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Die
Erfindung betrifft eine Atemheilmaske zum Zuführen oder Abführen von
Atemluft für
den Benutzer, mit einem den Mundbereich und den Nasenbereich des
Benutzers im wesentlichen umschließenden Maskenkörper.
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Im
Stand der Technik sind unterschiedlich ausgebildete Atemschutzmasken
bekannt, weniger jedoch die hier in Rede stehende Atemheilmaske.
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Atemschutzmasken,
insbesondere filtrierende Atemhalbmasken sollen den Träger vor
dem Eindringen von schädlichen
Stoffen in seine Atemorgane schützen.
Sie müssen
bequem zu tragen und auch formstabil und unbeschädigt bleiben, wenn sie zwischendurch
abgenommen und zusammengedrückt, z.B.
in einer Tasche getragen werden. Sie enthalten im allgemeinen einen
Maskenkörper
mit einem inneren Filterteil aus Kunststoff- und Mikroglasfasern
und eine äußere Stützschicht
aus einem grobmaschigen Gewebe aus Kunstfasern gleicher Konfiguration.
Beide Schichten sind – dabei
einen Abdichtungsrand bildend – durch
Schweißung
oder Klebung miteinander verbunden. Eine Mehrzahl von Schweiß- oder Klebepunkten
in der Tiefe des Maskenkörpers
verbinden diese beide Schichten. Zusätzlich sichert eine Nasenklemme
auch die Abdichtung im Nasenbereich, wobei eine Haltevorrichtung
bspw. eine Kopfbänderung
vorgesehen ist, die über Ösen am Maskenkörper gehalten
wird (vgl. DE-A-32 04 322).
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Weiterhin
sind die Vorrichtungen bzw. Systeme zum kontrollierten Zuführen oder
Abführen
von Atemluft bekannt, die eine Atemmaske hierzu benutzen (vgl. DE-A-43
07 754). Das System weist hier eine Steuervorrichtung zur Steuerung
der Durchflußmenge
des Luftstromes durch die Luftleitung und zur Bildung und Aufrechterhaltung
eines Frischluftdruckes bzw. einer Sogbarierre am Rand des Maskenkörpers auf.
Weiterhin sind unterschiedliche Ausführungsformen für Atemmasken
bekannt, die unterschiedlich ausgebildete Haltevorrichtungen aufweisen,
um einen sicheren Sitz, d.h. eine guten und dichten Sitz der Atemhalbmaske
auf dem Mund- und Nasenbereich zu gewährleisten (bspw. vgl. DE-A-32 04 060). Diese
werden im gewerblichen wie auch im medizinischen Bereich angewendet
und garantieren nicht nur eine sichere Abdichtung, sondern auch
eine gute Filterleistung, wobei selbstverständlich dann hier der entsprechend
gute Sitz bzw. die gute Randabdichtung Voraussetzung für eine insgesamt gute
Filterleistung ist. Schließlich
sind Atemschutzmasken bekannt, die einen Schadstoffindikator aufweisen
(
DE 41 32 680 C2 ),
wobei durch den Schadstoffindikator Leckagen am äußeren Dichtrand des Maskenkörpers angezeigt
werden können,
so daß in den
Innenraumbereich eindringende Schadstoffe erkennbar sind und der
Benutzer entsprechend gewarnt wird.
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Der
Gegenstand der vorliegenden Erfindung betrifft jedoch eine Atemheilmaske
zum Zuführen oder
Abführen
von Atemluft für
den Benutzer. Bekannt sind auf diesem Gebiet Inhalatoren, also keine Atemmasken
im eigentlichen Sinne. Mit Hilfe der Inhalatoren können dann
Heilstoffe inhaliert werden, insbesondere wenn der Benutzer bspw.
erkältet
ist und die Atemwege des Benutzers wieder „freigemacht" werden müssen. Hierzu
existieren im Stand der Technik sehr aufwendig konstruierte Inhalatoren, die
teilweise Pumpvorrichtungen oder dergleichen aufweisen, damit dem
Benutzer die entsprechenden Heilstoffe über die Atemluft zugeführt werden
können.
Diese bisher bekannten Inhalatoren sind sehr aufwendig und teuer
herstellbar.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die eingangs genannte
Atemheilmaske derart auszugestalten und weiterzubilden bzw. eine Atemheilmaske
anzugeben, die kostengünstig
herstellbar ist.
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Die
zuvor aufgezeigte Aufgabe ist nun dadurch gelöst, daß bei der eingangs genannten
Atemheilmaske nunmehr ein einen Heilstoff aufnehmendes Reservoir
vorgesehen ist. Dadurch, daß nunmehr
die Atemheilmaske ein Reservoir aufweist, das einen festen oder
flüssigen
Heilstoff aufnehmen kann, wobei das Reservoir so ausgebildet und
angeordnet ist, daß beim
Einatmen der Heilstoffe in die eingeatmete Atemluft diffundieren
kann, d.h. die Atemluft die „Heilstoffe" aufnimmt, können auf
sehr einfache Art und Weise, nämlich
mit Hilfe dieser Atemheilmaske dem Benutzer die Heilstoffe zugeführt werden,
ohne daß es
der bisher im Stand der Technik üblichen
aufwendigen und teueren Inhalatoren bedarf bzw. ohne daß diese
nötig sind.
Folglich wird mit der erfindungsgemäßen Atemheilmaske eine sehr
kostengünstige
Möglichkeit
aufgezeigt, um einem erkrankten Benutzer, bei dem insbesondere die
Atemwege erkrankt sind, Heilstoffe auf einfache und kostengünstige Art
und Weise zuzuführen,
was im folgenden noch näher
erörtert
werden soll. Die eingangs beschriebenen Nachteile sind daher vermieden.
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Es
gibt nun eine Vielzahl von Möglichkeiten die
erfindungsgemäße Atemheilmaske
in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Hierfür darf zunächst auf
die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Patentansprüche verwiesen
werden. Im folgenden soll nun ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
der Erfindung anhand der folgenden Zeichnung sowie der dazugehörenden Beschreibung
näher erläutert werden.
In der Zeichnung zeigt 1 in schematischer teilweise
geschnittener Darstellung eine Atemheilmaske in der bevorzugten
Ausführungsform,
wie sie vom Benutzer getragen wird,
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2 in
teilweise geschnittener und vergrößerter schematischer seitlicher
Darstellung die erfindungsgemäße Atemheilmaske,
wie in 1 dargestellt und
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3 den
Verschluß der
Haltevorrichtung der in der 1 dargestellten
Atemheilmaske in vereinfachter schematischer Darstellung von oben.
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Die 1 bis 3 zeigen – zumindest
teilweise – eine
Atemheilmaske 1 zum Zuführen
oder Abführen
von Atemluft für
einen Benutzer 2, wobei die Atemheilmaske 1 einen
den Mundbereich 3 und den Nasenbereich 4 des Benutzers 2 im
wesentlichen umschließenden
Maskenkörper 5 aufweist,
wie aus 1 gut ersichtlich ist.
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Eine
kostengünstige
Atemheilmaske 1 ist nun dadurch geschaffen, daß ein einen
Heilstoff aufnehmendes Reservoir 6 vorgesehen ist. Dadurch entfällt die
Notwendigkeit der Herstellung von sehr kostenintensiven Inhalatoren,
wie ein gangs geschildert. Durch die Ausbildung der erfindungsgemäßen Atemheilmaske 1,
die im wesentlichen als Halbmaske ausgebildet ist und in ihrer Formgebung
den Mundbereich 3 bzw. den Nasenbereich 4, d.h.
den Mund und die Nase eines Benutzers 2 im wesentlichen
umschließt,
ist eine kostengünstige
Atemheilmaske 1 geschaffen, die insbesondere im persönlichen
Verwendungsbereich, nämlich
Zuhause angewendet werden kann. So kann die Atemheilmaske 1 insbesondere
in Ruhephasen, insbesondere bei Nacht vom Benutzer 2 getragen
werden und ermöglicht
beim Einatmen zugleich ein Inhalieren von Heilsubstanzen, wie bspw. ätherische
Ole, Antibiotika gegen Grippe und/oder Erkältung oder die Heildüfte von Heilkräutern und/oder
Tabletten. Bspw. ist die hier gezeigte Atemheilmaske 1 auch
bei einer Allergie von Pollen und Hausstaub durchaus verwendbar.
Entscheidend ist, daß ein
Reservoir 6 vorgesehen ist und das Reservoir 6 als
ein einen Heilstoff aufnehmendes Reservoir 6 ausgebildet
ist, was zur Folge hat, daß beim
Einatmen des Benutzers 2 also beim Zuführen von Frischluft die Heilstoffe
so in den Körper
des Benutzers 2 gelangen.
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Grundsätzlich ist
denkbar, daß das
Reservoir 6 zur Aufnahme eines festen oder eines flüssigen Heilstoffes
ausgebildet ist, bspw. zur Aufnahme von Heilkräutern oder zur Aufnahme von
Heilflüssigkeit. Zwar
ist bei dem bevorzugten hier beschriebenen Ausführungsbeispiel das Reservoir 6 als
Vlies ausgebildet und damit zur Aufnahme einer Heilflüssigkeit ausgebildet,
dies soll hier jedoch nicht beschränkend sein. Es ist auch denkbar,
daß das
Reservoir 6 als ein separater Aufnahmeraum, der vzw. innerhalb
des Maskenkörpers 5,
ausgebildet ist, ausgeführt
ist. Vzw. wäre
ein derartiger Aufnahmeraum dann öffnenbar bzw. verschließbar, so
daß hier
feste Heilstoffe, wie bspw. Heilkräuter, Tabletten oder dergleichen in
diesem Aufnahmeraum eingelegt werden können. Selbstverständlich sollte
der Aufnahmeraum dann auch von Frischluft durchströmbar sein,
so daß Teile der
Heilstoffe in die Frischluft diffundieren und über die Atemluft mit aufgenommen
werden können.
Weiterhin ist denkbar, daß das
Reservoir austauschbar am Maskenkörper 5 befestigt ist.
Dies gilt sowohl für ein
als Vlies ausgeführtes
Reservoir 6 als auch bspw. für einen separat ausgebildeten
Aufnahmeraum. Das Reservoir 6 könnte bspw. mit dem Maskenkörper 5 verklebbar,
insbesondere über
einen Klettverschluß befestigbar
sein. Im folgenden soll nun die bevorzugte Ausführungsform der Erfindung näher beschrieben werden.
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Der
Maskenkörper 5 der
Atemheilmaske 1 ist hier im wesentlichen aus zwei atmungsaktiven
Materialschichten 7 und 8 gebildet, die zugleich
aber auch eine Formgebung für
die Atemheilmaske 1 gewährleisten.
Gewünscht
ist gleichzeitig noch eine gute Filterleistung des Maskenkörpers 5 also
der ersten Materialschicht 7 und der zweiten Materialschicht 8,
wobei aber ein geringer Atemwiderstand gewünscht ist, was den Vorteil
hat, daß auch
beim leichten Einatmen des Benutzers 2 genügend Atemluft
zugeführt werden
kann.
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Vzw.
ist die innen liegende erste Materialschicht 7, die in 2 nur
in schematischer Darstellung als Linie zu erkennen ist, aus einem
weichen Material vzw. einem weichen Stoff hergestellt, wobei die
zweite Materialschicht 8 die Außenseite des Maskenkörpers 5 bildet
und aus einem glatten Material, vzw. einem Polyester oder einem
Kunststoff gebildet ist. Ein „glattes" Material für die zweite
Materialschicht 8 hat den Vorteil, daß beim Tragen der Atemheilmaske 1 in
der Nacht kein oder nur ein geringer Widerstand vorhanden ist und
die Atemheilmaske 1 daher bei Schlafbewegungen des Benutzers 2 nicht sofort
von seinem Mund- oder Nasenbereich 3 oder 4 heruntergerissen
wird.
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Die 1 und 2 lassen
schematisch erkennen, daß das
Reservoir 6 hier als saugfähiges Vlies ausgeführt ist.
Das Vlies, also das Reservoir 6 ist auf der Innenseite
des Maskenkörpers 5 angeordnet.
Bspw. können
Heilsubstanzen in flüssiger
Form in das Vlies, also in das Reservoir 6 hineingeträufelt werden,
wobei diese Flüssigkeit
vom Reservoir 6 aufgenommen wird.
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Gut
zu erkennen ist, wie in 2 dargestellt, daß der Rand
des Maskenkörpers 5 eine
Abschlußkante 9 aufweist,
die vzw. aus Schaumstoff oder Weichgummi gebildet ist. Der Rand
des Maskenkörpers 5,
d.h. die Abschlußkante 7 trägt dafür Sorge, daß hier keine
Atemluft am Rande der Atemheilmaske 1 in den Innenraumbereich 1a der
Atemheilmaske 1 eindringen kann. Vzw. ist die Abschlußkante 9 so ausgebildet,
daß beim
Tragen der Atemheilmaske 1, insbesondere während der
Nacht keine Druckstellen im Wangenbereich des Benutzers 2 auftreten.
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Weiterhin
weist die Atemheilmaske 1 eine Haltevorrichtung 10 auf,
die ein Tra gen und eine Fixierung der Atemheilmaske 1 im
Gesicht des Benutzers 2 gewährleistet. Hierzu weist die
Haltevorrichtung 10 auf jeder Seite jeweils ein Trageband 11,
vzw. ein Gummiband auf, daß um
die Nackenpartie des Benutzers 2 führbar ist, so daß die Atemheilmaske 1 einen
sicheren Sitz hat und auch gut vom Benutzer 2 getragen
werden kann. 3 zeigt hier, daß die Tragebänder 11 mit
einem Verschlußelement 12 entsprechend
fixierbar sind. Die Befestigung der Tragebänder 11 am Maskenkörper 5 erfolgt
vzw. durch Verschweißen
oder Kleben und ist „flach" gestaltet, um wiederum
Druckstellen im Gesicht des Benutzers 2 zu vermeiden.
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Zur
Formgebung der Atemheilmaske 1 ist ein hier in 1 angedeuteter
Nasenbügel 13 vorgesehen,
der vzw. aus Metall oder Kunststoff hergestellt ist.
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2 zeigt,
daß das
Reservoir 6, also das Vlies hier innerhalb der ersten Materialschicht 7 und der
zweiten Materialschicht 8 angeordnet ist. Dies kann, muß aber nicht
immer so sein, denn es ist auch denkbar, daß das Reservoir 6 auf
die beiden Materialschichten 7 und 8 aufgebracht
ist und zwar auf der von der Außenseite
oder auch auf der Innenseite. Dies ist unter anderem davon abhängig aus
welchem Material das saugfähige
Vlies also das Reservoir 6 besteht und welche Anordnung
hier in Verbindung mit den beiden Materialschichten 7 und 8 vorteilhaft
erscheint.
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Entscheidend
ist nunmehr, daß das
Reservoir 6 bzw. das Vlies so ausgebildet ist, daß einerseits
eine Aufnahme und/oder eine Speicherung von Heilflüssigkeit
innerhalb des Reservoirs 6 bzw. innerhalb des Vlieses ermöglicht ist,
andererseits – aber auch – bei der
Luftdurchströmung
(wie mit dem Pfeil 14 angedeutet) des Reservoirs 6 bzw.
des Vlieses eine Abgabe der Heilflüssigkeit, die zuvor in das
Reservoir 6 hineingeträufelt
worden ist, an die Luftströmung 14,
insbesondere nämlich
eine Diffusion der Heilflüssigkeit
aus dem Reservoir 6 in die Luftströmung 14 gewährleistet
ist. Beim Einatmen nimmt der Benutzer 2 daher die Wirkstoffe,
die hier an die Luftströmung 14 abgegeben
werden durch die Atemwege mit auf, so daß ein Heilerfolg eintritt.
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Im
Ergebnis ist durch die erfindungsgemäße Atemheilmaske 1 eine
sehr kostengünstige
Möglichkeit
geschaffen, dem Benutzer 2 über längere Zeit, insbesonde re während des
Schlafens, Heilstoffe zuzuführen,
ohne da kostenaufwendige Inhalatoren verwendet werden müssen.
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- 1
- Atemheilmaske
- 1a
- Innenraumbereich
- 2
- Benutzer
- 3
- Mundbereich
- 4
- Nasenbereich
- 5
- Maskenkörper
- 6
- Reservoir
- 7
- erste
Materialschicht
- 8
- zweite
Materialschicht
- 9
- Abschlußkante
- 10
- Haltevorrichtung
- 11
- Trageband
- 12
- Verschlußelement
- 13
- Nasenbügel
- 14
- Luftströmung