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DE202008000032U1 - Reibe- und Trägerbrett - Google Patents

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DE202008000032U1
DE202008000032U1 DE202008000032U DE202008000032U DE202008000032U1 DE 202008000032 U1 DE202008000032 U1 DE 202008000032U1 DE 202008000032 U DE202008000032 U DE 202008000032U DE 202008000032 U DE202008000032 U DE 202008000032U DE 202008000032 U1 DE202008000032 U1 DE 202008000032U1
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Deuwagner Jorg
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04FFINISHING WORK ON BUILDINGS, e.g. STAIRS, FLOORS
    • E04F21/00Implements for finishing work on buildings
    • E04F21/02Implements for finishing work on buildings for applying plasticised masses to surfaces, e.g. plastering walls
    • E04F21/06Implements for applying plaster, insulating material, or the like
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E04F21/16Implements for after-treatment of plaster or the like before it has hardened or dried, e.g. smoothing-tools, profile trowels

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  • Architecture (AREA)
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Abstract

Reibe- und Trägerbrett (2) für Maurer-, Putz-, Verfug- und Reinigungsarbeiten, umfassend einen flächigen Grundkörper (4), der an seiner Oberseite mindestens einen Handgriff (6) aufweist, der mindestens ein Verbindungselement (8) zum flächigen Grundkörper (4) und einen länglichen Griffabschnitt (10) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass ein Längsverlauf des länglichen Griffabschnitts (10) gegenüber der Oberfläche des flächigen Grundkörpers (4) eine Senke (12) beschreibt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Reibe- und Trägerbrett mit oder ohne Beläge für Maurer-, Putz-, Verfug- und Reinigungsarbeiten, das insbesondere dazu dienen kann, frisch aufgebrachten, noch feuchten und formbaren Putz an einer Wandoberfläche glatt zu streichen und auch als Ausfug- und Waschbrett für Fliesenleger dient.
  • Reibe- und Trägerbretter mit oder ohne Beläge für Maurer-, Putz-, Verfug- und Reinigungsarbeiten sind bereits durch eine Vielzahl von verschiedenen Ausführungsformen im Baugewerbe bekannt, die jeweils darin eine Übereinstimmung finden, dass sie sich aus einem flächigen Grundkörper und einem Handgriff zusammensetzen. Reibe- und Trägerbretter und deren Anordnung von Grundkörper und Handgriff lassen sich im Allgemeinen in zwei Gruppen aufteilen. In der ersten Gruppe stellen Grundkörper und Handgriff eine einstückige Einheit, beispielsweise aus Kunststoff oder Metall dar, was aus fertigungstechnischem Hintergrund einen deutlichen Vorteil gegenüber der zweiten Gruppe bietet. Hier sind der Grundkörper und der Handgriff lösbar miteinander verbunden. Verschleißteile, wie beispielsweise Beläge am Grundkörper, können somit leicht ausgewechselt werden. Dabei sind wiederum unterschiedliche Ausführungsformen denkbar. Man kann beispielsweise den gesamten Grundkörper zusammen mit dem verbrauchten Belag auswechseln. Eine andere Möglichkeit ist, dass nur der Belag selbst mittels einer lösbaren Verbindung, beispielsweise mittels einer Klettverbindung, am Grundkörper lösbar befestigt ist.
  • Reib- beziehungsweise Mörtelbretter, wie sie beispielsweise aus der DE 43 24 613 C2 bekannt sind, zeigen ein Brett und einen Handgriff an einer Seitenfläche des Bretts, wobei der Handgriff einstückig aus Kunststoff besteht. Das Mörtelbrett ist ein Spritzgussteil, das im Querschnitt einen etwa rechteckigen, hohl ausgebildeten und nach der Außenseite hin offenen Handgriff darstellt, der mit der Kontur des Handgriffs entsprechenden Leiste abgedeckt ist.
  • Reibebretter mit flächigem Grundkörper, die an dessen Oberseite jeweils einen Handgriff aufweisen, wie Sie z. B. aus der DE 20 2006 008 470 U1 bekannt sind, wei sen eine lösbare Verbindung nach Art eines Bajonettverschlusses zwischen Handgriff und Grundkörper auf.
  • Ein anderes Reibebrett, wie es im Baugewerbe verwendet wird und aus der DE 73 04 660 U hervorgeht, kennzeichnet sich durch einen vorgefertigten Handgriff aus duroplastischem Kunststoff mit an seinen beiden hohl ausgebildeten Enden nach innen vorspringenden Nocken und durch ein Bodenbrett aus Schaumkunststoff, wobei das Bodenbrett zu seiner unlösbaren Verbindung mit dem Handgriff Ansätze aufweist, die beim Anschäumen des Bodenbretts hinter die Nocken des Handgriffs arretierend greifen.
  • Vorrichtungen, wie sie als Reibbretter in der Praxis bekannt sind und aus DE 296 00 034 U1 hervorgehen, umfassen eine Reibplatte und einen Handgriff, wobei die Reibplatte aus Metall, insbesondere aus Aluminium besteht und die Ränder der Reibplatte nach oben gegen den Handgriff zu abgewinkelt sind.
  • Die DE 198 40 034 C2 beschreibt ein Reibebrett für Maurer, Putzer etc., mit einer Grundplatte, die einen Handgriff und einen Wechselbelag aufweisen, wobei der Wechselbelag mit einer Wechselsohle fest verbunden ist und die an der Grundplatte des Reibbretts befestigbar ist, und die Wechselsohle im Querschnitt betrachtet ein die Außenränder der Grundplatte auf zwei gegenüberliegenden Seiten umgreifendes U-Profil ist. Die Grundplatte ist in die Wechselsohle in einer Einschubrichtung einschiebbar, und die Wechselsohle ist an zumindest einer der beiden quer zur Einschubrichtung verlaufenden Seiten offen ausgebildet.
  • Bei einem weiteren Reibebrett gemäß DE 87 03 740 U1 ist der Handgriff in Hauptrichtung versetzt angeordnet. Die DE 89 08 495 U beschreibt weiterhin ein Maurer-Reibbrett, an dem eine Aufhängevorrichtung angebracht ist, um Verschmutzungen des Reibbretts zu verhindern.
  • Eine Spachtel zur Nachbehandlung von Silikonfugen oder ähnlichem ist aus der DE 295 01 724 U1 bekannt. Diese Spachtel umfasst einen flachen, im Wesentlichen dreieckigen und an einer Spitze abgerundeten Grundkörper aus Kunststoff oder Gummimaterial. An der Spitze der gegenüberliegenden Basis des Grundkörpers ist ein Griffstück angespritzt oder angegossen. Das Griffstück ist zu einer Abziehkehle mit V-förmigem Querschnitt verlängert.
  • Eine Fliesenlegerkelle gemäß DE 201 10 904 U1 weist einen Handgriff und ein mit diesem verbundenes Kellenblatt auf, wobei das Kellenblatt zumindest an einer Seitenkante mit Aussparungen versehen ist. Bei den Aussparungen handelt es sich in wechselnder Abfolge um in Kellenblattebene hinterschnittene Aussparungen und um Aussparungen, die einen ersten und einen zweiten hinterschnittenen Abschnitt umfassen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein Reibe- und Trägerbrett mit oder ohne Beläge für Maurer-, Putz-, Verfug-, und Reinigungsarbeiten und auch als Ausfug- und Waschbrett für Fliesenleger oder dergleichen zur Verfügung zu stellen, das eine möglichst günstige Kraftübertragung auf das Reibe- und Trägerbrett und damit auf Wand- oder Anputzflächen und darüber hinaus eine gute Handhabung für einen Benutzer ermöglicht.
  • Die obige Aufgabe wird mit dem Gegenstand der unabhängigen Ansprüche gelöst. Merkmale vorteilhafter Weiterbildungen finden sich in den abhängigen Ansprüchen.
  • Ein erfindungsgemäßes Reibe- und Trägerbrett mit oder ohne Beläge für Maurer-, Putz-, Verfug- und Reinigungsarbeiten sieht vor, dass das Reibe- und Trägerbrett einen Grundkörper und einen Handgriff aufweist. Dabei ist der Handgriff über mindestens ein Verbindungselement oberseitig auf dem Grundkörper angebracht. Der längliche Verlauf des Griffabschnitts stellt sich als konkave oder anders geformte Krümmung gegenüber der Oberfläche des Grundkörpers dar. Der Längsverlauf des Griffabschnitts kann auch als Senke angesehen werden, in der verschiedene Formgebungen wie beispielsweise eine knickartige Ausbildung oder ein gleichmäßig verlaufender Radius denkbar sind. Als sehr vorteilhaft hat sich eine konkave Krümmung des Handgriffs entlang seines Längsverlaufs erwiesen, durch die der Anwender des Reibe- und Trägerbretts eine bessere Schubkraft auf das Reibe- und Trägerbrett und damit auf die Putz- oder Wandoberfläche übertragen kann. Ein weiterer Vorteil ist es, dieses Reibe- und Trägerbrett ebenso zum Reinigen von Fliesen zu benutzen.
  • Der Handgriff des Reibe- und Trägerbretts, der eine konkave Krümmung entlang des Längsverlaufs des länglichen Griffabschnitts beschreibt, besitzt durch diese gerundete Formgebung einen besonders ergonomischen Vorteil.
  • Das erfindungsgemäße Reibe- und Trägerbrett sieht des Weiteren vor, dass der längliche Griffabschnitt des Handgriffs zwei Enden aufweist, an denen Verbindungselemente angebracht sind, die Handgriff und Grundkörper miteinander verbinden. Als vorteilhaft hat sich hierbei herausgestellt, dass die Ausführung der Verbindungselemente flexibel gestaltet werden kann. Das heißt, die Formgebung kann sich nach fertigungstechnischen oder anderen Gesichtspunkten richten, beispielsweise auch nach gestalterischen Vorgaben.
  • Die besondere Ausgestaltung des Handgriffs, wie sie bereits durch die Merkmale des zuvor beschriebenen Reibe- und Trägerbretts offenbart sind, zeigt, dass die konkave Krümmung des Längsverlaufs des Griffabschnitts den Vorteil besitzt, dass dieser speziell gerundete Handgriff auch bei anderen Arbeitsgeräten oder Handwerkzeugen eingesetzt werden kann. Durch die gerundete Formgebung des länglich verlaufenden Griffabschnitts sind ebenfalls verschieden Griffpositionen auf dem Handgriff vorstellbar.
  • Die vorliegende Erfindung wird nachfolgend anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme der beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Das Ausführungsbeispiel dient zur Veranschaulichung der erfinderischen Lehre. Die Erfindung ist nicht auf das hier beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt. Die 1 bis 4 zeigen nur eine Möglichkeit der Ausgestaltung dieser Erfindung. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform des Reibe- und Trägerbretts und
  • 2 bis 4 Vorderansicht, Draufsicht und Seitenansicht des Reibe- und Trägerbretts gemäß 1.
  • Die 1 zeigt eine perspektivische Ansicht des Reibe- und Trägerbretts 2, in der der flächige Grundkörper 4 eine rechteckige Form darstellt und an seiner Oberseite einen Handgriff 6 aufweist, der rohrförmig oder massiv ausgebildet ist und über zwei Verbindungselemente 8 mit dem flächigen Grundkörper 4 verbunden ist. Der Handgriff 6 umfasst die beiden Verbindungselemente 8 und einen dazwischen angeordneten länglichen Griffabschnitt 10, an dem das Reibe- und Trägerbrett 2 mit einer Hand oder mit beiden Händen des Benutzers geführt wird.
  • Die 2 verdeutlicht zudem, dass ein Längsverlauf des länglichen Griffabschnitts 10 gegenüber der Oberfläche des flächigen Grundkörpers 4 eine Senke 12 beschreibt. Die Ausgestaltung dieser Senke 12 gibt an, dass sich der Längsverlauf des länglichen Griffabschnitts 10 im Wesentlichen als eine konkave Krümmung darstellt.
  • Aus 3 geht die genaue Anordnung von Verbindungselementen 8 und Handgriff 6 bezüglich des flächigen Grundkörpers 4 des Reibe- und Trägerbretts 2 hervor. In der gemäß 3 dargestellten Ausführungsform sind der Handgriff 6 sowie dessen Verbindungselemente 8 symmetrisch bezüglich des flächigen Grundkörpers 4 angeordnet. Die Anordnung von Handgriff 6 und Verbindungselementen 8 ist jedoch nicht auf diese Anordnung beschränkt. Vielmehr ist eine Vielzahl von Varianten und Abwandlungen denkbar, ohne den Schutzbereich der Erfindung zu verlassen. Beispielsweise kann der Handgriff 6 asymmetrisch und versetzt zu einer der Seitenkanten des flächigen Grundkörpers 4 angeordnet sein. Solche eine Ausführungsform ist vorteilhaft, um beispielsweise unter einem Heizkörper Maurer-, Putz-, Verfug- und Reinigungsarbeiten vorzunehmen.
  • 4 zeigt eine Seitenansicht des Reibe- und Trägerbretts 2, in der die Verbindungselemente 8 mittig zum flächigen Grundkörper 4 angeordnet sind. Die Ausgestaltung der Verbindungselemente 8 kann auch hier durch eine Vielzahl von verschiedenen Ausführungsformen realisiert werden.
  • Wie aus dem Stand der Technik bereits bekannt, können sowohl Grundkörper als auch der Handgriff beispielsweise aus Kunststoff bestehen, wobei der Kunststoff beispielsweise sowohl geschäumt oder auch gespritzt ausgeführt werden kann, und dadurch insbesondere durch die Spritzgusstechnologie realisiert werden.
  • 2
    Reibe- und Trägerbrett
    4
    flächiger Grundkörper
    6
    Handgriff
    8
    Verbindungselement
    10
    länglicher Griffabschnitt
    12
    Senke
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
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    • - DE 29600034 U1 [0006]
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    • - DE 8908495 U [0008]
    • - DE 29501724 U1 [0009]
    • - DE 20110904 U1 [0010]

Claims (8)

  1. Reibe- und Trägerbrett (2) für Maurer-, Putz-, Verfug- und Reinigungsarbeiten, umfassend einen flächigen Grundkörper (4), der an seiner Oberseite mindestens einen Handgriff (6) aufweist, der mindestens ein Verbindungselement (8) zum flächigen Grundkörper (4) und einen länglichen Griffabschnitt (10) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass ein Längsverlauf des länglichen Griffabschnitts (10) gegenüber der Oberfläche des flächigen Grundkörpers (4) eine Senke (12) beschreibt.
  2. Reibe- und Trägerbrett (2) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Längsverlauf des länglichen Griffabschnitts (10) eine konkave Krümmung aufweist.
  3. Reibe- und Trägerbrett (2) nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekennzeichnet, dass der längliche Griffabschnitt (10) zwei Enden aufweist, wobei jedes Ende mit einem Verbindungselement (8) mit dem flächigen Grundkörper (4) verbunden ist.
  4. Handgriff (6) für ein Reibe- und Trägerbrett (2) für Maurer-, Putz-, Verfug- und Reinigungsarbeiten, wobei das Reibe- und Trägerbrett (2) einen flächigen Grundkörper (4) aufweist, an dessen Oberfläche der Handgriff (6) mit mindestens einem Verbindungselement (8) anbringbar und/oder angebracht ist, wobei der Handgriff (6) einen länglichen Griffabschnitt (10) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass ein Längsverlauf des länglichen Griffabschnitts (10) gegenüber der Oberfläche des flächigen Grundkörpers (4) eine Senke (12) beschreibt.
  5. Handgriff (6) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Längsverlauf des länglichen Griffabschnitts (10) eine konkave Krümmung aufweist.
  6. Handgriff (6) nach einem der Ansprüche 4 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der längliche Griffabschnitt (10) zwei Enden aufweist, wobei jedes Ende mit einem Verbindungselement (8) mit dem flächigen Grundkörper (4) verbunden ist.
  7. Handgriff (6) nach einen der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (4) mit einem Belag an der dem Handgriff (6) gegenüber liegenden Seite des Grundkörpers (4) versehen ist.
  8. Handgriff (6) nach einen der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (4) ohne zusätzlichen Belag an der dem Handgriff (6) gegenüber liegenden Seite des Grundkörpers (4) ausgebildet ist.
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