DE202008007011U1 - Vorrichtung zur Abgabe von Wirkstoffen an die Atemluft - Google Patents
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Abstract
Vorrichtung
zur Abgabe von Wirkstoffen an die Atemluft dadurch gekennzeichnet,
dass zwei Schaumstoff-Filter (1) mit einem elastischen Schlauchdepot
(5) stoffschlüssig oder formschlüssig verbunden
sind und durch Pumpendruck (17) auf das jeweilige Schlauchdepot
(5) eine Füllung (4) von Wirkstoffen in die Schaumstoff-Filter
(1) geleitet wird.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Abgabe von Wirkstoffen an die Atemluft. Sie ist besonders dafür geeignet, verdampfbare ätherische Öle und pharmazeutische Wirkstoffe freizusetzen, den Atem zu benetzen und beim Ausatmen die Feuchtigkeit zu speichern sowie beim Einatmen die Feuchtigkeit abzugeben und die Nasenschleimhäute gegen Pollenallergie zu pflegen.
- Es ist eine Reihe von Wegen bekannt, der Atemluft pharmazeutisch wirksame Substanzen zuzusetzen, die beispielsweise befreiend auf die Atemwege wirken. Bei erkrankten Kinder ist es weithin gebräuchlich, im Fall von Erkältungen wirkstoffhaltige Präparate, die die Atemwege beeinflussen, im Brustbereich auf ein Vlies oder die Kleidung aufzubringen, damit die daraus freigesetzten Dämpfe eingeatmet werden. Weiterhin ist es üblich, pharmazeutisch wirksame Substanzen über ein Zerstäuber- oder Trägersystem, beispielsweise mit Wasserdampf und Atemmasken in die Atemwege einzubringen.
- Aus der
DE-A-43 07 754 ist ferner eine Atemmaske zum kontrollierten Zuführen von Atemluft bekannt, bei der der gereinigten Luft für eine Inhalation geeignete Substanzen zugesetzt werden können. - In der
DE 197 03 526 A1 wird eine Vorrichtung zur Abgabe von Wirkstoffen an die Atemluft beschrieben, die spezielle Halterungen vor den Nasenlöchern angibt, die getränkte Wirkstoffträger aber keine Feuchtigkeitsspeicher aufweisen. - Das Gebrauchsmuster Nr. 202 15 704.0 beschreibt ein Nasenpflaster. Das Gebrauchsmuster Nr. 202 16 765.8 gibt die Anwendung einer Riechtüte an. Beide Gebrauchsmuster speichern eine Feuchtigkeit und sind nicht innerhalb der Nasenlöcher platziert.
- Gem. Gebrauchsmuster Nr. 203 19 549.3 ist eine Vorrichtung bekannt, die aus zwei porösen Schaumstofftamponaden besteht, die mit Hilfe eines biegsamen Verbindungsschlauches verbunden sind und mit Feuchtigkeit aufnehmenden Substanzen und ätherischen oder anderen Wirkstoffen getränkt sind.
- Im Allgemeinen hat sich gezeigt, dass die bekannten Möglichkeiten zur Bereitstellung von inhalationsfähigen Substanzen entweder wenig effizient sind oder aber einen geringen Handhabungs- und Tragekomfort aufweisen. Letzteres gilt insbesondere für Atemmasken, die zudem durch die in der ausgeatmeten Luft vorhanden Feuchtigkeit in ihrer Funktionsfähigkeit beeinträchtigt werden.
- Andererseits wäre es wünschenswert, über ein einfach zu handhabendes und zu applizierendes System zu verfügen, mit dem pharmazeutisch wirksame Substanzen effizient inhaliert werden können.
- Dementsprechend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Abgabe von Wirkstoffen an die Atemluft zu schaffen, die den vorstehend genannten Kriterien gerecht wird, die Feuchtigkeit beim Ausatmen speichert, die Nasenschleimhäute pflegt und beim Einatmen die Feuchtigkeit an die Atemluft mit dem jeweiligen Wirkstoff abgibt.
- Diese Aufgabe wird mit einer Vorrichtung gelöst, die aus zwei porösen Schaumstoffkernen besteht, die mit Hilfe eines biegsamen Verbindungsschlauches, der als Wirkstoffdeponie ausgebildet ist, verbunden sind und mit Feuchtigkeit aufnehmenden Substanzen und ätherischen und anderen Wirkstoffen getränkt sind.
- Die erfindungsgemäße Vorrichtung besteht grundsätzlich aus drei Elementen: zwei porösen Schaumstoffkernen, einem elastischen, biegsamen Schlauch und einem mit einem Pumpmechanismus versehenen Wirkstoffdepot.
- Die porösen Schaumstoffkerne dienen zur Aufnahme des Feuchtigkeitssammlers und des jeweiligen Wirkstoffes.
- Der flexible, biegsame Schlauch verbindet beide Schaumstoffkerne miteinander und ermöglicht die variable Positionierung der Nasentamponade in den Nasenlöchern sowie den Aufbau einer gewissen Klemmwirkung in den Nasenflügeln als Sicherung gegen ein Herausrutschen aus den Nasenlöchern.
- Die Erfindung besteht weiterhin darin, eine Nasenvorrichtung zu entwickeln, die zur Anfeuchtung der Atemluft dient und durch die Anwendung von diversen Wirkstoffen die Atemluft mit antiseptischen, aromatischen und ätherischen Substanzen benetzt.
- Dabei ist der jeweilige Wirkstoff in einem Materialdepot im Schaumstoffkern oder in einem Depot mit Pumpmechanismus eingebettet.
- U. a. durch die Anwendung der Sol-Gel-Technologie wird durch die schwammartige Mikrostruktur der Wirkstoffschicht eine dosierte Wirkstoffabgabe an die Atemluft erreicht, um eine ausreichende Beeinflussung des Geruchssinns sowie eine ausreichende antiseptische sowie antiallergische Beeinflussung der Atemluft zu bewirken.
- Der Wirkstoffträger kann so ausgebildet sein, dass er für den einmaligen Gebrauch vorliegt, d. h. getränkt angewandt und nach Verbrauch weggeworfen wird. Es ist aber auch möglich, den Wirkstoffträger zu mehrfachem Gebrauch vorzusehen, d. h. nach Verbrauch des Wirkstoffes zu reinigen und neu mit Wirkstoff zu beladen. Im Allgemeinen wird aus hygienischen Gründen die einmalige Anwendung zu bevorzugen sein.
- Durch die Ausbildung eines mit einem Pumpmechanismus versehenen Wirkstoffdepots kann eine zusätzliche bzw. eine grundsätzliche Benetzung der Schaumstoffkerne erfolgen.
- Die Wirkstoffwirkung kann durch Betätigung des Pumpmechanismus und Entleeren des Depots verlängert und verstärkt werden.
- Als Wirkstoffe kommen pharmazeutisch wirksame Substanzen in Frage, die in einer Form vorliegen, dass sie in Spuren an die Atemluft abgegeben werden können. Dies erfordert entweder eine leichte Verdampfbarkeit oder eine Hilfssubstanz, die den Wirkstoff mitschleppt. Solche Zubereitungen sind an sich bekannt. In Frage kommen auch ätherische Öle mit belebender oder beruhigender oder Konzentrationssteigernder Wirkung, Duftstoffe, aber auch Substanzen mit einer therapeutischen Wirkung auf die Atemwege, beispielsweise zur Behandlung einer Erkältungserkrankung, Stoffe mit befreiender Wirkung auf die Atemwege sowie desinfizierend wirkende Stoffe. Anwendungsmöglichkeiten ergeben sich ferner bei Migräne, Depressionen, Konzentrationsmangel, Unwohlsein oder schlechter Luft bzw. Geruch.
- Als Wirkstoffträger kommen, abgesehen von den vorstehend genannten Stoffen, auch übliche pharmazeutische Trägersubstanzen in Frage, die ein pastöse Konsistenz haben und den Wirkstoff langsam an die Luft abgeben.
- Die Aufgabe wird gem. der Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
- Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der nachgeordneten Ansprüche.
- Die Erfindung soll nachstehend anhand schematischer Ausführungsbeispiele näher erläutert werden:
Es zeigen: -
1 : eine erste Ausführungsform einer Vorrichtung zur Abgabe von Wirkstoffen an die Atemluft mit flexibler, biegsamer, schlauchförmiger Deponievorrichtung -
2 : eine zweite Ausführungsform einer Vorrichtung zur Abgabe von Wirkstoffen an die Atemluft mit ballonförmiger Deponievorrichtung -
3 : eine dritte Ausführungsform einer Vorrichtung zur Abgabe von Wirkstoffen an die Atemluft mit zwei Ballon-Deponien -
4 : eine vierte Ausführungsform einer Vorrichtung zur Abgabe von Wirkstoffen an die Atemluft mit einer schlauchförmigen Deponie und auswechselbarem Filter -
5 : einen auswechselbaren Filter. - In der
1 ist eine erste Ausführungsform einer Vorrichtung zur Speicherung von Feuchtigkeit und Abgabe von Wirkstoffen mit Hilfe eines Schlauchdepots (5 ) an die Atemluft mit zwei porösen Schaumstoff-Filtern (1 ) und einer Kapillare (2 ) dargestellt. - Die Schaumstoff-Filter (
1 ) sind mit einem Feuchtigkeitshaltenden Mittel und mit Wirkstoffen getränkt und können durch Ausübung eines Pumpdruckes (17 ) auf das Schlauchdepot (5 ) bewirken, dass in den linken und rechten Schaumstoff-Filter (1 ) zusätzlich Wirkstoff hineingepresst wird. - Die Schaumstoff-Filter (
1 ) sind so ausgebildet, dass sie in die Nasenlöcher, mit einem Außendurchmesser (6 ), passen. - Die Filterlänge (
7 ) wurde so gewählt, dass der Filterschaum (1 ) gut platziert werden kann. - Das flexible Schlauchdepot (
5 ) wird links und rechts mit einer Kapillare (2 ) stoffschlüssig verbunden. Diese Kapillare (2 ) wird mit einer Einstichlänge (9 ) im Schaumstoff-Filter (1 ) so befestigt, dass ein Puffer (16 ) entsteht und die härtere Kapillare (2 ) nicht zur Verletzung der Nasenschleimhaut führen kann. - Zur besseren Verteilung des Wirkstoffes aus dem Schlauchdepot (
5 ) ist die Kapillare (2 ) mit einer Perforierung (15 ) ausgebildet. - Zur Unterstützung der Füllung (
4 ) im Schlauchdepot (5 ) ist die Kapillare (2 ) mit einem speziellen Kapillardurchmesser (8 ) ausgebildet, der ein Auslaufen des Wirkstoffes ohne Pumpeffekt verhindert. - Mit Hilfe des flexiblen Schlauchdepots (
5 ) und der flexiblen Kapillare (2 ) werden die beiden Schaumstoff-Filter (1 ) stoffschlüssig befestigt (3 ). - Durch die Flexibilität tritt beim Einschieben der Schaumstoff-Filter zwischen den beiden Nasenflügeln eine Spannung auf, die ein leichtes Herausrutschen der Schaumstoff-Filter (
1 ) aus den Nasenlöchern verhindert. - In der
2 wird eine Ballondeponie (10 ) zusätzlich an das Schlauchdepot (5 ) angearbeitet. Dadurch kann mehr Wirkstoff als Füllung (4 ) eingelagert werden. - Durch Ausübung des Pumpendruckes (
17 ) wird durch die Kapillare (2 ) und die Perforation (15 ) der Wirkstoff im Schaumstoff-Filter (1 ) gem. Verteilerfluss (14 ) verteilt. - Die
3 zeigt die Anwendung einer Doppelballondeponie (11 ). - Jeder Ballon kann nach Ausübung des Pumpendruckes (
17 ) nur für die Benetzung eines Schaumstoff-Filters (1 ) genutzt werden - In der
4 kann durch die Anwendung eines Arretierungszapfens (12 ) an der Kapillare (2 ) der Schaumstoff-Filter (1 ) formschlüssig mit der Schlauchdeponie (5 ) verbunden werden. - Gem.
5 wird der Arretierungszapfen (12 ) in die Bohrung (13 ) für den Arretierungszapfen gesteckt. - Der Schaumstoff-Filter (
1 ) ist auswechselbar. - Die Vorteile der vorstehend beschriebenen Vorrichtung bestehen darin, dass durch ein Schlauchdepot (
5 ) oder ein Ballondepot (10 ), versehen mit einer Wirkstofffüllung, zusätzlich Wirkstoff in die Filter gelangen kann, wodurch eine längere Wirkung im Nasenbereich erreicht wird. - Die Atemluft wird beim Einatmen durch eine spezielle Beschichtung der Schaumstoff-Filter befeuchtet. Gleichzeitig werden therapeutische Wirkstoffe mit abgegeben, die Erkältungserreger verringern, befreite Atemwege schaffen, Pollen aufhalten, eine antiseptische und anti-allergische Wirkung entfalten und eine Geruchsbremse bewirken.
-
- 1
- Schaumstofffilter
- 2
- Kapillare
- 3
- Befestigung
- 4
- Füllung
- 5
- Schlauchdepot
- 6
- Außendurchmesser
- 7
- Filterlänge
- 8
- Kapillardurchmesser
- 9
- Einstecklänge
- 10
- Ballondeponie
- 11
- Doppelballondeponie
- 12
- Arretierungszapfen
- 13
- Bohrung für Arretierungszapfen
- 14
- Verteilerfluss
- 15
- Perforierung
- 16
- Puffer
- 17
- Pumpendruck
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 4307754 A [0003]
- - DE 19703526 A1 [0004]
Claims (11)
- Vorrichtung zur Abgabe von Wirkstoffen an die Atemluft dadurch gekennzeichnet, dass zwei Schaumstoff-Filter (
1 ) mit einem elastischen Schlauchdepot (5 ) stoffschlüssig oder formschlüssig verbunden sind und durch Pumpendruck (17 ) auf das jeweilige Schlauchdepot (5 ) eine Füllung (4 ) von Wirkstoffen in die Schaumstoff-Filter (1 ) geleitet wird. - Vorrichtung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass das Depot für die Füllung (
4 ) zusätzlich am Schlauchdepot (5 ) als Ballondeponie (10 ) ausgebildet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass eine Kapillare (
2 ) ein Auslaufen aus dem Schlauchdepot (5 ) verhindert. - Vorrichtung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass eine Doppelballondeponie (
11 ) am Schlauchdepot (5 ) eingearbeitet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass durch die Installierung eines Arretierungszapfens (
12 ) an der Kapillare (2 ) eine formschlüssige Verbindung mit dem Schaumstoff-Filter (1 ) besteht. - Vorrichtung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass der Schaumstoff-Filter (
1 ) mit Hilfe einer Bohrung für den Arretierungszapfen (13 ) auswechselbar ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass zur besseren Verteilung des Wirkstoffes bzw. der Füllung (
4 ) in der Kapillare (2 ) eine Perforation (15 ) eingearbeitet ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Kapillare (
2 ) nur mit einer Einstichlänge (9 ) zum Erreichen einer Pufferung (16 ) eingeklebt ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Füllung (
4 ) aus ätherischen Ölen, anti-septisch, anti-allergisch wirkenden Substanzen oder Arzneimitteln besteht. - Vorrichtung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Schlauchdeponie (
5 ) zur Beobachtung der Füllung (4 ) transparent ist. - Vorrichtung nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die Schaumstoff-Filter (
1 ) aus porösem, Luftdurchlässigem, hydrophilem Schaumstoff bestehen.
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2008
- 2008-05-23 DE DE202008007011U patent/DE202008007011U1/de not_active Expired - Lifetime
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