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DE102014007699B3 - Schwingscharnier für ein Fenster, insbesondere Wohndachfenster - Google Patents

Schwingscharnier für ein Fenster, insbesondere Wohndachfenster Download PDF

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DE102014007699B3 DE201410007699 DE102014007699A DE102014007699B3 DE 102014007699 B3 DE102014007699 B3 DE 102014007699B3 DE 201410007699 DE201410007699 DE 201410007699 DE 102014007699 A DE102014007699 A DE 102014007699A DE 102014007699 B3 DE102014007699 B3 DE 102014007699B3
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Schwingscharnier (3) für ein Fenster, insbesondere Wohndachfenster, mit einem an einem Blendrahmen des Fensters festlegbaren Rahmenlager (1) und mit einem an einem Flügelrahmen des Fensters festlegbaren Flügellager (2), wobei das Rahmenlager (1) einen Grundkörper (4) aufweist, an dem zur Bildung einer Gleiterführung (9) mindestens ein Zwischenelement (6) und mindestens ein Deckelement (7) mittels bolzenartiger Verbindungen befestigt ist. Es ist vorgesehen, dass einstückig am Zwischenelement (6) auf dessen beiden Seiten (18, 19) bolzenartige Dome (20, 21) ausgebildet sind, die in Durchbrüche (16, 17) von Grundkörper (4) und Deckelement (7) eingreifen und dort durch Umformung den Grundkörper (4) und das Deckelement (7) festlegen.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Schwingscharnier für ein Fenster, insbesondere Wohndachfenster, mit einem an einem Blendrahmen des Fensters festlegbaren Rahmenlager und mit einem an einem Flügelrahmen des Fensters festlegbaren Flügellager, wobei das Rahmenlager einen Grundkörper aufweist, an dem zur Bildung einer Gleiterführung mindestens ein Zwischenelement und mindestens ein Deckelement mittels bolzenartiger Verbindungen befestigt ist.
  • Schwingscharniere der eingangs genannten Art sind bekannt. Mit ihnen lässt sich ein Flügelrahmen eines Fensters, insbesondere Wohndachfensters, um eine Schwingachse schwenken, die etwa im mittleren, horizontalen Bereich des Flügelrahmens liegt. Hierdurch ist es möglich, den Flügelrahmen um beinahe 180° zu wenden, sodass Reinigungsarbeiten an der Außenseite der Verglasung vom Wohnraum aus, dem das Fenster, insbesondere Wohndachfenster, zugeordnet ist, auszuführen. Derartige Schwingscharniere befinden sich an beiden Seiten des Fensters. Sie besitzen zwei, beim Verschwenken des Flügelrahmens nacheinander in Funktion tretende Achsen, d. h., die erwähnte Schwingachse ist derart zu verstehen, dass während eines ersten Schwingbereichs ein Schwenken um eine erste Achse und daran anschließend, also während eines nachfolgenden Schwingbereichs, ein Schwenken des Flügelrahmens um eine zweite Achse erfolgt. Diese beiden Achsen führen zu einer Flügelrahmenbewegung, die einander überlappende, außenliegende Verblechungsbauteile von Blendrahmen und Flügelrahmen bei dem Schwingvorgang nicht kollidieren lässt. Zur Realisierung der ersten Achse weist das vorzugsweise am Blendrahmen befestigte Rahmenlager des Schwingscharniers eine kanalartige, bogenförmig verlaufende Gleiterführung auf, in der ein ebenfalls bogenförmiger Gleiter des vorzugsweise am Flügelrahmen befestigten Flügellagers des Schwingscharniers geführt ist. Zur Realisierung der zweiten Achse ist der Gleiter am Flügellager drehbar gelagert. Das Rahmenlager weist zur Realisierung der Gleiterführung einen Grundkörper auf, an dem ein Zwischenelement und ein Deckelement mittels bolzenartiger Verbindungen befestigt ist. Hierzu werden Grundkörper, Zwischenelement und Deckelement von Aufnahmebohrungen durchsetzt, in die Verbindungsbolzen eingeschoben und dann beidseitig verprägt werden. Hierdurch weist das Rahmenlager eine große Anzahl von Bauteilen auf, ferner sind zur Erstellung viele Montageschritte erforderlich und es besteht die Gefahr einer Falschmontage, beispielsweise die Verwendung von ungeeigneten Verbindungsbolzen. Überdies ist stets darauf zu achten, dass beim Verprägen der Bolzen an beiden Bolzenenden eine hinreichend sichere Prägeverbindung geschaffen und nicht etwa eine asymmetrische Verprägung vorgenommen wird.
  • Aus der WO 2006/002 633 A1 ist ein Schwingscharnier mit einem Rahmenlager und einem Flügellager bekannt, wobei das Rahmenlager einen Grundkörper, ein Zwischenelement und ein Deckelement aufweist, wobei diese Teile mittels separater Bolzen aneinander befestigt sind.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Schwingscharnier der eingangs genannten Art anzugeben, das einfach aufgebaut ist und mit nur wenig Aufwand bei der Herstellung montiert werden kann, wobei Falschmontagen vermieden sind und dennoch sichere Verbindungen geschaffen werden.
  • Diese Aufgabe wird unter Berücksichtigung eines Schwingscharniers der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass einstückig am Zwischenelement auf dessen beiden Seiten bolzenartige Dome ausgebildet sind, die in Durchbrüche von Grundkörper und Deckelement eingreifen und dort durch Umformung den Grundkörper und das Deckelement festlegen. Durch die Erfindung werden demzufolge keine separaten Verbindungsbolzen verwendet, sondern das Zwischenelement weist durch seine auf beiden Seiten einstückig vorhandenen, bolzenartigen Dome Verbindungselemente auf, die unverlierbar sind und im Übrigen eine einfache und kostengünstige Montage ermöglichen. Hierzu ist es lediglich erforderlich, den Grundkörper der einen Seite des Zwischenelements zuzuordnen, derart, dass die zugehörigen Dome in die Durchbrüche des Grundkörpers eingreifen, und das Deckelement der anderen Seite des Zwischenelements zuzuordnen, derart, dass die dort vorhandenen bolzenartigen Dome in die Durchbrüche des Deckelements eingreifen. Durch Umformung der Dome, insbesondere von Teillängen der Dome, erfolgt die Festlegung des Grundkörpers auf der einen Seite des Zwischenelements und die Festlegung des Deckelements auf der anderen Seite des Zwischenelements. Da keine einzelnen Verbindungsbolzen zu handhaben sind, reduziert sich die Anzahl der Bauteile und eine Falschmontage ist vermieden.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Dome durch die Umformung Hintergriffe zu den Durchbrüchen aufweisen. Durch die Umformung werden diese Hintergriffe geschaffen, die den Grundkörper, das Zwischenelement und das Deckelement zusammenhalten.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass durch die Umformung die Querschnitte zumindest von Teillängen der Dome verbreitert sind. Durch diese Querschnittsverbreiterung lässt sich der Grundkörper beziehungsweise das Deckelement nicht mehr von den zugehörigen Domen abziehen, sondern aufgrund der durch die Querschnittsverbreiterung erzeugten Hintergriffe ist ein sicherer Halt der Teile aneinander gewährleistet.
  • Ferner ist es vorteilhaft, wenn die Dome vor der Umformung eine größere Länge aufweisen als die jeweilige Dickenabmessung von Grundkörper und Deckelement. Hierdurch überragen die Dome die Außenseiten von Grundkörper und Deckelement. Diese überragenden Abschnitte der Dome stellen Material für die Umformung zur Verfügung.
  • Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die Durchbrüche an den Außenseiten von dem Grundkörper und dem Deckelement als Senkdurchbrüche ausgebildet sind. In den Senkbereich der Senkdurchbrüche kann das umgeformte Material der Dome eingebracht werden, wodurch einerseits die gewünschten Hintergriffe erzeugt werden und andererseits insbesondere die durch die Umformung erzeugten Stirnseiten der Dome mit den Außenseiten von Grundkörper und Deckelement fluchten können.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Dome vor der Umformung an ihren Stirnseiten Vertiefungen aufweisen. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die Dome vor der Umformung konkave Stirnseiten aufweisen. In jedem der beiden erwähnten Fälle ist aufgrund der Stirnseitenausbildung eine einfache und gleichmäßige Umformung ermöglicht, was zu sehr sicheren Verbindungen führt.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist bevorzugt vorgesehen, dass die Umformung durch Vertaumeln erfolgt. Die Dome halten also durch vertaumelte Querschnittsverbreiterungen den Grundkörper und das Deckelement am Zwischenelement fest.
  • Eine Weiterbildung sieht vor, dass der Grundkörper eine Grundplatte ist. An der Grundplatte ist das Zwischenelement und am Zwischenelement das Deckelement gehalten.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Zwischenelement aus Kunststoff oder aus Metall, insbesondere Stahl oder Zink, besteht.
  • Bevorzugt besteht der Grundkörper aus Metall, insbesondere aus Stahl.
  • Ferner ist bevorzugt, wenn das Deckelement aus Metall, insbesondere Stahl, besteht.
  • Die Zeichnungen veranschaulichen die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels und zwar zeigt:
  • 1 ein Rahmenlager eines Schwingscharniers für ein Fenster, insbesondere Wohndachfenster,
  • 2 ein Flügellager des Schwingscharniers,
  • 3 das Schwingscharnier in Schließstellung,
  • 4 das Schwingscharnier in leichter Öffnungsstellung,
  • 5 Einzelteile des Rahmenlagers,
  • 6 ein Zwischenelement des Rahmenlagers,
  • 7 das Rahmenlager von seiner Rückseite in einem Zustand, in dem noch nicht alle Teile aneinander befestigt sind und
  • 8 eine der 7 entsprechende Darstellung, jedoch von der Vorderseite des Rahmenlagers.
  • Die 1 zeigt ein Rahmenlager 1 und die 2 ein Flügellager 2. Das Rahmenlager 1 bildet zusammen mit dem Flügellager 2 im zusammengesetzten Zustand ein Schwingscharnier 3, das in den 3 und 4 in unterschiedlichen Stellungen dargestellt ist. Das Schwingscharnier 3 wird bei einem Wohndachfenster eingesetzt.
  • Gemäß 1 weist das Rahmenlager 1 einen Grundkörper 4 auf, der als Grundplatte 5 ausgebildet ist. Ferner weist das Rahmenlager 1 ein Zwischenelement 6 und ein Deckelement 7 auf. Das Rahmenlager 1 lässt sich mittels Halteelementen 8 an einer Seite eines Blendrahmens des Wohndachfensters befestigen. Das Rahmenlager 1 weist eine Gleiterführung 9 auf, die von einem bogenförmig verlaufenden Führungskanal 10 gebildet ist.
  • Das Flügellager 2 weist gemäß 2 eine Basisplatte 11 auf, an der an einem daran befestigten Lagerbolzen 12 ein Gleiter 13 drehbeweglich gelagert ist. Der Gleiter 13 besitzt einen bogenförmigen Gleitkörper 14, der in einem spitzwinklig dazu verlaufenden Gleiterarm 15 übergeht. Der Gleiterarm 15 lagert am Lagerbolzen 12. Mittels der Basisplatte 11 wird das Flügellager 2 an einem Seitenbereich eines Flügelrahmens des Wohndachfensters befestigt. Werden Rahmenlager 1 und Flügellager 2 zusammengeführt, so ergibt sich das erwähnte Schwingscharnier 3, das den Flügelrahmen am Blendrahmen lagert, wobei auf jeder Seite des Wohndachfensters ein derartiges Schwingscharnier 3 angeordnet ist. Das Zusammenführen der beiden Lager ergibt sich dann, wenn das Flügellager 2 – gegenüber der Stellung in 2 um 180° gedreht – mit seinem Gleitkörper 14 in die Geiterführung 9 eingesteckt wird. Aus alledem ergibt sich folgendes Schwingverhalten eines mit zwei Schwingscharnieren 3 ausgerüsteten Wohndachfensters: Aus dem geschlossenen Zustand des Wohndachfensters verlagert sich der Flügelrahmen zunächst um eine virtuelle erste Achse, die sich entsprechend der Bogenform, insbesondere Teilkreisform, des bogenförmigen Gleitkörpers 14 beziehungsweise der bogenförmigen Geiterführung 9 ergibt. Ist das Wohndachfenster ein Stück weit geöffnet, so läuft der Gleitkörper 14 gegen einen Anschlag und kann nicht weiter aus dem Führungskanal 10 austreten. Es wird jedoch eine weitere Flügelverlagerung dadurch freigegeben, dass der Gleiter 13 um den Lagerbolzen 12 schwenken kann. Diese Schwenkbewegung ist in der ersten Öffnungsphase zunächst blockiert und wird dann freigegeben, sodass das weitere Schwingöffnen des Wohndachfensters 1 um eine zweite Achse erfolgt, die vom Lagerbolzen 12 gebildet ist.
  • Die 3 zeigt das aus Rahmenlager 1 und Flügellager 2 zusammengesetzte Schwingscharnier 3 in einer Grundstellung, in der das Wohndachfenster geschlossen ist. Der Gleitkörper 14 ist maximal tief in die Geiterführung 9 eingefahren. Demgegenüber verdeutlicht die 4 eine Öffnungsstellung des Wohndachfensters, und zwar die Position, in der im Zuge der Weiterführung der Öffnungsbewegung der Wechsel des Aufschwingens des Flügelrahmens von der ersten Achse auf die zweite Achse erfolgt. Es ist erkennbar, dass nur noch ein Teilstück des Gleitkörpers 14 im Führungskanal 10 lagert. Die weitere Öffnungsbewegung erfolgt nunmehr um den Lagerbolzen 12.
  • Die 5 verdeutlicht Einzelteile des Rahmenlagers 1, wobei auf Details nicht eingegangen werden soll. Vielmehr werden nur die Teile nachstehend näher benannt, die für die Erfindung relevant sind. Es ist erkennbar, dass die Grundplatte 5 Durchbrüche 16 aufweist. Ferner ist ersichtlich, dass das Deckelement 7, das ebenfalls plattenförmig ausgebildet ist, Durchbrüche 17 aufweist. Ferner ist der 5 zu entnehmen, dass das Zwischenelement 6 eine erste Seite 18 sowie eine der ersten Seite 18 gegenüberliegende zweite Seite 19 aufweist. Sowohl von der ersten Seite 18 als auch von der zweiten Seite 19 gehen einstückig am Zwischenelement 6 ausgebildete, bolzenartige Dome 20, 21 aus. Anders als in der 5 dargestellt, sind die Dome 20 und 21 im nicht zusammengesetzten Zustand des Rahmenlagers 1 zylindrisch, insbesondere kreiszylindrisch, ausgebildet, d. h., sie weisen also über ihre gesamte Länge einen gleichbleibenden Querschnitt auf. Hinsichtlich dieser zylindrischen Form wird auf die 6 bis 8 verwiesen. Die Durchbrüche 16 und 17 sind bevorzugt ebenfalls kreisförmig ausgebildet.
  • Aus der 5 geht ferner eine bogenförmige Blattfeder 22' hervor, die mittels Verbindungsbolzen 22 gehalten wird, welche einerseits mit der Grundplatte 5 und andererseits mit dem Deckelement 7 verbunden werden. Zwei Verbindungsbolzen 22 greifen in Aufnahmen 23 eines Führungselements 24 ein, wenn der zusammengebaute Zustand des Rahmenlagers 1 vorliegt. Eine Unterseite 25 des Zwischenelements 6 bildet eine Kanalwandung des Führungskanals 10 und eine Oberseite 26 der Blattfeder 22' bildet eine gegenüberliegende Kanalwandung des Führungskanals 10.
  • Die 6 zeigt ein anderes Ausführungsbeispiel eines Zwischenelements 6, jedoch sind auch dort die einstückig an ihm ausgebildeten, bolzenartigen Dome 20 und 21 erkennbar, wobei hier auch die zylindrische Form ersichtlich ist.
  • Die 7 und 8 zeigen – die Vorderseite und die Rückseite des Rahmenlagers 1 im zusammengesteckten, jedoch noch nicht fertig montierten Zustand. Es ist erkennbar, dass bei der Montage die Dome 20 in die Durchbrüche 17 des Deckelements 7 und dass die Dome 21 in die Durchbrüche 16 des Grundkörpers 4 eingesteckt sind. Alle drei Teile, nämlich der Grundkörper 4, das Zwischenelement 6 und das Deckelement 7, liegen aufeinander. Die vorzugsweise kreiszylindrischen Dome 20 und 21 überragen mit ihren freien Endbereichen die Außenseiten 27 von Grundkörper 4 und Deckelement 7. Ferner ist ersichtlich, dass die Durchbrüche 16 und 17 als Senkdurchbrüche 28 ausgebildet sind, d. h., sie erweitern sich in Richtung auf die jeweilige Außenseite 27. Nunmehr werden zumindest die Endbereiche der Dome 20 und 21 zum Festlegen der Grundplatte 5 und des Deckelements 7 an dem Zwischenelement 6 mechanisch umgeformt, vorzugsweise vertaumelt, wodurch sich Material der Dome 20 und 21 derart in die Senkdurchbrüche 28 verlagert, dass sich vertaumelte Stirnflächen 29 gemäß 1 ergeben, die vorzugsweise mit der Außenseite 27 des Deckelements 7 fluchten. Eine entsprechende Situation ergibt sich auf der Außenseite 27 des Grundkörpers 4, wobei dies jedoch aus der 1 nicht ersichtlich ist.
  • Aufgrund der Erfindung sind für das Erstellen einer Einheit nur Grundkörper 4, Zwischenelement 6 und Deckelement 7, also nur drei Teile, erforderlich, da die Dome 20 und 21 einstückig an dem Zwischenelement 6 ausgebildet sind. Auf diese Art und Weise ist eine sehr einfache Montage möglich und es werden nur wenige Bauteile eingesetzt, was zu einer Kostenreduktion führt.
  • Bevorzugt ist die Anordnung derart getroffen, dass das Zwischenelement 6 und damit auch die Dome 20 und 21 aus Zink bestehen. Alternativ kann auch als Werkstoff Kunststoff und/oder Metall eingesetzt werden. Alternativ oder zusätzlich ist auch der Einsatz von Stahl vorteilhaft. Der als Grundplatte 5 ausgebildete Grundkörper 4 besteht insbesondere aus Metall, bevorzugt aus Stahl. Auch das plattenförmige Deckelement 7 besteht vorzugsweise aus Metall, insbesondere Stahl.
  • Den 7 und 8 ist zu entnehmen, dass die Dome 20 und 21 in ihrem noch nicht vertaumelten Zustand mit Vertiefungen 30 versehene Stirnseiten 31 aufweisen. Alternativ ist es auch möglich, dass die Stirnseiten als konkave Stirnseiten ausgebildet sind. Diese Formgebungen (Vertiefungen oder konkave Ausgestaltungen) vereinfachen den Umformvorgang, insbesondere das erwähnte Vertaumeln.
  • Die sich aus der 5 ergebende Querschnittsform des jeweiligen Doms 20 beziehungsweise 21 stellt den umgeformten Zustand, insbesondere den vertaumelten Zustand, dar und ist lediglich – der Anschauung halber – dort wiedergegeben, obwohl eine Einzelteildarstellung vorliegt. Entsprechendes gilt für die Endbereiche der Verbindungsbolzen 22, die ebenfalls durch Umformung, insbesondere Vertaumeln, an der Grundplatte 5 und dem Deckelement 7 befestigt werden.

Claims (12)

  1. Schwingscharnier für ein Fenster, insbesondere Wohndachfenster, mit einem an einem Blendrahmen des Fensters festlegbaren Rahmenlager und mit einem an einem Flügelrahmen des Fensters festlegbaren Flügellager, wobei das Rahmenlager einen Grundkörper aufweist, an dem zur Bildung einer Gleiterführung mindestens ein Zwischenelement und mindestens ein Deckelement mittels bolzenartiger Verbindungen befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, dass einstückig am Zwischenelement (6) auf dessen beiden Seiten (18, 19) bolzenartige Dome (20, 21) ausgebildet sind, die in Durchbrüche (16, 17) von Grundkörper (4) und Deckelement (7) eingreifen und dort durch Umformung den Grundkörper (4) und das Deckelement (7) festlegen.
  2. Schwingscharnier nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Dome (20, 21) durch die Umformung Hintergriffe zu den Durchbrüchen (16, 17) aufweisen.
  3. Schwingscharnier nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass durch die Umformung die Querschnitte zumindest von Teillängen der Dome (20, 21) verbreitert sind.
  4. Schwingscharnier nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dome (20, 21) vor der Umformung eine größere Länge aufweisen als die jeweilige Dickenabmessung von Grundkörper (4) und Deckelement (7).
  5. Schwingscharnier nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchbrüche (16, 17) an den Außenseiten (27) von dem Grundkörper (4) und dem Deckelement (7) als Senkdurchbrüche (28) ausgebildet sind.
  6. Schwingscharnier nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Dome (20, 21) vor der Umformung an ihren Stirnseiten (30) Vertiefungen (31) aufweisen.
  7. Schwingscharnier nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Dome (20, 21) vor der Umformung konkave Stirnseiten aufweisen.
  8. Schwingscharnier nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Umformung durch Vertaumeln erfolgt.
  9. Schwingscharnier nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (4) eine Grundplatte (5) ist.
  10. Schwingscharnier nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Zwischenelement (6) aus Kunststoff oder aus Metall, insbesondere Zink oder Stahl, besteht.
  11. Schwingscharnier nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (4) aus Metall, insbesondere Stahl, besteht.
  12. Schwingscharnier nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Deckelement (7) aus Metall, insbesondere Stahl, besteht.
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