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DE202009004399U1 - Führungsplatte für ein System zum Befestigen einer Schiene auf einem Untergrund und ein eine solche Führungsplatte umfassendes System - Google Patents

Führungsplatte für ein System zum Befestigen einer Schiene auf einem Untergrund und ein eine solche Führungsplatte umfassendes System Download PDF

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DE202009004399U1
DE202009004399U1 DE202009004399U DE202009004399U DE202009004399U1 DE 202009004399 U1 DE202009004399 U1 DE 202009004399U1 DE 202009004399 U DE202009004399 U DE 202009004399U DE 202009004399 U DE202009004399 U DE 202009004399U DE 202009004399 U1 DE202009004399 U1 DE 202009004399U1
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DE202009004399U
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Original Assignee
Vossloh Werke GmbH
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Publication of DE202009004399U1 publication Critical patent/DE202009004399U1/de
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    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
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    • E01B9/02Fastening rails, tie-plates, or chairs directly on sleepers or foundations; Means therefor
    • E01B9/28Fastening on wooden or concrete sleepers or on masonry with clamp members
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Abstract

Führungsplatte für ein System (S) zum Befestigen einer Schiene (14) auf einem Untergrund (U), an dem seitlich des Schienenweges eine Schulter (26) vorhanden ist, die die beim Befahren der Schiene (14) durch ein Schienenfahrzeug auftretenden Kräfte aufnimmt, wobei die Führungsplatte (1) eine dem Untergrund (U) zugeordnete Unterseite (2) und eine in Montagestellung frei liegende, von der Unterseite (2) abgewandte Oberseite (3) aufweist, auf der ein Federelement (36) abstützbar ist, das zum Aufbringen von federnd elastischen Niederhaltekräften auf die zu befestigende Schiene (14) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass in die Unterseite (2) der Führungsplatte (1) eine Ausnehmung (4) eingeformt ist, deren Abmessungen an die Abmessungen der Schulter (26) so angepasst sind, dass die Schulter (26) in Montagestellung der Führungsplatte (1) frei in die Ausnehmung (4) greift, und dass an der der Öffnung der Ausnehmung (4) gegenüberliegenden Dachfläche (25) der Ausnehmung (4) mindestens eine Verstärkungsrippe (23, 24) ausgebildet ist, die in Richtung...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Führungsplatte für ein System zum Befestigen einer Schiene auf einem Untergrund, an dem seitlich des Schienenweges eine Schulter vorhanden ist, die die Kräfte aufnimmt, welche entstehen, wenn ein Schienenfahrzeug die Schiene befährt. Die Führungsplatte weist dabei eine dem Untergrund zugeordnete Unterseite und eine in Montagestellung frei liegend, von der Unterseite abgewandt angeordnete Oberseite auf, auf der ein Federelement abstützbar ist, das zum Aufbringen von federnd elastischen Niederhaltekräften auf die zu befestigende Schiene vorgesehen ist.
  • Darüber hinaus betrifft die Erfindung ein System zum Befestigen einer Schiene auf einem Untergrund, an dem seitlich des Schienenweges eine Schulter vorhanden ist. Das erfindungsgemäße System umfasst dabei ein Federelement zum Ausüben einer elastischen Niederhaltekraft auf die Schiene, eine Führungsplatte zum Führen des Federelements und ein Spannelement zum Verspannen des Federelements gegen den Untergrund.
  • Die Aufgabe der Führungsplatten besteht bei solchen Systemen einerseits darin, die beim Befahren der Schiene auftretenden, quer zur Schienenlängsrichtung gerichteten Kräfte aufzunehmen und auf die fest mit dem Untergrund verankerte Schulter zu übertragen. Andererseits dienen die Führungsplatten als Auflage für jeweils ein Federelement, welches im fertig montierten Zustand eines mit der Führungsplatte ausgestatteten Schienenbefestigungssystems die erforderliche elastische Niederhaltekraft auf den Schienenfuß ausübt.
  • Unter der Bezeichnung "Winkelführungsplatten" bekannte Führungsplatten, wie beispielsweise die von der Anmelderin unter der Bezeichnung "W14" Angebotene, weisen eine in der Draufsicht rechtwinklige, längsgestreckte Grundform auf, an deren einer, der Schiene zugeordneten Längsseite eine Führungsfläche ausgebildet ist. Diese Führungsfläche liegt im fertig montierten Zustand der Führungsplatte voll am Schienenfuß an und fixiert die Lage der Schiene in Querrichtung. Dabei besitzt die bekannte Winkelführungsplatte eine etwa mittig ausgerichtete, sich von ihrer Ober- bis zu ihrer Unterseite erstreckende Durchgangsöffnung, durch die sich bei der Montage eine Befestigungsschraube führen lässt, die die Führungsplatte mit dem auf ihr angeordneten Federelement gegen den Untergrund verspannt.
  • Neben dem voranstehend erläuterten Stand der Technik ist in der DE 41 01 198 C1 eine Führungsplatte beschrieben, die zum Befestigen einer Schiene mittels einer ω-förmigen Spannklemme bestimmt ist. In der bekannten Führungsplatte sind Vertiefungen vorgesehen, in denen nach der Montage der U-förmig gebogene Mittelteil der Spannklemme liegt. Darüber hinaus weist die bekannte Winkelführungsplatte eine Rinne auf, die sich in Montagestellung parallel zur Schiene erstreckt. In dieser Rinne sind nach der Montage die nach außen führenden Abschnitte der Spannklemme längs und quer zur jeweils zu befestigenden Schiene abgestützt.
  • Die voranstehend beschriebenen bekannten Führungsplatten setzen voraus, dass in oder an dem jeweiligen Untergrund eine Schulter ausgebildet ist, an der sich die Führungsplatte im montierten Zustand abstützt. Üblicherweise wird diese Schulter durch einen an den Untergrund angeformten Absatz gebildet, gegen den sich die Führungsplatte im montierten Zustand mit ihrer von der Schiene abgewandten Seite abstützt.
  • Ein andere Möglichkeit der Abstützung einer Schiene ist in der US 4,313,563 beschrieben. Bei diesem auch unter der Bezeichnung "Safelok" bekannten System zur Schienenbefestigung ist in den in der Regel aus einer Betonschwelle gebildeten festen Untergrund ein aus Eisengussmaterial hergestelltes Schulterstück eingegossen. Dieses Schulterstück weist an seinem frei auf der Oberfläche des festen Untergrunds sitzenden Abschnitt eine Aufnahme auf, deren Öffnung auf der von der zu befestigenden Schiene abgewandten Seite des Absatzes angeordnet ist.
  • Bei dem Safelok-System greift in die Ausnehmung der Schulter ein einstückig aus Flachstahl geformter Federbügel ("Clip") mit einem Querstück, von dem zwei im Wesentlichen parallel zueinander verlaufende Federarme ausgehen. Diese Federarme sind in Seitenansicht gesehen ausgehend von dem in der Ausnehmung des Schulterstücks sitzenden Querstück in einem großen Bogen in Richtung der zu befestigenden Schiene geführt, wobei die Federarme im ungespannten Zustand in einer unterhalb des Querstücks angeordneten Position enden. Im montierten Zustand drücken die Federarme entsprechend vorgespannt mit ihren freien Enden auf den Fuß der zu befestigenden Schiene, dessen Oberseite sich im Wesentlichen auf derselben Höhe befindet wie die Aufnahme der Schulter.
  • Der Vorteil des Safelok-Systems besteht darin, dass es mit einem speziell geformten Werkzeug montiert werden kann. In der Praxis zeigt sich, dass unter den in Folge von Schwerlast- oder Hochgeschwindigkeitsverkehr gegebenen hohen Belastungen es bei den in diesen Systemen eingesetzten Federbügeln innerhalb kurzer Einsatzdauer zu Kraft- und Federwegverlusten kommt, durch die die Federkraft stark vermindert wird. Auch kann es dazu kommen, dass die Federbügel bei der Montage so stark deformiert werden, dass sie die für ein ordnungsgemäßes Niederhalten der Schiene geforderten Federeigenschaften verlieren. In Folge der nachlassenden Federwirkung wird auch der Widerstand gegen Durchschieben des Schienenfußes in eine quer zur Längserstreckung der Schiene gerichteten Richtung vermindert.
  • Ein weiterer gerade im Hochgeschwindigkeits- und Schwerlastverkehr sich besonders negativ bemerkbar machender Nachteil des bekannten Safelok-Systems besteht darin, dass die Schiene bei diesem System nicht gegen ein Kippen geschützt ist, zu dem es insbesondere bei Auftreten von hohen Querkräften kommen kann. Schließlich lässt sich bei dem bekannten Safelok-System die Förderung nach einer größtmöglichen Isolation der Schiene gegenüber dem sie stützenden Untergrund nur unter großem Aufwand erfüllen.
  • Vor diesem Hintergrund bestand die Aufgabe der Erfindung darin, ein Bauteil zu schaffen, mit dem es gelingt, auch bei solchen Schienenbefestigungssystemen, bei denen die Ableitung der im Fahrbetrieb auftretenden Kräfte über eine an oder in dem festen Untergrund vorhandene Schulter erfolgt, den Anforderungen eines modernen Schienenfahrbetriebes gerecht zu werden.
  • Dabei sollte das durch die Erfindung zu schaffende Bauteil insbesondere geeignet sein, auf einfache Weise bestehende Befestigungssysteme des Safelok-Typs so umzurüsten, dass sie den in der Praxis auftretenden Belastungen über eine ausreichend lange Betriebsdauer sicher standhalten.
  • Ebenso sollte ein System zum Befestigen einer Schiene geschaffen werden, bei dem die voranstehend erläuterten Nachteile nicht mehr bestehen.
  • In Bezug auf das Bauteil ist die voranstehend genannte Aufgabe erfindungsgemäß durch eine Führungsplatte mit den in Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst worden. Vorteilhafte Ausgestaltungen einer erfindungsgemäßen Führungsplatte sind in den auf Anspruch 1 rückbezogenen Ansprüchen angegeben.
  • In Bezug auf das System zum Befestigen einer Schiene besteht die erfindungsgemäße Lösung der voranstehend angegebenen Aufgabe darin, dass dieses System entsprechend Anspruch 15 ausgebildet ist. Vorteilhafte Ausgestaltungen eines erfindungsgemäßen Schienenbefestigungssystems sind in den auf Anspruch 15 rückbezogenen Ansprüchen angegeben.
  • Eine erfindungsgemäße Führungsplatte für ein System zum Befestigen einer Schiene auf einem Untergrund, an dem seitlich des Schienenweges eine Schulter vorhanden ist, die die beim Befahren der Schiene durch ein Schienenfahrzeug auftretenden Kräfte aufnimmt, weist in Übereinstimmung mit dem eingangs erläuterten Stand der Technik eine dem Untergrund zugeordnete Unterseite und eine in Montagestellung frei liegende, von der Unterseite abgewandte Oberseite auf. Auf der Oberseite der Führungsplatte ist dabei ebenfalls wie beim eingangs diskutierten Stand der Technik ein Federelement abstützbar, das zum Aufbringen von federnd elastischen Niederhaltekräften auf die zu befestigende Schiene vorgesehen ist.
  • Erfindungsgemäß ist nun in die Unterseite der Führungsplatte eine Ausnehmung eingeformt, deren Abmessungen an die Abmessungen der Schulter so angepasst sind, dass die Schulter in Montagestellung der Führungsplatte frei in die Ausnehmung greift.
  • Zusätzlich ist mindestens an der der Öffnung der Ausnehmung gegenüberliegenden Dachfläche der Ausnehmung mindestens eine Verstärkungsrippe ausgebildet, die in Richtung der Öffnung der Ausnehmung über eine Höhe vorsteht, die kleiner als die Höhe der Ausnehmung ist.
  • Durch die von ihrer Unterseite her in die erfindungsgemäße Führungsplatte eingeformte Ausnehmung kann die Führungsplatte auf die an dem festen Untergrund jeweils vorhandene Schulter aufgesetzt werden. Die Schulter wird dabei von der Ausnehmung so aufgenommen, dass die Führungsplatte selbst mit ihrer an der Unterseite verbleibenden Aufstandsfläche auf dem festen Untergrund abgestützt ist.
  • Gegebenenfalls kann dabei zwischen der Unterseite der Führungsplatte und dem festen Untergrund eine oder mehrere Zwischenlagen vorhanden sein, um beispielsweise eine definierte Nachgiebigkeit und ein bestimmtes Verschleißverhalten des durch die Führungsplatte und die mit ihr zusammenwirkenden Bauteile "Federelement" und "Spannelement" gebildeten Befestigungspunkt zu erreichen.
  • Die in der Aufnahme an deren Dachfläche erfindungsgemäß vorhandene mindestens eine Verstärkungsrippe ist standardmäßig so dimensioniert, dass bei optimalen Verhältnissen im aufgesetzten, noch kraftfreien Zustand zwischen ihrer der Schulter zugeordneten Unterseite und der ihr jeweils zugeordneten Fläche der Schulter ein gewisser Abstand besteht. Wenn anschließend das auf der Führungsplatte sitzende Federelement verspannt wird, kann sich die Führungsplatte verformen, bis die Rippe auf der Schulter sitzt und den die Ausnehmung abdeckenden und das Federelement tragende Dachabschnitt der Führungsplatte auf der Schulter abgestützt ist. Ein übermäßiges Durchbiegen der Führungsplatte wird so sicher verhindert.
  • Sollte es im Zuge des Verspannens des Federelements zu einem Bruch der Verstärkungsrippe kommen, so stört dies deren Abstützfunktion nicht, da in diesem Fall die Führungsplatte über die zwischen der Schulter und der Dachfläche der Führungsplatte verbleibenden Bruchstücke auf der Schulter abgestützt ist.
  • Da ein Bruch der jeweils vorhandenen Verstärkungsrippen bewusst in Kauf genommen wird, sind die Verstärkungsrippen in der Regel so schmal ausgebildet, dass sie nur geringe Querkräfte aufnehmen können. So beträgt die Dicke der Verstärkungsrippen typischerweise weniger als ein Fünfzehntel, insbesondere weniger als ein Zwanzigstel der in Längsrichtung der zu befestigenden Schiene gemessenen Breite der Führungsplatte. So sind in der Praxis die Rippen ca. 5 mm breit, während die Führungsplatte in Schienenlängsrichtung gemessen ca. 115 mm breit ist.
  • Ist die Schulter nicht optimal positioniert, weil sie beispielsweise zu hoch über den Untergrund hinaussteht, zu tief sitzt oder schief ausgerichtet ist, wird der Bruch der Verstärkungsrippe bei der Montage sogar gezielt herbeigeführt. Erreicht wird auf diese Weise, dass sich das in der Aufnahme vorhandene freie Volumen selbsttätig an den in Folge der jeweiligen Ausrichtung und Positionierung der Schulter entstehenden Bedarf anpasst, ohne dass dazu der Montagevorgang unterbrochen werden muss. Auch bei ungenau positionierter Schulter wird so erreicht, dass die Führungsplatte sicher auf der im oder an dem festen Untergrund vorhandenen Schulter abgestützt ist.
  • Auf diese Weise erlauben es erfindungsgemäße Führungsplatten bei einer besonders leichten Bauweise die auf ihnen sitzenden Federelemente mit hohen Kräften vorzuspannen, ohne dass dabei die Gefahr eines Bruchs der Führungsplatte besteht. Dabei eignet sich eine erfindungsgemäß ausgebildete Führungsplatte insbesondere zum Umrüsten bestehender Befestigungssysteme, bei denen bereits eine entsprechende Schulter in oder an dem jeweiligen festen Untergrund vorhanden ist. Indem die Erfindung nämlich diese Schulter zur Abstützung der erfindungsgemäßen Führungsplatte nutzt und eine erfindungsgemäße Führungsplatte jeweils so ausgebildet ist, dass sich ihre Ausnehmung selbsttätig an die Form und Lage der betreffenden Schulter anpasst, kann die Umrüstung mit denkbar geringem Aufwand und entsprechend minimierten Kosten erfolgen.
  • Zwei oder mehr in erfindungsgemäßer Weise dimensionierte Verstärkungsrippen können in der Ausnehmung einer erfindungsgemäßen Führungsplatte vorhanden sein, wenn dadurch beispielsweise die Sicherheit der Abstützung und Aussteifung des die Ausnehmung abdeckenden und im Montagezustand das Federelement tragenden Dachabschnitts des Federelements erhöht wird.
  • Ein erfindungsgemäßes System zum Befestigen einer Schiene auf einem Untergrund, an dem seitlich des Schienenweges eine Schulter vorhanden ist, umfasst in Übereinstimmung mit dem eingangs angegebenen Stand der Technik ein Federelement zum Ausüben einer elastischen Niederhaltekraft auf die Schiene, eine Führungsplatte zum Führen des Federelements, und ein Spannelement zum Verspannen des Federelements gegen den Untergrund. Die voranstehend in einer allgemeinen Weise zusammengefassten Vorteile der erfindungsgemäßen Gestaltung einer Führungsplatte lassen sich bei einem solchen System dadurch nutzen, dass seine Führungsplatte in erfindungsgemäßer Weise ausgebildet ist.
  • Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung weist die Führungsplatte an ihrer der zu befestigenden Schiene zugeordneten Stirnseite eine ebene Anlagefläche für den Schienenfuß auf. Über diese Anlagefläche erfolgt die Abstützung der Schiene gegen die beim Befahren auftretenden Querkräfte.
  • Vorteilhafterweise ist die mindestens eine in der Aufnahme einer erfindungsgemäßen Führungsplatte vorhandene Verstärkungsrippe quer zur Anlagefläche der Führungsplatte ausgerichtet. Auf diese Weise stützt die Verstärkungsrippe nicht nur den die Aufnahme abdeckenden und auf seiner Oberseite das Federelement tragenden Dachabschnitt der Führungsplatte, sondern versteift die Führungsplatte auch in einer quer zur Längserstreckung der zu montierenden Schiene ausgerichteten Richtung. Dementsprechend ist die Führungsplatte trotz der vergleichbar großvolumigen, für die Aufnahme der Schulter bestimmten Ausnehmung in der Lage, in Montagestellung hohe Querkräfte sicher aufzunehmen.
  • Eine optimale Abstützung der Führungsplatte bei gleichzeitig gutem Schutz der Schulter lässt sich dadurch erreichen, dass die in ihre Unterseite eingeformte Ausnehmung an ihrer der Schiene zugeordneten Vorderseite und ihrer der Vorderseite gegenüberliegenden Rückseite sowie den zwischen der Vorder- und der Rückseite sich erstreckenden Seiten jeweils von einer Wand der Führungsplatte begrenzt ist. Besonders positiv wirkt sich diese vollständige Umgrenzung der Ausnehmung durch Wände der Führungsplatte dann aus, wenn die Schulter aus einem korrosionsgefährdeten Material, beispielsweise Eisen- oder Stahlguss gefertigt ist. Solche Schultern werden bei dieser Ausgestaltung der Erfindung durch die Führungsplatte gegen einen Kontakt mit korrosiven Medien geschützt. Sollte es trotzdem zu einer Ansammlung von Wasser oder anderen Flüssigkeiten im Bereich der Ausnehmung kommen, so können zum Ableiten in die der Rückseite der Ausnehmung zugeordnete Rückwand oder die seitlichen Wände von der Ausnehmung in die Umgebung führende Kanäle zum Abführen von sich in der Ausnehmung der Führungsplatte möglicherweise sammelnder Flüssigkeit vorgesehen sein. Die Kanäle können dabei auf einfache Weise dadurch gebildet werden, dass sie in Richtung der Unterseite der Führungsplatte offen sind.
  • Insbesondere in Anwendungsfällen, bei denen die im oder an dem festen Untergrund vorhandene Schulter dazu geeignet ist, mit einem für das Spannen des jeweiligen Federelements benötigten Spannmittel verbunden zu werden, wie dies beispielsweise bei den als Schulterstücke in den festen Untergrund eingegossenen Schultern des Safelok-Systems der Fall ist, kann es zweckmäßig sein, wenn in die Führungsplatte eine von ihrer Oberseite in die Ausnehmung führende Durchgangsöffnung eingeformt ist, durch die bei der Montage das jeweils benötigte Spannelement zum Spannen des Federelements steckbar ist. Um die durch diese Öffnung verursachte Schwächung des Dachabschnitts der Führungsplatte auszugleichen, kann innerhalb der Ausnehmung an zwei gegenüberliegenden Seiten der Durchgangsöffnung jeweils eine in erfindungsgemäßer Weise dimensionierte Verstärkungsrippe angeordnet sein. Diese Anordnung der erfindungsgemäß vorgesehenen Verstärkungsrippen erlaubt es, die Materialstärken im Bereich des Dachabschnitts der Führungsplatte trotz der dort eingeformten Durchgangsöffnung auf ein Minimum zu reduzieren.
  • Aufgrund der durch die erfindungsgemäßen Rippen erreichten Aussteifung und Abstützung der Führungsplatte ist es ohne Weiteres möglich, die Führungsplatte einstückig aus einem Kunststoffmaterial zu fertigen. Die Fertigung aus Kunststoff hat nicht nur den Vorteil eines besonders geringen Gewichts und einfacher Herstellbarkeit, sondern bietet auch eine gute elektrische Isolierung, ohne dass dazu zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. Minimale Wanddicken bei gleichzeitig optimierter Belastbarkeit ergeben sich dabei dann, wenn der Kunststoff faserverstärkt ist.
  • Weiter minimiert werden kann die Materialstärke insbesondere im Bereich des die Ausnehmung abdeckenden, in der Montagestellung das Federelement tragenden Dachabschnitts dadurch, dass auch an der freien Oberseite des Federelements mindestens eine Verstärkungsrippe ausgebildet ist. Für deren vorteilhafte Ausrichtung und Ausgestaltung gelten die voranstehenden Erläuterungen zu den in der Ausnehmung der Führungsplatte vorgesehenen Verstärkungsrippen entsprechend.
  • An der Oberseite der erfindungsgemäßen Führungsplatte können darüber hinaus in an sich bekannter Weise Formelemente, wie Stege, Vertiefungen, Rippen und dergleichen, zum abschnittsweisen seitlichen Führen des auf der Führungsplatte abzustützenden Federelements vorhanden sein.
  • Eine für Anwendungen, bei denen eine hohe elektrische Isolation der Schiene gefordert wird, besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, dass die Führungsplatte an ihrer der zu befestigenden Schiene zugeordneten Stirnseite ein sich parallel zu der Stirnseite erstreckendes Isolatorelement trägt, das dazu bestimmt ist, bei der Montage auf dem Fuß der zu befestigenden Schiene so aufzusitzen, dass das die Niederhaltekraft aufbringende Federelement über das Isolatorelement auf die Schiene wirkt. Indem das Isolatorelement fest mit der Führungsplatte verbunden ist, ist seine Montage denkbar einfach und lässt sich insbesondere auch mit Hilfe von automatisch arbeitenden Montagemaschinen besonders sicher bewältigen. Die feste Verbindung zwischen der Führungsplatte und dem Isolatorelement kann dabei dadurch hergestellt werden, dass das Isolatorelement bereits bei der Herstellung einstückig mit der Führungsplatte verbunden wird, an die Führungsplatte angeklebt oder an die Führungsplatte angesteckt ist. Dabei kann dadurch, dass im Übergangsbereich zwischen dem Isolatorelement und der Führungsplatte eine Sollbruchstelle ausgebildet ist, auf einfache Weise sichergestellt werden, dass durch die erfindungsgemäße Anordnung des Isolatorelements die von dem Federelement in der Montagestellung auf die Schiene ausgeübte Niederhaltekraft nicht beeinträchtigt wird. So bricht das Isolatorelement gezielt von der Führungsplatte ab, wenn beim Spannen des Federelements eine bestimmte Belastung überschritten wird. Das Isolatorelement ist dann frei beweglich und kann den Bewegungen der Schiene und des Federelements ohne weiteres folgen.
  • Die im oder an dem jeweiligen festen Untergrund vorhandene Schulter lässt sich in erfindungsgemäßer Weise nicht nur zum Abstützen der Führungsplatte selbst nutzen, sondern kann auch als Widerlager für das zum Spannen des Federelements genutzte Spannelement dienen. Um dies zu ermöglichen, kann das betreffende Spannelement einen Kopplungsabschnitt zum formschlüssigen Ankoppeln an die an dem Untergrund vorgesehene Schulter aufweisen. Mit diesem Kopplungsabschnitt greift das Spannelement beispielsweise in eine entsprechende Aufnahme der Schulter oder wirkt mit einem geeignet geformten Vorsprung der Schulter zusammen.
  • Um eine definierte Nachgiebigkeit des durch das erfindungsgemäße Befestigungssystem gebildeten Befestigungspunktes zu gewährleisten, kann das erfindungsgemäße System eine elastische Zwischenlage umfassen, auf der die Schiene bei fertig montiertem System steht. Diese Zwischenlage kann derart ausgelegt werden, dass sie sich bei fertig montiertem System unter die zu befestigende Schiene erstreckt, um auch bei der Schiene eine definierte Nachgiebigkeit zu gewährleisten.
  • Zum Schutz gegen einen übermäßigen abrasiven Verschleiß kann es insbesondere in Gegenden, in denen eine hohe Staub- oder Sandflugbelastung vorliegt, zweckmäßig sein, wenn das erfindungsgemäße System eine Abrasionsplatte umfasst, die bei fertig montiertem System auf dem Untergrund liegt. Auf dieser beispielsweise aus einem hochreibfesten Material bestehenden Abrasionsplatte stehen dann alle anderen Elemente des erfindungsgemäßen Systems.
  • Der feste Untergrund, auf dem die erfindungsgemäße Führungsplatte bzw. das erfindungsgemäße System montiert werden, ist typischerweise durch eine Betonplatte oder eine Schwelle gebildet, die aus Beton oder einem vergleichbar belastbaren, festen Material gegossen ist. Ebenso kann die Schwelle aus Holz, Kunststoff oder Stahl hergestellt sein.
  • Die Schulter, an der sich die erfindungsgemäß ausgebildete Führungsplatte abstützt, kann wie beim Safelok-System als Schulterstück ausgebildet sein, das mit einem Befestigungsabschnitt fest in dem Untergrund sitzt, während sein Schulterabschnitt frei über die Oberfläche des festen Untergrunds hervorsteht.
  • Im Fall, dass jeder Längsseite der Schiene jeweils eine Führungsplatte zugeordnet ist, kann die Montage und der Halt der Führungsplatte dadurch besonders einfach und sicher gestaltet werden, dass die Führungsplatten durch einen Abschnitt einstückig miteinander verbunden sind, der sich in Montagestellung unter der Schiene her erstreckt.
  • Schließlich kann das System auch noch eine auf dem Untergrund sitzende Platte umfassen, an der die Schulter ausgebildet ist und auf der die Führungsplatte im fertig montierten Zustand sitzt. Solche in der Fachsprache auch als "Rippenplatten" bezeichneten Platten werden vielfach zur Vereinfachung der Montage und gleichmäßigen Verteilung der beim Überfahren des jeweiligen Befestigungspunktes auftretenden Kräfte genutzt.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert. Es zeigen jeweils schematisch:
  • 1 eine Führungsplatte in einer perspektivischen Ansicht von unten;
  • 2 die Führungsplatte in einer perspektivischen Ansicht von oben;
  • 3 ein Schienenbefestigungssystem in Draufsicht;
  • 4 das Schienenbefestigungssystem in einem Schnitt entlang der in 3 eingezeichneten Schnittlinie A-A;
  • 5 ein in dem Schienenbefestigungssystem eingesetztes Spannelement in einer perspektivischen Ansicht;
  • 6 die Führungsplatte gemäß 1 in einer Ansicht von unten.
  • Die die Grundform eines Quaders besitzende, einstückig aus einem faserverstärkten Kunststoff gefertigte Führungsplatte 1 weist eine Unterseite 2 und eine in Montagestellung frei liegende, von der Unterseite 2 abgewandte Oberseite 3 auf.
  • Von ihrer Unterseite 2 her ist in die Führungsplatte 1 eine Ausnehmung 4 eingeformt, deren Öffnung 5 den weitaus größten Teil der Unterseite 2 einnimmt. Dabei ist die Ausnehmung 4 von einer der zu montierenden Schiene zugeordneten ersten Längsseitenwand 6, einer gegenüberliegend dazu angeordneten rückwärtigen zweiten Längsseitenwand 7, einer ersten sich an der einen Schmalseite der Führungsplatte 1 erstreckenden Schmalseitenwand 8 und einer gegenüberliegend dazu angeordneten, der anderen Schmalseite der Führungsplatte 1 zugeordneten zweiten Schmalseitenwand 9 umgrenzt.
  • Die der Unterseite 2 zugeordneten Flächen der Längsseiten 6, 7 und der Schmalseiten 8, 9 bilden eine Aufstandfläche 10, mit der die Führungsplatte 1 in Montagestellung auf dem jeweiligen Untergrund steht. In den Eckbereichen zwischen der ersten Längsseite 6 und den Schmalseitenwänden 8, 9 ist dabei jeweils ein in Richtung der Ausnehmung 4 vorstehender Eckabsatz 11, 12 ausgeformt, so dass dort ein erweiterter Bereich der Aufstandflächen 10 zur Verfügung steht. Gleichzeitig ist die Wandstärke der zweiten Längsseite 7 größer als die der ersten Längsseite 6, so dass auch im Bereich der zweiten Längsseite 7 eine sichere Abstützung der Führungsplatte gewährleistet ist.
  • Die erste Längsseite 6 ist dem Fuß 13 der zu montierenden Schiene 14 zugeordnet. An ihrer dem Schienenfuß 13 zugeordneten Seite ist dazu eine ebene Anlagefläche 15 ausgebildet, die sich über die Breite B der Führungsplatte 1 erstreckt und mit der Aufstandfläche 10 einen rechten Winkel einschließt. In Montagestellung stützt sich der Schienenfuß 13 an der Anlagefläche 15 ab.
  • In die Schmalseitenwände 8, 9 ist jeweils ein Kanal 16, 17 eingeformt, die von der Ausnehmung 4 zur Umgebung U führen und nach Art von Ausnehmungen zur Aufstandfläche 10 hin offen ausgebildet sind. Genauso sind in die zweite Längswand 7 in regelmäßigen Abständen zueinander angeordnete Kanäle 18, 19, 20 eingeformt, über die in Montagestellung der Führungsplatte ebenfalls Flüssigkeit (Regenwasser) abfließen kann.
  • An zentraler Stelle ist in den Dachabschnitt 21 der Führungsplatte 1 eine Durchgangsöffnung 22 eingeformt, die von der Oberseite 3 der Führungsplatte 1 in die Ausnehmung 4 führt. Die Durchgangsöffnung 22 weist dabei eine nutartig gestreckte Form auf, deren Längsachse quer zur Anlagefläche 15 ausgerichtet ist.
  • In der Ausnehmung 4 sind zwei jeweils quer zur Anlagefläche 15 ausgerichtete Verstärkungsrippen 23, 24 vorhanden, die von der durch die Unterseite des Dachabschnitts 21 der Führungsplatte 1 gebildeten Dachfläche 25 ausgehen und sich jeweils zwischen den Längsseitenwänden 6, 7 der Führungsplatte 1 erstrecken. Die eine Verstärkungsrippe 23 ist dabei in enger Nachbarschaft zur einen Längsseite der Durchgangsöffnung 22 angeordnet, während die andere Verstärkungsrippe 24 eng benachbart zur anderen Längsseite der Durchgangsöffnung 22 positioniert ist.
  • Die Verstärkungsrippen 23, 24 weisen jeweils einen an die rückwärtige Längswand 7 angeschlossenen Abschnitt 23a, 24a auf, der sich annähernd über die gesamte Höhe H der Ausnehmung 4 erstreckt. Er endet dabei jedoch mit einem geringen Abstand H1 zur Aufstandfläche 10, so dass die Verstärkungsrippen 23, 24 auch in diesem Bereich nicht mit dem Untergrund, auf dem die Führungsplatte 1 im praktischen Einsatz steht, in Berührung kommen.
  • Ausgehend von der Längswand 7 erstreckt sich der jeweilige Abschnitt 23a, 24a der Verstärkungsrippen 23, 24 jeweils über etwa ein Drittel der Tiefe T der Ausnehmung 4 und geht dort jeweils in einen zweiten Abschnitt 23b, 24b über, der eine deutlich geringere Höhe H2 besitzt als im Bereich ihres jeweiligen Abschnitts 23a, 24a. Die zu dem zweiten Abschnitt 23b, 24b führende Schmalseite 23c, 24c des Abschnitts 23a, 24a ist dabei im rechten Winkel zur Aufstandfläche 10 und parallel zur Anlagefläche 15 ausgerichtet.
  • Der jeweilige Abschnitt 23b, 24b erstreckt sich jeweils bis zur Längsseitenwand 6. Zwischen der Längsseitenwand 6, den ihr zugeordneten Schmalseiten 23c, 24c der Abschnitte 23a, 24a und den Schmalseitenwänden 8, 9 ist auf diese Weise innerhalb der Ausnehmung 4 ein freies Raumvolumen begrenzt, dessen Form und äußere Abmessungen mit einem bestimmten Übermaß so gestaltet sind, dass eine auf dem festen Untergrund U, auf dem die Schiene 14 zu befestigen ist, vorhandene Schulter 26 bei optimaler Ausrichtung dieser Schulter 26 sicher in diesem freien Volumen aufgenommen werden kann. Die Höhe H2 der Abschnitte 23b, 24b der Verstärkungsrippen 23, 24 ist dabei so bemessen, dass bei unbelasteter Führungsplatte 1 die Unterseite 23d, 24d der Abschnitte 23b, 24b und die Seitenfläche 23c, 24c der Abschnitte 23a, 24a mit einem geringen Abstand oberhalb bzw. seitlich der Schulter 26 angeordnet ist.
  • Dadurch, dass auch das zwischen den Abschnitten 23a, 24a bzw. zwischen der jeweiligen Schmalseitenwand 8, 9 und dem zugeordneten Abschnitt 23a, 24a der Verstärkungsrippen 23, 24 vorhandene Volumen der Ausnehmung 4 zugeschlagen ist, weist die Führungsplatte 1 eine minimierte Masse und ein dementsprechend minimiertes Gewicht auf.
  • Auf der freien Oberseite 3 der Führungsplatte 1 sind angrenzend an den der rückwärtigen Längsseitenwand 7 zugeordneten Rand zwei Rinnen 28, 29 eingeformt, von denen die eine von der der Schmalseitenwand 8 und die andere von der der Schmalseitenwand 9 zugeordneten Seite der Führungsplatte 1 ausgehen. Die Rinnen 28, 29 sind durch eine Verstärkungsrippe 30 getrennt, die bezogen auf die Anlagefläche 15 mittig und quer zu dieser ausgerichtet ist.
  • Zusätzlich sind auf der Oberseite 3 der Führungsplatte 1 zwei Führungsrippen 31, 32 vorhanden, von denen die eine sich parallel zur einen Längsseite und die andere sich parallel zur anderen Längsseite der Durchgangsöffnung 22 erstreckt. Durch sich parallel zur Anlagefläche 15 erstreckende Stützabschnitte 33, 34 sind die Führungsrippen 31, 32 auf ihrer der Schmalseitenwand 8 bzw. der Schmalseitenwand 9 zugeordneten Seite abgestützt, während ihre der Durchgangsöffnung 22 zugeordnete Seitenfläche jeweils in einer Kehle in die die Durchgangsöffnung 22 umgebende Fläche übergeht. Im montierten Zustand stützen die Führungsrippen 31, 32 die Mittelschlaufe 35 eines ω-förmigen Federelements 36 ab, das mit seinen Federarmen 37, 38 in an sich bekannter Weise die zum Niederhalten der Schiene 14 erforderlichen Federkräfte auf den Schienenfuß ausübt.
  • Der Übergangsbereich 39 zwischen der Oberseite 3 und der Anlagefläche 15 der Führungsplatte 1 ist abgerundet ausgebildet. Dabei sind an den Übergangsbereich 39 zwei beabstandet zueinander angeordnete Verbindungsstege 40, 41 angeformt. An ihrem vom Übergangsbereich 39 abgewandten Ende tragen die Verbindungsstege 40, 41 ein Isolatorelement 42, das sich parallel zur Anlagefläche 15 erstreckt. In seine freie Oberseite sind zwei sich ebenfalls parallel zur Anlagefläche 15 erstreckende Rinnen 43, 44 eingeformt, die jeweils von der ihnen zugeordneten Schmalseite des Isolatorelements 42 ausgehen und durch einen mittig angeordneten Steg voneinander getrennt sind.
  • Die Rinnen 43, 44 des Isolatorelements 42 bilden Aufnahmen, in denen bei montierter Führungsplatte 1 die abgekröpften Endabschnitte 45, 46 der Federarme 37, 38 des jeweiligen Federelements 36 sitzen.
  • Die Verbindungsstege 40, 41 sind nach Art von Sollbruchstellen so ausgelegt, dass sie selbsttätig durchbrechen, wenn die von den Federarmen 37, 38 auf sie ausgeübte Kraft einen bestimmten Wert überschreitet. Auf diese Weise wird das Isolatorelement 42 im Zuge der Montage selbsttätig von der Führungsplatte 1 getrennt.
  • Ein unter Verwendung jeweils einer Führungsplatte 1 gebildetes System S zum Befestigen der Schiene 14 auf einem hier beispielsweise durch eine aus Beton gegossene Schwelle gebildeten Untergrund U umfasst neben der Führungsplatte 1 und dem Federelement 36 ein Schulterstück 47 und ein Spannelement 48. Jeweils zwei Systeme S werden zum Befestigen der Schiene 14 benötigt, wobei das eine System S auf der einen und das andere System S auf der gegenüberliegenden Seite der Schiene 14 angeordnet ist.
  • Die Schulter 26 ist durch den Abschnitt des Schulterstücks 47 gebildet, mit dem das Schulterstück 47 frei über die Oberfläche des Untergrunds U hinausragt, während es mit einem zungenartigen, s-förmig gebogenen Befestigungsabschnitt 49 unlösbar in den Untergrund U eingegossen ist. Die Schulter 26 weist dabei eine Aufnahme 50 auf, die sich auf der von der Schiene 14 abgewandten, der rückwärtigen Längsseitenwand 7 der Führungsplatte 1 parallel zur Oberfläche des Untergrunds U erstreckt. In den die Aufnahme 50 an ihrer Oberseite begrenzenden oberen Abschnitt der Schulter 26 ist zusätzlich eine vom der Längsseitenwand 7 zugeordneten Rand ausgehende, bezogen auf die Aufnahme 50 mittig angeordnete, hier nicht sichtbare Ausnehmung eingeformt.
  • Das die Grundform eines Schraubenbolzens aufweisende Spannelement 48 weist einen mit einem Außengewinde versehenen Schaftabschnitt 51 und einen daran angeformten Kopplungsabschnitt 52 auf, der durch zwei flache Bereiche gebildet ist, die gegenüberliegend zueinander am einen Ende des Schaftabschnitts 51 seitlich von dem Schaftabschnitt 51 abstehen. Die Dicke der betreffenden Bereiche ist dabei so bemessen, dass der Kopplungsabschnitt 52 mit geringem Spiel in die Aufnahme 50 der Schulter 26 eingeführt werden kann.
  • Zum Schutz vor abrasivem Verschleiß ist auf den Untergrund U eine Abrasionsplatte 53 aufgelegt. Auf der Abrasionsplatte 53 liegt zusätzlich eine Zwischenlage 54 aus elastischem Material. Auf der Zwischenlage 54 steht wiederum die Schiene 14, so dass sie eine definierte Nachgiebigkeit in Richtung des Untergrunds U besitzt.
  • Zur Montage des Systems S wird das Spannelement 48 mit seinem Kopplungsabschnitt 52 so in die Aufnahme 50 eingeführt, dass der Schaftabschnitt 51 des Spannelements 48 vom Untergrund U weg weist und in derjenigen Ausnehmung sitzt, die in den die Ausnehmung 50 an ihrer Oberseite begrenzenden Abschnitt der Schulter 26 eingeformt ist.
  • Anschließend wird die Führungsplatte 1 auf den Untergrund U gesetzt, wobei der Schaftabschnitt 51 des Spannelements 48 durch die Durchgangsöffnung 22 geführt wird. Die Führungsplatte 1 wird dabei so positioniert, dass die Schulter 26 in der Ausnehmung 4 der Führungsplatte 1 sitzt. Die Anlagefläche 15 der Führungsplatte 1 liegt dann seitlich am Fuß 13 der Schiene 14 an.
  • Bei optimal ausgerichteter Schulter 26 steht die Führungsplatte 1 nun bereits auf dem Untergrund U, ohne dass ein unmittelbarer Kontakt zwischen der Schulter und den Verstärkungsrippen 23, 24 der Führungsplatte 1 besteht. Da derart optimale Verhältnisse in der Praxis die Ausnahme sind, kann es jedoch dazu kommen, dass die Führungsplatte 1 nach dem Aufsetzen auf mindestens mit einem Teil ihrer Verstärkungsrippen 23, 24 auf der Schulter 26 sitzt bzw. an ihr anliegt. In diesem Zustand steht die Führungsplatte 1 in der Regel noch nicht ordnungsgemäß auf dem Untergrund U.
  • Nach dem Aufsetzen der Führungsplatte 1 ist das Isolatorelement 42 oberhalb des Schienenfußes 13 positioniert.
  • Nun wird das Federelement 36 auf der Führungsplatte 1 so ausgerichtet, dass seine Mittelschlaufe 35 zwischen den Führungsrippen 31, 32 der Führungsplatte 1 geführt ist und die gebogenen Übergangsbereiche zwischen der Mittelschlaufe 35 und dem jeweiligen Federarm 37, 38 des Federelements 36 in jeweils einer der Rinnen 28, 29 sitzen. Gleichzeitig sitzen die abgekröpften Endabschnitte 45, 46 der Federarme 37, 38 in der ihnen jeweils zugeordneten Rinne 43, 44 des Isolatorelements 42.
  • Abschließend wird eine Mutter 55 auf den Schaftabschnitt 51 des Spannelements 48 geschraubt, bis diese auf der den Schaftabschnitt 51 seitlich umgebenden Mittelschlaufe 35 des Federelements 36 sitzt. Die Mutter 55 wird dann dabei weiter angezogen, bis das Federelement 36 soweit gespannt ist, dass es die zum Niederhalten der Schiene 14 benötigten Kräfte auf den Schienenfuß 13 ausübt. Die Führungsrippen 31, 32 verhindern dabei, dass sich die Mittelschlaufe 35 verdreht.
  • Im Zuge dieses Spannvorgangs senkt sich gegebenenfalls der Dachabschnitt 21 der Führungsplatte 1, bis die Verstärkungsrippen 23, 24 auf der Schulter 26 sitzen.
  • In Fällen, in denen die Führungsplatte 1 aufgrund einer ungenauen Positionierung der Schulter 26 zunächst noch nicht fest auf dem Untergrund gesessen hat, brechen die Verstärkungsrippen 23, 24 nun gegebenenfalls, so dass sich der in der Ausnehmung 4 vorhandene, für die Aufnahme der Schulter 26 freie Raum selbsttätig soweit erweitert, dass die Schulter 26 vollständig von der Ausnehmung 4 aufgenommen wird und die Führungsplatte 1 mit ihrer Aufstandfläche 10 auf dem Untergrund U steht.
  • Ebenso brechen im Zuge des Spannvorgangs die Verbindungsstege 40, 41, so dass das Isolatorelement 42 frei beweglich auf dem Schienenfuß 13 sitzt und die von den Federarmen 37, 38 ausgeübten Kräfte ungehindert auf die Schiene 14 übertragen werden.
    BEZUGSZEICHEN
    1 Führungsplatte
    2 Unterseite der Führungsplatte 1
    3 Oberseite der Führungsplatte 1
    4 Ausnehmung der Führungsplatte 1
    5 Öffnung der Ausnehmung 4
    6, 7 Längsseitenwände der Führungsplatte 1
    8, 9 Schmalseitenwände der Führungsplatte 1
    10 Aufstandfläche der Führungsplatte 1
    11, 12 Eckabsätze
    13 Schienenfuß der Schiene 14
    14 Schiene
    15 Anlagefläche
    1620 Kanäle
    21 Dachabschnitt
    22 Durchgangsöffnung
    23, 24 Verstärkungsrippen
    23a, 24a erste Abschnitte der Verstärkungsrippen 23, 24
    23b, 24b zweite Abschnitte der Verstärkungsrippen 23, 24
    23c, 24c freie Schmalseiten der Abschnitte 23a, 24a
    25 Dachfläche der Ausnehmung 4
    26 Schulter
    23d, 24d Unterseite der Abschnitte 23b, 24b
    28, 29 Rinnen
    30 Verstärkungsrippe
    31, 32 Führungsrippen
    33, 34 Stützabschnitte
    35 Mittelschlaufe des Federelements 36
    36 ω-förmiges Federelement
    37, 38 Federarme
    39 Übergangsbereich
    40, 41 Verbindungsstege
    42 Isolatorelement
    43, 44 Rinnen
    45, 46 Endabschnitte der Federarme 37, 38
    47 Schulterstück
    48 Spannelement
    49 Befestigungsabschnitt
    50 Aufnahme
    51 Schaftabschnitt des Spannelements 48
    52 Kopplungsabschnitt
    53 Abrasionsplatte
    54 elastische Zwischenlage
    55 Mutter
    B Breite der Führungsplatte 1
    H Höhe der Ausnehmung 4
    H1 Abstand
    H2 Höhe der zweiten Abschnitte 23b, 24b
    S System zum Befestigen der Schiene 14
    U Untergrund
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 4101198 C1 [0005]
    • - US 4313563 [0007]

Claims (26)

  1. Führungsplatte für ein System (S) zum Befestigen einer Schiene (14) auf einem Untergrund (U), an dem seitlich des Schienenweges eine Schulter (26) vorhanden ist, die die beim Befahren der Schiene (14) durch ein Schienenfahrzeug auftretenden Kräfte aufnimmt, wobei die Führungsplatte (1) eine dem Untergrund (U) zugeordnete Unterseite (2) und eine in Montagestellung frei liegende, von der Unterseite (2) abgewandte Oberseite (3) aufweist, auf der ein Federelement (36) abstützbar ist, das zum Aufbringen von federnd elastischen Niederhaltekräften auf die zu befestigende Schiene (14) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass in die Unterseite (2) der Führungsplatte (1) eine Ausnehmung (4) eingeformt ist, deren Abmessungen an die Abmessungen der Schulter (26) so angepasst sind, dass die Schulter (26) in Montagestellung der Führungsplatte (1) frei in die Ausnehmung (4) greift, und dass an der der Öffnung der Ausnehmung (4) gegenüberliegenden Dachfläche (25) der Ausnehmung (4) mindestens eine Verstärkungsrippe (23, 24) ausgebildet ist, die in Richtung der Öffnung (5) der Ausnehmung (4) über eine Höhe (H2) vorsteht, die kleiner als die Höhe (H) der Ausnehmung (4) ist.
  2. Führungsplatte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sie an ihrer der zu befestigenden Schiene (14) zugeordneten Stirnseite eine ebene Anlagefläche (15) für den Schienenfuß (13) aufweist.
  3. Führungsplatte nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkungsrippe (23, 24) quer zur Anlagefläche (15) ausgerichtet ist.
  4. Führungsplatte nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die in ihre Unterseite (2) eingeformte Ausnehmung (4) an ihrer der Schiene (14) zugeordneten Vorderseite und ihrer der Vorderseite gegenüberliegenden Rückseite sowie den zwischen der Vorder- und der Rückseite sich erstreckenden Seiten jeweils von einer Wand (6, 7, 8, 9) der Führungsplatte (1) begrenzt ist.
  5. Führungsplatte nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass in mindestens eine der Wände (6, 7, 8, 9) mindestens ein von der Ausnehmung (4) in die Umgebung führender Kanal (1620) zum Abführen von sich in der Ausnehmung (4) sammelnder Flüssigkeit vorgesehen ist.
  6. Führungsplatte nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Kanal (1620) in Richtung der Unterseite (2) der Führungsplatte (1) offen ist.
  7. Führungsplatte nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine von ihrer Oberseite (3) in die Ausnehmung (4) führende Durchgangsöffnung (22) besitzt, durch die bei der Montage ein Spannelement (48) zum Spannen des Federelements (36) steckbar ist.
  8. Führungsplatte nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb der Ausnehmung (4) jeweils eine Verstärkungsrippe (23, 24) seitlich der Durchgangsöffnung (22) angeordnet ist.
  9. Führungsplatte nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie einstückig aus einem Kunststoffmaterial gefertigt ist.
  10. Führungsplatte nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Kunststoff faserverstärkt ist.
  11. Führungsplatte nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an ihrer Oberseite (3) Formelemente (3134) zum mindestens abschnittsweisen seitlichen Führen des auf der Führungsplatte (1) abzustützenden Federelements (36) vorhanden sind.
  12. Führungsplatte nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ihre Oberseite (3) mindestens eine Verstärkungsrippe (30) besitzt.
  13. Führungsplatte nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie an ihrer der zu befestigenden Schiene (14) zugeordneten Stirnseite ein sich parallel zu der Stirnseite erstreckendes Isolatorelement (42) trägt, das dazu bestimmt ist, bei der Montage auf dem Fuß (13) der zu befestigenden Schiene (14) so aufzusitzen, dass das die Niederhaltekraft aufbringende Federelement (36) über das Isolatorelement (42) auf die Schiene (14) wirkt.
  14. Führungsplatte nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Isolatorelement (42) einstückig an die Führungsplatte (1) angeformt ist und im Übergangsbereich zwischen dem Isolatorelement (42) und der Führungsplatte (1) eine Sollbruchstelle ausgebildet ist.
  15. Führungsplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Isolatorelement an die Führungsplatte (19) ansteckbar ausgebildet ist.
  16. System zum Befestigen einer Schiene (14) auf einem Untergrund (U), an dem seitlich des Schienenweges eine Schulter (26) vorhanden ist, umfassend ein Federelement (36) zum Ausüben einer elastischen Niederhaltekraft auf die Schiene (14), eine Führungsplatte (1) zum Führen des Federelements (36), und ein Spannelement (48) zum Verspannen des Federelements (36) gegen den Untergrund (U), dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsplatte (1) gemäß einem der voranstehenden Ansprüche ausgebildet ist.
  17. System nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Spannelement (48) einen Kopplungsabschnitt (52) zum formschlüssigen Ankoppeln an die an dem Untergrund (U) vorgesehene Schulter (26) aufweist.
  18. System nach einem der Ansprüche 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass es eine elastische Zwischenlage (54) umfasst.
  19. System nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Zwischenlage (54) bei fertig montiertem System (S) unter die zu befestigende Schiene (14) erstreckt.
  20. System nach einem der Ansprüche 16 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass es eine Abrasionsplatte (53) umfasst, die bei fertig montiertem System (S) auf dem Untergrund (U) liegt.
  21. System nach einem der Ansprüche 16 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass es eine den Untergrund (U) bildende Schwelle umfasst.
  22. System nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwelle aus Beton gegossen ist oder aus Holz, Stahl oder Kunststoff besteht.
  23. System nach einem der Ansprüche 16 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Schulter (26) des Untergrunds (U) durch ein Gussteil gebildet ist, das mit einem Befestigungsabschnitt (47) fest in dem Untergrund sitzt.
  24. System nach einem der Ansprüche 16 bis 23, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Längsseite der Schiene (14) jeweils eine Führungsplatte 1 zugeordnet ist.
  25. System nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsplatten (1) durch einen Abschnitt einstückig miteinander verbunden sind, der sich in Montagestellung unter der Schiene (14) her erstreckt.
  26. System nach Anspruch 16 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass eine auf dem Untergrund sitzende Platte vorgesehen ist, an der die Schulter (26) ausgebildet ist und auf der die Führungsplatte (1) im fertig montierten Zustand sitzt.
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