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Es handelt sich um einen mobilen Pflegehelfer für den Einsatz in privaten und öffentlichen Wohnbereichen und für den Einsatz in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, der sehr vielseitig sowohl im Innen- als auch im Außenbereich verwendbar ist.
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Bei der Erfindung handelt es sich um ein Fahrzeug/mobiles Gerät, das dazu dient gehbehinderten oder auch querschnittsgelähmten Personen eine größere Mobilität und Selbstständigkeit (teilweise) wieder zu geben und so deren Lebensqualität, Selbstwertgefühl und Selbstbewusstsein zu verbessern. Der mobile Pflegehelfer kann dies, er hilft gehbehinderten und querschnittsgelähmten Personen sich in alltäglich wiederkehrenden Situationen selbst helfen zu können (wie z. B. der Gang zur Toilette oder das Aufstehen vom Sofa/Bett/Stuhl/Badewannenlift etc.) und zwar, ohne dass größere Umbaumaßnahmen erforderlich sind, falls überhaupt Umbaumaßnahmen nötig sind. Diese Personen können so besser ihren Alltag selbst meistern und weiterhin in der eigenen Wohnung bleiben, ohne das Gefühl zu haben andern zur Last zu fallen.
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Das Gerät hat die Merkmale aus dem Oberbegriff des Schutzanspruches I.
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Gehhilfen, Rollatoren oder Rollstühle sind an sich bekannt, auch Hebehilfen wie fest angebrachte Kräne zum Heben im Bett- oder Badbereich sind bekannt. Für die Pflege und Mobilität von Personen, die selbst nur teilweise mobil sind, gibt es unterschiedlichste Gerätschaften, wie z. B. Gehgestelle, Gehwagen, Rollatoren, Rollstühle, Dusch- und Toilettenstühle, Dusch- und Toilettenrollstühle, Toilettensitzerhöhungen, Spezialtoiletten oder mobile und montierte Hebelifter. Diese Gerätschaften bringen teilweise die Mobilität zurück, man braucht dann aber auch alle diese entsprechenden Gerätschaften und meistens ist dies auch mit erheblichen Umbaumaßnahmen und Kosten (im privaten häuslichen Bereich) verbunden. Wenn die Finanzierung der Umbaumaßnahmen oder auch die Umbaumaßnahmen selbst im privaten Bereich nicht möglich sind, bleibt diesen Personen nur die Möglichkeit das vertraute Zuhause (und die Familie) aufzugeben und eine neue Bleibe zu suchen, was oft die Endstation Pflegeheim zur Folge hat. Das Umsetzen der gehbehinderten Personen z. B. vom Bett, Sofa, Stuhl, Badewannenlift oder von der Toilette in den Rollstuhl und umgekehrt ist meist umständlich oder erfordert äußerste Kraftanstrengung, die die Personen meist überfordert.
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Der mobile Pflegehelfer ist dafür gedacht gehbehinderten oder auch querschnittsgelähmten Personen eine größere Mobilität und Selbständigkeit zurück zu geben. Mit dem mobilen Pflegehelfer kann eine Person, die selbst z. B. nicht gehen kann, aber mit dem Oberkörper noch einigermaßen agieren kann, sich aus dem Bett heben und z. B. zur Toilette fahren und dort selbständig ihre Notdurft erledigen (dadurch ist vielleicht auch ein täglicher regelmäßiger Stuhlgang möglich, weil die Person selbst wieder mobiler und auch aktiver ist, also vielleicht täglicher Stuhlgang ohne im Abstand von einigen Tagen abführen zu müssen). Die Toiletten müssen dabei nicht umgebaut werden, man braucht keine erhöhten Toiletten und es können sogar handelübliche Camping-Toiletten verwendet werden. Da im Wohnbereich meist keine Umbaumaßnahmen erforderlich sind, fühlt sich die Person in ihrer gewohnten Umgebung wohl und kann all ihre Dinge selbst erledigen, da der mobile Pflegehelfer sie tatkräftig unterstützt.
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Der mobile Pflegehelfer bietet gehbehinderten Personen nicht nur die Möglichkeit von A nach B zu gelangen, sondern sich z. B. selbständig auf ein Sofa zu setzen, eine normale Toilette zu benutzen, aufgestützt auf die Armauflagen zu gehen oder auch gestützt durch die Achselstützen aufrecht zu stehen und sich gehend fortzubewegen. Zusätzliches Sonderzubehör, das durch Steckverbindungen einfach befestigt werden kann, kann hierbei zusätzlich ein hohes Maß an Sicherheit bieten, sodass der mobile Pflegehelfer z. B. auch als Trainingsgerät dienen kann.
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Auch Treppenstufen wie sie meist im Hauseingangsbereich, auch teilweise in den Wohnungen selbst, also im Innenbereich aber auch im Außenbereich vorkommen, sind kein Hindernis mehr. Hier helfen die Treppenstufen-Steiger die Treppenstufen ohne fremde Hilfe zu überwinden, was ebenfalls zu mehr Mobilität, Selbständigkeit und Selbstvertrauen führt.
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Der Transport des mobilen Pflegehelfers ist ebenfalls kein Problem, da er in einem normal großen Pkw-Kofferraum transportiert werden kann.
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Der mobile Pflegehelfer kann außerdem mit unterschiedlichstem Sonderzubehör ausgestattet werden, was seine Einsatzmöglichkeiten noch erweitert und optimiert.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine automatische Treppensteigefunktion mit erhöhter Sicherheit bereitzustellen.
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Die Aufgabe wird gelöst mit einem mobilen Pflegehelfer mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Bestandteil der abhängigen Ansprüche.
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Der mobile Pflegehelfer
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Baugruppen und Teilebenennung im Text und in den Zeichnungen Wenn man den mobilen Pflegehelfer (das Fahrzeug/das mobile Gerät) in Längsrichtung von oben nach unten halbiert (in der Mitte teilt), so sind fast alle Teile spiegelbildlich zueinander und daher auch jeweils mit der gleichen Teilenummer benannt/versehen.
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1. Baugruppe: Grrundrahmen
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- 1.0 Längsträger
- 1.1 Querträger
- 1.2 Kann Bodenplatte oder Fußabstellkasten/Fußkasten sein
- 1.3 Möglicher nicht eingezeichneter Querträger über der Bodenplatte 1.2, der die Lagerpunkte
- 4.7 trägt, die aber auch von der Bodenplatte 1.2 selbst, von den Längsträgern 1.0 oder von Versteifungsstreben 1.4 in Abhängigkeit von der Hebevorrichtung 4.6, getragen werden können (ohne Abbildung)
- 1.4 Mögliche nicht eingezeichnete Versteifungsstreben (ohne Abbildung)
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2. Baugruppe: Fahrwerk mit Antrieben, das mit dem Grundrahmen (1. Baugruppe) eine Einheit bildet
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- 2.0 Freischwenkbare Vorderräder, die mit einer Federung ausgestattet sein können und auch mit einer eigenen Lenkung (Lenkeinheit) ausgestattet sein können
- 2.1 Hinterräder (= Antriebsräder), die mit einer Bremsvorrichtung ausgestattet sind/sein können. Sie können auch gefedert und lenkbar sein.
- 2.2 hier: z. B. Elektromotor mit Getriebe
- 2.3 hier: z. B. Antriebsritzel mit Getriebe und Freilauf
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Die Nummern 2.1, 2.2 und 2.3 sind die Antriebseinheiten.
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Die Punkte 2.2 und 2.3 können unter Punkt 2.1 vereint sein, je nach Verfügbarkeit.
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3. Baugruppe: Hebebock
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- 3.0 Stützträger mit 8.1 (= Lagerpunkt mit Hauer für Stecksystem)
- 3.1 Querträger mit Lagerung 4.1
- 3.2 Querträger mit Lagerung 4.1
- 3.3 Versteifungsstrebe/-stütze
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4. Baugruppe: Hebewerk mit Hebevorrichtung
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- 4.0 = 4.0.1 und 4.0.2: hier z. B. zwei parallel geführte Schwingen (= Hubarme/= Gestänge/= Hubschwingen) mit Querträgern
Die Schwingen 4.0.1 und 4.0.2 können je nach Bedarf parallel oder auch asymmetrisch geführt sein/werden. Dies richtet sich nach der gewünschten Sitzstellung – Sitzwinkel/Sitzneigung oben anders als unten.
Durch Geschiebe 4.9 können die Schwingen verlängert werden.
- 4.1 Lagerpunkte von den Schwingen 4.0.1 und 4.0.2 an den Querträgern 3.1 und 3.2 am Hebebock (3. Baugruppe)
- 4.2 Lagerpunkte von den Schwingen 4.0.1 und 4.0.2 an dem Drehgelenk mit automatischer Verriegelung 4.3
- 4.3 Drehgelenk mit automatischer Verriegelung/Arretierung, hier: ein manuell mechanisches Drehgelenk mit automatischer Verriegelung. (Die Verriegelung kann z. B. manuell, elektrisch, elektro-magnetisch, hydraulisch oder pneumatisch sein.) Das Drehgelenk 4.3 ist/kann auch in der Drehbewegung steuerbar sein.
- 4.3.1 Drehgelenk/Neigegelenk, das die Neigung der Sitzeinheiten beliebig verstellbar macht, feststellbar ist und auch selbst steuerbar ist/sein kann (ohne Abbildung)
- 4.4 Bolzen oder Hohlbolzen mit Halter für Stecksystem, der die Sitzeinheiten mit Armauflagen
- 5.2 (siehe 5. Baugruppe) trägt, sitzt am Drehgelenk 4.3
- 4.5 Bügel, der einer Person zum Festhalten, der zur Befestigung von Bedienelementen, der als Halter von diversen anderen Gebrauchsgegenständen z. B. Handy-Halterung 9.26 und der zur Stabilisierung der Lagerpunkte 4.2 dient. Dieser Bügel kann ergonomisch ausgestaltet sein.
- 4.6 Hebevorrichtung mit den Lagerpunkten 4.7 an der Bodenplatte 1.2 oder dem Querträger 1.3 und den Lagerpunkten 4.8 an den Schwingen 4.0.1 oder/und 4.0.2 (bei „und” mit Zusatzgelenk zwischen dem Querträger der Schwinge 4.0.1 und dem Querträger der Schwinge 4.0.2). Die Hebevorrichtung 4.6 kann z. B. hydraulisch, mechanisch, elektromechanisch oder pneumatisch sein. Die Hebevorrichtung 4.6 kann auch manuell bedienbar sein.
- 4.7 Lagerpunkte an der Bodenplatte 1.2 (siehe auch 4.6 und 1.3)
- 4.8 Lagerpunkte an den Querträgern/Querverbindungen der Schwingen 4.0.1 oder/und 4.0.2 (siehe auch 4.6)
- 4.9 Geschiebe (ohne Abbildung) an den hier parallel geführten Hubschwingen 4.0.1 und 4.0.2
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Das Drehgelenk 4.3 kann mit einem zusätzlichen Drehgelenk 4.3.1 ausgestattet sein, welches dafür sorgt, dass die Neigung der Sitzeinheiten beliebig eingestellt werden kann. Dieses zusätzliche Drehgelenk 4.3.1 kann mit einer Neigetechnik ausgestattet sein und so z. B. eine Person von Sitzstellung in eine aufrechte Haltung (Stand) bewegen. Die Person kann hierbei z. B. durch Sonderzubehör (z. B. Sicherungsgurte/Fixierungsgurte 9.23) unterstützt werden.
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5. Baugruppe: Sitzeinheiten mit Unter-)Armauflagen
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- (Stecksystem: Steckverbindungen, die auch (je nach Bedarf) weiteres Sonderzubehör ermöglichen. Alle Steckverbindungen sind miteinander kombinierbar.)
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- 5.0 Träger mit Führungsschiene für die 5. Baugruppe (Sitzeinheiten mit (Unter-)Armauflagen 5.2)
- 5.0.1 Entriegelungsfeder (= Druckfeder), die das Drehgelenk 4.3 entsperren kann, wenn die Sitzeinheit nicht belastet ist. Die Druckfeder ist einstellbar.
- 5.1 Träger mit oder ohne Verschiebeeinrichtung hier mit Verschiebeeinrichtung für Anbaukomponenten wie z. B. Sitzflächen 5.3, Rückenlehne 5.6, Achselstützen 5.8 und/oder sonstiges Zubehör/Sonderzubehör. Die Verschiebeeinrichtung kann z. B. hydraulisch, mechanisch, elektro-mechanisch oder pneumatisch sein, hier wurde eine innenliegende Spindel (ohne Abbildung) verwendet.
- 5.2 Umsteckbare und herausnehmbare (Unter-)Armauflagen/Armschalen/Armstützen können sowohl in Höhe als auch im Verdrehungswinkel einstellbar sein.
- 5.3 Nach oben klappbare Sitzflächen können auch ergonomisch geformt und mit oder ohne Polsterung ausgestaltet sein und sie können auch steckbar und herausnehmbar sein
- 5.4 Achse/Gelenk (hier: z. B. ein Scharnier) mit Anschlägen für nach oben klappbare Sitzflächen 5.3
- 5.5 Umsteckbarer Halter für Rückenlehne 5.6, Achselstützen 5.8 und/oder sonstiges Sonderzubehör
- 5.6 Umsteckbare und herausnehmbare Rückenlehnen können mit oder ohne Armlehnen 5.6.1 sein und sie können auch ergonomisch ausgestaltet sein
- 5.6.1 Armlehnen, die z. B. separat in Halterungen 5.9 an dem Träger 5.1 oder/und an der zweigeteilten Rückenlehne 5.6 eingesteckt werden können. Die Armlehnen können sowohl starr als auch beweglich/klappbar (z. B. nach oben klappbar) sein und sie können auch ergonomisch geformt sein.(ohne Abbildung)
- 5.7 Höhenverstellbare und herausnehmbare Schiene für Achselstützen 5.8
- 5.8 Umsteckbare, herausnehmbare und nach oben klappbare Achselstützen können auch ergonomisch ausgestaltet/geformt sein. Die Achselstützen können auch manuell oder mit einem eigenen Antrieb in der Höhe verstellt werden.
- 5.9 Halterung für Stecksystem (hier: Beispielposition-stellvertretend für weitere, in den Zeichnungen nicht abgebildete Halterungen, die an fast jeder Stelle/Position des Gerätes möglich sind und befestigt werden können)
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Es können an verschiedenen Stellen/Punkten Halter 5.9 für das Stecksystem (so auch für Sonderzubehör) angebracht werden z. B. für Verriegelung der Rückenlehne 5.6, Sitzgurte 9.23 und anderes Sonderzubehör. Dies ist vor allem dadurch möglich, dass alle Steckverbindungen miteinander kombinierbar sind.
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Die Sitzeinheiten selbst könnten über die Drehgelenke 4.3 und 4.3.1 auch fest in bestimmter Höhe ergonomiebedingt oder beliebig höhenverstellbar (ergonomiebedingt) am Grundrahmen befestigt sein (ohne Hebevorrichtung 4.6).
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6. Baugruppe: Treppenstufen-Steiger
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- (Sonderzubehör 9.01/kann aber auch zum Grundgerät gehören)
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- 6.1.1 Vordere Hubschwinge (= vorderer Hubarm), kann auch zusätzliche Stabilisierungsmaßnahmen erhalten wie z. B. Führungsschiene
- 6.1.2 Stützrad (hier: starres Stützrad, es kann aber auch freischwenkbar und gefedert sein, wie Vorderrad 2.0 oder Stützrad 6.3). Das Stützrad kann höhenverstellbar und auch mit einer eigenen Hebevorrichtung ausgestattet sein.
- 6.1.3 Stützlager, das die Kräfte von dem Hebewerk (4. Baugruppe) auf die vordere Hubschwinge 6.1.1 überträgt. Das Stützlager 6.1.3 kann so gestaltet sein, dass es im Eingriff liegt oder nicht.
- 6.1.4 Lagerpunkt für vordere Hubschwinge 6.1.1
- 6.1.5 Verschiebbarer Lagerpunkt zwischen der vorderen Hubschwinge 6.1.1 und der hinteren Hubschwinge 6.2.1. Die Kraftübertragung kann an dieser Stelle verschiedenartig ausgestaltet sein.
- 6.1.6 Druckfeder/Gasdruckfeder/Zugfeder oder andere Variante, die die vordere Hubschwinge 6.1.1 und damit auch gleichzeitig die hintere Hubschwinge 6.2.1 in Position/Ausgangsstellung hält (ohne Abbildung)
- 6.2.1 Hintere Hubschwinge (= hinterer Hubarm)
- 6.2.2 Lagerpunkt der hinteren Hubschwinge 6.2.1 an dem Antriebsrad 2.1, gegebenenfalls kann der Lagerpunkt 6.2.2 auch an anderer Stelle sein, je nach Aufbau des Systems.
- 6.2.3 Antriebsrad an hinterer Hubschwinge 6.2.1
- 6.2.4 Lagerpunkt für Hohlantriebsachse oder Vollachse ohne oder mit Steckverbindung für Handrad (9.02/Sonderzubehör) ähnlich wie bei Rollstuhl für manuelle Fortbewegung.
- 6.2.5 Zwischenrad (= Zwischenritzel)
(Die Anzahl der Zwischenräder 6.2.5 ist variabel und richtet sich nach der Länge der hinteren Hubschwinge 6.2.1 und der Radgröße der Zwischenräder 6.2.5. Es muss aber immer eine ungerade Anzahl von Zwischenrädern 6.2.5 sein.) Es können auch andere Kraftübertragungselemente wie z. B. Kette, Keilriemen etc. sein.
- 6.3 Stützrad, das starr mit oder ohne Federung oder freischwenkbar (drehbar/lenkbar) mit oder ohne Federung sein kann. Das Stützrad 6.3 kann höhenverstellbar und auch mit einer eigenen Hebevorrichtung ausgestattet sein kann.
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Alle Lagerpunkte haben lösbare Verbindungen oder können lösbare Verbindungen haben. Die Übersetzungsverhältnisse der vorderen Hubschwingen 6.1.1 und der hinteren Hubschwingen 6.2.1 werden durch den Abstand der Lagerpunkte 6.1.4 und 6.1.5 zueinander bestimmt. Die vorderen Hubschwingen 6.1.1 können auch eine eigene Hubvorrichtung besitzen.
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7. Baugruppe: Elektroeinheit
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(ohne Abbildung und ohne nähere Beschreibung)
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- (Statt des elektrischen Systems kann auch z. B. ein hydraulisches oder pneumatisches System eingebaut sein/werden, welches z. B. elektrisch oder pneumatisch oder hydraulisch nur manuell oder anderweitig gesteuert werden kann. Alle Varianten können auch mit Notaus ausgeschaltet werden. Das Grundgerät kann z. B. mit einer Fern-Steuerung ausgestattet sein.)
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- 7.0 Signalgeber nach Bedarf, richtet sich nach Konstruktion und Ergonomie
- 7.1 Steuerung nach Bedarf, richtet sich nach Konstruktion und Ergonomie
- 7.2 Batterie oder andere Energiequelle nach Bedarf richtet sich nach Konstruktion und Ergonomie
- 7.3 Kabel und Kabeldurchmesser nach Bedarf, richtet sich nach Konstruktion und Ergonomie
- 7.4 Notausschalter
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8. Baugruppe: Verkleidung
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- (ohne nähere Beschreibung und nur mit Teilverkleidung abgebildet)
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8.0 Verkleidung hier: Teilverkleidung als Ausschnitt aus der Vollverkleidung/Verkleidung insgesamt/kompletten Verkleidung
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8.1 Lagerpunkt mit Halter für Stecksystem
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9. Baugruppe: Sonderzubehör
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- (ohne Abbildung und ohne nähere Beschreibung)
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- 9.01 Treppenstufen-Steiger mit zusätzlich anbringbarer Teilverkleidung (mit Abbildung und Beschreibung, siehe auch 6. Baugruppe)
- 9.02 Vorrichtung für manuellen Fahrbetrieb, Hebewerk etc. (z. B. Handräder, Kurbel etc.)
- 9.03 Manuelle Hebevorrichtung
- 9.04 Verbreiterungssatz für Sitzeinheiten
- 9.05 Breitere Sitzeinheiten
- 9.06 Separater Stuhl/Rollstuhl (Vollstuhl) für Härtefälle zum Einhängen z. B. in Halterungen 5.9 an Träger mit Führungsschiene 5.0 und/oder 5.1 der 5. Baugruppe
- 9.07 Verriegelung für zweigeteilten Sitz (mit den Sitzflächen 5.3)
- 9.08 Verriegelung für zweigeteilte Rückenlehne 5.6
- 9.09 Bodenverlängerungsplatte mit Geschiebe und/oder zum Einhängen um die Bodenplatte 1.2 nach hinten beliebig zu verlängern
- 9.10 Starre klappbare Fußstützen für Sitzeinheiten, die dafür sorgen, dass der Abstand zwischen den Sitzflächen 5.3 und den Fußstützen 9.10 gleich bleibt.
- 9.11 Aufsteckbare Liege für den mobilen Pflegehelfer, die auch als Stehhilfe/Stehliege verwendet werden kann. Die Länge der Liege 9.11 ist/kann variabel sein. Die Liege 9.11 kann der Länge nach teilbar sein und sie kann auch ergonomisch geformt sein.
- 9.12 Aufsteckbare Liege für Sitzeinheiten die sowohl starr als auch beweglich und schwenkbar angebracht werden kann.
- 9.13 Frontgewicht (Gegengewicht) kann bei Verlängerung der Schwingen 4.0.1 und 4.0.2 durch Geschiebe nötig werden/sein.
- 9.14 Antrieb für Vorderräder, damit das Fahrzeug auch über die Vorderräder 2.0 angetrieben werden kann
- 9.15 Allradantrieb für Fahrzeug
- 9.16 Toilettenschieber für Sitzeinheiten
- 9.17 Ablagekorb für vorne für das Anbringen an Verkleidung (siehe 8. Baugruppe)
- 9.18 Arbeitsplatte für vorne für das Anbringen an Verkleidung (siehe 8. Baugruppe)
- 9.19 unterschiedliche Körbe zum Einhängen an beliebigen Stellen
- 9.20 Bremssystem nach StVZO
- 9.21 Beleuchtung nach StVZO
- 9.22 Sitzkissen für Sitzflächen für zusätzliche Polsterung (können auch ergonomisch geformt sein). Die Polsterung kann aus jedem beliebigen Material sein, das für die Polsterung geeignet ist.
- 9.23 Fixierungsgurte für Körper (Sicherheitsgurte z. B. Bauchgurte, Hosenträgergurte, Sitzgurte etc.)
- 9.24 Beintragegurte/Beinsicherheitsgurte, die z. B. an den Armschalen 5.2 oder am Hebewerk angebracht werden können.
- 9.25 Kopfstütze mit Fixierungsmöglichkeit (z. B. Schleudertraumastütze mit Halterung)
- 9.26 Handy-Halterung
- 9.27 Fernsteuerungs-Halterung
- 9.28 Signalgeber, der Signalton erzeugt (wie z. B. Hupe oder ähnliches)
- 9.29 Griffe, die anstelle des Bügels 4.5 verwendet werden können und die auch ergonomisch geformt sein können.
- 9.30 Arbeitsplatten für Sitzeinheiten, die z. B. als Tischfläche(n) dienen können und die sowohl starr als auch beweglich/schwenkbar und feststellbar sein können. Die Arbeitsplatten können durch das Stecksystem (Steckverbindungen) sowohl z. B in die Halterungen der Armschalen 5.2 als auch in z. B. in Berg auf die Stehliege 9.11 statt der Achselstützen 5.8 oder der Rückenlehne 5.6 eingesteckt werden.
- 9.31 Abnehmbares Faltdach
- 9.32 Abnehmbare Kabine
- 9.33 Abnehmbarer Sonnenschutz (könnte z. B auch ein Einweg-Schutz sein)
- 9.34 Abnehmbarer Regenschutz (könnte z. B. auch ein Einweg-Schutz sein)
- 9.35 Anhängerkupplung (wie z. B. für ein Fahrrad)
- 9.36 Spezieller Anhänger zum Anhängen an die Sitzeinheiten
- 9.37 Unterschiedlichste Signalgeber wie z. B. Taster, Sensoren, Kameras, Radar, Gewichtssensoren, Kraftmesser, akustische Warnsignalgeber etc.
- 9.38 Vollsitz zum Einhängen z. B. in Halterungen 5.9 an Träger mit Führungsschienen 5.0 und/oder 5.1 der 5. Baugruppe
- 9.39 Vollsitzfläche zum Einhängen z. B. in Halterungen 5.9 an Träger mit Führungsschienen 5.5 und/oder 5.1 der 5. Baugruppe
- 9.40 Montage-Traversen für Sitzeinheiten in Kraftfahrzeugen/für die in Kraftfahrzeugen befindlichen z. B. Seriensitze
- 9.41 Montagesatz für die Befestigung des mobilen Pflegehelfers in Kraftfahrzeugen z. B. Schnellverschlüsse, die am Boden des Kraftfahrzeuges befestigt werden und den mobilen Pflegehelfer fest in Position halten.
- 9.42 Die Vorderräder 2.0/Vorderachse des mobilen Pflegehelfers können/kann mit einem Verbreiterungssatz verbreitert werden.
- 9.43 Die Längsträger 1.0 des mobilen Pflegehelfers können z. B. mit einem Geschiebe ausgerüstet werden.
- 9.44 Der mobile Pflegehelfer kann mit lenkbaren, freischwenkbaren und feststellbaren Antriebseinheiten ausgerüstet werden.
Der Aufbau der Antriebseinheiten ist wie der, der schon beschrieben wurde, jedoch sind sie lenkbar, freischwenkbar und feststellbar an einem Träger befestigt. Dieser Träger kann fast überall am Grundrahmen des mobilen Pflegehelfers, also auch an den vorderen Hubschwingen 6.1.1 der Treppenstufen-Steiger statt der Stütz 4 räder 6.1.2 befestigt werden. Die Lenkung der Antriebseinheiten kann mit einem eigenen Antrieb ausgestattet sein.
- 9.45 Armauflagen/Armschalen, die in der Neigung und seitlich einstellbar sind/sein können Weiteres Sonderzubehör ist möglich.
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Aufbau des mobilen Pflegehelfers
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- 1. Der Grundrahmen (1. Baugruppe) besteht aus zwei gleich langen gegenüberliegenden Längsträgern 1.0, die nur vorne U-förmig an einem Querträger 1.1 befestigt sind. Die Spreizöffnung der Längsträger 1.0 nach hinten wird durch die Form der Bodenplatte 1.2 und/oder den Querträger 1.3 im vorderen Bereich der Bodenplatte 1.2 zwischen den Längsträgern 1.0 bestimmt, an dem diese befestigt sind.
- 2. Das Fahrwerk mit den Antrieben (2. Baugruppe) bildet mit dem Grundrahmen eine Einheit. Vorne sind zwei freischwenkbare Vorderräder 2.0 (die auch selbst lenkbar sein können) am Grundrahmen (1. Baugruppe) befestigt, die mit einer Federung ausgestattet sein können. Die Hinterräder 2.1, die zugleich auch die Antriebsräder sind, sind an den freien Enden der Längsträger 1.0 des Grundrahmens befestigt. Die Antriebsräder 2.1 sind oder können z. B. mit einer Bremsvorrichtung ausgestattet sein und sie können auch gefedert und lenkbar sein.
Die Antriebsräder 2.1 können wie hier z. B. durch einen Elektromotor mit Getriebe 2.2 angetrieben werden. Das Antriebsritzel mit Getriebe und Freilauf 2.3 bestimmt, ob eine Kraftübertragung des Elektromotors 2.2 auf die Antriebsräder 2.1 erfolgt oder nicht. (Bei Eingriff des Antriebsritzels 2.3 erfolgt eine Kraftübertragung auf die Antriebsräder 2.1, bei Freilauf erfolgt keine Kraftübertragung auf die Antriebsräder 2.1. Wenn das Antriebsritzel 2.3 auf Freilauf steht, kann das Gerät auch von Hand, also von einer anderen Person, geschoben werden. In Freilaufstellung des Antriebsritzels kann die gehbehinderte Person das Gerät auch selbst durch z. B. größere Handräder (9.02/Sonderzubehör), die mit den Antriebsrädern 2.1 gekoppelt sind, manuell fortbewegen.)
Der mobile Pflegehelfer könnte auch über die Vorderräder 2.0 angetrieben werden, was aber ungünstiger ist. Vorstellbar sind auch andersartige Antriebe (z. B. Kettenantrieb wie bei Planierraupe).
- 3. Der Hebebock (3. Baugruppe) besteht aus zwei gegenüberliegenden Stützträgern 3.0, zwei Querträgern 3.1 und 3.2 mit den Lagerungen 4.1 und zwei gegenüberliegenden Versteifungsstreben/-stützen 3.3. Der Hebebock ist auf dem Grundrahmen (1. Baugruppe) befestigt und trägt das Hebewerk mit Hebevorrichtung (4. Baugruppe).
- 4. Das Hebewerk mit Hebevorrichtung (4. Baugruppe) besteht hier aus zwei parallel geführten gegenüberliegenden Schwingen (= Hubarmen/Hubschwingen) mit Querverbindungen 4.0.1 und 4.0.2. Die Schwingen 4.0.1 und 4.0.2 sind durch die Lagerpunkte 4.1 an den Querträgern 3.1 und 3.2 an dem Hebebock (3. Baugruppe) befestigt. Über die Lagerpunkte 4.2 sind die Schwingen 4.0.1 und 4.0.2 an den gegenüberliegenden Drehgelenken 4.3 mit automatischer Verriegelung befestigt. In den Drehgelenken mit automatischer Verriegelung sind Bolzen oder Hohlbolzen mit Haltern 4.4 für das Stecksystem, die die Sitzeinheiten mit den Armauflagen 5.2 (5. Baugruppe) tragen. Der Bügel 4.5 befindet sich zwischen und über den Lagerpunkten 4.2. Er dient einer Person z. B. zum Festhalten, zur Befestigung von Bedienelementen, als Halter für diverse andere Gebrauchsgegenstände (z. B. Handy-Halterung) und er kann auch gleichzeitig zur Stabilisierung/Versteifung der Lagerpunkte 4.2 an dem Drehgelenk mit automatischer Verriegelung 4.3 dienen. Der Bügel kann ergonomisch geformt und ausgestaltet sein. Außerdem kann er in der Neigung einstellbar, sowie wegklappbar oder abnehmbar sein.
Die Hubschwingen 4.0.1 und 4.0.2 können jeweils mit Geschieben 4.9 (= Verschiebevorrichtungen/ohne Abbildung) ausgerüstet sein, die es ermöglichen die Lagerpunkte 4.1 und 4.2 in ihrem Abstand zueinander veränderbar zu machen. Die Veränderung des Abstandes der Lagerpunkte 4.1 und 4.2 zueinander kann auch in Abhängigkeit mit der Hubhöhe des Hebewerkes der 4. Baugruppe sein/erfolgen. Die Geschiebe 4.9 können z. B. elektrisch, mechanisch oder hydraulisch betrieben werden.
Die Hebevorrichtung 4.6 ist im vorderen Bereich des Gerätes zwischen den Querverbindungen der beiden hier parallel geführten Hubarme (= Schwingen) 4.0.1 und 4.0.2 und dem Querträger 1.3 oder der Bodenplatte 1.2 selbst. Durch die Lagerpunkte 4.7 ist die Hebevorrichtung 4.6 an der Bodenplatte 1.2 oder an dem Querträger 1.3 (hier: an der Bodenplatte 1.2 selbst) befestigt. Durch die Lagerpunkte 4.8 ist die Hebevorrichtung 4.6 an den Querverbindungen der Schwingen 4.0.1 oder/und 4.0.2 befestigt (hier: an der Querverbindung der Schwinge 4.0.1/siehe auch Nummer 4.6 bei der Teilbenennung). Durch die Hebevorrichtung 4.6 können die Hubarme 4.0.1 und 4.0.2 nach unten abgesenkt oder nach oben hochgefahren/hochgedrückt/hochgehoben/hochgezogen werden. Die Hebevorrichtung 4.6 kann ziehen, drücken und halten oder nur ziehen und halten oder nur drücken und halten, wobei bei allen Varianten Heben, Senken und Halten möglich ist.
- 5. Die 5. Baugruppe besteht aus zwei schwenkbaren Sitzeinheiten mit ((Inter-)Armauflagen, die sich spiegelbildlich gegenüber liegen.
Die Sitzeinheiten mit Armauflagen (5. Baugruppe) bestehen aus einem Stecksystem, wobei alle Steckverbindungen miteinander kombinierbar sind.
Der Träger mit Führungsschiene 5.0 für die 5. Baugruppe sitzt an dem Drehgelenk 4.3 mit automatischer Verriegelung. Am Drehgelenk 4.3 ist eine Entriegelungsfeder 5.0.1, die das Drehgelenk 4.3 entsperren kann, wenn die Sitzeinheit (5. Baugruppe) nicht belastet ist, sodass die Sitzeinheit dann auch erst nach außen schwenkbar ist/wird. Das Drehgelenk 4.3 hat einen Bolzen oder Hohlbolzen 4.4 mit Halter für das Stecksystem. Der Halter ist z. B. für die Armauflagen 5.2.
An dem Träger mit Führungsschiene 5.0 ist hier ein Träger 5.1 mit Verschiebeeinrichtung für Anbaukomponenten installiert. An diesem nach vorne und hinten verschiebbaren Träger 5.1 ist zunächst über ein Scharnier 5.4 hier eine halbe nach oben klappbare Sitzfläche 5.3 angebracht. Am hinteren Ende des verschiebbaren Trägers 5.1 sind umsteckbare, herausnehmbare und einstellbare Halter 5.5 für die Rückenlehne 5.6 und die höhenverstellbare und herausnehmbare Schiene 5.7 für die Achselstützen 5.8. Die Achselstützen 5.8 sind umsteckbar, herausnehmbar und nach oben klappbar.
Weitere Halterungen 5.9 für das Stecksystem, das nicht nur die Sitzeinheiten (5. Baugruppe) betrifft, können an fast jeder Stelle des Gerätes befestigt werden – also nicht nur wie in den Zeichnungen unter 5.9 an den verschiebbaren Trägern 5.1 (siehe auch 5. Baugruppe).
Der Raum unter den Sitzeinheiten ist frei.
- 6. Die 6. Baugruppe besteht aus zwei Treppenstufen-Steigern, wobei sich ein Treppenstufen-Steiger auf der linken Seite und ein zweiter auf der rechten Seite des mobilen Pflegehelfers/Fahrzeuges befindet. Der linke und der rechte Treppenstufen-Steiger sind spiegelbildlich zueinander. In der nachfolgenden Beschreibung wird der Aufbau an nur einem Treppenstufen-Steiger erklärt.
Der Treppenstufen-Steiger (6. Baugruppe) besteht im wesentlichen aus drei verschiedenen Baueinheiten. Die erste Baueinheit betrifft alles was mit der vorderen Hubschwinge 6.1.1 zusammenhängt. Die zweite Baueinheit betrifft alles was mit der hinteren Hubschwinge 6.2.1 zusammenhängt. Und die dritte Baueinheit betrifft das starre oder freischwenkbare Stützrad 6.3 mit oder ohne Federung, das auch mit einer eigenen Hebevorrichtung ausgestattet sein kann. Die Formgebung der Hubschwingen 6.1.1 und 6.2.1 ist variabel und ergibt sich aus der Konstruktion.
Die vordere Hubschwinge 6.1.1 ist im vorderen Bereich in variablem Winkel nach oben gebogen und im hinteren Bereich mit einer Kröpfung versehen. An der vorderen Hubschwinge 6.1.1 ist am vorderen freien Ende ein Stützrad 6.1.2 drehbar befestigt, das sowohl starr und gefedert oder nicht gefedert als auch freischwenkbar und gefedert oder nicht gefedert sein kann. Außerdem ist ein Stützlager 6.1.3 im Bereich des oberen Bogens an der vorderen Hubschwinge 6.1.1, das die Kräfte von dem Hebewerk (4. Baugruppe) auf die vordere Hubschwinge 6.1.1 überträgt. Das Stützlager 6.1.3 ist so gestaltet, dass es im Eingriff liegt oder nicht. Liegt das Stützlager 6.1.3 nicht im Eingriff, so werden die vorderen Hubschwingen 6.1.1 z. B. mit Druckfedern etc. (ohne Abbildung) hochgedrückt/in Ausgangsstellung gehalten.
Die vordere Hubschwinge 6.1.1 des Treppenstufen-Steigers ist an dem Lagerpunkt 6.1.4 beweglich an dem Längsträger 1.0 des Grundrahmens (1. Baugruppe) befestigt. Zwischen der vorderen Hubschwinge 6.1.1 und der hinteren Hubschwinge 6.2.1 ist ein verschiebbarer und beweglicher Lagerpunkt 6.1.5, der die vordere Hubschwinge 6.1.1 und die hintere Hubschwinge 6.2.1 miteinander verbindet.
Die hintere Hubschwinge 6.2.1 ist beweglich über den Lagerpunkt 6.2.2 am Hinterrad (= Antriebsrad) 2.1 des Fahrwerks (2. Baugruppe) befestigt. Die hintere Hubschwinge 6.2.1 ist im Gegensatz zur vorderen Hubschwinge 6.1.1 im vorderen Bereich in variablem Winkel nach unten gebogen und im hinteren Bereich mit einer Kröpfung versehen. An dem freien Ende der hinteren Hubschwinge 6.2.1 ist das Antriebsrad 6.2.3, das über den Lagerpunkt 6.2.4 beweglich an der hinteren Hubschwinge 6.2.1 befestigt ist. Der Lagerpunkt 6.2.4 ist hier z. B. eine Hohlantriebsachse mit Steckverbindung z. B. für ein Handrad (= Sonderzubehör/9.02/ohne Abbildung) ähnlich wie bei einem Rollstuhl. Zwischen dem Hinterrad (= Antriebsrad) 2.1 des Fahrwerks mit Antrieben (2. Baugruppe) und dem Antriebsrad 6.2.3 an der hinteren Hubschwinge 6.2.1 ist (mindestens) hier ein Zwischenrad (= Zwischenritzel) 6.2.5. Die Anzahl der Zwischenräder 6.2.5 ist variabel und richtet sich nach der Länge der hinteren Hubschwinge 6.2.1 und der Radgröße der Zwischenräder 6.2.5. Es muss mindestens ein Zwischenrad 6.2.5 und immer eine ungerade Anzahl von Zwischenrädern 6.2.5 sein. Statt der Zwischenräder 6.2.5 können auch andere Kraftübertragungselemente wie z. B. Kette(n) etc. eingesetzt sein/werden und ist von der Konstruktion abhängig.
Zwischen dem Vorderrad 2.0 des Fahrwerks der 2. Baugruppe und dem Lagerpunkt 6.1.4 für die vordere Hubschwinge 6.1.1 ist ein freischwenkbares Stützrad 6.3 mit oder ohne Federung oder ein starres Stützrad 6.3 mit oder ohne Federung an dem Längsträger 1.0 des Grundrahmens (1. Baugruppe) befestigt. Das Stützrad 6.3 kann auch mit einer eigenen Hebevorrichtung ausgestattet sein.
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Aufgaben, Fähigkeiten und Funktionsweisen, die nur einen Einblick in die Möglichkeiten geben können, die der mobile Pflegehelfer bietet
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Die Hauptaufgabe des mobilen Pflegehelfers besteht darin, Menschen mit schweren Behinderungen mehr Lebensqualität zu geben und es ihnen zu ermöglichen wieder selbst mobiler und aktiver zu sein, sich wieder allein ohne Probleme auf jede Sitzunterlage zu setzen oder von jeder Sitzunterlage aufstehen zu können (wie z. B. Bett, Badewannenlift, Sofa, Stuhl, Toilette etc.), weil die Längsträger 1.0 mit den Antrieben 2.1–2.3 niedrig gehalten werden und weil der Raum unter den Sitzeinheiten frei verfügbar ist. Die Personen können mit dem mobilen Pflegehelfer fast überall hin fahren und selbst Treppenstufen bedeuten kein unüberwindbares Hindernis, wenn sie alleine sind und z. B. keine Rampe zur Verfügung steht.
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Umbauten in der Wohnung sind nicht erforderlich oder nur in geringem Umfang notwendig, da der mobile Pflegehelfer alle Möglichkeiten des sich Festhalten Könnens bietet.
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Die Aufgaben des mobilen Pflegehelfers bestehen darin:
- 1. Menschen mit Gehbehinderungen zu unterstützen, die noch laufen können aber nicht mehr allein aufstehen oder laufen können. Hierzu werden nachfolgend stellvertretend zwei Beispielmöglichkeiten beschrieben.
1. Möglichkeit
Man kann den mobilen Pflegehelfer hierfür auch als eine Art Rollator mit mobiler Aufstehhilfe verwenden, der auch gleichzeitig das Laufen durch die Fahrantriebe unterstützen kann, sodass die Person den mobilen Pflegehelfer nicht schieben muss. Die Sitzflächen 5.3 (hier: Halbsitze) werden hierbei ganz nach vorne gedreht und die Sitzflächen 5.3 hochgeklappt. Die Rückenlehnen 5.6 können entfernt oder umgesteckt werden.
2. Möglichkeit:
Der mobile Pflegehelfer ist z. B. für eine Person, die stehen aber schlecht laufen kann, weil sie z. B. das Knie nicht beugen kann. Diese Person kann sich auf die (verlängerbare) Bodenplatte (Bodenblech) 1.2 stellen und sich mit den Händen am Haltebügel 4.5 festhalten. Die Person kann nun z. B. von A nach B fahren. Die Person kann sich zusätzlich mit einem Gurt 9.23 sichern, der am Haltebügel 4.5 befestigt werden kann.
Der Haltebügel 4.5 kann durch das Hebewerk der 4. Baugruppe in jede Position gefahren werden.
Die Bodenplatte/Bodenblech/Fußkasten 1.2 kann für diese Aufgabe mit dem entsprechenden Sonderzubehör 9.09 (= Bodenverlängerungsplatte) verlängert werden.
- 2. Menschen zu unterstützen, die nicht laufen können, wie z. B. Menschen, die eine Querschnittslähmung haben und ihren Körper nur schwer oder gar nicht mit ihren Armen allein heben oder umsetzen können. Hierzu werden nachfolgend stellvertretend 5 Beispielmöglichkeiten beschrieben.
1. Möglichkeit:
Die Person sitzt z. B. auf dem Bett. Mit Hilfe der Achselstützen (Achselträger) 5.8 kann sich die Person anheben z. B. um die Hose selbst anzuziehen, um von A nach B zu fahren, um aufzustehen etc..
2. Möglichkeit:
Die Person sitzt z. B. auf dem Bett. Mit Hilfe der Armauflagen (Armschalen) 5.2, auf die sich die Person stützen kann, kann sie sich z. B. von A nach B bewegen, sich umsetzen, sich auf den Boden setzen, aufstehen, etc..
3. Möglichkeit:
Die Person kann z. B. mit Hilfe einer Liege 9.12, die auf die Sitzeinheiten aufgesteckt wird, liegend von A nach B fahren.
4. Möglichkeit:
Die Person kann z. B. mit Hilfe einer Stehvorrichtung/Stehliege 9.11 von A nach B fahren.
5. Möglichkeit:
Die Person sitzt z. B. auf dem Bett. Mit Hilfe des zweigeteilten Sitzes kann sich die Person auf die einzelnen Sitzfläche 5.3 des zweigeteilten Sitzes des mobilen Pflegehelfers setzen ohne die Sitzfläche des Bettes (Sofas oder sonstiges) verlassen zu müssen. Hierzu werden nachfolgend stellvertretend drei Beispielmöglichkeiten beschrieben.
1. Möglichkeit:
Der mobile Pflegehelfer wird so vor z. B. das Bett, Badewannenlift, Sofa oder Stuhl gefahren, dass die Person zwischen den beiden Sitzflächen 5.3 (hier: Halbsitzen) sitzt. Die Sitzeinheiten der 5. Baugruppe sind dabei auseinander geschwenkt und die Sitzflächen 5.3 nach unten geklappt. Die Sitzflächen 5.3 werden soweit hoch oder runter bewegt bis sie knapp über der Sitzfläche sind, auf der die Person gerade sitzt. Die Person stutzt sich nun auf die Armauflagen (Armschalen) 5.2 und kann durch gleichzeitiges Schwenken der Sitzeinheiten den Sitz unter dem Gesäß (Po) schließen (oder um sich zu setzen: unter dem Po öffnen), dies geschieht z. B. mit einem Hebel, der vorn an den Armauflagen 5.2 angebracht ist/sein kann und z. B. mechanisch, elektrisch, hydraulisch etc. bedienbar ist/sein kann. Die Person kann sich nun entweder bei geschlossenen Sitzflächen 5.3 auf den nun entstandenen zweigeteilten Sitz setzen oder bei geöffneten Sitzflächen 5.3 (geöffnetem Sitz) sich wieder auf das Bett oder sonstige Sitzfläche setzen.
2. Möglichkeit:
Die zweite Möglichkeit sich z. B. auf den, aus den beiden Sitzflächen 5.3 entstandenen zweigeteilten Sitz des mobilen Pflegehelfers zu setzen, besteht darin die Sitzflächen 5.3 (hier: Halbsitze) durch Schwenken der jeweiligen Sitzeinheit einzeln unter den Po zu schieben.
3. Möglichkeit:
Die Person kann z. B. von dem Bett auf den, aus den beiden Sitzflächen 5.3 entstandenen zweigeteilten Sitz oder auch nur auf eine einzelne Sitzfläche 5.3 durch z. B. Rutschen oder Umsetzen setzen.
Die Person kann (nun) in allen Richtungen auf den Sitzflächen 5.3 des mobilen Pflegehelfers sitzen. Die Person kann so z. B. in umgekehrter Fahrtrichtung oder auch seitlich auf dem mobilen Pflegehelfer sitzen. Dies ist möglich, weil die Rückenlehnen 5.6 mit den Achselstützen (Achselträgern) 5.8 umsteckbar und/oder abnehmbar sind (Stecksystem).
Alle Möglichkeiten sind auch kombinierbar.
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Diese große Beweglichkeit wird durch zwei unabhängige Sitzeinheiten erreicht, die somit auch zwei unabhängige Sitzflächen 5.3 haben/haben können. Diese zwei Sitzeinheiten der 5. Baugruppe (siehe 10) sind getrennt voneinander drehbar an den Drehgelenken 4.3 gelagert. Die Drehgelenke 4.3 haben automatische Verstelleinrichtungen, die die Sitzeinheiten mit den Sitzflächen 5.3 (hier Halbsitze) in allen Richtungen halten und führen können. Die beiden Drehgelenke 43, die die Sitzeinheiten mit den Sitzflächen 5.3 (hier Halbsitze) tragen, sind an einem Hebewerk/Hebesystem (4. Baugruppe) befestigt, welches die Sitzeinheiten mit den Sitzflächen 5.3 heben, senken und halten kann.
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Der zweigeteilte Sitz kann sich beim Heben nach vorne bewegen. Dies hat mehrere Vorteile:
- 1. Es wird eine günstigere Schwerpunktverlagerung des mobilen Pflegehelfers erreicht, was die Gefahr des Kippens reduziert (ja sogar fast unmöglich macht).
- 2. Es reduziert den Platzbedarf, den der mobile Pflegehelfer benötigt.
- 3. Es simuliert eine Aufstehbewegung, was die Beine der betreffenden Person schont.
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Das Hebewerk/Hebesystem der 4. Baugruppe, das den zweigeteilten Sitz der 5. Baugruppe trägt, ist auf dem Grundrahmen der 1. Baugruppe montiert, der das Fahrwerk der 2. Baugruppe und den Hebebock der 3. Baugruppe trägt.
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Der Grundrahmen hat 4 Aufgaben.
- 1. Er soll das Hebewerk/Hebesystem der 4. Baugruppe tragen und fahren.
- 2. Er soll die Person, die den mobilen Pflegehelfer benutzt mit Hilfe des Fahrwerks der 2. Baugruppe überall hin und in alle Richtungen fahren.
- 3. Er soll die Beine der Person tragen.
- 4. Er soll die Möglichkeit bieten andere Komponenten anzubringen, wie z. B. Treppenstufen-Steiger (6. Baugruppe), die es ermöglichen Treppenstufen zu überwinden.
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Zusammenfassend ist an dieser Stelle zu sagen, dass es sich bei dem mobilen Pflegehelfer um ein Fahrzeug handelt, das einen zweigeteilten Sitz (zwei Sitzflächen 5.3 hier Halbsitze) heben und senken kann. Mit Hilfe von Achselstützen (Achselträgern) 5.8, die in die hier zweigeteilte steckbare Rückenlehne 5.6 der jeweiligen Sitzeinheit der 5. Baugruppe mit den Sitzflächen 5.3 (hier Halbsitze) verstellbar eingeschoben werden, ist eine querschnittsgelähmte Person in der Lage sich auch auf der Toilette allein ent- und bekleiden und sich auch allein aufrecht hinstellen zu können. Die Achselstützen (Achselträger) 5.8 sind nach oben klappbar.
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Die Person, die den mobilen Pflegehelfer benutzt, kann sowohl den zweigeteilten Sitz (bestehend aus den beiden Sitzflächen 5.3) sowie auch jede Sitzfläche 5.3 der linken oder rechten Sitzeinheit allein in allen Sitzrichtungen verwenden, weil die Rückenlehnen umsteckbar und herausnehmbar sind.
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Die Sitzflächen 5.3, die mit dem Träger 5.1 beweglich verbunden sind, sind hier durch den Träger 5.1 verschiebbar angeordnet und können z. B. hydraulisch, elektrisch oder manuell verschoben werden. Die Sitzflächen 5.3 der Sitzeinheiten (5. Baugruppe) sind nach oben klappbar. Auf diese Weise wird erreicht, dass ein Freiraum für den menschlichen Körper entsteht, der nötig ist, wenn die Achselstützen (Achselträger) 5.8 verwendet werden, um sich zu setzen, aufzustehen oder um zwischen den Sitzeinheiten der 5. Baugruppe aufrecht zu stehen.
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An den Drehgelenken 4.3, die die Sitzeinheiten der 5. Baugruppe mit den Sitzflächen 5.3 (hier Halbsitze) tragen, ist es auch möglich Zwischenstücke 9.04 einzufügen, die die Sitzfläche insgesamt verbreiten können. Dazu können/sollten dann allerdings auch die nach oben klappbaren Sitzflächen 5.3 verbreitert werden. Von vom herein breitere Sitzeinheiten 9.05 mit breiteren Sitzflächen sind auch im Rahmen des Sonderzubehörs möglich.
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Der mobile Pflegehelfer ist ein Fahrzeug, das elektrisch über eine Steuerung z. B. Fernsteuerung oder manuell oder auch anderweitig betrieben werden kann.
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Um dieses Fahrzeug und die gehbehinderte Person noch mobiler zu machen, besteht die Möglichkeit den mobilen Pflegehelfer mit zwei Treppenstufen-Steigern (6. Baugruppe/Sonderzubehör 9.01) auszurüsten. Ein Treppenstufen-Steiger wird dazu auf der linken Seite und der zweite Treppenstufen-Steiger auf der rechten Seite des mobilen Pflegehelfers befestigt.
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Die beiden Treppenstufen-Steiger bestehen aus je drei Baueinheiten (= 6 Baueinheiten).
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Die 6 Baueinheiten sind:
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- 1. Zwei vordere Hubschwingen 6.1.1, die den Drehpunkt am Grundrahmen der 1. Baugruppe des Grundgerätes des mobilen Pflegehelfers haben. Die vorderen Hubschwingen 6.1.1 können starr oder in der Länge einstellbar sein.
Die vorderen Hubschwingen 6.1.1 werden über das Hebewerk (Hubgestell) mit der Hebevorrichtung 4.6 der 4. Baugruppe des Grundgerätes des mobilen Pflegehelfers gesteuert. Die vorderen Hubschwingen 6.1.1 können auch über eine eigene Steuerung wie z. B. eine Zugspindel mit eigenem Antrieb verfügen.
An den vorderen Enden der vorderen Hubschwingen 6.1.1 sind die Stützräder 6.1.2 befestigt, die starr oder freibeweglich lenkbar sind/sein können. Die Stützräder 6.1.2 der vorderen Hubschwingen 6.1.1 sind in der Höhe einstellbar und können mit einer eigenen Hebevorrichtung ausgestattet sein.
- 2. Zwei hintere Hubschwingen 6.2.1, die ihren Drehpunkt an den Radbolzen der Antriebsräder 2.1 der 2. Baugruppe des Grundgerätes des mobilen Pflegehelfers haben.
An den hinteren Enden der hinteren Hubschwingen 6.2.1 sind die Antriebsräder 6.2.3, die über die Antriebsräder 2.1 der 2. Baugruppe des Grundgerätes des mobilen Pflegehelfers angetrieben werden. Die hinteren Hubschwingen 6.2.1 werden über die vorderen Hubschwingen 6.1.1 gesteuert.
Die hinteren Hubschwingen 6.2.1 sind an den Radbolzen der Antriebsräder 2.1 der 2. Baugruppe des Grundgerätes des mobilen Pflegehelfers befestigt.
- 3. Zwei Stützräder 6.3, die starr oder freibeweglich lenkbar sein können.
Die Stützräder 6.3 können in der Höhe einstellbar sein und sie können auch mit einer eigenen Hebevorrichtung ausgestattet sein. Die Stützräder 6.3 sind an den Längsträgern 1.0 am Grundrahmen der 1. Baugruppe befestigt.
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Die Arbeitsweise der Treppenstufen-Steiger:
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Die Person, die mit dem mobilen Pflegehelfer eine Treppenstufe erreicht, hat das Hebewerk (Hubgestell) der 4. Baugruppe so weit hochgehoben, dass die vorderen Hubschwingen 6.1.1 voll ausgehoben sind. Beim Herunterfahren der Treppe fährt der mobile Pflegehelfer vorwärst soweit über die Treppenstufe bis sich die Stützräder 6.1.2 der vorderen Hubschwingen 6.1.1 frei nach unten bewegen können. Der mobile Pflegehelfer wird nun vorn durch die Stützräder 6.3 gehalten, die hinter den Stützrädern 6.1.2 der vorderen Hubschwingen an den Längsträgern 1.0 des Grundrahmens der 1. Baugruppe befestigt sind. Die Person (= der Fahrer), die den mobilen Pflegehelfer fährt, senkt nun das Hebewerk (Hubgestell) der 4. Baugruppe, welches die Sitzeinheiten mit dem zweigeteilten Sitz (den Sitzflächen 5.3/hier Sitzhälften) trägt, soweit ab, bis alle Räder mit Ausnahme der Vorderräder 2.0 Bodenkontakt haben (siehe 17).
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Nachdem die Hubschwingen 4.0.1 und 4.0.2 des Hebewerks der 4. Baugruppe abgesenkt sind und alle Räder außer den Vorderrädern 2.0 des Fahrwerks der 2. Baugruppe Bodenkontakt haben, fährt der Fahrer mit dem mobilen Pflegehelfer soweit vor bis nur noch die Antriebsräder 6.2.3 der hinteren Hubschwingen 6.2.1 auf der oberen Treppenstufe und die Stützräder 6.1.2 der vorderen Hubschwingen 6.1.1 auf der unteren Treppenstufe stehen (16). Der Fahrer des mobilen Pflegehelfers hebt nun das Hebewerk (Hubgestell) der 4. Baugruppe, an dem die Sitzeinheiten mit den Sitzflächen 5.3 der 5. Baugruppe sind, soweit an bis sich die Vorderräder 2.0 des Fahrwerks der 2. Baugruppe wieder auf den Boden abgesenkt haben und die Treppenstufen-Steiger der 6. Baugruppe wieder ihre Ausgangsstellung eingenommen haben. Der mobile Pflegehelfer hat nun wieder seine Ausgangsstellung erreicht (15).
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Der Treppenaufstieg erfolgt in umgekehrter Reihenfolge.
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Eine zusätzliche Hilfskraft (Hilfsperson), die dem Fahrer helfen müsste, ist nicht erforderlich.
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Der mobile Pflegehelfer kann an allen Baugruppen mit unterschiedlichsten Signalgebern 9.37 wie z. B. Tastern oder Sensoren (auch optische Systeme wie z. B. Kamera oder auch akustische Systeme wie z. B. Radar ausgestattet sein/werden), die überall am Fahrzeug angebracht sein/werden können. Ist das Gerät mit einer Sprachsteuerung/Sprachcomputer ausgestattet, so könnte das Gerät auch selbst in Form von Sprache z. B. Hindernisse ankündigen und beschreiben, Aussprechen, dass z. B. nun die Sitzeinheiten geöffnet oder geschlossen werden können etc. und Optionen anbieten.
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Der mobile Pflegehelfer ist/kann z. B. sowohl am Fahrwerk als auch an den Treppenstufen-Steigern mit Signalgebern 9.37 wie z. B. Tastern oder Sensoren (auch optische Systeme wie z. B. Kamera oder auch akustische Systeme wie z. B. Radar sind möglich) ausgestattet sein, die dafür sorgen, dass das Fahrzeug bei Gefahr gestoppt wird. Die Taster oder Sensoren können so ausgelegt sein, dass sie sowohl Hindernisse als auch Abgründe erkennen können und dann das Fahrzeug zunächst einmal stoppen und die Person auch gleichzeitig z. B. akustisch vor einer Gefahr warnen. Sowie das Fahrwerk und die Treppenstufen-Steiger mit Signalgebern 9.37 ausgestattet sein können, so können auch z. B. das Hebewerk und die Sitzeinheiten mit unterschiedlichsten Signalgebern 9.37 wie z. B. Tastern und Sensoren (auch Gewichtssensoren/Kraftmesser wie z. B. Kraftmessbolzen) ausgestattet sein, die z. B. Differenzgewichtsermittlungen (Belastung oder Entlastung der Sitzeinheiten) durchführen können und auch Feststellen können, wann die Sitzeinheiten statt auf eine Sitzfläche auf ein Hindernis wie z. B. die Hand einer Person stoßen. Die jeweiligen Signalgeber 9.37 können dann in die Steuerung des mobilen Pflegehelfers eingreifen, diesen stoppen, ihn an die jeweils neue Situation anpassen und so z. B. auch ein mögliches Einklemmen und Verletzen von Gliedmaßen verhindern.
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Der mobile Pflegehelfer
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Wenn man bei dem mobilen Pflegehelfer einen Längsschnitt von oben nach unten und von vorne nach hinten durch die Mitte des Fahrzeuges/Gerätes macht, so sind fast alle Teile spiegelbildlich zueinander und daher auch jeweils mit der gleichen Teilenummer benannt/versehen.
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In den Zeichnungen zeigen
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1: Den Grundrahmen (1. Baugruppe), das Fahrwerk mit den Antrieben (2. Baugruppe) und den Hebebock (3. Baugruppe) des mobilen Pflegehelfers
Perspektive: seitlich/schräg von vorne links
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2: Den mobilen Pflegehelfer wie in 1 und das Hebewerk mit Hebevorrichtung 4.6 (4. Baugruppe)
Perspektive: seitlich/schräg von vorne links
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3: Den mobilen Pflegehelfer wie in 2 und die Armauflagen 5.2 aus der 5. Baugruppe Perspektive: wie in 2
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4: Die linke Sitzeinheit der 5. Baugruppe ohne Armauflage 5.2 (die rechte Sitzeinheit der 5. Baugruppe ohne Armauflage 5.2 (ohne Zeichnung) ist spiegelbildlich zur linken Sitzeinheit)
Perspektive: seitlich shräg von vorne links
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5: Den mobilen Pflegehelfer wie in 2 und die Sitzeinheiten mit Armauflagen 5.2 (5. Baugruppe)
Perspektive: wie in 2
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6: Den mobilen Pflegehelfer wie in 5, jedoch mit nach unten heruntergefahrenem Hebewerk mit Hebevorrichtung 4.6 (4. Baugruppe) und Sitzeinheiten mit Armauflagen 5.2 (5. Baugruppe)
Perspektive: wie in 5
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7: Den mobilen Pflegehelfer wie in 5, jedoch mit Verkleidung 8.0 (hier: Teilverkleidung als Ausschnitt aus der kompletten Verkleidung) der 8. Baugruppe
Perspektive: wie in 5
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8: Den mobilen Pflegehelfer wie in 5, jedoch mit verstellten Armauflagen 5.2 und nach oben hochgeklappten Sitzflächen 5.3 der 5. Baugruppe
Perspektive: wie in 5
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9: Den mobilen Pflegehelfer wie in 5, jedoch mit etwas/leicht nach außen geschwenkter rechter Sitzeinheit, etwas nach außen umgesteckter rechter Armauflage 5.2 und nach oben hochgeklappten Sitzflächen 5.3 der 5. Baugruppe
Perspektive: wie in 5
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10: Den mobilen Pflegehelfer wie in 5, jedoch sind beide Sitzeinheiten (linke und rechte Sitzeinheit) etwas/leicht nach außen geschwenkt während die Armauflagen 5.2 in Normalstellung sind/stehen
Perspektive: wie in 5
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11: Den mobilen Pflegehelfer wie in 5. Die Armauflagen 5.2 sind in Normalstellung, die linke Sitzeinheit ist etwas/leicht nach außen geschwenkt und die rechte Sitzeinheit ist fast bis ganz nach vorne geschwenkt
Perspektive: wie in 5
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12: Den mobilen Pflegehelfer wie in 5, jedoch mit nach oben hochgeklappten Sitzflächen 5.3 der 5. Baugruppe
Perspektive: seitlich/schräg von hinten rechts
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13: Den mobilen Pflegehelfer wie in 5, jedoch mit nach oben hochgeklappten Sitzflächen 5.3 der 5. Baugruppe und mit links und rechts seitlich und beweglich befestigten/angebauten Treppenstufen-Steigern (6. Baugruppe)
Perspektive: wie in 5
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14: Den mobilen Pflegehelfer wie in 12, jedoch mit links und rechts seitlich und beweglich befestigten/angebauten Treppenstufensteigern (6. Baugruppe)
Perspektive: wie in 12
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15: Den mobilen Pflegehelfer wie in 14, jedoch mit angedeuteter Treppenstufe (Treppe) und in Startposition für den Treppenaufstieg
Perspektive: wie in 14
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16: Den mobilen Pflegehelfer wie in 15, jedoch ist das Hebewerk mit der Hebevorrichtung 4.6 der 4. Baugruppe heruntergefahren/nach unten abgesenkt und der Treppenaufstieg beginnt.
Perspektive: wie in 15
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17: Den mobilen Pflegehelfer wie in 16, jedoch während des Treppenaufstiegs
Perspektive: wie in 16
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18: Den mobilen Pflegehelfer wie in 13, jedoch rückwärts vor einer Treppenstufe und zwar in Position für einen Treppenaufstieg oder gerade nach einem Treppenabstieg
Perspektive: wie in 13 (seitlich/schräg von vorne links mit Treppe)
- 1. Es handelt sich um ein kompaktes spezielles Fahrzeug, das dadurch gekennzeichnet ist, dass es für die Krankenpflege und für Personen ist, die teilweise behindert (z. B. gehbehindert oder querschnittsgelähmt) sind, universell für deren Mobilität einsetzbar ist. „Universell für deren Mobilität einsetzbar ist” bedeutet hier, dass der mobile Pflegehelfer sowohl als Rollator/Gehhilfe als auch für schwerst gehbehinderte Personen (auch Querschnittsgelähmte) als Trageelement wie auch als Fahrzeug dient/dienen kann, das in allen Positionen verwendet werden kann.
- 2. Ein Fahrzeug, das ein Fahrwerk (2. Baugruppe) besitzt, das dadurch gekennzeichnet ist, dass es durch zwei getrennte Antriebseinheiten (hier Kombination aus 2.1–2.3), die sowohl manuell als auch elektrisch oder hydraulisch betrieben werden können und die jeweils eine Aufnahme für die Treppenstufen-Steiger (6. Baugruppe/Sonderzubehör 9.01) haben/haben kann, angetrieben wird. Die Antriebseinheiten wirken bevorzugt auf die Hinterräder 2.1, wobei eine Antriebseinheit jeweils für den Antrieb von einem Hinterrad zuständig ist.
- 3. Der mobile Pflegehelfer ist dadurch gekennzeichnet, dass er beliebig (beliebig viel) mit lenkbaren, freischwenkbaren und feststellbaren Antriebseinheiten ausgestattet/ausgerüstet werden kann.
Der Aufbau der Antriebseinheiten ist wie der, der schon beschrieben wurde, jedoch sind sie lenkbar, freischwenkbar und feststellbar an einem Träger befestig. Dieser Träger kann fast überall am Grundrahmen des mobilen Pflegehelfers, also auch an den vorderen Hubschwingen 6.1.1 befestigt werden. Die Lenkung der Antriebseinheiten kann mit einem eigenen Antrieb ausgestattet sein (siehe auch Nr. 75 Sonderzubehör 9.44).
- 4. Die Antriebseinheiten der hinteren Hubschwingen 6.2.1 der Treppenstufen-Steiger können mechanisch, hydraulisch oder elektrisch nach oben oder unten bewegt werden. (Hier werden sie mechanisch über die vorderen Hubschwingen 6.1.1 gesteuert und bewegt.) Die Anntriebseinheiten der hinteren Hubschwingen 6.2.1 können mit einer eigenen Steuerung ausgerüstet sein.
- 5. Ein Fahrzeug das ein Fahrwerk hat, das dadurch gekennzeichnet ist, dass das Fahrzeug zusätzlich mit einem Notantrieb, der von Hand (Handrad 9.02) bedienbar ist, ausgestattet ist/sein kann. Der Fahrer kann sich mit dem mobilen Pflegehelfer z. B. wie mit einem Rollator mit Aufstiegshilfe (für Treppenstufen) und eigenem Antrieb, der auch geschoben werden kann fortbewegen oder er kann sich wie mit einem Rollstuhl sitzend manuell mit Hilfe der Handräder 9.02 fortbewegen.
- 6. Ein Fahrzeug, das ein Fahrwerk (2. Baugruppe) hat, das zusätzlich dadurch gekennzeichnet ist, dass die Vorderräder 2.0 bevorzugt freischwenkbare/lenkbare Rollen sind, wodurch der mobile Pflegehelfer lenkbar wird, da die Hinterräder 2.1 bevorzugt nicht schwenkbar sind. Man kann die Vorderräder 2.0 auch so gestalten, dass sie selbst lenkbar sein können.
- 7. An dem Grundrahmen (1. Baugruppe) mit Fahrwerk und Antriebseinheiten (2. Baugruppe) ist ein Hebebock (3. Baugruppe) befestigt, an dem das Hebewerk mit Hebevorrichtung 4.6 (4. Baugruppe) angebracht ist, das dadurch gekennzeichnet ist, dass die zweigeteilten Sitzeinheiten (5. Baugruppe) in gleicher Winkellage auf und ab bewegt werden können. Dies kann z. B. durch ein Parallel-Gestänge (hier die Schwingen 4.0.1 und 4.0.2) oder einen Hubmast (ähnlich wie bei einem Gabelstapler) oder ähnliche Vorrichtungen realisiert werden. Der Antrieb der Hebevorrichtung 4.6 kann dabei z. B. durch einen Spindelantrieb, eine Zahnstange oder ähnlich bekannte Antriebsarten realisiert werden.
- 8. Die Hebevorrichtung/Hubvorrichtung 4.6 ist dadurch gekennzeichnet, dass sie mit einem eigenen Antrieb, der z. B. elektrisch oder hydraulisch betrieben werden kann, ausgestattet sein kann und der auch mit einem Notantrieb (z. B. Handrad 9.02) ausgestattet sein kann, der manuell/von Hand bedienbar ist.
- 9. Das Hebewerk mit der Hebevorrichtung 4.6 ist dadurch gekennzeichnet, dass es auch autonom gesteuert werden kann.
- 10. Ein Fahrzeug, das dadurch gekennzeichnet ist, dass es zwei getrennte unabhängige Sitzeinheiten hat, die zusammen eine zweigeteilte Sitzfläche 5.3 und eine zweigeteilte Rückenlehne 5.6 ergeben.
- 11. Der Sitz ist dadurch gekennzeichnet, dass er zweigeteilt ist und die Sitzflächen 5.3 um eine jeweilige Achse 5.4 (hier Scharnier) nach oben geklappt werden können. Bei Bedarf kann jede einzelne Sitzfläche 5.3 z. B. durch eine Verriegelung festgestellt werden, damit sie bei Bedarf hochgeklappt bleibt. Die Sitzflächen 5.3 können auch ergonomisch geformt sein.
- 12. Die Sitzeinheiten (5. Baugruppe) sind an Drehgelenken 4.3, die dadurch gekennzeichnet sind, dass sie es ermöglichen, dass die jeweilige Sitzeinheit nach außen geschwenkt und in der jeweils gewünschten Position festgestellt werden kann. Die Sitzeinheiten werden hier manuell geschwenkt. Die jeweilige Sitzeinheit kann dabei um mehr als 200 Grad schwenkbar sein. Die Schwenkbarkeit der Sitzeinheiten richtet sich dabei nach der Konstruktion und der Ergonomie des Fahrzeuges.
- 13. Die Drehgelenke 4.3, die die Sitzeinheiten schwenkbar machen, sind zusätzlich dadurch gekennzeichnet, dass sie sowohl manuell gesperrt werden können als auch bei Belastung der Sitzeinheiten selbst sperren können. Die Sitzeinheiten werden hier manuell geschwenkt und sperren bei Belastung selbst, sie können aber auch manuell gesperrt werden.
- 14. Die Drehgelenke 4.3 können so gestaltet sein, dass sie die Drehbewegung selbst realisieren und die Drehgelenke 4.3 selbst sperren können (z. B. elektrisch). Die Drehgelenke 4.3 können z. B. elektrisch nur drehen oder nur sperren oder in Kombination drehen und sperren.
- 15. Das Drehgelenk 4.3 ist auch dadurch gekennzeichnet, dass es mit einem zusätzlichen Drehgelenk/Neigegelenk 4.3.1 ausgestattet sein kann, welches die Neigung der Sitzeinheiten beliebig verstellbar macht, feststellbar ist und auch selbst steuerbar ist/sein kann.
- 16. Die Drehgelenke 4.3 und 4.3.1 sind dadurch gekennzeichnet, dass sie auch autonom gesteuert werden können.
- 17. Die Träger 5.1, an denen die zweigeteilten Sitzflächen 5.3 und die anderen Anbaukomponenten befestigt sind/sein können, sind dadurch gekennzeichnet, dass sie mit oder ohne Verschiebeeinrichtung sein können. Ohne Verschiebeeinrichtung werden die Träger 5.1 selbst auch zu den Träger 5.0 und tragen die zweigeteilten Sitzflächen 5.3 und die weiteren Anbaukomponenten. Mit Verschiebeeinrichtung können die Träger 5.1, die die zweigeteilten Sitzflächen und die weiteren Anbaukomponenten tragen auf den Trägern 5.0 bewegt/verschoben werden.
- 18. Die Träger 5.1, an denen die zweigeteilten Sitzflächen und die weiteren Anbaukomponenten befestigt sind, sind dadurch gekennzeichnet, dass sie auch ausfahrbar sind/sein können, weil sie eine Verschiebeeinrichtung haben. Sie sind entweder manuell (z. B. abstreckbar) oder sie können z. B. mit einer Hubspindel, Zahnstange, Hubzylinder etc. versehen sein, die dann auch elektrisch oder hydraulisch etc. betrieben werden/werden können. Dies dient der ergonomischen Sitzeinstellung.
- 19. Die Rückenlehne 5.6 ist dadurch gekennzeichnet, dass es sich um eine zweigeteilte Rückenlehne 5.6 handelt (die z. B. auch passend zu den entsprechenden Sitzflächen sein kann/könnte), die entweder fest oder flexibel über ein Stecksystem befestigt werden kann. Bei Befestigung über ein Stecksystem ist die zweigeteilte Rückenlehne 5.6 je nach Bedarf verstellbar, umsteckbar oder herausnehmbar. Die zweigeteilte Rückenlehne 5.6 kann mit einer Verriegelung ausgestattet sein, die die beiden Teile der zweigeteilten Rückenlehne 5.6 so miteinander verbindet, dass die Rückenlehne 5.6 sich selbst und die Sitzeinheiten sperren kann.
- 20. Die zweigeteilte Rückenlehne 5.6 ist dadurch gekennzeichnet, dass sie auch mit nach oben klappbaren Armlehnen 5.6.1 ausgerastet ist/sein kann, die auch abnehmbar und umsteckbar sein können. Die Armlehnen 5.6.1 können auch separat z. B. in Halterungen 5.9 am Träger 5.1 neben den Sitzflächen 5.3 eingesteckt werden. Die zweigeteilte Rückenlehne 5.6 und die Armlehnen 5.6.1 können ergonomisch geformt sein/sein können und sie können auch zur seitlichen Begrenzung nach unten zu den Trägern der Sitzeinheiten geschlossen sein.
- 21. Die Sitzeinheiten sind dadurch gekennzeichnet, dass die Anbaukomponenten (wie z. B. die Rückenlehne 5.6) von einer Sitzeinheit beliebig auf die andere Sitzeinheit umsteckbar sein können. Dazu sollten/können die Anbaukomponenten ergonomisch so geformt sein, dass sie sowohl für die linke Sitzeinheit wie auch für die rechte Sitzeinheit verwendet werden können.
- 22. Die Sitzeinheiten sind dadurch gekennzeichnet, dass sich eine Person auch nur allein auf die Sitzfläche 5.3 einer einzelnen Sitzeinheit setzen kann und sie dann auch z. B. über das Drehgelenk, an dem diese Sitzeinheit ist, sich seitlich nach außen aus dem mobilen Pfleghelfer herausschwenken kann.
Die Person hat auch die Möglichkeit zwischen den Sitzeinheiten absteigen oder sich z. B. zwischen den Sitzeinheiten auf eine Sitzfläche wie z. B. Bett hinsetzen zu können oder aufstehen/umsetzen zu können.
Die Sitzeinheiten sind so gestaltet, dass ein Einklemmen von Körperteilen sowohl beim Schließen als auch beim Öffnen wie auch in geschlossenem Zustand nahezu unmöglich ist.
- 23. Die Sitzeinheiten haben Armauflagen/Armstützen 5.2, die in jeder Stellung feststellbar und die auch umsteckbar und abnehmbar sein können. Die Armauflagen 5.2 können auch ergonomisch geformt sein.
- 24. Der Bügel 4.5 ist dadurch gekennzeichnet, dass er links und rechts die Griffe 9.29 zum Festhalten ersetzt/ersetzen kann, er gleichzeitig eine stehende Person stützen kann, sodass sie nicht nach vorne fallen kann oder er kann beim Sitzen in entgegengesetzter Fahrtrichtung der Person als Rückenstütze dienen. Der Bügel 4.5 kann auch ergonomisch geformt sein.
- 25. Die Griffe 9.29 können auch so gestaltet sein, dass sie einzeln angebracht werden können und dass sie ergonomisch geformt sein können.
- 26. Die Sitzeinheiten sind auch dadurch gekennzeichnet, dass sie Achselstützen 5.8 haben, die für die zu pflegende Person sehr hilfreich sein können. Die Achselstützen 5.8 können sowohl in der Höhe als auch in der Stellung beliebig wie auch seitlich beliebig eingestellt werden. Wird die Hebevorrichtung 4.6 angehoben, so ist es der Person möglich zu stehen, je nach dem wie weit die Achselstützen 5.8 ausgefahren worden sind. Die Achselstützen 5.8 sind manuell (z. B. abstecken) oder mit Antrieb höhenverstellbar. Die Achselstützen 5.8 können auch ergonomisch geformt sein.
- 27. Die Achselstützen 5.8 können z. B. auch mit einem Hubspindelantrieb ausgerüstet sein, der es der Person ermöglicht die Achselstützen 5.8 soweit auszufahren, bis die Person stehen kann. Dies kann elektrisch oder hydraulisch oder auf andere Art betrieben werden.
- 28. Die Achselstützen 5.8 können auch in die Halterungen der Armauflagen 5.2 eingesteckt werden, sodass die Achselstützen 5.8 auch unabhängig von den Sitzeinheiten eine Person heben können oder um eine Person, die z. B. vom Hals an gelähmt ist, auf die Sitzflächen 5.3 des mobilen Pflegehelfers zu setzen, werden die Sitzeinheiten hinter der Person geschwenkt.
- 29. Die Sitzeinheiten sind dadurch gekennzeichnet, dass alle beweglichen Bauteile der Sitzeinheiten auch autonom gesteuert werden können.
- 30. Die Sitzeinheiten sind dadurch gekennzeichnet, dass ein Gurtsystem (Fixierungsgurte 9.23) angebracht werden kann, das speziell angepasst sein/werden kann.
- 31. Die Sitzeinheiten sind dadurch gekennzeichnet, dass sie auch Fußstützen 9.10 haben können, die in alle Richtungen eingesetzt werden können. Die Fußstützen 9.10 können auch ergonomisch geformt sein.
- 32. Die Sitzeinheiten sind dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Liege 9.12 tragen können. Die Liege 9.12 kann sowohl starr über das Stecksystem als auch beweglich und schwenkbar angebracht sein/werden.
- 33. Die Sitzeinheiten sind dadurch gekennzeichnet, dass sie universell nutzbar sind, sowohl als Träger für Personen als auch als Träger für unterschiedlichste Anbaukomponenten wie z. B. Arbeitsplatten 9.30, die als Tischflächen) dienen können/könnten. Die Arbeitsplatten 9.30 können/könnten sowohl nach vorne z. B. anstelle der Armauflagen 5.2 eingesteckt werden/sein als auch nach hinten z. B. in Bezug auf eine/die Stehliege 9.11 (= Stehhilfe) anstelle der Achselstützen 5.8 oder der Rückenlehne 5.6 eingesteckt werden/sein.
- 34. Der mobile Pflegehelfer ist dadurch gekennzeichnet, dass das Zubehör/Anbaukomponenten der Sitzeinheiten wie z. B. die Rückenlehne 5.6 auch z. B. bei der Liege 9.11 verwendet werden.
- 35. Die Sitzeinheiten sind dadurch gekennzeichnet, dass alle möglichen Anbaukomponenten sowohl starr als auch beweglich angebracht sein/werden können.
- 36. Die Sitzeinheiten sind dadurch gekennzeichnet, dass sowohl jede einzelne Sitzeinheit als auch beide Sitzeinheiten zusammen in allen Sitzrichtungen benutzt/verwendet werden können.
- 37. Die Liegen 9.11 und 9.12 können sowohl ergonomisch geformt als auch ergonomisch verstellbar sein/angepasst werden.
- 38. Der mobile Pflegehelfer ist dadurch gekennzeichnet, dass die Sitzeinheiten z. B. auch einen Vollstuhl/Rollstuhl/Liege mit klappbarem Gestell/Vollsitz 9.38 z. B. Sitze für Kraftfahrzeuge mit einer Person greifen/aufnehmen, heben und transportieren kann und damit auch Treppen steigen kann. Diese Baueinheiten werden über das Stecksystem der Sitzeinheiten gegriffen und gehalten.
- 39. Der mobile Pflegehelfer ist dadurch gekennzeichnet, dass er z. B. eine Vollsitzfläche 9.39 mit einer Person direkt z. B. vom Bett greifen, heben und transportieren kann und damit auch Treppen steigen kann. Hierbei können auch die Anbaukomponenten/Anbauteile der Sitzeinheiten wie z. B. die Rückenlehne 5.6 verwendet werden, damit die Person gegen das Herunterfallen vom Sitz gesichert werden kann.
- 40. Der mobile Pflegehelfer ist auch dadurch gekennzeichnet, dass er nur mit einer schwenkbaren Sitzeinheit mit ungeteilter Sitzfläche 5.3 als Vollsitz ausgestattet sein könnte.
- 41. Der mobile Pflegehelfer ist dadurch gekennzeichnet, dass er eine Person z. B. mit Hilfe der Treppenstufen-Steiger in ein Kraftfahrzeug z. B. in einen Pkw-Bus einsteigen lassen/fahren kann und die Person dann z. B. über einem entsprechend gestalteten Fahrersitz/Fahrersitzeinheit absetzen kann, sodass die Person den Pkw-Bus vom Fahrersitz aus selbst fahren kann.
- 42. Der mobile Pflegehelfer ist dadurch gekennzeichnet, dass er eine Person z. B. mit Hilfe der Treppenstufen-Steiger in ein Kraftfahrzeug z. B. in einen Pkw-Bus einsteigen lassen/fahren kann und die Sitzeinheiten des mobilen Pflegehelfers dann selbst zum Fahrersitz werden/werden können.
- 43. Der mobile Pflegehelfer ist dadurch gekennzeichnet, dass er eine Person z. B. direkt über eine Sitzgelegenheit heben und fahren kann und diese Person dort direkt absetzen kann.
- 44. Die zwei kompletten Sitzeinheiten sind dadurch gekennzeichnet, dass sie auch auf ein anderes Fahrwerk oder in ein anderes Fahrzeug angebracht werden könnten, das für die Sitzeinheiten geeignet ist.
- 45. Der mobile Pflegehelfer ist dadurch gekennzeichnet, dass er gleichzeitig neben den Sitzeinheiten, die außer den Armauflagen 5.2 nicht abgenommen werden brauchen, mit einer Liege/Stehliege 9.11 ausgerüstet werden kann, die sowohl als Liege wie auch als Stehhilfe/Stehliege eingesetzt werden kann. Die Liege 9.11 kann nach Bedarf befestigt/montiert oder auch wieder abgenommen/demontiert werden. Wird die Liege 9.11 als Stehhilfe/Stehliege eingesetzt, so bringt das Hebewerk mit der Hebevorrichtung 4.6 in Kombination mit den Längsträgern 1.0 des Grundrahmens die Liege 9.11 von einer waagerechten Position bis hin zu einer senkrechten Position. Die Liege 9.11 hat am nach hinten zeigenden Fußende eine Standfläche für die Füße. Die Länge der Liege 9.11 ist/kann variabel sein. Die Person kann durch Fixierungsgurte 9.23 fixiert werden. Die schwenkbaren Sitzeinheiten können in die jeweils gewünschte Position gebracht werden, sodass die Sitzflächen 5.3 dann als Ablageflächen dienen können. Wird die Liege 9.11 als Stehliege/Stehhilfe eingesetzt, ist auch das Anbringen von Arbeitsplatten/Arbeitsflächen 9.30 wie z. B. als Tischfläche(n) zum Essen etc. an den Sitzeinheiten möglich. Die Arbeitsplatten 9.30 können sowohl starr als auch beweglich/schwenkbar und feststellbar über das Stecksystem also Steckverbindungen befestigt werden. Die Arbeitsplatten 9.30 können auch ergonomisch geformt sein.
- 46. Der mobile Pflegehelfer ist dadurch gekennzeichnet, dass überall so auch z. B. an den Sitzeinheiten medizinische Geräte und/oder medizinische Hilfsmittel wie z. B. Infusionsträger angebracht werden können.
- 47. Die Sitzeinheiten sind dadurch gekennzeichnet, dass sie mit Signalgebern 9.37 wie z. B. Tastern oder Sensoren ausgestattet sind/sein können, die vor möglichen Gefahren warnen und in die Steuerung des Fahrzeuges eingreifen können.
- 48. Die Sitzeinheiten sind dadurch gekennzeichnet, dass sie Signalgeber 9.37 wie z. B. Gewichtssensoren/Kraftmesser wie z. B. Kraftmessbolzen haben/haben können, die sowohl das Gewicht einer Person über Differenzgewichtsermittlung (Eigengewicht der Sitzeinheiten selbst plus Gewicht des Fahrers) ermitteln können als auch Feststellen können, ob sich die Sitzeinheiten auf etwas wie z. B. Hand/Körperteil(e) einer Person oder einen Gegenstand oder auf eine Sitzgelegenheit wie z. B. Bett, Sofa, Stuhl, Toilette, Badewannenlift etc. auflegen, was ein mögliches Einklemmen und Verletzen von Gliedmaßen/Körperteilen verhindern kann.
- 49. An dem mobilen Pflegehelfer/Fahrzeug können links und rechts Treppenstufen-Steiger befestigt werden, die dadurch gekennzeichnet sind, dass an dem jeweiligen Hinterrad 2.1 um die Achse ein Radsatz bewegt wird, der von dem Hinterrad 2.1 angetrieben wird/werden kann. Das Absenken des Hebewerkes der 4. Baugruppe und der Sitzeinheiten der 5. Baugruppe bewirkt bei Eingriff des Stützlagers 6.1.3 ein Verdrehen der Hubschwingen 6.1.1 und 6.2.1 der Treppenstufen-Steiger. Das Verdrehen der Hubschwingen 6.1.1 und 6.2.1 bewirkt, dass das Fahrzeug angehoben wird und nun auf den Stützrädern 6.1.2 der vorderen Hubschwingen 6.1.1 und auf den Antriebsrädern 6.2.3 der hinteren Hubschwingen 6.2.1 der Treppenstufen-Steiger steht. Die Antriebsräder 2.1 des Fahrwerkes nehmen die Kräfte der hinteren Hubschwingen 6.2.1 der Treppenstufen-Steiger auf und sorgen zusammen mit den Antriebseinheiten 2.1–2.3 für den Fahrantrieb der Treppenstufen-Steiger.
- 50. Die Treppenstufen-Steiger sind dadurch gekennzeichnet, dass der ganze mobile Pflegehelfer bei Absenken der Sitzeinheiten angehoben wird und der schrittweise Treppenstufen steigen kann, ohne dass der mobile Pflegehelfer umkippt, weil der Schwerpunkt durch das Absenken der Sitzeinheiten beim Treppensteigen günstiger wird.
- 51. Die Treppenstufen-Steiger sind dadurch gekennzeichnet, dass sie auch ein eigenes Fahrwerk haben, auf denen der mobile Pflegehelfer auch fahren kann und auch so mobil ist.
- 52. Die Treppenstufen-Steiger sind dadurch gekennzeichnet, dass sie zwei zusätzliche Stützräder 6.3 am Grundrahmen mit Fahrwerk haben, die starr mit oder ohne Federung oder freischwenkbar (drehbar/lenkbar) mit oder ohne Federung sein können und sie können auch mit einer eigenen Hebevorrichtung ausgestattet sein.
- 53. Die Treppenstufen-Steiger können auch einen eigenen Hubantrieb erhalten, wodurch dann das Hebewerk für den Sitz nicht unbedingt abgesenkt werden muss.
- 54. Die Stützräder 6.1.2 der vorderen Hubschwingen 6.1.1 der Treppenstufen-Steiger können zusätzlich mit einer Hebevorrichtung ausgestattet sein.
- 55. Auch der Fahrantrieb für die Treppenstufen-Steiger könnte separat sein.
- 56. Die Treppenstufen-Steiger sind dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Steuerung haben können, die beide Treppenstufen-Steiger (links und rechts) gleichzeitig ansteuern kann.
- 57. Der mobile Pflegehelfer ist dadurch gekennzeichnet, dass er eine Steuerung (7. Baugruppe) besitzt/besitzen kann, die entweder mechanisch, elektrisch, elektronisch pneumatisch oder hydraulisch ausgeführt ist/sein kann.
- 58. Der mobile Pflegehelfer ist dadurch gekennzeichnet, dass er Signalgeber 9.37 wie z. B. Taster oder Sensoren hat/haben kann, die am Fahrwerk befestigt sind/sein können und die dafür sorgen/sorgen können, dass das Fahrzeug bei Gefahr gestoppt wird/werden kann. Die Taster oder Sensoren sind so ausgelegt, dass sie sowohl Hindernisse als auch Abgründe erkennen können und dann das Fahrzeug zunächst erst einmal stoppen. Diese Taster oder Sensoren können auch sowohl Teil des Fahrwerkes als auch der Steuerung der Treppenstufen-Steiger sein, sie können also sowohl in Kombination von Fahrwerk und Treppenstufen-Steigern als auch separat am Fahrwerk und an den Treppenstufen-Steigern angebracht werden. Diese Signalgeber 9.37 können direkt bei der Steuerung des gesamten Fahrzeuges eingreifen, indem sie das Fahrzeug zunächst erst einmal stoppen/anhalten, damit der Fahrer dann weitere Schritte einleiten kann wie z. B. Treppenaufstieg oder Treppenabstieg.
- 59. Alle Räder des Fahrwerkes und der Treppenstufensteiger können mit Signalgebern 9.37 wie z. B. Tastern oder Sensoren ausgestattet sein, die auf Belastung oder auf Entlastung reagieren und dementsprechend die Impulse an die Steuerung (7. Baugruppe) weiterleiten. Der Steuerung stehen dann diese Informationen zur Verfügung, die sie auswerten kann und die dann ein mögliches Stoppen/Anhalten des Fahrzeuges auslösen.
- 60. Die Treppenstufen-Steiger sind dadurch gekennzeichnet, dass auch die Hubschwingen 6.1.1 und 6.2.1 der Treppenstufen-Steiger mit extra Signalgebern 9.37 wie z. B. Tastern oder Sensoren ausgestattet sein können, die Anzeigen können, wann z. B. die Kante einer Treppenstufe erreicht ist oder wann eine Treppenstufe zu Ende ist oder wie hoch eine Treppenstufe ist.
- 61. Der mobile Pflegehelfer ist dadurch gekennzeichnet, dass eine Person, die z. B. querschnittsgelähmt ist, stehend, sitzend oder liegend ohne Fremdhilfe Treppenstufen überwinden kann.
- 62. Der mobile Pflegehelfer ist dadurch gekennzeichnet, dass auch das Fahren oder Treppenstufensteigen ohne Fahrer möglich ist/sein kann. Dies ist z. B. über eine Fernsteuerung oder Computersteuerung oder andere Steuersysteme möglich, sodass sich das Fahrzeug auch autonom bewegen kann.
- 63. Der mobile Pflegehelfer ist dadurch gekennzeichnet, dass der Grundrahmen des mobilen Pflegehelfers nach hinten zwei Längsträger 1.0 hat, die jeweils mit einer Antriebseinheit 2.1–2.3 versehen sind.
- 64. Der mobile Pflegehelfer ist dadurch gekennzeichnet, dass an dem Grundrahmen mit Fahrwerk und Antrieben links und rechts Treppenstufen-Steiger angebracht sind/werden können.
- 65. Der mobile Pflegehelfer ist dadurch gekennzeichnet, dass die Längsträger 1.0 des Grundrahmens nur im vorderen Bereich verbunden sind und nach hinten frei stehen, sodass der Raum unter den Sitzeinheiten frei ist. Dadurch kann man mit den Sitzeinheiten direkt über andere Sitzflächen wie z. B. Toilette, Stuhl, Badewannenlift etc. fahren.
- 66. Die Längsträger 1.0 mit den Antriebseinheiten 2.1–2.3 sind dadurch gekennzeichnet, dass die Bauhöhe niedrig gehalten wird, sodass die Längsträger 1.0 mit den Antriebseinheiten 2.1–2.3 z. B. unter ein Bett fahren können, wobei die Sitzeinheiten dann frei über der Liegefläche des Bettes sind und sie so noch weiter über die Liegefläche des Bettes ragen können.
- 67. Der mobile Pflegehelfer ist auch dadurch gekennzeichnet, dass die Längsträger 1.0 durch Geschiebe (Sonderzubehör 9.43) verlängert werden können, wodurch sowohl die Länge und die Breite als auch die Standfestigkeit des mobilen Pflegehelfers noch einmal erheblich erhöht wird/erhöht werden kann. Die Geschiebe können sowohl manuell bedienbar (verschoben) als auch mit einem eigenen Antrieb ausgestattet sein.
- 68. Der mobile Pflegehelfer ist dadurch gekennzeichnet, dass das Hebewerk mit der Hebevorrichtung 4.6 auch weggelassen werden kann. Die Sitzeinheiten können in dem Fall über Drehgelenke 4.3 fest in bestimmter Höhe ergonomiebedingt oder beliebig höhenverstellbar ergonomiebedingt am Grundrahmen befestigt sein. Die Höhenverstellung ist in diesem Fall starr.
- 69. Der mobile Pflegehelfer ist dadurch gekennzeichnet, dass er mit einer Vollverkleidung (8. Baugruppe) ausgestattet sein kann, die optisch ansprechend und praktisch gestaltet/geformt sein kann. Auch eine Teilverkleidung ist möglich. Die Verkleidung 8.0 kann in Form und Farbgebung so gewählt sein, dass das äußere Erscheinungsbild nicht unbedingt vermuten lässt, dass es sich um einen mobilen Pflegehelfer handelt.
- 70. Der mobile Pflegehelfer ist auch dadurch gekennzeichnet, dass die Treppenstufen-Steiger, wenn sie zur 6. Baugruppe und somit zum Grundgerät des mobilen Pflegehelfers gehören, von der Vollverkleidung 8.0 abgedeckt werden können.
- 71. Der mobile Pflegehelfer ist auch dadurch gekennzeichnet, dass die Treppenstufen-Steiger, wenn sie zur 9. Baugruppe (Sonderzubehör 9.01) und somit nicht zum Grundgerät gehören, von einer zusätzlichen Teilverkleidung abgedeckt werden können/müssen.
- 72. Der mobile Pflegehelfer ist dadurch gekennzeichnet, dass das Material frei wählbar ist.
- 73. Der mobile Pflegehelfer ist dadurch gekennzeichnet, dass die Leistung aller Antriebe frei wählbar ist.
- 74. Der mobile Pflegehelfer ist dadurch gekennzeichnet, dass er zwei schwerbehinderte Personen sowohl gleichzeitig als auch nacheinander auf die unabhängigen Sitzflächen aufnehmen und transportieren kann. Die Personen können dabei beide z. B. zur gleichen Zeit auf den unabhängigen Sitzeinheiten in allen Sitzrichtungen sitzen und transportiert werden. Die Personen können sowohl gleichzeitig als auch nacheinander abgesetzt werden.
- 75. Der mobile Pflegehelfer ist dadurch gekennzeichnet, dass er auch mit umfangreichen Sonderzubehör (wie es in der 9. Baugruppe vorgestellt wird) ausgerüstet werden kann.
9. Baugruppe: Sonderzubehör
9.01 Treppenstufen-Steiger mit zusätzlich anbringbarer Teilverkleidung
9.02 Vorrichtung für manuellen Fahrbetrieb, Hebewerk etc. (z. B. Handräder, Kurbel etc.)
9.03 Manuelle Hebevorrichtung
9.04 Verbreiterungssatz für Sitzeinheiten
9.05 Breitere Sitzeinheiten
9.06 Separater Stuhl/Rollstuhl (Vollstuhl) für Härtefälle zum Einhängen z. B. in Halterungen 5.9 an Träger mit Führungsschiene 5.0 und/oder 5.1 der 5. Baugruppe
9.07 Verriegelung für zweigeteilten Sitz (mit den Sitzflächen 5.3)
9.08 Verriegelung für zweigeteilte Rückenlehne 5.6
9.09 Bodenverlängerungsplatte mit Geschiebe und/oder zum Einhängen um die Bodenplatte 1.2 nach hinten beliebig zu verlängern
9.10 Starre klappbare Fußstützen für Sitzeinheiten, die dafür sorgen, dass der Abstand zwischen den Sitzflächen 5.3 und den Fußstützen 9.10 gleich bleibt.
9.11 Aufsteckbare Liege für den mobilen Pflegehelfer, die auch als Stehhilfe/Stehliege verwendet werden kann. Die Länge der Liege 9.11 ist/kann variabel sein. Die Liege 9.11 kann der Länge nach teilbar sein und sie kann auch ergonomisch geformt sein.
9.12 Aufsteckbare Liege für Sitzeinheiten, die sowohl starr als auch beweglich und schwenkbar angebracht sein kann.
9.13 Frontgeweicht (Gegengewicht) kann bei Verlängerung der Schwingen 4.0.1 und 4.0.2 durch Geschiebe nötig werden/sein.
9.14 Antrieb für Vorderräder, damit das Fahrzeug auch über die Vorderräder 2.0 angetrieben werden kann
9.15 Allradantrieb für Fahrzeug
9.16 Toilettenschieber für Sitzeinheiten
9.17 Ablagekorb für vorne für das Anbringen an Verkleidung (siehe 8. Baugruppe)
9.18 Arbeitsplatte für vorne für das Anbringen an Verkleidung (siehe 8. Baugruppe)
9.19 unterschiedliche Körbe zum Einhängen an beliebigen Stellen
9.20 Bremssystem nach StVZO
9.21 Beleuchtung nach StVZO
9.22 Sitzkissen für Sitzflächen für zusätzliche Polsterung (können auch ergonomisch geformt sein). Die Polsterung kann aus jedem beliebigen Material sein, das für die Polsterung geeignet ist.
9.23 Fixierungsgurte für Körper (Sicherheitsgurte z. B. Bauchgurte, Hosenträgergurte, Sitzgurte etc.)
9.24 Beintragegurte/Beinsicherheitsgurte, die z. B. an den Armschalen 5.2 oder am Hebewerk angebracht werden können.
9.25 Kopfstütze mit Fixierungsmöglichkeit (z. B. Schleudertraumastütze mit Halterung)
9.26 Handy-Halterung
9.27 Fernsteuerungs-Halterung
9.28 Signalgeber, der Signal erzeugt (wie z. B. Hupe oder ähnliches)
9.29 Griffe, die anstelle des Bügels 4.5 verwendet werden können und die auch ergonomisch geformt sein können.
9.30 Arbeitsplatten für Sitzeinheiten, die z. B. als Tischfläche(n) dienen können und die sowohl starr als auch beweglich/schwenkbar und feststellbar sein können. Die Arbeitsplatten können durch das Stecksystem (Steckverbindungen) sowohl in die Halterungen der Armschalen/Armauflagen 5.2 als auch z. B. in Bezug auf die Stehliege 9.11 statt der Achselstützen 5.8 oder der Rückenlehne 5.6 eingesteckt werden.
9.31 Abnehmbares Faltdach
9.32 Abnehmbare Kabine
9.33 Abnehmbarer Sonnenschutz (könnte z. B. auch ein Einweg-Schutz sein)
9.34 Abnehmbarer Regenschutz (könnte z. B. auch ein Einweg-Schutz sein)
9.35 Anhängerkupplung (wie z. B. für ein Fahrrad)
9.36 Spezieller Anhänger zum Anhängen an die Sitzeinheiten
9.37 Unterschiedlichste Signalgeber wie z. B. Taster, Sensoren, Kameras, Radar, Gewichtssensoren, Kraftmesser, akustische Warnsignalgeber etc.
9.38 Vollsitz zum Einhängen z. B. in Halterungen 5.9 an Träger mit Führungsschienen 5.0 und/oder 5.1 der 5. Baugruppe
9.39 Vollsitzfläche zum Einhängen z. B. in Halterungen 5.9 an Träger mit Führungsschienen 5.0 und/oder 5.1 der 5. Baugruppe
9.40 Montage-Traversen für Sitzeinheiten in Kraftfahrzeugen/für die in Kraftfahrzeugen befindlichen z. B. Seriensitze
9.41 Montagesatz für die Befestigung des mobilen Pflegehelfers in Kraftfahrzeugen z. B. Schnellverschlüsse, die am Boden des Kraftfahrzeuges befestigt werden und den mobilen Pflegehelfer fest in Position halten.
9.42 Die Vorderräder 2.0/Vorderachse des mobilen Pflegehelfers können/kann mit einem Verbreiterungssatz verbreitert werden
9.43 Die Längsträger 1.0 des mobilen Pflegehelfers können z. B. mit einem Geschiebe verlängert werden.
9.44 Der mobile Pflegehelfer kann mit lenkbaren, freischwenkbaren und feststellbaren Antriebseinheiten ausgerüstet werden.
Der Aufbau der Antriebseinheiten ist wie der, der schon beschrieben wurde, jedoch sind sie lenkbar, freischwenkbar und feststellbar an einem Träger befestigt. Dieser Träger kann fast überall am Grundrahmen des mobilen Pflegehelfers, also auch an den vorderen Hubschwingen 6.1.1 der Treppenstufen-Steiger statt der Stützräder 6.2.1 befestigt werden. Die Lenkung der Antriebseinheiten kann mit einem eigenen Antrieb ausgestattet sein.
9.45 Armauflagen/Armschalen, die in der Neigung und seitlich einstellbar sind/sein können