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Die
Erfindung betrifft ein Schloss mit zwei in einem Schlossgehäuse
im eingebauten Zustand des Schlosses übereinander angeordneten
und miteinander mittels eines Bewegungskopplungsgliedes bewegungsgekoppelten
Drückernüssen zum Zurückziehen einer
Falle entweder durch Drehen der einen oder der anderen Drückernuss.
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Ein
Schloss der gattungsgemäßen Art ist beispielsweise
aus der
DE 101 64
095 A1 vorbekannt. Die beiden Nüsse liegen dicht
nebeneinander. Jede Nuss besitzt einen radial nach außen
weisenden Vorsprung. An diesen greifen Kugeln einer Kugelkette an,
so dass eine Synchronbetätigung beider Nüsse möglich
ist.
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Ein
mit einer Doppelnuss ausgestattetes Schloss beschreibt darüber
hinaus die
US 5,495,731 . Ein ähnliches
Schloss wird von der
EP
0 619 409 B1 beschrieben. Auch die
DE 694 23 084 T2 beschreibt ein
Schloss mit einer Doppelnuss.
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Das
gattungsgemäße Schloss zeichnet sich dadurch aus,
dass die beiden Nüsse jeweils einen anderen Abstand zu
einem Schließzylinder aufweisen. Im eingebauten Zustand
liegen die beiden Nüsse oberhalb des Schließzylinders.
Die untere Nuss besitzt einen Abstand von 72 mm zur Drehachse des Schließzylinders.
Die obere Nuss besitzt einen Abstand von 92 mm zur Drehachse des
Schließzylinders. Zufolge dieser Ausgestaltung können
die Schlösser wahlweise an entsprechend ausgestatteten
Türen verwendet werden.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein gattungsgemäßes
Schloss herstellungstechnisch einfacher zu gestalten.
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Gelöst
wird die Aufgabe durch die in den Ansprüchen angegebene
Erfindung, wobei jeder Anspruch eine eigenständige Lösung
der Aufgabe darstellt und mit jedem weiteren Anspruch kombinierbar ist.
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Zunächst
und im Wesentlichen ist vorgesehen, dass das Bewegungskopplungsglied
mindestens ein Zahnrad ist, welches mit Zahnsegmentabschnitten der
Drückernuss kämmt. Die beiden Drückernüsse
können den erforderlichen geringen Abstand von 20 mm zueinander
aufweisen. Das Zahnsegment liegt etwas seitlich versetzt zu der
Verbindungslinie der Drehzentren der beiden Drückernüsse.
Der Radius des Zahnrades ist geringer als der Radius des Zahnsegmentes
der beiden Drückernüsse. Bei den Zahnsegmenten
handelt es sich bevorzugt um eingeprägte Zähne
in den Umfangsrand der einstückigen Drückernüsse.
Die Zahnsegmentabschnitte sind somit einstückig der jeweiligen
Drückernuss angeformt. Zufolge des gegenseitigen Zahneingriffs
bewegen sich die Drückernüsse synchron in gleicher
Richtung, wenn eine der beiden Drückernüsse gedreht
wird. Bei einem lediglich mit einer Drückernuss ausgestatteten
Schloss wird eine Drückerfeder verwendet, um die Drückernuss
wieder in ihre Ausgangsstellung zurückzudrehen, wenn sie
von einem Drücker zwecks Rückzug der Falle gedreht
worden ist. Zufolge einer erfindungsgemäßen bevorzugten
Ausgestaltung besitzt lediglich die untere Drückernuss
einen Federangriffsarm, an den ein Federschieber angreift, der von
einer Druckfeder beaufschlagt wird. Nur die obere Drückernuss
besitzt einen Fallenrückzugsarm, mit dem die Falle zurückgezogen
werden kann. Sämtliche der zuvor genannten Elemente können
auf einem Gehäusemodul angeordnet sein. Dieses Gehäusemodul
kann gegen ein anderes Gehäusemodul ausgetaucht werden,
beispielweise gegen ein Gehäusemodul, welches lediglich
eine obere Drückernuss oder ein solches Gehäusemodul,
welches lediglich eine untere Drückernuss aufweist. In
diesen Fällen besitzt die jeweils einzige Drückernuss
sowohl einen Federangriffsarm als auch einen Fallenrückzugsarm.
Ist lediglich eine untere Drückernuss vorgesehen, so ist
der Fallenrückzugsarm entsprechend länger ausgebildet.
Das Gehäu semodul besitzt darüber hinaus eine Befestigungsöffnung,
durch welche eine Befestigungsschraube greifen kann. Die untere
Nuss kann eine radial abragende Anschlagschulter ausbilden. Diese
schlägt bei einer Drückernussverschwenkung um
etwa 35,5° gegen eine Umfangsfläche der zu oberst
liegenden Nuss. Hierdurch ist in einfacher Weise eine Schwenkbegrenzung
gegeben.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden nachfolgend anhand beigefügter Zeichnungen
erläutert. Es zeigen:
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1 in
der Draufsicht ein erfindungsgemäßes Schloss mit
gestrichelt dargestelltem Fallenschwanz,
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2 in
vergrößerter Darstellung das zwei Nüsse
aufweisende Gehäusemodul 11 in der Ausgangsstellung,
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3 das
Gehäusemodul 11 mit gedrehten Drückernüssen,
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4 ein
Gehäusemodul 11' mit nur einer oberen Drückernuss
und
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5 ein
Gehäusemodul 11'' mit nur einer unteren Drückernuss.
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Das
Schloss besitzt ein Schlossgehäuse 1. Das Schlossgehäuse 1 besitzt
im eingebauten Zustand untenliegend eine Einstecköffnung
für einen Schließzylinder. Dieser befindet sich
um das Dornmaß rückwärtig versetzt zu
einem Stulp 8.
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Um
das gleiche Maß rückwärtig versetzt zum Stulp 8 liegen
oberhalb der Einstecköffnung 9 zwei Drückernüsse 2, 3,
die einem Gehäusemodul zugeordnet sind.
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Das
Gehäusemodul 11, welches vergrößert in
den 2 und 3 dargestellt ist, kann in eine entsprechend
geformte Ausnehmung des Schlossgehäuses eingesetzt werden,
wenn zuvor der Schlossdeckel abgenommen wird.
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Das
Gehäusemodul 11 besitzt einen Funktionselementeträger,
der beispielsweise aus einem Metall spritzgegossen ist. Dieser Funktionselementeträger
trägt zunächst eine obere Drückernuss 2,
die einen nach oben ragenden Fallenrückzugsarm 13 aufweist,
der an einem Mitnahmevorsprung 19 eines Fallenschwanzes 18 der
Falle 4 angreift.
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Schräg
unterhalb der Drückernuss 2 befindet sich in einer
Aussparung ein Zahnrad 5, dessen Durchmesser kleiner ist
als der Durchmesser der Drückernuss 2. Unterhalb
der oberen Drückernuss 2 befindet sich eine untere
Drückernuss 3. Unter der unteren Drückernuss 3 befindet
sich eine Befestigungsöffnung 10 zum Durchtritt
einer Befestigungsschraube. Neben der Befestigungsöffnung 10 befindet
sich eine Druckfeder 17, die einen Federschieber 16 beaufschlagt.
Die Druckfeder 16 befindet sich in einer Aussparung des
Funktionselementeträgers. Der Federschieber 16 ist
ebenfalls in einer entsprechenden Aussparung des Funktionselementeträgers geführt.
Das der Druckfeder 17 gegenüberliegende Ende des
Federschiebers 16 stützt sich an einem Federangriffsarm 12 der
unten liegenden Drückernuss 3 ab. Der Federangriffsarm 12 ragt
in etwa radial von der unten liegenden Drückernuss 3 ab.
An den Federangriffsarm schließt sich eine auf einer Umfangskonturlinie
um das Zentrum der unteren Drückernuss verlaufende Verzahnung
an, die ein Zahnsegment 7 bildet, welches mit der Verzahnung
des Zahnrades 5 kämmt. Die Verzahnung 7 ist
materialeinheitlich der unteren Drückernuss 3 angeformt.
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Auch
die obere Drückernuss 2 bildet eine derartige,
materialeinheitliche Umfangsteilverzahnung 6, die mit dem
Zahnrad 5 kämmt. Da die Radien der Um fangsteilverzahnung 6 der
oberen Drückernuss 2 und die Umfangsteilverzahnung 7 der
unteren Drückernuss 3 gleich sind, bewegen sich
die beiden Drückernüsse 2, 3 synchron
zueinander, wenn eine der beiden Drückernüsse
gedreht wird. Die 3 zeigt das Gehäusemodul 11 mit
gedrehten Drückernüssen 2, 3.
Diese Stellung kann entweder dadurch erreicht werden, dass die obere
Drückernuss 2 gedreht wird oder dass die untere
Drückernuss 3 gedreht wird. Die Bewegung wird über
das Zahnrad 5 von der einen auf die jeweils andere Drückernuss übertragen.
Einhergehend mit dieser Drehverlagerung der Drückernüsse 2, 3 wird
der Fallenrückzugsarm 13 um 35° verschwenkt,
so dass die Falle 4 zurückgezogen werden kann.
Um den gleichen Schwenkwinkel wird der Federangriffsarm 12 von seiner
in der 2 dargestellten Anschlagstellung gegen das Zahnrad 5 schwenkverlagert.
Einhergehend damit wird der Federschieber 16 linearverlagert und
die Druckfeder 17 gespannt.
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Die
Drehbewegung ist anschlagbegrenzt. Hierzu besitzt die untere Drückernuss
einen radial abragenden Fortsatz, der eine Anschlagschulter 14 aufweist.
Die Anschlagschulter 14 ist der Rundung einer Umfangsfläche 15 der
oben liegenden Drückernuss 2 angepasst. In der
in 3 dargestellten Schwenkendstellung schlägt
die Anschlagschulter 14 der unteren Drückernuss 3 gegen
die Umfangsfläche 15 der oberen Drückernuss 2 an,
so dass ein Weiterdrehen nicht mehr möglich ist.
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Wird
der Drücker losgelassen, so kann sich die Druckfeder 17 entspannen.
Sie verschiebt den Federschieber 16 nach oben. Dieser greift
am Federangriffsarm 12 an und verdreht die untere Drückernuss 3 bis
in eine Anschlagstellung. Zufolge der Getriebekopplung der beiden
Drückernüsse 2, 3 über das
Zahnrad 5 dreht sich die obere Drückernuss 2 wieder
in die in 3 dargestellte Ausgangsstellung zurück.
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Die 4 zeigt
ein Gehäusemodul 11, welches einen andersgestalteten
Funktionselementeträger aufweist. Die Umrisskontur des
Gehäusemoduls 11' entspricht jedoch der Umrisskontur
des Gehäusemoduls 11, so dass das Gehäusemodul 11' anstelle des
Gehäusemoduls 11 in die entsprechende Aussparung
des Schlossgehäuses 1 eingesetzt werden kann.
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Selbiges
gilt für das in der 5 dargestellte andersgestaltete
Gehäusemodul 11''. Auch dieses Gehäusemodul
kann anstelle des Gehäusemoduls 11 in die entsprechende
Aussparung des Schlossgehäuses 1 eingesetzt werden.
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Das
in der 4 dargestellte Gehäusemodul besitzt lediglich
eine obere Drückernuss 2'. Die untere Drückernuss
fehlt. Demzufolge bildet die obere Drückernuss 2' nicht
nur einen Fallenrückzugsarm 13' sondern auch einen
Federangriffsarm 12' aus, an dem ein verlängerter
Federschieber 16' angreift. Auch hier wird der Federschieber 16' von
einer Druckfeder 17' beaufschlagt, die in einer muldenförmigen
Aussparung des Gehäusemoduls 11' einliegt.
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Das
in der 5 dargestellte Gehäusemodul 11'' besitzt
lediglich eine untere Drückernuss 3', die neben
dem Federangriffsarm 12'' auch noch einen Fallenrückzugsarm 13'' ausbildet.
Dieser Fallenrückzugsarm 13'' ist allerdings länger
gestaltet als der Fallenrückzugsarm 13 bzw. der
Fallenrückzugsarm 13'. Ein Führungszapfen 20 des
Funktionselementeträgers, welcher die Nuss 3' und
die Drückernussfederanordnung trägt, greift hier
in einen Führungsschlitz 21 des Federrückzugsarm 13'' ein.
Auch hier besitzt das Gehäusemodul 11'' eine Mulde,
in der die mit dem Federschieber zusammenwirkende Druckfeder 17'' einliegt.
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Alle
offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich.
In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt
der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen
(Abschrift der Voranmeldung) vollin haltlich mit einbezogen, auch
zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender
Anmeldung mit aufzunehmen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10164095
A1 [0002]
- - US 5495731 [0003]
- - EP 0619409 B1 [0003]
- - DE 69423084 T2 [0003]