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Die Erfindung betrifft einen Schiebeflügel zum
Verschließen
einer Karosserieöffnung
von Kraftfahrzeugen der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten
Art.
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Ein derartiger Schiebeflügel ist
aus der
DE 34 20 641
A1 zum Verschließen
einer Dachöffnung bereits
bekannt. Der Schiebeflügel
umfasst einen Rollladen aus miteinander verbundenen Stabelementen,
der zum Öffnen
und Schließen
mittels eines Antriebs von einer Trommel auf bzw. abwickelbar ist, wobei
die Trommel in einem Rollladenkasten im Heck der Karosserie und
der Antrieb unterhalb des Rollladenkasten angeordnet ist.
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Bei der konstruktiven Gestaltung
der Karosserie ist ein entsprechender Freiraum für den Rollladenkasten und den
Antrieb vorzusehen.
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Aufgabe der Erfindung ist es, einen
Schiebeflügel
zum Verschließen
einer Karosserieöffnung
von Kraftfahrzeugen der im Oberbegriff des Anspruchs 1 genannten
Art dahingehend weiterzuentwickeln, dass ein besonders kompakter
Aufbau des Schiebeflügels
ermöglicht
wird.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
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Weitere die Erfindung in vorteilhafter
Weise ausgestaltende Merkmale enthalten die Unteransprüche.
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Der mit der Erfindung erzielte Vorteil
besteht darin, dass der für
den Antrieb benötigte
Bauraum deutlich reduziert ist, da dieser ein überwiegend im Hohlquerschnitt
der Trommel angeordneter motorischer Drehantrieb ist.
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Um einen besonders einfachen und
platzsparenden Antrieb zu ermöglichen,
kann der motorische Drehantrieb mit seinem Gehäuse am Innenumfang der Trommel
abgestützt
und mit seinem Motorflansch an der Karosserie verdrehgesichert sein.
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Bei einem Schiebeflügel zum
Verschließen einer
seitlichen Türöffnung lässt sich
die Trommel besonders platzsparend entlang einem Türschweller der
Karosserie anordnen.
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Bei einem Schiebeflügel zum
Verschließen einer
Hecköffnung
der Karosserie lässt
sich die Trommel besonders platzsparend entlang einer Rückwand der
Karosserie anordnen.
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Zum Schutz der Fahrzeuginsassen und
zur Vermeidung einer Überbelastung
des Rollladen, kann der Drehantrieb eine beim Öffnen und Schließen wirksame
selbsttätige
Sicherheitsabschaltung aufweisen.
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Der Drehantrieb kann ein besonders
zuverlässiger
und kostengünstiger
elektromotorischer Antrieb sein.
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Bei einem Schiebeflügel zum
Verschließen einer
Dachöffnung,
der mehrere benachbarte Stabelemente aus durchsichtigem Material
umfasst, kann eine Abschattung platz- und gewichtssparend entlang
von seitlichen Führungsschienen
des Schiebeflügels
bewegbar sein.
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Die Abschattung kann dabei ein Rollo
mit einer besonders platzsparend auf eine Rolle aufwickelbaren Rollbahn
sein, wobei die Wickelrolle in Abstimmung auf die Position der durchsichtigen
Stabelemente des Schiebeflügels
entlang der Vorder- und/oder Hinterkante der Dachöffnung angeordnet sein
kann.
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Um eine besonders variabel einstellbare
Abschattung zu erreichen, können
zwei Rollos mit jeweils einer zugehörigen Wickelrolle zueinander
benachbart in einem mittleren Längenbereich
der Dachöffnung
angeordnet sein.
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Nachfolgend werden Ausführungsbeispiele der
Erfindung anhand einer zeichnerischen Darstellung näher erläutert.
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In der Darstellung zeigen:
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1 einen
Stufenheck-Kraftwagen mit einer durch einen Schiebeflügel verschlossenen
Dachöffnung
in einer Seitenansicht,
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2 den
Kraftwagen gemäß 1 in einer Draufsicht,
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3 einen
Querschnitt durch zwei Stabelemente des Schiebeflügels,
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4 ein
Stabelement des Schiebeflügels
in einer Draufsicht,
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5 einen
Querschnitt durch ein Stabelement und zugehörige seitliche Führungsschienen,
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6 eine
Trommel und ein Antrieb des Schiebeflügels in einer perspektivischen
Ansicht,
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7 den
Kraftwagen gemäß 1 mit einer Abschattung
unterhalb des Schiebeflügels
in einer perspektivischen Ansicht,
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8 eine
Variante der Abschattung gemäß 7,
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9 eine
weitere Variante der Abschattung gemäß 7,
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10 einen
Steilheck-Kraftwagen mit einer durch einen Schiebeflügel verschließbaren Dachöffnung und
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11 einen
Steilheck-Kraftwagen mit zwei durch zugehörige Schiebeflügel verschließbare seitliche
Türöffnungen
und einer durch einen Schiebeflügel
verschließbaren
Hecköffnung.
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In 1 und 2 ist ein Kraftwagen 1 mit einer
Stufenheck-Karosserie dargestellt, der eine durch einen Schiebeflügel 2 verschlossene
Dachöffnung 3 aufweist.
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Die rechteckförmige Dachöffnung 3 erstreckt sich
der Länge
nach von einem vorderen Dachquerträger der Karosserie bis zur
Vorderkante eines Heckdeckels und wird von zwei seitlichen Dachholmen
begrenzt.
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Der Schiebeflügel 2 umfasst eine
Vielzahl von Stabelementen 4 gleicher Länge und Höhe sowie annähernd gleicher
Breite, die mit ihren Längsachsen
in Fahrzeug-Querrichtung verlaufen und zu einem Rollladen verbunden
sind. Jedes Stabelement 4 ist dabei einteilig aus einem
durchsichtigen Kunststoff, wie z. B. Lexan, ausgeführt.
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In 3 ist
ersichtlich, dass jedes Stabelement 4 durch zugeordnete
Dichtleisten 5 gleicher Länge aus einem gummielastischen
Material, wie z. B. Silikon, mit den jeweils benachbarten Stabelementen 4 verbunden
ist. Jede Dichtleiste 5 ist bei geschlossenem Schiebeflügel 2 zwischen
den Stirnseiten von zwei zugehörigen
Stabelementen 4 abgestützt
und schließt
an der Ober- und Unterseite weitgehend flächenbündig mit diesen ab.
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Zur Verbindung mit den zugehörigen Stabelementen 4 stehen
von den Stirnseiten jeder Dichtleiste 5 zugehörige Befestigungsschenkel 6 ab,
die jeweils mit einem im Querschnitt gesehen kreisförmigen Befestigungsabschnitt
in einen darauf abge stimmten Hohlquerschnitt 7 an der Stirnseite
des zugehörigen
Stabelements 4 eingreifen.
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In Verbindung mit 4 ist ersichtlich, dass jedes Stabelement 4 über seine
gesamte Länge
den Hohlquerschnitt 7 aufweist.
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Wie in Verbindung mit 5 ersichtlich, sind die
Stabelemente 4 entlang von zwei parallelen Führungsschienen 8 verschiebbar,
die längs
der seitlichen Ränder
der Dachöffnung 3 an
der Karosserie angeordnet sind.
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Die Führungsschienen 8 umgreifen
im Querschnitt gesehen mit einem U-förmigen oberen Führungsschenkel 9 seitliche
Randbereiche der Stabelemente 4, die jeweils mit einem
zugehörigen
Gleitelement 10 aus einem gummielastischen Material, wie
z. B. Silikon, versehen sind.
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Die Gleitelemente 10 weisen
zu ihrer Befestigung an den Stabelementen 4 jeweils einen
zugehörigen
Befestigungsschenkel 11 auf, der jeweils mit einem im Querschnitt
gesehen kreisförmigem
Befestigungsabschnitt in darauf abgestimmten Hohlquerschnitt 12 der
Stabelemente 4 eingreift.
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Die Gleitelemente 10 überragen
die zugeordneten Stabelemente 4 an der Ober- und Unterseite
mit jeweils einem Gleitprofil 13, das über die gesamte Breite des
jeweiligen Stabelementes 4 im Hohlquerschnitt der Führungsschiene 8 abgestützt ist.
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In 6 ist
ersichtlich, dass der Schiebeflügel 2 zum Öffnen und
Schließen
von einer Trommel 14 auf bzw. abgewickelt wird, die mit
ihrer Mittel-Längsachse
in Fahrzeug-Querrichtung verläuft und
im Heckbereich der Karosserie entlang einem nicht dargestellten
Querträger
der Karosserie angeordnet ist.
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Die Trommel 14 ist achtkantförmig ausgebildet,
wobei die Kantenlänge
auf die Breite der Stabelemente 4 abgestimmt ist.
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Das hinterste Stabelement 4 des
Schiebeflügels 2 ist über zwei
Montagefedern 15 mit dem äußeren Umfang der Trommel 14 verbunden.
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Die Trommel 14 umschließt einen
Hohlquerschnitt 16, in dem ein üblicher elektrischer Drehmotor 17 angeordnet
ist, wobei die Drehachse des Motors 17 mit der Drehachse
der Trommel 14 übereinstimmt.
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Das Gehäuse des Drehmotors 17 ist
dabei vollständig
im Überdeckungsbereich
mit einem seitlichen Randbereich der Trommel 14 angeordnet
und an deren innerem Umfang abgestützt. Ein Motorflansch 18 des
Drehmotors 17 ragt seitlich von der Trommel 14 ab
und. ist in der Einbaulage des Schiebeflügels 2 über eine
Motorkonsole 19 abgestützt und
verdrehgesichert, die an einer Karosserieseitenwand montiert ist.
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Der dem Motor 17 gegenüberliegende
seitliche Randbereich der Trommel 14 ist in der Einbaulage
des Schiebeflügels 2 über ein übliches
Kugellager 20 an einer Lagerkonsole 21 abgestützt, die
an der Karosserieseitenwand montiert ist.
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Der elektrische Drehmotor 17 ist
zur Arretierung des Schiebeflügels 2 mit
einer üblichen
Motorbremse versehen. Die Betätigung
des Motors 17 kann vom Wageninnenraum mittels eines Schalters oder
mittels einer drahtlosen Fernbedienung von außerhalb des Wagens 1 erfolgen.
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Beim Öffnen und Schließen des
Schiebeflügels 2 ist
eine drehmomentabhängige
Sicherheitsabschaltung des Motors 17 wirksam.
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In 7 ist
ein zur Abschattung unterhalb des Schiebeflügels 2 angeordnetes
Rollo 22 mit einer auf die Länge der Dachöffnung 3 abgestimmten,
flexiblen Rollobahn dargestellt, die von einer entlang der Vorderkante
der Dachöffnung 3 angeordneten Wickelrolle 23 auf-
und abwickelbar ist.
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Das freie Ende der Rollobahn ist
mit einem Fallstab versehen, der einen Haltegriff 24 aufweist. Der
Fallstab ist an seinen seitlichen Enden mit nicht dargestellten
Gleitelementen versehen, die in einen Hohlquerschnitt eines U-förmigen,
in 5 dargestellten unteren
Führungsschenkels 25 der
jeweils zugeordneten Führungsschiene 8 eingreifen.
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Zum Aufwickeln des Rollos 22 ist
die Wickelrolle 24 mit einem üblichen Federmechanismus versehen.
Das Abwickeln des Rollos 22 kann manuell mittels des Haltegriffs 24 erfolgen.
Anstelle der manuellen Betätigung
wäre aber
auch ein Rollo mit einer drehmotorisch angetriebenen Wickelrolle
möglich.
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Zur stufenlosen Arretierung des abgewickelten
Rollos 22 sind an den Gleitelementen übliche Klemmmittel angeordnet,
die über
den Haltegriff 24 arretierbar oder lösbar sind.
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In 8 ist
eine alternative Anordnung des Rollos 22 dargestellt, bei
welcher die Wickelrolle 23 entlang der Hinterkante der
Dachöffnung 3 angeordnet
ist und das Rollo 22 zum Frontbereich des Kraftwagens 1 hin
ausziehbar ist.
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Eine weitere Variante, bei der zwei
Rollos 22a und 22b zur Abschattung vorgesehen
sind, ist in 9 dargestellt.
Die zugehörigen
Wickelrollen 23a und 23b sind einander benachbart
etwa in der Mitte der Dachöffnung 3 angeordnet
und verlaufen mit ihren Mittel-Längsachsen
in Fahrzeug-Querrichtung. Das vordere Rollo 22a ist von
der vorderen Wickelrolle 23a zum Frontbereich des Kraftwagens 1 und
das hintere Rollo 22b von der hinteren Wickelrolle 23b zum
Heckbereich des Kraftwagens 1 hin ausziehbar.
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In 10 ist
ein subkompakter Kraftwagen 1a mit einer Steilheck-Karosserie
und einer durch einen Schiebeflügel
verschließbaren
Dachöffnung 3a dargestellt,
die sich der Länge
nach bis zu einer Heckklappe erstreckt. Der Schiebeflügel umfasst
einen nicht dargestellten Rollladen aus Stabelementen, der entlang
seitlicher Führungsschienen 8a verschiebbar
ist. Zum Öffnen
und Schließen
des Schiebeflügels
wird der Rollladen von einer Trommel 14a auf- bzw. abgewickelt,
die nahe der Oberseite der Heckklappe an der Karosserie angeordnet
ist und mit ihrer Mittel-Längsachse
in Fahrzeug-Querrichtung verläuft.
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Der in 11 dargestellte
Kraftwagen 1b weist zwei seitliche Türöffnungen 26 auf, die
durch jeweils einen zugeordneten Schiebeflügel 2b verschlossen
sind.
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Der Schiebeflügel 2b ist ein zum Öffnen und Schließen von
einer Trommel 14b auf- bzw. abwickelbarer Rollladen, wobei
die Trommel 14b an der Oberseite eines Türschwellers
der Karosserie angeordnet ist und mit ihrer Mittel-Längsachse
in Fahrzeug-Längsrichtung
verläuft.
Die Stabelemente des Schiebeflügels 2b sind
entlang von zwei zugehörigen,
parallelen seitlichen Führungsschienen 8b verschiebbar,
die an der A- bzw.
B-Säule
der Karosserie angeordnet sind und sich der Länge nach vom Türschweller
bis zur Bordkante der Karosserie erstrecken.
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Zum Verschließen der rechteckförmigen Hecköffnung 27 des
Kraftwagens 1b ist ein weiterer Schiebeflügel 2c vorgesehen.
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Der Schiebeflügel 2c ist ein von
einer zugehörigen
Trommel 14c auf- und abwickelbarer Rollladen aus miteinander
verbundenen Stabelementen, wobei die Trommel 14c am unteren
Rand der Hecköffnung 27 entlang
einer Rückwand
der Karosserie angeordnet ist und die Stabelemente entlang paralleler
seitlicher Führungsschienen 8c verschiebbar sind,
die sich über
die gesamte Höhe
der Hecköffnung 27 erstrecken.