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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Abdecken der Öffnung
im Endbereich eines Halses einer Getränkeflasche, bestehend
aus einer über eine Halterung mit Gelenk am Hals der Getränkeflasche
befestigten und eine Kappe tragenden Krücke, über
die die Kappe auf die Öffnung der kronenkorkenfreien Getränkeflasche
schwenkbar ist.
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Aus
Glas bestehende Getränkeflaschen, insbesondere Bierflaschen,
sind vielfach durch einen sogenannten Kronenverschluss geschlossen.
Nach dem Öffnen einer solchen Getränkeflasche
durch Entfernung des Kronenverschlusses ist es normalerweise nicht
mehr möglich, die Öffnung der Getränkeflasche
durch den entfernten Kronenverschluss abzudecken, um insbesondere
das Eindringen von Schmutz- oder Staubpartikel sowie von Insekten,
beispielsweise Bienen oder Wespen, zu vermeiden.
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Um
ein solches Eindringen zu vermeiden, sind die unterschiedlichsten
kappenartigen Vorrichtungen bekannt geworden, die entweder mit einer oder
ohne eine Dichtung versehen sind und die entweder in die Öffnung
der Getränkeflasche eingesteckt oder auf die Öffnung
der Getränkeflasche aufgebracht werden.
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Eine
derartige Vorrichtung in beispielsweise aus der
deutschen Gebrauchsmusterschrift
20 2006 001 920 bekannt. Diese bekannte Vorrichtung besteht
aus einer als sogenannter Spitzhelm ausgebildete Kappe, an der eine
einer Betätigung bzw. einer Schwenkbewegung dienende Krücke
angeschlossen ist. Die Krücke ist mit einem Teil eines
Gelenkes verbunden, dessen anderes Teil direkt oder über
ein Zwischenstück an einen den Hals der Getränkeflasche
weitgehend umgreifenden und aus federndem Werkstoff bestehenden
Klemmbügel angeschlossen ist. Aufgrund der Tatsache, dass
der Klemmbügel immer aus einem anderen Werkstoff als das
Gelenk und/oder das Zwischenstück besteht, muss dessen Verbin dung
mit dem Gelenk und/oder dem Zwischenstück immer aus einer
Schraube oder einem Niet bestehen. Diese Verbindung erfordert einen
zusätzlichen Arbeitsgang und verteuert die Herstellung
der Vorrichtung. Ferner wird es bei dieser Vorrichtung als nachteilig
angesehen, dass die freien Enden des Klemmbügels – um
ein Aufschieben auf den Hals der Getränkeflasche zu ermöglichen – immer
nach außen ragen, was der Vorrichtung im Gebrauchszustand
ein unschönes Aussehen verleiht.
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Der
Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum
Abdecken der Öffnung im Endbereich eines Halses einer Getränkeflasche zu
schaffen, die einerseits ein besonders schönes Aussehen
besitzt und bei der andererseits die bisher immer erforderliche
zusätzliche Verbindung zwischen einem Gelenkteil und dem
Klemmbügel entfällt.
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Zur
Lösung dieser Aufgabe wird gemäß der Erfindung
bei einer Vorrichtung der eingangs genannten Gattung vorgeschlagen,
dass die Halterung aus einem sich über einen Winkel von
nur geringfügig kleiner als 180° erstreckenden
und mit dem Gelenk verbundenen Ringteil gebildet und dass das Ringteil über
mindestens ein elastisches Verbindungsglied an dem Hals der Getränkeflasche
angeschlossen ist.
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Eine
derart ausgebildete Vorrichtung schützt nicht nur das in
der Flasche befindliche Getränk vor Schmutz, Staub und
Insekten; sie weist darüber hinaus ein besonders gutes
und vor allem ansprechendes Aussehen auf, so dass sie auch gerne
und oft benutzt wird. Die bisher erforderliche, besondere Verbindung
zwischen der Halterung und dem einen Teil des Gelenkes ist nicht
mehr erforderlich, da jetzt alle Teile der Vorrichtung, nämlich
die Kappe, die Krücke, das Gelenk und die Halterung aus
dem gleichen Werkstoff bestehen können.
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Weitere
Merkmale einer Vorrichtung gemäß der Erfindung
sind in den Ansprüchen 2 bis 9 offenbart.
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Die
Erfindung sowie weitere Vorteile derselben werden nachfolgend anhand
in einer Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele näher
erläutert. Dabei zeigen
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1 den
oberen Bereich einer Getränkeflasche mit einer Vorrichtung
gemäß der Erfindung,
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2 einen
um 90° gedrehten Teilring der 1 und
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3 eine
andere Ausbildung der Erfindung.
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In
der 1 der Zeichnung ist eine Vorrichtung 1 zum
Abdecken der Öffnung im Endbereich eines Halses 2 einer
nur mit ihrem oberen Bereich gezeichneten Getränkeflasche 3,
insbesondere einer Bierflasche, in Aufrissdarstellung zu sehen,
die aus einer ringförmigen Halterung 4 und einer
auf der Öffnung der Getränkeflasche 3 aufgesetzten
Kappe 5 besteht. Die Kappe 5 weist für
eine einigermaßen gute Abdeckung der Öffnung der
Getränkeflasche 3 an ihren Innenseite eine zumindest
annähernd der Kontur des Öffnungsbereiches der
Getränkeflasche 3 entsprechende Form auf. Die
Halterung 4 ist hier zunächst aus einem Teilring 4b gebildet,
dessen Form der Außenkontur des Halses 2 der Getränkeflasche 3 angepasst
ist und der sich über einen Winkel erstreckt, der immer
geringfügig kleiner als 180° ist. Im gezeichneten
Ausführungsbeispiel beträgt dieser Winkel etwa
178°. Ferner ist hier dem Teilring 4b ein weiterer
Teilring 4a zugeordnet, der sich ebenfalls nur über
einen Winkel von geringfügig kleiner als 180° erstreckt.
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In
diesem Ausführungsbeispiel ist der in der 1 der
Zeichnung rechts befindliche Teilring 4a ist ein getrenntes
bzw. getrennt gefertigtes Teil, während der Teilring 4b in
seinem oberen Bereich in ein Zwischenstück 6 übergeht.
Dieses Zwischenstück 6 bildet an seinem dem Teilring 4b abgewandten
Ende einen Teil eines an sich bekannten Gelenkes 7, dessen
anderes Teil Bestandteil einer sogenannten Krücke 8 ist.
Mit dieser Krücke 8 ist entweder direkt oder über
einen kurzen Steg 9 die Kappe 5 verbunden. Dies
bedeutet, dass bei einer Bewegung der Krücke 8 in
Richtung des Pfeils 10 die Kappe 5 von der Öffnung
der Getränkeflasche 3 weggeschwenkt wird. Um dieses
Verschwenken der kappe 5 zu ermöglichen, muss
die Halterung 4 einen verhältnismäßig guten
Sitz bzw. Halt an dem Hals 2 der Getränkeflasche 3 haben.
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Um
dies zu erreichen, sind die beiden Teilringe 4a und 4b an
ihrer äußeren Mantelfläche mit jeweils
einer sich über den Umfang der Teilringe 4a und 4b erstreckenden
Nut 11 versehen. Der Querschnitt dieser Nuten 11 ist
so bemessen, dass dieselbe nur geringfügig größer
als der Querschnitt eines elastischen Verbindungsgliedes 12 ist,
welches in die Nut 11 eingesetzt ist. In vorteilhafter
Weise wird dieses elastische Verbindungsglied 12 durch
einen an sich bekannten O-Ring gebildet. Das Verbindungsglied 12 weist
eine solche Umfangslänge auf, dass die beiden Teilringe 4a und 4b im
montierten Zustand der Halterung 4 gemäß der 1 geringfügig
gegen den Hals 2 der Getränkeflasche 3 gepresst
werden. Dies ergibt eine sichere Lage der Halterung 4 an
dem Hals 2 der Getränkeflasche 3, ohne
dass sich dieselbe bei einem Verschwenken der Kappe 5 verändert.
Um zu vermeiden, dass zwischen den beiden Teilringe 4a und 4b und
dem Hals 2 der Getränkeflasche 3 eine zu
große, eventuell punktuelle Pressung auftreten kann, ist
es vorteilhaft, wenn die inneren, umlaufenden Flächen der
beiden Teilringe 4a und 4b der Halterung 4 geringfügig
konisch, dem Hals 2 der Getränkeflasche 3 angepasst,
ausgebildet sind (2). Dadurch kann eine weitgehend
vollflächige Anlage der beiden Teilringe 4a und 4b am
Hals 2 der Getränkeflasche 3 erreicht
werden.
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Für
eine Montage der Halterung 4 mit der Kappe 5 am
Hals 2 der Getränkeflasche 3 wird beispielsweise
zuerst das elastische Verbindungsglied 12 in die Nuten 11 der
beiden Teilringe 4a und 4b eingelegt. Sodann werden
die beiden Teilringe 4a und 4b geringfügig
gegen die Kraft des elastischen Verbindungsgliedes 12 so
weit auseinandergezogen, dass die Halterung 4 von oben
auf den Hals 2 der Getränkeflasche 3 gestülpt
werden kann.
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Es
ist allerdings auch möglich, zuerst das elastische Verbindungsglied 12 auf
den Hals 2 der Getränkeflasche 3 zu schieben
und anschließend die beiden Teilringe 4a und 4b der
Halterung 4 an dem Hals 2 der Getränkeflasche
anzulegen. Jetzt kann das Verbindungsglied 12 von unten
in die Nuten 11 der beiden Teilringe 4a und 4b bewegt
werden.
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Alle
Teile der Vorrichtung 1 – aus genommen der O-Ring – sind
in vorteilhafter Weise aus Zinn bzw. einer Zinnlegierung im sogenannten
Gießverfahren gefertigt. Dies ergibt den großen
Vorteil, dass die erfindungsgemäße Vorrichtung 1 nur
aus drei oder vier Einzelteilen zusammengesetzt werden kann. Es
ist grundsätzlich möglich, für die Vorrichtung 1 auch
einen anderen Werkstoff, beispielsweise Kunststoff, zu verwenden.
Die beschriebenen Vorteile werden dadurch jedoch nicht beeinträchtigt.
Die Kappe 5 mit der Krücke 8 sowie ein
Teil des Gelenkes 7 sind vorteilhaft immer ein einziges
Stück. Der Teilring 4b und das Zwischenstück 6 mit
dem weiteren Teil des Gelenkes 7 sind ebenfalls ein einziges
Stück. Hinzu kommt immer noch ein für das Gelenk 7 erforderlicher
Gelenkstift. Der Teilring 4a kann entweder getrennt oder
zusammen mit dem Teilring 4b gefertigt werden. Im letzteren
Fall ist es allerdings erforderlich, den Teilring 4a von
dem Teilring 4b abzutrennen.
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Das
Ausführungsbeispiel der 3 unterscheidet
sich gegenüber dem Ausführungsbeispiel der 1 dadurch,
dass hier kein zweiter Teilring 4a verwendet wird. Hier
liegt das elastische Verbindungsglied 12 direkt am Hals 2 der
Getränkeflasche 3 an.
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Die
Kappe 5 weist in den gezeichneten Ausführungsbeispielen
eine weitgehend ebene Oberfläche auf. Es ist nun möglich,
diese Oberfläche der Kappe 5 mit einer Prägung
zu versehen, die aufgrund des gewählten Werkstoffes derselben
gleichzeitig bei der Herstellung der Kappe 5 erzeugt werden
kann. Ferner ist es möglich, die Kappe 5 als sogenannten Spitzdeckel
auszubilden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 202006001920
U [0004]