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DE202008005398U1 - LED-Leuchtmittel - Google Patents

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DE202008005398U1
DE202008005398U1 DE202008005398U DE202008005398U DE202008005398U1 DE 202008005398 U1 DE202008005398 U1 DE 202008005398U1 DE 202008005398 U DE202008005398 U DE 202008005398U DE 202008005398 U DE202008005398 U DE 202008005398U DE 202008005398 U1 DE202008005398 U1 DE 202008005398U1
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Abstract

LED-Leuchtmittel, insbesondere LED-Leuchtkerze für einen Weihnachtsbaum, umfassend
– mindestens eine Leuchtdiode als Lichtquelle und
– mindestens ein Sichtteil aus Kunststoff, insbesondere einen Flammkörper,
– wobei das Sichtteil einerseits im Wesentlichen transparent für das ausgestrahlte Licht der Leuchtdiode ist, und
– wobei das Sichtteil andererseits – bei dessen Herstellung zugemischte – Effektpigmente enthält,
dadurch gekennzeichnet, dass
– die Leuchtdiode ein vergleichsweise bläuliches, kurzwelliges Licht abstrahlt, und
– die Pigmente des Kunststoff-Sichtteils Metallflocken mit solchen Partikelgrößen umfassen, die in der Transmission, d. h. unter Einschluss aller internen Effekte wie Lichtbrechung, Lichtreflexion, Lichtbeugung usw., den langwelligen Anteil des Lichtquellenspektrums der Leuchtdiode bevorzugen, d. h. wie ein Rotfilter wirken.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein LED-Leuchtmittel nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Bei der bevorzugten Ausführungsform handelt es sich um eine LED-Leuchtkerze für einen Weihnachtsbaum, die mindestens eine Leuchtdiode und mindestens einen Flammkörper aus Kunststoff umfasst.
  • Ein gattungsgemäßes Leuchtmittel ist aus der Schrift DE 10 2005 047 500 A1 bekannt. Die Schrift offenbart ein Kunststoffbauteil mit einem „Sichtteil", das von einer Teilfunktion her gesehen mit dem genannten Flammkörper vergleichbar ist. Denn unterhalb des bekannten Kunststoffbauteils ist eine Lichtquelle angeordnet, wobei Leuchtdioden als Lichtquelle genannt sind. Leuchtdioden ersetzen nach der Lehre dieser Schrift im Automobilbau Glühlampen, weil diese LEDs weniger elektrische Energie verbrauchen und weniger Hitze entwickeln als Glühlampen. Im Automobilbau werden diese Leuchtdioden zum Beleuchten eines Beleuchtungsfelds eingesetzt. Außerhalb des Fahrzeugsektors kommen solche Beleuchtungen auch in Schaufenstern, Vitrinen usw. vor.
  • Ein außen liegendes Sichtteil dieser Art ist im Wesentlichen opak gegenüber dem Tageslicht, verhält sich aber transparent gegenüber dem ausgestrahlten Licht der Lichtquelle. Bei abgeschalteter Lichtquelle wird die opake Farbgebung derart erreicht, dass sie der Färbung einer das Beleuchtungsfeld umgebenden, benachbarten Wand entsprechen soll. Diesem Ziel dienen Effektpigmente, die dem Sichtteil bei der Kunststoffherstellung zugemischt werden. Das sichtbare Licht der gegebenenfalls eingeschalteten Lichtquelle soll hingegen im Wesentlichen unverändert durch das transparente Sichtteil hindurch gehen.
  • Die vorliegende Erfindung geht somit von einem LED-Leuchtmittel aus, das mindestens eine Leuchtdiode mit mindestens einem Sichtteil aus Kunststoff kombiniert. Dabei ist das Sichtteil im Wesentlichen transparent für das ausgestrahlte Licht der Leuchtdiode, enthält aber andererseits auch Effektpigmente, die im Laufe der Kunststoffherstellung durch Spritzguss zugemischt werden.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein LED-Leuchtmittel anzugeben, dessen Flammkörper im Umgebungslicht ein beliebiges Aussehen hat, jedoch das Transmissionslicht der Leuchtdiode nach einem vorgegebenen Kriterium beeinflusst.
  • Die Lösung gelingt bei einem LED-Leuchtmittel nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 oder 7 durch die Kombination einer Leuchtdiode, die ein bestimmtes, beispielsweise bläuliches (Anspruch 1) oder bernsteinfarbenes (Anspruch 7) Licht abstrahlt, mit einem Sichtteil bzw. Flammkörper aus Kunststoff, in dem die zugemischten Effektpigmente als Farbfilter (Rot- oder Gelbfilter) wirken.
  • Zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindungen gehen aus den Unteransprüchen 2 bis 6 bzw. 8 bis 12 hervor.
  • Die Anmelderin hat überraschend gefunden, dass Effektpigmente in Kunststoffen auch wie Farbfilter wirken können. Die beanspruchte Kombination hat den Vorteil, dass einerseits lichtstarke und kostengünstige Leuchtdioden verwendet werden können, dass aber andererseits der Flammkörper in einem warmen, rötlichen oder gelblichen Licht erstrahlt, jedenfalls farblich beeinflussbar ist.
  • Ein derartiger Effekt wird im einschlägigen Stand der Technik nicht beschrieben. Die Effektpigmente im gattungsbildenden Stand der Technik sollen – wie bereits dargelegt – für die Leuchtdiode möglichst transparent sein (d. h. deren Emissionsspektrum möglichst wenig verändern) und andererseits bei nichtaktiver Lichtquelle (d. h. für das Umgebungslicht) möglichst opak im Sinne einer vorgegebenen Färbung erscheinen.
  • Weitere bekannte Pigmente beispielsweise gemäß DE 100 57 165 A1 und DE 600 30 143 T2 dienen ebenfalls anderen Zwecken als dem hier beanspruchten Zweck. Sie sind ausschließlich auf das Aussehen im Umgebungslicht abgestimmt, weil keine anderen Lichtquellen vorgesehen sind.
  • In der DE 100 57 165 A1 geht es um eine solche Einfärbung von Kunststoffen mittels der beigemischten Pigmente. Nach der technischen Lehre bleiben Kunststoffeinfärbungen mit Pigmenten dann transparent, wenn die (üblicherweise weniger als 15 nm = 0,000015 mm großen) Pigmentteilchen in feiner Verteilung vorliegen. Ziel ist es, die Herstellung von farblich attraktiven Kunststoffeinfärbungen mit Pigmentkombinationen zu ermöglichen. Neben glasklaren Kunststoffen mit transparenten und gleichzeitig farbstarken Pigmenten können auch Kunststoffe hergestellt werden, in die so genannte Glanzpigmente eingearbeitet sind. Gemäß der Lehre dieser Schrift beruht die optische Wirkung der Glanzpigmente auf der gerichteten Reflexion von Licht an den überwiegend flächig ausgebildeten, zueinander parallel ausgerichteten, metallischen oder stark lichtbrechenden Pigmentteilchen. Je nach Zusammensetzung der Pigmentplättchen erzeugen Interferenz-, Reflexions- und Absorptionsphänomene winkelabhängige Farb- und Helligkeitseindrücke. Gemäß dieser Schrift sind auch rote und orange Pigmente möglich. Neben vielen anderen Kunststoffanwendungsgebieten sind Formteile erwähnt, insbesondere Karosserieverkleidungen, Gehäuse von Haushaltsgeräten, Gehäuse von Elektrogeräten, Batterieträger, Sitzschalen, Fassadenverkleidungen, Handygehäuse oder Fußbodenbeläge. Transparente Sichtteile oder Flammkörper sind hingegen nicht erwähnt, weil es auf eine Beeinflussung einer Lichttransmission hier nicht ankommt.
  • Die DE 600 30 143 T2 kennt Pigmente, die in einem Kunststoff unlöslich sind und dem Kunststoff ein metallisches Aussehen verleihen. Dies würde für Aluminium- und Kupferpartikel zutreffen, im Unterschied zu Farbstoffen, die in dem Kunststoff löslich wären. Die optischen Eigenschaften des Mediums werden modifiziert durch Lichtreflektivität, Lichtbrechung, Lichtabsorption und Lichtdurchlässigkeit. Als metallische Flockenpigmente oder Glitzer- bzw. Flitterplättchen, die durch Lichtreflexion wirken, werden beispielhaft u. a. Aluminium und Kupfer genannt. Die typischen Kunststofferzeugnisse dieser Anwendung sind Automobil-Karosserieteile, Schürzen und Verkleidungen. Beansprucht ist letztlich ein Verfahren zum Spritzgießen von Kunststoffartikeln mit Pigmenten zur Modifizierung der Lichtreflexion. Auch hier geht es nicht um eine Lichttransmission.
  • Die Einfärbung von Kunststoffkörpern mit metallischen Flockenpigmenten wird in diesem Sinne nachfolgend als bekannt vorausgesetzt, nicht jedoch deren Verwendung als Farbfilter für eine bestimmte Lichtquelle.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand einer Figur dargestellt. Sie zeigt einen Flammkörper 1, der auf eine zylinderförmige Leuchtdiode 2 aufgesetzt ist. Die Befestigung des Flammkörpers 1 auf einer gemeinsamen Fassung 3 geschieht insbesondere durch einen (nicht deutlich dargestellten) Bajonettverschluss.
  • Die äußere Gestalt 1a des Flammkörpers 1 ähnelt einer natürlichen Kerzenflamme; ebenso gleicht die innere Form einer Ausnehmung 1b im Flammkörper 1 einer Lichtzone einer natürlichen Kerzenflamme. Die unregelmäßige Ausnehmung 1b ist groß genug, um den Zylinder der Leuchtdiode 2 aufzunehmen.
  • Der Flammkörper 1 enthält Pigmente 4 in Form von Metallflocken oder Effektpigmenten. Die Partikelfläche der Metallflocken liegt typischerweise in der Größenordnung von 0,06 mm2, während die Partikelstärke der Metallflocken im Bereich von 0,05 mm bis 0,1 mm liegt. Bevorzugt bestehen die Pigmentflocken aus metallischem Aluminium (silbriges Erscheinungsbild) oder metallischem Kupfer bzw. Messing (goldfarbenes Erscheinungsbild).
  • Bekannt ist ein Glitzer- oder Funkeleffekt solcher Pigmente. Im vorliegenden Zusammenhang entsteht jedoch durch ein Zusammenwirken aller internen Effekte wie Lichtbrechung, Lichtreflektion, Lichtbeugung usw. ein zusätzlicher Effekt eines Rotfilters, d. h. die langwelligen Anteile des Lichtquellenspektrums der Leuchtdiode werden relativ bevorzugt, wenn das Licht der Leuchtdiode durch den prinzipiell transparenten Flammkörper hindurchgeht. Dies gilt insbesondere für ein vergleichsweise bläuliches, kurzwelliges Lichtspektrum der Leuchtdiode, wenn der Flammkörper Aluminiumflocken als Pigmente enthält; aber auch andere Pigmente können diesen Effekt erzeugen. In ähnlicher Weise entsteht eine Filterwirkung für ein anderes, beispielsweise bernsteinfarbenes Lichtspektrum einer anderen bevorzugten Leuchtdiode, deren Licht beispielsweise als zu orange empfunden wird. Dort können goldfarbene Messingpartikel im Flammkörper eingesetzt werden, um das Licht gelber erscheinen zu lassen; aber auch andere Metallpartikel können mit dieser Leuchtdiode einen erwünschten Farbeffekt erzeugen. In jedem Fall wirkt der Flammkörper insgesamt wie ein Farbfilter (Rotfilter oder Gelbfilter) und lässt das Licht der Leuchtdiode wärmer oder natürlicher oder angenehmer getönt erscheinen.
  • Als Kunststoff wird im bevorzugten Ausführungsbeispiel ABS benutzt, d. h. die erfindungsgemäßen Pigmente werden zunächst dem im Wesentlichen transparenten Kunststoff ABS zugemischt, bevor die Mischung in die Form des Flammkörpers gespritzt wird. Es liegt auch im Rahmen der Erfindung, wenn der im Prinzip transparente Flammkörper durch eine Zumischung von etwa 0,15% sehr fein verteilten Aluminium- oder Kupfer- oder Messing-Partikeln ein milchiges Aussehen gewinnt.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102005047500 A1 [0002]
    • - DE 10057165 A1 [0010, 0011]
    • - DE 60030143 T2 [0010, 0012]

Claims (12)

  1. LED-Leuchtmittel, insbesondere LED-Leuchtkerze für einen Weihnachtsbaum, umfassend – mindestens eine Leuchtdiode als Lichtquelle und – mindestens ein Sichtteil aus Kunststoff, insbesondere einen Flammkörper, – wobei das Sichtteil einerseits im Wesentlichen transparent für das ausgestrahlte Licht der Leuchtdiode ist, und – wobei das Sichtteil andererseits – bei dessen Herstellung zugemischte – Effektpigmente enthält, dadurch gekennzeichnet, dass – die Leuchtdiode ein vergleichsweise bläuliches, kurzwelliges Licht abstrahlt, und – die Pigmente des Kunststoff-Sichtteils Metallflocken mit solchen Partikelgrößen umfassen, die in der Transmission, d. h. unter Einschluss aller internen Effekte wie Lichtbrechung, Lichtreflexion, Lichtbeugung usw., den langwelligen Anteil des Lichtquellenspektrums der Leuchtdiode bevorzugen, d. h. wie ein Rotfilter wirken.
  2. LED-Leuchtmittel nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch zugemischte Aluminium- oder Kupfer- oder Messing-Flocken als Effektpigmente.
  3. LED-Leuchtmittel nach Anspruch 1 bis 2, gekennzeichnet durch eine Partikelgröße der Metallflocken, die bezüglich der Partikelfläche in einer Größenordnung von 0,06 qmm und für die Partikelstärke oder -dicke im Bereich von 0,05 bis 0,1 mm liegt.
  4. LED-Leuchtmittel nach Anspruch 1 bis 3, gekennzeichnet durch einen Flammkörper mit Effektpigmenten, der aus dem – im Wesentlichen transparenten – Kunststoff ABS gespritzt ist.
  5. LED-Leuchtmittel nach Anspruch 1 bis 3, gekennzeichnet durch einen Flammkörper mit zugemischten Effektpigmenten und aus einem Kunststoff, insbesondere ABS, der durch einen Anteil von etwa 0,15% an fein verteilten Aluminium- oder Kupfer- oder Messing-Partikeln ein milchiges Aussehen hat.
  6. LED-Leuchtmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, gekennzeichnet durch einen Glitzer- oder Funkeleffekt aufgrund der Pigmente.
  7. LED-Leuchtmittel, insbesondere LED-Leuchtkerze für einen Weihnachtsbaum, umfassend – mindestens eine Leuchtdiode als Lichtquelle und – mindestens ein Sichtteil aus Kunststoff, insbesondere einen Flammkörper, – wobei das Sichtteil einerseits im Wesentlichen transparent für das ausgestrahlte Licht der Leuchtdiode ist, und – wobei das Sichtteil andererseits – bei dessen Herstellung zugemischte – Effektpigmente enthält, dadurch gekennzeichnet, dass – die Leuchtdiode ein farbiges, beispielsweise bernsteinfarbenes Licht abstrahlt, und – die Pigmente des Kunststoff-Sichtteils Metallflocken mit solchen Partikelgrößen umfassen, die in der Transmission, d. h. unter Einschluss aller internen Effekte wie Lichtbrechung, Lichtreflexion, Lichtbeugung usw., einen relativ langwelligen Anteil des Lichtquellenspektrums der Leuchtdiode bevorzugen, d. h. im Beispiel wie ein Gelbfilter wirken.
  8. LED-Leuchtmittel nach Anspruch 7, gekennzeichnet durch zugemischte Aluminium- oder Kupfer- oder Messing-Flocken als Effektpigmente.
  9. LED-Leuchtmittel nach Anspruch 7 bis 8, gekennzeichnet durch eine Partikelgröße der Metallflocken, die bezüglich der Partikelfläche in einer Größenordnung von 0,06 qmm und für die Partikelstärke oder -dicke im Bereich von 0,05 bis 0,1 mm liegt.
  10. LED-Leuchtmittel nach Anspruch 7 bis 9, gekennzeichnet durch einen Flammkörper mit Effektpigmenten, der aus dem – im Wesentlichen transparenten – Kunststoff ABS gespritzt worden ist.
  11. LED-Leuchtmittel nach Anspruch 7 bis 9, gekennzeichnet durch einen Flammkörper mit zugemischten Effektpigmenten und aus einem Kunststoff, insbesondere ABS, der durch einen Anteil von etwa 0,15% an fein verteilten Aluminium- oder Kupfer- oder Messing-Partikeln ein milchiges Aussehen hat.
  12. LED-Leuchtmittel nach einem der Ansprüche 7 bis 11, gekennzeichnet durch einen Glitzer- oder Funkeleffekt aufgrund der Pigmente.
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