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Die
Erfindung betrifft quaderförmige
Module als Möbelteile
für die
Aufnahme insbesondere von Leitungen und Geräten.
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Aufnahmen
für Kabel,
Leitungen und Kleingeräte
an Möbel
sind bekannte Kabelkanäle.
Insbesondere Tische sind mit derartigen Einrichtungen ausgerüstet. Diese
Kabelkanäle
sind an der Tischplatte oder am Gestell angeordnet. Diese befinden sich
beispielsweise im hinteren Bereich unter Tischplatte und sind mit
dieser Tischplatte oder Gestellbauteilen verbunden. Die Unterbringung
insbesondere von elektrischen Kabeln ist von der Konstruktion abhängig. Am
einfachsten zugänglich
sind Kabelkanäle,
wobei die Tischplatte entweder geklappt oder verschoben werden kann,
so dass der Raum des Kabelkanals frei ist.
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Bekannt
sind auch spezielle Boxen oder Kästen
zur Aufnahme nicht benötigter
Kabelbereiche. Ein derartiger Kasten ist durch die
DE 203 05 250 U1 (Kabelkasten
für Computertische)
bekannt. Das ist ein flacher Kasten mit einem abnehmbaren Deckel
als Zubehör
zu so genannten PC-Tischen. Dazu ist der Kasten ein Teil der Konstruktion
des PC-Tisches oder ein Einzelteil zur Platzierung an der Rückwand.
Zur Nutzung des Raumes dieses Kabelkastens muss der Deckel abgenommen
werden, der sich dafür
nur lose auf dem Kabelkasten befindet. Nachteilig ist, dass über dem
Kabelkasten ein Freiraum vorhanden sein muss, um den Deckel abnehmen
und das Kabel einlegen zu können.
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Der
im Schutzanspruch 1 angegebenen Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde,
elektrische Leitungen und/oder elektrische Kleingeräte aufzunehmen.
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Diese
Aufgabe wird mit den im Schutzanspruch 1 aufgeführten Merkmalen gelöst.
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Die
quaderförmigen
Module als Möbelteile für die Aufnahme
insbesondere von Leitungen und Geräten zeichnen sich insbesondere
dadurch aus, dass die Leitungen und Geräte leicht untergebracht werden
können.
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Dazu
ist wenigstens ein Bereich mindestens einer Wand über Gelenke
klappbar und so ausgebildet, dass sowohl im zugeklapptem als auch
in einem geklappten Zustand eine erste Öffnung vorhanden ist, wobei
eine Kante des klappbaren Bereiches gleichzeitig eine Kante der
ersten Öffnung
ist. Weiterhin besitzen zwei gegenüberliegend angeordnete Seitenwände jeweils
eine zweite Öffnung,
wobei die zweiten Öffnungen
korrespondierend zueinander angeordnet sind. Darüber hinaus befindet sich im
Modul wenigstens eine Befestigungseinrichtung für eine Leitung und/oder ein
Gerät.
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Damit
eignet das quaderförmige
Modul insbesondere für
Computerarbeitsplätze,
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wobei
neben den erforderlichen Leitungen auch Geräte untergebracht werden können. Letzteres
sind insbesondere Netzteile, Verteiler und externe Geräte wie zum
Beispiel Festplatten. Darüber
hinaus können
auch andere Geräte,
wie beispielsweise Telefongeräte
und Diktiergeräte
in diesem Modul platziert werden.
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Die
ersten und die zweiten Öffnungen
dienen dabei dem Durchtritt der Leitungen. Die erste Öffnung ist
dafür besonders
geeignet. Durch das Öffnen des
Moduls wird diese vergrößert, so
dass der Innenraum zugänglich
ist und Geräte
im Modul platziert werden können.
Beim Schließen
verbleibt die erste Öffnung
für die
Leitungen der Geräte.
Damit ist der Innenraum leicht zugänglich und die Geräte können leicht
im Modul untergebracht und aus diesem entnommen werden.
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Das
Modul kann leicht als separates Teil eingesetzt werden. Darüber hinaus
kann das Modul aber auch entweder mit weiteren kombiniert werden oder
in Verbindung mit weiteren Einrichtungen als Funktionselement dienen.
Die zweiten Öffnungen können vorteilhafterweise
zur Befestigung eingesetzt werden.
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Vorteilhafterweise
können
die quaderförmigen
Module in Verbindung mit Tischen als Computerarbeitsplätze verwendet
werden. Diese können
dabei sowohl auf der Tischplatte angeordnet oder am Tischgestell
unterhalb der Tischplatte befestigt werden. In Verbindung mit Durchführungen
in der Tischplatte werden frei liegende Leitungen auf der Tischplatte
weitestgehend vermieden. Das ist insbesondere bei Monitoren und
Laptops aber auch bei Leuchten auf der Tischplatte der Fall.
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Das
quaderförmige
Modul auf der Tischplatte kann weiterhin auch als Ablage oder Träger genutzt werden.
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Im
quaderförmigen
Modul befindet sich auch wenigstens eine Befestigungseinrichtung
für die
Leitungen oder Geräte,
so dass diese fest im Modul platzierbar sind. Damit ist ein sehr
universell einsetzbares quaderförmiges
Modul gegeben.
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Vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Schutzansprüchen 2 bis
12 angegeben.
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Der
klappbare Bereich ist nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs
2 jeweils ein Bereich einer Deck- und einer Seitenwand, so dass
sich im zugeklappten Zustand die erste Öffnung in der Seitenwand befindet.
Weiterhin ist in wenigstens einer der sich an diese Seitenwand angrenzenden
Seitenwände
ein Durchbruch so eingebracht, dass die erste Öffnung und der Durchbruch eine
durchgehende Fuge über
mindestens zwei Seitenwände
sind. Die Leitungen können
damit wenigstens an zwei Seitenwänden des
quaderförmigen
Moduls zugeführt
werden.
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Die
Befestigungseinrichtung ist nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs
3 wenigstens eine Zwischenwand im Modul. Weiterhin begrenzt die Zwischenwand
den Raum zwischen den zweiten Öffnungen.
Damit ist der Innenraum vorteilhafterweise zweigeteilt. Der Raum
zwischen den zweiten Öffnungen
kann für
Befestigungselemente und/oder für
Leitungen genutzt werden.
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Nach
der Weiterbildung des Schutzanspruchs 4 ist wenigstens eine zweite Öffnung gleichzeitig
ein Befestigungselement für
einen Standfuß, so
dass das quaderförmige
Modul hochkant aufstellbar ist.
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In
den zweiten Öffnungen
ist nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 5 eine Säule angeordnet,
wobei die Säule
ein separates Teil oder mit einem Möbel verbundenes Möbelteil
ist. Mittels der Säule
können
somit mehrere quaderförmige Module leicht
miteinander kombiniert werden.
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Eine
Säule ist
auch leicht am Gestell eines Tisches befestigbar, so dass darüber auch
wenigstens ein quaderförmiges
Modul am Tisch leicht angeordnet werden kann.
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Natürlich kann
in Fortführung
nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 6 auch ein als Säule ausgebildetes
Tischbein oder ein der gestaltetes Teil des Tischgestells als Halterung
wenigstens eines quaderförmigen
Moduls genutzt werden. Das ist insbesondere bei Einsäulentischen
vorteilhaft, die auch als Geräteträger oder
Beistelltische einsetzbar sind.
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Die
Säule ist
nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 7 mit dem Standfuß verbunden
und befindet sich die Säule
in wenigstens einem quaderförmigen
Modul. Damit ist das quaderförmige
Modul einschließlich
der Säule
und dem Fuß ein
separates Möbel.
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Die
Säule ist
nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 8 ein Zylinder als ein
erster Bestandteil eines Drehgelenks, so dass das wenigstens eine
mit der Säule
verbundene quaderförmige
Modul als zweiter Bestandteil des Drehgelenks drehbar angeordnet
ist. Durch Drehen des quaderförmigen
Moduls kann die Zugänglichkeit
verbessert werden.
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In
Fortführung
sind nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 9 mehrere Module übereinander
angeordnet, die über
die Säule
miteinander verbunden sind. Damit ist eine Modulsäule realisierbar.
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Nach
der Weiterbildung des Schutzanspruchs 10 sind die zweiten Öffnungen
kreisförmige Öffnungen.
Weiterhin sind die kreisförmigen Öffnungen
jeweils ein Bestandteil eines Drehgelenks. Darüber hinaus sind plattenförmige Standelemente
mit Zapfen die anderen Bestandteile des Drehgelenks. Dadurch kann
das quaderförmige
Modul auch schräg zur
Tischplatte angeordnet werden, wobei die Schräge durch einen lösbaren Feststellmechanismus
wählbar
ist. Das ist insbesondere bei Nutzung als Träger vorteilhaft.
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Das
quaderförmige
Modul ist nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 11 mit mindestens einer
Halteeinrichtung versehen, so dass wenigstens ein weiteres Gerät an dem
quaderförmigen
Modul befestigbar ist. In Verbindung mit einem Tischbein als Säule kann
das vorteilhafterweise auch ein Computer sein.
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Im
quaderförmigen
Modul sind nach der Weiterbildung des Schutzanspruchs 12 vorteilhafterweise
jeweils wenigstens eine Kupplung als Bestandteil einer lösbaren elektrischen
Verbindung und/oder ein Netzteil und/oder ein Peripheriegerät insbesondere für Datenverarbeitungssysteme
angeordnet.
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist in den Zeichnungen jeweils prinzipiell dargestellt
und wird im folgenden näher
beschrieben.
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Es
zeigen:
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1 ein
quaderförmiges
Modul im geschlossenen Zustand,
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2 ein
quaderförmiges
Modul im geöffneten
Zustand,
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3 ein
quaderförmiges
Modul an einem Einsäulentisch,
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4 ein
quaderförmiges
Modul an einem Tischgestell und
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5 eine
Kombination von quaderförmigen Modulen.
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Ein
quaderförmiges
Modul 1 als Möbelteil
für die
Aufnahme insbesondere von Leitungen und Geräten besitzt im Wesentlichen
eine Wand mit einem klappbaren Bereich 2 und mehrere Öffnungen 3, 6.
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Die 1 zeigt
ein quaderförmiges
Modul 1 im geschlossenen Zustand in einer prinzipiellen
Darstellung.
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Wenigstens
ein Bereich 2 mindestens einer Wand ist über Gelenke
klappbar und so ausgebildet, dass sowohl im zugeklapptem als auch
in einem geklappten Zustand dieses Bereiches 2 der Wand
eine erste Öffnung 3 vorhanden
ist. Dabei ist eine Kante des klappbaren Bereiches 2 gleichzeitig
eine Kante der ersten Öffnung 3.
Der klappbare Bereich 2 ist jeweils ein Bereich einer Deck-
und einer Seitenwand, so dass sich im zugeklappten Zustand die erste Öffnung 3 in
der Seitenwand befindet. Weiterhin sind in den sich an diese Seitenwand
mit der ersten Öffnung 3 angrenzen den
Seitenwänden 4a, 4b ein
Durchbruch 5 so eingebracht, dass die erste Öffnung 3 und die
Durchbrüche 5 eine
durchgehende Fuge sind.
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Die 2 zeigt
dazu ein quaderförmiges
Modul 1 im geöffneten
Zustand in einer prinzipiellen Darstellung.
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Die
zwei gegenüberliegend
angeordneten Seitenwände 4a, 4b mit
den Durchbrüchen 5 des quaderförmigen Moduls 1 besitzen
weiterhin jeweils eine zweite Öffnung 6,
wobei die zweiten Öffnungen 6 korrespondierend
zueinander angeordnet sind.
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Weiterhin
befindet sich im quaderförmigen Modul 1 eine
Zwischenwand 7 als eine Befestigungseinrichtung für wenigstens
eine Leitung und/oder mindestens ein Gerät. Diese teilt den Innenraum
des quaderförmigen
Moduls 1 in zwei Räume
mit der ersten Öffnung 3 und
den Durchbrüchen 5 einerseits und
den zweiten Öffnungen 6 andererseits.
Die zweiten Öffnungen 6 sind
vorteilhafterweise kreisförmig ausgebildet.
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Die
erste Öffnung 3,
die Durchbrüche 5 und zweiten Öffnungen 6 können als
Durchführungen
von Leitungen genutzt werden. Die zweiten Öffnungen 6 können bei
Nichtnutzung auch mit Elementen verschlossen sein.
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Die
Seitenwände 4a, 4b mit
den Durchbrüchen 5 bestehen
vorteilhafterweise aus einem Kunststoff oder einem Holzwerkstoff.
Die anderen Wände des
quaderförmigen
Moduls 1 sind vorzugsweise gebogene Blechteile. Diese können dabei
so ausgeformt sein, dass eine abgewinkelte Kante 8 des klappbaren
Bereichs 2 im geschlossenen Zustand des quaderförmigen Moduls 1 einrastet
(Darstellung in der 2).
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Neben
der Anordnung des quaderförmigen Moduls 1 auf
einer Tischplatte 9 kann dieses an einem Tisch (Darstellung
in den 3 und 4) angeordnet sein. Bei diesen
Ausführungsformen
ist in den zweiten Öffnungen 6 eine
Säule 10 angeordnet. Diese
Säule 10 ist
beispielsweise bei Einsäulentischen
das Tischbein.
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Die 3 zeigt
dazu ein quaderförmiges
Modul 1 an einem Einsäulentisch
in einer prinzipiellen Darstellung.
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Die
Säule 10 kann
auch an einem Tischgestell befestigt sein. Das ist vorteilhafterweise
eine parallel zur Tischplatte 9 angeordnete Traverse ds Tischgestells 11.
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Die 4 zeigt
dazu ein quaderförmiges
Modul 1 an einem Tischgestell 11 in einer prinzipiellen Darstellung.
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Die
zweiten Öffnungen 6 sind
dabei gleichzeitig Befestigungselemente für das quaderförmige Modul 1.
Bei einer derartigen Platzierung ist der Innenraum mit der ersten Öffnung 3 und
den Durchbrüchen 5 bei Öffnung des
quaderförmigen
Moduls 1 frei zugänglich.
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In
einer weiteren Ausführungsform
ist eine Säule 10 mit
einem Standfuß 12 verbunden.
Die zweiten Öffnungen 6 von
quaderförmigen
Modulen 1 sind gleichzeitig Befestigungselemente, wobei
diese einfach auf die Säule 10 aufgeschoben
sind. Damit sind die quaderförmigen
Module 1 hochkant aufgestellt.
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Die
Säulen 10 der
Ausführungsformen
sind als ein Zylinder gleichzeitig ein erster Bestandteil eines
Drehgelenks, so dass die mit der Säule 10 verbundenen
quaderförmigen
Module 1 als zweiter Bestandteil des Drehgelenks drehbar
angeordnet sind.