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DE202008005847U1 - Stoß- und Schwingungsdämpfender Transportträger - Google Patents

Stoß- und Schwingungsdämpfender Transportträger Download PDF

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DE202008005847U1
DE202008005847U1 DE202008005847U DE202008005847U DE202008005847U1 DE 202008005847 U1 DE202008005847 U1 DE 202008005847U1 DE 202008005847 U DE202008005847 U DE 202008005847U DE 202008005847 U DE202008005847 U DE 202008005847U DE 202008005847 U1 DE202008005847 U1 DE 202008005847U1
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Technische Universitaet Chemnitz
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Abstract

Stoß- und schwingungsdämpfender Transportträger, insbesondere Transportpalette zum Transport stoß- und vibrationsempfindlicher Transportgüter, wobei der Transportträger wenigstens eine Grundplatte und wenigstens eine darüber angeordnete Trägerplatte aufweist und Grundplatte und Trägerplatte über wenigstens ein erstes elastisches Element gekoppelt sind, welches einer Schubverformung unterliegt.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen stoß- und schwingungsdämpfenden Transportträger, insbesondere eine Transportpalette zum Transport stoß- und vibrationsempfindlicher Transportgüter.
  • Aus DE 87 15 413 U1 ist eine Palette mit Schockabsorber bekannt, die zwischen Palettenboden und Auflegerelementen wenigstens eine Schicht eines schockabsorbierenden Materials aufweist, welches aus geschäumtem Kunststoffmaterial besteht. In DE 42 07 727 C2 wird eine Palette mit einem Palettenboden und den Palettenboden abstützenden Füßen beschrieben, wobei im Stützbereich der Palette liegende scheibenförmige oder plattenförmige Dämpfungselemente/Pufferelemente) aus PE- oder PP Hartschaum auswechselbar steckbar sind. Die Dämpfungselemente werden dabei mittels Befestigungsschrauben gegen die Aufnahme verspannt, wodurch sich ein relativ aufwendiger Aufbau ergibt.
  • Durch die Verwendung geschäumter Kunststoffmaterialien als Dämpfungselemente werden jedoch für viele Einsatzzwecke nur ungenügende Dämpfungseigenschaften erzielt, da erst bei sehr hohen Frequenzen eine Schwingungsdämpfung eintritt. Vor allem die beim Transport mit einem Lastkraftfahrzeug (LKW) auftretenden, niedrigen Frequenzen werden dabei für das Transportgut nicht vermindert. Grund sind die relativ steifen Dämpfungselemente, die nur sehr geringe Federwege zulassen.
  • Aus DE 202 06 534 U1 ist eine Palettenabdeckung aus Gummi bekannt, die einen Randbereich aufweist und über Euro-Paletten überstülpbar ist. Entsprechende Gummimatten können nur bedingt und in erster Linie nur undefiniert Schwingungen und Vibrationen abschwächen.
  • Ein schwingungsisolierender Plattenunterbau aus Blech, Dammschicht (Mineralwolle) und Verschleißschicht (Hartgummi) ist gem. DD 2558 906 A3 zusätzlich an seinen Füßen mit einer Gummizwischenlage versehen. Ein Nachteil derartiger Paletten mit Feder-Dämpfungs-Elementen im Palettenfuß ist, dass die Stoßdämpfungsfunktion nur bei kompletter Auflage der Palette auf Ebenen und nicht bei der Handhabung mit Gabelstaplerfahrzeugen vorhanden ist. Gerade aber in solchen Umschlagsituationen mit Gabelstaplerfahrzeugen, bei denen die Palette an der Unterseite der Deckbretter gehalten wird, ist keine Stoß- und Schwingungsdämpfung des Transportgutes vorhanden.
  • Aufgabe der erfindungsgemäßen Lösung ist es, einen stoß- und schwingungsdämpfenden Transportträger zu entwickeln, der einen einfachen konstruktiven Aufbau aufweist und hervorragende Dämpfungseigenschaften gewährleistet, so dass durch mechanische Fixierung der zu transportierenden Güter, beispielsweise elektronische Baugruppen, auf den Transportträger ein sicherer Transport unabhängig von normalen Transportbelastungen gewährleistet werden kann.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des ersten Schutzanspruchs gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Der stoß- und schwingungsdämpfende Transportträger, insbesondere in Form einer Transportpalette zum Transport stoß- und vibrationsempfindlicher Transportgüter, besteht wenigstens aus einer Grundplatte und wenigstens einer darüber angeordnete Trägerplatte, wobei Grundplatte und Trägerplatte über wenigstens ein erstes elastisches Element gekoppelt sind, welches einer Druck- und Schubverformung unterliegt. Vorteilhafter Weise sind dabei die elastischen Elemente der Masse des Transportgutes und/oder der Dämpfung einer transportgutschädigenden Frequenz entsprechend angepasst, wobei die elastischen Elemente dazu geeignet sind, vertikale Schwingungen, Schub- und/oder Druckbelastungen zu dämpfen, wobei die elastischen Elemente maßgeblich einer Schubverformung unterliegen.
  • Dazu können die elastischen Elemente zwischen Grundplatte und Trägerplatte z. B. in entsprechenden Ausnehmungen sitzen, die zwischen Grund- und Trägerplatte ausgebildet sind.
  • Bevorzugt werden die elastischen Elemente in die Ausnehmungen gesteckt. Die Ausnehmungen sind dabei in Form von Nuten bzw. Taschen von grundplattenseitigen Aufnahmeelementen, die an der Grundplatte angeordnet sind und von trägerplattenseitigen Aufnahmeelementen, die an der Trägerplatte angeordnet sind, ausgebildet. Ein elastisches Element ist dabei in wenigstens einer Nut bzw. Tasche eines grundplattenseitigen Aufnahmeelementes und wenigstens einer Nut bzw. Tasche eines trägerplattenseitigen Aufnahmeelementes angeordnet, wobei zwischen trägerplattenseitigem Aufnahmeelement und Grundplatte sowie zwischen grundplattenseitigem Aufnahmeelement und Trägerplatte im unbelasteten Zustand ein Abstand vorhanden ist, der ein Nachfedern bei Auftreten einer vertikalen Druckbelastung bzw. vertikalen Schwingung gewährleistet.
  • Zur Begrenzung und Dämpfung der vertikalen Bewegung können zusätzliche Anschlagelemente zwischen Grundplatte und Trägerplatte angeordnet sein.
  • Alternativ können die elastischen Elemente an Aufnahmeelementen befestigt sein, wobei den Aufnahmeelementen gegenüberliegend Ausnehmungen angeordnet sind, derart, dass bei vertikaler Belastung die elastischen Elemente in die Ausnehmungen eingreifbar bzw. eindrückbar sind.
  • Insbesondere sind die Aufnahmeelemente an der Oberseite der Grundplatte und die Ausnehmungen an der in Richtung zur Grundplatte weisenden Unterseite der Trägerplatte ausgebildet.
  • Bevorzugt sind die Aufnahmeelemente in Form von Leisten mit einer ersten Breite gestaltet, wobei die zweite Breite der Ausnehmungen größer ist, als die Breite der Aufnahmeelemente. Die elastischen Elemente weisen eine dritte Breite auf, die entweder geringer oder größer ist, als die zweite Breite der Ausnehmungen.
  • Die Differenz der Breite der Ausnehmungen und der Aufnahmeelemente ist dabei ein Maß für die Federsteifigkeit der eingesetzten elastischen Elemente in vertikale Richtung. Die Aufnahmeelemente in Form einer Leiste können zur Seite des elastischen Elements eine Fase mit einer definierten Abstand und Winkel bzw. eine Verrundung aufweisen. Damit ist die Federsteifigkeit oder Dämpfung in vertikale Richtung in Anhängigkeit des Eindrückweges in die Ausnehmungen einstellbar.
  • Das elastische Element, das durch den Transport erzeugte vertikale Schwingungen auf Schub belastet wird, kann gleichzeitig als Anschlagbegrenzer fungieren. Dabei wird das elastische Element vollständig in die Ausnehmnungen an der Unterseite der Trägerplatte eingedrückt und auf Druck beansprucht. Zudem können auch hier zwischen der Grundplatte und der Trägerplatte Anschlagelemente ausgebildet sein, die die Bewegung zwischen Grundplatte und Trägerplatte in vertikaler Richtung und/oder in horizontaler Ebene begrenzen und die bevorzugt elastisch/dämpfend ausgebildet sind.
  • Vorteilhafter Weise ist die Grundpatte in Form einer Euro-Holzpalette ausgebildet, wobei sich die Aufnahmeelemente zwischen den Aufnahmeelementen der Euro-Holzpalette erstrecken.
  • Die Ausnehmungen sind dann in Form von Nuten in der Unterseite der Trägerplatte ausgebildet.
  • Bevorzugt bestehen die elastischen Elemente und/oder die Anschlagelemente aus Hartgummi oder einem anderen elastischen bzw. hochelastischen oder visio-elastischen Material.
  • Es ist auch möglich, die elastischen Elemente so auszubilden, dass diese gleichzeitig als Anschlagelemente dienen.
  • Die elastischen Elemente und/oder die Anschlagelemente sind insbesondere plattenförmig ausgebildet. Es ist jedoch auch möglich, die elastischen Elemente so zu gestalten, dass sie über die Aufnahmeelemente steckbar sind.
  • Ist die Dämpfung für das auftretende Schwingsystem nicht ausreichend, dann ist es möglich ein zusätzliches Dämpfungselement (zwischen Grundplatte und Trägerplatte) anzuordnen, welches ein schnelles Abklingen der Stoßerregung ermöglicht. Das Dämpfungselement kann dabei aneinander reibende Flächen, ein pneumatischer oder hydraulischer Dämpfer oder ein beliebiges energiedämpfendes Element sein.
  • Durch eine einfache Dimensionierung der elastischen Elemente bzw. der Anschlagelemente bzw. die Wahl des Materials ist eine flexible Anpassung der Stoß- und Schwingungsdämpfungseinheit an die Transportmasse und der zu dämpfenden Frequenz möglich. Weiterhin ist die modulare Bauweise des Systems von Vorteil. Durch geeignete Werkstoffauswahl für elastische Elemente und die modulare Bauweise wird das schwingungsfähige System (Transportgut, Transportträger, Untergrund) individuell an das zu schützende Transportgut und an die schädigend wirkenden Transporteinflüsse bestmöglichst angepasst.
  • Des Weiteren ist es vorteilhaft, wenn die Stoß- und Schwingungsdämpfungseinheit über den Transportträgerfüssen angeordnet ist, so dass auch bei der Handhabung mit Gabelstaplerfahrzeugen oder Hubwagen eine Stoß- und Vibrationsdämpfung für das Transportgut gewährleistet ist. Ferner kann als Transportträgerbasis eine handelsübliche Flachpalette oder eine mit besonderen Abmessungen, speziell angefertigte Grundplatte sein.
  • Aufgrund des elastischen Schubelements sind sehr niedrige Eigenfrequenzen des stoß- und schwingungsdämpfenden Transportträgers möglich, so dass vor allem bei Transport mit Lastkraftfahrzeugen eine Schwingungsdämpfung erfüllt ist.
  • Der Einsatz einer Schubfeder als Feder-Dämpfungs-Element (elastisches Element) zum Abstützen des Transportgutes auf einem Untergrund ermöglicht eine sehr geringe Aufbauhöhe bei gleichzeitig großem Federweg, wodurch auf kleinem Raum eine sehr weiche Lagerung erzielt wird.
  • Die erzielbare weiche Lagerung ermöglicht gezielt das Herabsetzen der Eigenfrequenzen des schwingungsfähigen Systems, so dass die Erregerfrequenz, hervorgerufen durch Transporteinflüsse, größer ist als die Eigenfrequenz des Systems, welches dadurch eine überkritische Antwortschwingung ausführt, die zu einem Verhältnis von Erreger- zu Antwortamplitude kleiner als 1 führt. D. h. bei niedrigen Erregerfrequenzen, die beim Transport auftreten, wird nur eine geringe Schwingungsamplitude an das Transportgut übertragen.
  • Durch die Ausnutzung der Materialdämpfung im Schubelement treten bei Stoßbelastung neben den bisher genannten Vorteilen auch sehr kurze Ausschwingvorgänge und geringe Amplituden auf. Somit wird das Transportgut nicht nur vor Belastungen aus Schwingungserregung, sondern auch vor Stoßbelastungen besser geschützt.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen und zugehörigen Zeichnungen näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1: eine perspektivische Ansicht des stoß- und schwingungsdämpfenden Transportträgers 1 mit schematisch angedeutetem Transportgut T,
  • 2: eine Seitenansicht der Langseite des stoß- und schwingungsdämpfenden Transportträgers 1 mit schematisch angedeutetem Transportgut T,
  • 3: einen senkrechten Schnitt A-A gem. 1,
  • 4: einen senkrechten Schnitt ähnlich gem. 1, jedoch mit anderer Aufnahme des elastischen Elementes und zusätzlich integrierter Dämpfungseinheit 10,
  • 5: einen senkrechten Schnitt einer Stoß- und Schwingungsdämpfungseinheit, integriert in den Fuß eines Transportträgers in einer ersten Ausführung,
  • 6: einen senkrechten Schnitt einer Stoß- und Schwingungsdämpfungseinheit, integriert in den Fuß eines Transportträgers in einer zweiten Ausführung,
  • 7: einen senkrechten Schnitt einer Stoß- und Schwingungsdämpfungseinheit, integriert in den Fuß eines Transportträgers in einer dritten Ausführung,
  • 8: einen senkrechten Schnitt einer Stoß- und Schwingungsdämpfungseinheit, integriert in den Fuß eines Transportträgers in einer vierten Ausführung,
  • 9: Explosionsansicht einer weiteren Ausführungsvariante eines Transportträgers unter Verwendung einer Euro-Palette und eines plattenförmigen elastischen Elementes,
  • 10: Schnitt B.B eines Transportträgers gem. 9 in zusammengesetztem Zustand,
  • 10a: Variante gem. 10 im belasteten Zustand,
  • 10b: Variante gem. Fig. mit einem Aufnahmeelement in Form einer gefasten Leiste für die wegveränderliche Federsteifigkeit
  • 11: Beschleunigungs-Frequenz-Diagramm.
  • In 1 ist eine perspektivische Ansicht des stoß- und schwingungsdämpfenden Transportträgers 1 in Form einer Flachpalette mit schematisch angedeutetem Transportgut T dargestellt.
  • Bei dem Transport von Gütern mit einem derartigen Transportträger treten bekannter Weise zahlreiche Stöße und Schwingungen auf, die vor allem bei stoß- und vibrationsempfindlichen Gütern, wie beispielsweise elektronischen Bauelementen, zu Beschädigungen und somit zum Defekt oder Betriebsausfall führen können. Da vor allem beim Transport mit Lastkraftfahrzeugen sehr niedrige Erregerschwingungen auftreten ist ein schwingungsfähiges Transportsystem mit einer sehr niedrigen Eigenfrequenz notwendig, um in den überkritischen Bereich und somit zur Reduzierung der Erregeramplitude zu gelangen. Der erfindungsgemäße Transportträger 1 besteht daher gem. 1 aus einer Grundplatte 2 und einer darüber angeordneten Trägerplatte 3, auf welcher das Transportgut T sitzt, wobei zwischen Grundplatte 2 und Trägerplatte 3 hier nicht sichtbare elastische Elemente angeordnet sind, die unter Schubbelastung eine sehr weiche Lagerung des Transportgutes bei gleichzeitig geringer Aufbauhöhe ermöglichen. Das bzw. die elastischen Elemente bestehen bevorzugt aus Elastomer oder gepresstem Elastomergranulat bzw. -mehl oder Gummi bzw. Hartgummi.
  • Da die verwendeten visko-elastischen Elemente gleichzeitig eine Werkstoffdämpfung aufweisen, ist zudem auch ein Schutz bei stoßartigen Belastungen gegeben. Die angeregte Schwingung wird daher sofort gedämpft.
  • Gem. 2 sitzen erste elastische Elemente 4 zwischen jeweils einem trägerplattenseitigen Aufnahmeelement 6 und einem grundplattenseitigen Aufnahmeelement 7 und dienen zur Dämpfung von Schubbelastungen. Zusätzlich weisen die grundplattenseitigen Aufnahmeelemente 7 an ihrer in Richtung zur Trägerplatte 3 weisenden Oberseite zweite elastische Elemente in Form von Anschlagelementen 5 auf, die die vertikalen Bewegungen/Schwingungen der Trägerplatte Dämpfen und begrenzen.
  • Die Anzahl der Elemente 4, 5 sowie die Form, die Eigenschaft und die Aufnahme der elastischen Schubelemente 4 sind ausschlaggebend auf die Eigenfrequenz des Transportträgers und somit auf die Masse des Transportgutes angepasst, um eine optimale Reduzierung der auftretenden Erregerschwingung in Bezug auf das Transportgut zu erzielen. Im Fall einer starken, stoßartigen Belastung infolge z. B. von unsanftem Absetzten des Transportträgers auf den Boden, ist neben der Stoß- und Schwingungsdämpfungseinheit das zusätzliche elastische Druckelement 5 angeordnet, welches bei einer maximalen Auslenkung des Schubelements 4 als gedämpfter Anschlagbegrenzer fungiert. Das elastische bzw. viskoelastische Druckelement 5 kann dabei aus verschieden Materialien, wie beispielsweise Gummi, gepresstem Gummigranulat oder -mehl, geschäumtem Kunststoff oder aus thermoplastischem Elastomer bestehen.
  • Gem. 3 weisen die an der Trägerplatte 3 angebrachte trägerplattenseitige Aufnahmeelemente 6 eine Aussparung 6.1 auf und in den an der Grundplatte 2 angeordneten grundplattenseitigen Aufnahmeelementen 7 ist ebenfalls eine Aussparung 7.1 eingebracht. Die Aussparungen 6.1, 7.1 liegen einander gegenüber und nehmen ein elastisches Element 4 auf. Zwischen den Aufnahmeelementen 6, 7 ist ein erster Abstand S1 vorhanden, der unter anderem die Steifigkeit des Systems in vertikale Richtung bestimmt, wodurch der Federweg für definierte Transportmassen eingestellt werden kann. Durch die Art der Einspannung des ersten Federelementes 4 wirken auf dieses bei vertikalen Belastungen bzw. Schwingungen Scher-/bzw. Schubkräfte, und es wird durch das elastische Material des ersten Federelementes 4 eine entsprechende Dämpfung erzielt. Durch den ersten Abstand S1 können weiterhin in horizontal Richtung wirkende Belastungen mittels des ersten Federelementes 4 ebenfalls gedämpft werden. Weiterhin ist zwischen dem Aufnahmeelement 6 und der Grundplatte 2 und zwischen dem Aufnahmeelement 7 und der Trägerplatte 3 ist dabei ein zweiter Abstand S2 vorhanden, der den möglichen vertikalen Federweg bestimmt bzw. begrenzt. Zur Erzielung eines gedämpften Anschlages besitzen die grundplattenseitigen Aufnahmeelementen 7 an ihrer in Richtung zur Trägerplatte 3 weisenden Oberseite zweite elastische Elemente in Form von Anschlagelementen 5, die die vertikale Bewegung/Schwingung der Trägerplatte 3 in Richtung zur Grundplatte 2 begrenzen und dämpfen.
  • Gem. 4 wird das elastische Element 4 von einer trägerplattenseitigen Aufnahmeelemente 6, die eine durchgängige Aussparung 6.1 aufweist mittig aufgenommen. Die beiden über die Aufnahmeelemente 6 hinausreichenden Bereiche des Elementes 4 werden von beidseitig zum ersten Aufnahmeelement 6 angeordneten grundplattenseitigen Aufnahmeelementen 7 in deren Ausnehmungen 7.1 aufgenommen. Zwischen den Aufnahmeelemente 6 und 7 ist ein erster Abstand S1 vorhanden, der eine Relativbewegung in horizontaler Richtung ermöglich, die jedoch durch das elastische erste Element 4 gedämpft wird. Auch hier ist in Richtung zur Trägerplatte 3 und in Richtung zur Grundplatte 2 ein zweiter Abstand S2 vorgesehen, er eine Relativbewegung zwischen Grund- und Trägerplatte gestattet, wobei die vertikale Relativbewegung durch das erste Federelement 4 gedämpft wird. i.
  • Die grundplattenseitigen Aufnahmeelemente 7 besitzen ebenfalls an ihrer in Richtung zur Trägerplatte 3 weisenden Oberseite zweite elastische Elemente in Form von Anschlagelementen 5. Die zweiten elastischen Elemente 5 bildet somit einen Anschlag, der eine aufeinander zu gerichtete Relativbewegung zwischen Grund- und Trägerplatte 2, 3 in vertikaler Richtung begrenzt und dämpft. Mit dieser Variante ist eine symmetrische Schubbelastung als alleinige Einheit gewährleistet. Es ist daher im Gegensatz zu Variante gem. 3 möglich, eine ungerade Anzahl an Stoß- und Schwingungsdämpfungseinheiten zwischen Grundplatte 2 und Trägerplatte 3 einzufügen. Ist die Werkstoffdämpfung für das auftretende Schwingsystem nicht ausreichend, dann ist es möglich, zusätzlich ein Dämpfungselement 10 gem. 4 vorzusehen, welches ein schnelles Abklingen der Stoßerregung ermöglicht. Das Dämpfungselement 10 kann dabei aneinander reibende Flächen, ein pneumatischer oder hydraulischer Dämpfer oder ein beliebiges energiedämpfendes Element sein.
  • Der Vorteil der dargestellten Varianten 1 und 2 in 14 ist die Integration der Stoß- und Schwingungsdämpfungseinheit zwischen Grundplatte 2 und Trägerplatte 3, um somit auch bei einer Handhabung mit Gabelstaplerfahrzeugen eine Stoß- und Schwingungsdämpfung für das Transportgut zu erreichen. Der Transportträger kann dabei eine standard Flachpalette nach DIN EN 13698, eine Kunststoffpalette, eine eigene Palettenkonstruktion in 9-Klotzbauweise oder ein anderer Transportträger sein. Eine weitere Variante ist das Prinzip des schubbelasteten visko-elastischen Elements als Stoß- und Schwingungsdämpfungseinheit in den Palettenfuß zu integrieren. Die 58 zeigen konstruktive Varianten, bei denen immer ein Schubelement als Feder-Dämpfer- System in einem Fuß einer Palette ausgebildet ist. Vorteil dieser Konstruktion ist die geringere Bauhöhe des funktionellen Transportträgers.
  • 5 zeit eine erste Ausführung eines Schwingungsdämpfenden Fußes F, wobei der Fuß F eine Grundplatte 2 aufweist, über welcher beabstandet eine Trägerplatte 3 ausgebildet ist. Von der Grundplatte 2 aus erstrecken sich in Richtung zur Trägerplatte 3 außen liegende grundplattenseitige Aufnahmeelemente 7. Zwischen den Aufnahmeelementen 7 ist an der Trägerplatte 3 ein zweites Aufnahmeelement 6 befestigt, welches sich in Richtung zur Grundplatte 2 erstreckt. Die Aufnahmeelemente 7 weisen sich vertikal erstreckende Durchbrüche 7.1 auf, in denen ein erstes elastisches Element 4 aufgenommen wird. Das erste elastische Element 4 wird an der Unterseite des zweiten Aufnahmeelementes 7 mittels eines Befestigungselementes 9 befestigt. Zusätzlich weisen die grundplattenseitigen Aufnahmeelemente 7 an ihrer in Richtung zur Trägerplatte 3 weisenden Oberseite zweite elastische Elemente in Form von Anschlagelementen 5 auf, die die vertikale Bewegung/Schwingung der Trägerplatte dämpfen und begrenzen, wenn die Trägerplatte 1 mit ihrer Unterseite an den Anschlagelementen 5 anschlägt. Zwischen dem Aufnahmeelement 6 und den Aufnahmeelementen 7 ist ein erster Abstand S1 angeordnet, der eine vertikale Relativbewegung ermöglicht, die durch das erste elastische Element gedämpft und begrenzt wird. Zwischen Grundplatte 2 und Trägerplatte 3 ist durch einen zweiten Abstand S2 eine in horizontaler Richtung wirkende Bewegung/Schwingung möglich, die ebenfalls durch das erste elastische Element gedämpft wird.
  • 6 zeigt einen senkrechten Schnitt einer Stoß- und Schwingungsdämpfungseinheit, die ebenfalls in den Fuß F eines Transportträgers integriert ist. Auch hier weist der Fuß F eine Grundplatte 2 auf, über welcher die Trägerplatte 3 beabstandet angeordnet ist und es erstrecken sich von der Grundplatte 2 zur Trägerplatte 3 außen liegende grundplattenseitige Aufnahmeelemente 7, wobei zwischen der Oberseite der Aufnahmeelemente 7 der Unterseite der Trägerplatte ein erster Abstand S1 vorhanden ist. Zwischen den Aufnahmeelementen 7 ist an der Trägerplatte 3 ein zweites Aufnahmeelement 6 befestigt, welches sich in Richtung zur Grundplatte 2 erstreckt. Unter dem zweiten Aufnahmeelement 6 ist auf der Grundplatte 2 ein Anschlagelement 5 vorgesehen, wobei auch hier ein Abstand S2 zwischen zweiten Aufnahmeelement 6 und Anschlagelement im unbelasteten Zustand vorhanden ist. Weiterhin ist zwischen den Aufnahmeelemente 6, 7 ein erster Abstand S1 vorhanden. Die Aufnahmeelemente 7 weisen sich vertikal erstreckende Durchbrüche 7.1 und das Aufnahmeelement einen sich vertikal erstreckenden Durchbruch 6.1 auf. auf, in denen das erste elastische Element 4 aufgenommen wird. Das erste elastische Element 4 wird zusätzlich durch ein Befestigungselement 9, welches von oben durch das zweite Aufnahmeelement 6 reicht, aufgenommen, jedoch nicht vorgespannt.
  • Gem. 7 sitzen im Unterschied zu 5 und 6 zwei jeweils übereinander angeordnete elastische erste Elemente 4 in ersten Ausnehmungen 6.1 des Aufnahmeelementes 6 und in zweiten Ausnehmungen 7.1 der Aufnahmeelemente 7. Wie in 6 befindet sich unter dem zweiten Aufnahmeelement 6 auf der Grundplatte 2 ein Anschlagelement 5, wobei ein Abstand S2 zwischen dem zweiten Aufnahmeelement 6 und Anschlagelement 5 im unbelasteten Zustand vorhanden ist. Auch hier ist zwischen den Aufnahmeelementen 7 und dem Aufnahmeelement 6 ein erster Abstand S1 vorhanden, der eine vertikale Relativbewegung zwischen Grundplatte 2 und Trägerplatte 3 ermöglich, die durch das erste Federelement gedämpft wird.
  • In 8 ist ebenfalls eine Variante dargestellt, bei welcher in einem Fuß F zwei übereinander angeordnete erste elastische Federelemente 4 vorgesehen sind. Es ist jedoch nur ein Aufnahmeelement 6 an der Trägerplatte 3 und ein Anschlagelement 7 an der Grundplatte 2 befestigt, zwischen welchen die ersten elastischen Elemente 4 aufgenommen sind.
  • Das elastische Anschlagelement 5 ist hier wie in 3 bis 5 an der Oberseite des grundplattenseitigen Aufnahmeelementes 7 angeordnet. Zwischen Anschlagelement 5 und Trägerplatte 3 ist der zweite Abstand S2 vorgesehen, der eine vertikale Relativbewegung/Schwingung gewährleistet.
  • Gem. 7 und 8 werden die ersten elastischen Elemente 4 nicht wie in 5 und 6 durch ein zusätzliches Befestigungselement 9 fixiert.
  • 9 zeigt die Explosionsansicht einer weiteren Ausführungsvariante eines Transportträgers unter Verwendung einer „Euro-Palette” als Grundplatte und eines plattenförmigen elastischen Elementes.
  • Die Grundplatte (Palette) 2 weist bekannter Weise palettenseitige Leisten 2.1 auf.
  • Zwischen diesen palettenseitigen Leisten 2.1 werden leistenförmige erste Aufnahmeelemente 7 befestigt, die eine erste Breite b1 aufweisen. Auf der Oberseite jedes Aufnahmeelementes 7 sind mehrere elastische Elemente 4 befestigt. Darüber befindet sich die Trägerplatte 3, an deren Unterseite nutenförmige Ausnehmungen N erstrecken, die eine zweite Breite b2 aufweisen, die kleiner ist, als die Breite B1 der Aufnahmeelemente 7. Die elastischen Elemente sind so gestaltet, dass deren Breite b3 größer ist als die Breite b2 der Nut. Bevorzugt werden die Nuten N durch trägerplattenseitige leistenförmige Aufnahmeelemente 6 gebildet, die in entsprechendem Abstand b2 zueinander an der Unterseite der Trägerplatte befestigt sind. Die Aufnahmeelemente 7 und die Nuten N fluchten zueinander. Der Schnitt B.B eines Transportträgers gem. 9 in zusammengesetztem Zustand wird in 10 im unbelasteten Zustand dargestellt. Durch Breite b2 des ersten Aufnahmeelementes 7, die geringer ist als die Breite b2 der Nut N, die zwischen den trägerplattenseitigen Aufnahmeelementen 6 gebildet wird, entsteht in Flucht ein erster Abstand S1 zwischen den beiden Längsseiten 7a des Aufnahmeelementes 7 und den beiden Längsseiten Na der Nut N. palettenseitigen Leisten 2.1. Weiterhin sind die Aufnahmeelemente 7 höher aus die palettenseitigen Leisten 2.1 um den erforderlichen vertikalen Federweg zu gewährleisten.
  • 10a zeigt den Ausschnitt C gem. 10 im belasteten Zustand, unter Wirkung einer Kraft F. Durch die Belastung wurde die Trägerplatte 3 in Richtung zur Grundplatte 2 bewegt, wodurch die Aufnahmeelemente 7 mit dem ersten Federelement 4 entgegen dessen Federkraft einer Scherbelastung unterzogen und in die Nut N gedrückt werden, bis das Federelement 4 an der Unterseite der Nut N, die hier durch die Unterseite der Trägerplatte 3 gebildet wird, anliegt. Dadurch wird zum einen eine vertikale Dämpfung und eine vertikale Federwegbegrenzung und zum anderen eine horizontale Dämpfung bzw. Federwegbegrenzung mit nur einem Federelement 4 gewährleistet. Der erste Abstand S1 sollte dabei größer sein, als die Dicke d des ersten Federelementes 4, so dass das sich über das Aufnahmeelement 7 spannende Federelement 4 mit dem Aufnahmeelement 7 in die Nut N eingreifbar ist.
  • 10b zeigt den Ausschnitt C gem. 10 im unbelasteten Zustand mit einem gefasten Aufnahmeelement in Form einer Leiste. Die zur Seite des elastischen Elements erzeugten Fasen 8 der Leiste (Aufnahmeelement 7) sind in Winkel und Abstand veränderbar, so dass die Federkennlinie der bei Belastung schubverformten elastischen Elemente nichtlinear ausgebildet werden kann. Anstelle einer Phase kann selbstverständlich auch ein Radius vorgesehen werden (nicht dargestellt).
  • Das Beschleunigungs-Frequenz-Diagramm, in welchem die Erfindungsgemäße Lösung im Vergleich zu einer herkömmlichen Lösung dargestellt ist, zeigt 11. Daraus ist erkennbar, dass die Eigenfrequenz des erfindungsgemäßen Transportträgers (durchgehende Kurve) im Vergleich zur Eigenfrequenz eines herkömmlichen Transportträgers mit im Patettenfuß integrierten PE-Schaumelementen (gestrichelte Kurve) bei einer Transportmasse von ca. 1 t bereits bei einer Frequenz von 10 Hz eine Schwingungsdämpfung von ca. 40% vorhanden, wohingegen die auf dem Markt vorhandene Schockpalette mit PE-Schaum erst bei ca. 14,5 Hz eine Schwingungsdämpfung aufweist.
  • Die Anzahl der elastischen Elemente 4, 5 sowie die Form, die Eigenschaft und die Aufnahme der Schubelemente/elastischen Elemente 4 sind ausschlaggebend auf die Eigenfrequenz des Transportträgers und somit auf die Masse des Transportgutes angepasst, um eine optimale Reduzierung der auftretenden Erregerschwingung in Bezug auf das Transportgut zu erzielen. Im Fall einer starken, stoßartigen Belastung infolge z. B. von unsanftem Absetzten des Transportträgers auf den Boden, ist neben der Stoß- und Schwingungsdämpfungseinheit das zusätzliche elastische oder visko-elastische Druckelement 5 angeordnet, welches bei einer maximalen Auslenkung des Schubelements 4 als gedämpfter Anschlagbegrenzer fungiert. Das Druckelement 5 kann dabei aus verschieden Materialien, wie beispielsweise Gummi, gepresstem Gummigranulat oder -mehl, geschäumtem Kunststoff oder aus thermoplastischem Elastomer bestehen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 8715413 U1 [0002]
    • - DE 4207727 C2 [0002]
    • - DE 20206534 U1 [0004]
    • - DD 2558906 A3 [0005]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - DIN EN 13698 [0052]

Claims (36)

  1. Stoß- und schwingungsdämpfender Transportträger, insbesondere Transportpalette zum Transport stoß- und vibrationsempfindlicher Transportgüter, wobei der Transportträger wenigstens eine Grundplatte und wenigstens eine darüber angeordnete Trägerplatte aufweist und Grundplatte und Trägerplatte über wenigstens ein erstes elastisches Element gekoppelt sind, welches einer Schubverformung unterliegt.
  2. Transportträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die elastischen Elemente der Masse des Transportgutes angepasst sind.
  3. Transportträger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die elastischen Elemente zur Dämpfung einer transportgutschädigenden Frequenz angepasst sind.
  4. Transportträger nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das elastische Element vertikale Schwingungen und/oder Schub- und/oder Druckbelastungen dämpfen.
  5. Transportträger nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das elastische Element in zwischen Grundplatte und Trägerplatte gebildeten Ausnehmungen sitzt.
  6. Transportträger nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das elastische Element in die Ausnehmungen gesteckt ist.
  7. Transportträger nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das elastische Element an wenigstens einem grundplattenseitigen Aufnahmeelement aufgenommen ist und die Trägerplatte mit dem elastischen Element vertikal und horizontal bewegbar in Wirkverbindung steht.
  8. Transportträger nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das elastische Element an wenigstens einem trägerplattenseitigen Aufnahmeelement aufgenommen ist oder mit diesem in Wirkverbindung steht.
  9. Transportträger nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass dem grundplattenseitigen Aufnahmeelement gegenüberliegend Ausnehmungen in/an der Trägerplatte ausgebildet sind, derart, dass bei vertikaler Belastung das elastische Element zumindest teilweise in die Ausnehmung eingreifbar ist.
  10. Transportträger nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass dem trägerplattenseitigen Aufnahmeelement gegenüberliegend Ausnehmungen in/an der Trägerplatte ausgebildet sind, derart, dass bei vertikaler Belastung das elastische Element zumindest teilweise in die Ausnehmung eingreifbar ist.
  11. Transportträger nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die trägerplattenseitigen Aufnahmeelemente an der Oberseite der Grundplatte und die Ausnehmungen an der in Richtung zur Grundplatte weisenden Unterseite der Trägerplatte ausgebildet sind.
  12. Transportträger nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeelemente in Form von mit einer ersten Breite (b1) ausgebildet sind und dass die zweite Breite (b2) der Ausnehmungen größer ist, als die Breite (b1) der Aufnahmeelemente.
  13. Transportträger nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die elastischen Elemente eine dritte Breite (b3) aufweisen, die größer ist, als die zweite Breite (b2) der Ausnehmungen.
  14. Transportträger nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, das zwischen grundplattenseitigen Aufnahmeelement und trägerplattenseitigen Aufnahmeelement ein Spalt/Abstand vorhanden ist, welcher durch das erste elastische Element überbrückt wird und über dem das elastische Element bei vertikaler Belastung/Schwingung einer Schubverformung unterliegt.
  15. Transportträger nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Seitenwänden des grundplattenseitigen Aufnahmeelementes und den Seitenwänden der gegenüberliegenden trägerplattenseitigen Ausnehmung ein Spalt/Abstand vorhanden ist, welcher durch das erste elastische Element überbrückt wird und über dem das elastische Element bei vertikaler Belastung/Schwingung einer Schubverformung unterliegt.
  16. Transportträger nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Grundplatte und der Trägerplatte Anschlagelemente ausgebildet sind, die die Bewegung zwischen Grundplatte und Trägerplatte in vertikaler Richtung und/oder in horizontaler Ebene begrenzen.
  17. Transportträger nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlagelemente elastisch/viskoelastisch ausgebildet sind.
  18. Transportträger nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass er zweiteilig in Form eines Palettenunterteils und eines Palettenoberteils ausgebildet ist.
  19. Transportträger nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Palettenunterteil die Grundpatte bildet.
  20. Transportträger nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Palettenunterteil in Form einer Holz-Flachpalette ausgebildet ist.
  21. Transportträger nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Palettenoberteil die Trägerplatte bildet.
  22. Transportträger nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Palettenunterteil die Grundpatte bildet.
  23. Transportträger nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Palettenunterteil und Palettenoberteil mehrere elastische erste Elemente aufgenommen sind.
  24. Transportträger nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass sich die grundplattenseitigen Aufnahmeelemente zwischen Leisten der Standart-Flachpalette erstrecken und über diese hinausragen.
  25. Transportträger nach einem der Ansprüche 1 bis 24 dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmungen in Form von Nuten in der Unterseite des Palettenoberteiles ausgebildet sind.
  26. Transportträger nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass das die Grundpatte, die Trägerplatte und wenigstens ein elastisches Element in einem Fuß eines Transportträgers ausgebildet sind.
  27. Transportträger nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass die elastischen Elemente aus hochelastischem Material bestehen.
  28. Transportträger nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass die elastischen Elemente aus Elastomer, gepresstem Elastomergranulat oder Elastomermehl, Gummi oder Hartgummi bestehen.
  29. Transportträger nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlagelemente aus hochelastischem Material bestehen.
  30. Transportträger nach einem der Ansprüche 1 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlagelemente aus Elastomer, gepresstem Elastomergranulat oder Elastomermehl, Gummi oder Hartgummi oder viskoelastischen Material bestehen.
  31. Transportträger nach einem der Ansprüche 1 bis 308, dadurch gekennzeichnet, dass die elastischen Elemente und die Anschlagelemente einteilig ausgebildet sind.
  32. Transportträger nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die elastischen Elemente plattenförmig oder scheibenförmig ausgebildet sind.
  33. Transportträger nach einem der Ansprüche 1 bis 32, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlagelemente plattenförmig ausgebildet sind.
  34. Transportträger nach einem der Ansprüche 1 bis 33, dadurch gekennzeichnet, dass die elastischen Elemente über die Aufnahmeelemente steckbar sind.
  35. Transportträger nach einem der Ansprüche 1 bis 34, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Grundplatte und Trägerplatte zusätzliche Dämpfungsmittel angeordnet sind.
  36. Transportträger nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, dass das zusätzliche Dämpfungsmittel ein schnelles Abklingen einer Stoßerregung gewährleistet.
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