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DE19642517C2 - Verbindungs-Einrichtung zum lösbaren Verbinden eines Oberteiles mit einem Unterteil eines Gehäuses für elektrische Geräte - Google Patents

Verbindungs-Einrichtung zum lösbaren Verbinden eines Oberteiles mit einem Unterteil eines Gehäuses für elektrische Geräte

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DE19642517C2
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Karl Diringer
Armin Dorer
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S Siedle & Soehne telefon- und Telegrafenwerke Stiftung & Co
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S Siedle & Soehne telefon- und Telegrafenwerke Stiftung & Co
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    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04MTELEPHONIC COMMUNICATION
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    • H04M1/0202Portable telephone sets, e.g. cordless phones, mobile phones or bar type handsets
    • H04M1/0249Details of the mechanical connection between the housing parts or relating to the method of assembly
    • HELECTRICITY
    • H05ELECTRIC TECHNIQUES NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • H05KPRINTED CIRCUITS; CASINGS OR CONSTRUCTIONAL DETAILS OF ELECTRIC APPARATUS; MANUFACTURE OF ASSEMBLAGES OF ELECTRICAL COMPONENTS
    • H05K5/00Casings, cabinets or drawers for electric apparatus
    • H05K5/10Casings, cabinets or drawers for electric apparatus comprising several parts forming a closed casing
    • H05K5/15Casings, cabinets or drawers for electric apparatus comprising several parts forming a closed casing assembled by resilient members

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Microelectronics & Electronic Packaging (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Telephone Set Structure (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Verbindungs-Einrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1. Als derartige elektrische Geräte sind beispielsweise Telefongehäuse anzusehen.
In der Patentschrift DE 41 10 509 C2 ist eine derartige Einrichtung beschrieben, bei welcher mit einem Betätigungsstift durch eine schmale Durchtrittsöffnung hindurch eine in einer Schraubenkopfkammer unverlierbar angeordnete Schraube gelöst werden kann. Diese Einrichtung ist jedoch verhältnismäßig aufwendig in der Herstellung. Wenngleich sie einige Forderungen bereits erfüllt, wie
  • - Lösen mit einem nicht speziellen Hilfswerkzeug wie einem Schraubendreher,
  • - von Gerätefrontseite betätigbar,
  • - keine Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes; insbesondere keine zusätzlichen Öffnungen mit andersartigen Abmessungen aus funktionalen und Gestaltungsgründen,
  • - der Ort und insbesondere die Art des Verschlusses soll von der Geräteoberseite für Laien nicht ohne weiteres erkennbar sein.
Ausserdem sind dieser Druckschrift Gelenkverbindungen entnehmbar.
Die Verbindungs-Einrichtung gemäß DE 32 23 095 A1 beschreibt eine ähnliche Verbindungs-Einrichtung mit einem vom Oberteil nach innen ragenden, nach einer Seite flexiblen Eingriffsglied, das durch einen Betätigungsstift seitlich auslenkbar ist, einem mit dem Eingriffglied verbundenen oder einstückigen seitlich auslenkbaren Rasthaken, der durch den Betätigungsstift entgegen der elastischen Rückstellkraft des Eingriffsgliedes aus einer Einraststellung mit einem am Unterteil angeordneten und vorzugsweise einstückig mit diesem ausgebildeten Gegenhaken lösbar ist, um die lösbare Verbindung zu lösen und das Unterteil nach unten vom Oberteil abheben zu können.
Dieser Druckschrift ist auch ein Schraubendreher als Betätigungsstift entnehmbar, eine zur Betätigungsöffnung hin abgeschrägte Eingriffsfläche, parallel zueinander stehende Rastflächen, Gegenflächen und Gehäuseseiten, sowie sich von einer Gerätekante nach innen erstreckende Gegenhaken, abgeschrägte Rasthaken und Gegenrastflächen.
Aus der DE 36 44 171 A1 ist ein Schraubendreher als Betätigungsstift bekannt, desgleichen ein Endanschlag am Ende einer Angriffsfläche. Rastverbindungen zwischen Gehäuseteilen, die durch Betätigungsstifte wieder lösbar sind, sind aus der DE 36 03 915 A1 und EP 0384650 A2 bekannt.
Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine Verbindungs- Einrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 so auszugestalten, daß sie kostengünstig in der Herstellung ist und ein sehr leichtes Verbinden ohne Hilfswerkzeug sowie ein sehr leichtes Lösen mit Hilfe eines einfachen handelsüblichen Hilfswerkzeuges ermöglicht.
Das Problem wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Kennzeichens des Anspruches 1 gelöst. Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind in den rückbezogenen Unteransprüchen unter Schutz gestellt.
Beim Erfindungsgegenstand weist das Oberteil des Gehäuses eine Betätigungsöffnung für einen Betätigungsstift auf. Darunter ist am Unterteil ein Eingriffsglied vorgesehen, das beim Eingriff mit dem Betätigungsstift eine Rastverbindung mit einem Gegenhaken löst, der am Oberteil vorgesehen ist. Hierzu kann der Rasthaken vorzugsweise einstückig mit dem Eingriffsglied ausgebildet oder mit diesem unmittelbar oder über Zwischenglieder verbunden sein.
Aufgrund bestimmter Ausgestaltungen ist es möglich, daß sich das Oberteil nach dem Lösen geringfügig nach oben bewegt, so daß ein erneutes Schließen nur durch erneutes Aufdrücken des Oberteiles auf das Unterteil möglich ist.
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt. Es zeigt:
Fig. 1 ein elektrisches Gehäuse in Form eines Telefonapparates in perspektivischer und teilweise geschnittener Darstellung,
Fig. 2 in vergrößerter Darstellung einen Längsschnitt durch die Verbindungs-Einrichtung im eingerasteten Zustand,
Fig. 3 die in Fig. 2 dargestellte Verbindungs-Einrichtung nach dem Lösen von Unterteil und Oberteil,
Fig. 4 die in Fig. 2 gezeigte Darstellung, jedoch mit einem anderen abgeflachten Betätigungsstift für eine drehende Entriegelung.
In Fig. 1 ist das Oberteil mit 10, dessen Frontseite mit 14, und das Unterteil des elektrischen Gehäuses mit 50 bezeichnet. Die Jalousieöffnungen sind mit 13 bezeichnet, von Bedeutung hierzu ist, daß die Betätigungsöffnungen 12, 12' in den Abmessungen diesen Jalousieöffnungen 13 entsprechen sollen, wenngleich diese als richtige Führungskanäle für den in Fig. 1 mit 15 bezeichneten Betätigungsstift ausgebildet sind, wobei es sich bei diesem Beispiel um einen einfachen Kreuzschlitzschraubendreher handelt.
Der Betätigungsstift 15 bewegt sich in Pfeilrichtung durch die als Führungskanal ausgebildete Betätigungsöffnung 12 hindurch nach unten, um auf die abgeschrägte Eingriffsfläche 54 des allgemein mit 52 bezeichneten Eingriffsgliedes aufzutreffen. Dieses wird dadurch in Richtung X federnd nach hinten ausgelenkt. Hierbei bildet der Anschlag 56 einen Halt für die Einführbewegung des Betätigungsstiftes 15. Mit dem Eingriffsglied 52 verbunden bzw. in Fig. 1 einstückig hiermit ausgebildet ist ein Rasthaken 60, der somit ebenfalls automatisch mit dem Eingriffsglied 52 in Richtung X nach hinten bewegt wird.
Im geschlossenen Zustand des Gehäuses ist der Rasthaken 60 mit dem Gegenhaken 16 eingerastet, wobei die zur Frontseite 14 parallele Unterseite 62 des Rasthakens 60 oberhalb der ebenfalls parallelen Gegenfläche 17 des Gegenhakens 16 liegt.
In Fig. 1 sind an zwei Ecken der Frontseite 14 nahe der vorderen Kante 18 des Oberteiles 10 je eine kreisrunde Betätigungsöffnung 12', 12 vorgesehen, die als rohrförmige Führungskanäle ausgebildet sind. Im vergrößerten Längsschnitt der Fig. 2 ist zusätzlich die untere Gerätekante des Oberteils 10 mit 19 bezeichnet, von dem sich der Gegenhaken 16 nach innen erstreckt. Der Rasthaken 60 steht mit dem Gegenhaken 16 im Eingriff, so daß Oberteil 10 und Unterteil 50 des elektrischen Gehäuses miteinander verbunden sind.
In Fig. 3 hat das Einführen des Betätigungsstiftes 15 ein Auslenken des Eingriffsgliedes 52 bewirkt, wobei die vordere Spitze des Betätigungsstiftes 15 an der abgeschrägten Eingriffsfläche 54 des Eingriffsgliedes 52 entlanggeführt wurde. Der mit dem Eingriffsglied 52 verbundene Rasthaken 60 wurde ebenfalls nach rechts ausgelenkt, wobei sich der Eingriff mit dem Gegenhaken 16 löste. Aufgrund der abgeschrägten Eingriffsfläche 54, entstand nach dem Lösen der Verriegelung eine Kraftkomponente F schräg nach links und oben, sowie beim Herausziehen des Betätigungsstiftes 15 eine Reibungskomponente FR senkrecht nach oben. Dadurch wurde das Oberteil 10 gegenüber dem Unterteil 50 geringfügig nach oben versetzt. Die abgeschrägte Fläche 21 des Gegenhakens 16 sowie die nach innen abgeschrägte Fläche 61 des Rasthakens 60 verhindern, daß Rasthaken 60 und Gegenhaken 16 in dieser Stellung miteinander verrasten können: das Gehäuse wird also offen gehalten. Ein Verschließen der beiden Gehäusehälften ist erst wieder nach Druckaufwendung auf das Oberteil möglich.
Fig. 4 zeigt im Prinzip die gleiche Ausführungsphase wie Fig. 2, das heißt in verriegelten Zustand. Es wurde lediglich als Betätigungsstift ein Schlitzschraubendreher 150 mit flacher Klinge 152 eingesetzt. Ein Drehen der lediglich auf die abgeschrägte Eingriffsfläche 54 aufgesetzten flachen Klinge 152 bewirkt ebenfalls ein Lösen der Verbindung.
Die Verbindungs-Einrichtung ermöglicht somit ein leichtes Lösen durch beliebige Arten von Betätigungsstiften einschließlich eines handelsüblichen Kreuzschlitzschraubendrehers und eines handelsüblichen Schraubendrehers.
Fig. 5 zeigt eine Seitenansicht der übereinander liegenden Gehäuseteile, nämlich von Oberteil 10 und Unterteil 50. An dem der Betätigungsöffnung 12 und dem gegenüberliegenden Eingriffsglied 52 abgewandten Seite des Gehäuses sind hier Verrippungen 38 am Oberteil 10 angebracht, die mit Aufnahmestegen 36 am Unterteil 50 beim Verschluß zusammenwirken. Als Verschluß dieser abgewandten Kante ist ein zerlegbares Gelenk 30 vorgesehen, wobei Einhängezapfen 32 am Unterteil mit entsprechenden Ösen 34 am Oberteil in Schwenkeingriff gelangen können.

Claims (8)

1. Verbindungs-Einrichtung zum lösbaren Verbinden eines Oberteiles (10) mit einem Unterteil (50) eines Gehäuses für elektrische Geräte, wie ein Telefongehäuse, oder ein Gehäuse für Türsprechanlagen,
mit einer schmalen Betätigungsöffnung (12) für einen Betätigungsstift (15) an der Frontseite (14) des Oberteiles (10),
mit folgenden Merkmalen:
  • a) ein vom Unterteil (50) nach innen ragendes, nach einer Seite flexibles Eingriffsglied (52),
  • b) das durch den Betätigungsstift (15) seitlich auslenkbar ist,
  • c) einen mit dem Eingriffsglied (52) fest verbundenen oder einstückig mit diesem ausgebildeten und somit mit diesem seitlich auslenkbaren Rasthaken (60),
  • d) der durch den Betätigungsstift (15) entgegen der (elastischen) Rückstellkraft des Eingriffsgliedes (52) aus einer Einraststellung mit einem am Oberteil (10) angeordneten und einstückig mit diesem ausgebildeten Gegenhaken (16) lösbar ist,
um die lösbare Verbindung zu lösen und das Oberteil (10) nach oben vom Unterteil (14) abheben zu können,
dadurch gekennzeichnet, daß an zwei gegenüberliegenden Ecken einer schmalen Gerätekante (18) je eine als rohrförmiger Führungskanal ausgebildete Betätigungsöffnung (12', 12) entsprechend dem Durchmesser handelsüblicher Kleinst- Schraubendreher und etwa den Abmessungen benachbarter Lautsprecher-Jalousieöffnungen (13) vorgesehen ist, unter der jeweils das Eingriffsglied (52', 52) mit Rasthaken (60', 60) sowie je ein Gegenhaken (16', 16) angeordnet sind, und dass am Eingriffsglied (52', 52) ein Endanschlag (56) für den Betätigungsstift (15) vorgesehen ist.
2. Verbindungs-Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß als Betätigungsstift (15) ein handelsüblicher kleiner Kreuzschlitzdrehschrauber oder ein Schlitzschraubendreher (150) mit flacher Klinge (152), der ein öffnen auch lediglich durch Drehen nach Berührung mit der schrägen Eingriffsfläche (54) ermöglicht, eingesetzt wird.
3. Verbindungs-Einrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Eingriffsglied (52) eine zur Betätigungsöffnung (12) hin abgeschrägte Eingriffsfläche (54) aufweist.
4. Verbindungs-Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Endanschlag (56) am Ende der Eingriffsfläche (54) vorgesehen ist.
5. Verbindungs-Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrastfläche (62) des seitlich beweglichen Rasthakens (60) und die Gegenfläche (17) des (ortfesten) Gegenkakens (16) im wesentlichen parallel zur Frontseite (14) des elektrischen Gerätes ausgerichtet sind.
6. Verbindungs-Einrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Gegenhaken (16) von der unteren Gerätekante (19) des Oberteiles (10) aus nach innen erstreckt.
7. Verbindungs-Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch eine Abschrägung des Rasthakens (60) nach oben und innen, sowie eine Abschrägung der nach innen gerichteten Fläche des Gegenhakens (16) nach oben und innen, derart, daß durch die Rückstellkraft des Eingriffsgliedes (52) über die abgeschrägte Eingriffsfläche (54) und das berührende Ende des Betätigungsstiftes (15) eine schräg nach oben gerichtete Kraftkomponente (F) und zusätzlich eine nach oben gerichtete Reibungskraftkomponente (FR) erzeugt wird, derart, daß das Oberteil (10) automatisch geringfügig nach, oben versetzt und vom Unterteil (50) abgehoben wird, so daß Rasthaken (60) und Gegenhaken (16) nicht mehr miteinander verrasten können.
8. Verbindungs-Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, gekennzeichnet durch vom Oberteil (10), vorzugsweise keilförmig, nach unten ragende Verrippungen (38), die mit zugehörigen Aufnahmestegen (36) im Unterteil (50) zur Versteifung des Gehäuses zusammenwirken und vorzugsweise im Bereich einer lösbaren Gelenkverbindung (30) an der gegenüberliegenden Gerätekante angeordnet sind.
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