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Die
Erfindung betrifft eine Türstation mit einem eine Gehäuseöffnung
aufweisenden Gehäuse und mit einer die Gehäuseöffnung
abdeckenden Frontplatte, sowie einer Verriegelungsvorrichtung, die
in einer Verriegelungsstellung die Frontplatte an dem Gehäuse
verriegelt und die mittels eines durch eine Öffnung in
der Frontplatte eingeführten Werkzeugs in eine die Frontplatte
freigebende Freigabestellung überführbar ist.
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Eine ähnliche
Türstation ist zum Beispiel aus der
DE 196 42 517 C2 bekannt
geworden. Darin ist eine Verbindungs-Einrichtung beschrieben, die
zum lösbaren Verbinden eines Oberteiles mit einem Unterteil
eines Gehäuses für elektrische Geräte
wie eine Türsprechanlage dient und eine Betätigungsöffnung für
einen Betätigungsstift an der Frontseite des Oberteiles
aufweist, wobei ein vom Unterteil nach innen ragendes, nach einer
Seite flexibles Eingriffsglied, das durch den Betätigungsstift
seitlich auslenkbar ist, einen mit dem Eingriffsglied fest verbundenen
oder einstückig mit diesem ausgebildeten und somit mit diesem
seitlich auslenkbaren Rasthaken, der durch den Betätigungsstift
entgegen der elastischen Rückstellkraft des Eingriffsgliedes
aus einer Einraststellung mit einem am Oberteil angeordneten und
einstückig mit diesem ausgebildeten Gegenhaken lösbar ist,
um die lösbare Verbindung zu lösen und das Oberteil
nach oben vom Unterteil abheben zu können.
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Eine
derartige Verbindungs-Einrichtung ist fertigungstechnisch gesehen
vergleichsweise aufwändig herzustellen, da die vom Unterteil
nach innen ragenden, nach einer Seite flexiblen Eingriffsglieder einerseits
sehr präzise bezüglich der Eingriffsöffnungen
des Oberteils platziert werden müssen und andererseits
aufgrund ihrer flexiblen beziehungsweise elastischen Ausgestaltung
entweder sehr fest mit dem Unterteil verbunden sein müssen,
oder sogar aus einem Stück mit dem Unterteil zum Beispiel
im Spritzgussverfahren hergestellt werden müssen. In letzterem
Fall erhöhen die sich durch die Rastformen zwangsläufig
ergebenden Hinterschneidungen den fertigungstechnischen Aufwand
zusätzlich. Nachteilig kann sich unter Umständen
auch eine durch entsprechende Alterung und/oder Witterung ergebende Sprödheit
der Eingriffsglieder auswirken, wenn es gegebenenfalls zu einem
Bruch eines elastischen Eingriffsglieds kommt.
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Die
Erfindung hat daher die Aufgabe, eine robuste Türstation
bereitzustellen, die fertigungstechnisch einfach herzustellen ist
und die keine äußerlich sichtbaren Befestigungsmittel
aufweist.
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Die
Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die Verriegelungsvorrichtung
mindestens einen starren Haltevorsprung, einen zur Einführrichtung
des Werkzeugs querbeweglich geführten Schieber, der den Haltevorsprung
in der Verriegelungsstellung hintergreift und in der Freigabestellung
freigibt, und eine mit dem eingeführten Werkzeug zusammenwirkende Umlenkeinrichtung
umfasst, die die Einführbewegung des Werkzeugs in eine
Querbewegung des Schiebers bis hin zur Freigabestellung umlenkt,
wobei der mindestens eine Haltevorsprung am Gehäuse und
der Schieber an der Frontplatte vorgesehen sind, oder umgekehrt.
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Dadurch,
dass das Hintergreifen des starren Haltevorsprungs durch einen Schieber
erfolgt, kann auf die direkte Anbindung eines flexiblen Eingriffsglieds
an das Gehäuse oder die Frontplatte verzichtet werden.
Um eine den Schieber in die Verriegelungsstellung zurückstellende
Kraft aufzubringen sind erfindungsgemäß jedwede
Federelemente denkbar, die zum Beispiel als metallische Schraubenfeder ausgeführt
im Allgemeinen verschleißfester als beispielsweise aus
Kunststoffen gefertigte Eingriffsglieder sind und die vor allem
in einem hypothetischen Schadensfall ausgetauscht werden können.
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Die
starre Ausgestaltung des Haltevorsprungs hat darüber hinaus
den Vorteil, dass dieser, wie auch die Frontplatte und das Gehäuse
aus sehr festen Werkstoffen wie zum Beispiel Metallen oder Edelmetallen
gefertigt werden kann. Gleiches gilt im Prinzip für den
Schieber.
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Des
Weiteren sind durch die Betätigung des Verriegelungsmechanismus
beziehungsweise der Umlenkeinrichtung über das durch die
Frontplatte in die Türstation eingeführte Werkzeug
keine weiteren von der Vorderseite der Frontplatte her äußerlich sichtbaren
Befestigungsmittel, wie zum Beispiel Schrauben oder ähnliches,
notwendig. Dies verbessert nicht nur den äußerlichen
Eindruck der Türstation, sondern verhindert auch eine offensichtliche
Zugangsmöglichkeit für Unbefugte. Dies bedeutet
nicht, dass die Frontplatte nicht selbst eine Öffnung aufweisen
kann, in die von der Innenseite des Gehäuses her modular
unterschiedlichste elektronische Kommunikationsbauteile wie Klingeln,
Sprechanlage, Videoanlage oder ähnliches eingebaut werden
können. Befestigungsmittel zur Fixierung derartiger Bauteile wären
nur von der Innenseite des Gehäuses her zugänglich
und somit bezüglich unbefugten Zugriffs durch Dritte unbedenklich.
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Wenn
die Frontplatte und das Gehäuse für ein Herausziehen
und ein Schwenken der Frontplatte gegenüber dem Gehäuse über
mindestens einen Verbindungsarm miteinander verbunden sind, wobei der
mindestens eine Verbindungsarm jeweils über eine drehbar
gelagerte Verbindung mit der Frontplatte und dem Gehäuse
verbunden ist, und wobei die drehbar gelagerte Verbindung von Gehäuse
und Verbindungsarm in einer geradlinigen Führung geführt ist,
deren Führungsrichtung bezüglich der verriegelten
Frontplatte senkrecht verläuft, dann ist im Bereich der
Verbindungsarme die Frontplatte in vorteilhafte Weise senkrecht
zur Frontplatte herausziehbar. Es sind somit zur Abnahme der Frontplatte
keine Bewegungen in der Ebene der Frontplatte nötig, wodurch ein
optisch ansprechender Abschluss zwischen Frontplatte und beispielsweise
dem die Türstation umgebenden Putz möglich ist.
Dieser wird durch ein erfindungsgemäßes Herausziehen
der Frontplatte darüber hinaus nicht beschädigt.
Des Weiteren ist über das Herausziehen der Frontplatte
durch den oder die erfindungsgemäßen Verbindungsarme
auch ein Schwenken der Frontplatte in eine angewinkelte Stellung möglich.
Der Verbindungsarm stellt dabei gewissermaßen ein doppeltes
Scharnier dar, um das die Frontplatte geschwenkt werden kann. Eine
Drehbewegung kann dabei sowohl um die Verbindung zwischen Frontplatte
und Verbindungsarm als auch (wenn auch in eingeschränktem
Maße) um die Verbindung zwischen Gehäuse und Verbindungsarm
erfolgen. Falls die Türstation mehrere Verbindungsarme
aufweist, müssen diese derart angeordnet sein, dass sie
gemeinsame Schwenkachsen bilden. Durch das Schwenken der Frontplatte
wird der Innenraum des Gehäuses zugänglich, ohne
dass die Frontplatte das und Gehäuse gänzlich
voneinander gelöst werden müssen. Somit müssen
eventuell vorhandene elektrische Verbindungen zu Bauteilen der Türstation bei
der Wartung nicht unterbrochen werden. Falls dennoch die Frontplatte
komplett abgenommen werden soll, wie dies zum Beispiel zum Austausch
der Frontplatte bei einer mutwilligen Beschädigung der Frontplatte
der Fall sein kann, so ist dies durch Lösen der Verbindungen
zwischen Verbindungsarm und Frontplatte einerseits oder zwischen
Verbindungsarm und Gehäuse andererseits möglich.
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Umfasst
die Frontplatte an ihrer Rückseite, an ihrem dem mindestens
einen Verbindungsarm gegenüberliegenden Ende, einen Flansch,
der einen oberen Gehäuserand der Gehäuseöffnung
hintergreift, so ist durch den Flansch ein besonders einfaches Haltemittel
gegeben, das den oder die Verbindungsarme bzw. die Verriegelungsvorrichtung
zum Verriegeln der Frontplatte am Gehäuse ergänzt.
Vorzugsweise ist der Flansch an der Frontplatte leicht schräg
ausgebildet, sodass ein Einsetzen der Frontplatte im Bereich des
Flansches zunächst in der schrägen Richtung bis
zu einer Anschlagsposition erfolgt und die Frontplatte anschließend
auf der gegenüberliegenden Seite, also im Bereich der Verbindungsarme,
durch ein senkrechtes Drücken auf die Vorderseite der Frontplatte
in Richtung des Gehäuses verschlossen wird.
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Wenn
eine Feder, die eine die Frontplatte vom Gehäuse abdrückende
Vorspannung bereitstellt, zwischen Frontplatte und Gehäuse
vorgesehen ist, dann wird bei Wartungsarbeiten der Türstation,
zu denen die Türstation geöffnet werden muss,
die Frontplatte besonders leicht vom Gehäuse entfernt, da
diese nach der Entriegelung der Verriegelungsvorrichtung durch die
Federkraft vom Gehäuse abgedrückt wird. Dies ist
besonders von Vorteil, wenn es sich um eine Türstation
handelt, die einen nahezu glatten Übergang vom Hausputz
zur Frontplatte aufweist, wodurch die Frontplatte ohne die Feder
nur schwer hintergreifbar wäre.
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Sind
Gehäuse und Frontplatte mit einem Sicherungsseil verbunden,
das das Ausziehen und das Schwenken der Frontplatte begrenzt, so
erleichtert dies Wartungsarbeiten bei geöffneter Türstation,
da somit keine weitere Hilfsperson nötig ist, die die Frontplatte
zum Beispiel durch manuelles Halten sichern muss. Es sind ebenso
keine zusätzlichen Hilfsmittel wie Stützen oder ähnliches
notwendig. Das Sicherungsseil kann permanent im Gehäuse
verbleiben.
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Wenn
die Öffnung in der Frontplatte schlitzförmig ausgestaltet
ist, dann hat dies den Vorteil, dass die Schlitzform in der Frontplatte
als gestalterisches Element zum Beispiel in Gravuren in der Frontplatte
mit einbezogen werden kann. Dadurch wird die Öffnung in
der Frontplatte von einem Betrachter leicht übersehen und
weniger Versuche eines unbefugten Zugriffs sind zu befürchten.
Des Weitern hat die Schlitzform den Vorteil, dass keine herkömmlichen
Werkzeuge wie Schraubendreher oder ähnliches, zur Betätigung
der Verriegelungsvorrichtung beziehungsweise der Umlenkeinrichtung
verwendet werden können. Damit ist ein unbefugtes Öffnen
der Türstation zusätzlich erschwert.
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Wenn
die Umlenkeinrichtung einen Umlenkhebel mit einem Rundloch an einem
Ende des Umlenkhebels und ein erstes im Gehäuse der Verriegelungsvorrichtung
angebrachtes Langloch dessen Ausrichtung sowohl eine Komponente
in Querbewegungsrichtung als auch in Richtung der Einführbewegung
des Werkzeugs aufweist und ein zweites in Querbewegungsrichtung
des Schiebers ausgerichtetes und im Gehäuse der Verriegelungsvorrichtung angebrachtes
Langloch und einen ersten, am anderen Ende des Umlenkhebels mit
dem Umlenkhebel drehfest verbundenen Bolzen aufweist, sowie einen zweiten
mit dem Schieber drehfest verbundenen Bolzen wobei der Umlenkhebel über
das Rundloch drehbar mit dem zweiten Bolzen verbunden ist und der zweite
Bolzen im zweiten Langloch geführt ist, und wobei der erste
Bolzen im ersten Langloch geführt ist und durch das erste
Langloch aus der Verriegelungsvorrichtung heraussteht und mit dem
durch die Öffnung in der Frontplatte eingeführten
Werkzeug zusammenwirkt, dann wird die Einführbewegung des Werkzeugs
durch Drücken auf den aus der Verriegelungsvorrichtung
herausstehenden, ersten Bolzen in die Querbewegung des Schiebers
umgelenkt, die zur Freigabe der Frontplatte notwendig ist. Durch
das Drücken auf den ersten Bolzen mit Hilfe des Werkzeugs,
wird dieser im ersten Langloch, das sowohl schräg zur Bewegungsrichtung
des Schiebers als auch schräg zur Einführrichtung
des Werkzeugs verläuft, geführt und gibt lediglich
die Komponente in Querbewegungsrichtung an den Schieber weiter,
sodass dieser nur in Querbewegungsrichtung verfahren wird. Die Form
des ersten Langlochs kann neben einer reinen geraden Erstreckung
auch in einem gewissem Rahmen gebogen beziehungsweise gekrümmt sein.
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Stellt
die Form des Gehäuses der Verriegelungsvorrichtung eine
Führungswanne dar, so wird der Schieber besonders einfach
im Gehäuse geführt. Eine derartige, im Querschnitt
gesehene, U-förmige Wannenform ist beispielsweise durch
Verbiegen eines Bleches günstig erzielbar.
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Weist
das Gehäuse der Verriegelungsvorrichtung zusätzliche,
in Querbewegungsrichtung ausgerichtete Langlöcher auf,
durch die drehfest mit dem Schieber verbundene, zusätzliche
Bolzen geführt sind, so sind weitere Führungselemente
gegeben, die den Schieber zusätzlich stabilisieren und
der Verriegelungsvorrichtung eine erhöhte Robustheit verleihen.
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Wenn
das Gehäuse der Verriegelungsvorrichtung und der Schieber über
ein unter Vorspannung stehendes Federelement miteinander verbunden
sind, dann wird der Schieber zum Beispiel in die Verriegelungsstellung
gedrückt, wodurch ein unbeabsichtigtes Öffnen
der Türstation durch ein Verrutschen des Schiebers in die
Freigabestellung unterbunden wird.
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In
der nachfolgenden Figurenbeschreibung ist eine Türstation
als Ausführungsbeispiel der Erfindung gezeigt. Alle Merkmale
der Erfindung sind dabei schematisiert dargestellt und nicht maßstäblich
zu verstehen. Die Erfindung beschränkt sich nicht auf das
vorstehend angegebene Ausführungsbeispiel. Vielmehr ist
eine Anzahl von Varianten denkbar, die auch bei grundsätzlich
anders gearteter Ausführung von den Merkmalen der Erfindung
Gebrauch macht. Die Figuren zeigen im Einzelnen:
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1 ein
durch eine Frontplatte teilweise abgedecktes bzw. verschlossenes
Gehäuse der Türstation;
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2 das
durch die herausgezogene und geschwenkte Frontplatte geöffnete
Gehäuse der Türstation;
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3 einen
Ausschnitt aus einem Querschnitt durch den oberen Bereich des Gehäuses
in geschlossener Stellung;
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4 die
Türstation in einer halbgeöffneten Stellung;
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5 eine
Draufsicht auf eine Verriegelungsvorrichtung in der Verriegelungsstellung;
und
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6 eine
Draufsicht auf eine Verriegelungsvorrichtung in der Freigabestellung.
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In
der 1 ist mit 10 eine Türstation
bezeichnet, die ein Gehäuse 12 mit einer einseitigen Gehäuseöffnung
und eine das Gehäuse 12 teilweise abdeckende Frontplatte 14 umfasst.
Die Frontplatte 14 ist bei abgedecktem Gehäuse 12 verriegelt
und kann mittels eines von der Frontseite her durch einen Schlitz 16 in
der Frontplatte 14 einführbaren Werkzeugs 18 entriegelt
werden. Die Frontplatte 14 weist eine viereckförmige Öffnung 20 auf,
die das Anbringen und Auswechseln elektronischer Baugruppen ermöglicht,
wobei frontseitig ein bündiger Abschluss mit der Frontplatte 14 erzielt
werden kann. Die Türstation 10 wird zum Beispiel
bei ihrem Einbau in einer nicht dargestellten Hauswand in eine dafür
vorgesehene, ebenfalls nicht dargestellte, Ausnehmung in der Hauswand
eingelassen, wobei das Gehäuse 12, zum Beispiel über
Schrauben fest mit der Hauswand verbunden wird. Der Putz der Hauswand
kann dann bis unmittelbar an den Rand der Frontplatte 14 heranreichen
und somit auch hier für einen bündigen Abschluss
sorgen.
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In
der 2 ist die Türstation 10 in einer
geöffneten, entriegelten Stellung dargestellt. Die Frontplatte 14 wurde
hierfür herausgezogen und verschwenkt. Dadurch ist eine
an der Unterseite des Gehäuses 12 angeordnete
Verriegelungsvorrichtung 22 sichtbar, auf die das in der 2 nicht
dargestellte Werkzeug 18 einwirkt, wenn es bei geschlossener Frontplatte 14 durch
den Schlitz 16 geführt wird. Die Verriegelungsvorrichtung 22 umfasst
einen zur Einführrichtung des Werkzeugs 18 querbeweglichen Schieber 24,
der mit an der Frontplatte 14 angeordneten Haltevorsprüngen 26,
in der geschlossenen Frontplattenposition verriegelnd in Eingriff
stehen kann.
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Um
das Herausziehen und Schwenken der Frontplatte 14 gegenüber
dem Gehäuse 12 zu ermöglichen, ist die
Frontplatte 14 über Verbindungsarme 28 mit
dem Gehäuse verbunden. Dabei sind die Verbindungsarme 28 an
ihrem einen Ende mittels einer Verbindung 30, die beispielsweise
aus einem Schraubenbolzen und einer Mutter bestehen kann, drehbar
an der Frontplatte 14 gelagert. An ihrem anderen Ende sind
die Verbindungsarme 28 über eine weitere Verbindung 32 zum
einen drehbar und zum anderen durch eine Führung 34 geradlinig
verschiebbar im Gehäuse 12 gelagert. Die Verbindung 32 kann dabei
z. B. lediglich durch das Einfügen eines in der Führung 34 geführten
Bolzens in ein Loch des Verbindungsarms 28 hergestellt
sein. Dies ermöglicht es, die Verbindungsarme 28 seitlich
durch ein Werkzeug in Richtung Gehäuseinneres zu drücken
und somit die Verbindung 32 zu lösen. Damit kann
die Frontplatte 14 zusammen mit den Verbindungsarmen 28 vom
Gehäuse 12 losgelöst werden, falls dies
für Wartungsarbeiten erforderlich ist.
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Ebenfalls
im unteren Bereich des Gehäuses 12 an jeweils
beiden Seitenrändern 36 sind bewegliche Stifte 38 angeordnet,
die durch eine nicht dargestellte, im Gehäuseinneren angebrachte
Schraubenfeder im verschlossenen Zustand innenseitig auf die Frontplatte 14 drücken.
Dies erleichtert unmittelbar nach dem Entriegeln der Verriegelungsvorrichtung 22 das
Abziehen der Frontplatte 14 von Hand, da die Frontplatte 14,
die ansonsten bündig mit dem Putz der Hauswand abschließt,
somit greifbar wird.
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In
der 3 ist ein Ausschnitt aus einem Querschnitt durch
den oberen Bereich des Gehäuses 12 im verschlossenen
Zustand dargestellt. An der Innenseite der Frontplatte 14 ist
im oberen Bereich ein Flansch 40 angebracht, der sowohl
in die Richtung des oberen Rands 42 der Frontplatte 14 als
auch ins Gehäuseinnere schräg absteht. Durch die
Schräge des Flansches 40 ist es möglich,
dass in der geschlossenen Stellung der Frontplatte 14 der
Flansch 40 den oberen Gehäuserand 44 hintergreift,
wodurch die Frontplatte 14 im verriegelten Zustand in ihrem oberen
Bereich am Herausfallen gehindert wird.
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In
der 4 ist die Türstation 10 in einer halboffenen
Stellung dargestellt. Eine derartige Stellung ergibt sich einerseits
beim Öffnen der Türstation 10, kurz nachdem
mit dem Werkzeug 18 der Verriegelungsmechanismus 22 entriegelt
wurde und somit die Stifte 38 die Frontplatte 14 in
ihrem unteren Bereich abgehoben haben. Das Abheben der Frontplatte 14 in
ihrem unteren Bereich wird durch die Führungen 34 im
Gehäuse 12 ermöglicht. Der obere Bereich der
Frontplatte 14 ist über den in der 3 sichtbaren
Flansch 40 in der halboffenen Stellung mit dem oberen Gehäuserand 44 in
Eingriff. Um die Frontplatte 14 im oberen Bereich vom Gehäuse 12 zu
lösen, wird die Frontplatte 14 in Pfeilrichtung 46 bewegt,
wodurch sie sich aus dem Hintergriff von Flansch 40 und oberem
Gehäuserand 44 löst.
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Andererseits
ergibt sich die halboffene Stellung ebenso beim Verschließen
der Türstation 10. Dann erfolgen die Abläufe
in umgekehrter Reihenfolge (entgegen der Pfeilrichtung 46)
bis zum Einrasten der Verriegelungsvorrichtung 22.
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In
der 5 ist die Verriegelungsvorrichtung 22 in
einer Draufsicht gezeigt. Charakteristisch für die dargestellte
Verriegelungsstellung ist, dass der Schieber 24 von den
Haltevorsprüngen 26 hintergriffen wird. Das Gehäuse 48 der
Verriegelungsvorrichtung 22 weist an ihren seitlichen Rändern
Befestigungsflansche mit Löchern für Schrauben,
Nieten oder dergleichen auf, wodurch das Gehäuse 48 der Verriegelungsvorrichtung 22 mit
dem nicht dargestellten Gehäuse 12 verbunden werden
kann. Im gesamten mittleren Bereich der Längserstreckung
der Verriegelungsvorrichtung 22 erhebt sich eine wannenförmige
Auswölbung, die den Schieber 24 und den Umlenkhebel 50 zwischen
dem nicht dargestellten Gehäuse 12 und dem Gehäuse 48 der
Verriegelungsvorrichtung 22 hält. Zur Darstellung
der Funktionsweise der Umlenkeinrichtung ist der durch das Gehäuse 48 der
Verriegelungsvorrichtung 22 verdeckte Umlenkhebel 50 dennoch
dargestellt. Wird das Werkzeug 18 durch die nicht dargestellte
Frontplatte 14 hindurchgeführt und drückt
das Werkzeug 18 auf einen ersten Bolzen 52, so
wird dieser durch ein schräg ausgerichtetes erstes Langloch 54 geführt und
drückt somit seinerseits über den in einem Rundloch 56 des
Umlenkhebels 50 befindlichen und ebenfalls in einem zweiten
Langloch 58 geführten, zweiten Bolzen 59 den
Schieber 24 in Querbewegungsrichtung 60 in die
Freigabestellung.
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In
der 6 ist die Verriegelungsvorrichtung 22 in
einer Draufsicht gezeigt, wobei durch das Eindrücken des
Werkzeugs 18 gegen den ersten Bolzen 52 die Freigabestellung
erreicht wurde. Der Umlenkhebel 50 liegt dann nicht mehr
schräg zwischen dem Gehäuse 48 der Verriegelungsvorrichtung 22 und dem
Gehäuse 12 sondern parallel zum Schieber 24. Der
Schieber 24 hintergreift durch seine Auslenkung in die
Querbewegungsrichtung 60 die Haltevorsprünge 26 nicht
mehr, sodass die nicht dargestellte Türstation 10 geöffnet
werden kann. In der Freigabestellung ist die maximale Druckkraft mittels
des Werkzeugs 18 aufzubringen, da ein zwischen dem Gehäuse 48 der
Verriegelungsvorrichtung 22 und dem Schieber 24 vorgespanntes
Federelement 62 den Schieber 24 in die Verriegelungsstellung
zurückdrückt. Die Wannenform des Gehäuses 48 der
Verriegelungsvorrichtung 22 besitzt eine Führungswirkung
für den Schieber 24, die durch zusätzliche Langlöcher 64 und
am Schieber 24 angeformte, zusätzliche Bolzen 66 unterstützt
wird. Die Bolzen 52, 59 sowie die zusätzlichen
Bolzen 66 können vereinfacht und wie dargestellt
auch aus in den Schieber 24 eingeschraubten Schraubenschäften
handelsüblicher Schrauben bestehen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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