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Die
Erfindung betrifft ein Treppensteiggerät für gehbehinderte Menschen.
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Es
ist für
gehbehinderte Menschen bekanntermaßen ein Problem, in Abwesenheit
eines Personenaufzuges oder einer Person, welche die gehbehinderte
Person tragen oder unterstützen
könnte, Treppenstufen
zu überwinden,
insbesondere wenn sie körperlich
sehr geschwächt
oder gar an einen Rollstuhl gebunden sind.
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Es
bieten seit vielen Jahren verschiedene Hersteller sogenannte Treppenlifte
an, mit denen vor allem ältere
Menschen Treppen hinauf- und hinunter befördert werden.
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Derartige
Treppenlifte bestehen meist aus Stühlen, die auf einer Führungsschiene
am Rand der Treppe geführt
werden und elektrisch eine sitzende Person transportieren. Die gehbehinderte
Person muß dabei
z. B. aus dem Rollstuhl aussteigen, sich auf den Liftstuhl setzen,
hoch- bzw. herunterfahren, und sich wieder in einen (anderen) Rollstuhl
setzen.
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Nachteilig
ist hierbei, dass der ursprüngliche Rollstuhl
der gehbehinderten Person von einer weiteren Person die Treppe ebenfalls
hoch- oder heruntergetragen werden muß, sofern nicht in jeder Etage
ein Rollstuhl bereit steht.
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Bekannte
Treppenlifte müssen
zudem oft an die räumlichen
Gegebenheiten angepasst in Maßarbeit
angefertigt werden und sind daher sehr teuer in der Anschaffung
und Wartung. Zudem muß bei
mehretagigen Wohnungen oder Treppenhäusern für jede Treppe ein eigener Treppenlift
montiert werden.
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Auch
wird der Raum der Treppe stark beschränkt, so dass die Bewegungsfreiheit
anderer, die Treppe benutzenden Personen, stark eingeschränkt ist.
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Anstelle
der bekannten Treppenlifte mit fest montiertem und zwangsgeführtem Sitz
sind ebenfalls sogenannte Plattformlifte recht verbreitet, bei welchen
eine Plattform ebenfalls auf einer an einer Wand der Treppe montierten
Schiene geführt
wird.
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Die
zu befördernde
Person wird hier im eigenen Rollstuhl auf die Plattform geschoben,
die mit Klappschranken und Abrollklappen gesichert ist. Hierbei
kann man seinen eigenen Rollstuhl in jede Etage mitnehmen.
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Nachteilig
ist jedoch, dass diese Bauform des Plattformliftes noch mehr Platz
beansprucht, auch wenn man die Plattform bei Nichtgebrauch hochklappen
kann, und sehr teuer ist. Wiederum ist auch hier nachteilig, daß für jede Treppe
ein eigener Lift benötigt
wird, was diese Variante ebenfalls zusätzlich verteuern kann.
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Ebenfalls
bekannt sind sogenannte Rollstuhl-Hebebühnen, die vor allem für die Überwindung geringerer
Höhen geeignet
sind.
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Diese
Hebebühnen
kann der Rollstuhlfahrer in der Regel selbständig befahren und bedienen,
so dass keine weitere Person anwesend sein muß, da sich meist automatisch
ein Sicherheitsbügel
schließt und
der Rollstuhlfahrer selbst den Transport auslöst.
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Nachteilig
ist bei dieser Variante, dass nur geringe Höhenunterschiede bewältigt werden
können
und auch hier wieder mehrere Geräte
notwendig sind, sobald mehrere Stufen zu überwinden sind. Ferner benötigt diese
Konstruktion einen noch größeren Raumbedarf
als der bekannte Plattformlift.
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Als
einfach und kostengünstige
Variante ist die Verwendung einzelner oder paarweise angeordneter
Rampen, die auf die Treppenstufen aufgelegt und befestigt werden,
so dass der Rollstuhlfahrer darüber
fahren kann. Derartige Rampen können
entweder fest an der Treppe montiert sein oder sie sind mobil einsetzbar.
Vor Eingängen
insbesondere von öffentlichen
Gebäuden
sind derartige Rampen für Rollstuhlfahrer
recht häufig
vorhanden, da sie im Vergleich zu einem Treppenlift recht preisgünstig sind.
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Dies
funktioniert jedoch nur bei wenigen zu überwindenden Stufen, da ansonsten
die Steigung zu stark wird. Weiterhin bedecken derartige Rampen Treppen
normaler Breite fast vollständig,
so dass auch nicht gehbehinderte Personen dann die Rampe benutzen
müssen.
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Als
weitere mobile Treppensteiggeräte
mit Rädern
sind u. a. mittels eines Adapters am Rollstuhl befestigbare Zusatzgeräte bekannt,
die an der Treppe aus Einzelteilen montiert eine Treppensteighilfe bilden,
die mittels eines Elektromotors betrieben wird.
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Nachteilig
ist hierbei insbesondere, dass es sich um konstruktiv aufwendige
Lösungen
handelt, deren Elektromotor batteriebetrieben ist, also stets eine
ausreichende Batterieleistung zur Verfügung stehen muß. Ferner
muß das
Gerät vor
dem Gebrauch erst montiert und anschließend wieder demontiert werden.
Weiterhin sind derartige Treppensteiggeräte nicht geeignet, längere ebene
Strecken zu befahren, d. h. sie müssen jeweils an der Treppe an-
und abmontiert werden.
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Um
insbesondere gehbehinderte Personen, die nicht im Rollstuhl sitzen,
mittels derartiger Treppensteiggeräte zu unterstützen, sind
auch solche Bauformen mit klappbaren Sitzflächen bekannt.
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Schließlich sind
auch mobile Treppensteiggeräte
bekannt, bei welchen Personen im eigenen Rollstuhl geführt von
einer Hilfsperson über
einen per Hilfsmotor betriebenen Radsatz in Raupenbauform Treppenstufen überwinden
können.
Derartige Treppensteiggeräte
sind baulich sehr sperrig, technisch aufwendig und benötigen ebenfalls
elektrische Energie.
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Es
ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein mobiles Treppensteiggerät zu schaffen,
welches keine Umbaumaßnahmen
an der zu überwindenden
Treppe selbst oder an einem Rollstuhl erfordert und welches einfach
und kostengünstig
an jeder beliebigen Treppe angewendet werden kann. Zudem soll es
sich um eine konstruktiv einfache und wartungsarme Lösung handeln.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
ein Treppensteiggerät
mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
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Die
Unteransprüche
beschreiben weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung.
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Grundidee
der Erfindung ist hierbei, einen Sitz für eine gehbehinderte Person
mit einer speziellen treppengängigen
Radkonstruktion zu verbinden und zudem Angriffsvorrichtungen vorzusehen,
die ein sicheres Bewegen des Treppensteiggerätes auf einer Treppe sicherstellen.
An einem Sitz sind zumindest zwei mindestens dreiarmige Radsterne
drehbar gelagert. Es ist hierbei sowohl eine Konstruktion mit dreiarmigen
Radsternen, wie auch eine Kombination eines 5-armigen Radsterns
mit zwei Luftreifen denkbar in Abhängigkeit von den räumlichen
Gegebenheiten bzw. den Bodenverhältnissen.
Die Radsterne können
hierbei an einer gemeinsamen Achse gelagert sein oder auch über ein
jeweils dem Radstern zugeordnetes Einzellager verfügen.
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Zumindest
in der Verlängerung
der Rückenlehne
des Sitzes sind Griffe für
die Führung
des Treppensteiggerätes
angeordnet. Diese Handgriffe können
hierbei zweckmäßigerweise
an teleskopierbaren Führungen
angeordnet sein, sodass je nach Neigung der Treppe und Grösse der
Hilfsperson die Handgriffe auf eine ideale Höhe eingestellt werden können, um
den Transport möglichst
rückenschonend
für die Hilfsperson
ausführen
zu können.
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Die
Anordnung der Achse zur Aufnahme der Radsterne sollte in jedem Fall
unterhalb der Sitzfläche
erfolgen. Die Höhe
der Anordnung der gemeinsamen Radachse kann hierbei jedoch variieren
oder auch variierbar ausgestaltet sein, um auch unterschiedlich
geneigten Treppen durch eine Anpassung des Treppensteiggerätes begegnen
zu können.
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Vorteilhafterweise
weist das Treppensteiggerät
an dessen vorderer Unterseite zusätzlich eine Fußablage
auf, auf der die zu transportierende Person ihre Füße abstellen
kann. An dieser Fußablage können zudem
weitere Handgriffe vorgesehen sein, falls eine zweite Hilfsperson
unterstützend
das Treppensteiggerät
von unten führen
möchte.
Auch diese Handgriffe sind hierbei zweckmäßigerweise an teleskopierbaren
Führungen
derart angeordnet, dass eine Anpassung an die Grösse der Hilfsperson sowie an die
Neigung der zu überwindenden
Treppe möglich ist.
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Grundsätzlich verfügt das Treppensteigerät zumindest über ein
Gurtsystem, welches die zu transportierende Person auf dem Sitz
fixiert. Hierbei ist ein Gurtsystem vorgesehen, welches zumindest
3 Befestigungspunkte aufweist, wobei die Sicherheit mit zunehmenden
Befestigungspunkten des Gurtsystems zunimmt. Ein weiteres Gurtsystem
kann vorteilhafterweise mit der Fussablage korrespondieren, wodurch
die Beine der zu transportierenden Person ebenfalls bei einem Transport
fixiert werden können.
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In
einer Weiterentwicklung des Treppensteiggerätes ist auch ein Hilfsmotor
vorgesehen, wobei dieser Antrieb die Radsterne oder auch die Radsternachse
antreibt. Es sollte sich hierbei um einen mit einem Akku versehenen
elektrischen Motor handeln, der lediglich unterstützend eingesetzt
wird und somit nicht die das Gerät
führende
Hilfsperson ersetzen kann. Allerdings kann ein entsprechender Hilfsmotor
dazu führen,
dass der Kraftaufwand für
die Hilfsperson deutlich reduziert ist, da diese lediglich ein Balancieren
des Treppensteiggerätes
während der Überwindung
der Stufen bewerkstelligen muss und die eigentliche anhebende Kraft
direkt in die Achse der Radsterne bzw. in die Radsterne selbst mittels des
Hilfsmotors angeleitet wird.
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Es
ist zusätzlich
zweckmäßig, seitlich
des Sitzes zumindest einseitig Führungen
bzw. Bügel
anzuordnen, die das Platznehmen und Heruntersteigen der zu transportierenden
Person erleichtern sowie Angriffspunkte während des Transportes geben,
um die Sicherheit des Transportes erheblich zu erhöhen. Es
sind hierbei in einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform
der Erfindung seitliche Bügel
vorgesehen, die nach dem Platz nehmen der zu transportierenden Person
vor diese geschwenkt und dort arretiert werden können. Auf diese Weise kann
sich die zu transportierende Person während des Transportes an dem
vor ihrem Körper
befindlichen Sicherheitsbügel festhalten
und wird durch diesen sicher gehalten.
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Es
ist grundsätzlich
zweckmäßig, dass
die verschiedenen miteinander korrespondierenden baulichen Elemente
des Treppensteiggerätes
individuell einstellbar sind. So ist beispielsweise eine Verstellung
der Sitzhöhe,
der Fußablagenhöhe sowie
der Lage der Radsterne bzw. der Radsternachse sinnvoll, um ein Treppensteiggerät zu individualisieren sowohl
im Bezug auf die zu transportierende Person als auch im Bezug auf
die zu überwindende
Treppe. Bei geeigneter Einstellung beispielsweise der Radsternachse
zur Sitzhöhe
in Kombination mit einer geeigneten Einstellung der Position der
Haltegriffe kann eine deutlich erleichterte Bewegung einer zu transportierenden
Person auf einer Treppe durch eine bestimmte Hilfsperson erreicht
werden, da so der Schwerpunkt des Treppensteiggerätes so eingestellt werden
kann, dass der Kraftaufwand für
das Ausbalancieren der zu transportierenden Person auf dem Treppensteiggerät minimiert
werden kann.
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Die
zuvor angesprochenen Einrichtungen zur Sicherung der zu transportierenden
Person auf dem Sitz ihn Form von Gurtsystemen wie auch schwenkbaren
Bügeln
sind auch im Bezug auf die Fußablage
sinnvoll und zweckmäßig. Auf
diese Weise ist sichergestellt, dass beim Transport die Beine der
zu transportierenden Person sicher auf der Fußablage gehalten werden und
so die Sicherheit des Transportes nicht durch ein Herabgleiten der
Beine gefährdet
wird.
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Nachfolgend
ist die Erfindung anhand einer Figur näher beschrieben.
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Es
zeigt die Figur eine perspektivische Ansicht des Treppensteiggerätes. Im
Zentrum befindet sich der Sitz 2, auf dem die zu transportierende
Person durch ein Gurtsystem 7 fixiert werden kann. In der
dargestellten Bauform des Treppensteiggerätes handelt es sich hierbei
um ein Gurtsystem 7 mit fünf Befestigungspunkten, wodurch
ein Abgleiten der Gurte sicher vermieden werden kann.
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Im
Ausführungsbeispiel
ist der Sitz 2 auf einer Trägerkonstruktion befestigt,
wobei unterhalb der Sitzfläche 2 vorderseitig
eine Fußablage 5 angeordnet
ist. An deren Vorderseite wiederum ist ein Handgriff 6 angeordnet,
der eine Unterstützung
des Treppensteiggerätes
durch eine weitere Hilfsperson ermöglicht, die sich unterhalb
der zu transportierenden Person auf der Treppe bewegt. Dieser Handgriff 6 kann
in einer hier nicht bildlich dargestellten Ausführung verstellbar bzw. teleskopierbar
ausgebildet sein, um den Transport für die Hilfsperson zu erleichtern. Auch
Sicherungssysteme wie Gurte oder Haltebügel können an der Fußablage
angeordnet sein.
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Unterhalb
der Sitzfläche 2 ist
rückwärtig eine Achse
angeordnet, an deren freien Enden je ein Radstern gelagert ist.
Im dargestellten Fall handelt es sich hierbei um einen dreiarmigen
Radstern, der in idealer Weise auf die normierten Treppenmaße angepasst
ist. Es ist allerdings hier auch eine Anordnung anderer Radsterne
alleine oder in Kombination mit weiteren Bereifungen möglich. Zudem
können
die Radsterne auch einzeln gelagert sein. Grundsätzlich ist die Ausbildung der
Radsterne an die räumlichen und
konstruktiven Bedingungen der zu überwindenden Treppenstufen
anpassbar.
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Ebenfalls
nicht bildlich wiedergegeben ist die Option eines elektrischen Antriebs,
der entweder an der Radachse oder an den Radsternen direkt angreift und
eine unterstützende
Kraft zur Bewegung des Treppensteiggerätes in die Räder einleitet
zur Erleichterung der Handhabung.
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Am
rückwärtigen oberen
Ende des Treppensteiggerätes 1 sind
Handgriffe 4 angeordnet, die von einer Hilfsperson verwendet
werden, die das Treppensteiggerät 1 eine
Treppe hinauf bewegt und sich hierbei oberhalb der zu transportierenden
Person auf der Treppe bewegt. Diese Handgriffe 4 sollten
in einer vorteilhaften Ausführungsform
eine möglichst große Verstellbarkeit
aufweisen, was in der dargestellten Bauform so nicht wiedergegeben
ist. Idealerweise sollten die Handgriffe 4 in Ihrer Position
zum Sitz 2 räumlich
vollständig
justierbar sein, sodass das Treppensteiggerät 1 auf die das Treppensteiggerät 1 bewegende
Hilfsperson sowie auf die Gegebenheiten der zu überwindenden Treppe anpassbar
ist.
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Zumindest
sollten die Haltegriffe an teleskopierbaren Führungen angeordnet sein. Neben
den dargestellten Haltegriffen sind auch ein Haltebügel oder ähnliche
Haltekonstruktion bzw. Kombinationen von Haltekonstruktionen je
nach Anwendungsfall vorgesehen.
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Schließlich sind
in der dargestellten Ausführungsform
der Erfindung seitliche Haltebügel 8 am Sitz 2 angelenkt.
Diese Haltebügel 8 sollen
ein Auf- und Absteigen vom Treppensteiggerät für die gehbehinderte Person
erleichtern sowie das Gefühl
der Sicherheit beim Transport dadurch verstärken, dass die Person sich
links und rechtsseitig mit den Händen
an den Haltebügeln 8 festhalten
kann.
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In
der dargestellten Bauform handelt es sich hierbei um fest montierte
und unbewegliche Haltebügel 8.
Es sind allerdings weitere Bauformen vorgesehen, in denen beispielsweise
einer oder zwei seitlich angeordneter Haltebügel 8 zum Auf- und Absteigen von
dem Treppensteiggerät 1 seitlich
angeordnet sind, beim eigentlichen Transportvorgang allerdings vor
den Körper
der zu transportierenden Person geschwenkt werden können und
diese somit zusätzlich auf
dem Treppensteiggerät 1 fixieren.
Diese Vorrichtungen können
sowohl die Gurtsysteme 7 am Treppensteiggerät 1 ersetzen
als auch in Ergänzung
zu diesen angewendet werden.