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DE202009005047U1 - Schrumpftunnel - Google Patents

Schrumpftunnel Download PDF

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DE202009005047U1
DE202009005047U1 DE200920005047 DE202009005047U DE202009005047U1 DE 202009005047 U1 DE202009005047 U1 DE 202009005047U1 DE 200920005047 DE200920005047 DE 200920005047 DE 202009005047 U DE202009005047 U DE 202009005047U DE 202009005047 U1 DE202009005047 U1 DE 202009005047U1
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shrink
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    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65B51/10Applying or generating heat or pressure or combinations thereof
    • B65B51/22Applying or generating heat or pressure or combinations thereof by friction or ultrasonic or high-frequency electrical means, i.e. by friction or ultrasonic or induction welding
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Abstract

Schrumpftunnel (10) zum Verbinden von Artikeln (3) zu einem Gebinde (2), wobei die Artikel (3) mit einer Schrumpffolie (4) lose eingeschlagen sind, wobei im Schrumpftunnel (10) zumindest über dessen Länge eine Transporteinrichtung (12) verläuft, die die Gebinde (2) durch den Schrumpftunnel (10) von einem Anfang (16) zu einem Ende (18) transportiert, dadurch gekennzeichnet, dass am Ende (18) des Schrumpftunnels (10) der Transporteinrichtung (16) eine Abtransporteinrichtung (20) nachgeschaltet ist, die in den Schrumpftunnel (10) eingreift und derart ausgestaltet ist, dass ein Wärmeaustrag aus dem Schrumpftunnel (10) minimiert ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Schrumpftunnel zum Verbinden von Artikeln zu einem Gebinde. Im Besonderen sind die Artikel mit einer Schrumpffolie lose eingeschlagen. Über die gesamte Länge des Schrumpftunnels verläuft eine Transporteinrichtung, die die Gebinde durch den Schrumpftunnel von einem Anfang zu einem Ende transportiert. Auf dem Weg der Gebinde vom Anfang zum Ende erfolgt das Verbinden der Gebinde mittels der Schrumpffolie.
  • Die europäische Patentschrift EP 1957 371 B1 offenbart einen Schrumpfprozess zur Herstellung von festen, transportfähigen und bedruckbaren Gebinde und eine Vorrichtung zur Durchführung eines derartigen Schrumpfprozesses. Die zu verpackenden Artikel sind mit einer Schrumpffolie umhüllt. In der Bodenfläche des zu bildenden Gebindes ist ein überlappender Bereich der Folienenden ausgebildet. Um die freien Folienenden im Überlappungsbereich zu verschmelzen, wird das Gebinde vom Boden her mit Heißluft beaufschlagt, so dass die freien Enden verschmelzen. Anschließend wird das gesamte Gebinde erhitzt, wobei gleichzeitig das entstehende Gebinde durch den Schrumpfvorgang stabilisiert wird. Mittels einer Transportvorrichtung wird das zu bildende Gebinde durch den Schrumpftunnel transportiert.
  • Das U.S.-Patent 5,339,605 offenbart einen Schrumpftunnel. Die Transporteinrichtung, welche die zu bindenden Gebinde durch den Schrumpftunnel transportiert, ragt dabei an den beiden Enden über den Schrumpftunnel, in dem die erhöhte Temperatur zur Bildung des Gebindes vorherrscht, hinaus.
  • Die U.S.-Patentanmeldung 2004/0231 301 A1 offenbart ebenfalls einen Schrumpftunnel. Mit einer Transportvorrichtung werden die zu bildenden Gebinde durch den Schrumpftunnel transportiert. Die Transporteinrichtung umfasst dabei ein Förderband, das sich am Anfang und am Ende des Schrumpftunnels aus diesem erstreckt und unterhalb des Schrumpftunnels zurückgeführt wird, um wieder am Anfang des Schrumpf tunnels einzutreten. Die im Schrumpftunnel transportierten Gebinde werden dabei mit heißer Luft beaufschlagt, um ein Anschrumpfen der Folie an die zu bildenden Gebinde zu erzielen. Hierzu ist das Transportband mit einer Vielzahl von Öffnungen ausgebildet, durch die die heiße Luft durchtreten kann.
  • Die internationale Patentanmeldung WO 02/36436 A1 offenbart einen Schrumpftunnel, der derart anpassbar ist, dass die zu bildenden Gebinde auf allen Seiten mittels der Heißluft beaufschlagbar sind. Wie üblich weist die Folie, mit welcher die Gebinde eingeschlagen sind, am Boden des Gebindes einen Überlappbereich auf. Die zu schrumpfenden Gebinde werden mittels einer Transportvorrichtung, die an beiden Enden aus dem Schrumpftunnel ragt, durch den Schrumpftunnel transportiert. Der Schrumpftunnel besitzt eine Vielzahl von Gebläsen, die Heißluft auf die zu bildenden Gebinde richtet. In Transportrichtung ist zuerst ein Gebläse angeordnet, welches Heißluft auf den Überlappbereich richtet, um dadurch ein Verschmelzen des Überlappbereichs zu erzielen. Als nächstes ist in Transportrichtung ein Gebläse vorgesehen, das die Heißluft von oben auf die zu bildenden Gebinde richtet. Weiter ist dann in Transportrichtung ein Gebläse vorgesehen, dass die Heißluft seitlich an die Gebinde richtet. Die Auslässe des Gebläses sind somit senkrecht zur Transportrichtung der Transporteinrichtung im Schrumpftunnel angeordnet.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Schrumpftunnel anzugeben, der energieeffizient ist und die Energieverluste weitestgehend minimiert.
  • Diese Aufgabe wird durch einen Schrumpftunnel gelöst, der die Merkmale des Schutzanspruchs 1 umfasst.
  • Der Schrumpftunnel dient im Wesentlichen zum Verbinden von Artikeln zu einem Gebinde. Die Artikel sind am Anfang des Schrumpftunnels mit einer Schrumpffolie lose eingeschlagen. Am Boden der zu bildenden Gebinde ist ein Überlappbereich der losen Folienenden ausgebildet. Im Schrumpftunnel verläuft zumindest über dessen gesamte Länge eine Transporteinrichtung, die die Gebinde durch den Schrumpftunnel von einem Anfang zu einem Ende transportiert. Am Ende des Schrumpftunnels ist erfin dungsgemäß der Transporteinrichtung eine Abtransporteinrichtung nachgeschaltet, die in den Schrumpftunnel eingreift und derart ausgestaltet ist, dass ein Wärmeaustrag aus dem Schrumpftunnel minimiert ist.
  • Gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung besitzt die Abtransporteinrichtung eine geringere Wärmekapazität als die Transporteinrichtung, die im Wesentlichen im Schrumpftunnel verläuft. Die Abtransporteinrichtung ist dabei aus mehreren örtlichen festen Rollen gebildet, durch die das Gebinde mit der angeschrumpften Folie aus dem Schrumpftunnel transportierbar ist. Die Abtransporteinrichtung ist dabei derart angeordnet, dass die Abtransporteinrichtung zumindest zum Teil durch das Ende des Schrumpftunnels in den Schrumpftunnel hineingreift.
  • Es ist eine Einrichtung zum Beheizen der Transporteinrichtung vorgesehen, so dass ein Überlapp der Schrumpffolie am Boden des Gebindes, der der Transporteinrichtung gegenüberliegt, verschweißbar ist.
  • In einer anderen Ausführungsform ist eine Ultraschalleinrichtung derart der Transporteinrichtung zugeordnet, dass ein Überlapp der Schrumpffolie am Boden des Gebindes, der der Transporteinrichtung gegenüber liegt, durch die Einwirkung des Ultraschalls verschweißbar ist.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung sind die Transporteinrichtung und die Abtransporteinrichtung derart ausgebildet, dass sie die gleiche Wärmekapazität besitzen und so der Wärmeaustrag aus dem Schrumpftunnel minimiert ist. Die Transporteinrichtung und die Abtransporteinrichtung sind dabei aus örtlich festen und angetriebenen Rollen gebildet. Die Abtransporteinrichtung ist dabei ebenfalls derart ausgebildet, dass sie in das Ende des Schrumpftunnels hineingreift.
  • Die örtlich festen und angetriebenen Rollen sind mit einer Antihaftbeschichtung versehen, so dass die Schrumpffolie nicht an den Rollen haftet.
  • Die Rollen sind dabei jeweils auf einer Achse angeordnet. Die mehreren Achsen sind derart zueinander angeordnet, dass die Rollen versetzt ineinander greifen. Bei dieser Ausführungsform mit ortsfesten Rollen ist zum Verbinden des Überlapps am Boden des Gebindes in einer Ausführungsform ein Heißluftgebläse vorgesehen, das derart auf den Boden des Gebindes gerichtet ist, so dass ein Überlapp der Schrumpffolie am Boden des Gebindes, der der Transporteinrichtung gegenüberliegt, verschweißbar ist. In einer weiteren Ausführungsform kann eine Ultraschalleinrichtung derart der Transporteinrichtung zugeordnet sein, dass ein Überlapp der Schrumpffolie am Boden des Gebindes, der der Transporteinrichtung gegenüberliegt, durch die Einwirkung des Ultraschalls verschweißbar ist.
  • Im Folgenden sollen Ausführungsbeispiele die Erstellung von festen Gebinden aus Artikeln mittels eines Schrumpftunnels und deren Vorteile anhand der beigefügten Figuren näher erläutern.
  • 1 zeigt eine schematische Darstellung eines Gebindes aus Artikeln, das lose mit einer Schrumpffolie umhüllt ist.
  • 2 zeigt ein Gebinde, dass mittels der aufgeschrumpften Schrumpffolie zusammengehalten bzw. gebildet ist.
  • 3 zeigt eine schematische Seitenansicht eines Schrumpftunnels, gemäß dem Stand der Technik.
  • 4 zeigt einen Schrumpftunnel gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung, wobei das Transportband im Inneren des Schrumpftunnels beheizt ist.
  • 5 zeigt eine weitere Ausführungsform der Erfindung, wobei auf dem Bodenbereich des Gebindes eine Ultraschalleinrichtung gerichtet ist, um so den Überlapp am Bodenbereich des Gebindes zu verschweißen.
  • 6 zeigt eine weitere Ausführungsform der Erfindung, wobei die Transporteinrichtung und die Abtransporteinrichtung aus mehreren feststehenden Rollen gebildet sind.
  • 7 zeigt eine Draufsicht auf die Transporteinrichtung bzw. die Abtransporteinrichtung.
  • 8 zeigt eine Seitenansicht der Anordnung der feststehenden Rollen bei der Transporteinrichtung bzw. der Abtransporteinrichtung.
  • Für gleiche oder gleich wirkende Elemente der Erfindung werden identische Bezugszeichen verwendet. Ferner werden der Übersicht halber nur Bezugszeichen in den Figuren dargestellt, die für die Beschreibung der jeweiligen Figur erforderlich sind.
  • 1 zeigt eine Seitenansicht eines Gebindes 2, das aus mehreren Artikeln 3 besteht. In der hier gezeigten Ausführungsform ist das Gebinde 2 aus mehreren Flaschen zusammengestellt. Es ist für einen Fachmann jedoch selbstverständlich, dass die gegenwärtige Erfindung nicht alleine auf die Zusammenstellung von Flaschen zu Gebinden beschränkt ist. Die Zusammenstellung bzw. das Gebinde 2 ist mit einer Schrumpffolie 4 lose umhüllt. Die Schrumpffolie bildet am Bodenbereich 6 des Gebindes 2 einen Überlappbereich 8 aus. In diesem Überlappbereich 8 überlappen die losen Folienenden der Schrumpffolie 4, welche entsprechend der Größe des Gebindes 2 von einer Endlosfolie abgeschnitten worden ist. Das so mit einer Schrumpffolie lose umwickelte Gebinde 2 wird zum festen Zusammenstellen des Gebindes 2 einem Schrumpftunnel (hier nicht dargestellt) zugeführt. Das den Schrumpftunnel verlassende Gebinde 2 ist in 2 dargestellt. Hier hat sich die Schrumpffolie 4 vollkommen an das Gebinde 2 aus Artikeln 3 angelegt und hält somit die Artikel eines Gebindes fest zusammen.
  • 3 zeigt eine schematische Darstellung einer Anordnung zum Schrumpfen von Folien auf Gebinden gemäß dem Stand der Technik. Die Anordnung besteht aus einem Schrumpftunnel 10, durch den eine Transporteinrichtung 12, welche als Endlosband ausgebildet ist, die Gebinde 2 in Transportrichtung 14 durch den Schrumpftunnel 10 transportiert. Dabei liegt der Überlapp 8 der Schrumpffolie 4 auf der Transporteinrichtung 12 auf. Ein Nachteil der Anordnung gemäß dem Stand der Technik ist, dass die Transporteinrichtung 12 am Anfang 16 des Schrumpftunnels 10 und am Ende 18 des Schrumpftunnels 10 jeweils weit über den Anfang 16 und das Ende 18 des Schrumpftunnels 10 hinausragt. Durch diese Anordnung wird ein Wärmeaustrag aus dem Schrumpftunnel 10 nicht vermieden.
  • 4 zeigt eine erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schrumpftunnels 10. Der Schrumpftunnel 10 umfasst die Transporteinrichtung 12, welche die Gebinde 2 vom Anfang 16 des Schrumpftunnels 10 hin zum Ende 18 des Schrumpftunnels 10 transportiert. In das Ende 18 des Schrumpftunnels 10 ragt eine Abtransporteinrichtung 20. Die Abtransporteinrichtung 20 besitzt eine geringere Wärmekapazität als die Transporteinrichtung 12. Durch diese Anordnung ist es bereits möglich, den Wärmeaustrag am Ende 18 des Schrumpftunnels 10 deutlich zu reduzieren. Die Abtransporteinrichtung 20 kann aus mehreren örtlich festen Rollen 22 gebildet sein, die somit die durch die Schrumpffolie 4 fest zusammengehaltenen Gebinde 2 am Ende 18 des Schrumpftunnels 10 abtransportieren. Im Bereich des Anfangs des Schrumpftunnels 10 kann der Transporteinrichtung 12 eine Heizeinrichtung 24 zugeordnet sein, die dafür sorgt, dass die Transporteinrichtung 12 eine bestimmte Temperatur aufweist, die ausreicht, damit die Schrumpffolie 4 am Überlapp 8 miteinander verschmolzen wird. Während des Transports des Gebindes 2 durch den Schrumpftunnel 10 erfolgt dann das vollständige Aufschrumpfen der Schrumpffolie 4 auf des Gebindes 2. Die Heizeinrichtung 24 kann als Heizgebläse ausgebildet sein. Es ist selbstverständlich, dass auch eine Zuführeinheit (nicht dargestellt) für die Gebinde vorgesehen ist, die derart am Schrumpftunnel 10 angeordnet ist, dass die Zuführeinheit im Anfang 16 des Schrumpftunnels 10 hineingreift. Das Material der Zuführeinheit weist eine geringere Wärmekapazität auf als das Material der Transporteinrichtung 12 im Schrumpftunnel 10. Durch diese Anordnung kann verhindert werden, dass der Wärmeaustrag am Anfang 16 des Schrumpftunnels 10 ebenfalls minimiert ist.
  • 5 zeigt eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schrumpftunnels 10. Hier ist im Bereich des Anfangs 16 des Schrumpftunnels 10 eine Ultraschalleinrichtung 26 vorgesehen, die einen Ultraschall auf den Überlappbereich 8 der losen Schrumpffolie 4 um das Gebinde 2 richtet. Durch den Ultraschall ist es möglich, die losen Folienenden am Überlapp 8 miteinander zu verschweißen. Der Überlapp 8 der Schrumpffolie 4 ist am Boden 6 des Gebindes 2 angeordnet. Der Überlapp 8 liegt gegenüber der Transporteinrichtung 12 und kann somit durch die Einwirkung des Ultraschall verschweißt werden.
  • 6 zeigt eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schrumpftunnels 10, wobei die Gebinde 2 mit einer Transporteinrichtung 12 und einer an die Transporteinrichtung 12 anschließenden Abtransporteinrichtung 20 bewegt werden. Die Abtransporteinrichtung 20 greift dabei ebenfalls in das Ende 18 des Schrumpftunnels 10 hinein. Die Transporteinrichtung 12 und die Abtransporteinrichtung 20 sind dabei als örtlich feste und angetriebene Rollen 30 ausgebildet. Der Überlapp 8 des Gebindes 2 wird dabei ebenfalls mit einer Ultraschalleinrichtung 26 verschweißt. Ebenso ist es denkbar, dass eine Heizeinrichtung 24, die als Heizgebläse ausgebildet ist, gegenüber dem Überlapp 8 des Gebindes 2 angeordnet ist, um somit mit einer entsprechenden Beaufschlagung von Heißluft die losen Enden des Überlapps 8 des Gebindes 2 zu verschweißen. Anschließend wird das Gebinde 2 mit der Transporteinrichtung 12 durch den Schrumpftunnel 10 transportiert und auf dem Weg durch den Schrumpftunnel 10 erfolgt das vollständige Aufschrumpfen der Schrumpffolie 4 auf das Gebinde 2.
  • Die Transporteinrichtung 12 bzw. die Abtransporteinrichtung 20 sind dabei derart ausgebildet, dass auf mehreren Achsen 32 die ortsfesten Rollen 30 angeordnet sind. Damit die Schrumpffolie 4 nicht an den Rollen 30 der Transporteinrichtung 12 haftet, sind die Rollen 30 mit einer Antihaftbeschichtung versehen. Die Antihaftbeschichtung kann beispielsweise aus Teflon bestehen. Um den Übergang von den Rollen 30 zu der nächsten Rolle 30 möglichst gleichmäßig zu gewährleisten, können die Rollen 30 auf den Achsen 32 ineinander versetzt greifen, wie dies in der Darstellung der 7 gezeigt ist.
  • 8 zeigt eine Seitenansicht eines Abschnitts der Transporteinrichtung 12. Die einzelnen Rollen 30, welche auf den verschiedenen Achsen 33 angeordnet sind, überlappen von einer zur nächsten Achse 32. Dadurch wird erreicht, dass der Lauf der Gebinde 2 durch den Schrumpftunnel 10 möglichst gleichmäßig ist.
  • Die Erfindung wurde unter Berücksichtung bevorzugter Ausführungsbeispiele beschrieben. Es ist jedoch für einen Fachmann selbstverständlich, dass Abwandlungen und Änderungen durchgeführt werden können, ohne dabei den Schutzbereich der nachstehenden Ansprüche zu verlassen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 1957371 B1 [0002]
    • - US 5339605 [0003]
    • - WO 02/36436 A1 [0005]

Claims (10)

  1. Schrumpftunnel (10) zum Verbinden von Artikeln (3) zu einem Gebinde (2), wobei die Artikel (3) mit einer Schrumpffolie (4) lose eingeschlagen sind, wobei im Schrumpftunnel (10) zumindest über dessen Länge eine Transporteinrichtung (12) verläuft, die die Gebinde (2) durch den Schrumpftunnel (10) von einem Anfang (16) zu einem Ende (18) transportiert, dadurch gekennzeichnet, dass am Ende (18) des Schrumpftunnels (10) der Transporteinrichtung (16) eine Abtransporteinrichtung (20) nachgeschaltet ist, die in den Schrumpftunnel (10) eingreift und derart ausgestaltet ist, dass ein Wärmeaustrag aus dem Schrumpftunnel (10) minimiert ist.
  2. Schrumpftunnel (10) nach Anspruch 1, wobei die Abtransporteinrichtung (20) eine geringere Wärmekapazität als die Transporteinrichtung (16) besitzt.
  3. Schrumpftunnel (10) nach Anspruch 2, wobei die Abtransporteinrichtung (20) aus mehreren örtlich festen Rollen (22) gebildet ist, durch die das Gebinde (2) mit der angeschrumpften Folie (4) aus dem Schrumpftunnel (10) transportierbar ist.
  4. Schrumpftunnel (10) nach den Ansprüchen 1 und 2, wobei eine Einrichtung zum Beheizen (24) der Transporteinrichtung (12) vorgesehen ist, so dass ein Überlapp (8) der Schrumpffolie (4) am Boden (6) des Gebindes (2), der der Transporteinrichtung (12) gegenüberliegt, verschweißbar ist.
  5. Schrumpftunnel (10) nach den Ansprüchen 1 und 2, wobei eine Ultraschalleinrichtung (26) derart der Transporteinrichtung (12) zugeordnet ist, so dass ein Überlapp (8) der Schrumpffolie (4) am Boden (6) des Gebindes (2), der der Transporteinrichtung (12) gegenüberliegt, durch die Einwirkung des Ultraschalls verschweißbar ist.
  6. Schrumpftunnel (10) nach Anspruch 1, wobei die Transporteinrichtung (12) und die Abtransporteinrichtung (20) die gleiche Wärmekapazität besitzen, so dass der Wärmeaustrag aus dem Schrumpftunnel (10) minimiert ist und wobei die Transporteinrichtung (12) und die Abtransporteinrichtung (20) aus örtlich festen und angetriebenen Rollen (30) gebildet sind.
  7. Schrumpftunnel (10) nach Anspruch 6, wobei die örtlich festen und angetriebenen Rollen (30) mit einer Antihaftbeschichtung versehen sind, so dass die Schrumpffolie (4) nicht an den Rollen (30) haftet.
  8. Schrumpftunnel (10) nach den Ansprüchen 6 und 7, wobei mehrere Rollen (30) auf jeweils einer Achse (32) angeordnet sind und wobei mehrere Achsen (32) zueinander derart angeordnet sind, dass die Rollen (30) versetzt ineinander greifen.
  9. Schrumpftunnel (10) nach Anspruch 6, wobei ein Heißluftgebläse (24) auf den Boden (6) des Gebindes (2) gerichtet ist, so dass ein Überlapp (8) der Schrumpffolie (4) am Boden (6) des Gebindes (2), der der Transporteinrichtung (12) gegenüberliegt, verschweißbar ist.
  10. Schrumpftunnel (10) nach Anspruch 6, wobei eine Ultraschalleinrichtung (26) derart der Transporteinrichtung (12) zugeordnet ist, so dass ein Überlapp (8) der Schrumpffolie (4) am Boden (6) des Gebindes (2), der der Transporteinrichtung (12) gegenüberliegt, durch die Einwirkung des Ultraschalls verschweißbar ist.
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