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DE20200880U1 - Vorrichtung zur Flüssigkeits- insbesondere Wasserfiltrierung - Google Patents

Vorrichtung zur Flüssigkeits- insbesondere Wasserfiltrierung

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DE20200880U1
DE20200880U1 DE20200880U DE20200880U DE20200880U1 DE 20200880 U1 DE20200880 U1 DE 20200880U1 DE 20200880 U DE20200880 U DE 20200880U DE 20200880 U DE20200880 U DE 20200880U DE 20200880 U1 DE20200880 U1 DE 20200880U1
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water
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Anna Distribution LP
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MS VERTRIEBS und SERVICE GmbH
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    • C02TREATMENT OF WATER, WASTE WATER, SEWAGE, OR SLUDGE
    • C02FTREATMENT OF WATER, WASTE WATER, SEWAGE, OR SLUDGE
    • C02F1/00Treatment of water, waste water, or sewage
    • C02F1/001Processes for the treatment of water whereby the filtration technique is of importance
    • C02F1/003Processes for the treatment of water whereby the filtration technique is of importance using household-type filters for producing potable water, e.g. pitchers, bottles, faucet mounted devices
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01DSEPARATION
    • B01D35/00Filtering devices having features not specifically covered by groups B01D24/00 - B01D33/00, or for applications not specifically covered by groups B01D24/00 - B01D33/00; Auxiliary devices for filtration; Filter housing constructions
    • B01D35/30Filter housing constructions
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • CCHEMISTRY; METALLURGY
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    • C02FTREATMENT OF WATER, WASTE WATER, SEWAGE, OR SLUDGE
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    • C02F2201/006Cartridges

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Description

01RSU0316DEG MS Vertriebs- und . . .
VORRICHTUNG ZUR FLÜSSIGKEITS- INSBESONDERE WASSERFILTRIERUNG
BESCHREIBUNG 5
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Reinigung von Flüssigkeiten, insbesondere von Wasser und einen Filtereinsatz gemäß den Merkmalen der Ansprüche 1 und 9. Es sind Vorrichtungen bekannt mit deren Hilfe insbesondere Wasser gereinigt werden soll, wobei das Wasser über einen Einlauftrichter einem Reinigungsmedium zugeführt wird. Das Reinigungsmittel ist dabei vorzugsweise in einer Kartusche untergebracht, die im Abflussrohr des Einlauftrichters gehalten wird. Zur Reinigung durchläuft die Flüssigkeit oder das Wasser zunächst einen Siebdeckel an der Oberseite der Kartusche, bevor es z.B. mit einem Ionentauschergranulat oder mit Aktivkohle oder dergleichen als Reinigungsmedium in Kontakt kommt. Ein weitere Filter befindet sich an der Unterseite, d.h. am Boden der Kartusche Letzterer dient insbesondere dazu, eine physikalische Trennung zwischen dem gereinigten Wasser und dem Reinigungsgranulat herbeizuführen, so dass aus der Kartusche kein mit dem- Reinigungsmittel vermischtes Wasser austritt.
Eine solche Wasserreinigungsvorrichtung mit einem Einlauftrichter ist beispielsweise aus er EP-B-O 335 bekannt. Die dort dargestellte Filterkartusche oder -patrone weist bodenseitig ein vergleichsweise kompliziertes Siebsystem auf. Ferner befindet sich an der Außenseite des
Bodenbereichs in der Mitte des Bodens e &eegr; sogenannter Luftsammelraum, der mit am Boden seitlich nach außen geführten Halbrohren in Verbindung steht, wobei eines der Halbrohre sich seitlich senkrecht entlang der Kartusche nach oben erstreckt und zwar soweit, dass wenn die Kartusche in dem Einlauftrichter eingebaut ist potentiell durch das senkrecht nach oben geführte Halbrohr steigende Luft durch eine Öffnung im Abflussrohr austreten kann. Ein derart gestalteter Siebboden soll dazu förderlich sein, eventuell aus der Reinigungspatrone oder
-kartusche austretende Luft verbessert auszuführen.
Im Ergebnis führt allerdings eine derart komplizierte Ausgestaltung des Kartuschenbodens insbesondere mit Blick auf die Fertigung einer solchen Reinigungspatrone zu Kostennachteilen. In diesem Zusammenhang steht aber auch, dass derart geformte Reinigungspatronen nur in speziellen an die Reinigungspatronen bzw. an deren Siebboden bzw. Abfuhrkanälen angepasste Einlauftrichter eingesetzt werden können.
Aufgabe der Erfindung ist es daher eine Vorrichtung zur Reinigung von Flüssigkeiten, insbesondere von Wasser, bereitzustellen, welche gegenüber dem Stand der Technik wesentlich einfacher strukturiert ist und deren Filtereinsätze in den verschiedensten Einlauftrichtern zum Filtern von Flüssigkeiten eingesetzt werden können, ohne dass hierbei die im Stand der Technik vorgebrachten Probleme unbeachtet bleiben.
Gelöst wird diese Aufgabe höchst überraschend bereits durch eine Vorrichtung zur Reinigung von Flüssigkeiten gemäß Anspruch 1 und einem Filtereinsatz gemäß Anspruch 9.
Vorteilhafte Weiterbildungen finden sich in den Unteransprüchen.
Nach der Erfindung wird höchst vorteilhaft eine Vorrichtung zur Reinigung von Flüssigkeiten, insbesondere von Wasser, angegeben, die eine trichterähnliche Haltevorrichtung mit einem rohrförmigen Fortsatz, in den ein Filtereinsatz zur Aufnahme einer Reinigungssubstanz einsetzbar ist, umfasst, wobei der Filtereinsatz einen zumindest teilweise zylindrischen und/oder konischen Mantel derart umfasst, dass der Filtereinsatz zumindest teilweise in den Fortsatz einschiebbar ist, und wobei der Filtereinsatz einen mit Filterporen versehenen Filterdeckel und Filterboden aufweist, und wobei ferner der Filterboden an seiner Außenseite einen umlaufenden Steg aufweist.
Insbesondere der an dem Filterboden angeformte umlaufende Steg welcher bevorzugt eine Höhe von ca 0,25 mm und besonders bevorzugt eine Höhe von 0,75 m aufweist fördert höchst vorteilhaft die universelle Einsetzbarkeit des im Rahmen der erfindungsgemäßen Vorrichtung eingesetzten Filtereinsatzes. Dies insbesondere deshalb, da mit dem umlaufenden Steg oder Rand, der in Einsatzrichtung gegenüber dem Filterboden hervorspringt, verhindert werden kann, dass sollte der Filtereinsatz nach dem Einsetzen in eine Haltevorrichtung mit dem Boden zumindest teilweise aufliegen, die wabenförmigen Filterporen des Filterbodens durch den. Aufsitz nicht verschlossen werden. Ferner verhindert der umlaufende Steg, dass eventuell aus dem Filtereinsatz austretende Luftblasen, zumindest nicht unmittelbar entlang des Mantels des Filtereinsatzes hochsteigen können, um auf diese Weise womöglich den Presssitz zumindest punktuell zu lösen, so dass randseitig nicht gefiltertes Wasser am Filtereinsatz vorbei geführt wird.
Der Presssitz in dem sich der Filtereinsatz in der Halteeinrichtung vorzugsweise befindet, wird in vorteilhafter Weiterbildung des Erfindungsgegenstands durch einen sogenannten Klemmrand am Filtereinsatz ergestellt. Weist der rohrförmige Fortsatz einen kreisförmige Querschnitt auf, so ist der Klemmrand vorzugsweise leicht konisch ausgebildet, so dass es beim Einsetzen des Filtereinsatzes zu einem verbesserten Klemmsitz kommt.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform des Erfindungsgegenstands werden in dessen Mantel Nuten oder Einbuchtungen oder Kerben eingebracht. Diese Kerben sind zur Befestigung bzw. Führung des Filtereinsatzes grundsätzlich nicht notwendig, da mit dem erfindungsgemäßen Klemmrand an sich eine ausreichende Führung bzw. ein ausreichender Sitz im rohrförmigen Fortsatz erzielbar ist, sie dienen jedoch dazu die Möglichkeit offenzuhalten, dass der erfindungsgemäße Filtereinsatz auch in solche Filtersysteme bzw. Vorrichtungen zur Reinigung von Flüssigkeiten eingesezt werden kann, welche Führungsschienen zum Halten des Filtereinsatzes oder der Patrone vorsehen. Höchst vorteilhaft eignet sich demnach der vorliegende Erfindungsgegenstand nicht nur für das hierin und nachfolgend noch beschriebene erfindungsgemäße Filtersystem, sondern ist auch passend für Filtersysteme oder Vorrichtungen mit anderen oder zusätzlichen Befestigungseinrichtungen. Hierzu sind insgesamt zwei Einbuchtungen im Mantel des erfindungsgemäßen Filtereinsatzes vorgesehen, die in Bezug auf die Mantelfläche des Filtereinsatzes einander gegenüberstehen.
Ferner weist der erfindungsgemäße Filtereinsatz mit Vorteil eine Kombination aus einem Filtervlies und einem wabenförmigen Filterboden auf. Mit Hilf dieser Anordnung im Bodenbereich des erfindungsgemäßen Filtereinsatzes werden mehrere positive Wirkungen gleichzeitig erzielt. Zum einen
wird durch die geeignete Porengröße des Filtervlieses in geeigneter Weise die Verweildauer der zu reinigenden Flüssigkeit oder des zu reinigenden Wassers im Filtereinsatz derart eingestellt, dass die Reinigungssubstanz im Filtereinsatz in optimierter Form ihre Reinigungswirkung gegenüber der Flüssigkeit oder dem Wasser entfalten kann. Ferner verhindert das Vlies, dass Luftblasen von oberhalb des Vlieses an den mit einer Wabenstruktur ersehenen Filterboden gelangen können. Dies hat gleichfalls mit der Porengröße im Filtervlies und der mit dieser zusammenhängenden Verweildauer des Wassers im Filtereinsatz zu tun. Die erfindungsgemäß definierte Verweildauer reicht nämlich dazu aus, dass die möglicherweise beim Eingießen des Wassers in dem Filtereinsatz entstandene Luftblasen, welche in diesem Fall in der Regel makroskopische Größen aufweisen, während des Aufenthalts des Wassers im Filtereinsatz durch die in der Regel poröse Reinigungssubstanz in Richtung zum Filterdeckel steigen können, um dort über dessen Filterporen in die Haltevorrichtung zu entweichen.
Um gleichfalls das Entstehen von Luftblasen zwischen Filtervlies und wabenförmigem Filterboden zu behindern weist ebenfalls die wabenförmige Struktur einige Besonderheiten auf. Hierzu sei insbesondere angeführt, dass die Waben im einzelnen als Parallelepipede und vorzugsweise würfelförmig ausgebildet sind. Die Porenöffnungen befinden sich insbesondere an den Kanten der Würfel, wobei die Würfel zum einen voneinander beabstandet sind und &eegr; Fließrichtung des Wassers einseitig geöffnet sind und zwar derart, dass Wasser, welches die in den Kanten liegenden Porenöffnungen durchdringt durch die offene Seite des Würfels aus dem Filtereinsatz herausfließen kann. Fließ nunmehr Wasser beim erstmaligen Eingießen in die Zwischenräume zwischen den einzelnen Würfeln, so sind die besagten Poren derart gestaltet, dass die durch das Wasser verdrängte Luft
problemlos entweichen kann. Wobei die Poren auch dergestalt
sind, dass wenn die Zwischenräume einmal mit Wasser befällt sind, ein kontinuierlicher Wasserfluss aufrechterhalten wird, so dass sich zwischen Vlies und Wabe keine Luftblasen mehr bilden können. Höchst vorteilhaft wird auf diese Weise sichergestellt, dass ohne aufwendige konstruktive Merkmale am Boden der Filterpatrone Luftblasen den Filterprozess oder Reinigungsprozess behindern können.
In weiterer vorteilhafter Weiterbildung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist im rohrförmigen Fortsatz der Haltevorrichtung eine Luftausgleichsöffnung vorgesehen. Die Luftausgleichsöffnung hat insbesondere en Zweck zu verhindern, dass wenn der rohrförmige Fortsatz und/oder der Filtereinsatz in z.B. gereinigter Flüssigkeit eingeführt werden sich innerhalb des rohrförmigenfortsatzes keine Luftblase oder Luftblasen bilden.
Eine vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung umfasst neben der trichterähnlichen Haltevorrichtung und dem Filtereinsatz auch ein Auffangbehältnis in das mit Vorteil die gereinigte Flüssigkeit fließen kann. Mit Vorteil weist das Auffangbehältnis eine an die trichterähnliche Haltevorrichtung angepasste Form auf, und zwar derart, dass die Haltevorrichtung in das Auffanggefäß in fixierter Form eingesetzt werden kann. Nach einer bevorzugten Ausführungsform weist der Flüssigkeitseinfüllbereich der Haltevorrichtung eine entsprechend zum Auffangbehältnis ungefähr ovale Form auf. Hierbei nimmt die Haltevorrichtung im Öffnungsbereich des Auffangbehältnis es nahezu den gesamten Querschnitt ein. Hierbei wird allerdings von der Haltevorrichtung eine Auslaufmündung zu Ausgießen von gereinigter Flüssigkeit oder von gereinigtem Wasser freigehalten. Im eingebauten Zustand schließt die Haltevorrichtung mit dem Auffangbehältnis bündig ab.
Wie bereits oben ausgeführt definiert die vorliegende Anmeldung nicht nur eine überraschend flexible Vorrichtung mit einer Haltevorrichtung für einen Filtereinsatz, sondern weist auch neue Wege in der Gestaltung es Filtereinsatzes. Hierzu wird erfindungsgemäß ein Filtereinsatz vorgeschlagen der wenigstens einen Hohlraum aufweist, welcher einen zumindest teilweise zylindrischen und/o er konischen Mantel umfasst, und der einen mit Filterporen ersehenen Filterdeckel und Filterboden aufweist, wobei der Filterboden einen Rand aufweist, der den Filterboden umgibt.
Die bereits oben im Zusammenhang mit de erfindungsgemäßen Reinigungsvorrichtung angegebenen besonderen Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Filtereinsatzes sind selbstverständlich Ausprägungen des Filtereinsatzes, deren Wirkungen unabhängig von der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung oder Reinigungsvorrichtung Gültigkeit haben.
Die Erfindung wird nachstehend anhand dreier Figuren im einzelnen beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Filtereinsatzes.
Fig. 2 eine Vergrößerung des Ausschnitts I aus Fig. 1, 5 welcher den am Boden des Filtereinsatzes angebrachten Steg darstellt.
Fig. 3 eine Außenansicht des Filterbodens des erfindungsgemäßen Filtereinsatzes.
In Fig. 1 ist ein Querschnitt des erfindungsgemäßen Filtereinsatzes dargestellt. Nicht dargestellt ist das in den Filtereinsatz 1 einzufüllende Reinigung mittel, insbesondere in Form eines Ionentauschergranulats. Die Filterpatrone 1 hat
einen leicht konisch zum Filterboden 4 zulaufenden Mantel 2. Am oberen Rand des Mantels 2 ist ein üb 4r den Querschnitt oder Durchmesser hinausgreifender Klemmrand an den Mantelrand angeformt. Entsprechend zum Filtereinsatzmantel weist auch der Klemmrand eine kegelstumpfarige Form auf. Im Klemmrand sitzt der Filterdeckel 3, der den Filtereinsatz von oben 20 verschließt. Der Filterdeckel 3 besitzt im dargestellten Querschnitt eine nutförmig-stufenförmig Gestalt. Auf seiner Oberseite und an den Seitenflächen befinden sich Filteröffnungen bzw. Filterporen 7 und 7', welche zum einen verhindern dass das Filtergranulat im Filtereinsatz 25 entweichen kann und welche gleichfalls en Zweck einer Grobfiltrierung oder Vorfiltrierung besitzen. In den Mantel 2 des Filtereinsatezs 1 sind einander gegenüberliegende Kerben 8 und 8' eingeformt. Diese Kerben bilde einen keilförmigen Halbraum aus. Und zwar so, dass die Tiefe der Kerben oder 30 Nuten entlang des Mantels ausgehend vom Filterboden in Richtung auf den Filterdeckel abnimmt u d zwar derart, dass die Kerben 8 in Höhe von etwa Dreiviertel der Mantelhöhe auslaufen. Das heißt die Länge der Kerben oder Nuten beträgt ca. Dreiviertel der Höhe des Filtermantels.
Bodenseitig umfasst der erfindungsgemäß Filtereinsatz oder die erfindungsgemäße Filterpatrone insbesondere zum physikalischen Filtrieren der in die Filterpatrone 1 einströmenden Flüssigkeit ein sogenanntes Filtervlies, welches auf dem Filterboden 4, der eine wabenförmige Struktur besitzt, aufliegt. Wobei im vorliegende Ausführungsbeispiel die Waben 6 quadratisch bzw. würfelförmig sind. Die einzelnen Würfel sind voneinander beabstandet, so dass in die dadurch gebildeten Zwischenbereiche Wasser nach dem Durchlaufen des Filtervlieses eindringen kann. Vorzugsweise entlang der Kanten der Wabenwürfel 6 sind Poren eingebracht. Über diese Wabenporen wird das filtrierte Wasser nach außen geführt. Sie
dienen dabei insbesondere dazu gemeinsam mit dem Filtervlies ein zu schnelles Auslaufen des Wassers aus der Filterpatrone 1 zu verhindern. Aber auch dazu, dass die Filtersubstanz, z.B. das Reinigungsgranulat, aus dem Filtereinsatz 1 nicht entwichen kann.
Am Filterboden 4 befindet sich ferner d r Steg 5. Aus den Figuren 2 und 3 ist dieser noch besser u erkennen. Hierbei zeigt Fig. 2 eine Vergrößerung des mit in Fig. 1 gekennzeichneten Ausschnitts. Nach der vorliegenden 25 Ausführungsform hat der Steg 5 eine Höhe H von 0,75 mm. Der Steg oder Rand 5 umläuft die gesamte Außenfläche des Filterbodens 4. Dabei wurde die Höhe de Stegs derart gewählt, dass auch wenn die Filterpatrone mit dem Steg in Auflage kommt der Fluß der gereinigten Flüssigkeit oder des I 30 gereinigten Wassers aus der Patrone nicht behindert wird. Auch wird durch den Rand 5 verhindert, dass Luftblasen über die Kerben oder Nuten 8 entlang des Filtermantels zum Klemmrand hochsteigen können. Dass der Steg 5 den gesamten Boden 4 vollständig umläuft, ist besonders gut aus Fig. 3 zu erkennen. Hierbei sei insbesondere darauf verwiesen, dass der Rand 5 mit Bezug auf seine Außenseite die vom Bodenbereich ausgehenden Einkerbungen 8, 8' umschließen, so dass 5 sichergestellt wird dass, wie bereits ausgeführt, keine Luftblasen in die Einkerbungen gelangen.
Was den Zeichnungen 1 bis 3 nicht zu en nehmen ist, ist zum einen die in ein Auffangbehältnis einsetzbare trichterähnliche Haltevorrichtung für die Filterpatrone 1 und der Deckel mit dem das Filtersystem aus Filterpatrone, Trichterhalter und Auffangbehältnis verschlossen werden kann. Hierzu sei noch angemerkt, dass der angegebene Verschlussdeckel mit Vorteil eine Lochöffnung aufweist, die mit einem Schieber, welcher im Deckel integriert verschiebbar
angeordnet ist, verschlossen oder geöffnet werden kann. Der ··· ···· ·· ·· ·· ·· ·· m·» t*'t ·· J # «J
Schieber verläuft dabei im wesentlichen parallel zur Deckelober- oder -Unterseite und wird i einer neben der Öffnung in den Deckel eingeformte oder ausgebildete Führungsbucht, die mit der Oberseite de Deckels einen Winkel einschließt, und zwar derart, dass die Führungsbucht in Richtung auf die Öffnung mit einer Führungsöffnung versehen werden kann durch die der Schieber von er Oberseite des Deckels zur Unterseite des Deckels geschoben werden kann, gehalten. Dies bedeutet, dass der Schieber zwar von der Oberseite des Deckels aus betätigbar ist, sich jedoch von der Unterseite her zungenähnlich vor die Öffnung schiebt und diese verschließt. Zur verbesserten Führung bzw. zum besseren Halt sind an der Unterseite des Deckels weitere Halteorgane angebracht, die mit Nuten versehen sind in denen der zungenförmige Schieber gehalten und geführt werden kann. Zur verbesserten Handhabbarkeit weist der Schieber an seinem oberseitigen Ende mit Bezug auf die Deckeloberfläche ein ergonomisch an eine typische Fingerform angepasste Mulde auf. Mit dieser Mulde ist es dem Verwender auf einfache Art und Weise möglich mit dem Schieber die Öffnung zu öffnen oder zu verschließen.
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Bezugszeichen
1 Filtereinsatz
2 Filtereinsatzmantel
3 Filtereinsatzdeckel
4 Filtereinsatzboden
5 Steg
6 Würfelwabe
7 Filterporen
8 Kerben
9 Klemmrand
10 Filtervlies

Claims (10)

1. Vorrichtung zur Reinigung von Flüssigkeiten, insbesondere von Wasser, umfassend.
- eine trichterähnliche Haltevorrichtung mit einem rohrförmigen Fortsatz, in den ein Filtereinsatz (1)zur Aufnahme einer Reinigungssubstanz einsetzbar ist, wobei der Filtereinsatz (1)
- einen zumindest teilweise zylindrischen und/oder konischen Mantel (2) derart umfasst, dass der Filtereinsatz (1) zumindest teilweise in den Fortsatz einschiebar ist, und wobei der Filtereinsatz (1)
- einen mit Filterporen (7, 7') versehenen Filterdeckel (3) und Filterboden (4) aufweist,
wobei der Filterboden (4) an seine Außenseite einen umlaufenden Steg (5) aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Mantel (2) des Filtereinsatzes (1) einen Klemmrand (9) aufweist,
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2 dadurch gekennzeichnet, dass der Mantel (2 Kerben (8, 8') zur Führung des Filtereinsatzes (1) aufweist.
4. Vorrichtung nach einem der vorgehe den Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass im Bodenbereich (4) des Filtereinsatzes (1) eine Vlies (10) zum Filtern von Flüssigkeiten angeordnet ist.
5. Vorrichtung nach einem der vorgehe den Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass der Filterboden (4) zum Filtern der Flüssigkeit eine wabenförmige Struktur (6) aufweist.
6. Vorrichtung nach einem der vorgehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass der Filterboden (4) beabstandete Parallelepipede (6) umfasst.
7. Vorrichtung nach einem der vorgehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass der Fortsatz eine Luftausgleichsöffnung aufweist.
8. Vorrichtung nach einem der vorgehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung ein Auffangbehältnis zum Auffangen der gereinigten Flüssigkeit umfasst, wobei die Haltevorrichtung in das Auffangbehältnis einhängbar ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorgehe den Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung einen Deckel zum Verschließen der Halteeinrichtung und/oder des Auffangbehältnisses aufweist, wobei der Deckel eine Flüssigkeitseinfüllöffnung aufweist, die mit einem in dem Deckel integrierten Schieber, welcher eine ergonomisch ausgebildete Betätigungsmulde aufweisen kann, geöffnet oder verschlossen werden kann.
10. Filtereinsatz, insbesondere für eine Halteeinrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, wobei der Filtereinsatz (1)
- einen Hohlraum aufweist, der
- einen zumindest teilweise zylindrischen und/oder konischen Mantel (2) umfasst, und der
- einen mit Filterporen (7, 7') versehenen Filterdeckel (3) und Filterboden (4) aufweist, wobei der Filterboden einen Rand aufweist, de den Filterboden umgibt.
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R081 Change of applicant/patentee

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