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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Beleuchtungsvorrichtung für
einen Helm, der insbesondere als Helm für Fahrradfahrer,
Skater, Skateboardfahrer, Skifahrer, Snowboarder oder andere Sportler
ausgestaltet sein kann.
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Beleuchtungsvorrichtungen
an Helmen dienen der besseren Erkennung von Fahrradfahrern in der
Nacht bzw. bei ungünstigen Sichtverhältnissen und
gegebenenfalls der Ausleuchtung des Weges.
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Die
US 5 544 027 offenbart eine
LED-Vorrichtung, die an herkömmlichen Fahrradhelmen angebracht
werden kann, um die Erkennbarkeit in den Abendstunden zu verbessern.
Die LED sind mit einer internen Spannungsquelle verbunden, wie beispielsweise
eine am Helm angeordnete Batterie. Bei einem Ausführungsbeispiel
sind die LED auf einem Streifen angeordnet, der mittels eines Klebestreifens
auf einem konventionellen Helm fixierbar ist. In einem vergrößerten,
quaderförmigen Abschnitt am Ende des Streifens ist die
Batterie untergebracht.
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Diese
Anordnung wird außen über dem Scheitelbereich
des Helmes platziert, wobei der Batteriekasten am Hinterkopfbereich
des Helmes stark aufträgt. Die Sichtbarkeit des Beleuchtungsstreifens ist
aufgrund seiner Anordnung über dem Scheitel des Trägers
eingeschränkt.
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Die
CA 2 227 042 A1 offenbart
einen Fahrradhelm mit einer Vorrichtung zum Einschalten und Ausschalten
einer Reihe von Leuchtmitteln, die voneinander beabstandete Glühbirnchen
in einem klaren und flexiblen sowie durchsichtigen und wasserdichten
Material umfasst. Der Streifen ist um den äußeren Umfang
des Helmes herum angebracht. Die kastenförmige Batterie
ist außen am Helm oberhalb des Hinterkopfes angeordnet,
ebenso wie der Ein-/Ausschalter.
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Bei
dieser Beleuchtungsvorrichtung ist die für die Sicherheit
des Trägers wichtige Abstrahlung von der Hinterkopfseite
und den hinteren Seitenbereichen des Helmes gegeben. Die Vorrichtung
ist jedoch voluminös und dementsprechend ist die Unterbringung
an einem Helm problematisch, insbesondere wenn dieser für
den Einsatz beim Sport wenig raumgreifend und leicht sein soll.
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Davon
ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde eine Beleuchtungsvorrichtung
für einen Helm zur Verfügung zu stellen, die bei
einem großen Sicherheitseffekt für den Träger
des Helmes einen geringen Raumbedarf und ein geringes Gewicht hat.
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Die
Aufgabe wird durch eine Beleuchtungsvorrichtung mit den Merkmalen
des Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der
Beleuchtungsvorrichtung sind in den Unteransprüchen angegeben.
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Die
erfindungsgemäße Beleuchtungsvorrichtung für
einen Helm hat ein topfartiges Gehäuse zur Aufnahme mindestens
einer Knopfzelle, das einen öffenbaren Deckel aufweist,
an dessen Innenseite eine Platine zum Ansteuern von LED angeordnet
ist, die mindestens einen Kontakt zum Kontaktieren der Knopfzelle
beim Schließen des Deckels aufweist, mindestens einen seitlich
vom Gehäuse abstehenden Flügel, mindestens eine
in dem Flügel angeordnete LED und die LED mit der Platine
und der Knopfzelle verbindende elektrische Leitungen.
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Bei
der erfindungsgemäßen Beleuchtungsvorrichtung
sind die Batterien der Spannungsversorgung und die Platine mit der
Elektronik zum Ansteuern der LED platzsparend in einem topfartigen
Gehäuse untergebracht. Zum Einsatz kommen platzsparende
Knopfzellen, von denen eine oder mehrere übereinander gestapelt
in dem Gehäuse angeordnet werden. Der Deckel ist zugleich
der Träger der Platine. Die elektrische Verbindung zwischen
Platine und benachbarter Knopfzelle wird beim Schließen
des Deckels unter direkter Anlage eines Kontaktes der Platine an
der benachbarten Knopfzelle hergestellt. Als Lichtquelle kommen
LED zum Einsatz, die lichtstark und energiesparend ausgeführt
sein können. Mindestens eine LED ist in einem seitlich
vom Gehäuse abstehenden Flügel angeordnet. Elektrische Leitungen
zum Verbinden der LED mit der Platine und der Knopfzelle miteinander
können in Flügel und Gehäuse integriert
sein.
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Die
Beleuchtungsvorrichtung ist sehr kompakt und leicht ausführbar.
Das topfartige Gehäuse eignet sich insbesondere für
eine unauffällige Unterbringung in dem oberhalb des Hinterkopfes
des Trägers anzuordnenden Bereich der Helmschale. Bei dieser
Anordnung wird die Beleuchtungsvorrichtung insbesondere von sich
von hinten bzw. von der Seite annähernden Verkehrsteilnehmern
wahrgenommen, so dass sie die Sicherheit des Helmträgers
stark verbessert. Aufgrund ihrer kompakten und leichten Bauweise
ist die Beleuchtungsvorrichtung insbesondere für Helme
geeignet, die für den Einsatz beim Sport bestimmt sind.
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Deckel
und Gehäuse können voneinander trennbar ausgeführt
sein. Beispielsweise kann der Deckel stopfenartig in das Gehäuse
einpressbar sein. Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung
ist der Deckel über ein Schwenkgelenk an das Gehäuse
angelenkt. Deckel und Gehäuse sind dann unverlierbar miteinander
verbunden.
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Die
Platine kann auf verschiedene Weisen im Deckel angeordnet sein.
Beispielsweise kann sie – wie die mindestens eine Knopfzelle – lose
zwischen Gehäuse und Deckel eingesetzt sein, wobei sie über Kontakte
die Knopfzelle und Gegenkontakte im Gehäuse und/oder Deckel
kontaktieren kann. Ferner kann die Platine am Deckel befestigt sein,
beispielsweise am Umfang in einem topfartig ausgeführten Deckel.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung ist die
Platine am Boden des Deckels befestigt.
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Bevorzugt
weist die Beleuchtungsvorrichtung am Boden des Gehäuses
einen weiteren Kontakt zum Kontaktieren der Knopfzelle auf. Der
Kontakt am Boden des Gehäuses ist über einen elektrischen
Leiter mit der Platine bzw. der LED verbunden. Gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung weist die Platine am Außenumfang
und/oder der dem Boden des Deckels zugewandten Seite mindestens
einen weiteren Kontakt auf, dem ein Gegenkontakt am Innenumfang
des Gehäuses und/oder am Boden des Deckels zugeordnet ist.
Die elektrischen Leiter sind beispielsweise Drähte und/oder
in den Deckel und/oder in das Gehäuse integrierte Leiterbahnen. Die
elektrische Verbindung zwischen Deckel und Gehäuse kann über
elektrisch leitende Schwenkgelenke bzw. Scharniere hergestellt sein.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung ist der mindestens eine Kontakt und/oder
der Gegenkontakt ein verfederter Kontakt, der die elektrische Verbindung
bei veränderlicher relativer Lage der Bauteile in Folge
von Spiel und Fertigungstoleranzen sicherstellt.
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Bevorzugt
hat die Beleuchtungsvorrichtung mindestens einen Schalter zum Ein-/Ausschalten
der Beleuchtung und/oder zum Ein-/Ausschalten mindestens einer Funktion
der Beleuchtung. Der Schalter ist mit der Platine bzw. den Knopfzellen
elektrisch verbunden. Schaltbare Funktionen der Beleuchtung können
beispielsweise Dauerbeleuchtung oder Blinkbeleuchtung oder Laufbeleuchtung
sein. Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung ist
der Schalter an der Außenseite des Deckels angeordnet.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung weist das Gehäuse an der Außenseite
mindestens eine Öse zum Durchführen eines Riemens
einer Riemenfixierung eines Helmes auf. Wenn die Öse in
eine zur Innenseite des Helms offene Aufnahme der Helmschale eingesetzt
ist, kann die Öse zur Halterung eines Riemens einer Riemenfixierung
genutzt werden. Gesonderte Bauteile mit Ösen für
die Halterung der Riemen können dann entfallen.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung ist die Öse mit dem Boden des
Gehäuses verbunden.
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Grundsätzlich
kann die Beleuchtungsvorrichtung nur einen einzigen Flügel
aufweisen. Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung
weist sie zwei Flügel auf, die seitlich von einander gegenüberliegenden Seiten
des Gehäuses abstehen. Diese Beleuchtungsvorrichtung eignet
sich insbesondere für Anordnungen an der Schale eines Helmes über
dem Hinterkopfbereich des Trägers, wobei die beiden Flügel entlang
des unteren Randes der Helmschale erstreckt sind.
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Der
Querschnitt des Flügels kann verschieden ausgeführt
sein. Bevorzugt ist er streifenförmig. Die Erfindung bezieht
Ausgestaltungen ein, bei denen die LED teilweise aus dem Flügel
herausragt. Bei diesen Ausgestaltungen können die Flügel
aus lichtundurchlässigem Material bestehen, wenn die Licht abgebende
Fläche der LED aus dem Flügel heraussteht. Ferner
einbezogen sind Ausgestaltungen, bei denen die LED vollständig
in den Flügel eingebettet ist. Insbesondere bei dieser
Ausgestaltung ist jeder Flügel zumindest teilweise aus
einem lichtdurchlässigem Material.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung ist in jedem Flügel eine einzige
LED angeordnet. Gemäß einer anderen Ausgestaltung
sind in jedem Flügel mehrere LED angeordnet.
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Für
eine Streuung des Lichts zu den Seiten haben die Flügel
bevorzugt quer zur Hauptausdehnungsrichtung der Flügel
erstreckte streifenförmige Strukturen. Bei seiner Ausgestaltung
sind die streifenförmigen Strukturen an der Innenseite
und/oder Außenseite des Flügels angeordnete Rillen
und/oder Vorsprünge.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung weisen die Flügel den LED zugeordnete,
warzenartige Erhebungen für eine Lichtstreuung auf.
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Der
mindestens eine Flügel kann beispielsweise auf dem Niveau
des Bodens des Gehäuses angesetzt sein. Diese Ausgestaltung
ist insbesondere vorteilhaft, wenn die Beleuchtungsvorrichtung außen
auf eine Helmschale aufgesetzt bzw. aufgeklebt werden soll. Dann
kann die Vorrichtung beispielsweise zum Nachrüsten eines
Helmes mit einer Beleuchtungsvorrichtung verwendet werden. Gemäß einer bevorzugten
Ausgestaltung ist der Flügel am Rand der durch den Deckel
zu verschließenden Öffnung des Gehäuses
angeordnet. Diese Ausgestaltung ist vorteilhaft für Beleuchtungsvorrichtungen,
die in eine Aufnahme des Helmes eingesetzt werden, wobei zumindest
der Deckel und die Seiten des Flügels, durch die das Licht
austritt, an der Außenseite der Helmschale angeordnet sind.
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Bevorzugt
ist ein Helm mit einer Beleuchtungsvorrichtung, bei dem das Gehäuse
in einer Vertiefung der Helmschale und der mindestens eine Flügel
und der Deckel an der Außenseite der Helmschale angeordnet
sind.
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Ferner
bevorzugt ist, dass die Beleuchtungsvorrichtung an dem für
die Bedeckung des Hinterhauptes des Trägers vorgesehenen
Bereich der Helmschale angeordnet ist. Dies gilt unabhängig
davon, ob die Beleuchtungsvorrichtung mit dem Gehäuse auf
die Außenseite der Helmschale aufgesetzt oder in einer
Vertiefung der Helmschale angeordnet ist.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung ist der mindestens eine Flügel
in einer kanalartigen Vertiefung der Helmschale angeordnet, so dass
seine Außenseite etwa bündig mit der Außenseite
der Helmschale abschließt. Der Helm kann dann auch im Bereich
der Beleuchtungsvorrichtung außen glatt ausgebildet sein.
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Gemäß einer
Ausgestaltung des Helmes mit einer in einer Vertiefung eingesetzten
Beleuchtungsvorrichtung hat der Boden des Gehäuses einen
Abstand von der Innenseite der Helmschale, damit der Kopf des Helmträgers
nicht in Berührung mit dem Gehäuse kommt.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung hat die Helmschale in dem der Beleuchtungsvorrichtung
benachbarten Bereich eine vergrößerte Wandstärke, um
den Helm im Bereich der Beleuchtungsvorrichtung stärker
abzupolstern.
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Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung weist die Helmschale innen eine Aussparung
auf, durch die eine am Gehäuse angeordnete Öse
von der Innenseite des Helmes aus zugänglich ist.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung ist die Beleuchtungsvorrichtung in die
Vertiefung der Helmschale eingepresst und/oder eingeklebt.
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Bevorzugt
ist der Helm ausgebildet für Fahrradfahrer, Skater, Skateboardfahrer,
Skifahrer, Snowboarder oder andere Sportler.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand der anliegenden Zeichnungen von
Ausführungsbeispielen näher erläutert.
In den Zeichnungen zeigen:
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1 eine
Beleuchtungsvorrichtung mit einer LED pro Flügel in einem
Horizontalschnitt;
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2 Helm
mit einer Beleuchtungsvorrichtung mit drei LED pro Flügel
in einem teilweisen Horizontalschnitt;
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3 derselbe
Helm bei der Montage der Beleuchtungsvorrichtung;
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4 derselbe
Helm bei geöffnetem Deckel und entnommenen Knopfzellen
sowie Platine in einer Perspektivansicht schräg von hinten;
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5 derselbe
Helm mit fertig montierter Beleuchtungsvorrichtung in einer Perspektivansicht schräg
von hinten;
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6 ein
Helm mit einer Beleuchtungsvorrichtung gemäß 1 in
einer Perspektivansicht schräg von hinten;
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7 derselbe
Helm mit in die Öse eingehängtem Riemen einer
Riemenfixierung in einem perspektivischen Röntgenbild schräg
von hinten;
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8 einen
Helm mit Beleuchtungsvorrichtung mit einer LED pro Flügel
in einer Perspektivansicht schräg von hinten;
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9 einen
Helm mit Beleuchtungsvorrichtung mit zwei LED pro Flügel
in einer Perspektivansicht schräg von hinten.
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Bei
der nachfolgenden Erläuterung verschiedener Ausführungsbeispiele
sind dieselben oder im Wesentlichen übereinstimmende Merkmale
mit denselben Bezugziffern versehen, wobei unterschiedliche Ausführungen
der betreffenden Merkmale durch der Bezugsziffer nach einem Punkt
nachgestellte Ziffern bezeichnet sind. Ferner beziehen sich die
Angaben „oben” und „unten” auf
die Anordnung der betreffenden Bauteile an einem Helm, der von einer
Person in aufrechter Körperhaltung getragen wird.
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Gemäß 1 weist
eine Beleuchtungsvorrichtung 1.1 ein topfartiges Gehäuse 2 mit
einen Boden 3 und einem davon vorstehenden, zylindrischen Mantel 4 auf.
Die dem Boden 3 gegenüber liegende Öffnung 5 des
Gehäuses 2 ist durch einen Deckel 6 verschlossen.
Der Deckel 6 ist ebenfalls topfartig ausgebildet und hat
einen Boden 7 und einen davon vorstehenden, zylindrischen
Mantel 8.
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Vom
Mantel 4 des Gehäuses stehen seitlich Flügel 9.1, 10.1 ab.
Die Flügel 9.1, 10.1 sind mit ihrer Außenseite
auf dem Niveau der Öffnung 5 des Gehäuses 4 angesetzt.
Sie haben einen sich nach außen verjüngenden Querschnitt.
An der dem Boden 3 des Gehäuses 2 zugewandten
Innenseite können sie konkav und an der dem Deckel 6 zugewandten
Außenseite können sie konvex sein. Auf der Innenseite haben
sie eine Vielzahl paralleler Kerben 11, 12. Die Flügel 9.1, 10.1 sind
aus einem lichtdurchlässigen Material hergestellt. Das
Material kann beispielsweise glasklar oder durchscheinend in der
Art von Milchglas ausgeführt sein.
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Im
Gehäuse 2 sind drei Knopfzellen 13, 14, 15 übereinander
geschichtet. Ferner ist im Deckel 6 eine teilweise in den
zylindrischen Mantel 8 eingreifende, kreisrunde Platine 16 angeordnet.
Die Platine 16 hat an der den Knopfzellen 13, 14, 15 zugewandten
Seite einen Kontakt 17 zum Kontaktieren eines Pols der
Knopfzelle 15.
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In
den Verbindungsbereichen der Flügel 9.1, 10.1 mit
dem Gehäuse 2 befindet sich jeweils ein Hohlraum,
in dem jeweils eine LED 18, 19 angeordnet ist.
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Ferner
befindet sich im Boden 7 des Deckels 6 ein elektrischer
Schalter 20, der einen von der Außenseite des
Deckels 6 zugänglichen Druckknopf aufweist.
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Vom
Boden 3 des Gehäuses 2 steht nach außen
eine flache Öse 21 zum Hindurchführen
eines Riemens 22 ab.
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Die
Platine 16 ist über eine nicht dargestellte Leitung über
den elektrischen Schalter 20 mit dem anderen Pol der Knopfzelle 13 verbunden.
Ferner ist die Platine 16 über nicht dargestellte
elektrische Leitungen mit den LED 18, 19 verbunden.
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Die
Beleuchtungsvorrichtung 1.1 ist bevorzugt aus Kunststoff
hergestellt mit eingebetteten elektrischen Leitungen aus einem leitfähigem
Kunststoff oder aus Metall. Das Gehäuse 2, die
Flügel 9.1, 10.1 und die Öse 21 sind
bevorzugt ein teilig hergestellt. Der Deckel 6 kann vom
Gehäuse 2 trennbar sein oder über ein
Scharnier mit dem Gehäuse 2 verbunden sein. Es
ist aber auch möglich den Deckel 6 einteilig über
ein Filmscharnier mit dem Gehäuse 2 zu verbinden.
Ferner kann der Deckel 6 eine Schnappverbindung oder eine
Schraubverbindung mit dem Gehäuse haben. Der Kunststoff
ist im Bereich der Flügel 9.1, 10.1 nicht
eingefärbt und damit lichtdurchlässig. Im Bereich
des Gehäuses 2 und des Deckels 6 kann
der Kunststoff eingefärbt sein, oder die Beleuchtungsvorrichtung 1.1 aus
anderem Kunststoff gefertigt sein. Die Flügel 9.1, 10.1 können
aus einem flexibleren Kunststoff als das Gehäuse 2 sein.
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Wenn
die LED 18, 19 eingeschaltet sind, breitet sich
das Licht axial in den Flügeln 9.1, 10.1 aus.
Von den Kerben 11, 12 wird das Licht zur Außenseite
der Flügel 9.1, 10.1 gestreut und tritt
dort nach außen aus.
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Die
Beleuchtungsvorrichtung 1.2 von 2 unterscheidet
sich von der Vorbeschriebenen insbesondere dadurch, dass in jedem
Flügel 9.2, 10.2 drei im Wesentlichen
gleichmäßig voneinander beabstandete LED 18.1, 18.2, 18.3, 19.1, 19.2, 19.3 integriert sind.
Die elektrischen Leitungen 23, 24 zum Ansteuern
der LED sind in 2 teilweise dargestellt. Ferner
weist diese Ausführung anstatt der Kerben 11, 12 an
den Innenseiten der Flügel 9.1, 10.1 warzenartige Erhebungen 25, 26 an
der Außenseite der Flügel 9.2, 10.2 auf.
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Bei
eingeschalteter Beleuchtungsvorrichtung 1.2 wird das Licht
von den LED 18.1, 18.2, 18.3, 19.1, 19.2, 19.3 durch
die Außenseite der Flügel 9.2, 10.2 abgestrahlt,
wobei es durch die warzenartigen Erhebungen 25, 26 gestreut
wird.
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Die
Beleuchtungsvorrichtung 1.2 ist in eine zylindrische Vertiefung 27 an
der Hinterseite der Helmschale 28.2 eines Helmes eingesetzt.
Die Flügel 9.2, 10.2 sind in kanalartigen
Vertiefungen 29.2, 30.2 an der Außenseite
der Helmschale 28.2 angeordnet. Außen schließt
die Beleuchtungsvorrichtung 1.2 im Wesentlichen bündig
mit der Außenseite der Helmschale 28.2 ab.
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Die
zylindrische Vertiefung 27 ist über eine Aussparung 31 mit
der Innenseite der Helmschale 28.2 verbunden. Durch die
Aussparung 31 ist ein Riemen 22 in einer Riemenfixierung
durch die Öse 21 hindurch geführt.
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Für
die Montage der Beleuchtungsvorrichtung 1.2 werden gemäß 3 die
flexiblen Flügel 9.2, 10.2 in die vorbereiteten
Kanäle 29.2, 30.2 an der Außenseite
der Helmschale 28.2 eines Helmes 32.2 eingepresst
und/oder eingeklebt. Das Gehäuse 2 wird in die
entsprechend bemessene Vertiefung 27 eingepresst und/oder
eingeklebt.
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Gemäß 4 weist
die Platine 16 randseitig Kontakte 33.1, 33.2, 33.3, 33.4 auf,
denen Gegenkontakte 34.1, 34.2, 34.3, 34.4 im
Gehäuse 2 zugeordnet sind. Nach dem Einsetzen
der Knopfzellen 13, 14, 15 in das Gehäuse 2 und
nach Befestigung der Platine 16 am Deckel 6 und
Schließen des Deckels 6 liegen die Kontakte 33.1, 33.2, 33.3, 33.4 an
den Gegenkontakten 34.1, 34.2, 34.3, 34.4 an
und stellen elektrische Verbindungen zu den LED 18.1, 18.2, 18.3 19.1, 19.2, 19.3 und
einem Pol der Knopfzelle 13 her. Der andere Pol der Knopfzelle 15 wird
durch Anlage des Kontaktes 17 an der den Knopfzellen zugewandten
Seite der Platine 16 an der Knopfzelle 15 hergestellt.
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5 zeigt
die fertig montierte Beleuchtungsvorrichtung 1.2 am Helm 32.2 auf
dem Kopf des Trägers.
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6 zeigt
einen Helm 32.1 mit der betriebsfertigen Beleuchtungsvorrichtung 1.1 von 1.
Wie bei dem zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiel ist
das Gehäuse 2 in eine zylindrische Vertiefung 27 der
Helmschale 28.1 eingepresst und/oder eingeklebt und sind
die Flügel 9.1, 10.1 in kanalartige Vertiefungen 29.1, 30.1 der
Helmschale 28.1 eingepresst und/oder eingeklebt. Die Beleuchtungsvorrichtung 1.1 schließt
deshalb im Wesentlichen bündig mit der Außenseite
der Helmschale 28.1 ab. Die Licht streuenden Kerben 11, 12 sind
von außen sichtbar. Die Beleuchtungsvorrichtung 1.1 kann
durch Betätigen des Schalters 20 ein- und ausgeschaltet
werden.
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7 veranschaulicht
die Halterung eines Riemens 22 in der Öse 21 der
Beleuchtungsvorrichtung 1.1 der 6.
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Der
Helm 32.3 von 8 unterscheidet sich von dem
Helm 32.2 gemäß 2–5 insbesondere
dadurch, dass die Beleuchtungsvorrichtung 1.3 in jedem
Flügel 9.3, 10.3 nur eine Leuchtdiode 18.1, 19.1 aufweist
und dementsprechend die Flügel 9.3, 10.3 kürzer
bemessen sind. Die kanalartigen Vertiefungen 29.3, 30.3 an
der Außenseite der Helmschale 28.3 sind entsprechend
verkürzt.
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Der
Helm 32.4 gemäß 3 unterscheidet sich
von dem Helm 32.3 gemäß 8 dadurch,
dass die Flügel 9.4, 10.4 der Beleuchtungsvorrichtung 1.4 jeweils
zwei LED 18.2, 18.2 und 19.1, 19.2 enthalten. Dementsprechend
sind die Flügel 9.4, 10.4 und die kanalartigen
Vertiefungen 29.4, 30.4 in der Helmschale 28.4 verlängert.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - US 5544027 [0003]
- - CA 2227042 A1 [0005]