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DE102009010228A1 - Arbeitstisch - Google Patents

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DE102009010228A1
DE102009010228A1 DE200910010228 DE102009010228A DE102009010228A1 DE 102009010228 A1 DE102009010228 A1 DE 102009010228A1 DE 200910010228 DE200910010228 DE 200910010228 DE 102009010228 A DE102009010228 A DE 102009010228A DE 102009010228 A1 DE102009010228 A1 DE 102009010228A1
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DE
Germany
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work table
plate
lower plate
table according
receiving compartment
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE200910010228
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English (en)
Inventor
Eberhard Römer
Joachim Scharnweber
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COMFORTTABLE COMP INTEGRIERT G
COMFORTTABLE COMPUTER INTEGRIERT GmbH
Original Assignee
COMFORTTABLE COMP INTEGRIERT G
COMFORTTABLE COMPUTER INTEGRIERT GmbH
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Publication date
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Priority to EP10152146A priority patent/EP2220963A3/de
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Arbeitstisch (1) mit mindestens einem Aufnahmefach (6), das zur Unterbringung technischer Geräte (10) ausgebildet ist. Erfindungsgemäß weist der Arbeitstisch (1) eine obere Platte (2) und eine untere Platte (3) auf, die parallel und unmittelbar aneinander angrenzend angeordnet und relativ zueinander verschiebbar sind, wobei durch Verschieben der Platten (2, 3) relativ zueinander das Aufnahmefach (6) freigegeben oder geschlossen wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Arbeitstisch mit einem Aufnahmefach, das zur Unterbringung technischer Geräte ausgebildet ist. Bei den technischen Geräten handelt es sich insbesondere um Datenverarbeitungs- und Kommunikationsgeräte, die in den Arbeitstisch integriert sind.
  • Moderne Arbeitsplätze weisen eine Vielzahl technischer Geräte wie Personal Computer (PCs), Drucker, Diktiergeräte, Telefone und Telefaxe auf. Dies führt häufig dazu, dass die Arbeitsplatte eines Arbeitstisches als Geräteabstellplatz umfunktioniert und für Büroarbeiten kaum noch nutzbar ist. Insbesondere Personal Computer nehmen einen erheblichen Platz in Anspruch.
  • Aus der Druckschrift DE 195 33 494 C2 ist eine Arbeitseinheit bekannt, die eine einfache Integration aller Geräte eines modernen Büroarbeitsplatzes in die Arbeitseinheit ermöglicht. Hierzu weist die Arbeitseinheit eine aufklappbare Oberplatte sowie einen oder mehrere Container auf, die an der der Oberplatte zugewandten Seite offen sind und die Unterbringung einer Vielzahl von technischen Geräten oder Teilen davon ermöglichen. Die Oberplatte dient dabei als Deckel für den oder die Container.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen weiteren Arbeitstisch mit einem Aufnahmefach zur Unterbringung technischer Geräte bereitzustellen, der eine Integration technischer Geräte, insbesondere eines Computers sowie der zugehörigen Verkabelung, in den Arbeitstisch ermöglicht.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Arbeitstisch mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Danach weist der Arbeitstisch eine obere und eine untere Platte auf, die parallel und unmittelbar aneinander angrenzend angeordnet und dabei relativ zueinander verschiebbar sind. Durch Verschieben der Platten relativ zueinander wird das Aufnahmefach freigegeben oder geschlossen.
  • Die vorliegende Erfindung stellt eine Lösung bereit, bei der durch horizontales Verschieben zweier übereinander liegender Platten ein Aufnahmefach freigegeben oder geschlossen werden kann. Das Aufnahmefach dient dabei der Aufnahme und Unterbringung technischer Geräte wie eines Computers. In der geöffneten Position können technische Geräte und die zugehörige Verkabelung in das Aufnahmefach eingeführt werden. In der geschlossenen Position sind die technischen Geräte und zugehörige Kabel in dem Aufnahmefach sicher verstaut, ohne dass sie Platz auf der Arbeitsoberfläche des Arbeitstisches oder neben oder unter dem Arbeitstisch beanspruchen würden, und unter Bereitstellen eines aufgeräumten Erscheinungsbildes.
  • In einem Ausführungsbeispiel der Erfindung stellt die obere Platte die Arbeitsplatte des Arbeitstisches dar. In der unteren Platte ist mindestens eine Aussparung vorgesehen, über die ein Zugang zu dem unterhalb der unteren Platte angeordneten Aufnahmefach bereitgestellt wird. Durch Vorschieben der oberen Platte gegenüber der unteren Platte wird die Aussparung in der unteren Platte zugänglich oder verschlossen und damit ein Zugang zu dem Aufnahmefach freigegeben oder verschlossen.
  • Das Aufnahmefach wird beispielsweise durch einen Kanal gebildet ist, der sich von einer Schmalseite des Arbeitstisches zu der anderen Schmalseite des Arbeitstisches erstreckt.
  • Das Aufnahmefach ist an seiner der unteren Platte zugewandten Seite offen ausgebildet und derart am Arbeitstisch befestigt, dass durch die Aussparung ein Zugang zu dem Aufnahmefach vorliegt. Der Querschnitt ist beispielsweise rechteckförmig.
  • Die Höhe des Aufnahmefachs ist beispielsweise derart bemessen, dass ein kleiner Computer wie beispielsweise ein Slimline-PC oder ein Mini-PC in dem Aufnahmefach verstaut werden kann. Es kann mit einem elektromagnetische Strahlung abschirmenden Material und/oder einem schallabsorbierenden Material ausgekleidet sein. Das Aufnahmefach kann des Weiteren mehrere Öffnungen aufweisen, die z. B. das Durchführen von Leitungen zur Stromversorgung, zur Verbindung mit Peripheriegeräten und zur Telekommunikation ermöglichen.
  • In einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, dass an der einem Nutzer des Arbeitstisches abgewandten Stirnseite des Arbeitstisches ein Querholz mit der unteren Platte fest verbunden ist, das sich zwischen den Schmalseiten des Arbeitstisches erstreckt und eine einem Nutzer des Arbeitstisches zugewandte Längskante aufweist, an die die einem Nutzer des Arbeitstisches abgewandten Längsseite der obere Platte in der Verschlussposition angrenzt. Das Querholz ist dabei beispielsweise plattenförmig ausgebildet und besitzt die gleiche Dicke wie die obere Platte. Über ein solches Querholz wird ein stirnseitiger Anschlag für die obere Platte bereitgestellt.
  • In einer weiteren Ausgestaltung weist der Arbeitstisch eine Verriegelungsvorrichtung auf, mittels derer eine Relativbewegung zwischen der oberen Platte und der unteren Platte in der Verschlussposition sperrbar ist. Hierdurch können in dem Aufnahmefach enthaltene Computerhardware oder andere technische Geräte vor dem Zugriff Unbefugter geschützt werden.
  • Weiter weist der Arbeitstisch bevorzugt Mittel beispielsweise in Form eines Anschlages oder einer Rastvorrichtung auf, die eine Relativbewegung der oberen Platte relativ zu der unteren Platte nur über eine definierte Wegstrecke erlauben. Hierdurch wird verhindert, dass die obere Platte vollständig von der unteren Platte entfernt werden kann.
  • Zur Bereitstellung einer definierten Relativbewegung zwischen der oberen Platte und der unteren Platte ist in einer Ausgestaltung der Erfindung eine Linearführung vorgesehen, die ausschließlich eine Bewegung der oberen Platte gegenüber der unteren Platte in der Ebene der jeweiligen Platten erlaubt. Die Linearführung ist in einer Ausführungsvariante als Schwalbenschwanzführung ausgeführt. In einer anderen Ausführungsvariante umfasst die Linearführung eine mit der oberen Platte verbundene Leiste, die den Rand der unteren Platte umgreift und dabei einen Formschluss zwischen der oberen Platte und der unteren Platte bereitstellt.
  • Zusätzlich kann mindestens eine Längsnut in der einen Platte ausgebildet sein, in die mindestens ein entsprechend geformter Vorsprung der anderen Platte eingreift. Dies reduziert die Gefahr eines Verkantens der beiden Platten bei einer Verschiebebewegung.
  • Die Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die Figuren der Zeichnungen anhand mehrerer Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 in perspektivischer Darstellung einen erfindungsgemäßen Arbeitstisch mit einer Oberplatte und einer Grundplatte im geöffneten Zustand;
  • 2 eine perspektivische Ansicht des Arbeitstisches der 1 in teilweise zusammengebautem Zustand, wobei die Oberplatte getrennt von der Grundplatte dargestellt ist;
  • 3 den Arbeitstisch der 1 in teilweise zusammengebautem Zustand;
  • 4 eine weitere perspektivische Ansicht des Arbeitstisches der 1 in geöffnetem Zustand;
  • 5 eine perspektivische Ansicht in Richtung der Stirnseite des Arbeitstisches der 1 in geschlossenem Zustand;
  • 6 eine perspektivischer Ansicht in Richtung der Rückseite des Arbeitstisches der 1 in geschlossenem Zustand;
  • 7 eine beispielhafte Ausgestaltung des Aufnahmefachs des Arbeitstisches;
  • 8 eine perspektivische Darstellung einer seitlichen Linearführung zwischen der Oberplatte und der Grundplatte, wobei der Linearführung eine Schwalbenschwanzverzahnung aufweist;
  • 9 in Querschnittsansicht ein alternatives Ausführungsbeispiel einer Linearführung zwischen der Oberplatte und der Grundplatte, wobei die Oberplatte mit einem die Grundplatte seitlich umgreifenden Formschlussteil verbunden ist; und
  • 10 eine in der Grundplatte ausgebildete längliche Führungsnut, die eine verkantfreie Führung zwischen der Oberplatte und der Grundplatte bereitstellt.
  • Die 1 zeigt einen Arbeitstisch 1, der eine Oberplatte 2 und eine Grundplatte 3 umfasst. Die Grundplatte 3 wird nachfolgend auch als Unterplatte bezeichnet. Die Oberplatte 2 und die Grundplatte 3 sind parallel zueinander angeordnet und liegen unmittelbar aufeinander auf. Sie sind über eine in den 8 und 9 beispielhaft dargestellte Linearführung in ihrer Erstreckungsebene, also in horizontaler Richtung, relativ zueinander bewegbar. Dabei ist die Oberplatte 2 über die Linearführung relativ zu der Grundplatte 3 verschiebbar, und zwar im dargestellten Ausführungsbeispiel derart, dass die Oberplatte 2 ausgehend von einer in den 5 und 6 dargestellten geschlossenen Position in eine in den 1 und 4 dargestellte geöffnete Position verschiebbar ist.
  • Die Oberplatte 2 stellt die Arbeitsplatte des Arbeitstisches 1 dar. Sie ist beispielsweise als laminatbeschichtete Möbelplatte ausgeführt. Die Grundplatte 3 besteht bevorzugt ebenfalls aus einem Holzwerkstoff, wie beispielsweise einer Sperrholzplatte, einer Laminatplatte oder einer Spanplatte. Sämtliche Bestandteile des Arbeitstisches 1 sind in einer Ausgestaltung aus Holz gefertigt.
  • Der Arbeitstisch 1 ist entsprechend der üblichen Form eines Schreibtisches im rechteckförmig ausgebildet. Er besitzt somit zwei Schmalseiten 101, 102, eine Stirnseite 103 und eine Rückseite 104. Benachbart der Stirnseite 103, und damit benachbart der einem Nutzer des Arbeitstisches abgewandten Längsseite des Arbeitstisches, weist die Grundplatte 3 zwei Aussparungen 71, 72 auf. Zwischen den Aussparungen 71, 72 bildet die Grundplatte Stege 31, 32, 33 aus. Dabei wird darauf hingewiesen, dass das Vorhandensein von zwei Aussparungen 71, 72 lediglich beispielhaft zu verstehen ist. Es können auch eine andere Anzahl von Aussparungen vorgesehen sein, wahlweise auch in anderer Form und an anderer Stelle der Grundplatte 3.
  • Die Grundplatte 3 ist an den beiden Schmalseiten 101, 102 des Arbeitstisches 1 jeweils mit mindestens einem Standelement 5 verbunden. Im dargestellten Ausführungsbeispiel wird ein Standelement jeweils durch eine rechteckförmige Platte 5 gebildet. Alternativ können jedoch auch Tischbeine als Standelemente vorgesehen sein.
  • Der Arbeitstisch 1 weist des Weiteren ein Aufnahmefach 6 auf. Dieses ist im Querschnitt rechteckförmig ausgebildet, wobei die der Grundplatte 3 zugewandte obere Seite offen ausgebildet ist. Das Aufnahmefach 6 erstreckt sich von einer Schmalseite 101 bis zur anderen Schmalseite 102 des Arbeitstisches und ist so an der Grundplatte 3 und/oder den Standelementen 5 befestigt, dass durch die Aussparungen 71, 72 in der Grundplatte 3 von oben ein Zugang zu dem Aufnahmefach 6 gegeben ist.
  • An der dem Nutzer abgewandten Stirnseite 103 des Arbeitstisches 1 ist des Weiteren ein Querholz 4 vorgesehen, das mit der Grundplatte 3 fest verbunden ist. Das Querholz weist eine einem Nutzer zugewandte Längskante 40 auf, die im geschlossenen Zustand des Arbeitstisches, wie er in den 5 und 6 dargestellt ist, unmittelbar an einer vorderen Längskante 20 der Oberplatte 2 anliegt. Das Querholz 4 ist dabei ebenso wie die Oberplatte 2 und die Grundplatte 3 plattenförmig ausgebildet und weist die gleiche Dicke wie die Oberplatte 2 auf. Die Breite stimmt mit der Breite des Arbeitstisches überein.
  • Das Querholz 4 stellt über seine Längskante 40 einen Anschlag für die Bewegung der Oberplatte 2 dar. Wenn die Längskante 20 der Oberplatte 2 gegen die Längskante 40 des Querholzes 4 gelangt, ist der Arbeitstisch 1 geschlossen. Über eine optionale nicht dargestellte Verriegelungsvorrichtung, die beispielsweise einen Schließzylinder umfasst, kann in der geschlossenen Position der Arbeitstisch 1 verriegelt werden, so dass die Oberplatte 2 nicht mehr relativ zu der Grundplatte 3 bewegbar ist.
  • Das Aufnahmefach 6 dient der Aufnahme technischer Geräte, insbesondere eines Computers sowie einer zugehörigen Verkabelung und Stromversorgung. Dies ist beispielhaft in der 7 dargestellt. Danach befindet sich in dem Aufnahmefach 6 ein Kabelkanal 61, der sich längs zwischen den Schmalseiten des Arbeitstisches 1 erstreckt. Der Kabelkanal 61 ist im Schnitt ebenfalls rechteckförmig und grenzt an die eine Seitenwand des rechteckförmigen Aufnahmefachs 6 an. In dem Aufnahmefach 6 sind des Weiteren ein Computer 10 und eine Steckdose 610 angeordnet. Eine Mehrzahl von Kabel 611, die in dem Kabelkanal 61 geführt werden, dient der Stromversorgung und kommunikationstechnischen Anbindung des Computers 10. Der Computer 10 ist beispielsweise ein so genannter Slimline-PC oder Mini-PC, der sich durch eine geringe Baugröße auszeichnet.
  • Über die Steckdose 610 können weitere technische Geräte im Aufnahmefach 6 angeordnet werden.
  • Die Abmessungen des Aufnahmefachs 6 betragen beispielsweise 0,3 m × 0,3 m × 1,5 m (Höhe × Breite × Länge). Je nach benötigtem Platzbedarf können die Abmessungen aber auch anders sein. Beispielsweise kann die Höhe zwischen 0,1 m und 0,5 m, die Breite zwischen 0,1 m und 0,5 m und die Länge zwischen 0,8 m und 2,5 m variieren.
  • Das Aufnahmefach 6 sowie die Standelemente 5 des Arbeitstisches 1 weisen eine Mehrzahl von Öffnungen auf, die die Durchführung elektrischer Kabel ermöglichen, und dadurch beispielsweise das Herausführen von Kabeln aus dem Aufnahmefach 6 zum Anschluss eines Bildschirmes, zum Anschluss an eine in einer benachbarten Wand ausgebildeten Steckdose oder zum kommunikationstechnischen Anschluss an benachbarte, entsprechend ausgebildete Arbeitstische. Hierzu weisen die Standelemente 5 Aussparungen 51 auf, die im Bereich der Stirnseiten des Aufnahmefachs 6 in den Standelementen 5 ausgebildet sind, so dass Kabel in Längsrichtung des Aufnahmefaches 6 aus der Arbeitseinheit 1 herausgeführt bzw. in diese hineingebracht werden können. Des Weiteren weist das Aufnahmefach 6, wie in der 2 zu erkennen ist, an mindestens einer Wand, insbesondere an der Bodenwand oder an einer der Seitenwände, Aussparungen 61 auf, über die beispielsweise ein Stromkabel zugeführt werden kann.
  • Weitere Aussparungen 9 (vgl. 5 und 6) werden durch Aussparungen 21 in der Oberplatte 2 und Aussparungen 41 in dem Querholz 4 gebildet. Im geschlossenen Zustand bilden diese Aussparungen 21, 41 die in den 5 und 6 dargestellten Öffnungen 9. Über diese Öffnungen kann beispielsweise ein Kabel zum Anschluss eines Bildschirmes oder einer Tastatur aus dem Aufnahmefach 6 herausgeführt werden. Dabei kann vorgesehen sein, dass ein Computerbildschirm im Bereich des Querholzes 4 auf dem Arbeitstisch 1 angeordnet ist, so dass ein Öffnen und Schließen des Arbeitstisches ohne die Notwendigkeit des Umstellens des Computerbildschirmes möglich ist.
  • Die Anzahl, Größe und Form der Öffnungen 9 ist lediglich beispielhaft dargestellt. Beispielsweise kann alternativ vorgesehen sein, dass im Wesentlichen rechteckförmige Aussparungen entweder an der Längskante 20 der Oberplatte 2, an der Längskante 40 des Querholzes 4 oder durch diese beiden zusammen gebildet sind, die dann durch eine oder mehrere Bürstenleisten verschlossen sind, durch die Kabel in das Aufnahmefach 6 geführt bzw. aus diesem herausgeführt werden können.
  • Anhand der 8 und 9 wird im Folgenden die Art der Linearführung zwischen der Oberplatte 2 und der Grundplatte 3 erläutert. Gemäß einer in der 8 dargestellten ersten Ausgestaltung ist die Linearführung als Schwalbenschwanzführung ausgebildet. Im seitlichen Randbereich der Oberplatte 2 ist dazu unterhalb der Oberplatte 2 eine Leiste 22 mit einer schrägen Stirnseite 221 befestigt, wobei die Stirnseite 221 der ebenfalls angeschrägten Stirnseite 35 der Grundplatte 3 zugewandt ist und diese parallel zueinander verlaufen. Der Winkel der Schwalbenschwanzverzahnung beträgt beispielsweise zwischen 20° und 40°, insbesondere etwa 30°. Entsprechende Linearführungen sind an den beiden Seiten der Arbeitseinheit 1 ausgebildet.
  • Durch die beschriebene Linearführung wird zum einen ein Verschieben der Oberplatte 2 relativ zu der Grundplatte 3 ermöglicht. Gleichzeitig bewirkt die Schwalbenschwanzführung einen Formschluss, der eine vertikale Bewegung der Oberplatte 2 gegenüber der Grundplatte 3 verhindert, so dass die Oberplatte 2 nicht hochgekantet werden kann.
  • Die Herstellung der Schwalbenschwanzführung ist in einfacher Weise möglich, da hierzu lediglich die Unterplatte 3 entlang einer Linie, die später die angeschrägte Stirnseite 35 bildet, schräg durchgesägt werden muss. Das dabei entstehende abfallende Teil bildet die Leiste 22 und wird an der Unterseite der Oberplatte 2 befestigt.
  • Die Abmessungen der Leiste 22 stimmen mit den Abmessungen der Oberplatte 2 überein, so dass diese an der Seitenkante des Arbeitstisches 1 bündig abschließen. Die Dicke der Leiste 22 entspricht der Dicke der Grundplatte 3. Die Leiste 22 bildet damit gleichzeitig eine Art Sichtblende, die die Grundplatte 2 optisch verdeckt. Optisch entsteht dabei der Eindruck, als ob eine einzige Arbeitsplatte mit einer Dicke vorhanden sei, die gleich der Summe der Dicken von Oberplatte 2 und Grundplatte 3 ist. Diese sind bevorzugt beide gleich dick, so dass optisch die Oberplatte 2 doppelt so dick erscheint als sie tatsächlich ist. Die Dicke der Grundplatte 3 und der Oberplatte 3 beträgt beispielsweise jeweils zwischen 10 und 30 mm, beispielsweise jeweils 20 mm, für welchen Fall optisch bei seitlicher Betrachtung der Arbeitseinheit eine 40 mm starke Arbeitsplatte vorliegt.
  • Zum Erzielen der optischen Wirkung einer einzigen Arbeitsplatte weist die Oberplatte 2 auch an ihrer Rückseite 104 eine Sichtblende 23 auf, wie beispielsweise in den 2, 3 und 6 dargestellt ist.
  • In der 2 ist die Oberplatte 2 mit der Sichtblende 23 und der Leiste 22 der Linearführung im noch nicht montierten Zustand, also vor der Verbindung mit der Grundplatte 3 dargestellt. Es ist zu erkennen, dass die Leiste 22 der Linearführung einen vorstehenden Bereich 22a aufweist, der über die vordere Längskante 20 der Oberplatte 2 hinausragt. Dieser Bereich 22a kommt in der geschlossenen Position des Arbeitstisches 1 unterhalb des Querholzes 4 zur Anlage an die entsprechende Stirnfläche der Grundplatte 3. In der 3 ist auch zu erkennen, dass ebenfalls das Querholz 4 eine Sichtblende 42 aufweist, so dass der Arbeitstisch 1 von allen vier Seiten als Arbeitstisch mit einer einheitlichen Dicke wirkt.
  • Zur Verbindung der Oberplatte 2 mit der Grundplatte 3 wird die Oberplatte mittels der Linearführung auf die Grundplatte 3 aufgeschoben. In der 3 ist die Oberplatte 2 auf die Grundplatte 3 aufgeschoben. Es wird nun noch das eine Standelement 5 montiert. Die Montage des Arbeitstisches ist dann abgeschlossen.
  • Zur Verbindung der einzelnen Elemente, insbesondere zur Verbindung der Grundplatte 3 mit den Standelementen 4 sowie zur Verbindung des Aufnahmefachs 6 zum einen mit der Grundplatte 3 und zum anderen mit den Standelementen 5 sind beispielsweise Schrauben 8 vorgesehen, die in üblicher Weise die entsprechenden Teile verbinden.
  • Wie insbesondere in den 2 und 3 erkennbar ist, weist das Standelement 5 an seiner oberen Kante, die mit der Grundplatte 3 verbunden wird, eine längliche Aussparung 52 auf. Diese Aussparung 52 dient der optionalen Befestigung eines Verbindungsteils beispielsweise in Form eines Verbindungsbleches oder Holzelementes, mittels der die Arbeitseinheit mit einer weiteren, entsprechend ausgebildeten Arbeitseinheit verbunden werden kann.
  • Die 9 zeigt eine alternative Ausführung der Längsführung zwischen der Oberplatte 2 und der Grundplatte 3. Danach ist eine Leiste 24 vorgesehen, die einen sich unterhalb der Grundplatte 3 erstreckenden Vorsprung 240 aufweist und hierdurch zum einen eine Linearführung bereitstellt und zum anderen einen Formschluss, der eine Bewegung der Oberplatte 2 winklig oder senkrecht zur Grundplatte 2 verhindert.
  • In beiden Varianten der Längsführung weist die Unterplatte 3 eine geringfügig geringere Länge zwischen den beiden Schmalseiten 101, 102 auf, da nicht die Unterplatte 3 selbst, sondern die Leiste 22, 24 bündig mit der Oberplatte 2 abschließt. Abgesehen des Weiteren von dem Querholz 4 weisen die obere Platte 2 und die untere Platte 3 jedoch im wesentlichen gleiche Abmessungen auf.
  • Die in den 8 und 9 dargestellten Ausführungsbeispiele einer Linearführung sind nur beispielhaft zu verstehen. Beliebige andere Arten der Linearführung können vorgesehen sein.
  • Die 10 zeigt eine weitere Ausführungsvariante der Erfindung, bei der in der Grundplatte 3 eine zusätzliche Längsführung in Form einer Nut 36 ausgebildet ist. Die Nut verläuft dabei in der Verschieberichtung der Platten 2, 3. Auf der Unterseite der Oberplatte 2 sind ein oder mehrere Vorsprünge (nicht dargestellt) dargestellt, die der Form der Nut 36 entsprechen und in diese hineinragen. Durch diese zusätzliche Längsführung wird die Gefahr eines Verkantens der Oberplatte 2 gegenüber der Grundplatte 3 bei einem Verschiebevorgang reduziert.
  • Es kann vorgesehen sein, dass, nachdem die Oberplatte 2 auf der Grundplatte 3 angeordnet ist, die Oberplatte 2 nur über eine begrenzte Wegstrecke relativ zu der Grundplatte 3 bewegbar ist. So soll zum einen gewährleistet werden, dass die Öffnungen 71, 72 zum Zugang zum Aufnahmefach 6 durch Verschieben der Oberplatte 2 freigelegt werden können. Andererseits soll eine vollständige Entfernung der Oberplatte 2 von der Grundplatte 3 verhindert werden. Diese Möglichkeit könnte beispielsweise bei der Verwendung des Arbeitstisches in Schulen Anlass für eine unsachgemäße Nutzung des Arbeitstisches sein. Um die Relativbewegung zwischen den Platten 2, 3 zu begrenzen, ist beispielsweise eine Arretiervorrichtung vorgesehen, beispielsweise in Form eines (nicht dargestellten) Anschlages oder mittels einer Rastvorrichtung, die einrastet, wenn die Oberplatte 2 eine definierte Strecke gegenüber der Grundplatte 3 verschoben ist.
  • In weiteren Ausgestaltungen (nicht dargestellt) kann vorgesehen sein, dass sich unterhalb der Grundplatte 3 an der einem Nutzer zugewandten Rückseite des Arbeitstisches eine oder mehrere Stiftschubladen oder Tastaturauszüge befinden. Weiter kann in die Tischplatte ein USB-Anschluss integriert sein, der den Anschluss von Geräten oder Speichermedien ermöglicht. Die entsprechende Verkabelung wird über eine der Öffnungen des Aufnahmefachs 6 in dieses geführt. Weiter können auch ein DVD- und/oder Disketten-Laufwerk als externes Laufwerk an der Grundplatte 3 und/oder in einer Schublade integriert sein.
  • Ebenfalls kann in einer Ausführungsvariante ein versenkbarer Monitor in den Arbeitstisch integriert sein. Der Monitor ist im Aufnahmefach 6 angeordnet und kann durch eine geeignete Vorrichtung aus dem Aufnahmefach 6 vertikal nach oben verfahren werden, so dass er als Computerbildschirm einsetzbar ist. Dazu kann vorgesehen sein, dass sich in der Oberplatte 2 ein Schlitz oder dergleichen befindet, durch den der Monitor aus dem Aufnahmefach 6 nach oben heraus verfahren bzw. in das Aufnahmefach 6 versenkt werden kann.
  • In einer bevorzugten Ausgestaltung bestehen sämtliche Teile des erfindungsgemäßen Arbeitstisches 1 aus einem Holzwerkstoff, worunter insbesondere Sperrholzplatten, Laminatplatten und Spanplatten verstanden werden. Lediglich die Schrauben oder dergleichen zur Verbindung der einzelnen Elemente des Arbeitstisches bestehen aus Metall. Sofern auch das Aufnahmefach 6 aus Holz gebildet ist, kann vorgesehen sein, dieses mit einer Matte zum Schallschutz und/oder zum Schutz vor elektromagnetischer Strahlung auszukleiden.
  • Der erfindungsgemäße Arbeitstisch 1 sieht eine Relativbewegung zwischen der Oberplatte 3 und der Grundplatte 2 ohne die Verwendung von Rollen, Rollauszügen, metallischen Gleitern oder ähnlichem vor. Vielmehr liegen die Oberplatte 3 und die Grundplatte 2 unmittelbar aneinander an. Über den Reibungskoeffizienten der aneinander grenzenden Flächen der Oberplatte 3 und der Grundplatte 2 kann die Gleitfähigkeit der Platten 2, 3 zueinander eingestellt werden.
  • Eine bevorzugte Anwendung des erfindungsgemäßen Arbeitstisches erfolgt in Bildungseinrichtungen wie Schulen, Callcentern und Großraumbüros. Durch eine Verriegelung der Oberplatte 3 mit der Grundplatte 2 kann sichergestellt werden, dass unbefugte Dritte keinen Zugang zu der im Aufnahmefach angeordneten Hardware erlangen können. Gleichzeitig reduziert die Kapselung des Computers im Aufnahmefach des Arbeitstisches die Geräuschbelastung im Raum.
  • Der erfindungsgemäße Arbeitstisch ist jedoch auch als Einzelplatzvariante für Büros und private Arbeitszimmer geeignet, da durch die Anordnung der technischen Geräte, insbesondere des PCs sowie der zugehörigen Verkabelung und Stromzuführung im Aufnahmefach ein „Kabelsalat” vermieden und ein aufgeräumter Eindruck bereitgestellt wird. In dem Aufnahmefach können dabei auch weitere Kabel, wie z. B. für Telefon oder Schreibtischlampe geführt werden.
  • Trotz der effizienten Verstauung des Computers und/oder anderer technischer Geräte im Aufnahmefach 6 des Arbeitstisches ist ein einfacher und handlicher Zugang zu den technischen Geräten ermöglicht, da hierzu lediglich die Oberplatte 2 gegenüber der Grundplatte 3 verschoben werden muss. Auf der Oberplatte 2 vorhandene Gegenstände müssen dabei nicht zuvor entfernt werden, da durch die Parallelbewegung der Oberplatte 2 diese, anders als bei einer Schwenkbewegung der Oberplatte, nicht umfallen können.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass das An- und Ausschalten eines in dem Aufnahmefach 6 angeordneten Computers auch bei verschlossenem Arbeitstisch unproblematisch ist. So kann ein Ein- und Ausschalten des Computers über Power-Management-Applikationen erfolgen, wie sie an sich bekannt sind (z. B. automatisches Booten bei Stromzufluss).
  • Die Erfindung beschränkt sich in ihrer Ausgestaltung nicht auf die vorstehend dargestellten Ausführungsbeispiele. Beispielsweise kann der Arbeitstisch statt rechteckiger Platten 2, 3 auch in anderer Weise ausgeführte Arbeitstische aufweisen, bei denen die Platten beispielsweise an ihren Ecken abgerundet oder insgesamt oval sind. Weiter kann beispielsweise vorgesehen sein, dass statt eines sich zwischen den Schmalseiten des Arbeitstisches erstreckenden Aufnahmefachs mehrere, gesondert ausgebildete Aufnahmefächer vorgesehen sind, die jeweils einer Aufnahmeöffnung in der Grundplatte zugeordnet sind.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 19533494 C2 [0003]

Claims (25)

  1. Arbeitstisch (1) mit mindestens einem Aufnahmefach (6), das zur Unterbringung technischer Geräte ausgebildet ist, gekennzeichnet durch eine obere Platte (2) und eine untere Platte (3), die parallel und unmittelbar aneinander angrenzend angeordnet und relativ zueinander verschiebbar sind, wobei durch Verschieben der Platten (2, 3) relativ zueinander das Aufnahmefach (6) freigegeben oder geschlossen wird.
  2. Arbeitstisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmefach (6) unterhalb der unteren Platte (3) angeordnet ist.
  3. Arbeitstisch nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Platte (3) mindestens eine Aussparung (71, 72) aufweist, unterhalb derer das Aufnahmefach (6) zur Unterbringung technischer Geräte angeordnet ist.
  4. Arbeitstisch nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Aussparung (71, 72) durch Verschieben der oberen Platte (2) gegenüber der unteren Platte (3) freigebbar und verschließbar ist.
  5. Arbeitstisch nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Aussparung (71, 72) benachbart einer einem Nutzer des Arbeitstisches abgewandten Stirnseite (103) des Arbeitstisches in der unteren Platte (3) ausgebildet ist.
  6. Arbeitstisch nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmefach (6) durch einen Kanal gebildet ist, der sich von einer Schmalseite (101) des Arbeitstisches zu der anderen Schmalseite (102) des Arbeitstisches erstreckt.
  7. Arbeitstisch nach einem der Ansprüche 3 bis 6, soweit zurückbezogen auf Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmefach (6) an seiner der unteren Platte (3) zugewandten Seite offen ausgebildet und derart am Arbeitstisch (1) befestigt ist, dass durch die Aussparung (71, 72) ein Zugang zu dem Aufnahmefach (6) vorliegt.
  8. Arbeitstisch nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmefach (6) eine Höhe aufweist, die es erlaubt, einen Computer (10) sowie eine entsprechende Verkabelung und Steckdosen innerhalb des Aufnahmefachs (6) unterzubringen.
  9. Arbeitstisch nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmefach (6) mit einem elektromagnetische Strahlung abschirmenden Material und/oder einem schallabsorbierenden Material ausgekleidet ist.
  10. Arbeitstisch nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der einem Nutzer des Arbeitstisches abgewandten Stirnseite (103) des Arbeitstisches ein Querholz (4) mit der unteren Platte (3) fest verbunden ist, das sich zwischen den Schmalseiten (101, 102) des Arbeitstisches erstreckt und eine einem Nutzer des Arbeitstisches zugewandte Längskante (40) aufweist, an die die einem Nutzer des Arbeitstisches abgewandten Längsseite (20) der obere Platte (2) in der Verschlussposition angrenzt.
  11. Arbeitstisch nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Querholz (4) plattenförmig ausgebildet ist und die gleiche Dicke besitzt wie die obere Platte (2).
  12. Arbeitstisch nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Aufnahmefach (6) mehrere Öffnungen (51, 61, 9) zur Durchführung von Leitungen aufweist.
  13. Arbeitstisch nach Anspruch 12, soweit rückbezogen auf Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass sowohl das Querholz (4) als auch die obere Arbeitsplatte (2) an ihren einander zugewandten Längsseiten (40, 20) ein oder mehrere Aussparungen (41, 21) aufweisen, die bei Aneinanderliegen der Längsseiten (20, 40) Öffnungen (9) bilden, durch die Kabel und dergleichen von dem Aufnahmefach (6) auf die Oberseite des Arbeitstisches (1) geführt werden können.
  14. Arbeitstisch nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungen rechteckförmig ausgebildet sind und in ihnen eine oder mehrere Bürstenleisten angeordnet sind.
  15. Arbeitstisch nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Verriegelungsvorrichtung, mittels derer eine Relativbewegung zwischen der oberen Platte (2) und der unteren Platte (3) in der Verschlussposition sperrbar ist.
  16. Arbeitstisch nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Mittel, die eine Relativbewegung der oberen Platte relativ zu der unteren Platte nur über eine definierte Wegstrecke erlauben.
  17. Arbeitstisch nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Linearführung (22, 24), die ausschließlich eine Bewegung der oberen Platte (2) gegenüber der unteren Platte (3) in der Ebene der jeweiligen Platten erlaubt.
  18. Arbeitstisch nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Linearführung als Schwalbenschwanzführung (22) ausgeführt ist.
  19. Arbeitstisch nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Linearführung eine mit der oberen Platte (2) verbundene Leiste (24) umfasst, die den Rand der unteren Platte (3) umgreift und dabei einen Formschluss zwischen der oberen Platte (2) und der unteren Platte (3) bereitstellt.
  20. Arbeitstisch nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass als Linearführung mindestens eine Längsnut (36) in der einen Platte (3) ausgebildet ist, in die mindestens ein entsprechend geformter Vorsprung der anderen Platte (2) eingreift.
  21. Arbeitstisch nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Platte (2) die Arbeitsplatte des Arbeitstisches (1) ausbildet.
  22. Arbeitstisch nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Platte (3) an ihren beiden Schmalseiten jeweils mit mindestens einem Standelement (5) verbunden ist.
  23. Arbeitstisch nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Standelemente des Arbeitstisches als rechteckförmige Platten (5) ausgebildet sind.
  24. Arbeitstisch nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Platte (2) und untere Platte (3) aus Holzwerkstoffen gebildet sind.
  25. Arbeitstisch nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Platte (2) und die untere Platte (3) im Wesentlichen gleiche Abmessungen aufweisen.
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