-
Die
Erfindung betrifft einen stoß- und schwingungsdämpfenden
Transportträger, insbesondere eine Transportpalette zum
Transport stoß- und vibrationsempfindlicher Transportgüter.
-
Aus
DE 87 15 413 U1 ist
eine Palette mit Schockabsorber bekannt, die zwischen Palettenboden
und Auflegerelementen wenigstens eine Schicht eines schockabsorbierenden
Materials aufweist, welches aus geschäumtem Kunststoffmaterial
besteht. In
DE 42 07
727 C2 wird eine Palette mit einem Palettenboden und den
Palettenboden abstützenden Füßen beschrieben,
wobei im Stützbereich der Palette liegende scheibenförmige
oder plattenförmige Dämpfungselemente/Pufferelemente)
aus PE- oder PP Hartschaum auswechselbar steckbar sind. Die Dämpfungselemente
werden dabei mittels Befestigungsschrauben gegen die Aufnahme verspannt, wodurch
sich ein relativ aufwendiger Aufbau ergibt.
-
Durch
die Verwendung geschäumter Kunststoffmaterialien als Dämpfungselemente
werden jedoch für viele Einsatzzwecke nur ungenügende Dämpfungseigenschaften
erzielt, da erst bei sehr hohen Frequenzen eine Schwingungsdämpfung
eintritt. Vor allem die beim Transport mit einem Lastkraftfahrzeug
(LKW) auftretenden, niedrigen Frequenzen werden dabei für
das Transportgut nicht vermindert. Grund sind die relativ steifen
Dämpfungselemente, die nur sehr geringe Federwege zulassen.
-
Aus
DE 202 06 534 U1 ist
eine Palettenabdeckung aus Gummi bekannt, die einen Randbereich aufweist
und über Euro-Paletten überstülpbar ist. Entsprechende
Gummimatten können nur bedingt und in erster Linie nur
undefiniert Schwingungen und Vibrationen abschwächen.
-
Ein
schwingungsisolierender Plattenunterbau aus Blech, Dammschicht (Mineralwolle)
und Verschleißschicht (Hartgummi) ist gem.
DD 2558 906 A3 zusätzlich
an seinen Füßen mit einer Gummizwischenlage versehen.
Ein Nachteil derartiger Paletten mit Feder-Dämpfungs-Elementen
im Palettenfuß ist, dass die Stoßdämpfungsfunktion
nur bei kompletter Auflage der Palette auf Ebenen und nicht bei
der Handhabung mit Gabelstaplerfahrzeugen vorhanden ist. Gerade
aber in solchen Umschlagsituationen mit Gabelstaplerfahrzeugen,
bei denen die Palette an der Unterseite der Deckbretter gehalten
wird, ist keine Stoß- und Schwingungsdämpfung
des Transportgutes vorhanden.
-
Aufgabe
der erfindungsgemäßen Lösung ist es,
einen stoß- und schwingungsdämpfenden Transportträger
zu entwickeln, der einen einfachen konstruktiven Aufbau aufweist
und hervorragende Dämpfungseigenschaften gewährleistet,
so dass durch mechanische Fixierung der zu transportierenden Güter,
beispielsweise elektronische Baugruppen, auf den Transportträger
ein sicherer Transport unabhängig von normalen Transportbelastungen
gewährleistet werden kann.
-
Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen
des ersten Schutzanspruchs gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen
ergeben sich aus den Unteransprüchen.
-
Der
stoß- und schwingungsdämpfende Transportträger,
insbesondere in Form einer Transportpalette zum Transport stoß-
und vibrationsempfindlicher Transportgüter, besteht wenigstens
aus einer Grundplatte und wenigstens einer darüber angeordnete
Trägerplatte, wobei Grundplatte und Trägerplatte über
wenigstens ein erstes elastisches Element gekoppelt sind, welches
einer Druck- und Schubverformung unterliegt. Vorteilhafter Weise
sind dabei die elastischen Elemente der Masse des Transportgutes
und/oder der Dämpfung einer transportgutschädigenden
Frequenz entsprechend angepasst, wobei die elastischen Elemente
dazu geeignet sind, vertikale Schwingungen, Schub- und/oder Druckbelastungen
zu dämpfen, wobei die elastischen Elemente maßgeblich
einer Schubverformung unterliegen.
-
Dazu
können die elastischen Elemente zwischen Grundplatte und
Trägerplatte z. B. in entsprechenden Ausnehmungen sitzen,
die zwischen Grund- und Trägerplatte ausgebildet sind.
-
Bevorzugt
werden die elastischen Elemente in die Ausnehmungen gesteckt. Die
Ausnehmungen sind dabei in Form von Nuten bzw. Taschen von grundplattenseitigen
Aufnahmeelementen, die an der Grundplatte angeordnet sind und von
trägerplattenseitigen Aufnahmeelementen, die an der Trägerplatte angeordnet
sind, ausgebildet. Ein elastisches Element ist dabei in wenigstens
einer Nut bzw. Tasche eines grundplattenseitigen Aufnahmeelementes
und wenigstens einer Nut bzw. Tasche eines trägerplattenseitigen
Aufnahmeelementes angeordnet, wobei zwischen trägerplattenseitigem
Aufnahmeelement und Grundplatte sowie zwischen grundplattenseitigem
Aufnahmeelement und Trägerplatte im unbelasteten Zustand
ein Abstand vorhanden ist, der ein Nachfedern bei Auftreten einer
vertikalen Druckbelastung bzw. vertikalen Schwingung gewährleistet.
-
Zur
Begrenzung und Dämpfung der vertikalen Bewegung können
zusätzliche Anschlagelemente zwischen Grundplatte und Trägerplatte
angeordnet sein.
-
Alternativ
können die elastischen Elemente an Aufnahmeelementen befestigt
sein, wobei den Aufnahmeelementen gegenüberliegend Ausnehmungen
angeordnet sind, derart, dass bei vertikaler Belastung die elastischen
Elemente in die Ausnehmungen eingreifbar bzw. eindrückbar
sind.
-
Insbesondere
sind die Aufnahmeelemente an der Oberseite der Grundplatte und die
Ausnehmungen an der in Richtung zur Grundplatte weisenden Unterseite
der Trägerplatte ausgebildet.
-
Bevorzugt
sind die Aufnahmeelemente in Form von Leisten mit einer ersten Breite
gestaltet, wobei die zweite Breite der Ausnehmungen größer ist,
als die Breite der Aufnahmeelemente. Die elastischen Elemente weisen
eine dritte Breite auf, die entweder geringer oder größer
ist, als die zweite Breite der Ausnehmungen.
-
Die
Differenz der Breite der Ausnehmungen und der Aufnahmeelemente ist
dabei ein Maß für die Federsteifigkeit der eingesetzten
elastischen Elemente in vertikale Richtung. Die Aufnahmeelemente in
Form einer Leiste können zur Seite des elastischen Elements
eine Fase mit einer definierten Abstand und Winkel bzw. eine Verrundung
aufweisen. Damit ist die Federsteifigkeit oder Dämpfung
in vertikale Richtung in Anhängigkeit des Eindrückweges
in die Ausnehmungen einstellbar.
-
Das
elastische Element, das durch den Transport erzeugte vertikale Schwingungen
auf Schub belastet wird, kann gleichzeitig als Anschlagbegrenzer
fungieren. Dabei wird das elastische Element vollständig
in die Ausnehmnungen an der Unterseite der Trägerplatte
eingedrückt und auf Druck beansprucht. Zudem können
auch hier zwischen der Grundplatte und der Trägerplatte
Anschlagelemente ausgebildet sein, die die Bewegung zwischen Grundplatte
und Trägerplatte in vertikaler Richtung und/oder in horizontaler
Ebene begrenzen und die bevorzugt elastisch/dämpfend ausgebildet
sind.
-
Vorteilhafter
Weise ist die Grundpatte in Form einer Euro-Holzpalette ausgebildet,
wobei sich die Aufnahmeelemente zwischen den Aufnahmeelementen der
Euro-Holzpalette erstrecken.
-
Die
Ausnehmungen sind dann in Form von Nuten in der Unterseite der Trägerplatte
ausgebildet.
-
Bevorzugt
bestehen die elastischen Elemente und/oder die Anschlagelemente
aus Hartgummi oder einem anderen elastischen bzw. hochelastischen
oder visio-elastischen Material.
-
Es
ist auch möglich, die elastischen Elemente so auszubilden,
dass diese gleichzeitig als Anschlagelemente dienen.
-
Die
elastischen Elemente und/oder die Anschlagelemente sind insbesondere
plattenförmig ausgebildet. Es ist jedoch auch möglich,
die elastischen Elemente so zu gestalten, dass sie über
die Aufnahmeelemente steckbar sind.
-
Ist
die Dämpfung für das auftretende Schwingsystem
nicht ausreichend, dann ist es möglich ein zusätzliches
Dämpfungselement (zwischen Grundplatte und Trägerplatte)
anzuordnen, welches ein schnelles Abklingen der Stoßerregung
ermöglicht. Das Dämpfungselement kann dabei aneinander reibende
Flächen, ein pneumatischer oder hydraulischer Dämpfer
oder ein beliebiges energiedämpfendes Element sein.
-
Durch
eine einfache Dimensionierung der elastischen Elemente bzw. der
Anschlagelemente bzw. die Wahl des Materials ist eine flexible Anpassung
der Stoß- und Schwingungsdämpfungseinheit an die
Transportmasse und der zu dämpfenden Frequenz möglich.
Weiterhin ist die modulare Bauweise des Systems von Vorteil. Durch
geeignete Werkstoffauswahl für elastische Elemente und
die modulare Bauweise wird das schwingungsfähige System (Transportgut,
Transportträger, Untergrund) individuell an das zu schützende
Transportgut und an die schädigend wirkenden Transporteinflüsse
bestmöglichst angepasst.
-
Des
Weiteren ist es vorteilhaft, wenn die Stoß- und Schwingungsdämpfungseinheit über
den Transportträgerfüssen angeordnet ist, so dass
auch bei der Handhabung mit Gabelstaplerfahrzeugen oder Hubwagen
eine Stoß- und Vibrationsdämpfung für
das Transportgut gewährleistet ist. Ferner kann als Transportträgerbasis
eine handelsübliche Flachpalette oder eine mit besonderen
Abmessungen, speziell angefertigte Grundplatte sein.
-
Aufgrund
des elastischen Schubelements sind sehr niedrige Eigenfrequenzen
des stoß- und schwingungsdämpfenden Transportträgers
möglich, so dass vor allem bei Transport mit Lastkraftfahrzeugen
eine Schwingungsdämpfung erfüllt ist.
-
Der
Einsatz einer Schubfeder als Feder-Dämpfungs-Element (elastisches
Element) zum Abstützen des Transportgutes auf einem Untergrund ermöglicht
eine sehr geringe Aufbauhöhe bei gleichzeitig großem
Federweg, wodurch auf kleinem Raum eine sehr weiche Lagerung erzielt
wird.
-
Die
erzielbare weiche Lagerung ermöglicht gezielt das Herabsetzen
der Eigenfrequenzen des schwingungsfähigen Systems, so
dass die Erregerfrequenz, hervorgerufen durch Transporteinflüsse, größer
ist als die Eigenfrequenz des Systems, welches dadurch eine überkritische
Antwortschwingung ausführt, die zu einem Verhältnis
von Erreger- zu Antwortamplitude kleiner als 1 führt. D.
h. bei niedrigen Erregerfrequenzen, die beim Transport auftreten, wird
nur eine geringe Schwingungsamplitude an das Transportgut übertragen.
-
Durch
die Ausnutzung der Materialdämpfung im Schubelement treten
bei Stoßbelastung neben den bisher genannten Vorteilen
auch sehr kurze Ausschwingvorgänge und geringe Amplituden
auf. Somit wird das Transportgut nicht nur vor Belastungen aus Schwingungserregung,
sondern auch vor Stoßbelastungen besser geschützt.
-
Die
Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen
und zugehörigen Zeichnungen näher erläutert.
-
Es
zeigen:
-
1:
eine perspektivische Ansicht des stoß- und schwingungsdämpfenden
Transportträgers 1 mit schematisch angedeutetem
Transportgut T,
-
2:
eine Seitenansicht der Langseite des stoß- und schwingungsdämpfenden
Transportträgers 1 mit schematisch angedeutetem
Transportgut T,
-
3:
einen senkrechten Schnitt A-A gem. 1,
-
4:
einen senkrechten Schnitt ähnlich gem. 1,
jedoch mit anderer Aufnahme des elastischen Elementes und zusätzlich
integrierter Dämpfungseinheit 10,
-
5:
einen senkrechten Schnitt einer Stoß- und Schwingungsdämpfungseinheit,
integriert in den Fuß eines Transportträgers in
einer ersten Ausführung,
-
6:
einen senkrechten Schnitt einer Stoß- und Schwingungsdämpfungseinheit,
integriert in den Fuß eines Transportträgers in
einer zweiten Ausführung,
-
7:
einen senkrechten Schnitt einer Stoß- und Schwingungsdämpfungseinheit,
integriert in den Fuß eines Transportträgers in
einer dritten Ausführung,
-
8:
einen senkrechten Schnitt einer Stoß- und Schwingungsdämpfungseinheit,
integriert in den Fuß eines Transportträgers in
einer vierten Ausführung,
-
9:
Explosionsansicht einer weiteren Ausführungsvariante eines
Transportträgers unter Verwendung einer Euro-Palette und
eines plattenförmigen elastischen Elementes,
-
10:
Schnitt B.B eines Transportträgers gem. 9 in
zusammengesetztem Zustand,
-
10a: Variante gem. 10 im
belasteten Zustand,
-
10b: Variante gem. Fig. mit einem Aufnahmeelement
in Form einer gefasten Leiste für die wegveränderliche
Federsteifigkeit
-
11:
Beschleunigungs-Frequenz-Diagramm.
-
In 1 ist
eine perspektivische Ansicht des stoß- und schwingungsdämpfenden
Transportträgers 1 in Form einer Flachpalette
mit schematisch angedeutetem Transportgut T dargestellt.
-
Bei
dem Transport von Gütern mit einem derartigen Transportträger
treten bekannter Weise zahlreiche Stöße und Schwingungen
auf, die vor allem bei stoß- und vibrationsempfindlichen
Gütern, wie beispielsweise elektronischen Bauelementen,
zu Beschädigungen und somit zum Defekt oder Betriebsausfall
führen können. Da vor allem beim Transport mit
Lastkraftfahrzeugen sehr niedrige Erregerschwingungen auftreten
ist ein schwingungsfähiges Transportsystem mit einer sehr
niedrigen Eigenfrequenz notwendig, um in den überkritischen
Bereich und somit zur Reduzierung der Erregeramplitude zu gelangen.
Der erfindungsgemäße Transportträger 1 besteht
daher gem. 1 aus einer Grundplatte 2 und einer
darüber angeordneten Trägerplatte 3,
auf welcher das Transportgut T sitzt, wobei zwischen Grundplatte 2 und
Trägerplatte 3 hier nicht sichtbare elastische
Elemente angeordnet sind, die unter Schubbelastung eine sehr weiche
Lagerung des Transportgutes bei gleichzeitig geringer Aufbauhöhe
ermöglichen. Das bzw. die elastischen Elemente bestehen bevorzugt
aus Elastomer oder gepresstem Elastomergranulat bzw. -mehl oder
Gummi bzw. Hartgummi.
-
Da
die verwendeten visko-elastischen Elemente gleichzeitig eine Werkstoffdämpfung
aufweisen, ist zudem auch ein Schutz bei stoßartigen Belastungen
gegeben. Die angeregte Schwingung wird daher sofort gedämpft.
-
Gem. 2 sitzen
erste elastische Elemente 4 zwischen jeweils einem trägerplattenseitigen
Aufnahmeelement 6 und einem grundplattenseitigen Aufnahmeelement 7 und
dienen zur Dämpfung von Schubbelastungen. Zusätzlich
weisen die grundplattenseitigen Aufnahmeelemente 7 an ihrer
in Richtung zur Trägerplatte 3 weisenden Oberseite
zweite elastische Elemente in Form von Anschlagelementen 5 auf,
die die vertikalen Bewegungen/Schwingungen der Trägerplatte
Dämpfen und begrenzen.
-
Die
Anzahl der Elemente 4, 5 sowie die Form, die Eigenschaft
und die Aufnahme der elastischen Schubelemente 4 sind ausschlaggebend
auf die Eigenfrequenz des Transportträgers und somit auf
die Masse des Transportgutes angepasst, um eine optimale Reduzierung
der auftretenden Erregerschwingung in Bezug auf das Transportgut
zu erzielen. Im Fall einer starken, stoßartigen Belastung
infolge z. B. von unsanftem Absetzten des Transportträgers
auf den Boden, ist neben der Stoß- und Schwingungsdämpfungseinheit
das zusätzliche elastische Druckelement 5 angeordnet,
welches bei einer maximalen Auslenkung des Schubelements 4 als
gedämpfter Anschlagbegrenzer fungiert. Das elastische bzw.
viskoelastische Druckelement 5 kann dabei aus verschieden
Materialien, wie beispielsweise Gummi, gepresstem Gummigranulat
oder -mehl, geschäumtem Kunststoff oder aus thermoplastischem
Elastomer bestehen.
-
Gem. 3 weisen
die an der Trägerplatte 3 angebrachte trägerplattenseitige
Aufnahmeelemente 6 eine Aussparung 6.1 auf und
in den an der Grundplatte 2 angeordneten grundplattenseitigen
Aufnahmeelementen 7 ist ebenfalls eine Aussparung 7.1 eingebracht.
Die Aussparungen 6.1, 7.1 liegen einander gegenüber
und nehmen ein elastisches Element 4 auf. Zwischen den
Aufnahmeelementen 6, 7 ist ein erster Abstand
S1 vorhanden, der unter anderem die Steifigkeit des Systems in vertikale
Richtung bestimmt, wodurch der Federweg für definierte
Transportmassen eingestellt werden kann. Durch die Art der Einspannung
des ersten Federelementes 4 wirken auf dieses bei vertikalen
Belastungen bzw. Schwingungen Scher-/bzw. Schubkräfte,
und es wird durch das elastische Material des ersten Federelementes 4 eine
entsprechende Dämpfung erzielt. Durch den ersten Abstand
S1 können weiterhin in horizontal Richtung wirkende Belastungen
mittels des ersten Federelementes 4 ebenfalls gedämpft
werden. Weiterhin ist zwischen dem Aufnahmeelement 6 und
der Grundplatte 2 und zwischen dem Aufnahmeelement 7 und
der Trägerplatte 3 ist dabei ein zweiter Abstand
S2 vorhanden, der den möglichen vertikalen Federweg bestimmt
bzw. begrenzt. Zur Erzielung eines gedämpften Anschlages
besitzen die grundplattenseitigen Aufnahmeelementen 7 an
ihrer in Richtung zur Trägerplatte 3 weisenden
Oberseite zweite elastische Elemente in Form von Anschlagelementen 5,
die die vertikale Bewegung/Schwingung der Trägerplatte 3 in
Richtung zur Grundplatte 2 begrenzen und dämpfen.
-
Gem. 4 wird
das elastische Element 4 von einer trägerplattenseitigen
Aufnahmeelemente 6, die eine durchgängige Aussparung 6.1 aufweist
mittig aufgenommen. Die beiden über die Aufnahmeelemente 6 hinausreichenden
Bereiche des Elementes 4 werden von beidseitig zum ersten
Aufnahmeelement 6 angeordneten grundplattenseitigen Aufnahmeelementen 7 in
deren Ausnehmungen 7.1 aufgenommen. Zwischen den Aufnahmeelemente 6 und 7 ist
ein erster Abstand S1 vorhanden, der eine Relativbewegung in horizontaler
Richtung ermöglich, die jedoch durch das elastische erste
Element 4 gedämpft wird. Auch hier ist in Richtung
zur Trägerplatte 3 und in Richtung zur Grundplatte 2 ein
zweiter Abstand S2 vorgesehen, er eine Relativbewegung zwischen Grund-
und Trägerplatte gestattet, wobei die vertikale Relativbewegung
durch das erste Federelement 4 gedämpft wird.
i.
-
Die
grundplattenseitigen Aufnahmeelemente 7 besitzen ebenfalls
an ihrer in Richtung zur Trägerplatte 3 weisenden
Oberseite zweite elastische Elemente in Form von Anschlagelementen 5.
Die zweiten elastischen Elemente 5 bildet somit einen Anschlag,
der eine aufeinander zu gerichtete Relativbewegung zwischen Grund-
und Trägerplatte 2, 3 in vertikaler Richtung
begrenzt und dämpft. Mit dieser Variante ist eine symmetrische
Schubbelastung als alleinige Einheit gewährleistet. Es
ist daher im Gegensatz zu Variante gem. 3 möglich,
eine ungerade Anzahl an Stoß- und Schwingungsdämpfungseinheiten
zwischen Grundplatte 2 und Trägerplatte 3 einzufügen.
Ist die Werkstoffdämpfung für das auftretende
Schwingsystem nicht ausreichend, dann ist es möglich, zusätzlich
ein Dämpfungselement 10 gem. 4 vorzusehen,
welches ein schnelles Abklingen der Stoßerregung ermöglicht.
Das Dämpfungselement 10 kann dabei aneinander
reibende Flächen, ein pneumatischer oder hydraulischer
Dämpfer oder ein beliebiges energiedämpfendes
Element sein.
-
Der
Vorteil der dargestellten Varianten 1 und 2 in 1–4 ist
die Integration der Stoß- und Schwingungsdämpfungseinheit
zwischen Grundplatte 2 und Trägerplatte 3,
um somit auch bei einer Handhabung mit Gabelstaplerfahrzeugen eine
Stoß- und Schwingungsdämpfung für das
Transportgut zu erreichen. Der Transportträger kann dabei
eine standard Flachpalette nach DIN EN 13698, eine
Kunststoffpalette, eine eigene Palettenkonstruktion in 9-Klotzbauweise
oder ein anderer Transportträger sein. Eine weitere Variante
ist das Prinzip des schubbelasteten visko-elastischen Elements als
Stoß- und Schwingungsdämpfungseinheit in den Palettenfuß zu
integrieren. Die 5–8 zeigen
konstruktive Varianten, bei denen immer ein Schubelement als Feder-Dämpfer- System
in einem Fuß einer Palette ausgebildet ist. Vorteil dieser
Konstruktion ist die geringere Bauhöhe des funktionellen
Transportträgers.
-
5 zeit
eine erste Ausführung eines Schwingungsdämpfenden
Fußes F, wobei der Fuß F eine Grundplatte 2 aufweist, über
welcher beabstandet eine Trägerplatte 3 ausgebildet
ist. Von der Grundplatte 2 aus erstrecken sich in Richtung
zur Trägerplatte 3 außen liegende grundplattenseitige Aufnahmeelemente 7.
Zwischen den Aufnahmeelementen 7 ist an der Trägerplatte 3 ein
zweites Aufnahmeelement 6 befestigt, welches sich in Richtung zur
Grundplatte 2 erstreckt. Die Aufnahmeelemente 7 weisen
sich vertikal erstreckende Durchbrüche 7.1 auf,
in denen ein erstes elastisches Element 4 aufgenommen wird.
Das erste elastische Element 4 wird an der Unterseite des
zweiten Aufnahmeelementes 7 mittels eines Befestigungselementes 9 befestigt.
Zusätzlich weisen die grundplattenseitigen Aufnahmeelemente 7 an
ihrer in Richtung zur Trägerplatte 3 weisenden
Oberseite zweite elastische Elemente in Form von Anschlagelementen 5 auf,
die die vertikale Bewegung/Schwingung der Trägerplatte
dämpfen und begrenzen, wenn die Trägerplatte 1 mit
ihrer Unterseite an den Anschlagelementen 5 anschlägt.
Zwischen dem Aufnahmeelement 6 und den Aufnahmeelementen 7 ist
ein erster Abstand S1 angeordnet, der eine vertikale Relativbewegung
ermöglicht, die durch das erste elastische Element gedämpft
und begrenzt wird. Zwischen Grundplatte 2 und Trägerplatte 3 ist
durch einen zweiten Abstand S2 eine in horizontaler Richtung wirkende
Bewegung/Schwingung möglich, die ebenfalls durch das erste
elastische Element gedämpft wird.
-
6 zeigt
einen senkrechten Schnitt einer Stoß- und Schwingungsdämpfungseinheit,
die ebenfalls in den Fuß F eines Transportträgers
integriert ist. Auch hier weist der Fuß F eine Grundplatte 2 auf, über
welcher die Trägerplatte 3 beabstandet angeordnet
ist und es erstrecken sich von der Grundplatte 2 zur Trägerplatte 3 außen
liegende grundplattenseitige Aufnahmeelemente 7, wobei
zwischen der Oberseite der Aufnahmeelemente 7 der Unterseite
der Trägerplatte ein erster Abstand S1 vorhanden ist. Zwischen
den Aufnahmeelementen 7 ist an der Trägerplatte 3 ein
zweites Aufnahmeelement 6 befestigt, welches sich in Richtung
zur Grundplatte 2 erstreckt. Unter dem zweiten Aufnahmeelement 6 ist
auf der Grundplatte 2 ein Anschlagelement 5 vorgesehen, wobei
auch hier ein Abstand S2 zwischen zweiten Aufnahmeelement 6 und
Anschlagelement im unbelasteten Zustand vorhanden ist. Weiterhin
ist zwischen den Aufnahmeelemente 6, 7 ein erster
Abstand S1 vorhanden. Die Aufnahmeelemente 7 weisen sich
vertikal erstreckende Durchbrüche 7.1 und das
Aufnahmeelement einen sich vertikal erstreckenden Durchbruch 6.1 auf.
auf, in denen das erste elastische Element 4 aufgenommen
wird. Das erste elastische Element 4 wird zusätzlich
durch ein Befestigungselement 9, welches von oben durch
das zweite Aufnahmeelement 6 reicht, aufgenommen, jedoch nicht
vorgespannt.
-
Gem. 7 sitzen
im Unterschied zu 5 und 6 zwei jeweils übereinander
angeordnete elastische erste Elemente 4 in ersten Ausnehmungen 6.1 des
Aufnahmeelementes 6 und in zweiten Ausnehmungen 7.1 der
Aufnahmeelemente 7. Wie in 6 befindet
sich unter dem zweiten Aufnahmeelement 6 auf der Grundplatte 2 ein
Anschlagelement 5, wobei ein Abstand S2 zwischen dem zweiten
Aufnahmeelement 6 und Anschlagelement 5 im unbelasteten
Zustand vorhanden ist. Auch hier ist zwischen den Aufnahmeelementen 7 und
dem Aufnahmeelement 6 ein erster Abstand S1 vorhanden,
der eine vertikale Relativbewegung zwischen Grundplatte 2 und
Trägerplatte 3 ermöglich, die durch das
erste Federelement gedämpft wird.
-
In 8 ist
ebenfalls eine Variante dargestellt, bei welcher in einem Fuß F
zwei übereinander angeordnete erste elastische Federelemente 4 vorgesehen
sind. Es ist jedoch nur ein Aufnahmeelement 6 an der Trägerplatte 3 und
ein Anschlagelement 7 an der Grundplatte 2 befestigt,
zwischen welchen die ersten elastischen Elemente 4 aufgenommen
sind.
-
Das
elastische Anschlagelement 5 ist hier wie in 3 bis 5 an
der Oberseite des grundplattenseitigen Aufnahmeelementes 7 angeordnet. Zwischen
Anschlagelement 5 und Trägerplatte 3 ist der
zweite Abstand S2 vorgesehen, der eine vertikale Relativbewegung/Schwingung
gewährleistet.
-
Gem. 7 und 8 werden
die ersten elastischen Elemente 4 nicht wie in 5 und 6 durch
ein zusätzliches Befestigungselement 9 fixiert.
-
9 zeigt
die Explosionsansicht einer weiteren Ausführungsvariante
eines Transportträgers unter Verwendung einer „Euro-Palette” als
Grundplatte und eines plattenförmigen elastischen Elementes.
-
Die
Grundplatte (Palette) 2 weist bekannter Weise palettenseitige
Leisten 2.1 auf.
-
Zwischen
diesen palettenseitigen Leisten 2.1 werden leistenförmige
erste Aufnahmeelemente 7 befestigt, die eine erste Breite
b1 aufweisen. Auf der Oberseite jedes Aufnahmeelementes 7 sind
mehrere elastische Elemente 4 befestigt. Darüber
befindet sich die Trägerplatte 3, an deren Unterseite
nutenförmige Ausnehmungen N erstrecken, die eine zweite Breite
b2 aufweisen, die kleiner ist, als die Breite B1 der Aufnahmeelemente 7.
Die elastischen Elemente sind so gestaltet, dass deren Breite b3
größer ist als die Breite b2 der Nut. Bevorzugt
werden die Nuten N durch trägerplattenseitige leistenförmige
Aufnahmeelemente 6 gebildet, die in entsprechendem Abstand b2
zueinander an der Unterseite der Trägerplatte befestigt
sind. Die Aufnahmeelemente 7 und die Nuten N fluchten zueinander.
Der Schnitt B.B eines Transportträgers gem. 9 in
zusammengesetztem Zustand wird in 10 im
unbelasteten Zustand dargestellt. Durch Breite b2 des ersten Aufnahmeelementes 7,
die geringer ist als die Breite b2 der Nut N, die zwischen den trägerplattenseitigen
Aufnahmeelementen 6 gebildet wird, entsteht in Flucht ein
erster Abstand S1 zwischen den beiden Längsseiten 7a des Aufnahmeelementes 7 und
den beiden Längsseiten Na der Nut N. palettenseitigen Leisten 2.1.
Weiterhin sind die Aufnahmeelemente 7 höher aus
die palettenseitigen Leisten 2.1 um den erforderlichen
vertikalen Federweg zu gewährleisten.
-
10a zeigt den Ausschnitt C gem. 10 im
belasteten Zustand, unter Wirkung einer Kraft F. Durch die Belastung
wurde die Trägerplatte 3 in Richtung zur Grundplatte 2 bewegt,
wodurch die Aufnahmeelemente 7 mit dem ersten Federelement 4 entgegen
dessen Federkraft einer Scherbelastung unterzogen und in die Nut
N gedrückt werden, bis das Federelement 4 an der
Unterseite der Nut N, die hier durch die Unterseite der Trägerplatte 3 gebildet
wird, anliegt. Dadurch wird zum einen eine vertikale Dämpfung
und eine vertikale Federwegbegrenzung und zum anderen eine horizontale
Dämpfung bzw. Federwegbegrenzung mit nur einem Federelement 4 gewährleistet.
Der erste Abstand S1 sollte dabei größer sein,
als die Dicke d des ersten Federelementes 4, so dass das
sich über das Aufnahmeelement 7 spannende Federelement 4 mit
dem Aufnahmeelement 7 in die Nut N eingreifbar ist.
-
10b zeigt den Ausschnitt C gem. 10 im
unbelasteten Zustand mit einem gefasten Aufnahmeelement in Form
einer Leiste. Die zur Seite des elastischen Elements erzeugten Fasen 8 der
Leiste (Aufnahmeelement 7) sind in Winkel und Abstand veränderbar,
so dass die Federkennlinie der bei Belastung schubverformten elastischen
Elemente nichtlinear ausgebildet werden kann. Anstelle einer Phase kann
selbstverständlich auch ein Radius vorgesehen werden (nicht
dargestellt).
-
Das
Beschleunigungs-Frequenz-Diagramm, in welchem die Erfindungsgemäße
Lösung im Vergleich zu einer herkömmlichen Lösung
dargestellt ist, zeigt 11. Daraus ist erkennbar, dass
die Eigenfrequenz des erfindungsgemäßen Transportträgers (durchgehende
Kurve) im Vergleich zur Eigenfrequenz eines herkömmlichen Transportträgers
mit im Patettenfuß integrierten PE-Schaumelementen (gestrichelte
Kurve) bei einer Transportmasse von ca. 1 t bereits bei einer Frequenz
von 10 Hz eine Schwingungsdämpfung von ca. 40% vorhanden,
wohingegen die auf dem Markt vorhandene Schockpalette mit PE-Schaum
erst bei ca. 14,5 Hz eine Schwingungsdämpfung aufweist.
-
Die
Anzahl der elastischen Elemente 4, 5 sowie die
Form, die Eigenschaft und die Aufnahme der Schubelemente/elastischen
Elemente 4 sind ausschlaggebend auf die Eigenfrequenz des
Transportträgers und somit auf die Masse des Transportgutes angepasst,
um eine optimale Reduzierung der auftretenden Erregerschwingung
in Bezug auf das Transportgut zu erzielen. Im Fall einer starken,
stoßartigen Belastung infolge z. B. von unsanftem Absetzten
des Transportträgers auf den Boden, ist neben der Stoß- und
Schwingungsdämpfungseinheit das zusätzliche elastische
oder visko-elastische Druckelement 5 angeordnet, welches
bei einer maximalen Auslenkung des Schubelements 4 als
gedämpfter Anschlagbegrenzer fungiert. Das Druckelement 5 kann
dabei aus verschieden Materialien, wie beispielsweise Gummi, gepresstem
Gummigranulat oder -mehl, geschäumtem Kunststoff oder aus
thermoplastischem Elastomer bestehen.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 8715413
U1 [0002]
- - DE 4207727 C2 [0002]
- - DE 20206534 U1 [0004]
- - DD 2558906 A3 [0005]
-
Zitierte Nicht-Patentliteratur
-