DE202009004665U1 - Vorrichtung zum Auftragen und Verteilen pastöser Massen auf einem Untergrund - Google Patents
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Abstract
Vorrichtung zum Auftragen und Verteilen pastöser Massen auf einem Untergrund (1) mit einem Basisteil (2) und mit mindestens einem gezahnten Seitenrand (3), wobei sich der gezahnte Seitenrand (3) abgewinkelt zum Basisteil (2) erstreckt, dadurch gekennzeichnet, dass das Basisteil (2) plattenförmig ist und dass der gezahnte Seitenrand (3) in einem Winkel (α) zwischen 100° und 170°, vorzugsweise von ca. 135°, zur Unterseite des Basisteils (2) abgewinkelt ist.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Auftragen und Verteilen pastöser Massen auf einem Untergrund mit einem Basisteil und mit mindestens einem gezahnten Seitenrand, wobei sich der gezahnte Seitenrand abgewinkelt zum Basisteil erstreckt.
- Aus der Praxis ist eine Vorrichtung bekannt, die ein Basisteil und einen gezahnten Seitenrand aufweist. Dabei ist der gezahnte Seitenrand aber nicht abgewinkelt zum plattenförmigen Basisteil, sondern erstreckt sich mit diesem in einer Ebene. Diese Werkzeuge sind unter der Bezeichnung Glättekelle, Zahnkelle bekannt. Die Zähne und damit auch die Abstände zwischen den Zähnen, durch die sich die zu verteilende Masse, insbesondere Klebstoff, hindurch erstreckt, weisen eine Höhe auf, die auf die Beschaffenheit der zu verteilenden Masse abgestimmt ist. Die Höhe der Zähne kann bspw. 4 mm, 8 mm oder 10 mm betragen. Der gezahnte Seitenrand der aus der Praxis bekannten Zahnkelle wird beim Arbeiten in einem Arbeitswinkel zwischen 0° und 90° zwischen Vorrichtung und Untergrund (Boden oder Wand) geführt. Bei einem Arbeitswinkel von 90° zwischen Vorrichtung und Untergrund ist die vorgegeben Zahnhöhe wirksam in ihrer Abstimmung auf die Masseeigenschaften. So wird aber zumeist nicht gearbeitet, sondern vorwiegend in einem Handhabungswinkel um die 45° zwischen Vorrichtung und Untergrund. Dabei verringert sich die Höhe der Zahnzwischenräume. Trotzdem also die Zahnhöhe in Abstimmung auf die Eigenschaften der Masse, insbesondere des Klebstoffes, vorgegeben ist, verringert sich die Zahnhöhe der Zahnzwischenräume für die zu verteilende Masse und der gewünschte Effekt der optimalen Verteilung des Klebstoffes oder eines Mörtels in vorgegebener Schichthöhe wird nicht erreicht.
- Eine Vorrichtung der in Rede stehenden Art ergibt sich aus
DE 94 22 356 U1 . Dort wird mittels einer speziellen Kelle mit gezahntem Seitenrand, einer sog. Kammkelle, Kleber oder Dünnbettmörtel auf einen Untergrund aufgebracht und verteilt. Die Zähne des gezahnten Seitenrandes sind vorgegeben dimensioniert und stellen die Dicke der Dünnbettmörtelschicht oder der Kleberschicht unter Ausgleich der Maßtoleranzen der den Untergrund bildenden Steine eines Mauerwerkes ein. Der gezahnte Seitenrand erstreckt sich zum Basisteil und auch zum Untergrund stets in einem rechten Winkel abgewinkelt, was dort durch eine Zweifachabwinklung erreicht wird. Hierdurch wird einerseits eine konstante Durchtrittsfläche der Zahnzwischenräume bzw. – abstände für die Klebstoffmasse und der gewünschte Effekt der optimalen Verteilung des Klebstoffes in der gewünschten Schichthöhe erreicht. Hierdurch kommt es aber auch zu einem großen konstruktiven Aufwand. Durch die Zweifachabwinklung wird ein Raum aufgespannt, der ein seitliches Arbeiten mit der bekannten Vorrichtung ausschließt. Zudem ist die beschriebene Kammkelle aufgrund ihrer räumlichen Ausdehnung nicht als Glättekelle verwendbar - Ausgehend vom bekannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der in Rede stehenden Art anzugeben, deren konstruktiver Aufwand verringert wird und die die Option auf ein Arbeiten über alle Seitenränder des Basisteils offenhält.
- Die voranstehende Aufgabe wird durch die Merkmale des Schutzanspruches 1 gelöst. Danach ist eine Vorrichtung der in Rede stehenden Art derart weitergebildet, dass das Basisteil plattenförmig ist und dass der gezahnte Seitenrand in einem Winkel zwischen 100° und 170°, vorzugsweise von ca. 135°, zur Unterseite des Basisteils abgewinkelt ist.
- Erfindungsgemäß ist erkannt worden, dass der konstruktive Aufwand einer Vorrichtung gemäß
DE 94 22 356 U1 verringert und auch der Glättekelleneffekt erhalten werden kann, wenn an der plattenförmigen Ausgestaltung des Basisteils festgehalten wird und nur eine einzige Abwinklung des gezahnten Seitenrandes zu realisieren ist. Weiter ist erkannt worden, dass während der Bearbeitung ein zumindest nahezu rechter Arbeitswinkel zwischen Vorrichtung und Untergrund erzielbar ist, wenn der vom Basisteil und dem gezahnten Seitenrand eingeschlossene Knickwinkel zwischen 100° und 170°, insbesondere bei 135°, liegt. Der bevorzugte Winkel von 135° lässt in besonderem Maße den gewünschten rechten Arbeitswinkel zum Untergrund zu, so dass in vorteilhafter Weise auch die Zahnhöhe der Zahnzwischenräume optimiert und die geeignete Masseverteilung in Abhängigkeit von den Masseeigenschaften, wie bspw. Zähigkeit des Klebers, und in gewünschter Schichthöhe erreicht wird – und zwar auf eine konstruktiv äußerst einfache und kostengünstige Art. - Als besonders vorteilhaft wird hervorgehoben, dass bei einem Knickwinkel von ca. 135° gewährleistet ist, dass die Basisplatte während der Betriebsstellung/Handhabung den gewohnten Winkel von 45° zum Untergrund einnimmt und nichts an der Handhaltung der Vorrichtung bzw. Glättekelle/Zahnkelle geändert werden muss. Durch den einkalkulierten Handhabungswinkel von 45° wird der gezahnte, um 135° zur Unterseite der Basisplatte abgewinkelte Seitenrand in vorteilhafter Weise in den optimalen Arbeitswinkel von ca. 90° zum Untergrund verbracht. Geringe Abweichungen je nach subjektiver Handhabung durch den Handwerker führen dennoch zu besseren Schichtdickenresultaten als herkömmliche Glätte- bzw. Zahnkellen.
- Die Vorrichtung könnte ein rechteckiges Basisteil aufweisen, wobei der gezahnte Seitenrand an einer Längsseite angeordnet ist. Die Proportionen können denen herkömmlicher Zahnkellen entsprechen. Für bestimmte Anwendungsfälle kommen natürlich auch dreieckige Basisteile oder polygonförmige Basisteile in Frage. In der Regel sind Seitenrand und Basisteil einstückig und herstellungstechnisch erfolgt ein Biegevorgang, um die Abwinklung zu erzeugen. Alternativ wäre auch ein zusätzlich befestigter, separater gezahnter Seitenrand, der im erforderlichen Winkel montiert wird, möglich.
- Zusätzlich zu einem gezahnten Seitenrand an der Längsseite könnten auch alle anderen Abschnitte des Umfanges des Basisteils unabhängig von dessen Form mit gezahnten abgewinkelten oder nicht abgewinkelten Seitenrändern versehen sein. Im Fall einer rechteckigen Basisplatte könnte sich der weitere gezahnte Seitenrand an der Querseite des Basisteils erstrecken. Auch im Hinblick auf die Eckenbearbeitung könnte der querseitig gezahnte Seitenrand vorzugsweise abgewinkelt sein. Die Eckenbearbeitung kann aber auch mit einem querseitig gezahnten Seitenrand erfolgen, der nicht abgewinkelt ist und im Hinblick auf die Reinigung vorteilhaft ist.
- Die Zähne des Seitenrandes könnten eine weitgehend quadratische oder rechteckige Form aufweisen, wobei je nachdem die Abmessungen von Zahnhöhe und Zahnbreite gleich sind oder geringfügig voneinander abweichen. Es kommen aber auch gerundete, dreieckige, rautenförmige oder verschieden kombinierte Zahnungen in Betracht. Die Zahnzwischenräume müssen nicht zwangsläufig dieselbe Formgebung aufweisen wie die Zähne.
- Was die Abwinklung des gezahnten Seitenrandes angeht, so könnte diese im Bereich der Zähne oder alternativ beabstandet zum Bereich der Zähne verlaufen. Dies ist eine Frage der Auslegung der Vorrichtung. Wenn ein größeres Volumen unterhalb der Basisplatte für größere Mengen an Masse, Klebstoff oder dergleichen erforderlich ist, so wird die Abwinklung im Abstand zum Zahnbereich bevorzugt.
- Zur Handhabung der Vorrichtung könnte an der Oberseite des Basisteils ein Griff vorgesehen sein, der sich – im Fall eines rechteckigen Basisteils – parallel zur Längsseite erstreckt. Ein so orientierter Griff ermöglicht die herkömmliche Bearbeitungstechnik einer Glätte- bzw. Zahnkelle, wobei der Bewegungsablauf unter Einsatz des Handgelenkes erfolgt.
- Nach einer vorteilhaften Ausführungsform könnte der Griff einen größeren Abstand zur Längsseite mit dem gezahnten Seitenrand aufweisen als zur ungezahnten gegenüberliegenden Längsseite. Diese Ausgestaltung bringt den Vorteil mit sich, dass der Handwerker sich weniger tief bücken muss, wenn er mit dem gezahnten Seitenrand arbeitet. Dies ist mit einem erhöhten Kraftaufwand verbunden. Je nach Anwendung könnte der Griff auch an anderer Stelle auf der Oberseite des Basisteils platziert sein, vorzugsweise mittig.
- Um weitere Anwendungsmöglichkeiten zu erschließen und die Handhabung bequemer zu gestalten, könnte der Griff dreh- und/oder schwenkbar am Basisteil angeordnet sein. Hierzu könnte ein entsprechendes Lagerteil vorgesehen sein.
- In materialmäßiger Hinsicht könnten die Bestandteile der erfindungsgemäßen Vorrichtung, nämlich das das Basisteil mit dem gezahnten Seitenrand und der Griff aus Metall, Edelstahl, Kunststoff oder Holz gefertigt sein. Nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel könnte das Basisteil zwei ungezahnte quer- und längsseitige Seitenränder, einen gezahnten querseitigen Seitenrand und einen gezahnten und vom Basisteil abgebogenen längsseitigen Seitenrand aufweisen, die aus Metall, wie bspw. Stahlblech oder Edelstahl, hergestellt sind. Prinzipiell ist es auch möglich, dem Basisteil die gezahnten Seitenränder als separate Bauteile zuzuordnen, wobei dann auch Materialunterschiede vorliegen können. Das Lagerteil für den Griff könnte aus Aluminium bestehen und der Griff selbst aus Holz.
- Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die dem Schutzanspruch 1 nachgeordneten Ansprüche, andererseits auf die nachfolgende Erläuterung eines Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung des angeführten Ausführungsbeispiels der Erfindung werden auch im allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigen
-
1 in schematischer, perspektivischer Darstellung, eine allgemeine Skizze zur erfindungsgemäßen Vorrichtung in Ruhestellung und -
2 in schematischer Darstellung, ein Ausschnitt aus einer Vorderansicht des Gegenstandes aus1 in Betriebsstellung. - Die Fig. zeigen eine Vorrichtung zum Auftragen und Verteilen pastöser Massen auf einem Untergrund
1 mit einem Basisteil2 und mit mindestens einem gezahnten Seitenrand3 am Basisteil2 , wobei sich der gezahnte Seitenrand3 abgewinkelt zum Basisteil2 erstreckt. - Erfindungsgemäß ist das Basisteil
2 plattenförmig und der gezahnte Seitenrand3 ist im vorliegenden Ausführungsbeispiel in einem Winkel α (Knickwinkel) von ca. 135° zur Unterseite des Basisteils2 abgewinkelt. - In
2 ist dargestellt, dass der gezahnte Seitenrand3 in Betriebsstellung in einem Winkel β (Arbeitswinkel) von ca. 90° auf den Untergrund1 auftrifft. Der Winkel γ von ca. 45° (Handhabungswinkel) zwischen dem Untergrund1 bzw. der gestrichelten, parallel zum Untergrund1 verlaufenden Linie und dem Basisteil2 , bleibt erhalten, so dass der Handwerker keinerlei Umstellung bei der Handhabung hinnehmen muss, sondern genau dieselben Handbewegungen durchführt wie bei einer herkömmlichen Glätte- bzw. Zahnkelle. - Das Basisteil
2 ist rechteckig und der gezahnte Seitenrand3 ist an einer Längsseite4 angeordnet. Es ist ein weiterer gezahnter, aber nicht abgewinkelter Seitenrand5 vorgesehen ist, der an der Querseite6 des Basisteils2 angeordnet ist. Die der Längsseite4 gegenüberliegende Längsseite7 und die der Querseite6 gegenüberliegende Querseite8 des Basisteils2 weisen glatte, nicht näher bezeichnete Seitenränder auf. - Die in
1 nur skizzenhaft wiedergegebenen Zähne9 des Seitenrandes3 ,5 weisen eine weitgehend quadratische Form auf, wobei die Abmessungen von Zahnhöhe ZH und Zahnbreite ZB weitgehend identisch sind. - Die Abwinklung
10 bzw. Knickkante10 des gezahnten Seitenrandes3 erstreckt sich direkt entlang der Basis der Zähne9 und bildet die obere Begrenzung der zwischen den Zähnen9 liegenden Zwischenräume. - An der Oberseite des Basisteils
2 ist ein Griff11 vorgesehen, der sich parallel zur Längsseite4 erstreckt. Der Griff11 weist einen größeren Abstand zur Längsseite4 mit dem gezahnten Seitenrand3 auf als zur ungezahnten Längsseite7 und ist über ein Lagerteil12 auf das Basisteil2 aufmontiert. - Das Basisteil
2 mit den gezahnten Seitenrändern3 ,5 ist einstückig aus Stahlblech gefertigt. Der Griff11 besteht aus Holz und das Lagerteil12 aus Metall, nämlich Aluminium. - Zur Handhabung der Vorrichtung werden folgende Angaben gemacht:
Zunächst wird mit der ungezahnten Längsseite7 der erfindungsgemäßen Vorrichtung ein Kontaktauftrag auf dem Untergrund1 realisiert, wobei die Poren des Untergrundes1 geschlossen werden. In einem zweiten Schritt kommen der gezahnte abgewinkelte Seitenrand3 und der gezahnte Seitenrand5 zum Einsatz, wobei die ver teilte Masse mit den Zähnen9 durchfurcht wird und Raum geschaffen wird für Klebmaterial, das durch die im dritten Schritt aufzuklebenden Fliesen verdrängt wird. - Hinsichtlich weiterer, in den Figuren nicht gezeigter Merkmale wird auf den allgemeinen Teil der Beschreibung verwiesen.
- Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die erfindungsgemäße Lehre nicht auf das voranstehend erörterte Ausführungsbeispiel eingeschränkt ist. Vielmehr sind die unterschiedlichsten Ausbildungen der gezahnten Seitenränder, insbesondere auch als nichtintegrale Bestanteile des Basisteils, unterschiedliche Formen des Basisteils und unterschiedliche Zahnformgebungen und Zahnzwischenraumformgebungen sowie Abwinklungen möglich.
-
- 1
- Untergrund
- 2
- Basisteil
- 3
- Gezahnter, abgewinkelter Seitenrand
- 4
- Längsseite
- 5
- Gezahnter Seitenrand
- 6
- Querseite
- 7
- Längsseite
- 8
- Querseite
- 9
- Zahn
- 10
- Abwinklung, Knickkante
- 11
- Griff
- 12
- Lagerteil
- α
- Winkel, Knickwinkel
- β
- Winkel, Arbeitswinkel
- γ
- Winkel, Handhabungswinkel
- ZH
- Zahnhöhe
- ZB
- Zahnbreite
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 9422356 U1 [0003, 0006]
Claims (12)
- Vorrichtung zum Auftragen und Verteilen pastöser Massen auf einem Untergrund (
1 ) mit einem Basisteil (2 ) und mit mindestens einem gezahnten Seitenrand (3 ), wobei sich der gezahnte Seitenrand (3 ) abgewinkelt zum Basisteil (2 ) erstreckt, dadurch gekennzeichnet, dass das Basisteil (2 ) plattenförmig ist und dass der gezahnte Seitenrand (3 ) in einem Winkel (α) zwischen 100° und 170°, vorzugsweise von ca. 135°, zur Unterseite des Basisteils (2 ) abgewinkelt ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der gezahnte Seitenrand (
3 ) bei einem Winkel (α) (Knickwinkel) von ca. 135 ° bezogen auf die Unterseite des Basisteils (2 ) in Betriebsstellung in einem Winkel (β) (Arbeitswinkel) von ca. 90° auf den Untergrund (1 ) auftrifft. - Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Basisteil (
2 ) rechteckig ist und dass der gezahnte Seitenrand (3 ) an einer Längsseite (4 ) angeordnet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein weiterer gezahnter Seitenrand (
5 ) vorgesehen ist, der an der Querseite (6 ) des Basisteils (2 ) angeordnet ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Zähne (
9 ) des Seitenrandes (3 ,5 ) eine weitgehend quadratische Form aufweisen. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Abwinklung (
10 ) des gezahnten Seitenrandes (3 ) entlang der Basis der Zähne (9 ) erstreckt und die obere Begrenzung der zwischen den Zähnen (9 ) liegenden Zwischenräume ausbildet. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Abwinklung des gezahnten Seitenrandes beabstandet zum Bereich der Zähne erstreckt.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass an der Oberseite des Basisteils (
2 ) ein Griff (11 ) vorgesehen ist, der sich parallel zur Längsseite (4 ) erstreckt. - Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Griff (
11 ) einen größeren Abstand zur Längsseite (4 ) mit dem gezahnten Seitenrand (3 ) aufweist als zur ungezahnten Längsseite (7 ). - Vorrichtung nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Griff dreh- und/oder schwenkbar am Basisteil angeordnet ist.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Basisteil (
2 ) mit dem Seitenrand (3 ,5 ) aus Metall, Edelstahl, Kunststoff oder Holz gefertigt ist. - Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Griff (
11 ) aus Metall, Edelstahl, Kunststoff oder Holz gefertigt ist.
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