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Die
Erfindung betrifft ein Vergnügungsgerät für Jahrmärkte, Freizeitparks
oder dergleichen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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In
den letzten Jahren sind auf ortsfesten Vergnügungsplätzen oder zeitlich beschränkt stattfindenden
Jahrmärkten
Vergnügungsgeräte beliebt
geworden, die es ermöglichen,
Fahrgäste
zunächst
auf eine große
Höhe zu
bringen und dann über
eine gewisse Strecke im nahezu freien Fall entlang einer Führungsbahn
fallenzulassen. In der Regel sind dabei eine Reihe von Fahrgastsitzen
auf, einer Trägerkonsole
angeordnet, die mittels einer Hubvorrichtung entlang eines Turmes
anhebbar ist, wobei die Trägerkonsole
nach Erreichen der vorgesehenen Endhöhe von der Hubvorrichtung gelöst wird
und dann schienengeführt
bis zu einem Abfallpunkt ungebremst fällt und danach mittels geeigneter
Bremsvorrichtungen abgebremst wird.
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Es
ist auch bekannt geworden, solche Türme an der Basis gelenkig zu
befestigen, so dass ein Neigen des Turmes in verschiedene Richtungen
möglich ist.
Sowohl die technischen Möglichkeiten
eines solchen Turmes als auch der Erlebnisgrad eines solchen Gerätes außer seiner
Freifallfunktion sind jedoch beschränkt.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Vergnügungsgerät für Jahrmärkte, Freizeitparks
oder dergleichen anzugeben, welches nach Art eines Freifallgerätes eine
größere Variationsvielfalt
bietet, technisch einfach zu realisieren ist und ein großes Vergnügungspotential
bietet.
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Diese
Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebene Erfindung gelöst. Vorteilhafte
Weiterbildungen der Erfindung sind in Unteransprüchen angegeben.
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Die
Erfindung geht aus von einem Vergnügungsgerät mit einem oder mehreren Fahrgastsitzen, die
entlang einer Führungsbahn
auf- und abbewegbar sind, wobei die Führungsbahn in einer von mehreren
Arbeitsstellungen des Vergnügungsgeräts im Wesentlichen
vertikal gerichtet ist und die Abwärtsbewegung der Fahrgastsitze über wenigstens
einen Teilbereich der Führungsbahn
im freien Fall erfolgt.
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Erfindungsgemäß ist die
Führungsbahn
im Gegensatz zum Stand der Technik in einem von ihren Enden beabstandeten
Drehpunkt gelenkig an einen Trägerturm
befestigt. Ferner ist die Führungsbahn um
den Drehpunkt in wenigstens einer vertikalen Ebene verschwenkbar.
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Wenn
sich der Drehpunkt etwa im mittleren Bereich der Länge der
Führungsbahn
befindet, ergibt sich sowohl am unteren Ende als auch am oberen Ende
der Führungsbahn
ein großer
Bewegungsbereich, der viele Variationsmöglichkeiten des Fahrverlaufs
bietet. Dadurch, dass das untere Ende der Führungsbahn ebenfalls in einem
weiten Bereich verschwenkbar ist, kann der Ort der Abstützung des
Vergnügungsgeräts variabel
verwendet werden, da das untere Ende der Führungsbahn zum Einsteigen von Fahrgästen in
weitem Umfang beliebig positioniert werden kann.
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Vorzugsweise
ist die Führungsbahn
im Drehpunkt kardanisch aufgehängt,
so dass die Führungsbahn
in mehreren Ebenen verschwenkbar ist. Es kann damit sowohl eine
Vorwärts-/Rückwärtsbewegung
als auch eine seitliche Bewegung oder auch eine kreisförmige Bewegung
ausgeführt
werden. Der Trägerturm,
der die Führungsbahn
trägt,
verläuft
vorzugsweise im Winkel von 45° zur
Führungsbahn
und ist an seinem unteren Ende an einer Gerätebasis befestigt, welche optional
um eine vertikale Achse verschwenkbar ist. Damit wird es möglich, dass
die Gerätebasis
zusammen mit dem Trägerarm
und der Führungsbahn
um die Achse der Gerätebasis
gegenüber
dem Aufstellort auf einer Kreisbahn verschwenkbar ist. Es ist jedoch
auch möglich,
die Gerätebasis
fest am Aufstellort zu befestigen, so dass der Trägerturm
immer in die gleiche Richtung weist.
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Vorzugsweise
sind die Fahrgastsitze parallel nebeneinander auf einer Trägerkonsole
befestigt, welche entlang der Führungsbahn
mittels Hub- oder Zugkraft anhebbar ist. Die Führungskonsole ist dabei vorzugsweise
mittels Rollenführungen über einen Schlitten
entlang der Führungsbahn
verschieblich. Die Sitze können
auch an der Trägerkonsole
hängen und
damit drehbar oder schwenkbar sein.
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Das
Anheben der Trägerkonsole
erfolgt vorzugsweise mittels eines Zugseils, das von der Trägerkonsole über eine
am oberen Ende der Führungsbahn
angeordnete Umlenkrolle und eine weitere am Drehpunkt angeordnete
Umlenkrolle zu einer Antriebseinheit in der Gerätebasis geführt ist. Anstelle einer Zugseil-
oder auch Kettenverbindung kann die Hub- oder Zugkraft auch über hydraulische,
pneumatische, elektrische, Zahnrad- oder sonstige entsprechende
Hub- oder Fördereinrichtungen
auf die Trägerkonsole
aufgebracht werden.
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Zur
Ermöglichung
eines freien Falls der Trägerkonsole
wird die Trägerkonsole
zunächst
auf die vorgesehene Endhöhe
gebracht. Nach Freigabe der Hubvorrichtung fällt sie dann durch Schwerkrafteinfluss
entlang der Führungsbahn
abwärts,
bis sie einen unteren Abbremspunkt erreicht, von dem sie bis zum
Erreichen des unteren Haltepunkts abgebremst wird. Das Herunterfallen
der Führungskonsole
kann nicht nur in der vertikalen Stellung der Führungsbahn erfolgen, sondern
auch in einer abgewinkelten Stellung, wobei es auch möglich ist,
während
der Zeit des Abfallens der Trägerkonsole
die Führungsbahn
zu verschwenken, um damit einen zusätzliche Bewegungsverlauf zu
erzielen.
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In
einer weitergehenden Ausgestaltung der Erfindung ist es möglich, die
Trägerkonsole
derart auszubilden, dass sie um eine senkrecht zur Führungsbahn
verlaufende Drehachse verschwenkbar ist. In einer noch weiteren
Ausführungsform
können die
Fahrgastsitze auch um eine Nickachse kippbar ausgebildet sein, so
dass sich vielfältige
Bewegungsmöglichkeiten
ergeben. Es ist auch möglich,
durch geeignete Vorrichtungen Rüttelbewegungen
der Sitze durchzuführen.
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In
einer besonders gestalteten Ausbildung der Erfindung ist das Vergnügungsgerät in Form
eines Kohlebaggers ausgebildet, bei dem die Trägerkonsole mit den Sitzen gestalterisch
einer Baggerschaufel entspricht, die entlang der Führungsbahn anhebbar
ist. Der Trägerturm
entspricht dabei dem Ausleger des Kohlebaggers und die Gerätebasis
entspricht dem Maschinenhaus, welches drehbar auf einem Raupenfahrgestell
angeordnet ist. Obgleich es in der Regel nicht möglich ist, auf Vergnügungsplätzen eine
Verfahrbarkeit des erfindungsgemäßen Vergnügungsgerätes zu ermöglichen,
besteht technisch jedoch kein Hindernis, das Raupenfahrgestell auch zur
Verschiebung des gesamten Vergnügungsgeräts einzusetzen,
wenn entsprechende Antriebe im Maschinenhaus vorgesehen sind.
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Um
die Illusion eines Kohlebaggers weiter zu steigern, kann vorgesehen
sein, die Trägerkonsole oder
einzelne oder mehrere Fahrgastsitze mit einer schwenkbaren Haube
zu versehen, die beispielsweise beim Anheben der Trägerkonsole
geschlossen ist, so dass darin befindliche Personen während der
Aufwärtsbewegung
die Umgebung nicht wahrnehmen können
und erst bei Öffnen
der Haube in großer Höhe durch
einen weiten Ausblick überrascht
werden.
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Die
Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Vergnügungsgeräts,
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2 eine
Vorderansicht eines solchen Geräts,
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3 eine
Aufsicht auf ein derartiges Gerät, und
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4 eine
Ansicht eines Sitzes für
ein Vergnügungsgerät nach den 1-3.
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Das
in 1 dargestellte Vergnügungsgerät ist gestalterisch einem Kohlebagger
angenähert.
Das Gerät
besteht aus einer Kombination aus einem an sich bekannten Freifallturm,
bei dem der vertikale Turm durch eine Führungsbahn ersetzt ist, die
sich nach vorne, nach hinten oder seitlich neigen lässt. In den
unteren Stellungen vermittelt dies den Fahrgästen den Eindruck, als säßen sie
in einer Baggerschaufel eines arbeitenden Kohlebaggers und machten
alle typischen Bewegungen mit.
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Das
Vergnügungsgerät besteht
dazu aus einer Gerätebasis 3,
die die Form eines Maschinenhauses eines Baggers aufweist. Daran
ist ein Trägerturm 1 befestigt,
der im Wesentlichen im 45°-Winkel nach
oben weist. Am oberen Ende des Trägerturms 1 befindet
sich der Drehpunkt 8, an dem die Führungsbahn 7, die
an einem Gerüst 2 angebaut
ist, um eine horizontale Achse verschwenkbar befestigt ist. Gerüst 2 und Trägerturm 1 sind
jeweils gitterturmartig verstrebt aufgebaut. Die Gerätebasis 3 befindet
sich auf einem Fahrgestell 4, das als Raupenfahrgestell ausgebildet
sein kann, das jedoch auch ohne technische Funktion bleiben kann.
In einer besonderen Ausführungsform
ist die Gerätebasis 3 auf
dem Fahrgestell 4 um eine vertikale Achse verschwenkbar ausgebildet.
Ferner kann vorgesehen sein, den Trägerturm 1 gegenüber der
Gerätebasis 3 mittels
eines Hubzylinders 6 verschwenkbar auszubilden.
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Die
Führungsbahn 7 weist
zwei parallel verlaufende Führungsschienen
auf, auf denen ein Fahrgastsitz 9, der in der oberen und
der unteren Stellung dargestellt ist, auf- und abwärts bewegt
werden kann. Im Ausführungsbeispiel
erfolgt das Anheben mittels eines Zugseils, das vom unteren Ende
der Führungsbahn 7 über eine
am oberen Ende der Führungsbahn angeordnete
Umlenkrolle 14 geführt
ist, dann um eine Umlenkrolle 15 am Drehpunkt 8 und
eine weitere Rolle 5 an der Gerätebasis geführt ist, und dann in die Gerätebasis 3 auf
eine angetriebene Seiltrommel geführt ist.
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Beim
Betrieb der Anlage wird das untere Ende der Führungsbahn 7 zunächst zur
Einstiegstribüne 10 geführt, über die
die Fahrgäste über eine Treppe 11 kommend
in die Sitze 9 einsteigen können. Mittels des Zugseils 12 können die
Fahrgäste
dann entlang der Führungsbahn
bis zum oberen Ende der Führungsbahn
befördert
werden, an dem ein Mitnehmersystem des Zugseils dann von dem oder
den Sitzen gelöst
wird, so dass diese entlang der Führungsbahn im freien Fall herunterfahren
können.
Nach Erreichen eines Abbremspunktes werden die Sitze dann abgebremst,
bis sie wieder das untere Ende der Führungsbahn erreicht haben.
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2 zeigt
das Vergnügungsgerät in Vorderansicht.
Die Figur zeigt, dass die Fahrgastsitze 9 auf einer Trägerkonsole 13 angeordnet
sind, die ihrerseits auf der Führungsbahn 7 geführt ist.
Die Figur zeigt drei Stellungen der Trägerkonsole 13.
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3 zeigt
eine Aufsicht auf eine Vergnügungseinrichtung,
bei der insbesondere der Verlauf des Zugseils 12 von der
Trägerkonsole 13 über die Umlenkrollen 14 und 15 sowie 5 dargestellt
ist.
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4 zeigt
eine Person 17, die sich auf einem Sitz 9 der
Trägerkonsole 13 befindet,
die mittels eines Schlittens 16 entlang der Führungsbahn
verschieblich ist.
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Im
Ausführungsbeispiel
enthält
die Trägerkonsole
eine Sitzreihe mit 16 Sitzschalen, die jeweils mit Sicherungsbügeln und
Verriegelungsmechanismen ausgestattet sind. In einem ausgeführten Beispiel
beträgt
die Höhe
des Vergnügungsgeräts ca. 26 m,
wobei die Führungsbahn über den
Drehpunkt 8 um 20° nach
vorne und hinten geschwenkt werden kann.
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In
Betrieb kann die Trägerkonsole
mit den Fahrgastsitzen daher bis etwa 24 m angehoben und in einer
beliebigen Serie von Zwischenstopps oder leichten Auf- und Abbewegungen
wieder heruntergelassen werden. Verschiedene Fahreffekte in Kombination
mit Bewegungen des Baggerarms erlauben ein äußerst variantenreiches Fahrerlebnis.
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Es
können
beliebige Fahrprogramme gewählt
werden, wobei die Führungsbahn
in einer Art Schaukelbewegung vor- und zurück schwingen kann, was die
Arbeit eines Baggers simuliert. Das Abfallen kann auch unterbrochen
werden und die Trägerkonsole
kann wieder in die oberste Position gefahren werden. Die Fahrgäste können auf
dem Rücken
liegend und zum Himmel blickend nach oben katapultiert werden, wo
sie dann um 20° nach
vorne geschwenkt werden, vorn über
den Bügel
hängend, in
gleicher Weise, wie ein Bagger seinen Inhalt ausschüttet. Dabei
kann dann die Trägerkonsole
entkoppelt werden und fällt
im freien Fall nach unten, bis sie durch eine Bremse, z. B. eine
Magnetbremse abgebremst wird.
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Nachdem
die Fahrgäste
nach Ende einer Fahrt das Gerät
an einer Seite verlassen haben, können auf der anderen Seite
bereits neue Fahrgäste
in die Anlage einsteigen. Während
dieser Zeit kann das Mitnehmersystem, d. h. eine Kupplungseinrichtung zwischen
Trägerkonsole
und Zugseil nach unten fahren und die Trägerkonsole für einen
neuen Fahrtdurchlauf einklinken.
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Es
ist darauf hinzuweisen, dass die Gestaltung des Vergnügungsgeräts zwar
bevorzugt anhand eines Kohlebaggers veranschaulicht wurde, dass
jedoch die technische Ausgestaltung der Erfindung unabhängig von
der Art des Designs arbeitet. Es können auch andere Geräte angedeutet
werden, wie z. B. eine Dampframme, ein Bohrgerät, eine Abschussrampe oder ähnliches.
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- 1
- Trägerturm
- 2
- Gerüst
- 3
- Gerätebasis
- 4
- Fahrgestell
- 5
- Rolle
- 6
- Hubzylinder
- 7
- Führungsbahn
- 8
- Drehpunkt
- 9
- Fahrgastsitz
- 10
- Einstiegstribüne
- 11
- Treppe
- 12
- Zugseil
- 13
- Trägerkonsole
- 14
- Umlenkrolle
- 15
- Umlenkrolle
- 16
- Schlitten
- 17
- Person