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Die Öffnungs-
und Entnahmehilfe ist für Packungen für Sandwiches,
Döner, Hamburger, Hot-Dogs, Teigtaschenfüllungen
und ähnlichen Lebensmitteln nutzbar.
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Der
Stand der Technik ist durch die in der Patentschrift
DE 10 2007 005 830.8 beschriebene
Umlenkziehlaschen-Technologie gekennzeichnet. Die daraus resultierenden
Verpackungslösungen zeichnen sich dadurch aus, dass einzelne
Lebensmittelkomponenten voneinander durch Folienflachseiten von
Kunststofffolienbeuteln, die die einzelnen Komponenten aufnehmen,
getrennt sind. Diese Beutel bestehen aus einem Foliengrundkörper,
der mit den beiden Folienflachseiten der Umverpackung über Längssiegelnähte
und der Quersiegelnaht an der Gegenzugseite der Packung verbunden
ist. Mit diesem Foliengrundkörper sind peelbar die beim
Verzehr des Lebensmittels aus der Packung über die – der
Gegenzugseite der Packung gegenüberliegenden – Öffnungsseite
heraus zu trennenden Folienflachseiten verbunden. Dabei sind diese
Folienflachseiten innerhalb der Packung im Bereich der Gegenzugseite
einteilig mit Zuglaschen verbunden, die – nach dem Befüllen
des Beutels mit der Lebensmittelkomponente von der noch offenen
Beutelbodenseite und dem anschließenden Versiegeln durch
die Beutelbodenquersiegelnaht – als Umlenkziehlasche zur Öffnungsseite der
Packung – dabei die Beutelbodenquersiegelnaht umfassend – gelegt
werden und mit der Quersiegelnaht der Umverpackung an der Öffnungsseite
der Packung verbunden sind. Die Öffnungsseite der Umverpackung
grenzt sich gegenüber dem übrigen Bereich der
Umverpackung durch lasergeschwächte Linien oder Aufreißstreifen
ab. Nach Öffnung der Umverpackung durch Abtrennung der
mit den Umlenkziehlaschen verbundenen Quersiegelnaht wird beim Weiterziehen
auf dem Öffnungsbereich zwischen Foliengrundkörper
des Belagbeutels und den abzutrennenden Folienflachseiten eine Zugkraft übertragen, wodurch
der Kunststofffolienbeutel zunächst an dem am weitesten
vom Öffnungsseite der Packung entfernten Bereich – dem Öffnungsbereich – der
peelbaren Verbindung zwischen Foliengrundkörper und abzutrennenden
Folienflachseite geöffnet und mit dem weiteren Ziehen daran
die gutbehaftete Seite der abzutrennenden Folienflachseiten nach
außen gekrempelt und somit an den restlichen Gutkomponenten abgestreift
werden. Auf diese Weise können z. B. mehrere Kunststoffbeutel
mit unterschiedlichen Belägen pastöser, scheibenförmiger,
stückiger o. ä. Art zwischen den beiden von der
Umverpackungsfolie umhüllten Backwarenscheiben aufgenommen
werden.
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Bekannt
sind in der Patentschrift
DE
10 2007 005 830.8 Entnahmehilfen, die sich bisher funktionell nicht
bewährt haben. In der
deutschen
Patentanmeldung 10 2007 047 472.7 werden in der Packung
entsprechende Kleckerbeutelfolien postiert, die mit den sich nach
außen krempelnden Folienflachseiten herausgezogen werden
und diese dabei umhüllen, so dass die Unterlage oder der
Verbraucher nicht beschmutzt werden. Diese Kleckerbeutelfolien sind
im Bereich der Öffnungsseite der Umverpackung über Stopperbänder
mit den beiden Längssiegelnähten verbunden. Ein
Stopper reißt hierbei mit dem weiteren herausziehen der
Kleckerbeutelfolien ab, so dass diese Folie mit den dazwischen positionierten
Folienflachseiten weiterhin mit der Umverpackung verbunden ist und
das belegte Brot aus der restlichen Packung ungehindert heraus gezogen
werden kann. Nachteilig hierbei ist, dass kein absoluter Kleckerschutz
vorhanden und die Gefahr besteht, dass der Verbraucher und die Unterlage
weiterhin beschmutzt werden.
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Nachteilig
bei allen bekannten Lösungen ist weiterhin, dass mit dem
Herausziehen der Folienflachseiten die Gefahr der Heraustrennung
der Brotscheiben vorhanden ist, so dass ein ungleiches Belegen der
Brotscheiben erfolgt. Zwar wurden in der
deutschen Patentanmeldung 10 2007 047
472.7 hierzu Abstreiforgane vorgeschlagen, die gleichzeitig
als Stopper auf das Herausschieben der Packungen wirken. Der verpackungstechnische
Aufwand hierzu ist jedoch sehr hoch.
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Weiterhin
weisen die bekannten Lösungen Mängel bei der hygienischen
Entnahme des belegten Brotes und der einzelnen Belagkomponenten
bei ihrer separaten Entfernung aus der Packung auf. Dadurch wird
der direkte Verzehr der Lebensmittelkomponenten aus der die Backwarenscheiben
weiterhin umhüllenden Umverpackungsfolie erschwert. Schließlich
weisen die bekannten Packungen Mängel in dem einfachen
Erkennen ihrer Funktion auf. Es ist gegenwärtig nicht möglich,
nur mit einer Hand, was in der Praxis teilweise erforderlich sein
kann, die Packung zu öffnen und dann das belegte Brot mit
einer Hand aus der restlichen Packungshülle zu verzehren,
wobei jedoch unterstellt werden muss, dass dabei die Packung über
Eingrifföffnungen an einem Festpunkt im Bereich der Gegenzugseite
zu arretieren ist. Momentan ist es mit den bekannten Lösungen nicht
möglich, unabhängig von der Zugrichtung der Umlenkziehlaschen
eine gleichförmige Belegung zu erreichen. Das gilt vor
allem für eine Zugrichtung nach unten bzw. oben. Durch
mangelnden Kontakt mit den beiden Brotscheiben verrutschen hierbei durch
die Wirkung der Schwerkraft die Belagkomponenten im unzulässigen
Maße mit dem Herausziehen der mit den Umlenkziehlaschen
verbundenen Folienflachseiten der Kunststofffolienbeutel oder vereinfacht
ausgedrückt: der Belagbeutel. Ziel der Erfindung ist die
Behebung der Mängel durch Konzipierung einer für
die verschiedenen Packungen nutzbaren Lösung.
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Diese
Mängel sollen entsprechend des Schutzanspruches 1 durch
- • einen gummizugbelasteten Kordelzugbeutel,
der die herausgezogenen und umgekrempelten Folienflachseiten der
Belagbeutel vollständig umhüllt und gleichzeitig
dafür sorgt, dass diese Folienflachseiten zusammengeknüllt,
verdichtet und an die restliche Packung herangezogen werden,
- • eine an den beiden Brotscheiben in der Packung anliegende
Entnahmehilfe, die im Bereich der geöffneten Seite der
das Brot weiterhin aufnehmenden Umverpackungsfolie durch eine Manschette umfasst
wird, die zwischen der Umverpackungsfolie und der Entnahmehilfe
positioniert ist,
- • entsprechende Entnahmehilfen in den einzelnen Belagbeuteln,
die nach dem Abtrennen ihrer Folienflachseiten freigelegt und separat
vom Verbrauch von der geöffneten Seite der Packung aus betätigt
werden, wodurch die entsprechenden Belagkomponenten separat aus
der geöffneten Packung heraus gezogen werden können
und
- • entsprechende Öffnungshilfen im Bereich
der Öffnungsseite der Packung in den beiden thermogeformten
und somit ein Schalenpaar bildende oder in den einfach miteinander
zu verbindenen Folienflachseiten jeweils der Umverpackung
gewährleistet.
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Entsprechend
des Schutzanspruches 2 ist ein offenes Schlauchende des Kordelzugbeutels
mit der Quersiegelnaht der Umverpackung an der Öffnungsseite
der Packung verbunden und das andere offene Schlauchende dieses
Kordelzugbeutels mit einem schlauchförmigen Folienkanal
versehen, durch den in bekannter Weise die Kordel geführt
ist, wodurch ein Zusammenziehen des Querschnittbereiches mit dieser
Kordel beim unsymmetrischen Ziehen am Schlauch des Kordelzugbeutels über
die frei gelegte Quersiegelnaht erzielt wird, wobei dieses unsymmetrische
Ziehen durch zwei Stopperbänder erreicht wird, die mit
der Kordel am zu den beiden Längssiegelnähten
der Umverpackung hin orientierten und frei gelegten Bereichen des
schlauchförmigen Folienkanals verbunden sind, wobei ein
Stopperband mit einer Sollrissstelle versehen ist.
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Entsprechend
des Schutzanspruches 3 wird der Kordelzugbeutel zwischen der Folienstirnseite der
Umverpackung im Bereich der Öffnungsseite der Packung und
der Beutelbodenquersiegelnähte der Belagbeutel bzw. dem
an den Brotscheiben anliegenden Folienstirnbereich innerhalb der
Packung positioniert, wobei durch die Öffnung des Schlauches
des Kordelzugbeutels hindurch bis zum offenen Schlauchende des Kordelzugbeutels,
der mit der Quersiegelnaht der Umverpackung verbunden ist, die freien Enden
der einteilig mit den abzutrennenden Folienflachseiten der Belagbeutel
verbundenen Umlenkziehlaschen geführt sind.
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Entsprechend
des Schutzanspruches 4 ist der Bereich des Folienschlauches von
dem Öffnungsbereich aus, der nicht mit der Quersiegelnaht an
der Öffnungsseite der Verpackung zu verbinden ist, bis
zum schlauchförmigen Folienkanal, durch den die Kordel
geführt ist, in der Packung zu einem sehr schmalen Ring
mit einer freien Öffnung zum ungehinderten Hindurchstecken
der Enden der Umlenkziehlaschen zusammen gedrückt, wobei
die beiden Stopperbänder zu dem Ort ihrer späteren
Verbindung mit den beiden Längssiegelnähten der
Umverpackung orientiert sind.
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Entsprechend
des Schutzanspruches 5 werden über die Quersiegelnaht der
Umverpackung an der Öffnungsseite der Packung
- • die Folienflachseiten der Umverpackung
- • mit den beiden darunter liegenden und flach gelegten
Folienenden des Schlauches des Kordelzugbeutels sowie
- • die zwischen den flach gelegten Folienenden des Schlauches
des Kordelzugbeutels positionierten Enden der Umlenkziehlaschen
der Belagbeutel
zusammengefügt.
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Entsprechend
des Schutzanspruches 6 sind im Folienbereich, der die Quersiegelnaht
der Umverpackung an der Öffnungsseite der Packung bildet und
aus der Folieneinheit
- • flach gelegten
Folienenden des Schlauches des Kordelzugbeutels sowie
- • die zwischen den flach gelegten Folienenden des Schlauches
des Kordelzugbeutels positionierten Enden der Umlenkziehlaschen
der Belagbeutel
besteht, entsprechende materialfreie kreisförmige oder
rechteckförmige Bereiche vorhanden, über die die
Folienflachseiten der Umverpackung bzw. die Öffnungshilfen
so positioniert sind, so dass beim Zusammenfügen eine formschlüssige
Verbindung zwischen den beiden Folienflachseiten der Umverpackung
mit der hiervon umhüllten Folieneinheit hergestellt wird.
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Entsprechend
des Schutzanspruches 7 kann die formschlüssige Verbindung
von Anspruch 6 auch durch ein Zusammennähen mit einem Kunststofffaden
oder andere entsprechende formschlüssig wirkende Verbindungen,
wie Lochen dieser Folieneinheit mit einem sternförmigen
Werkzeug und anschließendes herkömmliches Versiegeln
realisiert werden. Entsprechend des Schutzanspruches 8 sind mit
ihrer Flachseite direkt an dem Schlauch des Kordelzugbeutels anliegende
Umlenkziehlaschen, die bei Nutzung von mehreren Belagbeuteln die
restlichen Umlenkziehlaschen umhüllen, mit verstärkend
wirkenden Folienstreifen zusammen gefügt, die vom Packungsinneren
bis kurz vor der Quersiegelnaht an der Öffnungsseite der
Packung geführt sind.
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Entsprechend
des Schutzanspruches 9 ist die Entnahmehilfe aus Anspruch 1 im Bereich
der Gegenzugseite der Packung um die gesamte Packungsseite und dabei
die Brotscheiben in Zugrichtung der Umlenkziehlaschen der Belagbeutel
umhüllend oder entsprechend des Schutzanspruches 10 z. B.
bei Toastbrot um die Flachseite der Brotscheibe gelegt, wobei bei
der Positionierung der Entnahmehilfe um die Gegenzugseite herum
ein Bereich der Gegenzuglasche des Foliengrundkörpers materialfrei
ist.
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Entsprechend
des Schutzanspruches 11 sind die paarig angeordneten Folienhälften
der Manschette aus Schutzanspruch 1, die zwischen der Umverpackungsfolie
und der Entnahmehilfe sich befindet, mit den Längssiegelnähten
der Umverpackung verbunden. Entsprechend des Schutzanspruches 12 sind
diese Folienhäften der Manschette im Bereich der Öffnungsseite
der Packung um das Brot positioniert und zum Zentrum dieser Stirnseite
der quaderförmig unterstellten Packung hin orientiert,
wobei diese Positionierung durch die Zugbewegung an der Entnahmehilfe
zur Öffnungsseite der Packung hin außer Kraft
gesetzt wird.
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Entsprechend
des Schutzanspruches 1, letzter Stabstrich und dem Schutzanspruches
13 wird im Bereich der Öffnungsseite der Packung in den
beiden thermogeformten Folienflachseiten oder in den einfachen Folienflachseiten
der Umverpackung – bis zur späteren Quersiegelnaht
der Umverpackung an der Öffnungsseite der Packung reichend – eine
rechteckförmige oder eine M-förmige, durch die
Stanzlinien begrenzte, Folienöffnung ausgestanzt, die mit
einer als Öffnungshilfe zum einfachen Öffnen der
Packung an ihrer Stirnseite fungierende Deckfolie über
eine als Trennbereich zwischen dieser Öffnungshilfe und der
noch verbleibenden Folie der Folienflachseiten wirkende peelbare
Siegelnähte entlang neben der Stanzlinie – bis
zum Bereich der Quersiegelnähte der Umverpackung an der Öffnungsseite
reichend, die zugleich mit dem einen Ende des Kordelbeutelschlauches
und den Enden der Umlenkziehlaschen zusammen gefügt ist – verbunden
ist.
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Diese
paarig in beiden Folienflachseiten der Umverpackung angeordneten Öffnungshilfen
bzw. Deckfolien sind entsprechend des Schutzanspruches 14 einteilig
hiermit verbundenen und zur Gegenzugseite der Packung hin orientierten
Ziehlaschen versehen, die gegenüber dem Öffnungsbereich
des Trennbereiches umlenkziehlaschenförmig um die Quersiegelnaht
der Öffnungsseite der Packung geführt, miteinander
verbunden und mit einem Eingriff versehen werden.
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Entsprechend
des Schutzanspruches 15 ist über diese Öffnungshilfen
jeweils ein Sicherheitsetikett angeordnet, das bis zum restlichen
Bereich der die Packungseinheit im geöffneten Zustand aufnehmenden
Umverpackung reicht, wobei entlang des senkrecht zur Ziehrichtung
der mit den Belagbeuteln verbundenen Umlenkziehlaschen orientierten Öffnungsbereiches
der beiden Trennbereiche eine Sollrissstelle angeordnet ist. Entsprechend
der Schutzansprüche 1 bis 8 und des Schutzanspruches 16
ist am Schlauch des Kordelzugbeutels ein Gummi angeordnet, wobei
das eine Ende des Gummis neben der Verbindungsstelle des Schlauches
des Kordelzugbeutels mit der Quersiegelnaht an der Öffnung
der Packung und das andere Ende mit dem Stopperband des Kordelzugbeutels
ohne Sollbruchstelle verbunden ist.
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Entsprechend
des Schutzanspruches 17 befinden sich an den Enden der beiden Stopperbänder des
Kordelzugbeutels Arretierungsöffnungen oder entsprechende
Positionierhilfen für den Einsatz in Do-it-yourself-Packungen.
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Entsprechend
des Schutzanspruches 18 sind – jeweils zu einem schmalen
Ring mit einer Öffnung zum Hindurchführen der
Umlenkziehlaschen der Belagbeutel zusammengefügt – sehr
viele Kordelzugbeutel miteinander über den Bereich der
Folienflachseite des Schlauches des Kordelzugbeutels, der mit der
Quersiegelnaht an der Öffnungsseite der Packung zusammen
gefügte ist und den sich hieran nahtlos anschließenden
Folienbereich des schlauchförmige Folienkanal, durch den
die Kordel geführt ist, des nachfolgenden Kordelzugbeutel
verbunden sowie zu einer Bobine aufgewickelt.
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Entsprechend
des Schutzanspruches 19 sind mehrere derartiger Speicher nebeneinander über
die Stopperbänder verbunden angeordnet, wobei sich ein
derartiges Stopperband sich über zwei Packung erstreckt
und einen Bereich ohne Sollrissstelle und einen entsprechenden Bereich
mit Sollrissstelle hat.
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Die
Manschette, die die Packungseinheit Brotscheiben mit den dazwischen
positionierten Belagbeuteln innerhalb der Umverpackung umhüllt,
ist entsprechend des Schutzanspruches 20 mit dem Kordelzugbeutel
verbunden.
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Die
Manschette kann auch als Packungsteil für Do-it-yourself-Packungen
bereit gestellt werden (Schutzanspruch 21)
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Bei
Döner-Packungen kann die Manschette halbkreisförmig
ausgebildet sein (Schutzanspruch 22.
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Die
Erfindung soll anhand von Ausführungsbeispielen beschrieben
werden. Es zeigen:
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1 Perspektivische
Ansicht auf die Packung
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2 Querschnitt
durch die Packung
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3 Geöffnete
Packung
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4 Schnitt
A-A entsprechend 2
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5 Ansicht
B entsprechend 2
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6 Ansicht C entsprechend 5
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7 Einsatz
eines bohrerähnlichen Werkzeuges zum Verbessern des Formschlusses
der im Bereich der Quersiegelnaht peelfähigen und von der Umverpackungsfolie
sich leicht abtrennenden übrigen Folien
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7a Analoger
Einsatz zu 7 jedoch mit einem grobfeilenähnlichen
Werkzeug
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8 Querschnitt
durch konfektionierten Kordelbeutel (entspricht Schnitt D-D zu 9)
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9 Seitenansicht
zu 8 mit Lage der Umlenkziehlaschen
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10 Kordelbeutel
als Kleckerbeutel für Do-it-yourself-Packung (entspricht
der Ansicht E nach 8)
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11 Draufsicht
auf mehrere nebeneinander und hintereinander angeordnete Kleckerbeutel entsprechend
der 8
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12 Ansicht
auf die Folieneinheit Schlauch des Kordelzugbeutels und enden der
Umlenkziehlaschen der Belagbeutel, wenn diese Folieneinheit kraftschlüssig
mit der Umverpackungsfolie bzw. Öffnungshilfe der Umverpackung
verbunden ist.
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13 Packung
mit parallel zu den beiden größten Flachseiten
der Packung um die Brotscheiben geführten Entnahmehilfen
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14 Ansicht
F-F zu 13
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1 bis 3 verdeutlichen
eine quaderförmige Sandwichpackung 1 mit den Packungsseiten a
bis f sowie der Öffnungsseite 2 mit der Folienstirnseite 2a und
der Gegenzugseite 3 der Umverpackung 4, die aus
zwei thermogeformte und als Schale ausgebildete Folien 5 und 6 bzw.
aus entsprechende herkömmlichen sowie unbearbeiteten Folienflachseiten 5 und 6 sich
zusammen setzt, die über die Längssiegelnähte 7 und 8 sowie
die Quersiegelnaht 9 an der Öffnungsseite der
Packung 1 und der Quersiegelnaht 10 an ihrer Gegenzugseite 3 zusammen
gefügt sind. Die Folienstirnseite 2a erstreckt
sich über beide Folienflachseiten 5, 6.
Außerhalb der Quersiegelnaht 10 hat die Packung 1 entsprechende
Folienlaschen 11, 12, in denen sich Eingrifföffnungen 13, 14 zur
Aufnahme der Gegenkräfte beim Öffnen der Packungen 1 befinden.
Das Öffnen der Packung 1 an ihrer Zugseite wird
durch die 1 bis 3 verdeutlicht.
Die Stirnseite der Packung 1 an ihrer Öffnungsseite 2 ist hierbei
dadurch gekennzeichnet, dass in den Folien 5, 6 an
der Öffnungsseite 2 in der Folienstirnseite 2a ein
materialfreier Ausschnitt 15 ausgestanzt wird, der sich
bis zum äußeren Packungsrand an der Quersiegelnaht 9 erstreckt.
In der 3 wurde hierbei ein rechteckförmiger
Querschnitt 5a, 6a unterstellt, der bis zum äußerten
Rand der Quersiegelnaht 9 verläuft, aus dem der
Quersiegelnahtbereich 9a herausgetrennt ist, der in 1 schräg
schraffiert gezeichnet ist. Dieser Nahtbereich 9a ist mit
den Umlenkziehlaschen 14a, 14b, 15a, 15b, 16a, 16b der
Belagbeutel 14, 15, 16 und dem Öffnungsstirnbereich 17a des
diese Umlenkziehlaschen vollständig umfassenden Kordelzugbeutels 17 als
Kleckerschutz verbunden. Der Öffnungsstirnbereich 17a stellt
den Bereich des offenen Schlauchendes des Kordelzugbeutels 17 dar,
der mit der Quersiegelnaht der Umverpackung an der Öffnungsseite 2 der
Packung verbunden ist. Die Umlenkziehlaschen 14a, 14b, 15a, 15b, 16a, 16b sind
einteilig mit den von den betreffenden Foliengrundkörpern 14c, 15c, 16c peelbar
verbundenen und beim Belegen des Brotes davon abzutrennenden Folienflachseiten 14d, 15d, 16d der
Belagbeutel 14, 15, 16 verbunden, wobei
die beiden Belagbeutel 14, 16 an den Brotscheibenhälften 18a und 18b anliegen,
die direkt von den Folienflachseiten 5, 6 aufgenommen
werden. Die rechteckförmigen Folienbereiche 5a, 6a werden – dadurch
Bereiche der Umverpackung 4 bildend – durch die
als Öffnungshilfe Ö für die Packung 1 wirkenden
Deckfolien 19, 20 über peelbare und als
Trennbereich zwischen den Deckfolien und der restlichen Umverpackung
wirkende Siegelnähte 21* (s. 1)
verschlossen, die knapp neben den Stanzrändern 21 (s. 3)
verlaufen, die am Beispiel der Folienflachseite 5 durch
die Stanzlinien 19a, 19b, 19c im rechteckförmigen
Folienbereich der Folienstirnseite 2a der Packung 1 und entlang
der Linien 19d, 19e an der Quersiegelnaht 9 gebildet
werden. Analog dazu verlaufen die Stanzränder 21 an
der Folienflachseite 6. Der materialfreie Ausschnitt 15 kann
jedoch auch M-förmig verlaufen, wobei die Stanzlinie 19b durch
die beiden strichpunktiert gezeichneten Stanzlinien 19f, 19g ersetzt
wird. Die beiden Spitzen des M's sind von der Quersiegelnaht 9 weg
orientiert. Wie bereits ausgeführt, wird der Quersiegelnahtbereich 9a der
Packung 1 dadurch gebildet, dass die Bereiche der als Öffnungshilfe
bzw. Deckfolie wirkenden Folien 19, 20 in diesem
Bereich den Öffnungsstirnbereich 17a oder den
Bereich der einen Stirnseite des offenen und den Kordelzugbeutel 17 bildenden
Schlauches 17*, der z. B. durch einen Folienhalbschlauch
oder zwei miteinander verbundene Folienabschnitte gebildet wird,
umfassen. Innerhalb des Schlauches 17*, der beim Konfektionieren
der Packung 1 vorher zu einem schmalen Paket 17+ (s. 2)
mit dem frei liegenden Öffnungsstirnbereich 17a zusammengestaucht
wurde, werden in der Packung 1 die Enden der Umlenkziehlaschen 14a, 14b, 15a, 15b, 16a, 16b positioniert
und miteinander zusammen gefügt.
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Die
Deckfolien 19, 20 sind einteilig mit Laschen 22, 23 verbunden,
die im Moment der Verbindung der Folien 19, 20 mit
den Folienflachseiten 5, 6 durch neben den Stanzrändern 21 verlaufenden peelbaren
Siegelnähte 21* zunächst zur Gegenzugseite 3 hin
orientiert sind. Beim weiteren Konfektionieren der Packungen 1 werden
diese Laschen 22, 23 zur Öffnungsseite 2 hin
gewendet und miteinander über die Siegelnaht 24 – dabei
die Quersiegelnaht 9 umfassend – verbunden. Dabei
entsteht eine Art Umlenkziehlasche, wie im Fall des Einsatzes der
Umlenkziehlaschen 14a, 14b, 15a, 15b, 16a, 16b,
die hier jedoch einteilig mit den von den Belagbeuteln 14, 15, 16 abzutrennenden
Folienflachseiten 14d, 15d, 16d verbunden
sind. In den Laschen 22, 23 befinden sich übereinander
angeordnet entsprechende Eingrifföffnungen 24a, 24b, 24c, 24d.
Bei einer Zugbewegung an diesen Eingriffen werden die Folien 19, 20 zunächst
in den Öffnungsbereichen 25 des am weitesten entfernt,
in vertikaler Richtung gesehen, des von der Quersiegelnaht 9 am
weitesten entfernten Bereiches der peelbaren Siegelnähte 21* von
den Folienflachseiten 5, 6 abgetrennt, wodurch
die Öffnung der Packung 1 erfolgt. Mit der Fortsetzung
der Zugbewegung werden die Folien 19, 20 weiter
entlang der peelbaren Siegelnähte 21* abgetrennt
und schließlich als Siegelnahtbereich 9a vom restlichen Bereich
der die Umverpackung 4 bildenden Folienhälften 5, 6 beidseitig
quer zum – nach dem Öffnen der Packung 1 noch
an der restlichen Packung verbleibenden – Bereich der Quersiegelnaht 9 an
der Öffnungsseite 2 der Packung 1 abgetrennt.
Nach den vollständigen Abtrennen der Folien 19, 20 von
den Folienhälften 5, 6 ist noch die Bindung
dieser Deckfolien 19, 20 über den Quersiegelnahtbereich 9a mit dem Öffnungsstirnbereich 17a des
Schlauches 17* des Kordelzugbeutels 17 und den
davon umhüllten Enden der Umlenkziehlaschen 14a, 14b, 15a, 15b, 16a, 16b der
Belagbeutel 14, 15, 16 vorhanden. Mit dem
Weiterziehen an den Eingriffen 24a, 24b, 24c, 24d oder
dem nachfolgenden Erfassen des Siegelnahtbereiches 9a und
hiermit verbundenem Weiterziehen werden die die Gutkomponenten 25a, 25b, 25c trennenden
Folienflachseiten 14d, 15d, 16d der Belagbeutel 14, 15, 16 aus
der Packung 1 gezogen. Ein unbeabsichtigtes Herausziehen
wird hierbei in Abhängigkeit von der Folienstärke
durch die Anordnung der Stanzlinien 21 etwas entfernt von
den Packungsseiten c bis f sowie zum Zentrum der Packungsseite a
orientiert beim Einsatz entsprechender thermogeformter Folienflachseiten 5, 6 verhindert.
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In
der Packung 1 sind die Manschette 26 (s. 1),
die aus den beiden – mit den Längssiegelnähten 7, 8 der
Umverpackung verbundenen Folienhälften 26a und 26b gebildet
wird und die Entnahmehilfe 27 angeordnet, die zwischen
den Folienhälften 26a, 26b und den Brothälften 18a, 18b angeordnet ist.
Die Manschette 26 erstreckt sich mit der Länge
a* von der Packungsseite a bis in Richtung Gegenzugseite 3.
Zur Gegenzugseite 3 hin wird die Manschette durch die Linie 26a* und
zur Packungsseite a hin, im geringen Maße durch die einteilig
hiermit verbundenen Laschen 26b das Brot berührend
und zum Zentrum der Packungsseite a hin orientiert, gebildet.
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Die
Folienhälften 26a, 26b sind über
die beiden Siegelnähte 26c entlang der beiden
Packungsseiten d, e in Höhe der Siegelnähte 7, 8 mit
sich selbst und zusätzlich über die Siegelnähte 7, 8 mit den
Folienhälften 5, 6 zusammengefügt
(s. 3). Die Verbindung über die Siegelnähte 7, 8 muss
unbedingt erfolgen. Theoretisch ist der Fall möglich, dass die
Manschette bis zur Packungsseite b heran geführt wird.
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Die
Entnahmehilfe 27 umfasst hierbei durch den Folienbereich 27a an
der Packungsseite b innerhalb der Packung 1 die beiden
Brothälften 18a, 18b. In diesem Bereich
zur Gegenzugseite 9 hin haben die Foliengrundkörper 14c, 15c, 16c der
Belagbeutel 14, 15, 16 einen materialfreien
Bereich, der in 4 durch den schraffiert gekennzeichneten
Bereich 14* verdeutlicht wird. Entlang der beiden Packungsseiten c,
f (s. 1) erweitert sich bis zur Packungsseite a hin
die Entnahmehilfe 27 zu den Packungsseiten d, e, und dabei
die Seiten e, f im unterschiedlichen Maße direkt erfassend,
zu den Bereichen 27b, 27c. An der Packungsseite
a wird die Entnahmehilfe 27 durch die Folienbereiche 27d, 27e gebildet.
Die Entnahmehilfe 27 ist an der Öffnungsseite
a so angeordnet, dass bei einer Zugbewegung an ihr z. B. über
die Eingriffe 27a*, 27b* (s. 3)
der überlappende Bereich 28 der Manschette 26 die
Bereiche der Brothälften 18a, 18b im
Bereich der Packungsseite a bedeckt und zugleich als Brotbremse
für ein unbeabsichtigtes Herausziehen der Brothälften 18a, 18b aus
der Packung 1 wirkt. Bei der Betätigung der Entnahmehilfe 27 wird
der Bereich zur Seite gedrückt wird, (durch (28) gekennzeichnet),
so dass eine ungehinderte Entnahme des Brotes erfolgen kann, ohne
dass der Verbraucher das Brot direkt anfasst. Wie betont, gewährleistet
die Entnahmehilfe 27 eine hygienische Entfernung des belegten
Brotes mit einer Hand, wenn die Packung an der Gegenzugseite 9 in
entsprechender Weise in einer der Eingrifföffnungen 13, 14 positioniert
ist. Im weiteren Verlauf wird geschildert, dass bei optimalen Folienparametern
ganz auf die Entnahmehilfe verzichtet werden kann.
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Beim
Nutzen der Manschette 26 werden die beim Belegen des Brotes
an den Umlenkziehlaschen 14a, 14b, 15a, 15b, 16a, 16b in
Richtung der Öffnungsseite der Packung 1 wirkenden
Zugkräfte über die Gegenzuglaschen 14c*, 15c*, 16c* des
Foliengrundkörpers 14c, 15c, 16c der
Belagbeutel 14, 15, 16 auf die Packungshülle 4* der
geöffneten Packung 1 übertragen (2).
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Die
Manschette 26 trägt beim Nutzen nicht thermogeformter
Folieflachseiten 5, 6 zu einer gleichmäßigen
Belagverteilung unabhängig von der Zugrichtung bei, weil
hiermit die Kontaktpressung zwischen Brot und frei liegenden Belagkomponenten
definiert eingestellt werden kann.
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Mit
der Manschette 26 und der Entnahmehilfe 27 kann
der Verzehr der Lebensmittelkomponenten 25a, 25, 25c direkt
aus der noch vorhandenen Hülle 4* der nach dem
Belegen des Brotes noch vorhandenen Umverpackung 4 erleichtert
werden (s. 3). 5 und 6 verdeutlicht am Beispiel des Belagbeutels 14,
dass innerhalb der Belagbeutel 14, 15, 16 eine
separate Entnahmehilfe 29 angeordnet werden kann. Nach
Entfernung der Folienflachseiten 14d besteht hiermit die
Möglichkeit, einzelne Lebensmittelkomponenten, im konkreten
Beispiel die Komponente 25a, separat zu verzehren, indem
der Verbraucher an entsprechende nicht beschmutzte Folienbereiche 29a der
Entnahmehilfe 29 von der Packungsseite a aus zieht und
damit die Lebensmittelkomponente herausdrückt.
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In
den Bildern 4 bis 6 ist eine Draufsicht auf den
Belagbeutel 14 verdeutlicht. Der Trennbereich zwischen
den beiden vom Foliengrundkörper 14c abzutrennenden
Folienflachseiten 14d wird durch die Siegelnähte
T1, T2, T3 und T4 verdeutlicht. Der Öffnungsbereich des
Belagbeutels 14 beim Öffnen der Packung wird durch
die beiden Punkte OB repräsentiert. Der befüllte
Belagbeutel wird über die Beutelbodensiegelnaht 14e verschlossen.
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3.
verdeutlicht die perspektivische Lage der Packungsbestandteile nach
dem Herausziehen der Folienflachseiten 14d, 15d, 16d aus
der Packung 1, die vom Kordelzugbeutel 17 schützend
umhüllt werden. Dazu sind in herkömmlicher Weise
an der zum Quersiegelnahtbereich 9a gegenüberliegenden Öffnung
des Schlauches 17* die diesen Schlauch bildenden Folienhälften
zu einem schlauchförmigen Folienkanal 30 ausgebildet,
indem sich die Kordel 30* befindet. Hierdurch ist es möglich,
dass der Kordelzugbeutel vollständig die beschmutzten Folienflachseiten 14d, 15d, 16d umhüllt
und dabei diesen Folienbereich gleichzeitig komprimiert, so dass
dem Verbraucher weniger Folienmaterial vorgetäuscht wird. Dazu
sind mit der Kordel 30* ein festes Stopperband 31 und
ein Stopperband 32 mit einer Sollrissstelle 33 verbunden.
Beide Stopperbänder 31, 32 sind mit den Längssiegelnähten 7, 8 der
Umverpackung 4, etwas entfernt von der Packungsseite a
entfernt, verbunden. Mit dem vollständigen Herausziehen
des Quersiegelnahtbereiches 9a reißt dabei das
Stopperband 32 an der Sollrissstelle 33 durch.
Durch die daraus resultierende unsymmetrische Zugbelastung an dem Schlauchring 17+ wird
der Kordelzugbeutel 17 entlang der Kordelschnur 30 zusammen
gezogen, so dass der Schlauch 17* die verschmutzten Folien
vollständig bedeckt und keine störenden Belagreste
die Unterlage u. ä. beschmutzen können. An der
Linie 34 erfolgt der Übergang von den Umlenkziehlaschen 14a, 14b, 15a, 15b, 16a, 16b zu
den abgetrennten Folienflachseiten 14d, 15d, 16d.
Mit dem Schlauch 17* ist im Bereich des Quersiegelnahtbereiches 9a über
eine Kunststofffolienschnur 36 das Ende eines Gummibandes 37 z.
B. durch einen Nähvorgang befestigt. Das gegenüberliegende
Ende dieses Gummibandes 37 ist über die kraft-,
form- oder stoffschlüssige Verbindung 38 mit dem
festen Stopperband 31 verbunden. Durch diesen Gummizug
wird ein weiteres Komprimieren der im Kordelbeutelschlauch 17 befindlichen
Folienabfälle erzielt und der Verbraucher stoppt mit der
weiter ansteigenden Zugbelastung die Ziehbewegung rechtzeitig ab.
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Bei
der Verwendung der Öffnungshilfe Ö besteht das
Problem darin, dass der Trennbereich zwischen den Deckfolien 19 und 20 sowie
den Folienflachseiten 4, 5 bzw. zwischen diesen
Deckfolien und den Umlenkziehlaschen 14a, 14b, 15a, 15b, 16a, 16b bzw.
den Deckfolien 19, 20 und den Folien des Öffnungsstirnbereiches 17a des
Kordelzugbeutels 17 sowie der Fügebereich zwischen
dem Öffnungsstirnbereich 17a und den Umlenkziehlaschen 14a, 14b, 15a, 15b, 16a, 16b peelbar
ist. Damit ist verbunden, dass beim Herausziehen der Umlenkziehlaschen 14a, 14b, 15a, 15b, 16a, 16b der
Fügebereich der Deckfolien 19, 20 von
den Folien des Öffnungsstirnbereiches 17a des
Kordelzugbeutels usw. abpeelen kann und keine gesicherte Packungsfunktion
gewährleistet wird. Eine Beseitigung dieses Zustandes ist
durch Erhöhung des Formschlusses bzw. durch Realisierung
eines Stoffschlusses zwischen den Deckfolien 19, 20 realisierbar,
der kraftschlüssig auf die die anderen zusammen zu fügenden
Folien wirkt. Die erste Variante der Erhöhung des Formschlusses wird
in den 7 und 7a verdeutlicht. Die andere
Variante ist in 12 verdeutlicht. Die Erläuterungen
zu beiden Varianten erfolgen im weiteren Verlauf.
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8 bis 11 verdeutlichen
den Kordelzugbeutel 17 in seiner konfektionierten Weise
etwas ausführlicher. Über eine Spezialvorrichtung
an der Packstraße wird zunächst der beidseitig
offene, den Kordelzugbeutel 17 bildende, Schlauch 17* im
erforderlichen Maße zu einem schmalen Schlauchring 17+ zusammen
gedrückt, wobei seine Verbindung mit dem Quersiegelnahtbereich 9a frei
bleibt (8, 9). In dieser
Weise kann der Kordelzugbeutel 17 auch für Do-it-yourself-Packungen
eingesetzt werden, wobei in den Stopperbändern 31, 32 entsprechende
Einhängeösen 39 oder entsprechende kraft-, form-
oder stoffschlüssig wirkende Positionierhilfen zur Umverpackung 4 anzuordnen
sind (10).
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In
entsprechender Weise können nebeneinander mehrere miteinander über
die Stopperbänder 31, 32 verbunden und
hintereinander eine Vielzahl von mit dem Gummiband 37 versehenen
sowie z. B. zu einer Spule aufgewickelten und miteinander verbundenen
sowie zusammen gedrückten Schlauchringen 17+ an
der Packstraße bereitgestellt werden. In 11 wurde
das Rastermaß R eingezeichnet, dass ebenfalls in den 1 und 4 eingetragen
ist. Dieses Maß kann mit der Breite der Packung, in Richtung
der Öffnung gesehen, übereinstimmen.
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Zum
positionierten Überziehen des Kordelzugbeutels 17 über
die miteinander zu einer Folieneinheit 40 zusammen gedrückten
Umlenkziehlaschen 14a, 14b, 15a, 15b, 16a, 16b ist
es möglich, dass z. B. die Enden der direkt an dem Kordelzugbeutel
anliegenden Umlenkziehlaschen mit Folienverstärkungen 41 versehen
werden (2), im vorliegenden Fall die
Umlenkziehlaschen 14a und 16b. Hierbei sind an
diesen Umlenkziehlaschen entsprechende verstärkend wirkende
Folien mit einer größeren Foliendicke als Folienverstärkung
angeordnet, die eine entsprechende Stabilität der miteinander verbundenen
Umlenkziehlaschenenden ermöglichen. Diese Folienverstärkungen 41 enden
kurz vor dem Quersiegelnahtbereich 9a.
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Über
die Deckfolien 19, 20 und die einteilig hiermit
verbundenen Laschen 22, 23 und den hieran sich
anschließenden Bereich der Folienhälften 5, 6 kann
jeweils ein Sicherheitsetikett 42 angeordnet sein, wobei
dieses Etikett entlang des zur Gegenzugseite 9 hin orientierten Öffnungsbereiches 25 der peelbaren
Siegelnaht 21* eine Sollbruchstelle 43 hat.
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In 12.
wird die Folieneinheit 40 umfassender verdeutlicht. Hierbei
sind im Bereich des späteren Quersiegelnahtbereiches 9a der
Quersiegelnaht 9 an der Öffnungsseite der Packung 1 durch Stanzung
entsprechende kreis- bzw. rechteckförmige o. ä.
materialfreie Bereiche 44 realisiert. Über diese materialfreien
Bereich werden die Deckfolien 19, 20 der Öffnungshilfe Ö postiert.
Damit wird vermieden, dass beim Betätigen der Öffnungshilfe Ö die
Deckfolien 19, 20 von der Folieneinheit 40 bzw.
die Bestandteile dieser Folieneinheit voneinander abgetrennt werden.
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In 7 ist
schematisch die Intensivierung des Formschlusses der Folieneinheit 40 durch
Eindrücken von bohrerähnlichen Drückwerkzeugen 45 bzw.
grobfeilenähnlichen Werkzeugen 46 in diese auf eine
Unterlage 47 postierte Folieneinheit 40 über
einen herkömmlichen Antrieb 48 für diese
Werkzeuge 45, 46 verdeutlicht. Dabei sollen die
einzelnen Lagen intensiver beim Siegeln im Bereich der Siegelnaht
mit der Breite s im Kontakt kommen und die Wirkung der Peelschichten
zwischen den Oberflächen der einzelnen peelfähigen
Oberflächen reduziert werden. Diese Drückwerkzeuge
wirken dabei nicht folienabtragend, sondern tragen zu einem intensiveren
Formschluss zwischen den Folien der Öffnungshilfe Ö, des
Schlauches 17* und den hiervon erfassten Umlenkziehlaschen 14a, 14b, 15a, 15b, 16a, 16b bei. Die
betreffenden Werkzeuge können von einer Seite, oder wie
in den 7 und 7a verdeutlicht von beiden Seiten
der späteren Siegelnaht 9 wirken. Eine Erhöhung
des Kraft- und Formschlusses ist weiterhin z. B. durch die Realisierung
einer herkömmlichen Nähnaht mit einer Nähmaschine
und der Verwendung eines Kunststofffadens möglich..
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In
den bisherigen Ausführungen wurde unterstellt, dass die
Entnahmehilfe 27 durch den materialfreien Bereich 14* im
Foliengrundkörper an der Gegenzugseite 3 geführt
und anschließend über die Folienbereiche 27a bis 27e zur
Packungsseite a hin geführt wird. Es ist jedoch auch, wie
in 13 verdeutlicht, der Einsatzfall für
die Entnahmehilfe 27 möglich, dass um beide Brotscheiben 18a, 18b parallel
zu den Packungsseiten c, f die die Entnahmehilfe 27 bildenden
Folienstreifen 27f angeordnet sind, um die die beiden Folienhälften 26a, 26b angeordnet sind,
die die Manschette 26 bilden. Im vorliegenden Beispiel
wurde einfachheitshalber die Öffnungshilfe Ö nicht
im Detail dargestellt.
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14 verdeutlicht
den Belagbeutel 14 mit den im Raum der Manschette 26 endenden
Foliengrundkörpern 14c mit der Streifenbreite
b*. Die beiden Folienhälften 26a, 26b sind
hierbei mit den Folienhälften 5, 6 der
Umverpackung 4 über die Längssiegelnähte 7, 8 sowie
mit sich selbst über die beiden Siegelnähte 26c zusammen
gefügt.
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Auf
diese Art und Weise ist es möglich, dass die Foliengrundkörper 14c, 15c, 16c auch
der anderen Belagbeutel 14, 15, 16 im
Seitenbereich der Manschette keine Verbindung zu den Siegelflächen 7, 8 der
Umverpackung 4 haben. Der Vorteil hierbei besteht darin,
dass durch die fehlende Verbindung der Foliengrundkörper
mit den Längssiegelnähten 7, 8 der
Belag gleichmäßiger verteilt wird. Weiterhin wurde
nachgewiesen, dass die besten Ergebnisse hinsichtlich der gleichmäßigen
Verteilung und der Vermeidung der unbeabsichtigten Entfernung der
Brotscheiben beim Öffnen der Packung 1 bei einem
Maß a* auftritt, das annähernd mit der Brotscheibenlänge A* übereinstimmt
(s. 2). Bei einem Maß A* der Toastbrotscheiben
von 85 mm wurde bei a* = 80 mm das beste Ergebnis beobachtet, wobei
im Folienstirnbereich 2a kein Folienmaterial der Manschette
vorhanden war, zur Packungsseite a hin folglich kein Kontakt zwischen
der Manschette 26 und den beiden Brotscheiben 18a, 18b auftrat.
D. h., hierbei wirkte die Reibung zwischen Manschette und Brotscheibe als
Stopper.
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Weiterhin
wurde hierbei beobachtet, dass dabei keine Entnahmehilfe 27 erforderlich
ist. D. h., das belegte Brot kann durch die Druckwirkung an der Gegenzugseite 3 sehr
gut mit einer Hand aus der restlichen Packungshülle 4* heraus
gedrückt und somit das belegte Brot sofort verzehrt werden,
indem eine Hand die Hülle 4* dabei positioniert.
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Es
besteht die Möglichkeit, die Manschette 26 ein-
oder mehrteilig mit dem Kordelzugbeutel oder einem vergleichbaren
Kleckerbeutel zu verbinden und zu konfektionieren. Weiterhin kann
die aus den Folienhälften 26a, 26b bestehende
Manschette für die Konfektionierung der Do-it-yourself-Packungen genutzt
werden, indem im Bereich der Verbindung der beiden sich berührenden
Folienhälften 26a, 26b mit den beiden
Siegelnähten 7, 8 der Umverpackung 4 entsprechende
kraft-, form- oder stoffschlüssige Verbindungen 39,
wie in 10 im Fall des Einsatzes des
entsprechenden Kordelzugbeutels 17 verdeutlicht, realisiert
werden.
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In
den 2 und 3 wurden unterschiedlich große
Belagbeutel unterstellt. Dieser Fall ist z. B. bei Hamburger-Packungen
denkbar. In allen Beispielen wurde dabei bisher unterstellt, dass
im Bereich der Manschette 26 über seine Siegelnaht 26c (s. 14)
keine direkte Verbindung mit den Foliengrundkörpern 14c, 15c, 16c der
Belagbeutel 14, 15, 16 besteht. Wenn
von der Stirnseite der Packung aus gesehen ein Foliengrundkörper
gerade auf gleicher Höhe wie die beiden Siegelnähte 7, 8 positioniert
ist, dann kann durchaus der Fall möglich sein, dass z.
B. der Foliengrundkörper 15c zwischen den beiden
sich berührenden Folienhälften 26a, 26b postiert
und über die beiden Siegelnähte 26c und
die Längssiegelnähte 7, 8 zusammen
gesiegelt wird (vgl. 3 und 14).
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Bisher
wurden immer quaderförmige Packungen 1 unterstellt.
Beim Einsatz in Dönerpackungen liegt eine Packung mit viertelkreisförmigem Querschnitt
vor. In entsprechender Weise sind hierbei die mit den Brotflachseiten
in Kontakt stehenden Folienflächen der Manschette beim
Realisieren dieses Einsatzfalles zu gestalten.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102007005830 [0002, 0003]
- - DE 102007047472 [0003, 0004]