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DE202009007697U1 - Fahrzeug - Google Patents

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DE202009007697U1
DE202009007697U1 DE200920007697 DE202009007697U DE202009007697U1 DE 202009007697 U1 DE202009007697 U1 DE 202009007697U1 DE 200920007697 DE200920007697 DE 200920007697 DE 202009007697 U DE202009007697 U DE 202009007697U DE 202009007697 U1 DE202009007697 U1 DE 202009007697U1
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vehicle according
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DE200920007697
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EDAG GmbH and Co KGaA
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EDAG GmbH and Co KGaA
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R21/00Arrangements or fittings on vehicles for protecting or preventing injuries to occupants or pedestrians in case of accidents or other traffic risks
    • B60R21/02Occupant safety arrangements or fittings, e.g. crash pads
    • B60R21/13Roll-over protection
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    • B60R2021/134Roll bars for convertible vehicles movable from a retracted to a protection position
    • B60R2021/135Roll bars for convertible vehicles movable from a retracted to a protection position automatically during an accident

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Body Structure For Vehicles (AREA)

Abstract

Fahrzeug, bevorzugt Personenkraftwagen, mit volltransparente Fahrzeugkuppel (2) mit
a) Elementen aus Glas und/oder
b) Elementen aus transparentem Kunststoff, wobei
c) das Fahrzeug (1) wenigstens ein Überrollelement (3, 4) aufweist, das außerhalb der Fahrgastzelle in der Karosserie angeordnet ist und bei Gefahr automatisch um eine Höhe aus der Karosserie ausfährt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Fahrzeug, bevorzugt einen Personenkraftwagen wie eine Limousine oder ein Cabriolet, mit einer volltransparenten Fahrzeugkuppel, die teilweise aus Glaselementen und/oder teilweise auf transparenten Kunststoffelementen besteht, wobei das Fahrzeug wenigstens ein Überrollelement aufweist, das außerhalb der Fahrgastzelle in der Karosserie angeordnet ist und bei Gefahr automatisch um eine Höhe aus der Karosserie ausfährt, die wenigstens der maximalen Höhe der Fahrzeugkuppel entspricht.
  • In der Automobilbranche wachst seit Jahren die Erkenntnis, dass die klassische Gestaltung der Fahrgastzelle dem Fahrer keine optimale Möglichkeit bietet den Verkehr um sich herum zu beobachten. So wird zum Beispiel beim Linksabbiegen ein großer Blickwinkel des Fahrers durch die Position der A-Säule verdeckt, beim Rückwärtsfahren oder Einparken beschränken die B- und die C-Säule die Sicht. Es gibt daher seit Jahren Bestrebungen das Sichtfeld der Fahrer zu optimieren, um die Übersicht des Fahrers zu erleichtern und zu verbessern.
  • So ist aus der DE 20 2004 002 418 U1 beispielsweise ein Fahrzeug mit einer Rundsicht Heckscheibe oder Panorama Heckscheibe bekannt, die auch den üblicherweise undurchsichtigen C-Säulenbereich des Fahrzeugs mit abdeckt und dadurch den so genannten „toten Winkel” im hinteren Sichtbereich eliminiert. Die so gewonnene zusätzliche Sicht wird zudem optimiert, indem die Heckscheibe, die jetzt bei der B-Säule beginnt, durch eine Formgebung, die eine maximal technisch mögliche Rundung der Heckscheibe anstrebt, optimiert wird. Auf die C-Säule wird bei dieser Lösung ganz verzichtet, die dadurch verlorene Stabilität wird durch andere konstruktive Maßnahmen ersetzt.
  • Überrollsysteme für offene Fahrzeuge, das heißt für Fahrzeuge, die abnehmbare Fahrgastzellendächer aufweisen, wie zum Beispiel Cabriolets, sind im Stand der Technik ebenfalls bestens bekannt. So beschreibt die DE 103 18 594 B4 eine Überrollschutz- Vorrichtung für ein Kraftfahrzeug, mit einem Überrollbügel, der zwei Schenkel und ein Querjoch aufweist. Insbesondere wenn die Schenkel und das Querjoch einstückig ausgeführt sind, ist diese Überrollschutz-Vorrichtung besonders robust. Die Aktivierung des Überrollbügels von der Ruhelage in die Überrolllage kann mittels Druckfedern geschehen, wobei beide Schenkel möglichst synchron bewegt werden müssen, um ein Verkanten und somit eine zeitliche Verzögerung oder gar eine Fehlfunktion beim Ausfahren zu vermeiden.
  • Aus der DE 10 2005 025 342 A1 ist eine Vorrichtung zum selbsttätigen Ausfahren eines Überrollbügels für Fahrzeuge bekannt, mit einer Ausfahrfeder, die in einer Ausgangsposition vorgespannt gehalten wird. Das Fahrzeug weist Sensoren auf, die ungewöhnliche Beschleunigungs- oder Neigungsänderungen des Fahrzeugs messen und beim Überschreiten von zulässigen Grenzwerten eine Entriegelung der Ausfahrfedern veranlassen, so dass diese den Überrollbügel in seine Überrollposition drücken.
  • Die DE 10 2005 004 648 B3 beschreibt eine Baueinheit für die Aufnahme von zwei ausfahrbaren Überrollbügeln eines Überrollschutzsystems für Kraftfahrzeuge.
  • Die im Stand der Technik beschriebenen Überrollsysteme sind im Regelfall für Fahrzeuge gedacht, die kein Dach oder ein abnehmbares oder einfahrbares Dach aufweisen und daher auf A-, B- und/oder C-Säulen herkömmlicher Art verzichten müssen. Die ausfahrbaren Überrollbügel sind dann oft im Bereich der B-Säule angeordnet und fahren seitlich im Fahrgastraum aus, oder sie sind in oder hinter der Rückbank integriert oder angeordnet. Sie sind nicht zum Einsatz in geschlossenen Fahrzeugkuppel geeignet, da sie diese entweder beim Ausfahren zerstören oder die Fahrzeugkuppel, die in diesem Fall außerhalb des Schutzbereichs der Überrollbügel liegt, beim Überrollen zerstört wird.
  • Wenn folglich die Sicht des Fahrers dadurch verbessert werden soll, dass die Fahrzeugkuppel insgesamt transparent ist, sind die herkömmlichen Überrollbügel wenig geeignet, um im Falle eines Überrollens die Sicherheit der Insassen zu gewährleisten.
  • Es ist daher eine erste Aufgabe der Erfindung ein Fahrzeug bereit zu stellen bei dem die Sicht des Fahrers weiter verbessert wird, eine zweite Aufgabe ist es ein Überrollsystem zu schaffen, dass die Sicherheit der Fahrzeuginsassen beim Überrollen des Fahrzeugs gewährt.
  • Diese beiden Aufgaben werden mit einem Fahrzeug wie es im Anspruch 1 beschrieben ist, gelöst.
  • Bei dem Fahrzeug handelt es sich bevorzugt um einen Personenkraftwagen, mit volltransparente Fahrzeugkuppel mit Elementen aus Glas und/oder Elementen aus transparentem Kunststoff, wobei das Fahrzeug wenigstens ein Überrollelement aufweist, das außerhalb der Fahrgastzelle in der Karosserie angeordnet ist und bei Gefahr automatisch aus der Karosserie ausfährt, ausschwenkt oder ausklappt. Das heißt, das Fahrzeug erlaubt dem Fahrer einen ungehinderten 360° Rundumblick, so dass kein toter Winkel seine Sicht behindert. Die Anordnung des Überrollelementes oder der Überrollelemente außerhalb der Fahrgastzelle und das Ausfahren um eine Länge, die bevorzugt wenigstens der maximalen Höhe der Fahrzeugkuppel entspricht, bedeutet, dass die Fahrzeugkuppel beim Überrollen auf einer flachen Ebene, zum Beispiel auf einer Straße, nicht direkt durch die Gewichtskraft des Fahrzeugs belastet wird, da diese von dem Überrollelement/den Überrollelementen aufgenommen wird. Gleiches gilt im Falle eines Überschlags oder eines Aufschlags des Fahrzeugs nach einer Flugphase, in der sich das Fahrzeug in Fahrtrichtung gesehen überschlägt.
  • Die Fahrzeugkuppel kann dabei zwei oder mehr seitlich in Fahrzeuglängsrichtung verlaufende Dachholme aufweisen, die aus dem transparenten Kunststoff gebildet sind. Die transparenten Dachholme können die klassischen Dachholme in Form und Position ersetzen. Statt wie bekannt über den Seitenfenstern zu verlaufen, können die transparenten Dachholme auch diagonal über die Fahrgastzelle geführt werden, so dass sie bereits alleine eine Art Fahrzeugkuppel bilden, die insbesondere gegen eine Krafteinwirkung von oben bessere Stabilitätswerte aufweist, als die klassische seitliche Führung. Die Holme können auch wie bekannt rechts und links neben der Frontscheibe aus der Karosserie heraustreten, der Form der Frontscheibe folgend mittig über dieser zusammenlaufen, so dass sie die Frontscheibe einfassen, dann gemeinsam den Fahrgastraum in Längsrichtung überbrücken und wieder auseinander laufen um seitlich neben der Heckscheibe wieder in die Karosserie überzugehen. Alternativ können sich die zusammengeführten Seitenholme im Bereich des Heckfensters soweit verbreitern, dass sie die Heckscheibe mitbilden oder bilden. In den Fällen der sich kreuzenden Holme oder der gemeinsam die Fahrgastzelle überspannenden Holme können die Holme, die ja aus transparentem Kunststoff bestehen, einstückig geformt sein, was die Stabilität der Fahrzeugkuppel verbessern, die Herstellungskosten senken und die Einbauzeit reduzieren kann. Schließlich können die Holme auch alleine die gesamte Fahrzeugkuppel bilden, so dass die Fahrzeugkuppel in ihrer Gesamtheit die Stabilisierungsaufgaben der Holme übernimmt.
  • Die Frontscheibe und/oder die Heckscheibe der Fahrzeugkuppel können aus Glas gebildet sein, ebenso andere Teile, wie zum Beispiel ein Dachelement, das sich zwischen den Dachholmen befindet. Auch die Seitenfenster, die im Normalfall in den Türen untergebracht sind und daher nicht zur Fahrzeugkuppel zu rechnen sind, können aus Glas oder transparentem Kunststoff bestehen. Wenn auch wenig bevorzugt, so soll doch nicht ausgeschlossen sein, dass auch die Seitenfenster Bestandteil der Fahrzeugkuppel sind. In diesem Fall können die Seitenfenster am transparenten Dachholm fest befestigt sein, und wieder verschließbare Öffnungen, zum Beispiel Schlitze, zum Belüften der Fahrgastzelle aufweisen, oder klappbar oder verschiebbar ausgelegt sein. Verschiebbar kann bedeuten, dass die Seitenfenster nach oben ins Dach verschoben werden können, oder das beispielsweise das Frontseitenfenster nach hinten über das Heckseitenfenster geschoben werden kann.
  • Bevorzugt bestehen die Kunststoffteile aus transparentem Polycarbonat, Kunststoffglas oder anderen Kunststoffen, die für diesen Anwendungsfall geeignet sind. Zur Bildung der transparenten Fahrzeugkuppel müssen die Glas- und/oder Kunststoffelemente, die die Fahrzeugkuppel bilden, fest miteinander verbunden werden. Dabei müssen die Verbindungen dicht sein, um sowohl das Eindringen von Wasser als auch das Eindringen von Luft zu verhindern. Die feste und dichte Verbindung kann bevorzugt durch Klebung hergestellt werden, wobei der Kleber die Dichtfunktion übernimmt und gleichzeitig dazu dienen kann, um eventuell durch Wärme- oder Kälteeinwirkung implizierte Spannungen zwischen gleichen oder unterschiedlichen Materialien auszugleichen. Teilweise können die Glas- und/oder Kunststoffelemente untereinander auch durch Verbindungselemente verbunden sein, die dann bevorzugt ebenfalls aus einem transparenten Material bestehen sollten, besonders bevorzugt aus dem gleichen Kunststoffmaterial wie die Kunststoffelemente, um eine einfache spätere Verwertung zu ermöglichen.
  • Wird eine Verbindung über Verbindungselemente hergestellt, so können die so verbundenen Glas- und/oder Kunststoffelemente lösbar miteinander verbunden sein. So können einzelne Elemente herausnehmbar oder ineinander einfahrbar gestaltet sein, um zum Beispiel im Bereich zwischen der Frontscheibe und der Heckscheibe ein offenes Dach oder ein Schiebedach zu bilden. Einzelne Elemente, bevorzugt Kunststoffelemente, können wiederverschließbare Öffnungen aufweisen, so dass Umgebungsluft in die Fahrgastzelle eingelassen werden kann.
  • Einzelne oder alle Teile der Fahrzeugkuppel können eine Beschichtung oder eine Materialbeimischung enthalten, die bei intensiver Sonneneinstrahlung zu einer Färbung des Glases oder des Kunststoffes führt, grundsätzlich können Teile der Fahrzeugkuppel oder die gesamte Fahrzeugkuppel auch zum Beispiel ganz oder teilweise mit einer Folie beschichtet sein, die den ungehinderten Blick aus der Fahrzeugkuppel zulässt, den Blick in die Fahrgastzelle aber verhindert.
  • Teile der Fahrzeugkuppel können auch als Solarelemente ausgebildet sein, die zur Stromerzeugung genutzt werden, um zum Beispiel ein Kühlen oder Ventilieren des Passagierraumes während der Fahrt und insbesondere beim Stillstand des Fahrzeuges zu ermöglichen. Dadurch kann einem Aufheizen des Passagierraumes entgegengewirkt werden. Die Fahrzeugkuppel kann auch aus zwei oder mehr Schichten bestehen, mit wenigstens einem Zwischenraum, der zum Beispiel ein Vakuum, eine spezielle Gasfüllung oder eine andere Füllung aufweisen kann, die zum Beispiel die Isolationseigenschaften und/oder Brucheigenschaften der Kuppel positiv beeinflussen.
  • Ein zweiter Aspekt der Erfindung ist auf die Sicherheit des Fahrzeugs mit der transparenten Fahrzeugkuppel gerichtet. Da, wie bereits einleitend festgestellt, das Fahrzeug mit der transparenten Fahrzeugkuppel keine klassischen A-, B- und/oder C-Säulen aufweist, muss zur Sicherheit der Passagier das Augenmerk auf nur im Gefahrenfall wirkende Schutzvorrichtungen gerichtet werden. Solche Schutzvorrichtungen sind im Prinzip zum Beispiel für Cabriolets bekannt.
  • Um die Sicherheit der Passagier in einem Fahrzeug ohne A-, B- und C-Säule zu gewährleisten, dass eine vorbeschriebene, im Regelfall nicht abnehmbare Fahrzeugkuppel aufweist, kann in der Fahrzeugkarosserie in Fahrtrichtung vor oder hinter der Fahrzeugkuppel wenigstens ein im Gefahrenfall automatisch ausfahrendes Überrollelement angeordnet sein. Ausfahren kann hier bedeuten ein lineares Ausfahren, ein Ausklappen oder Ausschwenken. Dabei müssen das oder die Überrollelemente aus einer Ruheposition in eine Überrollposition bewegt werden, und dort oder bevorzugt bereits in jeder Zwischenstellung zwischen der Ruheposition und der Überrollposition sicher verrasten, sobald sie mit einer vorgegebenen Grenzlast beaufschlagt werden. Das heißt, die Überrollelemente können, nachdem sie einmal aus der Ruhestellung bewegt wurden, in vorgegebenen Positionen zwischen der Ruheposition und der Überrollposition verrasten, bevorzugt in jeder möglichen Zwischenposition. Bevorzugt weist das Fahrzeug sowohl vor als auch hinter der Fahrzeugkuppel je wenigstens ein solches Überrollelement auf. Es kann dabei von Vorteil sein, dass die Überrollelemente in der Überrollposition wenigstens soweit über die Karosserie nach oben vorstehen, wie die höchste Stelle der Fahrzeugkuppel.
  • Bei dem Überrollelement kann es sich um einen klassischen Überrollbügel handeln, der aus zwei seitlichen Stützen, die im wesentliche senkrecht zur Fahrebene gerichtet sind und einer, die Stützen an oder nahe der im ausgefahrenen Zustand von der Fahrkarosserie wegweisenden Enden verbindenden Querstrebe besteht. Der Überrollbügel kann in einem Teil gefertigt sein, die Stützen und die Querstrebe können aber auch Einzelteile sein, die erst nach dem Zusammenbau einen Überrollbügel bilden. Da der Überrollbügel außerhalb der Fahrzeugkuppel in die Karosserie eingefügt ist, ist es vorteilhaft, wenn die obere Fläche der Querstrebe optisch das gleiche Aussehen hat, wie die Karosserie oder ein Teil davon, das aus designerischen Gründen durchaus eine andere Farbe aufweisen kann. Bevorzugt ist die Oberfläche des Überrollbügels ein integriertes Teil der Karosserie, dessen Konturen sichtbar, dessen Funktion aber nicht offensichtlich ist. Die Stützen können in der Karosserie in Führungsbuchsen gelagert sein, die an oder in ihrem unteren Ende die Vortriebsvorrichtung für die Stützen von der Ruheposition in die Überrollposition aufweisen. Wenn auch wenig bevorzugt, so soll nicht ausgeschlossen sein, dass sich der die Querstrebe des Überrollbügels bildende Teil der Karosserie und die Stützen erst im Moment des Ausfahrens des Überrollbügels fest miteinander verbinden, so dass zum Beispiel die Motorhaube und die Kofferraumabdeckung ganz normal geöffnet werden können, solange sich die Überrollelemente, hier die Stützen des Überrollbügels, im Ausgangszustand, das heißt in ihrer Ruheposition befinden.
  • Statt senkrecht zur Fahrebene können der oder die Überrollbügel beim Ausfahren auch in einem Winkel größer oder kleiner 90° zur Fahrebene angestellt sein, so dass sie in der Überrollposition zumindest einen Teil der Fahrzeugkuppel gegen eines direkte Krafteinwirkung schützen. Sind beide Überrollbügel in einem Winkel zur Fahrebene angestellt, so ist es bevorzugt, wenn diese in entgegengesetzte Richtung angestellt sind, der in Fahrtrichtung vor der Fahrzeugkuppel neigt sich zum Beispiel entgegen der Fahrtrichtung, der nach der Fahrzeugkuppel angeordnete Überrollbügel neigt sich in Fahrrichtung. Dadurch kann die Fahrzeugkuppel sowohl im Bereich der Frontscheibe als auch im Bereich der Heckscheibe zumindest teilweise besser gegen eine direkte Krafteinwirkung beim Überrollen geschützt werden, als bei senkrecht abragenden Überrollelementen, da der Abstand zwischen den Querstreben der Überrollbügel verkleinert wird.
  • Statt des klassischen Überrollbügels in U-Form, wobei die offenen Enden des Us in der Überrollposition mit der Karosserie verbunden bleiben, kann das Überrollelement auch aus einer im Wesentlichen auf der Fahrzeugmittelachse in Längsrichtung angeordneten nach oben ragenden Stütze bestehen und einer Querstrebe, die an oder nahe deren oberen Ende angeordnet ist und quer zur Fahrtrichtung weist. Dabei steht die Querstrebe von der Stütze nach beiden Seiten um eine gleiche Länge über und weist eine Gesamtlänge auf, die in etwa der Breite der Fahrzeugkuppel entspricht. Die Querstrebe kann fest mit der Stütze verbunden sein oder über ein Gelenk, das ein Verschwenken der Querstrebe um einen vorgegebenen Winkel zulässt.
  • Wie oben beschrieben, ist die Stütze in der Karosserie gelagert und die Querstrebe ist im Ausgangszustand optisch, nur als Teil des Fahrzeugkörpers auszumachen, wenn überhaupt. Die Stütze kann in der Überrollposition senkrecht zur Fahrebene weisen oder in einem Winkel auf die Fahrzeugkuppel zugeneigt oder von der Fahrzeugkuppel weggeneigt sein. Je eine Überrollstütze kann sowohl in Fahrtrichtung vor und hinter der Fahrzeugkuppel angeordnet sein. Die Querstrebe kann U-förmig ausgebildet sein, wobei die offenen Enden des Us im Ruhezustand beispielsweise senkrecht nach unten, in einem Winkel zur Fahrtebene oder im Wesentlichen parallel zur Fahrebene zeigen können.
  • Das Fahrzeug kann auch mehr als die bisher beschriebenen zwei Überrollelemente aufweisen, beispielsweise vier separate Stützen, die in der Überrollposition nahe der vier Ecken der Fahrzeugkuppel senkrecht oder angewinkelt von der Karosserie aufragen und die an oder nahe ihrem oberen Ende Querstreben aufweisen können, die zum Beispiel zur Fahrzeugmitte oder in Richtung über die Fahrzeugkuppel von der jeweiligen Stütze abragen. Natürlich sind auch Kombinationen aus den unterschiedlichen Überrollelementen möglich, so kann vor der Fahrzeugkuppel ein erstes Überrollelement angeordnet sein und hinter der Fahrzeugkuppel ein zweites, vom ersten Überrollelement verschiedenes Überrollelement.
  • Auch soll nicht ausgeschlossen werden, dass vor und oder hinter der Fahrzeugkuppel in Fahrtrichtung hintereinander mehr als ein Überrollelement vorgesehen sind, wobei das von der Fahrzeugkuppel gesehen nächste Überrollelement wie beschrieben in der Überrollposition bevorzugt soweit nach oben aus der Karosserie vorsteht, wie der höchste Punkt der Fahrzeugkuppel, und das zweite und jedes weitere weiter von der Fahrzeugkuppel entfernte Überrollelement über eine geringere Höhe vorsteht, um die Höhendifferenz zwischen den der Fahrzeugkuppel nächstgelegenen Überrollelementen in der Überrollposition und zum Beispiel der Motor- oder Kofferraumhaube der Karosserie in zwei oder mehr Abschnitte aufzuteilen.
  • Eine Bewegung der Überrollelemente von der Halteposition in die Überrollposition ist nur gewollt, wenn sich das Fahrzeug in einer potentiellen Gefahrensituation befindet. Im Fahrzeug sind daher bekannte Sensoren angeordnet, die Grenzwertüberschreitungen bezüglich eines seitlichen Neigungswinkels, einer vorgegebenen Querkraft, einer Deformation der Karosserie, einer plötzlichen Verzögerung der Vorwärtsbewegung, einer Unterschreitung eines geschwindigkeitsabhängigen Sicherheitsabstands oder einer Zeitüberschreitung nach Verlust des Bodenkontakts des Fahrzeuges entdecken. Die jeweiligen Grenzwerte für die Auslösung der Überrollelemente können in einer Steuerungseinrichtung, zum Beispiel einer Sicherheitssteuerungseinrichtung oder einer zentralen Steuerungseinrichtung des Fahrzeugs vorgegeben oder vorgebbar sein, bevorzugt sind sie direkt in einer Sensorsteuerung vorgegeben. Um ein unnötiges Ausfahren der Überrollelemente zu vermeiden, kann für bestimmte Grenzwerte, zum Beispiel für den Neigungswinkel oder die verlorene Bodenhaftung eine gewisse Zeitspanne vorgegeben sein, die überschritten sein muss, bevor der entsprechende Sensor sein Signal aussendet. Sensoren können beispielsweise auch den Raum um das Fahrzeug herum überwachen, so dass auch die Gefahr durch einen umfallenden Baum erkannt wird. Die Auslösedaten für das Ausfahren der Überrollelemente können auch auf Daten des elektronischen Stabilisierungsprogramms (ESP) basieren oder diese Informationen können zumindest mit in einen Auslösealgorithmus eingehen.
  • Wird dann eine Grenzwertüberschreitung durch wenigstens einen der Sensoren festgestellt und über eine Leitung oder per Funk an die Steuerungseinrichtung gemeldet, veranlasst diese, dass die Blockierungen der Überrollelemente, die die Stützen in ihrer jeweiligen Ausgangsposition fest halten, gelöst werden. Die Überrollelemente können je einzeln freigegeben werden, bevorzugt ist aber, dass alle gemeinsam frei gegeben werden, um verzögerungsfrei den Schutzkäfig um die Fahrzeugkuppel aufzubauen. Wenn die Überrollelemente aus zwei Stützen und einer Querstrebe aufgebaut sind, kann eine Einrichtung vorgesehen sein, die ein synchrones Ausfahren der beiden Stützen eines Überrollelements überwacht und eventuell korrigierend eingreift. Nichtsynchrones Ausfahren der beiden Stützen kann zu einem Verklemmen und damit zu einer möglichen Beeinträchtigung der Schutzfunktion führen.
  • Das Erreichen der Überrollposition kann alleine durch vorgespannte Federn erreicht werden, die nach der Lösung der Sperre die Überrollelemente in die Überrollposition treiben, die Bewegung kann aber auch durch Pyrotechnik unterstützt werden, indem die Überrollelemente zusätzlich oder alleine durch pyrotechnische Einrichtungen in die Überrollposition geschossen werden. Beim Erreichen der Überrollposition werden die Überrollelemente in der Überrollposition gesichert, so dass sie in dieser Position gehalten werden. Die Sicherung kann beispielsweise durch Bolzen bewirkt werden, die vorgespannt seitlich der Führung der Stützen in Bohrungen sitzen und in den Führungsweg der Stützen vorschnellen, sobald diese die Bohrungen passiert haben. Die Stützen können über ihre ausfahrbare Länge oder an ihren hinteren Enden auch Einkerbungen aufweisen, in die vorgespannte Vorsprünge einrasten, ähnlich einer Zahnstange. Es können auch andere zum Beispiel hydraulisch oder elektrisch angetriebene Sperrelemente bekannte Art vorgesehen sein, die eine Bewegung der Stützen aus der Überrollposition zurück in die Ausgangsposition verhindern.
  • Von Vorteil kann es weiterhin sein, wenn die Überrollelemente eine gewisse Überlänge aufweisen, das heißt weiter als die höchste Stelle der Fahrzeugkuppel nach oben von der Karosserie abragen, wobei diese Überlänge dazu benutzt werden kann, ein auf diese Überlänge beschränktes Einfedern der Überrollelemente beim Überrollen zuzulassen, um dadurch die Roll- oder Aufschlagsenergie im Unfallsfall teilweise zu vernichten. Diese Einfedern kann zum Beispiel durch konstruktive Maßnahmen (Faltbereich an den Stützen, Teleskopbauweise) bewirkt werden, oder beispielsweise dadurch, dass die Überrollelemente in der Überrollposition durch Bolzen in einer Längsnut in ihrem unteren Ende gehalten werden und über die Länge der Längsnut gegen die Federkraft der Ausstoßfeder bei einer Belastung die größer ist als die Gewichtskraft des Überrollelements einfedern können.
  • Die Stützen, das heißt die Teile der Überrollelemente, die im Überrollzustand von der Fahrebene nach oben abstehen, können teleskopartig aufgebaut sein, was Einbauraum, insbesondere Einbauhöhe spart. Bei teleskopartig ausfahrbaren Stützen, muss jedes Teleskopteil einzeln gesichert werden, um nicht bei Belastung in die Ausgangslage zurückgedrückt zu werden. Da die Stützen knickfest sein müssen, müssen die Überlappungsbereiche der einzelnen Teleskopteile entsprechend groß sein.
  • Die Stützen können, ganz unabhängig von ihrem sonstigen Aufbau dreieckig, viereckig, vieleckig, oval, rund oder jeden anderen Querschnitt aufweisen. Sie können aus Metall und/oder verstärktem Kunststoff bestehen, eine geschlossene Oberfläche aufweisen oder zum Beispiel in Wabenform aufgebaut sein.
  • Im Folgenden werden zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand von Zeichnungen näher erläutert. Die Erfindung ist nicht auf die in den Zeichnungen gezeigten Beispiele beschränkt. Merkmale, die wesentlich für die Erfindung sind, und lediglich den Zeichnungen entnommen werden können, sind als zur Erfindung gehörig anzusehen. Im Einzelnen zeigen die Zeichnungen:
  • 1: Seitenansicht eines Fahrzeuges mit ausklappbaren Überrollelementen in der Ruheposition vor und hinter der Fahrzeugkuppel
  • 2: perspektivische Ansicht des Fahrzeugs der 1 mit ausklappbaren Überrollelementen in der Ruheposition und in der Überrollposition
  • 3: Seitenansicht eines Fahrzeugs mit ausgeklappten Überrollelementen
  • 4: Seitenansicht eines Fahrzeuges mit ausfahrbaren Überrollelementen in der Ruheposition vor und hinter der Fahrzeugkuppel
  • 5: perspektivische Ansicht des Fahrzeugs der 4 mit ausfahrbaren Überrollelementen in der Ruheposition und in der Überrollposition
  • 6: Seitenansicht eines Fahrzeugs mit ausgefahrenen Überrollelementen
  • In der 1 ist ein Fahrzeug 1 mit einer rundum durchsichtigen Fahrzeugkuppel 2 gezeigt. Vor und hinter der Fahrzeugkuppel 2 sind in der Fahrzeugkarosserie ausklappbare Überrollelemente 3, 4 angedeutet, die sich im Ruhezustand befinden. Die Überrollelemente 3, 4 sind in die Karosserie optisch integriert und bestenfalls als Designelemente zu erkennen, ihre Funktion ist jedoch nicht offensichtlich. Die 2 zeigt das Fahrzeug 1 der 1 in einer Perspektivansicht in der Situation mit den Überrollelementen 3, 4 in der Ruheposition und in der Überrollsituation.
  • In der in 3 gezeigten Seitenansicht des Fahrzeugs der 1 sind die Überrollelemente 3, 4 in ihre Überrollposition bewegt worden. Dabei wurden sie durch eine Kippbewegung, deren Richtung durch die Pfeile kenntlich gemacht ist, je um eine nicht eingezeichnete Schwenkachse aus der Ruheposition (siehe 1) in die Überrollposition verschwenkt und dort verrastet. Im gezeigten Beispiel wurden die Überrollelemente 3, 4 jeweils in Richtung auf die Fahrzeugkuppel 2 zugeschwenkt und beide Überrollelemente 3, 4 stehen in der Überrollposition über den höchsten Punkt der Fahrzeugkuppel 2 vor. Durch die jeweilige Neigung der Überrollelemente 3, 4 in Richtung auf die Fahrzeugkuppel 2 wird die Fahrzeugkuppel 2 teilweise direkt durch die Überrollelemente 3, 4 geschützt.
  • Die 3 zeigt die Überrollelemente 3, 4 in der vollständig ausgefahrenen Position. Im Falle zum Beispiel eines Überschlags können die Überrollelemente 3, 4 aber auf ein Hindernis treffen, bevor sie vollständig ausgefahren sind. Es ist daher sehr wichtig, dass die Überrollelemente 3, 4 nicht nur in der gezeigten Endposition, sondern auch in jeder zwischen der Ruheposition und der Endposition möglichen Zwischenposition verrasten, sobald eine entsprechend Kraft auf sie wirkt. Werden das Überrollelement oder die Überrollelemente im weiteren Verlauf der Bewegung des Fahrzeugs 1 wieder entlastet, so kann die Bewegung des oder der Überrollelement/e in die Überrollposition bevorzugt fortgesetzt werden. Die Zwischenpositionen, in der die Überrollelemente 3, 4 verrasten können, können auch konstruktiv vorgegeben sein, so dass die Verrastung der Überrollelemente 3, 4 nicht in jeder Zwischenposition, sonder in vorgegebenen Zwischenpositionen erfolgt.
  • Die 4 zeigt das Fahrzeug 1 mit Überrollelementen 3, 4 im Ruhezustand. Wie zur 1 beschrieben, sind die Überrollelemente 3, 4 in der Karosserie als separate Teile wahrnehmbar, ihre Funktion ist aber nicht erkennbar. Theoretisch ist es auch möglich, die Überrollelemente 3, 4 so in die Karosserie zu integrieren, dass sie von außen nicht sichtbar sind. Zum Beispiel können in der Karosserie von außen nicht sichtbare Sollbruchstellen gebildet sein, so dass die Überrollelemente 3, 4 nach der Aktivierung 5 durch die Karosserie durchbrechen. Dabei kann das über den Überrollelementen 3, 4 befindliche Karosserieteil gleichzeitig die Oberfläche das Überrollelements 3, 4 bilden, oder durch die ausfahrenden Überrollelemente 3, 4 lediglich zur Seite gedrückt oder verlierbar aus der Karosserie heraus gebrochen werden.
  • In der 5 ist das Fahrzeug der 4 einmal mit den Überrollelementen 3, 4 im Ruhezustand und einmal im ausgefahrenen Zustand gezeigt. Die 6 zeigen das Fahrzeug der 4 mit senkrecht nach oben aus der Karosserie ausgefahrenen Überrollelementen 3, 4, wobei die Ausfahrrichtung durch Pfeile kenntlich gemacht wurde. Für das Verrasten in Zwischenpositionen gilt das bereits zu der 3 gesagt entsprechend. Die Bewegung aus der Ruheposition in die Überrollposition kann durch vorgespannte Federn, durch Pyrotechnik, Kombinationen davon oder andere im Stand der Technik bekannt Mittel bewirkt werden. Zur Milderung des Aufpralls können die Überrollelemente 3, 4 im in der 6 gezeigten Fall in der Endposition leicht federnd ausgebildet sein. Sensoren im oder am Fahrzeug können neben der verkehrsspezifischen Gefahren, wie Grenzwertüberschreitung eines seitlichen Neigungswinkels, einer vorgegebenen Querkraft, einer Deformation der Karosserie, einer plötzlichen Verzögerung der Vorwärtsbewegung, einer Unterschreitung eines geschwindigkeitsabhängigen Sicherheitsabstands und zum Beispiel auch die Gefahr eines sich von oben auf das Fahrzeug zu bewegenden Gegenstandes, beispielsweise eine Baum oder Ast, der durch einen Sturm oder durch Schneelast fällt, erkennen und die Überrollelemente 3, 4 aktivieren.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 202004002418 U1 [0003]
    • - DE 10318594 B4 [0004]
    • - DE 102005025342 A1 [0005]
    • - DE 102005004648 B3 [0006]

Claims (23)

  1. Fahrzeug, bevorzugt Personenkraftwagen, mit volltransparente Fahrzeugkuppel (2) mit a) Elementen aus Glas und/oder b) Elementen aus transparentem Kunststoff, wobei c) das Fahrzeug (1) wenigstens ein Überrollelement (3, 4) aufweist, das außerhalb der Fahrgastzelle in der Karosserie angeordnet ist und bei Gefahr automatisch um eine Höhe aus der Karosserie ausfährt.
  2. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei seitlich in Fahrzeuglängsrichtung verlaufende Dachholme in der Fahrzeugkuppel (2) aus transparentem Kunststoff gebildet sind.
  3. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Frontscheibe und/oder eine Heckscheibe der Fahrzeugkuppel (2) aus Glas bebildet ist.
  4. Fahrzeug nach einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der transparente Kunststoff Polycarbonat ist.
  5. Fahrzeug nach einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Glas- und/oder Kunststoffelemente miteinander direkt fest verbunden sind, zum Beispiel durch Verklebung.
  6. Fahrzeug nach einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Glas- und/oder Kunststoffelemente zumindest teilweise durch Verbindungselemente miteinander verbunden sind.
  7. Fahrzeug nach dem vorgehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass einzelne Glas- und/oder Kunststoffelemente lösbar miteinander verbunden sind.
  8. Fahrzeug nach einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Kunststoffelement wieder verschließbare Öffnungen aufweist, um die Fahrgastzelle zu belüften.
  9. Fahrzeug nach einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein zwischen der Frontscheibe und der Heckscheibe angeordnetes Dachelement aus Kunststoff als Schiebedach ausgebildet ist.
  10. Fahrzeug nach dem vorgehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das Dachelement herausnehmbar und wieder einsetzbar ist.
  11. Fahrzeug nach einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in Fahrtrichtung vor oder hinter der Fahrzeugkuppel wenigstens ein automatisch ausfahrendes Überrollelement (3, 4) angeordnet ist.
  12. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass in Fahrtrichtung sowohl vor der Fahrzeugkuppel (2) als auch hinter der Fahrzeugkuppel (2) je wenigstens ein automatisch ausfahrendes Überrollelement (3, 4) angeordnet ist.
  13. Fahrzeug nach einem der zwei vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem wenigstens einen Überrollelement (3, 4) um einen Überrollbügel handelt, der aus zwei seitlichen Stützen, die im Wesentlichen senkrecht zur Fahrebene stehen, und einer, die Stützen an oder nahe der von der Fahrzeugkarosserie wegweisenden oberen Enden verbindenden Strebe besteht.
  14. Fahrzeug nach dem vorgehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens einer der Überrollbügel (3, 4) beim Ausfahren in einem Winkel zu Fahrebene in oder gegen die Fahrtrichtung angestellt ist, so dass er im ausgefahrenen Zustand einen Teil der Fahrzeugkuppel (2) gegen direkte Krafteinwirkung schützt.
  15. Fahrzeug nach dem vorgehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass beide Überrollbügel (3, 4) im ausgefahrenen Zustand in Fahrtrichtung gesehen in entgegengesetzte Richtungen angestellt sind, so dass die Fahrzeugkuppel im Bereich der Front- und der Heckscheibe zumindest teilweise gegen direkte Krafteinwirkung geschützt sind.
  16. Fahrzeug nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Überrollelement (3, 4) aus wenigstens einer in etwa auf der Fahrzeuglängsachse angeordneten, im ausgefahrenen Zustand senkrecht nach oben weisenden Stütze besteht und wenigstens einer mit dieser am oder nahe dem oberen Ende verbundenen Strebe, die im Wesentlichen quer zur Fahrtrichtung weist, auf beiden Seiten der Stütze um eine gleiche Länge vorsteht und eine Gesamtlänge aufweist, die in etwa der Breite der Fahrzeugkuppel (2) entspricht.
  17. Fahrzeug nach dem vorgehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Stütze im ausgefahrenen Zustand zur Fahrebene in einem Winkel auf die Fahrzeugkuppel (2) zu geneigt ist.
  18. Fahrzeug nach einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im oder am Fahrzeug (1) Sensoren vorhanden sind, die Grenzwertüberschreitungen wenigstens einer Größe aus Neigungswinkel, Deformation, Verzögerung oder Querkraftüberschreitung messen.
  19. Fahrzeug nach dem vorgehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Grenzwerte in dem jeweiligen Sensor vorgegeben und/oder vorgebbar sind und der Sensor nur Signale aussendet, wenn der Grenzwert überschritten ist.
  20. Fahrzeug nach dem vorgehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Sensoren gemessene Grenzwertüberschreitungen an eine Steuerungseinrichtung des Fahrzeuges (1) melden.
  21. Fahrzeug nach dem vorgehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass Steuerungseinrichtung die eingehenden Signale verarbeitet und Signale zur Entriegelung und/oder Zündung an Vorrichtungen sendet, die die Überrollelemente (3, 4) in ihrer Ausgangslage fest halten.
  22. Fahrzeug nach einem der vorgehenden Ansprüche, dass Treibladungen ähnlich der beim Airbag verwendeten Treibladungen das Ausfahren der Überrollelemente (3, 4) bewirken.
  23. Fahrzeug nach einem der vorgehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Federelemente das Ausfahren der Überrollelemente unterstützen und ein leichtes Einfedern der Überrollelemente beim Überrollen zulassen.
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