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Technisches Umfeld
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Die
Erfindung betrifft einen Schub, eine Schublade oder dergleichen,
bestehend aus Hohlprofilen, die zu einer Zarge angeordnet sind,
mit einem Boden sowie einer Führung
für einen
Möbelkorpus,
wobei die die Zarge bildenden Wände,
wie Seitenwände
und Rückwand,
mittels Folienscharniere zur Faltung verbunden sind, und wobei der
Boden zwischen den Seitenwänden
und der Rückwand
eingefasst ist, und in den Stirnseiten der Seitenwände Frontanbinder
für eine
Frontblende angeordnet sind.
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Stand der Technik
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Aus
dem Stand der Technik sind Schubladen bekannt, die hinsichtlich
ihrer Bauweise sehr einfach gestaltet sind, um auf diese Weise einen
Schub vorzuhalten, der besonders kostengünstig ausfällt. Ein derartiger Schub besteht
hierbei aus extrudierten Kunststoffhohlprofilen, die auf jede Länge geschnitten
werden können.
Diese Kunststoffhohlprofile werden zu einer Zarge verbaut, wobei
die Kunststoffhohlprofile einerseits Seitenwände und andererseits die Rückwand bilden.
Zwischen den beiden Seitenwänden
sowie im Rückbereich
der Rückwand
wird der Boden des Schubes eingefasst, der in eingeformten Nuten
im Kunststoffhohlprofil eingeschoben wird. Die Wände der Zarge werden mittels
Folienscharniere verbunden, so dass die abgelängten Kunststoffhohlprofile
als aufgefaltete Zarge vorgehalten werden kann, bevor sie zu einer
Zarge für
den Einsatz als Schub in einem Korpus gefaltet wird, um auf diese Weise
den Schub fertig zu stellen. Zur Erstellung des Schubes wird zunächst die
Zarge gefaltet, und dann der Boden in die Nut eingeschoben, so dass
sich bereits schon ein kastenförmiges
Gehäuse
bildet. In die Stirnseiten der Seitenwände werden dann Frontanbinder
angesetzt, auf die dann die Frontblende gesetzt wird. Um eine derartige
kostengünstig
erstellte Schublade in einem Korpus vorzuhalten sind an den Seitenwänden Führungen
vorgesehen, die mit entsprechenden Führungen in den Korpuswänden zusammenwirken.
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Bei
diesen nach dem Stand der Technik gefertigten Schüben bzw.
Schubläden
wird es als nachteilig angesehen, dass insbesondere bei kostengünstig erstellten
Schubläden
diese mit einfachen Seitenführungen
im Korpus zusammenwirken. Diese Seitenführungen stören das Erscheinungsbild des
Schubes insbesondere bei ausgezogenem Schub. Zudem weist der Schub
nur einen begrenzten Auszug auf, was die Zugänglichkeit zum Schubfach begrenzt.
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Aufgabe
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Der
Erfindung stellt sich somit das Problem insbesondere einen einfachen
und kostengünstigen Schub
derart weiterzubilden, der einerseits auf eine Seitenführung im
Korpus gänzlich
verzichtet, wobei der Schub auch mit anderen Führungen, wie beispielsweise
einer Unterflurführung,
zusammenwirken kann.
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Lösung
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Erfindungsgemäß wird dieses
Problem durch den Anspruch 1 gelöst,
vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Schub
bzw. der erfindungsgemäßen Schublade
ist zur Einbindung des Schubes an einer in einem Korpus angeordneten Unterflurführung jeweils
an dem Frontverbinder ein mit der Unterflurführung zusammenwirkendes Federelement
angeformt, und wobei jeweils an den Folienscharnierelementen eine
Aufnahme für
im Korpus gelagerte Führungsschienen
der Unterflurführung eingeformt.
Aufgrund dieser Ausbildung wird erreicht, dass eine einfache kostengünstig gestaltete
Schublade mit einer hochwertigen Unterflurführung in einem Korpus in Verbindung
gebracht werden kann. Die Ausbildung erreicht auch, dass insbesondere
die so genannten störenden
Seitenführungen
nun nicht mehr bei einer derartigen günstigen Schublade sichtbar
sind. Dabei wird der günstige
Schub einfach mit dem hinteren Scharnierbereich auf die Unterflurführung aufgesetzt,
wobei im vorderen Bereich infolge des unter dem Boden angeordneten
Federelementes hier die Wirkverbindung mit dem Unterflurführungssystem
unter dem Boden hergestellt wird. Das Federelement stellt somit
eine Verbindung zwischen der Laufschiene mit dem Schub her, so dass
mit Herausziehen des Schubes auch die unteren Laufschienen mit nach
vorne geschoben werden, auf denen die Schublade aufliegt.
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In
vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung ist an dem als plattenförmig ausgebildeten,
die Stirnseite des Hohlprofils abdeckenden Frontverbinders an seinem
unteren Ende ein unter den Boden des Schubes weisender, quer abgehender
Steg mit einem als Federraste ausgebildeten Federelement angeformt.
Die Federraste erstreckt sich hierbei quer zum Steg in Schubrichtung,
wobei die Federzunge der Federraste parallel an dem Führungsschienenprofil
anliegt. Dabei ist auf der Federzunge eine Rastnase angeformt, die
in eine am Führungsschienenprofil
angeordnete Öffnung
greift. Zur Betätigung
der Federzunge ist eine nach unten weisende Handhabe angeformt.
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Es
versteht sich nun von selbst, dass, wenn die Schublade auf das Unterflurführungssystem montiert
werden soll, zunächst
die Führungsschienen
aus dem Korpus herausgefahren werden, so dass im hinteren Bereich
der Schub auf das Führungsschienensystem
aufgesetzt werden kann. Um eine Wirkverbindung mit dem Führungssystem
zu erlangen, werden die Führungsschienen
bis zur Raste vorgezogen, so dass die Federzungen in Wirkverbindung
mit der Führungsschiene
gelangt. Somit ist der Schub mit dem Unterflurführungssystem fest verbunden,
so dass beim Herausziehen des Schubes die Führungsschienen gehalten werden
und durch die Federzungen mit nach vorne herausfahren.
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In
Weiterbildung der Erfindung besteht das Folienscharnierelement aus
zwei rechteckförmigen Stegelementen
mit jeweils angeformten Zapfen, wobei die Zapfen des einen Stegelementes
in die Stirnseite der Rückwand
und die Zapfen des anderen Stegelementes in die Stirnseite der Seitenwand
greifen, und wobei die beiden Stegelemente über ein Folienscharnier gelenkig
miteinander verbunden sind. Es versteht sich von selbst, dass die
beiden Stegelemente mit ihren Zapfen jeweils die Verbindung zu den Hohlprofilen
herstellen, wobei insbesondere das Folienscharnier wiederum die
gelenkige Verbindung zwischen den Hohlprofilen herstellt. Somit
ergibt sich eine faltbare Zarge, die als Streifenform für den Transport
vorgehalten werden kann. Dabei bilden die Stegelemente im gefalteten
Zustand eine Anlage bzw. eine Aufnahme für die im Korpus gelagerte Führungsschiene
der Unterflurführung.
Hierzu ist das die Rückwand
einbindende Stegelement kürzer
ausgebildet, als das die Seitenwand einbindende Stegelement. Somit
wird gewährleistet,
dass insbesondere im hinteren Bereich eine seitliche Führung des
Schubes auf dem Unterflurführungssystem
gegeben ist.
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Es
versteht sich somit von selbst, dass insbesondere das länger ausgebildete
Stegelement jeweils seitlich an dem Unterflurführungssystem anliegt, so dass
ein Verkanten des Schubes auf dem Unterflurführungssystem unterbunden wird.
In Weiterbildung ist das die Rückwand
einbindende Stegelement dabei kürzer
ausgebildet, als das die Seitenwand einbindende Stegelement. Somit
wird deutlich, dass das die Seitenwand einbindende Stegelement insbesondere
von der Seite an der Führungsschiene anliegt.
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Nach
einer vorteilhaften Ausgestaltung, ist das die Seitenwand einbindende
Stegelement an seinem unteren Ende stufenförmig ausgebildet. Somit liegt
ein Bereich des Stegelementes auf der Schiene, wobei der andere
Bereich seitlich die Führungsschiene
hintergreift.
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Beschreibung der Zeichnungen
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Ein
Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist in den Zeichnungen rein schematisch dargestellt
und wird nachfolgend näher
beschrieben. Es zeigt:
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1 eine
perspektivische Frontansicht der Schublade, ohne Frontwand;
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2 eine
Unteransicht auf die Schublade, gemäß 1;
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3 eine
perspektivische Darstellung des Frontanbinders mit Federraste; und
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4 eine
perspektivische Darstellung des Folienscharnierelementes.
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Ausführungsbeispiele
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Die 1 zeigt
einen Schub, eine Schublade 1, bestehend aus Hohlprofilen 2, 3 und 4,
die eine Zarge 5 bilden. In der Zarge 5 ist ein
Boden 6 angeordnet. Unter dem Boden 6 befindet
sich eine Unterflurführung 7,
die mit einem nicht näher
dargestellten Möbelkorpus
integriert ist. Die die Zarge 5 bildenden Seitenwände 2 und 3 und
die Rückwand 4 sind
mittels Folienscharniere 8 und 9 zur Faltung verbunden. Wie
insbesondere aus der Frontansicht der 1 zu erkennen
ist, ist der Boden 6 in Nuten der Seiten- und Rückwand 2, 3, 4 eingefasst.
In den Stirnseiten der Seitenwände 2 und 3 sind
Frontanbinder 10 und 11 für eine nicht näher dargestellte
Frontblende eingesteckt. Wie nun aus der Zusammenschau der 1 und 2 zu
erkennen ist, ist zur Einbindung des Schubes 1 an einer
in einem Korpus angeordneten Unterflurführung 7 unterhalb
des Bodens 6, wie sie in der 1 zu erkennen
ist, jeweils an dem Frontverbinder 10, 11 ein
mit der Unterflurführung 7 zusammenwirkendes
Federelement 12 angeordnet, und wobei jeweils an den Folienscharnierelementen 8 und 9 eine
Aufnahme 13, 14 für die im Korpus gelagerten
Führungsschienen 15, 16 der
Unterflurführung 7 eingeformt
ist.
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Somit
wird deutlich, insbesondere aus der Unteransicht der 2,
dass der Schub 1 hinten auf den Führungsschienen 15 und 16 aufliegt,
wobei im vorderen Bereich der Führungsschiene 15 und 16 die Wirkverbindung
mit den Federelementen 12 herbeigeführt werden. Wie insbesondere
aus der 3 zu erkennen ist, wo in isolierter
Darstellung der Frontverbinder 10, 11 in perspektivischer
Darstellung zu erkennen ist, ist an dem als plattenförmig ausgebildeten,
die Stirnseite des Hohlprofils 2, 3 abdeckenden Frontverbinders 10, 11 an
seinem unteren Ende ein unter dem Boden 6 des Schubes 1 weisender,
quer abgehender Steg 17 mit einem als Federraste 18 ausgebildeten
Federelement 12 angeformt. Die Federraste 18 erstreckt
sich quer zum Steg 17 in Schubrichtung, wobei die Federzunge 19 der
Federraste 18 parallel an dem Führungsschienenprofil 16, 17 anliegt.
Insbesondere deutlich zu erkennen aus der 2, wo die
Federzunge 19 in seitlicher Wirkverbindung mit der Führungsschiene 16, 17 steht.
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Um
insbesondere die Wirkverbindung zu ermöglichen, greift auf der Federzunge 19 eine
angeformte Rastnase 20 in eine am Führungsschienenprofil 16, 17 ausgestanzte Öffnung.
Um insbesondere hier den Rastvorgang der Federzunge 19 einfach
zu gestalten, ist zur Betätigung
der Federzunge 19 eine nach unten weisende Handhabe 21 angeformt.
Es versteht sich nun von selbst, dass, wenn der Schub 1 an
den Führungsschienen 15 und 16 eingerastet
ist, die Entnahme des Schubes 1 leicht vorgenommen werden
kann, wenn die beiden Federzungen 19 an den Handhaben 21 gegen
die Wirkung der Feder zurückgedrückt werden,
so dass die Rastnasen 20 die Öffnung freigeben, und somit
der Schub 1 von den Führungsschienen 15 und 16 abgehoben
werden kann. Entsprechend lässt
sich auch der Einsetzvorgang vornehmen, wobei zunächst der
Schub 1 hinten mit der Rückwand 4 auf die Führungsschienen 15 und 16 aufgesetzt
wird, und dann die Federzungen 19 mittels der Handhabe 21 zurückgedrückt werden, so
dass dann der Schub 1 auf das Führungssystem aufgesetzt werden
kann, bis die Federrasten 18 im Frontblendenbereich einrasten.
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In
vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung besteht das Folienscharnierelement 8 und 9,
wie es beispielsweise in der 4 in Einzelansicht
dargestellt ist, aus zwei rechteckförmigen Stegelementen 22 und 23 mit
jeweils angeformten Zapfen 24, wobei die Zapfen 24 des
einen Stegelementes 22 in die Stirnseite der Rückwand 4 und
die Zapfen 25 des anderen Stegelementes 23 in
die Stirnseite der Seitenwand 2, 3 greifen. Beide
Stegelemente 22 und 23 sind hierbei über ein
nicht näher
dargestelltes Folienscharnier gelenkig miteinander verbunden. Das
Folienscharnier liegt hierbei im rückwärtigen Bereich, so dass die
beiden Stegelemente 22 und 23 auseinander geklappt
werden können.
Die beiden Stegelemente 22 und 23 bilden im gefalteten
Zustand, so wie es in der 4 dargestellt
ist, eine Anlage 26 für
die im Korpus gelagerten Führungsschienen 15 und 16 der
Unterflurführung 7.
Wie aus der perspektivischen Darstellung der 4 zu erkennen
ist, ist das die Rück wand 4 einbindende
Stegelement 22 kürzer ausgebildet,
als das die Seitenwand 2, 3 einbindende Stegelement 23.
Dabei ist in vorteilhafter Weise das die Seitenwand einbindende
Stegelement 23 an seinem unteren Ende stufenförmig ausgebildet.
Es versteht sich nun von selbst, dass das kürzer ausgebildete Stegelement 23 im
montierten Zustand des Schubes 1 auf den Führungsschienen 15 und 16 aufliegt,
wobei das Stegelement 23 der Seitenwand 2, 3 insbesondere
die seitliche Einbindung des Schubes 1 zu den parallel
verlaufenden Führungsschienen 15 und 16 bewirkt.
Es versteht sich auch, dass bei der Montage des Schubes 1 zunächst darauf
zu achten ist, dass insbesondere die im hinteren Bereich des Schubes 1 angeordneten
Folienscharnierelemente 8 und 9 eine seitliche
Einbindung des Führungssystems
gewährleisten,
wobei dann die einzelne Führungsschiene 15 bzw. 16 nach
vorne gezogen wird, bis die Enden der Führungsschienen 15 bzw. 16 vorne
mit den Federzungen 19 in Wirkverbindung treten. Somit
ergibt sich eine günstige
Schublade 1, die auf einem hochwertigen Führungssystem
eingebunden werden kann.
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- 1
- Schub
- 2
- Seitenwand
- 3
- Seitenwand
- 4
- Rückwand
- 5
- Zarge
- 6
- Boden
- 7
- Unterflurführung
- 8
- Folienscharnier
- 9
- Folienscharnier
- 10
- Frontanbinder
- 11
- Frontanbinder
- 12
- Federelement
- 13
- Aufnahme
- 14
- Aufnahme
- 15
- Führungsschiene
- 16
- Führungsschiene
- 17
- Steg
- 18
- Federraste
- 19
- Federzunge
- 20
- Rastnase
- 21
- Handhabe
- 22
- Stegelement
- 23
- Stegelement
- 24
- Zapfen
- 25
- Zapfen
- 26
- Anlage