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DE10004682B4 - Atemheilmaske - Google Patents

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Abstract

Atemheilmaske (1) zum Zuführen oder Abführen von Atemluft für den Benutzer (2), mit einem den Mundbereich (3) und den Nasenbereich (4) des Benutzers (2) im wesentlichen umschließenden Maskenkörper (5), dadurch gekennzeichnet, daß ein einen Heilstoff aufnehmendes Reservoir (6) vorgesehen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Atemheilmaske zum Zuführen oder Abführen von Atemluft für den Benutzer, mit einem den Mundbereich und den Nasenbereich des Benutzers im wesentlichen umschließenden Maskenkörper.
  • Im Stand der Technik sind unterschiedlich ausgebildete Atemschutzmasken bekannt, weniger jedoch die hier in Rede stehende Atemheilmaske.
  • Atemschutzmasken, insbesondere filtrierende Atemhalbmasken sollen den Träger vor dem Eindringen von schädlichen Stoffen in seine Atemorgane schützen. Sie müssen bequem zu tragen und auch formstabil und unbeschädigt bleiben, wenn sie zwischendurch abgenommen und zusammengedrückt, z.B. in einer Tasche getragen werden. Sie enthalten im allgemeinen einen Maskenkörper mit einem inneren Filterteil aus Kunststoff- und Mikroglasfasern und eine äußere Stützschicht aus einem grobmaschigen Gewebe aus Kunstfasern gleicher Konfiguration. Beide Schichten sind – dabei einen Abdichtungsrand bildend – durch Schweißung oder Klebung miteinander verbunden. Eine Mehrzahl von Schweiß- oder Klebepunkten in der Tiefe des Maskenkörpers verbinden diese beide Schichten. Zusätzlich sichert eine Nasenklemme auch die Abdichtung im Nasenbereich, wobei eine Haltevorrichtung bspw. eine Kopfbänderung vorgesehen ist, die über Ösen am Maskenkörper gehalten wird (vgl. DE-A-32 04 322).
  • Weiterhin sind die Vorrichtungen bzw. Systeme zum kontrollierten Zuführen oder Abführen von Atemluft bekannt, die eine Atemmaske hierzu benutzen (vgl. DE-A-43 07 754). Das System weist hier eine Steuervorrichtung zur Steuerung der Durchflußmenge des Luftstromes durch die Luftleitung und zur Bildung und Aufrechterhaltung eines Frischluftdruckes bzw. einer Sogbarierre am Rand des Maskenkörpers auf. Weiterhin sind unterschiedliche Ausführungsformen für Atemmasken bekannt, die unterschiedlich ausgebildete Haltevorrichtungen aufweisen, um einen sicheren Sitz, d.h. eine guten und dichten Sitz der Atemhalbmaske auf dem Mund- und Nasenbereich zu gewährleisten (bspw. vgl. DE-A-32 04 060). Diese werden im gewerblichen wie auch im medizinischen Bereich angewendet und garantieren nicht nur eine sichere Abdichtung, sondern auch eine gute Filterleistung, wobei selbstverständlich dann hier der entsprechend gute Sitz bzw. die gute Randabdichtung Voraussetzung für eine insgesamt gute Filterleistung ist. Schließlich sind Atemschutzmasken bekannt, die einen Schadstoffindikator aufweisen ( DE 41 32 680 C2 ), wobei durch den Schadstoffindikator Leckagen am äußeren Dichtrand des Maskenkörpers angezeigt werden können, so daß in den Innenraumbereich eindringende Schadstoffe erkennbar sind und der Benutzer entsprechend gewarnt wird.
  • Der Gegenstand der vorliegenden Erfindung betrifft jedoch eine Atemheilmaske zum Zuführen oder Abführen von Atemluft für den Benutzer. Bekannt sind auf diesem Gebiet Inhalatoren, also keine Atemmasken im eigentlichen Sinne. Mit Hilfe der Inhalatoren können dann Heilstoffe inhaliert werden, insbesondere wenn der Benutzer bspw. erkältet ist und die Atemwege des Benutzers wieder „freigemacht" werden müssen. Hierzu existieren im Stand der Technik sehr aufwendig konstruierte Inhalatoren, die teilweise Pumpvorrichtungen oder dergleichen aufweisen, damit dem Benutzer die entsprechenden Heilstoffe über die Atemluft zugeführt werden können. Diese bisher bekannten Inhalatoren sind sehr aufwendig und teuer herstellbar.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die eingangs genannte Atemheilmaske derart auszugestalten und weiterzubilden bzw. eine Atemheilmaske anzugeben, die kostengünstig herstellbar ist.
  • Die zuvor aufgezeigte Aufgabe ist nun dadurch gelöst, daß bei der eingangs genannten Atemheilmaske nunmehr ein einen Heilstoff aufnehmendes Reservoir vorgesehen ist. Dadurch, daß nunmehr die Atemheilmaske ein Reservoir aufweist, das einen festen oder flüssigen Heilstoff aufnehmen kann, wobei das Reservoir so ausgebildet und angeordnet ist, daß beim Einatmen der Heilstoffe in die eingeatmete Atemluft diffundieren kann, d.h. die Atemluft die „Heilstoffe" aufnimmt, können auf sehr einfache Art und Weise, nämlich mit Hilfe dieser Atemheilmaske dem Benutzer die Heilstoffe zugeführt werden, ohne daß es der bisher im Stand der Technik üblichen aufwendigen und teueren Inhalatoren bedarf bzw. ohne daß diese nötig sind. Folglich wird mit der erfindungsgemäßen Atemheilmaske eine sehr kostengünstige Möglichkeit aufgezeigt, um einem erkrankten Benutzer, bei dem insbesondere die Atemwege erkrankt sind, Heilstoffe auf einfache und kostengünstige Art und Weise zuzuführen, was im folgenden noch näher erörtert werden soll. Die eingangs beschriebenen Nachteile sind daher vermieden.
  • Es gibt nun eine Vielzahl von Möglichkeiten die erfindungsgemäße Atemheilmaske in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Hierfür darf zunächst auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Patentansprüche verwiesen werden. Im folgenden soll nun ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der folgenden Zeichnung sowie der dazugehörenden Beschreibung näher erläutert werden. In der Zeichnung zeigt 1 in schematischer teilweise geschnittener Darstellung eine Atemheilmaske in der bevorzugten Ausführungsform, wie sie vom Benutzer getragen wird,
  • 2 in teilweise geschnittener und vergrößerter schematischer seitlicher Darstellung die erfindungsgemäße Atemheilmaske, wie in 1 dargestellt und
  • 3 den Verschluß der Haltevorrichtung der in der 1 dargestellten Atemheilmaske in vereinfachter schematischer Darstellung von oben.
  • Die 1 bis 3 zeigen – zumindest teilweise – eine Atemheilmaske 1 zum Zuführen oder Abführen von Atemluft für einen Benutzer 2, wobei die Atemheilmaske 1 einen den Mundbereich 3 und den Nasenbereich 4 des Benutzers 2 im wesentlichen umschließenden Maskenkörper 5 aufweist, wie aus 1 gut ersichtlich ist.
  • Eine kostengünstige Atemheilmaske 1 ist nun dadurch geschaffen, daß ein einen Heilstoff aufnehmendes Reservoir 6 vorgesehen ist. Dadurch entfällt die Notwendigkeit der Herstellung von sehr kostenintensiven Inhalatoren, wie ein gangs geschildert. Durch die Ausbildung der erfindungsgemäßen Atemheilmaske 1, die im wesentlichen als Halbmaske ausgebildet ist und in ihrer Formgebung den Mundbereich 3 bzw. den Nasenbereich 4, d.h. den Mund und die Nase eines Benutzers 2 im wesentlichen umschließt, ist eine kostengünstige Atemheilmaske 1 geschaffen, die insbesondere im persönlichen Verwendungsbereich, nämlich Zuhause angewendet werden kann. So kann die Atemheilmaske 1 insbesondere in Ruhephasen, insbesondere bei Nacht vom Benutzer 2 getragen werden und ermöglicht beim Einatmen zugleich ein Inhalieren von Heilsubstanzen, wie bspw. ätherische Ole, Antibiotika gegen Grippe und/oder Erkältung oder die Heildüfte von Heilkräutern und/oder Tabletten. Bspw. ist die hier gezeigte Atemheilmaske 1 auch bei einer Allergie von Pollen und Hausstaub durchaus verwendbar. Entscheidend ist, daß ein Reservoir 6 vorgesehen ist und das Reservoir 6 als ein einen Heilstoff aufnehmendes Reservoir 6 ausgebildet ist, was zur Folge hat, daß beim Einatmen des Benutzers 2 also beim Zuführen von Frischluft die Heilstoffe so in den Körper des Benutzers 2 gelangen.
  • Grundsätzlich ist denkbar, daß das Reservoir 6 zur Aufnahme eines festen oder eines flüssigen Heilstoffes ausgebildet ist, bspw. zur Aufnahme von Heilkräutern oder zur Aufnahme von Heilflüssigkeit. Zwar ist bei dem bevorzugten hier beschriebenen Ausführungsbeispiel das Reservoir 6 als Vlies ausgebildet und damit zur Aufnahme einer Heilflüssigkeit ausgebildet, dies soll hier jedoch nicht beschränkend sein. Es ist auch denkbar, daß das Reservoir 6 als ein separater Aufnahmeraum, der vzw. innerhalb des Maskenkörpers 5, ausgebildet ist, ausgeführt ist. Vzw. wäre ein derartiger Aufnahmeraum dann öffnenbar bzw. verschließbar, so daß hier feste Heilstoffe, wie bspw. Heilkräuter, Tabletten oder dergleichen in diesem Aufnahmeraum eingelegt werden können. Selbstverständlich sollte der Aufnahmeraum dann auch von Frischluft durchströmbar sein, so daß Teile der Heilstoffe in die Frischluft diffundieren und über die Atemluft mit aufgenommen werden können. Weiterhin ist denkbar, daß das Reservoir austauschbar am Maskenkörper 5 befestigt ist. Dies gilt sowohl für ein als Vlies ausgeführtes Reservoir 6 als auch bspw. für einen separat ausgebildeten Aufnahmeraum. Das Reservoir 6 könnte bspw. mit dem Maskenkörper 5 verklebbar, insbesondere über einen Klettverschluß befestigbar sein. Im folgenden soll nun die bevorzugte Ausführungsform der Erfindung näher beschrieben werden.
  • Der Maskenkörper 5 der Atemheilmaske 1 ist hier im wesentlichen aus zwei atmungsaktiven Materialschichten 7 und 8 gebildet, die zugleich aber auch eine Formgebung für die Atemheilmaske 1 gewährleisten. Gewünscht ist gleichzeitig noch eine gute Filterleistung des Maskenkörpers 5 also der ersten Materialschicht 7 und der zweiten Materialschicht 8, wobei aber ein geringer Atemwiderstand gewünscht ist, was den Vorteil hat, daß auch beim leichten Einatmen des Benutzers 2 genügend Atemluft zugeführt werden kann.
  • Vzw. ist die innen liegende erste Materialschicht 7, die in 2 nur in schematischer Darstellung als Linie zu erkennen ist, aus einem weichen Material vzw. einem weichen Stoff hergestellt, wobei die zweite Materialschicht 8 die Außenseite des Maskenkörpers 5 bildet und aus einem glatten Material, vzw. einem Polyester oder einem Kunststoff gebildet ist. Ein „glattes" Material für die zweite Materialschicht 8 hat den Vorteil, daß beim Tragen der Atemheilmaske 1 in der Nacht kein oder nur ein geringer Widerstand vorhanden ist und die Atemheilmaske 1 daher bei Schlafbewegungen des Benutzers 2 nicht sofort von seinem Mund- oder Nasenbereich 3 oder 4 heruntergerissen wird.
  • Die 1 und 2 lassen schematisch erkennen, daß das Reservoir 6 hier als saugfähiges Vlies ausgeführt ist. Das Vlies, also das Reservoir 6 ist auf der Innenseite des Maskenkörpers 5 angeordnet. Bspw. können Heilsubstanzen in flüssiger Form in das Vlies, also in das Reservoir 6 hineingeträufelt werden, wobei diese Flüssigkeit vom Reservoir 6 aufgenommen wird.
  • Gut zu erkennen ist, wie in 2 dargestellt, daß der Rand des Maskenkörpers 5 eine Abschlußkante 9 aufweist, die vzw. aus Schaumstoff oder Weichgummi gebildet ist. Der Rand des Maskenkörpers 5, d.h. die Abschlußkante 7 trägt dafür Sorge, daß hier keine Atemluft am Rande der Atemheilmaske 1 in den Innenraumbereich 1a der Atemheilmaske 1 eindringen kann. Vzw. ist die Abschlußkante 9 so ausgebildet, daß beim Tragen der Atemheilmaske 1, insbesondere während der Nacht keine Druckstellen im Wangenbereich des Benutzers 2 auftreten.
  • Weiterhin weist die Atemheilmaske 1 eine Haltevorrichtung 10 auf, die ein Tra gen und eine Fixierung der Atemheilmaske 1 im Gesicht des Benutzers 2 gewährleistet. Hierzu weist die Haltevorrichtung 10 auf jeder Seite jeweils ein Trageband 11, vzw. ein Gummiband auf, daß um die Nackenpartie des Benutzers 2 führbar ist, so daß die Atemheilmaske 1 einen sicheren Sitz hat und auch gut vom Benutzer 2 getragen werden kann. 3 zeigt hier, daß die Tragebänder 11 mit einem Verschlußelement 12 entsprechend fixierbar sind. Die Befestigung der Tragebänder 11 am Maskenkörper 5 erfolgt vzw. durch Verschweißen oder Kleben und ist „flach" gestaltet, um wiederum Druckstellen im Gesicht des Benutzers 2 zu vermeiden.
  • Zur Formgebung der Atemheilmaske 1 ist ein hier in 1 angedeuteter Nasenbügel 13 vorgesehen, der vzw. aus Metall oder Kunststoff hergestellt ist.
  • 2 zeigt, daß das Reservoir 6, also das Vlies hier innerhalb der ersten Materialschicht 7 und der zweiten Materialschicht 8 angeordnet ist. Dies kann, muß aber nicht immer so sein, denn es ist auch denkbar, daß das Reservoir 6 auf die beiden Materialschichten 7 und 8 aufgebracht ist und zwar auf der von der Außenseite oder auch auf der Innenseite. Dies ist unter anderem davon abhängig aus welchem Material das saugfähige Vlies also das Reservoir 6 besteht und welche Anordnung hier in Verbindung mit den beiden Materialschichten 7 und 8 vorteilhaft erscheint.
  • Entscheidend ist nunmehr, daß das Reservoir 6 bzw. das Vlies so ausgebildet ist, daß einerseits eine Aufnahme und/oder eine Speicherung von Heilflüssigkeit innerhalb des Reservoirs 6 bzw. innerhalb des Vlieses ermöglicht ist, andererseits – aber auch – bei der Luftdurchströmung (wie mit dem Pfeil 14 angedeutet) des Reservoirs 6 bzw. des Vlieses eine Abgabe der Heilflüssigkeit, die zuvor in das Reservoir 6 hineingeträufelt worden ist, an die Luftströmung 14, insbesondere nämlich eine Diffusion der Heilflüssigkeit aus dem Reservoir 6 in die Luftströmung 14 gewährleistet ist. Beim Einatmen nimmt der Benutzer 2 daher die Wirkstoffe, die hier an die Luftströmung 14 abgegeben werden durch die Atemwege mit auf, so daß ein Heilerfolg eintritt.
  • Im Ergebnis ist durch die erfindungsgemäße Atemheilmaske 1 eine sehr kostengünstige Möglichkeit geschaffen, dem Benutzer 2 über längere Zeit, insbesonde re während des Schlafens, Heilstoffe zuzuführen, ohne da kostenaufwendige Inhalatoren verwendet werden müssen.
  • 1
    Atemheilmaske
    1a
    Innenraumbereich
    2
    Benutzer
    3
    Mundbereich
    4
    Nasenbereich
    5
    Maskenkörper
    6
    Reservoir
    7
    erste Materialschicht
    8
    zweite Materialschicht
    9
    Abschlußkante
    10
    Haltevorrichtung
    11
    Trageband
    12
    Verschlußelement
    13
    Nasenbügel
    14
    Luftströmung

Claims (14)

  1. Atemheilmaske (1) zum Zuführen oder Abführen von Atemluft für den Benutzer (2), mit einem den Mundbereich (3) und den Nasenbereich (4) des Benutzers (2) im wesentlichen umschließenden Maskenkörper (5), dadurch gekennzeichnet, daß ein einen Heilstoff aufnehmendes Reservoir (6) vorgesehen ist.
  2. Atemheilmaske nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die Atemheilmaske (1) als Halbmaske ausgebildet ist.
  3. Atemheilmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Maskenkörper (5) aus zwei atmungsaktiven Materialschichten (7,8) gebildet ist.
  4. Atemheilmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Materialschicht (7) aus einem weichen Material, vzw. Stoff und die zweite Materialschicht (8) aus einem glatten Material, vzw. Polyester oder Kunststoff, gebildet ist.
  5. Atemheilmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Reservoir (6) als saugfähiges Vlies zur Aufnahme einer Heilflüssigkeit ausgeführt ist.
  6. Atemheilmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Vlies auf der Innenseite des Maskenkörpers (5) angeordnet ist.
  7. Atemheilmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Reservoir (6) als Aufnahmeraum zur Aufnahme eines festen Heilstoffes ausgeführt ist.
  8. Atemheilmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Aufnahmeraum öffnenbar und verschließbar ausgebildet ist.
  9. Atemheilmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Reservoir (6) austauschbar ist und mit dem Maskenkörper (5) verbindbar, insbesondere mit Hilfe eines Klettverschlusses befestigbar ist.
  10. Atemheilmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Haltevorrichtung (10) vorgesehen ist.
  11. Atemheilmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Haltevorrichtung (10) Tragebänder (11) und einen Verschluß (12) aufweist.
  12. Atemheilmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Formgebung der Atemheilmaske (1) ein Nasenbügel (13), vzw. aus Metall oder Kunststoff vorgesehen ist.
  13. Atemheilmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Maskenkörper (5) eine Abschlußkante (9), vzw. aus Schaumstoff oder Weichgummi aufweist.
  14. Atemheilmaske nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Reservoir (6) so ausgebildet ist, daß einerseits eine Aufnahme und/oder Speicherung eines Heilstoffes ermöglicht ist, andererseits bei der Luftdurchströmung (14) des Reservoirs (6) eine zumindest teilweise Abgabe des Heilstoffes an die Luftströmung (14), insbesondere eine Diffusion des Heilstoffes gewährleistet ist.
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DE2929104C2 (de) * 1978-07-20 1989-09-14 American Cyanamid Co., Wayne, N.J., Us
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