand die Leitungsdrähte 4 der Stromleitschienen 3, die in jeweils einer von erster und zweiter Tragschiene 1, 10 angeordnet sind, durch die Grundkörper bzw. den Körper 52 und die Federkörper 51 elektrisch leitend miteinander verbunden. Dabei ist jeweils genau ein Leitungsdraht 4, der in der in der in der ersten Tragschiene 1 angeordneten Stromleitschiene 3 angeordnet ist, mit genau einem Leitungsdraht 4, der in der in der zweiten Tragschiene 10 angeordneten Stromleitschiene 3 angeordnet ist, elektrisch leitend verbunden. Hierzu presst ein an der ersten Anschlussseite des elektrischen Verbinders 5 vorgesehener erster Federkörper 51 einen ersten Leitungsdraht 4 dieses Paars an Leitungsdrähten 4 gegen den Körper 52 und ein zweiter Federkörper 51, der an der zweiten Anschlussseite des elektrischen Verbinders 5 vorgesehen ist, einen zweiten Leitungsdraht 4 des genannten Paars an Leitungsdrähten 4 gegen den Körper 52. Da der Körper 52 und vorzugsweise auch die Federkörper 51 elektrisch leitend ausgebildet sind, sind die beiden Leitungsdrähte 4 des Paars somit elektrisch leitend miteinander verbunden. Während in 2g somit die elektrische Verbindung der Leitungsdrähte 4, die in den beiden Tragschienen 1,10 angeordnet sind bzw. von den beiden Leuchtenbauteilen umfasst sind, gezeigt ist, ist in 2f die entsprechende, im Betriebszustand gegebene Anordnung der Stromleitschienen 3, die in den beiden Tragschienen 1, 10 angeordnet sind, und dem elektrischen Verbinder 5 mit seinem Verbindergehäuse gezeigt, und zwar mit einer Ansicht auf die der Zugangsseite der Stromleitschiene 3 abgewandte Rückseite, die im Betriebszustand zum Tragschienenboden 11 der Tragschienen 1, 10 weist. Die in den 2d und 2e gezeigten Ansichten auf das erste Längsende der ersten Tragschiene 1, in denen verschiedenste Bestandteile des Systems nicht gezeigt sind, damit der aus der ersten Tragschiene 1 über deren erstes Längsende vorstehende Längsabschnitt des Verbinders 5 bzw. seines Verbindergehäuses bzw. seine vorstehenden Federkontakte zu erkennen sind, dienen der Veranschaulichung dessen, dass das zweite Leuchtenbauteil, d. h. die zweite Tragschiene 10 mit darin angeordneter Stromleitschiene 3 mit darin angeordneten Leitungsdrähten 4, durch ein Aufschieben in Längsrichtung X auf das erste Längsende der Tragschiene 1 zur Realisierung des Betriebszustands auf einfache Weise so aufgeschoben werden kann, dass durch den elektrischen Verbinder 5 die Leitungsdrähte 4 der beiden Leuchtenbauteile paarweise miteinander elektrisch leitend verbunden werden.
  • In 3 umfassend die 3a, 3b und 3c sind in verschiedenen schematischen Prinzipdarstellungen verschiedene Detailansichten auf Komponenten einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Systems gezeigt. Die Darstellungen gemäß 3 dienen der Veranschaulichung der Verbindung zwischen dem elektrischen Verbinder 5 und den Leitungsdrähten 4 an einer Anschlussseite des elektrischen Verbinders 5. In den 3a, 3b und 3c ist im Vordergrund jeweils die zweite Anschlussseite des elektrischen Verbinders 5 gezeigt, jedoch ohne das Verbindergehäuse des Verbinders 5. Von der ersten Anschlussseite sind noch mehrere Federkörper 51 von Federkontakten, die an der ersten Anschlussseite vorgesehen sind, dargestellt, wobei in den Federkontakten der ersten Anschlussseite jeweils ein Leitungsdraht 4 aufgenommen ist. In 3a ist die zweite Anschlussseite ohne jeglichen aufgenommenen Leitungsdraht 4, jedoch zur Aufnahme von Leitungsdrähten 4 bereit gezeigt. An der zweiten Anschlussseite sind mehrere Federkontakte vorgesehen, die jeweils einen Federkörper 51 und einen Grundkörper aufweisen. Der Grundkörper ist jeweils durch einen Längsendabschnitt des Körpers 52 der jeweiligen Verbindungeinrichtung ausgebildet, die an jeder Anschlussseite jeweils einen Federkontakt aufweist. Der Längsendbereich des Grundkörpers erstreckt sie allgemein bevorzugt ausgehend von dem jeweiligen Längsende über mindestens 5 % und höchstens 40 %, insbesondere zwischen 10 % und 30 % der Längserstreckungslänge des Körpers 52. Der Federkörper 51 eines jeden Federkontakts ist nach Art eines Käfigs ausgebildet und an beiden Transversalseiten des Grundkörpers des jeweiligen Federkontakts mit diesem verrastet, was erfindungsgemäß allgemein vorteilhaft ist. Erfindungsgemäß allgemein vorteilhaft weist der Grundkörper hierzu zumindest einen seitlichen Vorsprung 55 auf, den der käfigartige Federkörper 51 vertikal hintergreift. Ferner weist der Federkörper 51 einen Federabschnitt auf, mit dem er die von dem Grundkörper ausgebildete Auflagefläche 54 des jeweiligen Federkontakts überspannt. Der Grundkörper weist ferner eine Einführschräge 53 auf, die in die Auflagefläche 54 mündet, damit ein Leitungsdraht 4 besonders einfach in den jeweiligen Federkontakt eingeführt werden kann. In 3b ist schematisch stark vereinfacht zu Veranschaulichungszwecken das elektrisch leitende Schmiermittel 56 gezeigt, das in Form von Tröpfchen, die in Längsrichtung X voneinander beabstandet auf der Auflagefläche 54 angeordnet sind, an dem Metallkörper des jeweiligen Federkontakts vorgesehen ist. Zu Veranschaulichungszwecken ist der Federkörper 51 des in 3b dargestellten vorderen Federkontakts nicht dargestellt, damit die verschiedenen Tröpfchen aus elektrisch leitendem Schmiermittel 56 besser zu erkennen sind. In 3c ist ein Leitungsdraht 4 in seinem Zustand dargestellt, den er relativ zum elektrischen Verbinder 5 im Betriebszustand innehat. Der Leitungsdraht 4 ist in einem Federkontakt aufgenommen, wobei zwischen der Auflagefläche 54 des Federkontakts und dem Leitungsdraht 4 das elektrisch leitende Schmiermittel 56 angeordnet ist, das wie in 3b gezeigt zuvor in Form von Tröpfchen auf der Auflagefläche 54 aufgebracht worden ist. Der Federkörper 51 presst mit seinem Federabschnitt entlang der Vertikalrichtung Z gegen den Leitungsdraht 4 und somit den Leitungsdraht 4 gegen die Auflagefläche 54. Dabei berührt der Federkörper 51 den Leitungsdraht 4 nur über eine kleine Fläche hinweg, wohingegen der Leitungsdraht 4 über eine wesentlich größere Fläche auf der Auflagefläche 54 aufliegt. Dabei ist die Auflagefläche 54 und auch das elektrisch leitende Schmiermittel 56 an nur einer Seite des Leitungsdrahts 4 vorgesehen. Ferner ist der Federkörper 51 gezielt so ausgestaltet, dass sein Federabschnitt an der Stelle abgerundet ist, mit der er gegen den Leitungsdraht 4 presst, so dass eine möglichst geringe Reibung zwischen dem Federkörper 51 und dem Leitungsdraht 4 im Betriebszustand vorliegt.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    erste Tragschiene
    2
    Kupplung
    3
    Stromleitschiene
    4
    Leitungsdraht
    5
    elektrischer Verbinder
    6
    Montagekörper
    10
    zweite Tragschiene
    11
    Tragschienenboden
    12
    Tragschienenseitenwand
    13
    Tragschienenvorsprung
    17
    Durchführung
    21
    Kupplungsboden
    22
    Kupplungsseitenwand
    31
    Halteabschnitt
    51
    Federkörper
    52
    Körper
    53
    Einführschräge
    54
    Auflagefläche
    55
    Vorsprung
    56
    Schmiermittel
    100
    Leuchte
    101
    lichtdurchlässige Abdeckung
    121
    Einbuchtung
    122
    U-förmige Aufnahme
    123
    Haltevorsprung
    A
    Aufreihungsrichtung
    X
    Längsrichtung
    Y
    Transversalrichtung
    Z
    Vertikalrichtung

Claims (14)

  1. System zur Realisierung einer in einer Längsrichtung (X) langgestreckten Leuchte (100), das System umfassend mehrere in Längsrichtung (X) langgestreckte, zur Aufnahme von mit Leuchtmitteln bestückten Montagekörpern (6) ausgebildete Tragschienen (1, 10) mit U-förmigem Querschnitt, die jeweils einen sich in einer Transversalrichtung (Y) zwischen zwei Tragschienenseitenwänden (12) erstreckenden Tragschienenboden (11) und eine dem Tragschienenboden (11) in einer Vertikalrichtung (Z) gegenüberliegende offene Seite aufweisen, wobei das System eine Kupplung (2) umfasst, die einen Kupplungskörper mit U-förmigem Querschnitt aufweist, der durch einen Kupplungsboden (21) und zwei Kupplungsseitenwände (22) gebildet ist, wobei jede der Tragschienen (1, 10) eine Führung für die Kupplung (2) aufweist, wobei durch Einführen eines ein erstes Längsende der Kupplung (2) umfassenden ersten Längsabschnitts der Kupplung (2) in einen ersten Längsendabschnitt der Führung einer beliebigen ersten der Tragschienen (1, 10) und Einführen eines ein zweites Längsende der Kupplung (2) umfassenden zweiten Längsabschnitts der Kupplung (2) in einen zweiten Längsendabschnitt der Führung einer beliebigen zweiten der Tragschienen (1, 10) ein Betriebszustand des Systems realisierbar ist, in dem die erste und zweite Tragschiene (1, 10) durch die Kupplung (2) relativ zueinander fixiert sind, wobei das System ferner mehrere in Längsrichtung (X) langgestreckte Stromleitschienen (3) aufweist, die jeweils in einer senkrecht zur Längsrichtung (X) verlaufenden Aufreihungsrichtung (A) nebeneinander angeordnete, in Längsrichtung (X) langgestreckte und an einer Zugangsseite der Stromleitschiene (3) offene Kanäle aufweisen, wobei in jedem Kanal jeweils zumindest ein in Längsrichtung (X) langgestreckter Leitungsdraht (4) angeordnet ist, wobei im Betriebszustand eine erste der Stromleitschienen (3) in der ersten Tragschiene (1) und eine zweite der Stromleitschienen (3) in der zweiten Tragschiene (10) angeordnet ist und ein elektrischer Verbinder (5) an der Kupplung (2) oder an der ersten Tragschiene (1) fixiert ist, der in dem Betriebszustand mit einer ersten Anschlussseite an die in der ersten Stromleitschiene (3) angeordneten Leitungsdrähte (4) und mit einer zweiten Anschlussseite an die in der zweiten Stromleitschiene (3) angeordneten Leitungsdrähte (4) angeschlossen ist, wobei der elektrische Verbinder (5) mehrere entlang der Aufreihungsrichtung (A) nebeneinander angeordnete Verbindungseinrichtungen aufweist, die an jeder Anschlussseite jeweils einen Federkontakt aufweisen, in dem einer der Leitungsdrähte (4) angeordnet ist, wobei im Betriebszustand jeweils eine der Verbindungseinrichtungen jeweils einen in der ersten Stromleitschiene (3) angeordneten Leitungsdrähte (4) mit einem der in der zweiten Stromleitschiene (3) angeordneten Leitungsdrähte (4) miteinander elektrisch leitend verbindet, dadurch gekennzeichnet, dass an zumindest einer der Anschlussseiten, insbesondere an der ersten und der zweiten Anschlussseite, die Federkontakte jeweils einen Metallkörper umfassen, an dem im Betriebszustand der von dem Federkontakt aufgenommene Leitungsdraht (4) anliegt, wobei zwischen einer Auflagefläche (54) des Metallkörpers und dem Leitungsdraht (4) ein elektrisch leitendes Schmiermittel (56) vorgesehen ist.
  2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Leitungsdraht (4) zwei entlang einer senkrecht zur Längsrichtung (X) verlaufenden Richtung voneinander weg weisende Seiten aufweist, die ein jeweils anderes Ende des Leitungsdrahts (4) entlang dieser Richtung ausbilden, wobei das Schmiermittel (56) und/oder die Auflagefläche (54) im Betriebszustand an nur einer dieser beiden Seiten vorgesehen ist, und/oder dass der Leitungsdraht (4) im Betriebszustand ausschließlich über eine von ihm ausgebildete Kontaktfläche an dem ihm zugeordneten Federkontakt anliegt, wobei mindestens 70% der Kontaktfläche mittelbar über das an ihr vorgesehene elektrisch leitende Schmiermittel (56) an der Auflagefläche (54) anliegt.
  3. System nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Metallkörper einen Grundkörper und einen mit dem Grundkörper verbundenen Federkörper (51) aufweisen, wobei der Grundkörper die Auflagefläche (54) ausbildet und der Federkörper (51) die Auflagefläche (54) überspannt, wobei im Betriebszustand der zugeordnete Leitungsdraht (4) auf der Auflagefläche (54) aufliegt und durch den Federkörper (51) gegen die Auflagefläche (54) gepresst ist, wobei insbesondere das Schmiermittel (56) zumindest überwiegend auf der Auflagefläche (54) angeordnet ist, wobei insbesondere der Metallkörper an dem zugeordneten Leitungsdraht (4) ausschließlich mit einer Anlagefläche anliegt und die Auflagefläche mindestens 70 %, insbesondere mindestens 80 %, insbesondere mindestens 90 % der Anlagefläche ausbildet.
  4. System nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Auflagefläche (54) einen U-förmigen Querschnitt senkrecht zur Längsrichtung (X) aufweist, wobei im Betriebszustand der zugeordnete Leitungsdraht (4) innerhalb des U-förmigen Querschnitts angeordnet ist.
  5. System nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper an einem zur jeweiligen Anschlussseite gewandten Längsende eine Einführschräge (53) aufweist, die in die Auflagefläche (54) mündet.
  6. System nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Federkörper (51) nach Art eines Käfigs ausgebildet ist, der mit dem Grundkörper positionsfest verrastet ist.
  7. System nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Federkontakte an der ersten und der zweiten Anschlussseite einer jeden Verbindungseinrichtung jeweils einen Grundkörper und einen Federkörper (54) aufweisen, wobei die Grundkörper der beiden Federkontakte der Verbindungseinrichtung durch einen gemeinsamen, balkenartig ausgebildeten, elektrisch leitenden Körper (52) ausgebildet sind.
  8. System nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schmiermittel (56) auf der Auflagefläche (54) eines jeden Metallkörpers in mehreren, insbesondere zumindest drei, in Längsrichtung (X) voneinander beabstandeten Tröpfchen aufgebracht ist, wobei insbesondere die Tröpfchen eine Längserstreckungslänge von weniger als 3 mm, insbesondere weniger als 2 mm, und eine Transversalerstreckungslänge von weniger als 3 mm, insbesondere weniger als 2 mm, aufweisen.
  9. System nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das auf der Auflagefläche (54) eines jeden Metallkörpers aufgebrachte Schmiermittel (56) eine Masse von mindestens 1 mg und höchstens 10 mg, insbesondere zwischen 1 mg und 7 mg, insbesondere zwischen 1 mg und 3 mg aufweist.
  10. System nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die in der ersten Stromleitschiene (3) angeordneten Leitungsdrähte (4) im Betriebszustand dergestalt relativ zur Stromleitschiene (3) fixiert gehalten sind, dass sie bei einer Wärmeausdehnung innerhalb des ersten Längsendabschnitts relativ zu der ersten Stromleitschiene (3) beweglich sind, so dass ein im elektrischen Verbinder (5) angeordnetes Längsende des jeweiligen Leitungsdrahts (4) eine von der Wärmeausdehnung des jeweiligen Leitungsdrahts (4) abhängige Längsposition relativ zu der ersten Tragschiene (1) innehat und infolge einer Temperaturschwankung seine Längsposition ändert, wobei der dem jeweiligen Leitungsdraht (4) zugeordnete Metallkörper eine von der Temperaturschwankung unabhängige Längsposition relativ zu der ersten Tragschiene (1) innehat.
  11. System nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stromleitschienen (3) im Betriebszustand innerhalb eines Abschnitts ihrer Längserstreckung in ihrer Längsposition jeweils relativ zu der jeweiligen Tragschiene (1, 10) festgelegt sind, in der sie angeordnet sind, wobei sie insbesondere außerhalb dieses Abschnitts ihrer Längserstreckung infolge einer Dehnung relativ zur Tragschiene (1, 10) bewegbar sind, und/oder dass die Leitungsdrähte (4) im Betriebszustand innerhalb eines Abschnitts ihrer Längserstreckung in ihrer Längsposition jeweils relativ zu der jeweiligen Tragschiene (1, 10) und/oder Stromleitschiene (3) festgelegt sind, in der sie angeordnet sind, wobei sie insbesondere außerhalb dieses Abschnitts ihrer Längserstreckung infolge einer Dehnung relativ zur Tragschiene (1, 10) bzw. Stromleitschiene (3) bewegbar sind, wobei insbesondere dieser Abschnitt ihrer Längserstreckung außerhalb des ersten und zweiten Längsendabschnitts der jeweiligen Tragschiene (1, 10) liegt.
  12. System nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stromleitschienen (3) jeweils eine Halteeinrichtung aufweisen, mit der sie an einem Haltebereich der ihnen jeweils zugeordneten Tragschiene (1, 10) fixiert sind, und der elektrische Verbinder (5) eine Haltevorrichtung aufweist, mit der er an der Kupplung (2) fixiert ist, wobei insbesondere die Halteeinrichtung der jeweiligen Stromleitschiene (3) mehrere voneinander in Längsrichtung (X) beabstandete Halteabschnitte (31) aufweist, die über mindestens 80 % einer Gesamterstreckungslänge der Stromleitschiene (3) verteilt sind.
  13. Verfahren zur Realisierung einer Anordnung von Leuchtenbauteilen, wobei jedes der Leuchtenbauteile jeweils zumindest eine langgestreckte, zur Aufnahme von mit Leuchtmitteln bestückten Montagekörpern (6) ausgebildete Tragschiene (1, 10) mit U-förmigem Querschnitt aufweist, die jeweils einen sich in einer Transversalrichtung (Y) zwischen zwei Tragschienenseitenwänden (12) erstreckenden Tragschienenboden (11) und eine dem Tragschienenboden (11) in einer Vertikalrichtung (Z) gegenüberliegende offene Seite aufweisen, wobei jedes der Leuchtenbauteile jeweils eine in Längsrichtung (X) langgestreckte Stromleitschienen (3) aufweist, die in der Tragschiene (1, 10) des Leuchtenbauteils angeordnet und relativ zu ihr fixiert ist und die in einer senkrecht zur Längsrichtung (X) verlaufenden Aufreihungsrichtung (A) nebeneinander angeordnete, in Längsrichtung (X) langgestreckte und an einer Zugangsseite der Stromleitschiene (3) offene Kanäle aufweist, wobei in jedem Kanal jeweils zumindest ein in Längsrichtung (X) langgestreckter Leitungsdraht (4) angeordnet ist, wobei in einem ersten Längsendabschnitt der Tragschiene (1, 10) eines jeden Leuchtenbauteils jeweils eine Kupplung (2) mit ihrem ersten Längsabschnitt angeordnet ist, die mit ihrem zweiten Längsabschnitt über die Tragschiene (1, 10) entlang der Längsrichtung (X) vorsteht und an der ein elektrischer Verbinder (5) fixiert ist, der mit einer ersten Anschlussseite an die in der Stromleitschiene (3) des Leuchtenbauteils angeordneten Leitungsdrähte (4) angeschlossen ist und der eine zweite Anschlussseite zum Anschließen an die in der Stromleitschiene (3) eines anderen Leuchtenbauteils angeordneten Leitungsdrähte (4) aufweist, wobei der elektrische Verbinder (5) mehrere entlang der Aufreihungsrichtung (A) nebeneinander angeordnete Verbindungseinrichtungen aufweist, die an jeder Anschlussseite jeweils einen Federkontakt zur Aufnahme von jeweils einem der Leitungsdrähte (4) aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass an zumindest einer der Anschlussseiten, insbesondere an der ersten und der zweiten Anschlussseite, die Federkontakte jeweils zumindest einen Metallkörper umfassen, der eine Auflagefläche (54) aufweist, an dem ein elektrisch leitendes Schmiermittel (56) vorgesehen ist, wobei ein erstes Leuchtenbauteil entlang der Längsrichtung (X) auf ein zweites Leuchtenbauteil zu bewegt wird und dabei der zweite Längsabschnitt der Kupplung (2) in die Tragschiene (1, 10) des zweiten Leuchtenbauteils eingeführt wird und die Leitungsdrähte (4) des zweiten Leuchtenbauteils in die Federkontakte der zweiten Anschlussseite des elektrischen Verbinders (5) eingeführt werden, wobei die Tragschienen (1, 10) der Leuchtenbauteile mittels der Kupplung (2) aneinander fixiert werden und die Leitungsdrähte (4) der Leuchtenbauteile mittels des elektrischen Verbinders (5) miteinander elektrisch leitend verbunden werden und dabei das an der zumindest einen Anschlussseite vorgesehene Schmiermittel (56) zwischen der Auflagefläche (54) des Metallkörpers und dem Leitungsdraht (4) angeordnet wird.
  14. Leuchte (100), hergestellt mittels eines Systems nach einem der Ansprüche 1 bis 12 und/oder mittels eines Verfahrens nach Anspruch 13, wobei die Leuchte (100) eine erste und eine zweite Tragschiene (1, 10) mit U-förmigem Querschnitt umfasst, die jeweils einen sich in einer Transversalrichtung (Y) zwischen zwei Tragschienenseitenwänden (12) erstreckenden Tragschienenboden (11) und eine dem Tragschienenboden (11) in einer Vertikalrichtung (Z) gegenüberliegende offene Seite aufweisen, wobei sich die Tragschienenseitenwände (12) von dem Tragschienenboden (11) in der Vertikalrichtung (Z) weg erstrecken und gemeinsam mit dem Tragschienenboden (11) einen Tragschieneninnenraum der jeweiligen Tragschiene (1, 10) begrenzen, wobei die Leuchte (100) eine Kupplung (2) umfasst, die einen Kupplungskörper mit U-förmigem Querschnitt aufweist, der durch einen Kupplungsboden (21) und zwei Kupplungsseitenwände (22) gebildet ist, wobei jede der Tragschienen (1, 10) eine Führung für die Kupplung (2) aufweist, wobei die erste und die zweite Tragschiene (1, 10) durch die Kupplung (2) aneinander fixiert sind, wobei in der ersten Tragschiene (1) eine erste Stromleitschiene (3) und in der zweiten Tragschiene (10) eine zweite Stromleitschiene (3) angeordnet ist, wobei die Stromleitschienen (3) jeweils in einer senkrecht zur Längsrichtung (X) verlaufenden Aufreihungsrichtung (A) nebeneinander angeordnete, in Längsrichtung (X) langgestreckte und an einer Zugangsseite der Stromleitschiene (3) offene Kanäle aufweisen, wobei in jedem Kanal jeweils zumindest ein in Längsrichtung (X) langgestreckter Leitungsdraht (4) angeordnet ist, an der Kupplung (2) ein elektrischer Verbinder (5) fixiert ist, der mit einer ersten Anschlussseite an die in der ersten Stromleitschiene (3) angeordneten Leitungsdrähte (4) angeschlossen ist und der mit einer zweiten Anschlussseite an die in der zweiten Stromleitschiene (3) angeordneten Leitungsdrähte (4) angeschlossen ist, wobei der elektrische Verbinder (5) mehrere entlang der Aufreihungsrichtung (A) nebeneinander angeordnete Verbindungseinrichtungen aufweist, die an jeder Anschlussseite jeweils einen Federkontakt zur Aufnahme von jeweils einem der Leitungsdrähte (4) aufweisen, wobei die Leuchte (100) einen Montagekörper (6) umfasst, der an der offenen Seite von zumindest einer der Tragschienen (1, 10) angeordnet ist und der gemeinsam mit der Tragschiene (1, 10) einen Innenraum der Leuchte (100) senkrecht zur Längsrichtung (X) umschließt, wobei an dem Montagekörper (6) innerhalb des Innenraums ein elektrisches Funktionselement angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass an zumindest einer der Anschlussseiten, insbesondere an der ersten und der zweiten Anschlussseite, die Federkontakte jeweils zumindest einen Metallkörper umfassen, an dem der von dem Federkontakt aufgenommene Leitungsdraht (4) anliegt, wobei zwischen einer Auflagefläche (54) des Metallkörpers und dem Leitungsdraht (4) ein elektrisch leitendes Schmiermittel (56) vorgesehen ist.
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