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DE102010006950A1 - Vorrichtung für Lebensmittelpackungen mit dem Fingerspalt-Entleerungsprinzip - Google Patents

Vorrichtung für Lebensmittelpackungen mit dem Fingerspalt-Entleerungsprinzip Download PDF

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DE102010006950A1
DE102010006950A1 DE102010006950A DE102010006950A DE102010006950A1 DE 102010006950 A1 DE102010006950 A1 DE 102010006950A1 DE 102010006950 A DE102010006950 A DE 102010006950A DE 102010006950 A DE102010006950 A DE 102010006950A DE 102010006950 A1 DE102010006950 A1 DE 102010006950A1
Authority
DE
Germany
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bag
package
cuff
food
tabs
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102010006950A
Other languages
English (en)
Inventor
Claudia Erdmann
Susanne Kleppel
Bernd Seidel
Christoph-Alexander Woischnig
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Erdmann Claudia 13158
Kleppel Susanne 13583
Woischnig Christoph-Alexander 13353
Original Assignee
Erdmann Claudia 13158
Kleppel Susanne 13583
Woischnig Christoph-Alexander 13353
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Erdmann Claudia 13158, Kleppel Susanne 13583, Woischnig Christoph-Alexander 13353 filed Critical Erdmann Claudia 13158
Priority to DE102010006950A priority Critical patent/DE102010006950A1/de
Publication of DE102010006950A1 publication Critical patent/DE102010006950A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D81/00Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents
    • B65D81/32Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents for packaging two or more different materials which must be maintained separate prior to use in admixture
    • B65D81/3261Flexible containers having several compartments
    • B65D81/3272Flexible containers having several compartments formed by arranging one flexible container within another
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A21BAKING; EDIBLE DOUGHS
    • A21DTREATMENT OF FLOUR OR DOUGH FOR BAKING, e.g. BY ADDITION OF MATERIALS; BAKING; BAKERY PRODUCTS
    • A21D13/00Finished or partly finished bakery products
    • A21D13/30Filled, to be filled or stuffed products
    • A21D13/32Filled, to be filled or stuffed products filled or to be filled after baking, e.g. sandwiches

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Abstract

Die Erfindung ist für Kuchenwaffel-, Sandwich-, Döner-, Hot-Dog-, Hamburger-, Teigtaschen- und ähnliche Packungen nutzbar. Bisher war es üblich, die Entleerung von Belagbeuteln 10, die zwischen den Brotscheiben 9a, 9b einer sandwichartigen Packung 1 s zu entleeren. Dabei war eine Beutellasche in der Packung durch den schmalen Spalt des Spaltwerkzeugs gelegt. Nach dem Öffnen des Belagbeutels durch Auseinandertrennen einer Öffnungshilfe im Bereich der Gegenzugseite GS war es möglich, über die durch den Spalt des Spaltwerkzeuges gelegte Beutellasche den hiermit verbundenen Belagbeutel durch diesen Spalt hindurch zu ziehen. Dabei erfolgte eine Belegung des Brotes. Die Folge war bisher eine sehr komplizierte Packung mit einem enormen Werkstoffbedarf. Die vorliegende Erfindung hat zum Ziel, dieses Spaltwerkzeug einzusparen und die Entleerung des Belagbeutels unter Nutzung des Fingerspalt-Entleerungsprinzips zu gewährleisten. Bei dieser Erfindung werden die Brotscheiben 9a, 9b mit dem dazwischen positionierten Belagbeutel 10 von einer Manschettenvorrichtung MV umhüllt, die zur Öffnungsseite ÖS der Packung 1 eine Verschmutzungsschutzvorrichtung VV und zur Gegenzugseite GS der Packung 1 hin eine Mitnahmevorrichtung MI hat.

Description

  • Die Erfindung ist für Kuchenwaffel-, Sandwich-, Döner-, Hot-Dog-, Hamburger-, Teigtaschen- und ähnliche Packungen nutzbar.
  • In der Patentschrift DE 19616414 C2 wird ein Verfahren zum Belegen eines aus zwei Brotscheiben bestehenden Lebensmittels mit einem pastösen Belag verdeutlicht. Dieses Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den beiden Brotscheiben ein Folienflachbeutel oder Belagbeutel positioniert wird, bei dem die Gutpositionierung durch eine schlauch- oder vierrandsiegelbeutelartig Lösung gewährleistet wird. In dem Beutel befindet sich ein pastöser oder ähnlicher Belag. Zum Belegen des Brotes, d. h. zum Entfernen des Belages aus diesem Beutel wird vorgeschlagen, diesen Aufbewahrungsbehälter zur Öffnungsseite der Packung durch den Spalt eines, mit den Packungsteilen verbundenen, Spaltwerkzeuges zu ziehen, das durch zwei gegeneinander verspannte Elemente gebildet wird. Die Breite des Spaltes wird dabei nicht wesentlich größer als die Dicke der beiden Folienteile des Beutels gewählt, die die Gutablagerung gewährleisten. Damit ist verbunden, dass mit dem Hindurchziehen des Beutels durch den Spalt auf dem darin befindlichen pastösen Belag eine Druckausbildung hervorgerufen wird, die sich bis zum gegenüberliegenden Ende des Beutels in Ziehrichtung ausbreitet. Mit dem Öffnen des Beutels an diesem Ende quillt der in dem Beutel befindliche Belag über die gesamte Öffnungsbreite heraus. Zum vollständigen Herausquetschen des Belages ist in Ziehrichtung gesehen mit dem Belagbeutel außerhalb der Gutablage, d. h. mit der belagbeutelbodenseitigen Quersiegelnaht, eine Folienlasche mit dem restlichen Folienflachbeutel verbunden. Der Quersiegelnahtbereich ist vom Spalt umgeben. Die engste Stelle des Spaltes befindet sich am Beginn der Gutablage. Die Folienlasche des gerillten Folienflachbeutels ist soweit durch den Spalt des Spaltwerkzeugs hindurch gelegt, dass der Verbraucher das Ende dieser Lasche leicht erfassen und nach Öffnung des Belagbeutels mittels einer Schere an der gegenüberliegenden Beutelseite neben der Fügeverbindung zur Gutablage hin den gefüllten Beutel durch den Spalt des Spaltwerkzeuges ziehen kann. Dabei wird durch die Druckwirkung der Spaltoberfläche auf die beiden Flachseiten des Beutels mit der Fortsetzung der Ziehbewegung der Belag in Abhängigkeit von der Ziehgeschwindigkeit aus der Beutelöffnung heraus gequetscht sowie zwischen den Brotscheiben verteilt. In dieser Erfindung wird darauf hingewiesen, dass die Wirkung des Spaltes z. B. auch durch die Berührungslinie zweier benachbarter Fingern oder durch den Berührungsbereich zweier Fingerkappen gewährleistet wird. Dabei wird die Beutellasche zwischen dem betreffenden Berührungsbereich dieser zur Gutablage des Belagbeutels hin positionierten Finger gelegt. Mit der anderen Hand wird das Ende der Beutellasche erfasst und anschließend der Belagbeutel nach seiner Öffnung an der entgegen gesetzten Seite zwischen den entsprechenden Berührungsbereich der Finger hindurch gezogen und dadurch der Belag aus dem Belagbeutel heraus gequetscht und zwischen den Brotscheiben positioniert. In dieser Erfindung wird darauf hingewiesen, dass zur Positionierung der Einheit Brotscheiben mit dazwischen positioniertem Belagbeutel auch eine aus zwei Hälften bestehende und zusammen steckbare Box verwendet werden kann, die an beiden Stirnseiten einen schmalen, materialfreien Spalt hat. Durch den einen Spalt wird die Beutellasche hindurch geführt, die der Verbraucher zum Entleeren dieses Aufbewahrungsbehälters zieht. Durch den gegenüberliegenden Spalt ist der Beutelbereich hindurch geführt, der zum Belegen des Brotes zunächst manuell durchzutrennen ist. Auch kann die Öffnung des Belagbeutels durch eine Perforation innerhalb der Gutablage zum Belagbeutelkopf hin erfolgen, wobei der Belagbeutel außerhalb der belagbeutelkopfseitigen Quersiegelnaht über eine Beutellasche mit einer Packungshülle verbunden ist. Ziel dieser Erfindung ist die Erhöhung des Frischegrades der einzelnen Lebensmittelkomponenten beim Verzehr des Brotes, weil hierbei bis zum Verzehrszeitpunkt der Belagbeutel eine Trennung der einzelnen Komponenten verursacht. Es fehlen Lösungen, die die Spaltwirkung der Finger auf das Herausquetschen der Lebensmittelkomponenten aus der Packungshülle in optimaler Weise nutzen und damit den Einsatz der Spaltwerkzeuge überflüssig machen. Die Nutzung dieses Verfahrens ist speziell für Brötchenverpackungen angedacht, die nach dem Belegen in einer Erhitzungseinrichtung erwärmt werden sollen.
  • In der Erfindung DE 19946257 A1 wird dieses Verfahren von der Erfindung DE 19616414 C2 in einer speziellen Verpackung umgesetzt, wobei das Spaltwerkzeug und die Öffnung des Belagbeutels im Bereich des Beutelkopfes durch jeweils zwei dreieckförmige und rohrartige Kartonprofile realisiert wird, die sich spaltartig berühren. Belagbeutelbodenseitig wird durch diesen Spalt die Beutellasche zum Hindurchziehen des Belagbeutels bei seinem Entleeren geführt. Auf der gegenüberliegenden Packungsseite ist zwischen dem Spalt zwischen den beiden dreieckförmigen Rohrprofilen das falzartig verschlossene belagbeutelkopfseitige Ende des Belagbeutels positioniert. Beim Ziehen an dem Ende der Beutellasche, die durch das belagbeutelkopfseitige Spaltwerkzeug hindurchgeführt ist, wird der Falz, der den Belagbeutel kopfseitig formschlüssig verschließt, aus dem Spalt herausgezogen, wodurch bei Fortsetzung der Ziehbewegung der Belag zwischen den Brotscheiben verteilt wird. In der Erfindung DE 10023184.5 wird eine Verpackungsmaschine zum Vorbereiten einer Serienproduktion für diese Packung mit den beiden Spaltwerkzeugen beschrieben. Nachteilig ist hierbei die sehr komplizierte Fertigung der Spaltwerkzeuge. Der Kompliziertheitsgrad bei der Fertigung dieser Packung verringert sich auch nicht wesentlich durch Nutzung der in der Erfindung DE 19950687 A1 empfohlenen belagbeutelkopfseitigen Öffnungslösung des Belagbeutels, bei der die Öffnung des Belagbeutels durch ein peelartige Verschlussfaltung erfolgt, deren Laschenenden z. B. mit der Quersiegelnaht einer die Brötchen umfassenden Quersiegelnaht verbunden ist. Bei einer Zugbewegung an der belagbeutelbodeseitigen Beutellasche wird die belagbeutelkopfseitige Verschlussfaltung geöffnet und der Belag kann anschließend zwischen den Brotscheiben verteilt werden. Zur Einführung einer Serienproduktion ist noch sehr viel Entwicklungsbedarf notwendig.
  • Bei der EP 1291294 A1 ist eine Verpackung vorgesehen, bei der nach dem Aufreißen entlang der vorder- und rückseitigen Mittellinie der Folien der Packungshülle die Verpackungshälften auseinander gezogen werden. Dabei werden zugleich die mit der Verpackung verbundenen Trennfolien für die verschiedenen Lebensmittel entfernt, die z. B. zwischen den Brotscheiben durch die Folien von Belagbeuteln positioniert werden. Als nachteilig erweist sich dabei die umständliche Handhabung der Packung, wobei zur Vermeidung des Herausfallens eine besondere Geschicklichkeit erforderlich ist. Beim plötzlichen Durchtrennen der Folien der Packung besteht die Gefahr des unbeabsichtigten Herauskleckerns pastöser Lebensmittelkomponenten.
  • In der Erfindungsanmeldung Nr. 102009053310.9 über „Verfahren und Vorrichtung zum Verpacken von Lebensmitteln mit dem Tubenentleerungsprinzip” wird eine Lösung verdeutlicht, bei der in modifizierter Weise die Fingerwirkung zum Herausquetschen von Lebensmittelkomponenten aus den zur Öffnungs- und Entnahmeseite der Lebensmittel aus der Packung hin geöffneten Belagbeuteln und aus der Packungshülle genutzt wird. Dabei setzt sich die Packung aus der flexiblen Packungshülle zusammen, die die Brotscheiben oder andere Lebensmittelkomponenten und die dazwischen positionierte Belagbeutel umfasst. Die Packungshülle und die Belagbeutel setzen sich aus dem Öffnungsteil und dem betreffenden restlichen Verpackungsteil zusammen. Zwischen diesen beiden Teilen befindet sich die Öffnungshilfe der entsprechenden Verpackungsteile. Die Öffnungshilfe wird durch lasergeschwächte Linien repräsentiert, die in den Kerben enden, die sich in den parallel zur Richtung der Entnahme der Lebensmittel aus der Packung positionierten Längssiegelnähten der betreffenden Folien befinden. Weiterhin äußert sich die Packungshilfe in Form des Einsatzes entsprechender gereckter Folien im Zusammenhang mit der Positionierung von entsprechenden Kerben in den Folienteilen. Auch Aufreißstreifen können in entsprechender Weise – indem zwei parallel zueinander positionierte Aufreißstreifen auf der Folie befestigt werden und dadurch eine Trennlinie zwischen diesen beiden Teilen entsteht, deren Lage durch die Kerbrichtung in den Längssiegelnähten festgelegt ist oder durch Einsatz einer herkömmlichen im Inneren der Verpackung positionierten herkömmlichen Aufreißstreifens – als Öffnungshilfe wirken. Wesentlich bei der Erfindungsanmeldung 102009053310.9 ist, dass nach dem gemeinsamen Öffnen der Packungshülle und der Belagbeutel die davon umfassten Lebensmittelkomponenten durch eine Belastungseinwirkung auf dem Packungsrücken – analog zur Entleerung von Tubenpackungen durch eine Belastungseinwirkung über ihren Bodenfalz oder ähnliches – heraus gedrückt werden. Dieses Packungsprinzip ist für Sandwich-, Kuchenwaffel-, Döner-, Hot-Dog-, Döner-, Fertig-Menü- und Teigtaschenpackungen nutzbar. Nachteilig hierbei ist der erhöhte Aufwand zum für den Verbraucher unbekannten Prinzip des Herausdrückens der Lebensmittelkomponenten aus der Packungshülle und den Belagbeuteln. Viele Verbraucher wollen sofort, nachdem die Packungshülle geöffnet wurde, das Lebensmittel zum Verzehr entnehmen, was nicht dem Anliegen dieser Erfindung entspricht. Die Einführung dieses Packungsprinzip ist bei vielen Verbrauchern sehr gewöhnungsbedürftig. Die Verschmutzungsgefahr durch Herausspritzen pastöser Beläge ist nicht vollständig behoben. Außerdem besteht die Gefahr, dass bei dem ungeübten Verbraucher und der zunehmenden Positionierung der Öffnungsseite in Richtung Unterlage beim Belegen die Brotscheiben ohne Belag aus der geöffneten Packungshülle herausfallen können. In der Gebrauchsmusteranmeldung über „Manschettenvorrichtung für Lebensmittelpackungen mit dem Tubenentleerungsprinzip” vom 29.1.2010 werden die Brotscheiben mit den dazwischen befindlichen Belagbeuteln von einer Manschettenvorrichtung umhüllt. Zur Öffnungsseite und zur Gegenzugseite hin sind Folienlaschen positioniert, die einteilig mit der Manschettenvorrichtung verbunden sind. Durch Einsatz dieser Vorrichtung wird eine gleichmäßigere Gutbelegung erzielt. Auch verringert sich durch den Zusammenhalt der Packungsteile über die Manschettenvorrichtung die Gefahr des unbeabsichtigten Herausgleitens der Brotscheiben aus der Packungshülle. Die Gefahr einer sofortigen Entnahme der Lebensmittelkomponenten, ohne das dabei der Belag zwischen den Brotscheiben verteilt wurde, verringert sich hierbei ebenfalls auf ein Minimum. Der erhöhte Kraftbedarf beim für viele Verbraucher ungebräuchlichen Bedienen einer Packung wird durch diese Lösung nicht beseitigt.
  • In der Gebrauchsmusteranmeldung „Vorrichtung für Lebensmittelpackung mit dem Tubenentleerungsprinzip und geformten Lebensmittel-Aufbewahrungsbehältern sowie einem Verfahren dazu” vom 2.2.2010 werden Lösungen repräsentiert, die die Nutzung des Tubenentleerungsprinzips bei thermogeformten Aufbewahrungsbehältern von Lebensmittelpackungen ermöglicht. Bei diesen Behältern handelt es sich um die Packungshülle und die einzelnen zwischen den Brotscheiben positionierten Belagbeuteln. Den Einsatz thermogeformter Aufbewahrungsbehälter, in denen die Öffnungshilfe positioniert ist, wird durch die Nutzung von einfach extrudierten Kunststofffolien ermöglicht, die erst durch die Thermoformung in den erforderlichen gereckten Zustand versetzt wird. Zum Gewährleisten der gewünschten Risslinien werden zuvor auf den einfach extrudierten Kunststofffolien thermoformbare Aufreißstreifen befestigt. Weiterhin können die Folienteile nach dem Thermoformen geschrumpft werden, so dass die Folien der Packungshülle nach der Wärmebehandlung sehr eng an die Brotscheiben anliegen. Diese Erfindung ermöglicht umfassend den Einsatz herkömmlicher Thermoformmaschinen zum Herstellen der Packungen mit dem Tubenentleerungsprinzip. Jedoch werden hiermit die Nachteile der Packungen mit dem Tubenentleerungsprinzip nicht reduziert, im Gegenteil, diese Nachteile steigen mit zunehmender Foliendicke der thermogeformten Folienstreifen an. Es fehlen momentan Packungslösungen, die das in der Erfindung 19616414 C2 beschriebene und besonders für Sandwichpackungen bei Baguettebrötchen empfohlene Verfahren auch für andere Packungsaufgaben nutzen.
  • Das Ziel der Erfindung besteht im Konzipieren einer Vorrichtung, die die zweckdienliche Nutzung der Spaltwirkung der Finger für die Entleerung der zwischen den anderen Lebensmittelkomponenten positionierten Belagbeutel ermöglicht. Hierbei sind entsprechende Konzepte zu erarbeiten, die für flexible und geformte Packungshüllen beim Herstellen verschiedener Lebensmittelpackungen nutzbar sind. Die Bedienkräfte und die Verschmutzungsgefahr beim Nutzen der Packung sind zu minimieren und eine gleichmäßige Belegung der Lebensmittelkomponenten zu gewährleisten. Bei den Lebensmittelkomponenten kann es sich um zwei Fertig-Menü-Komponenten oder um zwei Backwarenscheiben bestehen. Hierbei werden ein minimaler Verpackungswerkstoff und eine einfache Bedienung angestrebt.
  • Dieses Ziel wird bei Packungen, die
    • • direkt oder in modifizierter Weise die Erfindung DE DE 19616414 nutzen,
    • • einen oder mehrer Belagbeutel haben, die zwischen zwei gleiche oder unterschiedliche Lebensmittelkomponenten positioniert werden, die an der Innenseite der Packungshülle anliegen, und
    • • die Öffnungshilfe der Packungshülle zur Öffnungsseite der Packung hin und die Öffnungshilfe der Belagbeuteln sehr weit zur Gegenzugseite der Packung hin orientiert sind,
    durch Verwendung des Fingerspalt-Entleerungsprinzips genutzt, indem in der Packung eine Manschettenvorrichtung positioniert ist, die die Lebensmittelkomponenten im erforderlichen Maße zusammenpresst, wobei mit dieser Manschettenvorrichtung zur Öffnungsseite der Packung und zur Gegenzugseite hin paarweise angeordnete und als Verschmutzungsschutzvorrichtung sowie als Mitnahmevorrichtung wirkende Manschettenlaschen verbunden sind, die länger als die halbe Dicke der mit einer ihrer Flachseiten auf der Unterlage liegenden Packung sind, wobei die Dicke der Packung den senkrechten Abstand zwischen den beiden Flachseiten der Packungshülle entspricht. Durch diese Wahl der Manschettenlaschen legen sich ihre Enden um die Beutellaschen herum, die außerhalb der Gutablage der Belagbeutel belagbeutelboden- und -kopfseitig mit ihren Enden mit der Quersiegelnaht der Packungshülle an der Öffnungsseite und Gegenzugseite verbunden sind. Durch diese Wahl der Länge der Manschettenlaschen wird ein Beschmutzen des Verbrauchers beim Herausziehen der Belagbeutel über die Enden ihrer belagbeutelbodenseitigen Belagbeutellasche mit den Fingern der einen Hand erreicht, wobei die Berührungslinien zweier benachbarter Finger der anderen Hand als Spaltwerkzeug auf das Herausdrücken des im Belagbeutel befindlichen Gutes wirken. Auf der Gegenzugseite der Packung werden die Manschettenlaschen durch zwei Siegelnähte, die mit den Längssiegelnähten der Manschettenvorrichtung verbunden sind, so miteinander verbunden, dass dazwischen ein siegelnahtfreier Folienbereich in den paarweise angeordneten Manschettenlaschen enthalten ist. Durch diesen Spalt ist die außerhalb der Belagbeutelkopfsiegelnaht angeordnete und mit diesem Folienbereich verbundene Beutellasche hindurch geführt, die mit ihrem Ende mit der Quersiegelnaht der restlichen Packungshülle verbunden ist. Durch die Anordnung dieser Verbindungen zwischen den Enden der paarweise angeordneten Manschettenlaschen wird eine als Mitnahmevorrichtung wirkende kraftschlüssige Verbindung zwischen dem Rücken der Brotscheiben zur Gegenzugseite hin und der Auflage der Brotscheiben auf die hieran in der Packung anliegenden Folienseiten der Belagbeutel geschaffen. Bei entsprechender Presswirkung dieser Manschettenvorrichtung auf die Komponenten der Packung und dem kraftschlüssigen Anliegen der Manschettenlaschen am Packungsrücken der Brotscheiben zur Gegenzugseite hin wird ein unbeabsichtigtes Herausziehen der Belagbeutel während der Durchtrennung ihrer Öffnungshilfen vermieden. Nach dem Durchtrennen der Öffnungshilfe der Belagbeutel werden in der beabsichtigten Weise durch optimale Nutzung des Fingerspalt-Entleerungsprinzips der oder gemeinsam die Belagbeutel über ihre mit der belagbeutelbodenseitigen Quersiegelnaht verbundenen Beutellaschen aus der durch die Manschettenvorrichtung gebildeten Packungseinheit heraus gezogen. Durch die Wahl der Länge der Manschettenlaschen zur Öffnungsseite der Packung hin, die etwas größer als die halbe Dicke der Packung ist, deren Enden im Packungsinneren positioniert sind, wird erreicht, dass diese überstehenden Folienbereiche, die beim Belegen des Brotes zwischen der Oberfläche der Berührungslinie der die Spaltwirkung verursachenden Finger und der darunter durch die Zugkrafteinleitung über die andere Hand dazwischen hindurchbewegenden Beutellasche positioniert sind, als Verschmutzungsschutzvorrichtung wirken.
  • Durch Einsatz der positionierend, als Mitnahmevorrichtung sowie als Verschmutzungsschutzvorrichtung wirkenden, Manschettenvorrichtung besteht die Möglichkeit, bei noch geschlossener Packungshülle zunächst die Öffnungshilfe der Belagbeutel und anschließend die Öffnungshilfe der Packungshülle durchzutrennen. Dabei entstehen keine Probleme, wenn mit dem Durchtrennen der Öffnungshilfe die gesamte Packungseinheit innerhalb der Packungshülle sich etwas verschiebt, weil die Lage der Belagbeutel sich zu den Brotscheiben hin nicht verändert.
  • Hierbei besteht auch die Möglichkeit, dass die Enden der belagbeutelkopfseitigen Manschettenlaschen mit der Quersiegelnaht der Packungshülle im Bereich der Gegenzugseite gemeinsam mit den belagbeutelkopfseitigen Beutellaschen verbunden sind. Die Wirkung der Öffnungshilfe der Belagbeutel wird, da diese sich in Richtung der Gutablage knapp neben der Belagbeutelkopf-Quersiegelnaht befinden, nicht beeinträchtigt. Weiterhin ist es hiermit möglich, in einfacher Weise in getrennter Weise zunächst über ihre Öffnungshilfe die Packungshülle zu öffnen und anschließend unter optimaler Nutzung des Fingerspalt-Entleerungsprinzips über ihre Beutellaschen die Belagbeutel aus der durch die Manschettenvorrichtung gebildeten Packungseinheit heraus zu ziehen. Danach wird das belegte Brot über die Manschettenvorrichtung aus der restlichen Packungshülle heraus gezogen. Anschließend kann aus der geöffneten Manschettenvorrichtung das belegte Brot verzehrt werden. Ebenfalls erfolgt der Verzehr des Brotes direkt aus der Manschettenvorrichtung, indem das Brot durch Nutzung des Tubenentleerungsprinzips aus diesem Aufbewahrungsbehälter heraus gequetscht wird.
  • Ein Losebereich in der Packungshülle gewährleistet die zum Durchtrennen der Öffnungshilfe der Belagbeutel erforderliche verformende Belastung, ohne dass gleichzeitig die Packungshülle geöffnet wird. Der Losebereich in Entnahmerichtung wird dadurch erreicht, dass anfänglich die Fertigung der Packung durch eine gestraffte Lage der Folien der Belagbeutel und eine entsprechende lockeren Lage der Folien der Packungshülle gekennzeichnet ist. Dabei werden zunächst bei gestraffter Lage der Belagbeutel in Richtung der Entnahme der Lebensmittel aus der Packungshülle die beiden Längssiegelnähte in der Packungshülle realisiert und anschließend die Bereiche der Packungshülle im Bereich des Öffnungsteiles und der Gegenzugseite zum Brot heran gezogen sowie danach die Verbindung zwischen der Packungshülle und den außerhalb der Gutablage angeordneten Beutellaschen über die betreffenden Quersiegelnähte realisiert.
  • Die zur Öffnungsseite der Packung hin orientierten Beutellaschen der Belagbeutel sind auch lose im Packungsinnenraum positioniert. Beim Nutzen dieser Packung werden zunächst die Packungshülle und anschließend die Belagbeutel geöffnet sowie danach unter Nutzung des Fingerspalt-Entleerungsprinzips die Entleerung gewährleistet.
  • Bei Dönerpackungen befindet sich die Öffnungsseite der Packung im Moment der Öffnung der Packung auf der Seite mit der geringeren Länge der Belagbeutelquersiegelnaht im Vergleich zur Gegenzugseite mit der längeren Quersiegelnaht. Nach dem Herausziehen der Belagbeutel aus der Packungshülle sind ihre Folienstreifen bis zu der Gegenzugseite hin auftrennbar, womit die Lebensmittelkomponenten entnommen werden können.
  • Das Fingerspalt-Entleerungsprinzip ist bei einer Fertigmenü-Packung nutzbar, die aus einer flexibel oder formstabil ausgebildeten restlichen Packungshülle besteht und z. B. drei Lebensmittel aufnimmt, wobei eine Lebensmittelkomponente in einem Belagbeutel sich befindet, der zwischen den beiden anderen Lebensmittelkomponenten positioniert ist. Die beiden anderen Lebensmittelkomponenten entsprechen hierbei den beiden Brotscheiben bei den bisher behandelten Packungen. Zum Packungsinnenraum hin sind die betreffenden Folienteile der Packungshülle über den gesamten Umfang abtrennbar über als Öffnungshilfe wirkende Siegelnähte mit einer Verschlussfolie verbunden, die als Öffnungsteil für die Packungshülle und als Verschmutzungsschutzvorrichtung wirkt. Vor dem Realisieren dieser als Öffnungshilfe für die Packungshülle wirkenden Siegelnähte wird die Verschlussfolie halbierend und entlang der Halbierungslinie um das Ende der belagbeutelbodenseitigen Beutellasche des Belagbeutels soweit herum gelegt, dass eine untrennbare Siegelnaht zwischen den beiden im Kontakt mit der Oberfläche der Belagbeutellasche stehenden Halbierungsbereiche der Verschlussfolie erfolgt. Auf dieser Weise entsteht ein unbeschmutzter und als Bestandteil der Packungsaußenseite wirkender Griffbereich für die Finger der einen Hand, worüber die erforderlichen Zugkräfte zum Durchtrennen der sich am Boden der über eine Unterlage sich abstützenden Lebensmittelpackung befindlichen Öffnungshilfe in dem Belagbeutel eingeleitet werden. Nach dem Realisieren dieser Siegelnaht erfolgt die Verbindung mit dem Rand der restlichen Packungshülle hin über den gesamten Umfangsbereich über die als Öffnungshilfe wirkende Siegelnaht. Dabei befinden sich außerhalb dieser Öffnungshilfe, ins Freie gerichtet, mit der Verschlussfolie verbundene Grifflaschen. Die Bedienung dieser Fertig-Menü-Packung geschieht derart, dass zunächst über die Grifflaschen die Verschlussfolie von der restlichen Packungshülle abgetrennt wird. Zur besseren Handhabung dieses Abtrennprozesses sind an der restlichen Packungshülle ebenfalls Grifflaschen verbunden. Dabei werden mit der einen Hand die mit der restlichen Packungshülle verbundenen Grifflaschen und mit der anderen Hand die mit der Verschlussfolie verbundenen Grifflaschen erfasst sowie anschließend die Verschlussfolie von der Packungshülle abgetrennt. Nach dem vollständigen Freilegen der Verschlussfolie wird mit der einen Hand der Siegelbereich entlang der Halbierungslinie und mit der anderen Hand von der sauberen äußeren Seite aus die Verschlussfolie über zwei benachbarte Finger erfasst, die die erforderliche Druckkraft zum Realisieren des Fingerspalt-Entleerungsprinzips ausüben. Anschließend werden in der beabsichtigten Weise der Belagbeutel und dabei die an seiner Außenseite noch anhaftenden Lebensmittelreste abgestreift. Dabei ist eine verschmutzungsfreie Entsorgung des Belagbeutels möglich.
  • Die Erfindung wird anhand von Ausführungsbeispielen beschrieben.
  • Es zeigen:
  • 1 Querschnitt durch eine Packung, in Richtung der Entnahme gesehen
  • 2 Ansicht auf das Innere der Packung zwischen Manschettenvorrichtung und Packungshülle (Schnitt A-A zu 1)
  • 3 Draufsicht zu 2
  • 4 Analoger Schnitt zu 1, jedoch mit einem Losebereich zur Gegenzugseite und zum Öffnungsteil der Packung hin
  • 5 Analoger Schnitt A-A zu 1 und 4
  • 6 Draufsicht zu 5
  • 7 Verdeutlichung des Fingerspalt-Entleerungsprinzips anhand der in 1 verdeutlichten Packung
  • 8 Draufsicht auf eine Dönerpackung
  • 9 Quersicht durch eine Fertig-Menü-Packung (Schnitt B-B zu 10)
  • 10 Draufsicht zu 9
  • 11 Ansicht auf die Flachseite des Belagbeutels der Fertig-Menü-Packung
  • 1 bis 3 verdeutlicht eine, mit einer ihrer Flachseiten auf einer ebenen Unterlage U liegende quaderförmige Sandwichpackung 1 mit den Packungsseiten a bis f, der Öffnungsseite ÖS, der Gegenzugseite GS und der Zug- bzw. Entnahmerichtung Z. Die flexible oder thermogeformte Packungshülle 2 wird durch die beiden flexiblen oder – als Schalenteile ST mit den Siegelauflagen SI1 bis SI4 realisierten – thermogeformten Folienstreifen 3, 4 gebildet, die über die Siegelnähte 5 bis 8 miteinander verbunden sind. In der Packung 1 befinden sich die beiden Brotscheiben 9a, 9b, die den Belagbeutel 10 mit der Lebensmittelkomponente 11 aufnehmen. Der Belagbeutel 10 mit dem Belagbeutelkopf BK und dem Belagbeutelboden BB der Gutablage der Lebensmittelkomponente 11 setzt sich aus den beiden Folienstreifen 12, 13 zusammen, die über entsprechende Siegelnähte die Aufbewahrung der Lebensmittelkomponente 11 gewährleisten. In 1 ist die belagbeutelbodenseitige Quersiegelnaht 14 und die belagbeutelkopfseitige Quersiegelnaht 15 verdeutlicht. Die Gutaufbewahrung ermöglichen weiterhin die beiden Längssiegelnähte 14*, 15*. Außerhalb der Siegelnähte 14, 15 sind die Beutellaschen 16, 17 angeordnet, deren Ende E mit den Siegelnähten 5, 6 verbunden ist. In den beiden Folienstreifen 3, 4 befindet sich die nahe zur Packungsseite a hin positionierte und senkrecht zum Vektor Z orientierte sowie durch die Lage der Ke in der Siegelnaht 7 ortsmäßig festgelegte Öffnungshilfe 18 und in den Folienstreifen 12, 13 die ebenfalls senkrecht zur Z-Richtung orientierte und nahe zur Packungsseite b hin orientierte Öffnungshilfe 19, die neben der Quersiegelnaht 15 zur Gutablage des Belagbeutels 10 hin orientiert ist. Dadurch untergliedert sich die Packungshülle 2 in das Öffnungsteil 20 und die restliche Packungshülle 21 und der Belagbeutel 10 in das zur Gegenzugseite GS hin orientierte Öffnungsteil 22 und den restlichen, definitionsgemäß zur Öffnungsseite ÖS der Packung 1 hin orientierten, Belagbeutel 23. Im Vergleich zum Stand der Technik sind hierbei die Öffnungshilfen 18 und 20 nicht nahezu deckungsgleich und zur Öffnungsseite ÖS bzw. Seite a hin, sondern, in Z-Richtung gesehen, nahe der beiden gegenüberliegenden Seiten a, b enthalten. Die Brotscheiben 9a 9b werden bis auf die am Belagbeutel 10 anliegenden Brotflachseiten parallel zu den Packungsseiten c, d von der aus Papier, Karton oder Kunststofffolie bestehenden Manschettenvorrichtung MV umhüllt. Die zu den Packungsseiten a, b hin orientierten und einteilig mit den zu den Packungsseiten c bis f hin orientierten Folienseiten verbundenen und paarweise zu den Beutellaschen 16, 17 orientierten Laschen LA, LA* der Manschettenvorrichtung MV sind länger als die Hälfte der Dicke D der Packung 1. Die Laschen LA wirken als Verschmutzungsschutzvorrichtung und die Laschen LA* als Mitnahmevorrichtung MI. Durch diese Auslegung der Länge der Laschen LA legen sich ihre Enden E* im Packungsinnenraum PI zwischen der belagbeutelbodenseitigen Stirnseite des Belagbeutels 10 entlang der Oberfläche der Beutellaschen 16. Die Laschen LA* zur Packungsseite b hin, die zu den Packungsseiten e, f über die Teilfügeverbindungen TF1, TF2 so verbunden sind, dass dazwischen ein Manipulierspalt MS (3) mit der Länge l+ sich befindet, durch den die Lasche LA* hindurchgeführt und mit ihrem Ende E* mit der Siegelnaht 5 der Packungshülle 2 verbunden ist, bewirken durch ihren Formschluss mit den Brotscheiben 9a, 9b entlang der Verbindungen TF1, TF2 der Packungsseite b, dass bei einer Zugbewegung an den beiden Siegelnähten 5, 6, wenn in den Folienstreifen 3, 4 ein Losebereich LB in Z-Richtung (s. 4 bis 6) enthalten ist, mit Beginn der Ziehbewegung zunächst die Öffnungshilfe 19 durchtrennt wird, bis der Losebereich LB aufgebraucht ist. In 4 wurde der Losebereich LB durch den wellenförmigen Verlauf der Folienstreifen 3, 4 zu den Packungsseiten a, b hin sowie in 5 durch die seitlichen Einbuchtungen SE in den Packungsseiten e, f, mit gestricheltem Verlauf gekennzeichnet. In der Draufsicht gesehen (s. 6) werden die Umrisse der Brotscheiben 9a, 9b durch die Umrisslinien BU und die Umrisse der Manschettenvorrichtung MV durch die Umrisslinien MU gekennzeichnet. Durch den Losebereich, der an sich über die gesamte Oberfläche der Packungshülle verteilt ist, soll sich im theoretischen Fall die ursprüngliche, durch die beiden Linien LE1 begrenzte Lage der Siegelnähte 5, 6 in die tatsächliche, durch die beiden Linien LE2 verdeutlichte Lage verschieben. In 3 ist die tatsächliche Lage der Siegelnähte 5 bis 8 unterstellt.
  • In den 4 bis 6 ist der Losebereich LB, der z. B. eine wellige Lage des Öffnungsteiles ÖT und der Gegenzugseite GS zur Folge hat und eine Verkürzung der ursprünglichen Länge L der Packungshülle 2 um den Betrag 21 bewirkt, eingezeichnet.
  • Nach dem Durchtrennen der Öffnungshilfe 19 bei noch geschlossener Packungshülle 2 wird die Öffnungshilfe 18 der Packungshülle 2 auseinander gerissen. Es ist auch die Variante möglich, dass auch die Enden E* der Laschen LA* mit der Siegelnaht 6 verbunden sind und zur Innenseite der Packung 1 hin orientiert eine Öffnungshilfe OH haben, so dass bei einer Einleitung einer Zugkraft über das Ende E der Beutellasche 16 zunächst die Öffnungshilfe 19 und danach bei Einwirkung einer noch größeren Kraft als beim Durchtrennen der Öffnungshilfe 19 die beiden Öffnungshilfen OH in den paarweise zur Beutellasche 17 hin postierten Laschen LA* durchtrennt werden. Nach dem Durchtrennen der Öffnungshilfe 18 in der Packungshülle 2 hat der Verbraucher die Möglichkeit, mit den sich berührenden Längsbereichen LB1, LB2 zweier benachbarter Finger FI1, FI2 einer durch die Umrisslinie UL gekennzeichnete Hand auf die Beutellasche 16 mit der Kraft F1 (s. 7) zu drücken, wobei zum Belagbeutel 10 hin zwischen den beiden Finger und der Beutellasche 16 noch die paarig zueinander angeordneten Enden E* der als Verschmutzungsschutzvorrichtung wirkenden Laschen LA der Manschettenvorrichtung MV positioniert sind. Anschließend wird mit zwei Finger FI3, FI4 der anderen Hand am Öffnungsteil 20, das mit der Beutellasche 16 mit dem Öffnungsteil 22 des Belagbeutels 10 verbunden ist, mit der Kraft F2 so gezogen, dass die Beutellasche 16 zwischen den beiden Finger FI1, FI2, umhüllt von den Laschen LA, der anderen Hand entlang gleitet, bis der Gutbereich des Belagbeutels 10 sich an diesen beiden Finger FI1, FI2 anlegt. Mit dem Fortsetzen der Ziehbewegung wird durch die Druckausbreitung über den Gutbereich im Belagbeutel 10 schließlich der Belag aus der belagbeutelkopfseitigen Öffnung, die aus der Durchtrennung der Öffnungshilfe 19 resultiert, heraus gequetscht. Dadurch wird schließlich die im Belagbeutel 10 befindliche Lebensmittelkomponente 11 gleichmäßig zwischen den Brotscheiben 9a, 9b verteilt, bis dieser Belag vollständig aus dem Beutel 10 heraus gedrückt ist. Durch die wesentlich größere Länge der Beutellaschen LA im Packungsinnenraum PI wird dadurch keine Verschmutzung der beiden Finger FI1, FI2 hervorgerufen, die die erforderliche Druckkraft F1 auf dem Belagbeutel 10 zu seinem Entleeren verursacht haben. Hierbei soll es, wie bereits früher ausgeführt, sich um das Fingerspalt-Entleerungsprinzip handeln, womit auch der Titel dieser Erfindung in Verbindung steht.
  • Erwähnt sei, dass anstelle eines Belagbeutels 10 auch mehrere solcher Beutel zwischen den Brotscheiben 8, 9 mit unterschiedlichen Gutkomponenten, wie pastöse, stückige oder würfelförmige Güter enthalten sein können. Anstelle der in 7 unterstellten Längsfront der beiden Finger kann die Spaltwirkung auch durch zwei Finger verursacht werden, die mit ihren Fingerkappen über die Laschen LA auf die Oberfläche der Beutellasche 16, wie in 7 die beiden Finger FI3, FI4, die die Zugkraft F2 hervorrufen, drücken.
  • Es ist der Einsatzfall möglich, dass das Ende E der Beutellasche 16 nicht mit der Quersiegelnaht 4 verbunden, sondern für den Verbraucher bei durchtrennter Öffnungshilfe 18 sehr gut sichtbar ist. Hierbei erfolgt analog zur in 7 verdeutlichten Methode das Belegen des Brotes mit dem Unterschied, dass der restliche Belagbeutel 23 getrennt vom Öffnungsteil 20 der Packungshülle 2 entsorgt wird.
  • Nach dem Belegen des Brotes zieht der Verbraucher das Lebensmittel über die Manschettenvorrichtung MV aus der restlichen Packungshülle 21, öffnet über eine Öffnungshilfe, z. B. in dem eine der die Manschettenvorrichtung realisierenden und verformt gekennzeichneten sowie ihre beiden Folienstreifen 3*, 4* in Z-Richtung verbindenden Siegelnähte SN1, SN2 durchtrennt werden (s. 5), diese Vorrichtung MV und entnimmt das Brot. Das belegte Brot ist ebenfalls durch Nutzung des Tubenentleerungsprinzips über die Laschen LA* aus der Manschettenvorrichtung MV ohne Durchtrennung der Siegelnähte SN1, SN2 herausdrückbar.
  • Auf die Manschettenvorrichtung MV kann an sich in Abhängigkeit von den Parameter der Belagkomponenten in den Belagbeuteln auch verzichtet werden. Der Nachteil besteht hierbei in einer erhöhten Verschmutzungsgefahr.
  • 8 verdeutlicht die Draufsicht auf eine Dönerpackung 1, die die beiden viertelkreisförmigen Brotscheiben 9a, 9b, gestrichelt gezeichnet verdeutlicht, mit dem Radius R enthält. Das Ende E der Beutellasche 16 wird durch die Eckpunkte E1 bis E3 begrenzt. Die Verbindung zwischen den beiden flexibel oder thermogeformt ausgebildeten Folienstreifen 3, 4 wird durch die herkömmlichen Siegelnähte 5, 6, 7 8 entlang der Seiten a, b, f und durch die Verbindungsfügenaht 24 zwischen den Siegelnähten 5, 7 gebildet. Die Öffnungshilfe 18 in der Packungshülle 2 ist gekrümmt ausgebildet. Die Öffnungshilfe 19 des Belagbeutels 10, dessen Gutablage durch die gestrichelt verdeutlichen Siegelnähte 25 bis 29 mit der Breite s kongruent zu den Siegelnähten 5 bis 8, 24 der Packungshülle 2 gewährleistet wird, ist zur Siegelnaht 6 hin orientiert. Dadurch ist die Siegelnaht 6 länger als die Siegelnaht 5. Beim Herausziehen der Belagbeutel 10 aus der restlichen Packungshülle 21 verdrillt sich hierbei der Belagbeutel 10 quer zur Z-Richtung. Eine Entnahme des belegten Brotes erfolgt nach Durchtrennen der Siegelnähte 8 oder 7 und 24. Die 9 bis 11 verdeutlichen eine Fertig-Menü-Packung 1, die aus den beiden Schalenteilhälften 30, 31 mit den entsprechenden Siegelauflagen SI2 bis SI4 (s. 1 bis 3) besteht, die miteinander durch die Siegelnähte 32 bis 34 verbunden sind. Die Packung 1 nimmt die drei Lebensmittelkomponenten 11, 35, 36 auf. Die Komponente 11 befindet sich zwischen den Lebensmittelkomponenten 35, 36 in dem Belagbeutel 10. Das Öffnungsteil 20 der Packungshülle 2 wird hierbei über die halbierend um die Beutellasche 16 gelegte, durch die Halbierende HL gekennzeichnete, die Beutellasche 16 im erforderlichen Maße in Z-Richtung durch die beiden Halbierungsstreifen HS1, HS2 umfassende und über die nicht trennbare Siegelnaht 37 mit der Beutellasche 16 verbundene Verschlussfolie 38 verwirklicht, die entlang ihres Umfanges über die peelbaren und durch ein speziell gestaltetes Siegelwerkzeug realisierte Siegelnähte 39 bis 42 mit den Schalenteilen 30, 31 zusammen gefügt ist. Außerhalb der Siegelnähte 39, 41 sind mit der Verschlussfolie 38 einteilig hiermit verbundene Grifflaschen 43 angeordnet. An den beiden gegenüberliegenden Packungsseiten c, d sind mit den Schalenteilen 30, 31 über die Siegelnaht 44 Grifflaschen 45 mit der Packungshülle 2 verbunden. Zur Unterlage U hin stützt sich die Packung 1 über Auflagen 46 aus Pappe, Holz oder ähnliches ab, die über die Fügeverbindung 47 mit der Außenseite der Packungshülle 2 zur Packungsseite b hin verbunden sind. Anstelle der thermogeformten Schalenteilhälften 30, 31, die aus einer Schalenhälfte durch Lasertrennschnitt entlang der anschließend durch eine Bördelung BÖ verformten Schalenkanten realisiert wurden, können ebenfalls flexible Folienstreifen 3, 4 zur Realisierung der Packungshülle 2 zum Einsatz kommen.
  • Die Bedienung dieser Fertig-Menü-Packung 1 geschieht derart, dass zunächst über die Grifflaschen 43 unter Aufwendung der erforderlichen Gegenkraft über die Grifflaschen 45 die Verschlussfolie 38 von der restlichen Packungshülle 21 bzw. den Teilen 30, 31 abgetrennt wird. Nach dem vollständigen Freilegen der Verschlussfolie 38 entlang der Siegelnähte 39 bis 42 werden mit der einen Hand Halbierungsstreifen HS1, HS2 entlang der Siegelnaht 37 und unter Positionierung der Schalenteilhälften 30, 31 über die Grifflaschen 45 und durch Einleitung einer erforderlichen Zugkraft F2 die Öffnungshilfe 19 des Belagbeutels 10 durchtrennt. Danach wird in Anlehnung an 7 der Belagbeutel 10 unter Nutzung des Fingerspalt-Entleerungsprinzips geleert.
  • Dabei werden auch die an seiner Außenseite noch anhaftenden Lebensmittelreste abgestreift. Anschließend erfolgt für den Verbraucher, indem er die sauber Außenseite der Verschlussfolie 38 um den leeren Belagbeutel 10 legt, eine verschmutzungsfreie Entsorgung des Belagbeutels.
  • Die Folienflachseiten 12, 13 einschließlich der Bereich der Siegelnähte 14*, 15* des Belagbeutels 10 ermöglichen die getrennte Lagerung der Lebensmittelkomponenten. Die Beutellaschen BL, die mit den Siegelnähten 7, 8 der Packungshülle verbunden sind und beim Bilden der Packungseinheit die Positionierung des Beutels 10 gegenüber der Packungshülle ermöglichen, werden nach Durchtrennung der Öffnungshilfe 19 ebenfalls durchgerissen.
  • Diese Fertig-Menü-Packung ist sehr gut für die Bordversorgung geeignet. Dabei kann in herkömmlicher Weise zunächst eine Erhitzung der Lebensmittelkomponenten erfolgen. Anschließend öffnet der Verbraucher unter Nutzung der Grifflaschen 43, 45 die Packung 1 und legt den leeren Belagbeutel 10, der von der verschmutzten Innenseite der Verschlussfolie 38 umhüllt ist, zur Seite.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 19616414 C2 [0002, 0003]
    • DE 19946257 A1 [0003]
    • DE 10023184 [0003]
    • DE 19950687 A1 [0003]
    • EP 1291294 A1 [0004]
    • DE 19616414 [0008]

Claims (10)

  1. Vorrichtung für Lebensmittelpackungen 1, • bei denen zwischen den am Inneren der Packungshülle 2 mit flexibel oder thermogeformt ausgebildeten Folienstreifen 3, 4 anliegenden Lebensmittelkomponenten 9, 9a, 35, 36 Belagbeutel 10 positioniert sind und • die in der Packungshülle 2 eine zur Packungsseite a hin orientierte Öffnungshilfe 18 und in den Belagbeuteln 10 eine neben der Packungsseite b positionierte Öffnungshilfe 19 haben, mit dem Fingerspalt-Entleerungsprinzip dadurch gekennzeichnet, dass innerhalb der Packungshülle 2 eine die Brotscheiben 9, 9a umhüllende Manschettenvorrichtung MV enthalten ist, die um die Packungsseite a herum die – durch die paarweise um die Beutellasche 16 herum positionierte Manschettenlaschen LA gebildete – Verschmutzungsschutzvorrichtung VV und um die Packungsseite b herum die – durch die paarweise um die Beutellasche 17 herum positionierte Manschettenlaschen LA* gebildete – Mitnahmevorrichtung MI hat, wobei die Länge der Laschen LA, LA* wesentlich größer als die Hälfte der Dicke D der Packung 1 ist.
  2. Vorrichtung für Lebensmittelpackungen mit dem Fingerspalt-Entleerungsprinzip nach dem Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Mitnahmevorrichtung MI durch die beiden Teilfügeverbindungen TF1, TF2 gebildet werden, die beidseitig vom Manipulierspalt MS mit der Länge l+ für die Beutellasche 17 angeordnet sind.
  3. Vorrichtung für Lebensmittelpackungen mit dem Fingerspalt-Entleerungsprinzip nach den Ansprüchen 1 und 2 dadurch gekennzeichnet, dass die Enden E* der die Mitnahmevorrichtung MI bildenden Manschettenlaschen LA* mit der Quersiegelnaht 6 der Packungshülle 2 im Bereich der Gegenzugseite GS gemeinsam mit den belagbeutelkopfseitigen Beutellaschen 17 verbunden sind und in Z-Richtung gesehen zwischen diesen Teilfügeverbindungen TF1, TF2 und der Siegelnaht 6 in den Manschettenlaschen LA* eine Öffnungshilfe OH positioniert ist.
  4. Vorrichtung für Lebensmittelpackungen mit dem Fingerspalt-Entleerungsprinzip nach den Ansprüchen 1 bis 3 dadurch gekennzeichnet, dass ein Losebereich LB in der Packungshülle 2 vorhanden ist, der bei noch geschlossener Packungshülle 2 das Durchtrennen der Öffnungshilfe 19 der Belagbeutel 10 ermöglicht.
  5. Vorrichtung für Lebensmittelpackungen mit dem Fingerspalt-Entleerungsprinzip nach den Ansprüchen 1 bis 4 dadurch gekennzeichnet, dass das Ende E der Beutellasche 16 der Belagbeutel 10 lose im Packungsinnenraum PI positioniert ist.
  6. Vorrichtung für Lebensmittelpackungen mit dem Fingerspalt-Entleerungsprinzip nach den Ansprüchen 1 bis 5 dadurch gekennzeichnet, dass bei Dönerpackungen 1 die Länge der Quersiegelnaht 5 des Öffnungsteiles 20 der Packungshülle 2 kleiner als die Länge der Quersiegelnaht 6 der restlichen Packungshülle 21 ist und zur Entnahme der Lebensmittelkomponenten zur Gegenzugseite GS hin die restliche Packungshülle 21 über die Siegelnaht 28 oder über die Siegelnähte 7, 24 geöffnet wird.
  7. Vorrichtung für Lebensmittelpackungen mit dem Fingerspalt-Entleerungsprinzip nach den Ansprüchen 1 bis 6 dadurch gekennzeichnet, das die Verschlussfolie 38 als Öffnungsteil 21 sowie als Verschmutzungsschutzvorrichtung VV wirkt.
  8. Vorrichtung für Lebensmittelpackungen mit dem Fingerspalt-Entleerungsprinzip nach den Ansprüchen 1 bis 7 dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlussfolie 38 entlang der Halbierungslinien HL um das Ende E der Beutellasche 16 so gelegt wird, dass die sich an der Halbierungslinie HL anschließenden und zum Packungsinnenraum hin gelegten Halbierungsstreifen HS1, HS2 der Verschlussfolie 38, dabei die Lasche 16 im erforderlichen Längenbereich umfassend, über die Siegelnaht 37 mit der Lasche 16 verbunden sind.
  9. Vorrichtung für Lebensmittelpackungen mit dem Fingerspalt-Entleerungsprinzip nach den Ansprüchen 1 bis 8 dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlussfolie 38 über die peelbaren Siegelnähte 39 bis 42 mit den Schalenteilen 30, 31 oder entsprechende flexible Folienstreifen 3, 4 verbunden ist sowie außerhalb des Bereiches der Siegelnähte 39, 41 mit der Verschlussfolie 38 Grifflaschen 43 sowie außerhalb der Packungsseiten c, d Grifflaschen 45 über die Siegelnaht 44 mit der Packungshülle 2 verbunden sind.
  10. Vorrichtung für Lebensmittelpackungen mit dem Fingerspalt-Entleerungsprinzip nach den Ansprüchen 7 bis 9 dadurch gekennzeichnet, dass an der Packungsseite b über die Fügeverbindung 47 Auflagen 46 aus Pappe oder Holz mit der Packungshülle 2 verbunden sind, der Bereich der Siegelnaht 15 des Belagbeutels 10 von der Siegelnaht 6 umfasst wird und außerhalb der Siegelnähte 14*, 15* einteilig mit den Beutellaschen 12, 13 Beutellaschen BL verbunden sind, die mit den Siegelnähten 7, 8 der Packungshülle 2 zusammen gefügt werden.
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