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Die
Erfindung betrifft ein Aggregat aus einem akkubetriebenen Elektrohandgerät
und einer zugehörigen Ladestation, wobei das Elektrohandgerät pistolenartig
mit Motor-/Getriebegehäuse und demgegenüber abgewinkeltem
Handgriff-Gehäuse ausgebildet ist.
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Solche
Aggregate sind vielfältig aus Praxis und Literatur bekannt.
Verwiesen sei nur beispielhaft auf das Gebrauchsmuster
DE 20 2006 004 920 U1 , bei
welchem die Ladestation einen im Wesentlichen zylindrischen oder
konischen nach oben offenen Aufnahmeschacht aufweist. In diesen
Aufnahmeschacht wird ein Teil des Motor-/Getriebegehäuses
eingesteckt, um das Elektrohandgerät in der Ladestation zu
halten. Dies setzt jedoch eine zielgenaue Einbringung in den besagten
Aufnahmeschaft voraus. Auch die Entnahme ist unter Umständen
hakelig und nicht besonders komfortabel.
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Betrachtet
man die ebenfalls gattungsbildende
DE 103 45 135 A1 , so ist an dieser Stelle
eine Ladeschale realisiert, auf welcher das Elektrohandgerät um
etwa 30° bis 45° geneigt zur Lotrechten positioniert
wird. Das Ende einer Antriebsspindel weist dabei nach unten. Auf
diese Weise kann das Elektrohandgerät in Benutzungspausen
beliebig lange auf der Ladeschale im Lademodus ruhen. Gleichzeitig soll
das Elektrohandgerät unmittelbar und mit nur einer Hand
entnahmebereit sein, wobei kein Stecker gezogen oder eine Halterung
entfernt werden muss. Dies wird allerdings mit einem nicht ganz
sicheren Halt auf der Ladeschale erkauft. So kann beispielsweise
ein seitlicher Stoß das Elektrohandgerät von der
Ladeschale entfernen, so dass der Ladevorgang – auch unbeabsichtigt – unterbrochen
wird.
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Neben
diesen bekannten Aggregaten existieren im Stand der Technik selbstverständlich
unverändert Lösungen, bei denen ein Akku zum Betrieb des
Elektro handgerätes lösbar mit dessen Gehäuse verbunden
ist. Solche Ausführungsformen werden beispielsweise in
der
DE 10 2005
022 681 A1 oder auch der
DE 20 2004 020 518 U1 beschrieben. – Der Stand
der Technik kann nicht in allen Belangen überzeugen. So
ist die Handhabung entweder unkomfortabel oder es besteht die (unbeabsichtigte)
Gefahr, dass das Elektrohandgerät von der Ladestation entfernt
wird und der Ladevorgang eine Unterbrechung erfährt. Das
ist bei einem dauerhaften Einsatz nachteilig. Hier setzt die Erfindung
ein.
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Der
Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, ein derartiges
Aggregat aus einem akkubetriebenen Elektrohandgerät und
einer zugehörigen Ladestation so weiter zu entwickeln,
dass eine einfache Handhabung und Bedienung mit einem zuverlässigen
Ladevorgang kombiniert wird.
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Zur
Lösung dieser technischen Problemstellung ist ein gattungsgemäßes
Aggregat im Rahmen der Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass das Handgriff-Gehäuse
einen Fußansatz aufweist, welcher bei auf der Ladestation
aufgesetztem Elektrohandgerät vor einer Nase an der Ladestation übergriffen
wird.
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Erfindungsgemäß ist
folglich das aus im Wesentlichen dem Motor-/Getriebegehäuse
und dem Handgriff-Gehäuse zusammengesetzte Gesamtgehäuse
des Elektrohandgerätes endseitig, d. h. am Fuß des
Handgriff-Gehäuses, mit dem Fußansatz ausgerüstet.
Demgegenüber ist das Handgriff-Gehäuse mit seinem
Kopf mit dem Motor-/Getriebegehäuse verbunden, und zwar
in der Regel stumpfwinklig. Aufgrund dieser Topologie und infolge
des zumeist höheren Gewichtes des Motor-/Getriebegehäuses
im Vergleich zum Handgriff-Gehäuse erklärt sich,
dass das Elektrohandgerät bei auf einer Unterlage aufstehendem
Fuß des Handgriff-Gehäuses immer in Richtung einer
frontseitig des Motor-/Getriebegehäuses vorstehenden Antriebsspindel
abkippt. Diese Kippbewegung ist mit einer vertikal nach oben gerichteten
Kraft verbunden, die von dem Fußansatz am Rücken
des Handgriff-Gehäuses aus geht. Entsprechende Drehbewegungen
des Fußansatzes werden nun erfindungsgemäß durch
die Nase an der Ladestation unterbunden, welche den Fußansatz übergreift
und der an dieser Stelle vertikal (nach oben) gerichteten Kraft
entgegenwirkt.
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Insgesamt
ist die Auslegung so getroffen, dass der Fußansatz über
das im Wesentlichen zylindrische Handgriff-Gehäuse in senkrechter
Projektion wenigstens teilweise umfangsseitig vorkragt. Meistens
ist das Handgriff-Gehäuse fußseitig pilzkopfartig gestaltet
und geht in den im Vergleich zum überwiegend zylindrischen
Handgriff-Gehäuse demgegenüber pilzkopfartig vorkragenden
und umlaufenden Fußansatz über. Da der Fußansatz
wenigstens im Bereich eines Rückens des Handgriff-Gehäuses
die bereits angesprochene Vertikalkraft erfährt, ist zumeist
dieser Bereich in senkrechter Position vorkragend ausgebildet. Das
heißt, der Fußansatz und die Nase finden sich überwiegend
am Rücken des Handgriff-Gehäuses. Demgegenüber
ist die Front des Handgriff-Gehäuses in der Regel mit einem
Drehzahlwählschalter ausgerüstet, mit dessen Hilfe
ein Bediener die Drehzahl des Elektrohandgerätes variabel
einstellen kann.
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Es
hat sich bewährt, wenn die Nase an der Ladeschale in Aufsicht
bogenförmig gestaltet ist. Dabei liegt die Nase bei auf
die Ladestation aufgesetztem Elektrohandgerät wenigstens
am Rücken des Handgriff-Gehäuses an und übergreift
den Fußansatz in diesem Bereich. Sobald das Elektrohandgerät und
die Ladestation miteinander gekoppelt sind, liegen eine Geräte-Kontaktfläche
und eine Schalen-Kontaktfläche aneinander an. Dabei ist
die Ladeschale an ihrer dem Elektrohandgerät zugewandten Frontseite
mit einer Schalen-Kontaktfläche ausgerüstet, wohingegen
das Elektrohandgerät fußseitig die Geräte-Kontaktfläche
aufweist. Beide Kontaktflächen sind mit elektrischen Verbindungselementen bzw.
Kontakten ausgerüstet, die in diesem Fall geschlossen sind
und einen Ladevorgang für den meistens im Handgriff-Gehäuse
befindlichen Akku starten.
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Es
hat sich bewährt, wenn die Geräte-Kontaktfläche
endseitig des Handgriff-Gehäuses im Vergleich oder gegenüber
dem Fußansatz in Seitenansicht schräg angeordnet
ist. Darüber hinaus verfügt die Schalen-Kontaktfläche
vorteilhaft ebenfalls über eine Schrägstellung,
und zwar im Vergleich zu einer meistens horizontal angeordneten
Bodenfläche der Ladeschale. Vorzugsweise entsprechen sich
die Schrägstellung der Schalen-Kontaktfläche und
diejenige des Fußansatzes einander. Auf diese Weise ist der
Fußansatz bei auf der Ladestation aufgesetztem Elektrohandwerkzeug
im Wesentlichen parallel zur Bodenfläche angeordnet. Denn
in diesem Fall liegen die Geräte-Kontaktfäche
und die Schalen-Kontaktfläche im Allgemeinen aneinander
an.
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Schlussendlich
ist die Nase in oder an der Ladestation in Aufsicht bogenförmig
und vorzugsweise im Querschnitt L-förmig gestaltet, so
dass unterhalb der Nase ein Freiraum verbleibt. Dieser Freiraum
erleichtert das Auf- bzw. Ansetzen des Elektrohandgerätes
in Bezug auf die Ladestation. Tatsächlich wird hierzu das
Elektrohandgerät entgegen seiner natürlichen Kipprichtung
zur Antriebsspindel hin schräg gestellt, so dass der überwiegend
am Rücken des Handgriff-Gehäuses ausgeprägte
Fußansatz in den Freiraum unterhalb der Nase an der Ladestation problemlos
eingreifen kann.
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Der
einwandfreie Sitz des Elektrohandgerätes auf der Ladestation
stellt sich im Anschluss hieran automatisch dann ein, wenn das Elektrohandgerät losgelassen
wird. Denn als Folge hiervon neigt sich das Elektrohandgerät
mit seiner Antriebsspindel in Richtung der Ladestation, wobei dieser
Bewegung und der daraus resultierenden Vertikalkraft am Fußansatz
an der Rückseite des Handgriff-Gehäuses die den
Fußansatz übergreifende Nase Einhalt gebietet. Auf
diese Weise gelingt das Aufsetzen des Elektrohandgerätes
auf die Ladestation ebenso problemlos wie seine Entnahme. Gleichzeitig
sorgt das Zusammenspiel von Fußansatz am Elektrohandgerät
und Nase an der Ladestation für einen zuverlässigen
Halt des Elektro handgerätes auf der Ladestation. Dieser Halt
wird auch durch etwaige seitlich angreifende Kräfte nicht
aufgehoben sondern führt allenfalls dazu, dass das gesamte
Aggregat umkippt. Als Folge hiervon sind unbeabsichtigte Unterbrechungen
des Ladevorganges nicht mehr zu befürchten und ist die Bedienung
besonders einfach und komfortabel. Tatsächlich lässt
sich das Elektrohandgerät mit einer Hand sowohl auf die
Ladestation aufsetzen als auch hiervon entnehmen.
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Sobald
die Geräte-Kontaktfläche und die Schalen-Kontaktfläche
aneinander anliegen, sorgen die dann in elektrischem Kontakt befindlichen
wechselseitigen Kontakte dafür, dass der üblicherweise
im Handgriff-Gehäuse befindliche Akku(mulator) automatisch
geladen wird. Da die Ladestation das Elektrohandgerät in
Bedienpausen gleichsam bevorratet und eine natürliche Aufnahme
zur Verfügung stellt, wird sichergestellt, dass das Elektrohandgerät
bzw. dessen Akkumulator praktisch immer und zuverlässig
geladen ist und für den unmittelbaren Gebrauch zur Verfügung
steht. – Bei dem Elektrohandgerät handelt es sich üblicherweise
um einen Akkuschrauber oder ein anderes akkubetriebenes Elektrohandgerät,
wie eine batteriebetriebene Taschenlampe, einen Akkubohrer, eine
Akkusäge, ein Schleifgerät etc.. Der Akkumulator
kann als Lithium-Ionen-Akku ausgebildet sein, was allerdings nicht
zwingend ist.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel
darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigen:
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1 das
erfindungsgemäße Aggregat aus dem akkubetriebenen
Elektrohandgerät und der zugehörigen Ladestation
und
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2 eine
Aufsicht auf die Ladestation.
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In
der 1 ist ein Aggregat, also eine Kombination oder
Zusammenfassung, aus einem akkubetriebenen Elektrohandgerät 1 und
einer zugehörigen Ladestation 2 dargestellt. Bei
dem akkubetriebenen Elektrohandgerät 1 handelt
es sich im Rahmen des Beispiels und nicht einschränkend
um eine von einem Akkumulator A angetriebene Bohrmaschine. Der Akkumulator
A ist zu diesem Zweck in einem Handgriff-Gehäuse 3 angeordnet.
Des Weiteren findet sich eine Motor-/Getriebeeinheit 4,
die im Innern eines Motor-/Getriebegehäuses 5 aufgenommen wird.
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Man
erkennt, dass das Handgriff-Gehäuse 3 gegenüber
dem Motor-/Getriebegehäuse 5 abgewinkelt ist,
und zwar unter Berücksichtigung eines stumpfen Winkels α zwischen
dem Handgriff-Gehäuse 3 und dem Motor-/Getriebegehäuse 5.
Frontseitig des Motor-/Getriebegehäuses 5 erkennt
man eine Antriebsspindel 6, die mit Hilfe der Motor-/Getriebeeinheit 4 im
Beispiel in Drehungen versetzt wird und ein Bohrfutter zur Aufnahme
von Bohrern trägt.
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Die
Ladestation 2 ist – wie das Elektrohandgerät 1 – mit
einem insgesamt einteiligen Kunststoffgehäuse ausgerüstet.
Zur Aufnahme des Elektrohandgerätes 1 auf der
Ladestation 2 ist die Ladestation 2 mit einer
Schalen-Kontaktfläche 7 ausgerüstet.
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Die
Schalen-Kontaktfläche 7 wechselwirkt mit einer
Geräte-Kontaktfläche 8, die sich am Fuß bzw.
endseitig des Handgriff-Gehäuses 3 findet. Sobald
die Geräte-Kontaktfläche 8 und die Schalen-Kontaktfläche 7 aneinander
anliegen und das Elektrohandgerät 1 auf die Ladestation 2 aufgesetzt ist,
sorgen korrespondierende und nicht ausdrücklich dargestellte
Kontaktelemente dafür, dass der Akkumulator A im Innern
des Handgriff-Gehäuses 3 geladen wird. Üblicherweise
wird das Elektrohandgerät 1 in jeder Bedien- oder
Benutzungspause auf der Ladestation 2 abgelegt bzw. auf
diese aufgesetzt, so dass die beschriebenen Arbeitsunterbrechungen
unmittelbar zum Aufladen des Akkumulators A genutzt werden.
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Zu
diesem Zweck werden die in oder an der Schalen-Kontaktfläche 7 vorhandenen
Kontaktelemente oder das wenigstens eine Kontaktelement mit elektrischer
Energie versorgt, die im Beispielfall und nicht einschränkend
von einem separaten Steckernetzteil 9 zur Verfügung
gestellt wird, welches über ein Verbindungskabel an die
Ladestation 2 angeschlossen ist.
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Im
Rahmen der Erfindung ist nun von besonderer Bedeutung, dass das
Handgriff-Gehäuse 3 fußseitig, d. h.
an seinem Ende, mit der dort realisierten Geräte-Kontaktfläche 8 einen
Fußansatz 10 aufweist. Dieser Fußansatz 10 wird
bei auf der Ladestation 2 aufgesetztem Elektrohandgerät 1 von
einer Nase 11 an der Ladestation 2 übergriffen.
Sowohl der Fußansatz 10 als auch die Nase 11 sind
jeweils in oder an dem einteiligen Gehäuse einerseits des
Elektrohandgerätes 1, andererseits der Ladestation 2 an- oder
ausgeformt. Dadurch ist die Herstellung besonders günstig
und kostenminimierend.
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Man
erkennt, dass der Fußansatz 10 über das
im Wesentlichen zylindrische Handgriff-Gehäuse 3 in
senkrechter Projektion P wenigstens teilweise umfangsseitig vorkragt.
Die senkrechte Projektion P korrespondiert zu einem Blick auf das
Handgriff-Gehäuse 3 in Richtung P gemäß 1.
Tatsächlich kragt der Fußansatz 10 endseitig
umlaufend im Vergleich zu dem zylindrischen Handgriff-Gehäuse 3 vor. Denn
das Handgriff-Gehäuse 3 geht fußseitig
in den demgegenüber pilzkopfartig vorkragenden umlaufenden
Fußansatz 10 über. Dabei ist die Auslegung
so getroffen, dass der Fußansatz 10 gegenüber
dem zylindrischen Handgriff-Gehäuse 3 mit einem
unterschiedlichen Überstand Ü in der senkrechten
Projektion P ausgerüstet ist.
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Tatsächlich
ist der Überstand Ü am Rücken 3a des
zylindrischen Handgriff-Gehäuses 3 größer, ca.
1,5 bis 2 mal so groß, im Vergleich zum Überstand Ü an
einer Front 3b des Handgriff-Gehäuses 3.
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Die
Front 3b des Handgriff-Gehäuses 3 ist mit
einem vorkragenden Drehzahlwählschalter 12 ausgerüstet,
mit dem die Drehzahl der Antriebsspindel 6 in der Art eines
Druckschalters bei einer Pistole variiert werden kann. Das geschieht
meist mit dem Zeigefinger der Hand eines Bedieners, welche das Handgriff-Gehäuse 3 umgreift.
Das heißt, der Fußansatz 10 ist besonders
ausgeprägt im Bereich des Rückens 3a des
Handgriff-Gehäuses 3 in senkrechter Position P
ausgestaltet.
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In
der 1 erkennt man, dass die Geräte-Kontaktfläche 8 endseitig
des Handgriff-Gehäuses 3 gegenüber dem
Fußansatz 10 und in Seitenansicht schräg
angeordnet ist. Das gilt auch gegenüber einer Horizontalen
H bzw. einer Bodenfläche H. Hierzu gehört ein
Schrägwinkel β. Über eine ähnliche
Schrägstellung (Schrägwinkel β) verfügt
die Schalen-Kontaktfläche 7, und zwar im Vergleich
zu der Bodenfläche H der Ladestation 2 bzw. ebenfalls
der Horizontalen H. Im Rahmen des Ausführungsbeispiels
ist der an dieser Stelle beobachtete Schrägwinkel β gleich groß bemessen
wie der zuvor bereits in Bezug genommene Schrägwinkel β als
Winkel zwischen dem Fußansatz 10 und der Gerate-Kontaktfläche 8 respektive
der Horizontalen H. Als Folge hiervon, d. h. aufgrund der Entsprechung
der Schrägstellung der Schalen-Kontaktfläche 7 in
der Ladestation 2 und der Schrägstellung der Kontaktfläche 8 im
Vergleich zum Fußansatz 10 wird erreicht, dass
der Fußansatz 10 bei auf der Ladestation 2 aufgesetztem
Elektrohandgerät 1 im Wesentlichen parallel zur
Bodenfläche H und damit der Horizontalen H angeordnet ist.
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Die
Aufsicht nach 2 macht deutlich, dass die an
der Ladestation 2 realisierte Nase 11 bogenförmig
gestaltet ist. Tatsächlich liegt die Nase 11 bei auf
die Ladestation 2 aufgesetztem Elektrohandgerät 1 wenigstens
am Rücken 3a des Handgriff-Gehäuses 3 an.
Außerdem übergreift die bogenförmige
Nase 11 den Fußansatz 10 in diesem Bereich,
welcher ausweislich der 1 hier über einen besonders
großen Überstand Ü verfügt.
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Stellt
man das Elektrohandgerät 1 mit seinem Fuß bzw.
der dort realisierten Geräte-Kontaktfläche 8 auf
eine Unterlage respektive die Horizontale bzw. Bodenfläche
H, so sorgt der stumpfwinklige Anschluss des Handgriff-Gehäuses 3 an
das Motor-/Getriebegehäuse 5 in Verbindung mit
den unterschiedlichen Gewichten von einerseits der Motor-/Getriebeeinheit 4 im
Vergleich zum Akkumulator 2 dafür, dass das Elektrohandgerät 1 mit
seiner Antriebsspindel 6 in Richtung der Horizontalen H
umkippt, wie dies ein Pfeil in der 1 andeutet.
Hierzu korrespondiert eine im Wesentlichen vertikal nach oben gerichtete Kraft
F, die am Fußansatz 10 im Bereich des Rückens 3a des
Handgriff-Gehäuses 3 angreift. Diese vertikal
nach oben gerichtete Kraft F erfährt eine Gegenkraft durch
die den Fußansatz 10 in diesem Bereich übergreifende
Nase 11.
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Als
Folge hiervon wird das Elektrohandgerät 1 in aufgesetzter
Position auf der Ladestation 2 einwandfrei mit dieser verbunden
und wird der Ladevorgang auch dann nicht gestört, wenn
beispielsweise an dem Elektrohandgerät 1 Kräfte
seitlich angreifen. Zugleich ist das Aufsetzen und die Entnahme
besonders komfortabel und mit einer Hand möglich. Hierfür sorgt
ein Freiraum 13, welcher von der Nase 11 quasi übergriffen
wird. Denn die Nase 11 ist im Querschnitt L-förmig
gestaltet und übergreift den fraglichen Freiraum 13,
der darunter angeordnet ist. Das deutet die 1 an.
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Schlussendlich
findet sich an der Oberseite des Motor-/Getriebegehäuses 5 noch
ein Umschalter 14 in Verbindung mit Richtungsanzeigen 15,
die als Pfeilanzeigen ausgestaltet sein mögen. Mit Hilfe
der Richtungsanzeigen 15 wird die Drehrichtung der Antriebsspindel 6 je
nach Stellung des Umschalters 14 dokumentiert. Zusätzlich
mag noch eine Ladezustandsanzeige 16 in diesem Bereich
vorhanden sein, welche den Ladezustand 16 wiedergibt. Zu
diesem Zweck empfiehlt die Erfindung eine mehrfarbige Leuchtdiode,
die je nach Farbe zu einem bestimmten Ladezustand des Akkumulators
A korrespondiert.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 202006004920
U1 [0002]
- - DE 10345135 A1 [0003]
- - DE 102005022681 A1 [0004]
- - DE 202004020518 U1 [0004]