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DE202009004618U1 - Treppensteiggerät - Google Patents

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DE202009004618U1
DE202009004618U1 DE200920004618 DE202009004618U DE202009004618U1 DE 202009004618 U1 DE202009004618 U1 DE 202009004618U1 DE 200920004618 DE200920004618 DE 200920004618 DE 202009004618 U DE202009004618 U DE 202009004618U DE 202009004618 U1 DE202009004618 U1 DE 202009004618U1
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climbing device
seat
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    • B62LAND VEHICLES FOR TRAVELLING OTHERWISE THAN ON RAILS
    • B62BHAND-PROPELLED VEHICLES, e.g. HAND CARTS OR PERAMBULATORS; SLEDGES
    • B62B5/00Accessories or details specially adapted for hand carts
    • B62B5/02Accessories or details specially adapted for hand carts providing for travelling up or down a flight of stairs
    • B62B5/026Accessories or details specially adapted for hand carts providing for travelling up or down a flight of stairs with spiders or adapted wheels
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61GTRANSPORT, PERSONAL CONVEYANCES, OR ACCOMMODATION SPECIALLY ADAPTED FOR PATIENTS OR DISABLED PERSONS; OPERATING TABLES OR CHAIRS; CHAIRS FOR DENTISTRY; FUNERAL DEVICES
    • A61G5/00Chairs or personal conveyances specially adapted for patients or disabled persons, e.g. wheelchairs
    • A61G5/06Chairs or personal conveyances specially adapted for patients or disabled persons, e.g. wheelchairs with obstacle mounting facilities, e.g. for climbing stairs, kerbs or steps
    • A61G5/063Chairs or personal conveyances specially adapted for patients or disabled persons, e.g. wheelchairs with obstacle mounting facilities, e.g. for climbing stairs, kerbs or steps with eccentrically mounted wheels
    • A61G5/065Chairs or personal conveyances specially adapted for patients or disabled persons, e.g. wheelchairs with obstacle mounting facilities, e.g. for climbing stairs, kerbs or steps with eccentrically mounted wheels with three or more wheels mounted on a rotary cross member, e.g. spiders or spoked wheels with small wheels at the end of the spokes

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  • Handcart (AREA)

Abstract

Treppensteiggerät (1) umfassend einen Sitz (2) für eine zu transportierende Person,
dadurch gekennzeichnet, dass
– an dem Sitz (2) zumindest zwei zumindest dreiarmige Radsterne (3) drehbar gelagert sind,
– wobei zusätzliche Griffe (4) für die Führung des Treppensteiggerätes an diesem angeordnet sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Treppensteiggerät für gehbehinderte Menschen.
  • Es ist für gehbehinderte Menschen bekanntermaßen ein Problem, in Abwesenheit eines Personenaufzuges oder einer Person, welche die gehbehinderte Person tragen oder unterstützen könnte, Treppenstufen zu überwinden, insbesondere wenn sie körperlich sehr geschwächt oder gar an einen Rollstuhl gebunden sind.
  • Es bieten seit vielen Jahren verschiedene Hersteller sogenannte Treppenlifte an, mit denen vor allem ältere Menschen Treppen hinauf- und hinunter befördert werden.
  • Derartige Treppenlifte bestehen meist aus Stühlen, die auf einer Führungsschiene am Rand der Treppe geführt werden und elektrisch eine sitzende Person transportieren. Die gehbehinderte Person muß dabei z. B. aus dem Rollstuhl aussteigen, sich auf den Liftstuhl setzen, hoch- bzw. herunterfahren, und sich wieder in einen (anderen) Rollstuhl setzen.
  • Nachteilig ist hierbei, dass der ursprüngliche Rollstuhl der gehbehinderten Person von einer weiteren Person die Treppe ebenfalls hoch- oder heruntergetragen werden muß, sofern nicht in jeder Etage ein Rollstuhl bereit steht.
  • Bekannte Treppenlifte müssen zudem oft an die räumlichen Gegebenheiten angepasst in Maßarbeit angefertigt werden und sind daher sehr teuer in der Anschaffung und Wartung. Zudem muß bei mehretagigen Wohnungen oder Treppenhäusern für jede Treppe ein eigener Treppenlift montiert werden.
  • Auch wird der Raum der Treppe stark beschränkt, so dass die Bewegungsfreiheit anderer, die Treppe benutzenden Personen, stark eingeschränkt ist.
  • Anstelle der bekannten Treppenlifte mit fest montiertem und zwangsgeführtem Sitz sind ebenfalls sogenannte Plattformlifte recht verbreitet, bei welchen eine Plattform ebenfalls auf einer an einer Wand der Treppe montierten Schiene geführt wird.
  • Die zu befördernde Person wird hier im eigenen Rollstuhl auf die Plattform geschoben, die mit Klappschranken und Abrollklappen gesichert ist. Hierbei kann man seinen eigenen Rollstuhl in jede Etage mitnehmen.
  • Nachteilig ist jedoch, dass diese Bauform des Plattformliftes noch mehr Platz beansprucht, auch wenn man die Plattform bei Nichtgebrauch hochklappen kann, und sehr teuer ist. Wiederum ist auch hier nachteilig, daß für jede Treppe ein eigener Lift benötigt wird, was diese Variante ebenfalls zusätzlich verteuern kann.
  • Ebenfalls bekannt sind sogenannte Rollstuhl-Hebebühnen, die vor allem für die Überwindung geringerer Höhen geeignet sind.
  • Diese Hebebühnen kann der Rollstuhlfahrer in der Regel selbständig befahren und bedienen, so dass keine weitere Person anwesend sein muß, da sich meist automatisch ein Sicherheitsbügel schließt und der Rollstuhlfahrer selbst den Transport auslöst.
  • Nachteilig ist bei dieser Variante, dass nur geringe Höhenunterschiede bewältigt werden können und auch hier wieder mehrere Geräte notwendig sind, sobald mehrere Stufen zu überwinden sind. Ferner benötigt diese Konstruktion einen noch größeren Raumbedarf als der bekannte Plattformlift.
  • Als einfach und kostengünstige Variante ist die Verwendung einzelner oder paarweise angeordneter Rampen, die auf die Treppenstufen aufgelegt und befestigt werden, so dass der Rollstuhlfahrer darüber fahren kann. Derartige Rampen können entweder fest an der Treppe montiert sein oder sie sind mobil einsetzbar. Vor Eingängen insbesondere von öffentlichen Gebäuden sind derartige Rampen für Rollstuhlfahrer recht häufig vorhanden, da sie im Vergleich zu einem Treppenlift recht preisgünstig sind.
  • Dies funktioniert jedoch nur bei wenigen zu überwindenden Stufen, da ansonsten die Steigung zu stark wird. Weiterhin bedecken derartige Rampen Treppen normaler Breite fast vollständig, so dass auch nicht gehbehinderte Personen dann die Rampe benutzen müssen.
  • Als weitere mobile Treppensteiggeräte mit Rädern sind u. a. mittels eines Adapters am Rollstuhl befestigbare Zusatzgeräte bekannt, die an der Treppe aus Einzelteilen montiert eine Treppensteighilfe bilden, die mittels eines Elektromotors betrieben wird.
  • Nachteilig ist hierbei insbesondere, dass es sich um konstruktiv aufwendige Lösungen handelt, deren Elektromotor batteriebetrieben ist, also stets eine ausreichende Batterieleistung zur Verfügung stehen muß. Ferner muß das Gerät vor dem Gebrauch erst montiert und anschließend wieder demontiert werden. Weiterhin sind derartige Treppensteiggeräte nicht geeignet, längere ebene Strecken zu befahren, d. h. sie müssen jeweils an der Treppe an- und abmontiert werden.
  • Um insbesondere gehbehinderte Personen, die nicht im Rollstuhl sitzen, mittels derartiger Treppensteiggeräte zu unterstützen, sind auch solche Bauformen mit klappbaren Sitzflächen bekannt.
  • Schließlich sind auch mobile Treppensteiggeräte bekannt, bei welchen Personen im eigenen Rollstuhl geführt von einer Hilfsperson über einen per Hilfsmotor betriebenen Radsatz in Raupenbauform Treppenstufen überwinden können. Derartige Treppensteiggeräte sind baulich sehr sperrig, technisch aufwendig und benötigen ebenfalls elektrische Energie.
  • Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein mobiles Treppensteiggerät zu schaffen, welches keine Umbaumaßnahmen an der zu überwindenden Treppe selbst oder an einem Rollstuhl erfordert und welches einfach und kostengünstig an jeder beliebigen Treppe angewendet werden kann. Zudem soll es sich um eine konstruktiv einfache und wartungsarme Lösung handeln.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Treppensteiggerät mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
  • Die Unteransprüche beschreiben weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung.
  • Grundidee der Erfindung ist hierbei, einen Sitz für eine gehbehinderte Person mit einer speziellen treppengängigen Radkonstruktion zu verbinden und zudem Angriffsvorrichtungen vorzusehen, die ein sicheres Bewegen des Treppensteiggerätes auf einer Treppe sicherstellen. An einem Sitz sind zumindest zwei mindestens dreiarmige Radsterne drehbar gelagert. Es ist hierbei sowohl eine Konstruktion mit dreiarmigen Radsternen, wie auch eine Kombination eines 5-armigen Radsterns mit zwei Luftreifen denkbar in Abhängigkeit von den räumlichen Gegebenheiten bzw. den Bodenverhältnissen. Die Radsterne können hierbei an einer gemeinsamen Achse gelagert sein oder auch über ein jeweils dem Radstern zugeordnetes Einzellager verfügen.
  • Zumindest in der Verlängerung der Rückenlehne des Sitzes sind Griffe für die Führung des Treppensteiggerätes angeordnet. Diese Handgriffe können hierbei zweckmäßigerweise an teleskopierbaren Führungen angeordnet sein, sodass je nach Neigung der Treppe und Grösse der Hilfsperson die Handgriffe auf eine ideale Höhe eingestellt werden können, um den Transport möglichst rückenschonend für die Hilfsperson ausführen zu können.
  • Die Anordnung der Achse zur Aufnahme der Radsterne sollte in jedem Fall unterhalb der Sitzfläche erfolgen. Die Höhe der Anordnung der gemeinsamen Radachse kann hierbei jedoch variieren oder auch variierbar ausgestaltet sein, um auch unterschiedlich geneigten Treppen durch eine Anpassung des Treppensteiggerätes begegnen zu können.
  • Vorteilhafterweise weist das Treppensteiggerät an dessen vorderer Unterseite zusätzlich eine Fußablage auf, auf der die zu transportierende Person ihre Füße abstellen kann. An dieser Fußablage können zudem weitere Handgriffe vorgesehen sein, falls eine zweite Hilfsperson unterstützend das Treppensteiggerät von unten führen möchte. Auch diese Handgriffe sind hierbei zweckmäßigerweise an teleskopierbaren Führungen derart angeordnet, dass eine Anpassung an die Grösse der Hilfsperson sowie an die Neigung der zu überwindenden Treppe möglich ist.
  • Grundsätzlich verfügt das Treppensteigerät zumindest über ein Gurtsystem, welches die zu transportierende Person auf dem Sitz fixiert. Hierbei ist ein Gurtsystem vorgesehen, welches zumindest 3 Befestigungspunkte aufweist, wobei die Sicherheit mit zunehmenden Befestigungspunkten des Gurtsystems zunimmt. Ein weiteres Gurtsystem kann vorteilhafterweise mit der Fussablage korrespondieren, wodurch die Beine der zu transportierenden Person ebenfalls bei einem Transport fixiert werden können.
  • In einer Weiterentwicklung des Treppensteiggerätes ist auch ein Hilfsmotor vorgesehen, wobei dieser Antrieb die Radsterne oder auch die Radsternachse antreibt. Es sollte sich hierbei um einen mit einem Akku versehenen elektrischen Motor handeln, der lediglich unterstützend eingesetzt wird und somit nicht die das Gerät führende Hilfsperson ersetzen kann. Allerdings kann ein entsprechender Hilfsmotor dazu führen, dass der Kraftaufwand für die Hilfsperson deutlich reduziert ist, da diese lediglich ein Balancieren des Treppensteiggerätes während der Überwindung der Stufen bewerkstelligen muss und die eigentliche anhebende Kraft direkt in die Achse der Radsterne bzw. in die Radsterne selbst mittels des Hilfsmotors angeleitet wird.
  • Es ist zusätzlich zweckmäßig, seitlich des Sitzes zumindest einseitig Führungen bzw. Bügel anzuordnen, die das Platznehmen und Heruntersteigen der zu transportierenden Person erleichtern sowie Angriffspunkte während des Transportes geben, um die Sicherheit des Transportes erheblich zu erhöhen. Es sind hierbei in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung seitliche Bügel vorgesehen, die nach dem Platz nehmen der zu transportierenden Person vor diese geschwenkt und dort arretiert werden können. Auf diese Weise kann sich die zu transportierende Person während des Transportes an dem vor ihrem Körper befindlichen Sicherheitsbügel festhalten und wird durch diesen sicher gehalten.
  • Es ist grundsätzlich zweckmäßig, dass die verschiedenen miteinander korrespondierenden baulichen Elemente des Treppensteiggerätes individuell einstellbar sind. So ist beispielsweise eine Verstellung der Sitzhöhe, der Fußablagenhöhe sowie der Lage der Radsterne bzw. der Radsternachse sinnvoll, um ein Treppensteiggerät zu individualisieren sowohl im Bezug auf die zu transportierende Person als auch im Bezug auf die zu überwindende Treppe. Bei geeigneter Einstellung beispielsweise der Radsternachse zur Sitzhöhe in Kombination mit einer geeigneten Einstellung der Position der Haltegriffe kann eine deutlich erleichterte Bewegung einer zu transportierenden Person auf einer Treppe durch eine bestimmte Hilfsperson erreicht werden, da so der Schwerpunkt des Treppensteiggerätes so eingestellt werden kann, dass der Kraftaufwand für das Ausbalancieren der zu transportierenden Person auf dem Treppensteiggerät minimiert werden kann.
  • Die zuvor angesprochenen Einrichtungen zur Sicherung der zu transportierenden Person auf dem Sitz ihn Form von Gurtsystemen wie auch schwenkbaren Bügeln sind auch im Bezug auf die Fußablage sinnvoll und zweckmäßig. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass beim Transport die Beine der zu transportierenden Person sicher auf der Fußablage gehalten werden und so die Sicherheit des Transportes nicht durch ein Herabgleiten der Beine gefährdet wird.
  • Nachfolgend ist die Erfindung anhand einer Figur näher beschrieben.
  • Es zeigt die Figur eine perspektivische Ansicht des Treppensteiggerätes. Im Zentrum befindet sich der Sitz 2, auf dem die zu transportierende Person durch ein Gurtsystem 7 fixiert werden kann. In der dargestellten Bauform des Treppensteiggerätes handelt es sich hierbei um ein Gurtsystem 7 mit fünf Befestigungspunkten, wodurch ein Abgleiten der Gurte sicher vermieden werden kann.
  • Im Ausführungsbeispiel ist der Sitz 2 auf einer Trägerkonstruktion befestigt, wobei unterhalb der Sitzfläche 2 vorderseitig eine Fußablage 5 angeordnet ist. An deren Vorderseite wiederum ist ein Handgriff 6 angeordnet, der eine Unterstützung des Treppensteiggerätes durch eine weitere Hilfsperson ermöglicht, die sich unterhalb der zu transportierenden Person auf der Treppe bewegt. Dieser Handgriff 6 kann in einer hier nicht bildlich dargestellten Ausführung verstellbar bzw. teleskopierbar ausgebildet sein, um den Transport für die Hilfsperson zu erleichtern. Auch Sicherungssysteme wie Gurte oder Haltebügel können an der Fußablage angeordnet sein.
  • Unterhalb der Sitzfläche 2 ist rückwärtig eine Achse angeordnet, an deren freien Enden je ein Radstern gelagert ist. Im dargestellten Fall handelt es sich hierbei um einen dreiarmigen Radstern, der in idealer Weise auf die normierten Treppenmaße angepasst ist. Es ist allerdings hier auch eine Anordnung anderer Radsterne alleine oder in Kombination mit weiteren Bereifungen möglich. Zudem können die Radsterne auch einzeln gelagert sein. Grundsätzlich ist die Ausbildung der Radsterne an die räumlichen und konstruktiven Bedingungen der zu überwindenden Treppenstufen anpassbar.
  • Ebenfalls nicht bildlich wiedergegeben ist die Option eines elektrischen Antriebs, der entweder an der Radachse oder an den Radsternen direkt angreift und eine unterstützende Kraft zur Bewegung des Treppensteiggerätes in die Räder einleitet zur Erleichterung der Handhabung.
  • Am rückwärtigen oberen Ende des Treppensteiggerätes 1 sind Handgriffe 4 angeordnet, die von einer Hilfsperson verwendet werden, die das Treppensteiggerät 1 eine Treppe hinauf bewegt und sich hierbei oberhalb der zu transportierenden Person auf der Treppe bewegt. Diese Handgriffe 4 sollten in einer vorteilhaften Ausführungsform eine möglichst große Verstellbarkeit aufweisen, was in der dargestellten Bauform so nicht wiedergegeben ist. Idealerweise sollten die Handgriffe 4 in Ihrer Position zum Sitz 2 räumlich vollständig justierbar sein, sodass das Treppensteiggerät 1 auf die das Treppensteiggerät 1 bewegende Hilfsperson sowie auf die Gegebenheiten der zu überwindenden Treppe anpassbar ist.
  • Zumindest sollten die Haltegriffe an teleskopierbaren Führungen angeordnet sein. Neben den dargestellten Haltegriffen sind auch ein Haltebügel oder ähnliche Haltekonstruktion bzw. Kombinationen von Haltekonstruktionen je nach Anwendungsfall vorgesehen.
  • Schließlich sind in der dargestellten Ausführungsform der Erfindung seitliche Haltebügel 8 am Sitz 2 angelenkt. Diese Haltebügel 8 sollen ein Auf- und Absteigen vom Treppensteiggerät für die gehbehinderte Person erleichtern sowie das Gefühl der Sicherheit beim Transport dadurch verstärken, dass die Person sich links und rechtsseitig mit den Händen an den Haltebügeln 8 festhalten kann.
  • In der dargestellten Bauform handelt es sich hierbei um fest montierte und unbewegliche Haltebügel 8. Es sind allerdings weitere Bauformen vorgesehen, in denen beispielsweise einer oder zwei seitlich angeordneter Haltebügel 8 zum Auf- und Absteigen von dem Treppensteiggerät 1 seitlich angeordnet sind, beim eigentlichen Transportvorgang allerdings vor den Körper der zu transportierenden Person geschwenkt werden können und diese somit zusätzlich auf dem Treppensteiggerät 1 fixieren. Diese Vorrichtungen können sowohl die Gurtsysteme 7 am Treppensteiggerät 1 ersetzen als auch in Ergänzung zu diesen angewendet werden.

Claims (13)

  1. Treppensteiggerät (1) umfassend einen Sitz (2) für eine zu transportierende Person, dadurch gekennzeichnet, dass – an dem Sitz (2) zumindest zwei zumindest dreiarmige Radsterne (3) drehbar gelagert sind, – wobei zusätzliche Griffe (4) für die Führung des Treppensteiggerätes an diesem angeordnet sind.
  2. Treppensteiggerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die dreiarmigen Radsterne (3) an einer gemeinsamen Achse unterhalb der Sitzfläche des Sitzes (2) gelagert sind.
  3. Treppensteiggerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Sitz zumindest zwei fünfarmige Radsterne (3) in Kombination mit zwei Luftreifen drehbar gelagert sind.
  4. Treppensteiggerät nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest in der vertikalen Verlängerung der Rückenlehne des Sitzes Handgriffe (4) angeordnet sind.
  5. Treppensteiggerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Handgriffe (4) an teleskopierbaren Führungen angeordnet sind.
  6. Treppensteiggerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass an der vorderen Unterseite des Treppensteiggerätes eine Fußablage (5) angeordnet ist, in deren Bereich ebenfalls Handgriffe (6) vorgesehen sind.
  7. Treppensteiggerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Handgriffe (6) im Bereich der Fußablage (5) an teleskopierbaren Führungen angeordnet sind.
  8. Treppensteiggerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass am Sitz ein Gurtsystem (7) zur Sicherung der zu transportierenden Person angeordnet ist, wobei das Gurtsystem (7) zumindest drei Befestigungspunkte aufweist.
  9. Treppensteiggerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass ein elektrischer Hilfsmotor zum Antrieb der Radsterne (3) oder der Radsternachse vorgesehen ist.
  10. Treppensteiggerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass am Sitz (2) seitliche Führungen (8) zum Festhalten für die zu transportierende Person angeordnet sind.
  11. Treppensteiggerät nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein seitlicher Bügel (8) am Sitz schwenkbar gelagert ist und so zur Sicherung der zu transportierenden Person vor diese geschwenkt und dort arretiert werden kann.
  12. Treppensteiggerät nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Sitzhöhe, die Höhe der Fußablage (5) so wie die Lage der Radsterne (3) oder der Radsternachse verstellbar auf die Körpergröße der zu transportierenden Person anpassbar sind.
  13. Treppensteiggerät nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass an einer Fußablage (3) eine Sicherung zur Fixierung der Beine der zu transportierenden Person in Form schwenkbarer Bügel oder eines Gurtsystems vorgesehen sind.
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