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DE102011052639A1 - Dämpfungselement für Großladungsträger - Google Patents

Dämpfungselement für Großladungsträger Download PDF

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DE102011052639A1
DE102011052639A1 DE201110052639 DE102011052639A DE102011052639A1 DE 102011052639 A1 DE102011052639 A1 DE 102011052639A1 DE 201110052639 DE201110052639 DE 201110052639 DE 102011052639 A DE102011052639 A DE 102011052639A DE 102011052639 A1 DE102011052639 A1 DE 102011052639A1
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Germany
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damping element
wall sections
transport unit
foot
side wall
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Withdrawn
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DE201110052639
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English (en)
Inventor
Thorsten Lenz
Reinhard Lorenz
Henk Dekkers
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Schoeller Allibert GmbH
Original Assignee
Schoeller Arca Systems GmbH
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Filing date
Publication date
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Priority to EP12743984.2A priority patent/EP2741966A1/de
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Abstract

Es wird ein Dämpfungselement (10) für eine Transportseinheit, insbesondere für einen Großladungsträger (20) beschrieben, das in Richtung eines zu erwartenden Lasteintrags (R) unter Widerstand komprimierbar ist. Dabei ist Dämpfungselement (10) in einen Hohlraum (32) eines Fußteils (22) oder eines Stützelements der Transportseinheit einsetzbar und weist mehrere Wandabschnitte (12, 14) auf, die einen dünnwandigen Hohlkörper aufspannen. Zwei in Lasteintragsrichtung (R) beabstandete, planparallele Stirnwandabschnitte (12) sind an ihren Kanten über zumindest zwei nach außen gewölbte und in Wölbungsrichtung biegeelastisch oder plastisch verformbare Seitenwandabschnitte (14) miteinander verbunden.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Dämpfungselement für eine Transporteinheit, insbesondere einen Großladungsträger oder eine sog. Big Box, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, das in Richtung eines zu erwartenden Lasteintrags unter Widerstand komprimierbar ist. Ferner betrifft die vorliegende Erfindung ein Formteil zur Herstellung eines solchen Dämpfungselements sowie eine Transporteinheit mit einem solchen Dämpfungselement.
  • Großladungsträger und sogenannte Big Boxen haben an ihrer Unterseite meist einzelne oder zu palettenähnlichen Kufen verbundene Stützfüße, um die Handhabung mit einem Flurförderfahrzeug wie z. B. einem Gabelstapler oder Hubwagen zu ermöglichen. Dabei soll der Großladungsträger einerseits Schwergut jeglicher Art aufnehmen können, andererseits jedoch ein möglichst geringes Eigengewicht aufweisen. Deshalb sind viele solcher Großladungsträger in einer Leichtbauweise aus Kunststoff hergestellt. Die Stützfüße sind dabei entsprechend der zu erwartenden Traglasten ausgelegt.
  • Wenn ein solcher Großladungsträger jedoch aus einer gewissen Höhe, z. B. von einem Gabelstapler, auf den Boden fällt, halten die Stützfüße dieser stoßartigen Belastung oftmals nicht stand, gerade wenn der Großladungsträger mit seinem gesamten Gewicht auf nur einem Stützfuß aufschlägt (siehe 10). Deshalb beobachtet man bei solchen Großladungsträgern häufig Beschädigungen in diesem Bereich, die von größeren Dellen bis hin zur kompletten Demolierung oder Bruch des Fußbereichs reichen. Wenn, wie es bei vielen Ausführungsformen der Fall ist, die Stützfüße mit dem Korpus des Großladungsträgers einstückig ausgebildet sind, kann eine massive Beschädigung nur eines Stützfußes zur Unbrauchbarkeit des gesamten Großladungsträgers führen, der durch einen anderen kostenspieligen Großladungsträger ersetzt werden muss.
  • Der Stand der Technik hat für diese Problematik keine Lösung. Die aus dem Stand der Technik, wie z.B. aus DE 42 07 727 A1 und DE 10 2009 017 128 A1 , bekannten Dämpfungselemente sind in der Regel zwischen der Unterkonstruktion und dem Ladungsträger zwischengeschaltet und dienen mehr zum Schutz der transportierten Ware als dem Schutz der Transporteinheit. Schutz vor einem eher punktuellen Lasteintrag an einem Fußelement bieten diese Lösungen nicht.
  • Vor diesem Hintergrund besteht die Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, einen punktuellen oder lokal begrenzten Lasteintrag an einem Stützelement oder einer Unterkonstruktion einer Transporteinheit, insbesondere eines aus Kunststoff gefertigten Großladungsträgers, zu minimieren und so einen längen Nutzungsgrad der Transporteinheit zu ermöglichen.
  • Diese Aufgabe wird hinsichtlich eines Dämpfungselements durch die Merkmale des Anspruchs 1 und hinsichtlich der Transporteinheit durch die Merkmale des Anspruchs 5 gelöst. Ein zur Herstellung eines Dämpfungselements gemäß Anspruch 1 geeignetes Formteil ist Gegenstand des Anspruchs 4.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Das erfindungsgemäße Dämpfungselement lässt sich in einen Hohlraum eines Fußteils oder eines Stützelements der Transporteinheit einsetzen und weist mehrere Wandabschnitte auf, die einen dünnwandigen Hohlkörper aufspannen. Zwei dieser Wandabschnitte bilden zwei Stirnwandabschnitte, die in Lasteintragsrichtung voneinander beabstandet sind bzw. einander gegenüberliegen und vorzugsweise planparallel angeordnet sind. Diese beiden Stirnwandabschnitte sind über gewölbte Seitenwandabschnitte miteinander verbunden. Diese gewölbten Seitenwandabschnitte lassen sich in und quer zur Lasteintragsrichtung biegeelastisch oder plastisch verformen.
  • Da die Seitenwandabschnitte gewölbt sind, werden diese bei einem Lasteintrag an einer der beiden Stirnwandseiten nicht gestaucht, was unter Umständen zu einem Bruch des Dämpfungselements führen würde, sondern in eine vorbestimmte Richtung gebogen. Ein impulsartiger oder stoßartiger Lasteintrag an einer Stirnwandseite wird durch die biegeelastische oder plastische Verformungsarbeit des Dämpfungselements gedämpft, so dass eine gleichmäßigere und weniger stoßartige Belastung auf die gegenüberliegende Stirnwandseite übertragen wird. Die gewölbten Seitenwandabschnitte wirken somit wie zwischen den Stirnwandabschnitten angeordneten Federelemente.
  • Vorzugsweise weist das Dämpfungselement einen symmetrischen Querschnitt auf, d.h., wenn das Dämpfungselement zwei gewölbte Seitenwandabschnitte aufweist, so befinden sich diese auf gegenüberliegenden Seiten, oder bei drei Seitenwandabschnitten bilden diese ein gleichschenkliges, vorzugsweise ein gleichwinkliges Dreieck, etc. Dadurch wird eine möglichst gleichmäßige Dämpfung und Lastübertragung auf die andere Seite des Dämpfungselements gewährleistet. Aufgrund der Symmetrie verkippt das Dämpfungselement nicht, sondern verformt sich auf allen Seiten gleich. Symmetrisch bedeutet auch, dass einander gegenüberliegende Seitenwandabschnitte gleich stark gewölbt, gleiche Wandstärken, Längen und Breiten aufweisen können.
  • Gemäß einer einerseits stabilen und andererseits einfach herstellbaren Ausführungsform haben die Stirnwandabschnitte jeweils eine rechteckige Form und sind durch vier gewölbte Seitenwandabschnitte, d.h. zwei Paare von jeweils einander gegenüberliegenden Seitenwandabschnitten, miteinander verbunden.
  • Gemäß einem Aspekt der Erfindung sind die Seitenwandabschnitte untereinander jeweils nicht verbunden. Dadurch beeinträchtigen sich die Seitenwandabschnitte nicht gegenseitig, so dass diese lediglich entsprechend ihrer Wölbung gebogen werden und nicht auch noch seitlich gedehnt oder auseinander gezogen werden, was der Fall wäre, wenn diese unmittelbar miteinander verbunden wären. Dadurch lässt sich eine reversible biegeelastische Verformung sicherstellen.
  • Wenn die Seitenwandabschnitte nach innen, d.h. aufeinander zu, gewölbt sind, besteht die Gefahr, dass die Seitenwandabschnitte bei einer biegeelastischen oder plastischen Verformung nach innen aufeinander treffen und sich gegenseitig behindern. Deshalb sind gemäß einer bevorzugten Ausführungsform die Seitenwandabschnitte jeweils nach außen gewölbt. Eine gegenseitige Behinderung lässt sich auch dadurch unterbinden, wenn die Seitenwandabschnitte in Umfangsrichtung abwechselnd mal nach außen und mal innen gewölbt sind.
  • Um die auf das Fußteil oder Stützelement wirkenden Kräfte zu reduzieren, sollte das Dämpfungselement hinsichtlich Material und/oder Querschnittsfläche so gewählt sein, dass es in Lasteintragsrichtung eine höhere Widerstandskraft hat als das Fußteil bzw. Stützelement der Transporteinheit, in das das Dämpfungselement eingesetzt werden soll. Dadurch wird ein Großteil des Lasteintrags vom Dämpfungselement aufgenommen, gedämpft und übertragen und somit die auf solche stoßartige Beanspruchungen nicht ausgelegten Strukturen des Fußelements entlastet.
  • Um die Herstellung des Dämpfungselements fertigungstechnisch und kostenmäßig möglichst gering zu halten, kann das Dämpfungselement aus einem einstückigen, biegeumgeformten und an ausgewählten Kanten verschweißten Metallblechformteil gebildet sein.
  • Ein entsprechendes Blechformteil zur Herstellung eines erfindungsgemäßen Dämpfungselements wird aus einem kreuzförmigen, dem Schnittmuster eines Hexaeders entsprechenden Metallblechformteil gebildet. Nach dem Biegeumformen bilden die vier rechteckigen Abschnitte in Längsrichtung die beiden Stirnwandabschnitte und zwei der Seitenwandabschnitte und die beiden sich hiervon jeweils in Querrichtung erstreckenden Abschnitte die beiden anderen Seitenwandabschnitte. Dadurch lassen sich erfindungsgemäße Dämpfungselemente bei geringerem Materialeinsatz und geringem zeitlichen Aufwand und somit kostengünstig herstellen. Wenn die Breite zweier Seitenwandabschnitte kleiner als die Kantenlänge des Stirnwandabschnitts ist, lässt sich nicht nur der Abstand zwischen benachbarter Seitenwandabschnitte vergrößern, sondern auch die Biegebeanspruchung reduzieren, die an den Ecken der aufeinandertreffenden Biegekanten auftreten würde. Ferner können diese Seitenwandabschnitte an den Biegekanten noch zusätzlich mit Entlastungskerben versehen sein.
  • Gegenstand des Anspruchs 5 ist eine Transporteinheit, wie z. B. ein Großladungsträger, eine Big Box oder eine Palette, mit einer Vielzahl an einem Bodenabschnitt angeordneten Fußteilen oder Stützelementen, wobei in einem Hohlraum zumindest eines Fußteils bzw. Stützelements ein erfindungsgemäßes Dämpfungselement derart eingesetzt ist, dass es einen Lasteintrag, insbesondere einen Vertikalstoß, am Fußteil bzw. Stützelement unter biegeelastischer oder plastischer Verformung dämpft. Da ein Stoß, z. B. wenn die Transporteinheit aus einer gewissen Höhe mit dem Fußteil zuerst auf den Boden aufschlägt, durch das Dämpfungselement gedämpft wird, kommt es nicht zu den eingangs erwähnten gravierenden Beschädigungen des Fußteils, sondern lediglich zu geringeren Deformationen, welche die Funktionsfähigkeit des Unterbaus oder des Großladungsträgers insgesamt nicht beeinträchtigen. Das Dämpfungselement dabei dient zur Energieabsorption. Dadurch wird ein längerer Nutzungsgrad der Boxen sichergestellt, selbst wenn eine punktuelle oder lokal begrenzte Lastspitze am Fußteil auftritt.
  • Die Lösung, ein separates, leicht herstellbares und ein geringes Gewicht aufweisendes Dämpfungselement in einen Hohlraum eines Fußbereichs einzusetzen, lässt sich wesentlich einfacher realisieren als eine integrierte Lösung, welche die Herstellung des Fußbereichs z.B. im Spritzgießverfahren aufwendiger und somit kostenintensiver gestalten würde. Da die Fußelemente, wenn sie im Spritzgussverfahren aus Kunststoff hergestellt werden, in der Regel ohnehin Hohlräume aufweisen, lässt sich das erfindungsgemäße Dämpfungselement ohne oder mit nur geringen konstruktiven Änderungen oder Nacharbeiten in Transporteinheiten einsetzen. In einigen Fällen können sogar bestehende Systeme mit dem erfindungsgemäßen Dämpfungselement nachgerüstet werden.
  • Durch Einsetzen des Dämpfungselements wird im Fußelement ein weiterer Lastpfad geschaffen, über welchen ein Lasteintrag vom Fußelement zum Bodenabschnitt hin übertragen werden kann. Dadurch wird der ansonsten über die Seitenwände des Fußelements verlaufende Lastpfad durch das Dämpfungselement entlastet, insbesondere wenn die Widerstandsfähigkeit des Dämpfungselements höher als das der Seitenwandabschnitte des Fußteils gewählt wird.
  • Vorzugsweise wird das Dämpfungselement in den Hohlraum so eingesetzt, dass die beiden Stirnwandabschnitte in Lasteintragsrichtung jeweils an entsprechenden Wandungen des Fußelements und ggf. Bodenabschnitts anliegen und die gewölbten Seitenwandabschnitte quer zur Lasteintragsrichtung ein seitliches Spiel haben. In einer bevorzugten Ausführungsform liegen die Stirnwandabschnitte unter einer biegeelastischen Vorspannung der Seitenwandabschnitte an. Dadurch ist das Dämpfungselement im Hohlraum festgelegt und kann sich nicht hin und her bewegen. Andererseits lässt das seitliche Spiel eine biegeelastische oder plastische Verformung der Seitenwandabschnitte bei einem stoßartigen Lasteintrag zu. Somit lässt sich das Dämpfungselement im Hohlraum des Fußteils ohne weitere Befestigungsmittel und entsprechender Montagearbeit befestigen. Somit kann auf etwaige Schraubverbindungen und Durchgangslöcher verzichtet werden, die ansonsten bei der Konstruktion und Herstellung berücksichtig werden müssten.
  • Durch das Einsetzen des Dämpfungselements in den Hohlraum oder eine Ausnehmung des Fußteils wird auf einfache Weise eine Doppelwandstruktur geschaffen, welche die Steifigkeit des Fußteils wesentlich erhöht und einfacher herstellbar ist als z.B. im Spritzgussverfahren. Das Dämpfungselement ist sozusagen auch ein Verstärkungselement des Fußteils, so dass die Transporteinheit oder der Behälter auch für höhere Stapellasten verwendet werden kann.
  • Das seitliche Spiel zwischen den Seitenwandabschnitten des Dämpfungselement und der Hohlrauminnenwandung des Fußteils kann vorzugsweise so gewählt werden, dass sich die Seitenwandabschnitte seitlich biegeelastisch oder plastisch verformen können, andererseits bei einem vorbestimmten Lasteintrag und der dadurch bedingten Verformung in Anlage mit den Seitenwänden des Fußelements gelangen. Dadurch wird erreicht, dass der von den Wandabschnitten des Fußteils aufgespannte Hohlraum von innen durch das Dämpfungselement gestützt wird und keine der Seitenwände des Fußteils kollabieren bzw. nach innen knicken kann. Somit hat das Dämpfungselement bei einem stoßartigen Lasteintrag am Fußteil eine stützende und strukturerhaltende Funktion. Dadurch wird gewährleistet, dass die für die Funktionsfähigkeit des Fußteils notwendige Form erhalten bleibt und allenfalls kleinere Deformationen übrig bleiben. Dadurch wird ein längerer Nutzungsgrad der Transporteinheit oder zumindest des Unterbaus gewährleistet.
  • Gemäß einem Aspekt der Erfindung wird ein Fußteil mit dem darin eingesetzten Dämpfungselement mit zumindest einem Befestigungselement lösbar an dem Bodenabschnitt derart befestigt, dass der eine Stirnwandabschnitt des Dämpfungselement an der Innenseite eines Boden- bzw. Auflageabschnitts des Fußteils anliegt und der andere Stirnwandabschnitt an einer Unterseite des Bodenabschnitts der Transporteinheit anliegt.
  • Durch die Zweiteiligkeit von Fußelement und Bodenabschnitt kann das Dämpfungselement auf einfache Weise in das Fußelement eingebracht werden und mit diesem an dem Bodenabschnitt der Transporteinheit befestigt werden. Ferner ermöglicht diese Modularität den Austausch des Fußelements, falls dieses mit der Zeit trotz des Dämpfungselements doch Schaden nimmt, während der Korpus der Transporteinheit weiter verwendet werden kann. Da das Dämpfungselement nicht nur impulsartige Lasteinträge, sondern auch Dauerlasten tragen kann, wird die Verbindungsstelle zwischen dem aus Kunststoff gefertigten Bodenabschnitt und dem aus Kunststoff gefertigten Fußteil wesentlich entlastet. Gerade deshalb wurde bislang bei Großladungsträgern auf eine zweiteilige Lösung mit einem hoch beanspruchten Befestigungsabschnitt weitgehend verzichtet. Durch den erfindungsgemäßen Einsatz des Dämpfungselements wird eine modulare Lösung erleichtert.
  • Alternativ kann das Dämpfungselement in das Fußteil nicht von oben, sondern von der Seite eingesetzt werden und gegebenenfalls mit einem Deckel verschlossen werden.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Die vorliegende Erfindung wird im Folgenden anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines Dämpfungselements gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
  • 2 eine Draufsicht des Dämpfungselements der 1;
  • 3 eine erste Seitenansicht des Dämpfungselements der 1;
  • 4 eine zweite Seitenansicht des Dämpfungselements der 1;
  • 5 eine Unteransicht des Dämpfungselements der 1;
  • 6 ein Metallblechschnittmuster zur Herstellung des Dampfungselements der 1;
  • 7 eine perspektivische Schnittansicht eines Fußbereichs eines Großladungsträgers mit einem darin eingesetzten Dämpfungselement gemäß der Ausführungsform der Erfindung;
  • 8 eine Teilquerschnittsansicht des Großladungsträgers mit dem eingesetzten Dämpfungselement gemäß der Ausführungsform;
  • 9 eine schematische Darstellung des Funktionsprinzips des Dämpfungselements gemäß der Ausführungsform; und
  • 10 die Belastungszonen eines auf ein Fußteil fallenden Großladungsträgers nach dem Stand der Technik.
  • Ausführliche Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen
  • 1 zeigt eine perspektivische Ansicht eines Dämpfungselements 10. Bei dem Dämpfungselement 10 handelt es sich um einen dünnwandigen Körper mit zwei voneinander beabstandeten, im Wesentlichen rechteckförmig ausgebildeten und zueinander planparallelen Stirnwänden 12 und vier nach außen gewölbten Seitenwänden 14, welche die jeweiligen Außenseiten der Stirnwände 12 miteinander verbinden. Das Dämpfungselement 10 besteht aus einem einstückigen Metallblechteil, das aus einem dünnen, z. B. 2 mm starken, Metallblech ausgeschnitten wird, biegeumgeformt wird und, nachdem es in die in der 1 gezeigte Form gebracht worden ist, anschließend an bestimmten Kanten (siehe 5) zur Fixierung der Hohlkörperform verschweißt wird.
  • Aus der 1 ist ferner ersichtlich, dass die Seitenwände 14 nicht direkt miteinander, sondern nur über die Stirnwände 12 miteinander verbunden sind.
  • 2 zeigt eine Draufsicht auf das Dämpfungselement 10 bzw. auf die obere Stirnwand 12-1 sowie die zu allen Seiten vorragenden gewölbten Seitenwände 14. Aus der 2 sind ferner Biegekanten K1 bis K4, an welchen das zunächst plane Metallblechformteil gekantet wird. Dabei ist die Breite eines Paars von gegenüberliegenden Seitenwänden 14-3, 14-4 geringer als die entsprechenden Seiten der Stirnwände 12 und darüber hinaus zu beiden Seiten jeweils mit Entlastungskerben 16 versehen, um beim Umformungsvorgang die Biegespannungen in der Stirnwand 12 zu minimieren.
  • Die 3 und 4 zeigen zwei Seitenansichten des Dämpfungselements 10. Aus den Figuren ist erkennbar, dass nicht nur die jeweils gegenüberliegenden Seitenwände 14-1 und 14-2 bzw. 14-3 und 14-4, sondern alle Seitenwände 14 den gleichen Wölbungsgrad haben. Dabei ist zu beachten, dass die Seitenwände 14 nur leicht gewölbt sind, so dass sie in Lasteintragsrichtung R aufgrund der Wölbungsrichtung nach außen ein vorbestimmtes Biegeverhalten haben, andererseits jedoch relativ biegesteif sind.
  • Neben den bereits erwähnten vier Biegekanten K1 bis K4 an der einer Stirnwand 12-1 gibt es eine weitere Biegekante K5 zwischen einer Seitenwand 14-2 und der anderen Stirnwand 12-2, wie in den 3 und 4 gezeigt ist. Die Stirnseiten der anderen drei Seitenwandabschnitte 14-1, 14-3, 14-4 werden an den entsprechenden Seitenkanten dieser Stirnwand 12-2 angeschweißt oder angeklebt, wie sich aus der 5 ergibt.
  • 6 zeigt die Form des entsprechenden Metallblechteils vor dessen Umformung. Das Schnittmuster des Metallblechteils hat die Form eines Kreuzes, wobei in Längsrichtung die beiden Stirnwandseiten 12-1 und 12-2 und zwei der Seitenwandabschnitte 14-1 und 14-2 miteinander verbunden sind und in Querrichtung die anderen beiden Seitenwandabschnitte 14-3 und 14-4 jeweils mit der einen Stirnwand 12-1 verbunden sind.
  • Im Folgenden wird die Verwendung des Dämpfungselements im Stützfußbereich eines Großladungsträgers beschrieben. 7 zeigt eine perspektivische Teilschnittansicht eines Bodenabschnitts 18 eines Großladungsträgers 20 mit einem daran befestigten Fußelement 22. Das Fußelement 22 ist von unten in eine am Bodenabschnitt 18 entsprechend vorgesehene Aufnahme 24 eingesetzt und mit Seitenflanken 26 des Bodenabschnitts 18 verschraubt. Das Fußelement 22 weist an seiner Außenseite eine umlaufende Schulter 28, die durch Versteifungsrippen 30 in vertikaler Richtung verstärkt ist. Wenn das Fußelement 22 in den Bodenabschnitt 18 eingesetzt ist, befindet sich die umlaufende Schulter 18 in Anlage mit den Seitenflanken 26 des Bodenabschnitts 18 und können so vertikale Kräfte vom Fußelement 22 auf den Bodenabschnitt 18 und umgekehrt übertragen.
  • Sowohl der Bodenabschnitt 18 als auch das Fußelement 22 sind aus Kunststoff hergestellt.
  • Das Fußelement 22 ist ein nach oben offener dünnwandiger Körper, in dem, wie in der 7 gezeigt, das Dämpfungselement 10 Platz findet und darin eingesetzt werden kann. Wie aus der 7 erkennbar ist, ist die Höhe des Dämpfungselements 10, d.h. der Abstand zwischen beiden Stirnwänden 12, größer als die Tiefe eines Hohlraums 32 in dem Fußelement 22, so dass das Dämpfungselement 10 über das Fußelement 22 hinausragt. Wenn das Fußelement 22 an dem Bodenabschnitt 18 befestigt wird, kommt die obere Stirnwand 12 in Anlage mit einer Unterseite 34 des Bodenabschnitts 18, so dass das Dämpfungselement 10 einen Lasteintrag F von unten auf das Fußelement 22 auf den Bodenabschnitt 18 übertragen kann.
  • Aus der 7 und insbesondere aus der 8 ist ersichtlich, dass das Dämpfungselement 10 zu einer seitlichen Innenwandung 36 des Fußelements 22 ein Spiel S aufweist. Auch wenn dies in den 7 und 8 nicht erkennbar ist, so weist das Dämpfungselement 10 zu den beiden nicht gezeigten Innenwandungsseiten ein entsprechendes Spiel S auf. Dadurch wird ermöglicht, dass die Seitenwandabschnitte 14, wenn eine vertikale Kraftkomponente auf das Fußelement 22 und somit auf das Dämpfungselement 10 wirkt, in vertikaler Richtung komprimiert werden und sich auch in Querrichtung dazu biegeelastisch oder plastisch verformt werden. Das Spiel S lässt den für die vertikale Biegung der Seitenwandabschnitte 14 notwendigen Platz zur Seite.
  • Wenn das Dämpfungsteil 10 komprimiert wird und sich die gewölbten Seitenwandabschnitte 14 noch weiter nach außen wölben, kommen diese zu allen Seiten in Anlage mit der Innenwandung 36 des Fußelements 22. Dadurch wird die Innenwandung 36 des Fußelements 22 von den Seitenwandabschnitten 14 des Dämpfungselements 10 jeweils von innen gestützt, wodurch verhindert wird, dass die Seitenwandung 36 des Fußelements und die Seitenflanken 26 des Bodenabschnitts 18 nach innen knicken und kollabieren.
  • Die 9 zeigt das Wirkprinzip des Dämpfungselements 10 nach einem Lasteintrag am Fußelement 22 mit einer vertikalen Kraftkomponente F. Die mechanischen Eigenschaften des Dämpfungselements 10, Material, Wandstärke, Querschnittsprofil, etc., sind so gewählt, dass die Widerstandsfähigkeit, insbesondere die Biegesteifigkeit, des Dämpfungselements 10 größer als die des Fußelements 22 und der Seitenflanken 26 der Aufnahme 28 am Bodenabschnitt 18 sind. Dadurch wird, wie in der 9 gezeigt, nicht nur ein weiterer Lastpfad geschaffen, der den Lastpfad über die Seitenwandung 36, die Schulter 28 und die Seitenflanken 26 weitgehend entlastet, sondern werden aufgrund der biegeelastischen oder plastischen Verformungsfähigkeit des Dämpfungselements Lastspitzen gedämpft, so dass keine zu hohen Lasten an der Unterseite 34 des Bodenabschnitts 18 auftreten. Ferner ist die Flächenlast durch die flächige Anlage der beiden Stirnwandseiten 12 am Boden 38 des Fußelements 22 einerseits und der Unterseite 34 am Bodenabschnitt 18 nicht allzu hoch.
  • Dadurch dass die Seitenwandabschnitte 14 des Dämpfungselements 10 untereinander nicht miteinander verbunden sind, kann das Dämpfungselement auch sehr gut Scherungen, d.h. horizontale Relativverschiebungen der Stirnwände 12 zueinander, oder schräge Lasteinwirkungen, bei denen die zunächst planparallelen Stirnwände 12 zueinander verkippt werden, kompensieren, so dass das Dämpfungselement 10 auch bei solchen Beanspruchungen, z. B. wenn ein Gabelstaplerzinken das Fußelement 22 seitlich touchiert, die eigentliche Funktionsfähigkeit des Dämpfungselements nicht verlorengeht.
  • Die vorliegende Erfindung wurde anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels beschrieben. Es versteht sich jedoch von selbst, dass die Erfindung nicht auf dieses Ausführungsbeispiel beschränkt ist. So kann beispielsweise das Dämpfungselement aus einem anderen Material mit ähnlicher Form und Wirkung, z. B. aus einem Kunststoff, gefertigt sein. Darüber hinaus kann das Dämpfungselement statt vier gewölbten Seitenwänden auch nur zwei einander gegenüberliegende Seitenwände aufweisen. Andererseits können die Stirnwände andere geometrische Formen, wie z. B. eine Dreiecksform, oder andere regelmäßige Polygonformen mit entsprechend vielen gewölbten Seitenwandabschnitten aufweisen. Die Seitenwandabschnitte können, sofern sie genügend Platz zur Verformung nach innen haben, auch nach innen gewölbt sein.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 4207727 A1 [0004]
    • DE 102009017128 A1 [0004]

Claims (10)

  1. Dämpfungselement (10) für eine Transportseinheit, insbesondere für einen Großladungsträger (20), das in Richtung eines zu erwartenden Lasteintrags (R) unter Widerstand komprimierbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das in einen Hohlraum (32) eines Fußteils (22) oder eines Stützelements der Transportseinheit, insbesondere unter Vorspannung, einsetzbare Dämpfungselement (10) mehrere Wandabschnitte (12, 14) aufweist, die einen (dünnwandigen) Hohlkörper aufspannen, wobei zwei in Lasteintragsrichtung (R) beabstandete, vorzugsweise planparallele, Stirnwandabschnitte (12) an ihren Kanten über zumindest zwei, vorzugsweise nach außen, gewölbte und in Wölbungsrichtung biegeelastisch oder plastisch verformbare Seitenwandabschnitte (14) verbunden sind.
  2. Dämpfungselement (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnwandabschnitte rechteckförmig sind und über vier gewölbte Seitenwandabschnitte (14) verbunden sind, die ihrerseits nicht unmittelbar miteinander verbunden sind.
  3. Dämpfungselement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dieses aus einem einstückigen, biegeumgeformten und an ausgewählten Kanten verschweißten Metallblechformteil gebildet wird.
  4. Formteil zur Herstellung eines Dämpfungselements (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, das aus einem kreuzförmigen, dem Schnittmuster eines Hexaeders entsprechenden Metallblechformteil gebildet wird, dessen vier rechteckförmigen Abschnitte in Längsrichtung nach dem Biegumformen die beiden Stirnwandungsabschnitte (12) und zwei der Seitenwandabschnitte (14) bilden und die beiden sich hiervon jeweils in Querrichtung erstreckenden Abschnitte die beiden anderen Seitenwandabschnitte (14) bilden.
  5. Transportseinheit, insbesondere Großladungsträger (20), mit einer Vielzahl an einem Bodenabschnitt (18) angeordneten Fußteilen (22) oder Stützelemente, dadurch gekennzeichnet, dass ein Dämpfungselement (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 4 in einem Hohlraum (32) zumindest eines Fußteils (32) derart eingesetzt ist, dass es einen Lasteintrag, insbesondere einen Vertikalstoß, am Fußteil (32) unter biegelastischer oder plastischer Verformung dämpft.
  6. Transportseinheit nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Dämpfungselement (10) zur Übertragung eines Lasteintrags einen weiterer Lastpfad zwischen Fußteil (22) und Bodenabschnitt (18) bildet.
  7. Transportseinheit nach Anspruche 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Dämpfungselement (20) in den Hohlraum so eingesetzt ist, dass die beiden Stirnwandabschnitte (12), vorzugsweise unter biegeelastischen Vorspannung der Seitenwandabschnitte, in Lasteintragsrichtung (R) jeweils anliegen und die Seitenwandabschnitte (14) quer zur Lasteintragsrichtung (R) ein seitliches Spiel (2) haben.
  8. Transportseinheit nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass Material und Querschnittsfläche des Dämpfungselements (10) so gewählt sind, dass es in Lasteintragsrichtung (R) eine höhere Widerstandskraft, insbesondere höhere Biegesteifigkeit, als das Fußteil (22) hat.
  9. Transportseinheit nach einem der Ansprüche 5 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Seitenwandabschnitte (14) des Dämpfungselements (10) bei einem vorbestimmten Lasteintrag unter biegeelastischer oder plastischer Verformung ebenfalls mit entsprechenden Innenwandungsabschnitten (36) des Fußteils (22) in Anlage kommen.
  10. Transportseinheit nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein Fußteil (22) mit dem darin eingesetzten Dämpfungselement (10) mittels mindestens eines Befestigungselements lösbar an dem Bodenabschnitt (18) derart befestigbar ist, dass der eine Stirnwandabschnitt (12) an der Innenseite eines Auflageabschnitts des Fußteils (22) anliegt und der anderer Stirnwandabschnitt (12) an einer Unterseite (34) des Bodenabschnitts (18) anliegt.
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