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DE102007047472A1 - Vorrichtung zur Haftgutabstreifung an der Innenseite von Belagbeuteln - Google Patents

Vorrichtung zur Haftgutabstreifung an der Innenseite von Belagbeuteln Download PDF

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DE102007047472A1
DE102007047472A1 DE200710047472 DE102007047472A DE102007047472A1 DE 102007047472 A1 DE102007047472 A1 DE 102007047472A1 DE 200710047472 DE200710047472 DE 200710047472 DE 102007047472 A DE102007047472 A DE 102007047472A DE 102007047472 A1 DE102007047472 A1 DE 102007047472A1
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product
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Withdrawn
Application number
DE200710047472
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English (en)
Inventor
Soenke Bock
Marlies Seidel
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Bock Sonke Dipl-Ing
Original Assignee
Bock Sonke Dipl-Ing
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Filing date
Publication date
Application filed by Bock Sonke Dipl-Ing filed Critical Bock Sonke Dipl-Ing
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Haftgutabstreifung an der Innenseite von Belagbeuteln mit Umlenk-Ziehlaschen gemäß der deutschen Patentanmeldung 102007005830.8. In dieser Patentanmeldung werden Lebensmittelbehälter beschrieben (Fig. 2), bei denen die einzelnen Gutkomponenten 14, 15 durch abzutrennende Folienflachseiten 17, 18, die einteilig mit über die Öffnungsseite 9 der Packung 1 zusammengefügte Umlenk-Ziehlaschen 21, 22 verbunden sind, abgegrenzt werden. Neu gegenüber der angeführten deutschen Patentanmeldung 102007005830.8 ist, dass auf beiden Seiten des Foliengrundkörpers zwei Öffnungsbereiche 34, 35 vorhanden sind und dass die mit ihrer gutbehafteten Innenseite 19 nach außen gekrempelten Folienflachseiten 17, 18 zusätzlich an Abstreiforganen 36, 37 abgestreift und von noch an den Folienflachseiten anhaftenden pastösen Belagresten befreit werden.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Haftgutabstreifung an der Innenseite von Belagbeuteln mit Umlenk-Ziehlaschen gemäß der deutschen Patentanmeldung 10 2007 005 830.8 .
  • Der Stand der Technik in der deutschen Patentanmeldung 10 2007 005 830.8 ist durch ein Abstreifen der Innenseite der vom Foliengrundkörper abzutrennenden Folienflachseiten an den Backwarenscheiben gekennzeichnet. Die Folienflachseiten sind dabei einteilig mit Umlenkziehlaschen verbunden, die mit der Öffnungsseite der Umverpackung verbunden sind. Nach Öffnung der Umverpackung über Aufreißstreifen oder quer zur Ziehrichtung der Umlenkziehlaschen verlaufenden lasergeschwächte Linien in der Umverpackungsfolie werden hierbei die abzutrennenden Folienflachseiten von der Umverpackungsfolie bzw. von einem Foliengrundkörper abgetrennt und aus der Packung heraus gezogen. Die Einleitung der erforderlichen Gegenkraft zum Öffnen des Belagbeutels erfolgt hierbei über die Gegenzugseite der Umverpackung durch Erfassen der Quersiegelnaht. Dazu wirkt z. B. der Foliengrundkörper mit seiner Gegenlasche an der Beutelrückseite und den beiden parallel zur Zugrichtung orientierten Seitenlaschen als Gegenzuglasche. Die Abtrennung der Folienflachseiten über die hiermit verbundenen Zuglaschen kann über lasergeschwächte Linien bzw. peelfähige Siegelnähte erfolgen. Im Fall des Einsatzes peelfähiger Verbindungen ist mit der Umverpackung über die Längssiegelnähte und die Quersiegelnaht an der Gegenzugseite der Umverpackung ein Foliengrundkörper angeordnet. Im Bereich der Gutablage hat der Foliengrundkörper einen materialfreien und zur Öffnungsseite der Umverpackung hin offenen Bereich, der sich aus einem rechteckigen Querschnitt und einem sich daran anschließenden dreieckförmigen Bereich zusammensetzt, wobei es sich um ein gleichschenkliges stumpfes Dreieck handelt und seine Hypotenuse an dem rechteckförmigen Bereich angrenzt. Der offene Bereich bildet die spätere Füllöffnung. Über diesen materialfreien Bereich des Foliengrundkörpers werden beidseitig die später abzutrennenden Folienflachseiten des Belagbeutels gelegt und knapp neben der Innenkante des Foliengrundkörpers peelbare hiermit so zusammengesiegelt, dass eine Art Kunststoffbeutel mit der füllbereiten Öffnung zur Öffnungsseite der Packung hin entsteht. Auf der Gegenseite der Füllöffnung oder im Bereich der Beutelrückseite wird die Verbindung zwischen dem Foliengrundkörper und den beiden abzutrennenden Folienflachseiten durch zwei peelfähige Siegelnähten entlang der beiden gleichschenkligen Seiten des stumpfen Dreieckes realisiert, die von der Gegenzugseite aus gesehen V-förmig bzw. von der Öffnungsseite aus gesehen dachförmig angeordnet sind, wobei die Verbindung der beiden Siegelnähte auf der Symmetrieachse der Packung in Zugrichtung gesehen liegt und am weitesten weg von der Füllöffnung ist. Bei der Herstellung des Belagbeutels sind zunächst die einteilig mit den abzutrennenden Folienflachseiten verbundenen Umlenkziehlaschen in Richtung der Gegenzugseite orientiert. Beim Bilden der Packungseinheit werden die beiden Umlenkziehlaschen gegenüber dem Verbindungspunkt der beiden V-förmig angeordneten peelfähigen Siegelnähte mit der normal zur Ziehrichtung orientierten Wendelinien zur Öffnungsseite der Packung orientiert. Die Wendelinie befindet sich in Zugrichtung gesehen neben dem Verbindungsbereich der beiden Siegelnähte zur Gegenzugseite hin orientiert.
  • Dadurch entsteht bei einer Zugbewegung über den mit der Öffnungsseite der Umverpackung verbundenen Umlenkziehlaschen im Bereich der Verbindung zwischen dem Foliengrundkörper und den beiden abzutrennenden Folienflachseite eine punktförmige Belastung, die einen entsprechenden punktförmigen Öffnungsbereich auf beiden Folienflachseiten des Belagbeutels zur Folge hat. Im Verbindungsbereich der beiden Siegelnähte des Belagbeutels auf der Beutelrückseite, also in der Spitze des dreieckförmigen Querschnittes, wird beim Belegen des Brotes der entstandene Beutel im Öffnungsbereich zuerst geöffnet. Im Moment der Öffnung wird die gespeicherte Energie in den Folien frei gesetzt. Die Folge ist wegen der zentralen Lage des Öffnungsbereiches, dass der an der Innenseite der abzutrennenden Folienflachseiten beim Belegen des Brotes über die gesamte Front des dreieckförmigen und anschließenden rechteckförmigen Bereichs mitgerissen wird, woraus eine ungleichmäßige Brotbelegung. Durch die hiermit verbundene schwingungsartige Bewegung legt sich die Folien in Falten, womit ein anschließendes unzureichendes Entfernen des an der Innenseite anhaftenden pastösen Belages beim Abstreifen am Brot erzielt wird. Das Mitreißen des Belages ist vor allem im Zentrum des materialfreien Bereiches sehr groß. Das Mitreißen des Belages nimmt zu den peelbaren Längssiegelnähten hin auf das normale Maß bei einer gleichmäßigen Ziehbewegung ab. Durch die zentrale Lage des Öffnungsbereiches verwölbt sich hierbei der Folienbereich derartig, dass sich in den Falten größere Belagmengen ansammeln, die überhaupt nicht am Brot im erforderlichen Maße abgestreift werden können. Die Folge sind teilweise nicht zu vertretende Belagmengen im Verpackungsmüll. Das ist der wesentlichste Mangel der deutschen Patentanmeldung 10 2007 005 830.8 .
  • Die beiden Umlenkziehlaschen eines Belagbeutels können unabhängig voneinander betätigt werden, indem z. B. beim Bilden der Packungseinheit eine Lasche in gestreckte Lage mit der Öffnungsseite verbunden wird und die andere Umlenkziehlasche schlaufenförmig in der Packung postiert ist, so dass ein Zugspeicher entsteht. Beim Öffnen der Packung wird dadurch zunächst der Belagbeutel auf der einen Flachseite mit der gestreckten Lage der Umlenk-Ziehlasche geöffnet und nach Aufgabe des schlaufenförmigen Speichers die andere Folienflachseite vom Foliengrundkörper abgetrennt. Mit dem weiteren Herausziehen werden die Folienflachseiten entlang des momentanen Trennbereiches durch das Wenden der Umlenkziehlaschen beim Bilden der Packungseinheit um 180° umgekrempelt.
  • Das Wesen der deutschen Patentanmeldung basiert auf ein Abstreifen der pastösen Güter. Die an der Innenseite der abzutrennenden Folienseiten anhaftenden Güter werden mit dem Umkrempeln der abzutrennenden Folienflachseiten im momentanen Trennbereich an den Backwarenscheiben durch ein Abstreifen entfernt. Die Abstreifwirkung reicht jedoch nicht zum vollständigen Abstreifen pastöser Beläge. Bei mehreren Belagbeuteln erfolgt das Entlangstreifen nicht mehr an den Brotscheiben sondern z. B. zwischen dem Belag und der Gemüsebeilage, wenn z. B. eine Packung mit zwei Brotscheiben mit zwei oder drei entsprechenden dazwischen postierten Belagbeuteln hergestellt werden soll. In diesem Fall ist eine Abstreifwirkung am Brot nicht mehr im erwünschten Maße realisierbar. Die Folge ist hierbei ein weiterer Anstieg des an der zu entsorgenden Folie anhaftenden pastösen Belages. Dadurch werden die Nutzungsmöglichkeiten der deutschen Patentanmeldung 10 2007 005 830.8 wesentlich eingeschränkt.
  • Die Folge sind unterschiedliche Gutverluste, die mit dem Verpackungsabfall entsorgt werden müssen. Durch die erhöhte Materialanhaftung an den zu entsorgenden Folien ist außerdem eine erhöhte Gefahr der Verschmutzung der Unterlage bzw. des Verbrauchers zu verzeichnen. Zur Vermeidung dieser Verschmutzung wird bei der deutschen Patentanmeldung 10 2007 005 830.8 ein Kleckerschutz in Form eines innerhalb oder außerhalb der Verpackung angeordneten Kleckerbeutels oder einer außerhalb der Packung angeordneten Folie vorgeschlagen, die die herausgezogenen verschmutzten Folienteile aufnehmen soll. Nachteilig bei diesen Kleckerschutzlösungen sind der sehr hohe Verpackungswerkstoffbedarf und eine komplizierte Packung, die schwer automatisch gefertigt werden kann.
  • Zur Vermeidung, dass nach dem Herausziehen der Folienflachseiten zwei getrennt voneinander vorliegende Packungsteile entsorgt werden müssen, wird in der deutschen Patentanmeldung 10 2007 005 830.8 der Einsatz eines Stoppers empfohlen, der z. B. in Zugrichtung gesehen zwischen einer Brotaufnahme und der Gegenzugseite der Packung in der Packung angeordnet ist. Dieser Stopper ist jedoch sehr materialaufwendig. Er erschwert ebenfalls die automatische Herstellung der Verpackungen.
  • Zusammengefasst besitzt die mit der deutschen Patentanmeldung 10 2007 005 830.8 herstellbare Packung noch sehr viele Mängel, die eine erfolgreiche Platzierung der auf dieser Basis herstellbaren Packungen im Handel erschwert. Das betrifft insbesondere den nicht zu befürwortenden sehr hohen anhaftende Belagrest an den heraus getrennten Folienflachseiten sowie die komplizierten Lösungen für den Kleckerschutz und die leichte Entsorgung der noch miteinander verbundener Packungsteile nach der Entnahme des belegten Brotes.
  • Nachteilig bei der mit der deutschen Patentanmeldung 10 2007 005 830.8 vorliegenden Lösung ist außerdem, dass der Verbraucher das belegte Brot zu seiner Entnahme mit der Hand erfassen muss. Sehr vorteilhaft wäre z. B. eine Verpackung, die von der Gegenzugseite der Packung aus von außen dass Herausdrücken des belegten Brotes ermöglichen könnte. Das ist jedoch gegenwärtig mit dieser Lösung durch den an der Gegenzugseite der Packung angeordneten Folienbereich des Foliengrundkörpers begrenzt möglich.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, diese Mängel der deutschen Patentanmeldung 10 2007 005 830.8 zu beseitigen bzw. auf ein Minimum zu reduzieren. Insbesondere soll auch ein Belegen des Brotes mit intensiv an der Innenseite der Packung anhaftenden pastösen Belägen gewährleistet werden, die z. B. bei einem Verzehr bei Lagertemperaturen von 4 bis 6°C zu beobachten sind. Die an den Folien nach der Belegung des Brotes anhaftende Belagmenge soll minimiert werden. In diesem Zusammenhang soll dabei auf die in der deutschen Patentanmeldung 10 2007 005 830.8 erwähnten Kleckerschutzvarianten verzichtet werden können. Es ist die hygienische Entnahme des Brotes zu gewährleisten, ohne dass der Verbraucher das belegte Brot in die Hand nehmen muss. Dieses Ziel soll unabhängig von der Beutelanzahl, die zwischen den Backwarenscheiben und vergleichbaren Gütern postiert werden, umgesetzt werden. Schließlich ist eine einfache Lösung zur gemeinsamen Entsorgung der Packungsteile zu schaffen. Zusammengefasst ist mit der vorliegenden Erfindung eine umfassendere Nutzung der deutschen Patentanmeldung 10 2007 005 830.8 zu gewährleisten.
  • Die restlosen Beseitigung der Gutanhaftung an den zu entsorgenden Folienresten wird erfindungsgemäß durch eine neue Anordnung des Öffnungsbereiches des Belagbeutels erreicht. Zusätzlich wird bei sehr pastösen Belägen durch eine Anordnung von Abstreiforganen senkrecht zur Ziehrichtung der Umlenk-Ziehlaschen, die entweder über den die Beutelbodensiegelnaht umschließenden Umlenkziehlaschen oder separat neben dem Öffnungsbereich in der Umverpackung angeordnet sind, ein vollständiges Abstreifen der Gutreste an den zu entsorgenden Folien vorgeschlagen.
  • Damit von vorn herein der an der Innenseite der abzutrennenden Folienflachseiten anhaftende Belag bereits beim Belegen des Brotes intensiv an den Brotflachseiten bzw. an anderen benachbarten Gütern abstreifen kann, wird anstelle der von der Gegenzugseite der Packung aus gesehen V-förmigen Anordnung der beiden Siegelnähte im Bereich des Beutelrückens in der deutschen Patentanmeldung 10 2007 005 830.8 durch eine V-förmige Siegelnähte von der Öffnungsseite aus gesehen, ersetzt. Dadurch entstehen im Bereich des Beutelrückens zwei Öffnungs- und Verformungsbereiche auf beiden Seiten des Belagbeutels, die sich im Wesentlichen auf die peelbaren Längssiegelnähte erstrecken, die nur einer sehr geringen Verformung ausgesetzt sind. Die Verbindungen zwischen den beiden peelbaren Längssiegelnähten und den sich hieran anschließenden V-förmig angeordneten Siegelnähten ist am weitesten von der Öffnungsseite der Packung aus gesehen entfernt. Die Verbindung zwischen den beiden Siegelnähten am Beutelrücken in der Mitte der Packung in Zugrichtung gesehen ist dabei weiter zur Öffnungsseite hin als die Verbindungen dieser beiden Siegelnähten mit den beiden Längssiegelnähten, die den Öffnungsbereich der Packung repräsentiert, orientiert. Die Folge ist gegenüber der in der deutschen Patentanmeldung 10 2007 005 830.8 empfohlenen V-förmigen Verbindung von der Gegenzugseite aus gesehen eine wesentliche Reduzierung der punktförmigen Belastung, ein definiertes Umkrempeln der abzutrennenden Folienflachseiten und eine gleichmäßige Gutablage bei pastösen Belägen.
  • Damit ist eine minimale Anhaftung des pastösen Belages an der nach außen gekrempelten Beutelinnenseite bereits beim Herausziehen der Folien aus der Packung erreichbar. Dadurch wird eine exakte Positionierung der Umlenkziehlaschen nach ihrer Wendung, was eine Vereinfachung der automatischen Fertigung der Packungen zur Folge hat, erzielt.
  • Bei zusätzlicher Nutzung von Abstreiforganen im Fall der Abfüllung von sehr pastösen Produkten sind diese Abstreiforgane an den Enden der Beutelbodensiegelnaht miteinander verbunden, wobei dazwischen diese Siegelnaht angeordnet ist. Knapp neben der Beutelbodensiegelnaht befinden sich in den daran angrenzenden Längssiegelnähten natürliche oder durch ein Schnittwerkzeug realisierte Kerben. Nach dem vollständigen Herausziehen der Folienflachseiten wird die Beutelbodensiegelnaht mit den hieran angeordneten Abstreifstreifen durch diese Kerbenanordnung abgetrennt. Der noch an den Abstreifstreifen anhaftende Belag kann z. B. sehr einfach abgeleckt werden.
  • Weiterhin können die Abstreiforgane direkt mit den in Ziehrichtung der Umlenk-Ziehlaschen angeordneten Längssiegelnähten in der Umverpackung postiert sein. Nach dem vollständigen Herausziehen der Folienflachseiten aus der Packung werden die Abstreiforgane, die die Entnahme des Brotes behindern, aus dem Öffnungsbereich automatisch entfernt.
  • Die Abstreiforgane können aus Kunststoff mit unterschiedlichem Querschnitt bestehen und folienstreifen-, kreis-, I-, L- bzw. quaderförmig ausgebildet sein. Analog dazu ist der Einsatz von entsprechenden Karton- oder Papierquerschnitte, die von einer Kunststofffolie umhüllt sind, möglich. Das „I" ist z. B. senkrecht oder in Richtung der Zugrichtung der Umlenkziehlaschen orientiertbar. Bei den L-Profilen kann im Bereich der gegenseitigen Verbindung der senkrecht zur Zugrichtung der Umlenkziehlaschen orientierte Bereich entfernt oder überhaupt nicht vorhanden sein. Die Abstreiforgane können spritzgegossen oder durch Thermoformung gebogen sein. Die gegenseitige Verbindung kann z. B. über Ultraschallversiegeln, Steck- oder kraftschlüssigen Verbindungen erfolgen. Mit dem Herausziehen der Folienflachseiten wird dabei die nach außen gekrempelte Folieninnenseite an den Abstreiforganen abgestreift. Daraus resultiert, dass die größte Menge des sonst an der Folie anhaftenden Belages im Bereich der Gutablage hängen bleibt und nicht mit in dem Abfall kommt.
  • Im Fall des Einsatzes von L- oder I-förmigen Profilen wird bei entsprechender Steifigkeit und Breite des Abstreifschenkels, bewertet senkrecht zur Ziehrichtung von der Beutelbodensiegelnaht gemessen, an der Abstreifkante ein Abstreifen der Folienflachseiten bei der Positionierung von mehr als einem Belagbeutel zwischen den Backwarenscheiben gewährleisten. Dabei wird erreicht, dass die eine Umlenk-Ziehlasche sehr intensiv am Brot abgestreift wird, weil diese über die Abstreifkante des Abstreiforganes an das Brot gedrückt wird. Die andere Folienflachseite diese Beutels wird direkt an dieser Kante abgestreift.
  • Zur Vermeidung einer getrennten Entsorgung der Packungsteile ist entlang der Beutelbodenfügeverbindung auf einer oder beiden Seiten z. B. unterhalb der Umlenkziehlaschen und über der Beutelbodensiegelnaht ein Aufreißstreifen oder ein ähnliches Packungselement postiert. In einer Seite befindet sich eine Kerbe. Diese bewirkt, dass beim vollständigen Herausziehen der Folienflachseiten der Streifen an dieser Kerbe durchreißt. Dadurch wird die ungehinderte Entnahme des belegten Brotes gewährleistet. Die aus der Verpackung herausgezogenen Folien bleiben jedoch immer noch mit der restlichen Umverpackung verbunden.
  • Weiter oben wurde bereits darauf verwiesen, dass in der deutschen Patentanmeldung 10 2007 005 830.8 die abzutrennenden Folienflachseiten über die hiermit verbundenen Umlenk-Ziehlaschen eines Belagbeutels etwas versetzt zueinander vom Foliengrundkörper entfernt werden können. Durch Nutzung dieses Faktes soll die Voraussetzung für eine hygienische Entnahme des Brotes geschaffen werden, indem in dem Verbindungspunkt der beiden peelbaren Siegelnähte im Bereich des Beutelrückens kein Foliengrundkörperwerkstoff mehr vorhanden ist. Beim Belegen des Brotes wird zunächst die eine Folienflachseite und etwas zeitversetzt dazu durch eine entsprechende Schlaufenlegung der Umlenk-Ziehlaschen in der Packung die andere Folienflachseite abgetrennt. Dabei dient für die zuerst zu entfernende Folienflachseite die andere Folienflachseite als Ersatz für den Foliengrundkörper. Anschließend besteht die Möglichkeit, dass von der Gegenzugseite aus das belegte Brot von der Quersiegelnaht aus von außen aus der Packung heraus gedrückt wird. Eine Entnahme des Brotes ohne direkten Handkontakt ist daher möglich. Der restliche Foliengrundkörper wird dabei durch zwei in Ziehrichtung der Umlenkziehlaschen postierte Foliengrundkörperstreifen oder in unterschiedlichem Maße im Bereich des Beutelrückens durch einen Foliengrundkörperquerstreifen ersetzt, der mit den beiden Foliengrundkörperstreifen verbunden ist und mit einem unterschiedlich breiten materialfreien Bereich gegenüber den beiden, von der Öffnungsseite aus gesehen ein V bildenden Siegelnähten im Bereich der Spitze des gleichschenkligen Dreiecks versehen ist.
  • Die folgenden Zeichnungen sollen spezifische Ausführungsbeispiele verdeutlichen.
  • Es zeigen:
  • 1 einen Querschnitt durch die Packung, der den Schnitt A-A in 2 entspricht
  • 2 ein anderen Querschnitt durch die Packung, der den Schnitt B-B in 1 entspricht
  • 3 Schnitt C-C entsprechend 1 bei einer Packung mit drei Belagbeuteln
  • 4 Schnitt D-D entsprechend 5
  • 5 Schnitt E-E entsprechend 3
  • 6 Abstreiforgane mit geschwungener Lage der Abstreifkanten
  • 7 Geteilte Anordnung der Abstreiforgane
  • 8 Ansicht der Packung beim Herausziehen des Brotes aus der Packungshülle mit Lage der über die Halteorgane 43, 44 mit der restlichen Packungshülle verbundenen Öffnungsseite
  • 1 und 2 verdeutlichen im Wesentlichen eine Verpackung 1 mit der Öffnungsseite 2, der Quersiegelnaht 3 mit der Griffbreite u, der lasergeschwächten Linie 4 als Öffnungshilfe, die in den Kerben 5 und 6 in den Längssiegelnähten 7 und 8 der Umverpackung 9 mit den beiden Folienhälften 10 und 11 enden, und der Gegenzugseite 12 mit der Quersiegelnaht 13 mit der Griffbreite v auf der Basis der deutschen Patentanmeldung 10 2007 005 830.8 . Zwischen den beiden Backwarenscheiben 14 und 15 ist der Belagbeutel 16 angeordnet. Die Längssiegelnähte 7 und 8 der Umverpackung 9 haben die Breite u*. Der Belagbeutel 16 besteht aus den beiden abzutrennenden Folienflachseiten 17 und 18 mit der gutbehafteten Seite 19 und der Außenseite 20, die die Breite b+ haben, mit den einteilig hiermit verbundenen Umlenkziehlaschen 21 und 22, die die Breite b* haben. Die beiden Folienflachseiten 17 und 18 sind über die peelbaren Längssiegelnähte 23 und 24 mit der Breite s mit den beiden Foliengrundkörperstreifen 25 und 26 verbunden, die mit den Längssiegelnähten 17 und 18 und an der Gegenzugseite an den Ecken der Umverpackung 11 mit der Quersiegelnaht 13 zusammen gefügt sind. Der Umriss der symmetrisch zueinander angeordneten Foliengrundkörperstreifen 25 und 26 ist durch die Eckpunkte L1, L2, L3, L4, L5, L6 gekennzeichnet. Der Abstand zwischen den Längssiegelnähten 23 und 24 des Belagbeutels 16 und seiner gutseitigen Folienkante 27 beträgt t. Am Beutelrücken 28 wird die Gutablage zur Gegenzugseite 12 hin durch die beiden von der Öffnungsseite 2 aus gesehen V-förmig angeordneten peelbaren Siegelnähte 29 und 30 mit der Siegelnahtbreite s begrenzt. Die Füllöffnung 31 des Belagbeutels 16 wird durch die Beutelbodensiegelnaht 32 verschlossen. Zur besseren Verdeutlichung des Bereiches der Beutelbodensiegelnaht 32 wurde die Umlenkziehlasche 21 durch die beiden Freihandlinien F1 und F2 unterbrochen gekennzeichnet. Die Umlenkziehlaschen 21 und 22 sind im Bereich 3a der Quersiegelnaht 3 und damit mit der Öffnungsseite 2 der Packung 1 verbunden. Die einteilig mit den Folienflachseiten 17, 18 verbundenen Umlenkziehlaschen 21, 22 werden entlang der Wendelinie 33 um 180° gewendet und zur Öffnungsseite 2 hingeführt. Die beiden Öffnungsbereiche 34 und 35 des Belagbeutels 16 befinden sich am Übergang von der Längssiegelnaht 7 zur Siegelnaht 29 sowie von der Siegelnaht 30 zur Längssiegelnaht 8. Die Siegelnähte 7 und 8 sowie die Siegelnähte 29 und 30 bilden den Aufreißbereich des Belagbeutels 16. Beidseitig über der Beutelbodensiegelnaht 32 und über die darüber hinweg geführten Umlenk-Ziehlaschen 21, 22 sind die Abstreiforgane 36 und 37 mit dem L-förmigen Materialquerschnitt angeordnet. Die Abstreiforgane 36 und 37 sind über die seitlichen Begrenzungsbereiche 38, 39 der Beutelbodensiegelnaht 31 oder mit hiermit verbundene und in Richtung der Öffnungsseite 2 der Packung 1 angeordnete Beutelbodenlaschen 40 miteinander über die Fügeverbindungen 41, 42 kraft- oder formschlüssig verbunden. Es ist auch der Fall möglich, dass die Abstreiforgane 36, 37 getrennt voneinander mit dem Beutelbodenbereich der Folienflachseiten 17, 18 verbunden sind. Die Steghöhe und damit Abstreifhöhe der beiden L-förmigen Abstreiforgane 36, 37 ist h. In den beiden Foliengrundkörperstreifen 25 und 26 im Bereich zwischen den Eckpunkten L4, L5 und in der hiermit verbundenen Folie der Folienflachseiten 19, 20 sind im Bereiches der gutseitigen Kreuzung der Bodenbeutelsiegelnaht 40 mit den beiden Längssiegelnähten 23, 24 Kerben 43, 44 angeordnet. Nach dem vollständigen Herausziehen der Folienflachseiten 17, 18, das mit ihrem Abstreifen an dem Stegbereich der Abstreiforgane 36, 37 mit der Steghöhe h verbunden ist, wird durch die Zugbewegung die Beutelbodensiegelnaht 32 gemeinsam mit den beiden Abstreiforganen 36, 37 von den restlichen Foliengrundkörperstreifen 25, 26 abgerissen. Bei einer getrennten Befestigung der Abstreiforgane 36, 37 an dem jeweiligen Beutelbodenbereich der Folienflachseiten kann eine separate Abtrennung der Abstreiforgane 36 und 37 erfolgen. Zur besseren Verdeutlichung des Beutelbodenbereiches wurde zwischen den beiden an der Beutelbodensiegelnaht 32 anliegenden Schenkeln des L-Profiles der beiden Abstreiforgane ein größerer Abstand unterstellt. Wie bereits weiter oben ausgeführt können anstelle des L-Profiles andere Materialquerschnitte für die beiden Abstreiforgane zum Einsatz kommen. Als Material für die Abstreiforgane eignen sich entsprechende Kunststoff, in Verbindung mit einer Folienumhüllung auch die verschiedenartigen Karton- oder Holzwerkstoffe.
  • In 1 wurde der Einsatz der Foliengrundkörperstreifen 25, 26 unterstellt. Hiermit ist eine einfache automatische Belegbeutelherstellung realisierbar. Denkbar ist jedoch auch der zusätzliche Einsatz eines Foliengrundkörperquerstreifen 45, der durch die Eckpunkte Q1, Q2, Q3, Q4 begrenzt wird, wobei die Folienkante Q1Q4 gepunktet gezeichnet wurde. Dieser Foliengrundkörperquerstreifen 45 wird vor dem Zusammenfügen mit den Folienflachseiten 17, 18 entlang der Linien L1, L2; L2, Q5; Q3, Q4; L1, Q1 mit den Foliengrundkörperstreifen 25, 26 verbunden. Damit besteht die Möglichkeit, nach dem Belegen das belegte Brot durch eine Druck- und Schubeinwirkung, durch die Kräfte F* und F+ gekennzeichnet, auf die Folienhälften 9, 10 der Umverpackung 11 im Bereich der Gegenzugseite 12 und der fehlenden Verbindung zwischen den abzutrennenden Folienflachseiten 17, 18 und dem Foliengrundkörperquerstreifen 45 bei Vermeidung des Handkontaktes aus der Packung herauszudrücken.
  • 3 verdeutlicht den Einsatzfall, dass zwischen den Backwarenscheiben 14, 15 drei Belagbeutel 16a, 16b und 16c mit den Foliengrundkörperstreifen 25a, 25b, 25c und 26a, 26b, 26c und den Umlenkziehlaschen 21a, 21b, 21c sowie 22a, 22b und 22c angeordnet sind. Eingetragen ist auch die momentane Lage der abzutrennenden Folienflachseiten 18a und 19a des Belagbeutels 16a, 18b und 19b des Belagbeutels 16b sowie 18c und 19c des Belagbeutels 16c beim Belegen der Backwarenscheiben. 4 verdeutlicht die Wirkungsweise der beiden Abstreiforgane 36, 37 in 3 umfassender in der Seitenansicht. Die Umlenkziehlaschen 21a und 22a mit den abzutrennenden Folienflachseiten 18a, 19a werden um das Abstreiforgan 36 und die Umienkziehlaschen 21c, 22c mit den abzutrennenden Folienflachseiten 18c, 29c um das Abstreiforgan 37 herum geführt. Dabei wirken einesteils die Backwarenscheibe 14, 15 und andererseits die Kante der Abstreiforgane 36, 37 als Abstreifer. An den Beutelbodensiegelnähten 32a und 32c, jeweils zu den Backwarenscheiben 14, 15 hin orientiert, sind z. B. als Aufreißstreifen die Halteorgane 43, 44 angeordnet, die mit den Längssiegelnähten 7, 8 der Umverpackung 9 verbunden sind (5). Die Aufreißstreifen 43, 44 sind an den Stellen 45 durchtrennt. Damit wird gewährleistet, dass nach dem Abtrennen der Abstreiforgane 36, 37 mit den hiermit noch verbundenen Folienstreifen der aus der Packung 1 herausgezogenen Beutelteile eine Verbindung zwischen den Packungsteilen besteht.
  • 6 verdeutlich Abstreiforgane 36, 37 mit geschwungenen Abstreifkanten 36b, 37b. Der Verlauf dieser Abstreifkanten kann ebenfalls dreieckförmig oder ähnlich sein.
  • 7. verdeutlich den Einsatz getrennt angeordneter Abstreiforgane 36/1, 36/2 sowie 37/1, 37/2. Hiermit besteht die Möglichkeit, die Beutelfolien von am Brotrand postierten Belagbeuteln abzustreifen.
  • 8 verdeutlicht die Wirkungsweise der Halteorgane 43, 44. Damit ist es dem Verbraucher möglich, das belegte Brot 46 aus der Packungshülle 47 zu entnehmen, ohne dass eine sofortige Abfallentsorgung des Folienteiles 48 der Öffnungsseite 2 erfolgt. Diese Ausführungsbeispiele zeigen, dass die in der deutschen Patentanmeldung 10 2007 005 830.8 empfohlenen Teile Kleckerschutz, Brotaufnahme und Stopper überflüssig sind. Der Einsatz einer entsprechenden Kleckerschutzlösung erübrigt sich durch die V-förmige Anordnung der beiden Siegelnähte 29 und 30, die die Öffnungsbereiche 34 und 35 auf beiden Seiten des Belagbeutels und damit eine vergleichsweise kleine Energiefreisetzung im Moment der Öffnung des Beutels im Gegensatz zum punktförmigen Öffnungsbereich bei der deutschen Patentanmeldung 10 2007 005 830.88 zur Folge habe. Die Folge ist ein gleichmäßigeres und vollständigeres Abstreifen des pastösen Belages an den Brotscheiben. Die Belagreste, die an der Innenseite der abzutrennenden Folienflachseiten nach Beendigung ihres Kontaktes mit der Brotoberfläche noch anhaften, werden durch die Abstreiforgane 36, 37 entfernt. Damit können auch sehr pastöse Beläge, die besonders bei einem Verzehr bei den typischen Lagertemperaturen von etwa 4 bis 6°C zu beobachten sind, in den Belagbeuteln postiert werden, ohne dass hierbei unzulässig viel Belag mit in dem Verpackungsmüll gelangt. Die Halteorgane 43, 44 vermeiden den Einsatz entsprechender Stopper. Der foliengrundkörperfreie Bereich im Bereich des Beutelrückens vermeidet den Einsatz einer Brotaufnahme. Damit kann auf hygienische Weise der Verzehr des belegten Brotes direkt aus der Umverpackung erfolgen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102007005830 [0001, 0002, 0003, 0005, 0006, 0007, 0008, 0009, 0010, 0010, 0010, 0012, 0012, 0019, 0030, 0035, 0035]

Claims (16)

  1. Vorrichtung zur Haftgutabstreifung an der Innenseite von Belagbeuteln entsprechend der deutschen Patentanmeldung 10 2007 005 830.8 dadurch gekennzeichnet, dass der Belagbeutel zwei Öffnungsbereiche 34, 35 hat, die im Verbindungsbereich der Längssiegelnaht 23 zur Siegelnaht 29 sowie der Siegelnaht 30 mit der Längssiegelnaht 23 liegt, wobei die Öffnungsbereiche 34, 35 von der Öffnungsseite 2 der Packung 1 aus gesehen weiter entfernt als der Verbindungsbereich zwischen den Siegelnähten 29, 30 orientiert ist.
  2. Vorrichtung zur Haftgutabstreifung an der Innenseite von Belagbeuteln entsprechend der deutschen Patentanmeldung 10 2007 005 830.8 nach dem Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass der Foliengrundkörper aus den beiden Foliengrundkörperstreifen 25, 26 mit den im Abstand t neben den Folienkanten 27 angeordneten Siegelnähten 23, 24 sowie den Öffnungsbereichen 34, 35 besteht, wobei die Foliengrundkörperstreifen durch die Eckpunkte L1, L2, L3, L4 begrenzt werden, und wobei im Bereich des Beutelrückens 28 die Umlenkziehlaschen 18, 19 nur mit sich selbst verbunden sind.
  3. Vorrichtung zur Haftgutabstreifung an der Innenseite von Belagbeuteln entsprechend der deutschen Patentanmeldung 10 2007 005 830.8 nach dem Anspruch 1 und 12 dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Foliengrundkörperstreifen 25, 26 der in Zugrichtung der Umlenkziehlaschen 21, 22 gesehen bis zu der durch die Punkte Q1, Q4 gebildeten Verbindungslinie sich erstreckende Foliengrundkörperquerstreifen 45 angeordnet und mit den Foliengrundkörperstreifen 25, 26 verbunden ist, so dass begonnen von den Längssiegelnähten 23, 24 entlang der Siegelnähte 29, 30 die abzutrennenden Folienflachseiten 18, 19 in einem größeren Bereich aber nicht vollständig mit dem Foliengrundkörperquerstreifen 45 verbunden sind.
  4. Vorrichtung zur Haftgutabstreifung an der Innenseite von Belagbeuteln entsprechend der deutschen Patentanmeldung 10 2007 005 830.8 nach Anspruch 1 bis 3 dadurch gekennzeichnet, dass in der Packung die Abstreiforgane 36, 37 angeordnet sind, zwischen denen die Umlenkziehlaschen 20, 21 in der Packung 1 positioniert sind und bei der Belegung des Brotes hindurch gezogen werden.
  5. Vorrichtung zur Haftgutabstreifung an der Innenseite von Belagbeuteln entsprechend der deutschen Patentanmeldung 10 2007 005 830.8 nach den Ansprüchen 1 und 4 dadurch gekennzeichnet, dass die Abstreiforgane 36, 37 beidseitig von der Beutelbodensiegelnaht 32 mit der sich daran anschließenden Beutelbodenlasche 40 positioniert sind
  6. Vorrichtung zur Haftgutabstreifung an der Innenseite von Belagbeuteln entsprechend der deutschen Patentanmeldung 10 2007 005 830.8 nach den Ansprüchen 1 bis 5 dadurch gekennzeichnet, dass die Abstreiforgane 36, 37 über die seitlichen Begrenzungsbereich 38, 39 der Beutelbodensiegelnaht 32 und den Fügeverbindungen 41, 42 miteinander verbunden sind
  7. Vorrichtung zur Haftgutabstreifung an der Innenseite von Belagbeuteln entsprechend der deutschen Patentanmeldung 10 2007 005 830.8 nach den Ansprüchen 1 bis 6 dadurch gekennzeichnet, dass die Abstreiforgane 36, 37 neben den Kerben 5, 6 in Richtung der nach der Entfernung der Öffnungsseite 9 das Gut aufnehmenden Umverpackung 9 mit den Längssiegelnähten 7, 8 verbunden sind.
  8. Vorrichtung zur Haftgutabstreifung an der Innenseite von Belagbeuteln entsprechend der deutschen Patentanmeldung 10 2007 005 830.8 nach den Ansprüchen 1 bis 7 dadurch gekennzeichnet, dass mit den Siegelnähten 7, 8 die als Aufreißstreifen ausgebildeten Halteorgane 43, 44 verbunden sind, wobei die Halteorgane 43, 44 auf der Beutelbodensiegelnaht 32 unter den darüber gelegten Umlenkziehlaschen 17, 18 oder direkt mit den Abstreiforganen 36, 37 verbunden angeordnet sind.
  9. Vorrichtung zur Haftgutabstreifung an der Innenseite von Belagbeuteln entsprechend der deutschen Patentanmeldung 10 2007 005 830.8 nach den Ansprüchen 1 bis 8 dadurch gekennzeichnet, dass auf den Halteorganen 43, 44 Kerben 45 oder entsprechende Durchtrennungen angeordnet sind.
  10. Vorrichtung zur Haftgutabstreifung an der Innenseite von Belagbeuteln entsprechend der deutschen Patentanmeldung 10 2007 005 830.8 nach den Ansprüchen 1 bis 9 dadurch gekennzeichnet, dass die Abstreiforgane 43, 44 aus Kunststoff oder von Kunststofffolien umhülltem Karton oder Holzmaterial mit streifen-, kreis-, I-, L- oder ähnlich ausgebildetem Querschnitt besteht, wobei das I senkrecht oder in Richtung der Zugrichtung der Umlenkziehlaschen 21, 22 orientiert ist und bei L-Profilen im Bereich der Fügeverbindungen 41, 42 der senkrecht zur Zugrichtung der Umlenkziehlaschen orientierte Schenkelbereich entfernt ist.
  11. Vorrichtung zur Haftgutabstreifung an der Innenseite von Belagbeuteln entsprechend der deutschen Patentanmeldung 10 2007 005 830.8 nach den Ansprüchen 1 bis 10 dadurch gekennzeichnet, dass die Abstreiforgane 43, 44 spritzgegossen oder durch Thermoformung gebogen sind.
  12. Vorrichtung zur Haftgutabstreifung an der Innenseite von Belagbeuteln entsprechend der deutschen Patentanmeldung 10 2007 005 830.8 nach den Ansprüchen 1 bis 11 dadurch gekennzeichnet, dass die Fügeverbindungen 41, 42 der Abstreiforgane 36, 37 durch ein Ultraschallversiegeln sowie über Steck- oder kraftschlüssige Verbindungen realisiert werden.
  13. Vorrichtung zur Haftgutabstreifung an der Innenseite von Belagbeuteln entsprechend der deutschen Patentanmeldung 10 2007 005 830.8 nach den Ansprüchen 1 bis 12 dadurch gekennzeichnet, dass die Umlenkziehlaschen 18a, 19a und 18c, 19c in ihrer Zugrichtung gesehen um die Abstreiforgane 36, 37 mit den Abstreifkanten 36a, 37a herum gelegt werden.
  14. Vorrichtung zur Haftgutabstreifung an der Innenseite von Belagbeuteln entsprechend der deutschen Patentanmeldung 10 2007 005 830.8 nach den Ansprüchen 1 bis 13 dadurch gekennzeichnet, dass in den Längssiegelnähten 24, 25 knapp neben der Verbindung mit der Beutelbodensiegelnaht 32 die Kerben 43, 44 angeordnet sind.
  15. Vorrichtung zur Haftgutabstreifung an der Innenseite von Belagbeuteln entsprechend der deutschen Patentanmeldung 10 2007 005 830.8 nach den Ansprüchen 1 bis 14 dadurch gekennzeichnet, dass geteilte Abstreiforgane 36/1a, 36/2 und 37/1, 37/2 in der Packung 1 angeordnet sind.
  16. Vorrichtung zur Haftgutabstreifung an der Innenseite von Belagbeuteln entsprechend der deutschen Patentanmeldung 10 2007 005 830.8 nach den Ansprüchen 1 bis 15 dadurch gekennzeichnet, dass die Abstreiforgane 36, 37 mit den Längssiegelnähten 7, 8 in der Umverpackung 9 verbunden sind
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