DE202007000173U1 - Punktionseinheit mit einem Drainagekatheter - Google Patents
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Abstract
Punktionseinheit
(1) mit einem insbesondere flexiblem, schlauchförmigen Drainagekatheter (2) zum
Entfernen von Flüssigkeiten
aus Körperhöhlen, wobei der
Drainagekatheter (2) ein in Gebrauchslage außerhalb des Körpers angeordnetes
Mehrwegeventil (3) aufweist und mittels einer in seinem Inneren
befindlichen Kanüle
(4) durch deren Einstechen in die Körperhöhle wenigstens teilweise in
diese einführbar
ist und wobei die Kanüle
4 nach dem Einführen
des Drainagekatheters (2) durch das Mehrwegeventil (3) zurückziehbar
und entfernbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass dem Mehrwegeventil
(3) benachbart auf dessen dem Drainagekatheter (3) oder dem Körper in Gebrauchslage
abgewandter Seite ein von der Kanüle (4) durchsetzbarer oder
durchstechbarer Pfropfen (6) aus Dichtungswerkstoff vorgesehen ist,
der während
der Bewegung der Kanüle
(4) dichtend an dieser anliegt und eine die Kanüle (4) umfassende, selbst schließende Öffnung (7) aufweist.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Punktionseinheit mit einem insbesondere flexiblen, schlauchförmigen Drainagekatheter zum Entfernen von Flüssigkeiten aus Körperhöhlen, wobei der Drainagekatheter ein in Gebrauchslage außerhalb des Körpers angeordnetes Mehrwegeventil aufweist und mittels einer in seinem Inneren befindlichen Kanüle durch deren Einstechen in die Körperhöhle wenigstens teilweise in diese einführbar ist und wobei die Kanüle nach dem Einführen des Drainagekatheters durch das Mehrwegeventil zurückziehbar und entfernbar ist.
- Derartige Punktionseinheiten oder Punktionssets werden benötigt, um beispielsweise im Thorax-Bereich Proben entnehmen zu können. In diesem Falle besteht eine besondere Gefahr darin, dass die Lunge angestochen werden könnte, wenn sich der Patient beispielsweise bewegt.
- Die bekannten Punktionseinheiten sehen deshalb vor, dass die Kanüle in einer elastischen Umhüllung geführt ist. Mit Hilfe der Kanüle kann der zur Probenentnahme erforderliche Kanal eingestochen werden, wobei über die Kanüle auch Betäubungsmittel eingespritzt werden können. Nach dem Einstich wird die Kanüle entfernt, so dass nur die elastische Umhüllung als Drainagekatheter im Körper verbleibt.
- Um bei dem Herausziehen der Kanüle ein unbeabsichtigtes Austreten von Flüssigkeit zu verhindern, muss bei den bisher bekannten Punktionseinheiten der außenseitige Bereich des Mehrwegeventils mit einem Finger, zum Beispiel mit dem Daumen, verschlossen werden. Dies ist umständlich und außerdem auch unsicher.
- Es besteht deshalb die Aufgabe, eine Punktionseinheit der eingangs genannten Art zu schaffen, bei welcher es nicht auf die Geschicklichkeit des Benutzers ankommt, um das ungewollte Austreten von Flüssigkeiten bei oder nach dem Entnehmen der Kanüle zu verhindern.
- Zur Lösung dieser scheinbar widersprüchlichen Aufgabe ist die eingangs definierte Punktionseinheit dadurch gekennzeichnet, dass dem Mehrwegeventil benachbart auf dessen dem Drainagekatheter oder Drainageschlauch oder dem Körper in Gebrauchslage abgewandter Seite ein von der Kanüle durchsetzbarer oder durchstechbarer Pfropfen aus nachgiebigen Dichtungswerkstoff vorgesehen ist, der während der Bewegung der Kanüle unter Druck an dieser anliegt und eine die Kanüle umfassende, selbstschließende Öffnung aufweist. Auf diese Weise wird erreicht, dass der Drainagekatheter beim und nach dem Herausziehen der Kanüle im Bereich des erfindungsgemäßen Dichtungspfropfens automatisch verschlossen wird. Gleichzeitig erlaubt dieser Pfropfen, dass durch ihn hindurch über das Mehrwegeventil später auch zuzuführende Arzneimittel oder eine Schlauchleitung oder Spritze angeschlossen werden können.
- Eine besonders zweckmäßige Ausführungsform kann dabei darin bestehen, dass der Pfropfen aus durchstechbarem Werkstoff und die Öffnung in dem Pfropfen durch das Einstechen der Kanüle bei ihrem Einführen in den Drainagekatheter gebildet ist. Zunächst weist also der Pfropfen keine Öffnung auf, sondern diese entsteht mit dem Einbringen der Kanüle in den Drainagekatheter, so dass der Werkstoff des Pfropfens von der Kanüle bei dem Einstechen etwas verdrängt werden muss und dadurch automatisch dicht an der Außenseite der Kanüle anliegt.
- Günstig ist es dabei, wenn der Pfropfen in einem mit dem Mehrwegeventil oder Dreiwegeventil verbundenen Gehäuseteil befestigt ist. Somit ist seine Lage vorgegeben und stabil und kann auch der Einstechkraft der Kanüle durch die Festlegung in dem Gehäuseteil widerstehen.
- Das den Pfropfen aufnehmende Gehäuseteil kann diesen bis auf die dem Mehrwegeventil abgewandte freie Stirnseite vollständig, insbesondere mit Druck, umschließen und die Durchtrittsöffnung für die Kanüle durch den Pfropfen kann an der freien Stirnseite dieses Pfropfens münden, wo sie durch das Einstechen der Kanüle auch beginnt. Da der Pfropfen außenseitig umschlossen ist, führt vor allem das Einstechen der Kanüle zu einem gewissen Innendruck innerhalb des Pfropfens, der für die Abdichtung gegenüber der Kanüle sorgt.
- Das den Pfropfen umschließende Gehäuseteil kann die nach außen weisende freie Stirnseite randseitig übergreifen und nur einen zentralen Teil der Stirnseite im Bereich der Durchtrittsöffnung beziehungsweise der Einstichstelle für die Kanüle freilassen. Somit wird der Pfropfen auch sicher gehalten, wenn die Kanüle wieder zurückgezogen wird und dabei den durch den Pfropfen an ihrer Außenseite ausgeübten Druck überwindet.
- Besonders günstig ist es, wenn der Pfropfen aus Gummi oder aus Kunstgummi besteht. Dies ist ein gut dichtender Werkstoff, der dennoch von einer Kanüle aufgrund deren angeschliffener Spitze durchstochen werden kann, ohne Partikel aus dem Propfen auszustanzen.
- In Einstechrichtung hinter dem Pfropfen kann ein axial wirkender, insbesondere ringförmiger Anschlag für diesen Pfropfen und etwa in dessen Mitte ein Führungskanal mit insbesondere trichterförmigem Eintritt vorgesehen sein. Somit wird die Kanüle auch bei nicht ganz exakter zentraler Einstichbewegung in den Pfropfen hinter diesem in den Führungskanal geleitet und kann entsprechend sicher in den Drainagekatheter oder -schlauch gelangen, ohne diesen innenseitig zu beschädigen.
- Die Punktionskanüle kann in Ausgangsstellung mit ihrer Spitze bis in den Bereich der Mündung des schlauchartigen Drainagekatheters reichen und beim Einstechen in die Körperhöhle aus der Mündung des Katheters herausschiebbar sein. Somit ist die Katheterspitze zunächst vor der Benutzung und nach dem Einschieben der Kanüle in den Drainagekatheter gut geschützt, kann aber dennoch aufgrund der Nachgiebigkeit des Katheters auch in axialer Richtung aus dessen Mündung genügend weit austreten, um mit ihrer Spitze den gewünschten Kanal in dem Körper des Patienten zu bilden.
- Zweckmäßig ist es, wenn der schlauchförmige Drainagekatheter aus flexiblem Werkstoff, insbesondere aus flexiblem Kunststoff besteht. Dies hat den Vorteil, dass eine bestmögliche Anpassung des schlauchförmigen Drainagekatheters an anatomische Verhältnisse und auch an Bewegungen ermöglicht wird.
- Weiterhin kann es zweckmäßig sein, wenn der schlauchförmige Drainagekatheter metallfrei ist. Dadurch wird erreicht, dass der Patient, an welchem der Katheter angelegt wurde, immer noch computertomographie-fähig ist.
- Der Innenquerschnitt des schlauchförmigen Drainagekatheters kann etwa dem Außenquerschnitt der Punktionskanüle entsprechen und der Drainagekatheter kann während des Einführens durch die Punktionskanüle ausgesteift sein. Dadurch wird erreicht, dass der Drainagekatheter ganz gezielt in eine gewünschte Richtung gebracht werden kann, aber nach dem Herausziehen der Kanüle aufgrund der Elastizität seines Werkstoffs an Körperbewegungen bestmöglich anpassbar ist.
- Eine weitere Ausgestaltung der Punktionseinheit kann vorsehen, dass der Drainagekatheter oder -schlauch wenigstens eine im Röntgenbild sichtbare, insbesondere linienförmige Markierung oder einen Röntgenkontraststreifen aufweist. Somit kann während oder auch nach der Anbringung des Drainagekatheters dessen Lage mittels Röntgen kontrolliert werden.
- Vor allem bei Kombination einzelner oder mehrerer der vorbeschriebenen Merkmale und Maßnahmen ergibt sich ein Punktionsset, welches für den Benutzer eine einfachere Handhabung erlaubt, weil vor allem beim und nach dem Entnehmen der Punktionskanüle das Austreten von Flüssigkeit automatisch mit Hilfe des durchstechbaren Pfropfens verhindert wird.
- Nachstehend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung näher beschrieben.
- Die einzige Figur zeigt eine teilweise im Längsschnitt gehaltene Seitenansicht der erfindungsgemäßen Punktionseinheit mit in Gebrauchsstellung be findlicher Punktionskanüle, die dabei an dem einem Mehrwegeventil abgewandten Endbereich einen durchstechbaren Pfropfen zur Abdichtung ihres Durchtritts durchsetzt.
- Eine im Ganzen mit
1 bezeichnete Punktionseinheit weist einen flexiblen, schlauchförmigen Drainagekatheter2 zum Entfernen von Flüssigkeiten aus Körperhöhlen auf, wobei der Drainagekatheter2 ein in Gebrauchslage außerhalb des zu behandelnden Körpers angeordnetes Mehrwegeventil oder Dreiwegeventil3 hat und mittels einer in seinem Inneren befindlichen, auch dieses Mehrwegeventil3 durchsetzenden Kanüle4 durch deren Einstechen in eine Körperhöhle wenigstens teilweise in diese einführbar ist. Die Kanüle4 ist in der Figur mit unterbrochenen Linien innerhalb des mit durchgezogenen Linien gezeichneten Drainagekatheters2 gezeichnet. - In bekannter Weise wird diese Kanüle
4 nach dem Einführen des Drainagekatheters2 durch das Mehrwegeventil3 zurückgezogen und entfernt. Das Einführen des Drainagekatheters2 wird durch das Einstechen der Punktionskanüle4 und deren Einschieben zusammen mit dem Drainagekatheter2 durchgeführt, wobei durch diese Einstech- und Einführbewegung die geschliffene Spitze5 der Kanüle4 etwas aus dem Drainagekatheter oder Drainageschlauch2 austritt und der eng an der Kanüle4 anliegende Katheter2 dann mit dieser zusammen vorgeschoben wird. - In der Figur erkennt man, dass dem Mehrwegeventil
3 benachbart auf dessen dem Drainagekatheter2 abgewandter Seite ein von der Kanüle4 durchstechbarer Pfropfen6 aus nachgiebigem Dichtungswerkstoff vorgesehen ist, der während der entsprechenden Bewegung der Kanüle4 unter Druck an deren Außenseite anliegt und eine die Kanüle4 umfassende selbst schließende Öffnung7 hat. - Der Pfropfen
6 besteht dabei aus einem durchstechbaren Dichtungswerkstoff und die Öffnung7 ist durch das Einstechen der Kanüle4 bei ihrem Einführen in den Drainagekatheter2 gebildet, das heißt bevor die Kanüle4 die in der einzigen Figur dargestellte Lage innerhalb des Drainagekatheters2 einnimmt, ist die Öffnung7 an dem Pfropfen6 noch nicht vorhanden. Erst das koaxiale Einführen der Kanüle4 erzeugt auch die Öffnung7 und bewirkt innerhalb des Pfropfens6 einen gewissen Druck, der für eine besonders gute Abdichtung des Pfropfens6 an der Außenseite der Kanüle4 sorgt und dazu führt, dass nach dem Herausziehen der Kanüle4 die Öffnung7 automatisch geschlossen wird, so dass keine Flüssigkeit austreten kann. - Dabei ist der Pfropfen
6 in einem mit dem Mehrwegeventil oder Dreiwegeventil3 verbundenen Gehäuseteil8 gehalten und befestigt. - Dieses Gehäuseteil
8 umschließt den Pfropfen6 vor allem auch außenseitig und bis auf die dem Mehrwegeventil3 abgewandte freie Stirnseite9 vollständig und die Durchtrittsöffnung7 für die Kanüle2 mündet an dieser freien Stirnseite9 des Pfropfens6 . - Dabei übergreift das den Pfropfen
6 umschließende Gehäuseteil8 auch die nach außen weisende freie Stirnseite9 randseitig, so dass nur ein zentraler Teil dieser freien Stirnseite9 im Bereich der Durchtrittsöffnung7 beziehungsweise der Einstichstelle für die Kanüle4 freigelassen ist. Somit kann der Pfropfen auch entgegen der Einstechrichtung der Kanüle4 wirkende Kräfte ohne Verlassen des Gehäuseteils8 aufnehmen, welche beim Herausziehen der Kanüle4 auftreten. - Der Pfropfen
6 besteht dabei zweckmäßigerweise aus Gummi oder Kunstgummi, so dass das Einstechen der Kanüle2 eine Öffnung7 schafft, ohne dass Partikel abgetrennt werden. Somit kann sich die Öffnung7 nach dem Zurückziehen der Kanüle4 selbsttätig schließen, steht aber gegebenenfalls für das Einführen weiterer Instrumente oder Mittel nachträglich zur Verfügung. - Da die Punktionskanüle
4 in Ausgangsstellung mit ihrer Spitze5 bis in den Bereich der Mündung des schlauchartigen Drainagekatheters2 reicht, kann sie beim Einstechen in die Körperhöhle aus der Mündung des Katheters2 etwas herausgeschoben werden und somit der gesamten Anordnung in gewünschter Weise „den Weg bahnen". - Der schlauchförmige Drainagekatheter
2 kann somit aus flexiblem Werkstoff, insbesondere aus flexiblem Kunststoff bestehen, insbesondere weil er auch während des Einführens in einen Körper durch die in der Regel aus Stahl bestehende Kanüle4 ausgesteift und stabilisiert wird. Dennoch kann der Drainagekatheter4 metallfrei sein, so dass der Patient auch mit dem eingeführten Drainagekatheter4 computertomographie-fähig bleibt. - Die schon erwähnte Aussteifung des Drainagekatheters
2 durch die Kanüle4 wird dabei vor allem dadurch erreicht, dass der Innenquerschnitt des Drainagekatheters2 etwa dem Außenquerschnitt der Punktionskanüle4 entspricht, so dass er nicht von der durch die Kanüle4 vorgegebenen Richtung abweichen kann. - In der Figur erkennt man noch, dass in Einstechrichtung hinter dem Pfropfen
6 ein axial wirkender, insbesondere ringförmiger Anschlag10 für den Pfropfen oder Stopfen6 und etwa in dessen Mitte ein Führungskanal11 mit einem trichterförmigen Eintritt12 für die Kanüle4 vorgesehen sind. Somit kann beim ersten Einstechen der Kanüle4 in den Pfropfen6 die Richtung der Kanüle4 und deren Bewegung innerhalb des Drainagekatheters2 sichergestellt werden, ohne dass der Drainagekatheter2 innenseitig durch Abweichungen der Kanüle4 von einer gewünschten Richtung beschädigt werden kann. - In nicht näher dargestellter Weise kann der Drainagekatheter
2 wenigstens eine in einem Röntgenbild sichtbare linienförmige Markierung oder einen Röntgenkontraststreifen aufweisen, um das Einführen und auch die spätere Lage des Drainagekatheters2 durch Röntgen überwachen und kontrollieren zu können. - Die Punktionseinheit
1 mit einem schlauchförmigen Drainagekatheter2 zum Entfernen von Flüssigkeiten aus Körperhöhlen weist einem ihr zugehörigen Mehrwegeventil3 auf dessen den Drainagekatheter2 abgewandten Seite ein von einer Punktionskanüle4 durchstechbaren Pfropfen6 aus nachgiebigem Dichtungswerkstoff auf, der nach dem Zurückziehen der Kanüle4 den Führungskanal11 und die ursprüngliche Eintrittsöffnung für die Kanüle4 automatisch verschließt.
Claims (12)
- Punktionseinheit (
1 ) mit einem insbesondere flexiblem, schlauchförmigen Drainagekatheter (2 ) zum Entfernen von Flüssigkeiten aus Körperhöhlen, wobei der Drainagekatheter (2 ) ein in Gebrauchslage außerhalb des Körpers angeordnetes Mehrwegeventil (3 ) aufweist und mittels einer in seinem Inneren befindlichen Kanüle (4 ) durch deren Einstechen in die Körperhöhle wenigstens teilweise in diese einführbar ist und wobei die Kanüle4 nach dem Einführen des Drainagekatheters (2 ) durch das Mehrwegeventil (3 ) zurückziehbar und entfernbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass dem Mehrwegeventil (3 ) benachbart auf dessen dem Drainagekatheter (3 ) oder dem Körper in Gebrauchslage abgewandter Seite ein von der Kanüle (4 ) durchsetzbarer oder durchstechbarer Pfropfen (6 ) aus Dichtungswerkstoff vorgesehen ist, der während der Bewegung der Kanüle (4 ) dichtend an dieser anliegt und eine die Kanüle (4 ) umfassende, selbst schließende Öffnung (7 ) aufweist. - Punktionseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Pfropfen (
6 ) aus durchstechbarem Werkstoff besteht und die Öffnung (7 ) in dem Pfropfen (6 ) durch das Einstechen der Kanüle (4 ) bei ihrem Einführen in den Drainagekatheter (2 ) gebildet ist. - Punktionseinheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Pfropfen (
6 ) in einem mit dem Mehrwegeventil (3 ) oder Dreiwegeventil verbundenen Gehäuseteil8 gehalten ist. - Punktionseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das den Pfropfen
6 aufneh mende Gehäuseteil (8 ) diesen bis auf die dem Mehrwegeventil (3 ) abgewandte Stirnseite (9 ) vollständig, insbesondere mit Druck, umschließt und dass die Durchtrittsöffnung (7 ) für die Kanüle (2 ) durch den Pfropfen (6 ) an der freien Stirnseite (9 ) mündet. - Punktionseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das den Pfropfen (
6 ) umschließende Gehäuseteil (8 ) die nach außen weisende freie Stirnseite (9 ) randseitig übergreift und nur einen zentralen Teil der Stirnseite (9 ) im Bereich der Durchtrittsöffnung (7 ) oder der Einstichstelle für die Kanüle (4 ) freilässt. - Punktionseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Pfropfen
6 aus Gummi oder Kunstgummi besteht. - Punktionseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass in Einstechrichtung oder Einführrichtung hinter dem Pfropfen (
6 ) ein axial wirkender, insbesondere ringförmiger Anschlag (10 ) für diesen Pfropfen (6 ) und etwa in dessen Mitte ein Führungskanal (11 ) mit insbesondere trichterförmigem Eintritt (12 ) für die Kanüle (4 ) vorgesehen ist. - Punktionseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Punktionskanüle (
4 ) in Ausgangsstellung mit ihrer Spitze (5 ) bis in den Bereich der Mündung des schlauchartigen Drainagekatheters (2 ) reicht und beim Einstechen in die Körperhöhle aus der Mündung des Katheters (2 ) herausschiebbar ist. - Punktionseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 8, da durch gekennzeichnet, dass der schlauchförmige Drainagekatheter (
2 ) aus flexiblem Werkstoff, insbesondere aus flexiblem Kunststoff besteht. - Punktionseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Drainagekatheter (
4 ) metallfrei ist. - Punktionseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenquerschnitt des Drainagekatheters (
2 ) etwa dem Außenquerschnitt der Punktionskanüle (4 ) entspricht und dass der Drainagekatheter (2 ) während des Einführens durch die Punktionskanüle (4 ) ausgesteift ist. - Punktionseinheit nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Drainagekatheter (
2 ) oder -schlauch wenigstens eine im Röntgenbild sichtbare, insbesondere linienförmige Markierung oder einen Röntgenkontraststreifen aufweist.
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