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DE202008009763U1 - Fahrzeugrollo - Google Patents

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DE202008009763U1
DE202008009763U1 DE202008009763U DE202008009763U DE202008009763U1 DE 202008009763 U1 DE202008009763 U1 DE 202008009763U1 DE 202008009763 U DE202008009763 U DE 202008009763U DE 202008009763 U DE202008009763 U DE 202008009763U DE 202008009763 U1 DE202008009763 U1 DE 202008009763U1
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spring
vehicle
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Brose Fahrzeugteile SE and Co KG
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    • E06B9/82Safety measures against dropping or unauthorised opening; Braking or immobilising devices; Devices for limiting unrolling automatic
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Abstract

Fahrzeugrollo, insbesondere Sonnenschutzrollo für Kraftfahrzeuge, mit einem Rollobehang, der mit einem druck- und/oder biegesteifen Schubelement zum Aufspannen des Rollobehangs verbunden ist, und mit einer das Schubelement betätigenden Verstelleinrichtung, die ein umlaufendes Zugmittel aufweist, das insbesondere nach Art eines einsträngigen Seilfensterhebers ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstelleinrichtung (10) mit einer Einklemmschutzvorrichtung (18, 30, 51, 52) verbunden ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Fahrzeugrollo, insbesondere ein Sonnenschutzrollo für Kraftfahrzeuge, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Zum Beschatten von Kraftfahrzeugfenstern dienende Fahrzeugrollos für Kraftfahrzeuge werden manuell oder elektromotorisch verstellt. Bei elektromotorischer Verstellung wird ein Rolloantrieb eingesetzt, der mit einem Zug- oder Schubelement wirkverbunden ist, das einen üblicherweise auf einer Wickelwelle aufgewickelten Rollobehang zum Abdecken der Fensterscheibe von der Wickelwelle abzieht, die mit einem vorzugsweise als Drehfeder ausgebildeten Federantrieb verbunden ist, unter dessen Wirkung der Rollobehang wieder auf die Wickelwelle aufgewickelt wird.
  • Da die Verbindung des Zug- oder Druckmittels mit dem von der Wickelwelle entfernten Abschnitt des Rollobehangs zu einem über die Breite des Rollobehangs gleichmäßigen Abzug des Rollobehangs von der Wickelwelle üblicherweise über einen quer zur Abzugsrichtung des Rollobehangs verlaufenden Spriegel erfolgt, besteht trotz der geringen erforderlichen Beschleunigungskräfte zum Verstellen des Spriegels und Rollobehangs, die im Vergleich zu einer zu verstellenden Fensterscheibe ein geringes Gewicht aufweisen, die Gefahr eines Einklemmens von Körperteilen, insbesondere von Kinderfingern, in ei nem sich verengenden Spalt zwischen dem Spriegel und dem Fensterrahmen oder in einem sich verengenden Spalt zwischen dem Spriegel und einer die Wickelwelle aufnehmenden Rollokassette.
  • Eine kompakt ausgebildete Verstelleinrichtung für Fahrzeugrollos ist aus der DE 10 2006 047 359 A1 bekannt, die nach Art eines einsträngigen Seilfensterhebers ausgebildet ist und einen Schubstab aufweist, der einerseits mit dem Spriegel und andererseits mit einem Rollomitnehmer verbunden ist, der längsverstellbar in einem rohrförmigen Führungskanal geführt ist und über ein umlaufendes Rolloseil von einem elektromotorischen Rolloantrieb verstellt wird.
  • Da dieses Antriebsprinzip zum Verstellen eines Fahrzeugrollos in der Lage ist, die Verstellung des Rollobehangs in eine gewünschte Position in sehr kurzer Zeit und damit mit hoher Beschleunigung zu realisieren, können in den vorstehend beschriebenen Bereichen, in denen sich der Spalt zwischen dem Spriegel und dem Fensterrahmen oder dem Spriegel und einer die Wickelwelle aufnehmenden Rollokassette verengt, Körperteile eingeklemmt und verletzt werden.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die Gefahr des Einklemmens von Körperteilen und Gegenständen beim Verstellen des Rollobehangs eines Fahrzeugrollos zu verhindern.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
  • Die erfindungsgemäße Lösung verhindert die Gefahr des Einklemmens von Körperteilen und Gegenständen beim Verstellen des Rollobehangs eines Fahrzeugrollos, insbesondere bei einem Einsatz der aus der DE 10 2006 047 359 A1 bekannten kompakten Verstelleinrichtung zum Verstellen des Rollobehangs eines Fahrzeugrollos.
  • Die erfindungsgemäße Lösung stellt sicher, dass die für Fensterheberantriebe vorgeschriebene Kraftbegrenzung auf 100 N in vielen Ausführungsformen elektromotorischer Verstelleinrichtungen für Fahrzeugrollos ebenfalls eingehalten wird und insbesondere Kinderfinger vor Verletzungen geschützt sind, da sie trotz der gegenüber Fensterheberantriebe geringen Verstellkräfte für Fahrzeugrollos gefährdet wären.
  • Vorzugsweise besteht die Einklemmschutzvorrichtung aus einem mechanischen Einklemmschutz mit einer Einrichtung zur Begrenzung einer Überschusskraft besteht, die größer ist als eine zum Verstellen des Rollobehangs erforderliche Verstellkraft.
  • Der Vorteil eines mechanischen Einklemmschutzes besteht in seinem einfachen und kostengünstigen Aufbau gegenüber beispielsweise einem elektronischen Einklemmschutz, dessen Einsatz vor allem bei Fensterheberantrieben wegen der hohen Massenverstellkräfte und kurzen Reaktionszeiten von Bedeutung ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den mechanischen Einklemmschutz bei bereits vorhandenen Verstelleinrichtungen der genannten Art mit einfachen Mitteln nachzurüsten.
  • Der mechanische Einklemmschutz ist so beschaffen, dass er zur Begrenzung der Überschusskraft dient, d. h., des Teils der Verstellkraft, der die zum Verstellen des Fahrzeugsrollos erforderliche Verstellkraft übersteigt. Dadurch kann der mechanische Einklemmschutz so ausgelegt werden, dass er lediglich die Überschusskraft begrenzt.
  • Darüber hinaus werden mit einem mechanischen Einklemmschutz ein leiseres Erreichen bzw. Anfahren der Endlagen sowie eine geringere Belastung bei der Anlage des der Wickelwelle entgegen gesetzten Abschnitts des Rollobehangs am Fensterrahmen in der oberen oder der unteren Endlage erzielt.
  • Die Verbindung der Verstelleinrichtung mit einem Einklemmschutz, insbesondere mit einem mechanischen Einklemmschutz, eignet sich insbesondere in Kombination mit einer Verstelleinrichtung, die einen in einem länglichen Führungskanal geführten und verschiebbaren Mitnehmer aufweist, der mit dem Schubelement und einem im Führungskanal umlaufenden Rolloseil, Zahnriemen oder dergleichen verbunden ist, das bzw. der von einem Antrieb betätigt wird, und dass der mechanische Einklemmschutz im Verstellweg des Mitnehmers angeordnet ist.
  • Diese universell einsetzbare, kompakte Verstelleinrichtung eignet sich sowohl für einen Einbau in eine Fahrzeugkarosserie oder konventionelle Fahrzeugtür als auch vormontiert auf einem Türmodul bzw. zur Montage auf einer Grundplatte oder einem Türinnenblech einer Fahrzeugtür. Durch die Anordnung des mechanischen Einklemmschutzes im Verstellweg des Mitnehmers wird der Einklemmschutz in die Verstelleinrichtung integriert und kann beispielsweise in einer gekapselten Ausführungsform innerhalb eines rohrförmigen Gehäuses der Verstelleinrichtung angeordnet werden.
  • Vorzugsweise weist der mechanische Einklemmschutz mindestens ein Federelement aufweist, das im Verstellweg des Mitnehmers zwischen dem Mitnehmer und einem oberen und/oder unteren Federelementanschlag angeordnet ist, wobei im Verstellweg des Mitnehmers angeordnete obere und untere Mitnehmeranschläge zur Begrenzung des Verstellweges des Mitnehmers und obere und untere Federelementanschläge, die derart in Bezug auf die Mitnehmeranschläge und die Abmessungen der Federelemente in Verstellrichtung des Mitnehmers angeordnet sind, dass die Federelemente zur Anlage an die Federelementanschläge kommen, bevor der Mitnehmer am oberen oder unteren Mitnehmeranschlag anschlägt.
  • Die Ausbildung des mechanischen Einklemmschutzes als Federelement bewirkt im Einklemmfall eine Verformung des Federelements zur Ableitung der Überschusskräfte, so dass auf ein im Verstellweg befindliches Körperteil eine der Verformung des Federelements in Abhängigkeit von dessen Federkennlinie entsprechend geringere Einklemmkraft ausgeübt wird, so dass bei entsprechender Dimensionierung des Federelements die Einklemmkraft auf zulässige Werte begrenzt werden kann. Zu diesem Zweck ist die Länge und Federkonstante des Federelements so zu bestimmen, dass eine entsprechende Kraftaufnahme erfolgt und die gefährdeten Bereiche abgedeckt werden, die durch den sich verengenden Spalt zwischen dem Spriegel und dem Fensterrahmen oder dem Spriegel und einer die Wickelwelle aufnehmenden Rollokassette gebildet werden. Diese gefährdeten Bereiche werden durch die Relation zwischen den Mitnehmeranschlägen, den Federelementanschlägen und der Länge des Federelements festgelegt.
  • Daraus ergibt sich als wesentlicher Vorteil eine gute Einstellbarkeit der Überschusskraftbegrenzung über die Federkennlinie der Federelemente.
  • In bevorzugter Ausführungsform bestehen die Federelemente aus Druckfedern oder Federpaketen mit einstellbarer Federkennlinie.
  • Durch den Einbau eines Federelements mit gut einstellbarer Federkennlinie wird die Überschusskraft in den kritischen Bereichen des Verstellweges des Rollobehangs deutlich reduziert, eine geräuscharmes Erreichen der Endlagen erzielt und ein mechanischer „Sanfteinlauf”, d. h. eine geringere Belastung beim Anlegen des Spriegels an den Fensterrahmen gewährleistet. Neben den genannten Federelementen kann der mechanische Einklemmschutz auch durch ein elastisch verformbares Bauteil aus Gummi oder Kunststoff oder dergleichen realisiert werden.
  • Eine einfache Anordnung ermöglicht die Ausbildung eines Federelements als schraubenförmige Druckfeder, die auf das Schubelement zwischen dem Mitnehmer und dem oberen Federelementanschlag aufgesteckt ist, so dass das Schubelement eine Zentrierung der Druckfeder bewirkt und keine weiteren Maßnahmen zur Lageausrichtung der Druckfeder erforderlich sind.
  • In einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lösung sind ein erster Abschnitt des Rollobehangs mit einer Wickelwelle und ein dem ersten Abschnitt des Rollobehangs gegenüber liegender Abschnitt mit dem Schubelement verbunden, die Wickelwelle in einer Rollokassette drehbar gelagert und die Mitnehmeranschläge derart im Verstellweg des Mitnehmers angeordnet, dass der Mitnehmer zur Anlage an die Mitnehmeranschläge kommt, bevor der Rollobehang vollständig auf die Wickelwelle aufgewickelt oder vollständig von der Wickelwelle abgezogen ist.
  • Da der Einsatz des mechanischen Einklemmschutzes sowohl bei der Anordnung einer Verstelleinrichtung oberhalb einer Fensterscheibe als auch unterhalb einer Fensterscheibe möglich ist, kann ein als mechanischer Einklemmschutz eingesetztes Federelement auf das Schubelement aufgesteckt, in das Getriebegehäuse des Rolloantriebs eingesetzt oder mit dem Mitnehmer auf die Mitnehmeranschläge oder mit den Mitnehmeranschlägen auf den Mitnehmer ausgerichtet verbunden werden.
  • Anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels soll der der Erfindung zugrunde liegende Gedanke näher erläutert werden. Es zeigen:
  • 1 einen schematischen Längsschnitt durch eine Kraftfahrzeugtür mit darin angeordneter kompakter Verstelleinrichtung für ein Fahrzeugrollo;
  • 2 eine vergrößerte Darstellung des in Verstellrichtung oberen Teils der Verstelleinrichtung mit einem als Druckfeder ausgebildeten mechanischen Einklemmschutz und
  • 3 eine vergrößerte Darstellung des Bereichs III des oberen Teils der Verstelleinrichtung gemäß 2.
  • 1 zeigt einen Längsschnitt durch eine Kraftfahrzeugtür 1 mit einem Türschacht 2, der durch eine Türaußenhaut, ein Türinnenblech und eine in der Darstellung gemäß 1 zur Einsicht in den Türschacht abgenommene Türinnenverkleidung bestimmt ist, und mit einem Türausschnitt 3, der durch eine in Längsrichtung der Kraftfahrzeugtür 1 verstellbare Fensterscheibe 4 abgedeckt werden kann. Der Türausschnitt 3 ist durch eine umlaufende Fensterrahmenkante begrenzt, die sich aus einer oberen, einer seitlichen und einer unteren Fensterrahmenkante zusammensetzt. Zum Schutz des Fahrzeuginnenraums vor unerwünschter Erwärmung und zum Schutz der Fahrzeuginsassen vor einer Blendung durch schräg einfallende Sonnenstrahlen ist ein Fahrzeugrollo 5 vorgesehen, das eine Rollobahn bzw. einen Rollobehang 6 aufweist, dessen Kontur ungefähr der Kontur des Türausschnitts 3 angepasst ist, so dass bei vollständig ausgefahrenem Fahrzeugrollo 5 der Türausschnitt 3 bei geschlossener Fensterscheibe 4 im Wesentlichen abgedeckt wird.
  • Der Rollobehang 6 ist im eingezogenen Zustand auf einer Wickelwelle 7 aufgewickelt, die in einer an der oberen Türbrüstung des Türschachtes 2 angeordneten Rollokassette 70 angeordnet ist. Der der Wickelwelle 7 entgegen gesetzte Rand des Rollobehangs 6 ist mit einem Rollozugstab oder ”Spriegel” 8 verbunden, durch den der Rollobehang 6 gegen die Wirkung eines mit der Wickelwelle 7 verbundenen und üblicherweise als Drehfeder ausgebildeten Federantrieb von der Wickelwelle 7 abgezogen wird, um den Türausschnitt 3 abzudecken.
  • Alternativ kann anstelle der Wickelwelle 7 nur ein Behälter bzw. eine Rollokassette vorgesehen werden, die den Rollobehang 6 im nicht aufgespannten Zustand gefaltet aufnimmt. Dabei kann die Anordnung so gewählt werden, dass der Rollobehang 6 nur in vollständig aus der Rollokassette 70 herausgezogenem Zustand durch eine Befestigung des unteren und oberen Randes beispielsweise über eine Spannvorrichtung gestrafft wird.
  • Zum Abziehen des Rollobehangs 6 von der Wickelwelle 7 oder zum Herausziehen des Rollobehangs 6 aus einer den in Falten gelegten Rollobehang 6 aufnehmenden Rollokassette 70 ist der mit dem Rollozugstab oder Spriegel 8 verbundene, der Wickelwelle 7 bzw. der Rollokassette 70 gegenüberliegende Rand mit einem druck- und/oder biegesteifen Schubelement 9, üblicherweise in Form einer Schubstange, verbunden, die mittels einer Verstelleinrichtung 10 in Längsrichtung der Kraftfahrzeugtür 1 verstellt wird.
  • Die Verstelleinrichtung 10 für das Schubelement 9 enthält ein umlaufendes Zugmittel und ist beispielsweise nach Art eines einsträngigen Seilfensterhebers ausgebildet. Die Verstelleinrichtung 10 weist einen elektromotorischen Rolloantrieb 11 auf, der einen Elektromotor 12, ein Getriebe 13 zum Antrieb einer Seiltrommel 14, eine Antriebselektronik 15 und einen Stecker 16 zum Anschluss des Rolloantriebs 11 an eine Steuer- und Regelelektronik des Kraftfahrzeugs bzw. der Kraftfahrzeugtür, insbesondere an ein Bussystem, enthält. Die Verstelleinrichtung 10 weist ferner einen vorzugsweise rohrförmigen Führungskanal 20 auf, der über eine staub- und wasserdichte Verbindungsstelle mit einem den Rolloantrieb 11 abkapselnden Antriebsgehäuse verbunden ist.
  • In dem Führungskanal 20 läuft ein Zugmittel um, beispielsweise ein Zahnriemen oder die Seilstränge eines auf die Seiltrommel 14 aufgewickelten Rolloseils 17, das gemäß 3 mit einem Mitnehmer 18 verbunden ist und an dem dem Rolloantrieb 11 entgegen gesetzten Ende des Führungskanals 20 über eine Seilumlenkung 19 umgelenkt wird. Der Mitnehmer 18 ist mit dem Schubelement 9 verbunden, so dass bei Betätigung des Rolloantriebs 11 und dadurch bedingter Drehung der Seiltrommel 14 in der einen oder anderen Drehrichtung der Mitnehmer 18 zum Rolloantrieb 11 oder von diesem weg bewegt wird und damit die Stellung des Schubelements 9 verändert.
  • Zur Befestigung der Verstelleinrichtung 10 auf einer Grund- oder Montageplatte oder am Türinnenblech der Kraftfahrzeugtür 1 weist die Verstelleinrichtung 10 am Antriebsgehäuse des Rolloantriebs 20 in Bezug auf den Führungskanal 20 einander gegenüberliegende Befestigungsstellen 25, 26 und die Seilumlenkung 19 eine zentrale Bohrung zum Durchführen eines Befestigungsmittels auf, das insbesondere mit dem Türinnenblech der Kraftfahrzeugtür 1 verbunden wird.
  • 2 zeigt das obere Ende der Verstelleinrichtung 10 gemäß 1 mit dem am Ende des Führungskanals 20 angeordneten Rolloantrieb 11, der den Elektromotor 12, das Getriebe 13 und die Seiltrommel 14 umfasst, auf die das Rolloseil 17 aufgewickelt ist. Aus dem vorzugsweise rohrförmigen Führungskanal 20 ragt das mit dem Rollozugstab oder Spriegel 8 zu verbindende Ende des Schubelements 9, der entsprechend des in 3 vergrößert dargestellten Bereichs III gemäß 2 mit dem Mitnehmer 18 verbunden ist. Die Enden des Rolloseils 17 sind über Seilnippel 41, 42 in Aufnahmen des Mitnehmers 18 eingehängt, so dass beim Betätigen des Rolloantriebs 11 der Mitnehmer 18 je nach Drehrichtung des Elektromotors 12 im Führungskanal 20 auf- oder abwärts bewegt wird.
  • Zum Begrenzen des Verstellweges des Mitnehmers 18 und damit des mit dem Mitnehmer 18 verbundenen Schubelements 9 sind an beiden Enden des Verstellweges des Mitnehmers 18 Mitnehmeranschläge vorgesehen, von denen in der Darstellung des oberen Endes der Verstelleinrichtung in 3 der obere Mitnehmeranschlag 51 schematisch eingetragen ist.
  • Zur Vermeidung exzessiver Einklemmkräfte in den kritischen Bereichen am oberen und unteren Ende des Verstellweges des Rollobehangs 6, in denen sich der mit dem Schubelement 9 verbundene Spriegel 8 dem Spalt der Rollokassette 70, durch den der Rollobehang 6 von der Wickelwelle 7 abgezogen wird, oder dem der Rollokassette 70 gegenüberliegenden Fensterscheibenrand nähert, ist ein mechanischer Einklemmschutz vorgesehen. Dieser mechanische Einklemmschutz ermöglicht neben einer deutlichen Reduzierung einer Einklemmkraft im kritischen Bereich auch einen mechanischen „Sanfteinlauf” mit einer geringeren Belastung bei der Anlage des Spriegels an den Fensterrahmen sowie ein leiseres Erreichen der Endlage.
  • Der mechanische Einklemmschutz besteht in dem in den 2 und 3 dargestellten Ausführungsbeispiel aus einer schraubenförmigen Druckfeder 30, die zwischen der Oberkante des Mitnehmers 18 und einem oberen, ortsfesten Federanschlag 52 angeordnet ist, dessen Abstand zum oberen Mitnehmeranschlag 51 in Relation zur Länge der Druckfeder 30 den Wirkungsbereich des mechanischen Einklemmschutzes, d. h., den Abstand der Endlagen des Spriegels 8 von dem Fensterscheibenrand oder der Rollokassette 70 bestimmt, von denen ab eine Einklemmgefahr besteht.
  • Die schraubenlienienförmig gewickelte Drehfeder 30 des mechanischen Einklemmschutzes ist in dem dargestellten Ausführungsbeispiel auf das Schubelement 9 aufgesteckt, das die Druckfeder 30 zentriert und dadurch sicherstellt, dass sich die Druckfeder 30 in der Endlage an den Federanschlag 52 anlegt.
  • Die Federkonstante bzw. Federkennlinie der Druckfeder 30 bestimmt in Verbindung mit dem Kompressionsweg der Druckfeder 30 die Federkraft, die von der Verstelleinrichtung 10 bzw. dem Rolloantrieb 11 im Normalfall zum vollständigen Auf- und Abwickeln des Rollobehangs 6 bis zum Erreichen des Mitnehmeranschlags 51 zu überwinden ist bzw. zur Aufnahme der Überschusskraft im Einklemmfall bereitgestellt wird und damit die Einklemmkraft auf zulässige Werte begrenzt.
  • Zusätzlich zu dem vorstehend anhand der 2 und 3 beschriebenen mechanischen Einklemmschutz am oberen Ende der Verstelleinrichtung 10 kann ein gleichartiger mechanischer Einklemmschutz auch am unteren Ende der Verstelleinrichtung 10 vorgesehen werden, der in einer Anordnung der Wickelwelle bzw. Rollokassette 70 am oberen Ende der Verstelleinrichtung 10 die Überschusskraft bei einer Annäherung des Spriegels 8 bzw. des Rollobehangs 6 an den Spalt der Rollokassette 70 begrenzt.
  • 1
    Kraftfahrzeugtür
    2
    Türschacht
    3
    Türausschnitt
    4
    Fensterscheibe
    5
    Rollo
    6
    Rollobehang
    7
    Wickelwelle
    8
    Rollozugstab (Spriegel)
    9
    Schubelement (Rollostab)
    10
    Verstelleinrichtung
    11
    Rolloantrieb
    12
    Elektromotor
    13
    Getriebe
    14
    Rolloseiltrommel
    15
    Antriebselektronik
    16
    Stecker
    17
    Rolloseil
    18
    Mitnehmer
    19
    Rolloseilumlenkung
    20
    Führungskanal
    25, 26
    Befestigungsstellen
    30
    Federelement (Druckfeder)
    41, 42
    Seilnippel
    51
    Mitnehmeranschlag
    52
    Federanschlag
    70
    Rollokassette
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102006047359 A1 [0004, 0008]

Claims (10)

  1. Fahrzeugrollo, insbesondere Sonnenschutzrollo für Kraftfahrzeuge, mit einem Rollobehang, der mit einem druck- und/oder biegesteifen Schubelement zum Aufspannen des Rollobehangs verbunden ist, und mit einer das Schubelement betätigenden Verstelleinrichtung, die ein umlaufendes Zugmittel aufweist, das insbesondere nach Art eines einsträngigen Seilfensterhebers ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstelleinrichtung (10) mit einer Einklemmschutzvorrichtung (18, 30, 51, 52) verbunden ist.
  2. Fahrzeugrollo nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Einklemmschutzvorrichtung aus einem mechanischen Einklemmschutz (18, 30, 51, 52) mit einer Einrichtung zur Begrenzung einer Überschusskraft besteht, die größer ist als eine zum Verstellen des Rollobehangs (6) erforderliche Verstellkraft.
  3. Fahrzeugrollo nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstelleinrichtung (10) einen in einem länglichen Führungskanal (20) geführten und verschiebbaren Mitnehmer (18) aufweist, der mit dem Schubelement (9) und einem im Führungskanal (20) umlaufenden Rolloseil (17), Zahnriemen oder dergleichen verbunden ist, das von einem Rolloantrieb (11) betätigt wird, und dass der mechanische Einklemmschutz (18, 30, 51, 52) im Verstellweg des Mitnehmers (18) angeordnet ist.
  4. Fahrzeugrollo nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der mechanische Einklemmschutz (18, 30, 51, 52) mindestens ein Federelement (30) aufweist, das im Verstellweg des Mitnehmers (18) zwischen dem Mitnehmer (18) und einem oberen und/oder unteren Federelementanschlag (52) angeordnet ist.
  5. Fahrzeugrollo nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch im Verstellweg des Mitnehmers (18) angeordnete obere und untere Mitnehmeranschläge (51) zur Begrenzung des Verstellweges des Mitnehmers (18) und obere und untere Federelementanschläge (52), die derart in Bezug auf die Mitnehmeranschläge (51) und die Abmessungen der Federelemente (30) in Verstellrichtung des Mitnehmers (18) angeordnet sind, dass die Federelemente (30) zur Anlage an die Federelementanschläge (52) kommen, bevor der Mitnehmer (18) am oberen oder unteren Mitnehmeranschlag (51) anschlägt.
  6. Fahrzeugrollo nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Federelemente (30) als Druckfedern mit einstellbarer Federkennlinie ausgebildet sind.
  7. Fahrzeugrollo nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Federelemente (30) als Federpakete mit einstellbarer Federkennlinie ausgebildet sind.
  8. Fahrzeugrollo nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass das obere Federelement (30) als schraubenförmige Druckfeder ausgebildet und auf das Schubelement (9) zwischen dem Mitnehmer (18) und dem oberen Federelementanschlag (52) aufgesteckt ist
  9. Fahrzeugrollo nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Federelemente (30) mit dem Federelementanschlag (52) und/oder dem Mitnehmer (18) verbunden sind.
  10. Fahrzeugrollo nach mindestens einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein erster Abschnitt des Rollobehangs (6) mit einer Wickelwelle (7) und ein dem ersten Abschnitt des Rollobehangs (6) gegenüber liegender Abschnitt mit dem Schubelement (9) verbunden ist, dass die Wickelwelle (7) in einer Rollokassette (70) drehbar gelagert ist und dass die Mitnehmeranschläge (51) derart im Verstellweg des Mitnehmers (18) angeordnet sind, dass der Mitnehmer (18) zur Anlage an die Mitnehmeranschläge (51) kommt, bevor der Rollobehang (6) vollständig auf die Wickelwelle (7) aufgewickelt oder vollständig von der Wickelwelle (7) abgezogen ist.
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