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Die
Erfindung betrifft ein Beschlag für eine Ausstell- und
Kippbewegung eines Flügels eines Gebäudefensters
oder einer Gebäudetür nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1.
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Ein
Beschlag für einen wenigstens kippbaren, parallel abstellbaren
und parallel verfahrbaren Flügel eines Fensters oder einer
Tür der vorgenannten Art ist bereits aus der
EP 0231498 B2 bekannt. Der
hierin beschriebene Beschlag weist am oberen Flügelende
zwei im Abstand angeordnete, beidendig mindestens drehbar gelagerte
Ausstellarme auf, die mit einem festen Rahmen verbunden sind, wobei
die beiden Ausstellarme mittels eines Lenkers miteinander gekoppelt
sind. Der Beschlag ist sowohl am Rahmen als auch am Flügel
aufliegend montiert und der Flügel vor dem Rahmen verfahrbar.
Um insbesondere die gekippte bzw. parallel abgestellte Lage zu sichern,
befindet sich an jedem flügelseitigen Ausstellarmende eine
Rastvorrichtung. Diese besteht aus einem Rastglied, insbesondere
einer Rastnase des Ausstellarms bzw. und einem Rastelement am Flügel mit
einer Rastaufnahme für das Rastglied. Das Rastelement ist
aus Kunststoff gefertigt und die Rastaufnahme befindet sich an einem
federelastisch ausweichenden Steg des Rastglieds.
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Nachteilig
bei der vorgenannten Ausgestaltung ist, dass das Rastglied sehr
aufwendig ausgebildet ist, was sich bei der Herstellung als kostenintensiv
auswirkt. Das Rastglied benötigt einen relativen großen
Bauraum, was sich nachteilig auf das optische Erscheinungsbild auswirkt.
Ferner verfügt das Rastglied über keine dämpfende
Wirkung beim Übergang von der Verschlussstellung in die
gekippte bzw. parallel abgestellte Lage des Flügels, so
dass der Flügel ungebremst mit seinem Flügelgewicht
in die beschriebene Schaltstellung übergeht.
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Ein
derartiger Beschlag ist ferner aus der
EP 1555368 B1 bekannt geworden.
Hierbei ist ein von einem Blendrahmen parallel abstellbarer und
seitlich verschiebbarer Flügel vorgesehen, bei dem für
eine Ausstell- oder Kippbewegung eines Fenster- oder Türflügels
am oberen Bereich dieses Flügels zwei obere Ausstellarme
angelenkt sind, die mit ihrem anderen Ende mit jeweils einem in
einer horizontalen Führung verschiebbaren Gleiter gelenkig
verbunden sind. Die voneinander beabstandet zwei am Flügel angelenkten
Lagerelemente, tragen schwenkbeweglich über einen Gelenkbolzen
jeweils einen Ausstellarm.
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Die
Ausgestaltung trägt am Flügelrahmen im Bereich
der Lagerelemente in Richtung der Gebäudeinnenseite aufgrund
der Anordnung der Ausstellarme auf, was sich nachteilig auf das
optische Erscheinungsbild auswirkt. Des Weiteren weist die Ausgestaltung
keine Rast- bzw. Dämpfungseinrichtung für die
gekippte bzw. parallel abgestellte Lage auf.
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Aufgabe
der Erfindung ist es daher, die Nachteile bekannter Beschläge
zu vermeiden und einen Beschlag der Eingangs erwähnten
Art derart weiter zu bilden, dass bei einer kostengünstigen
Ausführung, bei einer einfachen Montage und einem optisch ansprechendem
Erscheinungsbild einerseits eine einfache aber wirkungsvolle Dämpfung
im Bereich der gewünschten Öffnungsweite des Flügels
gegeben ist und andererseits eine gesicherte Öffnungsweite
erreicht wird.
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Die
Lösung dieser Aufgabe gelingt bei einem Beschlag nach dem
Oberbegriff des Anspruchs 1 dadurch, dass zwischen dem Niet und
der Bohrung ein radial verformbares Dämpfungselement angebracht ist.
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Durch
die Ausgestaltung wird erreicht, dass mit der Anordnung des Dämpfungselementes
innerhalb der Schwenklagerung in einer Bohrung des Ausstellarms
des Lagerelementes wenig Bauraum benötigt wird, was sich
in vorteilhafter Weise auf das optische Erscheinungsbild auswirkt.
Damit der Ausstellarm keine weitere Aufnahme für das Dämpfungselement
vorzusehen hat, kann der Ausstellarm in vorteilhaft kostengünstiger
Herstellung aus einem Bandmaterial im Längsstanzverfahren
hergestellt werden. Des Weiteren erzeugt das aus einem Gummi- oder einem
elastisch verformbaren Kunststoffmaterial gefertigte Dämpfungselement
eine besonders leichtgängige und verschleißarm
arbeitende Bauform. Aufgrund der Materialwahl kann auf ein zusätzliches Schmiermittel
zur Minimierung des Reibungswiderstandes bei der Betätigung
des Beschlags verzichtet werden.
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Um
das Dämpfungselement möglichst einfach und kostengünstig
herzustellen ist vorgesehen, dass das Dämpfungselement
ein im Wesentlichen flach ringförmiger Formkörper
ist, der eine Bohrung aufweist. Dadurch sind Bereiche an dem Dämpfungselement
vorgesehen, welche sich unter Last verformen können.
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Außerdem
bewirkt das Dämpfungselement beim Übergang des
Ausstellarms von der Verschlussstellung in die gekippte Lage des
Gebäudefensters oder -tür zuerst eine Dämpfung
des Flügels und eine im Anschluss daran gesicherte Ausstelllage,
die sowohl in der Kippstellung wie auch in der parallel abgestellten
Lage wirksam ist und behalten bis dahin ihre Position in einer Rastlage
unbeeinflusst bei.
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Eine
Weiterbildung sieht vor, dass das Lagerelement als Grundkörper
eine Lagerplatte hat, wobei ein Schenkel und ein Abschnitt ein Winkelstück
bilden. Die Lagerplatte ist im Querschnitt L-förmig ausgebildet
und umgreift aufgrund ihrer Ausgestaltung die Kante des oberen horizontalen
Holm des Flügelrahmens. Der Schenkel ist an der am oberen
Rand des Flügelrahmens anliegenden Fläche angeordnet, wobei
der Abschnitt den oberen Rand des Holmes in Richtung zum oberen
horizontalen Holm des Blendrahmens winkelartig übergreift
und auf dem Flügelüberschlag anliegt. Durch die
voran beschriebene anliegende Ausgestaltung werden eine kostengünstige Herstellung
und ein optisch ansprechendes Erscheinungsbild erreicht.
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Nach
einem weiteren vorteilhaften Merkmal der Erfindung, weist der Abschnitt
einen Ausschnitt auf, der den Flügelüberschlag
zur Gebäudeinnenseite gerichtet übergreift. Der
Ausschnitt bildet gemeinsam mit dem Abschnitt bereichsweise eine
Plattform oder Konsole, an der notwendige Funktionselemente angebracht
werden können. Eine Bearbeitung des Blendrahmens für
genügend Bauraum der Funktionselemente kann so ausbleiben.
Auf der vergrößerten Oberfläche lassen
sich einfach die Rastmittel anordnen.
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Eine
Weiterbildung sieht vor, dass der Abschnitt die zur Schwenklagerung
bildende Bohrung aufweist und an dem Ausschnitt die Rastwulst und ein
Anschlag angebracht ist. Dadurch dass die Bohrung zur Schwenklagerung
des Ausstellarms bereits im Abschnitt des plattenförmigen
Lagerelementes vorgesehen ist, erhält die Schwenklagerung
eine stabile Position. Außerdem trägt die Position
in vorteilhafter Weise dazu bei, wenig Raum auf der Gebäudeinnenseite
zu benötigen, so dass das Lagerelement gering über
den Flügelüberschlag vorsteht. Gleichzeitig wird
das optische Erscheinungsbild des Beschlags vorteilhaft beeinflusst.
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Ein
optimale und einfache Herstellung und Montage des Lagerelementes
wird dadurch erreicht, dass der Niet einen Nietkopf aufweist und
ausgehend von dem Nietkopf ein erster Absatz eine erste Bohrung
am Abschnitt der Lagerplatte durchgreift, ein zweiter Absatz eine
Bohrung des Dämpfungselementes durchquert und ein dritter
Absatz mit einer Sicherungsscheibe eine Nietverbindung eingeht.
Die Zuordnung des Dämpfungselementes von dem am Lagerelement
angeordneten Niet zu dem Ausstellarm erlaubt eine besonders einfache
Montage mit einer exakten Führung des Dämpfungselementes,
was eine vorteilhafte Ansteuerung des Lagerelementes gewährleistet.
Dadurch erhält das Dämpfungselement eine in axialer
und radialer Richtung gesicherte unverschiebbare Lage. Ein Entweichen
des Dämpfungselementes wird so ebenfalls vermieden. Beim Übergang
des Ausstellarms von der Verschlussstellung in die gekippte Lage
des Gebäudefensters oder -tür wird das Dämpfungselement
gestaucht, so dass der entstehende Impuls durch das Eigengewicht
und der Öffnungsbewegung des Flügels die Anschlagdynamik
des Flügels erheblich vermindert. Anschließend
wird der Flügel in eine gesicherte Ausstelllage sowohl
für die Kippstellung als auch für die parallel abgestellte
Lage gesteuert. Bedingt durch die voran beschriebene Ausgestaltung
bleiben nahezu alle anderen Bestandteile des Lagerelementes unbelastet.
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Schließlich
sieht eine Weiterbildung eines Beschlags vor, dass die Mittelachse
der Bohrung der Lagerplatte und die Mittelachse der Bohrung des Ausstellarms
zur Aufnahme des Dämpfungselementes in der Verschlusslage
und in der gekippten Endlage des Gebäudefensters oder -tür
nahezu deckungsgleich ist und vor gekippter Endlage voneinander
beabstandet sind. Die unterschiedlichen Abstände werden
mit Wirkung des Dämpfungselementes erzeugt. In Abhängigkeit
von der Wahl des Materials und der Toleranz zwischen den Bauteilen
des Rasmittels, kann der Abstand variieren.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Zeichnungen, Es
zeigt:
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1 ein
in Verschlussstellung angeordnetes Gebäudefenster oder
-tür in einer Draufsicht und von der Gebäudeinnenseite
her gesehen,
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2 das
Gebäudefenster oder -tür der 1 in
der Seitenansicht im gekippten Zustand,
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3 das
Gebäudefenster oder -tür der 1 in
der Seitenansicht in Parallelabstelllage gebrachten Flügel,
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4 in
perspektivischer Teildarstellung das Gebäudefenster oder
-tür im gekippten Zustand des oberen horizontalen Abschnitts
des Blendrahmens und des Flügelrahmens,
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5 in
perspektivische Darstellung ein Ausschnitt des nach in 4 gezeigten
Gebäudefensters oder -tür im gekippten Zustand
des oberen horizontalen Abschnitts des Blendrahmens und des Flügelrahmens,
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6 eine
perspektivische Sprengdarstellung des Lagerelementes,
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7 eine
Draufsicht des Lagerelementes in der Verschlussstellung des Gebäudefensters
oder -tür,
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8 eine
Draufsicht des Lagerelementes beim Übergang des Ausstellarms
von der Verschlussstellung in die gekippte Lage des Gebäudefensters
oder -tür,
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9 ebenfalls
eine der 7 und 8 entsprechende
Darstellung, jedoch in gekippter Lage oder Parallelabstelllage gebrachten
Flügelrahmen.
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In
den Figuren ist ein Gebäudefenster oder -tür 1 vorgesehen,
bestehend aus einem Blendrahmen 2, mit einem in dem Blendrahmen 2 vorgesehenen,
die Festfeld-Verglasung 3 aufweisenden Festfeld und mit
einem Flügel 4. Der im Wesentlichen aus dem Flügelrahmen 5 mit
einer Verglasung 6 bestehende Flügel 4 ist
mittels eines Parallelschiebekipp-Beschlages am Blendrahmen 2 derart
vorgesehen, dass der Flügel 4 aus seiner in der 1 dargestellten
Verschlussstellung, in der die seitlich von dem Festsfeld im Blendrahmen 2 gebildete
Fensteröffnung verschließt, durch Bewegen senkrecht
zur Fenster- und Flügelebene (Ausstellbewegung) in eine
Ausstelllage nach 3 und dann durch Verschieben
parallel zur Fensterebene in eine geöffnete Stellung bewegbar
ist, in der sich der Flügel 4 von der Innenseite
des Gebäudes her gesehen vor der Festfeld-Verglasung 3 befindet.
Des Weiteren ist der Flügel 4 beispielsweise zum
Lüften aus seiner geschlossenen Stellung kippbar, wie dies
in der 2 dargestellt ist.
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Der über
eine Betätigungshandhabe 7 betätigbare
Parallelabstell-Beschlag umfasst unter anderem eine Laufwagenanordnung,
die im Bereich der Unterseite des unteren horizontalen Holmes 8 des Flügelrahmens 5 vorgesehen
ist und im Wesentlichen aus zwei voneinander beabstandeten Laufwagen 9 besteht.
Jeder Laufwagen 9 besitzt ein Laufwagenelement 10,
welches mit Laufwagenrollen in einer unteren, horizontalen Lauf-
oder Führungsschiene 11 am unteren, horizontalen
Bereich 8 des Blendrahmens 2 geführt
und einem Ende eines unteren Ausstellarm 12 angelenkt ist.
Das andere Ende jedes Ausstellarms 12 ist gelenkig mit
einem Lagerelement 13 verbunden, mit dem der betreffende
Laufwagen 9 an dem Holm 8 befestigt ist. Die beiden
Laufwagenelemente 10 sind über eine untere Verbindungsstange 14 miteinander
verbunden, so dass die beiden Ausstellarme 12, die Verbindungsstange 14,
die Lagerelemente 13 und die Gelenke an den Enden der Ausstellarme 12 ein
unteres Gelenkparallelogramm bilden. Über dieses ist bei
der Flügelbewegung senkrecht zur Fensterebene stets eine
Parallellage des unteren Bereichs des Flügels 4 mit
der Ebene des Blendrahmens 2 gewährleistet.
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Am
oberen horizontalen Holm 15 des Flügelrahmens 5 nach 4 sind
wiederum voneinander beabstandet und jeweils in der Nähe
einer dortigen Ecke des Flügelrahmens 5 zwei Lagerelemente 16 am
Flügelrahmen 5 befestigt. Die beiden Lagerelemente 16 weisen
als Grundkörper eine Lagerplatte 24 auf, die bei
der dargestellten Ausführungsform nach 5 bis 6 jeweils
im Wesentlichen aus einem Abschnitt 27 und einem Schenkel 28 zusammen ein
Winkelstück bilden.
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Die
im Querschnitt L-förmig ausgebildete Lagerplatte 24 lehnt
sich aufgrund seiner Bauweise nach 4 und 5 am
oberen horizontalen Holm 15 und am Flügelüberschlag 41 des
Flügelrahmens 5 an. Der Schenkel 27 ist
an der am oberen Rand des Flügelrahmens 5 anliegenden
Fläche angeordnet, wobei der Abschnitt 28 mit
seinem freien Ende 29 den oberen Rand des Holmes in Richtung
zum oberen horizontalen Holm 30 des Blendrahmens 2 winkelartig übergreift
und auf dem Flügelüberschlag 41 anliegt.
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Bei
dem Herstellungsverfahren der Lagerplatte 24 wird vor dem
Biegevorgang, d. h. bevor der Schenkel 27 und Abschnitt 28 gebildet
ist, ein Ausschnitt 26 ausgestanzt. Der Ausschnitt 26 wird
automatisch während des Biegevorgangs in einem Winkel von
90° mit dem Abschnitt 28 zusammen gebogen. Der
Abschnitt 28 und der Ausschnitt 26 bilden bereichsweise
eine vergrößerte Plattform oder Konsole.
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Der
Ausschnitt 26 übergreift ebenfalls den Flügelüberschlag 41 jedoch
in Richtung gegen die Innenseite des oberen horizontalen Holms 30 zur
Gebäudeinnenseite. Daraus ergibt sich zumindest bereichsweise
eine vergrößerte Oberfläche des Abschnitts 28 auf
der die Rastmittel 17, bestehend aus einer Rastwulst 19 und
einem Anschlag 31, angeordnet sind. Das zum Lagerelement 16 weisende
Ende eines Ausstellarms 25 ist auf dem Abschnitt 28 angeordnet.
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Jedes
Lagerelement 16 ist unter Verwendung von geeigneten Befestigungsmitteln,
z. B. Schrauben an dem Schenkel 27 und/oder an dem oberen
Rand des Flügelrahmens 5 anliegenden Abschnitt 28 am
Flügelrahmen 5 befestigt.
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Durch
die Zuordnung des Ausstellarmes 25 an einem Niet 20,
der in einer zum freien Ende 29 der Lagerplatte 24 angebrachten
Bohrung 32 gehalten ist, überragt der Ausschnitt 26 nur
geringfügig den Flügelüberschlag 41 des
Flügelrahmens 5.
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Das
andere Ende des Ausstellarms 25 ist nach 4 und 5 an
einer Schwenkschiebelagerung 23 angelenkt, wobei -in 6 dargestellt-
ein Gelenkzapfen 40 in einen nicht dargestellten Gleiter eingreift.
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Vereinfacht
wird die Montage oder Demontage des Flügels 4 am
Blendrahmen 2 dadurch, dass der Gelenkzapfen 40 in
einer Gelenköffnung lösbar gehalten ist. Die Schwenkschiebelagerung 23 ist über
dem Gleiter in einer oberen Führungsschiene 39 in
Längsrichtung verschiebbar aufgenommen. Die Führungsschiene 39 ist
am oberen horizontalen Holm 30 des Blendrahmens 2 an
der zur Gebäudeinnenseite zugewandten Fläche aufliegend
befestigt. Bei der dargestellten Ausführungsform ist die
Führungsschiene 39 von einem C-Profil gebildet,
welches an seiner der Unterseite des Gebäudefensters oder
-tür 1 zugewandten Unterseite offen ist.
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In
der Kippstellung und in der parallel abgestellten Lage bilden die
an der Schwenkschiebelagerung 23 und an den Lagerelementen 16 angelenkten Ausstellarme 25 ein
Gelenkparallelogramm, welches durch ein Dämpfungselement 22 eine
eindeutig gesicherte Rastposition sicherstellt.
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Bei
geschlossenem Flügel 4 nach 1 und 7 sind
die beiden oberen Ausstellarme 25 parallel oder nahezu
parallel zur Längsachse der Führungsschiene 39 orientiert
und befinden sich unmittelbar unterhalb dieser Führungsschiene 39.
Bei gekipptem oder ausgestelltem Flügel 4 sind
die beiden Ausstellarme 25 wie in 4 gezeigt
mit ihrer Längserstreckung jeweils schräg zur
Längsachse der Führungsschiene 39 orientiert,
d. h. die Ausstellarme 25 schließen mit der Längsachse
der Führungsschiene 39 einen Winkel kleiner als
90° ein.
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Bei
der dargestellten Ausführungsform ist die wirksame Länge
der Ausstellarme 25, d. h. der Abstand zwischen den beiden
Gelenken an jedem Ausstellarm 25 gleich der wirksamen Länge
der Ausstellarme 12, d. h. gleich dem Abstand zwischen
den beiden Gelenken an jedem Ausstellarm 12.
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Um
die gesicherte Ausstelllage der Ausstellarme 25 und damit
des Gebäudefensters- oder Tür 1 in der
Kippstellung und in der parallel abgestellten Lage des Flügels 4 zu ermöglichen,
ist ein Rastmittel 17 an dem Lagerelement 16 vorgesehen,
welches die Ausstellarme 25 sicher fixiert. Dazu ist an
dem lagerseitigen Ende des Ausstellarms 25 eine Nase 18 angebracht,
die in der Raststellung nach 9 die Rastwulst 19 hintergreift
und gegen den Anschlag 31 anschlägt, der die Ausstelllage
begrenzt. Zur Vereinfachung der Fertigung der Rastwulst 19 und
des Anschlags 31, sind diese aus der Lagerplatte 24 zu
der Seite des Ausstellarms 25 heraus geprägt.
Zur gesicherten Aufnahme des Dämpfungselementes 22, weist
der Niet 20 nach 6 einen
Nietkopf 32 und einen ersten Absatz auf, die in der Bohrung 32 der Abschnitts 28 der
Lagerplatte 24 aufgenommen sind. Ein zweiter Absatz 35 durchquert
eine Bohrung 32 des Dämpfungselementes 22,
wobei ein dritter Absatz 36 mit einer Sicherungsscheibe 38 eine
Nietverbindung eingeht. Somit ist das Dämpfungselement 22 völlig
umschlossen und kann seine Wirkung gezielt entfalten. Beim Übergang
des Ausstellarms 25 von der Verschlussstellung in die gekippte
Lage des Gebäudefensters- oder der Tür 1,
wird das Flügelgewicht des Flügels 4 über
das Dämpfungselement 22 aufgefangen und wirkt
als Anschlagdämpfung. Insbesondere durch unbeabsichtigte
Bewegungen des Flügels 4 z. B. in Folge unsachgemäßer
Handhabung oder einem den Flügel 4 aufstoßenden
Windstoß wird der Flügel 4 zwar gestoppt,
jedoch kommt es dennoch zu einer starken Belastung des Lagerelementes 16 und
der gesamten Öffnungsbegrenzung. Um dies zu verhindern,
wird das Material des Dämpfungselementes 22 in
radialer Richtung gestaucht und an die Innenwände der im
Ausstellarm 25 angeordneten Bohrung 21 und an
dem zweiten Absatz 35 des Niets 20 gepresst, so
dass eine erhöhte Bremswirkung entsteht. In der gestauchten
Position des Dämpfungselementes 22 ist die Mittelachse
der Bohrung 32 und die Mittelachse der Bohrung 21 der
Art voneinander beabstandet, wie sich das Material des Dämpfungselementes 22 stauchen
lässt. Gleichzeitig orientiert sich der Scherenarm 25 gegen
den Widerstand des Dämpfungselementes 22 weiter
in die Schräglage, wobei die Nase 18 um die Rastwulst 19 herum
nach 8 in die gerastete Endlage des Flügels 4 nach 9 übergeht
und an dem Anschlag 31 zur Anlage kommt.
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Das
Dämpfungselement 22 ist vorzugsweise aus einem
Gummimaterial gefertigt. Es kann aber auch aus einem elastisch verformbaren
Kunststoff gefertigt sein. Mit der einfachen Formgebung, können
gleichzeitig die elastischen Eigenschaften ausgenutzt werden. Die übrigen
Bauteile des Lagerelementes 16 sind vorzugsweise aus Metall,
beispielsweise aus Stahl gefertigt. Die Ausstellarme 25 können
aufgrund ihrer geraden Außenkontur aus einem Bandmaterial
gefertigt werden.
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In
nicht dargestellter Weise kann auch noch eine bei geschlossenen
Flügel 4 einrastende Rastvorrichtung dieser Art
vorgesehen sein, die dann in der Endphase ein Moment in Verschlussstellung
bewirkt.
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- 1
- Gebäudefenster-
Tür
- 2
- Blendrahmen
- 3
- Festfeldverglasung
- 4
- Flügel
- 5
- Flügelrahmen
- 6
- Verglasung
- 7
- Betätigungshandhabe
- 8
- unterer
horizontaler Holm
- 9
- Laufwagen
- 10
- Laufwagenelement
- 11
- untere
horizontale Führungs- oder Laufschiene
- 12
- Ausstellarm
- 13
- Lagerelement
- 14
- Verbindungsstange
- 15
- oberer
horizontaler Holm
- 16
- Lagerelement
- 17
- Rastmittel
- 18
- Nase
- 19
- Rastwulst
- 20
- Niet
- 21
- Bohrung
- 22
- Dämpfungselement
- 23
- Schwenkschiebelagerung
- 24
- Lagerplatte
- 25
- Ausstellarm
- 26
- Ausschnitt
- 27
- Schenkel
- 28
- Abschnitt
- 29
- freies
Ende
- 30
- oberer
horizontaler Holm
- 31
- Anschlag
- 32
- Bohrung
- 33
- Nietkopf
- 34
- erster
Absatz
- 35
- zweiter
Absatz
- 36
- dritter
Absatz
- 37
- Bohrung
- 38
- Sicherungsscheibe
- 39
- obere
Führungsschiene
- 40
- Gelenkzapfen
- 41
- Flügelüberschlag
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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Zitierte Patentliteratur
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- - EP 0231498
B2 [0002]
- - EP 1555368 B1 [0004]