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Die
Neuerung betrifft eine Vorrichtung zum Positionieren und/oder Zentrieren
von blechförmigen Körpern oder
Tafeln, insbesondere von Karosserieteilen im Kfz-Bau, mit einem Gehäuse, einem darin angeordneten
und abwechselnd beidseitig mit Druckmitteldruck, insbesondere mit
Luftdruck, zu beaufschlagenden, in einem Zylinder längsverschieblich und
dichtend geführten
Kolben, der wenigstens eine in Richtung ihrer Längsachse in abwechselnden Hubrichtungen
um ein begrenztes Maß verschiebliche
Schubstange antreibt, die in Aussparungen, Bohrungen oder dergleichen
der zu positionierenden und/oder zu zentrierenden blechförmigen Körper oder
Tafeln eingreift und sich auch wieder aus diesen Aussparungen herausbewegt.
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Stand der Technik
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Vorrichtungen
der vorbekannten Art werden in der Fachsprache auch mit „Stiftziehzylinder" bezeichnet. An dem
freien aus dem Gehäuse
heraustretenden Ende können
auswechselbare Werkzeugteile angeordnet sein, zum Beispiel konisch
verjüngende
Dorne oder dergleichen. Zu diesem Zweck können die Enden der betreffenden
Schubstange mit Aussparungen wie Bohrungen mit Gewinde versehen
sein, mit denen sich die betreffenden Teile auswechselbar kuppeln
lassen.
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Die
Zug- und Schubkräfte,
die auf die betreffende Schubstange ausgeübt werden können, sind durch die Kraft
begrenzt, die durch die jeweils druckwirksamen Fläche am Kolben
und durch den Druckmitteldruck aufgebracht werden kann. Der Druckmitteldruck,
insbesondere Pneumatikdruck, ist begrenzt und kann in der Regel
an den einzelnen Arbeitsstationen im Karosseriebau der Kfz-Industrie
nicht mehr verändert
werden. Auch die Bauabmessungen der Kolben-Zylindereinheiten, die
die Schubstange beim Stand der Technik direkt antreiben, sind konstruktionsbedingt
ebenfalls begrenzt. Bei Druckabfall besteht im übrigen die Möglichkeit,
dass sich die Schubstangen ungewollt zurückbewegen, so dass die zu zentrierenden
und/oder zu positionierenden Teile sich gegeneinander verschieben
oder herunterfallen können,
bevor sie dauerhaft, zum Beispiel durch Punktschweißen, Clinchen
oder Kleben, verbunden werden.
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Aufgabe
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Der
Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der vorausgesetzten
Art dahingehend zu verbessern, dass bei hohen Schub- und Zugkräften sich
ein Höchstmaß an Sicherheit
gegen unbeabsichtigtes Verschieben der betreffenden Schubstange
erzielen lässt.
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Lösung
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Die
Aufgabe wird durch den Schutzanspruch 1 oder 2 jeweils gelöst.
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Einige Vorteile
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Bei
der Lösung
nach 1 ist nur eine Schubstange in entgegengesetzten
Richtungen ihrer Längsachse über eine
Kniehebelgelenkanordnung hubangetrieben.
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Dagegen
sind bei der Lösung
nach Schutzanspruch 2 zwei Kniehebelgelenkanordnungen vorgesehen,
die von einer Kolben-Zylinder-Einheit über eine Kolbenstange synchron
und gleichzeitig durch jeweils eine Kniehebelgelenkanordnung angetrieben sind.
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Diese
Kniehebelgelenkanordnungen werden in ausgefahrenem Zustand, also
in ihrer Arbeitsstellung etwas über
die obere Totpunktlage gefahren, so dass sich eine Selbstverriegelung
der Kniehebelgelenkanordnung und damit auch eine Verriegelung der zugeordneten
Schubstange oder Schubstangen ergibt. Die betreffenden Kniehebelgelenkanordnungen können um
ein bis drei Grad über
ihre obere Totpunktlage hinausgefahren werden, so dass auch bei Druckausfall
oder Druckabfall die jeweils zugeordnete Schubstange sich nicht
ungewollt in ihre Längsachsrichtung
zurückbewegen
und dadurch die zu positionierenden und/oder zu zentrierenden Teile freigeben
kann.
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Durch
die Verwendung von Kniehebelgelenkanordnungen zum Antrieb der betreffenden Schubstange
lassen sich erheblich höhere
Zug- und Schubkräfte
in der kritischen Endlage aufbringen als bei konventionellen Vorrichtungen
dieser Art. Zum Beispiel können
die Zug- und Schubkräfte
zwei bis zehnmal, vorzugsweise drei- bis fünfmal höher sein als bei konventionellen
als Stiftzylinder ausgebildeten Vorrichtungen dieser Art.
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Werden
zwei Schubstangen in ein- und demselben Gehäuse mit ihren Längsachsen
parallel und mit Abstand zueinander angeordnet, so lassen sich diese
gemäß Schutzanspruch
2 durch nur eine Kolben-Zylinder-Einheit synchron und gemeinsam über die
getrennten Kniehebelgelenkanordnungen antreiben, so dass sich eine
besonders raumsparende Bauweise ergibt. Die Kolben-Zylinder-Einheit
wird sowohl bei den mit einer Schubstange als auch mit Schubstangen
ausgebildeten Vorrichtungen in dem Gehäuse integriert, was zu einer
kompakten Bauform beiträgt.
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Weitere erfinderische Ausgestaltungen
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Weitere
erfinderische Ausgestaltungen sind in den Schutzansprüchen 3 bis
22 beschrieben.
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Bei
der Ausführungsform
nach Schutzanspruch 3 ist die Kolben-Zylinder-Einheit zum Antrieb der
zugeordneten Schubstange außermittig
zur Längsachse
des Gehäuses
in demselben angeordnet, wobei die Kolbenstange der Kolben-Zylinder-Einheit parallel
zur Längsachse
der Schubstange verläuft.
Der gehäusefeste
Punkt für
einen Doppelhebel der Kniehebelgelenkanordnung liegt im Raum zwischen
den Längsachsen
der Kolbenstange und der Schubstange und ist über Lager, zum Beispiel Rollen
oder Nadellager, im Gehäuse
schwenkbeweglich gelagert.
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Dagegen
befindet sich gemäß Schutzanspruch
4 bei der Ausführungsform
mit zwei mit ihren Längsachsen
mit Abstand sowie parallel zueinander angeordneten Schubstangen
die antreibende Kolben-Zylinder-Einheit zwischen diesen beiden Schubstangen,
wobei die Längsachse
der Kolbenstange und damit der Kolben- Zylinder-Einheit parallel zu den beiden
Längsachsen
der anzutreibenden Schubstangen angeordnet ist. Die gehäusefesten
Schwenkachsen für
die beiden der jeweiligen Schubstange zugeordneten Schwenkachsen
liegen auf gegenüberliegenden
Seiten symmetrisch zur Längsachse
der Kolbenstange der Kolben-Zylinder-Einheit
und sind im Gehäuse
ebenfalls zum Beispiel über
Wälzlager, zum
Beispiel Nadellager, leichtgängig,
aber ortsunbeweglich angeordnet.
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Sowohl
bei der Ausführungsform
mit einer Schubstange als auch bei der Ausführungsform mit zwei Schubstangen
sind die betreffenden Schubstangen in dem Gehäuse durch beabstandete Lager – Gleitlager
oder Wälzlager – leichtgängig in
ihrer Längsachsrichtung
geführt
angeordnet.
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Gemäß Schutzanspruch
5 ist das Gehäuse durch
mindestens einen stirnseitig oder an einer Seitenfläche angeordneten,
abnehmbaren Deckel verschlossen ausgebildet, an dessen einer Stirnseite
die betreffende Schubstange oder die Schubstangen abgedichtet hervortritt.
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Schutzanspruch
5 beschreibt eine vorteilhafte Ausführungsform. Bei dieser ist
mit wenigstens einer gehäusefesten
Schwenkachse ein Handhebel verbunden, über welchen die Schubstange
oder die Schubstangen in ihrer Längsachse
in beiden Richtungen auch von Hand angetrieben werden können. Zum
Beispiel ist es auf diese Weise möglich, über einen Schwenkwinkel von
weniger als 180° die Schubstangen
jeweils in ihrer vollständig
aus dem Gehäuse ausgefahrenen
und ihrer vollständig
in das Gehäuse eingefahrenen
Stellung zu bewegen.
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Bei
der Ausführungsform
nach Patentanspruch 7 ist der Vorrichtung eine Stellungsgebervorrichtung
zugeordnet, mittels der sich durch Induktionsschalter, Pneumatikschalter
oder Mikroschalter die jeweilige Hubstellung der Schubstange – ggf. auch
durch Fernabfrage – anzeigen
lässt.
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Die
Schutzansprüche
8 bis 22 beschreiben sehr vorteilhafte, erfinderische Ausführungsformen.
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In
der Zeichnung ist die Neuerung – teils schematisch – an Ausführungsbeispielen
veranschaulicht. Es zeigen:
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1 eine
Vorrichtung mit einer Schubstange in der Seitenansicht, mit einem
Handhebel;
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2 eine
Ausführungsform
mit zwei parallel und mit Abstand zueinander angeordneten Schubstangen,
ebenfalls in der Seitenansicht, gleichfalls mit einem Handhebel;
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3 die
aus 1 ersichtliche Vorrichtung in der Draufsicht auf
das Inneneingerichte, wobei die Schubstange aus dem Gehäuse in ihrer
Maximalstellung herausgefahren wurde;
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4 die
aus 3 ersichtliche Vorrichtung, wobei die Schubstange
maximal in das Gehäuse
zurückgezogen
dargestellt ist;
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5 eine
Draufsicht auf das Inneneingerichte der aus 2 ersichtlichen
Vorrichtung, wobei beide Schubstangen maximal aus dem Gehäuse herausbewegt
dargestellt sind;
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6 die
aus 5 ersichtliche Vorrichtung, wobei die beiden Schubstangen
maximal in das Gehäuse
hineinbewegt dargestellt worden sind;
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7 eine
Draufsicht in Richtung des Pfeils A der 2 und
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8 eine
Seitenansicht in Richtung des Pfeils B der 2.
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Mit
dem Bezugszeichen 1 ist ein Gehäuse bezeichnet, das in allen
Ansichten rechteckförmig gestaltet
ist und allseitig weitgehend schmutz- und feuchtigkeitsdicht geschlossen
ausgebildet ist. Dadurch sind die im Inneren des Gehäuses 1 angeordneten
und nachfolgend noch zu beschreibenden Getriebeteile ebenfalls weitgehend
gegen Verschmutzung geschützt.
Das Gehäuse 1 kann
z. B. aus Aluminium oder aus einer Stahllegierung bestehen. Nicht
dargestellt ist, dass das Gehäuse 1 durch
einen oder durch mehrere Deckel verschließbar ausgebildet ist, um den
Zugang zum Innern des Gehäuses 1 zu
ermöglichen.
Die nicht dargestellten Deckel oder Gehäuseteile sind bevorzugt durch
Schrauben mit dem Gehäuse 1 lösbar verbunden
und können
im Bedarfsfalle durch Dichtungen auch abgedichtet oder in sonstiger
Weise passend und fugendicht und damit weitgehend staub- und feuchtigkeitsdicht
ausgebildet und/oder angeordnet sein.
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Bei
der aus den 1 bis 4 ersichtlichen
Ausführungsform
ist das Gehäuse 1 an
seiner oberen Stirnwand 2 mit einer Öffnung 3 versehen, durch
die eine Schubstange 4 hindurchtritt, die bei allen dargestellten
Ausführungsformen
im Querschnitt kreisrund ausgebildet sein kann. Im Bedarfsfalle kann
die Schubstange aber auch eine andere Querschnittsform aufweisen
oder auf ihren Längenabschnitten
unterschiedliche Querschnittsformen besitzen. Zum Beispiel kann
die Schubstange 4 an ihrem aus dem Gehäuse 1 ersichtlichen
freien Endabschnitt mit einer Profilierung, Abflachung oder Durchmesserverringerung
oder einer Schulter oder Absatz versehen sein, und hier nicht dargestellte Schraublöcher mit
oder ohne Gewinde besitzen, mit denen geeignete andere Vorrichtungsteile
wie Werkzeuge, Zentrierdornteile oder dergleichen zu verbinden sind
(nicht dargestellt). Die Schubstange 4 ist in Richtung
X bzw. Y in Richtung ihrer Längsachse
5 um ein begrenztes Maß hubbeweglich
angeordnet. Dabei wird die Schubstange 4 durch zwei in
Längsachsrichtungen
der Schubstange 4 mit Abstand zueinander angeordnete Lager 6 bzw. 7 leichtgängig und
verkantungssicher geführt.
Die Lager 6 und 7 können als Wälzlager oder Gleitlager ausgebildet
sein. Um das Innere des Gehäuses 1 vor
Schmutz und Feuchtigkeit, zum Beispiel gegen den Einfall von Schweißspritzer
zu schützen,
kann die Öffnung 3 mit
einer geeigneten Dichtung versehen sein, die dichtend an der äußeren Mantelfläche 8 der
Schubstange 4 anliegt (nicht dargestellt).
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Im
seitlichen Abstand zur Längsachse 5 der Schubstange 4 mit
Abstand zu der äußeren Mantelfläche 8 der
Schubstange 4 ist im Gehäuse 1 ein Zylinder 9 angeordnet,
in Richtung dessen Längsachse 10 ein
Kolben 11 längsverschieblich
und dichtend geführt
ist. Den beiderseits des Kolbens 11 gebildeten Zylinderräumen ist
je ein Kanal 12 bzw. 13 zugeordnet, der an die
nicht dargestellte Druckmittelzufuhr, und zwar z. B. an eine Druckluftquelle,
angeschlossen ist. Durch die Kanäle 12 und 13 lässt sich
gesteuert und abwechselnd zu den beiderseits des Kolbens 11 gebildeten
Zylinderseiten Druckmittel, insbesondere Druckluft, zuführen, was
eine entsprechende Verschiebung des Kolbens 11 in Richtung
X bzw. Y parallel zur Schubstange 4 zur Folge hat. Dabei
wird eine mit dem Kolben 11 verbundene Kolbenstange 14 ebenfalls
in Richtung X bzw. Y bewegt. Die Kolbenstange 14 ist über eine
Gelenkachse 15 oder eine Lasche oder ein Laschenpaar 16 und
einen Schwenkbolzen 17 mit einem Doppelhebelkörper 18 verbunden,
der an dem einen Ende ebenfalls einen Schwenkbolzen 19 aufnimmt,
der mit einer Lasche oder mit einem Laschenpaar 20 schwenkbeweglich verbunden
ist, das über
einen Bolzen 21 mit dem Endabschnitt der Schubstange 4 schwenkbeweglich
gekuppelt ist. Der Doppelhebelkörper 18 ist
in seinem mittleren Längenbereich über eine
im Gehäuse 1 ortsunbewegliche
Schwenkachse 22 schwenkbeweglich gelagert. Dadurch wird
insgesamt eine Kniehebelgelenkanordnung gebildet, was eine entsprechende Übersetzung
der Kräfte
zur Folge hat.
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In 3 ist
der Kanal 12 an die Druckmittelzufuhr angeschlossen, so
dass der Kolben 11 in seine Endlage in Richtung X verschoben
wurde. Über die
Kolbenstange 14 wurde ebenfalls die Kniehebelgelenkanordnung 16, 18, 20 um
die gehäusefeste Schwenkachse 22 so
geschwenkt, dass die Schubstange 4 in Richtung Y aus dem
Gehäuse 1 herausgeschoben
wurde. Hierbei durchgreift sie nicht dargestellte Öffnungen
von blechförmigen
Körpern
oder Tafeln, um diese zu positionieren oder zu zentrieren (nicht
dargestellt), bis diese dauerhaft, zum Beispiel durch Punktschweißen, Clinchen
oder Kleben miteinander verbunden sind.
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In
der aus 4 ersichtlichen Stellung wurde der
Kanal 12 entlüftet
und der Kanal 13 an die Druckmittelquelle angeschlossen,
so dass der Kolben 11 in Richtung Y verschoben wurde, was über die
Kolbenstange 14 eine entsprechende Verschwenkung des Doppelhebelkörpers 18 um
die gehäusefeste Schwenkachse 22 zur
Folge hatte. Hierdurch wurde die Schubstange 4 in das Gehäuse 1 eingezogen,
so dass sie aus den Öffnungen
von zu positionierenden und/oder zu zentrierenden blechförmigen Teilen
oder Tafeln herausbewegt wurde (ebenfalls nicht dargestellt).
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In 3,
also in der ausgeschobenen Stellung der Schubstange 4,
wurde die Kniehebelgelenkanordnung etwas über die Totpunktlage hinausbewegt,
um zwar vorzugsweise um etwa zwei Grad, so dass in 3 die
Anordnung verriegelt ist. Kommt es hier zu einem Druckmittelabfall,
so können
sich die Teile nicht gegeneinander bewegen, da über die Kniehebelgelenkanordnung
auch die Schubstange 4 in ihrer Lage blockiert ist. Durch Übersetzung
mittels des Kniehebelgelenks können
große
Hub- und Schubkräfte
in der kritischen Endlage beim Stiftziehen überwunden werden. Dies ist
deshalb erforderlich, weil die Schubstange 4 oftmals in
den Bohrungen oder Öffnungen
der miteinander zu zentrierenden oder zu positionierenden blechförmigen Teile oder
Tafeln reibt, so dass der Kraftschluss beim Hineinschieben oder
Herausziehen der Schubstange 4 überwunden werden muss. Während beim
Stand der Technik hierbei Schwierigkeiten auftraten, können infolge
der Kniehebelgelenkübersetzung
hohe Zieh- und Schubkräfte
aufgebracht werden, so dass diese Schwierigkeiten nicht mehr eintreten.
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Die
gehäusefeste
Achse 22 kann aus dem Gehäuse 1 seitlich herausgeführt sein,
derart, dass an dem herausgeführten
Achsstummel ein Vierkant 23 angeformt ist, auf den ein
Handhebel 24 mit einem Kupplungsauge 25 formschlüssig verbunden
ist. Der Handhebel 24 ist in Richtung C bzw. D um den Winkel α (1)
schwenkbeweglich angeordnet. Der Winkel α kann je nach den Betriebsbedingungen
gewählt
werden, zum Beispiel 90° oder
kleiner sein. Bei der dargestellten Ausführungsform beträgt er 80°. Der Schwenkwinkel α definiert
jeweils die Endhubstellungen der Schubstange 4 in ihrer
vollständig ausgefahrenen
Stellung (3) und ihrer vollständig eingefahrenen
Stellung (4). Wie man aus 7 und 8 erkennt,
ist außerdem
der Handhebel 24 um den Winkel β von der Außenseite 26 des Gehäuses 1 abgekröpft. Der
Winkel β ist
ein spitzer Winkel. Er beträgt
zwischen 15° und
35°, bei
der dargestellten Ausführungsform
ist der Winkel β 16°.
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Durch
den Handhebel 24 lässt
sich die Schubstange 4 sowohl in Richtung X als auch in Richtung
Y bewegen. Dies ist vorteilhaft, falls beim Einrichten die Schubstange 4 schnell
in ihre vollständig
ausgeschobene Stellung (3), also in Richtung Y oder
auch in ihre ganz oder teilweise eingeschobene Stellung – Richtung
X – bewegt
werden soll – 4.
Außerdem
kann auf diese Art und Weise bei Energieausfall, oder wenn gar keine
Energie zur Verfügung
steht die Vorrichtung bestimmungsgemäß verwendet werden. Es ist
zum Beispiel auch möglich, die
Vorrichtung überall
dort einzusetzen, wo gar keine Druckmittel, zum Beispiel gar kein
Druckluftanschluss zur Verfügung
steht. In diesem Fall wird die Vorrichtung ausschließlich über den
Handhebel 24 bedient.
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Das
Bezugszeichen 27 bezeichnet eine als Kassette ausgebildete
Stellungsgebervorrichtung. Die Stellungsgebervorrichtung 27 kann
mit wenigstens einem Mikroschalter oder Pneumatikschalter oder induktiven
Schalter ausgerüstet
sein. Durch die Stellungsgebervorrichtung 27 lässt sich
die Position der Kolbenstange 14 und damit indirekt auch
die Position der Schubstange 4 detektieren und zum Beispiel
an einem Kontrollstand (nicht dargestellt) fernabfragen. Die Kassette 27 kann
austauschbar in einem Schlitz an der Seite des Gehäuses 1 angeordnet sein,
so dass je nach den Betriebsbedingungen die Kassette 27 austauschbar
ist. Dies ist auch im Fall von Wartungs- oder Reparaturarbeiten
leicht möglich.
Die Kassette 27 greift mit ihrem Gehäuse möglichst fugendicht in die Aussparung
des Gehäuses 1 ein,
so dass kein Schmutz und keine Feuchtigkeit in das Innere des Gehäuses 1 eindringen
kann. Eine Schaltfahne 28 bedämpft die Kassette 27 bzw.
einen Mikroschalter oder induktiven Schalter, um entsprechende Signale
auszulösen.
Die Kassette 27 kann auch in eine Folgesteuerung einer
Fertigungslinie einbezogen sein (nicht dargestellt), um zum Beispiel entsprechend
der Stellung der Schubstange 4 die Druckmittelzufuhr durch
den Kanal 12 oder 13 zu steuern oder zu regeln.
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Bei
der Ausführungsform
nach den 2 sowie 5 und 6 ist
das Gehäuse
mit dem Bezugszeichen 29 bezeichnet. Prinzipiell kann das
Gehäuse 29 so
ausgebildet werden, wie das Gehäuse 1, also
ebenfalls weitgehend schmutzdicht nach außen gekapselt sein und ebenfalls
in allen möglichen
Ansichtsrichtungen, also sowohl in den aus 2 sowie 5 und 6 ersichtlichen
Seitenansichten wie auch in den Stirnansichten eine rechteckförmige Grundgestalt
aufweisen und aus den gleichen Materialien wie das Gehäuse 1 bestehen.
Es können
eine oder mehrere Klappen oder Deckel vorgesehen sein, um den Zugang
zum Innern zu ermöglichen
und die Deckel oder Klappen können
durch Schrauben, vorzugsweise Senkschrauben, mit dem Gehäuse 29 verbunden
sein (nicht dargestellt). Bei dieser Ausführungsform sind mit Abstand
sowie parallel mit ihren Längsachsen 31, 32 parallel
zueinander zwei Schubstangen 33 und 34 angeordnet,
die durch Öffnungen 35 bzw. 36 aus
dem Gehäuse 29 nach
außen
aus der Stirnwand 30 heraustreten. Die Schubstangen 33 und 34 können in
diesen Öffnungen 35 und 36 durch nicht
dargestellte Dichtungen schmutz- und feuchtigkeitsdicht abgedichtet
sein, die mit den äußeren Mantelflächen 37 und 38 der
Schubstangen 33 und 34 dichtend zusammenwirken.
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Zwischen
den beiden Schubstangen 33 und 34 ist in dem Gehäuse 29 eine
aus einem Zylinder 39 und einem Kolben 40 bestehende
Kolben-Zylinder-Einheit angeordnet. Innerhalb des Zylinders 39 ist
der Kolben 40 längsverschieblich
und dichtend in Richtung X bzw. Y geführt. Den beiderseits des Kolbens 40 angeordneten
Zylinderräumen
wird durch je einen Kanal 41 bzw. 42 Druckmittel,
insbesondere Druckluft, von einer nicht dargestellten Druckmittelquelle
zugeführt,
so dass eine mit dem Kolben 40 verbundene Kolbenstange 43 sich
ebenfalls in Richtung X bzw. Y bewegt. An dem freien Ende der Kolbenstange 43 ist
ein Schwenkbolzen 44 angeordnet, mit dem zwei Laschen 45 bzw. 46 oder
auch Laschenpaare schwenkbeweglich gekuppelt sind. Die Laschen 45, 46 bzw.
Laschenpaare sind durch Schwenkbolzen 47 bzw. 48 mit
je einem Doppelhebelkörper 49 bzw. 50 schwenkbeweglich
gekuppelt, wobei jeder der Doppelhebelkörper 49 bis 50 um
je eine gehäusefeste
Schwenkachse 51 bzw. 52 schwenkbeweglich gekuppelt
ist. Am anderen Ende ist jeder Doppelhebelkörper 49 bzw. 50 über je einen Schwenkbolzen 53 bzw. 54 mit
je einer Lasche 55 bzw. 56 schwenkbeweglich gekuppelt,
die an ihrem Ende über
je einen Bolzen 57 bzw. 58 schwenkbeweglich mit
der zugeordneten Schubstange 33 bzw. 34 gekuppelt
ist. Bei der dargestellten Ausführungsform
ist die Anordnung so getroffen, dass die Laschen 45 und 46 sowie
sämtliche
Bolzen 47, 48 und Doppelhebelkörper 49, 50 sowie
Schwenkbolzen 53, 54, Laschen 55, 56 und
Bolzen 57, 58 jeweils symmetrisch zur Längsachse 59 der
Kolbenstange 43 angeordnet sind. Auch die Längsachsen 31 und 32 der Schubstangen 33, 34 sind
symmetrisch zur Kolbenstange 43 angeordnet. Die verschiedenen
Doppelhebelkörper 49, 50 sowie
Schwenkachsen 57, 58, 53, 54, 51, 52, 47, 48, 44 und
Laschen 55, 56, 45, 46, bilden
jeweils Kniehebelgelenkanordnungen. 5 zeigt
dabei den ausgefahrenen Zustand der Schubstangen 33 und 34,
bei welcher die beiden Kniehebelgelenkanordnungen etwas über die
Totpunktlage, vorzugsweise etwa ein bis zwei Grad über die
Totpunktlage, herausgefahren wurden, so dass sie verriegelt sind.
Ein Druckabfall innerhalb des Zylinders 39 kann somit nicht
zu einem ungewollten Zurückfahren
der Schubstangen 33 und 34 führen.
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6 zeigt
dagegen die in das Gehäuse 1 eingefahrenen
Schubstangen 33 und 34, bei denen sie gegenüber 5 nur
noch um einen geringen Betrag aus dem Gehäuse 29 herausragen.
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Im übrigen kann
auch bei dieser Ausführungsform
das Gehäuse 1 aus
Aluminium oder einer Stahllegierung bestehen.
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Beide
Schubstangen 33 und 34 sind durch je zwei in Längsachsrichtung
beabstandete Lager 60, 61 bzw. 62, 63 leichtgängig geführt. Wie
bei der Ausführungsform
nach 1 sowie 3 und 4 können diese
Lager als Wälzlager
oder als Gleitlager ausgestaltet sein (nicht dargestellt).
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In 5 und 6 ist
wiederum eine als Kassette ausgebildete Stellungsabfragevorrichtung in
Form eines Induktivschalters, Mikroschalters oder Pneumatikschalters
angeordnet, deren Daten ggf. über
ein Kabel an einen zentralen Kommandostand fernübermittelbar sind (nicht dargestellt).
Die Kassette 64 wird durch eine Schaltfahne 65 bedämpft, die
in diesem Fall der Schubstange 34 zugeordnet ist. Die Kassette 64 kann
auch an anderer Stelle vorgesehen sein als in der Zeichnung dargestellt.
Die Kassette 64 ist wie bei der Ausführungsform nach 1 sowie 3 und 4 in
einem Längsschlitz
des Gehäuses 29 fugendicht
sowie staub- und flüssigkeitsdicht angeordnet
und ist auswechselbar, um sie auf andere Betriebsverhältnisse
ggf. umzurüsten,
zu warten oder zu reparieren. Von einer Schaltfahne 65,
die der Schubstange 34 zugeordnet ist, wird die Kassette 64 bedampft
und zeigt dadurch ebenfalls die Stellung der Schubstange 33 an,
die sich synchron mit der Schubstange 34 in Richtung X
oder Y bewegt.
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Auf
einer der Achsen, zum Beispiel auf der gehäusefesten Achse 51 ist
ebenso wie bei der Ausführungsform
nach den 1 sowie 3 und 4 ein
Handhebel 24 mit einem Kupplungsauge 25 auf einem
Vierkant 23 aufgesteckt, der materialmäßig einstückig mit der gehäusefesten
Achse 51 ausgebildet ist. Der Handhebel 24 kann
im übrigen
um den gleichen Winkel α schwenkbar
sein wie bei der Ausführungsform
nach 1 sowie 3 und 4. Im übrigen kann
der Handhebel 24 identisch wie der Handhebel 24 bei
der Ausführungsform
nach den 1 und 2 sowie 3 und 4 gestaltet sein,
so dass eine wechselweise Verwendung sowohl bei der Ausführungsform
nach 1 wie bei der Ausführungsform nach 2 möglich ist.
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Die
in den Schutzansprüchen
und in der Beschreibung beschriebenen sowie aus der Zeichnung ersichtlichen
Merkmale können
sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen für die Verwirklichung
der Neuerung wesentlich sein.
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- 1
- Gehäuse
- 2
- Stirnwand
- 3
- Öffnung
- 4
- Schubstange
- 5
- Längsachse
- 6
- Lager
- 7
- „
- 8
- Mantelfläche
- 9
- Zylinder
- 10
- Längsachse
- 11
- Kolben
- 12
- Kanal
- 13
- „
- 14
- Kolbenstange
- 15
- Gelenkachse
- 16
- Lasche,
Laschenpaar
- 17
- Schwenkbolzen
- 18
- Doppelhebelkörper
- 19
- Schwenkbolzen
- 20
- Lasche,
Laschenpaar
- 21
- Bolzen
- 22
- Schwenkachse
- 23
- Vierkant
- 24
- Handhebel
- 25
- Kupplungsauge
- 26
- Außenseite
- 27
- Kassette,
Stellungsgebervorrichtung
- 28
- Schaltfahne
- 29
- Gehäuse
- 30
- Stirnwand
- 31
- Längsachse
- 32
- „
- 33
- Schubstange
- 34
- „
- 35
- Öffnung
- 36
- „
- 37
- Mantelfläche
- 38
- „
- 39
- Zylinder
- 40
- Kolben
- 41
- Kanal
- 42
- „
- 43
- Kolbenstange
- 44
- Schwenkbolzen
- 45
- Lasche
- 46
- „
- 47
- Schwenkbolzen
- 48
- „
- 49
- Doppelhebelkörper
- 50
- „
- 51
- Schwenkachse
- 52
- „
- 53
- Schwenkbolzen
- 54
- „
- 55
- Lasche
- 56
- „
- 57
- Bolzen
- 58
- „
- 59
- Längsachse
- 60
- Lager
- 61
- „
- 62
- Lager
- 63
- „
- 64
- Kassette
- 65
- Schaltfahne
- A
- Ansichtsrichtung
- B
- „
- C
- Schwenkrichtung
des Handhebels 24
- D
- „ „ „
- X
- Hubrichtung
einer Schubstange
- Y
- „ „ „
- α
- Schwenkwinkel
des Handhebels 24
- β
- Abkröpfung des
Handhebels in Bezug auf die Seitenfläche 26 des Gehäuses 1 bzw. 29