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DE202008001407U1 - Öffnungs- und Entnahmehilfe für Sandwiches - Google Patents

Öffnungs- und Entnahmehilfe für Sandwiches Download PDF

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DE202008001407U1
DE202008001407U1 DE200820001407 DE202008001407U DE202008001407U1 DE 202008001407 U1 DE202008001407 U1 DE 202008001407U1 DE 200820001407 DE200820001407 DE 200820001407 DE 202008001407 U DE202008001407 U DE 202008001407U DE 202008001407 U1 DE202008001407 U1 DE 202008001407U1
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opening
area
pack
film
outer packaging
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DE200820001407
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D81/00Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents
    • B65D81/32Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents for packaging two or more different materials which must be maintained separate prior to use in admixture
    • B65D81/3261Flexible containers having several compartments
    • B65D81/3272Flexible containers having several compartments formed by arranging one flexible container within another

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Bag Frames (AREA)
  • Packages (AREA)

Abstract

Öffnungs- und Entnahmehilfe für Sandwiches dadurch gekennzeichnet, dass
a. durch einen Kordelzugbeutel 17, der die herausgezogenen und umgekrempelten Folienflachseiten 14d, 15d, 16d der Belagbeutel 14, 15, 16 vollständig umhüllt und gleichzeitig dafür sorgt, dass diese Folienflachseiten 14d, 15d, 16d mit den hiermit einteilig verbundenen Umlenkziehlaschen 14a, 14b, 15a, 15b, 16a, 16b zusammengeknüllt, verdichtet und an die restliche Hülle 4* der Umverpackung 4 herangezogen werden,
b. in der Packung 1 die Einheit Brotscheiben 18a, 18b mit den dazwischen positionierten Belagbeuteln 14, 15, 16 durch eine – aus zwei, im Bereich der beiden Siegelnähte 26c miteinander und entlang der Längssiegelnähte 7, 8 mit der Umverpackung 4 zusammen gefügte, Folienhälften 26a, 26b bestehende – Manschette 26 umhüllt wird, wobei im Umhüllungsbereich der Manschette 26 entlang der Siegelnähte 26c alle oder einzelne Foliengrundkörper 14c, 15c, 16c der Belagbeutel keinen Kontakt mit den Siegelnähten 7, 8 und/oder 26c der Umverpackung 4 haben und...

Description

  • Die Öffnungs- und Entnahmehilfe ist für Packungen für Sandwiches, Döner, Hamburger, Hot-Dogs, Teigtaschenfüllungen und ähnlichen Lebensmitteln nutzbar.
  • Der Stand der Technik ist durch die in der Patentschrift DE 10 2007 005 830.8 beschriebene Umlenkziehlaschen-Technologie gekennzeichnet. Die daraus resultierenden Verpackungslösungen zeichnen sich dadurch aus, dass einzelne Lebensmittelkomponenten voneinander durch Folienflachseiten von Kunststofffolienbeuteln, die die einzelnen Komponenten aufnehmen, getrennt sind. Diese Beutel bestehen aus einem Foliengrundkörper, der mit den beiden Folienflachseiten der Umverpackung über Längssiegelnähte und der Quersiegelnaht an der Gegenzugseite der Packung verbunden ist. Mit diesem Foliengrundkörper sind peelbar die beim Verzehr des Lebensmittels aus der Packung über die – der Gegenzugseite der Packung gegenüberliegenden – Öffnungsseite heraus zu trennenden Folienflachseiten verbunden. Dabei sind diese Folienflachseiten innerhalb der Packung im Bereich der Gegenzugseite einteilig mit Zuglaschen verbunden, die – nach dem Befüllen des Beutels mit der Lebensmittelkomponente von der noch offenen Beutelbodenseite und dem anschließenden Versiegeln durch die Beutelbodenquersiegelnaht – als Umlenkziehlasche zur Öffnungsseite der Packung – dabei die Beutelbodenquersiegelnaht umfassend – gelegt werden und mit der Quersiegelnaht der Umverpackung an der Öffnungsseite der Packung verbunden sind. Die Öffnungsseite der Umverpackung grenzt sich gegenüber dem übrigen Bereich der Umverpackung durch lasergeschwächte Linien oder Aufreißstreifen ab. Nach Öffnung der Umverpackung durch Abtrennung der mit den Umlenkziehlaschen verbundenen Quersiegelnaht wird beim Weiterziehen auf dem Öffnungsbereich zwischen Foliengrundkörper des Belagbeutels und den abzutrennenden Folienflachseiten eine Zugkraft übertragen, wodurch der Kunststofffolienbeutel zunächst an dem am weitesten vom Öffnungsseite der Packung entfernten Bereich – dem Öffnungsbereich – der peelbaren Verbindung zwischen Foliengrundkörper und abzutrennenden Folienflachseite geöffnet und mit dem weiteren Ziehen daran die gutbehaftete Seite der abzutrennenden Folienflachseiten nach außen gekrempelt und somit an den restlichen Gutkomponenten abgestreift werden. Auf diese Weise können z. B. mehrere Kunststoffbeutel mit unterschiedlichen Belägen pastöser, scheibenförmiger, stückiger o. ä. Art zwischen den beiden von der Umverpackungsfolie umhüllten Backwarenscheiben aufgenommen werden.
  • Bekannt sind in der Patentschrift DE 10 2007 005 830.8 Entnahmehilfen, die sich bisher funktionell nicht bewährt haben. In der deutschen Patentanmeldung 10 2007 047 472.7 werden in der Packung entsprechende Kleckerbeutelfolien postiert, die mit den sich nach außen krempelnden Folienflachseiten herausgezogen werden und diese dabei umhüllen, so dass die Unterlage oder der Verbraucher nicht beschmutzt werden. Diese Kleckerbeutelfolien sind im Bereich der Öffnungsseite der Umverpackung über Stopperbänder mit den beiden Längssiegelnähten verbunden. Ein Stopper reißt hierbei mit dem weiteren herausziehen der Kleckerbeutelfolien ab, so dass diese Folie mit den dazwischen positionierten Folienflachseiten weiterhin mit der Umverpackung verbunden ist und das belegte Brot aus der restlichen Packung ungehindert heraus gezogen werden kann. Nachteilig hierbei ist, dass kein absoluter Kleckerschutz vorhanden und die Gefahr besteht, dass der Verbraucher und die Unterlage weiterhin beschmutzt werden.
  • Nachteilig bei allen bekannten Lösungen ist weiterhin, dass mit dem Herausziehen der Folienflachseiten die Gefahr der Heraustrennung der Brotscheiben vorhanden ist, so dass ein ungleiches Belegen der Brotscheiben erfolgt. Zwar wurden in der deutschen Patentanmeldung 10 2007 047 472.7 hierzu Abstreiforgane vorgeschlagen, die gleichzeitig als Stopper auf das Herausschieben der Packungen wirken. Der verpackungstechnische Aufwand hierzu ist jedoch sehr hoch.
  • Weiterhin weisen die bekannten Lösungen Mängel bei der hygienischen Entnahme des belegten Brotes und der einzelnen Belagkomponenten bei ihrer separaten Entfernung aus der Packung auf. Dadurch wird der direkte Verzehr der Lebensmittelkomponenten aus der die Backwarenscheiben weiterhin umhüllenden Umverpackungsfolie erschwert. Schließlich weisen die bekannten Packungen Mängel in dem einfachen Erkennen ihrer Funktion auf. Es ist gegenwärtig nicht möglich, nur mit einer Hand, was in der Praxis teilweise erforderlich sein kann, die Packung zu öffnen und dann das belegte Brot mit einer Hand aus der restlichen Packungshülle zu verzehren, wobei jedoch unterstellt werden muss, dass dabei die Packung über Eingrifföffnungen an einem Festpunkt im Bereich der Gegenzugseite zu arretieren ist. Momentan ist es mit den bekannten Lösungen nicht möglich, unabhängig von der Zugrichtung der Umlenkziehlaschen eine gleichförmige Belegung zu erreichen. Das gilt vor allem für eine Zugrichtung nach unten bzw. oben. Durch mangelnden Kontakt mit den beiden Brotscheiben verrutschen hierbei durch die Wirkung der Schwerkraft die Belagkomponenten im unzulässigen Maße mit dem Herausziehen der mit den Umlenkziehlaschen verbundenen Folienflachseiten der Kunststofffolienbeutel oder vereinfacht ausgedrückt: der Belagbeutel. Ziel der Erfindung ist die Behebung der Mängel durch Konzipierung einer für die verschiedenen Packungen nutzbaren Lösung.
  • Diese Mängel sollen entsprechend des Schutzanspruches 1 durch
    • • einen gummizugbelasteten Kordelzugbeutel, der die herausgezogenen und umgekrempelten Folienflachseiten der Belagbeutel vollständig umhüllt und gleichzeitig dafür sorgt, dass diese Folienflachseiten zusammengeknüllt, verdichtet und an die restliche Packung herangezogen werden,
    • • eine an den beiden Brotscheiben in der Packung anliegende Entnahmehilfe, die im Bereich der geöffneten Seite der das Brot weiterhin aufnehmenden Umverpackungsfolie durch eine Manschette umfasst wird, die zwischen der Umverpackungsfolie und der Entnahmehilfe positioniert ist,
    • • entsprechende Entnahmehilfen in den einzelnen Belagbeuteln, die nach dem Abtrennen ihrer Folienflachseiten freigelegt und separat vom Verbrauch von der geöffneten Seite der Packung aus betätigt werden, wodurch die entsprechenden Belagkomponenten separat aus der geöffneten Packung heraus gezogen werden können und
    • • entsprechende Öffnungshilfen im Bereich der Öffnungsseite der Packung in den beiden thermogeformten und somit ein Schalenpaar bildende oder in den einfach miteinander zu verbindenen Folienflachseiten jeweils der Umverpackung
    gewährleistet.
  • Entsprechend des Schutzanspruches 2 ist ein offenes Schlauchende des Kordelzugbeutels mit der Quersiegelnaht der Umverpackung an der Öffnungsseite der Packung verbunden und das andere offene Schlauchende dieses Kordelzugbeutels mit einem schlauchförmigen Folienkanal versehen, durch den in bekannter Weise die Kordel geführt ist, wodurch ein Zusammenziehen des Querschnittbereiches mit dieser Kordel beim unsymmetrischen Ziehen am Schlauch des Kordelzugbeutels über die frei gelegte Quersiegelnaht erzielt wird, wobei dieses unsymmetrische Ziehen durch zwei Stopperbänder erreicht wird, die mit der Kordel am zu den beiden Längssiegelnähten der Umverpackung hin orientierten und frei gelegten Bereichen des schlauchförmigen Folienkanals verbunden sind, wobei ein Stopperband mit einer Sollrissstelle versehen ist.
  • Entsprechend des Schutzanspruches 3 wird der Kordelzugbeutel zwischen der Folienstirnseite der Umverpackung im Bereich der Öffnungsseite der Packung und der Beutelbodenquersiegelnähte der Belagbeutel bzw. dem an den Brotscheiben anliegenden Folienstirnbereich innerhalb der Packung positioniert, wobei durch die Öffnung des Schlauches des Kordelzugbeutels hindurch bis zum offenen Schlauchende des Kordelzugbeutels, der mit der Quersiegelnaht der Umverpackung verbunden ist, die freien Enden der einteilig mit den abzutrennenden Folienflachseiten der Belagbeutel verbundenen Umlenkziehlaschen geführt sind.
  • Entsprechend des Schutzanspruches 4 ist der Bereich des Folienschlauches von dem Öffnungsbereich aus, der nicht mit der Quersiegelnaht an der Öffnungsseite der Verpackung zu verbinden ist, bis zum schlauchförmigen Folienkanal, durch den die Kordel geführt ist, in der Packung zu einem sehr schmalen Ring mit einer freien Öffnung zum ungehinderten Hindurchstecken der Enden der Umlenkziehlaschen zusammen gedrückt, wobei die beiden Stopperbänder zu dem Ort ihrer späteren Verbindung mit den beiden Längssiegelnähten der Umverpackung orientiert sind.
  • Entsprechend des Schutzanspruches 5 werden über die Quersiegelnaht der Umverpackung an der Öffnungsseite der Packung
    • • die Folienflachseiten der Umverpackung
    • • mit den beiden darunter liegenden und flach gelegten Folienenden des Schlauches des Kordelzugbeutels sowie
    • • die zwischen den flach gelegten Folienenden des Schlauches des Kordelzugbeutels positionierten Enden der Umlenkziehlaschen der Belagbeutel
    zusammengefügt.
  • Entsprechend des Schutzanspruches 6 sind im Folienbereich, der die Quersiegelnaht der Umverpackung an der Öffnungsseite der Packung bildet und aus der Folieneinheit
    • • flach gelegten Folienenden des Schlauches des Kordelzugbeutels sowie
    • • die zwischen den flach gelegten Folienenden des Schlauches des Kordelzugbeutels positionierten Enden der Umlenkziehlaschen der Belagbeutel
    besteht, entsprechende materialfreie kreisförmige oder rechteckförmige Bereiche vorhanden, über die die Folienflachseiten der Umverpackung bzw. die Öffnungshilfen so positioniert sind, so dass beim Zusammenfügen eine formschlüssige Verbindung zwischen den beiden Folienflachseiten der Umverpackung mit der hiervon umhüllten Folieneinheit hergestellt wird.
  • Entsprechend des Schutzanspruches 7 kann die formschlüssige Verbindung von Anspruch 6 auch durch ein Zusammennähen mit einem Kunststofffaden oder andere entsprechende formschlüssig wirkende Verbindungen, wie Lochen dieser Folieneinheit mit einem sternförmigen Werkzeug und anschließendes herkömmliches Versiegeln realisiert werden. Entsprechend des Schutzanspruches 8 sind mit ihrer Flachseite direkt an dem Schlauch des Kordelzugbeutels anliegende Umlenkziehlaschen, die bei Nutzung von mehreren Belagbeuteln die restlichen Umlenkziehlaschen umhüllen, mit verstärkend wirkenden Folienstreifen zusammen gefügt, die vom Packungsinneren bis kurz vor der Quersiegelnaht an der Öffnungsseite der Packung geführt sind.
  • Entsprechend des Schutzanspruches 9 ist die Entnahmehilfe aus Anspruch 1 im Bereich der Gegenzugseite der Packung um die gesamte Packungsseite und dabei die Brotscheiben in Zugrichtung der Umlenkziehlaschen der Belagbeutel umhüllend oder entsprechend des Schutzanspruches 10 z. B. bei Toastbrot um die Flachseite der Brotscheibe gelegt, wobei bei der Positionierung der Entnahmehilfe um die Gegenzugseite herum ein Bereich der Gegenzuglasche des Foliengrundkörpers materialfrei ist.
  • Entsprechend des Schutzanspruches 11 sind die paarig angeordneten Folienhälften der Manschette aus Schutzanspruch 1, die zwischen der Umverpackungsfolie und der Entnahmehilfe sich befindet, mit den Längssiegelnähten der Umverpackung verbunden. Entsprechend des Schutzanspruches 12 sind diese Folienhäften der Manschette im Bereich der Öffnungsseite der Packung um das Brot positioniert und zum Zentrum dieser Stirnseite der quaderförmig unterstellten Packung hin orientiert, wobei diese Positionierung durch die Zugbewegung an der Entnahmehilfe zur Öffnungsseite der Packung hin außer Kraft gesetzt wird.
  • Entsprechend des Schutzanspruches 1, letzter Stabstrich und dem Schutzanspruches 13 wird im Bereich der Öffnungsseite der Packung in den beiden thermogeformten Folienflachseiten oder in den einfachen Folienflachseiten der Umverpackung – bis zur späteren Quersiegelnaht der Umverpackung an der Öffnungsseite der Packung reichend – eine rechteckförmige oder eine M-förmige, durch die Stanzlinien begrenzte, Folienöffnung ausgestanzt, die mit einer als Öffnungshilfe zum einfachen Öffnen der Packung an ihrer Stirnseite fungierende Deckfolie über eine als Trennbereich zwischen dieser Öffnungshilfe und der noch verbleibenden Folie der Folienflachseiten wirkende peelbare Siegelnähte entlang neben der Stanzlinie – bis zum Bereich der Quersiegelnähte der Umverpackung an der Öffnungsseite reichend, die zugleich mit dem einen Ende des Kordelbeutelschlauches und den Enden der Umlenkziehlaschen zusammen gefügt ist – verbunden ist.
  • Diese paarig in beiden Folienflachseiten der Umverpackung angeordneten Öffnungshilfen bzw. Deckfolien sind entsprechend des Schutzanspruches 14 einteilig hiermit verbundenen und zur Gegenzugseite der Packung hin orientierten Ziehlaschen versehen, die gegenüber dem Öffnungsbereich des Trennbereiches umlenkziehlaschenförmig um die Quersiegelnaht der Öffnungsseite der Packung geführt, miteinander verbunden und mit einem Eingriff versehen werden.
  • Entsprechend des Schutzanspruches 15 ist über diese Öffnungshilfen jeweils ein Sicherheitsetikett angeordnet, das bis zum restlichen Bereich der die Packungseinheit im geöffneten Zustand aufnehmenden Umverpackung reicht, wobei entlang des senkrecht zur Ziehrichtung der mit den Belagbeuteln verbundenen Umlenkziehlaschen orientierten Öffnungsbereiches der beiden Trennbereiche eine Sollrissstelle angeordnet ist. Entsprechend der Schutzansprüche 1 bis 8 und des Schutzanspruches 16 ist am Schlauch des Kordelzugbeutels ein Gummi angeordnet, wobei das eine Ende des Gummis neben der Verbindungsstelle des Schlauches des Kordelzugbeutels mit der Quersiegelnaht an der Öffnung der Packung und das andere Ende mit dem Stopperband des Kordelzugbeutels ohne Sollbruchstelle verbunden ist.
  • Entsprechend des Schutzanspruches 17 befinden sich an den Enden der beiden Stopperbänder des Kordelzugbeutels Arretierungsöffnungen oder entsprechende Positionierhilfen für den Einsatz in Do-it-yourself-Packungen.
  • Entsprechend des Schutzanspruches 18 sind – jeweils zu einem schmalen Ring mit einer Öffnung zum Hindurchführen der Umlenkziehlaschen der Belagbeutel zusammengefügt – sehr viele Kordelzugbeutel miteinander über den Bereich der Folienflachseite des Schlauches des Kordelzugbeutels, der mit der Quersiegelnaht an der Öffnungsseite der Packung zusammen gefügte ist und den sich hieran nahtlos anschließenden Folienbereich des schlauchförmige Folienkanal, durch den die Kordel geführt ist, des nachfolgenden Kordelzugbeutel verbunden sowie zu einer Bobine aufgewickelt.
  • Entsprechend des Schutzanspruches 19 sind mehrere derartiger Speicher nebeneinander über die Stopperbänder verbunden angeordnet, wobei sich ein derartiges Stopperband sich über zwei Packung erstreckt und einen Bereich ohne Sollrissstelle und einen entsprechenden Bereich mit Sollrissstelle hat.
  • Die Manschette, die die Packungseinheit Brotscheiben mit den dazwischen positionierten Belagbeuteln innerhalb der Umverpackung umhüllt, ist entsprechend des Schutzanspruches 20 mit dem Kordelzugbeutel verbunden.
  • Die Manschette kann auch als Packungsteil für Do-it-yourself-Packungen bereit gestellt werden (Schutzanspruch 21)
  • Bei Döner-Packungen kann die Manschette halbkreisförmig ausgebildet sein (Schutzanspruch 22.
  • Die Erfindung soll anhand von Ausführungsbeispielen beschrieben werden. Es zeigen:
  • 1 Perspektivische Ansicht auf die Packung
  • 2 Querschnitt durch die Packung
  • 3 Geöffnete Packung
  • 4 Schnitt A-A entsprechend 2
  • 5 Ansicht B entsprechend 2
  • 6 Ansicht C entsprechend 5
  • 7 Einsatz eines bohrerähnlichen Werkzeuges zum Verbessern des Formschlusses der im Bereich der Quersiegelnaht peelfähigen und von der Umverpackungsfolie sich leicht abtrennenden übrigen Folien
  • 7a Analoger Einsatz zu 7 jedoch mit einem grobfeilenähnlichen Werkzeug
  • 8 Querschnitt durch konfektionierten Kordelbeutel (entspricht Schnitt D-D zu 9)
  • 9 Seitenansicht zu 8 mit Lage der Umlenkziehlaschen
  • 10 Kordelbeutel als Kleckerbeutel für Do-it-yourself-Packung (entspricht der Ansicht E nach 8)
  • 11 Draufsicht auf mehrere nebeneinander und hintereinander angeordnete Kleckerbeutel entsprechend der 8
  • 12 Ansicht auf die Folieneinheit Schlauch des Kordelzugbeutels und enden der Umlenkziehlaschen der Belagbeutel, wenn diese Folieneinheit kraftschlüssig mit der Umverpackungsfolie bzw. Öffnungshilfe der Umverpackung verbunden ist.
  • 13 Packung mit parallel zu den beiden größten Flachseiten der Packung um die Brotscheiben geführten Entnahmehilfen
  • 14 Ansicht F-F zu 13
  • 1 bis 3 verdeutlichen eine quaderförmige Sandwichpackung 1 mit den Packungsseiten a bis f sowie der Öffnungsseite 2 mit der Folienstirnseite 2a und der Gegenzugseite 3 der Umverpackung 4, die aus zwei thermogeformte und als Schale ausgebildete Folien 5 und 6 bzw. aus entsprechende herkömmlichen sowie unbearbeiteten Folienflachseiten 5 und 6 sich zusammen setzt, die über die Längssiegelnähte 7 und 8 sowie die Quersiegelnaht 9 an der Öffnungsseite der Packung 1 und der Quersiegelnaht 10 an ihrer Gegenzugseite 3 zusammen gefügt sind. Die Folienstirnseite 2a erstreckt sich über beide Folienflachseiten 5, 6. Außerhalb der Quersiegelnaht 10 hat die Packung 1 entsprechende Folienlaschen 11, 12, in denen sich Eingrifföffnungen 13, 14 zur Aufnahme der Gegenkräfte beim Öffnen der Packungen 1 befinden. Das Öffnen der Packung 1 an ihrer Zugseite wird durch die 1 bis 3 verdeutlicht. Die Stirnseite der Packung 1 an ihrer Öffnungsseite 2 ist hierbei dadurch gekennzeichnet, dass in den Folien 5, 6 an der Öffnungsseite 2 in der Folienstirnseite 2a ein materialfreier Ausschnitt 15 ausgestanzt wird, der sich bis zum äußeren Packungsrand an der Quersiegelnaht 9 erstreckt. In der 3 wurde hierbei ein rechteckförmiger Querschnitt 5a, 6a unterstellt, der bis zum äußerten Rand der Quersiegelnaht 9 verläuft, aus dem der Quersiegelnahtbereich 9a herausgetrennt ist, der in 1 schräg schraffiert gezeichnet ist. Dieser Nahtbereich 9a ist mit den Umlenkziehlaschen 14a, 14b, 15a, 15b, 16a, 16b der Belagbeutel 14, 15, 16 und dem Öffnungsstirnbereich 17a des diese Umlenkziehlaschen vollständig umfassenden Kordelzugbeutels 17 als Kleckerschutz verbunden. Der Öffnungsstirnbereich 17a stellt den Bereich des offenen Schlauchendes des Kordelzugbeutels 17 dar, der mit der Quersiegelnaht der Umverpackung an der Öffnungsseite 2 der Packung verbunden ist. Die Umlenkziehlaschen 14a, 14b, 15a, 15b, 16a, 16b sind einteilig mit den von den betreffenden Foliengrundkörpern 14c, 15c, 16c peelbar verbundenen und beim Belegen des Brotes davon abzutrennenden Folienflachseiten 14d, 15d, 16d der Belagbeutel 14, 15, 16 verbunden, wobei die beiden Belagbeutel 14, 16 an den Brotscheibenhälften 18a und 18b anliegen, die direkt von den Folienflachseiten 5, 6 aufgenommen werden. Die rechteckförmigen Folienbereiche 5a, 6a werden – dadurch Bereiche der Umverpackung 4 bildend – durch die als Öffnungshilfe Ö für die Packung 1 wirkenden Deckfolien 19, 20 über peelbare und als Trennbereich zwischen den Deckfolien und der restlichen Umverpackung wirkende Siegelnähte 21* (s. 1) verschlossen, die knapp neben den Stanzrändern 21 (s. 3) verlaufen, die am Beispiel der Folienflachseite 5 durch die Stanzlinien 19a, 19b, 19c im rechteckförmigen Folienbereich der Folienstirnseite 2a der Packung 1 und entlang der Linien 19d, 19e an der Quersiegelnaht 9 gebildet werden. Analog dazu verlaufen die Stanzränder 21 an der Folienflachseite 6. Der materialfreie Ausschnitt 15 kann jedoch auch M-förmig verlaufen, wobei die Stanzlinie 19b durch die beiden strichpunktiert gezeichneten Stanzlinien 19f, 19g ersetzt wird. Die beiden Spitzen des M's sind von der Quersiegelnaht 9 weg orientiert. Wie bereits ausgeführt, wird der Quersiegelnahtbereich 9a der Packung 1 dadurch gebildet, dass die Bereiche der als Öffnungshilfe bzw. Deckfolie wirkenden Folien 19, 20 in diesem Bereich den Öffnungsstirnbereich 17a oder den Bereich der einen Stirnseite des offenen und den Kordelzugbeutel 17 bildenden Schlauches 17*, der z. B. durch einen Folienhalbschlauch oder zwei miteinander verbundene Folienabschnitte gebildet wird, umfassen. Innerhalb des Schlauches 17*, der beim Konfektionieren der Packung 1 vorher zu einem schmalen Paket 17+ (s. 2) mit dem frei liegenden Öffnungsstirnbereich 17a zusammengestaucht wurde, werden in der Packung 1 die Enden der Umlenkziehlaschen 14a, 14b, 15a, 15b, 16a, 16b positioniert und miteinander zusammen gefügt.
  • Die Deckfolien 19, 20 sind einteilig mit Laschen 22, 23 verbunden, die im Moment der Verbindung der Folien 19, 20 mit den Folienflachseiten 5, 6 durch neben den Stanzrändern 21 verlaufenden peelbaren Siegelnähte 21* zunächst zur Gegenzugseite 3 hin orientiert sind. Beim weiteren Konfektionieren der Packungen 1 werden diese Laschen 22, 23 zur Öffnungsseite 2 hin gewendet und miteinander über die Siegelnaht 24 – dabei die Quersiegelnaht 9 umfassend – verbunden. Dabei entsteht eine Art Umlenkziehlasche, wie im Fall des Einsatzes der Umlenkziehlaschen 14a, 14b, 15a, 15b, 16a, 16b, die hier jedoch einteilig mit den von den Belagbeuteln 14, 15, 16 abzutrennenden Folienflachseiten 14d, 15d, 16d verbunden sind. In den Laschen 22, 23 befinden sich übereinander angeordnet entsprechende Eingrifföffnungen 24a, 24b, 24c, 24d. Bei einer Zugbewegung an diesen Eingriffen werden die Folien 19, 20 zunächst in den Öffnungsbereichen 25 des am weitesten entfernt, in vertikaler Richtung gesehen, des von der Quersiegelnaht 9 am weitesten entfernten Bereiches der peelbaren Siegelnähte 21* von den Folienflachseiten 5, 6 abgetrennt, wodurch die Öffnung der Packung 1 erfolgt. Mit der Fortsetzung der Zugbewegung werden die Folien 19, 20 weiter entlang der peelbaren Siegelnähte 21* abgetrennt und schließlich als Siegelnahtbereich 9a vom restlichen Bereich der die Umverpackung 4 bildenden Folienhälften 5, 6 beidseitig quer zum – nach dem Öffnen der Packung 1 noch an der restlichen Packung verbleibenden – Bereich der Quersiegelnaht 9 an der Öffnungsseite 2 der Packung 1 abgetrennt. Nach den vollständigen Abtrennen der Folien 19, 20 von den Folienhälften 5, 6 ist noch die Bindung dieser Deckfolien 19, 20 über den Quersiegelnahtbereich 9a mit dem Öffnungsstirnbereich 17a des Schlauches 17* des Kordelzugbeutels 17 und den davon umhüllten Enden der Umlenkziehlaschen 14a, 14b, 15a, 15b, 16a, 16b der Belagbeutel 14, 15, 16 vorhanden. Mit dem Weiterziehen an den Eingriffen 24a, 24b, 24c, 24d oder dem nachfolgenden Erfassen des Siegelnahtbereiches 9a und hiermit verbundenem Weiterziehen werden die die Gutkomponenten 25a, 25b, 25c trennenden Folienflachseiten 14d, 15d, 16d der Belagbeutel 14, 15, 16 aus der Packung 1 gezogen. Ein unbeabsichtigtes Herausziehen wird hierbei in Abhängigkeit von der Folienstärke durch die Anordnung der Stanzlinien 21 etwas entfernt von den Packungsseiten c bis f sowie zum Zentrum der Packungsseite a orientiert beim Einsatz entsprechender thermogeformter Folienflachseiten 5, 6 verhindert.
  • In der Packung 1 sind die Manschette 26 (s. 1), die aus den beiden – mit den Längssiegelnähten 7, 8 der Umverpackung verbundenen Folienhälften 26a und 26b gebildet wird und die Entnahmehilfe 27 angeordnet, die zwischen den Folienhälften 26a, 26b und den Brothälften 18a, 18b angeordnet ist. Die Manschette 26 erstreckt sich mit der Länge a* von der Packungsseite a bis in Richtung Gegenzugseite 3. Zur Gegenzugseite 3 hin wird die Manschette durch die Linie 26a* und zur Packungsseite a hin, im geringen Maße durch die einteilig hiermit verbundenen Laschen 26b das Brot berührend und zum Zentrum der Packungsseite a hin orientiert, gebildet.
  • Die Folienhälften 26a, 26b sind über die beiden Siegelnähte 26c entlang der beiden Packungsseiten d, e in Höhe der Siegelnähte 7, 8 mit sich selbst und zusätzlich über die Siegelnähte 7, 8 mit den Folienhälften 5, 6 zusammengefügt (s. 3). Die Verbindung über die Siegelnähte 7, 8 muss unbedingt erfolgen. Theoretisch ist der Fall möglich, dass die Manschette bis zur Packungsseite b heran geführt wird.
  • Die Entnahmehilfe 27 umfasst hierbei durch den Folienbereich 27a an der Packungsseite b innerhalb der Packung 1 die beiden Brothälften 18a, 18b. In diesem Bereich zur Gegenzugseite 9 hin haben die Foliengrundkörper 14c, 15c, 16c der Belagbeutel 14, 15, 16 einen materialfreien Bereich, der in 4 durch den schraffiert gekennzeichneten Bereich 14* verdeutlicht wird. Entlang der beiden Packungsseiten c, f (s. 1) erweitert sich bis zur Packungsseite a hin die Entnahmehilfe 27 zu den Packungsseiten d, e, und dabei die Seiten e, f im unterschiedlichen Maße direkt erfassend, zu den Bereichen 27b, 27c. An der Packungsseite a wird die Entnahmehilfe 27 durch die Folienbereiche 27d, 27e gebildet. Die Entnahmehilfe 27 ist an der Öffnungsseite a so angeordnet, dass bei einer Zugbewegung an ihr z. B. über die Eingriffe 27a*, 27b* (s. 3) der überlappende Bereich 28 der Manschette 26 die Bereiche der Brothälften 18a, 18b im Bereich der Packungsseite a bedeckt und zugleich als Brotbremse für ein unbeabsichtigtes Herausziehen der Brothälften 18a, 18b aus der Packung 1 wirkt. Bei der Betätigung der Entnahmehilfe 27 wird der Bereich zur Seite gedrückt wird, (durch (28) gekennzeichnet), so dass eine ungehinderte Entnahme des Brotes erfolgen kann, ohne dass der Verbraucher das Brot direkt anfasst. Wie betont, gewährleistet die Entnahmehilfe 27 eine hygienische Entfernung des belegten Brotes mit einer Hand, wenn die Packung an der Gegenzugseite 9 in entsprechender Weise in einer der Eingrifföffnungen 13, 14 positioniert ist. Im weiteren Verlauf wird geschildert, dass bei optimalen Folienparametern ganz auf die Entnahmehilfe verzichtet werden kann.
  • Beim Nutzen der Manschette 26 werden die beim Belegen des Brotes an den Umlenkziehlaschen 14a, 14b, 15a, 15b, 16a, 16b in Richtung der Öffnungsseite der Packung 1 wirkenden Zugkräfte über die Gegenzuglaschen 14c*, 15c*, 16c* des Foliengrundkörpers 14c, 15c, 16c der Belagbeutel 14, 15, 16 auf die Packungshülle 4* der geöffneten Packung 1 übertragen (2).
  • Die Manschette 26 trägt beim Nutzen nicht thermogeformter Folieflachseiten 5, 6 zu einer gleichmäßigen Belagverteilung unabhängig von der Zugrichtung bei, weil hiermit die Kontaktpressung zwischen Brot und frei liegenden Belagkomponenten definiert eingestellt werden kann.
  • Mit der Manschette 26 und der Entnahmehilfe 27 kann der Verzehr der Lebensmittelkomponenten 25a, 25, 25c direkt aus der noch vorhandenen Hülle 4* der nach dem Belegen des Brotes noch vorhandenen Umverpackung 4 erleichtert werden (s. 3). 5 und 6 verdeutlicht am Beispiel des Belagbeutels 14, dass innerhalb der Belagbeutel 14, 15, 16 eine separate Entnahmehilfe 29 angeordnet werden kann. Nach Entfernung der Folienflachseiten 14d besteht hiermit die Möglichkeit, einzelne Lebensmittelkomponenten, im konkreten Beispiel die Komponente 25a, separat zu verzehren, indem der Verbraucher an entsprechende nicht beschmutzte Folienbereiche 29a der Entnahmehilfe 29 von der Packungsseite a aus zieht und damit die Lebensmittelkomponente herausdrückt.
  • In den Bildern 4 bis 6 ist eine Draufsicht auf den Belagbeutel 14 verdeutlicht. Der Trennbereich zwischen den beiden vom Foliengrundkörper 14c abzutrennenden Folienflachseiten 14d wird durch die Siegelnähte T1, T2, T3 und T4 verdeutlicht. Der Öffnungsbereich des Belagbeutels 14 beim Öffnen der Packung wird durch die beiden Punkte OB repräsentiert. Der befüllte Belagbeutel wird über die Beutelbodensiegelnaht 14e verschlossen.
  • 3. verdeutlicht die perspektivische Lage der Packungsbestandteile nach dem Herausziehen der Folienflachseiten 14d, 15d, 16d aus der Packung 1, die vom Kordelzugbeutel 17 schützend umhüllt werden. Dazu sind in herkömmlicher Weise an der zum Quersiegelnahtbereich 9a gegenüberliegenden Öffnung des Schlauches 17* die diesen Schlauch bildenden Folienhälften zu einem schlauchförmigen Folienkanal 30 ausgebildet, indem sich die Kordel 30* befindet. Hierdurch ist es möglich, dass der Kordelzugbeutel vollständig die beschmutzten Folienflachseiten 14d, 15d, 16d umhüllt und dabei diesen Folienbereich gleichzeitig komprimiert, so dass dem Verbraucher weniger Folienmaterial vorgetäuscht wird. Dazu sind mit der Kordel 30* ein festes Stopperband 31 und ein Stopperband 32 mit einer Sollrissstelle 33 verbunden. Beide Stopperbänder 31, 32 sind mit den Längssiegelnähten 7, 8 der Umverpackung 4, etwas entfernt von der Packungsseite a entfernt, verbunden. Mit dem vollständigen Herausziehen des Quersiegelnahtbereiches 9a reißt dabei das Stopperband 32 an der Sollrissstelle 33 durch. Durch die daraus resultierende unsymmetrische Zugbelastung an dem Schlauchring 17+ wird der Kordelzugbeutel 17 entlang der Kordelschnur 30 zusammen gezogen, so dass der Schlauch 17* die verschmutzten Folien vollständig bedeckt und keine störenden Belagreste die Unterlage u. ä. beschmutzen können. An der Linie 34 erfolgt der Übergang von den Umlenkziehlaschen 14a, 14b, 15a, 15b, 16a, 16b zu den abgetrennten Folienflachseiten 14d, 15d, 16d. Mit dem Schlauch 17* ist im Bereich des Quersiegelnahtbereiches 9a über eine Kunststofffolienschnur 36 das Ende eines Gummibandes 37 z. B. durch einen Nähvorgang befestigt. Das gegenüberliegende Ende dieses Gummibandes 37 ist über die kraft-, form- oder stoffschlüssige Verbindung 38 mit dem festen Stopperband 31 verbunden. Durch diesen Gummizug wird ein weiteres Komprimieren der im Kordelbeutelschlauch 17 befindlichen Folienabfälle erzielt und der Verbraucher stoppt mit der weiter ansteigenden Zugbelastung die Ziehbewegung rechtzeitig ab.
  • Bei der Verwendung der Öffnungshilfe Ö besteht das Problem darin, dass der Trennbereich zwischen den Deckfolien 19 und 20 sowie den Folienflachseiten 4, 5 bzw. zwischen diesen Deckfolien und den Umlenkziehlaschen 14a, 14b, 15a, 15b, 16a, 16b bzw. den Deckfolien 19, 20 und den Folien des Öffnungsstirnbereiches 17a des Kordelzugbeutels 17 sowie der Fügebereich zwischen dem Öffnungsstirnbereich 17a und den Umlenkziehlaschen 14a, 14b, 15a, 15b, 16a, 16b peelbar ist. Damit ist verbunden, dass beim Herausziehen der Umlenkziehlaschen 14a, 14b, 15a, 15b, 16a, 16b der Fügebereich der Deckfolien 19, 20 von den Folien des Öffnungsstirnbereiches 17a des Kordelzugbeutels usw. abpeelen kann und keine gesicherte Packungsfunktion gewährleistet wird. Eine Beseitigung dieses Zustandes ist durch Erhöhung des Formschlusses bzw. durch Realisierung eines Stoffschlusses zwischen den Deckfolien 19, 20 realisierbar, der kraftschlüssig auf die die anderen zusammen zu fügenden Folien wirkt. Die erste Variante der Erhöhung des Formschlusses wird in den 7 und 7a verdeutlicht. Die andere Variante ist in 12 verdeutlicht. Die Erläuterungen zu beiden Varianten erfolgen im weiteren Verlauf.
  • 8 bis 11 verdeutlichen den Kordelzugbeutel 17 in seiner konfektionierten Weise etwas ausführlicher. Über eine Spezialvorrichtung an der Packstraße wird zunächst der beidseitig offene, den Kordelzugbeutel 17 bildende, Schlauch 17* im erforderlichen Maße zu einem schmalen Schlauchring 17+ zusammen gedrückt, wobei seine Verbindung mit dem Quersiegelnahtbereich 9a frei bleibt (8, 9). In dieser Weise kann der Kordelzugbeutel 17 auch für Do-it-yourself-Packungen eingesetzt werden, wobei in den Stopperbändern 31, 32 entsprechende Einhängeösen 39 oder entsprechende kraft-, form- oder stoffschlüssig wirkende Positionierhilfen zur Umverpackung 4 anzuordnen sind (10).
  • In entsprechender Weise können nebeneinander mehrere miteinander über die Stopperbänder 31, 32 verbunden und hintereinander eine Vielzahl von mit dem Gummiband 37 versehenen sowie z. B. zu einer Spule aufgewickelten und miteinander verbundenen sowie zusammen gedrückten Schlauchringen 17+ an der Packstraße bereitgestellt werden. In 11 wurde das Rastermaß R eingezeichnet, dass ebenfalls in den 1 und 4 eingetragen ist. Dieses Maß kann mit der Breite der Packung, in Richtung der Öffnung gesehen, übereinstimmen.
  • Zum positionierten Überziehen des Kordelzugbeutels 17 über die miteinander zu einer Folieneinheit 40 zusammen gedrückten Umlenkziehlaschen 14a, 14b, 15a, 15b, 16a, 16b ist es möglich, dass z. B. die Enden der direkt an dem Kordelzugbeutel anliegenden Umlenkziehlaschen mit Folienverstärkungen 41 versehen werden (2), im vorliegenden Fall die Umlenkziehlaschen 14a und 16b. Hierbei sind an diesen Umlenkziehlaschen entsprechende verstärkend wirkende Folien mit einer größeren Foliendicke als Folienverstärkung angeordnet, die eine entsprechende Stabilität der miteinander verbundenen Umlenkziehlaschenenden ermöglichen. Diese Folienverstärkungen 41 enden kurz vor dem Quersiegelnahtbereich 9a.
  • Über die Deckfolien 19, 20 und die einteilig hiermit verbundenen Laschen 22, 23 und den hieran sich anschließenden Bereich der Folienhälften 5, 6 kann jeweils ein Sicherheitsetikett 42 angeordnet sein, wobei dieses Etikett entlang des zur Gegenzugseite 9 hin orientierten Öffnungsbereiches 25 der peelbaren Siegelnaht 21* eine Sollbruchstelle 43 hat.
  • In 12. wird die Folieneinheit 40 umfassender verdeutlicht. Hierbei sind im Bereich des späteren Quersiegelnahtbereiches 9a der Quersiegelnaht 9 an der Öffnungsseite der Packung 1 durch Stanzung entsprechende kreis- bzw. rechteckförmige o. ä. materialfreie Bereiche 44 realisiert. Über diese materialfreien Bereich werden die Deckfolien 19, 20 der Öffnungshilfe Ö postiert. Damit wird vermieden, dass beim Betätigen der Öffnungshilfe Ö die Deckfolien 19, 20 von der Folieneinheit 40 bzw. die Bestandteile dieser Folieneinheit voneinander abgetrennt werden.
  • In 7 ist schematisch die Intensivierung des Formschlusses der Folieneinheit 40 durch Eindrücken von bohrerähnlichen Drückwerkzeugen 45 bzw. grobfeilenähnlichen Werkzeugen 46 in diese auf eine Unterlage 47 postierte Folieneinheit 40 über einen herkömmlichen Antrieb 48 für diese Werkzeuge 45, 46 verdeutlicht. Dabei sollen die einzelnen Lagen intensiver beim Siegeln im Bereich der Siegelnaht mit der Breite s im Kontakt kommen und die Wirkung der Peelschichten zwischen den Oberflächen der einzelnen peelfähigen Oberflächen reduziert werden. Diese Drückwerkzeuge wirken dabei nicht folienabtragend, sondern tragen zu einem intensiveren Formschluss zwischen den Folien der Öffnungshilfe Ö, des Schlauches 17* und den hiervon erfassten Umlenkziehlaschen 14a, 14b, 15a, 15b, 16a, 16b bei. Die betreffenden Werkzeuge können von einer Seite, oder wie in den 7 und 7a verdeutlicht von beiden Seiten der späteren Siegelnaht 9 wirken. Eine Erhöhung des Kraft- und Formschlusses ist weiterhin z. B. durch die Realisierung einer herkömmlichen Nähnaht mit einer Nähmaschine und der Verwendung eines Kunststofffadens möglich..
  • In den bisherigen Ausführungen wurde unterstellt, dass die Entnahmehilfe 27 durch den materialfreien Bereich 14* im Foliengrundkörper an der Gegenzugseite 3 geführt und anschließend über die Folienbereiche 27a bis 27e zur Packungsseite a hin geführt wird. Es ist jedoch auch, wie in 13 verdeutlicht, der Einsatzfall für die Entnahmehilfe 27 möglich, dass um beide Brotscheiben 18a, 18b parallel zu den Packungsseiten c, f die die Entnahmehilfe 27 bildenden Folienstreifen 27f angeordnet sind, um die die beiden Folienhälften 26a, 26b angeordnet sind, die die Manschette 26 bilden. Im vorliegenden Beispiel wurde einfachheitshalber die Öffnungshilfe Ö nicht im Detail dargestellt.
  • 14 verdeutlicht den Belagbeutel 14 mit den im Raum der Manschette 26 endenden Foliengrundkörpern 14c mit der Streifenbreite b*. Die beiden Folienhälften 26a, 26b sind hierbei mit den Folienhälften 5, 6 der Umverpackung 4 über die Längssiegelnähte 7, 8 sowie mit sich selbst über die beiden Siegelnähte 26c zusammen gefügt.
  • Auf diese Art und Weise ist es möglich, dass die Foliengrundkörper 14c, 15c, 16c auch der anderen Belagbeutel 14, 15, 16 im Seitenbereich der Manschette keine Verbindung zu den Siegelflächen 7, 8 der Umverpackung 4 haben. Der Vorteil hierbei besteht darin, dass durch die fehlende Verbindung der Foliengrundkörper mit den Längssiegelnähten 7, 8 der Belag gleichmäßiger verteilt wird. Weiterhin wurde nachgewiesen, dass die besten Ergebnisse hinsichtlich der gleichmäßigen Verteilung und der Vermeidung der unbeabsichtigten Entfernung der Brotscheiben beim Öffnen der Packung 1 bei einem Maß a* auftritt, das annähernd mit der Brotscheibenlänge A* übereinstimmt (s. 2). Bei einem Maß A* der Toastbrotscheiben von 85 mm wurde bei a* = 80 mm das beste Ergebnis beobachtet, wobei im Folienstirnbereich 2a kein Folienmaterial der Manschette vorhanden war, zur Packungsseite a hin folglich kein Kontakt zwischen der Manschette 26 und den beiden Brotscheiben 18a, 18b auftrat. D. h., hierbei wirkte die Reibung zwischen Manschette und Brotscheibe als Stopper.
  • Weiterhin wurde hierbei beobachtet, dass dabei keine Entnahmehilfe 27 erforderlich ist. D. h., das belegte Brot kann durch die Druckwirkung an der Gegenzugseite 3 sehr gut mit einer Hand aus der restlichen Packungshülle 4* heraus gedrückt und somit das belegte Brot sofort verzehrt werden, indem eine Hand die Hülle 4* dabei positioniert.
  • Es besteht die Möglichkeit, die Manschette 26 ein- oder mehrteilig mit dem Kordelzugbeutel oder einem vergleichbaren Kleckerbeutel zu verbinden und zu konfektionieren. Weiterhin kann die aus den Folienhälften 26a, 26b bestehende Manschette für die Konfektionierung der Do-it-yourself-Packungen genutzt werden, indem im Bereich der Verbindung der beiden sich berührenden Folienhälften 26a, 26b mit den beiden Siegelnähten 7, 8 der Umverpackung 4 entsprechende kraft-, form- oder stoffschlüssige Verbindungen 39, wie in 10 im Fall des Einsatzes des entsprechenden Kordelzugbeutels 17 verdeutlicht, realisiert werden.
  • In den 2 und 3 wurden unterschiedlich große Belagbeutel unterstellt. Dieser Fall ist z. B. bei Hamburger-Packungen denkbar. In allen Beispielen wurde dabei bisher unterstellt, dass im Bereich der Manschette 26 über seine Siegelnaht 26c (s. 14) keine direkte Verbindung mit den Foliengrundkörpern 14c, 15c, 16c der Belagbeutel 14, 15, 16 besteht. Wenn von der Stirnseite der Packung aus gesehen ein Foliengrundkörper gerade auf gleicher Höhe wie die beiden Siegelnähte 7, 8 positioniert ist, dann kann durchaus der Fall möglich sein, dass z. B. der Foliengrundkörper 15c zwischen den beiden sich berührenden Folienhälften 26a, 26b postiert und über die beiden Siegelnähte 26c und die Längssiegelnähte 7, 8 zusammen gesiegelt wird (vgl. 3 und 14).
  • Bisher wurden immer quaderförmige Packungen 1 unterstellt. Beim Einsatz in Dönerpackungen liegt eine Packung mit viertelkreisförmigem Querschnitt vor. In entsprechender Weise sind hierbei die mit den Brotflachseiten in Kontakt stehenden Folienflächen der Manschette beim Realisieren dieses Einsatzfalles zu gestalten.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102007005830 [0002, 0003]
    • - DE 102007047472 [0003, 0004]

Claims (22)

  1. Öffnungs- und Entnahmehilfe für Sandwiches dadurch gekennzeichnet, dass a. durch einen Kordelzugbeutel 17, der die herausgezogenen und umgekrempelten Folienflachseiten 14d, 15d, 16d der Belagbeutel 14, 15, 16 vollständig umhüllt und gleichzeitig dafür sorgt, dass diese Folienflachseiten 14d, 15d, 16d mit den hiermit einteilig verbundenen Umlenkziehlaschen 14a, 14b, 15a, 15b, 16a, 16b zusammengeknüllt, verdichtet und an die restliche Hülle 4* der Umverpackung 4 herangezogen werden, b. in der Packung 1 die Einheit Brotscheiben 18a, 18b mit den dazwischen positionierten Belagbeuteln 14, 15, 16 durch eine – aus zwei, im Bereich der beiden Siegelnähte 26c miteinander und entlang der Längssiegelnähte 7, 8 mit der Umverpackung 4 zusammen gefügte, Folienhälften 26a, 26b bestehende – Manschette 26 umhüllt wird, wobei im Umhüllungsbereich der Manschette 26 entlang der Siegelnähte 26c alle oder einzelne Foliengrundkörper 14c, 15c, 16c der Belagbeutel keinen Kontakt mit den Siegelnähten 7, 8 und/oder 26c der Umverpackung 4 haben und die Zugkräfte beim Öffnen der Belagbeutel 14, 15, 16 auf die Umverpackung 4 im Wesentlichen über die in Richtung der Gegenzugseite 3 orientierten Gegenzuglaschen 14c*, 15c*, 16c* übertragen werden, c. entsprechende Entnahmehilfen 29 in den einzelnen Belagbeuteln 14, 15, 16, die nach dem Abtrennen ihrer Folienflachseiten 14c, 15c, 16c freigelegt und separat vom Verbraucher von der geöffneten Seite der Packung 1 aus betätigt werden, wodurch die entsprechenden Belagkomponenten 25a, 25b, 25c separat aus der geöffneten Umverpackung 4* heraus gezogen werden können und d. entsprechende Öffnungshilfen Ö im Bereich der Folienstirnseite 2a der Öffnungsseite 2 der Packung 1 in den beiden thermogeformten und somit ein Schalenpaar bildende oder in entsprechenden einfach miteinander zu verbindenden Folienflachseiten 5, 6 jeweils der Umverpackung 4 angeordnet sind.
  2. Öffnungs- und Entnahmehilfe für Sandwiches nach dem Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass der als zwei flach gelegte und hierbei nicht miteinander verbundene Öffnungsstirnbereich 17a des Schlauches 17* des Kordelzugbeutels 17 mit dem Quersiegelnahtbereich 9a der Quersiegelnaht 9 der Umverpackung 4 an der Öffnungsseite 2 der Packung 2 verbunden und das gegenüberliegende offene Ende des Schlauches 17* mit einem schlauchförmigen Folienkanal 30 versehen sind, durch den in bekannter Weise die Kordel 30* geführt ist, wodurch ein Zusammenziehen dieses offenen Endes mit dieser Kordel 30* beim unsymmetrischen Ziehen am Schlauch 17* über den frei gelegten Quersiegelnahtbereich 9a erzielt wird und wobei dieses unsymmetrische Ziehen durch zwei Stopperbänder 31, 32 erreicht wird, die mit dem einen Ende mit der Kordel 30* und dem anderen Ende mit der Siegelnaht 7, 8 verbunden sind sowie das Stopperband 32 mit einer Sollrissstelle 33 versehen ist.
  3. Öffnungs- und Entnahmehilfe für Sandwiches nach den Ansprüchen 1 und 2 dadurch gekennzeichnet, dass der Kordelzugbeutel 17 zwischen der Folienstirnseite 2a der Umverpackung 4 im Bereich der Öffnungsseite 2 der Packung 1 und der Beutelbodenquersiegelnaht 14e, 15e, 16e der Belagbeutel 14, 15, 16 sowie dem an den Brotscheiben 18a, 18b anliegenden Bereich der Folienstirnseite 2a innerhalb der Packung 1 positioniert ist, durch die Öffnung des Schlauches 17* des Kordelzugbeutels 17 die Umlenkziehlaschen 14a, 14b, 15a, 15b, 16a, 16b hindurch gelegt sind, im Quersiegelnahtbereich 9a der Quersiegelnaht 9 der Öffnungsstirnbereich 17a des Kordelzugbeutels die Enden der Umlenkziehlaschen 14a, 14b, 15a, 15b, 16a, 16b umfasst und über dem Öffnungsstirnbereich 17a des Kordelzugbeutels die Folien 5, 6 der Umverpackung 4 bzw. der Öffnungshilfe Ö positioniert sind.
  4. Öffnungs- und Entnahmehilfe für Sandwiches nach den Ansprüchen 1 bis 3 dadurch gekennzeichnet, dass der Bereich des Schlauches 17* von seinem Öffnungsstirnbereich 17a aus, der nicht mit dem Quersiegelnahtbereich 9a an der Öffnungsseite 2 der Packung 1 verbunden ist, bis zum schlauchförmigen Folienkanal 30, durch den die Kordel 30* geführt ist, in der Packung 1 zu einem sehr schmalen Schlauchring 17+ mit einer freien Öffnung zum ungehinderten Hindurchführen der Enden der Umlenkziehlaschen 14a, 14b, 15a, 15b, 16a, 16b zusammen gedrückt ist, wobei die beiden Stopperbänder 31, 32 zu dem Ort ihrer späteren Verbindung mit den beiden Längssiegelnähten 7, 8 der Umverpackung 4 orientiert sind.
  5. Öffnungs- und Entnahmehilfe für Sandwiches nach den Ansprüchen 1 bis 4 dadurch gekennzeichnet, dass über den Quersiegelnahtbereich 9a der Quersiegelnaht 9a der Umverpackung 4 an der Öffnungsseite 2 der Packung 1 • die Folienflachseiten 5, 6 der Umverpackung • mit den beiden darunter liegenden und flach gelegten Folienenden des Öffnungsstirnbereiches 17a des Kordelzugbeutels sowie • die zwischen den flach gelegten Folienenden des Öffnungsstirnbereiches 17a des Kordelzugbeutels 17 positionierten Enden der Umlenkziehlaschen 14a, 14b, 15a, 15b, 16a, 16b der Belagbeutel 14, 15, 16 zusammengefügt sind.
  6. Öffnungs- und Entnahmehilfe für Sandwiches nach den Ansprüchen 1 bis 5 dadurch gekennzeichnet, dass im Folienbereich des Quersiegelnahtbereiches 9a der Umverpackung 4 an der Öffnungsseite 2 der Packung 1 in der Folieneinheit 40, die aus • den beiden flach gelegten Folienenden des Öffnungsstirnbereiches 17a des Kordelzugbeutels 17 sowie • die zwischen den flach gelegten Folienenden des Öffnungsstirnbereiches 17a positionierten Enden der Umlenkziehlaschen 14a, 14b, 15a, 15b, 16a, 16b der Belagbeutel 14, 15, 16 besteht, entsprechende materialfreie kreisförmige oder rechteckförmige Bereiche 44 oder durch bohrerähnliche bzw. grobfeilenähnliche und von beiden Seiten auf die Folieneinheit 40 einwirkende Werkzeuge formschlüssig wirkende Verbindungen zwischen den Folien der Folieneinheit realisiert werden, über die die Folienflachseiten 5, 6 bzw. die Folien der Öffnungshilfe Ö der Umverpackung 4 positioniert sind, so dass beim Zusammenfügen eine intensive formschlüssige Verbindung 9a* zwischen den Folien des Quersiegelnahtbereiches 9a der Umverpackung 4.
  7. Öffnungs- und Entnahmehilfe für Sandwiches nach den Ansprüchen 1 bis 6 dadurch gekennzeichnet, dass die formschlüssige Verbindung 9a* auch durch ein Zusammennähen mit einem Kunststofffaden oder andere entsprechende formschlüssig wirkende Verbindungen, wie Lochen dieser Folieneinheit mit einem sternförmigen Werkzeug, realisiert wird.
  8. Öffnungs- und Entnahmehilfe für Sandwiches nach den Ansprüchen 1 bis 7 dadurch gekennzeichnet, dass die mit ihrer Flachseite direkt an der Innenseite des Schlauches 17* des Kordelzugbeutels 17 anliegenden Umlenkziehlaschen 14a, 16b, die bei Nutzung von mehreren Belagbeuteln 14, 15, 16 die restlichen Umlenkziehlaschen 14b, 15a, 15b, 16a umhüllen, mit einer Folienverstärkung 41 zusammen gefügt sind, die vom Packungsinneren bis kurz vor dem Quersiegelnahtbereich 9a an der Öffnungsseite 2 der Packung 1 reichen.
  9. Öffnungs- und Entnahmehilfe für Sandwiches nach den Ansprüchen 1 bis 8 dadurch gekennzeichnet, dass die Entnahmehilfe 27 einteilig im Bereich der Gegenzugseite 3 der Packung 1 um die gesamte Packungsseite b – dabei die Brotscheiben 18a, 18b in Zugrichtung der Umlenkziehlaschen 14a, 14b, 15a, 15b, 16a, 16b der Belagbeutel 14, 15, 16 umhüllend – angeordnet ist und die Gegenzuglaschen 14c*, 15c*, 16c* der Foliengrundkörper 14c, 15c, 16c den materialfreien Bereich 14* haben.
  10. Öffnungs- und Entnahmehilfe für Sandwiches nach den Ansprüchen 1 und 8 dadurch gekennzeichnet, dass die Entnahmehilfen 27 in zwei Teilen 27f um den Brotscheibenumfang bezogen auf die Flachseite der Brotscheiben 18a, 18b gelegt sind.
  11. Öffnungs- und Entnahmehilfe für Sandwiches nach den Ansprüchen 1, 9 und 10 dadurch gekennzeichnet, dass die Entnahmehilfen 27 von der Manschette 26 im Bereich der Packungsseiten c, d, e, f umhüllt wird.
  12. Öffnungs- und Entnahmehilfe für Sandwiches nach den Ansprüchen 1 und 11 dadurch gekennzeichnet, dass die Folienhäften 26a, 26b der Manschette 26 im Bereich der Folienstirnseite 2a der Packung 1 um das Brotscheiben 18a, 18b positioniert und zum Zentrum dieser Stirnseite 2a hin orientiert sind, wobei diese Positionierung durch die Zugbewegung an der Entnahmehilfe 17 zur Öffnungsseite der Packung hin außer Kraft gesetzt wird.
  13. Öffnungs- und Entnahmehilfe für Sandwiches nach dem Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Öffnungsseite 2 der Packung 1 in den beiden thermogeformten Folienflachseiten 5, 6 oder in den einfachen Folienflachseiten 5, 6 der Umverpackung 4 – bis zum späteren Quersiegelnahtbereich 9a der Umverpackung an der Öffnungsseite der Packung reichend – ein durch die Stanzlinien 19a, 19b, 19c, 19d, 19e begrenzter rechteckförmiger oder ein durch die Stanzlinien 19a, 19g, 19f, 19c, 19d, 19e begrenzter M-förmiger materialfreier Ausschnitt 15 ausgestanzt ist, der mit – als Öffnungshilfe Ö zum einfachen Öffnen der Packung 1 an ihrer Öffnungsseite 2 fungierenden – Deckfolie 19, 20 über – als Trennbereich zwischen dieser Öffnungshilfe und der noch verbleibenden Folie der Folienflachseiten 5, 6 wirkenden – peelbaren Siegelnähte 21* entlang neben den durch die erwähnten Stanzlinien repräsentierten Stanzrand 21 mit dem restlichen Bereich der Folienflachseiten 5, 6 – bis zur Quersiegelnaht 9 und dem Quersiegelnahtbereich 9a der Umverpackung 4 an der Öffnungsseite 2 reichend, der hierbei zugleich mit dem Öffnungsstirnbereich 17a des Kordelzugbeutels 17 sowie dem hiervon umhüllten Bereich der Umlenkziehlaschen 14a, 14b, 15a, 15b, 16a, 16b zusammen gefügt ist – abgedeckt ist.
  14. Öffnungs- und Entnahmehilfe für Sandwiches nach dem Anspruch 1 und 13 dadurch gekennzeichnet, dass die beiden als Öffnungshilfe Ö ausgebildeten Deckfolien 19, 20 mit einteilig hiermit verbundenen und zur Gegenzugseite 3 der Packung 1 hin orientierte Laschen 22, 23 verbunden sind, die gegenüber dem Öffnungsbereich 25 des durch die Siegelnähte 21* repräsentierten Trennbereiches umlenkziehlaschenförmig um die Quersiegelnaht 9 der Öffnungsseite 2 der Packung 1 geführt, miteinander über eine Siegelnaht 24 verbunden und mit den Eingriffen 24a, 24b, 24c, 24d versehen sind.
  15. Öffnungs- und Entnahmehilfe für Sandwiches nach dem Anspruch 1, 13 und 14 dadurch gekennzeichnet, dass über die Deckfolien 19, 20 jeweils ein Sicherheitsetikett 41 angeordnet ist, das bis zum Bereich der noch vorhandenen Hülle 4* der Umverpackung 4 reicht und entlang des senkrecht zur Ziehrichtung der mit den Belagbeuteln verbundenen Laschen 22, 23 orientierten Öffnungsbereiches 25 eine Sollrissstelle 42 angeordnet ist.
  16. Öffnungs- und Entnahmehilfe für Sandwiches nach den Ansprüchen 1 bis 8 dadurch gekennzeichnet, dass am Schlauch 17* des Kordelzugbeutels 17 ein Gummi 37 angeordnet ist, wobei das eine Ende des Gummis neben dem Öffnungsstirnbereich 17a des Kordelzugbeutels 17 und das andere Ende mit dem Stopperband 31 des Kordelzugbeutels 17 verbunden ist.
  17. Öffnungs- und Entnahmehilfe für Sandwiches nach den Ansprüchen 1 bis 8 und 16 dadurch gekennzeichnet, dass an den Enden der beiden Stopperbänder 32, 33 des Kordelzugbeutels 17 Arretierungsöffnungen 39 oder entsprechende Positionierhilfen für die kraft-, stoff- oder formschlüssige Verbindung mit den Verpackungsschalen beim Einsatz in Do-it-yourself-Packungen vorhanden sind.
  18. Öffnungs- und Entnahmehilfe für Sandwiches nach dem Anspruch 1 bis 8 und 16 bis 17 dadurch gekennzeichnet, dass – jeweils zu einem schmalen Schlauchring 17+ mit einer Öffnung zum Hindurchführen der Umlenkziehlaschen 14a, 14b, 15a, 15b, 16a, 16b der Belagbeutel 14, 15, 16 zusammengefügt – sehr viele Kordelzugbeutel 17 miteinander über den Öffnungsstirnbereich 17a des Kordelzugbeutels 17, der mit dem Quersiegelnahtbereich 9a an der Öffnungsseite 2 der Packung 1 zusammen gefügte ist und den sich hieran nahtlos anschließenden Folienbereich des schlauchförmige Folienkanales 30, durch den die Kordel 30* geführt ist, des nachfolgenden Kordelzugbeutel miteinander verbunden sowie zu einer Bobine aufgewickelt sind.
  19. Öffnungs- und Entnahmehilfe für Sandwiches nach dem Anspruch 1 bis 8 und 16 bis 18 dadurch gekennzeichnet, dass mehrere derartiger Speicher nebeneinander über die miteinander verbunden Stopperbänder 32, 33 zusammen gefügt sind.
  20. Öffnungs- und Entnahmehilfe für Sandwiches nach den Ansprüchen 1 und 19 dadurch gekennzeichnet, dass die Manschette 26 mit dem Kordelzugbeutel 17 oder einem vergleichbaren Kleckerbeutel ein- oder mehrteilig verbunden ist.
  21. Öffnungs- und Entnahmehilfe für Sandwiches nach den Ansprüchen 1 bis 20 dadurch gekennzeichnet, dass die Manschette 26 als Packungsteil für Do-it-yourself-Packungen bereitgestellt wird.
  22. Öffnungs- und Entnahmehilfe für Sandwiches nach den Ansprüchen 1 bis 20 dadurch gekennzeichnet, dass die Manschette 26 bei Döner-Packungen entsprechend der Brotform halbkreisförmig ausgebildet ist.
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