-
Die
Erfindung betrifft einen Arbeitstisch mit einem Aufnahmefach, das
zur Unterbringung technischer Geräte ausgebildet ist. Bei
den technischen Geräten handelt es sich insbesondere um
Datenverarbeitungs- und Kommunikationsgeräte, die in den Arbeitstisch
integriert sind.
-
Moderne
Arbeitsplätze weisen eine Vielzahl technischer Geräte
wie Personal Computer (PCs), Drucker, Diktiergeräte, Telefone
und Telefaxe auf. Dies führt häufig dazu, dass
die Arbeitsplatte eines Arbeitstisches als Geräteabstellplatz
umfunktioniert und für Büroarbeiten kaum noch
nutzbar ist. Insbesondere Personal Computer nehmen einen erheblichen
Platz in Anspruch.
-
Aus
der Druckschrift
DE
195 33 494 C2 ist eine Arbeitseinheit bekannt, die eine
einfache Integration aller Geräte eines modernen Büroarbeitsplatzes
in die Arbeitseinheit ermöglicht. Hierzu weist die Arbeitseinheit
eine aufklappbare Oberplatte sowie einen oder mehrere Container
auf, die an der der Oberplatte zugewandten Seite offen sind und
die Unterbringung einer Vielzahl von technischen Geräten oder
Teilen davon ermöglichen. Die Oberplatte dient dabei als
Deckel für den oder die Container.
-
Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen weiteren
Arbeitstisch mit einem Aufnahmefach zur Unterbringung technischer
Geräte bereitzustellen, der eine Integration technischer
Geräte, insbesondere eines Computers sowie der zugehörigen
Verkabelung, in den Arbeitstisch ermöglicht.
-
Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Arbeitstisch
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Ausgestaltungen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
-
Danach
weist der Arbeitstisch eine obere und eine untere Platte auf, die
parallel und unmittelbar aneinander angrenzend angeordnet und dabei relativ
zueinander verschiebbar sind. Durch Verschieben der Platten relativ
zueinander wird das Aufnahmefach freigegeben oder geschlossen.
-
Die
vorliegende Erfindung stellt eine Lösung bereit, bei der
durch horizontales Verschieben zweier übereinander liegender
Platten ein Aufnahmefach freigegeben oder geschlossen werden kann.
Das Aufnahmefach dient dabei der Aufnahme und Unterbringung technischer
Geräte wie eines Computers. In der geöffneten
Position können technische Geräte und die zugehörige
Verkabelung in das Aufnahmefach eingeführt werden. In der
geschlossenen Position sind die technischen Geräte und
zugehörige Kabel in dem Aufnahmefach sicher verstaut, ohne
dass sie Platz auf der Arbeitsoberfläche des Arbeitstisches oder
neben oder unter dem Arbeitstisch beanspruchen würden,
und unter Bereitstellen eines aufgeräumten Erscheinungsbildes.
-
In
einem Ausführungsbeispiel der Erfindung stellt die obere
Platte die Arbeitsplatte des Arbeitstisches dar. In der unteren
Platte ist mindestens eine Aussparung vorgesehen, über
die ein Zugang zu dem unterhalb der unteren Platte angeordneten
Aufnahmefach bereitgestellt wird. Durch Vorschieben der oberen Platte
gegenüber der unteren Platte wird die Aussparung in der
unteren Platte zugänglich oder verschlossen und damit ein
Zugang zu dem Aufnahmefach freigegeben oder verschlossen.
-
Das
Aufnahmefach wird beispielsweise durch einen Kanal gebildet ist,
der sich von einer Schmalseite des Arbeitstisches zu der anderen Schmalseite
des Arbeitstisches erstreckt.
-
Das
Aufnahmefach ist an seiner der unteren Platte zugewandten Seite
offen ausgebildet und derart am Arbeitstisch befestigt, dass durch
die Aussparung ein Zugang zu dem Aufnahmefach vorliegt. Der Querschnitt
ist beispielsweise rechteckförmig.
-
Die
Höhe des Aufnahmefachs ist beispielsweise derart bemessen,
dass ein kleiner Computer wie beispielsweise ein Slimline-PC oder
ein Mini-PC in dem Aufnahmefach verstaut werden kann. Es kann mit
einem elektromagnetische Strahlung abschirmenden Material und/oder
einem schallabsorbierenden Material ausgekleidet sein. Das Aufnahmefach kann
des Weiteren mehrere Öffnungen aufweisen, die z. B. das
Durchführen von Leitungen zur Stromversorgung, zur Verbindung
mit Peripheriegeräten und zur Telekommunikation ermöglichen.
-
In
einer weiteren Ausgestaltung ist vorgesehen, dass an der einem Nutzer
des Arbeitstisches abgewandten Stirnseite des Arbeitstisches ein
Querholz mit der unteren Platte fest verbunden ist, das sich zwischen
den Schmalseiten des Arbeitstisches erstreckt und eine einem Nutzer
des Arbeitstisches zugewandte Längskante aufweist, an die
die einem Nutzer des Arbeitstisches abgewandten Längsseite der
obere Platte in der Verschlussposition angrenzt. Das Querholz ist
dabei beispielsweise plattenförmig ausgebildet und besitzt
die gleiche Dicke wie die obere Platte. Über ein solches
Querholz wird ein stirnseitiger Anschlag für die obere
Platte bereitgestellt.
-
In
einer weiteren Ausgestaltung weist der Arbeitstisch eine Verriegelungsvorrichtung
auf, mittels derer eine Relativbewegung zwischen der oberen Platte
und der unteren Platte in der Verschlussposition sperrbar ist. Hierdurch
können in dem Aufnahmefach enthaltene Computerhardware
oder andere technische Geräte vor dem Zugriff Unbefugter
geschützt werden.
-
Weiter
weist der Arbeitstisch bevorzugt Mittel beispielsweise in Form eines
Anschlages oder einer Rastvorrichtung auf, die eine Relativbewegung
der oberen Platte relativ zu der unteren Platte nur über eine
definierte Wegstrecke erlauben. Hierdurch wird verhindert, dass
die obere Platte vollständig von der unteren Platte entfernt
werden kann.
-
Zur
Bereitstellung einer definierten Relativbewegung zwischen der oberen
Platte und der unteren Platte ist in einer Ausgestaltung der Erfindung eine
Linearführung vorgesehen, die ausschließlich eine
Bewegung der oberen Platte gegenüber der unteren Platte
in der Ebene der jeweiligen Platten erlaubt. Die Linearführung
ist in einer Ausführungsvariante als Schwalbenschwanzführung
ausgeführt. In einer anderen Ausführungsvariante umfasst
die Linearführung eine mit der oberen Platte verbundene Leiste,
die den Rand der unteren Platte umgreift und dabei einen Formschluss
zwischen der oberen Platte und der unteren Platte bereitstellt.
-
Zusätzlich
kann mindestens eine Längsnut in der einen Platte ausgebildet
sein, in die mindestens ein entsprechend geformter Vorsprung der
anderen Platte eingreift. Dies reduziert die Gefahr eines Verkantens
der beiden Platten bei einer Verschiebebewegung.
-
Die
Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die Figuren der
Zeichnungen anhand mehrerer Ausführungsbeispiele näher
erläutert. Es zeigen:
-
1 in
perspektivischer Darstellung einen erfindungsgemäßen
Arbeitstisch mit einer Oberplatte und einer Grundplatte im geöffneten
Zustand;
-
2 eine
perspektivische Ansicht des Arbeitstisches der 1 in
teilweise zusammengebautem Zustand, wobei die Oberplatte getrennt
von der Grundplatte dargestellt ist;
-
3 den
Arbeitstisch der 1 in teilweise zusammengebautem
Zustand;
-
4 eine
weitere perspektivische Ansicht des Arbeitstisches der 1 in
geöffnetem Zustand;
-
5 eine
perspektivische Ansicht in Richtung der Stirnseite des Arbeitstisches
der 1 in geschlossenem Zustand;
-
6 eine
perspektivischer Ansicht in Richtung der Rückseite des
Arbeitstisches der 1 in geschlossenem Zustand;
-
7 eine
beispielhafte Ausgestaltung des Aufnahmefachs des Arbeitstisches;
-
8 eine
perspektivische Darstellung einer seitlichen Linearführung
zwischen der Oberplatte und der Grundplatte, wobei der Linearführung
eine Schwalbenschwanzverzahnung aufweist;
-
9 in
Querschnittsansicht ein alternatives Ausführungsbeispiel
einer Linearführung zwischen der Oberplatte und der Grundplatte,
wobei die Oberplatte mit einem die Grundplatte seitlich umgreifenden
Formschlussteil verbunden ist; und
-
10 eine
in der Grundplatte ausgebildete längliche Führungsnut,
die eine verkantfreie Führung zwischen der Oberplatte und
der Grundplatte bereitstellt.
-
Die 1 zeigt
einen Arbeitstisch 1, der eine Oberplatte 2 und
eine Grundplatte 3 umfasst. Die Grundplatte 3 wird
nachfolgend auch als Unterplatte bezeichnet. Die Oberplatte 2 und
die Grundplatte 3 sind parallel zueinander angeordnet und
liegen unmittelbar aufeinander auf. Sie sind über eine
in den 8 und 9 beispielhaft dargestellte
Linearführung in ihrer Erstreckungsebene, also in horizontaler Richtung,
relativ zueinander bewegbar. Dabei ist die Oberplatte 2 über
die Linearführung relativ zu der Grundplatte 3 verschiebbar,
und zwar im dargestellten Ausführungsbeispiel derart, dass
die Oberplatte 2 ausgehend von einer in den 5 und 6 dargestellten
geschlossenen Position in eine in den 1 und 4 dargestellte
geöffnete Position verschiebbar ist.
-
Die
Oberplatte 2 stellt die Arbeitsplatte des Arbeitstisches 1 dar.
Sie ist beispielsweise als laminatbeschichtete Möbelplatte
ausgeführt. Die Grundplatte 3 besteht bevorzugt
ebenfalls aus einem Holzwerkstoff, wie beispielsweise einer Sperrholzplatte, einer
Laminatplatte oder einer Spanplatte. Sämtliche Bestandteile
des Arbeitstisches 1 sind in einer Ausgestaltung aus Holz
gefertigt.
-
Der
Arbeitstisch 1 ist entsprechend der üblichen Form
eines Schreibtisches im rechteckförmig ausgebildet. Er
besitzt somit zwei Schmalseiten 101, 102, eine
Stirnseite 103 und eine Rückseite 104.
Benachbart der Stirnseite 103, und damit benachbart der
einem Nutzer des Arbeitstisches abgewandten Längsseite
des Arbeitstisches, weist die Grundplatte 3 zwei Aussparungen 71, 72 auf.
Zwischen den Aussparungen 71, 72 bildet die Grundplatte
Stege 31, 32, 33 aus. Dabei wird darauf
hingewiesen, dass das Vorhandensein von zwei Aussparungen 71, 72 lediglich
beispielhaft zu verstehen ist. Es können auch eine andere
Anzahl von Aussparungen vorgesehen sein, wahlweise auch in anderer
Form und an anderer Stelle der Grundplatte 3.
-
Die
Grundplatte 3 ist an den beiden Schmalseiten 101, 102 des
Arbeitstisches 1 jeweils mit mindestens einem Standelement 5 verbunden.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel wird ein Standelement jeweils
durch eine rechteckförmige Platte 5 gebildet. Alternativ
können jedoch auch Tischbeine als Standelemente vorgesehen
sein.
-
Der
Arbeitstisch 1 weist des Weiteren ein Aufnahmefach 6 auf.
Dieses ist im Querschnitt rechteckförmig ausgebildet, wobei
die der Grundplatte 3 zugewandte obere Seite offen ausgebildet
ist. Das Aufnahmefach 6 erstreckt sich von einer Schmalseite 101 bis
zur anderen Schmalseite 102 des Arbeitstisches und ist
so an der Grundplatte 3 und/oder den Standelementen 5 befestigt,
dass durch die Aussparungen 71, 72 in der Grundplatte 3 von
oben ein Zugang zu dem Aufnahmefach 6 gegeben ist.
-
An
der dem Nutzer abgewandten Stirnseite 103 des Arbeitstisches 1 ist
des Weiteren ein Querholz 4 vorgesehen, das mit der Grundplatte 3 fest verbunden
ist. Das Querholz weist eine einem Nutzer zugewandte Längskante 40 auf,
die im geschlossenen Zustand des Arbeitstisches, wie er in den 5 und 6 dargestellt
ist, unmittelbar an einer vorderen Längskante 20 der
Oberplatte 2 anliegt. Das Querholz 4 ist dabei
ebenso wie die Oberplatte 2 und die Grundplatte 3 plattenförmig
ausgebildet und weist die gleiche Dicke wie die Oberplatte 2 auf.
Die Breite stimmt mit der Breite des Arbeitstisches überein.
-
Das
Querholz 4 stellt über seine Längskante 40 einen
Anschlag für die Bewegung der Oberplatte 2 dar.
Wenn die Längskante 20 der Oberplatte 2 gegen
die Längskante 40 des Querholzes 4 gelangt,
ist der Arbeitstisch 1 geschlossen. Über eine
optionale nicht dargestellte Verriegelungsvorrichtung, die beispielsweise
einen Schließzylinder umfasst, kann in der geschlossenen
Position der Arbeitstisch 1 verriegelt werden, so dass
die Oberplatte 2 nicht mehr relativ zu der Grundplatte 3 bewegbar
ist.
-
Das
Aufnahmefach 6 dient der Aufnahme technischer Geräte,
insbesondere eines Computers sowie einer zugehörigen Verkabelung
und Stromversorgung. Dies ist beispielhaft in der 7 dargestellt. Danach
befindet sich in dem Aufnahmefach 6 ein Kabelkanal 61,
der sich längs zwischen den Schmalseiten des Arbeitstisches 1 erstreckt.
Der Kabelkanal 61 ist im Schnitt ebenfalls rechteckförmig
und grenzt an die eine Seitenwand des rechteckförmigen
Aufnahmefachs 6 an. In dem Aufnahmefach 6 sind
des Weiteren ein Computer 10 und eine Steckdose 610 angeordnet.
Eine Mehrzahl von Kabel 611, die in dem Kabelkanal 61 geführt
werden, dient der Stromversorgung und kommunikationstechnischen
Anbindung des Computers 10. Der Computer 10 ist beispielsweise
ein so genannter Slimline-PC oder Mini-PC, der sich durch eine geringe
Baugröße auszeichnet.
-
Über
die Steckdose 610 können weitere technische Geräte
im Aufnahmefach 6 angeordnet werden.
-
Die
Abmessungen des Aufnahmefachs 6 betragen beispielsweise
0,3 m × 0,3 m × 1,5 m (Höhe × Breite × Länge).
Je nach benötigtem Platzbedarf können die Abmessungen
aber auch anders sein. Beispielsweise kann die Höhe zwischen
0,1 m und 0,5 m, die Breite zwischen 0,1 m und 0,5 m und die Länge
zwischen 0,8 m und 2,5 m variieren.
-
Das
Aufnahmefach 6 sowie die Standelemente 5 des Arbeitstisches 1 weisen
eine Mehrzahl von Öffnungen auf, die die Durchführung
elektrischer Kabel ermöglichen, und dadurch beispielsweise
das Herausführen von Kabeln aus dem Aufnahmefach 6 zum
Anschluss eines Bildschirmes, zum Anschluss an eine in einer benachbarten
Wand ausgebildeten Steckdose oder zum kommunikationstechnischen Anschluss
an benachbarte, entsprechend ausgebildete Arbeitstische. Hierzu
weisen die Standelemente 5 Aussparungen 51 auf,
die im Bereich der Stirnseiten des Aufnahmefachs 6 in den
Standelementen 5 ausgebildet sind, so dass Kabel in Längsrichtung
des Aufnahmefaches 6 aus der Arbeitseinheit 1 herausgeführt
bzw. in diese hineingebracht werden können. Des Weiteren
weist das Aufnahmefach 6, wie in der 2 zu
erkennen ist, an mindestens einer Wand, insbesondere an der Bodenwand
oder an einer der Seitenwände, Aussparungen 61 auf, über
die beispielsweise ein Stromkabel zugeführt werden kann.
-
Weitere
Aussparungen 9 (vgl. 5 und 6)
werden durch Aussparungen 21 in der Oberplatte 2 und
Aussparungen 41 in dem Querholz 4 gebildet. Im
geschlossenen Zustand bilden diese Aussparungen 21, 41 die
in den 5 und 6 dargestellten Öffnungen 9. Über
diese Öffnungen kann beispielsweise ein Kabel zum Anschluss
eines Bildschirmes oder einer Tastatur aus dem Aufnahmefach 6 herausgeführt
werden. Dabei kann vorgesehen sein, dass ein Computerbildschirm
im Bereich des Querholzes 4 auf dem Arbeitstisch 1 angeordnet
ist, so dass ein Öffnen und Schließen des Arbeitstisches ohne
die Notwendigkeit des Umstellens des Computerbildschirmes möglich
ist.
-
Die
Anzahl, Größe und Form der Öffnungen 9 ist
lediglich beispielhaft dargestellt. Beispielsweise kann alternativ
vorgesehen sein, dass im Wesentlichen rechteckförmige Aussparungen
entweder an der Längskante 20 der Oberplatte 2,
an der Längskante 40 des Querholzes 4 oder
durch diese beiden zusammen gebildet sind, die dann durch eine oder mehrere
Bürstenleisten verschlossen sind, durch die Kabel in das
Aufnahmefach 6 geführt bzw. aus diesem herausgeführt
werden können.
-
Anhand
der 8 und 9 wird im Folgenden die Art
der Linearführung zwischen der Oberplatte 2 und
der Grundplatte 3 erläutert. Gemäß einer
in der 8 dargestellten ersten Ausgestaltung ist die Linearführung
als Schwalbenschwanzführung ausgebildet. Im seitlichen
Randbereich der Oberplatte 2 ist dazu unterhalb der Oberplatte 2 eine
Leiste 22 mit einer schrägen Stirnseite 221 befestigt,
wobei die Stirnseite 221 der ebenfalls angeschrägten
Stirnseite 35 der Grundplatte 3 zugewandt ist
und diese parallel zueinander verlaufen. Der Winkel der Schwalbenschwanzverzahnung
beträgt beispielsweise zwischen 20° und 40°,
insbesondere etwa 30°. Entsprechende Linearführungen
sind an den beiden Seiten der Arbeitseinheit 1 ausgebildet.
-
Durch
die beschriebene Linearführung wird zum einen ein Verschieben
der Oberplatte 2 relativ zu der Grundplatte 3 ermöglicht.
Gleichzeitig bewirkt die Schwalbenschwanzführung einen
Formschluss, der eine vertikale Bewegung der Oberplatte 2 gegenüber der
Grundplatte 3 verhindert, so dass die Oberplatte 2 nicht
hochgekantet werden kann.
-
Die
Herstellung der Schwalbenschwanzführung ist in einfacher
Weise möglich, da hierzu lediglich die Unterplatte 3 entlang
einer Linie, die später die angeschrägte Stirnseite 35 bildet,
schräg durchgesägt werden muss. Das dabei entstehende
abfallende Teil bildet die Leiste 22 und wird an der Unterseite
der Oberplatte 2 befestigt.
-
Die
Abmessungen der Leiste 22 stimmen mit den Abmessungen der
Oberplatte 2 überein, so dass diese an der Seitenkante
des Arbeitstisches 1 bündig abschließen.
Die Dicke der Leiste 22 entspricht der Dicke der Grundplatte 3.
Die Leiste 22 bildet damit gleichzeitig eine Art Sichtblende,
die die Grundplatte 2 optisch verdeckt. Optisch entsteht
dabei der Eindruck, als ob eine einzige Arbeitsplatte mit einer
Dicke vorhanden sei, die gleich der Summe der Dicken von Oberplatte 2 und
Grundplatte 3 ist. Diese sind bevorzugt beide gleich dick,
so dass optisch die Oberplatte 2 doppelt so dick erscheint
als sie tatsächlich ist. Die Dicke der Grundplatte 3 und
der Oberplatte 3 beträgt beispielsweise jeweils
zwischen 10 und 30 mm, beispielsweise jeweils 20 mm, für
welchen Fall optisch bei seitlicher Betrachtung der Arbeitseinheit
eine 40 mm starke Arbeitsplatte vorliegt.
-
Zum
Erzielen der optischen Wirkung einer einzigen Arbeitsplatte weist
die Oberplatte 2 auch an ihrer Rückseite 104 eine
Sichtblende 23 auf, wie beispielsweise in den 2, 3 und 6 dargestellt
ist.
-
In
der 2 ist die Oberplatte 2 mit der Sichtblende 23 und
der Leiste 22 der Linearführung im noch nicht
montierten Zustand, also vor der Verbindung mit der Grundplatte 3 dargestellt.
Es ist zu erkennen, dass die Leiste 22 der Linearführung
einen vorstehenden Bereich 22a aufweist, der über
die vordere Längskante 20 der Oberplatte 2 hinausragt.
Dieser Bereich 22a kommt in der geschlossenen Position
des Arbeitstisches 1 unterhalb des Querholzes 4 zur
Anlage an die entsprechende Stirnfläche der Grundplatte 3.
In der 3 ist auch zu erkennen, dass ebenfalls das Querholz 4 eine
Sichtblende 42 aufweist, so dass der Arbeitstisch 1 von
allen vier Seiten als Arbeitstisch mit einer einheitlichen Dicke wirkt.
-
Zur
Verbindung der Oberplatte 2 mit der Grundplatte 3 wird
die Oberplatte mittels der Linearführung auf die Grundplatte 3 aufgeschoben.
In der 3 ist die Oberplatte 2 auf die Grundplatte 3 aufgeschoben.
Es wird nun noch das eine Standelement 5 montiert. Die
Montage des Arbeitstisches ist dann abgeschlossen.
-
Zur
Verbindung der einzelnen Elemente, insbesondere zur Verbindung der
Grundplatte 3 mit den Standelementen 4 sowie zur
Verbindung des Aufnahmefachs 6 zum einen mit der Grundplatte 3 und
zum anderen mit den Standelementen 5 sind beispielsweise
Schrauben 8 vorgesehen, die in üblicher Weise
die entsprechenden Teile verbinden.
-
Wie
insbesondere in den 2 und 3 erkennbar
ist, weist das Standelement 5 an seiner oberen Kante, die
mit der Grundplatte 3 verbunden wird, eine längliche
Aussparung 52 auf. Diese Aussparung 52 dient der
optionalen Befestigung eines Verbindungsteils beispielsweise in
Form eines Verbindungsbleches oder Holzelementes, mittels der die Arbeitseinheit
mit einer weiteren, entsprechend ausgebildeten Arbeitseinheit verbunden
werden kann.
-
Die 9 zeigt
eine alternative Ausführung der Längsführung
zwischen der Oberplatte 2 und der Grundplatte 3.
Danach ist eine Leiste 24 vorgesehen, die einen sich unterhalb
der Grundplatte 3 erstreckenden Vorsprung 240 aufweist
und hierdurch zum einen eine Linearführung bereitstellt
und zum anderen einen Formschluss, der eine Bewegung der Oberplatte 2 winklig
oder senkrecht zur Grundplatte 2 verhindert.
-
In
beiden Varianten der Längsführung weist die Unterplatte 3 eine
geringfügig geringere Länge zwischen den beiden
Schmalseiten 101, 102 auf, da nicht die Unterplatte 3 selbst,
sondern die Leiste 22, 24 bündig mit
der Oberplatte 2 abschließt. Abgesehen des Weiteren
von dem Querholz 4 weisen die obere Platte 2 und
die untere Platte 3 jedoch im wesentlichen gleiche Abmessungen
auf.
-
Die
in den 8 und 9 dargestellten Ausführungsbeispiele
einer Linearführung sind nur beispielhaft zu verstehen.
Beliebige andere Arten der Linearführung können
vorgesehen sein.
-
Die 10 zeigt
eine weitere Ausführungsvariante der Erfindung, bei der
in der Grundplatte 3 eine zusätzliche Längsführung
in Form einer Nut 36 ausgebildet ist. Die Nut verläuft
dabei in der Verschieberichtung der Platten 2, 3.
Auf der Unterseite der Oberplatte 2 sind ein oder mehrere
Vorsprünge (nicht dargestellt) dargestellt, die der Form
der Nut 36 entsprechen und in diese hineinragen. Durch
diese zusätzliche Längsführung wird die
Gefahr eines Verkantens der Oberplatte 2 gegenüber
der Grundplatte 3 bei einem Verschiebevorgang reduziert.
-
Es
kann vorgesehen sein, dass, nachdem die Oberplatte 2 auf
der Grundplatte 3 angeordnet ist, die Oberplatte 2 nur über
eine begrenzte Wegstrecke relativ zu der Grundplatte 3 bewegbar
ist. So soll zum einen gewährleistet werden, dass die Öffnungen 71, 72 zum
Zugang zum Aufnahmefach 6 durch Verschieben der Oberplatte 2 freigelegt
werden können. Andererseits soll eine vollständige
Entfernung der Oberplatte 2 von der Grundplatte 3 verhindert
werden. Diese Möglichkeit könnte beispielsweise
bei der Verwendung des Arbeitstisches in Schulen Anlass für eine
unsachgemäße Nutzung des Arbeitstisches sein.
Um die Relativbewegung zwischen den Platten 2, 3 zu
begrenzen, ist beispielsweise eine Arretiervorrichtung vorgesehen,
beispielsweise in Form eines (nicht dargestellten) Anschlages oder
mittels einer Rastvorrichtung, die einrastet, wenn die Oberplatte 2 eine
definierte Strecke gegenüber der Grundplatte 3 verschoben
ist.
-
In
weiteren Ausgestaltungen (nicht dargestellt) kann vorgesehen sein,
dass sich unterhalb der Grundplatte 3 an der einem Nutzer
zugewandten Rückseite des Arbeitstisches eine oder mehrere
Stiftschubladen oder Tastaturauszüge befinden. Weiter kann
in die Tischplatte ein USB-Anschluss integriert sein, der den Anschluss
von Geräten oder Speichermedien ermöglicht. Die
entsprechende Verkabelung wird über eine der Öffnungen
des Aufnahmefachs 6 in dieses geführt. Weiter
können auch ein DVD- und/oder Disketten-Laufwerk als externes
Laufwerk an der Grundplatte 3 und/oder in einer Schublade
integriert sein.
-
Ebenfalls
kann in einer Ausführungsvariante ein versenkbarer Monitor
in den Arbeitstisch integriert sein. Der Monitor ist im Aufnahmefach 6 angeordnet
und kann durch eine geeignete Vorrichtung aus dem Aufnahmefach 6 vertikal
nach oben verfahren werden, so dass er als Computerbildschirm einsetzbar
ist. Dazu kann vorgesehen sein, dass sich in der Oberplatte 2 ein
Schlitz oder dergleichen befindet, durch den der Monitor aus dem
Aufnahmefach 6 nach oben heraus verfahren bzw. in das Aufnahmefach 6 versenkt
werden kann.
-
In
einer bevorzugten Ausgestaltung bestehen sämtliche Teile
des erfindungsgemäßen Arbeitstisches 1 aus
einem Holzwerkstoff, worunter insbesondere Sperrholzplatten, Laminatplatten
und Spanplatten verstanden werden. Lediglich die Schrauben oder
dergleichen zur Verbindung der einzelnen Elemente des Arbeitstisches
bestehen aus Metall. Sofern auch das Aufnahmefach 6 aus
Holz gebildet ist, kann vorgesehen sein, dieses mit einer Matte
zum Schallschutz und/oder zum Schutz vor elektromagnetischer Strahlung
auszukleiden.
-
Der
erfindungsgemäße Arbeitstisch 1 sieht eine
Relativbewegung zwischen der Oberplatte 3 und der Grundplatte 2 ohne
die Verwendung von Rollen, Rollauszügen, metallischen Gleitern
oder ähnlichem vor. Vielmehr liegen die Oberplatte 3 und
die Grundplatte 2 unmittelbar aneinander an. Über
den Reibungskoeffizienten der aneinander grenzenden Flächen
der Oberplatte 3 und der Grundplatte 2 kann die
Gleitfähigkeit der Platten 2, 3 zueinander
eingestellt werden.
-
Eine
bevorzugte Anwendung des erfindungsgemäßen Arbeitstisches
erfolgt in Bildungseinrichtungen wie Schulen, Callcentern und Großraumbüros.
Durch eine Verriegelung der Oberplatte 3 mit der Grundplatte 2 kann
sichergestellt werden, dass unbefugte Dritte keinen Zugang zu der
im Aufnahmefach angeordneten Hardware erlangen können. Gleichzeitig
reduziert die Kapselung des Computers im Aufnahmefach des Arbeitstisches
die Geräuschbelastung im Raum.
-
Der
erfindungsgemäße Arbeitstisch ist jedoch auch
als Einzelplatzvariante für Büros und private
Arbeitszimmer geeignet, da durch die Anordnung der technischen Geräte,
insbesondere des PCs sowie der zugehörigen Verkabelung
und Stromzuführung im Aufnahmefach ein „Kabelsalat” vermieden und
ein aufgeräumter Eindruck bereitgestellt wird. In dem Aufnahmefach
können dabei auch weitere Kabel, wie z. B. für
Telefon oder Schreibtischlampe geführt werden.
-
Trotz
der effizienten Verstauung des Computers und/oder anderer technischer
Geräte im Aufnahmefach 6 des Arbeitstisches ist
ein einfacher und handlicher Zugang zu den technischen Geräten
ermöglicht, da hierzu lediglich die Oberplatte 2 gegenüber
der Grundplatte 3 verschoben werden muss. Auf der Oberplatte 2 vorhandene
Gegenstände müssen dabei nicht zuvor entfernt
werden, da durch die Parallelbewegung der Oberplatte 2 diese,
anders als bei einer Schwenkbewegung der Oberplatte, nicht umfallen
können.
-
Es
wird darauf hingewiesen, dass das An- und Ausschalten eines in dem
Aufnahmefach 6 angeordneten Computers auch bei verschlossenem
Arbeitstisch unproblematisch ist. So kann ein Ein- und Ausschalten
des Computers über Power-Management-Applikationen erfolgen,
wie sie an sich bekannt sind (z. B. automatisches Booten bei Stromzufluss).
-
Die
Erfindung beschränkt sich in ihrer Ausgestaltung nicht
auf die vorstehend dargestellten Ausführungsbeispiele.
Beispielsweise kann der Arbeitstisch statt rechteckiger Platten 2, 3 auch
in anderer Weise ausgeführte Arbeitstische aufweisen, bei
denen die Platten beispielsweise an ihren Ecken abgerundet oder
insgesamt oval sind. Weiter kann beispielsweise vorgesehen sein,
dass statt eines sich zwischen den Schmalseiten des Arbeitstisches
erstreckenden Aufnahmefachs mehrere, gesondert ausgebildete Aufnahmefächer
vorgesehen sind, die jeweils einer Aufnahmeöffnung in der
Grundplatte zugeordnet sind.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-