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DE202008000011U1 - Schub, Schublade o.dgl. - Google Patents

Schub, Schublade o.dgl. Download PDF

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DE202008000011U1 DE202008000011U DE202008000011U DE202008000011U1 DE 202008000011 U1 DE202008000011 U1 DE 202008000011U1 DE 202008000011 U DE202008000011 U DE 202008000011U DE 202008000011 U DE202008000011 U DE 202008000011U DE 202008000011 U1 DE202008000011 U1 DE 202008000011U1
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    • A47B88/00Drawers for tables, cabinets or like furniture; Guides for drawers
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    • AHUMAN NECESSITIES
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Abstract

Schub, Schublade oder dergleichen, bestehend aus Hohlprofilen, die zu einer Zarge angeordnet sind mit einem Boden sowie einer Führung für einen Möbelkorpus, wobei die die Zarge bildenden Wände wie Seitenwände und Rückwand mittels Folienscharniere zur Faltung verbunden sind, und wobei der Boden zwischen den Seitenwänden und der Rückwand eingefasst ist, und in den Stirnseiten der Seitenwände Frontanbinder für eine Frontblende angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass zur Einbindung des Schubes (1) an einer in einem Korpus angeordneten Unterflurführung jeweils an dem Frontverbinder (10) und (11) ein mit der Unterflurführung zusammenwirkendes Federelement (12) angeformt ist, und wobei jeweils an den Folienscharnierelementen (8) und (9) eine Aufnahme (13) und (14) für die im Korpus gelagerten Führungsschienen (15) und (16) der Unterflurführung (7) eingeformt ist.

Description

  • Technisches Umfeld
  • Die Erfindung betrifft einen Schub, eine Schublade oder dergleichen, bestehend aus Hohlprofilen, die zu einer Zarge angeordnet sind, mit einem Boden sowie einer Führung für einen Möbelkorpus, wobei die die Zarge bildenden Wände, wie Seitenwände und Rückwand, mittels Folienscharniere zur Faltung verbunden sind, und wobei der Boden zwischen den Seitenwänden und der Rückwand eingefasst ist, und in den Stirnseiten der Seitenwände Frontanbinder für eine Frontblende angeordnet sind.
  • Stand der Technik
  • Aus dem Stand der Technik sind Schubladen bekannt, die hinsichtlich ihrer Bauweise sehr einfach gestaltet sind, um auf diese Weise einen Schub vorzuhalten, der besonders kostengünstig ausfällt. Ein derartiger Schub besteht hierbei aus extrudierten Kunststoffhohlprofilen, die auf jede Länge geschnitten werden können. Diese Kunststoffhohlprofile werden zu einer Zarge verbaut, wobei die Kunststoffhohlprofile einerseits Seitenwände und andererseits die Rückwand bilden. Zwischen den beiden Seitenwänden sowie im Rückbereich der Rückwand wird der Boden des Schubes eingefasst, der in eingeformten Nuten im Kunststoffhohlprofil eingeschoben wird. Die Wände der Zarge werden mittels Folienscharniere verbunden, so dass die abgelängten Kunststoffhohlprofile als aufgefaltete Zarge vorgehalten werden kann, bevor sie zu einer Zarge für den Einsatz als Schub in einem Korpus gefaltet wird, um auf diese Weise den Schub fertig zu stellen. Zur Erstellung des Schubes wird zunächst die Zarge gefaltet, und dann der Boden in die Nut eingeschoben, so dass sich bereits schon ein kastenförmiges Gehäuse bildet. In die Stirnseiten der Seitenwände werden dann Frontanbinder angesetzt, auf die dann die Frontblende gesetzt wird. Um eine derartige kostengünstig erstellte Schublade in einem Korpus vorzuhalten sind an den Seitenwänden Führungen vorgesehen, die mit entsprechenden Führungen in den Korpuswänden zusammenwirken.
  • Bei diesen nach dem Stand der Technik gefertigten Schüben bzw. Schubläden wird es als nachteilig angesehen, dass insbesondere bei kostengünstig erstellten Schubläden diese mit einfachen Seitenführungen im Korpus zusammenwirken. Diese Seitenführungen stören das Erscheinungsbild des Schubes insbesondere bei ausgezogenem Schub. Zudem weist der Schub nur einen begrenzten Auszug auf, was die Zugänglichkeit zum Schubfach begrenzt.
  • Aufgabe
  • Der Erfindung stellt sich somit das Problem insbesondere einen einfachen und kostengünstigen Schub derart weiterzubilden, der einerseits auf eine Seitenführung im Korpus gänzlich verzichtet, wobei der Schub auch mit anderen Führungen, wie beispielsweise einer Unterflurführung, zusammenwirken kann.
  • Lösung
  • Erfindungsgemäß wird dieses Problem durch den Anspruch 1 gelöst, vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Schub bzw. der erfindungsgemäßen Schublade ist zur Einbindung des Schubes an einer in einem Korpus angeordneten Unterflurführung jeweils an dem Frontverbinder ein mit der Unterflurführung zusammenwirkendes Federelement angeformt, und wobei jeweils an den Folienscharnierelementen eine Aufnahme für im Korpus gelagerte Führungsschienen der Unterflurführung eingeformt. Aufgrund dieser Ausbildung wird erreicht, dass eine einfache kostengünstig gestaltete Schublade mit einer hochwertigen Unterflurführung in einem Korpus in Verbindung gebracht werden kann. Die Ausbildung erreicht auch, dass insbesondere die so genannten störenden Seitenführungen nun nicht mehr bei einer derartigen günstigen Schublade sichtbar sind. Dabei wird der günstige Schub einfach mit dem hinteren Scharnierbereich auf die Unterflurführung aufgesetzt, wobei im vorderen Bereich infolge des unter dem Boden angeordneten Federelementes hier die Wirkverbindung mit dem Unterflurführungssystem unter dem Boden hergestellt wird. Das Federelement stellt somit eine Verbindung zwischen der Laufschiene mit dem Schub her, so dass mit Herausziehen des Schubes auch die unteren Laufschienen mit nach vorne geschoben werden, auf denen die Schublade aufliegt.
  • In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung ist an dem als plattenförmig ausgebildeten, die Stirnseite des Hohlprofils abdeckenden Frontverbinders an seinem unteren Ende ein unter den Boden des Schubes weisender, quer abgehender Steg mit einem als Federraste ausgebildeten Federelement angeformt. Die Federraste erstreckt sich hierbei quer zum Steg in Schubrichtung, wobei die Federzunge der Federraste parallel an dem Führungsschienenprofil anliegt. Dabei ist auf der Federzunge eine Rastnase angeformt, die in eine am Führungsschienenprofil angeordnete Öffnung greift. Zur Betätigung der Federzunge ist eine nach unten weisende Handhabe angeformt.
  • Es versteht sich nun von selbst, dass, wenn die Schublade auf das Unterflurführungssystem montiert werden soll, zunächst die Führungsschienen aus dem Korpus herausgefahren werden, so dass im hinteren Bereich der Schub auf das Führungsschienensystem aufgesetzt werden kann. Um eine Wirkverbindung mit dem Führungssystem zu erlangen, werden die Führungsschienen bis zur Raste vorgezogen, so dass die Federzungen in Wirkverbindung mit der Führungsschiene gelangt. Somit ist der Schub mit dem Unterflurführungssystem fest verbunden, so dass beim Herausziehen des Schubes die Führungsschienen gehalten werden und durch die Federzungen mit nach vorne herausfahren.
  • In Weiterbildung der Erfindung besteht das Folienscharnierelement aus zwei rechteckförmigen Stegelementen mit jeweils angeformten Zapfen, wobei die Zapfen des einen Stegelementes in die Stirnseite der Rückwand und die Zapfen des anderen Stegelementes in die Stirnseite der Seitenwand greifen, und wobei die beiden Stegelemente über ein Folienscharnier gelenkig miteinander verbunden sind. Es versteht sich von selbst, dass die beiden Stegelemente mit ihren Zapfen jeweils die Verbindung zu den Hohlprofilen herstellen, wobei insbesondere das Folienscharnier wiederum die gelenkige Verbindung zwischen den Hohlprofilen herstellt. Somit ergibt sich eine faltbare Zarge, die als Streifenform für den Transport vorgehalten werden kann. Dabei bilden die Stegelemente im gefalteten Zustand eine Anlage bzw. eine Aufnahme für die im Korpus gelagerte Führungsschiene der Unterflurführung. Hierzu ist das die Rückwand einbindende Stegelement kürzer ausgebildet, als das die Seitenwand einbindende Stegelement. Somit wird gewährleistet, dass insbesondere im hinteren Bereich eine seitliche Führung des Schubes auf dem Unterflurführungssystem gegeben ist.
  • Es versteht sich somit von selbst, dass insbesondere das länger ausgebildete Stegelement jeweils seitlich an dem Unterflurführungssystem anliegt, so dass ein Verkanten des Schubes auf dem Unterflurführungssystem unterbunden wird. In Weiterbildung ist das die Rückwand einbindende Stegelement dabei kürzer ausgebildet, als das die Seitenwand einbindende Stegelement. Somit wird deutlich, dass das die Seitenwand einbindende Stegelement insbesondere von der Seite an der Führungsschiene anliegt.
  • Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung, ist das die Seitenwand einbindende Stegelement an seinem unteren Ende stufenförmig ausgebildet. Somit liegt ein Bereich des Stegelementes auf der Schiene, wobei der andere Bereich seitlich die Führungsschiene hintergreift.
  • Beschreibung der Zeichnungen
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen rein schematisch dargestellt und wird nachfolgend näher beschrieben. Es zeigt:
  • 1 eine perspektivische Frontansicht der Schublade, ohne Frontwand;
  • 2 eine Unteransicht auf die Schublade, gemäß 1;
  • 3 eine perspektivische Darstellung des Frontanbinders mit Federraste; und
  • 4 eine perspektivische Darstellung des Folienscharnierelementes.
  • Ausführungsbeispiele
  • Die 1 zeigt einen Schub, eine Schublade 1, bestehend aus Hohlprofilen 2, 3 und 4, die eine Zarge 5 bilden. In der Zarge 5 ist ein Boden 6 angeordnet. Unter dem Boden 6 befindet sich eine Unterflurführung 7, die mit einem nicht näher dargestellten Möbelkorpus integriert ist. Die die Zarge 5 bildenden Seitenwände 2 und 3 und die Rückwand 4 sind mittels Folienscharniere 8 und 9 zur Faltung verbunden. Wie insbesondere aus der Frontansicht der 1 zu erkennen ist, ist der Boden 6 in Nuten der Seiten- und Rückwand 2, 3, 4 eingefasst. In den Stirnseiten der Seitenwände 2 und 3 sind Frontanbinder 10 und 11 für eine nicht näher dargestellte Frontblende eingesteckt. Wie nun aus der Zusammenschau der 1 und 2 zu erkennen ist, ist zur Einbindung des Schubes 1 an einer in einem Korpus angeordneten Unterflurführung 7 unterhalb des Bodens 6, wie sie in der 1 zu erkennen ist, jeweils an dem Frontverbinder 10, 11 ein mit der Unterflurführung 7 zusammenwirkendes Federelement 12 angeordnet, und wobei jeweils an den Folienscharnierelementen 8 und 9 eine Aufnahme 13, 14 für die im Korpus gelagerten Führungsschienen 15, 16 der Unterflurführung 7 eingeformt ist.
  • Somit wird deutlich, insbesondere aus der Unteransicht der 2, dass der Schub 1 hinten auf den Führungsschienen 15 und 16 aufliegt, wobei im vorderen Bereich der Führungsschiene 15 und 16 die Wirkverbindung mit den Federelementen 12 herbeigeführt werden. Wie insbesondere aus der 3 zu erkennen ist, wo in isolierter Darstellung der Frontverbinder 10, 11 in perspektivischer Darstellung zu erkennen ist, ist an dem als plattenförmig ausgebildeten, die Stirnseite des Hohlprofils 2, 3 abdeckenden Frontverbinders 10, 11 an seinem unteren Ende ein unter dem Boden 6 des Schubes 1 weisender, quer abgehender Steg 17 mit einem als Federraste 18 ausgebildeten Federelement 12 angeformt. Die Federraste 18 erstreckt sich quer zum Steg 17 in Schubrichtung, wobei die Federzunge 19 der Federraste 18 parallel an dem Führungsschienenprofil 16, 17 anliegt. Insbesondere deutlich zu erkennen aus der 2, wo die Federzunge 19 in seitlicher Wirkverbindung mit der Führungsschiene 16, 17 steht.
  • Um insbesondere die Wirkverbindung zu ermöglichen, greift auf der Federzunge 19 eine angeformte Rastnase 20 in eine am Führungsschienenprofil 16, 17 ausgestanzte Öffnung. Um insbesondere hier den Rastvorgang der Federzunge 19 einfach zu gestalten, ist zur Betätigung der Federzunge 19 eine nach unten weisende Handhabe 21 angeformt. Es versteht sich nun von selbst, dass, wenn der Schub 1 an den Führungsschienen 15 und 16 eingerastet ist, die Entnahme des Schubes 1 leicht vorgenommen werden kann, wenn die beiden Federzungen 19 an den Handhaben 21 gegen die Wirkung der Feder zurückgedrückt werden, so dass die Rastnasen 20 die Öffnung freigeben, und somit der Schub 1 von den Führungsschienen 15 und 16 abgehoben werden kann. Entsprechend lässt sich auch der Einsetzvorgang vornehmen, wobei zunächst der Schub 1 hinten mit der Rückwand 4 auf die Führungsschienen 15 und 16 aufgesetzt wird, und dann die Federzungen 19 mittels der Handhabe 21 zurückgedrückt werden, so dass dann der Schub 1 auf das Führungssystem aufgesetzt werden kann, bis die Federrasten 18 im Frontblendenbereich einrasten.
  • In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung besteht das Folienscharnierelement 8 und 9, wie es beispielsweise in der 4 in Einzelansicht dargestellt ist, aus zwei rechteckförmigen Stegelementen 22 und 23 mit jeweils angeformten Zapfen 24, wobei die Zapfen 24 des einen Stegelementes 22 in die Stirnseite der Rückwand 4 und die Zapfen 25 des anderen Stegelementes 23 in die Stirnseite der Seitenwand 2, 3 greifen. Beide Stegelemente 22 und 23 sind hierbei über ein nicht näher dargestelltes Folienscharnier gelenkig miteinander verbunden. Das Folienscharnier liegt hierbei im rückwärtigen Bereich, so dass die beiden Stegelemente 22 und 23 auseinander geklappt werden können. Die beiden Stegelemente 22 und 23 bilden im gefalteten Zustand, so wie es in der 4 dargestellt ist, eine Anlage 26 für die im Korpus gelagerten Führungsschienen 15 und 16 der Unterflurführung 7. Wie aus der perspektivischen Darstellung der 4 zu erkennen ist, ist das die Rück wand 4 einbindende Stegelement 22 kürzer ausgebildet, als das die Seitenwand 2, 3 einbindende Stegelement 23. Dabei ist in vorteilhafter Weise das die Seitenwand einbindende Stegelement 23 an seinem unteren Ende stufenförmig ausgebildet. Es versteht sich nun von selbst, dass das kürzer ausgebildete Stegelement 23 im montierten Zustand des Schubes 1 auf den Führungsschienen 15 und 16 aufliegt, wobei das Stegelement 23 der Seitenwand 2, 3 insbesondere die seitliche Einbindung des Schubes 1 zu den parallel verlaufenden Führungsschienen 15 und 16 bewirkt. Es versteht sich auch, dass bei der Montage des Schubes 1 zunächst darauf zu achten ist, dass insbesondere die im hinteren Bereich des Schubes 1 angeordneten Folienscharnierelemente 8 und 9 eine seitliche Einbindung des Führungssystems gewährleisten, wobei dann die einzelne Führungsschiene 15 bzw. 16 nach vorne gezogen wird, bis die Enden der Führungsschienen 15 bzw. 16 vorne mit den Federzungen 19 in Wirkverbindung treten. Somit ergibt sich eine günstige Schublade 1, die auf einem hochwertigen Führungssystem eingebunden werden kann.
  • 1
    Schub
    2
    Seitenwand
    3
    Seitenwand
    4
    Rückwand
    5
    Zarge
    6
    Boden
    7
    Unterflurführung
    8
    Folienscharnier
    9
    Folienscharnier
    10
    Frontanbinder
    11
    Frontanbinder
    12
    Federelement
    13
    Aufnahme
    14
    Aufnahme
    15
    Führungsschiene
    16
    Führungsschiene
    17
    Steg
    18
    Federraste
    19
    Federzunge
    20
    Rastnase
    21
    Handhabe
    22
    Stegelement
    23
    Stegelement
    24
    Zapfen
    25
    Zapfen
    26
    Anlage

Claims (9)

  1. Schub, Schublade oder dergleichen, bestehend aus Hohlprofilen, die zu einer Zarge angeordnet sind mit einem Boden sowie einer Führung für einen Möbelkorpus, wobei die die Zarge bildenden Wände wie Seitenwände und Rückwand mittels Folienscharniere zur Faltung verbunden sind, und wobei der Boden zwischen den Seitenwänden und der Rückwand eingefasst ist, und in den Stirnseiten der Seitenwände Frontanbinder für eine Frontblende angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass zur Einbindung des Schubes (1) an einer in einem Korpus angeordneten Unterflurführung jeweils an dem Frontverbinder (10) und (11) ein mit der Unterflurführung zusammenwirkendes Federelement (12) angeformt ist, und wobei jeweils an den Folienscharnierelementen (8) und (9) eine Aufnahme (13) und (14) für die im Korpus gelagerten Führungsschienen (15) und (16) der Unterflurführung (7) eingeformt ist.
  2. Schub nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an dem als plattenförmig ausgebildeten, die Stirnseite des Hohlprofils abdeckenden Frontverbinder (10) und (11) an seinem unteren Ende ein unter den Boden (6) des Schubes (1) weisender, quer abgehender Steg (17) mit einem als Federraste (18) ausgebildeten Federelement (12) angeformt ist.
  3. Schub nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Federraste (18) sich quer zum Steg (17) in Schubrichtung erstreckt, wobei die Federzunge (19) der Federraste (18) parallel an den Führungsschienen (15, 16) anliegt.
  4. Schub nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Federzunge (19) eine Rastnase (20) angeformt ist, die in eine an den Führungsschienen (15, 16) angeordnete Öffnung greift.
  5. Schub nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass zur Betätigung der Federzunge (19) eine nach unten weisende Handhabe (21) angeformt ist.
  6. Schub nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Folienscharnierelement (8, 9) aus zwei rechteckförmigen Stegelementen (22) und (23) mit jeweils angeformten Zapfen (24, 25) besteht, wobei die Zapfen (24) des einen Stegelementes (22) in die Stirnseite der Rückwand (4) und die Zapfen (25) des anderen Stegelementes (23) in die Stirnseite der Seitenwand (2, 3) greifen, wobei die beiden Stegelemente (22) und (23) über ein Folienscharnier gelenkig mit einander verbunden sind.
  7. Schub nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Stegelemente (22) und (23) im gefalteten Zustand eine Anlage (26) und eine Aufnahme (13, 14) für die im Korpus gelagerten Führungsschienen (15) und (16) der Führung (7) bilden.
  8. Schub nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das die Rückwand (4) einbindende Stegelement (22) kürzer ausgebildet ist als das die Seitenwand (2, 3) einbindende Stegelement (23).
  9. Schub nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das die Seitenwand (2, 3) einbindende Stegelement (23) an seinem unteren Ende stufenförmig ausgebildet ist.
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